2017/0254
Errichtung einer Kindertagesstätte in Darmstadt, Lincolnsiedlung, Baufeld N4
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2017/0254
8154 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.04.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Dezernat V
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0254
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1400 Investitionsnummer: 14051-8655
Kostenträger: 3650-11 Sachkonto:
Betreff: Errichtung einer Kindertagesstätte in Darmstadt, Lincolnsiedlung, Baufeld N4
Vorlage vom: 22.03.2018
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der geänderten Konzeption des Aus- bzw. Umbaus des „Child
Development Centers“ zu und leitet die Vorlage der Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung zu.
2. Die notwendigen Haushalts -(um)planungen erfolgen im Rahmen der
Haushaltsanmeldungen 2019 fortfolgend.
Anlagen: Pläne Neubau Kita mit Wohnbebauung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.03.2018
Der Magistrat sowie Stadtverordnetenversammlung haben der Magistratsvorlage 2016/0244
in ihren Sitzungen am 22.06. 2016 und 02.07.2016 zugestimmt. Darin wurde die
umfassende Sanierung der Bestandskita „Child Development Centers“ in der Lincolnsiedlung,
Baufeld N4 beschlossen. Das Gesamtvolumen der Maßnahme wurde zum damaligen
Zeitpunkt mit 4.350.000 Euro festgelegt. Es sollten insgesamt 9 Krippe-/KITA-Gruppen
eingerichtet werden, für max. 143 Plätze. Es sollte eine Küche zur Versorgung von bis zu 400
Kindern (inkl. der Neubaukita an der Schule Lincoln sowie Kita im Baufeld B 1.3) eingerichtet
werden, die Einrichtung ist nicht in o.g. Kosten enthalten. Die Inbetriebnahme war für 06/2018
geplant.
Im Rahmen der darauffolgenden weiterführenden Planungen hat sich gezeigt, dass es aus
sozialpolitischer/wohnungsbaupolitischer wie auch wirtschaftlicher Sicht sinnvoller erscheint,
einen Neubau mit gleichzeitiger Realisierung von Wohnungsbau umzusetzen.
IST-Zustand 1-geschossige KITA/Bestandsanalyse:
Die Gesamtnutzfläche beträgt 1.457 m² – das Gebäude verbraucht eine erhebliche
Grundstücksfläche, mit einem vergleichsweise geringen Freiflächenanteil.
Eingeschossige Gebäude sind aufgrund des negativen Verhältnisses von Hüllflächen zu
Volumen und insbesondere aufgrund der erheblichen Dachfläche energetisch suboptimal. Es
ist von erheblichen Unterhaltskosten auszugehen. Das Gebäude ist brandschutztechnisch
erheblich veraltet und entspricht im Gebäudegrundriss nicht den aktuellen Anforderungen an
eine Kindertagesstätte. Zudem wäre ein kompletter Neuaufbau der Sanitär- und
haustechnischen Installationen erforderlich. Die Außenflächen müssen vollständig überarbeitet
werden. Weiterhin müssen abweichend vom Ursprungsbeschluss nicht beschriebene Zisternen
zusätzlich eingebaut werden.
Entwicklungspotentiale des Grundstücks
Aufgrund der Lage des Grundstücks und der geplanten Gesamtentwicklung der Lincoln-
Siedlung werden folgende Entwicklungspotentiale gesehen:
Das Grundstück verfügt über eine Grundfläche von ca. 6.691 m².
Entstehen können ausgehend von den städtebaulichen Vorgaben der Nachbargrundstücke,
bspw. B 3.3 (alte Tankstelle), GRZ 0,4, GFZ 1,4 bis zu 11.124 m² Bruttogrundfläche, das
entspricht bis zu 8.343 m² Nutzfläche (4 Vollgeschosse + 1 Staffelgeschoss).
Unter Berücksichtigung von 1.881 m² KITA-Nutzfläche können rund 50 Wohnungen neu erstellt
werden, die gemäß den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung nach dem Schlüssel
25/20/55% realisiert werden.
Die vorhandene Gebäudesubstanz ist grundsätzlich veraltet. Ein Neubau verlängert die
Restnutzungsdauer gegenüber einer Bestandssanierung. Weiter ist von einer Reduzierung von
Instandhaltungskosten auszugehen. Der Neubau einer Kita kann einladender, heller und
moderner realisiert werden, und neue Grundrisse ergeben eine bessere Umsetzung aktueller
pädagogischer Ansätze.
- 4 -
Bei entsprechenden planerischen Vorgaben kann die Nutzung eines neuen KITA-Gebäudes den
Bedürfnissen an ein sich wandelndes städtisches Quartier gerecht werden. So könnte bspw. als
Nachnutzung die KITA zu einer Seniorenwohnanlage umgebaut werden.
