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2025/0208

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD); Verwendung des Jahresergebnisses 2024 und Entlastung der Betriebsleitung

Magistratsvorlage 23.07.2025

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2025/0208

5236 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: EAD 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0208 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 des Eigenbetriebes für 
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD);  
Verwendung des Jahresergebnisses 2024 und Entlastung der Betriebsleitung  
 
Vorlage vom: 2 1.07.2025 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben 
und Dienstleistungen (EAD) wird nach erfolgter Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer mit einem 
Jahresgewinn in Höhe von 1.207.920,48 € (im BgA Gewerbliche Abfallentsorgung und 
Reinigung, im BgA Krematorium sowie im BgA Zoo Vivarium nach Ertragsteuern) festgestel lt. 
 
2. Die laufenden Ergebnisse der Betriebszweige und die Verwendung der aufgelaufenen 
Ergebnisse der Betriebszweige Sonstiger Bereich Straßenreinigung/Winterdienst, 
Kanalbetrieb, Straßenunterhaltung, Gebäudereinigung, Hauswirtschaft und Zentraler 
Gebäudedienst Gemeinschaftsverpflegung sowie die Verwendung des Gewinns des Bereichs 
Zentrale Services und Grundstücke werden wie folgt verwendet:

- 2 - 
 
a)     - 669.794,73 € Vortrag auf neue Rechnung  
 
b)  462.545,04 € Abführung an den Haushalt der Stadt aus Ergebnis 2024  
c)   1.341.111,00 €  Abführung an den Haushalt der Stadt aus Vorjahresergebnissen  
   1.803.656,04 €  Zwischensumme Abführung an den Haushalt  
 
d)  1.415.170,17 €  Einstellung in die allgemeine Rücklage  
e)         78.096,49 € Umgliederung vom Verlustvortrag Kompostierungsanlage in die  
     Verbindlichkeiten aus Abfallgebühren  
f)  +/- 642.453,95 € Umgliederung vom Verlustvortrag Fuhrparkmanagement in den  
                              Verlustvortrag Schulbusbe trieb 
   2.627.127,97 €  
 
3. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 
werden veröffentlicht.  
 
4. Die Betriebsleitung wird für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2024 
entlastet. 
 
 
Anlagen: Beschluss der BK inkl. Begründung zur Ergebnisverwendung Prüfbericht von 
Baker Tilly GmbH & Co. KG  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.07.2025 
 
Die Abschlussprüferin hat in der Betriebskommissionssitzung am 26. Juni 2025 den 
Jahresabschluss erläutert. Die Betriebskommission hat einstimmig beschlossen, dem 
Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, den Jahresgewinn in Höhe 
von 1.207.920,48 € (im BZ 7201 BgA Abfallentsorgung und Reinigung, im BZ 7502 BgA 
Krematorium sowie BZ 7603 BgA Zoo Viva rium nach Steuern) festzustellen, sowie die 
Verwendung des Jahresergebnisses zu billigen.  
 
In Summe werden 669.794,73 € auf neue Rechnung vorgetragen. 1.415.170,17 € werden in 
die allgemeine Rücklage eingestellt. 462.545,04 € werden aus dem Ergebnis 2024 a n den 
Haushalt der Stadt abgeführt. 1.341.111,00 € werden an den Haushalt der Stadt aus 
Vorjahresergebnissen abgeführt. 78.096,49 € werden vom Verlustvortrag 
Kompostierungsanlage in die Verbindlichkeiten aus Abfallgebühren umgegliedert. Vom 
Verlustvortrag Fuhrparkmanagement werden 642.453,95 € in den Verlustvortrag 
Schulbusbetrieb umgegliedert.  
 
Der Ausgleich der Kostenüberdeckung im Gebührenbereich des Betriebszweiges 
Abfallentsorgung sowie der Kostenunterdeckung im Gebührenbereich des Betriebszweiges 
Straßenreinigung/Winterdienst erfolgte bereits im Jahresabschluss. Eine 
Ergebnisverwendung hierzu ist nicht mehr erforderlich. Der Ausgleich der Unterdeckungen 
im Bereich öffentliche Straßenreinigung sowie der Überdeckung im Bereich Abfallentsorgung 
erfolgt durch die Zuführung zu den Verbindlichkeiten bzw. Entnahme aus den 
Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen.  
 
Es wird auf den komplett beigefügten Beschluss der Betriebskommission vom 26.06.2025 
einschließlich der Darstellung der Zusammensetzung d es Jahresgewinns 2024 sowie auf den 
Prüfbericht der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hingewiesen.  
 
Darmstadt, 21.07.2025  
 
Dezernat IV 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

anlage 2

5301 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: EAD 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 70 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0208 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
260 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 des Eigenbetriebes für 
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD);  
Verwendung des Jahresergebnisses 2024 und Entlastung der Betriebsleitung  
 
Vorlage vom: 2 1.07.2025 
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben 
und Dienstleistungen (EAD) wird nach erfolgter Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer mit einem 
Jahresgewinn in Höhe von 1.207.920,48 € (im BgA Gewerbliche Abfallentsorgung un d 
Reinigung, im BgA Krematorium sowie im BgA Zoo Vivarium nach Ertragsteuern) festgestellt.  
 
2. Die laufenden Ergebnisse der Betriebszweige und die Verwendung der aufgelaufenen 
Ergebnisse der Betriebszweige Sonstiger Bereich Straßenreinigung/Winterdienst, 
Kanalbetrieb, Straßenunterhaltung, Gebäudereinigung, Hauswirtschaft und Zentraler 
Gebäudedienst Gemeinschaftsverpflegung sowie die Verwendung des Gewinns des Bereichs 
Zentrale Services und Grundstücke werden wie folgt verwendet:

- 3 - 
 
a)     - 669.794,73 € Vortrag auf neue Rechnung  
 
b)  462.545,04 € Abführung an den Haushalt der Stadt aus Ergebnis 2024  
c)   1.341.111,00 €  Abführung an den Haushalt der Stadt aus Vorjahresergebnissen  
   1.803.656,04 €  Zwischensumme Abführung an den Haushalt  
 
d)  1.415.170,17 €  Einstellung in die allgemeine Rücklage  
e)         78.096,49 € Umgliederung vom Verlustvortrag Kompostierungsanlage in die  
     Verbindlichkeiten aus Abfallgebühren  
f)  +/- 642.453,95 € Umgliederung vom Verlustvortrag Fuhrparkmanagement in den  
                              Verlustvortrag Schulbusbetrieb  
   2.627.127,97 €  
 
3. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 
werden veröffentlicht.  
 
4. Die Betriebsleitung wird für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2024 
entlastet. 
 
 
Anlagen: Beschluss der BK inkl. Begründung zur Ergebnisverwendung Prüfbericht von 
Baker Tilly GmbH & Co. KG  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 20.08.2025 
 
Der Vorlage wird zugestimmt .

Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.07.2025 
 
Die Abschlussprüferin hat in der Betriebskommissionssitzung am 26. Juni 2025 den 
Jahresabschluss erläutert. Die Betriebskommission hat einstimmig beschlossen, dem 
Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, den Jahresgewinn in Höhe 
von 1.207.920,48 € (im BZ 7201 BgA Abfallentsorgung und Reinigung, im BZ 7502 BgA 
Krematorium sowie BZ 7603 BgA Zoo Vivarium nach Steuern) festzustellen, sowie die 
Verwendung des Jahresergebnisses zu billigen.  
 
In Summe werden 669.794,73 € auf neue Rechnung vorget ragen. 1.415.170,17 € werden in 
die allgemeine Rücklage eingestellt. 462.545,04 € werden aus dem Ergebnis 2024 an den 
Haushalt der Stadt abgeführt. 1.341.111,00 € werden an den Haushalt der Stadt aus 
Vorjahresergebnissen abgeführt. 78.096,49 € werden vom V erlustvortrag 
Kompostierungsanlage in die Verbindlichkeiten aus Abfallgebühren umgegliedert. Vom 
Verlustvortrag Fuhrparkmanagement werden 642.453,95 € in den Verlustvortrag 
Schulbusbetrieb umgegliedert.  
 
Der Ausgleich der Kostenüberdeckung im Gebührenberei ch des Betriebszweiges 
Abfallentsorgung sowie der Kostenunterdeckung im Gebührenbereich des Betriebszweiges 
Straßenreinigung/Winterdienst erfolgte bereits im Jahresabschluss. Eine 
Ergebnisverwendung hierzu ist nicht mehr erforderlich. Der Ausgleich der Unt erdeckungen 
im Bereich öffentliche Straßenreinigung sowie der Überdeckung im Bereich Abfallentsorgung 
erfolgt durch die Zuführung zu den Verbindlichkeiten bzw. Entnahme aus den 
Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen.  
 
Es wird auf den komplett beigefügten Beschluss der Betriebskommission vom 26.06.2025 
einschließlich der Darstellung der Zusammensetzung des Jahresgewinns 2024 sowie auf den 
Prüfbericht der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hingewiesen.  
 
Darmstadt, 21.07.2025 
 
Dezernat IV 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

anlage 4

298 Zeichen

Punkt 2: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 des Eigenbetriebes für 
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD); 
Verwendung des Jahresergebnisses 2024 und Entlastung der Betriebsleitung 
 (V-Nr. 2025/0208) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD und Stadtv. Klett

anlage 3

338 Zeichen

Punkt 14: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 des Eigenbetriebes für 
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD); 
Verwendung des Jahresergebnisses 2024 und Entlastung der Betriebsleitung 
 (V-Nr. 2025/0208) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 1

121264 Zeichen

- 1 -
1 Begründung zur Vorlage vom 03. Juni 2025
2 1) Die Betriebsergebnisse stellen sich wie folgt dar: Ergebnis 2024
3 BZ 6750 Straßenreinigung/Winterdienst -310.307,61 €
4 BZ 6760 Kanalbetrieb Abwasserhaushalt der Stadt 275.436,90 €
5 BZ 6760 Kanalbetrieb Steuerhaushalt der Stadt -191.368,66 €
6 BZ 7200 Abfallentsorgung 0,00 €
7 BZ 7204 Kompostierungsanlage 0,00 €
8 BZ 7205 BgA Karbonisierungsanlage -143.918,99 €
9 P 39 Schulbusbetrieb -150.143,19 €
10 HB 7700 Fuhrparkmanagement, Mobilität u. Geb.technik -290.730,56 €
11 BZ 7201 BgA Gew.Abfallentsorgung und Reinigung -391.082,99 €
12 BZ 6300 Straßenunterhaltung 26.865,58 €
13 BZ 6770 Zentrale Geb.Dienste Gebäudereinigung/HW 735.123,84 €
14 BZ 6770 Zentrale Geb.Dienste Gemeinschaftsverpflegung 76.938,18 €
15 BZ 7502 BgA Krematorium Waldfrieden 145.726,65 €
16 BZ 7603 BgA Zoo Vivarium 10.211,16 €
17 P9 Zentrale Services u. Grundstücke / Finanzwirtschaft 1.415.170,17 €
18 Jahresgewinn nach Ertragsteuern 1.207.920,48 €
19
20 2) Das Jahresergebnis soll wie folgt verwendet werden:
21
22 a) Vortrag auf neue Rechnung
23 aa) Jahresverlust BgA Gew.Abfallentsorgung und Reinigung (BZ 7201)
24
25 Jahresverlust vor Ertragsteuern -343.889,82 €
26 abzgl. Ertragsteuern
27 Körperschaftsteuer Vorjahre -48.222,85 €
28 (inkl. Solidaritätszuschlag)
29 Gewerbeertragsteuer Vorjahre 1.029,68 € -47.193,17 €
30 Jahresverlust nach Steuern -391.082,99 €
31
32 davon für den Haushalt der Stadt für den EAD
33
34 (Bruttobetrag) 0,00 € -391.082,99 €
35
36 ab) Jahresverlust Fuhrparkmanagement, Mobilität u. Geb.technik (HB 7700) -290.730,56 €
37 ac) Jahresverlust BgA Karbonisierungsanlage (BZ 7205) -143.918,99 €
38 ad) Jahresgewinn BgA Krematorium Waldfrieden (BZ 7502) 145.726,65 €
39
40 Jahresgewinn vor Ertragsteuern 262.008,77 €
41 abzgl. Ertragsteuern
42 Körperschaftsteuer -40.206,08 €
43 (inkl. Solidaritätszuschlag)
44 Körperschaftsteuer Vorjahre -19.085,66 €
45 Gewerbeertragsteuer -40.805,10 €
46 Gewerbeertragsteuer Vorjahre -16.185,28 € -116.282,12 €
47 Jahresgewinn nach Steuern 145.726,65 €
48 ae) Jahresgewinn BgA Zoo Vivarium (BZ 7603) 10.211,16 €
49 Summe Vortrag auf neue Rechnung -669.794,73 €
50
51 b) Abführung an den Haushalt /den Abwasserhaushalt der Stadt aus Ergebnis 2024
52 Straßenreinigung/Winterdienst -310.307,61 €
53 Kanalbetrieb Abwassergebührenhaushalt 275.436,90 €
54 Kanalbetrieb Steuerhaushalt -191.368,66 €
55 Schulbusbetrieb -150.143,19 €
56 Straßenunterhaltung 26.865,58 €
57 Zentrale Gebäudedienste Gebäudereinigung/HW 735.123,84 €
58 Zentrale Gebäudedienste Gemeinschaftsverpflegung 76.938,18 €
59 462.545,04 €
60
61 d) Einstellung in die allgemeinen Rücklage 1.415.170,17 €
62
63 Summe Jahresergebnis 1.207.920,48 €
64 Umgliederungen
65 e) Umgliederung vom Verlustvortrag Kompostierungsanlage in die Verbindlichkeiten aus Abfallgebühren 78.096,49 €
66
67 f) Umgliederung vom Verlustvortrag Fuhrparkmanagement in den Verlustvortrag Schulbusbetrieb 642.453,95 €
68 -642.453,95 € 0,00 €
69
70 c) Abführung an den Haushalt /den Abwasserhaushalt der Stadt aus Vorjahren
71 Straßenreinigung/Winterdienst -1.490.503,59 €
72 Kanalbetrieb Abwassergebührenhaushalt -43.002,73 €
73 Kanalbetrieb Steuerhaushalt -42.866,72 €
74 Schulbusbetrieb 390.182,80 €
75 Straßenunterhaltung 365.967,29 €
76 Zentrale Gebäudedienste Gebäudereinigung/HW 2.255.247,73 €
77 Zentrale Gebäudedienste Gemeinschaftsverpflegung -93.913,78 €
78 1.341.111,00 €
79
80 Summe Abführungen an den Haushalt / Abwasserhaushalt der Stadt 1.803.656,04 €
81
82 Summe Ergebnisverwendung und Finanzierung (Summe aus Zeile 49/61/65/68/80) 2.627.127,97 €

