AN/1686/2022
Änderungsantrag zu TOP 4.2 „ Förderprogramm Lebenswerte Veedel-Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln“
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
6089 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
VOLT-Fraktion im Rat der Stadt Köln
An den
Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Herrn Daniel Bauer-Dahm
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:
AN/1686/2022
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 22.09.2022
Änderungsantrag zu TOP 4.2 „ Förderprogramm Lebenswerte Veedel-Bürger*innen-
und Sozialraumorientierung in Köln„
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 4.2 Förderprogramm „Le-
benswerte Veedel – Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln“ auf die Tagesord-
nung der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 22.09.2022
zu setzen.
Der Beschlusstext der Vorlage 2220/2022 wird wie folgt geändert:
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt das Förderprogramm „Le-
benswerte Veedel – Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln“ und beauftragt die
Verwaltung das Programm mit folgenden Maßgaben umzusetzen:
1. Für die erste Förderperiode vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2027 werden die
bislang mit der Sozialraumkoordination beauftragten freien Träger der Wohlfahrtspflege
gefördert und in das Förderprogramm integriert.
Dies sind aktuell für die Sozialraumgebiete:
Meschenich/Rondorf: Caritasverband für die Stadt Köln
Bickendorf/Ossendorf: AWO Kreisverband Köln e.V.
Bocklemünd/Mengenich: Bürgerschaftshaus Bocklemünd e.V.
Bilderstöckchen: Netzwerk e.V.
Porz-Mitte/Urbach: Diakonie Michaelshoven e.V.
Porz-Ost/Gremberghoven/Finkenberg/Eil: Diakonie Michaelshoven e.V.
Höhenberg/Vingst: Katholische Jugendagentur gGmbH
- 2 -
Humboldt/Gremberg: Kinderschutzbund Köln Kinderschutz-Zentrum Köln
Kalk: Kinderschutzbund Köln Kinderschutz-Zentrum Köln
Ostheim/Neubrück: Veedel e.V.
Buchforst/Mülheim: AWO Kreisverband Köln e.V.
Buchheim/Holweide: AOW Kreisverband Köln e.V.
Mülheim-Nord/Keupstr. Christliche Sozialhilfe Köln e.V.
Höhenhaus/Dünnwald: Caritasverband für die Stadt Köln e.V.
Da diese Träger bereits mit der Sozialraumkoordination beauftragt waren, kann hier ein
vereinfachtes Antragsverfahren eingerichtet werden. Mit der Antragstellung erklären die
Träger, dass sie das vom Rat der Stadt Köln am 17.03.2022 beschlossene Handbuch
„Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln“ als Grundlage ihrer Arbeit anerken-
nen, die darin beschriebenen Ziele verfolgen, die strukturellen Vorgaben beachten und die
Prozesse umsetzen werden.
2. Im vierten Jahr der Förderphase beginnt jeweils eine interne prozessbegleitende Evalua-
tion mit Blick auf die Strukturen, Prozesse und Ergebnisse bzw. Wirkungen des Pro-
gramms, die im fünften Jahr der Förderphase abgeschlossen wird.
3. Die Verwaltung führt im Rahmen der Zielvereinbarungen jährlich einen strukturierten Qua-
litätsdialog mit den Trägern durch, in dem die Struktur-, die Prozess- und Ergebnisqualität
gemeinsam bewertet werden.
4. In Abhängigkeit der Ergebnisse der Evaluation und der Qualitätsdialoge haben bereits
geförderte und bewährte Träger die Möglichkeit einen vereinfachten Antrag für die nächs-
te Förderphase zu stellen und werden im Rahmen ihrer Erfahrungen und Eignung bevor-
zugt.
Neue Träger müssen eine Förderung nach dem regulären Antragsverfahren beantragen.
Im Förderprogramm Sozialraumkoordination wird Punkt 5, Art und Dauer der Förderung,
wie folgt geändert:
„Das Förderprogramm ist zunächst unbefristet, die Förderung der einzelnen Maßnahmen
ist in der Regel auf einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegt. Auf Basis der jährlichen
strukturierten Qualitätsdialoge und der prozessbegleitenden Evaluation wird bewährten
Trägern auch für die folgenden Förderphasen ein vereinfachtes Antragsverfahren er-
möglicht.
Die Auswahl der zu fördernden Träger trifft der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und
Senioren.“
5. Sollten innerhalb der ersten Förderphase Träger die Förderung nicht mehr in Anspruch
nehmen, wird die Sozialraumkoordination im betreffenden Sozialraumgebiet nach dem
regulären Antragsverfahren beauftragt. Die Auswahl der neu zu fördernden Träger trifft
der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren.
6. Im Förderprogramm Sozialraumkoordination werden die folgenden Passagen wie folgt
geändert:
Punkt 7, Nachweise, 5. Spiegelstrich wird „ausgeglichene Bilanz“ durch „Nachweis der
wirtschaftlichen Solidität“ ersetzt.
Punkt 10, Verwendungsnachweise, Punkt b: Der Halbsatz „Kontoauszüge oder Verträge
zu erbringen“ wird gestrichen.
Punkt 10, Verwendungsnachweise wird ergänzt um Punkt d:
„Die Personalkostenabrechnungen werden für alle Förderungen detailliert geprüft. Die
Sachkostenbelege werden detailliert in einer Zufallsstichprobe bei 20% aller geförderten
Maßnahmen pro Jahr geprüft. Anlassbezogene Prüfungen sind darüber hinaus jederzeit
möglich.“
- 3 -
Begründung:
Die Bündelung der städtischen Förderungen in Förderprogrammen und die Vereinfachung
der Abwicklung auf Seiten der Träger als auch auf Seiten der Verwaltung begrüßen wir.
Gleiches gilt für die klare Ausrichtung der Förderung an den Zielsetzungen und die Umset-
zung der im Handbuch zum Programm beschriebenen Vorgehensweisen (Strukturen und
Prozesse).
Die bereits beauftragten und bewährten Träger sollen kein zeitaufwändiges Antragsverfahren
durchlaufen müssen, da sie die Erfolge ihrer Arbeit bereits nachgewiesen haben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz
Grüner Fraktionsgeschäftsführer CDU Fraktionsgeschäftsführer
gez. Michael Weisenstein gez. Ulrich Breite
LINKE- Fraktionsgeschäftsführer FDP-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Lucas Sickmöller
Volt- Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1686/2022
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 22.09.2022
- Erstellt
- 22.09.2022 15:56