A-R/0069/2018
Die Würde des Menschen ist unantastbar...
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a-r-0069-2018-Die Würde des Menschen ist unantastbar....
1555 Zeichen
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0069/2018
Münster, den 02.10.2018
Ratsantrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP
Die Würde des Menschen ist unantastbar...
Ebenso wie die Mütter und Väter des Grundgesetzes misst auch der Rat der Stadt
Münster dem Bekenntnis zur Unantastbarkeit der Würde des Menschen eine
außerordentliche Bedeutung bei und beschließt daher:
1. Der Wortlaut des Artikels 1, Absatz 1 GG wird in allen städtischen Einrichtungen auf
plakative wie angemessene Art dauerhaft ausgestellt.
2. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung beauftragt, einen öffentlichen Wettbewerb
zur künstlerischen Gestaltung von Artikel 1 zu veranstalten um Absatz 1 GG als
identitätsstiftendes Symbol zu entwickeln und dieses dem Rat der Stadt bis Ende 2019
vorzulegen.
Begründung:
Der Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik steht aus gutem Grund an erster
Stelle unserer Verfassung und steht unter dem Schutz der Ewigkeitsklausel.
Mehr Bedeutung kann ein Gesetzgeber nicht einräumen!
In der Öffentlichkeit jedoch scheint diese Bedeutung in den letzten Jahren mehr und mehr
an Wert verloren zu haben. Um dem weiteren Verfall dieser und damit verbundener Werte
entgegen zu wirken, hält die Ratsgruppe es für ausgesprochen sinnvoll, das Bekenntnis
zur Würde des Menschen aus dem staubigen Gesetzbuch hervorzuholen und
demonstrativ im öffentlichen Raum zu exponieren. Als sinnvolle Orte seien hier
ausdrücklich die Schulen aber auch die Ämter der Stadt Münster genannt.
Gez.
Johannes Schmanck
Franz Pohlmann
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0069/2018
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 02.10.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37