- 2 -
3) Allgemeine Vorbemerkungen
4) Erläuterungen
Anlage: Prüfungsbericht 2024 und Entwicklung Eigenkapital EAD
Der Verlust des Hilfsbetriebs Fuhrparkmanagement, Mobilität u. Gebäudetechnik (HB 7700) wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Vom laufenden Gewinn im Bereich Zentrale Gebäudedienste Gebäudereinigung/Hauswirtschaft in Höhe von 735.123,84 € sowie dem 
aufgelaufenen Gewinn in Hohe von 3.455.247,73 €, werden 2.990.371,57 € an den Haushalt der Stadt ausgeschüttet.
Der Gewinn des BgA Krematorium Waldfrieden (BZ 7502) wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Gemäß dem Prüfungsstandard 720 des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) zu § 53 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz) in analoger 
Anwendung des § 171 Abs. 1 AktG (Aktiengesetz, hier: Teilnahme des Wirtschaftsprüfers an der Sitzung des Aufsichtsorgans über die 
Verhandlung des Jahresabschlusses) wird zu diesem Punkt mind. ein Vertreter oder Vertreterin der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker 
Tilly GmbH & Co. KG zur Betriebskommissionssitzung eingeladen.
Im Übrigen wird auf den geprüften und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2024, 
den Lagebericht 2024 sowie auf den beigefügten Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG verwiesen.
Der Verlust im BgA Gew. Abfallentsorgung und Reinigung (BZ 7201) wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Vorschlag zur Verwendung des Jahresergebnisses ergibt sich für die Betriebskommission aus § 7 Abs. 2 Ziffer 5 der Betriebssatzung 
des EAD, die Beschlussfassung für die Stadtverordnetenversammlung nach § 9 der Betriebssatzung des EAD.
Der Gewinn des BgA Zoo Vivarium (BZ 7603) wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der laufende Gewinn im Bereich Zentrale Gebäudedienste Gemeinschaftsverpflegung (BZ 6770) in Höhe von 76.938,18 € sowie der 
aufgelaufenen Verlust in Hohe von 93.913,78 €, wird in Summe von 16.975,60 € vom Haushalt der Stadt Darmstadt im Wege der 
Verrechnung ausgeglichen.
Der Gewinn aus dem Bereich Zentrale Services u. Grundstücke / Finanzwirtschaft wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Die Verlust im Bereich des BgA Karbonisierungsanlage (BZ 7205) wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Vom laufenden Gewinn im Bereich Straßenunterhaltung (BZ 6300) in Höhe von 26.865,58 € sowie dem aufgelaufenen Gewinn in Höhe von 
565.967,29 €, werden 392.832,87 € an den Haushalt der Stadt ausgeschüttet.
Der aufgelaufene Verlust der Kompostierungsanlage in Höhe von 78.096,49 € wird in die Verbindlichkeiten aus Abfallgebühren 
umgegliedert.
Der laufende Verlust im Schulbusbetrieb in Höhe von 150.143,19 € sowie der aufgelaufene Gewinn in Höhe von 390.182,80 € (nach 
Umgliederung), wird in Summe von 240.039,61 € an den Haushalt der Stadt ausgeschüttet.
Die Unterdeckung in dem Gebührenbereich des Betriebszweiges Straßenreinigung/Winterdienst (BZ 6750) in Höhe von 211.990,12 € 
wurde im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses durch Auflösung aus den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen 
Straßenreinigung ausgeglichen.
Der laufende Gewinn im Bereich Abwassergebührenhaushalt des Kanalbetriebes (BZ 6760) in Höhe von 275.436,90 € sowie der 
aufgelaufene Verlust in Höhe von 43.002,73 € wird in Summe von 232.434,17 € an den Abwasserhaushalt der Stadt Darmstadt abgeführt.
Der laufende Verlust aus dem steuerfinanzierten Bereich des Kanalbetriebs in Höhe von 191.368,66 € sowie der aufgelaufene Verlust in 
Höhe von 42.866,72 € wird in Summe von 234.235,38  vom Haushalt der Stadt Darmstadt im Wege der Verrechnung ausgeglichen.
Durch die Änderungen im EigBG (§11 Abs. 6) ist eine andere Vorgehensweise notwendig. Ziel ist es, die Gewinn- und Verlustvorträge zu 
konsolidieren. Dies betrifft nicht die Gebührenbereiche und die Betriebe gewerblicher Art.
In Summe entsteht durch Verrechnung von Gewinnen und Verlusten der Geschäfte, die mit dem Haushalt der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt in Verbindung stehen, ein Ausschüttungsbetrag. Das Eigenkapital ist nach Ausschüttung weiterhin angemessen.
Die Überdeckung in dem Gebührenbereich des Betriebszweiges Abfallentsorgung (BZ 7200) in Höhe von 769.135,44 € wurde im Rahmen 
der Erstellung des Jahresabschlusses durch Einstellung in die Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen ausgeglichen.
Der laufende Verlust in den sonstigen Bereichen des Betriebszweiges 6750 in Höhe von 310.307,61 € sowie der aufgelaufene Verlust in 
Höhe von 1.490.503,59 €, wird in Summe von 1.800.811,20 € vom Haushalt der Stadt Darmstadt im Wege der Verrechnung ausgeglichen.
Der Verlustvortrag des Schulbusbetriebes aus der Zeit, in der der Schulbusbetrieb im Bereich Fuhrparkmanagement (ehemals Werkstatt 
und Betriebshof) zugeordnet war, wird in Höhe von 642.453,95 € in den Gewinnvortrag des Schulbusbetriebes umgegliedert.

Anlage
2024 Umgliederung Umgliederung geplante geplante nach Ergebnis-
Vortrag Einstellung (+)/ Umgliederung vor Ergebnis Gewinn(+)/ verwendbar im  in die Einstellung (+)/ Abführung verwendung
01.01.2024 Entnahme (-) 31.12.2024 Verlust (-) in 2024  Gewinnvortrag Verbindlichkeiten Entnahme (-) Stadt Darmstadt 01.01.2025
Gewinnverwendungsbeschluss 2024 € € € € € € € € € €
I. Stammkapital 6.200.000,00 0,00 0,00 6.200.000,00 0,00 6.200.000,00 0,00 0,00 6.200.000,00
II. Kapitalrücklage
Kapitalrücklage 1.000.000,00 0,00 1.000.000,00 0,00 1.000.000,00 0,00 0,00 1.000.000,00
Kapitalrücklage Vivarium 7.690.282,23 0,00 7.690.282,23 0,00 7.690.282,23 0,00 0,00 7.690.282,23
8.690.282,23 0,00 0,00 8.690.282,23 0,00 8.690.282,23 0,00 0,00 8.690.282,23
III. Rücklagen
1. Allgemeine Rücklagen 177.576,19 -170.030,38 0,00 7.545,81 1.415.170,17 1.422.715,98 1.415.170,17 0,00 1.422.715,98
2. Zweckgebundene Rücklagen 
(Investitionsrücklage)
Kompostanlage (Investitionsrücklage) 418.128,61 0,00 0,00 418.128,61 0,00 418.128,61 0,00 0,00 418.128,61
418.128,61 0,00 0,00 418.128,61 0,00 418.128,61 0,00 0,00 0,00 0,00 418.128,61
IV. Gewinn/Verlust
Straßenreinigung/Winterdienst -1.515.900,84 25.397,25 0,00 -1.490.503,59 -310.307,61 -1.800.811,20 0,00 1.800.811,20 0,00
Kanalbetrieb Abwassergebührenhaushalt 0,00 -43.002,73 0,00 -43.002,73 275.436,90 232.434,17 0,00 -232.434,17 0,00
Kanalbetrieb Steuerhaushalt 0,00 -42.866,72 0,00 -42.866,72 -191.368,66 -234.235,38 0,00 234.235,38 0,00
Schulbusbetrieb 887.138,10 145.498,65 0,00 1.032.636,75 -150.143,19 882.493,56 -642.453,95 0,00 -240.039,61 0,00
Fuhrparkmanagement, Mobilität u. Geb.technik -1.957.146,22 -173.580,92 0,00 -2.130.727,14 -290.730,56 -2.421.457,70 642.453,95 -290.730,56 0,00 -1.779.003,75
BgA Gew.Abfallentsorgung und Reinigung 1.940.640,12 -147.637,10 0,00 1.793.003,02 -391.082,99 1.401.920,03 -391.082,99 0,00 1.401.920,03
Kompostierungsanlage -83.630,89 5.534,40 0,00 -78.096,49 0,00 -78.096,49 78.096,49 0,00 0,00
BgA Karbonisierungsanlage 28.710,00 -63.779,69 0,00 -35.069,69 -143.918,99 -178.988,68 -143.918,99 0,00 -178.988,68
Straßenunterhaltung 541.060,29 24.907,00 0,00 565.967,29 26.865,58 592.832,87 0,00 -392.832,87 200.000,00
Zentrale Geb.Dienste Gebäudereinigung/HW 3.163.257,00 291.990,73 0,00 3.455.247,73 735.123,84 4.190.371,57 0,00 -2.990.371,57 1.200.000,00
Zentrale Geb.Dienste Gemeinschaftsverpflegung -136.992,89 43.079,11 0,00 -93.913,78 76.938,18 -16.975,60 0,00 16.975,60 0,00
BgA Krematorium Waldfrieden 1.586.608,36 89.401,22 0,00 1.676.009,58 145.726,65 1.821.736,23 145.726,65 0,00 1.821.736,23
BgA Zoo Vivarium -811.943,86 -132.727,40 0,00 -944.671,26 10.211,16 -934.460,10 10.211,16 0,00 -934.460,10
Finanzwirtschaft 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.641.799,17 22.213,80 0,00 3.664.012,97 -207.249,69 3.456.763,28 0,00 78.096,49 -669.794,73 -1.803.656,04 1.731.203,73
Summe Eigenkapital 19.127.786,20 -147.816,58 0,00 18.979.969,62 1.207.920,48 20.187.890,10 0,00 78.096,49 745.375,44 -1.803.656,04 18.462.330,55
21,84%
geplante nach Ergebnis-
Nachrichtlich: Entwicklung der Bilanzposition: Vortrag Einstellung (+)/ Umgliederung Kostenunter(-)- Stand Einstellung (+)/ verwendung
01.01.2024 Entnahme (-) (+) überdeckung 31.12.2024 Entnahme (-) 01.01.2025
€ € € € €
Andere sonstige Verbindlichkeiten
Vbdlk. aus Gebührenüberschuss Straßenreinigung 628.325,35 0,00 -211.990,12 416.335,23 416.335,23
Vbdlk. aus Gebührenüberschuss Abfallentsorgung 3.114.067,86 0,00 144.940,61 3.259.008,47 14.696,36 3.273.704,83
Vbdlk. aus Überschuss Anlieferung Kompostanlage 
durch Gebührenbereich Abfallentsorgung 92.765,85 0,00 € 0,00 92.765,85 -92.765,85 0,00
3.835.159,06 -67.049,51 3.768.109,55 -78.069,49 3.690.040,06

Eigenbetrieb für kommunale 
Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)  
Darmstadt  
Bericht über die Prüfung des 
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 und 
des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2024 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  I 
 
Inhaltsverzeichnis 
1. Prüfungsauftrag 1 
2. Grundsätzliche Feststellungen 3 
 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung 3 
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 8 
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 13 
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 16 
5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 16 
5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 16 
5.1.2. Jahresabschluss 16 
5.1.3. Lagebericht 16 
5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 17 
5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 17 
5.2.2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen 17 
6. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags 20 
6.1. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 20 
6.2. Feststellungen aus der Prüfung der Erfolgsübersicht 20 
7. Schlussbemerkung 21

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2024 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  II 
 
Anlagenverzeichnis 
Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2024 
Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 
31. Dezember 2024 
Anlage 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 
Anlage 4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 
Anlage 5 Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG für das Geschäftsjahr 2024 
Anlage 6 Erfolgsübersicht für das Geschäftsjahr 2024 
Anlage Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirt-
schaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 
2024 
  
  
  
  
  
 
 
 
 
 
 
 
 
  
Wir weisen darauf hin, dass aus rechentechnischen Gründen in den Tabellen Rundungs-
differenzen in Höhe von einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten können.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2024 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  III 
 
Abkürzungsverzeichnis 
AAB Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, 
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in 
der Fassung vom 1. Januar 2024 
Abs. Absatz 
BgA Betrieb gewerblicher Art 
d.h. das heißt 
D&O-Versicherung Directors & Officers-Versicherung 
DSD Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH, Köln 
EAD Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen 
(EAD), Darmstadt 
EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch 
EigBGes Hess Eigenbetriebsgesetz des Landes Hessen 
EStG Einkommensteuergesetz 
EStR Einkommensteuerrichtlinien 
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
GuV Gewinn- und Verlustrechnung 
HFA Hauptfachausschuss 
HGB Handelsgesetzbuch 
HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz 
HEAG HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wisschen-
schaftsstadt Darmstadt (HEAG), Darmstadt 
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf 
i.S.d. im Sinne des

