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3286/2024

Priorisierung von Pflege in Verfahren von Stadtentwicklung und Stadtplanung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.02.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.04.2025, TOP 10.24

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Dritter Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln 2024

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Ansehen

Anlage 2 Top 5.2_Auszug aus dem Beschlussprotokoll

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (1)

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Beschlussvorlage Rat

17802 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/503/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3286/2024 
Freigabedatum 
15.01.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Priorisierung von Pflege in Verfahren von Stadtentwicklung und Stadtplanung  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt 
 
1. den sogenannten Baustein 1: Vorrangige Vergabe städtischer Grundstücke für 
den Geschosswohnungsbau durch Bestellung von Erbbaurechten (1304/2020), 
der bereits Kindertagesstätten berücksichtigt, um Objekte für Pflegeeinrichtun-
gen zu ergänzen und entsprechend den Kindertagesstätten zu privilegieren. 
 
2. im Rahmen der Vermarktung unbebauter, städtischer Grundstücke bei Kon-
zeptvergaben gemäß des Grundsatzbeschlusses zur Vergabe städtischer 
Grundstücke - Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzept-
qualität (1775/2016) Pflegeeinrichtungen sowie die Schaffung von Wohnraum 
für Senior*innen und Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Dabei 
sind neben vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen gleichfalls Einrichtungen 
der solitären Kurzzeitpflege sowie der Tages- und gegebenenfalls Nachtpflege 
zu berücksichtigen. 
 
Unterausschuss Wohnen 20.01.2025 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 23.01.2025 
Liegenschaftsausschuss 27.01.2025 
Gesundheitsausschuss 28.01.2025 
Bauausschuss 03.02.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025 
Rat 13.02.2025

2 
3. Bei Bebauungsplanverfahren und/oder Großprojekten (bestehend aus mehre-
ren Bebauungsplanverfahren) mit einem Gesamtvolumen ab 500 Wohneinhei-
ten ist zukünftig die Unterbringung einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung 
mit einer Größe von 80 bis 120 Plätzen (Anforderung nach § 6 der Verordnung 
zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (Wohn- und Teilhabege-
setz-Durchführungsverordnung - WTG DVO)) einzuplanen und verpflichtend 
umzusetzen. Über unter Abwägung aller Interessen dringend erforderliche Ab-
weichungen im Einzelfall entscheidet die Verwaltung in Abstimmung der Berei-
che Soziales, Arbeit und Senioren, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Statis-
tik, Liegenschaften, Vermessung und Kataster und der Wohnungsbauleit-
stelle/Dezernat VI.  
 
Eine Ausweisung zweckgebundener Grundstücke für Einrichtungen, die unter-
schiedliche Versorgungsangebote (zum Beispiel stationäre Pflege, Service-
Wohnen, Kurzzeitpflege) miteinander kombinieren, wird ausdrücklich befürwor-
tet.  
 
Dieser Beschluss gilt ab Bekanntmachung im Amtsblatt und ist abhängig von 
der Entwicklung des Versorgungsgrades in Köln nach zehn Jahren im Rahmen 
einer Evaluation zu überprüfen. Hierbei ist insbesondere die Schwelle von 500 
Wohneinheiten zu überprüfen. Der Beschlusspunkt Nr. 3 gilt auch für bereits 
laufende Bebauungsplanverfahren vor dem formellen Beteiligungsverfahren 
(Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB). 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung 
4. mit der Entwicklung und Anwendung eines standardisierten Verfahrens zur 
Standortsuche für Pflegeeinrichtungen. Hierbei sollen die jeweils im aktuellen 
Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln dargestellten Bedarfe in 
den Stadtbezirken zugrunde gelegt werden. Für vollstationäre Dauerpflegeein-
richtungen sind die im Bericht dargestellten gesamtstädtischen Bedarfe zu-
grunde zu legen. 
5. zu prüfen, ob im Rahmen des § 4 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen 
- APG NRW, der die kommunale Pflicht zur Sicherstellung der pflegerischen 
Versorgung vorsieht, darüber hinaus Möglichkeiten bestehen, überregionale 
Kooperationen aufzubauen, um die Bedarfe der Kölner Stadtentwicklung mit 
den Bedarfen umliegender ländlicher Räume in Einklang zu bringen und eine 
überregionale pflegerische Struktur sicherzustellen.

3 
Begründung: 
Der demografische Wandel der kommenden Jahre und Jahrzehnte stellt die Stadt 
Köln vor große Herausforderungen in unterschiedlichen kommunalen Handlungsfel-
dern. Die Anzahl älterer und insbesondere hochaltriger Menschen und ihr Anteil an 
der Bevölkerung steigen stetig an. Mit zunehmendem Alter gehen Beeinträchtigungen 
der Gesundheit und ein erhöhtes Risiko der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit einher. Zu-
künftig werden mehr Menschen in der Stadt Köln Pflegeleistungen benötigen und auf 
Unterstützungsangebote angewiesen sein. Hierzu zählen ambulante und teilstationäre 
Versorgungsangebote, wie auch stationäre Pflegeeinrichtungen und Wohnungen, die 
für Bewohner*innen mit Hilfe- und Pflegebedarf jeder Altersgruppe geeignet sind. 
Gemäß § 4 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) sind die 
Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, eine den örtlichen Pflege- und Versorgungs-
bedarfen entsprechende Angebotsstruktur sicherzustellen.  
Um dieser Strukturverantwortung nachzukommen, erstellt die Stadt Köln zweijährig 
Berichte zur kommunalen Pflegeplanung gemäß § 7 APG NRW. Diese beinhalten 
eine Bestandsaufnahme der Angebote, sowie eine Analyse, ob qualitativ und quantita-
tiv ausreichend Angebote zur Verfügung stehen. Daraus wird abgeleitet, ob und gege-
benenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung 
von Angeboten erforderlich sind. 
Basierend auf den Vorausberechnungen der Bevölkerungsentwicklung des Amtes für 
Stadtentwicklung und Statistik zeigt der Dritter Bericht zur Kommunalen Pflegepla-
nung der Stadt Köln eine Zunahme der Gesamtbevölkerung bis zum Jahr 2050 um 4 
%. Dabei steigt die Zahl der älteren Menschen ab 60 Jahren im gleichen Zeitraum 
überproportional um 16 %. Für die Gruppe der Einwohner*innen zwischen 70 und 79 
Jahren wird ein Zuwachs von 14 % erwartet. Der stärkste Anstieg wird für die Gruppe 
der Hochaltrigen ab 80 Jahren erwartet. Zwischen 2022 und 2050 wird mit einem Zu-
wachs um 34 % gerechnet. Der Anteil dieser Altersgruppe an der Bevölkerung wird 
dadurch von 5,8 % auf 7,7 % im Jahr 2050 steigen. 
Der starke Anstieg der älteren und insbesondere der hochaltrigen Bevölkerung führt 
dazu, dass auch die Bevölkerungsgruppen zunehmen werden, die von Hilfe- und Pfle-
gebedürftigkeit sowie von Demenz betroffen sein werden, da in dieser Altersgruppe 
das Risiko der Pflegebedürftigkeit besonders hoch ist. Der Bedarf an Unterstützungs-
angeboten und Pflegeleistungen wird somit in den kommenden Jahren weiter stark 
ansteigen. Die Stadt Köln geht bis 2050 von einem Anstieg der Pflegebedürftigen um 
19 % und bei den Menschen mit Demenz von 26 % aus.  
Diese gestiegenen Bedarfe erfordern ein gut ausgebautes Netz an Pflege- und Unter-
stützungsleistungen, das auf die spezifischen Bedarfslagen dieser Zielgruppen ausge-
richtet sein muss. Um vor dem Hintergrund der anzunehmenden Bevölkerungsent-
wicklung die aktuelle Versorgungsdichte an pflegerischen Angeboten aufrechtzuerhal-
ten, ist in sämtlichen Versorgungsbereichen ein Ausbau der aktuell bestehenden Ka-
pazitäten in der Stadt Köln erforderlich.  
Demnach werden – um die aktuelle, bereits nicht auskömmliche, Versorgungsdichte 
auf gleichbleibendem Niveau zu erhalten – bis zum Jahr 2050 insgesamt 2.445 zu-
sätzliche Plätze der vollstationären Pflege benötigt (aktuell 7.250), sowie 190 weitere 
Kurzzeitpflegeplätze (aktuell 564) und 129 weitere Plätze der Tagespflege (aktuell

4 
384). Darüber hinaus wird der Bedarf an Plätzen in ambulanten Wohngemeinschaften 
von aktuell 176 auf 235 Plätze wachsen, was einem Entwicklungsbedarf von 59 Plät-
zen entspricht. Der Bedarf an Plätzen im Bereich Service-Wohnen (betreutes Woh-
nen) wird sich voraussichtlich von aktuell 3.639 Plätzen um 1.226 erhöhen. Zusätzlich 
werden weitere etwa 1.370 Fachkräfte bei den ambulanten Pflegediensten benötigt. 
Der Dritte Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln definiert darüber 
hinaus Zielwerte für eine gute Versorgungsdichte, die auf der Grundlage überregiona-
ler Vergleiche, der aktuellen Fachdiskussion und unter Berücksichtigung der spezifi-
schen Situation vor Ort beruhen. Hiernach ist eine Steigerung der Kapazitäten bis zum 
Jahr 2050 in allen Versorgungsbereichen in folgendem Umfang erforderlich:   
 
 Vollstationäre Pflege: 4.403 Plätze 
 Kurzzeitpflege: 713 Plätze  
 Tagespflege: 722 Plätze 
 Ambulante Wohngemeinschaften: 250 Plätze 
 Service-Wohnen: 2.403 Plätze 
 Ambulante Pflegedienste: 2.327 Fachkräfte 
Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 09.07.2019 (AN/0907/2019) die Verwal-
tung beauftragt, bei der Stadtentwicklung die Belange pflegebedürftiger Menschen 
hinsichtlich des Bedarfs an stationären Plätzen zu berücksichtigen und dabei zu prü-
fen 
 wie städtische Grundstücke für den Bau von stationären Dauerpflegeeinrichtun-
gen gesichert werden können. 
 ob und wie bei neuen Flächenentwicklungen Grundstücke auch für den Pflege-
heimbau gesichert werden können. 
 wie die Baugenehmigungsverfahren für Projekte beschleunigt werden können. 
Eine Untersuchung von Potentialflächen durch das Amt für Liegenschaften, Vermes-
sung und Kataster der Stadt Köln fiel negativ aus. Dies wurde dem Ausschuss für So-
ziales, Seniorinnen und Senioren am 22.09.2022 mitgeteilt (2983/2022). Folgende 
Gründe wurden identifiziert: 
 Mangel an geeigneten Grundstücken 
 Bedarfskonkurrenz zum ebenfalls bedeutsamen Feld Wohnungs-, Kita - und 
Schulbau, wobei stationäre Pflege ebenso wie ambulant begleitete barrierefreie 
Angebote, insbesondere des Service-Wohnens sozialrechtlich auch unter Woh-
nen fallen 
 Der Umstand, dass sich die meisten (Potential-)Flächen für Wohnen und somit 
der überwiegende Teil der (Potential-)Flächen für Pflege in Privateigentum be-
finden 
 Kein bestehendes Planungsrecht für die identifizierten (Potential-)Flächen 
 Keine bestehende Verpflichtung, Bedarfe pflegerischer Versorgung bei der Ent-
wicklung neuer Flächen und Gebiete zu berücksichtigen. 
Bereits der Zweite Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln aus dem 
Jahr 2021 zeigt in sämtlichen Versorgungsbereichen einen dringenden Handlungsbe-
darf auf. Der dritte Bericht bestätigt nun, dass sich der Trend sehr hoher Entwick-
lungsbedarfe vor allem im Bereich der vollstationären Pflege sowie der Kurzzeitpflege 
fortsetzt.

5 
Der wesentliche Grund für die fehlende Bautätigkeit wird in den vom Land gesetzlich 
festgelegten Rahmenbedingungen zur Refinanzierung gesehen: Die geänderte Refi-
nanzierung für Neubauten (vollstationär und Kurzzeitpflege) des Landes NRW legte 
die Laufzeit für Abschreibungen auf 50 Jahre neu fest (zuvor 25 Jahre). Für Einrich-
tungen, für die vor dem 01.07.2008 ein Antrag auf Abstimmung des Raumprogramms 
gestellt wurde, galt die alte Regelung. Viele Träger konnten dies für sich nutzen. Auf-
grund der schlechteren Refinanzierung ab 2008 kam es in den Folgejahren überwie-
gend zum Erliegen der Bautätigkeiten. 
Um diesem Trend entgegenzuwirken und wirkungsorientierte Lösungen für die The-
menbereiche Flächen/Immobilien, Personal und Innovation zu erarbeiten, wurde das 
Projekt Zukunft Pflege Köln unter Federführung des Amtes für Soziales, Arbeit und 
Senioren eingerichtet.  
Im Kontext Flächen und Immobilien hat der Rat der Stadt Köln hierzu am 10.11.2022 
mit AN1928/2022 beschlossen, dass verstärkt Maßnahmen zur Beseitigung des 
Grundstücksmangels zur Errichtung von Einrichtungen der stationären Pflege einzulei-
ten sind. Insbesondere soll(en) 
 den Trägern der Pflege Grundstücke zur Errichtung von Einrichtungen der stati-
onären Pflege angeboten werden, gegebenenfalls im Wege des Erbbaurechts. 
 geprüft werden, inwieweit zum Beispiel im Rahmen der Bauleitplanung Einrich-
tungen der stationären Pflege vorgegeben werden können. 
 geprüft werden, inwieweit z.B. im Rahmen des Kooperativen Baulandmodells 
grundsätzlich mehr senior*innengerechter Wohnraum und Wohnraum für Men-
schen mit Spezialbedarfen auch in kleineren Einheiten und eingestreut vorge-
sehen werden kann. 
 bereits bei der Konzeptvergabe für städtische Liegenschaften Einrichtungen 
des Senior*innenwohnens und der stationären Pflege einbezogen werden. 
Die Oberbürgermeisterin hat hierzu am 12.07.2023 das Dezernat für Soziales, Ge-
sundheit und Wohnen beauftragt, einen dezernatsübergreifenden Prozess unter Betei-
ligung des Dezernats für Bauen und Planen, des Dezernats für Klima, Umwelt, Grün 
und Liegenschaften und des Dezernats für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisie-
rung und Regionales sowie gegebenenfalls weiterer externer Stakeholder zu etablie-
ren, mit dem Ziel, geeignete Gebäude und Flächen für Pflegeeinrichtungen zu suchen. 
 
Daraus resultierend haben bereits sieben Sitzungen der dezernatsübergreifenden 
Steuerungsgruppe stattgefunden und es wurde eine Befragung der in Köln ansässi-
gen und/oder tätigen Anbietenden von Pflegedienstleistungen (private und städtische 
Träger, sowie Träger der freien Wohlfahrtspflege) durchgeführt. Diese haben zu fol-
genden Erkenntnissen geführt: 
 
 Bei den meisten Investierenden und Trägern von Pflegedienstleistungen be-
steht Interesse zu bauen, jedoch finden sich oft keine geeigneten Grundstücke. 
 Geeignete Grundstücke werden häufig zu Preisen angeboten, die für Anbie-
tende von Pflegedienstleistungen betriebswirtschaftlich nicht darstellbar sind. 
 Fehlendes Planungsrecht und fehlende Nutzungsbindungen erschweren die 
Suche nach geeigneten Flächen und Grundstücken. 
 Pflegeangebote sind in der Regel nicht einzeln, sondern nur als sogenannter 
Versorgungsmix refinanzierbar. Der Bau einer stationären Pflegeeinrichtung ist

6 
häufig nur in Kombination mit angrenzendem Service-Wohnen und Kurzzeit-
pflege wirtschaftlich darstellbar. 
 Eine Quote, ab welcher Größe ein Planungsgebiet verbindlich eine Pflegeein-
richtung vorsehen muss, ist notwendig, um dem bevorstehenden Mangel an 
Pflegeplätzen vorzubeugen. Hierbei sollte die Kombination unterschiedlicher 
Versorgungsangebote auf den im jeweiligen Gebiet auszuweisenden Flächen 
ermöglicht werden. 
 Grundstückssuchläufe können eine hilfreiche flankierende Maßnahme darstel-
len, um dem Mangel an Flächen für unterschiedliche Pflegeangebote entge-
genzuwirken. Voraussetzung dafür ist eine anschließende enge Zusammenar-
beit zwischen Verwaltung und Trägern. 
 
Dies führt zu dem Schluss, dass 
 
1. der Themenkomplex Flächen/Immobilien zur Berücksichtigung bestehender 
und zukünftiger Bedarfe der pflegerischen Versorgung in der Stadt Köln einen 
übergeordneten Stellenwert hat. 
 
2. eine verbindliche Berücksichtigung der Bedarfe an pflegerischer Versorgung in 
der Stadt Köln nur über veränderte dezernatsübergreifende Verwaltungspro-
zesse der Bereiche Stadtentwicklung, Liegenschaften, Stadtplanung und Sozia-
les zu erreichen ist. 
Deshalb sind bei der Umsetzung der hiermit beschlossenen und beauftragten Maß-
nahmen die im jeweils aktuellen Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt 
Köln dargestellten Entwicklungsbedarfe zugrunde zu legen. Hierzu bietet sich ein 
standardisiertes Verfahren an, bei denen die Bedarfe der unterschiedlichen Pflegean-
gebote und Versorgungsformen, präventiver, sozialräumlicher sowie wohn- und quar-
tiersbedarfsgerechter Versorgung bis 2050 und der grundsätzliche pflegerische Ver-
sorgungsbedarf zugrunde gelegt und daraus Anforderungen an das jeweilige Konzept 
festgelegt werden. 
 
Die kommunale Pflegeplanung der Stadt Köln, wie auch bundesweite Berichte zur Be-
völkerungsentwicklung zeigen, dass die Bevölkerung in städtischen Gebieten zunimmt 
und zugleich, demografisch bedingt, altert. Allein bis 2050 werden 27 % aller Köl-
ner*innen über 60 Jahre und 7,7 % der Kölner*innen über 80 Jahre alt sein. 
 
Mit dem Aufbau überregionaler Kooperationsmodelle zur Gebietsentwicklung und Si-
cherstellung von 
 finanzierbaren sozialen Leistungsangeboten, insbesondere der pflegerischen 
Versorgung 
 ländlicher (kommunaler, sozial- und) wirtschaftlicher Infrastruktur 
 Arbeitsplätzen für Fachkräfte im ländlichen Raum zur Verringerung von Pendel-
aufkommen 
 Schaffung von Erholungsräumen für Familien, insbesondere für Besuche von 
Angehörigen in Pflegeeinrichtungen 
können neue Gebietsentwicklungsmodelle, insbesondere auch zur Sicherung einer 
bedarfsgerechten sozialen und pflegerischen Versorgung etabliert werden.

7 
Der Stadt Köln muss es gelingen, mittel- bis langfristig bestehende Angebote der pfle-
gerischen Versorgung sowie die Wohnangebote für ältere Menschen und Menschen 
mit Behinderungen zu sichern, weiterzuentwickeln und den jeweiligen Bedarfen ent-
sprechend auszubauen. Dabei müssen alle Versorgungsangebote optimal verzahnt 
werden, damit für Senior*innen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in den Quar-
tieren Bedingungen geschaffen werden, die ein würdevolles, inklusives und selbstbe-
stimmtes Leben ermöglichen. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Das Projekt Zukunft Pflege Köln wurde ins Leben gerufen, um im Kontext Pflege Maß-
nahmen zur Verbesserung der bestehenden Situation einzuleiten und Innovationen zu 
fördern. Als Ziel des Projekts für das Jahr 2024 wurde die Einbringung einer Vorlage 
in den Rat festgelegt, um verstärkt Maßnahmen zur Beseitigung des Grundstücks-
mangels zur Errichtung von Einrichtungen der stationären Pflege einleiten zu können. 
Diese Vorlage wurde in dezernatsübergreifender Abstimmung erarbeitet. Die umfang-
reiche Koordination zwischen insgesamt acht beteiligten Dezernaten und den zugehö-
rigen Dienststellen konnte erst im Dezember 2024 abgeschlossen werden.  
Zur Verbesserung der Situation in der Pflege ist die Einbringung der Vorlage in die be-
treffenden Fachausschüsse und nachfolgend in die Ratssitzung am 13.02.2025 zwin-
gend erforderlich, um zeitnah die nächste Phase des Projekts für das Jahr 2025 einlei-
ten zu können und so Verzögerungen zu vermeiden. 
 
Anlagen 
 
 Dritter Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln 
(Die Anlage kann im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden.)

Anlage 1 Dritter Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln 2024

439700 Zeichen

Dritter Bericht zur  
Kommunalen Pflegeplanung  
der Stadt Köln

Auftraggeber 
Stadt Köln 
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
Ottmar-Pohl-Platz 1 
51103 Köln
Auftragnehmer 
ISG Institut für Sozialforschung 
und Gesellschaftspolitik GmbH 
Weinsbergstraße 190 
50825 Köln 
www.isg-institut.de 
bearbeitet von Dr. Dietrich Engels und Christine Maur

3
Liebe Leser*innen,
der dritte Kölner Bericht über die örtliche Pflegeplanung 
nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen 
(APG NRW) liegt vor Ihnen. Angesichts der zunehmenden 
Pflegebedarfe ist dieser Bericht ein wichtiges Dokument  
für Politik, Verwaltung, Stadtgesellschaft und Träger von 
Pflegeleistungen.
Wie auch die ersten Berichte (erschienen 2018 und 2021), 
bietet diese Fortschreibung einen umfangreichen Über-
blick über die gegenwärtige Pflege- und Versorgungssituation in der 
Stadt Köln. Die Daten weisen in die Zukunft und machen künftige 
Hilfe- und Pflegebedarfe unter Berücksichtigung des demografi-
schen Wandels deutlich. Die Prognosen für unsere Stadt reichen bis 
ins Jahr 2050. Der Bericht stellt außerdem wichtige Informationen 
zu den Leistungen für pflege- und hilfebedürftige Menschen sowie 
Erkenntnisse über die spezifischen Angebotssituationen in jedem 
einzelnen der neun Kölner Stadtbezirke zur Verfügung. Gemäß dem 
Grundsatz „ambulant und teilstationär vor stationär“ umfasst das 
vorhandene Hilfe- und Pflegesystem vielfältige Unterstützungsleis-
tungen, um den individuellen Bedürfnissen der Menschen zu ent-
sprechen.
Ein Kapitel ist den Themen „Diversitätssensible Pflege“ und „Quar-
tiersmanagement“ gewidmet. Diese für unsere Gesellschaft so 
wichtigen Aufgaben waren Schwerpunkte zweier Workshops, die im 
November 2023 mit Expert*innen aus unterschiedlichen Fachberei-
chen stattgefunden haben. 
Ich wünsche mir, dass die Erkenntnisse in ihrer gesamtstädtischen 
Dimension dazu beitragen, dass Akteur*innen aus Politik, Verwal-
tung und Stadtgesellschaft weiterhin miteinander kooperieren und 
sich gemeinschaftlich an zukünftigen Entwicklungen beteiligen. Im 
Rahmen der Weiterentwicklung der vorhandenen Angebote wollen 
Vorwort

4
wir gemeinsam mittel- bis langfristig Bedingungen schaffen, die die 
Anforderungen an altengerechte Quartiere in unserer Stadt für alle 
Menschen erfüllen.
Ich freue mich daher über Ihr Interesse und bedanke mich bei allen, 
die zusammen mit uns den Herausforderungen der demografischen 
Entwicklung begegnen und die Kölner Hilfs- und Pflegeangebote für 
alle Beteiligten weiterhin positiv gestalten wollen.
 
Dr. Harald Rau 
Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen

5
Inhaltsverzeichnis
Vorwort  ...........................................................  3
1 Einleitung   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  7
1.1 Der Planungsauftrag vor dem Hintergrund des 
demografischen Wandels  .............................  9
1.2 Rechtliche Grundlage  .................................  10
1.3 Ausgangslage in der Stadt Köln  .......................  14
2 Konzeption des ISG zur kommunalen Pflegeplanung   . . . . .  17
2.1 Grundsätze der kommunalen Pflegeplanung   ........  18
2.2 Das Angebotsspektrum für ältere Menschen mit 
Hilfe- und Pflegebedarf  ...............................  20
2.3 Arbeitsschritte der kommunalen Pflegeplanung 
in der Stadt Köln  .......................................  23
3  Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungs entwicklung 
in der Stadt Köln   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  24
3.1 Bevölkerungsstruktur   .................................  27
3.2 Demografischer Wandel und zukünftige 
 Entwicklung der Bevölkerung  .........................  38
4 Pflegebedürftigkeit und Demenz   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  43
4.1 Anzahl und Struktur der Pflegebedürftigen  
in der Stadt Köln  .......................................  45
4.2 Ältere Menschen mit Demenz  ........................  56
4.3 Entwicklung von Pflegebedarf und Demenz in 
der Gesamtschau  ......................................  60
4.4 Leistungen der Hilfe zur Pflege  ........................  61
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen 
in Köln   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  66
5.1 Pflegerische Angebote  ................................  68
5.2 Pflegeergänzende und präventive Angebote  .........  105
5.3 Gesundheitsversorgung  ...............................  119
5.4 Wohnen im Alter  .......................................  126
6 Bedarfsanalyse der pflegerischen und 
 pflegeergänzenden  Angebote in der Stadt Köln   . . . . . . . . . . .  146
6.1 Versorgungsdichte im überregionalen Vergleich  .....  147
6.2 Pflegeplanung in den angrenzenden Gebiets-
körperschaften  ........................................  150
6.3 Bedarf an pflegerischen und wohnungs-
bezogenen Angeboten  ................................  151

6
 
7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den 
Stadtbezirken   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  160
7.1 Versorgungslage im Stadtbezirk Innenstadt  ..........  162
7.2 Versorgungslage im Stadtbezirk Rodenkirchen  ......  164
7.3 Versorgungslage im Stadtbezirk Lindenthal  ..........  167
7.4 Versorgungslage im Stadtbezirk Ehrenfeld  ...........  169
7.5 Versorgungslage im Stadtbezirk Nippes  ..............  171
7.6 Versorgungslage im Stadtbezirk Chorweiler  .........  174
7.7 Versorgungslage im Stadtbezirk Porz  ................  176
7.8 Versorgungslage im Stadtbezirk Kalk  .................  178
7.9 Versorgungslage im Stadtbezirk Mülheim  ............  181
7.10 Zusammenfassung  ....................................  183
8 Schwerpunktthemen   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  186
8.1 Workshop „Diversitätssensible Pflege“  ...............  187
8.2 Workshop „Quartiersmanagement“  ...................  190
9 Zusammenfassung und Empfehlungen   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  195
9.1 Zusammenfassung zentraler Ergebnisse  .............  196
9.2 Handlungsempfehlungen  .............................  199
10 Anhang   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  207
10.1 Literaturverzeichnis  ...................................  208
10.2 Tabellenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  211
10.3 Abbildungsverzeichnis  ................................  212

1 Einleitung

8
1 Einleitung
8
Die Sicherstellung einer guten und bedarfsgerechten pflegerischen 
Versorgung stellt eine große Herausforderung dar – zum einen steigt 
die Zahl der Pflegebedürftigen kontinuierlich an, und zum anderen 
macht sich der Arbeitskräftemangel insbesondere im pflegerischen 
Bereich bemerkbar. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Köln das 
ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH mit 
der Fortführung der kommunalen Pflegeplanung gemäß § 7 Alten- 
und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) beauftragt. Der 
erste Bericht über die örtliche Planung nach dem APG NRW wurde 
im Mai 2018 auf dem Datenstand zum 31.12.2015 veröffentlicht,1 
im Jahr 2021 hat das ISG einen zweiten Bericht auf Datengrund-
lage zum Jahresende 2019 erstellt.2 Der vorliegende dritte Bericht 
über die örtliche Planung enthält die Grundlagen und Ergebnisse 
der kommunalen Pflegeplanung für die Stadt Köln am Jahresende 
2022. Darin werden statistische Daten zur aktuellen und zukünftig 
zu erwartenden Zahl und Struktur der Bevölkerung mit Hilfe- und 
Pflegebedarf sowie mit Demenz dargestellt. Weiterhin werden die 
derzeitigen Versorgungsstrukturen für pflegebedürftige Menschen 
in verschiedenen pflegerischen und pflegeergänzenden Bereichen 
analysiert. Auf dieser Grundlage werden eine Bewertung der derzei-
tigen Angebotslage vorgenommen und eine Prognose der zukünftig 
erforderlichen Angebotsstruktur erstellt. Die vorhandenen Angebote 
werden in Relation zum derzeitigen und zukünftigen Bedarf gestellt, 
Versorgungslücken werden aufgezeigt und Vorschläge zu deren Be-
seitigung entwickelt. 
Einleitend werden zunächst der Planungsauftrag, die rechtlichen 
Grundlagen und die Ausgangslage in der Stadt Köln dargestellt. 
Anschließend wird die Konzeption des ISG zur kommunalen Pflege-
planung erläutert (Kapitel 2). Kapitel 3 gibt einen Überblick über die 
Bevölkerungsstruktur und zeigt, wie sich der demografische Wandel 
in der Stadt äußert. Kapitel 4 analysiert die Struktur der Bevölkerung 
mit Hilfe- und Pflegebedarf sowie mit Demenz. In Kapitel 5 werden 
die Angebote an Pflege- und Hilfeleistungen für diesen Personen-
kreis dargestellt. Dabei werden die Angebote professioneller Pflege, 
1 Stadt Köln (2018): Bericht über die örtliche Planung nach dem Alten- und 
Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW), erstellt vom Amt für Soziales und 
Senioren, abrufbar unter: https:/ /www.stadt-koeln.de/artikel/67133/index.html
2 Stadt Köln (2021): Zweiter Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt 
Köln. Bearbeitet von Dietrich Engels und Pia Breuer, ISG, abrufbar unter: https:/ /
www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf50/zweiter_bericht_pflegeplanung_
ko %CC %88ln_druckdaten_bfrei.pdf

9
pflegeergänzende und präventive Angebote, die Gesundheitsver-
sorgung sowie Wohnangebote für Senior*innen abgebildet. An-
schließend folgt eine Bewertung der Bedarfsgerechtigkeit des im 
Kapitel 5 dargestellten Angebots anhand von Vergleichen mit der 
Versorgungsdichte auf Landes- und Bundesebene sowie in anderen 
Gebietskörperschaften (Kapitel 6). Kapitel 7 stellt die Versorgungs-
dichte und den Entwicklungsbedarf auf Stadtbezirksebene dar. Im 
Rahmen der Pflegeplanung wurden Workshops zu den Schwer-
punktthemen „Diversitätssensible Pflege“ und „Quartiersmanage-
ment“ durchgeführt, deren Ergebnisse in Kapitel 8 dokumentiert 
werden. Abschließend folgt in Kapitel 9 eine Zusammenfassung der 
zentralen Ergebnisse des Berichts und die Ableitung der sich aus 
wissenschaftlicher Sicht daraus ergebenden Empfehlungen.
1 .1 Der Planungsauftrag vor dem Hintergrund des 
demografischen Wandels
Mit dem demografischen Wandel werden insbesondere Bevölke-
rungsentwicklungen und Veränderungen der Altersstruktur der 
Bevölkerung bezeichnet. Die Anzahl älterer Menschen und ihr Anteil 
an der Bevölkerung steigen stetig an. Mit zunehmendem Alter ge-
hen Beeinträchtigungen der Gesundheit sowie ein erhöhtes Risiko 
der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit einher. Zunehmend fehlen aber 
Arbeitskräfte, die deren pflegerische Versorgung erbringen. Diese 
Entwicklungen werfen die Frage auf, wie viele Menschen in Zukunft 
Pflegeleistungen benötigen und welche Unterstützungsangebote ih-
nen zur Verfügung gestellt werden müssen.3 Gemäß dem Grundsatz 
„ambulant und teilstationär vor stationär“ ist zu prüfen, wie durch 
Verbesserung und Ausbau der ambulanten und teilstationären Ver-
sorgung ein Umzug in eine stationäre Einrichtung vermieden werden 
kann. Auch leistungsfähige Angebote des Wohnens mit Service, 
ambulante Pflegewohngruppen und eine bedarfsgerechte Beratung 
sind Möglichkeiten, die zu einer Vermeidung stationärer Pflege bei-
tragen können.
3 Vgl. Engels, D. (2008): Demografischer Wandel, Strukturwandel des Alters und 
Entwicklung des Unterstützungsbedarfs alter Menschen, in: K. Aner/ U. Karl (Hrsg.), 
Lebensalter und Soziale Arbeit, Bd. 6: Ältere und alte Menschen, Baltmannsweiler, 
S. 54–76.

10
1 Einleitung
Dazu muss gewährleistet sein, dass
 › professionelle ambulante Dienstleistungen und teilstationäre 
Angebote in dem benötigten Umfang zur Verfügung stehen,
 › Wohnungen sowie die Wohnumgebung für Bewohner*innen mit 
Hilfe- und Pflegebedarf geeignet sind und
 › Unterstützung von Familie, Freund*innen und Nachbar*innen 
oder von ehrenamtlichen Helfer*innen als Hilfsressource genutzt 
werden kann.
1 .2 Rechtliche Grundlage
Auf diese Fragestellungen, die sich aus dem demografischen Wan-
del ergeben, hat das Land Nordrhein-Westfalen mit der gesetzli-
chen Verpflichtung zur kommunalen Pflegeplanung reagiert. Nach 
dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen sollen die Kreise 
und kreisfreien Städte eine den örtlichen Bedarfen entsprechende 
pflegerische Angebotsstruktur sicherstellen (§ 4 Abs. 1 APG NRW). 
Durch eine zukunftsorientierte kommunale Pflegeplanung soll eine 
handlungsorientierte Angebotsanalyse mit den Komponenten einer 
Bestandsaufnahme, einer qualitativen und quantitativen Bewertung 
der Versorgungsstruktur sowie daraus abgeleiteten Empfehlun-
gen zur Weiterentwicklung von Angeboten durchgeführt werden 
(§ 7 APG NRW). 
Die rechtlichen Grundlagen werden, was den Leistungsbereich der 
Pflegeversicherung betrifft, auf Bundesebene durch das SGB XI – 
Soziale Pflegeversicherung geregelt sowie im siebten Kapitel SGB 
XII – Sozialhilfe, soweit es sich um Hilfe zur Pflege seitens der Kom-
munen handelt. Durch mehrere Gesetzesnovellierungen wurden 
die Rahmenbedingungen für einzelne Versorgungselemente in den 
letzten Jahren verändert:
 › Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz 2013 wurden unter 
anderem die Rahmenbedingungen zur Einrichtung ambulanter 
Wohngruppen verbessert. Eine nur anteilige Anrechnung des 
Pflegegeldes wurde neben der Tagespflege auch auf die Kurz-
zeitpflege ausgedehnt.

11
 › Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ermöglicht es Arbeitneh-
mer*innen seit 2015, ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend zu 
reduzieren oder ganz auszusetzen, um die notwendige Pflege 
und Betreuung für ihre pflegebedürftigen Angehörigen sicherzu-
stellen (Pflegezeit).
 › Seit Januar 2015 wurden im Rahmen des Pflegestärkungs-
gesetzes 1 die Leistungen erhöht und die Voraussetzungen der 
Inanspruchnahme von Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und 
Tagespflege sowie von ambulanten Wohngruppen verbessert.
 › Zum Januar 2016 trat das Pflegestärkungsgesetz 2 in Kraft, das 
mit der Umstellung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs die größte 
Reform seit Einführung der Pflegeversicherung mit sich brachte. 
Seit Januar 2017 wird die Pflegebedürftigkeit nach fünf Pfle-
gegraden statt drei Pflegestufen kategorisiert. Im Zuge dieser 
Umstellung werden bei der Bemessung der Pflegebedürftigkeit 
mentale Beeinträchtigungen stärker als zuvor berücksichtigt. 
Außerdem wurden die Leistungen der Pflegeversicherung ange-
hoben.
 › Mit dem Pflegestärkungsgesetz 3 wurde ab Januar 2017 der 
neue Pflegebedürftigkeitsbegriff des SGB XI (Soziale Pflegever-
sicherung) in das SGB XII (Sozialhilfe) übertragen.
 › Angesichts des zunehmenden gravierenden Arbeitskräfteman-
gels insbesondere in pflegerischen Berufen hat die Bundesre-
gierung im Jahr 2018 die „Konzertierte Aktion Pflege“ (KAP) ins 
Leben gerufen, in deren Rahmen die Arbeitsbedingungen und 
die Entlohnung von Pflegekräften verbessert werden sollen.
 › Im Januar 2019 trat das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz 
(PpSG) mit dem Ziel in Kraft, das Pflegepersonal zu entlasten 
und gegen die Unterbesetzung in der Pflege vorzugehen. 
 › Mit dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehö-
riger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehöri-
gen-Entlastungsgesetz) werden seit Januar 2020 unterhaltsver-
pflichtete Eltern und Kinder von pflegebedürftigen Menschen 
entlastet, die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leis-
tungen der Sozialhilfe erhalten: Auf ihr Einkommen wird erst ab 
einem Jahresbetrag von mehr als 100.000 Euro zurückgegriffen.

12
1 Einleitung
 › Die ab Januar 2022 geltende Rechtsvorschrift des § 43c SGB 
XI beinhaltet einen Anspruch der Pflegebedürftigen mit Pfle-
gerad 2 bis 5 in vollstationären Pflegeeinrichtungen auf einen 
Leistungszuschlag durch die Pflegekassen. Dieser Leistungs-
zuschlag soll den Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwen-
dungen einschließlich des Ausbildungszuschlags begrenzen. Die 
Höhe des Zuschusses steigt mit zunehmender Dauer des Heim-
aufenthalts und wird ab Januar 2024 erhöht.
 › Ab Juli 2023 wurden im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und 
-entlastungsgesetzes (PUEG) die Pflegebeiträge erhöht, um die 
finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu gewährleisten. 
In den nächsten Jahren sieht das Gesetz außerdem mehr finan-
zielle Unterstützungen für pflegebedürftige Menschen vor und 
schafft ein Förderprogramm für digitale und technische An-
schaffungen in Pflegeeinrichtungen. Erwerbstätige pflegende 
Angehörige haben das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit 
fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um in einer akut auf-
getretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege sicher-
zustellen. In dieser Zeit haben sie Anspruch auf Pflegeunterstüt-
zungsgeld. Des Weiteren wurde ein Budget geschaffen, mit dem 
Länder und Kommunen Modellvorhaben für innovative Unter-
stützungsmaßnahmen und -strukturen für Pflegebedürftige vor 
Ort und im Quartier fördern lassen können. Schließlich wurde 
mit § 113c SGB XI ein neues Personalbemessungssystem in der 
stationären Pflege eingeführt, das die Fachkraftquote in Bezug 
zum Pflegegrad der pflegebedürftigen Bewohner*innen setzt.4
Auf Landesebene wurde die gesetzliche Grundlage für die kommu-
nale Pflegeplanung durch das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-
Westfalen (APG NRW) von Oktober 2014 neu geregelt. Einerseits 
wurden bewährte Elemente wie der Sicherstellungsauftrag einer den 
örtlichen Gegebenheiten entsprechenden pflegerischen Angebots-
struktur fortgeführt, andererseits wurden die Steuerungsmöglichkei-
ten der Kommune erweitert und gestärkt. Der zuvor schon bestehen-
de Planungsauftrag wurde im APG NRW übernommen und weiter 
konkretisiert: 
4 Dieses Personalbemessungssystem basiert auf dem Gutachten von Rothgang, 
H. et al. (2020): Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Ver-
fahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen 
nach qualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß § 113c SGB XI (PeBeM), 
Abschlussbericht, Bremen.

