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AN/1686/2022

Änderungsantrag zu TOP 4.2 „ Förderprogramm Lebenswerte Veedel-Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln“

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 22.09.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 22.09.2022

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

6089 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
VOLT-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren   
Herrn Daniel Bauer-Dahm  
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/1686/2022 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 22.09.2022 
 
Änderungsantrag zu TOP 4.2 „ Förderprogramm Lebenswerte Veedel-Bürger*innen- 
und Sozialraumorientierung in Köln„ 
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 4.2 Förderprogramm „Le-
benswerte Veedel – Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln“ auf die Tagesord-
nung der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 22.09.2022 
zu setzen. 
 
 
Der Beschlusstext der Vorlage 2220/2022 wird wie folgt geändert:  
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt das Förderprogramm „Le-
benswerte Veedel – Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln“ und beauftragt die 
Verwaltung das Programm mit folgenden Maßgaben umzusetzen: 
 
1. Für die erste Förderperiode vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2027 werden die 
bislang mit der Sozialraumkoordination beauftragten freien Träger der Wohlfahrtspflege 
gefördert und in das Förderprogramm integriert.  
Dies sind aktuell für die Sozialraumgebiete: 
 Meschenich/Rondorf: Caritasverband für die Stadt Köln 
 Bickendorf/Ossendorf: AWO Kreisverband Köln e.V. 
 Bocklemünd/Mengenich: Bürgerschaftshaus Bocklemünd e.V. 
 Bilderstöckchen: Netzwerk e.V. 
 Porz-Mitte/Urbach: Diakonie Michaelshoven e.V. 
 Porz-Ost/Gremberghoven/Finkenberg/Eil: Diakonie Michaelshoven e.V. 
 Höhenberg/Vingst: Katholische Jugendagentur gGmbH

- 2 - 
 
 Humboldt/Gremberg: Kinderschutzbund Köln Kinderschutz-Zentrum Köln 
 Kalk: Kinderschutzbund Köln Kinderschutz-Zentrum Köln 
 Ostheim/Neubrück: Veedel e.V. 
 Buchforst/Mülheim: AWO Kreisverband Köln e.V. 
 Buchheim/Holweide: AOW Kreisverband Köln e.V. 
 Mülheim-Nord/Keupstr. Christliche Sozialhilfe Köln e.V. 
 Höhenhaus/Dünnwald: Caritasverband für die Stadt Köln e.V. 
Da diese Träger bereits mit der Sozialraumkoordination beauftragt waren, kann hier ein 
vereinfachtes Antragsverfahren eingerichtet werden. Mit der Antragstellung erklären die 
Träger, dass sie das vom Rat der Stadt Köln am 17.03.2022 beschlossene Handbuch 
„Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln“ als Grundlage ihrer Arbeit anerken-
nen, die darin beschriebenen Ziele verfolgen, die strukturellen Vorgaben beachten und die 
Prozesse umsetzen werden. 
2. Im vierten Jahr der Förderphase beginnt jeweils eine interne prozessbegleitende Evalua-
tion mit Blick auf die Strukturen, Prozesse und Ergebnisse bzw. Wirkungen des Pro-
gramms, die im fünften Jahr der Förderphase abgeschlossen wird.  
3. Die Verwaltung führt im Rahmen der Zielvereinbarungen jährlich einen strukturierten Qua-
litätsdialog mit den Trägern durch, in dem die Struktur-, die Prozess- und Ergebnisqualität 
gemeinsam bewertet werden.  
4. In Abhängigkeit der Ergebnisse der Evaluation und der Qualitätsdialoge haben bereits 
geförderte und bewährte Träger die Möglichkeit einen vereinfachten Antrag für die nächs-
te Förderphase zu stellen und werden im Rahmen ihrer Erfahrungen und Eignung bevor-
zugt. 
Neue Träger müssen eine Förderung nach dem regulären Antragsverfahren beantragen. 
Im Förderprogramm Sozialraumkoordination wird Punkt 5, Art und Dauer der Förderung, 
wie folgt geändert:  
„Das Förderprogramm ist zunächst unbefristet, die Förderung der einzelnen Maßnahmen 
ist in der Regel auf einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegt. Auf Basis der jährlichen 
strukturierten Qualitätsdialoge und der prozessbegleitenden Evaluation wird bewährten 
Trägern auch für die folgenden Förderphasen ein vereinfachtes Antragsverfahren er-
möglicht. 
Die Auswahl der zu fördernden Träger trifft der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und 
Senioren.“ 
5. Sollten innerhalb der ersten Förderphase Träger die Förderung nicht mehr in Anspruch 
nehmen, wird die Sozialraumkoordination im betreffenden Sozialraumgebiet nach dem 
regulären Antragsverfahren beauftragt. Die Auswahl der neu zu fördernden Träger trifft 
der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren. 
6. Im Förderprogramm Sozialraumkoordination werden die folgenden Passagen wie folgt 
geändert:  
Punkt 7, Nachweise, 5. Spiegelstrich wird „ausgeglichene Bilanz“ durch „Nachweis der 
wirtschaftlichen Solidität“ ersetzt. 
Punkt 10, Verwendungsnachweise, Punkt b: Der Halbsatz „Kontoauszüge oder Verträge 
zu erbringen“ wird gestrichen.  
Punkt 10, Verwendungsnachweise wird ergänzt um Punkt d: 
„Die Personalkostenabrechnungen werden für alle Förderungen detailliert geprüft. Die 
Sachkostenbelege werden detailliert in einer Zufallsstichprobe bei 20% aller geförderten 
Maßnahmen pro Jahr geprüft. Anlassbezogene Prüfungen sind darüber hinaus jederzeit 
möglich.“

- 3 - 
 
Begründung: 
 
Die Bündelung der städtischen Förderungen in Förderprogrammen und die Vereinfachung 
der Abwicklung auf Seiten der Träger als auch auf Seiten der Verwaltung begrüßen wir. 
Gleiches gilt für die klare Ausrichtung der Förderung an den Zielsetzungen und die Umset-
zung der im Handbuch zum Programm beschriebenen Vorgehensweisen (Strukturen und 
Prozesse).  
Die bereits beauftragten und bewährten Träger sollen kein zeitaufwändiges Antragsverfahren 
durchlaufen müssen, da sie die Erfolge ihrer Arbeit bereits nachgewiesen haben. 
  
  
Mit freundlichen Grüßen 
 
  
gez. Lino Hammer    gez. Niklas Kienitz 
Grüner Fraktionsgeschäftsführer  CDU Fraktionsgeschäftsführer  
    
gez. Michael Weisenstein   gez. Ulrich Breite      
LINKE- Fraktionsgeschäftsführer  FDP-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt- Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

22.09.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1686/2022
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
22.09.2022
Erstellt
22.09.2022 15:56