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2024 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  IV 
 
i.V.m. in Verbindung mit 
KAG Gesetz über kommunale Abgaben 
KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz 
MHKW Müllheizkraftwerk 
n.F. neue Fassung 
Nr.  Nummer 
p.a. per annum 
PS Prüfungsstandard des IDW 
PV Photovoltaik 
rd. rund 
RH Rechnungslegungshinweis 
RHB Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 
TvÖD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst 
u.a. unter anderem 
VJ Vorjahr 
ZAS Zweckverband Abfallverwertung Südhessen 
z.B. zum Beispiel 
 
 
Wir weisen darauf hin, dass aus rechentechnischen Gründen in den Tabellen Rundungs-
differenzen in Höhe von einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten können.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2024 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  1 
 
1. Prüfungsauftrag 
Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer durch die Stadtverordnetenversammlung 
der Stadt Darmstadt am 10. Dezember 2024 erteilte uns die Betriebsleitung des  
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt 
(im Folgenden auch „Eigenbetrieb“ oder „EAD“ genannt) 
den Auftrag, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2024 unter Ein-
beziehung der Buchführung und den Lagebericht  für das Geschäftsjahr 2024 gemäß 
§§ 316 ff. HGB i.V.m. § 27 EigBGes Hess zu prüfen.  
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgeset-
zes (EigBGes Hess), der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahres-
abschluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE)  und des Handelsgesetzbuches 
(HGB) aufgestellt. Gemäß § 22 und § 26 EigBGes Hess finden für den Jahresabschluss 
und den Lagebericht des Eigenbetriebs die Vorschriften des Dritten Buches des HGB für 
große Kapitalgesellschaften sinngemäß Anwendung , soweit sich aus dem hessischen 
Eigenbetriebsgesetz (EigBGes Hess) und der Verordnung zur Bestimmung der Form-
blätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) nichts ande-
res ergibt. 
Der Eigenbetrieb hat den Jahresabschluss und den Lagebericht nach §§ 316 ff. HGB 
i.V.m. § 27 EigBGes Hess prüfen zu lassen und nach den Bestimmungen des § 27 Abs. 
4 EigBGes Hess bekannt zu machen. 
Der Prüfungsauftrag ist entsprechend § 53 Abs. 1 HGrG um die Prüfung der Ordnungs-
mäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse erweitert worden. 
Des Weiteren haben wir gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes Hess die Erfolgsübersicht auf ihre 
Ableitung aus der Gewinn - und Verlustrechnung und die sachgerechte Zuordnung ge-
meinsamer Aufwendungen und Erträge auf die einzelnen Betriebszweige untersucht. 
Wir bestätigen gemäß §  321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die 
anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2024 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  2 
 
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen 
Bericht nach den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F., dem der von uns geprüfte Jahres-
abschluss sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist 
an das geprüfte Unternehmen gerichtet. 
Für die Durchführung unseres Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im 
Verhältnis zu Dritten, die als Anlage diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftrags-
bedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsge-
sellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2024 (AAB) maßgebend.  
Abweichend vom Wortlaut der vorgenannten AAB hinsichtlich Nr. 10 (3) wird ausschließ-
lich der elektronische Prüfungsbericht ausgehändigt.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2024 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  3 
 
2. Grundsätzliche Feststellungen 
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung 
Der Lagebericht und der Jahresabschluss des Eigenbetriebs enthalten nach unserer Be-
urteilung folgende wesentliche Aspekte  
zum Geschäftsverlauf und zur Lage:  
• Die Aufgaben des EAD umfassen unverändert zum Vorjahr Abfallwirtschaft, Stra-
ßenreinigung und Winterdienst, Kanalbetrieb, Kompostierungsanlage/Karboni-
sierungsanlage, Straßenunterhaltung, Gebäudereinigung, Hauswirtschaft und 
Gemeinschaftsverpflegung sowie den Betrieb der Schulbusse, des Krematori-
ums, des Zoos Vivarium und der Werkstatt. Darüber hinaus nimmt der EAD die 
Koordination der dienstlichen Mobilität der städtischen Bediensteten wahr. 
• Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss von TEUR 1.208 (Vor-
jahr Jahresfehlbetrag von TEUR 148). Geplant war ein Jahres fehlbetrag von 
TEUR 538. Die Umsatzerlöse konnten von TEUR 76.644 im Vorjahr um 12,2 % 
auf TEUR 86.010 im Berichtsjahr gesteigert werden , im Wesentlichen bedingt 
durch gestiegene Erlöse aus der hoheitlichen und gewerblichen Abfallbeseiti-
gung und -verwertung sowie durch Erlössteigerungen im Bereich Gebäudereini-
gung. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind stark gestiegen und betrugen in 
2024 T€ 1.367. Der Anstieg wurde im Wesentlichen verursacht durch die um T€ 
522 gestiegenen periodenfremden Erträge, u.a. aus Vorsteuererstattungen für  
Vorjahre in den gewerblichen Bereichen, die sich im Rahmen der derzeit laufen-
den Betriebsprüfung ergaben. Diese betreffen die Zeiträume von 2016 bis 2023.  
• Bei den Aufwendungen hat sich der Materialaufwand in Summe um TEUR 2.813 
erhöht. Am stärksten stiegen dabei die bezogenen Leistungen aufgrund der erst-
malig in Höhe von T€ 926 angefallenen CO2 -Umlage, die zum 01.01.2024 ein-
geführt wurde und vor allem die Entsorgungskosten belastet, sowie höherer Kos-
ten für Fremdreinigungsleistungen und Verwertung. Im Bereich der Aufwendun-
gen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe stiegen reparaturbedingt die Aufwendun-
gen für Ersatzteile sowie aufgrund gestiegener Essenszahlen die Aufwendungen 
für Lebensmittel.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2024 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  4 
 
• Die Ertragslage der einzelnen Sparten hat sich unterschiedlich entwickelt. 
o Der Bereich Straßenreinigung und Winterdienst schließt das Geschäfts-
jahr mit einem Jahres fehlbetrag von TEUR 310 (im Vorjahr Jahresüber-
schuss von TEUR 25) ab. Die Erlöse aus Gebühreneinnahmen stiegen 
um 112 T€, bedingt durch den Wegfall des einmaligen satzungsbedingten 
Vorlaufs der Straßenreinigung für die neu Veranlagten im Vorjahr. Mit T€ 
559 sind ebenfalls die Erlöse aus der Abrechnung mit der Stadt Darm-
stadt stark gestiegen, maßgeblich war hierfür der städtische Anteil an den 
Reinigungskosten für Straße n und Plätze, der analog zu den Kosten 
steigt. Der spürbare Anstieg auf der Kostenseite wurde im Wesentlichen 
getrieben durch die Personalkosten aufgrund der Tarifentwicklungen und 
die Abschreibungen aufgrund mehrerer Neu - und Ersatzbeschaffungen. 
Für die Straßenreinigung entstanden erstmals durch die CO2-Abgabe zu-
sätzliche Entsorgungskosten von rd. T€ 19. Das negative Ergebnis des 
Gebührenhaushalts Straßenreinigung von T€ 212 w ird durch die Ent-
nahme aus den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenzahlern aus-
geglichen. 
o Im Kanalbetrieb ergab sich trotz gesunkener Abschreibungen und Perso-
nalkosten vor allem wegen höherer bezogener Leistungen und anteiliger 
Verwaltungskosten ein Jahresüberschuss von TEUR 84 (im Vorjahr Jah-
resfehlbetrag von TEUR 86). 
o Der Bereich der hoheitlichen Abfallentsorgung endet das Geschäftsjahr  
wie im Vorjahr mit einem ausgeglichenen Ergebnis (TEUR 0). Im Gebüh-
renbereich Abfallentsorgung bestand eine Kostenüberdeckung von 
TEUR 769 (im Vorjahr eine Kostenunterdeckung TEUR 1.444), die durch 
eine Zuführung zu den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflich-
tigen ausgeglichen wurde. 
o Die Kompostierungs- und Karbonisierungsanlage weist im Berichtsjahr 
ein negatives Ergebnis von TEUR 144 aus (im Vorjahr Jahresverlust von 
T€ 58). Trotz leicht gestiegener Anliefermengen aus der hoheitlichen Bi-
oabfallsammlung bewegen sich die Erlöse aus Verkauf und Annahmeent-
gelten auf Vorjahresniveau. Dem standen gestiegene Material- und Per-
sonalkosten sowie sonstige betriebliche Aufwendungen gegenüber.  
o Der Schulbusbetrieb schließt mit einem Jahresfehlbetrag von TEUR 150 
(im Vorjahr Jahresüberschuss von TEUR 145). Die Erlöse aus der Ver-
rechnung an die Stadt Darmstadt stiegen geringfügig um T€ 69. Kosten-
seitig wurde das Jahr belastet durch vier Großreparaturen an Schulbus-
sen, davon zwei verbunden mit einem Austausch des Motors. Dadurch 
stiegen sowohl die bezogenen Leistungen um T€ 144 wie auch die interne

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2024 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  5 
 
Verrechnung von Werkstattleistungen und führten zu einem negativen 
Bereichsergebnis. 
o Im Bereich Fuhrparkmanagement, Mobilität und Gebäudetechnik fällt der 
Jahresverlust mit TEUR 291 höher aus als im Vorjahr (T€ 174), was trotz 
höherer Erlöse auf die gestiegenen Kosten in allen Bereichen zurückzu-
führen ist.  
o Im Bereich BgA gewerbliche Abfallentsorgung/Reinigung wird für das ab-
gelaufene Geschäftsjahr ein Jahresverlust von TEUR 391 ausgewiesen 
(im Vorjahr Jahresverlust von TEUR 148), was vor allem auf die Ergeb-
nisrückgänge im Bereich Straßenreinigung sowie bei den sonstigen Leis-
tungen zurückzuführen ist, die nicht durch die positiven Entwicklungen in 
den Bereichen Vollservice und Containerdienst kompensiert werden 
konnten. 
o Der Bereich Straßenunterhaltung schließt  mit einem Jahresgewinn von 
TEUR  27 (Vorjahr TEUR 25). Die Umsatzerlöse stiegen um 8% gegen-
über dem Vorjahr. Da auch insbesondere die Personalkosten einen Zu-
wachs verzeichneten, blieb das Jahresergebnis trotzdem auf Vorjahres-
niveau. 
o Das Jahresergebnis des Bereichs Zentrale Gebäudedienst e hat sich 
deutlich auf TEUR 735 erhöht (Vorjahr TEUR 292), wobei die Gebäude-
reinigung einen Jahresgewinn von TEUR 387 und die Hauswirtschaft ei-
nen Jahresgewinn von TEUR 348 erzielte.  
o Die Gemeinschaftsverpflegung erwirtschaftete einen Jahres gewinn von 
TEUR 77 (im Vorjahr Jahresgewinn von T€ 43). Die Erlöse konnten im 
Jahr 2024 durch die Ausweitung der Ausgabestätten deutlich gesteigert 
werden.  
o Im BgA Krematorium hat sich der Jahresüberschuss von TEUR 89 auf 
TEUR 146 erhöht, insbesondere bedingt durch eine Anhebung der Preise 
im April 2024. 
o Der BgA Zoo Vivarium schließt mit einem Jahres überschuss von TEUR 
10 (Vorjahr Jahresfehlbetrag TEUR 133). Im Ergebnis sind Erträge aus 
dem Verlustausgleich in Höhe von T€ 518 (Vorjahr T€ 838) enthalten. 
• Die Investitionen beliefen sich im Geschäftsjahr 202 4 auf insgesamt EUR 7,5 
Mio. (Vorjahr EUR 10,6 Mio.). Sie entfielen wie im Vorjahr vorrangig auf Investi-
tionen in Kommunal- und Spezialfahrzeuge, Betriebsanlagen sowie Nutzfahr-
zeuge und Software. 
• Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr 
von 824 auf 836.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2024 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  6 
 
• Im Bereich des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit werden verschiedene 
Maßnahmen dargestellt, die die Themenbereiche Mobilität, Energieversorgung 
und Energieeinsparung, Wassereinsparung, Abfallvermeidung, Dekarbonisie-
rung sowie Bio-Lebensmittel beinhalten. 
• Zur Entwicklung der Vermögenslage wird ausgeführt, dass sich das Anlagever-
mögen im Zuge der geringeren Neuinvestitionen um TEUR 53 verringert hat. Das 
Anlagevermögen ist zu 40,0 % (Vorjahr 37,5 %) durch Eigenkapital abgedeckt. 
Die Eigenkapitalquote hat sich gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte auf 
21,8 % erhöht. Die Eigenkapitalrentabilität hat sich von -0,8 % im Jahr 2023 auf 
6,0 % im Jahr 2024 erhöht. 
• Hinsichtlich der Finanzlage zeigt sich eine Erhöhung der Liquidität I. Grades auf 
231 % (Vorjahr 215 %). Bei der Liquidität II. Grades von 324 % (Vorjahr  
314 %) besteht eine absolute Überdeckung in Höhe von 28.302 TEUR (Vorjahr 
TEUR 25.424). Im Geschäftsjahr wurde zur Finanzierung von Investitionen ein 
Darlehen in Höhe von EUR 6,03 Mio. aufgenommen. 
zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken: 
• Für 2025 wird ein Jahresverlust von TEUR 109 erwartet. 
• Nach Ansicht der Betriebsleitung bedeutet die Umsetzung der IT-Strategie (digi-
tale Transformation) für den EAD die Chance, seine Funktion als Dienstleister 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt auch digital zu etablieren. 
• Die Verhandlungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Erwerb einer Teilflä-
che eines an den Zoo angrenzenden Grundstücks sind erfolgreich verlaufen. Die 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BImA hat für die Zukunftsfähigkeit des 
Zoos im Bestand schlussendlich ein akzeptables Angebot unterbreitet. Die Stadt-
verordnetenversammlung hat dem Kauf in ihrer Sitzung am 20.06.2024 mehr-
heitlich zugestimmt. Danach begannen die Vermessungsarbeiten , die sich 
schwierig gestaltet haben. Das Grundstück musste zunächst aufwändig freige-
schnitten und begehbar gemacht werden. Nach dem mittlerweile erfolg ten Ab-
schluss dieser Arbeiten wird die Beurkundung des Kaufvertrags für Mitte 2025 
erwartet. 
• In 2024 wurde ein Projekt zum Aufbau von Sensortechnik für den Katastrophen-
schutz im Odenwaldkreis im Rahmen des Förderprojekts "Starke Heimat Hes-
sen" vom EAD ausgeführt. Die COUNT+CARE GmbH & Co.KG gewann die Aus-
schreibung und beauftragte den EAD im Rahme n der Stadtwirtschaftsstrategie, 
die technische Infrastruktur auf Gebäuden, Brücken und anderen Bauwerken zu 
installieren. Das Projekt wurde bis Ende 2024 nahezu vollständig abgeschlossen.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2024 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  7 
 