13
 › Die Kreise und kreisfreien Städte sind verpflichtet, eine den ört-
lichen Bedarfen entsprechende pflegerische Angebotsstruktur 
sicherzustellen (§ 4 Abs. 1 APG NRW).
 › Den Inhalt der Planung bildet eine handlungsorientierte Ange-
botsanalyse auf empirischer Grundlage: Die kommunale Pflege-
planung umfasst „1. die Bestandsaufnahme der Angebote, 2. die 
Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote 
zur Verfügung stehen, und 3. die Klärung der Frage, ob und ge-
gebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung 
oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind. “ (§ 7 
Abs. 1 Satz 1 APG NRW).
 › Die Planung ist nicht auf Pflege in engerem Sinne beschränkt, 
sondern breiter angelegt: „Sie umfasst insbesondere komple-
mentäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppen-
spezifische Angebotsformen wie persönliche Assistenz und die 
Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur. Die Planung hat 
übergreifende Aspekte der Teilhabe einer altengerechten Quar-
tiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven 
und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement 
und das Gesundheitswesen einzubeziehen“ (§ 7 Abs. 1 Satz 2 
APG NRW). 
Zur Verbindlichkeit der Planung gibt es zwei alternative Möglich-
keiten, die auch Konsequenzen für die Häufigkeit haben, mit der die 
Pflegeplanung durchgeführt wird:
 › Entweder impliziert die Planung keine verbindliche Entschei-
dung über eine bedarfsabhängige Förderung: Dann ist eine Zu-
sammenstellung der Ergebnisse der örtlichen Planung und zur 
Umsetzung von Maßnahmen ab 2017 jedes zweite Jahr vorgese-
hen (§ 7 Abs. 4 APG NRW), und die Kommunale Konferenz Alter 
und Pflege gibt zu teil- und vollstationären Investitionsvorhaben 
eine Bedarfseinschätzung ab (§ 8 Abs. 2 Nr. 7 APG NRW). 
 › Oder der Stadtrat beschließt, dass die Pflegeplanung „Grundlage 
für eine verbindliche Entscheidung über eine bedarfsabhängige 
Förderung zusätzlicher teil- oder vollstationärer Pflegeeinrich-
tungen“ sein soll: Dann ist diese „verbindliche Bedarfsplanung“ 
in jährlichen Abständen zu erstellen, der Kommunalen Konferenz 
Alter und Pflege zur Beratung vorzulegen und durch Beschluss 
des Stadtrats festzustellen (§ 7 Abs. 6 Satz 1 APG NRW).

14
1 Einleitung
Die Stadt Köln hat sich für die erste Variante einer nicht verbindli-
chen kommunalen Pflegeplanung entschieden, die alle zwei Jahre zu 
erstellen ist.
Vor diesem Hintergrund liefert der vorliegende Bericht die erforder-
lichen Daten und Entscheidungsgrundlagen. Bezüglich der Empfeh-
lungen zum Ausbau der Angebote ist zu berücksichtigen, dass die 
Stadt Köln keine eigenen Versorgungsangebote entwickelt, sodass 
die daraus abgeleiteten Hinweise zur Gestaltung des pflegerischen 
und pflegeergänzenden Angebots in erster Linie den Charakter einer 
Empfehlung für freie Träger haben.
1 .3 Ausgangslage in der Stadt Köln
Demografie und Untergliederung der Stadt Köln
Zum Jahresende 2022 lebten in der Stadt Köln 1.092.118 Einwoh-
ner*innen, davon waren 259.875 Einwohner*innen im Alter ab 60 
Jahren (24 %) und 63.653 Einwohner*innen im Alter ab 80 Jahren 
(6 %). Die 86 Stadtteile Kölns sind zu neun Stadtbezirken zusammen-
gefasst, dies sind die Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal, Ehren-
feld, Nippes, Chorweiler, Porz, Kalk und Mülheim (Abbildung 1). 
Die Stadt Köln gehört zu den Regionen, für die in Zukunft mit einem 
Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Nach der Prognose des 
Amtes für Stadtentwicklung und Statistik wird die Gesamtbevölke-
rung der Stadt Köln von 2021 bis zum Jahr 2050 um 4 % zunehmen.5 
Die Zahl der älteren Menschen ab 60 Jahren wird dieser Progno-
se zufolge im gleichen Zeitraum um 16 % steigen, und die Zahl der 
Hochaltrigen ab 80 Jahren wird sich um 35 % erhöhen. Da in dieser 
Altersgruppe das Risiko der Pflegebedürftigkeit besonders hoch ist, 
wird sich diese Entwicklung spürbar in Form eines stark steigenden 
Bedarfs an Pflegeleistungen auswirken.
5 Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2022): Bevölkerungspro-
gnose für Köln 2022 bis 2050.

15
Wirtschaftliche Lage der Bevölkerung 
Die Region Köln/Bonn zählt neben der Metropole Ruhr zu den ein-
wohnerstärksten Wirtschaftsregionen in Nordrhein-Westfalen. Mit 
8,6 % (Jahresdurchschnitt 2022) ist die Arbeitslosenquote6 zwar 
höher als auf Landes- und Bundesebene (6,8 % und 5,3 % im Jahres-
durchschnitt 2022), allerdings ist die Arbeitslosenzahl in Köln nach 
einer Zunahme im Jahr 2021 wieder gesunken.
6 Arbeitslosenquote aller zivilen Erwerbspersonen. Hierbei handelt es sich um 
Daten der Bundesagentur für Arbeit. 
Abbildung 1: Kölner Stadtbezirke und Stadtteile
Mülheim
Buch-
 forst
Buch-
 heim
Holweide
Dellbrück
Höhenhaus
Dünnwald
Stamm-
 heim
Flittard
Altstadt-
 Süd
Neustadt-Süd
Altstadt-
 Nord
     Neustadt-
Nord
Deutz
Mesche-
nich
Bayen-
  thal
Marienburg
Rader-
  berg
Rader-
 thal
Zollstock
Rondorf Hahnwald
Rodenkirchen
Weiß
Sürth
Godorf
Immen-
dorf
  Kletten-
berg
Sülz
Lindenthal
Brauns-
 feld
Müngersdorf
Junkersdorf
Weiden
Lövenich
Widdersdorf
Ehrenfeld
Neu-
    ehren
        feld
Bicken-
  dorf
Vogel-
 sang
Bocklemünd/
Mengenich
Ossendorf
Nippes
Mauen-
  heim
Niehl
Riehl
Weiden-
 pesch
Longerich
Bilder-
 stöck-
  chen
Heimers-
   dorf
Lind-
 weiler
Pesch
Esch/
Auweiler
Volkhoven/
Weiler
Chor-
  weiler
Merkenich
Füh-
lingen
See- 
     berg
Blumen-
  berg
Roggendorf/Thenhoven
Worringen
Poll 
West-
 hoven
Ensen
Gremberghoven
Eil
Porz Urbach
Elsdorf
Grengel
Wahn-
heideWahn
Lind
Libur
Zündorf
Langel 
Finken-
 berg
Humboldt/
 
                Gremberg
Kalk
Vingst
 Höhen-
berg
Ostheim
Merheim Brück
     Rath/Heumar
Neu-
brückInnenstadt
Rodenkirchen
Lindenthal
Ehrenfeld
Nippes
Chorweiler
Porz
Kalk
Mülheim
Quelle: Website der Stadt Köln. Bearbeitet vom ISG 2020

16
1 Einleitung
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) als Wohlstandsindikator, das die 
Produktion von Waren und Dienstleistungen im Inland unter Berück-
sichtigung des Abzugs aller Vorleistungen ausweist, betrug im Jahr 
2021 in der Stadt Köln 61.845 Euro pro Kopf und lag damit um rund 
50 % über dem Durchschnitt Nordrhein-Westfalens von 41.440 Euro 
je Einwohner*in.7 
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen wirken sich auf die Quanti-
tät und Qualität der „seniorengerechten“ und „pflegefreundlichen“ 
Angebote einer Stadt aus. Sie spielen für ältere hilfe- und pflegebe-
dürftige Menschen insofern eine Rolle, als sie sich darauf auswirken, 
in welchem Maße Hilfe- und Pflegeangebote über die begrenzten 
Zuschüsse der Pflegeversicherung hinaus in Anspruch genommen 
werden können. Dies gilt besonders, wenn keine Hilfeleistungen aus 
dem Kreis der Familie, Freund*innen oder Bekannten zur Verfügung 
stehen. Ein höheres Einkommensniveau eröffnet den Hilfe- und Pfle-
gebedürftigen einen größeren Spielraum, passende Unterstützungs-
leistungen zu organisieren. Das verfügbare Einkommen der privaten 
Haushalte, das für Konsum- und Sparzwecke zur Verfügung steht, 
betrug im Jahr 2020 in der Stadt Köln 23.703 Euro je Einwohner*in, 
dies entspricht etwa dem Durchschnitt des Landes Nordrhein-West-
falen von 23.201 Euro je Einwohner*in.8 Personen mit niedrigem 
Einkommen, die beispielsweise Grundsicherung im Alter beziehen, 
haben dagegen weniger Möglichkeiten, Dienstleistungen in An-
spruch zu nehmen, und sind stärker auf die sozialrechtlich finanzier-
ten Pflege- und Hilfeangebote sowie auf Hilfe aus dem familiären 
und nachbarschaftlichen Umfeld angewiesen. Ende des Jahres 2022 
bezogen 24.835 Einwohner*innen der Stadt Köln Grundsicherung 
nach Kapitel 4 SGB XII, davon waren 16.530 Personen 65 Jahre und 
älter (67 %).9 Somit bezogen 8,5 % der älteren Bevölkerung Kölns 
Leistungen der Grundsicherung im Alter, diese Quote ist deutlich 
höher als im Landesdurchschnitt NRW (4,5 %).
7 Statistische Ämter der Länder (2023): Volkswirtschaftliche Gesamtrechnun-
gen der Länder. Reihe 2, Kreisergebnisse, Band 1. Bruttoinlandsprodukt, Brutto-
wertschöpfung in den kreisfreien Städten und Landkreisen der Bundesrepublik 
Deutschland 1992 und 1994 bis 2021. Stuttgart. 
8 Angaben IT NRW zu „Verfügbares Einkommen je Einwohner in Nordrhein-
Westfalen 2020“ . Abrufbar unter: https:/ /www.it.nrw/sites/default/files/itnrw_
presse/388_22.pdf
9 IT NRW – Werteabruf: Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung (Wohnortprinzip). Stichtag 31.12.2022. Abrufbar unter: https:/ /
www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/result/22151-01i#abreadcrumb

2 Konzeption des ISG 
zur kommunalen 
Pflegeplanung

18
2 Konzeption des ISG zur kommunalen Pflegeplanung
Die kommunale Pflegeplanung wird von den Kreisen und kreisfrei-
en Städten in Kooperation mit weiteren Akteur*innen durchgeführt. 
Dies sind in Köln die freigemeinnützigen und privaten Anbieter 
pflegerischer Leistungen sowie die Sozial-Betriebe-Köln gGmbH, 
deren Auskunfts- und Mitwirkungsbereitschaft erforderlich ist, um 
ein zuverlässiges Bild über die verfügbaren Kapazitäten und praxis-
nahe Einschätzungen zur Bedarfsentwicklung gewinnen zu können. 
Weitere Ansprechpartner*innen sind die Seniorenkoordination und 
das Quartiersmanagement in den Stadtbezirken, welche mit ihrer 
Detailkenntnis und den Gestaltungsmöglichkeiten auf kleinräumiger 
Ebene ihren Beitrag leisten. Auch die Kranken- und Pflegekassen 
werden einbezogen, die an der pflegerischen Versorgung nicht nur 
als Kostenträgerinnen mitwirken, sondern aufgrund des § 3 APG 
auch in die Gesamtverantwortung für eine gute Versorgung einge-
bunden sind.
2 .1 Grundsätze der kommunalen Pflegeplanung 
Bei der Erstellung des Konzepts zur kommunalen Pflegeplanung 
orientiert sich das ISG an einer Reihe von Grundsätzen, die auch im 
APG NRW ausdrücklich aufgeführt werden:
 › Ambulant und teilstationär vor stationär: Eine vollstationä-
re Dauerpflege ist in der Regel nicht nur eine kostenintensive 
Versorgungsform, sondern reduziert oft die noch bestehende 
Selbstständigkeit und wird auch von den Betroffenen und ihren 
Angehörigen nur als letzte Möglichkeit gesehen. Daher sind 
alle erforderlichen Möglichkeiten zu schaffen, um durch profes-
sionelle ambulante und teilstationäre Versorgung, ergänzt um 
informelle Unterstützung durch Angehörige, einen Verbleib der 
Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen. 
Allerdings wird bei fortgeschrittenem Bedarf an Pflege und 
hauswirtschaftlicher Hilfe, einhergehend mit einer Überlastung 
der familialen und informellen Unterstützungsmöglichkeiten, 
eine Pflege in einer stationären Einrichtung oft unvermeidlich. 
Dies sollte aber entsprechend dem Grundsatz „ambulant und 
teilstationär vor stationär“ nur dann in Anspruch genommen 
werden, wenn alle Unterstützungsangebote der vorstationären 
Pflege und Versorgung ausgeschöpft sind.

19
 › Differenziertes Versorgungssystem: Der erste Grundsatz kann 
nur umgesetzt werden, wenn unterhalb der Schwelle stationärer 
Versorgung ein breit gefächertes und bedarfsgerecht abgestuf-
tes Versorgungsangebot besteht, das den individuellen Pflege-
bedarf in angemessener Weise abdeckt und pflegende Ange-
hörige entlastet. Die Sicherung des selbstständigen Wohnens 
sollte Vorrang vor der stationären Versorgung haben, und dazu 
können Angebote der Pflege- und Wohnberatung, ambulante 
Dienste, haushaltsnahe Dienstleistungen, die Unterstützung von 
Angehörigenarbeit, die Entwicklung von Wohnumfeld und Quar-
tier, die Schaffung ausreichender Kapazitäten des Servicewoh-
nens sowie gemeinschaftlicher neuer Wohn- und Lebensformen 
beitragen.
 › Geeignete Wohnbedingungen: Nicht nur das pflegerische Ver-
sorgungssystem in engerem Sinne wird in den Blick genommen, 
sondern auch weitere Angebote, die dem Ziel dienen, dass ältere 
Menschen in ihrem gewohnten Sozialraum verbleiben können. 
Eine grundlegende Voraussetzung dafür ist, dass die Wohnung 
für ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf geeignet ist, 
dass sie sich in ihrem Wohnumfeld bewegen können und dass 
sie dort die erforderliche Infrastruktur vorfinden. Ambulante und 
teilstationäre Angebote sollten in passender Weise mit bedarfs-
gerechten Wohnangeboten kombiniert und aufeinander abge-
stimmt werden. 
 › Aktivierung aller Ressourcen: Zur Entwicklung bedarfsgerechter 
Versorgungsarrangements sind nicht nur die professionellen An-
gebote zu nutzen und weiterzuentwickeln, sondern auch infor-
melle, familiale und nachbarschaftliche ebenso wie ehrenamt-
liche Ressourcen soweit wie möglich zu aktivieren.
 › Hoher Stellenwert von Information und Beratung: Eine fachkun-
dige, trägerunabhängige Information und Beratung bis hin zu 
einem im Idealfall fallbegleitenden Case Management sind wich-
tig, um vorhandene Versorgungsangebote passgenau auf indivi-
duelle Versorgungsbedarfe abstimmen und auf unzureichende 
Versorgungsangebote hinweisen zu können. Ziel ist eine Fach-
beratung in umfassendem Verständnis, die zugehend angelegt 
und konzeptionell fundiert ist, die z. B. Gemeinwesenarbeit und 
die Entwicklung neuer Wohnkonzepte umfasst.

20
2 Konzeption des ISG zur kommunalen Pflegeplanung
 › Pflegeplanung als kooperativer und partizipativer Prozess: Die 
Pflegeplanung ist eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städ-
te, die aber nur dann erfolgreich umgesetzt werden kann, wenn 
die Verantwortlichen aus den Stadtbezirken sowie die Träger von 
Diensten und Einrichtungen mit ihren fachlichen und kommu-
nalen Kompetenzen an diesem Prozess mitwirken. Diese Mit-
wirkung kann durch regelmäßig tagende Gremien wie die Kom-
munale Konferenz Alter und Pflege und darüber hinaus auch in 
Arbeitsgruppen sowie ergänzenden Kontakten erfolgen.
 › Pflegeplanung als kontinuierlicher Prozess: Die einzelnen Kom-
ponenten und Rahmenbedingungen der Pflegeplanung entwi-
ckeln sich laufend weiter: Die demografische Struktur sowie Art 
und Umfang des Hilfebedarfs befinden sich in einer ständigen 
Entwicklung, die pflegerischen Versorgungsangebote verändern 
sich, und schließlich werden auch die rechtlichen Rahmenbe-
dingungen fortlaufend weiterentwickelt. Daher ist die Pflegepla-
nung keine zeitlich begrenzte Maßnahme, sondern ein Prozess, 
der unter Einbeziehung aller beteiligten Akteur*innen kontinuier-
lich fortzuführen ist, um das Versorgungssystem auch in Zu-
kunft passgenau gestalten und verbessern zu können. Dazu sind 
Veränderungen in der pflegerischen Angebotsstruktur ebenso 
wie die Rahmenbedingungen fortlaufend zu beobachten und zu 
analysieren.
2 .2 Das Angebotsspektrum für ältere Menschen mit 
Hilfe- und Pflegebedarf
Die kommunale Pflegeplanung beschränkt sich nicht auf den Kern-
bereich der ambulanten, teil- und vollstationären Pflege, sondern 
umfasst auch Maßnahmen und Hilfen, die über die rein pflegerischen 
Versorgungsangebote hinausgehen, sowie Angebote, die auf alters-
gerechtes Wohnen ausgerichtet sind. Nur durch die Einbeziehung 
eines breiten Spektrums von Unterstützungsmöglichkeiten kann das 
Ziel, dass ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf möglichst 
lange im Privathaushalt wohnen bleiben können, erreicht werden. 
Dazu gehören die folgenden Komponenten:

21
(1)  Information und Beratung: Durch eine umfassende und bedarfs-
gerechte Information und Beratung werden der Hilfebedarf im 
Einzelfall geprüft und passende Hilfen aus dem Angebotsspek-
trum ermittelt. Dazu gibt es kommunale Senioren-, Pflege- und 
Wohnberatungsstellen in Trägerschaft von Kommunen, freige-
meinnützigen und privaten Trägern sowie von Pflegekassen.
(2)  Begegnung und Hilfen: Zu dem unterstützenden Angebotsspek-
trum gehören auch Begegnungsangebote, Seniorenorganisatio-
nen und selbstorganisierte Seniorengruppen, Besuchsdienste 
und niedrigschwellige Hilfen, die gesellschaftliche Teilhabe 
ermöglichen und in Hinblick auf spätere Hilfe- und Pflegebedürf-
tigkeit einen präventiven Charakter haben können. 
(3)  Wohnen im Alter: Im Bereich des Wohnens umfasst das Ange-
botsspektrum barrierefreie und barrierearme Wohnungen, die 
mit abgestuften Unterstützungsmöglichkeiten kombiniert wer-
den können. Weiterhin gibt es Angebote des Servicewohnens 
und ambulant betreuter Wohngemeinschaften für Ältere. Letzte-
re können selbstverantwortet (§ 24 Abs. 2 Wohn- und Teilhabe-
gesetz) oder anbieterverantwortet sein (§ 24 Abs. 3 Wohn- und 
Teilhabegesetz).
(4)  Gesundheitsversorgung: Ein guter Zugang zu niedergelassenen 
Ärzt*innen und Apotheken ist für ältere Menschen in Privathaus-
halten ebenfalls wichtig. Auch die klinische Gesundheitsversor-
gung und die dort angesiedelten Schnittstellen zur Überleitung 
vom Krankenhaus in die Privatwohnung können zum Gelingen 
eines längeren Verbleibs in der eigenen Wohnung beitragen. 
(5)  Ambulante Dienste: Wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt, leisten 
ambulante Dienste pflegerische Hilfen nach § 36 SGB XI und bei 
Bedarf Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI sowie ggf. zusätz-
liche Angebote zur Unterstützung im Alltag für Menschen mit 
Demenz nach § 45a SGB XI. Ergänzend oder unterhalb dieser 
Bedarfsschwelle können komplementäre Dienste mit haushalts-
nahen Dienstleistungen und weitere Unterstützungsformen hilf-
reich sein.
(6)  Teilstationäre Versorgungsangebote: Teilstationäre Angebote 
können zur Stabilisierung häuslicher Pflegearrangements bei-
tragen, indem sie zu bestimmten Tageszeiten (durch Tages- oder 
Nachtpflege) zur Entlastung der pflegenden Angehörigen beitra-
gen.

22
2 Konzeption des ISG zur kommunalen Pflegeplanung
(7)  Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Die Verhinderungs-
pflege nach § 39 SGB XI wird je nach Höhe der Kosten für bis zu 
sechs Wochen pro Jahr finanziert, wenn pflegende Angehörige 
wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen die Pflege 
vorübergehend nicht leisten können. Sofern eine Ersatzpflege in 
der häuslichen Umgebung nicht möglich ist, kann eine Kurzzeit-
pflege nach § 42 SGB XI als zeitlich befristete stationäre Pflege 
(je nach Höhe der Kosten) für maximal acht Wochen in Anspruch 
genommen werden. Auch die Nachsorge nach einem Kranken-
hausaufenthalt kann in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung erfolgen. 
Seit Inkrafttreten des 1. Pflegestärkungsgesetzes im Januar 
2015 können beide Formen der Ersatzpflege miteinander kom-
biniert werden. Seit 2016 kann Kurzzeitpflege auch von Perso-
nen ohne anerkannte Pflegebedürftigkeit als Krankenkassenleis-
tung in Anspruch genommen werden (§ 39c SGB V). 
(8)  Stationäre Pflege: Wenn der Pflegebedarf oder die Demenz so 
fortschreiten, dass häusliche Pflegearrangements nicht länger 
tragfähig sind und auch ein eigenständiges betreutes Wohnen 
oder eine ambulante Betreuung nicht mehr ausreichen, kommt 
eine stationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung oder einer 
stationären Hausgemeinschaft in Betracht. Für einen Teil dieser 
Zielgruppe kann auch eine ambulante Wohngemeinschaft eine 
geeignete Alternative darstellen.
(9)  Sterbebegleitung: Sowohl im ambulanten als auch im stationä-
ren Wohnen entsteht in der letzten Phase des Lebens ein be-
sonderer Betreuungsbedarf durch psychosoziale Begleitung 
und ggf. auch palliativmedizinische Schmerzbehandlung in der 
Sterbephase. Stationäre Hospize und ambulante Hospizdienste 
bilden ein wichtiges Angebot der Begleitung in dieser Phase und 
werden seit 2016 durch die Krankenkassen unterstützt (§ 39a 
SGB V).
(10)  Übergreifende Strukturen der pflegerischen Planung und Ver-
sorgung: Die Pflegeplanung in diesen spezifischen Bereichen 
wird flankiert durch die Arbeit in Gremien wie die Kommunale 
Konferenz Alter und Pflege oder spezifische Arbeitsgruppen, die 
auch einer Vernetzung der einzelnen Angebote dienen.

23
2 .3 Arbeitsschritte der kommunalen Pflegeplanung in 
der Stadt Köln
Die Pflegeplanung für die Stadt Köln wurde in folgenden Arbeits-
schritten erstellt:
(1)  Die Grundlage einer Bedarfsermittlung bildet die Analyse der 
Zahl und soziodemografischen Struktur der Menschen, die auf 
Hilfe und Pflege angewiesen sind, sowie deren Entwicklung in 
den kommenden Jahren. Dazu wurden die verfügbaren Daten 
des Amts für Stadtentwicklung und Statistik zur demografischen 
Struktur und prognostizierten Bevölkerungsentwicklung auf-
bereitet. Auf dieser Grundlage werden die Struktur und voraus-
sichtliche Entwicklung der Bevölkerung insgesamt und insbe-
sondere der älteren Bevölkerung dargestellt. 
(2)  In einer umfassenden Bestandsanalyse wurden die in der Stadt 
Köln verfügbaren pflegerischen Angebote (ambulante, teil- und 
vollstationäre Angebote), gesundheitliche Angebote (z. B. Apo-
theken, hausärztliche Praxen) sowie nichtpflegerische Angebo-
te im Sinne des § 4 Abs. 2 APG wie Informationsangebote und 
Wohnangebote recherchiert und zu Planungsgrundlagen aufbe-
reitet.
(3)  In einer Bedarfsanalyse wird das aktuelle Wohn- und Versor-
gungsangebot anhand quantitativer Kennzahlen unter Zugrun-
delegung der derzeitigen Bevölkerungsstruktur sowie der pro-
gnostizierten Bedarfsentwicklung bewertet.
(4)  Aus den Ergebnissen dieser Arbeitsschritte werden Handlungs-
empfehlungen auf der Ebene der Stadt und der Stadtbezirke 
abgeleitet. Bei der Analyse zukünftiger Bedarfslagen werden 
Zielwerte einer verbesserten Versorgungsdichte berücksichtigt, 
die das ISG auf der Grundlage seiner fachlichen Expertise und 
langjährigen Erfahrung im Bereich der kommunalen Pflegepla-
nung sowie nach Diskussion mit Mitgliedern der begleitenden 
Steuerungsgruppe vorschlägt.

24
3  Bevölkerungsstruktur 
und Bevölkerungs-
entwicklung in der 
Stadt Köln

25
Das Wichtigste in Kürze
10 Die Gruppe der Menschen mit internationaler Familiengeschichte entspricht im statistischen Sinne der 
Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund. Beide Begriffe werden im vorliegenden Bericht synonym ver-
wendet. Das Merkmal „Migrationshintergrund“ wird in der Stadt Köln durch Kombination verschiedener Merk-
male aus dem Einwohnermeldeverfahren ermittelt. 
Zum Jahresende 2022 lebten in Köln 
259.875 Einwohner*innen ab 60 Jahren 
(23,8 %), davon waren 196.222 Einwoh-
ner*innen (17,8 %) in der Altersgruppe von 
60 bis 79 Jahren und 63.653 Einwoh-
ner*innen im Alter ab 80 Jahren (5,8 %). 
Die Bevölkerungsanteile der Älteren in 
Köln liegen unter dem Landes- und Bun-
desdurchschnitt. Dies hängt auch damit 
zusammen, dass Köln als Hochschul-
standort einen hohen Anteil an jüngeren 
Einwohner*innen hat.
Die demografischen Veränderungen in 
der Stadt Köln im Zeitraum von 2010 bis 
2022 bestehen unter anderem darin, dass 
die Zahl der Einwohner*innen unter 40 
Jahren um 7 % nur leicht gestiegen ist, 
wohingegen die Gruppe der Älteren ab 80 
Jahren mit 41 % den stärksten Zuwachs 
verzeichnet.
Nach einer Fortschreibung der Bevölke-
rungsvorausberechnung des Amtes für 
Stadtentwicklung und Statistik wird sich 
der Trend der alternden Bevölkerung auch 
zukünftig fortsetzen. Demnach wird die 
Anzahl der Bewohner*innen unter 40 
Jahren in der Stadt Köln bis zum Jahr 
2050 voraussichtlich um 0,4 % gering-
fügig steigen. In der Gruppe der 60- bis 
69-Jährigen wird voraussichtlich mit 
einem Anstieg um 3 % und in der Gruppe 
der 70- bis 79-Jährigen mit einem Anstieg 
um 14 % zu rechnen sein. Die Zahl der Ein-
wohner*innen ab 80 Jahren wird dagegen 
stark zunehmen (+34 %).
Vergangene und zukünftige Entwicklun-
gen zeigen also, dass die Zahl der jün-
geren Menschen in der Stadt Köln leicht 
zugenommen hat bzw. auch in Zukunft 
leicht steigen wird, während die Zahl der 
Älteren stetig stark ansteigt. Der Bevölke-
rungsanteil der Älteren ab 80 Jahren ist 
von 4,4 % im Jahr 2010 auf 5,8 % im Jahr 
2022 gestiegen und wird im Jahr 2050 
voraussichtlich bei 7,7 % liegen.
Von den Älteren ab 60 Jahren haben 
76.211 Personen eine internationale 
Familiengeschichte10 (29 % der Bevöl-
kerung in diesem Alter). Diese Bevölke-
rungsgruppen weisen noch eine jüngere 
Altersstruktur auf als die Bevölkerung 
ohne internationale Familiengeschichte, 
aber sie wachsen zunehmend in die hö-
heren Altersgruppen hinein. Die Zahl der 
Älteren ab 80 Jahren mit internationaler 
Familiengeschichte ist im Zeitraum von 
2010 bis 2022 um 172 % gestiegen. Diese 
Personengruppen haben einen besonde-
ren Unterstützungsbedarf in Bezug auf 
Information über und Inanspruchnahme 
von Hilfe- und Pflegeangeboten.

26
3  Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungs entwicklung in der Stadt Köln
Mit steigendem Alter der Bevölkerung nimmt auch der Hilfe- und 
Pflegebedarf zu. Zu den Grundlagen der kommunalen Pflegeplanung 
gehört daher die Analyse der demografischen Struktur, d. h., es ist zu 
untersuchen, wie die demografische Struktur der Bevölkerung zum 
jetzigen Zeitpunkt beschaffen ist, wie sie sich in der Vergangenheit 
verändert hat und wie sie sich in Zukunft voraussichtlich entwickeln 
wird. Diese Analyse beginnt bereits ab einem Alter von 60 Jahren, 
um auch diejenigen in den Blick zu nehmen, die Hilfe und Unter-
stützung im Vorfeld von Pflegebedürftigkeit benötigen. Der Fokus 
der Bevölkerungsanalyse liegt auf der Bevölkerungsgruppe ab 80 
Jahren, in der die Quoten von Pflegebedürftigkeit und Demenz stark 
ansteigen.
Für die Darstellung der Bevölkerung und der Pflegebedürftigen nach 
Alter und Geschlecht werden auch die jüngeren und mittleren Al-
tersgruppen (unter 60 Jahre) in den Blick genommen. Die hier vor-
genommene Abgrenzung der jüngeren und mittleren Altersgruppen 
orientiert sich an der Altersgruppendifferenzierung in Berichten zur 
kommunalen Pflegeplanung für benachbarte Gebietskörperschaf-
ten.11
11 Siehe hierzu: Engels, D.; Weinecke, J. (2022): Kommunale Pflegeplanung im 
Rhein-Erft-Kreis. Fortschreibungsbericht 2021. Abrufbar unter: https:/ /www.rhein-
erft-kreis.de/leben/Pflegeplanung_REK.pdf und Engels, D.; Maur, C.; Weinecke, 
J. (2023): Kommunale Pflegeplanung im Kreis Düren. Pflegegutachten 2022 zum 
Stand 2020 und 2021. Abrufbar unter: https:/ /www.kreis-dueren.de/kreishaus/
amt/amt50/pflege/Kommunale_Pflegeplanung.php

27
3 .1 Bevölkerungsstruktur
Alter und Geschlecht der Bevölkerung
Zum Jahresende 2022 lebten in der Stadt Köln insgesamt 1.092.118 
Menschen.12 Der bevölkerungsreichste Bezirk in der Stadt Köln ist 
der Bezirk Lindenthal mit 153.380 Einwohner*innen, gefolgt von 
Mülheim mit 150.610 Einwohner*innen. Am kleinsten ist der Stadt-
bezirk Chorweiler mit 83.312 Einwohner*innen (Tabelle 1).
T abelle 1: Altersstruktur der Bevölkerung
Altersstruktur der Bevölkerung, Stadt Köln, Dezember 2022
Stadtbezirk Einwoh­
ner*innen 
gesamt
darunter: Bevölkerungs­
anteil:
unter 60 
Jahre
60–64 
Jahre
65–69 
Jahre
70–74 
Jahre
75–79 
Jahre
ab 80 
Jahre
ab 60 
Jahre
ab 80 
Jahre
Innenstadt 128.432 103.923 6.583 4.882 4.001 3.226 5.817 19,1 % 4,5 %
Rodenkirchen 111.849 82.572 7.261 5.589 4.811 4.166 7.450 26,2 % 6,7 %
Lindenthal 153.380 116.914 8.598 6.831 6.092 5.378 9.567 23,8 % 6,2 %
Ehrenfeld 110.072 87.732 6.118 4.539 3.675 2.902 5.106 20,3 % 4,6 %
Nippes 117.867 89.079 7.278 5.568 4.895 3.927 7.120 24,4 % 6,0 %
Chorweiler 83.312 60.619 5.798 4.563 3.895 2.978 5.459 27,2 % 6,6 %
Porz 114.798 82.712 7.872 6.394 5.650 4.386 7.784 27,9 % 6,8 %
Kalk 121.798 94.441 6.897 5.445 4.701 3.610 6.704 22,5 % 5,5 %
Mülheim 150.610 114.251 9.593 7.382 6.188 4.550 8.646 24,1 % 5,7 %
Stadt Köln 1.092.118 832.243 65.998 51.193 43.908 35.123 63.653 23,8 % 5,8 %
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informationssystem), Stichtag 31.12.2022, 
 Berechnung ISG 2024
12 Nachdem zuletzt ein leichter Bevölkerungsrückgang in der Stadt Köln erkenn-
bar war, ist die Bevölkerungszahl im Jahr 2022 angestiegen. Diese Entwicklung 
ist insbesondere auf eine Steigerung der Zuzüge zurückzuführen. Hier zeigt auch 
der Krieg in der Ukraine seine Auswirkungen (vgl. Stadt Köln (2023): Bevölkerung 
2022. Deutliches Wachstum durch Zuzüge aus dem Ausland. Kölner Statistische 
Nachrichten 8/2023). Inwiefern die Menschen, die nach Köln zugezogen sind, wei-
terhin in Köln wohnen bleiben, ist nicht vorhersehbar. Die Bevölkerungsprognose 
und Bedarfsberechnungen werden anhand aktueller Bevölkerungszahlen vor-
genommen. Die zukünftigen Entwicklungen müssen beobachtet und die entspre-
chenden Berechnungen ggf. aktualisiert werden.

28
3  Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungs entwicklung in der Stadt Köln
Die Pflegeplanung legt ihren Fokus auf ältere Menschen, da das 
Risiko für gesundheitliche Einschränkungen mit zunehmendem Alter 
steigt. Insbesondere in der oberen Altersgruppe ab 80 Jahren ma-
chen sich gesundheitliche Probleme und erhöhte Risiken von Pflege-
bedürftigkeit und Demenz bemerkbar. Hinzu kommen häufig soziale 
Probleme wie Partnerverlust, Verlust von Freund*innen und erhöhtes 
Vereinsamungsrisiko.
Ende des Jahres 2022 waren in der Stadt Köln 832.243 Einwoh-
ner*innen jünger als 60 Jahre. Ein Alter ab 60 Jahren hatten 259.875 
Einwohner*innen (23,8 %) erreicht, davon waren 196.222 Einwoh-
ner*innen (18,0 %) in der Altersgruppe von 60 bis 79 Jahren und 
63.653 Einwohner*innen (5,8 %) in der Altersgruppe ab 80 Jahren. 
Der Anteil der Bevölkerung ab 60 Jahren liegt in der Stadt Köln mit 
23,8 % deutlich unter dem Bundesdurchschnitt (29,5 %) und dem 
Landesdurchschnitt von Nordrhein-Westfalen (28,9 %; Abbildung 2), 
und auch der Bevölkerungsanteil ab 80 Jahren ist niedriger als im 
Landes- und Bundesdurchschnitt (7,0 % bzw. 7,2 %). Dies hängt auch 
damit zusammen, dass Köln als Hochschulstandort einen hohen An-
teil an jüngeren Einwohner*innen hat. 
Innerhalb der Stadt ist die Spannbreite dieser Anteile groß. In dem 
Stadtbezirk Porz ist der Anteil der älteren Bevölkerung ab 60 Jah-
ren mit 27,9 % am höchsten, während dieser Anteil in der Innenstadt 
(19,1 %) und in Ehrenfeld (20,3 %) am niedrigsten ist. Die Anteile der 
Hochaltrigen ab 80 Jahren liegen zwischen 4,5 % in der Innenstadt 
und 6,8 % in Porz.
Differenziert man die Bevölkerung nach Alter und Geschlecht, so 
wird deutlich, dass in den jüngeren und mittleren Altersgruppen die 
Geschlechterverteilung relativ ausgeglichen ist, mit zunehmendem 
Alter steigt jedoch der Frauenanteil deutlich an. Während in der 
Altersgruppe der 40- bis 59-Jährigen der Anteil der Frauen bei 49 % 
liegt, überwiegt der Frauenanteil in der Altersgruppe der Personen 
von 60 bis 69 Jahren bereits mit 52 % und steigt in der Altersgruppe 
ab 80 Jahren auf 60 % an (Abbildung 3).

29
Abbildung 2: Altersstruktur der Bevölkerung in der Stadt Köln
22,2
21,8
18,0
21,2
20,7
19,5
18,4
18,4
17,5
17,0
15,7
14,6
7,2
7,0
5,8
6,8
6,6
6,7
6,0
5,7
6,2
5,5
4,6
4,5
29,5
28,9
23,8
27,9
27,2
26,2
24,4
24,1
23,8
22,5
20,3
19,1
Deutschland
NRW
Stadt Köln
Porz
Chorweiler
Rodenkirchen
Nippes
Mülheim
Lindenthal
Kalk
Ehrenfeld
Innenstadt
Altersstruktur der Bevölkerung in der Stadt Köln 2022
im Vergleich, Bevölkerungsanteile in % 
Anteil 60–79 Jahre
Anteil ab 80 Jahre
ab 60 Jahre gesamt
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informations-
system), Stichtag 31.12.2022, Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsstatistik 2022, 
 Berechnung ISG 2024
Abbildung 3: Bevölkerung nach Alter und Geschlecht
76.241
185.948
154.189
56.727
34.613
25.480
71.968
191.939
151.958
60.464
44.418
38.173
0
50.000
100.000
150.000
200.000
unter 15 Jahren
49 %
15–39 Jahre
51 %
40–59 Jahre
49 %
60–69 Jahre
52 %
70–79 Jahre
56 %
ab 80 Jahre
60 %
Bevölkerung in der Stadt Köln 2022 
nach Alter und Geschlecht
männlich weiblich
Frauenanteil:
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informationssys-
tem), Stichtag: 31.12.2022,  Berechnung des ISG 2024

30
3  Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungs entwicklung in der Stadt Köln
Altersquotient 
Ein weiterer Indikator zur Beschreibung der Altersstruktur ist der 
Altersquotient. Er gibt Auskunft über die Zahl der älteren Menschen 
im Rentenalter im Verhältnis zur Zahl im erwerbsfähigen Alter. Als Al-
tersquotient wird das Verhältnis von älteren Menschen ab 65 Jahren 
zur Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren berechnet. 
In der Stadt Köln leben zum 31.12.2022 durchschnittlich 27,6 Äl-
tere je 100 Einwohner*innen im Erwerbsalter (Tabelle 2). Dieser 
Altersquotient ist deutlich niedriger als im Landes- und Bundes-
durchschnitt (mit 36,3 bzw. 37,4 Älteren je 100 Einwohner*innen im 
Erwerbsalter).13 Im Stadtbezirk Porz ist der Altersquotient am höchs-
ten, dort leben 35,7 Ältere je 100 Erwerbstätige, gefolgt von dem 
Stadtbezirk Chorweiler mit 35,0 Älteren ab 65 Jahren je 100 Einwoh-
ner*innen zwischen 20 und 64 Jahren. Am geringsten ist dieser An-
teil im Stadtbezirk Innenstadt mit 18,5 Älteren je 100 Erwerbstätige. 
T abelle 2: Altersquotient nach Stadtbezirken
Altersquotient nach Stadtbezirken, Stadt Köln 2022
Stadtbezirk 20–64 Jahre ab 65 Jahre Altersquotient 
Innenstadt 96.642 17.926 18,5
Rodenkirchen 69.236 22.016 31,8
Lindenthal 99.559 27.868 28,0
Ehrenfeld 74.685 16.222 21,7
Nippes 75.808 21.510 28,4
Chorweiler 48.276 16.895 35,0
Porz 67.828 24.214 35,7
Kalk 76.073 20.460 26,9
Mülheim 94.059 26.766 28,5
Stadt Köln 702.166 193.877 27,6
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informations-
system), Stichtag 31.12.2022, Berechnung des ISG 2024
13 Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2021), Fortschreibung des Be-
völkerungsstandes.