Ein mehrgeschossiges Gebäude mit KITA kann in einem grundsätzlich positiven Ve rhältnis der
Hüllfläche zum Volumen erstellt werden und birgt ein deutliches Potential hinsichtlich der
Energieeinsparung. Weiter ergeben sich aus der neueren Gebäudesubstanz bereits schon
energetische Vorteile. Somit werden die Unterhaltskosten deutlich reduziert.
Die Realisierung des Vorhabens kann aufgrund der Verbindung mit Wohnungsbau jedoch nur
dann erfolgen, wenn die Grundstücksfläche der bauverein AG übertragen und diese ebenfalls
mit der Ausführung des Baus betraut wird. Dies stellt jedoch aufgrund der Beteiligung der
Stadt an der bauverein AG kein Mangel dar.
Entgegen der Ursprungsvorlage können in diesem Fall aufgrund der einschlägigen
Förderrichtlinien des Landes (Stand Juli 2017) keine Zuschüsse abgerufen werden (Bauherr*in
muss auch Eigentümer*in des Grundstückes sein und die Kita betreiben bzw. die
Vergabegrundsätze sind in allen Punkten vollständig einzuhalten). Allerdings muss bei
Abwägung der Vorteile eines Neubaus und seiner Folgekosten für die Stadt im Vergleich zur
Ursprungsplanung mit Landeszuschüssen deutlich herausgestellt werden, dass dieser
Minderertrag bei weitem aufgewogen wird (siehe hierzu vorige Ausführungen Ist-
Zustand/Entwicklungspotentiale).
Die Gespräche mit der bauverein AG haben folgendes Ergebnis erzielt:
Auch in der neuen Planung werden insgesamt 9 Krippe-/KITA-Gruppen eingerichtet, für max.
143 Plätze. Es sollte eine Küche zur Versorgung von bis zu 400 Kindern (inkl. der Neubaukita
an der Schule Lincoln sowie Kita im Baufeld B 1.3) eingerichtet werden, die Einrichtung ist
nicht in o.g. Kosten enthalten.
Die weiteren Planungen gehen von einem reinen Mietmodell aus. Die Wissenschaftsstadt
Darmstadt überträgt das Grundstück auf die bauverein AG, die dort ein mit einer
Kindertagesstätte kombiniertes Wohngebäude errichtet (s. auch obige Darstellung).
Die Stadt mietet die Flächen für 25 Jahre für den Betrieb einer Kita an, der Mietpreis
(Kaltmiete) beläuft sich auf 13,45 Euro je m² auf. Hierbei ist die Erstausstattung i.H.v. 430.000
Euro beinhaltet. Weiterhin sind die Regelungen des städtebaulichen Vertrages in seiner
aktuellen Fassung zum Thema unentgeltliche Überlassung von Gemeinbedarfsflächen
beachtlich. Nach den aktuellen Planungen sind diese Flächen, soweit sie 30% der
Gesamtflächen auf Lincoln nicht überschreiten, kostenfrei. Dieser Wert ist aktuell
überschritten, so dass hier nach den Regelungen des o.g. Vertrages Ausgleichzahlungen an die
bauverein AG zu zahlen sind, die in den Mietpreis eingerechnet sind. Alle 5 Jahre erfolgt eine
Mietanpassung um 5%. Die angemietete Fläche beläuft sich auf 1.881 m² (Planungstand
Frühjahr 2018).
Mit dem Beginn der Maßnahme durch die bauverein AG wird Anfang 2019 gerechnet (abhängig
von der Verabschiedung des zu ändernden Bebauungsplanes), mit einer Fertigstellung Anfang
2021.
- 5 -
Die Kosten für den Betrieb der Kita für die notwendige Personalausstattung, die notwendigen
Betriebskosten als auch die Darstellung der Erträge werden im Rahmen des Stellenplanes
2020 (um die Stellen in 2021 besetzen zu können) sowie den Haushaltsberatungen zum
Ergebnishaushalt 2021 ff. dargestellt. Die Kosten der Kücheneinrichtung werden im
Finanzhaushalt 2020 dargestellt.
Die bereits etatisierten Mittel im Finanzhaushalt in Höhe von 4.35 Mio. Euro werden abgeplant.
Darmstadt, 22.03.2018
V/HB
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
i. V. i. V.