Gespräche zwischen den beteiligten Parteien zeigen Potentiale in der Entwick-
lung dieses Geschäftsfeldes. 
• Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat dem EAD die Federführung 
bei der Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes in der Wissenschafts-
stadt Darmstadt übertragen. Die Kommunen erhalten aus dem Fonds Geld vom 
Umweltbundesamt gemäß eines Punktem odells für definierte Leistungen zur 
Vermeidung und Beseitigung des Einwegverpackungsmülls (sogenanntes „Lit-
tering“). Derzeit wird die Meldung der Leistungen des EAD auf der entsprechen-
den Plattform DIVID des Umweltbundesamtes vorbereitet. 
• Hinweise auf wesentliche Risiken, die einen bestandsgefährdenden Einfluss auf 
den Eigenbetrieb haben könnten, sind der Betriebsleitung nicht bekannt. 
• Vor dem Hintergrund neuer gesetzlicher Regelungen zur Netzwerk- und Informa-
tionssicherheit beschäftigt sich der EAD verstärkt mit IT Service Continuity Ma-
nagement als Teil des Business Continuity Managements. 
• Der Eigenbetrieb sieht sich zudem Risiken aus Veränderungen rechtlicher Rege-
lungen im Entsorgungsmarkt ausgesetzt. 
• Der EAD setzt im Rahmen der Finanzierung seiner Tätigkeiten keinerlei Finan-
zinstrumente, z.B. zur Absicherung gegen Zinssatz - und andere Marktschwan-
kungen, ein. Nach Auffassung der Betriebsleitung unterliegt der Eigenbetrieb den 
üblichen Finanzierungsrisiken bei Zahlungsausfällen, kurzfristigen Liquiditäts-
engpässen und möglichen Bankinsolvenzen. 
Die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs, insbesondere die Beurteilung des Fortbe-
standes und der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Un-
ternehmens, ist plausibel. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewon-
nenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetz lichen Vertreter des Eigenbe-
triebs dem Umfang nach angemessen und inhaltlich vertretbar.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2024 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  8 
 
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks  
Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Ja-
nuar bis 31. Dezember 2024 des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und Dienst-
leistungen (EAD), Darmstadt , in der diesem Bericht als Anlagen 1 bis 3 (Jahresab-
schluss) und Anlage 4 (Lagebericht) beigefügten Fassung den unter dem Datum vom 
28. Mai 2025 in Frankfurt am Main unterzeichneten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier 
wiedergegeben wird: 
„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS 
An den Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), 
Prüfungsurteile 
Wir haben den Jahresabschluss des  Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und 
Dienstleistungen (EAD) – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der 
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar  2024 bis zum  
31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzie-
rungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht 
des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)  für das Ge-
schäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den lan-
desrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes Hess) 
und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der 
Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, für Ka-
pitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter 
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung  ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des 
Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäfts-
jahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und  
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage 
des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein-
klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den landesrechtlichen Vorschriften des 
hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes Hess) und der Verordnung zur Be-
stimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe (EBetrForm-
BlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschafte n

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2024 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  9 
 
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der 
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.  
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen-
dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts 
geführt hat. 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim-
mung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes 
Hess) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verant-
wortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des 
Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres 
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unab-
hängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen 
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung 
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten 
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü-
fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lage-
bericht 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus-
ses, der den landesrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (Eig-
BGes Hess) und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresab-
schluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, 
für Kapitalgesellschafte n geltenden handelsrechtlichen  Vorschriften in allen wesentli-
chen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnis-
sen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetri ebs 
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrol-
len, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger 
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlus-
ses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von do-
losen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädi-
gungen) oder Irrtümern ist.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2024 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  10 
 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verant-
wortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu 
beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang 
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben.  
Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungs-
grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht 
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe-
richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt 
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahres abschluss in Einklang steht, den 
landesrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes Hess) 
und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der Ei-
genbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, für Kapitalge-
sellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und 
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen 
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als 
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lag eberichts in Übereinstimmung 
mit den landesrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes 
Hess) und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der 
Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, für Kapital-
gesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um aus-
reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und 
des Lageberichts 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab-
schluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen 
Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild 
von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem 
Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang 
steht, den landesrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigB-
Ges Hess) und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresab-
schluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, 
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen  Vorschriften entspricht und die 
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Be-
stätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und 
zum Lagebericht beinhaltet.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2024 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  11 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass 
eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 EigBGes Hess unter Beachtung der 
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung 
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern 
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet wer-
den könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahres ab-
schlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressa-
ten beeinflussen. 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti-
sche Grundhaltung. Darüber hinaus 
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im 
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü-
mern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch 
sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als 
Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen 
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist 
höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Dar-
stellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, 
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. 
das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
• erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses rele-
vanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten 
Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den 
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirk-
samkeit der internen Kontrollen des Eigenbetriebs bzw. dieser Vorkehrungen und 
Maßnahmen abzugeben. 
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewand-
ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen 
Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Anga-
ben. 
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen 
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob 
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben-
heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fort-
führung der Un ternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2024 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  12 
 
kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Be-
stätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im La-
gebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, 
unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerun-
gen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten 
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch 
dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortfüh-
ren kann. 
• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beach-
tung der deutschen Grundsät ze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächli-
chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 
des Eigenbetriebs vermittelt. 
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge-
setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbe-
triebs. 
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender 
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts-
orientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsa-
men Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorien-
tierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den 
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben 
wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Er-
eignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplan-
ten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, 
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während un-
serer Prüfung feststellen.“ 
 
 
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unse-
rer vorherigen Zustimmung. Bei der Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätig-
ten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneu-
ten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; insbe-
sondere weisen wir auf § 328 HGB hin.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2024 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  13 
 
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
Gegenstand unserer Prüfung ware n der nach den landesrechtlichen Vorschriften des 
hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes Hess) und der Verordnung zur Bestim-
mung der Formblätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV 
HE) sowie den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis 
256a HGB) und den einschlägigen ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften 
(§§ 264 bis 288 HGB) aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 
2024 bis zum 31. Dezember 2024 – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung 
und Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung, und der nach §§ 289 ff. HGB auf-
gestellte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024. 
Im Bestätigungsvermerk sind die Verantwortung der Betriebsleitung für den Jahresab-
schluss und den Lagebericht sowie die Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prü-
fung des Jahresabschlusses und des Lageberichts ausführlich beschrieben. In diesem 
Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Prüfung der Einhaltung solcher gesetz-
lichen Vorschriften, die nicht die Rechnungslegung betreffen, nur insoweit zu den Auf-
gaben der Abschlussprüfung gehört, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicher-
weise Rückwirkungen auf den geprüften Jahresabschluss ergeben oder als die Nichtbe-
achtung solcher Gesetze erfahrungsgemäß Risiken zur Folge haben kann, denen im 
Lagebericht Rechnung zu tragen ist. Unsere Prüfung hat sich zudem grundsätzlich nicht 
darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirk-
samkeit und Wirtschaftlichkeit der Betriebsleitung zugesichert werden können. 
Wir haben auftragsgemäß bei der Durchführung der Abschlussprüfung auch die Ord-
nungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse gem.  
§ 53 Abs. 1 HGrG geprüft sowie den IDW PS 720 „Berichterstattung über die Erweite-
rung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ beachtet. 
Wir haben unsere Prüfung (mit Unterbrechungen) in den Monaten April bis Mai 2025 
durchgeführt. Im Dezember 2024 haben wir eine Vorprüfung durchgeführt.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2024 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  14 
 
Die Grundzüge unseres Prüfungsvorgehens stellen wir im Folgenden dar: 
Risikobewertung und Wesentlichkeit 
 Erlangung eines Verständnisses des Unternehmens, seines Umfelds und seiner 
maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätze sowie seines internen Kontrollsys-
tems (IKS) 
 Festlegung der Wesentlichkeit für den Abschluss als Ganzes sowie für den Lage-
bericht 
 Identifikation und Beurteilung der Risiken falscher Darstellung sowie Festlegung 
von sonstigen Prüfungsschwerpunkten: 
• Falsche Angaben aufgrund von dolosen Handlungen auf Abschlussebene sowie 
auf der Ebene einzelner Aussagen 
• Bestand und Bewertung Anlagevermögen 
• Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen 
• Vollständigkeit der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und der Ver-
bindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 
• Analytische Durchsicht und Belegprüfung (in Stichproben) von Posten der       
Gewinn- und Verlustrechnung, insbesondere Umsatzerlöse, Personal - und           
Materialaufwand 
• Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Anhang und Lagebericht 
 Beurteilung der Ausgestaltung und Implementierung von Kontrollen, die die Risiken 
wesentlicher falscher Darstellung behandeln (relevante Kontrollen) sowie generel-
ler IT-Kontrollen in diesem Zusammenhang

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2024 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  15 
 
Prüferische Reaktionen auf die beurteilten Risiken 
 Ausschließliche aussagebezogene Prüfung der wesentlichen Abschlussposten und 
Risikoaufweisenden Prüffelder mittels: 
• Einzelfallprüfungen und Beurteilung von Einzelsachverhalten, insbesondere: 
- Einholung von Bestätigungen der Kreditinstitute auf Basis einer Vollerhebung 
- Prüfung der Angaben im Lagebericht durch aussagebezogene Prüfungs-
handlungen 
 
Gesamtbeurteilung der Prüfungsergebnisse und Berichterstattung 
 Bildung der Prüfungsurteile 
 Berichterstattung in Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk 
 Mündliche Erläuterungen der Prüfungsergebnisse gegenüber dem Management 
 
Bei der Prüfung der Pensionsrückstellungen, der Beihilferückstellungen und der Rück-
stellung für Altersteilzeitverpflichtungen haben uns versicherungsmathematische Gut-
achten von unabhängigen Sachverständigen vorgelegen, deren Ergebnisse wir verwer-
ten konnten. Wir haben, soweit notwendig, unter Berücksichtigung der Bedeutung  der 
Tätigkeit des Sachverständigen für die Ziele unserer Abschlussprüfung die Kompetenz, 
die Fähigkeiten und die Objektivität des Sachverständigen beurteilt, ein Verständnis von 
der Tätigkeit des Sachverständigen gewonnen und die Eignung der Tätigkeit des Sach-
verständigen als Prüfungsnachweis für die relevante Aussage beurteilt. 
Von der Betriebsleitung und den von ihr beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 
sind alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise erbracht und die berufsübliche 
schriftliche Vollständigkeitserklärung abgegeben worden. Darin wird insbesondere ver-
sichert, dass in der Buchführung alle b uchungspflichtigen Vorgänge und in dem vorlie-
genden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögens gegenstände, Ver-
pflichtungen und Abgrenzungen, außerdem sämtliche Aufwendungen und Erträge ent-
halten, ferner alle Wagnisse berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht 
wurden.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2024 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  16 
 
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 
5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 
5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 
Die Buchführung ist nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen ord-
nungsgemäß und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die den weiteren geprüften 
Unterlagen entnommenen Informationen sind ordnungsgemäß in Buchführung, Jahres-
abschluss und Lagebericht abgebildet worden.  
Bei unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegensprechen, 
dass die von dem Eigenbetrieb getroffenen organisatorischen und technischen Maßnah-
men geeignet sind, die Verlässlichkeit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT -
Systeme zu gewährleisten. 
5.1.2. Jahresabschluss 
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2024 (Anlagen 1 bis 3) ent-
spricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkennt-
nisse in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsvorschriften des HGB unter 
Beachtung der rechtsformspezifischen Vorschriften für Eigenbetriebe. 
Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren 
geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die gesetzlichen Vorschriften zur Gliede-
rung, Bilanzierung und Bewertung  sowie zum Anhang in allen  wesentlichen Belangen 
eingehalten. 
Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind in 
allen wesentlichen Belangen vollständig und zutreffend. 
Bei der Berichterstattung im Anhang wurde von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB 
Gebrauch gemacht und Angaben zu den Geschäftsführerbezügen unterlassen. Die In-
anspruchnahme der Schutzklausel ist nach dem Ergebnis unserer Prüfung nicht zu be-
anstanden. 
5.1.3. Lagebericht 
Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 (Anlage 4) entspricht nach unserer Beurtei-
lung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Be-
langen den gesetzlichen Vorschriften.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2024 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  17 
 
