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A-R/0069/2018

Die Würde des Menschen ist unantastbar...

Antrag an den Rat 02.10.2018

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a-r-0069-2018-Die Würde des Menschen ist unantastbar....

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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0069/2018 
 
          
Münster, den 02.10.2018 
 
 
Ratsantrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP 
 
Die Würde des Menschen ist unantastbar... 
 
Ebenso wie die Mütter und Väter des Grundgesetzes misst auch der Rat der Stadt 
Münster dem Bekenntnis zur Unantastbarkeit der Würde des Menschen eine 
außerordentliche Bedeutung bei und beschließt daher: 
 
1. Der Wortlaut des Artikels 1, Absatz 1 GG wird in  allen städtischen Einrichtungen auf 
plakative wie angemessene Art dauerhaft ausgestellt. 
 
2. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung beauftragt, einen öffentlichen Wettbewerb 
zur künstlerischen Gestaltung von Artikel 1 zu veranstalten um Absatz 1 GG  als 
identitätsstiftendes Symbol zu entwickeln und dieses dem Rat der Stadt bis Ende 2019 
vorzulegen. 
 
 
Begründung:  
 
Der Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik steht aus gutem Grund an erster 
Stelle unserer Verfassung und steht unter dem Schutz der Ewigkeitsklausel.  
 
Mehr Bedeutung kann ein Gesetzgeber nicht einräumen!  
 
In der Öffentlichkeit jedoch scheint diese Bedeutung in den letzten Jahren mehr und mehr 
an Wert verloren zu haben. Um dem weiteren Verfall dieser und damit verbundener Werte 
entgegen zu wirken, hält die Ratsgruppe es für ausgesprochen sinnvoll, das Bekenntnis 
zur Würde des Menschen aus dem staubigen Gesetzbuch hervorzuholen und 
demonstrativ im öffentlichen Raum zu exponieren. Als sinnvolle Orte seien hier 
ausdrücklich die Schulen aber auch die Ämter der Stadt Münster genannt. 
 
 
Gez. 
 
Johannes Schmanck 
Franz Pohlmann

Beratungsverlauf (1)

10.10.2018 Rat
TOP 26.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0069/2018
Typ
Antrag an den Rat
Datum
02.10.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37