Jochen Partsch Jochen Partsch Jochen Partsch
Oberbürgermeister Oberbürgermeister Oberbürgermeister
anlage 2
511 Zeichen
Punkt 3: Errichtung einer Kindertagesstätte in Darmstadt, Lincolnsiedlung, Baufeld N4 (V-Nr. 2018/0254) Stadtv. Hang (Fraktion UFFBASSE) berichtet aus dem Haupt- und Finanzausschuss, dass Oberbürgermeister Partsch erklärt hat, dass die Anlage zu dieser Vorlage durch den Magistrat zurückgezogen wird, da diese nur eine mögliche Bauvariante darstellt und keine Aussage über die endgültige Bauweise trifft. Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 3
202 Zeichen
Punkt 3: Errichtung einer Kindertagesstätte in Darmstadt, Lincolnsiedlung, Baufeld N4 (V-Nr. 2017/0254) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 4
149 Zeichen
Punkt 29: Errichtung einer Kindertagesstätte in Darmstadt, Lincolnsiedlung, Baufeld N4 (V-Nr. 2017/0254) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
anlage 1
8217 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
04.04.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Dezernat V
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 10.1 10.2 65
IV 20
V 51
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0254
Magistratsbeschluss-Nr.
119
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1400 Investitionsnummer: 14051-8655
Kostenträger: 3650-11 Sachkonto:
Betreff: Errichtung einer Kindertagesstätte in Darmstadt, Lincolnsiedlung, Baufeld N4
Vorlage vom: 22.03.2018
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat stimmt der geänderten Konzeption des Aus- bzw. Umbaus des „Child
Development Centers“ zu und leitet die Vorlage der Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung zu.
2. Die notwendigen Haushalts-(um)planungen erfolgen im Rahmen der
Haushaltsanmeldungen 2019 fortfolgend.
Anlagen: Pläne Neubau Kita mit Wohnbebauung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 11.04.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.03.2018
Der Magistrat sowie Stadtverordnetenversammlung haben der Magistratsvorlage 2016/0244
in ihren Sitzungen am 22.06.2016 und 02.07.2016 zugestimmt. Darin wurde die
umfassende Sanierung der Bestandskita „Child Development Centers“ in der Lincolnsiedlung,
Baufeld N4 beschlossen. Das Gesamtvolumen der Maßnahme wurde zum damaligen
Zeitpunkt mit 4.350.000 Euro festgelegt. Es sollten insgesamt 9 Krippe-/KITA-Gruppen
eingerichtet werden, für max. 143 Plätze. Es sollte eine Küche zur Versorgung von bis zu 400
Kindern (inkl. der Neubaukita an der Schule Lincoln sowie Kita im Baufeld B 1.3) eingerichtet
werden, die Einrichtung ist nicht in o.g. Kosten enthalten. Die Inbetriebnahme war für 06/2018
geplant.
Im Rahmen der darauffolgenden weiterführenden Planungen hat sich gezeigt, dass es aus
sozialpolitischer/wohnungsbaupolitischer wie auch wirtschaftlicher Sicht sinnvoller erscheint,
einen Neubau mit gleichzeitiger Realisierung von Wohnungsbau umzusetzen.
IST-Zustand 1-geschossige KITA/Bestandsanalyse:
Die Gesamtnutzfläche beträgt 1.457 m² – das Gebäude verbraucht eine erhebliche
Grundstücksfläche, mit einem vergleichsweise geringen Freiflächenanteil.
Eingeschossige Gebäude sind aufgrund des negativen Verhältnisses von Hüllflächen zu
Volumen und insbesondere aufgrund der erheblichen Dachfläche energetisch suboptimal. Es
ist von erheblichen Unterhaltskosten auszugehen. Das Gebäude ist brandschutztechnisch
erheblich veraltet und entspricht im Gebäudegrundriss nicht den aktuellen Anforderungen an
eine Kindertagesstätte. Zudem wäre ein kompletter Neuaufbau der Sanitär- und
haustechnischen Installationen erforderlich. Die Außenflächen müssen vollständig überarbeitet
werden. Weiterhin müssen abweichend vom Ursprungsbeschluss nicht beschriebene Zisternen
zusätzlich eingebaut werden.
Entwicklungspotentiale des Grundstücks
Aufgrund der Lage des Grundstücks und der geplanten Gesamtentwicklung der Lincoln-
Siedlung werden folgende Entwicklungspotentiale gesehen:
Das Grundstück verfügt über eine Grundfläche von ca. 6.691 m².
Entstehen können ausgehend von den städtebaulichen Vorgaben der Nachbargrundstücke,
bspw. B 3.3 (alte Tankstelle), GRZ 0,4, GFZ 1,4 bis zu 11.124 m² Bruttogrundfläche, das
entspricht bis zu 8.343 m² Nutzfläche (4 Vollgeschosse + 1 Staffelgeschoss).
Unter Berücksichtigung von 1.881 m² KITA-Nutzfläche können rund 50 Wohnungen neu erstellt
werden, die gemäß den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung nach dem Schlüssel
25/20/55% realisiert werden.
Die vorhandene Gebäudesubstanz ist grundsätzlich veraltet. Ein Neubau verlängert die
Restnutzungsdauer gegenüber einer Bestandssanierung. Weiter ist von einer Reduzierung von
Instandhaltungskosten auszugehen. Der Neubau einer Kita kann einladender, heller und
moderner realisiert werden, und neue Grundrisse ergeben eine bessere Umsetzung aktueller
pädagogischer Ansätze.