5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 
5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 
Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt, d.h. aus dem Zusammenwirken von Bilanz, 
Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-
mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. 
Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir 
nachfolgend pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen ein. 
5.2.2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen  
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs-
kosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Der Abschreibung 
werden betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von 3 bis 5 Jahren zugrunde gelegt. 
Sachanlagevermögen 
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt 
und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibun-
gen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände li-
near vorgenommen. Die Nutzungsdauer der Betriebsanlagen beträgt zwischen 7 und 33 
Jahren, von 8 bis 33 Jahren für Betriebsgebäude und Außenanlagen, sowie 5 bis 12 
Jahren bei Fahrzeugen und Containern. Bei dauerhafter Wertminderung werden außer-
planmäßige Abschreibungen vorgenommen, um Vermögensgegenstände mit dem nied-
rigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Im Jahr 2024 
wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf eine Anlage im Bau in Höhe von 100% 
der Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgü-
ter bis € 800,00 werden im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben. Die geleiste-
ten Anzahlungen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. 
Pensionsrückstellungen 
Die Ermittlung der Pensionsrückstellung erfolgte nach dem versicherungsmathemati-
schen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von 
Klaus Heubeck. Das Ruhegehalt wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und dem 
67. Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt. 
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Rentendynamik von  
2 %.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2024 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  18 
 
 
Die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen erfolgte auf Basis des 10 -Jahres-Durch-
schnittszins nach § 253 Abs. 2. S. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen 
Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren 
ergibt (Vereinfachungsregel). Der Berechnung liegt der von der Deutschen Bundesbank 
für Dezember 2024 verbindlich festgesetzte und veröffentliche Zinssatz von 1,90 % zu-
grunde. Bei Verpflichtungen  mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde 
keine Abzinsung vorgenommen.  
Der nach § 253 Abs. 6 HGB zu ermittelndem Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz 
der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssat-
zes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellung nach 
Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergange-
nen sieben Geschäftsjahren beträgt EUR 13.367,00. Für  diesen Betrag besteht eine 
Ausschüttungssperre. 
Die Ermittlung der Rückstellung für die Verpflichtungen zur zukünftigen Beihilfeleistung 
an Pensionäre und Hinterbliebene erfolgte nach dem versicherungsmathematischen An-
wartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heu-
beck. Das zu berücksichtigende Beihilfegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 
65. und dem 67. Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invali-
dität gezahlt. Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik 
der Kosten der Beihilfeleistungen von 2 %.  
Die Abzinsung der Verpflichtungen zur zukünftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und 
Hinterbliebene erfolgte auf Basis des 7-Jahres-Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2. S. 
2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenom-
menen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregel). Der Berechnung 
liegt der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 202 4 verbindlich festgesetzte 
und veröffentliche Zinssatz von 1, 96 % zugrunde. Bei Verpflichtungen mit einer Rest-
laufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen.  
Darüber hinaus wurden für die mittelbare Verpflichtung aus der Zusage von Rentenan-
sprüchen durch die Zusatzversorgungskasse (ZVK-Renten) für den Mitarbeiterkreis der 
aktiven Beschäftigten des Vivariums weitere Beträge in die Position Pensionsrückstel-
lung eingestellt. Die Ermittlung dieses Teils der Pensionsrückstellung erfolgte unter Ver-
wendung der gleichen Zinssätze und übrigen Parameter wie bei den Pensionsrückstel-
lungen.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2024 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  19 
 
Für die Versorgungsverpflichtungen der übrigen Mitarbeiter aus der Zusatzversorgung 
wurde vom Passivierungswahlrecht nach Artikel 28 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht 
und keine Rückstellung gebildet. Durch seine Mitgliedschaft in der Zusatzversorgungs-
kasse erfüllt der Betrieb die tarif- und arbeitsvertragliche Verpflichtung zur zusätzlichen 
Versicherung seiner Beschäftigten. Im Wirtschaftsjahr 202 4 erhob die Zusatzversor-
gungskasse wie auch im Vorjahr eine Umlage in Höhe von 5,7 % des zusatzversor-
gungspflichtigen Entgelts. 
Sonstige Rückstellungen 
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbind-
lichkeiten. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des erwarte-
ten Erfüllungsbetrages angesetzt.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2024 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  20 
 
6. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags 
6.1. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 
In unsere Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die Einhaltung der Vorschriften des 
§ 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG einbezogen. Dementsprechend haben wir geprüft, ob die 
Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung 
mit den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt 
worden sind. 
Die erforderlichen Feststellungen haben wir  in diesem Bericht und  in der Anlage 5 zu 
diesem Bericht dargestellt. Bei unserer Prüfung haben sich keine Besonderheiten erge-
ben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Ge-
schäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse von Bedeutung sind. 
6.2. Feststellungen aus der Prüfung der Erfolgsübersicht 
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes  Hess die Erfolgs-
übersicht (Anlage 6) auf ihre Ableitung  aus der Gewinn- und Verlustrechnung und die 
sachgerechte Zuordnung gemeinsamer Aufwendungen und Erträge auf die einzelne n 
Betriebszweige untersucht.  
Die Aufwendungen und Erträge werden verursachungsgerecht in der für den jeweiligen 
Betriebszweig getrennt geführten Buchhaltung  erfasst. Soweit eine direkte Zuordnung 
nicht möglich ist, erfolgt die Zurechnung aufgrund von Verteilungsschlüsseln. Die Vo r-
gehensweise ist auskunftsgemäß unverändert zum Vorjahr. Die in der Erfolgsübersich t 
getroffene Zurechnung der Aufwendungen und Erträge zu den Betriebszweigen ist nach 
den im Rahmen der Prüfung getroffenen Feststellungen nicht zu beanstanden.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2024 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  21 
 
7. Schlussbemerkung 
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs 
für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt, für das Geschäftsjahr 
vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 und des Lageberichts für dieses Geschäfts-
jahr erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grunds-
ätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.). 
Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt 3 unter „Wiedergabe des Be-
stätigungsvermerks“ enthalten. 
 
Frankfurt am Main, den 28. Mai 2025 
 
Baker Tilly GmbH & Co. KG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
 
 
 
Daniel Deutsch 
Wirtschaftsprüfer 
 
Susanne Blaesius 
Wirtschaftsprüferin

Anlagen

Anlage 1
AKTIVA PASSIVA
31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Stammkapital 6.200.000,00        6.200.000,00      
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche II. Rücklagen
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen 1. Kapitalrücklage 8.690.282,23        8.690.282,23      
Rechten und Werten 1.204.845,56      955.541,03            2. Allgemeine Rücklage 7.545,81                177.576,19         
II. Sachanlagen 3. Zweckgebundene Rücklage 418.128,61           418.128,61         
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte III. Bilanzgewinn
mit Betriebs- und anderen Bauten 24.292.664,78    24.642.281,62       1. Gewinnvortrag 3.664.012,97        3.641.799,17      
2. Technische Anlagen und Maschinen 6.312.434,42      2.038.144,39         2. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 1.207.920,48        147.816,58 -        
3. Andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsaustattung 16.649.122,84    15.973.115,99       20.187.890,10     18.979.969,62    
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 498.678,17         5.402.749,14         
III. Finanzanlagen B. Rückstellungen 
1. Beteiligungen 1.539.294,72      1.538.294,72         1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.882.594,67        3.959.710,38      
50.497.040,49    50.550.126,89       2. Steuerrückstellungen 81.087,17             81.945,15            
B. Umlaufvermögen 3. Sonstige Rückstellungen 3.016.526,07        2.667.608,45      
I. Vorräte 6.980.207,91        6.709.263,98      
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 945.010,12         868.024,38            C. Verbindlichkeiten
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 55.051.791,18     51.656.715,06    
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.696.032,44      2.048.415,81         2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.428.891,93        3.042.692,06      
2. Forderungen gegen den Haushalt und 3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Haushalt und verbundenen
verbundene Unternehmen der Stadt Darmstadt 7.976.700,38      9.528.565,37         Unternehmen der Stadt Darmstadt 2.075.779,57        3.818.199,79      
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
ein Beteiligungsverhältnis besteht 303.983,13         199.397,06            Beteiligungsverhältnis besteht 946.082,73           232.586,73         
4. Sonstige Vermögensgegenstände 849.064,63         1.123.535,87         5. Sonstige Verbindlichkeiten 4.648.112,18        4.596.245,10      
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 29.084.007,45    25.529.040,12       - davon aus Steuern EUR 290.893,31 (Vorjahr: EUR 173.323,82)
41.854.798,15    39.296.978,61       65.150.657,59     63.346.438,74    
C. Rechnungsabgrenzungsposten 92.077,01            87.860,93               D. Rechnungsabgrenzungsposten 125.160,05           899.294,09         
92.443.915,65   89.934.966,43      92.443.915,65    89.934.966,43   
-                       
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt 
Bilanz zum 31.12.2024

Anlage 2
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 86.010.462,63   76.644.584,51     
2. Bestandsveränderung 10.173,00           26.983,00 -            
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 117.712,41         232.966,78           
4. Sonstige betriebliche Erträge 1.367.227,10      620.978,76           
87.505.575,14     77.471.547,05      
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffe 7.092.852,71     6.531.379,05      
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 24.443.368,41   22.191.613,35     
31.536.221,12     28.722.992,40      
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 32.432.627,11   29.260.956,69     
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
 Altersversorgung und für Unterstützung
(davon für Altersversorgung: EUR 2.608.835,78;
  Vorjahr: EUR 2.242.805,29) 9.674.095,13      8.276.844,26       
42.106.722,24     37.537.800,95      
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und  
Sachanlagen 7.549.580,70       6.416.832,29        
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.056.360,18       5.055.353,47        
9. Erträge aus Beteiligungen 204.841,52          220.875,00           
(davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 204.841,52; Vorjahr: EUR 220.875,00)
10. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens -                         
(davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 0,00; Vorjahr: EUR 0,00)
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.494.821,05       84.180,12             
(davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 1.494.821,05 ; Vorjahr: EUR 84.180,12)
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.026.410,20       925.295,91           
(davon aus der Abzinsung von Rückstellungen EUR 79.508,87; 
Vorjahr: EUR 81.130,98)
(davon an verbundene Unternehmen EUR 36.844,27; 
Vorjahr: EUR 34.761,93)
13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 929.943,27          881.672,85 -          
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 163.475,24          42.946,73             
15. Sonstige Steuern 76.567,16            61.176,00             
16. Erträge aus Verlustvergleich 518.019,61          837.979,00           
17. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 1.207.920,48       147.816,58 -          
2024
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
2023

Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024
Entwicklung des Anlagevermögens per 31. Dezember 2024
Anlage zum Anhang
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen 
Umgliederungen
Zuschüsse Endstand Anfangsstand Abschreibungen des 
Wirtschaftsjahres
angesammelte 
Abschreibungen 
auf die in Spalte 4 
ausgewiesenen 
Abgänge
Afa 
Umgliederungen
Endstand 31.12.2024 31.12.2023 Durchschnittlicher 
Abschreibungssatz
Durchschnittlicher 
Restbuchwert
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
€ € € € € € € € € € € € €
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. 010 000 Immaterielle WG 54.884,01 0,00 0,00 44.257,50 0,00 99.141,51 -32.779,49 -9.987,91 0,00 0,00 -42.767,40 56.374,11 22.104,52 -10,07% 56,86%
1. 011 000 Software 2.719.251,70 200.212,58 -22.776,00 696.603,82 0,00 3.593.292,10 -1.785.815,19 -681.781,46 22.776,00 0,00 -2.444.820,65 1.148.471,45 933.436,51 -18,97% 31,96%Konzessionen, gewerbliche 
Schutzrechte und ähnliche Rechte 
sowie Lizenzen an solchen Rechten 
und Werten 2.774.135,71 200.212,58 -22.776,00 740.861,32 0,00 3.692.433,61 -1.818.594,68 -691.769,37 22.776,00 0,00 -2.487.588,05 1.204.845,56 955.541,03 -18,73% 32,63%
Gesamt I. 2.774.135,71 200.212,58 -22.776,00 740.861,32 0,00 3.692.433,61 -1.818.594,68 -691.769,37 22.776,00 0,00 -2.487.588,05 1.204.845,56 955.541,03 -18,73% 32,63%
II. Sachanlagen
1. 020 000 Grund und Boden 8.907.549,03 0,00 0,00 0,00 0,00 8.907.549,03 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.907.549,03 8.907.549,03 0,00% 100,00%
1. 021 000 Betriebsgebäude 25.372.343,73 345.004,93 0,00 222.321,81 0,00 25.939.670,47 -12.208.883,63 -751.956,92 0,00 0,00 -12.960.840,55 12.978.829,92 13.163.460,10 -2,90% 50,03%
1. 023 000 Außenanlagen 5.007.172,80 22.568,59 0,00 3.218,95 0,00 5.032.960,34 -2.435.900,31 -190.774,20 0,00 0,00 -2.626.674,51 2.406.285,83 2.571.272,49 -3,79% 47,81%
1. Grundstücke, grundstücksgleiche 
Rechte und Bauten einschließlich der 
Bauten auf fremden Grundstücken 39.287.065,56 367.573,52 0,00 225.540,76 0,00 39.880.179,84 -14.644.783,94 -942.731,12 0,00 0,00 -15.587.515,06 24.292.664,78 24.642.281,62 -2,36% 60,91%
2. 030 000 Betriebsanlagen 7.205.474,30 1.079.308,03 -4.189,94 3.652.047,88 -11.700,00 11.920.940,27 -5.346.855,16 -389.991,95 1.247,01 0,00 -5.735.600,10 6.185.340,17 1.858.619,14 -3,27% 51,89%
2. 031 000 Maschinen 2.063.067,22 0,00 0,00 13.685,01 0,00 2.076.752,23 -1.883.541,97 -66.116,01 0,00 0,00 -1.949.657,98 127.094,25 179.525,25 -3,18% 6,12%
     