31
Menschen mit internationaler Familiengeschichte
Für Menschen mit internationaler Familiengeschichte können ver-
schiedene Zugangsbarrieren bei der Inanspruchnahme von Hilfe-, 
Unterstützungs- und Pflegeangeboten bestehen.14 Neben fehlenden 
Sprachkenntnissen können auch Informationsdefizite, die Komplexi-
tät des Hilfesystems und bürokratische Hürden, Vorbehalte gegen-
über Krankenkasse, Pflegeversicherung und anderen Institutionen, 
aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, finanzielle Einschränkungen 
sowie Rassismuserfahrungen den Zugang zum Pflegesystem er-
schweren.15 Dies kann zur Folge haben, dass sie die ihnen zustehen-
den Pflegeleistungen nicht in Anspruch nehmen und hier ein beson-
derer Unterstützungsbedarf entsteht.
Abgesehen von der geringeren Nutzung von Pflegeangeboten durch 
Menschen mit internationaler Familiengeschichte können sich auch 
die Ansprüche an die konkrete Ausgestaltung der Pflege zwischen 
Menschen mit und ohne internationale Familiengeschichte unter-
scheiden. Der Ansatz der kultursensiblen Pflege zielt deshalb darauf 
ab, die spezifischen Bedürfnisse und die individuelle Lebensge-
schichte von Menschen mit internationaler Familiengeschichte zu 
berücksichtigen. Durch die Wahrnehmung und Anerkennung indivi-
dueller Bedarfe (z. B. Sprache, Kultur, Religion, Geschichte) wird die 
Beziehung zwischen den Pflegekräften, den Pflegebedürftigen sowie 
den Angehörigen verbessert, und die Voraussetzungen für eine qua-
litativ hochwertige und würdevolle Pflege werden geschaffen.
14 Vgl. Tezcan-Güntekin, H.; Breckenkamp, J. (2017): Die Pflege älterer Menschen 
mit Migrationshintergrund. Gesundheit und Gesellschaft – Wissenschaft (GGW) 
17(2).
15 Siehe auch Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung 
(2023): Rassismus und seine Symptome – Bericht des Nationalen Diskriminie-
rungs- und Rassismusmonitors.

32
3  Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungs entwicklung in der Stadt Köln
Im Rahmen der Evaluation der kommunalen Seniorenprogram-
me, die das ISG im Jahr 2022 durchgeführt hat, wurde deutlich, 
dass die Angebote für Senior*innen die Menschen mit interna-
tionaler Familiengeschichte nicht so gut erreichen wie andere 
Senior*innen und dass Menschen mit internationaler Familien-
geschichte diese Angebote seltener wahrnehmen. Als zukünfti-
ge Herausforderung wurde von den an den Programmen be-
teiligten Akteur*innen immer wieder die bessere Erreichbarkeit 
von Menschen mit internationaler Familiengeschichte genannt. 
Es wird aber bereits an Ideen und Konzepten sowie an deren 
Umsetzung gearbeitet. An dieser Stelle ist das Modellprojekt 
„Guter Lebensabend NRW“ zu nennen. Das gerade abgeschlos-
sene Projekt verfolgte das Ziel, die besonderen Bedürfnisse von 
Senior*innen mit Zuwanderungsgeschichte und ihrer Angehöri-
gen in der Altenhilfe und Altenpflege zu berücksichtigen. Dazu 
wurden Konzepte zur kultursensiblen Altenhilfe und -pflege ent-
wickelt, umgesetzt und etabliert. So sollten die Kultursensibilität 
gestärkt und Regelangebote interkulturell geöffnet werden.
Das im Jahr 2021 gestartete Modellprojekt „Brückenbauer* 
innen Palliative Care“ möchte mithilfe von geschulten Sprach- 
und Kulturmittler*innen den Zugang zur Hospiz- und Palliativ-
versorgung für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ver-
bessern. Die „Brückenbauer*innen“ unterstützen neben den 
Menschen mit Zuwanderungsgeschichte auch Fachkräfte der 
Senioren- und Pflegeberatung sowie Einrichtungen im Bereich 
Hospiz- und Palliativversorgung. 
Der Beratungs- und Unterstützungsdienst „Veedel für alle – 
Semtimiz Ehrenfeld“ richtet sich an türkischstämmige Se-
nior*innen, deren Teilhabe gestärkt werden soll. Eine mutter-
sprachliche Fachkraft übernimmt die Koordination des Projekts, 
sie schult und vermittelt zweisprachige ehrenamtliche Beglei-
ter*innen. Diese sollen das Beratungsangebot bei türkischen 
Senior*innen und ihren Familien bekannt machen sowie über 
das deutsche Hilfesystem und ortsansässige Unterstützungsan-
gebote im Bereich der Seniorenarbeit informieren.

33
Beim Gemeinschaftsprojekt „Demenz & Migration“ werden wie 
bei anderen häuslichen Unterstützungsangeboten türkischspra-
chige freiwillige Helfer*innen geschult, die eine stundenweise 
häusliche Betreuung von an Demenz erkrankten Senior*innen 
übernehmen. Weiterhin findet ein betreutes Gruppenangebot 
für Menschen türkischer Herkunft mit Demenz statt, das von 
ehrenamtlichen zweisprachigen Helfer*innen in Begleitung der 
Koordinator*innen betreut wird. Ebenso können sich türkisch-
sprachige Angehörige von Menschen mit Demenz im Rahmen 
einer Selbsthilfegruppe über ihre Situation austauschen.16
Die Stadt Köln verfügt über Daten zu Menschen mit internationaler 
Familiengeschichte,17 dazu gehören neben Ausländer*innen auch 
Aussiedler*innen, Eingebürgerte, Kinder, Jugendliche und junge Er-
wachsene mit Option auf Einbürgerung (Optionspflichtige) unter 23 
Jahren mit weiterer Staatsangehörigkeit sowie Kinder und Jugend-
liche mit familiärem Migrationshintergrund, bei denen alle Elternteile 
im Haushalt einen Migrationshintergrund haben.
Zum Jahresende 2022 lebten in der Stadt Köln insgesamt 453.173 
Menschen mit internationaler Familiengeschichte (41 %). Die Bezirke 
unterscheiden sich hinsichtlich des Anteils der Bewohner*innen mit 
internationaler Familiengeschichte deutlich (Tabelle 3): Der Bezirk 
mit dem höchsten Bevölkerungsanteil mit internationaler Familien-
geschichte in der Stadt Köln ist der Bezirk Kalk mit 57 % (69.339 
Einwohner*innen mit internationaler Familiengeschichte), gefolgt 
von Chorweiler mit 53 % (44.430 Einwohner*innen mit internatio-
naler Familiengeschichte). Im mittleren Bereich liegen die Stadtteile 
Ehrenfeld und Nippes (je 40 % Bevölkerungsanteil mit internatio-
naler Familiengeschichte). Am kleinsten ist mit 27 % der Anteil der 
Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte im Stadtbezirk 
Lindenthal (42.161 Einwohner*innen mit internationaler Familienge-
schichte).
16 Vgl. Maur, C.; Engels, D. (2022): Evaluation der kommunalen Seniorenprogram-
me der Stadt Köln.
17 Die Gruppe der Menschen mit internationaler Familiengeschichte entspricht 
im statistischen Sinne der Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund. Das 
Merkmal „Migrationshintergrund“ wird in der Stadt Köln durch Kombination ver-
schiedener Merkmale aus dem Einwohnermeldeverfahren ermittelt. Die Angaben 
zum Umfang und zur Struktur sind daher, im Gegensatz zu anderen Informationen 
zur Einwohnerstruktur, als Schätzwerte zu interpretieren, die Hinweise auf Größen-
ordnungen geben.

34
3  Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungs entwicklung in der Stadt Köln
T abelle 3: Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte
Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte, Stadt Köln 2022
Stadtbezirk Bevölkerung  
gesamt
darunter mit 
internationaler  
Familien­
geschichte
Anteil mit  
internationaler  
Familien­
geschichte
Innenstadt 128.432 42.321 33 %
Rodenkirchen 111.849 39.900 36 %
Lindenthal 153.380 42.161 27 %
Ehrenfeld 110.072 43.730 40 %
Nippes 117.867 46.915 40 %
Chorweiler  83.312 44.430 53 %
Porz 114.798 54.539 48 %
Kalk 121.798 69.339 57 %
Mülheim 150.610 69.838 46 %
Stadt Köln 1.092.118 453.173 41 %
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informations-
system), Stichtag: 31.12.2022, Berechnung ISG 2024
Auffällig ist die unterschiedliche Altersstruktur der Bevölkerung mit 
und ohne internationale Familiengeschichte, die sich auch in den 
unterschiedlichen Anteilen der Einwohner*innen mit internationaler 
Familiengeschichte in den verschiedenen Altersgruppen widerspie-
gelt.18 Die Daten zur Altersstruktur zeigen, dass in der Altersgruppe 
der unter 15-Jährigen der Anteil der Bevölkerung mit internationaler 
Familiengeschichte (60 %) höher ist als der Anteil der Bevölkerung 
ohne internationale Familiengeschichte (40 %). Im fortschreitenden 
Alter kehrt sich diese Relation um: In der Altersgruppe der 60- bis 
69-Jährigen weisen 29 % der Bevölkerung und in der Gruppe der 
Hochaltrigen ab 80 Jahren 28 % der Bevölkerung eine internationale 
Familiengeschichte auf (Abbildung 4).
18 Diese Unterschiede in der Altersstruktur sind im Laufe der Zeit geringer ge-
worden; zukünftig wird sich die Altersstruktur der Personen mit und ohne interna-
tionale Familiengeschichte annähern (vgl. Kapitel 3.2).

35
Abbildung 4: Struktur der Bevölkerung mit und ohne 
internationale Familiengeschichte
88.718
166.271
121.973
33.972
24.616
17.623
59.491
211.616
184.174
83.219
54.415
46.030
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
unter 15 Jahren
60 %
15–39 Jahre
44 %
40–59 Jahre
40 %
60–69 Jahre
29 %
70–79 Jahre
31 %
ab 80 Jahre
28 %
Struktur der Bevölkerung mit und ohne internationale Familiengeschichte 
in der Stadt Köln 2022
mit internationaler 
Familiengeschichte
ohne internationale 
Familiengeschichte
Anteil mit 
internat.
Fam.gesch.:
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informationssys-
tem), Stichtag: 31.12.2022, Berechnung des ISG 2024
Von den 453.173 Kölner*innen mit internationaler Familiengeschich-
te sind 376.962 Personen jünger als 60 Jahre, dies entspricht 83 %. 
Der entsprechende Anteil der Altersgruppe unter 60 Jahren an der 
Bevölkerung ohne internationale Familiengeschichte liegt bei 71 %. 
Im Alter zwischen 60 und 69 Jahren sind 33.972 Personen mit inter-
nationaler Familiengeschichte (7 % der Personen mit internationa-
ler Familiengeschichte) und 83.219 Personen ohne internationale 
Familiengeschichte (13 % der Personen ohne internationale Fami-
liengeschichte). Der Altersgruppe der 70- bis 79-Jährigen gehören 
5 % der Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte (24.616 
Personen) und 9 % der Bevölkerung ohne internationale Familienge-
schichte an (54.415 Personen). Von den Einwohner*innen mit inter-
nationaler Familiengeschichte sind 17.623 Personen bzw. 4 % hoch-
altrig (ab 80 Jahre), dieser Anteil beträgt unter den Einwohner*innen 
ohne internationale Familiengeschichte 7 % (46.030 Personen).

36
3  Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungs entwicklung in der Stadt Köln
Insgesamt sind 16,8 % der Bevölkerung mit internationaler Familien-
geschichte im Alter ab 60 Jahren. Die Anteile der Älteren unter den 
Personen mit internationaler Familiengeschichte sind in der Stadt 
Köln somit höher als im Landes- und Bundesdurchschnitt mit 15,6 % 
bzw. 15,1 %. Diese Zahlen sind jedoch nicht direkt vergleichbar, 
sondern geben nur Hinweise, da hier unterschiedliche Definitionen 
von internationaler Familiengeschichte angewandt werden. Auch der 
Anteil der Älteren ab 80 Jahren ist unter den Personen mit interna-
tionaler Familiengeschichte in der Stadt Köln mit 3,9 % höher als auf 
Landes- und Bundesebene mit 2,4 % bzw. 2,3 % (Abbildung 5). 
Abbildung 5: Altersstruktur der Bevölkerung mit internationaler 
Familiengeschichte
Anteil 60–79 Jahre
Anteil ab 80 Jahre
ab 60 Jahre gesamt
12,8
13,1
12,9
15,8
13,8
13,3
12,4
12,6
12,2
12,4
12,0
12,3
2,3
2,4
3,9
4,6
4,3
4,2
4,7
4,1
3,6
3,2
3,5
3,2
15,1
15,6
16,8
20,4
18,1
17,5
17,1
16,7
15,9
15,7
15,5
15,5
Deutschland
NRW
Stadt Köln
Chorweiler
Porz
Nippes
Lindenthal
Rodenkirchen
Innenstadt
Ehrenfeld
Mülheim
Kalk
Altersstruktur der Bevölkerung mit internationaler 
Familiengeschichte in der Stadt Köln 2022 
im Vergleich, Bevölkerungsanteile in % 
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informations-
system), Stichtag: 31.12.2022, Statistisches Bundesamt: Bevölkerung mit Migrationshinter-
grund (im weiteren Sinne)19 2022, Berechnung ISG 2024
19 Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund „im weiteren Sinn“ umfasst auch 
in Deutschland geborene Deutsche mit Migrationshintergrund, die nicht mehr mit 
ihren Eltern in einem Haushalt leben. Die Definitionen von Migrationshintergrund 
unterscheiden sich in den Berechnungen des Statistischen Bundesamts und der 
Stadt Köln.

37
Die Altersstruktur der Bevölkerung mit internationaler Familienge-
schichte ab 60 Jahren unterscheidet sich zwischen den Stadtbezir-
ken nur wenig. Im Stadtbezirk Chorweiler ist der Anteil der Personen 
ab 60 Jahren unter der Bevölkerung mit internationaler Familien-
geschichte am höchsten (20,4 %), während dieser Anteil in Ehrenfeld 
(15,7 %) sowie in Kalk und Mülheim (je 15,5 %) am niedrigsten ist. Die 
Anteile der Hochaltrigen ab 80 Jahren unter der Bevölkerung mit 
internationaler Familiengeschichte liegen zwischen jeweils 3,2 % in 
Kalk und Ehrenfeld sowie 4,6 % in Chorweiler und 4,7 % in Lindenthal 
(Abbildung 5).
Eine ausführliche Aufstellung der absoluten Zahlen der Bevölkerung 
mit internationaler Familiengeschichte, differenziert nach Stadtbe-
zirk und Altersgruppen, findet sich in Tabelle 4.
T abelle 4: Altersstruktur der Bevölkerung mit internationaler 
 Familiengeschichte
Altersstruktur der Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte, Stadt Köln 2022
Stadtbezirk
Einwohner* 
innen 
insgesamt
darunter: 
unter 60 
Jahre 
60–64 
Jahre
65–69 
Jahre
70–74 
Jahre
75–79 
Jahre
ab 80 
Jahre
Bevölkerungs­
anteil
ab 60 
Jahre
ab 80 
Jahre
Innenstadt 42.321 35.611 1.673 1.309 1.146 1.054 1.528 15,9 % 3,6 %
Rodenkirchen 39.900 33.236 1.660 1.337 1.053 986 1.628 16,7 % 4,1 %
Lindenthal 42.161 34.937 1.599 1.316 1.102 1.211 1.996 17,1 % 4,7 %
Ehrenfeld 43.730 36.881 1.851 1.426 1.176 976 1.420 15,7 % 3,2 %
Nippes 46.915 38.717 1.855 1.474 1.479 1.423 1.967 17,5 % 4,2 %
Chorweiler 44.430 35.345 2.236 1.884 1.593 1.310 2.062 20,4 % 4,6 %
Porz 54.539 44.649 2.461 2.039 1.645 1.398 2.347 18,1 % 4,3 %
Kalk 69.339 58.588 2.833 2.176 1.964 1.528 2.250 15,5 % 3,2 %
Mülheim 69.838 58.998 2.668 2.175 1.950 1.622 2.425 15,5 % 3,5 %
Stadt Köln 453.173 376.962 18.836 15.136 13.108 11.508 17.623 16,8 % 3,9 %
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informations system), Stichtag: 31.12.2022, 
 Berechnung ISG 2024

38
3  Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungs entwicklung in der Stadt Köln
3 .2 Demografischer Wandel und zukünftige 
Entwicklung der Bevölkerung
Der demografische Wandel im Rückblick
Die Bevölkerungsentwicklung zwischen den Jahren 2010 und 2022 
zeigt, wie sich der demografische Wandel in der Stadt Köln bisher 
vollzogen hat. Der demografische Wandel zeigt sich hier insofern, 
als der Anteil der Älteren in der Bevölkerung schneller wächst als der 
Anteil der Jüngeren. Im Jahr 2010 waren 492.872 der Einwohner*in-
nen (48 %) in der Stadt Köln unter 40 Jahre alt. Bis zum Jahr 2022 
nahm der Anteil dieser Bevölkerungsgruppe um 7 % auf 526.096 
Einwohner*innen zu (Abbildung 6). Die Altersgruppe der 40- bis 
59-Jährigen wuchs im selben Zeitraum um 3 % auf 306.147 Perso-
nen. Die Altersgruppe der 60- bis 69-Jährigen nahm um 14 % auf 
117.191 Personen zu, während die Altersgruppe der 70- bis 79-Jäh-
rigen um 11 % auf 79.031 zurückging. Stark veränderte sich die Zahl 
der Einwohner*innen ab 80 Jahren. So stieg die Einwohner*innen-
zahl in diesem Alter von 45.236 im Jahr 2010 auf 63.653 im Jahr 
2022 an, dies entspricht einem Zuwachs von 41 %. Der Bevölke-
rungsanteil dieser Altersgruppe ist seit dem Jahr 2010 von 4,4 % auf 
5,8 % im Jahr 2022 gestiegen. Insgesamt stieg die Bevölkerungszahl 
der Stadt Köln in diesem Zeitraum um 6,3 % an.
Abbildung 6: Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Köln 2010 bis 2022
492.872
298.537
102.489
88.370
45.236
526.096
306.147
117.191
79.031
63.653
unter 40 Jahre
40–59 Jahre
60–69 Jahre
70–79 Jahre
ab 80 Jahre
Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Köln 
2010 bis 2022
20 10
20 22
Veränderung
+7 %
+3 %
+14 %
−11 %
+41 %
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informationssystem),  
Stichtag: 31.12.2022, Berechnung des ISG 2024

39
Entwicklung der Kölner Bevölkerung mit internationaler 
Familiengeschichte
Die Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte weist, eben-
so wie darunter die Teilgruppe der Ausländer*innen, eine jüngere 
Altersstruktur auf als die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund, 
aber zunehmend wachsen Personen mit internationaler Familien-
geschichte in die höheren Altersgruppen hinein. Die Zahl der Älteren 
ab 60 Jahren mit internationaler Familiengeschichte ist von 55.228 
Personen im Jahr 2010 um 34 % auf 76.211 Personen im Jahr 2022 
gestiegen (Abbildung 7). Ein besonders starker Anstieg ist bei den 
Älteren ab 80 Jahren mit internationaler Familiengeschichte zu be-
obachten, deren Zahl in diesem Zeitraum sogar um 172 % zugenom-
men hat.
Abbildung 7: Entwicklung der älteren Bevölkerung mit 
internationaler Familiengeschichte
48.759
49.752
52.251
52.505
53.592
54.350
55.255
55.574
58.396
58.179
58.090
56.979
58.588
6.469
6.877
7.512
7.983
8.531
9.220
10.217
11.145
13.927
15.093
16.292
16.754
17.623
55.228
56.629
59.763
60.488
62.123
63.570
65.472
66.719
72.323
73.272
74.382
73.733
76.211
/two.tab/zero.tab/one.tab/zero.tab
/two.tab/zero.tab/one.tab/one.tab
/two.tab/zero.tab/one.tab/two.tab
/two.tab/zero.tab/one.tab/three.tab
/two.tab/zero.tab/one.tab/four.tab
/two.tab/zero.tab/one.tab/five.tab
/two.tab/zero.tab/one.tab/six.tab
/two.tab/zero.tab/one.tab/seven.tab
/two.tab/zero.tab/one.tab/eight.tab
/two.tab/zero.tab/one.tab/nine.tab
/two.tab/zero.tab/two.tab/zero.tab
/two.tab/zero.tab/two.tab/one.tab
/two.tab/zero.tab/two.tab/two.tab
Entwicklung der älteren Bevölkerung mit 
internationaler Familiengeschichte in der Stadt Köln
+20 % +34 %+17 2 %
60–79 Jahre
ab 80 Jahre
ab 60 Jahre gesamt
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informationssys-
tem), Stichtag: 31.12.2022, Berechnung des ISG 2024

40
3  Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungs entwicklung in der Stadt Köln
Prognose der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung
Der Prozess des demografischen Wandels wird sich auch in Zukunft 
weiter fortsetzen. Abbildung 8 zeigt die zu erwartende Bevölke-
rungsentwicklung auf Grundlage der Vorausberechnung des Am-
tes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln bis zum Jahr 
2050.20 Auf Basis dieser Bevölkerungsvorausrechnung ist davon 
auszugehen, dass die Bevölkerung in der Stadt Köln von 1.092.118 
Einwohner*innen im Jahr 2022 auf 1.110.700 Einwohner*innen im 
Jahr 2050 zunehmen wird (Anstieg um 2 %). Zwischen den einzelnen 
Altersgruppen vollzieht sich diese Entwicklung jedoch unterschied-
lich:
 › Die Gruppe der unter 40-Jährigen wird voraussichtlich von 
526.096 Personen auf 528.127 Personen im Jahr 2050 stei-
gen. Dies entspricht einem Zuwachs im gesamten Zeitraum um 
0,4 %. 
 › In der Gruppe der 40- bis 59-Jährigen wird hingegen ein Rück-
gang erwartet, der bis zum Jahr 2050 insgesamt 6 % betragen 
wird. 
 › Die Gruppe der Einwohner*innen zwischen 60 und 69 Jahren 
wird voraussichtlich von 117.191 Personen zunächst auf 137.651 
im Jahr 2030 steigen und dann wieder auf 120.290 Personen 
im Jahr 2050 zurückgehen. Dies entspricht einem Zuwachs im 
gesamten Zeitraum um 3 %.
20 Die Bevölkerungsvorausrechnung der Stadt Köln wurde mit dem Basisjahr 
2021 erstellt. Da im vorliegenden Bericht die Bevölkerungszahlen zum 31.12.2022 
zugrunde gelegt werden, wurde die relative Entwicklung laut Bevölkerungsvoraus-
rechnung, d. h. die prozentualen Veränderungen, wie die Prognose sie ermittelt hat, 
differenziert nach Altersgruppen und Geschlecht auf die tatsächlichen Bevölke-
rungszahlen zum 31.12.2022 übertragen. Für die folgenden Darstellungen sei an-
gemerkt, dass geringfügige, rundungsbedingte Summenabweichungen auftreten 
können, wenn Quoten verwendet oder Schätzungen vorgenommen werden.

41
Abbildung 8: Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Köln bis 2050
unter 40 Jahre
40–59 Jahre
60–69 Jahre
70–79 Jahre
ab 80 Jahre
526.096
306.147
117.191
79.031
63.653
531.150
294.779
137.651
88.320
64.395
538.857
298.658
121.292
108.893
74.386
528.127
287.236
120.290
89.974
85.100
0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000
Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Köln bis zum Jahr 2050
2022
2030
2040
2050
Veränderung
+0,4 %
−6 %
+3 %
+14 %
+34 %
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informationssys-
tem), Stichtag: 31.12.2022 und Bevölkerungsprognose für Köln 2022 bis 2050. Berechnung 
des ISG 2024
 › Auch für die Gruppe der Einwohner*innen zwischen 70 und 79 
Jahren wird ein Zuwachs erwartet. Die Anzahl der Personen in 
dieser Altersgruppe wird von 79.031 Personen im Jahr 2022 auf 
voraussichtlich 89.974 Personen im Jahr 2050 ansteigen, dies 
entspricht einem Zuwachs um 14 %. 
 › Der stärkste Anstieg wird für die Gruppe der Hochaltrigen ab 
80 Jahren erwartet (+34 %), diese wird von 63.653 Personen im 
Jahr 2022 auf voraussichtlich 85.100 Personen im Jahr 2050 
ansteigen. Der Anteil dieser Altersgruppe an der Bevölkerung 
wird dadurch von 5,8 % (2022) auf 7,7 % im Jahr 2050 steigen.
Wie sich der Anstieg der Bevölkerung ab 60 Jahren bis zum Jahr 
2050 voraussichtlich in den einzelnen Stadtbezirken der Stadt Köln 
gestaltet, ist Tabelle 5 zu entnehmen. In den Stadtbezirken Ehrenfeld 
(12,9 %), Innenstadt (13,2 %) und Mülheim (13,3 %) ist diese Zunah-
me etwas geringer ausgeprägt als im städtischen Durchschnitt von 
13,7 %, und in Lindenthal fällt sie mit 14,3 % am höchsten aus.

42
3  Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungs entwicklung in der Stadt Köln
T abelle 5: Entwicklung der Bevölkerung ab 60 Jahren
Entwicklung der Bevölkerung ab 60 Jahren, Stadt Köln 2022 bis 2050
Stadtbezirk 2022 2030 2035 2040 2050 Veränderung 
2022–2050
Innenstadt 24.509 27.429 27.926 28.627 27.751 13,2 %
Rodenkirchen 29.277 32.649 33.399 34.385 33.360 13,9 %
Lindenthal 36.466 40.602 41.652 42.962 41.684 14,3 %
Ehrenfeld 22.340 25.020 25.440 26.038 25.223 12,9 %
Nippes 28.788 32.131 32.833 33.736 32.724 13,7 %
Chorweiler 22.693 25.382 25.923 26.581 25.780 13,6 %
Porz 32.086 35.882 36.750 37.720 36.522 13,8 %
Kalk 27.357 30.574 31.250 32.064 31.111 13,7 %
Mülheim 36.359 40.698 41.477 42.458 41.208 13,3 %
Stadt Köln 259.875 290.367 296.649 304.571 295.364 13,7 %
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informationssys-
tem), Stichtag: 31.12.2022, und Bevölkerungsprognose für Köln 2022 bis 2050, Berechnung 
des ISG 2024; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
Diese demografische Entwicklung ist für die Pflegeplanung beson-
ders relevant, da durch den starken Anstieg der älteren und insbe-
sondere der hochaltrigen Bevölkerung auch die Bevölkerungsgrup-
pen zunehmen werden, die von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit sowie 
von Demenz betroffen sein werden. Die Nachfrage nach Unterstüt-
zungsangeboten wird daher in den kommenden Jahren weiter an-
steigen.

43
4 Pflegebedürftigkeit 
und Demenz

44
4 Pflegebedürftigkeit und Demenz
Das Wichtigste in Kürze
Zum Jahresende 2021 lebten in der Stadt Köln 61.206 Pfle-
gebedürftige, was 5,7 % der Bevölkerung ausmacht. Von den 
29.286 Pflegebedürftigen in der Altersgruppe ab 80 Jahren sind 
32 % Männer und 68 % Frauen. Im Jahr 2021 ist mit einer Zahl 
von schätzungsweise 18.992 Menschen mit Demenz auszuge-
hen (2 % der Gesamtbevölkerung), dabei handelt es sich weitge-
hend um eine Teilgruppe der Pflegebedürftigen. 
Die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung lässt bis zum Jahr 
2050 einen stetigen Anstieg dieser Personengruppen erwarten, 
und zwar der Pflegebedürftigen um 19 % auf dann etwa 72.570 
Personen und der Menschen mit Demenz um 26 % auf dann 
rund 24.000 Personen. Dies erfordert ein gut ausgebautes Netz 
an Pflege- und Unterstützungsleistungen, ausgerichtet auf die 
spezifischen Bedarfslagen dieser Zielgruppen. 
Zum Jahresende 2022 bezogen 4.750 Einwohner*innen ab 65 
Jahren Hilfe zur Pflege, 1.070 Personen bezogen diese Leistung 
im ambulanten Bereich, 3.680 Personen im stationären Bereich. 
Die Ausgaben der Hilfe zur Pflege pro Leistungsbezieher*in ab 
65 Jahren lagen am Jahresende 2022 im ambulanten Bereich 
bei 14.611 Euro und im stationären Bereich bei 16.131 Euro. Im 
ambulanten Bereich sind diese Pro-Kopf-Ausgaben seit dem 
Jahr 2016 stetig gestiegen. Im stationären Bereich war ein An-
stieg bis zum Jahr 2021 zu erkennen. Im Jahr 2022 sind jedoch 
die Ausgaben der Hilfe zur Pflege pro Leistungsbezieher*in 
gesunken. Hier zeigen sich Auswirkungen der Einführung des 
Leistungszuschlags in der vollstationären Dauerpflege nach 
§ 43c SGB XI zum Jahresbeginn 2022.
Das Risiko für Hilfe- und Pflegebedarf sowie Demenzerkrankungen 
steigt mit zunehmendem Alter an. Um adäquate Versorgungsstruk-
turen planen zu können, sind verlässliche Daten über die Zahl der 
davon betroffenen Menschen erforderlich. Die im vorherigen Kapi-
tel dargestellten demografischen Daten dienen als Grundlage zur 
Ermittlung des derzeitigen und zukünftigen Bedarfs an Hilfe- und 
Pflegeleistungen in der Stadt Köln.

45
4 .1 Anzahl und Struktur der Pflegebedürftigen in der 
Stadt Köln
Anzahl und Struktur der Personen mit anerkanntem Pflegebedarf, 
die nach den Kriterien des SGB XI einen Anspruch auf Leistungen 
der Pflegeversicherung haben, werden alle zwei Jahre in der Pfle-
gestatistik erhoben. Die folgenden Angaben basieren auf Bevölke-
rungsdaten des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik sowie der 
Pflegestatistik 2021. 
T abelle 6: Pflegebedürftige und Pflegequoten
Pflegebedürftige und Pflegequoten 2021,  
Stadt Köln, nach Altersgruppe und Geschlecht
Altersgruppe insgesamt Männer Frauen
bis 59 Jahre 12.069  6.474  5.595
60–79 Jahre 19.851  7.956 11.895
ab 80 Jahre 29.286  9.327 19.959
insgesamt 61.206 23.760 37.449
Pflegequoten in % insgesamt Männer Frauen
bis 59 Jahre  1,47  1,57  1,36
60–79 Jahre 10,40  8,94 11,56
ab 80 Jahre 46,22 36,88 52,43
Quelle: it.nrw (2022): Pflegestatistik Stadt Köln 2021, Berechnung des ISG 2023;  
Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
Zum Jahresende 2021 waren in der Stadt Köln 61.206 Personen und 
damit 5,7 % der Bevölkerung pflegebedürftig (Tabelle 6). Davon wa-
ren 23.760 Männer (4,5 % der männlichen Bevölkerung) und 37.449 
Frauen (6,8 % der weiblichen Bevölkerung).
Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, steigt mit zunehmendem Al-
ter an. 12.069 Personen unter 60 Jahren waren im Jahr 2021 pflege-
bedürftig, dies entspricht einem Anteil an der gleichaltrigen Bevölke-
rung von 1,47 %. Dieser Anteil steigt auf 10,34 % in der Altersgruppe 
der 60- bis 79-Jährigen (19.851 Personen). In der Gruppe der Ein-
wohner*innen ab 80 Jahren beträgt der Anteil der Pflegebedürftigen 
46,22 %, dies sind 29.286 Personen. 
Eine geschlechtsspezifische Unterscheidung ergibt, dass von den 
pflegebedürftigen Männern 27 % unter 60 Jahre, 33 % zwischen 60 
und 79 Jahre alt und 39 % in der Altersgruppe ab 80 Jahren sind. 
Von den pflegebedürftigen Frauen sind 15 % unter 60 Jahre und

46
4 Pflegebedürftigkeit und Demenz
32 % zwischen 60 und 79 Jahre alt, aber mit 53 % die meisten in der 
Altersgruppe ab 80 Jahren. Von den 29.286 Pflegebedürftigen in 
der Altersgruppe ab 80 Jahren sind 32 % Männer und 68 % Frauen 
(Abbildung 9).
Abbildung 9: Pflegebedürftige nach Altersgruppe und Geschlecht
6.474
1.476 1.683 2.109 2.688
9.327
5.595
1.731 2.325
3.315
4.524
19.959
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
unter 60 Jahre 60–64 Jahre 65–69 Jahre 70–74 Jahre 75–79 Jahre ab 80 Jahren
Pflegebedürftige nach Altersgruppe und Geschlecht
Stadt Köln 2021
Männer
Frauen
insgesamt: 61.206 Pflegebedürftige 
5,7% der Bevölkerung
Quelle: it.nrw (2022): Pflegestatistik Stadt Köln 2021, Berechnung des ISG 2023;  
Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
Auch wenn die Zahl der Pflegebedürftigen im jüngeren und mittleren 
Lebensalter vergleichsweise gering erscheint, darf nicht übersehen 
werden, dass dieser Personenkreis spezifische Angebote benötigt.21 
Bei diesen Personen handelt es sich zum einen um Menschen mit 
Behinderungen und Pflegebedarf, die im jüngeren Alter überwiegend 
bei ihren Eltern wohnen und für die spezifische Lern- und Arbeitsge-
legenheiten angeboten werden. Problematisch wird es, wenn diese 
Personen älter werden, aus einer Werkstatt für behinderte Menschen 
ausscheiden und ihnen keine auf sie abgestimmten Angebote des 
Wohnens und der Tagesstrukturierung zur Verfügung stehen. Wenn 
diese Personengruppe von Angehörigen gepflegt wird, die selbst 
aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters diese Aufgabe nicht mehr 
erfüllen können, stellt sich die Frage nach passenden stationären 
21 Ein Angebot speziell für jüngere Erwachsene mit Pflegebedürftigkeit findet 
sich beispielsweise im Frida Kahlo Haus des Clarenbachwerks oder im Haus Ste-
phanus und der Wohngruppe Rita der Alexianer Köln.

47
Angeboten.22 Zum anderen kann es sich um Menschen handeln, die 
aufgrund einer fortschreitenden Erkrankung nicht mehr in ihrem ge-
wohnten häuslichen Umfeld leben können oder die aufgrund eines 
Unfalls und einer damit verbundenen plötzlichen Beeinträchtigung 
und Pflegebedürftigkeit auf eine dauerhafte Versorgung in einer sta-
tionären Einrichtung angewiesen sind. 
Die Pflegestatistik unterscheidet weiterhin nach der Art der in An-
spruch genommenen Pflegeleistung. Von 55.341 Pflegebedürftigen, 
die im Jahr 2021 Leistungen der Pflegeversicherung erhielten,23 
nahmen 7.482 Personen stationäre Pflege (13,5 %) und 9.831 Perso-
nen ambulante Pflege (17,8 %) in Anspruch. 38.028 Pflegebedürftige 
(68,7 %) bezogen Pflegegeld, das zur Sicherstellung einer selbst be-
schafften Pflegehilfe dient (Abbildung 10).
Abbildung 10: Pflegebedürftige nach Art der Leistung
stationäre Pflege
7.482
ambulante Pflege
9.831
Pflegegeld
38.028
Pflegebedürftige nach Art der Leistung
Stadt Köln 2021
17,8%
13,5%
68,7%
Quelle: it.nrw (2022): Pflegestatistik Stadt Köln 2021, Berechnung des ISG  
2023 ohne Doppelzählung von kombiniertem Leistungsbezug
Der Anteil der stationär Gepflegten von 13,5 % in der Stadt Köln (die 
sog. „Heimquote“) ist geringer als im Landesdurchschnitt (15,8 %) 
und im Bundesdurchschnitt (16,0 %). Dies kann damit zusammen-
hängen, dass in der Stadt Köln der Grundsatz „ambulant vor statio-
när“ schon besser umgesetzt wird, es kann aber auch ein Hinweis auf 
22 Ding-Greiner, C. (Hrsg.; 2021): Betreuung und Pflege geistig behinderter und 
chronisch psychisch kranker Menschen im Alter: Beiträge aus der Praxis. Kohl-
hammer Verlag, Stuttgart.
23 Weitere 5.865 Personen haben zwar einen anerkannten Pflegebedarf des Pfle-
gegrads 1, erhalten aber nur den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI von 125 
Euro pro Monat, aber keine pflegerischen Leistungen.

48
4 Pflegebedürftigkeit und Demenz
eine unzureichende stationäre Versorgung sein.24 Dies ist im Kontext 
der gesamten Angebotslage zu bewerten (vgl. Kapitel 6).
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Pflegebedürftigen stark 
angestiegen. Dies ist nicht nur eine Folge der demografischen Ent-
wicklung, sondern auch durch eine rechtliche Änderung bedingt. Bis 
Dezember 2016 war mit der Anerkennung von Pflegebedürftigkeit 
nach dem SGB XI Soziale Pflegeversicherung eine Zuordnung nach 
drei Stufen entsprechend dem Pflegebedarf verbunden. Seit Januar 
2017 ersetzen fünf Pflegegrade die vorherigen Pflegestufen. Im Zuge 
dieser Umstellung werden bei der Bemessung der Pflegebedürftig-
keit mentale Beeinträchtigungen stärker als zuvor berücksichtigt, 
wodurch sich der Kreis der Pflegebedürftigen vergrößert hat. Damit 
hat das im Jahr 2013 eingeführte Merkmal einer „erheblich einge-
schränkten Alltagskompetenz“ seinen Sonderstatus verloren. Außer-
dem wurden die Leistungen der Pflegeversicherung angehoben. 
Die Pflegebedürftigen in der Stadt Köln verteilen sich folgenderma-
ßen auf die Pflegegrade: 
 › Pflegegrad 1: 10,8 %
 › Pflegegrad 2: 41,1 %
 › Pflegegrad 3: 30,3 %
 › Pflegegrad 4: 12,8 %
 › Pflegegrad 5: 5,0 %.
Diese Struktur entspricht etwa der auf Bundes- und Landesebene.
Die Art der Versorgung der Pflegebedürftigen steht in engem Zu-
sammenhang mit dem Ausmaß der Pflegebedürftigkeit. So ist der 
Großteil der Pflegebedürftigen, die stationäre Pflege in Anspruch 
nehmen, dem Pflegegrad 3 und 4 zugeordnet (35 % bzw. 36 %). 
Knapp ein Fünftel hat Pflegegrad 5. Unter den Pflegebedürftigen, die 
durch ambulante Pflege versorgt werden, ist der größte Anteil dem 
Pflegegrad 2 zugeordnet (42 %), ein Drittel hat Pflegegrad 3. Pflege-
bedürftige mit Pflegegrad 2 machen auch mehr als die Hälfte der 
24 Eine hohe Auslastung der stationären Einrichtungen von 95,8 % im Jahr 2021 
und 95,6 % im Jahr 2022 deutet eher auf eine nicht ausreichende stationäre Ver-
sorgung hin.