- 5 -
Bei entsprechenden planerischen Vorgaben kann die Nutzung eines neuen KITA-Gebäudes den
Bedürfnissen an ein sich wandelndes städtisches Quartier gerecht werden. So könnte bspw. als
Nachnutzung die KITA zu einer Seniorenwohnanlage umgebaut werden.
Ein mehrgeschossiges Gebäude mit KITA kann in einem grundsätzlich positiven Verhältnis der
Hüllfläche zum Volumen erstellt werden und birgt ein deutliches Potential hinsichtlich der
Energieeinsparung. Weiter ergeben sich aus der neueren Gebäudesubstanz bereits schon
energetische Vorteile. Somit werden die Unterhaltskosten deutlich reduziert.
Die Realisierung des Vorhabens kann aufgrund der Verbindung mit Wohnungsbau jedoch nur
dann erfolgen, wenn die Grundstücksfläche der bauverein AG übertragen und diese ebenfalls
mit der Ausführung des Baus betraut wird. Dies stellt jedoch aufgrund der Beteiligung der
Stadt an der bauverein AG kein Mangel dar.
Entgegen der Ursprungsvorlage können in diesem Fall aufgrund der einschlägigen
Förderrichtlinien des Landes (Stand Juli 2017) keine Zuschüsse abgerufen werden (Bauherr*in
muss auch Eigentümer*in des Grundstückes sein und die Kita betreiben bzw. die
Vergabegrundsätze sind in allen Punkten vollständig einzuhalten). Allerdings muss bei
Abwägung der Vorteile eines Neubaus und seiner Folgekosten für die Stadt im Vergleich zur
Ursprungsplanung mit Landeszuschüssen deutlich herausgestellt werden, dass dieser
Minderertrag bei weitem aufgewogen wird (siehe hierzu vorige Ausführungen Ist-
Zustand/Entwicklungspotentiale).
Die Gespräche mit der bauverein AG haben folgendes Ergebnis erzielt:
Auch in der neuen Planung werden insgesamt 9 Krippe-/KITA-Gruppen eingerichtet, für max.
143 Plätze. Es sollte eine Küche zur Versorgung von bis zu 400 Kindern (inkl. der Neubaukita
an der Schule Lincoln sowie Kita im Baufeld B 1.3) eingerichtet werden, die Einrichtung ist
nicht in o.g. Kosten enthalten.
Die weiteren Planungen gehen von einem reinen Mietmodell aus. Die Wissenschaftsstadt
Darmstadt überträgt das Grundstück auf die bauverein AG, die dort ein mit einer
Kindertagesstätte kombiniertes Wohngebäude errichtet (s. auch obige Darstellung).
Die Stadt mietet die Flächen für 25 Jahre für den Betrieb einer Kita an, der Mietpreis
(Kaltmiete) beläuft sich auf 13,45 Euro je m² auf. Hierbei ist die Erstausstattung i.H.v. 430.000
Euro beinhaltet. Weiterhin sind die Regelungen des städtebaulichen Vertrages in seiner
aktuellen Fassung zum Thema unentgeltliche Überlassung von Gemeinbedarfsflächen
beachtlich. Nach den aktuellen Planungen sind diese Flächen, soweit sie 30% der
Gesamtflächen auf Lincoln nicht überschreiten, kostenfrei. Dieser Wert ist aktuell
überschritten, so dass hier nach den Regelungen des o.g. Vertrages Ausgleichzahlungen an die
bauverein AG zu zahlen sind, die in den Mietpreis eingerechnet sind. Alle 5 Jahre erfolgt eine
Mietanpassung um 5%. Die angemietete Fläche beläuft sich auf 1.881 m² (Planungstand
Frühjahr 2018).
Mit dem Beginn der Maßnahme durch die bauverein AG wird Anfang 2019 gerechnet (abhängig
von der Verabschiedung des zu ändernden Bebauungsplanes), mit einer Fertigstellung Anfang
2021.
Die Kosten für den Betrieb der Kita für die notwendige Personalausstattung, die notwendigen
Betriebskosten als auch die Darstellung der Erträge werden im Rahmen des Stellenplanes
2020 (um die Stellen in 2021 besetzen zu können) sowie den Haushaltsberatungen zum
Ergebnishaushalt 2021 ff. dargestellt. Die Kosten der Kücheneinrichtung werden im
Finanzhaushalt 2020 dargestellt.
Die bereits etatisierten Mittel im Finanzhaushalt in Höhe von 4.35 Mio. Euro werden abgeplant.
Darmstadt, 22.03.2018
V/HB
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
i. V. i. V.
Jochen Partsch Jochen Partsch Jochen Partsch
Oberbürgermeister Oberbürgermeister Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0254
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.03.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00