2. Technische Anlagen und Maschinen 9.268.541,52 1.079.308,03 -4.189,94 3.665.732,89 -11.700,00 13.997.692,50 -7.230.397,13 -456.107,96 1.247,01 0,00 -7.685.258,08 6.312.434,42 2.038.144,39 -3,26% 45,10%
3. 050 000 E-Bike 0,00 11.759,70 0,00 186.808,31 0,00 198.568,01 0,00 -1.319,95 0,00 -70.082,91 -71.402,86 127.165,15 0,00 -217,73% 64,04%
3. 051 000 PKW/Kombi 2.345.884,19 794.453,42 -190.402,81 0,00 -97.434,00 2.852.500,80 -1.169.588,06 -432.333,14 154.061,39 0,00 -1.447.859,81 1.404.640,99 1.176.296,13 -25,18% 49,24%
3. 052 000 LKW 4.691.231,63 865.930,67 -72.683,00 2.856,00 0,00 5.487.335,30 -2.702.544,99 -718.214,48 67.733,55 0,00 -3.353.025,92 2.134.309,38 1.988.686,64 -51,25% 38,90%
3. 054 000 Spezial- Kommunalfzge 26.776.756,96 3.473.494,72 -893.887,31 275,10 -773.189,50 28.583.449,97 -17.570.900,58 -2.812.213,84 893.887,31 0,00 -19.489.227,11 9.094.222,86 9.205.856,38 -0,70% 31,82%
3. 054 010 Anbauteile 0,00 141.654,17 0,00 0,00 0,00 141.654,17 0,00 -10.582,70 0,00 0,00 -10.582,70 131.071,47 0,00 -182,52% 92,53%
3. 055 000 Schulbusse 2.677.225,94 77.534,95 0,00 0,00 0,00 2.754.760,89 -1.772.395,72 -199.711,90 0,00 0,00 -1.972.107,62 782.653,27 904.830,22 -9,39% 28,41%
3. 060 000 Depotcontainer 8.838.762,25 782.289,71 -121.608,79 0,00 0,00 9.499.443,17 -7.417.827,26 -258.553,58 120.447,98 0,00 -7.555.932,86 1.943.510,31 1.420.934,99 -2,13% 20,46%
3. 061 000 GWG Depotcontainer 3.303.556,33 201.968,20 0,00 0,00 0,00 3.505.524,53 -3.303.556,33 -201.968,20 0,00 0,00 -3.505.524,53 0,00 0,00 -5,39% 0,00%
3. 072 000 DV-Anlagen 1.534.785,83 113.235,71 -91.715,55 0,00 0,00 1.556.305,99 -1.201.693,49 -189.034,23 91.715,55 0,00 -1.299.012,17 257.293,82 333.092,34 -13,22% 16,53%
3. 073 000 Übrige BGA 2.903.312,31 157.138,18 -36.386,99 -186.808,31 0,00 2.837.255,19 -1.959.893,02 -205.749,90 32.560,41 70.082,91 -2.062.999,60 774.255,59 943.419,29 -2,93% 27,29%
3. 073 500 GWG Übrige BGA 786.490,04 83.144,22 -5.036,44 0,00 0,00 864.597,82 -786.490,04 -83.144,22 5.036,44 0,00 -864.597,82 0,00 0,00 -591,35% 0,00%
     
3.
Andere Anlagen sowie Betriebs- und 
Geschäftsausstattung 53.858.005,48 6.702.603,65 -1.411.720,89 3.131,10 -870.623,50 58.281.395,84 -37.884.889,49 -5.112.826,14 1.365.442,63 0,00 -41.632.273,00 16.649.122,84 15.973.115,99 -8,77% 28,57%
4. 081 000 Anlagen im Bau 5.399.618,04 26.015,67 0,00 -4.632.134,97 0,00 793.498,74 0,00 -346.146,11 0,00 0,00 -346.146,11 447.352,63 5.399.618,04 -43,62% 56,38%
4. 081 900 Fahrzeug Teillieferung 3.131,10 51.325,54 0,00 -3.131,10 0,00 51.325,54 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 51.325,54 3.131,10 0,00% 100,00%     
4.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen 
im Bau 5.402.749,14 77.341,21 0,00 -4.635.266,07 0,00 844.824,28 0,00 -346.146,11 0,00 0,00 -346.146,11 498.678,17 5.402.749,14
Gesamt II. 107.816.361,70 8.226.826,41 -1.415.910,83 -740.861,32 -882.323,50 113.004.092,46 -59.760.070,56 -6.857.811,33 1.366.689,64 0,00 -65.251.192,25 47.752.900,21 48.056.291,14 -6,07% 42,26%
III. Finanzanlagen
1. 095 000 Beteiligungen 1.538.294,72 1.000,00 0,00 0,00 0,00 1.539.294,72 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.539.294,72 1.538.294,72 0,00% 100,00%
Gesamt III. 1.538.294,72 1.000,00 0,00 0,00 0,00 1.539.294,72 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.539.294,72 1.538.294,72 0,00% 100,00%
Anlagevermögen gesamt 112.128.792,13 8.428.038,99 -1.438.686,83 0,00 -882.323,50 118.235.820,79 -61.578.665,24 -7.549.580,70 1.389.465,64 0,00 -67.738.780,30 50.497.040,49 50.550.126,89 -6,39% 42,71%
Posten des Anlagevermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwert Kennzahlen

Anlage 5 
 
 
 1 
 
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt 
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG für das Geschäftsjahr 2024 
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie 
individualisierte Offenlegung der Organbezüge 
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für 
die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus 
schriftliche Weisungen des Überwachungsor gans zur Organisation für die Ge-
schäfts- sowie ggf. f ür die Konzernlei tung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen 
diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? 
Derzeit verfügt der Eigenbetrieb über keinen eigenständigen Geschäftsverteilungsplan. 
Die Betriebsleitung leitet den Eigenbetrieb gemäß § 4 Abs. 3 der Betriebssatzung in eige-
ner Zuständigkeit und Verantwortung, soweit das Eigenbetriebsgesetz oder die Betriebs-
satzung nichts anderes bestimmen.  
Eine Geschäftsordnung für die Betriebsleitung ist derzeit in Abstimmung mit dem Rechts-
amt der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
Die durch die Betriebskommission zustimmungspflichtigen Geschäfte sind in § 7 Abs. 2 
der Betriebssatzung geregelt. Die zustimmungspflichtigen Maßnahmen entsprechen nach 
unserer Auffassung den Erfordernissen einer sachgerechten Betriebsführung.  
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wur-
den Niederschriften hierüber erstellt? 
Im Berichtsjahr fanden vier Sitzungen der Betriebskommission statt, deren Niederschriften 
uns vorlagen. Ausschüsse wurden nicht gebildet. Darüber hinaus war der EAD in 2024 mit 
sieben Vorlagen im Magistrat. 
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 des 
Aktiengesetzes sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? 
Nach den uns erteilten Auskünften war die Betriebsleitung im Jahr 2024 in keinen Auf-
sichtsräten oder anderen Kontrollgremien vertreten.

Anlage 5 
 
 
 2 
 
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) in-
dividualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Kon zernabschlusses aufgeteilt 
nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponen ten und Komponenten mit langfristiger 
Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? 
Für die Gesellschaft bestehen keine gesetzlichen Pflichten zur individualisierten Angabe 
von Organbezügen.Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen 
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen 
 
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisations-
plan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Wei-
sungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? 
Es existiert ein schriftlicher Organisationsplan, aus dem sich Organisationsaufbau,  
Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse erkennen lassen.  
Der Organisationsplan wird ergänzt durch Dienstanweisungen, die die ordnungsmäßige 
Vertretung der Gesellschaft bei allen Geschäftsvorfällen im Innen- und Außenverhältnis 
gewährleisten. 
Aufbau- und Ablauforganisation entsprechen den Bedürfnissen des Unternehmens. Der 
Organisationsplan wird regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. 
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfah-
ren wird? 
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass von 
den bestehenden Regelungen des Organisationsplans abgewichen wurde. 
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und do-
kumentiert?  
Der Eigenbetrieb wendete im Berichtsjahr eine von der Stadt Darmstadt erlassene Rund-
verfügung zur Korruptionsbekämpfung an. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben 
die Kenntnis dieser Vorschrift bestätigt. Darüber hinaus wurde von der Stadt Darmstadt 
eine Richtlinie zur Verbesserung der Unternehmensleitung und -steuerung unter dem Titel 
„Darmstädter Compliance-Leitlinien“ (Fassung vom 3. Juli 2014) verfasst, die von allen 
Beteiligungen der Stadt Darmstadt anzuwenden ist. Mit Beschluss vom 18. September

Anlage 5 
 
 
 3 
 
2015 hat die Betriebskommission der Anwendung der Darmstädter Compliance-Leitlinien 
im EAD zugestimmt. Zusätzlich wurde ein gemeinsamer Compliance-Officer für die Stadt-
wirtschaft bestellt. Darüber hinaus wird die Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Spon-
soring, Spenden, mäzenatischen Schenkungen und Werbung in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt vom 31.03.2017 jährlich den Beschäftigten zur Kenntnis gegeben. 
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entschei-
dungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personal-
wesen, Kreditaufnahme und -gewährung? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass 
diese nicht eingehalten werden? 
Der Eigenbetrieb verfügt seiner Größe entsprechend über umfassende Verfahrensanwei-
sungen, die in Richtlinien für jeden einzelnen Geschäftsbereich insbesondere zur Auf-
tragsvergabe und Auftragsabwicklung dokumentiert sind. Nach unserer stichprobenwei-
sen Überprüfung wird danach verfahren. In der Betriebssatzung sind zusätzliche Regelun-
gen für zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte und Maßnahmen durch die Kontrollor-
gane getroffen.  
Kreditaufnahmen werden im Rahmen des Wirtschaftsplans und durch die Kämmerei der 
Stadt Darmstadt nach eingehender Abstimmung abgeschlossen. 
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksver-
waltung, EDV)? 
Die Verträge werden zentral im Finanz- und Rechnungswesen mit Software-Unterstüt-
zung verwaltet und aufbewahrt. Eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen ist 
gegeben. 
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und  
Controlling 
a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fort-
schreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zu sammenhänge von Pro-
jekten – den Bedürfnissen des Unternehmens? 
Der Eigenbetrieb erstellt in jedem Jahr einen Wirtschaftsplan für das darauffolgende Wirt-
schaftsjahr, der durch die Betriebskommission und letztlich durch die Stadtverordneten-
versammlung beschlossen wird.

Anlage 5 
 
 
 4 
 
Das Planungswesen entspricht nach unseren Feststellungen den Bedürfnissen des Ei-
genbetriebs. 
 
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? 
Die Abteilung Finanz- und Rechnungswesen erarbeitet im laufenden Wirtschaftsjahr die 
Ist-Zahlen für die Quartalsabschlüsse. Abweichungen zu den aus dem Wirtschaftsplan ab-
geleiteten Sollzahlen werden zusammen mit den betroffenen Profit-Center-Verantwortli-
chen analysiert. Quartalsweise erstattet die Betriebsleitung Bericht an die  
Betriebskommission. Hierbei werden Planabweichungen regelmäßig in Form eines schrift-
lichen Berichts mit Soll-/Ist-Vergleich und einem Erläuterungstext zur Geschäftsentwick-
lung dargestellt. In diesem Bericht wird jeder einzelne Betriebszweig des EAD aufgeführt. 
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und 
den besonderen Anforderungen des Unternehmens? 
Die Geschäftsvorfälle des Eigenbetriebs werden nach den Grundsätzen kaufmännischer 
Buchführung aufgezeichnet. Das beim EAD bestehende Rechnungswesen entspricht der 
Unternehmensgröße und den besonderen Anforderungen des Eigenbetriebs. Dem Eigen-
betrieb steht ein für eine wirtschaftliche Betriebsführung geeignetes Instrument zur Verfü-
gung (SAP). Abstimmungskontrollen innerhalb des Rechnungswesens werden in ausrei-
chendem Umfang durchgeführt. 
Der Eigenbetrieb verfügt außerdem über eine Kostenarten-, eine Kostenstellen- und eine 
Kostenträgerrechnung (Bereichsrechnung). Die Kostenrechnung entspricht der Größe und 
den Anforderungen des Unternehmens. 
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liqui-
ditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? 
Die Stadt Darmstadt ist Inhaberin der Bankkonten. Zeichnungsberechtigt für den gesam-
ten Zahlungsverkehr sowie die Darlehensverwaltung sind Mitarbeiter der Finanzverwal-
tung der Stadt Darmstadt sowie ausgewählte Mitarbeiter des EAD. Die Darlehensverwal-
tung obliegt ausschließlich Mitarbeitern der Finanzverwaltung der Stadt Darmstadt. Mitar-
beiter des EAD führen den Zahlungsverkehr bis zur Erstellung des Datenmediums durch. 
Ausgewählte Mitarbeiter der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen des EAD sind per 
Onlineabfrage berechtigt, sich über aktuelle Bestände der Finanzkonten zu informieren

Anlage 5 
 
 
 5 
 
und in Zusammenarbeit mit der Stadtkasse kurzfristig auf Liquiditätsschwankungen zu re-
agieren.  
Über die Anlage überschüssiger Liquidität entscheidet die Abteilung Finanz- und Rech-
nungswesen des EAD. Mit den Fälligkeitslisten der ein- und ausgehenden Zahlungen aus 
der Finanzbuchhaltung und dem Mittelbindungsprozess im investiven Bereich wird die  
Liquidität geplant.  
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben 
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehal-
ten worden sind? 
Die Finanzverwaltung der Stadt Darmstadt übernimmt für den EAD das zentrale Cash-
Management. Es ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine Nichteinhaltung der dafür be-
stehenden Regelungen. 
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt wer-
den? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forde-
rungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? 
Entgelte werden vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt und eingezogen. Der Eigen-
betrieb verfügt über ein Mahnwesen, das gewährleistet, dass Forderungen unter  
Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten zeitnah und effektiv verfolgt und eingezogen 
werden. Gewerbliche Rechnungen werden nach Ausschöpfung aller Mahnstufen an ein 
externes Inkassobüro abgegeben. 
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und um-
fasst es alle wesentlichen Unternehmens-/ Konzernbereiche? 
Das Controlling wird vom Sachgebiet 4.5 (internes Rechnungswesen) in der Abteilung Fi-
nanzen und IT wahrgenommen. 
Es erstellt die Quartalsberichte mit dem Risikobericht und hat darüber Einblicke in alle Un-
ternehmensbereiche. 
h) Ermöglicht das Rechnungs - und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwa-
chung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche 
Beteiligung besteht? 
Das Rechnungs- und Berichtswesen ermöglicht eine effektive Überwachung der Beteili-
gungsunternehmen. Gesellschafterversammlungen und teilweise

Anlage 5 
 
 
 6 
 
Geschäftsführersitzungen der Beteiligungen finden mit Teilnahme des Abteilungsleiters 
Finanz- und Rechnungswesen/IT statt. 
 