49
Pflegegeld-Bezieher*innen aus.25 Auch hier liegt der Anteil der Pfle-
gebedürftigen mit Pflegegrad 3 bei einem Drittel.
Abbildung 11: Pflegebedürftige nach Art der Versorgung und 
Pflegegrad
6
720
780
4.086
20.268
2.616
3.276
12.675
2.655
1.293
3.879
1.416
456
1.206
stationäre Pflege
ambulante Pflege
Pflegegeld
Pflegebedürftige nach Art der Versorgung und Pflegegrad
Stadt Köln 2021
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Quelle: it.nrw (2022): Pflegestatistik Stadt Köln 2021, Berechnung des ISG 2023  
ohne Doppelzählung von kombiniertem Leistungsbezug
Entwicklung der Pflegebedürftigkeit seit dem Jahr 2001
Die Verteilung der Pflegebedürftigen auf die einzelnen Versorgungs-
formen hat sich über die Jahre deutlich verändert. Die Zahl der Pfle-
gebedürftigen, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, ist 
von 19.805 Personen im Jahr 2001 um rund 35.500 Personen bzw. 
179 % auf rund 55.300 Personen im Jahr 2021 angestiegen (Tabelle 
7). 
25 Pflegegeld kann erst ab Pflegegrad 2 bezogen werden.

50
4 Pflegebedürftigkeit und Demenz
T abelle 7: Pflegebedürftige nach Art der Versorgung
Pflegebedürftige nach Art der Versorgung, 
Stadt Köln 2001 bis 2021
Jahr Pflegegeld ambulante Pflege stationäre Pflege insgesamt
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl
2001 9.134 46 % 4.220 21 % 6.451 33 % 19.805
2003 9.166 46 % 4.057 21 % 6.553 33 % 19.776
2005 8.900 44 % 4.412 22 % 6.747 34 % 20.059
2007 9.949 46 % 4.883 22 % 6.959 32 % 21.791
2009 10.075 45 % 5.263 23 % 7.139 32 % 22.477
2011 12.291 49 % 5.364 21 % 7.398 30 % 25.053
2013 14.316 51 % 6.151 22 % 7.334 26 % 27.801
2015 16.059 53 % 6.690 22 % 7.311 24 % 30.060
2017 21.024 58 % 7.980 22 % 7.374 20 % 36.378
2019 28.944 62 % 9.972 21 % 7.566 16 % 46.482
2021 38.028 69 % 9.831 18 % 7.482 14 % 55.341
Veränderung 316 % 133 % 16 % 179 %
Quelle: it.nrw (2022): Pflegestatistik Stadt Köln 2001–2021, Berechnung des ISG 2023  
ohne Doppelzählung von kombiniertem Leistungsbezug
Im Zeitraum von 2001 bis 2015 ist deren Zahl aufgrund der demo-
grafischen Entwicklung um 52 % gestiegen. Der Anstieg zwischen 
2015 und 2021 fällt mit 84 % noch deutlich stärker aus, weil sich 
neben der demografischen Entwicklung zusätzlich die Erweiterung 
des Pflegebedürftigkeitsbegriffs auswirkt. Den größten Zuwachs 
(+316 % seit 2001) weist dabei die Gruppe der Pflegebedürftigen 
auf, die Pflegegeld erhalten. Die Entwicklung der Pflegebedürftigen 
in stationärer Pflege ist zwar auch steigend, hier fällt der Zuwachs 
mit 16 % jedoch deutlicher geringer aus. Die Zahl der Pflegebedürf-
tigen, die von ambulanten Pflegediensten gepflegt werden, ist von 
4.220 Personen im Jahr 2001 um rund 5.600 Personen bzw. 133 % 
auf 9.831 Personen im Jahr 2021 angestiegen. Im Zuge dieser Ent-
wicklung ist der Anteil der stationär Gepflegten von etwa einem Drit-
tel in den Jahren 2001 bis 2011 auf 20 % im Jahr 2017 und 14 % im

51
Jahr 2021 gesunken.26 Entsprechend ist der Anteil der im häuslichen 
Umfeld gepflegten Personen von 67 % auf 86 % gestiegen. Darunter 
ist vor allem der Anteil der Bezieher*innen von Pflegegeld gestiegen 
(von 46 % auf 69 %), während der Anteil derjenigen, die von ambulan-
ten Diensten gepflegt werden, langjährig recht konstant bei gut 20 % 
geblieben ist, aber im Jahr 2021 etwas niedriger war (18 %).
Entwicklung der Pflegebedürftigkeit bis zum Jahr 2050
Eine langfristig angelegte Pflegeplanung befasst sich auch mit der 
zukünftigen Entwicklung der Pflegebedürftigkeit. Diese Informa-
tion dient als Orientierung für die langfristige Planung pflegerischer 
Unterstützungsangebote. 
Eine Prognose der zukünftigen Entwicklung der Pflegebedürftigkeit 
kann in der Weise vorgenommen werden, dass die Bevölkerungs-
anteile mit Pflegebedarf aus der aktuellen Pflegestatistik 2021, nach 
Geschlecht und Altersgruppe differenziert, auf die für die zukünfti-
gen Jahre prognostizierte Bevölkerung übertragen werden. Bei die-
sem Verfahren wird angenommen, dass die geschlechts- und alters-
spezifischen Pflegequoten langfristig unverändert bleiben werden 
(konstante Variante).
In der Fachdiskussion wird alternativ auch in Erwägung gezogen, 
dass die Pflegequoten zukünftig leicht sinken könnten. Diese Annah-
me wird mit den sozialmedizinischen Erkenntnissen begründet, dass 
die steigende Lebenserwartung, die zu einer steigenden Zahl älterer 
Menschen führt, auch ein längeres Leben in Gesundheit und einen 
späteren Eintritt von Pflegebedürftigkeit bedeuten könnte.27 In der 
Prognose des Statistischen Landesamtes NRW aus dem Jahr 2016 
zur zukünftigen Entwicklung der Pflegebedürftigkeit wird daher zu-
sätzlich zu der Fortschreibung von konstant bleibenden Pflegequo-
ten („konstante Variante“) eine Alternativberechnung mit sinkenden 
Pflegequoten durchgeführt („Trendvariante“).28 Allerdings beruht 
26 Die relativ konstant bleibende Zahl der Pflegebedürftigen, die stationäre 
Pflege in Anspruch nehmen, kann auch ein Hinweis auf fehlende Plätze in diesem 
Bereich sein. Hierzu erfolgt die Auswertung in Kapitel 6.
27 Doblhammer, G.; Kreft, D.; Dethloff, A. (2012): Gewonnene Lebensjahre – 
Langfristige Trends der Sterblichkeit nach Todesursachen in Deutschland und im 
internationalen Vergleich. In: Bundesgesundheitsblatt, Berlin.
28 Ströker, K.; Cicholas, U. (2016): Wie viele Pflegebedürftige werden 2040/2060 
in Nordrhein-Westfalen zu versorgen sein? Modellrechnung zur Entwicklung der 
Pflegebedürftigkeit, Statistik kompakt 07/2016, hrsg. von it.nrw, Düsseldorf, S. 3.

52
4 Pflegebedürftigkeit und Demenz
diese „optimistische“ Variante zum einen auf Annahmen, die bisher 
noch nicht verlässlich belegt werden können, und zum anderen kön-
nen ungewöhnliche Bevölkerungsentwicklungen wie der Zuzug von 
Geflüchteten eine zuverlässige Einschätzung erschweren. Seit die 
Pflegestatistik Vergleichswerte liefert, sind die Pflegequoten (bis zur 
Erweiterung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs seit 2017) relativ stabil 
geblieben, und die Zahl der Pflegebedürftigen verändert sich parallel 
zu den Veränderungen in der Bevölkerung. Die Prognose zur Zahl der 
Pflegebedürftigen in den zukünftigen Jahren wird daher im Folgen-
den durch eine Fortschreibung der heutigen Pflegequoten nach 
Altersgruppen und Geschlecht entsprechend der demografischen 
Entwicklung vorgenommen (konstante Variante), um das Risiko einer 
Unterschätzung zu vermeiden.
Die auf Basis der Bevölkerungsvorausberechnung für die Stadt Köln 
vorgenommene Modellrechnung ergibt, dass die Zahl der Pflege-
bedürftigen bei unveränderten geschlechts- und altersspezifischen 
Pflegequoten von 61.206 Personen im Jahr 2021 bis zum Jahr 2050 
um gut 11.000 Personen bzw. 19 % auf rund 72.570 Personen anstei-
gen wird (Tabelle 8). 
T abelle 8: Pflegebedürftige bis 2050 nach Altersgruppen
Pflegebedürftige bis 2050 nach Altersgruppen, Stadt Köln
Jahr unter 60 
Jahre
60–64 
Jahre
65–69 
Jahre
70–74 
Jahre
75–79 
Jahre
ab 80 
Jahre
insgesamt
2021 12.069 3.207 4.008 5.424  7.212 29.286 61.206
2030 11.970 3.546 5.047 6.171  7.834 29.631 64.199
2035 12.060 3.063 5.092 7.138  8.849 30.821 67.023
2040 12.133 3.149 4.427 7.214 10.243 34.030 71.196
2050 11.808 3.019 4.561 6.168  8.198 38.819 72.573
Veränderung −2,2 % -6 % 14 % 14 % 14 % 33 % 19 %
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2022): Bevölkerungsprognose für Köln 2022 bis 2050 und 
it.nrw (2022): Pflegestatistik Köln 2021, Berechnung des ISG 2023; Summenabweichungen können rundungsbedingt auf-
treten.

53
Die Zahl der Pflegebedürftigen wird voraussichtlich in allen Alters-
gruppen ab 65 Jahren ansteigen. In der Gruppe der unter 60-Jäh-
rigen wird die Zahl der Pflegebedürftigen leicht (−2,2 %) und in der 
Gruppe der 60- bis 64-Jährigen etwas stärker zurückgehen (−6 %). 
In den Altersgruppen von 65 bis 79 Jahren ist mit einem Anstieg um 
14 % zu rechnen. In der Altersgruppe der ab 80-Jährigen ist dagegen 
von einem stärkeren Zuwachs um 33 % auszugehen. Diese Alters-
gruppe der Pflegebedürftigen wird von 29.286 Personen im Jahr 
2021 auf voraussichtlich rund 38.800 Personen im Jahr 2050 an-
steigen. Darin kommt die demografische Entwicklung der Bevölke-
rung in der Stadt Köln zum Ausdruck, der zufolge der Anteil der Älte-
ren ab 70 Jahren und insbesondere ab 80 Jahren in der Bevölkerung 
schneller wächst als der Anteil der Jüngeren und damit der Bedarf an 
pflegerischen Leistungen steigen wird (vgl. Kap. 3).
Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in den Kölner Stadtbezirken
Im Jahr 2050 werden die meisten Pflegebedürftigen (10.635 Perso-
nen) in Lindenthal leben, gefolgt von Mülheim (9.920 Personen) und 
Porz (8.658 Personen). Die geringste Anzahl an Pflegebedürftigen 
wird der Stadtbezirk Chorweiler mit 6.087 Personen aufweisen. Zur 
Vergleichbarkeit dieser Daten dienen Pflegequoten, die den relati-
ven Bevölkerungsanteil der Pflegebedürftigen in den Stadtbezirken 
darstellen.29 Dieser Prognose zufolge wird der Stadtbezirk Porz mit 
7,4 % den höchsten Anteil von Pflegebedürftigen an seiner Bevölke-
rung aufweisen und die Stadtbezirke Innenstadt mit 5,4 % und Eh-
renfeld mit 5,6 % der Bevölkerung den niedrigsten Anteil.
29 Die Zahl der Pflegebedürftigen in den Stadtbezirken wurde unter Anwendung 
der gesamtstädtischen Pflegequoten auf die Zahlen der kleinräumigen Bevölke-
rungsprognose ermittelt, da IT.NRW die Zahl der Pflegebedürftigen nicht nach 
Stadtbezirk bzw. Stadtteil ausweist.

54
4 Pflegebedürftigkeit und Demenz
T abelle 9: Pflegebedürftige in den Bezirken der Stadt Köln bis 2050
Pflegebedürftige in den Bezirken der Stadt Köln bis 2050 
geschätzt auf Basis der stadtweiten Pflegequoten nach Alter und Geschlecht
Stadt 2021 2030 2040 2050 Quote 2050
Innenstadt 6.025 6.306 6.950 7.061 5,4 %
Rodenkirchen 6.872 7.208 8.027 8.198 7,2 %
Lindenthal 8.934 9.355 10.416 10.635 6,8 %
Ehrenfeld 5.320 5.576 6.140 6.233 5,6 %
Nippes 6.786 7.116 7.898 8.055 6,7 %
Chorweiler 5.107 5.369 5.965 6.087 7,2 %
Porz 7.255 7.630 8.494 8.658 7,4 %
Kalk 6.530 6.845 7.579 7.725 6,2 %
Mülheim 8.377 8.795 9.727 9.920 6,5 %
Stadt Köln 61.206 64.199 71.196 72.573 6,5 %
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2022): Bevölkerungsprognose 
für Köln 2022 bis 2050 und it.nrw (2022): Pflegestatistik Köln 2021, Berechnung des ISG 
2023; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
Von den rund 72.570 Pflegebedürftigen, die im Jahr 2050 in der 
Stadt Köln zu erwarten sind, werden rund 28.300 Männer (39 %) und 
rund 44.300 Frauen (61 %) sein (Tabelle 10). In den einzelnen Stadt-
bezirken zeigt sich ein ähnliches Verhältnis. Die Pflegequote der 
Frauen ist mit 7,7 % höher als die der Männer mit 5,3 %. Die höhere 
Anzahl an pflegebedürftigen Frauen kann durch die durchschnittlich 
längere Lebenserwartung von Frauen erklärt werden, die sich auch in 
der demografischen Entwicklung niederschlägt.

55
T abelle 10: Pflegebedürftige in den Bezirken der Stadt Köln im Jahr 2050
Pflegebedürftige in den Stadtbezirken im Jahr 2050 
geschätzt auf Basis der Pflegequoten nach Altergruppen und Geschlecht
Männer unter 60 
Jahre
60–64 
Jahre
65–69 
Jahre
70–74 
Jahre
75–79 
Jahre
ab 80 
Jahre
insge­
samt
Quote
Innenstadt 788 140 197 234 295 1.244 2.898 4,5 %
Rodenkirchen 615 146 212 267 366 1.528 3.135 5,7 %
Lindenthal 849 169 249 330 461 1.915 3.972 5,5 %
Ehrenfeld 658 128 174 204 257 1.071 2.492 4,6 %
Nippes 656 146 207 259 333 1.442 3.043 5,4 %
Chorweiler 450 116 171 217 263 1.188 2.405 5,9 %
Porz 627 156 242 321 384 1.649 3.379 5,9 %
Kalk 720 139 206 255 331 1.420 3.071 5,1 %
Mülheim 863 190 285 346 411 1.794 3.889 5,2 %
Männer gesamt 6.225 1.330 1.942 2.433 3.102 13.251 28.283 5,3 %
Frauen unter 60 
Jahre
60–64 
Jahre
65–69 
Jahre
70–74 
Jahre
75–79 
Jahre
ab 80 
Jahre
insge­
samt
Quote
Innenstadt 694 159 236 325 455 2.294 4.164 6,3 %
Rodenkirchen 554 187 286 408 606 3.022 5.063 8,5 %
Lindenthal 808 225 362 528 798 3.942 6.663 8,0 %
Ehrenfeld 588 150 230 312 421 2.040 3.741 6,5 %
Nippes 606 187 290 431 587 2.912 5.012 7,9 %
Chorweiler 408 150 236 330 432 2.126 3.682 8,3 %
Porz 545 205 328 470 640 3.090 5.279 8,7 %
Kalk 622 177 279 407 508 2.661 4.654 7,4 %
Mülheim 758 249 372 522 649 3.481 6.032 7,6 %
Frauen gesamt 5.583 1.689 2.619 3.734 5.096 25.568 44.290 7,7 %
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2022): Bevölkerungsprognose für Köln 2022 bis 
2050 und it.nrw (2022): Pflegestatistik Köln 2021, Berechnung des ISG 2023; Summenabweichungen können 
rundungsbedingt auftreten.

56
4 Pflegebedürftigkeit und Demenz
4 .2 Ältere Menschen mit Demenz
Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, an geronto-
psychiatrischen Krankheiten, insbesondere an Demenz, zu erkran-
ken. Eine Demenz geht mit dem Verlust kognitiver Fähigkeiten sowie 
mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz einher und ist in 
der Regel mit Hilfe- und Pflegebedürftigkeit verbunden.30 Durch das 
Zusammentreffen von Pflegebedürftigkeit und Demenz werden Ab-
sprachen zu pflegerischen Abläufen und die Mitwirkung der Pflege-
bedürftigen erschwert, was für Angehörige ebenso wie für professio-
nelle Pflegekräfte eine zusätzliche Belastung darstellt.
In der Pflegestatistik 2013 und 2015 wird das Vorliegen einer de-
menziellen Erkrankung unter der Bezeichnung „eingeschränkte All-
tagskompetenz“ erfasst. Eine eingeschränkte Alltagskompetenz lag 
nach § 45a SGB XI in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung vor, 
wenn aufgrund von demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geisti-
gen Beeinträchtigungen oder psychischen Erkrankungen Menschen 
in ihrer Alltagskompetenz auf Dauer erheblich eingeschränkt sind. 
Seit Januar 2017 sind Demenzerkrankungen eine Komponente des 
neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und werden daher nicht mehr ge-
sondert statistisch ausgewiesen.
Auf einem anderen Wege kann die Zahl der Menschen mit Demenz 
in der Stadt Köln dadurch berechnet werden, dass die in der For-
schung ermittelten Demenzquoten differenziert nach Altersgruppe 
und Geschlecht auf die Bevölkerung übertragen werden. Die Alz-
heimer Gesellschaft ermittelt regelmäßig Daten zur Prävalenz von 
mittlerer und starker Demenz auf Basis einer europäischen Studie.31 
Für die Pflegeplanung sind alle Formen der Demenz zu berücksichti-
gen, auch wenn sie noch nicht ärztlich behandelt werden, weil gera-
de im Anfangsstadium mit spezifischen Problemkonstellationen zu 
rechnen ist: Gewohnte Orientierungen und Alltagsroutinen geraten 
zunehmend außer Kontrolle, aber die Menschen mit Demenz selbst 
können ebenso wenig mit der neuen Situation umgehen wie ihr so-
ziales Umfeld, und professionelle Hilfe wird noch nicht in Anspruch 
genommen. Um auch diese Personengruppe mit in den Blick zu neh-
30 Weyerer, S. (2005): Altersdemenz. In: Robert Koch-Institut (Hrsg.), Gesund-
heitsberichterstattung des Bundes Heft 28, Berlin: Robert Koch-Institut.
31 Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. (2022): Infoblatt 1. Die Häufigkeit von 
Demenzerkrankungen. Abrufbar unter: https:/ /www.deutsche-alzheimer.de/filead-
min/Alz/pdf/factsheets/infoblatt1_haeufigkeit_demenzerkrankungen_dalzg.pdf

57
men, legen wir die von der Alzheimer Gesellschaft publizierten, weit 
gefassten Quoten der Demenz insgesamt zugrunde. Diese Quoten 
reichen von 0,19 % für Männer und 0,22 % für Frauen zwischen 40 
und 59 Jahren bis zu 15,9 % für Männer und 22,3 % für Frauen in der 
Altersgruppe ab 80 Jahren. Berechnet man auf dieser Grundlage die 
Zahl der Menschen mit Demenz in der Stadt Köln, so ergibt sich eine 
Zahl von 18.992 Personen, was einer Quote von 2 % der Bevölkerung 
entspricht (Abbildung 12).
Abbildung 12: Menschen mit Demenz nach Altersgruppe und 
Geschlecht
293 270 382 636 1.014
4.024
331 316 542 1.006
1.687
8.491
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
unter 60 Jahre 60–64 Jahre 65–69 Jahre 70–74 Jahre 75–79 Jahre ab 80 Jahren
Menschen mit Demenz nach Altersgruppe und Geschlecht 
Stadt Köln 2021
Männer
Frauen
insgesamt: 18.992 Menschen mit Demenz
2% der Bevölkerung
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2022), Auswertung aus dem 
Einwohnermelderegister zum 31.12.2021, Deutsche Alzheimer Gesellschaft (2022): Häufig-
keit von Demenzerkrankungen, Berechnung des ISG 2023; Summenabweichungen können 
rundungsbedingt auftreten.
Diese Gruppe der Menschen mit Demenz kommt nicht zu der Zahl 
der Pflegebedürftigen hinzu, sondern die meisten Personen mit De-
menz werden durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff umfasst 
und seit dem Jahr 2017 ebenfalls als pflegebedürftige Personen ein-
gestuft.
Von den 18.992 Menschen mit Demenz im Jahr 2021 sind 6.619 
Männer (35 %) und 12.372 Frauen (65 %). Demenz hängt sehr stark 
mit fortschreitendem Alter zusammen, rund 97 % der Betroffenen 
sind mindestens 60 Jahre und nur 3 % unter 60 Jahre alt. Am stärks-
ten von Demenz betroffen ist die Altersgruppe ab 80 Jahren, zu der 
66 % der Menschen mit Demenz gehören, davon 4.024 Männer und 
8.491 Frauen.

58
4 Pflegebedürftigkeit und Demenz
Demenz in den Kölner Stadtbezirken
Eine Übertragung der Demenzquoten auf die Bevölkerung in den 
Stadtbezirken ergibt für den Bezirk Lindenthal mit 2.808 die höchste 
Anzahl an Personen mit Demenz, gefolgt von dem Stadtbezirk Mül-
heim mit 2.589 Personen mit Demenz und die geringste Anzahl in 
den Stadtbezirken Ehrenfeld mit 1.574 Personen mit Demenz und 
Chorweiler mit 1.616 Personen mit Demenz (Tabelle 11). 
T abelle 11: Menschen mit Demenz in den Stadtbezirken
Menschen mit Demenz in den Stadtbezirken der Stadt Köln 2021 
Deutsche Alzheimer Gesellschaft 2021
Stadtbezirk 40–59 
Jahre
60–69 
Jahre 
70–79 
Jahre 
ab 80 
Jahre
insgesamt 
Innenstadt 70 146 396 1.143 1.755
Rodenkirchen 66 164 502 1.463 2.195
Lindenthal 88 203 648 1.870 2.808
Ehrenfeld 65 134 363 1.012 1.574
Nippes 70 164 487 1.416 2.137
Chorweiler 47 132 372 1.064 1.616
Porz 66 187 546 1.516 2.315
Kalk 67 160 453 1.323 2.003
Mülheim 86 219 577 1.708 2.589
Stadt Köln 624 1.509 4.343 12.515 18.992
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2022): Auswertung aus dem 
Einwohnermelderegister zum 31.12.2021, Deutsche Alzheimer Gesellschaft (2022): Häufig-
keit von Demenzerkrankungen, Berechnung des ISG 2023; Summenabweichungen können 
rundungsbedingt auftreten.
Entwicklung der Demenz in Köln bis zum Jahr 2050
Schätzt man die zukünftige Entwicklung von Demenz, indem man 
bei gleichbleibenden Quoten die sich verändernde Altersstruktur 
der Bevölkerung berücksichtigt, so wird die Anzahl der Menschen 
mit Demenz in der Stadt Köln bis zum Jahr 2050 voraussichtlich auf 
knapp 24.000 Personen wachsen, darunter 16.718 Personen ab 80 
Jahren (Tabelle 12).

59
T abelle 12: Menschen mit Demenz in der Stadt Köln bis 2050
Menschen mit Demenz in der Stadt Köln bis 2050 
Deutsche Alzheimer Gesellschaft 2021
Jahr 40–59 
Jahre
60–79 
Jahre
ab 80 
Jahre
insgesamt Quote
2021 624 5.852 12.515 18.992 1,8 %
2030 600 6.645 12.741 19.986 1,8 %
2035 607 7.236 13.253 21.097 1,9 %
2040 609 7.637 14.638 22.883 2,0 %
2050 599 6.644 16.718 23.961 2,1 %
Veränderung −4 % 14 % 34 % 26 %
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2022): Bevölkerungsprognose 
für Köln 2022 bis 2050, Deutsche Alzheimer Gesellschaft (2022): Häufigkeit von Demenzer-
krankungen, Berechnung des ISG 2023; Summenabweichungen können rundungsbedingt 
auftreten.
Diese Veränderung entspricht einer Steigung von 26 %. Die Quote 
der Menschen mit Demenz wird dann voraussichtlich bei 2,1 % der 
Gesamtbevölkerung der Stadt Köln liegen. Entsprechend der demo-
grafischen Entwicklung in Form einer etwa gleichbleibenden Zahl 
von Personen unter 60 Jahren sowie eines starken Anstiegs der Zahl 
älterer Personen sinkt der Anteil der Menschen mit Demenz unter 60 
Jahren um 4 % leicht, während sich in der Altersgruppe der 60- bis 
79-Jährigen deren Anteil um 14 % erhöht. In der Altersgruppe der ab 
80-Jährigen ist mit einem Anstieg um 34 % zu rechnen. 
Auch in den einzelnen Stadtbezirken wird die Anzahl der Menschen 
mit Demenz stetig ansteigen. Der größte absolute Zuwachs bis zum 
Jahre 2050 ist im Bezirk Lindenthal mit einem Anstieg von 738 
Personen zu erwarten (Tabelle 13). Der nächstgrößte Zuwachs von 
Menschen mit Demenz wird in Mülheim (Zuwachs um 676 Menschen 
mit Demenz) und Porz (Zuwachs um 608 Menschen mit Demenz) 
erwartet.

60
4 Pflegebedürftigkeit und Demenz
T abelle 13: Menschen mit Demenz in den Stadtbezirken bis 2050
Menschen mit Demenz in den Stadtbezirken der Stadt Köln von 2021 bis 2050 
Deutsche Alzheimer Gesellschaft 2022
Stadtbezirk 2021 2030 2035 2040 2050 2021–
2050
Innenstadt 1.755 1.848 1.949 2.112 2.210 455
Rodenkirchen 2.195 2.307 2.436 2.646 2.773 578
Lindenthal 2.808 2.950 3.116 3.385 3.546 738
Ehrenfeld 1.574 1.658 1.749 1.893 1.977 403
Nippes 2.137 2.247 2.372 2.574 2.696 559
Chorweiler 1.616 1.702 1.798 1.950 2.043 427
Porz 2.315 2.439 2.577 2.795 2.922 608
Kalk 2.003 2.108 2.225 2.413 2.529 526
Mülheim 2.589 2.727 2.876 3.115 3.266 676
Stadt Köln 18.992 19.986 21.097 22.883 23.961 4.970
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2022): Bevölkerungsprognose 
für Köln 2022 bis 2050, Deutsche Alzheimer Gesellschaft (2022): Häufigkeit von Demenzer-
krankungen. Berechnung des ISG 2023; Summenabweichungen können rundungsbedingt 
auftreten.
4 .3 Entwicklung von Pflegebedarf und Demenz in der 
Gesamtschau
Das Risiko von Pflegebedarf und Demenz gewinnt mit zunehmen-
dem Alter an Bedeutung. Allerdings ist der Zusammenhang der ver-
schiedenen Risiken mit dem Alter unterschiedlich stark ausgeprägt. 
 › Von den Personen mit Pflegebedarf waren im Jahr 2021 20 % 
jünger als 60 Jahre und 80 % 60 Jahre oder älter.
 › Von den Personen mit Demenz waren im Jahr 2021 nur 3 % in 
der Altersgruppe der unter 60-Jährigen und 97 % im Alter ab 60 
Jahren. 
Aufgrund dieser unterschiedlichen Altersstruktur und der unter-
schiedlichen Entwicklung einzelner Altersgruppen weichen die 
Steigungsraten im Zeitverlauf voneinander ab. So wird die Zahl der 
Pflegebedürftigen von 61.206 Personen im Jahr 2021 um 19 % 
auf insgesamt rund 72.600 Personen im Jahr 2050 steigen. Etwas

61
stärker wird im selben Zeitraum voraussichtlich die Zahl der Perso-
nen mit Demenz steigen (+26 %) und im Jahr 2050 insgesamt knapp 
24.000 Personen umfassen (Abbildung 13).
Abbildung 13: Entwicklung von Pflegebedarf und Demenz in der 
Stadt Köln
61.206 64.199 67.023
71.196 72.573
18.992 19.986 21.097 22.883 23.961
0
1 0 . 0 0 0
2 0 . 000
3 0 . 000
4 0 . 0 0 0
5 0 . 000
6 0 . 000
7 0 . 0 0 0
8 0 . 000
2021 2030 2035 2040 2050
Entwicklung von Pflegebedarf und Demenz 
in der Stadt Köln 2021 bis 2050
P fle g e b e d ü r f t i g e d a v o n  M e n s c h e n  m i t  D e m e n z
+19%
+26%
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2022): Bevölkerungsprognose 
für Köln 2022 bis 2050, it.nrw (2022): Pflegestatistik 2021, Deutsche Alzheimer Gesell-
schaft (2022): Häufigkeit von Demenzerkrankungen, Berechnung des ISG 2023 
Diese Gruppe der Menschen mit Demenz kommt nicht zu der Zahl 
der Pflegebedürftigen hinzu, sondern die meisten Personen mit De-
menz werden durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff umfasst, 
sie werden seit dem Jahr 2017 ebenfalls als pflegebedürftige Perso-
nen eingestuft.
4 .4 Leistungen der Hilfe zur Pflege
Einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII haben 
Pflegebedürftige, denen (und deren Ehegatten oder Lebenspart-
ner*innen) nicht zuzumuten ist, dass sie die für die Pflege benötigten 
Mittel aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen aufbringen 
(§ 61 SGB XII). Überwiegend betrifft dies diejenigen Pflegebedürf-
tigen, deren Pflegebedarf durch die pauschalierten Leistungen der 
Pflegeversicherung nicht vollständig abgedeckt wird, die aber nicht 
über die erforderlichen Mittel verfügen, um den übersteigenden 
Betrag selbst zahlen zu können (z. B. bei vollstationärer Pflege oder 
bei kostenintensiver (Schwerst-)Pflege). In wenigen Fällen kommt es 
auch vor, dass eine Person nicht pflegeversichert ist, dann trägt der 
örtliche Sozialhilfeträger im Falle der Bedürftigkeit Pflegeleistungen

62
4 Pflegebedürftigkeit und Demenz
in gleichem Umfang wie die Pflegeversicherung.32 Weiterhin besteht 
ein Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege, wenn ein Pflege-
bedarf voraussichtlich für weniger als sechs Monate33 besteht und 
keine vorrangigen Träger Leistungen übernehmen.
In der Stadt Köln bezogen am Jahresende 2016 insgesamt 6.124 
Pflegebedürftige ab 65 Jahren Leistungen der Hilfe zur Pflege (inklu-
sive Pflegewohngeld), dies waren 3 % der Bevölkerung ab 65 Jahre 
und älter (Abbildung 14). Davon bezogen 3.788 Personen die Hilfe 
zur Pflege in stationärer Form (62 %) und 2.336 Personen die Hilfe 
zur Pflege in ambulanter Form (38 %). 
Die Erweiterung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 hat 
dazu geführt, dass Fälle im häuslichen Umfeld, die zuvor als „leichter“ 
bewertet wurden, nun auch Anspruch auf Leistungen der Pflegever-
sicherung haben. Da für diese Fälle zuvor die Hilfe zur Pflege einge-
sprungen war, wurde diese durch die gesetzliche Änderung entlastet. 
Infolge dieser Entwicklung ist die Zahl der Bezieher*innen der Hilfe 
zur Pflege von 2016 bis zum Jahr 2022 auf insgesamt 4.750 Perso-
nen gesunken (−22 %). Die Zahl der Bezieher*innen von ambulanter 
Hilfe zur Pflege hat sich in diesem Zeitraum aufgrund der Pflegere-
form halbiert und ist um −54 % auf 1.070 Bezieher*innen zurückge-
gangen. Dagegen ist die Zahl der Bezieher*innen stationärer Hilfe zur 
Pflege mit 3.680 Personen (−2,9 %) relativ konstant geblieben, weil 
sich der Personenkreis der stationär Pflegebedürftigen durch den 
erweiterten Begriff der Pflegebedürftigkeit kaum verändert hat. Die 
Zahl der Beziehenden der Hilfe zur Pflege im stationären Bereich ist 
im Jahr 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 um 5 % zurückgegangen. 
Dies ist vermutlich auf den im Jahr 2022 neu eingeführten Leis-
tungszuschlag der Pflegekassen nach § 43c SGB XI zurückzuführen. 
Dieser Leistungszuschlag unterstützt Pflegebedürftige mit Pflege-
grad 2 bis 5 in vollstationärer Dauerpflege und steigt mit Dauer der 
vollstationären Pflege an. Der Zuschlag verringert den Eigenanteil an 
den pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Ausbildungs- 
und Ehrenamtszuschläge und wird direkt an die stationäre Einrich-
tung gezahlt. 
32 Infolge der Migrationsbewegungen der vergangenen Jahre könnte deren Zahl 
in Zukunft steigen.
33 Die Pflegeversicherung erkennt Pflegebedürftigkeit erst ab einer Dauer von 
mindestens sechs Monaten an.

63
Das Verhältnis der Leistungsempfänger*innen der Hilfe zur Pflege 
liegt im Jahr 2022 bei 77 % im stationären gegenüber 23 % im ambu-
lanten Bereich.
Abbildung 14: Bezieher*innen der Hilfe zur Pflege
2.336
1.847
1.537 1.329 1.280 1.134 1.070
3.788 3.528 3.530
3.782 3.908 3.865 3.680
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
4.500
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Bezieher*innen der Hilfe zur Pflege
Einwohner*innen ab 65 Jahren mit Hauptwohnsitz in Köln
ambulante Pflege stationäre Pflege
Quelle: Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Stadt Köln; Darstellung ISG 2023
Die Ausgaben der Hilfe zur Pflege (inklusive Pflegewohngeld34) für 
Leistungsbeziehende ab 65 Jahren sind im stationären Bereich von 
73,34 Mio. Euro (2016) zunächst um 10 % auf 66,29 Mio. Euro (2017) 
gesunken und danach auf 80,66 Mio. Euro im Jahr 2021 angestie-
gen, damit lagen sie um 10 % höher als im Jahr 2016 (Abbildung 
15). Im Jahr 2022 sind die Ausgaben im stationären Bereich um 
26 % gesunken (Veränderung 2016 bis 2022: −19 %). Dieser Kos-
tenrückgang ist auch auf die bereits beschriebene Einführung des 
Leistungszuschlags in vollstationärer Dauerpflege zurückzuführen. 
Da die Kosten in stärkerem Umfang gesunken sind als die Zahl der 
Leistungsbeziehenden, ist davon auszugehen, dass sich der Kreis 
der Leistungsbeziehenden der Hilfe zur Pflege durch Einführung des 
Leistungszuschlags wenig verändert hat, dass sich jedoch aufgrund 
des Leistungszuschlags die Höhe der Unterstützung durch die Hilfe 
zur Pflege verringert hat.
34 Das Pflegewohngeld ist eine besondere finanzielle Hilfe in NRW für dauerhafte 
Bewohner*innen einer stationären Einrichtung, die nicht über ausreichende eigene 
finanzielle Mittel verfügen, um die Investitionskosten zu tragen. Das Pflegewohn-
geld wird direkt an die Einrichtung ausgezahlt.

64
4 Pflegebedürftigkeit und Demenz
Im ambulanten Bereich sind die Ausgaben von 13,52 Mio. Euro 
(2016) zunächst um 6 % auf 12,74 Mio. Euro (2018) zurückgegangen 
und lagen im Jahr 2019 mit 13,16 Mio. Euro um 3 % niedriger als im 
Jahr 2016. Anschließend sind die Ausgaben stetig gestiegen und la-
gen im Jahr 2022 bei 15,63 Mio. Euro. Dies entspricht einen Anstieg 
um 16 % seit dem Jahr 2016.
Abbildung 15: Ausgaben der Hilfe zur Pflege
13,52
12,84
12,74
13,16
13,35
14,59
15,63
73,34
66,29
70,09
77,36
79,09
80,66
59,36
0 € 20 € 40 € 60 € 80 € 100 €
/two.tab/zero.tab/one.tab/six.tab
/two.tab/zero.tab/one.tab/seven.tab
/two.tab/zero.tab/one.tab/eight.tab
/two.tab/zero.tab/one.tab/nine.tab
/two.tab/zero.tab/two.tab/zero.tab
/two.tab/zero.tab/two.tab/one.tab
/two.tab/zero.tab/two.tab/two.tab
J a h r
Millionen
Ausgaben der Hilfe zur Pflege
Ausgaben
ambulant
Ausgaben
stationär
Quelle: Amt für Stadtentwicklung und Statistik Stadt Köln; Darstellung ISG 2023. 
Hier werden nur die Ausgaben für Leistungsbeziehende ab 65 Jahren dargestellt.
Die Ausgaben pro Leistungsbezieher*in ab 65 Jahren sind im Be-
reich der stationären Hilfe zur Pflege von 19.360 Euro im Jahr 2016 
zunächst um 3 % auf 18.790 Euro im Jahr 2017 gesunken und dann 
wieder um 9 % auf 20.456 Euro im Jahr 2019 angestiegen (Abbil-
dung 16). 
Abbildung 16: Ausgaben der Hilfe zur Pflege pro 
Leistungsbezieher*in
5.790
6.952
8.292
9.903
10.427
12.864
14.611
19.360
18.790
19.856
20.456
20.239
20.869
16.131
0 € 5.000 € 10.000 € 15.000 € 20.000 € 25.000 €
20 16
20 17
20 18
20 19
20 20
20 21
20 22
Jahr
Ausgaben der Hilfe zur Pflege pro Leistungsbezieher*in ab 65 Jahren 
ambulant
stationär
Quelle: Amt für Stadtentwicklung und Statistik; Darstellung ISG 2023

65
Nach einem kurzen Rückgang im Jahr 2020 lagen die Kosten im 
Jahr 2021 bei 20.869 Euro pro Leistungsbezieher*in ab 65 Jahren. 
Im Jahr 2022 sind die Kosten pro Leistungsbezieher*in wie auch 
die Gesamtkosten deutlich zurückgegangen und lagen bei 16.131 
Euro (Veränderung 2016 bis 2022: −17 %). Im Bereich der ambu-
lanten Hilfe zur Pflege sind die Ausgaben pro Leistungsbezieher*in 
ab 65 Jahren von 5.790 Euro im Jahr 2016 über 9.903 Euro im Jahr 
2018 (+71 %) auf 14.611 Euro im Jahr 2022 durchgehend gestiegen 
(Veränderung 2016 bis 2022: +152 %). Da die Zahl der Leistungs-
beziehenden der Hilfe zur ambulanten Pflege gesunken ist, ist davon 
auszugehen, dass es sich um kostenintensive Fälle handelt, sodass 
die Pro-Kopf-Ausgaben gestiegen sind. 
Eine Prognose der längerfristigen Entwicklung der Hilfe zur Pflege ist 
auf dieser Grundlage mit hoher Unsicherheit behaftet; einerseits ist 
davon auszugehen, dass angesichts der steigenden Zahl der Pflege-
bedürftigen längerfristig auch wieder mit einem Anstieg der Zahl der 
Leistungsbeziehenden der Hilfe zur Pflege zu rechnen sein wird, und 
entsprechend ist auch mit einem Anstieg der Ausgaben zu rechnen. 
Angesichts der prognostizierten Entwicklung der Rentenhöhe wird 
auch damit zu rechnen sein, dass der Anteil der Pflegebedürftigen, 
die auf ergänzende Hilfe zur Pflege angewiesen sind, längerfristig 
steigen wird. Hinzu kommt, dass aufgrund der Gesetzesänderungen 
zur Bezahlung der Pflegekräfte, die den Pflegeberuf attraktiver ma-
chen sollen, die Kosten für stationäre Pflege steigen werden. Ande-
rerseits wird der Zuschuss der Pflegeversicherung zum Eigenanteil in 
stationärer Pflege, der mit zunehmender Dauer der Pflege ansteigt, 
in den kommenden Jahren weitere Wirkung entfalten. Angesichts 
dieser gegenläufigen Einflussfaktoren ist eine verlässliche Prognose 
der zukünftigen Entwicklung der Hilfe zur Pflege nicht möglich.

