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V/0596/2008

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 506: St. Mauritz - südlich Wolbecker Straße /

Vorlagen 16.07.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.08.2008, TOP 18.4.2

V-0596-2008-Anlage-Uebersicht

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Beschlussvorlage

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V-0596-2008-Anlage-Uebersicht

175 Zeichen

Anlage 
zur Vorlage Nr. 596/2008 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 506 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Plangebiet / Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER

Beschlussvorlage

3255 Zeichen

V/0596/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 506: St. Mauritz - südlich Wolbecker Straße / östlich B 51
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.08.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
20.08.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
27.08.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
27.08.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Für den Bereich südlich der Wolbecker Straße, östlich der B 51 im Stadtteil St. Mauritz ist gemäß § 
2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Festsetzung von Art 
und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen 
aufzustellen. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: 
Gemarkung Münster, 
 
Flur 151,  
Flurstücke: 25, 34, 35, 48, 57,  
Flurstücke teilweise: 24, 33, 49, 51, 56 
 
Flur 158, 
Flurstücke: 150, 458, 462, 
Flurstücke teilweise: 445, 483, 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entstehen der 
Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
Die Nutzung des Baumschulgeländes Niederbeckmann, das südlich der Wolbecker Straße im 
Stadtteil Mauritz gelegen ist, soll aufgegeben und das Areal als neues Wohngebiet entwickelt wer-
den. Gleichzeitig wird in einem Teilbereich eine Einzelhandelsnutzung integriert, um die Versor-
gung der Anwohner in den angrenzenden sowie im neuen Wohngebiet zu sichern.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0596/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6130 / 6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.07.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0596/2008 
 
In Vorbereitung auf die Umnutzung des Geländes hat der Vorhabenträger im Frühjahr 2006 ein 
Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren durchgeführt. Darin wurde der städtebauliche Ent-
wurf von Bleckmann und Krys Architekten mit dem 1. Preis prämiert, auf dessen Grundlage das 
Gebiet nun entwickelt werden soll.  
 
Zur weiteren geordneten städtebaulichen Entwicklung ist zur Umsetzung dieser Ziele für den v.g. 
Bereich die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig. 
 
Das vom Vorhabenträger geplante städtebauliche Konzept umfasst die Errichtung von ca. 70 
Wohneinheiten in Form von Hausgruppen, Doppelhäusern und Stadthäusern. Ferner ist als Entree 
im nordöstlichen Bereich des Plangebietes die Bebauung mit einem Discounter und darüber gele-
genen Geschosswohnungen vorgesehen, die einen städtebaulichen Hochpunkt ausformuliert.  
 
Darüber hinaus wird der Knotenpunkt Wolbecker Straße / B 51 umgebaut. Hierzu wird derzeit ein 
Planfeststellungsverfahren durch Straßen NRW als zuständiger Baulastträger durchgeführt. Diese 
Planungen werden im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes be-
rücksichtigt und fließen entsprechend in die Planung mit ein. 
 
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird in den parlamentarischen Gremien 
parallel beraten. Die Offenlegung des Planentwurfes soll im Herbst 2008 erfolgen. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (4)

14.08.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
20.08.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
27.08.2008 Hauptausschuss
TOP 16.4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.08.2008 Rat
TOP 18.4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bebauungsplan Nr. 506 (amtlicher Umring) amtlich
  • Wolbecker Straße

Bebauungsplan Nr. 506

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – St. Mauritz - Südlich Wolbecker Straße / Östlich B 51

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0596/2008
Typ
Vorlagen
Datum
16.07.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37