 
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem 
a) Hat die Betriebsleitung Maßnahmen ergriffen und nach Art und Umfang Frühwarn-
signale definiert, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt 
werden können? 
Im Rahmen des Risikocontrollings wurden zwölf Einzelrisiken hinsichtlich ihrer Eintritts-
wahrscheinlichkeit und Schadenshöhe ermittelt und quantifiziert. Risikosteuerungsmaß-
nahmen und Risikokontrollstrategien sind für jedes Einzelrisiko festgelegt.  
Quartalsweise findet eine Risikoinventur durch das Sachgebiet internes Rechnungswesen 
in Zusammenarbeit mit einzelnen Bereichsverantwortlichen statt, um bestandsgefähr-
dende oder anderweitige Risiken frühzeitig zu erkennen. Die Ergebnisse der Risikoinven-
turen werden in einem Risikobericht erfasst und im Rahmen der Führungs-Meetings be-
sprochen. Risikoberichte werden als Bestandteile der Quartalsberichte der Betriebskom-
mission im Rahmen der Sitzungen vorgelegt. 
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Ha-
ben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? 
Nach unserer Prüfung sind die eingeleiteten Maßnahmen grundsätzlich geeignet, die defi-
nierten Risiken rechtzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. 
Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden, haben sich im 
Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben. 
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? 
Alle Maßnahmen sind ausreichend dokumentiert.  
d) Werden diese Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit 
dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen 
abgestimmt und angepasst? 
Eine kontinuierliche und systematische Abstimmung und Anpassung an die aktuellen Ge-
schäftsprozesse und Funktionen erfolgt.

Anlage 5 
 
 
 7 
 
 
 
 
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und  
Derivate 
Derartige Geschäfte werden vom EAD nicht durchgeführt. Daher entfällt die Beantwortung 
dieses Fragenkreises. 
Fragenkreis 6: Interne Revision  
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne 
Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese 
Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? 
Die Aufgaben der internen Revision werden vom Sachgebiet internes Rechnungswesen 
und den Abteilungsverantwortlichen wahrgenommen. Die Kassenprüfung wird vom Revi-
sionsamt der Stadt Darmstadt jährlich durchgeführt. Die Abwicklung der Bankgeschäfte 
erfolgt durch die Finanzverwaltung der Stadt Darmstadt.  
Prüfungsergebnisse und Maßnahmen zur Verbesserung von Geschäftsvorgängen werden 
direkt an die Betriebsleitung berichtet.  
b) Wie ist die Anbindung der internen Revision im Unternehmen? Besteht bei ihrer Tä-
tigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? 
Die interne Revision erfolgt durch das Sachgebiet internes Rechnungswesen, welches di-
rekt der Betriebsleitung berichtet. Die Gefahr von Interessenkonflikten besteht auskunfts-
gemäß nicht.  
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Kon-
zernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander un-
vereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch 
getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionspräven-
tion berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? 
Bis auf die Kassenprüfungen wurden im Berichtsjahr keine Prüfungen durchgeführt. 
d) Hat die interne Revision ihre Schwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?

Anlage 5 
 
 
 8 
 
Schwerpunkte wurden nicht abgestimmt. 
 
e) Hat die interne Revision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt, und um welche handelt 
es sich? 
Bemerkenswerte Mängel wurden nicht aufgedeckt. 
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der inter-
nen Revision gezogen und wie kontrolliert die interne Revision die Umsetzung ihrer 
Empfehlungen? 
Wir verweisen hierzu auf Antwort 6 c). 
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit  
Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und 
bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans 
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa-
chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht 
eingeholt worden ist? 
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. 
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Über-
wachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? 
Es wurden auskunftsgemäß keine Kredite an die Betriebsleitung gewährt. 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnah-
men ähnliche, aber nicht als zu stimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorge-
nommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? 
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. 
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Ge-
setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen 
des Überwachungsorgans übereinstimmen? 
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.

Anlage 5 
 
 
 9 
 
 
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen 
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, im-
materielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Reali sierung auf 
Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? 
Aufgrund unserer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2024 
durchgeführten stichprobenweisen Prüfung der Investitionen des Geschäftsjahres 2024 
stellten wir fest, dass diese - soweit erforderlich - auf Wirtschaftlichkeit und Risiken geprüft 
sowie mit den Finanzierungsmöglichkeiten abgestimmt wurden. 
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preiser-
mittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Prei-
ses zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Be-
teiligungen)? 
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. 
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend 
überwacht und Abweichungen untersucht? 
Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen werden fortlaufend 
überwacht, Abweichungen werden untersucht.  
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen Überschreitungen ergeben? Wenn ja, 
in welcher Höhe und aus welchen Gründen? 
Das Investitionsvolumen des genehmigten Wirtschaftsplans 2024 wurde nicht überschrit-
ten.  
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach 
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? 
Es liegen uns keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge 
nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden.

Anlage 5 
 
 
 10 
 
 
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen 
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen 
(z.B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? 
Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für ein-
deutige Verstöße gegen Vergaberegelungen. 
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzan-
gebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? 
Soweit wir dies im Rahmen der Jahresabschlussprüfung beurteilen konnten, wurden Kon-
kurrenzangebote eingeholt.  
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan 
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? 
Die Betriebsleitung informiert die Betriebskommission gemäß § 21 EigBGes i.V.m der Be-
triebssatzung quartalsweise über die Entwicklung der Geschäfte. Daneben berichtet die 
Betriebsleitung in den Sitzungen der Betriebskommission mündlich.  
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des 
Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? 
Die uns vorgelegten Vorlagen und Berichte zur wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs 
enthalten Angaben über den bisherigen Geschäftsverlauf, die Ergebnisse und Planfort-
schreibungen sowie detaillierte Erläuterungen hierzu. Sie vermitteln nach unserer Auffas-
sung einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs und die 
wichtigsten Unternehmensbereiche. 
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeit-
nah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ord-
nungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen 
oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? 
Nach den uns vorliegenden Protokollen erfolgte grundsätzlich eine Unterrichtung über we-
sentliche Vorgänge. Wir haben keine Anhaltspunkte für nicht ordnungsgemäß abgewi-
ckelte Geschäftsvorfälle im Rahmen unserer Prüfung festgestellt.

Anlage 5 
 
 
 11 
 
 
d) Zu welchen Themen hat die Geschäftsführung dem Überwachungsorgan auf dessen 
besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? 
Nach unseren Feststellungen und den uns erteilten Auskünften gab es keinen besonde-
ren Wunsch des Überwachungsorgans hinsichtlich der Berichterstattung.  
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG 
oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? 
Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir keine Anhaltspunkte für eine nicht aus-
reichende Berichterstattung festgestellt.  
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? 
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan 
erörtert? 
Eine D&O-Versicherung besteht bei dem Eigenbetrieb nicht. 
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan of-
fen gelegt worden? 
Auskunftsgemäß wurden keine Interessenskonflikte gemeldet. 
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven 
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? 
Offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen besteht nicht. 
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? 
Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für auffallend hohe oder 
niedrige Bestände. 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu 
den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermö-
gensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? 
Es haben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Abweichungen zwischen den Bilanz- 
und Verkehrswerten ergeben.

Anlage 5 
 
 
 12 
 
Fragenkreis 12: Finanzierung 
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen 
zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Inves-
titionsverpflichtungen finanziert werden? 
Die Eigenkapitalquote des Eigenbetriebs beträgt 21,8 % (Vorjahr: 21,1 %). Die eigenen 
Mittel und das langfristig verfügbare Fremdkapital von zusammen € 82,2 Mio (Vorjahr 
€ 77,4 Mio) decken das Anlagevermögen vollständig.  
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kre-
ditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? 
Die Finanzlage des Eigenbetriebs ist als ausreichend anzusehen.  
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garan-
tien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die 
damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet 
wurden? 
Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft Finanz- bzw. Fördermittel der öffentlichen Hand von 
insgesamt € 882.323,50 für den Fuhrpark und für ein Förderprojekt im Bereich des werk-
stofflichen Recyclings erhalten. Anhaltspunkte, dass die mit den Förderungen verbunde-
nen wesentlichen Verpflichtungen und Auflagen nicht beachtet wurden, haben sich im 
Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben. 
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung 
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalaus-
stattung? 
Die Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes beträgt 21,8 % (Vorjahr: 21,1 %). Es bestehen 
zum Bilanzstichtag keine Finanzierungsprobleme aufgrund der Eigenkapitalausstattung. 
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit 
der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? 
Der Eigenbetrieb weist im Berichtsjahr einen Jahresgewinn aus, der entsprechend dem 
Gewinnverwendungsvorschlag im Jahresabschluss verwendet werden soll. Dies ist mit 
der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs vereinbar.

Anlage 5 
 
 
 13 
 
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit 
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens nach Segmenten zusam-
men? 
Das Jahresergebnis verteilt sich auf die einzelnen Betriebszweige wie folgt: 
  2024 2023 Veränderung 
  T€ T€ T€ 
Straßenreinigung/Winterdienst -310 25 -335 
Kanalbetrieb  84 -86 170 
Abfallbeseitigung (hoheitlich) 0 0 0 
 
Kompostierungsanlage 0 0 0 
 
BgA Karbonisierungsanlage -143 -58 -86 
Schulbusbetrieb -150 145 -295 
Fuhrparkmanagement, Mobilität und 
Gebäudetechnik -291 -174 -117 
BgA Abfall und Reinigung -391 -148 -243 
Straßenunterhaltung 27 25 2 
Zentraler Gebäudedienst 735 292 443 
Gemeinschaftsverpflegung 77 43 34 
BgA Krematorium 146 89 57 
BgA Zoo Vivarium 10 -133 143 
Finanzwirtschaft 1.415 -168 1.583 
  1.208 -148 1.356 
 
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? 
Im Berichtsjahr wurde der Jahresgewinn um die Erträge aus dem Verlustausgleich für das 
Vivarium (T€ 518; Vorjahr T€ 838) und einem Beteiligungsertrag von T€ 205 gestärkt. Das 
Ergebnis Finanzwirtschaft resultiert aus der Anlage von freier Liquidität. Diese ist entstan-
den durch Verzögerungen im Mittelabfluss investiven Bereich.  
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungs-
beziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeu-
tig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? 
Es haben sich keine entsprechenden Anhaltspunkte ergeben.

Anlage 5 
 
 
 14 
 
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? 
Der Eigenbetrieb ist nicht konzessionsabgabepflichtig.  
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen 
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Be-
deutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? 
Im Bereich Fuhrparkmanagement, Mobilität und Gebäudetechnik sind die Umsatzerlöse 
aus dem operativen Geschäft wiederum gestiegen. Der Verlust in diesem Bereich hat sich 
von T€ 174 auf T€ 291 erhöht. Der kontinuierliche Ausbau im Bereich Mobilität führt zu 
mehr Umsatzerlösen in dem Bereich, bringt aber auch durch den Ausbau der Fahrzeug-
flotte einen Anstieg der Abschreibungen mit sich. Eine vollständige Kostenabdeckung wird 
weiter angestrebt.  
Durch Anlaufkosten entstand ein Verlust beim BgA Karbonisierungsanlage in Höhe von 
T€ 144. 
Im Bereich BgA Abfall und Reinigung sind durch überproportionale Kostensteigerung ins-
besondere im Personalbereich konnte durch den Umsatzanstieg nicht ausgeglichen wer-
den. Der Verlust von T€ 148 im Vorjahr auf T€ 391 angestiegen. 
Generell ist der Entsorgermarkt im Rhein-Main Gebiet stark umkämpft. 
Der Schulbusbetrieb konnte die überproportionalen durch vier Großreparaturen nicht aus-
gleichen. Der Gewinn von T€ 145 im Vorjahr ist auf einen Verlust von T€ 150 gesunken. 
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um wel-
che Maßnahmen handelt es sich? 
Im BgA Abfall und Reinigung wird es in 2025 Preisanpassungen für Kunden geben, um 
die gestiegenen Kosten bei Verwertung und Personal zu kompensieren. Dazu gehören 
neue Preismodelle für die mittelfristige Überlassung von Containern. 
Organisatorisch wurden Auftragsgewinnung und Auftragsdurchführung in einer Abtleiung 
zusammengeführt, um die Kommunikation gegenüber dem Kunden zu intensivieren. 
Jahresfehlbetrag und seine Ursachen 
c) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? 
Siehe Antwort zu Fragenkreis 15 a).

Anlage 5 
 
 
 15 
 
d) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage 
des Unternehmens zu verbessern? 
Siehe Antwort zu Fragenkreis 15 b).