66
5 Angebote für hilfe- 
und pflegebedürftige 
Menschen in Köln

67
Die spezifischen Bedarfslagen der Hilfe- und Pflegebedürftigen 
sowie der Menschen mit Demenz erfordern ein abgestimmtes, leis-
tungsfähiges Angebot an Pflege- und Hilfeleistungen. In der Stadt 
Köln besteht ein breites Spektrum von Diensten und Einrichtungen, 
die Unterstützungsleistungen für Hilfe- und Pflegebedürftige sowie 
für Menschen mit Demenz erbringen. Nach dem Grundsatz „ambu-
lant und teilstationär vor stationär“ umfasst das Angebotssystem 
in der Stadt Köln verschiedene Formen von Pflege und Unterstüt-
zung, die von vielfältigen Beratungsangeboten über ambulante oder 
Tages- und Kurzzeitpflege bis zu betreuten Wohnformen reichen. 
Vollstationäre Pflege ist erforderlich, wenn die Pflegebedürftigen 
z. B. aufgrund einer fortgeschrittenen Demenz einfache Aufgaben 
des Alltags nicht mehr selbstständig bewältigen können und Ange-
hörige dem Bedarf an Hilfe und Pflege nicht nachkommen können. 
Bevor aber ein Umzug in eine stationäre Einrichtung erfolgt, sollen 
zunächst alle anderen Möglichkeiten der Unterstützung geprüft und 
ausgeschöpft werden.
Abbildung 17: Pflegerische und ergänzende Angebote im Überblick
hilfe- und pflege-
bedürftige Menschen 
und ihre Angehörigen
medizinische 
Versorgung
523 hausärztliche 
Praxen,
222 Apotheken
24 Kliniken
mit 6.602 Betten,
13 psychiatrische 
Kliniken mit 963 Plätzen
Wohnen
153 Beratungs-
angebote
21 ambulant betreute
Wohngemeinschaften
mit 176 Plätzen
48 Häuser und 
Wohnanlagen mit 
3.639 Service-
Wohnungen
barrierefreie /
barrierearme 
Wohnungen
164 Pflegedienste mit
4.056 Mitarbeitenden
stationäre Pflege
ambulante Dienste
93 Pflegeeinrichtungen
mit 7.256 Plätzen
85 Einrichtungen, 
564 Kurzzeitpflegeplätze 
(darunter 72 solitäre Plätze)
Sterbebegleitung
43 Palliativärzt*innen,
19 Palliativpflege-
dienste, 
3 Palliative-Care-Teams
10 stationäre Hospize
und Palliativstationen,
12 ambulante
Hospizdienste
flankierende Hilfe
160 Angebote zu
Freizeit / Engagement
224 niedrigschwellige
Alltagshilfen
182 Betreuungs-
angebote
teilstationäre
Pflege
24 Tagespflege-
einrichtungen
mit 384 Plätzen
Pflegeplanung Stadt Köln 2022
Information 
& Beratung
Quelle: Darstellung des ISG 2023

68
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
In diesem Kapitel werden die Versorgungslage und Angebotsdichte 
in der Stadt Köln und den einzelnen Stadtbezirken zum Stand De-
zember 2022 dargestellt. Die kommunale Pflegeplanung beschränkt 
sich dabei nicht auf den Kernbereich der ambulanten, teil- und voll-
stationären Pflege, sondern nimmt auch Maßnahmen und Hilfen 
in den Blick, die über die rein pflegerischen Versorgungsangebote 
hinausgehen. Nur unter Berücksichtigung und Einbeziehung eines 
breiten Spektrums von Unterstützungsmöglichkeiten kann das Ziel, 
dass ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf möglichst lange 
im Privathaushalt wohnen bleiben können, erreicht werden.
Die Bestandsaufnahme hat ein vielfältiges Spektrum an Versor-
gungsangeboten in pflegerischen und pflegeergänzenden Bereichen 
sowie im Bereich des Wohnens im Alter ergeben. Abbildung 17 zeigt 
das weite Spektrum dieser Angebote im Überblick.
5 .1 Pflegerische Angebote
Das Wichtigste in Kürze
Das pflegerische Angebotssystem in der Stadt Köln umfasst 
verschiedene Komponenten, die unterschiedlich entwickelt 
sind. 
Der Personalbestand von 4.056 Mitarbeiter*innen in 164 ambu-
lanten Pflegediensten (6,4 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 
Jahren) liegt unter dem Landesdurchschnitt Nordrhein-West-
falens und dem Bundesdurchschnitt (7,5 bzw. 7,2 Mitarbeiter*in-
nen je 100 Ältere ab 80 Jahren).
In 24 Tagespflegeeinrichtungen stehen in der Stadt Köln ins-
gesamt 384 Plätze zur Verfügung, dies entspricht 0,6 Plätzen 
je 100 Ältere ab 80 Jahren. Diese Quote ist deutlich niedriger 
als der Landesdurchschnitt mit 1,0 Plätzen je 100 Ältere ab 
80 Jahren und der Bundesdurchschnitt mit 1,6 Plätzen je 100 
Ältere ab 80 Jahren. In einem Stadtbezirk besteht ein solches 
Angebot noch nicht, es sollte aber wohnortnah vorhanden sein. 
Durch weitere Planungen wird diese Versorgungslage jedoch 
verbessert.

69
Von fünf Einrichtungen werden 72 Plätze der solitären Kurzzeit-
pflege angeboten. Die Versorgungsdichte der solitären Kurzzeit-
pflege liegt mit 0,1 Plätzen je 100 Einwohner*innen ab 80 Jah-
ren unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt von 0,4 Plätzen 
je 100 Ältere. Des Weiteren stellen 80 Einrichtungen 492 ein-
gestreute Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung. Rechnet man alle 
Plätze zusammen, liegt die Versorgungsdichte im Bereich der 
Kurzzeitpflege bei 0,9 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. 
Im Bereich der vollstationären Pflege stehen in 93 Einrichtun-
gen 7.256 Plätze zur Verfügung. Die Versorgungsdichte liegt 
mit 11,4 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren unter dem Landes-
durchschnitt von 13,7 Plätzen je 100 Ältere und dem Bundes-
durchschnitt von 14,4 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren. Seit 
dem Jahr 2019 (mit 12,3 Plätzen je 100 Ältere) ist sie zurückge-
gangen.
Aus den Befragungen der verschiedenen Anbieter pflegerischer 
Leistungen geht hervor, dass der bundesweit bestehende Fach-
kräftemangel auch in der Stadt Köln Herausforderungen für 
den Bereich der Pflege mit sich bringt. In einigen Einrichtungen 
müssen Überstunden geleistet werden, um die laufende Ver-
sorgung zu garantieren. Viele der befragten Dienstleister berich-
ten von Schwierigkeiten, passendes Personal zu finden. Dies 
betreffe alle Fachbereiche und alle Qualifikationsstufen. Nach 
Einschätzung der Einrichtungen steht diese Schwierigkeit unter 
anderem in Zusammenhang mit fehlenden fachlichen Qualifika-
tionen und fehlenden sozialen Kompetenzen von Bewerber*in-
nen, aber auch mit den hohen körperlichen und psychischen 
Belastungen des Pflegeberufs.
Der Kern des Versorgungssystems umfasst die in engerem Sinne 
pflegerischen Angebote im ambulanten, teilstationären und statio-
nären Bereich. Dazu gehören ambulante Dienste, Tagespflege und 
Kurzzeitpflege sowie die vollstationäre Pflege. Das Angebot von Hil-
fe- und Pflegeleistungen in diesen Bereichen wurde in Abstimmung 
mit der Stadt Köln systematisch erfasst. Auf diese Weise wird eine 
Zuordnung dieser Unterstützungsformen nach der Art des Angebots, 
nach den verfügbaren Kapazitäten sowie nach den Stadtbezirken der 
Stadt Köln ermöglicht.

70
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
Zur Vergleichbarkeit der Versorgungs-
dichte einzelner Angebotsformen der 
Stadtbezirke untereinander sowie der Ver-
sorgungsdichte in der Stadt Köln mit dem 
Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen 
werden Kennzahlen gebildet. Diese bezie-
hen sich auf die vorhandene Versorgungs-
kapazität (bei Einrichtungen: Platzkapa-
zität; bei Diensten: Personalkapazität) 
in Relation zur Bevölkerung ab einem 
Lebensalter von 80 Jahren. Diese Alters-
gruppe wurde als Bezugsgruppe gewählt, 
weil Hilfe- und Pflegebedarf überwiegend 
in dieser Altersgruppe auftreten (vgl. 
Kapitel 4). Die Alternative, diese Kapazi-
täten auf die Zahl der Pflegebedürftigen 
zu beziehen, ist aus statistischen Gründen 
nicht umsetzbar: Die Pflegestatistik weist 
einen zeitlichen Verzug auf, da sie nur alle 
zwei Jahre erhoben wird und ihre Ergeb-
nisse erst ein weiteres Jahr danach ver-
öffentlicht werden, und sie bleibt in der 
räumlichen Differenzierung unscharf, da 
sie lediglich die Zahl der Pflegebedürfti-
35 Demnach gilt eine Versorgungskennzahl als durchschnittlich, wenn sie vom Mittelwert um eine halbe 
Standardabweichung nach oben oder unten abweicht. Sie gilt als überdurchschnittlich, wenn sie um 0,5 bis 
1,5 Standardabweichungen nach oben abweicht („unterdurchschnittlich“ entsprechend nach unten). Als „stark 
überdurchschnittlich“ werden Kennzahlen bewertet, die um mehr als 1,5 Standardabweichungen nach oben ab-
weichen („stark unterdurchschnittlich“ entsprechend nach unten).
gen für die Stadt insgesamt, nicht aber 
für die einzelnen Stadtbezirke ausweist. 
Daher werden die Angebotskapazitäten 
auf die hochaltrige Bevölkerung bezogen, 
deren Zahl eng mit dem Merkmal der 
Pflegebedürftigkeit zusammenhängt und 
die aktueller sowie räumlich differenziert 
verfügbar ist.
Für die Erstellung der Karten für einzelne 
Versorgungsangebote wurden auf Grund-
lage der Versorgungsquoten je 100 Ältere 
ab 80 Jahren standardisierte Indexwerte 
gebildet, die sich immer auf den jeweili-
gen gesamtstädtischen Durchschnitts-
wert eines Indikators beziehen. An den 
Indexwerten ist daher direkt ablesbar, ob 
und wie weit der Wert eines Teilraums 
über- oder unterhalb des jeweiligen ge-
samtstädtischen Durchschnitts liegt. Alle 
Indexwerte werden in Anlehnung an das 
Monitoring Stadtentwicklung der Stadt 
Köln in fünf gleichbleibende Kategorien 
eingeteilt (Abbildung 18).35 
Abbildung 18: Kategorien des Monitoring Stadtentwicklung
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem
stark unter-
durchschnittlich
unter-
durchschnittlich durchschnittlich über-
durchschnittlich
stark über-
durchschnittlich
−1,5 −0,5 0,50 1,5
Stadt Köln

71
Zusätzlich zu diesen statistischen Analysen der Angebote hat das 
ISG Befragungen von Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediens-
ten und Anbietern von Tagespflege sowie von Anbietern des Service-
wohnens und ambulanten Wohngemeinschaften durchgeführt, um 
ergänzende Informationen zu erhalten und ein differenziertes Bild 
der aktuellen Pflegesituation in der Stadt Köln zeichnen zu können. 
Ambulante Dienste
Wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt, leisten ambulante Pflegedienste 
pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfen im Privathaushalt nach 
§ 36 SGB XI oder häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V. Wenn 
die Hauptpflegeperson vorübergehend die Pflege nicht erbringen 
kann, leisten sie auch Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Außer-
dem bieten einige ambulante Dienste niedrigschwellige Hilfen wie 
Unterstützung bei der Haushaltsführung und Unterstützung im Alltag 
für Menschen mit Demenz nach § 45a SGB XI an. Die Kosten für die 
Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes trägt die Pflege-
versicherung, wenn eine anerkannte Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Im Jahr 2022 sind in der Stadt Köln 164 ambulante Pflegedienste an-
sässig, davon die meisten in den Stadtbezirken Mülheim (27 Dienste) 
und Lindenthal (26 Dienste; Tabelle 14). Die in der Tabelle ausgewie-
sene Versorgungsdichte pro Stadtbezirk ist allerdings für ambulante 
Dienste wenig aussagekräftig, da diese nach dem Sitz des Dienstes 
registriert wurden, aber in der Regel über die Stadtbezirke hinaus 
tätig sind. 
Ein Vergleich der Versorgungslage durch ambulante Pflegedienste 
in den Jahren 2019 und 2021 ergibt, dass die Zahl der Pflegedienste 
von 156 auf 164 gestiegen ist (Tabelle 14).

72
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
T abelle 14: Versorgung durch ambulante Dienste
Versorgung durch ambulante Dienste
Stadtbezirk Stadt Köln 2019 Stadt Köln 2022
Ein rich­
tungen
Mit­
arbeitende
je 100  
ab 80 Jahre
Ein rich­
tungen
Mit­
arbeitende
je 100  
ab 80 Jahre
Innenstadt 14 368 6,7 14 371 6,4
Rodenkirchen 20 525 7,7 17 476 6,4
Lindenthal 28 736 8,6 26 634 6,6
Ehrenfeld 14 368 7,4 14 345 6,7
Nippes 12 315 4,7 14 292 4,1
Chorweiler 7 184 3,6 7 186 3,4
Porz 17 447 6,4 24 512 6,6
Kalk 19 499 7,8 21 539 8,0
Mülheim 25 657 8,0 27 702 8,1
Köln insgesamt 156 4.098 6,9 164 4.056 6,4
Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023 
Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
Laut Pflegestatistik waren im Jahr 2019 in den ambulanten Pflege-
diensten insgesamt 4.098 Mitarbeiter*innen tätig. Nach der Pflege-
statistik 2021 ist diese Zahl geringfügig auf 4.056 Mitarbeitende in 
ambulanten Pflegediensten gesunken. Davon sind 1.482 Mitarbei-
tende (37 %) vollzeitbeschäftigt und 2.574 Mitarbeitende (63 %) in 
Teilzeit beschäftigt. 933 Mitarbeitende sind im Alter ab 55 Jahren, 
dies entspricht 23 % aller Mitarbeitenden.
Bezogen auf die Einwohner*innen mit einem Lebensalter von min-
destens 80 Jahren ergab sich für die Stadt Köln im Jahr 2019 eine 
Versorgungsdichte von 6,9 Mitarbeitenden je 100 Ältere, die sich 
bis zum Jahresende 2021 auf 6,4 Mitarbeitende je 100 Ältere ver-
schlechtert hat. Diese Versorgungsdichte ist niedriger als im Landes-
durchschnitt (7,5 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere) und im Bundes-
durchschnitt (7,2 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren).

73
Um die Versorgungsdichte innerhalb der einzelnen Stadtbezirke 
schätzen zu können, wurden die Personalangaben der Pflegediens-
te, die sich an der Befragung beteiligten, zugrunde gelegt. Bei allen 
anderen Pflegediensten wurde ein Mittelwert verwendet, der auf der 
in der Pflegestatistik 2021 genannten Gesamtzahl von 4.056 Mit-
arbeiter*innen basiert.
Abbildung 19: Sitz der ambulanten Pflegedienste in der Stadt Köln
Innenstadt
Rodenkirchen
Lindenthal
Ehrenfeld
Nippes
Chorweiler
Porz
Kalk
Mülheim
überdurchschnittlich
stark überdurchschnittlich
durchschnittlich
unterdurchschnittlich
stark unterdurchschnittlich
Personal
je 100 Ältere
ab 80 Jahren
Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023

74
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
Ergebnisse der ISG-Befragung von ambulanten  Pflegediensten
Ende Mai 2023 hat das ISG die ambulanten Pflegedienste in der Stadt Köln mit der Bitte 
um Teilnahme an einer Online-Befragung angeschrieben. An dieser Befragung beteiligten 
sich 13 Pflegedienste. Die Befragung kommt zu folgenden Ergebnissen: 
 › Versorgungsgebiete: Zu den tatsäch-
lichen Einsatzgebieten der befragten 
Pflegedienste zählen alle Bezirke der 
Stadt Köln; zu den am häufigsten ge-
nannten Versorgungsgebieten zählen 
Kalk (50 %), Mülheim (42 %) und Porz 
(33 %; Mehrfachnennungen möglich). 
Die Hälfte der Befragten versorgt ei-
nen Stadtbezirk, zwei Anbieter haben 
zwei Stadtbezirke als tatsächliches 
Einsatzgebiet angegeben, ein Anbieter 
ist in drei Stadtbezirken und weitere 
zwei Anbieter sind in vier Stadtbezir-
ken tätig. Ein ambulanter Pflegedienst 
zählt das gesamte Stadtgebiet mit den 
neun Bezirken zu seinem tatsächli-
chen Einsatzgebiet. Zwei befragte An-
bieter sind auch über die Stadtgrenze 
hinaus tätig.
 › Klient*innen: Die ambulanten Diens-
te versorgen zum Zeitpunkt der Be-
fragung 178 Klient*innen im Durch-
schnitt, wobei die Anzahl von Anbieter 
zu Anbieter stark variiert und von vier 
(zwei Nennungen) bis 400 Klient*in-
nen reicht. Durchschnittlich sind 
52 % der betreuten Personen Frauen. 
Zu Staatsangehörigkeit und inter-
nationaler Familiengeschichte ihrer 
Klient*innen haben acht befragte 
Dienste Angaben gemacht: Die An-
teile der Pflegebedürftigen mit aus-
ländischer Staatsangehörigkeit und 
mit internationaler Familiengeschichte 
variiert zwischen den Anbietern stark. 
Die Anteile derjenigen mit internatio-
naler Familiengeschichte reicht von 
3 % über 25 % bis zu 100 % (kleiner 
Anbieter mit nur vier Pflegebedürfti-
gen); durchschnittlich liegt der Anteil 
bei 10 %. Ebenso haben acht Anbieter 
von ambulanten Pflegediensten An-
gaben zu LSBTIQ*-Pflegebedürftigen 
gemacht. Fünf Anbieter gehen davon 
aus, dass diese Gruppe unter ihren 
Klient*innen nicht vertreten ist, zwei 
Anbieter schätzen die entsprechen-
den Anteile auf 1 %, ein anderer An-
bieter auf 3 %. Der Durchschnitt der 
geschätzten Angaben liegt insgesamt 
bei 1 %. Angaben zum Pflegegrad der 
Klient*innen machen zehn befragte 
Anbieter: Demnach haben 8 % der 
Klient*innen Pflegegrad 1 und knapp 
die Hälfte Pflegegrad 2. Dem Pflege-
grad 3 sind gut 30 % der Betreuten 
zugeordnet und 10 % dem Pflegegrad 
4. Nur 3 % haben Pflegegrad 5. In der 
ambulanten Pflege sind somit die 
Anteile der Klient*innen mit Pflege-
grade 4 und 5 deutlich niedriger als in 
der Verteilung aller Pflegebedürftigen 
nach Pflegegrad (vgl. Abschnitt 4.1). 
 › Personal, Auszubildende und Ehren-
amtliche: Die befragten ambulanten 
Pflegedienste beschäftigen durch-
schnittlich 38 Mitarbeiter*innen in 23 
Vollzeitstellen. Die Anzahl der Mit-
arbeiter*innen variiert von Anbieter zu 
Anbieter stark und reicht von neun bis

75
zu 106 Angestellten. Knapp 70 % der 
befragten Pflegedienste (neun Anbie-
ter) geben an, dass ihre Mitarbeiten-
den über spezifische Qualifikationen 
verfügen. Dies sind gerontopsychi-
atrische Zusatzqualifikationen (drei 
Nennungen), Qualifikationen in medi-
zinischer Intensivpflege und außerkli-
nischen Beatmung (drei Nennungen) 
sowie in kultursensibler Pflege (eine 
Nennung). Weiterhin werden sonstige 
Zusatzqualifikationen im Bereich Pra-
xisanleitung sowie im Wundmanage-
ment genannt. Qualifikationen in der 
allgemeinen Palliativpflege und in der 
spezialisierten ambulanten Palliativ-
versorgung weisen die Mitarbeitenden 
der befragten Pflegedienste nicht auf. 
Von den 13 Anbietern bilden zurzeit 
elf Betriebe aus (85 %), dabei liegt die 
Zahl der Auszubildenden zwischen 
einem und fünf. Fünf Anbieter der am-
bulanten Pflegedienste setzen auch 
Pflegekräfte über Zeitarbeitsfirmen 
ein (39 %). Vier der ambulanten Pfle-
gedienste bemühen sich, Personal aus 
dem Ausland zu gewinnen (31 %). Ein 
Anbieter gibt an, dass die Bemühun-
gen bisher erfolglos sind, zwei weitere 
befinden sich noch in der Anfangspha-
se. Drei Anbieter geben an, grundsätz-
lich auch ehrenamtliche Mitarbeitende 
in ihre Arbeit einzubeziehen, zurzeit 
ist dies bei zwei Anbietern der Fall. 
Bei einem Anbieter engagieren sich 
zurzeit 15 Ehrenamtliche, die im Be-
reich Betreuung aktiv sind. Der ande-
re Anbieter gibt neben dem Bereich 
Einzelbetreuung und Begleitung auch 
an, dass sich die Ehrenamtlichen bei 
Veranstaltungen und Ausflügen ein-
bringen. Die Ehrenamtlichen werden 
von einem Anbieter über Social Media 
gewonnen. Ein anderer Anbieter gibt 
an, einen eigenen Zuständigkeits-
bereich für das Thema Ehrenamt zu 
haben.
 Sechs von zehn befragten Diensten, 
die hierzu Angaben machten, benöti-
gen mehr Mitarbeitende, als ihnen zur-
zeit zur Verfügung stehen. Bei einem 
Anbieter wird das ab dem Jahr 2024 
so sein, und bei drei Befragten ist der 
Personalbedarf gedeckt. Bei sieben 
der befragten Pflegedienste müs-
sen die Mitarbeitenden Überstunden 
leisten, um die laufende Versorgung zu 
garantieren (54 %). Der geschätzte An-
teil der Überstunden gemessen an der 
vereinbarten Wochenstundenzahl liegt 
zwischen 2 % und 15 %. Schwierigkei-
ten, passende Mitarbeitende zu fin-
den, haben sechs Anbieter, vier haben 
teilweise Schwierigkeiten. Ein befrag-
ter Anbieter gibt an, keine Probleme 
zu haben, Mitarbeitende zu finden. 
Gründe für die Schwierigkeiten sehen 
die Befragten zum einen darin, dass 
es zu wenige Bewerbungen gibt, zum 
anderen sind die fachlichen Qualifika-
tionen und sozialen Kompetenzen der 
Bewerber*innen nicht ausreichend.
 Gefragt nach ihren Strategien der 
Personalgewinnung geben die be-
fragten Anbieter an, Stellenausschrei-
bungen über verschiedene Medien zu 
veröffentlichen (z. B. Zeitung, Social 
Media, Bewerbungsplattformen und 
Portale – teilweise mit Vermittlungs-
provision), mit Jobvermittlern und 
Rekrutierungsfirmen zusammenzu-
arbeiten und auf Ausbildungs- und 
Jobmessen präsent zu sein. Ebenso 
wird neues Personal über die Mitarbei-
tenden gewonnen, in einem Fall wird 
ergänzt, dass hier auch ein Vermitt-
lungsbonus gezahlt wird. Einige Be-
fragte merken an, dass es am besten

76
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
ist, über Ausbildung, Freiwilligendiens-
te (FSJ / BFD) und Praktika neues 
Personal zu gewinnen. Ein ambulanter 
Pflegedienst bietet verschiedene Be-
nefits, wie z. B. die Möglichkeit eines 
Jobrads. 
 Die Anbieter der ambulanten Pfle-
ge wurden auch gefragt, ob sie über 
Angebote zur Mitarbeiterentlastung 
verfügen. Acht von zwölf ambulanten 
Diensten geben an, solche Angebote 
bereitzustellen (67 %). Zwei ambulante 
Dienste bieten ihren Mitarbeitenden 
Kinderbetreuung und drei sonstige 
Angehörigenbetreuung an. Bei vier 
ambulanten Diensten ist es den Mit-
arbeitenden erlaubt, ihre Haustiere 
mitzubringen. Darüber hinaus gibt ein 
Anbieter an, dass bei Betreuungseng-
pässen die Kinder mit ins Büro ge-
bracht werden können. Ein Anbieter 
hält ein umfangreiches Fortbildungs-
programm mit Themen zu Sport, 
Entspannung und Gesundheit bereit. 
Ebenso werden den Mitarbeitenden 
Massagen angeboten, und es gibt ein 
betriebliches Gesundheitsmanage-
ment.
 › Angebote und besondere Bedarfs-
lagen: Das Angebot der ambulanten 
Pflegedienste umfasst neben der 
Krankenpflege häufig noch verschie-
dene andere Aufgabenbereiche. Einer 
der befragten Anbieter gibt an, dass 
zu seinem Leistungsangebot außer 
der „klassischen“ Krankenpflege nach 
SGB V und Altenpflege nach SGB XI 
keine weiteren spezialisierten Ange-
bote gehören. Mehr als 90 % der be-
fragten ambulanten Dienste geben an, 
dass sie neben der klassischen Kran-
ken- und Altenpflege noch weitere An-
gebote anbieten (elf ambulante Diens-
te). Diese umfassen am häufigsten 
haushaltsnahe Dienstleistungen (acht 
Nennungen). Jeweils zwei ambulan-
te Dienste bieten auch Palliativ- und 
Nachtpflege in der Häuslichkeit an. Ein 
Anbieter leistet gerontopsychiatrische 
Fachpflege. Als weitere Angebote wer-
den außerklinische Intensivpflege (drei 
Nennungen), psychiatrische Pflege 
(zwei Nennungen) sowie Wundversor-
gung und Demenzbetreuung (je eine 
Nennung) angegeben. Ein Anbieter 
beschäftigt einen externen Dienst-
leister im Bereich Betreuung sowie im 
Bereich der „parenteralen“ Ernährung 
(künstliche Ernährung).
 Die Hälfte der befragten Dienste 
(sechs von zwölf Diensten) gibt an, 
Anfragen von Klient*innen aufgrund 
spezieller Bedarfslagen nicht nach-
kommen zu können. Hierzu zählen 
24-Stunden-Betreuung und Behand-
lungspflege, spezifische Wundver-
sorgung, intensivmedizinische Versor-
gung sowie spezielle Krankenpflege 
mit hohem zeitlichem Aufwand. Im 
Jahr 2022 mussten sechs befragte 
Anbieter Neuanfragen von potenziel-
len Klient*innen ablehnen; die Zahl 
der Ablehnungen reicht von drei über 
20 bis zu 100 Ablehnungen bei einem 
großen Pflegedienst. Ein Pflegedienst 
musste im Jahr 2022 zehn bestehen-
de Verträge mit Klient*innen aufgrund 
von Personalmangel kündigen.
 In der Zusammenarbeit mit Pflege-
bedürftigen mit internationaler Famili-
engeschichte kann es von Vorteil sein, 
wenn die Mitarbeitenden der Pflege-
dienste die gleiche Sprache spre-

77
chen. Aufgrund dessen wurde erfasst, 
welche Sprachen die Angestellten 
sprechen. Bei zehn der 13 befragten 
Anbieter sprechen Mitarbeitende die 
türkische Sprache, bei acht Anbietern 
die polnische. Die Angestellten von je-
weils fünf Pflegediensten sprechen die 
russische bzw. die arabische Sprache. 
Italienisch (zwei Anbieter), Spanisch 
und Griechisch (je ein Anbieter) wird 
seltener gesprochen. Darüber hinaus 
werden von den Befragten weitere 
Sprachen, wie z. B. Englisch und Fran-
zösisch sowie vereinzelt Albanisch, 
Chinesisch und Indisch angegeben. 
 › Digitalisierung: Die Anbieter der am-
bulanten Pflege wurden auch nach 
dem Stand der Digitalisierung in ihrer 
Arbeit gefragt. Fünf der zwölf Anbieter, 
die hierzu Angaben machten, haben 
ihre Einsatzplanung digitalisiert (42 %), 
drei weitere planen das in den nächs-
ten zwölf Monaten (25 %). Die Pflege-
dokumentation findet bei vier Anbie-
tern digital statt (33 %), drei Anbieter 
planen dies (25 %). Zwei Anbieter 
planen darüber hinaus die Umsetzung 
einer Online-Beratung für Pflegebe-
dürftige und Angehörige. Ein befragter 
Anbieter nutzt bereits Telepflege oder 
Telemonitoring (z. B. Videotelefonie), 
Austausch der Patientenwerte per 
Sensor (z. B. Blutzucker, Blutdruck), bei 
drei Anbietern ist das konkret geplant. 
Auch ein digital unterstütztes Medika-
tionsmanagement ist noch nicht weit 
verbreitet: Zwei Anbieter setzen dies 
bereits um, drei planen zurzeit die Um-
setzung. Ein Anbieter erläutert hier-
zu, dass er softwaregestützt mit der 
kooperierenden Apotheke zusammen-
arbeitet. Ein ambulanter Pflegedienst 
nutzt bereits digitale Assistenzsyste-
me und Pflegehilfsmittel, in diesem 
Fall Sensormatten für Menschen mit 
Demenz, bei drei weiteren Diensten 
ist der Einsatz in konkreter Planung. 
Eine digitale Vernetzung mit anderen 
beteiligten Akteuren, z. B. in Form von 
Online-Konferenzen, findet bereits bei 
fünf Anbietern statt (42 %), bei zwei 
Anbietern ist das in den nächsten 
zwölf Monaten vorgesehen. Bei den 
meisten ambulanten Diensten werden 
Fort- und Weiterbildungen der Mitar-
beitenden zum Thema Digitalisierung 
angeboten (acht Dienste, 67 %), ein 
weiterer Anbieter möchte dies zukünf-
tig tun.
 In diesem Zusammenhang wurden 
die Anbieter der ambulanten Pflege-
dienste auch nach den Herausforde-
rungen gefragt, mit denen sie hinsicht-
lich der Digitalisierung konfrontiert 
sind. Die größte Herausforderung stel-
len die fehlenden zeitlichen Ressour-
cen dar: Sieben von zehn Anbietern 
geben an, dass dies zutreffend ist, auf 
zwei trifft dies teils, teils zu. Eine wei-
tere Herausforderung sind die Kosten 
bzw. die Finanzierung der Digitalisie-
rung: Auf vier befragte Anbieter trifft 
das zu, auf weitere vier zumindest teil-
weise. Auch die fehlenden Kompeten-
zen bei den Pflegebedürftigen werden 
häufig genannt: Sechs Anbieter sehen 
hierin ein Problem, drei weitere sehen 
dies teilweise. Die Herausforderung, 
dass die Akzeptanz bei den Pflegebe-
dürftigen und den Angehörigen fehlt, 
bestätigen vier Dienste, auf zwei trifft 
das teilweise zu. Fehlende Kompe-
tenzen der Mitarbeitenden stellen bei 
fünf Anbietern eine Hürde dar, auf zwei 
weitere trifft dies teilweise zu. Sowohl 
der rechtliche Rahmen als auch die 
Regelungen zum Datenschutz wer-

78
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
den von der Hälfte der Befragten als 
Herausforderung gesehen (darunter 
zwei Anbieter „teils, teils“). Fehlende 
IT-Strukturen stellen bei der Hälfte der 
Befragten keine Herausforderung dar. 
Auch scheinen fehlende Kenntnisse 
von Möglichkeiten und Angeboten 
kein Problem bei der Umsetzung der 
Digitalisierung zu sein. Aus Sicht eines 
Anbieters ist eine weitere Hürde, dass 
Ärzteschaft und Krankenkassen nicht 
auf Digitalisierung eingestellt sind. 
 › Kooperationen: Die Mehrheit der 
befragten ambulanten Dienste ko-
operiert regelmäßig (wöchentlich oder 
monatlich) mit Arztpraxen, Apotheken, 
Sanitätshäusern, Palliativmediziner*in-
nen, Krankenhäusern bzw. mit deren 
Sozialdienst bezüglich des Entlassma-
nagements sowie mit Trägern der Ta-
gespflege. Ebenso stehen die meisten 
ambulanten Pflegedienste regelmäßig 
mit den Pflegeschulen in Kontakt. Zu 
Physiotherapeut*innen besteht bei 
etwa der Hälfte der befragten Anbieter 
regelmäßig Kontakt, bei den anderen 
seltener, bei einem Anbieter gar nicht. 
Mit Trägern der Kurzzeitpflege und von 
ambulant betreuten Wohngemein-
schaften kooperiert ein Teil der Be-
fragten (sehr) regelmäßig, ein Teil aber 
auch selten bis gar nicht. Ähnlich sieht 
es bezüglich der Zusammenarbeit 
mit dem Palliativ- und Hospiznetz-
werk Köln sowie der geriatrischen und 
gerontopsychiatrischen Abteilungen 
der Krankenhäuser aus. Gelegentliche 
Kooperationspartner sind Träger ande-
rer ambulanter Dienste, Anbieter des 
Wohnen mit Service, Träger von sta-
tionären Einrichtungen sowie Hospize 
und Hospizdienste. Kooperationen mit 
Beratungsstellen bestehen mehrheit-
lich nur selten oder gar nicht. Dies gilt 
auch für die Kölner Freiwilligen Agen-
tur. Eine bessere Kooperation wird mit 
der Stadtverwaltung (zwei Nennun-
gen), dem Entlassmanagement der 
Krankenhäuser (zwei Nennungen), den 
Krankenkassen, anderen Pflegediens-
ten in der Umgebung sowie mit den 
Ärzt*innen gewünscht.
 › Aktuelle Versorgungslage: Die ak-
tuelle Versorgungslage für Pflege-
bedürftige in der Stadt Köln wird je 
nach Angebotsform von den Befrag-
ten unterschiedlich eingeschätzt: Als 
unzureichend bewertet die Mehrheit 
das Angebot an hauswirtschaftlichen 
Diensten, an Nacht- und Kurzzeitpfle-
geplätzen, an vollstationären Pflege-
plätzen (auch für besondere Zielgrup-
pen) sowie das Angebot an ambulant 
betreuten Wohngemeinschaften für 
Ältere. Darüber hinaus wird auch die 
hausärztliche Versorgung, die geri-
atrische und gerontopsychiatrische 
Versorgung sowie das Angebot an 
Begegnungsstätten mehrheitlich als 
nicht ausreichend eingeschätzt. Das 
Angebot an Hospiz- und Palliativver-
sorgung können nur sieben Befragte 
bewerten, von denen es fünf Anbie-
ter als unzureichend empfinden, die 
beiden anderen bewerten es als pas-
send. Das Angebot der ambulanten 
Pflegedienste wird unterschiedlich 
bewertet: Vier Befragte empfinden 
es als unzureichend, drei Befragte als 
genau richtig und zwei Befragte als zu 
groß. Auch bezüglich des Angebots 
an Tagespflegeplätzen gibt es unter-

79
schiedliche Ansichten. Nach Einschät-
zung von fünf Anbietern ist dieses 
Angebot unzureichend, drei bewerten 
es als passend und ein Anbieter sieht 
hier ein Überangebot. Zum Wohnan-
gebot mit Service geben acht Anbieter 
eine Bewertung ab: Vier empfinden es 
als unzureichend und jeweils zwei als 
passgenau bzw. als zu groß. Auch das 
Angebot an Information und Beratung 
kann nicht von allen Befragten bewer-
tet werden. Drei von sechs Anbietern 
sehen hier Ausbaubedarf, zwei An-
bieter empfinden es als genau richtig 
und ein Anbieter sieht hier ein Über-
angebot. Zwei Befragte haben Anga-
ben dazu gemacht, welche Angebote 
vorrangig ausgebaut werden sollten. 
Ein Anbieter ist der Ansicht, dass dies 
der Bereich Information und Beratung 
sein sollte. Aus seiner Sicht werden die 
Senior*innen erst zu spät erreicht und 
beraten. Nach Einschätzung des ande-
ren Anbieters sollten vor allem die sta-
tionäre Pflege mit eingestreuter Kurz-
zeitpflege, die ambulante Pflege sowie 
das Angebot an Seniorenwohnungen 
ausgebaut werden. Ebenso sollten 
in den Stadtteilen „Quartiershäuser“ 
aufgebaut werden. Allgemein wird von 
einem Anbieter angemerkt, dass die 
ambulante Pflege in den Maßnahmen 
zur Verbesserung der Pflege zu we-
nig berücksichtigt wird, obwohl der 
Großteil der Pflegebedürftigen in ihrer 
Häuslichkeit versorgt werden. 
Tagespflege
Als Ergänzung zur häuslichen Pflege bieten Tagespflegeeinrich-
tungen für mehrere Stunden pro Tag Betreuung, Pflege und Tages-
struktur für hilfe- und pflegebedürftige Menschen an. Besonders für 
Menschen mit Demenz und Orientierungsschwierigkeiten und deren 
Angehörige ist dieses Angebot hilfreich. Die Angehörigen werden 
so tagsüber entlastet, während die Menschen mit Demenz die Be-
treuung und Pflege erhalten, die sie benötigen. Tagespflegeein-
richtungen bieten eine Gruppenbetreuung an und sind in der Regel 
montags bis freitags von morgens bis zum Spätnachmittag geöffnet, 
wobei manche Klient*innen die Tagespflege nur an zwei oder drei 
Wochentagen nutzen.36 Sie sollten wohnortnah erreichbar sein, da 
die Besucher*innen dieser Einrichtungen morgens von zu Hause 
in die Einrichtung und abends wieder zurück nach Hause gebracht 
werden. Zur Beförderung der Pflegebedürftigen können eigene Fahr-
dienste der Einrichtungen oder externe Fahrdienste genutzt werden. 
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Tagespflege im 
Rahmen des § 41 SGB XI.
36 Zur Umsetzung dieser Angebotsform vgl. Kuratorium Deutsche Altershilfe 
(2010): Tagespflege. Planungs- und Arbeitshilfe für die Praxis, KDA Köln.

