V/0596/2008
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 506: St. Mauritz - südlich Wolbecker Straße /
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V-0596-2008-Anlage-Uebersicht
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Anlage zur Vorlage Nr. 596/2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 506 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Plangebiet / Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER
Beschlussvorlage
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V/0596/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 506: St. Mauritz - südlich Wolbecker Straße / östlich B 51 Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 14.08.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 20.08.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 27.08.2008 Hauptausschuss Vorberatung 27.08.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich südlich der Wolbecker Straße, östlich der B 51 im Stadtteil St. Mauritz ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 151, Flurstücke: 25, 34, 35, 48, 57, Flurstücke teilweise: 24, 33, 49, 51, 56 Flur 158, Flurstücke: 150, 458, 462, Flurstücke teilweise: 445, 483, II. Kosten/Folgekosten Durch den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Die Nutzung des Baumschulgeländes Niederbeckmann, das südlich der Wolbecker Straße im Stadtteil Mauritz gelegen ist, soll aufgegeben und das Areal als neues Wohngebiet entwickelt wer- den. Gleichzeitig wird in einem Teilbereich eine Einzelhandelsnutzung integriert, um die Versor- gung der Anwohner in den angrenzenden sowie im neuen Wohngebiet zu sichern. Vorlagen-Nr.: V/0596/2008 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Hülk Ruf: 492 6130 / 6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 21.07.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0596/2008 In Vorbereitung auf die Umnutzung des Geländes hat der Vorhabenträger im Frühjahr 2006 ein Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren durchgeführt. Darin wurde der städtebauliche Ent- wurf von Bleckmann und Krys Architekten mit dem 1. Preis prämiert, auf dessen Grundlage das Gebiet nun entwickelt werden soll. Zur weiteren geordneten städtebaulichen Entwicklung ist zur Umsetzung dieser Ziele für den v.g. Bereich die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig. Das vom Vorhabenträger geplante städtebauliche Konzept umfasst die Errichtung von ca. 70 Wohneinheiten in Form von Hausgruppen, Doppelhäusern und Stadthäusern. Ferner ist als Entree im nordöstlichen Bereich des Plangebietes die Bebauung mit einem Discounter und darüber gele- genen Geschosswohnungen vorgesehen, die einen städtebaulichen Hochpunkt ausformuliert. Darüber hinaus wird der Knotenpunkt Wolbecker Straße / B 51 umgebaut. Hierzu wird derzeit ein Planfeststellungsverfahren durch Straßen NRW als zuständiger Baulastträger durchgeführt. Diese Planungen werden im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes be- rücksichtigt und fließen entsprechend in die Planung mit ein. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird in den parlamentarischen Gremien parallel beraten. Die Offenlegung des Planentwurfes soll im Herbst 2008 erfolgen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Bebauungsplan Nr. 506 (amtlicher Umring) amtlich
- Wolbecker Straße
Bebauungsplan Nr. 506
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – St. Mauritz - Südlich Wolbecker Straße / Östlich B 51
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0596/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.07.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37