Erfolgsübersicht für das Geschäftsjahr 2023 EAD Anlage 6
Aufwand u. Ertrag 2024 Betrag insges. Allg. Verwaltung Straßenreinigung Kanalbetrieb Abfallentsorgung
     1. Umsatzerlöse 86.010.462,63- 47.893,14- 12.833.954,45- 6.103.671,83- 26.566.946,31-
     2. Bestandsveränderungen 10.173,00- 0 0 0 0
     3. andere akt. Eigenleistungen 117.712,41- 0 0 0,00 0
     4. sonstige betriebliche Erträ 1.367.227,10- 211.691,99- 75.339,70- 2.225,58- 251.619,21-
     5.a) Aufw. für RHB und bez. Wa 7.092.852,71 394.100,73 212.955,63 43.291,26 475.475,88
     5.b) Aufw. für bezogene Leistu 24.443.368,41 576.404,49 318.005,23 3.068.122,47 9.508.625,00
*    5. Materialaufwand 31.536.221,12 970.505,22 530.960,86 3.111.413,73 9.984.100,88
     6.a) Löhne und Gehälter 32.378.993,93 4.517.474,47 5.966.990,40 1.306.970,30 6.075.363,55
     6.b) soz. Abg. & Altersvers. & 9.727.728,31 1.694.391,28 1.708.200,91 369.916,28 1.754.851,86
          davon für Altersversorgun 2.608.835,78 434.139,65 464.591,31 102.493,23 476.326,34
*    6. Personalaufwand 42.106.722,24 6.211.865,75 7.675.191,31 1.676.886,58 7.830.215,41
     7. Abschreibungen 7.549.580,70 1.291.318,67 1.150.125,40 79.232,92 1.766.141,35
     8. sonstige betriebl. Aufwendu 6.056.360,18 2.991.654,76 266.094,59 100.867,79 909.537,97
     10. Erträge aus Beteiligungen 204.841,52- 0 0 0 0,00
     11. sonst. Zinsen und ähnl. Er 1.494.821,05- 1.494.821,05- 0 0 0
     13. Zinsen und ähnl. Aufwendun 1.026.410,20 568.674,71 65.306,04 9.923,26 153.911,02
**   14. Ergebnis d. gew. Geschäfts 929.943,27- 10.279.612,93 3.221.615,95- 1.127.573,13- 6.174.658,89-
     15. außerordentliche Erträge 0,00 0 0 0 0
*    17. außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
     18. Steuern v. Einkommen und E 163.475,24 0- 0 0 0
     19. sonstige Steuern 76.567,16 21.868 0 0 274
     20. Erträge aus der Verlustübe 518.019,61- 0 0 0 0
***  21. Jahresüberschuß/JF vor Uml 1.207.920,48- 10.301.481,23 3.221.615,95- 1.127.573,13- 6.174.384,89-
     22. Umlage der Allg. Verwaltun 0,00 11.384.387,40- 1.788.074,14 616.772,04 3.265.972,24
     23. Int. Leistungsverr. Werkst 0,00 478.812,45 1.996.682,72 284.326,63 1.854.933,71
     24. Int. Leistungsverr. Sonsti 0,00 811.076,45- 252.833,30- 142.406,22 1.053.478,94
*    25. Summe interne Leistungsver 0,00 332.264,00- 1.743.849,42 426.732,85 2.908.412,65
**** 26. Jahresüberschuß/JF nach Um 1.207.920,48- 1.415.170,17- 310.307,61 84.068,24- 0,00
1

Erfolgsübersicht für das Geschäftsjahr 2023 EAD Anlage 6
Aufwand u. Ertrag 2024
     1. Umsatzerlöse
     2. Bestandsveränderungen
     3. andere akt. Eigenleistungen
     4. sonstige betriebliche Erträ
     5.a) Aufw. für RHB und bez. Wa
     5.b) Aufw. für bezogene Leistu
*    5. Materialaufwand
     6.a) Löhne und Gehälter
     6.b) soz. Abg. & Altersvers. &
          davon für Altersversorgun
*    6. Personalaufwand
     7. Abschreibungen
     8. sonstige betriebl. Aufwendu
     10. Erträge aus Beteiligungen
     11. sonst. Zinsen und ähnl. Er
     13. Zinsen und ähnl. Aufwendun
**   14. Ergebnis d. gew. Geschäfts
     15. außerordentliche Erträge
*    17. außerordentliches Ergebnis
     18. Steuern v. Einkommen und E
     19. sonstige Steuern
     20. Erträge aus der Verlustübe
***  21. Jahresüberschuß/JF vor Uml
     22. Umlage der Allg. Verwaltun
     23. Int. Leistungsverr. Werkst
     24. Int. Leistungsverr. Sonsti
*    25. Summe interne Leistungsver
**** 26. Jahresüberschuß/JF nach Um
Kompostierungs-
anlage Schulbusbetrieb Werkstatt
BgA Abfall und 
Reinigung
Straßen-
unterhaltung
707.617,35- 2.386.674,83- 1.514.217,88- 10.132.347,96- 2.140.051,90-
10.173,00- 0 0 0 0
0 0 59.994,60- 0 12.464,26-
185.389,94- 0 64.895,33- 283.308,68- 25.277,97-
356.664,42 3.581,20 3.147.223,41 1.951,40 149.981,91
339.574,71 834.762,13 1.092.443,48 2.929.155,24 3.065,30
696.239,13 838.343,33 4.239.666,89 2.931.106,64 153.047,21
256.820,68 749.790,27 1.727.893,68 1.753.591,96 1.206.515,67
77.149,02 219.391,98 499.635,13 511.484,24 353.910,16
21.610,94 59.173,19 132.169,94 142.461,09 98.160,04
333.969,70 969.182,25 2.227.528,81 2.265.076,20 1.560.425,83
656.189,23 187.359,99 956.879,47 794.191,33 120.481,01
224.653,34 10.569,57 587.649,00 432.318,85 29.034,24
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
57.325,18 17.136,73 0 27.315,15 14.842,62
1.065.196,29 364.082,96- 6.372.616,36 3.965.648,47- 299.963,22-
0 0 0 0 0
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0 0 0 47.193,17 0
0 0 51.019,00 0,00 0
0 0 0 0 0
1.065.196,29 364.082,96- 6.423.635,36 3.918.455,30- 299.963,22-
169.473,62 169.551,25 1.075.271,19 1.789.662,22 355.836,17
170.670,50 499.670,16 7.009.352,78- 1.404.212,39 155.761,54
1.261.421,42- 154.995,26- 198.823,21- 1.115.663,68 238.500,07-
1.090.750,92- 344.674,90 7.208.175,99- 2.519.876,07 82.738,53-
143.918,99 150.143,19 290.730,56 391.082,99 26.865,58-
2

Erfolgsübersicht für das Geschäftsjahr 2023 EAD Anlage 6
Aufwand u. Ertrag 2024
     1. Umsatzerlöse
     2. Bestandsveränderungen
     3. andere akt. Eigenleistungen
     4. sonstige betriebliche Erträ
     5.a) Aufw. für RHB und bez. Wa
     5.b) Aufw. für bezogene Leistu
*    5. Materialaufwand
     6.a) Löhne und Gehälter
     6.b) soz. Abg. & Altersvers. &
          davon für Altersversorgun
*    6. Personalaufwand
     7. Abschreibungen
     8. sonstige betriebl. Aufwendu
     10. Erträge aus Beteiligungen
     11. sonst. Zinsen und ähnl. Er
     13. Zinsen und ähnl. Aufwendun
**   14. Ergebnis d. gew. Geschäfts
     15. außerordentliche Erträge
*    17. außerordentliches Ergebnis
     18. Steuern v. Einkommen und E
     19. sonstige Steuern
     20. Erträge aus der Verlustübe
***  21. Jahresüberschuß/JF vor Uml
     22. Umlage der Allg. Verwaltun
     23. Int. Leistungsverr. Werkst
     24. Int. Leistungsverr. Sonsti
*    25. Summe interne Leistungsver
**** 26. Jahresüberschuß/JF nach Um
Zentraler 
Gebäudedienst 1 BgA Krematorium BgA Zoo Vivarium
Zentrale 
Gebäudedienst 2 
Gemeinschafts-
verpfllegung
15.775.127,42- 1.998.910,38- 1.850.999,46- 3.952.049,72-
0 0 0 0
0 0 45.253,55- 0
18.071,12- 17.503,24- 230.731,70- 1.172,64-
377.664,27 202.302,74 485.911,00 1.241.748,86
5.027.276,85 557.036,25 166.190,02 22.707,24
5.404.941,12 759.338,99 652.101,02 1.264.456,10
5.721.183,18 290.194,24 1.133.287,97 1.672.917,56
1.661.948,00 82.566,16 305.875,75 488.407,54
448.926,20 23.943,10 71.796,84 133.043,91
7.383.131,18 372.760,40 1.439.163,72 2.161.325,10
100.517,00 152.516,71 232.844,81 61.782,81
222.975,15 127.587,35 108.888,71 44.528,86
0 0 204.842- 0
0 0 0 0
2.691,86 73.367,52 35.916,11 0
2.678.942,23- 530.842,65- 137.088,14 421.129,49-
0 0 0 0
0,00 0,00 0,00 0,00
0 116.282,12 0 0
0 804,82 2.600,99 0
0 0 518.019,61- 0
2.678.942,23- 413.755,71- 378.330,48- 421.129,49-
1.414.740,72 242.841,11 271.654,93 224.537,77
60.806,62 5.892,76 79.420,39 18.162,91
468.271,05 19.295,19 17.044,00 101.490,63
529.077,67 25.187,95 96.464,39 119.653,54
735.123,84- 145.726,65- 10.211,16- 76.938,18-
3

1. Geltungsbereich
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschafts -
prüferinnen, Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften 
(im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und 
ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirt-
schaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas 
anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend 
vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt-
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies vereinbart ist oder 
sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf 
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten 
gegenüber. Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit 
dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten 
zu.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein  
bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsät -
zen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer 
übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben 
der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder 
Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der 
Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sach-
verständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei  
betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen Vereinbarung in 
Textform.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschlie -
-
tet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folge-
rungen hinzuweisen.
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer 
alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weite -
ren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vor -
gängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung 
des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterla -
gen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst wäh -
rend der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftragge-
ber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Voll-
ständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen 
sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirt -
schaftsprüfer formulierten Erklärung in gesetzlicher Schriftform oder einer 
sonstigen vom Wirtschaftsprüfer bestimmten Form zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit 
der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer 
des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder 
Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene 
Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirt -
schaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netz -
werkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf 
wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beein -
trächtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des 
Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des 
Auftrags in gesetzlicher Schriftform oder Textform darzustellen hat, ist al-
lein diese Darstellung maßgebend. Entwürfe solcher Darstellungen sind 
unverbindlich. Sofern nicht anders gesetzlich vorgesehen oder vertraglich 
vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschafts -
prüfers nur dann verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden. Er -
klärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten 
Auftrags sind stets unverbindlich.
 
(Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Ent-
wurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden 
des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der 
in Textform erteilten Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der 
Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Geset-
die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auf -
traggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
7. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfül -
lung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. 
unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der 
Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurück -
treten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann 
der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktre -
ten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, 
Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Inte-  
resse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt 
Nr. 9.
(2) Ein Nacherfüllungsanspruch aus Abs. 1 muss vom Auftraggeber un-
verzüglich in Textform geltend gemacht werden. Nacherfüllungsansprü -
che nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, ver-
jähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom 
Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkei -
enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äuße -
rung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fäl-
len ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 
-
de, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, 
Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von 
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezo -
genen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Da-
tenschutz beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, 
insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen 
Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des 
§ 323 Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung 
Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Wirtschafts-
prüfer bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verur -
sachten Schadens, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von 
des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, gemäß § 54a Abs. 1  
Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. Gleiches gilt für Ansprüche, die Dritte 
aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gegenüber dem 
Wirtschaftsprüfer geltend machen.
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2024
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise 
nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
© IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf. 50341/1
50341
01/2024Lizenziert für/Licensed to: Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

(3) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer be -
-
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag 
(4) Der Höchstbetrag nach Abs. 2 bezieht sich auf einen einzelnen Scha-
densfall. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren 
-
Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfol -
genden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder 
gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche 
rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall 
kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch ge -
nommen werden.
(5) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs 
Monaten nach der in Textform erklärten Ablehnung der Ersatzleistung Klage 
erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies 
gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zu -
rückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Kör-
 
nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung gel-
tend zu machen, bleibt unberührt.
(6) § 323 HGB bleibt von den Regelungen in Abs. 2 bis 5 unberührt.
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer 
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder 
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist 
ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im  
in gesetzlicher Schriftform erteilter Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und 
mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der 
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwen det werden. Hat der Auftraggeber 
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des 
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weite -
re Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuer -
lichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftrag-
geber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und 
vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er 
hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte wesentliche Unrichtig-
keiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen 
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu 
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftrag -
geber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen 
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass 
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung 
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen Vereinbarung in Textform umfasst die lau-
fende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung und elektronische Übermittlung der Jahressteuererklärun-
gen, einschließlich E-Bilanzen, für die Einkommensteuer, Körperschaft-
steuer und Gewerbesteuer, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber 
vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung 
erforderlichen Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den 
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von 
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der 
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die  
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein  
Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger Vereinbarungen in Text-
form die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert 
zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuer-  
beratervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwen -
den ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in 
Textform vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer , Kör-
perschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einheitsbewertung sowie aller Fragen 
der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf 
Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf 
dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der  
Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit  
Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung,  
Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, 
Liquidation und dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentations -
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als 
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung 
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob 
alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen 
wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung 
der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht über -
nommen.
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber 
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunika-
tion per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen 
stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den 
Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforde -
rung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zu-
sätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und 
Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vol-
len Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber 
haften als Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen 
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur 
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer 
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbei-
legungsgesetzes teilzunehmen.
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden  
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
Lizenziert für/Licensed to: Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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Details

Vorlagen-Nr.
2025/0208
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.07.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00