80
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
Mit Stand Dezember 2022 stehen in der Stadt Köln 24 Tagespflege-
einrichtungen mit 384 Plätzen zur Verfügung. Im Durchschnitt ergibt 
dies eine Versorgungsdichte von 0,6 Plätzen je 100 Einwohner*innen 
ab 80 Jahren (Tabelle 15). Diese Versorgungsdichte liegt deutlich 
unter dem Landesdurchschnitt (1,0 Plätze) und dem Bundesdurch-
schnitt (1,6 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren). 
T abelle 15: Angebote der T agespflege
Angebote der T agespflege 
Stadt Köln 2022
Stadtbezirk Einrich­
tungen
Plätze je 100  
ab 80 Jahre
inkl.  
Planung
je 100  
ab 80 Jahre 
Innenstadt 0 0 0,0 28 0,5
Rodenkirchen 3 50 0,7 65 0,9
Lindenthal 6 111 1,2 111 1,2
Ehrenfeld 2 30 0,6 30 0,6
Nippes 3 42 0,6 56 0,8
Chorweiler 1 20 0,4 20 0,4
Porz 4 63 0,8 98 1,3
Kalk 2 28 0,4 40 0,6
Mülheim 3 40 0,5 94 1,1
Köln insgesamt 24 384 0,6 542 0,9
Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023
Über die größte Anzahl von sechs Einrichtungen verfügt der Stadt-
bezirk Lindenthal; hier stehen 111 Plätze zur Verfügung, was einer 
Versorgungsdichte von 1,2 Plätzen je 100 Einwohner*innen ab 80 
Jahren entspricht. An zweiter Stelle steht der Stadtbezirk Porz mit 
vier Einrichtungen, 63 Plätzen und einer Versorgungsdichte von 0,8 
Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. In Rodenkirchen stehen in drei 
Einrichtungen 50 Plätze zur Verfügung, die Versorgungsdichte liegt 
dementsprechend bei 0,7 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. In den 
Stadtbezirken Ehrenfeld und Nippes entspricht die Versorgungs-
dichte mit 0,6 Plätzen je 100 Einwohner*innen ab 80 Jahren dem 
gesamtstädtischen Durchschnitt. In Mülheim liegt die Versorgungs-
dichte zurzeit bei 0,5 Plätzen je 100 Einwohner*innen ab 80 Jahren 
und entspricht somit auch in etwa dem stadtweiten Durchschnitt. In 
den Stadtbezirken Chorweiler und Kalk liegt die Versorgungsdich-
te mit 0,4 Plätzen je 100 Älteren leicht unter dem Durchschnitt der

81
Stadt Köln. Im Stadtbezirk Innenstadt gibt es aktuell kein Angebot an 
Tagespflege, hier müssen die Bewohner*innen derzeit auf Angebote 
in umliegenden Stadtbezirken ausweichen.
Abbildung 20: Lage der T agespflegeeinrichtungen in der Stadt Köln
Innenstadt
Rodenkirchen
Lindenthal
Ehrenfeld
Nippes
Chorweiler
Porz
Kalk
Mülheim
überdurchschnittlich
stark überdurchschnittlich
durchschnittlich
unterdurchschnittlich
stark unterdurchschnittlich
Personal
je 100 Ältere
ab 80 Jahren
Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023
Ein Ausbau der Tagespflegeangebote wird angestrebt: Mit Stand 
Dezember 2022 ist der Aufbau von zehn neuen Tagespflegeeinrich-
tungen vorgesehen, insgesamt befinden sich 158 Tagespflegeplätze 
in konkreter Planung. Bezieht man diese geplanten Kapazitäten in 
den Vergleich mit ein, so verbessert sich die Versorgung insgesamt 
auf 0,9 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren, die Erhöhung der Kapazi-
täten betrifft die Stadtbezirke Innenstadt (28 Plätze), Rodenkirchen

82
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
(15 Plätze), Nippes (14 Plätze), Porz (35 Plätze), Kalk (12 Plätze) und 
Mülheim (54 Plätze; Tabelle 15).
Im Jahr 2022 gab es mit 24 Tagespflegeeinrichtungen zwei Einrich-
tungen mehr als im Jahr 2019, wobei die Versorgungsdichte mit 0,6 
Plätzen je 100 Ältere im Vergleich zum Jahr 2019 nicht gestiegen ist 
(Tabelle 16). Im Stadtbezirk Ehrenfeld ist ein Angebot weggefallen, 
sodass hier die Versorgungsdichte im Jahr 2022 im Vergleich zum 
Jahr 2019 von 0,8 auf 0,6 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren gesun-
ken ist. In den Stadtbezirken Nippes und insbesondere Lindenthal 
konnte das Angebot ausgeweitet werden. In Lindenthal wurden seit 
2019 zwei neue Einrichtungen aufgebaut und 46 weitere Plätze zur 
Verfügung gestellt. Damit stieg dort die Versorgungsdichte von 0,8 
auf 1,2 Plätze je 100 Einwohner*innen ab 80 Jahren an. 
T abelle 16: Angebote der T agespflege im Zeitvergleich
Angebote der T agespflege
Stadtbezirk Stadt Köln 2019 Stadt Köln 2022
Einrich­ 
tungen
Plätze je 100  
ab 80 Jahre
Einrich­ 
tungen
Plätze je 100  
ab 80 Jahre
Innenstadt 0 0 0,0 0 0 0,0
Rodenkirchen 3 50 0,7 3 50 0,7
Lindenthal 4 65 0,8 6 111 1,2
Ehrenfeld 3 40 0,8 2 30 0,6
Nippes 2 28 0,4 3 42 0,6
Chorweiler 1 20 0,4 1 20 0,4
Porz 4 61 0,9 4 63 0,8
Kalk 2 28 0,4 2 28 0,4
Mülheim 3 40 0,5 3 40 0,5
Köln insgesamt 22 332 0,6 24 384 0,6
Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023

83
Ergebnisse der ISG-Befragung der Anbieter von T agespflege 
Die Anbieter von Tagespflege in der Stadt Köln wurden Ende Mai 2023 mit der Bitte um 
Teilnahme an einer Online-Befragung angeschrieben. An dieser Befragung beteiligten 
sich vier von 24 Tagespflegeeinrichtungen in der Stadt Köln.
 › Angebot und Auslastung:  
Die Größe der vier befragten Ein-
richtungen ist sehr ähnlich; es stehen 
zwischen 14 und 18 Plätzen zur Ver-
fügung. Konzeptionell wird eine all-
gemeine Tagespflege angeboten, eine 
weitere Schwerpunktsetzung ist die 
gerontopsychiatrische Pflege (zwei 
Einrichtungen). War die Auslastung 
aufgrund der Auswirkungen der CO-
VID-19-Pandemie in den Jahren 2021 
und 2022 noch etwas geringer, geben 
zwei Einrichtungen für April 2023 eine 
Auslastung von 100 % an. Die Aus-
lastung der beiden anderen befragten 
Tagespflegeeinrichtungen liegt bei 
71 % bzw. 80 %. Eine Einrichtung hat 
ihre Platzzahl seit 2021 um acht Plätze 
erhöht. In den nächsten Jahren sind 
keine Platzveränderungen geplant.
Eine Einrichtung hat von 10:00 bis 
17:30 Uhr geöffnet, die drei anderen 
befragten Einrichtungen von 8:00 bis 
16:00 Uhr. Außerhalb der üblichen 
Öffnungszeiten bieten die Einrichtun-
gen keine Tagespflege an. Drei Ein-
richtungen sehen keinen Bedarf an 
Tagespflegeangeboten am Wochen-
ende, da dies kaum genutzt werden 
würde (andere Einrichtung machte 
keine Angabe). Ebenso gibt es ihrer 
Einschätzung nach keinen Bedarf an 
Nachtpflegeangeboten.
 › Gäste:  
Da die meisten Tagespflegegäste 
nicht täglich die Einrichtung besu-
chen, sind die Plätze mehrfach belegt, 
sodass die Zahl der Gäste größer ist 
als die Zahl der Plätze. Die Zahl der 
Gäste in den Tagespflegeeinrichtun-
gen liegt zwischen 33 und 41 Gästen. 
Durchschnittlich haben die Einrich-
tungen 36 Pflegebedürftige, 59 % der 
Tagespflegegäste sind Frauen. Eine 
Einrichtung hat keinen Gast mit aus-
ländischer Staatsangehörigkeit; eine 
Einrichtung hat sechs, eine weitere 
Einrichtung acht ausländische Gäste 
(15 % bzw. 23 %). Ein Anbieter schätzt, 
zwei LSBTIQ*-Pflegebedürftige zu 
betreuen, zwei Anbieter gehen davon 
aus, keine LSBTIQ*-Gäste zu betreu-
en. 
Die Mehrheit der Gäste besucht die 
Einrichtung an zwei Tagen pro Woche. 
An zweiter Stelle wird eine Besuchs-
häufigkeit von einem bzw. drei Tagen 
genannt. Vier oder fünf Tage in der 
Woche wird die Einrichtung nur von 
einem kleinen Anteil der Gäste ge-
nutzt. Die Tagespflege wird insbeson-
dere von Pflegebedürftigen mit den 
mittleren Pflegegraden in Anspruch 
genommen. Die Mehrheit der Be-
sucher*innen hat Pflegegrad 3 oder 
4. Gäste mit Pflegegrad 2 werden an 
dritter Stelle genannt. Dem Pflegegrad 
5 sind nur vereinzelte Besucher*innen 
zugeordnet. Eine der befragten Ein-
richtungen gibt an, einen Gast ohne 
Pflegegrad zu betreuen. Bei diesen 
befragten Einrichtungen hat kein 
Gast Pflegegrad 1. Bei der absoluten 
Mehrzahl der Besucher*innen der be-
fragten Einrichtungen übernimmt die

84
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
Pflegekasse die Kosten. Nur bei sehr 
wenigen Gästen übernimmt auch das 
Sozialamt die Kosten. Ebenso sind nur 
sehr wenige Gäste Selbstzahler*innen.
 › Personal:  
Die vier befragten Anbieter der Tages-
pflege beschäftigen im Durchschnitt 
sieben Mitarbeiter*innen in fünf Voll-
zeitstellen, davon sind durchschnitt-
lich 3,6 Mitarbeitende (in Vollzeit-
äquivalenten) in der Pflege und 0,9 
Mitarbeitende (in Vollzeitäquivalenten) 
in der sozialen Betreuung tätig. Drei 
der vier befragten Anbieter geben an, 
dass ihre Mitarbeitende Zusatzquali-
fikationen aufweisen. Hier werden 
gerontopsychiatrische Zusatzquali-
fikationen sowie Zusatzqualifikationen 
in den Bereichen kultursensible Pflege 
und Praxisanleitung genannt. 
Die befragten Tagespflegeein-
richtungen benötigen nicht mehr 
Mitarbeitende, als sie derzeit haben. 
Allerdings müssen bei zwei Anbie-
tern die Mitarbeitenden Überstunden 
leisten, um die laufende Versorgung 
garantieren zu können. Ein Anbieter 
macht diesbezüglich die Angabe, dass 
der Anteil der Überstunden schät-
zungsweise 10 % an der vereinbarten 
Wochenstundenzahl beträgt. Alle vier 
befragten Anbieter verfügen über An-
gebote zur Mitarbeiterentlastung: Drei 
Anbieter bieten Kinder- oder sonstige 
Angehörigenbetreuung an, bei einem 
Anbieter ist eine Haustiermitnahme 
möglich. Bei sonstigen Angeboten 
werden Arbeitszeitanpassung, be-
triebliches Gesundheitsmanagement 
und ein umfangreiches Fortbildungs-
programm mit Sport-, Entspannungs- 
und Gesundheitsthemen genannt.
Zwei der befragten Einrichtungen 
berichten von Schwierigkeiten, pas-
sende Mitarbeitende zu finden, die 
beiden anderen Einrichtungen haben 
hier teilweise Schwierigkeiten. Zwei 
Einrichtungen begründen dies mit 
dem Fachkräftemangel. Die beiden 
anderen Einrichtungen führen an, dass 
die Aufgaben in der Tagespflege falsch 
eingeschätzt werden. Eine Einrichtung 
setzt bei Belastungsspitzen Mitarbei-
tende von Zeitarbeitsfirmen ein. Zwei 
Einrichtungen bemühen sich darum, 
Personal aus dem Ausland zu gewin-
nen.
Zwei befragte Anbieter bilden zur-
zeit aus (darunter hat ein Anbieter fünf 
Auszubildene). Eine Einrichtung be-
zieht auch ehrenamtliche Mitarbeiten-
de ein in den Bereichen Einzelbetreu-
ung und Unterstützung bei Aktivitäten 
(z. B. Feste und Ausflüge). Zwei der 
vier befragten Anbieter beschäftigen 
externe Dienstleister. Hier werden die 
Bereiche Therapie, Fahrdienst, Reini-
gung, Wäschedienst sowie Medizin-
produkte genannt. Des Weiteren wird 
in diesem Zusammenhang erläutert, 
dass für die Gäste Dienstleister, wie 
z. B. medizinische Fußpflege oder Fri-
seur, in die Einrichtung bestellt wer-
den können (Kostenübernahme durch 
die Gäste).
 › Digitalisierung:  
Bei den befragten Einrichtungen erfol-
gen die Dienstplanung und Dokumen-
tation bereits digital, teilweise auch 
die Kommunikation mit Pflegebedürf-
tigen und ihren Angehörigen. Bei drei

85
Anbietern werden digitale Medien zu 
Therapiezwecken (z. B. Gesundheits- 
und Gedächtnistraining) eingesetzt. 
Des Weiteren wird teilweise ein digital 
unterstütztes Medikationsmanage-
ment angewandt. Hürden hinsichtlich 
der Digitalisierung sehen die vier be-
fragten Anbieter in den Kosten und der 
Finanzierung sowie in den fehlenden 
zeitlichen Ressourcen. 
 › Kooperation:  
Die Intensität der Kooperationsbezie-
hungen mit anderen Akteuren variiert 
zwischen den vier befragten Einrich-
tungen sehr stark. Sehr regelmäßig 
gestalten sich die Kooperationsbezie-
hungen zu Physiotherapeut*innen. Die 
Kooperationen zu ärztlichen Praxen, 
Apotheken, Sanitätshäusern, Kranken-
häusern / Sozialdienst (Entlassma-
nagement), ambulanten Diensten und 
Pflegeschulen sind unterschiedlich. 
Jeweils zwei befragte Einrichtungen 
haben zu diesen Akteuren regelmä-
ßige (wöchentliche oder monatliche) 
Kooperationsbeziehungen, die ande-
ren Einrichtungen seltenere oder gar 
keine. Auch zu Trägern von stationä-
ren Einrichtungen und Einrichtungen 
der Kurzzeitpflege bestehen keine 
intensiven Kooperationsbeziehun-
gen. Zu Beratungsstellen sowie zum 
Palliativ- und Hospiznetzwerk, zu 
Palliativmediziner*innen, Hospizen 
und Hospizdiensten bestehen keine 
regelmäßigen Kontakte. Eine befragte 
Tagespflegeeinrichtung hat zur Kölner 
Freiwilligen Agentur monatlich Kon-
takt, zwei Einrichtungen seltener. Bes-
sere Kooperationen wünschen sich 
die vier Befragten zu Ärzt*innen (zwei 
Nennungen), Krankenhäusern (eine 
Nennung) und ambulanten Diensten 
(eine Nennung). Ebenso werden Be-
ratungsstellen zur Vermittlung von 
Tagespflegegästen genannt (zwei 
Nennungen).
 › Aktuelle Versorgungslage:  
Die Anbieter wurden nach ihrer Ein-
schätzung der Versorgungslage für 
Pflegebedürftige in der Stadt Köln ge-
fragt. Als unzureichend wird vor allem 
das Angebot an ambulanten Pflege-
diensten, an hauswirtschaftlichen 
Diensten und an Kurzzeitpflegeplätzen 
eingeschätzt. Des Weiteren ist das An-
gebot an ambulant betreuten Wohn-
gemeinschaften für Ältere sowie die 
Hospiz- und Palliativversorgung nach 
Einschätzung der Befragten nicht 
ausreichend. Das Angebot an Tages-
pflegeplätzen schätzen zwei befragte 
Anbieter als zu groß ein. Ein Anbieter 
empfindet es als passgenau.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte vollstationäre Pflege, die 
in Notfallsituationen zur Verfügung stehen soll, beispielsweise wenn 
pflegende Angehörige aufgrund von Krankheit oder Urlaub ihrer 
Pflegetätigkeit vorübergehend nicht nachkommen können. Auch 
zur Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt erfüllt die Kurz-
zeitpflege eine wichtige Funktion. Eine teilweise oder vollständige 
Kostenübernahme der pflegerischen Leistungen durch die Pflege-
versicherung richtet sich nach Dauer und Kosten des Aufenthalts in

86
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
der Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI). Meist sind Kurzzeitpflegeplätze in 
vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen „eingestreut“ , d. h., sie ste-
hen nur dann zur Verfügung, wenn sie nicht als vollstationäre Plätze 
belegt sind. Diese Art von Kurzzeitpflege stellt für Betroffene und An-
gehörige ein unsicheres Angebot dar und erschwert vorausblickende 
Planungen. Bei eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen wird zudem oft 
nur der „normale“ Heimalltag miterlebt, ohne auf die Rückkehr in eine 
Privatwohnung vorbereitet zu werden, was z. B. nach einem medizini-
schen Eingriff sinnvoll sein kann.
Die Kurzzeitpflege erfüllt somit vor allem drei Funktionen: (1) Versor-
gung bei Urlaub oder Verhinderung der Pflegeperson, (2) Kranken-
hausnachsorge, (3) Übergang in die Dauerpflege. Je nach Aufent-
haltsgrund sind die Formen der Kurzzeitpflege unterschiedlich gut 
geeignet: Solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen sind besonders dann 
sinnvoll, wenn eine Rückkehr in den Privathaushalt geplant ist, wie 
im Fall einer Krankenhausnachsorge oder eines Urlaubs bzw. einer 
Verhinderung der Pflegeperson. Eingestreute Kurzzeitpflegeplätze 
sind dagegen sinnvoll, wenn zunächst eine kurzfristige Unterbrin-
gung gesucht wird und mittelfristig ein Heimeinzug angestrebt wird. 
Im Idealfall können die Gäste dann im Anschluss an die Kurzzeit-
pflege innerhalb der Einrichtung in die Dauerpflege übergehen. Für 
Menschen mit Demenz können eingestreute Plätze geeigneter sein, 
da u. a. die räumlichen Gegebenheiten stärker auf die Versorgung de-
menzkranker Personen ausgelegt sind (bspw. bei Hinlauftendenzen). 
Somit erfüllen beide Formen der Kurzzeitpflege je nach Bedarfslage 
wichtige Funktionen. Die meisten Kurzzeitpflegeplätze sind in der 
Regel jedoch in Pflegeeinrichtungen „eingestreut“ , d. h., sie werden 
nur zeitweise für die Kurzzeitpflege und je nach Bedarf auch für 
stationäre Pflege genutzt. Da die Pflegeberatung mit diesen Plätzen 
schlecht planen kann, ist aus fachlicher Sicht auch ein verstärkter 
Ausbau eigenständiger (solitärer) Angebote der Kurzzeitpflege zu 
empfehlen, die ständig für diesen Zweck vorgehalten werden, damit 
verlässlich einzuplanen und räumlich außerhalb des Dauerpflege-
bereichs angesiedelt sind. Allerdings weisen die Träger pflegerischer 
Angebote darauf hin, dass die Umsetzung der solitären Kurzzeit-
pflege wirtschaftlich sehr schwierig sei. Als Herausforderung wird 
diesbezüglich das aufwendige Belegungsmanagement aufgrund der 
saisonal schwankenden Nachfrage, manchmal kurzfristiger Absagen 
sowie der häufigen Wechsel der Pflegebedürftigen genannt. Diese 
häufigen Wechsel stellen auch hohe Anforderungen an das Personal, 
das fachlich flexibel auf die neuen Gäste reagieren muss. Des Wei-
teren haben manche Gäste insbesondere nach einem Krankenhaus-
aufenthalt einen hohen Bedarf an Krankenpflege.

87
In der Stadt Köln bieten 80 Pflegeeinrichtungen insgesamt 492 ein-
gestreute Kurzzeitpflegeplätze an (Tabelle 17). Des Weiteren gibt es 
fünf solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die zusammen 72 Plätze 
vorhalten.37 Der Anteil der solitären Kurzzeitpflegeplätze an allen 
Plätzen beträgt 12,7 %. Somit entfallen knapp 90 % der dargestellten 
Kapazitäten auf eingestreute Plätze, die häufig bereits durch Bewoh-
ner*innen der Dauerpflegeplätze belegt sind.
T abelle 17: Angebote der Kurzzeitpflege
Angebote der Kurzzeitpflege 
Stadt Köln 2022
Stadtbezirk Pflege­ 
einrich­ 
tungen
einge­
streute 
Plätze
solitäre 
Einrich­
tungen
Plätze Plätze  
insgesamt  
je 100  
ab 80 Jahre
Innenstadt 10 54 0 0 0,9
Rodenkirchen 8 55 1 20 1,0
Lindenthal 12 95 0 0 1,0
Ehrenfeld 6 31 1 12 0,8
Nippes 12 71 2 28 1,4
Chorweiler 4 51 0 0 0,9
Porz 10 50 0 0 0,6
Kalk 8 38 1 12 0,7
Mülheim 10 47 0 0 0,5
Köln insgesamt 80 492 5 72 0,9
Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023
Setzt man die Kapazitäten des eingestreuten und solitären Kurzzeit-
pflegeangebots in Relation zur älteren Bevölkerung, so ergibt sich 
insgesamt eine Versorgungsdichte von 0,9 Plätzen je 100 Ältere für 
die Stadt Köln. Nur für eingestreute Kurzzeitpflegeplätze liegt diese 
Versorgungsdichte bei 0,8 und für solitäre Kurzzeitpflegeplätze bei 
0,1 Plätzen je 100 Ältere.38 Dies liegt sowohl unter dem Landes- als 
auch unter dem Bundesdurchschnitt von 0,4 solitären Kurzzeitpfle-
geplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren.
37 Im Stadtbezirk Porz ist eine weitere solitäre Kurzzeitpflege mit 15 Plätzen in 
konkreter Planung.
38 Wird auch die mit 15 solitären Kurzzeitpflegeplätzen geplante Einrichtung be-
rücksichtigt, erhöht sich die Versorgungsdichte nur geringfügig, sodass sie gerun-
det immer noch bei 0,9 Plätzen je 100 Ältere liegt.

88
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
Abbildung 21: Lage der Kurzzeitpflegeeinrichtungen in der Stadt Köln
Innenstadt
Rodenkirchen
Lindenthal
Ehrenfeld
Nippes
Chorweiler
Porz
Kalk
Mülheim
überdurchschnittlich
stark überdurchschnittlich
durchschnittlich
unterdurchschnittlich
stark unterdurchschnittlich
Personal
je 100 Ältere
ab 80 Jahren
Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023
Zwar gibt es in allen Kölner Stadtbezirken ein Angebot an Kurzzeit-
pflegeplätzen, jedoch unterscheidet sich die Versorgungsdichte sehr 
zwischen den Stadtbezirken. Die höchste Versorgungsdichte er-
reicht der Stadtbezirk Nippes mit 1,4 Plätzen je 100 Ältere. An zwei-
ter Stelle stehen die Stadtbezirke Rodenkirchen und Lindenthal mit 
einer Versorgungsdichte von 1,0 Plätzen je 100 Ältere. Die Stadtbe-
zirke Innenstadt und Chorweiler liegen im stadtweiten Durchschnitt 
von 0,9. Die Versorgungsdichte in Ehrenfeld liegt bei 0,8 Plätzen 
je 100 Ältere und ist somit auch mit dem Kölner Durchschnitt ver-
gleichbar. Die Stadtbezirke Kalk (0,7 Plätze je 100 Ältere) und Porz

89
(0,6 Plätze je 100 Ältere) liegen knapp unter dem gesamtstädtischen 
Durchschnitt. Die geringste Versorgungsdichte weist der Stadtbezirk 
Mülheim mit 0,5 Plätzen je 100 Ältere auf. Allerdings ist die Kurzzeit-
pflege ein so knappes Versorgungsangebot, dass bei Bedarf sicher-
lich auch ein Angebot in einem anderen Stadtbezirk angenommen 
würde.
Das Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen hat sich seit 2019 um 14 Plät-
ze erhöht. Die Versorgungsdichte hat sich dadurch nicht verändert.
Ergebnisse der ISG-Befragung von Einrichtungen der Kurzzeitpflege
Auch die Anbieter der Kurzzeitpflege wurden Ende Mai 2023 mit der Bitte um Teilnahme 
an einer Online-Befragung angeschrieben. An dieser Befragung beteiligte sich keine der 
fünf Einrichtungen der solitären Kurzzeitpflege. Von den 23 befragten stationären Pflege-
einrichtungen bieten 19 Einrichtungen auch eingestreute Kurzzeitpflege an (86 %). Die 
Zahl der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze der befragten Einrichtungen liegt zwischen 
zwei und zehn Plätzen, durchschnittlich bei sechs Plätzen (Angaben von zwölf Einrichtun-
gen). Planungen zur Veränderung der Platzzahl in den nächsten Jahren geben die befrag-
ten Einrichtungen nicht an.
Sieben befragte Anbieter machten Anga-
ben zum Anlass für den Aufenthalt in der 
Kurzzeitpflege. Fünf Befragte sehen das 
Warten auf einen vollstationären Dauer-
pflegeplatz als Grund für einen Aufent-
halt, dies trifft ihrer Einschätzung nach auf 
durchschnittlich 60 % der Gäste zu. Kran-
kenhausnachsorge wird von allen sieben 
Befragten als Anlass angegeben, durch-
schnittlich trifft dies auf schätzungsweise 
24 % der Gäste zu. Jeweils fünf Befragte 
geben Urlaubspflege sowie Krankheit oder 
sonstige Verhinderung der Pflegeperson 
als Gründe für einen Kurzzeitpflegeaufent-
halt an. Krankheit oder sonstige Verhin-
derung trifft auf durchschnittlich 22 % der 
Gäste zu, Urlaubspflege nur auf 7 %. Vier 
befragte Anbieter sehen auch in rehabilita-
tiven und / oder präventiven pflegerischen 
Maßnahmen einen Aufenthaltsgrund. 
Durchschnittlich trifft das nach Einschät-
zung der befragten Anbieter auf knapp 
20 % der Gäste zu.
Durchschnittlich sind 23 % der neu einge-
zogenen Bewohner*innen in der stationä-
ren Dauerpflege im Jahr 2022 über einen 
Aufenthalt in der Kurzzeitpflege aufge-
nommen worden (Angaben von sieben 
befragten Anbietern).
Sieben Befragte geben an, ob sie alle An-
fragen nach einem Kurzzeitpflegeplatz er-
füllen können. Darunter sind fünf Einrich-
tungen, die dies nicht können, und zwei 
Einrichtungen, die dies nur in manchen 
Monaten können.
Allgemein wird angemerkt, dass das An-
gebot an Kurzzeitpflegeplätzen zu gering 
ist. In diesem Zusammenhang wird darauf 
hingewiesen, dass aufgrund des Platzman-
gels in der vollstationären Dauerpflege es 
immer schwieriger wird, freie Kurzzeitpfle-
geplätze anzubieten.

90
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
Vollstationäre Dauerpflege
Wenn Pflegebedürftige auch bei Ausschöpfung aller Unterstüt-
zungsmöglichkeiten nicht mehr bedarfsgerecht in ihrer Privatwoh-
nung versorgt werden können, ist eine Unterbringung in einer voll-
stationären Dauerpflegeeinrichtung oft unausweichlich. Da es sich 
um eine relativ teure Pflegeform handelt und die Pflegebedürftigen 
selbst in der Regel so lange wie möglich in ihrer vertrauten Wohnung 
bleiben möchten, sollte die stationäre Pflege erst als letzte Möglich-
keit in Anspruch genommen werden. Die konzeptionelle Gestaltung 
der Pflege und Betreuung in stationären Einrichtungen wurde in den 
letzten 20 Jahren in Richtung innovativer Wohn-, Pflege- und Be-
treuungskonzepte weiterentwickelt.39 Dazu gehört beispielsweise 
die Umstellung von „Funktionspflege“ mit ihren Handlungsroutinen 
auf eine „Bezugspersonenpflege“ , die nach fachlicher Einschätzung 
zu einer erheblichen Qualitätssteigerung insbesondere in der Be-
gleitung von Menschen mit Demenz führt.40 In der Fachdiskussion 
wurde auch die Vergleichbarkeit von stationären Pflegeeinrichtun-
gen thematisiert. Die Ergebnisqualität dieser Pflegeform sollte nach 
transparenten Kriterien beurteilbar sein und auch die Einschätzung 
der Bewohner*innen einbeziehen.41 Seit 2019 prüft der Medizinische 
Dienst der Krankenversicherung (MDK) die vollstationären Ein-
richtungen nach festgelegten Qualitätskriterien.42 Die Qualität der 
Pflege kann auch durch Weiterbildung, Unterstützung und Stärkung 
des Pflegepersonals verbessert werden, dessen Belastung durch 
das durchschnittlich höhere Alter der Heimbewohner*innen und den 
39 Jacobs, K.; Kuhlmey, A.; Greß, S.; Klauber, J.; Schwinger, A. (2021): Pflege-
Report 2021: Sicherstellung der Pflege: Bedarfslagen und Angebotsstrukturen. 
Berlin: Springer.
40 Schumann, S. (2018): Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in der Pflege 
von Menschen mit Demenz “ , in: GGP – Fachzeitschrift für Geriatrische und Geron-
tologische Pflege, 2(05), S. 200–203. – Höwler, E. (2019): Beziehungsgestaltung in 
der Altenpflege, in: Pflegezeitschrift 72, S. 42–45.
41 Wingenfeld, K.; Engels, D. et al. (2011): Entwicklung und Erprobung von In-
strumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe, 
hrsg. vom Bundesministerium für Gesundheit und Bundesministerium für Familie, 
Senioren, Frauen und Jugend, Berlin.
42 Die Prüfergebnisse werden im Internet veröffentlicht: https:/ /www.md-nord-
rhein.de/versicherte/qualitaetspruefung-im-pflegeheim

91
steigenden Anteil von Menschen mit Demenz in stationärer Betreu-
ung erhöht wird.43
Das Angebot an vollstationärer Pflege in der Stadt Köln umfasst zum 
Stand Dezember 2022 insgesamt 93 Einrichtungen mit 7.256 Pfle-
geplätzen (Tabelle 18)44. Die Versorgungsdichte mit stationären Pfle-
geplätzen liegt im städtischen Durchschnitt bei 11,4 Pflegeplätzen je 
100 Ältere ab 80 Jahren. Diese Versorgungsdichte liegt sowohl unter 
dem Landesdurchschnitt (13,7 Plätze) als auch unter dem Bundes-
durchschnitt (14,4 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren). 
Bei der Berechnung der Versorgungsdichte werden die pflegeri-
schen Kapazitäten auf die ältere Bevölkerung im jeweiligen Stadt-
bezirk bezogen. Ein Teil der stationären Pflegeplätze wird aber durch 
Pflegebedürftige belegt, die von außerhalb der Stadt Köln kommen. 
In der Befragung stationärer Einrichtungen wurde ermittelt, dass 
etwa 16 % der stationären Pflegeplätze durch auswärtige Pflege-
bedürftige genutzt werden (siehe unten Befragungsergebnisse 
stationäre Pflege), dies entspricht hochgerechnet 1.181 stationären 
Plätzen.45 Umgekehrt wohnen aber auch einige Pflegebedürftige aus 
der Stadt Köln in Pflegeeinrichtungen außerhalb der Stadt. Deren 
genaue Zahl ist nicht bekannt, kann aber anhand der Bezieher*in-
nen der Hilfe zur Pflege geschätzt werden: Von 3.680 Bezieher*in-
nen ab 65 Jahren von stationären Leistungen der Hilfe zur Pflege 
(2022) waren 830 außerhalb der Stadt Köln untergebracht, dies 
entspricht 22,6 %. Nimmt man an, dass der Anteil der in Einrichtun-
gen außerhalb der Stadt untergebrachten Pflegebedürftigen unter 
den Selbstzahler*innen ähnlich hoch ist, so sind von den rund 7.482 
Einwohner*innen der Stadt Köln mit stationärem Pflegebedarf schät-
zungsweise rund 1.690 Pflegebedürftige in Einrichtungen außerhalb 
der Stadt untergebracht. Der Tendenz nach werden somit mehr sta-
43 Vgl. Kuratorium Deutsche Altershilfe (2013): PflegeWert – Wertschätzung 
erkennen, fördern, erleben. Handlungsanregungen für Pflegeeinrichtungen, Köln. 
– Mehlan, S.; Engels, D. (2013): CareWell – Starke Mitarbeiter für eine gute Pflege. 
Abschlussbericht des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik, hrsg. 
vom Caritasverband für die Stadt Köln e. V., Köln. – Stemmer, R. (2021): Beruflich 
Pflegende – Engpass oder Treiber von Veränderungen? In: Jacobs, K. et al. (Hrsg.): 
Pflege-Report 2021: Sicherstellung der Pflege: Bedarfslagen und Angebotsstruk-
turen. Berlin: Springer.
44 Dabei werden hier im Gegensatz zur Darstellung im 2. Pflegebericht die ein-
gestreuten Kurzzeitpflegeplätze nicht mitgezählt, sondern unter dem Angebot der 
Kurzzeitpflege erfasst.
45 Diese Berechnung ist als Hinweis zu bewerten, da nur sieben befragte Einrich-
tungen eine Schätzung zum Anteil der Bewohner*innen, die nicht aus Köln stam-
men, vorgenommen haben.

92
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
tionär Pflegebedürftige aus der Stadt Köln in Einrichtungen außer-
halb der Stadt untergebracht, als umgekehrt Pflegebedürftige von 
außerhalb der Stadt Köln in hiesigen Einrichtungen wohnen. In die-
sem Zusammenhang ist auch die durchschnittliche Auslastungsrate 
der stationären Einrichtungen in der Stadt Köln zu berücksichtigen. 
Diese lag im Jahr 2021 bei 95,8 % und im Jahr 2022 bei 95,6 %.46 Die 
stationären Einrichtungen in der Stadt Köln sind somit nahezu voll 
ausgelastet, was dazu führen kann, dass Pflegeplätze auch außer-
halb Kölns gesucht werden.
Die einzelnen Stadtbezirke unterscheiden sich hinsichtlich ihrer 
Anzahl an stationären Einrichtungen zum Teil deutlich. Die höchste 
stationäre Versorgungsdichte erreicht der Stadtbezirk Innenstadt 
mit 15,2 Plätzen pro 100 Ältere ab 80 Jahren (zehn Einrichtungen, 
885 Plätze). Über dem Gesamtdurchschnitt liegen auch die Stadtbe-
zirke Nippes (14,9 Plätze je 100 Ältere) und Ehrenfeld (14,0 Plätze je 
100 Ältere): In Nippes befinden sich 17 Einrichtungen mit insgesamt 
1.064 Pflegeplätzen, in Ehrenfeld sieben Einrichtungen mit 715 Plät-
zen. Die Versorgungsdichte in Lindenthal entspricht mit 11,4 Plätzen 
je 100 Ältere dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Auch die Versor-
gungsdichte in Kalk ist mit 10,9 Plätzen je 100 Ältere mit dem Durch-
schnitt der Stadt Köln vergleichbar. Die Versorgungsdichte in den 
Stadtbezirken Rodenkirchen, Chorweiler und Porz liegt bei 9,6 bzw. 
10,0 Plätzen je 100 Einwohner*innen ab 80 Jahren und damit etwas 
unter dem Gesamtdurchschnitt. In Mülheim stehen zehn Einrichtun-
gen und 759 Dauerpflegeplätze zur Verfügung; die Versorgungsdich-
te liegt somit bei 8,8 Plätzen je 100 Ältere und ist die niedrigste im 
Kölner Stadtgebiet.
46 Angaben der Stadt Köln. Auch in der Anbieterbefragung der stationären Ein-
richtungen wird eine Vollauslastung der befragten Einrichtungen angegeben (siehe 
unten).

93
T abelle 18: Angebote der vollstationären Pflege
Angebote der vollstationären Pflege 
Stadt Köln 2022
Stadtbezirk Einrich­
tungen
Plätze je 100  
ab 80 Jahre
inkl. 
 Planung
je 100 ab 
80 Jahre 
Innenstadt 10 885 15,2 885 15,2
Rodenkirchen 10 712 9,6 712 9,6
Lindenthal 13 1.093 11,4 1.093 11,4
Ehrenfeld 7 715 14,0 715 14,0
Nippes 17 1.064 14,9 1.096 15,4
Chorweiler 4 523 9,6 523 9,6
Porz 14 777 10,0 970 12,5
Kalk 8 728 10,9 728 10,9
Mülheim 10 759 8,8 759 8,8
Köln insgesamt 93 7.256 11,4 7.481 11,8
Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023
Sofern bereits konkrete Planungen vorliegen bzw. der Umbau oder 
Neubau bereits begonnen hat, wurden diese Planungen in der Be-
standsaufnahme berücksichtigt. In den beiden rechten Spalten der 
Tabelle 18 werden die zukünftigen (konkreten) Planungen in die 
Auflistung der Platzkapazitäten und die Berechnung der Versor-
gungsdichte einbezogen. Insgesamt ergibt sich für die Stadt Köln ein 
zukünftiger Ausbau von 225 Plätzen. Der größte Teil dieses Ausbaus 
ist für den Stadtbezirk Porz geplant (knapp 200 Plätze). Unter Be-
rücksichtigung der konkreten Um- und Neubauplanungen wird die 
Versorgungsdichte der Stadt Köln daher von 11,4 Plätzen auf 11,8 
Plätze je 100 Einwohner*innen ab 80 Jahren steigen.
Laut Pflegestatistik beläuft sich die Zahl der Beschäftigten in der 
teil- und vollstationären Pflege in der Stadt Köln im Jahr 2021 auf 
insgesamt 8.757 Personen, davon sind 2.856 Mitarbeitende vollzeit-
beschäftigt (33 %).

94
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
Abbildung 22: Lage der stationären Pflegeeinrichtungen in der Stadt Köln
Innenstadt
Rodenkirchen
Lindenthal
Ehrenfeld
Nippes
Chorweiler
Porz
Kalk
Mülheim
überdurchschnittlich
stark überdurchschnittlich
durchschnittlich
unterdurchschnittlich
stark unterdurchschnittlich
Personal
je 100 Ältere
ab 80 Jahren
Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023
Die Zahl der Einrichtungen der vollstationären Pflege ist von 94 im 
Jahr 2019 auf 93 im Jahr 2022 leicht gesunken.47 Das Angebot der 
vollstationären Pflegeplätze umfasst mit 7.256 Plätzen im Jahr 2022 
53 Plätze weniger als im Jahr 2019 (Tabelle 19). Gleichzeitig ist die 
Zahl der älteren Menschen in diesem Zeitraum angestiegen, sodass 
sich die Versorgungsdichte von 12,3 Plätzen je 100 Ältere ab 80 
47 Eine Einrichtung im Stadtbezirk Ehrenfeld ist wegen Umbau geschlossen.

95
Jahren im Jahr 2019 auf 11,4 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren ver-
schlechtert hat. Eine Bewertung dieser Entwicklung ist aber nur im 
Kontext der vorstationären Angebote möglich: Wenn die Verminde-
rung des stationären Angebots mit einem Ausbau der vorstationären 
Angebote einhergeht, entspricht dies dem Grundsatz „ambulant und 
teilstationär vor stationär“ . Die oben stehenden Analysen der nicht 
vollstationären Angebote lassen aber auch dort noch Entwicklungs-
bedarf erkennen.
T abelle 19: Angebote der vollstationären Pflege im Zeitvergleich
Angebote der vollstationären Pflege
Stadtbezirk Stadt Köln 2019 Stadt Köln 2022
Einrich­ 
tungen
Plätze je 100  
ab 80 Jahre
Einrich­ 
tungen
Plätze je 100  
ab 80 Jahre
Innenstadt 10 887 16,1 10 885 15,2
Rodenkirchen 10 712 10,5 10 712 9,6
Lindenthal 13 1.129 13,2 13 1.093 11,4
Ehrenfeld 8 734 14,7 7 715 14,0
Nippes 17 1.050 15,5 17 1.064 14,9
Chorweiler 4 525 10,2 4 523 9,6
Porz 14 781 11,1 14 777 10,0
Kalk 8 728 11,4 8 728 10,9
Mülheim 10 763 9,3 10 759 8,8
Köln insgesamt 94 7.309 12,3 93 7.256 11,4
Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023
In allen Stadtbezirken hat sich die Versorgungsdichte im Bereich der 
vollstationären Pflege von 2019 bis 2022 verschlechtert. Die größ-
ten Veränderungen sind in den Stadtbezirken Lindenthal und Porz 
zu verzeichnen, dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass in Porz ein 
Ausbau der vollstationären Pflegeplätze in konkreter Planung ist.

96
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
Ergebnisse der ISG-Befragung von stationären Pflegeeinrichtungen
Auch die Anbieter stationärer Pflege wurden Ende Mai 2023 mit der Bitte um Teilnahme 
an einer Online-Befragung angeschrieben. An dieser Befragung beteiligten sich 23 der 93 
stationären Pflegeeinrichtungen in der Stadt Köln, dies entspricht einer Beteiligung von 
25 %.
48 Für die Jahre 2021 und 2022 gibt die Mehrheit der befragten Anbieter an, dass die Auslastung durch 
Corona-Maßnahmen beeinflusst war.
49 Diese Einrichtung richtet sich an diese Zielgruppe.
 › Kapazität:  
Im Durchschnitt bieten die befragten 
Einrichtungen 81 Plätze in der voll-
stationären Dauerpflege an, wobei 
auf die kleinste Einrichtung zehn und 
auf die größte Einrichtung 177 Plätze 
entfallen. Die Mehrheit der befrag-
ten Einrichtungen (15 Einrichtungen, 
65 %) hat ein Angebot von 50 bis 100 
Plätzen. Durchschnittlich gibt es 70 
Einbettzimmer und sechs Zweibett-
zimmer. Aufgrund des Platzmangels 
im stationären Bereich erreichen die 
Einrichtungen viele Platzanfragen. Die 
Pflegeeinrichtungen wurden gefragt, 
für wie viel Prozent der wöchentlichen 
Anfragen sie einen Pflegeplatz anbie-
ten können. Hierzu machen sieben An-
bieter Angaben: Durchschnittlich kann 
knapp 3 % der wöchentlich anfragen-
den Interessent*innen ein Pflegeplatz 
angeboten werden. Die befragten Ein-
richtungen waren in den Jahren 2021, 
2022 und 2023 (April) mit einer durch-
schnittlichen Auslastung von 94 % bis 
96 % voll ausgelastet.48
Alle befragten Einrichtungen erfül-
len die Anforderungen des Wohn- und 
Teilhabegesetzes und der Wohn- und 
Teilhabegesetz-Durchführungsver-
ordnung. Es sind keine Anpassungen 
erforderlich. Bei einem Anbieter sind 
bauliche Veränderungen (Kernsanie-
rung) nötig, aber noch nicht konkret 
geplant.
 › Bewohner*innen:  
Durchschnittlich leben 71 Bewoh-
ner*innen in einer Einrichtung, und 
der Frauenanteil liegt insgesamt bei 
71 %. Durchschnittlich 16 % der Be-
wohner*innen der befragten Pflege-
heime stammen nicht aus Köln (An-
gaben von sieben Einrichtungen). 
Acht befragte Einrichtungen machen 
Angaben zur Bewohnerzahl mit aus-
ländischer Staatsangehörigkeit und 
mit internationaler Familiengeschich-
te: In einer dieser Einrichtung lebt 
keine Person mit einer ausländischen 
Staatsangehörigkeit. Die anderen 
Anteile der Bewohner*innen mit aus-
ländischer Staatsangehörigkeit rei-
chen von 2 % über 10 % und 30 % bis 
zu 80 % (durchschnittlich 14 %)49. Die 
geschätzten Anteile der Bewohner*in-
nen mit internationaler Familienge-
schichte liegen zwischen 4 und 5 %

97
(vier Nennungen) und 94 %, der durch-
schnittliche Anteil bei 16 %. Diese acht 
befragten Anbieter haben auch eine 
Schätzung zur Anzahl der LSBTIQ*-
Pflegebedürftigen in ihrer Einrichtung 
abgegeben. Fünf Einrichtungen gehen 
davon aus, dass kein*e Bewohner*in 
der Gruppe der LSBTIQ* zugehörig ist. 
Bei den anderen drei Einrichtungen 
liegen die Anteile zwischen 2 und 5 %. 
Der durchschnittliche Anteil unter die-
sen acht befragten Einrichtungen liegt 
bei 2 %. Ebenso können diese acht 
Anbieter auch Angaben zur Konfes-
sion ihrer Bewohner*innen machen. 
In einer befragten Einrichtung ist die 
Mehrheit der Bewohner*innen jüdisch 
(Zielgruppe dieser Einrichtung). In vier 
Einrichtungen gehört die deutliche 
Mehrheit der Bewohner*innen der 
christlichen Konfession an. In einer 
weiteren Einrichtung ist zwar auch die 
Mehrheit der christlichen Konfession 
zugehörig (55 %), doch ein großer 
Anteil ist konfessionslos (43 %). In der 
anderen Einrichtung ist der Anteil der 
Konfessionslosen mit zwei Dritteln 
am größten, hier sind 23 % der christ-
lichen Konfession zugehörig und 9 % 
der muslimischen. Sieben Anbieter 
können Angaben zur Altersstruktur 
der Bewohner*innen machen: Die 
Hälfte der Bewohner*innen ist zur Zeit 
der Befragung zwischen 80 und 89 
Jahre alt, ein Drittel ist mindestens 90 
Jahre alt. Der Altersgruppe der 70- 
bis 79-Jährigen gehören 15 % an. Nur 
ein kleiner Anteil von 5 % sind jünger 
als 70 Jahre. Sechs Anbieter können 
Angaben zum Einzugsalter der Be-
wohner*innen machen. Die Hälfte der 
aktuellen Bewohner*innen ist mit 80 
bis 89 Jahren in die Einrichtung einge-
zogen. Etwa 23 % der Bewohner*innen 
gehörten beim Einzug der Altersgrup-
pe der 70- bis 79-Jährigen an, 19 % 
waren 90 Jahre alt oder älter. Etwa 
10 % der jetzigen Bewohner*innen wa-
ren beim Einzug jünger als 70 Jahre.
Nur eine Person der befragten 
Einrichtungen ist dem Pflegegrad 1 
zugeordnet (0,1 %). Den Pflegegrad 
2 haben 12 % der Bewohner*innen, 
dem Pflegegrad 3 sind 37 % der Be-
wohner*innen und dem Pflegegrad 4 
35 % der Bewohner*innen zugeordnet. 
Personen mit dem fünften und damit 
höchsten Pflegegrad machen 16 % 
der Bewohner*innen der befragten 
Pflegeeinrichtungen aus. Somit sind in 
der stationären Pflege die Anteile der 
Klient*innen mit geringerem Pflege-
bedarf niedriger und die Anteile mit 
Pflegegrad 4 und 5 deutlich höher als 
in der Verteilung aller Pflegebedürfti-
gen nach Pflegegrad (vgl. Kapitel 4.1). 
Leistungen der Hilfe zur Pflege 
beziehen durchschnittlich 68 % der 
Bewohner*innen (Angaben von sieben 
Einrichtungen). In drei Einrichtungen 
beziehen alle Bewohner*innen Leis-
tungen der Hilfe zur Pflege, in einer 
weiteren Einrichtung 97 %. Durch-
schnittlich bezieht knapp die Hälfte 
der Bewohner*innen der befragten 
Einrichtungen Pflegewohngeld (Anga-
ben von 20 Einrichtungen).
In 19 der befragten Einrichtungen 
stehen die hauseigenen Angebote 
auch älteren Menschen aus Privat-
haushalten offen (86 %). Als Beispiele 
werden hier genannt: Mittagstisch, 
Café, Dämmerschoppen, Kaffeenach-
mittag, Feste, Seniorenband, (kultu-
relle) Veranstaltungen, interkulturelle 
Veranstaltungen, Kursprogramme, 
Fitnessstudio, physikalische Therapie,

98
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
Selbsthilfegruppen und die Nutzung 
von Räumlichkeiten (Festsaal).
 › Konzeptionelle Schwerpunktsetzung 
und besondere Bedarfslagen:  
Fast alle der befragten Einrichtun-
gen geben an, nach dem Konzept der 
Bezugspflege zu arbeiten. Weiterhin 
geben 65 % der Einrichtungen an, 
Personen mit Demenz integriert zu 
betreuen. Vier Einrichtungen wenden 
das Hausgemeinschaftsmodell an 
(17 %). Eine Einrichtung arbeitet nach 
dem Konzept der Funktionspflege 
(Mehrfachnennungen möglich). 
Weiterhin wurden die Einrichtungen 
nach konkreten Schwerpunktsetzun-
gen gefragt. Vier Einrichtungen geben 
an, in ihrer Einrichtung keinen beson-
deren Schwerpunkt bzw. keine beson-
dere Zielgruppe zu haben (17 %). Unter 
den Einrichtungen mit konzeptionellen 
Schwerpunkten richten sich 58 % an 
Personen mit Demenz (elf Einrichtun-
gen) und 53 % an ältere Menschen mit 
gerontopsychiatrischen Erkrankungen 
(zehn Einrichtungen). Fünf Einrich-
tungen geben ältere Menschen mit 
internationaler Familiengeschichte 
als besondere Zielgruppe an (26 %). 
Jeweils eine Einrichtung hat als be-
sondere Zielgruppe ältere Menschen 
mit Hinlauftendenzen, ältere Men-
schen mit geistiger oder psychischer 
Behinderung, jüngere Menschen mit 
Behinderungen oder ältere Menschen 
mit Erkrankung des zentralen Nerven-
systems (ZNS; je 5 %). Sieben dieser 
Einrichtungen geben andere Ziel-
gruppen an (37 %): Zwei Einrichtungen 
geben Queer-Senior*innen als spezi-
fische Zielgruppe an, eine Einrich-
tung spricht Menschen mit jüdischer 
Religionszugehörigkeit an und eine 
weitere gibt kultursensible Pflege als 
spezifischen Schwerpunkt an. Zwei 
Einrichtungen versorgen auch jüngere 
Menschen mit neurologischen Erkran-
kungen. Ein befragter Anbieter kann 
auch Menschen mit Heimbeatmung 
und Wachkomapatient*innen (Phase 
F) aufnehmen. Darüber hinaus geben 
vier Einrichtungen im offenen Ant-
wortfeld an, dass kultursensible Pflege 
in ihrer Konzeption eine Rolle spielt. 
Eine dieser Einrichtungen hat einen 
eigenen Pflegebereich für türkisch-
stämmige Pflegebedürftige. 
Immer wieder ist zu hören, dass 
stationäre Pflegeplätze für besonde-
re Zielgruppen fehlen. Die Anbieter 
wurden in der Befragung um Angaben 
gebeten, ob es Interessentengruppen 
gibt, die nicht aufgenommen werden 
können, da es für diese kein geeig-
netes Betreuungsangebot gibt. Zwei 
Anbieter geben an, dass das in ihrer 
Einrichtung nicht vorkam. Bei 20 An-
bietern kam dies vor (87 %): Bei 90 % 
von ihnen gab es Ablehnungen von 
Menschen mit Suchtproblematiken 
(18 Einrichtungen), bei 45 % aufgrund 
des Bedarfs an Intensivpflege (neun 
Einrichtungen). Ein Viertel dieser 
Einrichtungen konnte Menschen mit 
starker Demenz, mit herausfordern-
den Verhalten oder Hinlauftendenzen 
kein Platzangebot machen (fünf Ein-
richtungen). Ebenso können nicht bei 
allen Einrichtungen Menschen mit 
Behinderung unter 65 Jahren aufge-
nommen werden; hier berichten vier 
Anbieter von Ablehnungen. Jeweils 
eine Einrichtung gibt an, Anfragen von

99
Menschen mit erheblichen Gesund-
heitsproblemen (z. B. nach einem 
Krankenhausaufenthalt), Menschen 
mit Keimbelastungen und Menschen 
mit psychischen Störungen abgelehnt 
zu haben, da kein geeignetes Be-
treuungsangebot in ihrer Einrichtung 
vorhanden ist. Ebenso wird ergänzt, 
dass Platzanfragen von Menschen mit 
hochgradig aggressivem Verhalten 
bereits abgelehnt werden mussten.
 › Kultur- und gendersensible Pflege:  
Bis auf eine Einrichtung50 haben alle 
befragten Einrichtungen in ihrem Kon-
zept oder in ihren Leitlinien ausdrück-
lich festgehalten, dass ihr Angebot 
allen Menschen in ihrer Vielfalt offen-
steht (96 %). Des Weiteren benennen 
die Konzepte und Leitlinien von 20 der 
befragten Einrichtungen (87 %) aus-
drücklich die Themen sexuelle und 
geschlechtliche Vielfalt. Bisher stehen 
nur den Bewohner*innen von vier 
Einrichtungen Broschüren oder In-
formationen, die das Thema LSBTIQ* 
betreffen, öffentlich zugänglich zur 
Verfügung (17 %); 14 weitere Einrich-
tungen haben dies jedoch geplant 
(61 %). Ebenso haben 14 befragte 
Anbieter geplant, den Mitarbeiten-
den Informationsmaterial zu LBSTIQ* 
bzw. zu sexueller und geschlechtli-
cher Identität zur Verfügung zu stellen 
(61 %). In vier Einrichtungen ist dies 
bereits der Fall (17 %). Fortbildungsan-
gebote zu diesem Themenbereich gibt 
es bereits für die Mitarbeitenden von 
20 der befragten Einrichtungen (87 %), 
bei einer weiteren Einrichtung ist dies 
50 Die andere Einrichtung richtet sich an eine spezielle Zielgruppe.
geplant (4 %). Kontakte zu Organisa-
tionen, für die das Thema LSBTIQ* 
relevant ist bzw. zu deren Zielgruppe  
LSBTIQ*-Senior*innen gehören (z. B. 
Interessensvertretungen, Begeg-
nungs- und Beratungsangebote), 
haben 17 befragte Anbieter (74 %). Bei 
18 der befragten Einrichtungen (78 %) 
sind Dokumente, z. B. zur Ermittlung 
der biografischen Informationen, auf 
die Lebenswelt von LSBTIQ*-Seni-
or*innen abgestimmt (z. B. Begriffe 
wie „divers“ oder „Lebenspartner*in-
nen“), bei einer Einrichtung ist eine 
solche Überarbeitung in Planung (4 %). 
Das Konzept und die Leitlinien 
von 22 der 23 befragten Einrichtun-
gen (96 %) benennen ausdrücklich 
Themen, die die Zielgruppe der Se-
nior*innen mit internationaler Fami-
liengeschichte betreffen (z. B. kultu-
relle Offenheit, Kultursensibilität). Die 
andere Einrichtung hat diese Frage 
nicht beantwortet. In 20 Einrichtun-
gen (87 %) steht den Mitarbeitenden 
Informationsmaterial zum Thema 
kulturelle Vielfalt und kultursensible 
Pflege zur Verfügung. In ebenso vielen 
Häusern gibt es Fortbildungsange-
bote zu diesen Themenbereichen, in 
zwei weiteren ist dies geplant (9 %). 19 
der befragten Anbieter (83 %) geben 
an, dass die Einrichtung Kontakte zu 
Organisationen hat, zu deren Ziel-
gruppe Menschen mit internationaler 
Familiengeschichte gehören (z. B. 
Migrantenselbstorganisationen, inter-
kulturelle Zentren, Begegnungs- und 
Beratungsangebote). Bei zwei Ein-
richtungen ist dies geplant, und bei

100
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
weiteren zwei Einrichtungen bestehen 
diese Kontakte nicht (jeweils 9 %).
Im offenen Antwortfeld haben meh-
rere Einrichtungen (des gleichen Trä-
gers) angegeben, dass ein separater 
Pflege-Wohnbereich mit spezifischem 
Konzept zum einen für LSBTIQ*-Pfle-
gebedürftige und zum anderen für 
Pflegebedürftige mit internationaler 
Familiengeschichte in Planung ist. 
 › Personal, Auszubildende und 
 Ehrenamtliche:  
In den befragten Einrichtungen arbei-
ten durchschnittlich 62 Mitarbeiter*in-
nen (mit einer Spanne von 17 bis 240 
Mitarbeitenden). Von den befragten 
Anbietern haben acht nähere Angaben 
zu ihrem Personal gemacht: Durch-
schnittlich haben diese acht Anbieter 
110 Mitarbeitende. Da viele von ihnen 
in Teilzeit arbeiten, entspricht dies 
durchschnittlich ca. 67 Vollzeitstellen. 
Davon entfallen 64 % auf Mitarbeiten-
de in der Pflege, 12 % auf Mitarbeiten-
de, die in der zusätzlichen Betreuung 
und Aktivierung tätig sind, und 25 % 
auf Mitarbeitende aus anderen Be-
reichen (z. B. Hauswirtschaft, Verwal-
tung).
In allen befragten Einrichtungen 
verfügen Mitarbeitende über Zusatz-
qualifikationen. Am häufigsten werden 
Wohnbereichsleitung, Mentoren-
qualifikation, gerontopsychiatrische 
Zusatzqualifikation und gesundheit-
liche Versorgungsplanung genannt. 
Zusatzqualifikationen in der kultur-
sensiblen Pflege und in der Palliativ-
pflege werden auch von mehr als 65 % 
der Einrichtungen angegeben. In elf 
Einrichtungen verfügen Mitarbeiten-
de über Zusatzqualifikationen in der 
medizinischen Intensivpflege (48 %). 
Bei sonstigen Angaben werden Zu-
satzqualifikationen im Schmerz- und 
Wundmanagement, in der Beatmung 
sowie in der Pflegedienstleitung und 
der Praxisanleitung genannt.
 Die Anbieter wurden auch gefragt, 
über welche Sprachkenntnisse ihre 
Mitarbeiter*innen verfügen. In 87 % 
der befragten Einrichtungen verfügen 
Mitarbeitende über türkische und in 
83 % der Einrichtungen über polnische 
Sprachkenntnisse. Des Weiteren gibt 
es in jeweils 13 Einrichtungen Mit-
arbeitende, die Russisch oder Italie-
nisch sprechen (56 %). In jeweils zehn 
Einrichtungen gibt es Personal mit 
spanischen und arabischen Sprach-
kenntnissen (44 %). Neun Einrichtun-
gen geben an, dass es bei ihnen Mitar-
beitende gibt, die Griechisch sprechen 
(39 %). Als weitere Sprachen werden 
Französisch und Englisch, weitere 
europäische Sprachen sowie verschie-
dene afrikanische Sprachen angege-
ben. Ein großer Anbieter mit mehreren 
stationären Pflegeeinrichtungen gibt 
an, dass bei ihm Mitarbeitende mit 
etwa 70 verschiedenen Nationalitäten 
und entsprechenden Sprachkenntnis-
sen beschäftigt sind.
Von den 23 befragten Einrichtungen 
geben 22 an, zurzeit Fachkräfte aus-
zubilden. Die Zahl der Auszubildenden 
pro Einrichtung liegt zwischen einem 
bzw. einer und zwölf Auszubildenden, 
durchschnittlich bei sieben Auszu-
bildenden. Ebenso geben auch 22 
Einrichtungen an, ehrenamtliche 
Mitarbeitende einzubeziehen (ohne 
Berücksichtigung von Angehörigen).

101
Acht Einrichtungen machen Anga-
ben zur Anzahl der Ehrenamtlichen, 
die zwischen einer Person und 26 
Personen pro Einrichtung liegt. Der 
Durchschnitt entspricht zwölf Ehren-
amtlichen pro Einrichtung. Die Ehren-
amtlichen sind in den befragten Ein-
richtungen überwiegend im Bereich 
der sozialen Begleitung und Betreu-
ung sowie der Organisation und Un-
terstützung bei Ausflügen und Festen 
eingesetzt.
Um die laufende Versorgung garan-
tieren zu können, müssen in 78 % der 
Einrichtungen Überstunden geleistet 
werden (18 Einrichtungen). Bei Be-
lastungsspitzen werden in 87 % der 
befragten Einrichtungen Pflegekräfte 
aus Zeitarbeitsfirmen eingesetzt (20 
Einrichtungen). Diese Mitarbeiter*in-
nen sind für die Einrichtungen meist 
teurer als festangestellte Pflegekräfte, 
sie tragen aber dazu bei, Personal-
engpässe auszugleichen.
In acht der befragten Einrichtungen 
haben Mitarbeitende im Jahr 2022 die 
Einrichtung verlassen (35 %), in diesen 
Einrichtungen wurden im selben Jahr 
aber auch wieder Mitarbeitende ein-
gestellt. Die durchschnittliche Anzahl 
der Mitarbeitenden, die im Jahr 2022 
die Einrichtung verlassen haben, liegt 
bei sieben. Nicht ganz so viele Mit-
arbeitende wurden neu eingestellt; die 
durchschnittliche Anzahl der Neuein-
stellungen liegt bei sechs. Die Mehr-
heit der Befragten empfindet es als 
schwierig, passende Mitarbeitende zu 
finden (87 %, 20 Einrichtungen), 9 % 
empfinden es teilweise als schwierig 
(zwei Einrichtungen). Eine Einrichtung 
sieht hier keine Schwierigkeiten (4 %). 
Gründe für die Schwierigkeiten, das 
passende Personal zu finden, sehen 
die Befragten insbesondere im Fach-
kräftemangel. Hier wird ergänzt, dass 
dies für alle Fachbereiche (z. B. auch 
Fachkräfte im Sozialen Dienst) und 
für alle Qualifikationsstufen gilt (Pfle-
gefachkraft und Assistent*innen). 
Weiterhin sei der Pflegeberuf – zumin-
dest sein Image – unattraktiv und mit 
hohen physischen und psychischen 
Belastungen verbunden. In Zukunft 
erwarten 91 % der Befragten einen 
deutlichen Mehrbedarf an Personal 
(21 Einrichtungen). 
73 % der befragten Anbieter be-
mühen sich darum, Personal aus dem 
Ausland zu gewinnen (16 Befragte). 
Nach dem Ergebnis gefragt, kön-
nen diesbezüglich 14 Befragte keine 
Aussage treffen. Ein Anbieter gibt an, 
überwiegend negative Erfahrungen 
gemacht zu haben. Die Arbeitseinstel-
lung sei anders, und der Spracherwerb 
sei schwierig. Etwa 27 % der befrag-
ten Anbieter bemühen sich nicht um 
Personalgewinnung aus dem Ausland 
(sechs Befragte). 
Die Anbieter der stationären Pflege 
wurden nach den von ihnen ange-
botenen Arbeitszeitmodellen für das 
Personal in der Pflege gefragt. Alle 
Befragten bieten ihrem Personal Teil-
zeitverträge an. Die Arbeitsmodelle 
der versetzten Arbeitszeiten sowie des 
Mehrschichtensystems wenden fast 
alle Einrichtungen an (96 % bzw. 87 %). 
Auch ein Rahmendienstplan (83 %) 
und Arbeitszeitkonten (70 %) sind 
unter den Befragten gängige Modelle. 
Auch wurden die Strategien zur Per-
sonalgewinnung in der Anbieterbefra-
gung thematisiert: Mehrere Anbieter 
geben an, über die Ausbildung Perso-
nal zu finden. Ein Anbieter berichtet 
von einem besonderen Ausbildungs-

102
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
modell, das eine individuelle Arbeits-
zeitgestaltung ermöglicht. An dieser 
Stelle werden aber auch Praktika oder 
die Freiwilligendienste genannt, über 
die zu Interessent*innen eine Bindung 
aufgebaut werden kann. Stellenaus-
schreibungen über verschiedene 
Medien (Printmedien, online, Stellen-
börsen, Messeauftritte) und über ver-
schiedene Akteure (Agentur für Arbeit, 
Headhunting, Schulen) sind auch eine 
Möglichkeit, neues Personal zu gewin-
nen. 
Fast alle befragten Anbieter verfü-
gen über Angebote zur Mitarbeiterent-
lastung. Kinderbetreuung bieten 86 % 
der Befragten an (18 Einrichtungen), 
ein Anbieter bietet die Betreuung 
anderer Angehöriger an. Eine Haus-
tiermitnahme ist bei knapp 30 % der 
Einrichtungen möglich (sechs Einrich-
tungen). Mehr als 80 % der Befragten 
geben an, weitere Entlastungsangebo-
te für die Mitarbeitenden bereitzuhal-
ten. Hier wird ein umfangreiches Fort-
bildungsprogramm – auch mit Sport-, 
Entlastungs- und Gesundheitsthemen, 
Gesundheitsförderung und physiothe-
rapeutische Behandlungen – genannt. 
Des Weiteren wird eine familienorien-
tierte Einsatzplanung angegeben.
Von den befragten Einrichtungen 
geben 21 an, externe Dienstleister zu 
beschäftigen. Hier werden am häufigs-
ten die Bereiche Reinigung, Wäsche, 
Medizinprodukte und therapeutische 
Leistungen genannt. Vereinzelt wer-
den auch die Bereiche Hauswirtschaft, 
Betreuung und Hospiz genannt. Eben-
so werden hier Zeitarbeitsfirmen an-
gegeben.
 › Digitalisierung:  
Alle befragten Einrichtungen geben 
an, bereits ihre Pflegedokumentation 
in digitaler Form zu führen. Bei über 
70 % der befragten Anbieter werden 
bereits digitale Medien zu Therapie-
zwecken (z. B. Gesundheits- und 
Gedächtnistraining) eingesetzt (16 
Einrichtungen). Drei weitere Einrich-
tungen planen dies zeitnah (14 %). 
Auch finden bei gut 60 % der befrag-
ten Anbieter Fort- und Weiterbildun-
gen der Mitarbeitenden zum Thema 
Digitalisierung statt (14 Einrichtun-
gen), weitere 30 % planen das (sieben 
Einrichtungen).
In vielen Arbeitsbereichen der sta-
tionären Einrichtungen ist eine Digita-
lisierung in den nächsten zwölf Mona-
ten geplant. So planen knapp 80 % der 
befragten Einrichtungen, ein Telemo-
nitoring zum Beispiel zum Austausch 
der Daten per Sensor (z. B. Blutzucker, 
Blutdruck) einzuführen (17 Einrich-
tungen). Mehr als 70 % der Befragten 
möchten demnächst ein digital unter-
stütztes Medikationsmanagement 
umsetzen (16 Einrichtungen). Eine 
Einrichtung erläutert, diesbezüglich 
bereits im Austausch mit einer Apo-
theke und verschiedenen Ärzt*innen 
zu stehen. Eine verstärkte Digitali-
sierung der Vernetzung mit anderen 
beteiligten Akteuren planen über 60 % 
der befragten Anbieter (14 Einrichtun-
gen), knapp 30 % setzen dies bereits 
um (sechs Einrichtungen). Auch sieht 
die Hälfte der Anbieter den Einsatz 
von digitalen Assistenzsystemen und 
Pflegehilfsmitteln (z. B. Sensormatten) 
in den nächsten zwölf Monaten vor,

103
in sechs Einrichtungen finden diese 
bereits Anwendung (27 %).
Eine Digitalisierung der Kommuni-
kation mit Angehörigen spielt im Ver-
gleich dazu eine geringere Rolle: Bei 
27 % der Einrichtungen findet sie be-
reits statt (sechs Einrichtungen) und 
eine Einrichtung plant die Umsetzung 
(5 %). Eine digitale Dienstplanung wird 
bei 36 % der Einrichtungen eingesetzt 
(acht Einrichtungen), die Mehrheit von 
64 % nutzt diese nicht (14 Einrichtun-
gen).
Die größte Herausforderung hin-
sichtlich der Digitalisierung wird in 
den Kosten bzw. in der Finanzierung 
gesehen. Teilweise trifft das nach 
Einschätzung der befragten Anbieter 
auch auf die fehlenden Kompetenzen 
der Mitarbeitenden sowie auf die feh-
lenden zeitlichen Ressourcen zu. 
 › Kooperationen:  
Der Großteil der befragten Einrichtun-
gen pflegt Kooperationen zu weiteren 
Einrichtungen aus dem Bereich der 
Altenhilfe bzw. der Gesundheitsver-
sorgung. Die Intensität der Koopera-
tion unterscheidet sich jedoch stark 
und reicht von einer regelmäßigen, 
wöchentlichen oder monatlichen Zu-
sammenarbeit bis hin zu eher selte-
nen oder gar keinen Kooperationen. 
Die Frage zu den Kooperationsbe-
ziehungen wurde von 22 Anbietern 
beantwortet. Alle befragten Einrich-
tungen kooperieren wöchentlich mit 
Ärzt*innen, Physiotherapeut*innen, 
Apotheken und Sanitätshäusern. Auch 
mit Pflegeschulen haben 21 der be-
fragten Einrichtungen (95 %) wöchent-
lich Kontakt, mit Krankenhäusern bzw. 
deren Sozialdienst (Entlassmanage-
ment) haben 20 Einrichtungen (91 %) 
wöchentlich Kontakt. Auch die Zusam-
menarbeit mit Palliativmediziner*in-
nen ist häufig: Hier berichten 18 Ein-
richtungen (82 %) von wöchentlichen 
Kooperationen. Jeweils 15 Anbieter 
geben an (je 68 %), wöchentlich mit 
den geriatrischen oder gerontopsy-
chiatrischen Abteilungen der Kran-
kenhäuser zusammenzuarbeiten. Die 
Kooperationsbeziehungen zu anderen 
Trägern von stationären Einrichtun-
gen, ambulanten Diensten und der 
Kurzzeitpflege sind eher selten als 
regelmäßig: Die Mehrheit von jeweils 
knapp zwei Dritteln gibt an, dass 
dieser Kontakt eher selten ist. Gut ein 
Fünftel pflegt mit diesen Akteuren re-
gelmäßigen Kontakt (wöchentlich oder 
monatlich). Zum Palliativ- und Hospiz-
netzwerk Köln weist knapp ein Drittel 
der befragten Einrichtungen (sieben 
Befragte) regelmäßige Kooperations-
beziehungen auf (wöchentlich oder 
monatlich). Vergleichbar gestaltet sich 
der Kontakt zu Hospizen und Hospiz-
diensten. Hier gibt eine Einrichtung 
an, keine Kooperation zu führen. Zu 
Beratungsstellen sind die Koopera-
tionsbeziehungen eher selten: Drei 
Einrichtungen haben monatlich Kon-
takt (14 %) und 18 Einrichtungen eher 
selten (82 %). Eine Einrichtung berich-
tet, dass gar keine Kooperationsbezie-
hungen bestehen (5 %). Mit der Kölner 
Freiwilligen Agentur besteht überwie-
gend eine seltene (sechs Einrichtun-
gen – 27 %) bis gar keine Kooperation 
(14 Einrichtungen – 64 %).
Zur Frage, mit welchen Partnern 
eine bessere Kooperation gewünscht 
wird, machten 16 Einrichtungen eine 
Angabe: 14 befragte Einrichtungen 
wünschen sich eine bessere Zusam-
menarbeit mit der Stadtverwaltung,

104
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
jeweils eine Einrichtung würde eine 
bessere Kooperation mit fachärzt-
lichen Praxen und Krankenhäusern 
begrüßen.
 › Aktuelle Versorgungslage:  
Alle befragten Anbieter sehen zurzeit 
in der Stadt Köln eine unzureichen-
de Versorgung im Bereich der Kurz-
zeitpflege sowie der vollstationären 
Pflege (auch für besondere Gruppen). 
Auch empfinden mehr als 90 % das 
Angebot an Wohnen mit Service als 
unzureichend. Ausbaubedarf wird 
auch im Bereich der ambulant betreu-
ten Wohngemeinschaften für Ältere 
gesehen. Etwa 80 % bewerten die 
Versorgung durch ambulante Pflege-
dienste und durch hauswirtschaftliche 
Dienste als nicht bedarfsdeckend, 
die restlichen 20 % können dies nach 
eigener Angabe nicht beurteilen. Die 
hausärztliche Versorgung sowie die 
geriatrische und gerontopsychiatri-
sche Versorgung werden ebenso von 
der Mehrheit als unzureichend einge-
schätzt, dies gilt auch für die Hospiz- 
und Palliativversorgung. Ein anderes 
Bild ergibt sich bei der Betrachtung 
des Angebots an Tagespflegeplätzen: 
Hier bewerten gut 20 % der Anbieter 
das Angebot als unzureichend (fünf 
Befragte), aber knapp 70 % empfinden 
es als genau passend (15 Befragte). 
Die Versorgungslage im niedrig-
schwelligen Bereich kann nicht von 
allen beurteilt werden. Diejenigen, die 
eine Aussage dazu treffen können, 
sehen im Angebot der Begegnungs-
stätten sowie im Bereich Information 
und Beratung Ausbaubedarfe. Nach 
Einschätzung der Befragten sollte 
vorrangig das Angebot an stationärer 
Pflege und Kurzzeitpflege sowie an 
seniorengerechten Wohnungen bzw. 
Wohnen mit Service ausgebaut wer-
den. Dringender Handlungsbedarf 
wird auch im Bereich der ambulanten 
Pflege gesehen. Ebenso wird der Auf-
bau von „Quartiershäusern für Pflege“ 
als nie drigschwelliges Angebot befür-
wortet, diese sollten in der Stadtent-
wicklung und -planung eingeplant und 
dafür Flächen von der Stadt vorgehal-
ten werden.
 › Zukünftige Entwicklung:  
Für die kommenden fünf Jahre rech-
nen 87 % der befragten Anbieter mit 
einer deutlich steigenden Nachfrage 
in ihrer Einrichtung (20 Befragte). Zwei 
Anbieter gehen von einer gleichblei-
benden Nachfrage aus. Ein Anbieter 
kann dies nicht beantworten.

105
5 .2 Pflegeergänzende und präventive Angebote
Das Wichtigste in Kürze
In der Stadt Köln besteht ein Versorgungsnetz aus verschiede-
nen präventiven und pflegeergänzenden Leistungen, die unter-
schiedlichen Bereichen zuzuordnen sind. Im Bereich niedrig-
schwelliger haushaltsnaher Dienstleistungen sind Angebote von 
Alltagshilfen (180 Angebote), Mahlzeitendienste (18 Anbieter), 
Angebote eines Hausnotrufs (12 Anbieter) sowie Angebote 
eines Fahrdienstes (14 Anbieter) zu finden. Angebote der Be-
gegnung und Geselligkeit für ältere Menschen wurden recher-
chiert, sind aber angesichts der Vielfalt in diesem Bereich unter 
Umständen unvollständig erfasst. Insgesamt wurden 160 An-
gebote im Bereich Freizeit und Engagement aufgenommen, die 
sich an Senior*innen und Pflegebedürftige richten. Es besteht 
ein Angebot von 182 Betreuungs- und Entlastungsangeboten in 
der Stadt Köln, diese werden zum einen als Einzelbetreuung im 
häuslichen Umfeld (155 Angebote) und zum anderen als Grup-
penangebot (27 Angebote) umgesetzt. Häufig ist mit diesem An-
gebot auch die Möglichkeit der Information und des Austauschs 
für die Angehörigen verbunden. Die Angebotsstruktur im Be-
reich Information und Beratung umfasst insgesamt 153 Ange-
bote. Von all diesen Hilfe- und Unterstützungsleistungen in der 
Stadt Köln richten sich 89 Angebote an Menschen mit Demenz.
Die kommunale Pflegeplanung erfasst nicht nur den Kernbereich 
der ambulanten, teil- und vollstationären Pflege, sondern nimmt 
auch Maßnahmen und Leistungen in den Blick, die über die pflege-
rische Versorgung hinausgehen. Hierbei handelt es sich um Unter-
stützungsleistungen, die als Vorstufe zur Pflege oder als deren Er-
gänzung in Anspruch genommen werden können, um Menschen 
mit Hilfe- oder Pflegebedarf zu ermöglichen, so lange wie möglich in 
ihrer Wohnung zu leben. Dazu gehören Angebote zur Unterstützung 
im Alltag, zur Betreuung, zur gesellschaftlichen Teilhabe sowie zur 
Information und Beratung.
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Mit zunehmendem Alter kann auch die eigenständige Bewältigung 
alltäglicher Aufgaben schwieriger werden, dazu gehören Tätigkeiten 
im Haushalt wie beispielsweise Einkaufen, Kochen oder Wohnungs-
reinigung, aber auch Behördengänge, Kommunikation, Freizeitakti-

106
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
vitäten oder die Wahrnehmung sozialer Kontakte. Pflegebedürftige 
Menschen, die in einer Privatwohnung leben und bei diesen Tätig-
keiten Hilfe benötigen, können Unterstützungsangebote im Alltag 
nach § 45a SGB XI (ehemals „Niedrigschwellige Hilfe- und Betreu-
ungsangebote“) in Anspruch nehmen. Dort heißt es: „Angebote zur 
Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlas-
ten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häusli-
chen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und 
ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können“ 
(§ 45a Abs. 1 SGB XI). Zu den Unterstützungsangeboten im Alltag 
zählen u. a. Betreuungsangebote für Pflegebedürftige, Angebote zur 
Entlastung im Alltag, die sich an Pflegebedürftige richten und der 
Unterstützung und der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebe-
dingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt dienen (insbe-
sondere bei der Haushaltsführung) sowie Angebote zur Entlastung 
von Pflegenden. Darüber hinaus bieten auch Privatpersonen Unter-
stützungsleistungen an, die von ehrenamtlichen Personen im Rah-
men der Nachbarschaftshilfe erbracht werden. Diese Hilfen werden 
jedoch nicht in das Angebotsverzeichnis übernommen, da hier ein 
persönlicher Bezug zur pflegebedürftigen Person besteht und das 
Angebot nicht von weiteren Personen in Anspruch genommen wer-
den kann. Weiterhin bieten auch einige der in Kapitel 5.1 dargestell-
ten ambulanten Pflegedienste solche Angebote zur Unterstützung 
im Alltag an. Ältere Menschen können so nach Bedarf Hilfe im Alltag 
erhalten und weiterhin so selbstständig wie möglich leben. Doch 
nicht nur die Älteren selbst werden dadurch in ihrem Alltag entlastet, 
auch deren Angehörige, die diese unterstützenden Aufgaben auch 
erfüllen. In der „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten 
zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung 
der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“ (Anerkennungs- 
und Förderungsverordnung – AnFöVO) vom 1. Januar 2017 werden 
die genauen Voraussetzungen zur Anerkennung solcher Unterstüt-
zungsangebote geregelt, auf deren Grundlage diese Angebote nach 
§ 45a Abs. 4 (Kostenerstattung) und § 45b Abs. 1 SGB XI (Entlas-
tungsbetrag) mit der Pflegekasse abgerechnet werden können.
Das Angebot an Alltagshilfen in der Stadt Köln reicht von Hilfen im 
Haushalt über Botengänge im Stadtteil und kleine Handwerkerleis-
tungen bis hin zur Begleitung zu Terminen. Insgesamt wurden 180 
Angebote im Bereich Alltagshilfe erfasst. Diese Unterstützungsange-
bote gibt es in allen Stadtbezirken.

107
Neben Angeboten zur Unterstützung im Alltag können ältere Men-
schen auch weitere niedrigschwellige Hilfen wie Mahlzeiten- und 
Fahrdienste sowie einen Hausnotruf in Anspruch nehmen.
Das Angebot an mobilen Mahlzeitendiensten umfasst in der Stadt 
Köln 18 Anbieter (Tabelle 20). Kund*innen dieser Dienstleistungen 
können sich vorab in einer Art Speisekarte aussuchen, welche Ge-
richte sie in den nächsten Tagen erhalten möchten. Spezielle Ernäh-
rungsformen und Diäten werden von den Anbietern berücksichtigt. 
Wie häufig pro Woche der Menüservice in Anspruch genommen 
wird, gestaltet sich dabei flexibel und individuell. 
Unfälle in der Privatwohnung wie ein Sturz können für (allein leben-
de) Ältere problematisch sein. Dem Risiko, nicht mehr eigenständig 
per Telefon Hilfe rufen zu können, soll durch das Angebot des Haus­
notrufs begegnet werden. Mit einem Funksender, den die Senior*in-
nen am Körper tragen, können diese bei einem Sturz oder bei akutem 
Unwohlsein einen Notrufknopf drücken, um Hilfe zu rufen. Nach dem 
Erhalt des Notrufs schickt der Anbieter Hilfe zur Wohnung seiner 
Kund*innen. In der Stadt Köln sind insgesamt zwölf Anbieter von 
Hausnotrufsystemen ansässig. In den Bezirken Innenstadt, Chor-
weiler und Porz sind keine Anbieter ansässig. Da Anbieter des Haus-
notrufs jedoch bezirksübergreifend arbeiten, ist es nicht notwendig, 
dass diese in jedem Stadtbezirk in gleicher Dichte angesiedelt sind.
Eine weitere niedrigschwellige Dienstleistung ist der Fahrdienst für 
Senior*innen. Auch wenn Ältere noch keine größeren körperlichen 
Einschränkungen haben, kann das Zurücklegen größerer Strecken zu 
Fuß oder längere Bahn- und Busfahrten für sie zu anstrengend sein. 
Dies gilt insbesondere dann, wenn die Älteren in einer Umgebung le-
ben, in der die für sie wichtigen Einrichtungen fußläufig nicht gut zu 
erreichen sind. In der Stadt Köln gibt es 14 solcher Fahrdienste, die 
stadtweit Fahrten übernehmen, wobei die Stadtbezirke Rodenkir-
chen, Chorweiler und Mülheim über kein eigenes Angebot verfügen. 
Jedoch handelt es sich hier nur um den Sitz des Anbieters, sein Ver-
sorgungsgebiet kann sich auch über die Grenzen des Stadtbezirks 
hinaus erstrecken.
Angebote zur Betreuung und zur Entlastung der Angehörigen
An dieser Stelle wurden auch Angebote berücksichtigt, die zum 
einen eine Betreuung der Pflegebedürftigen beinhalten und zum an-
deren damit verbunden die pflegenden Angehörigen entlasten. Dazu 
gehören Angebote der Einzelbetreuung in der eigenen Häuslichkeit 
sowie in einer Betreuungsgruppe. Häufig sind mit diesen Angeboten

108
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
auch Austausch- und Informationsmöglichkeiten für die Angehöri-
gen verbunden. Im Hinblick auf die Sicherstellung einer guten Le-
bens- und Pflegesituation spielt die Entlastung der Angehörigen eine 
große Rolle. Insgesamt wurden in der Stadt Köln 155 Angebote zur 
Einzelbetreuung und 27 Angebote von Betreuungsgruppen gezählt. 
Im Stadtbezirk Kalk gibt es kein Angebot einer Betreuungsgruppe, 
ansonsten wird in allen Stadtbezirken diese Form der Unterstützung 
angeboten.
T abelle 20: Niedrigschwellige Angebote
Niedrigschwellige Angebote 
Stadt Köln 2022
Stadtbezirk Mahl­
zeiten­ 
Service
Haus­
notruf
Fahr­
dienste
Alltags­
hilfe
Einzel­ 
be­
treuung
Betreu­
ungs­ 
gruppe
Freizeit/  
Engage­
ment
Bera­
tung
Hilfe  
bei  
Demenz
Innenstadt 3 0 2 25 19 2 21 19 9
Rodenkirchen 2 2 0 23 18 4 17 22 12
Lindenthal 1 3 3 27 26 5 13 15 12
Ehrenfeld 2 3 4 14 12 4 20 15 10
Nippes 1 1 1 13 12 3 17 14 11
Chorweiler 1 0 0 12 12 2 14 14 8
Porz 2 0 2 27 21 3 27 20 11
Kalk 4 2 2 13 11 0 15 16 6
Mülheim 2 1 0 26 24 4 16 18 10
Köln insgesamt 18 12 14 180 155 27 160 153 89
Quelle: Angebotsverzeichnis des ISG 2023, Mehrfachzuordnungen möglich
Gesellschaftliche Teilhabe: Freizeit und Engagement
Das Wahrnehmen von Begegnungsangeboten kann Ältere vor Ver-
einsamung und Isolation schützen; gerade für allein lebende ältere 
Menschen können diese Angebote eine präventive Funktion ha-
ben. Diese Angebote fördern die Fortführung von Aktivitäten und 
die Entstehung von tragfähigen sozialen Netzen, die Passivität und 
Vereinsamung im Alter verhindern helfen und bei Bedarf Kontakte 
zu Anbietern von Hilfe- und Unterstützungsangeboten vermitteln 
können. Auf diese Weise werden Senior*innen dazu motiviert, regel-
mäßig das Haus zu verlassen und in Kontakt mit anderen zu treten,

109
sodass Rückzugstendenzen und einem Mangel an Bewegung aktiv 
entgegengewirkt wird. Angebote dieser Art dienen der älteren Bevöl-
kerung als Treffpunkt und Begegnungsstätte.
Insgesamt wurden 160 Angebote im Bereich Freizeit und Engage­
ment erfasst, die sich an Senior*innen und Pflegebedürftige richten. 
Diese Angebote sind sehr vielseitig und umfassen beispielsweise 
Sport- und Bewegungsangebote, die Angebote der SeniorenNetz-
werke, Seniorentreffs oder kulturelle und kirchliche Angebote.51
Information und Beratung 
Pflegebedürftige und Angehörige benötigen die Möglichkeit, sich 
umfassend über Versorgungsangebote, die dem Bedarf des Pflege-
bedürftigen entsprechen, vor Ort fachkundig informieren zu kön-
nen. Besonders bei akut auftretendem Versorgungsbedarf ist eine 
schnelle Sicherung der häuslichen Pflege durch Beratung und Ver-
mittlung ambulanter professioneller sowie ehrenamtlicher Hilfen von 
großer Bedeutung. Informations- und Beratungsstellen liefern dabei 
einen Überblick über das breite Spektrum an Versorgungsangebo-
ten. 
In der Stadt Köln gibt es insgesamt 153 Beratungsangebote, die sich 
auf alle Stadtbezirke verteilen (Tabelle 20). Die Aufstellung der Be-
ratungsangebote ist umfassend und bezieht u. a. die kommunalen 
Seniorenberatungen, Selbsthilfe- und Angehörigengruppen, Bera-
tungsstellen für besondere Zielgruppen (z. B. Frauen ab 60 Jahren 
mit Belastungen und Traumata), Fachberatungen der gerontopsych-
iatrischen Zentren52, Beratungen der Kirchen, anderer gemeinnützi-
ger Organisationen und privater Anbieter, die sich hauptsächlich auf 
Beratungsleistungen im Bereich Alter und Pflege spezialisiert haben, 
mit ein.
51 Diese Angaben wurden in Kooperation mit dem Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren der Stadt Köln sowie den Seniorenkoordinator*innen der Stadtbezirke 
zusammengestellt. Des Weiteren wurden Angaben aus der Datenbank zur Be-
standserfassung der Sozialen Infrastruktur aufgenommen. Trotz gründlicher 
Recherche kann es angesichts der Vielfalt in diesem Bereich sein, dass diese An-
gebote unvollständig erfasst sind.
52 Gerontopsychiatrische Fachberatungen bieten Informationen und Beratungen 
zu psychischen Erkrankungen im Alter an. Dieses Angebot richtet sich sowohl an 
Betroffene als auch an Angehörige. Es können auch Gesprächskreise, Schulungen 
und Betreuungsgruppen angeboten werden.

110
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
Zielgruppe Menschen mit Demenz
Für Menschen mit Demenz und deren Angehörige können Angebo-
te, die auf die Bedürfnisse dieser Personen zugeschnitten sind, eine 
große Entlastung bedeuten. Von den oben dargestellten Angeboten 
richten sich 89 Angebote speziell an Menschen mit Demenz und an 
ihre pflegenden Angehörigen.53 Bei diesen Unterstützungsleistungen 
für diese Zielgruppe handelt es sich u. a. um individuelle Betreuungs- 
und Entlastungsangebote ebenso wie „Demenzcafés“ als Angebot 
der Gruppenbetreuung sowie Gesprächs- und Selbsthilfegruppen 
für Angehörige von Menschen mit Demenz. Des Weiteren umfasst 
die Aufstellung auch Beratungsangebote.
Kommunale Programme der Seniorenarbeit der Stadt Köln
Die „Kommunalen Programme der Seniorenarbeit“ , bei denen 
die Stadt Köln die Konzeption und die Finanzierung übernimmt 
sowie für die Durchführung verantwortlich ist, haben im Rah-
men der Seniorenpolitik sowie der Altenhilfe- und Pflegepla-
nung der Stadt einen hohen Stellenwert. Die Umsetzung dieser 
Programme erfolgt in Zusammenarbeit mit den Trägern der 
Freien Wohlfahrtspflege und der Sozial-Betriebe-Köln gGmbH. 
Diese Programme werden auf Ebene der Stadtbezirke und -teile 
umgesetzt, sodass sie dort auch wohnortnah wirken können. 
Sie bieten eine vorgelagerte und präventive Unterstützung, die 
als Vorstufe zur Pflege oder als deren Ergänzung in Anspruch 
genommen werden kann. Bei aller Vielfalt dieser Programme ist 
ihnen gemeinsam, dass sie den Lebensalltag der Senior*innen 
verbessern, die soziale Teilhabe stärken, ihre Selbstständigkeit 
erhalten und ihre Lebensqualität erhöhen sollen. Das ISG hat 
im Jahr 2022 die Evaluation von acht kommunalen Senioren-
programmen der Stadt Köln abgeschlossen.54 Die folgenden 
Erkenntnisse entstammen dieser Evaluation.55
53 An dieser Stelle werden Angebote aufgenommen, die in der Regel bereits in 
den anderen Kategorien erfasst sind.
54 Auch das Workbook „Zukunft der Pflege“ der Arbeitsgemeinschaft der Spitzen-
verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Köln und der SBK enthält Darstellungen 
dieser Programme, ihrer Potenziale sowie der Bedarfe zu deren Weiterentwicklung.
55 Vgl. Maur, C.; Engels, D. (2022): Evaluation der kommunalen Seniorenprogram-
me der Stadt Köln. Abrufbar unter: https:/ /www.isg-institut.de/home/wp-content/
uploads/ISG_Eval.-Seniorenprogramme_Koeln-3.pdf

111
Präventive Hausbesuche
Die präventiven Hausbesuche sind eine zugehende Beratung in 
der häuslichen Umgebung, die sich an Senior*innen ab 75 Jah-
ren sowie an Senior*innen mit internationaler Familiengeschich-
te ab 70 Jahren richtet.56 Dabei geht es um die Information über 
Unterstützungsmöglichkeiten und die Vermittlung passender 
Hilfen. Die präventiven Hausbesuche sind eine Einstiegsbera-
tung für Senior*innen, die bisher noch keine Informationen über 
soziale Dienstleistungen erhalten haben und kaum an der Kom-
munikation im öffentlichen Raum teilnehmen.
Das Seniorenprogramm „Präventive Hausbesuche“ startete im 
Jahr 2016 und wird von den Trägern der Freien Wohlfahrtspfle-
ge (Liga) und der Sozial-Betriebe-Köln gGmbH umgesetzt. Für 
jeden Stadtbezirk gibt es eine Fachkraft, die persönliche An-
sprechpartner*in ist und die die Hausbesuche durchführt. Die 
Kontaktaufnahme zu den Senior*innen erfolgt postalisch durch 
die Stadt Köln in Absprache mit den Trägern.
Es erfolgt eine frühzeitige und präventive Information zu al-
len Fragen zum Thema Gesundheit im Alter sowie zum Bera-
tungs- und Hilfesystem in Köln. Der Zugang zu bestehenden 
Beratungs- und Unterstützungsangeboten soll erleichtert und 
somit eine längere selbstständige Lebensführung im häuslichen 
Umfeld ermöglicht werden. Im Rahmen der Beratung können 
Risikofaktoren wie Krankheitsbilder oder Pflegedefizite sowie 
Anzeichen für soziale Isolation, versteckte Armut oder Verwahr-
losung frühzeitig erkannt werden. Inhalte der Beratung können 
u. a. sein: Wohnbedingungen (z. B. Barrierefreiheit), Alltags- und 
Freizeitgestaltung, Entlastungs- und Unterstützungsdienste, 
Anträge und Formulare (z. B. Antrag auf Pflegeleistung, Pa-
tientenverfügung), hauswirtschaftliche und pflegerische Hilfen 
sowie Ansprüche auf Grundsicherung.
Um das Programm „Präventive Hausbesuche“ erfolgreich umzu-
setzen und auf den individuellen Bedarf der Senior*innen ein-
gehen zu können, ist eine effektive Vernetzung mit den anderen 
Hilfeangeboten im Stadtbezirk wichtig. Die Angebotslandschaft 
muss den Beratungskräften bekannt sein, um die Senior*innen 
56 Seit Oktober 2019 erhalten Senior*innen mit internationaler Familiengeschich-
te dieses Angebot bereits ab 70 Jahren.

112
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
an die entsprechenden Stellen weitervermitteln zu können. Be-
sonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Seniorenbera-
tungsstellen.
Im Rahmen der Evaluation wurde deutlich, dass die Befragten 
das Angebot des präventiven Hausbesuchs zur allgemeinen In-
formation nutzen, es aber auch bei einer konkreten Frage in An-
spruch nehmen. Von Expert*innen wurde erläutert, dass einige 
Senior*innen das Anschreiben aufbewahren und sich erst nach 
längerer Zeit melden, wenn sie Beratungsbedarf haben. Die im 
Rahmen der Evaluation befragten Senior*innen bewerten es 
positiv, dass es das Angebot der präventiven Hausbesuche gibt 
und sie umfassend unabhängig informiert werden. Die am Pro-
gramm Beteiligten sehen hierin eine wichtige Komponente der 
Seniorenarbeit der Stadt Köln: Es besteht früher Erstkontakt, 
Bedarfe werden frühzeitig erkannt und andere Maßnahmen 
können bekannt gemacht werden. So haben die präventiven 
Hausbesuche eine Art Lotsenfunktion im Kölner Hilfesystem.
Seniorenberatung
Das Programm „Seniorenberatung“ wird in dieser Form seit dem 
Jahr 2002 gefördert und auf Ebene der einzelnen Stadtbezirke 
durchgeführt. Ziel der Seniorenberatung ist es, Senior*innen zu 
ihrem konkreten Hilfebedarf zu beraten und sie ggf. bei der In-
anspruchnahme weiterer Hilfen und Leistungen zu unterstützen. 
Durch dieses Angebot sollen die gesellschaftliche Teilhabe und 
eine möglichst lange Selbstständigkeit gefördert werden. Ziel-
gruppe sind in der Regel Kölner Einwohner*innen ab 60 Jahren, 
die einen konkreten Hilfebedarf haben, der auf altersbedingte 
Schwierigkeiten zurückzuführen ist. Die Seniorenberatung wird 
in den Stadtbezirken durch die Wohlfahrtsverbände und ihre 
Mitgliedsorganisationen umgesetzt. In den einzelnen Stadtbe-
zirken wird die Seniorenberatung von verschiedenen Trägern 
durchgeführt.
Die Seniorenberatung ist als niedrigschwellige und aufsuchen-
de Beratung konzipiert; so sind die Seniorenberatungsstellen 
in den Stadtteilen angesiedelt, es können Hausbesuche verein-
bart werden und sie sind in den Bezirksämtern verortet (auch

113
in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände und ihrer Mitglieds-
organisationen). Die Programm-Evaluation hat gezeigt, dass die 
verschiedenen Anlaufstellen für die Umsetzung der Seniorenbe-
ratung wichtig sind. Durchschnittlich gibt es 3,5 Personalstellen 
pro Stadtbezirk (darunter eine 0,5-Stelle in jedem Bezirksamt).
Beratungen finden zu den unterschiedlichsten Anliegen statt. 
Dies können finanzielle Fragen, Fragen zu staatlichen Leistun-
gen (z. B. Grundsicherung) oder zu Leistungen der Pflegever-
sicherung, Fragen zu Unterstützungsangeboten und Dienstleis-
tungen (z. B. ambulanter Pflegedienst), Fragen zum Wohnen im 
Alter oder zu Freizeit- und Bildungsangeboten sein. Bei Bedarf 
werden die Ratsuchenden an entsprechende Stellen weiter-
vermittelt, sodass die Seniorenberatung einen Zugang zum 
weiterführenden Hilfesystem ermöglicht. Die Befragung der 
Benutzer*innen, die im Rahmen der Evaluation durchgeführt 
wurde, hat gezeigt, dass ein Großteil der Senior*innen die Bera-
tungsstelle häufiger als einmal aufsucht. Fast zwei Drittel gaben 
an, dass sie sich in einer Problemlage befunden haben. Nach 
Einschätzung der Beratungskräfte haben in den letzten Jahren 
die Beratungen zur Wohnungssuche, zum Wohnberechtigungs-
schein, zu drohendem Wohnungsverlust sowie zu Verschuldung 
und finanziellen Problemen stark zugenommen.
In der Evaluation wurde deutlich, dass die Mehrheit der Be-
fragten durch die Seniorenberatung über für sie neue Angebote 
informiert wurde. Diese Information war effektiv, denn die Mehr-
heit hat die Angebote, über die gesprochen wurde, später auch 
genutzt.
Die Vertreter*innen der Träger sehen in der Seniorenberatung 
eine erfolgreiche Unterstützung für Senior*innen. Senioren-
beratung ist oft das erste Instrument und eine zentrale Schnitt-
stelle zwischen sämtlichen Angeboten der Seniorenhilfe; sie 
korrespondiert mit anderen Programmen. Darüber hinaus bietet 
die Seniorenberatung den Ratsuchenden Kontinuität: Dadurch, 
dass die Kund*innen bei den gleichen Beratungskräften bleiben, 
wird ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, und eine persönliche 
Betreuung und Beratung kann stattfinden. Nach Einschätzung 
der Vertreter*innen der Träger werden durch das frühe Erken-
nen der Problemlagen Kosten eingespart, Mehrkosten würden 
entstehen, wenn nicht präventiv gearbeitet würde.

114
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
SeniorenNetzwerke
Die ersten zwölf SeniorenNetzwerke57 sind durch die Initiative 
der Stadt Köln, der Kölner Wohlfahrtsverbände, der Sozial-Be-
triebe-Köln gGmbH sowie der Seniorenvertretung der Stadt 
Köln Im Jahr 2002 entstanden. Seitdem wurde die Idee der Ver-
netzung an verschiedenen Standorten umgesetzt und das Kon-
zept kontinuierlich weiterentwickelt. SeniorenNetzwerke wer-
den auf Stadtteilebene umgesetzt und sollen alle interessierten 
Einwohner*innen aus Köln ansprechen. Ziel ist es, dass sich 
Senior*innen in ihrem Stadtteil begegnen und dort für sich und 
andere aktiv werden. Durch dieses Programm soll der Stadt-
teil insbesondere für Ältere lebenswert sein, Selbstorganisation 
und bürgerschaftliches Engagement sollen gestärkt werden. 
Darüber hinaus sollen seniorenspezifische Belange im Stadtteil 
erkannt und durch die Zusammenarbeit mit anderen Akteur*in-
nen thematisiert werden. Da die Arbeit der SeniorenNetzwerke 
auf dem Engagement der Senior*innen beruht, die sich mit ihren 
unterschiedlichen Fähigkeiten und Ressourcen einbringen und 
die Aktivitäten im SeniorenNetzwerk selbst bestimmen, variiert 
die Ausgestaltung der Arbeit der SeniorenNetzwerke in den 
einzelnen Stadtteilen.
SeniorenNetzwerke im Aufbau werden von einer hauptamtli-
chen Koordination unterstützt, die bei einem Wohlfahrtsverband 
bzw. den Sozial-Betrieben-Köln angestellt ist (Förderung der 
Stadt Köln im Umfang einer 0,5-Stelle). Aufgabe der Netzwerk-
koordination ist es, Ehrenamtliche zu gewinnen, ihre Potenziale 
zu stärken sowie ihre Selbstorganisation im Stadtteil zu fördern. 
Die Fachkraft leitet Engagierte (sog. Netzwerker*innen) an, ein 
Angebot im Stadtteil für Senior*innen aufzubauen. Anschlie-
ßend soll das SeniorenNetzwerk durch die Netzwerker*innen 
selbstständig weitergeführt und als selbstorganisiertes Senio-
renNetzwerk weiterentwickelt werden. Standortgebundene Se-
niorenNetzwerke sind aus früheren Einrichtungen der offenen 
Seniorenarbeit entstanden; dies können z. B. Altentagesstätten 
oder Begegnungszentren mit hauptamtlicher Netzwerkkoordi-
57 Auch der im Rahmen der Pflegeplanung durchgeführte Workshop zum Thema 
Quartiersmanagement beschäftigte sich mit den SeniorenNetzwerken. Siehe hier-
zu Kapitel 8.2.

115
nation sein. Angebote der standortgebundenen SeniorenNetz-
werke sollen sich insbesondere auch an Hochaltrige und Se-
nior*innen mit Beeinträchtigungen richten.
Durch die intensive Einbindung in das Netzwerk haben die 
meisten der im Rahmen der Evaluation befragten Senior*in-
nen weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote ken-
nengelernt (am häufigsten: Seniorenberatung, Angebot der 
präventiven Hausbesuche). Auch kann die Mehrheit der Netz-
werker*innen eigene Ideen und Vorstellungen in die Arbeit des 
SeniorenNetzwerkes einbringen. Ebenso sind die Nutzer*innen 
zufrieden damit, inwiefern sie ihre eigenen Wünsche in die An-
gebote einfließen lassen können.
Das Programm wird regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. 
Zukünftige Aufgaben sehen die am Programm Beteiligten in der 
Entwicklung von Angeboten für neue Zielgruppen, Menschen 
mit internationaler Familiengeschichte müssten beispielsweise 
besser erreicht werden.
Häusliche Unterstützungsdienste für Menschen mit Demenz 
und ihre Angehörigen
Dieses Seniorenprogramm bietet einen Betreuungsdienst durch 
Ehrenamtliche für Menschen mit Demenz an, um ihre gesell-
schaftliche Teilhabe zu stärken und ihre Angehörigen zu ent-
lasten. Teilweise werden auch an Demenz Erkrankte ohne An-
gehörige unterstützt, um drohender Isolation und Vereinsamung 
vorzubeugen. Ziel des Programms ist es, durch die Entlastung 
der Angehörigen die Pflege- und Lebenssituation zu verbessern 
und ihre Pflegebereitschaft zu erhalten. Des Weiteren soll den 
an Demenz Erkrankten durch den Kontakt zu den Ehrenamt-
lichen Teilhabe am sozialen Leben ermöglicht werden, Alltags-
kompetenzen und Fähigkeiten sollen gestärkt werden. 
Inhalt des Programms sind die stundenweise Unterstützung 
und Förderung der erkrankten Person durch geschulte freiwilli-
ge Helfer*innen, die einige Stunden Zeit in der Woche anderen 
Menschen zur Verfügung stellen möchten. Eine Fachkraft über-
nimmt die Koordination, Beratung und Begleitung der Familien 
und der Ehrenamtlichen sowie deren Schulung. Das Programm 
wird durch die Träger der Freien Wohlfahrtspflege und die 
 Sozial-Betriebe-Köln umgesetzt.

116
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
Die Koordinator*innen organisieren nicht nur die Zuordnung 
der Engagierten zu den an Demenz Erkrankten, sondern be-
gleiten und beraten sowohl die freiwilligen Helfer*innen als auch 
die betreuten Familien. Der Beratung der betreuten Familien 
kommt ein immer höherer Stellenwert zu; viele sind aufgrund 
der Herausforderungen, die mit der Demenzerkrankung verbun-
den sind, sehr belastet. Die Familien haben häufig einen hohen 
Informations- und Beratungsbedarf und werden an die pas-
senden Hilfeangebote vermittelt. Alle befragten Nutzer*innen 
sind mit der Beratung und Organisation der Koordinator*innen 
zufrieden, die Mehrheit sogar sehr zufrieden.
Eine besondere Form des häuslichen Unterstützungsdienstes 
ist das Programm „Niedrigschwelliges Angebot zur Entlastung 
pflegender Angehöriger von somatisch Erkrankten durch ehren-
amtliche Betreuungsdienste“. Auch bei diesem niedrigschwel-
ligen Angebot werden die erkrankten Menschen durch intensiv 
geschulte freiwillige Helfer*innen stundenweise betreut und ggf. 
ihre Angehörigen entlastet. Wie auch bei dem häuslichen Unter-
stützungsdienst für Menschen mit Demenz und ihre Angehöri-
gen stehen die Koordinator*innen auch bei diesem Programm 
in regelmäßigen Kontakt zu den Betreuten und ggf. zu ihren 
Angehörigen sowie zu den freiwilligen Helfer*innen. Auch hier 
ist die Zufriedenheit der Nutzer*innen sehr hoch, alle Befrag-
ten würden dieses Angebot weiterempfehlen. Im Rahmen der 
Evaluation verdeutlichten die am Programm Beteiligten, dass 
die Nachfrage sehr hoch ist und der Bedarf nicht in allen Stadt-
bezirken gedeckt werden kann; aufgrund dessen sprechen sie 
sich für einen Ausbau des geförderten Angebots aus.
Koordinierungsstelle für allein lebende Menschen mit Demenz
Die Zielgruppe allein lebender Menschen mit Demenz, die 
selbstbestimmt zu Hause leben möchten, konnte durch die vor-
handenen Angebote nicht bedarfsgerecht unterstützt werden, 
da den dort tätigen Fachkräften für diese besonders betreu-
ungsintensive Gruppe die zeitlichen Ressourcen fehlten. Daher 
wurde im Jahr 2018 die Koordinierungsstelle für allein lebende 
Menschen mit Demenz als spezielle Hilfeform zur häuslichen 
Versorgung eingerichtet, die durch die Träger der gerontopsy-
chiatrischen Zentren umgesetzt wird. Das Angebot der Ko-
ordinierungsstelle für allein lebende Menschen richtet sich an

117
Menschen mit leichter bis mittelschwerer Demenz, in der Regel 
60 Jahre und älter, die keine sich kümmernden Angehörigen ha-
ben. Weiterhin sollte zu Beginn der Hilfe noch keine gesetzliche 
Betreuung mit umfassenden Aufgabenbereichen eingerichtet 
sein. 
Es sollen die Alleinlebenden mit Demenz unterstützt werden, für 
die die Beratungs-, Hilfe- und Unterstützungsleistungen durch 
die Fachkräfte der Fachberatungen der gerontopsy chiatrischen 
Zentren und der häuslichen Unterstützungsdienste für Men-
schen mit Demenz nicht ausreichen. Diese Menschen sollen 
bei dem Wunsch, weiterhin selbstbestimmt in ihrem gewohn-
ten Wohnumfeld zu leben, unterstützt werden. Dazu werden 
gemeinsam mit der erkrankten Person die für die häusliche 
Versorgung notwendigen ambulanten Dienstleistungen einge-
richtet und koordiniert. Der allein lebende Mensch wird von der 
Koordinierungsstelle so lange begleitet, bis ein Umzug in eine 
stationäre Einrichtung nötig wird oder es zu einer Bestellung 
eines gesetzlichen Betreuers gekommen ist und dieser seine 
Aufgaben übernommen hat.
Die Aufgabe der Koordinierungsstelle ist es, die an Demenz 
erkrankte Person zu beraten sowie die benötigten ambulan-
ten Dienstleistungen und medizinischen Hilfen im Einzelfall zu 
organisieren und zu steuern. So soll ein tragfähiges soziales 
Netzwerk aufgebaut werden. Die Unterstützung wird über die 
Methode des Case-Managements und damit als bedarfsgerech-
te, auf den Einzelfall zugeschnittene Hilfeleistung erbracht; sie 
findet aufsuchend statt. Die administrativen Aufgaben verblei-
ben bei den Koordinierungsstellen.
Die am Programm Beteiligten bewerten im Rahmen der Evalua-
tion das Programm als sehr gut. Sie sehen aufgrund des demo-
grafischen und sozialen Wandels eine zunehmende Zahl an 
Alleinlebenden mit Demenz, die einen besonderen Hilfebedarf, 
aber keine Unterstützung haben und häufig durch das Raster 
fallen. In ihren Augen kann durch die passgenaue Unterstützung 
der Umzug in eine stationäre Einrichtung für eine gewisse Zeit 
hinausgezögert werden. 
Seniorenkoordination
Das Programm „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ ist ein 
Bestandteil der Weiterentwicklung der bezirklichen Senioren-

118
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
arbeit, besteht seit August 2018 und wurde sukzessive bis März 
2019 ausgebaut. Die Umsetzung des Programms erfolgt durch 
die Träger der Freien Wohlfahrtspflege und die Sozial-Betriebe-
Köln gGmbH im Auftrag der Stadt Köln.
Die Seniorenkoordination agiert auf struktureller Ebene im 
Stadtbezirk mit den dort tätigen haupt- und ehrenamtlichen 
Akteur*innen der Seniorenarbeit. Zu ihren Aufgaben gehört die 
Bestandsaufnahme der Lebenssituation der Senior*innen sowie 
eine Darstellung der Versorgungs- und Teilhabeangebote im 
Stadtbezirk. Die von der Stadt Köln entwickelte Datenbank zur 
Bestandserfassung der Sozialen Infrastruktur wird von den Se-
niorenkoordinator*innen aktualisiert. Die Stärkung der Öffent-
lichkeitsarbeit zu den Angeboten für Senior*innen fällt ebenso 
in den Aufgabenbereich der Seniorenkoordination. Eine weitere 
wesentliche Aufgabe der Seniorenkoordination ist die Förde-
rung der Kommunikation mit den Akteur*innen. 
Im Rahmen der Evaluation wurden die Akteure der runden  
Tische befragt: Die Mehrheit gab an, dass sie durch die Arbeit 
der Seniorenkoordination neue Kontakte zu anderen Akteur* 
innen knüpfen bzw. bestehende Kontakte intensivieren konn-
te. Der große Teil der befragten Akteur*innen gab an, dass die 
fachlichen Inputs der runden Tische für ihre eigene Arbeit sehr 
hilfreich sind. Die Akteur*innen wurden auch nach ihrer Zufrie-
denheit mit der Zusammenarbeit mit der Seniorenkoordination 
gefragt. Die Mehrheit der Befragten gab an, sehr zufrieden zu 
sein. Begründet wurde diese Einschätzung mit der Kompetenz, 
dem Engagement, der Offenheit, der Zuverlässigkeit und der gu-
ten Organisation der Seniorenkoordination. Ebenso wurden die 
gute und kontinuierliche Zusammenarbeit sowie der enge und 
wertschätzende Austausch angegeben. Auch schätzen die Be-
fragten die gute Erreichbarkeit der Seniorenkoordination sowie 
die schnelle und vor allem verbindliche Rückmeldung.
Die Seniorenkoordinator*innen selbst sehen das Programm 
„Seniorenkoordination“ von zentraler Bedeutung für die Stär-
kung des ambulanten Bereichs, da diese Aufgaben der Koordi-
nation und Vernetzung aufgrund der Heterogenität der Stadt-
bezirke, Akteur*innen und Bedarfe nicht auf gesamtstädtischer 
Ebene bewältigt werden können. Die Seniorenkoordinator*in-
nen haben eine zentrale Rolle beim Informationsfluss sowie bei

119
der Steuerung bezirksübergreifender Themen – sowohl von der 
Ebene der Stadtbezirke zur gesamtstädtischen Ebene als auch 
in die umgekehrte Richtung. Die Fachkräfte sehen die Senioren-
koordination als Knotenpunkt zur Informationsvermittlung und 
Vernetzung, sie besitzen eine Schnittstellenfunktion.
Seniorenvertretungen
Über die dargestellten Programme hinaus sind hier noch die 
Seniorenvertretungen zu nennen, die politische Partizipation 
ermöglichen. In jedem Bezirk der Stadt Köln gibt es eine Senio-
renvertretung. Diese Organisationsform von Älteren bietet die 
Möglichkeit, für die Interessen der älteren Bevölkerung ein-
zutreten. Die Seniorenvertretung wird alle fünf Jahre von den 
Kölner Senior*innen neu gewählt. In den Bezirksvertretungen 
haben die Seniorenvertreter*innen zwar Rederecht, jedoch kein 
„eigenständiges“ Antragsrecht. 
5 .3 Gesundheitsversorgung
Das Wichtigste in Kürze
Im Bereich der Gesundheitsversorgung liegt die Versorgungs-
dichte bei 0,8 hausärztlichen Praxen und 0,3 Apotheken je 100 
Ältere ab 80 Jahren. Weiterhin sorgen 24 Kliniken mit 6.602 
Betten und 13 psychiatrische Kliniken bzw. Tageskliniken mit 
insgesamt 963 Plätzen für die stationäre oder teilstationäre 
gesundheitliche Versorgung in der Stadt Köln. Speziell für ältere 
Menschen gibt es geriatrische Abteilungen in den Kliniken in 
den Stadtbezirken Innenstadt, Lindenthal, Ehrenfeld und Kalk. 
Zunehmend zeichnet sich ein Bedarf im Bereich der geriatri-
schen Frührehabilitation ab, langfristig fehlen Plätze für die spe-
zielle geriatrische Rehabilitation in der Stadt Köln. Aufgrund der 
demografischen Entwicklung wird hier der Bedarf grundsätzlich 
steigen.
Angebote zur Sterbebegleitung gibt es in unterschiedlichen Un-
terstützungsbereichen. Eine medizinische Palliativversorgung 
wird von 43 Palliativmediziner*innen angeboten. Des Weiteren 
gibt es in Köln 19 ambulante Pflegedienste, die auch Palliativ-
pflege übernehmen, sowie zwölf ambulante Hospizdienste.

120
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
Vier Hospize mit insgesamt 37 Plätzen bieten eine stationäre 
Hospizversorgung an. Weiterhin leisten sechs Palliativstationen 
in Krankenhäusern mit insgesamt 50 Betten eine stationäre 
Palliativversorgung.
Für ältere Personen, die in ihren Privatwohnungen leben, ist eine 
gute Erreichbarkeit von Ärzt*innen und Apotheken sowie verschie-
denen (Fach-)Kliniken wichtig. Eine gute Gesundheitsversorgung 
und die Möglichkeit, die verschiedenen Einrichtungen selbstständig 
erreichen zu können, tragen zum längeren Verbleib in einer Privat-
wohnung bei. 
Für viele ältere Menschen fungieren Hausärzt*innen als zentrale Ver-
trauenspersonen in Gesundheitsfragen. Meist begleiten diese ihre 
Patient*innen über Jahre hinweg und verfügen damit über ein um-
fassendes Bild über deren Gesundheitszustand und Leistungsfähig-
keit. In der Stadt Köln wurden insgesamt 523 hausärztliche Arztpra-
xen erfasst (Tabelle 21). Die weitere Gesundheitsversorgung durch 
Facharztpraxen wurde hier nicht erhoben, da diesen keine vergleich-
bare Schnittstellenfunktion zur pflegerischen Versorgung zukommt. 
Bezogen auf die ältere Bevölkerung ab 80 Jahren ergibt sich für die 
Stadt Köln eine Versorgungsdichte von 0,8 hausärztlichen Praxen 
je 100 Ältere ab 80 Jahren. Die Versorgungsdichte auf Landes- und 
Bundesebene liegt bei 0,9 Hausärzt*innen je 100 Ältere.58 Im Stadt-
bezirk Innenstadt ist die Versorgungsdichte mit 1,6 hausärztlichen 
Praxen je 100 Ältere vergleichsweise hoch. Die niedrigste Versor-
gungsdichte weist der Stadtbezirk Chorweiler mit 0,5 hausärztlichen 
Praxen je 100 Älteren auf. 
58 Hier ist zu beachten, dass in Köln die Hausartpraxen erfasst wurden, auf Bun-
des- und Länderebene hingegen die niedergelassenen Hausärzt*innen, sodass 
diese Zahlen nur bedingt vergleichbar sind.

121
T abelle 21: Gesundheitsversorgung: hausärztliche Praxen und 
 Apotheken
Gesundheitsversorgung: hausärztliche Praxen und Apotheken 
Stadt Köln 2022
Stadtbezirk hausärzt liche 
Praxen
je 100  
ab 80 Jahre
Apotheken je 100  
ab 80 Jahre
Innenstadt 95 1,6 40 0,7
Rodenkirchen 50 0,7 24 0,3
Lindenthal 89 0,9 32 0,3
Ehrenfeld 45 0,9 18 0,4
Nippes 45 0,6 22 0,3
Chorweiler 27 0,5 12 0,2
Porz 48 0,6 18 0,2
Kalk 58 0,9 27 0,4
Mülheim 66 0,8 29 0,3
Köln insgesamt 523 0,8 222 0,3
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 
2023
Die Versorgung mit Medikamenten wird stadtweit von 222 Apo-
theken geleistet, dies entspricht 0,3 Apotheken je 100 Ältere ab 80 
Jahren. Die Versorgung durch Apotheken ist in der Stadt Köln sehr 
ausgeglichen, da die Versorgungsdichte der verschiedenen Stadtbe-
zirke, ausgenommen der Stadtbezirk Innenstadt, eng am stadtweiten 
Gesamtdurchschnitt liegt. Dies hängt vor allem mit einem bundes-
weit geltenden Schlüssel der Apothekenversorgung zusammen; 
daher unterscheidet sich die Versorgungsdichte mit Apotheken in 
Köln auch nicht von der im Landes- und Bundesdurchschnitt (je 0,3 
Apotheken je 100 Ältere ab 80 Jahren). 
Die Bedeutung der klinischen Versorgung für ältere Menschen lässt 
sich daran ersehen, dass der Anteil der Älteren ab 65 Jahren unter 
den Krankenhauspatient*innen mehr als doppelt so hoch ist wie in 
der Bevölkerung insgesamt.59 Wenn ein plötzlicher Krankenhausauf-
enthalt nötig wird, z. B. aufgrund eines Schlaganfalls oder eines Stur-
zes, stellt sich für Betroffene und Angehörige die Frage, wie es nach 
dem Krankenhausaufenthalt weitergehen kann, ob eine Rückkehr 
in einen Privathaushalt mit eigenständiger Lebensführung möglich 
59 Statistisches Bundesamt (2019): Statistisches Jahrbuch, Wiesbaden, S. 130.

122
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
ist und wie ggf. ein höheres Maß an Hilfe- und Pflegebedarf bewäl-
tigt werden kann. Als Übergang zwischen Krankenhaus und Rück-
kehr in den Privathaushalt kann ein Aufenthalt in der Kurzzeitpflege 
oder einer Rehabilitationseinrichtung dienen, bei dem eine nach der 
Akutbehandlung noch unzureichende Leistungsfähigkeit wiederher-
gestellt und die Fähigkeit zur eigenständigen Haushaltsführung ge-
stärkt werden kann. Es kann sich aber auch ein Umzug in eine ande-
re Wohnform als notwendig erweisen, besonders wenn Angehörige 
auch unter Einbeziehung von sozialen Diensten die Versorgung von 
hilfe- und pflegebedürftigen Menschen nicht (mehr) leisten können. 
Wenn eine Rückkehr in die eigene Wohnung nicht mehr möglich ist, 
kann ein Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder in eine am-
bulant betreute Wohngemeinschaft für Ältere erforderlich werden. 
An solchen Entscheidungen ist der Krankenhaussozialdienst bzw. 
das Entlassungsmanagement maßgeblich beteiligt und hat damit 
einen hohen Stellenwert in der Beratung und Vermittlung von Pflege-
arrangements. 
In der Stadt Köln gibt es 24 Kliniken mit insgesamt 6.602 Betten (Ta-
belle 22). In den Stadtbezirken Ehrenfeld, Porz und Mülheim befindet 
sich jeweils ein Krankenhaus. Im Stadtbezirk Chorweiler müssen die 
Bewohner*innen dagegen Krankenhäuser in angrenzenden Stadtbe-
zirken aufsuchen. 
T abelle 22: Gesundheitsversorgung: Kliniken
Gesundheitsversorgung: Kliniken 
Stadt Köln 2022
Stadtbezirk Kliniken Betten je 100  
ab 80 Jahre
psychiatrische 
Kliniken
Plätze je 100  
ab 80 Jahre
Innenstadt 7 858 14,7 2 96 1,7
Rodenkirchen 2 232 3,1 1 12 0,2
Lindenthal 6 2.461 25,7 1 105 1,1
Ehrenfeld 1 300 5,9 0 0 0,0
Nippes 3 835 11,7 3 113 1,6
Chorweiler 0 0 0,0 1 18 0,3
Porz 1 420 5,4 2 178 2,3
Kalk 3 1.089 16,2 2 420 6,3
Mülheim 1 407 4,7 1 21 0,2
Köln insgesamt 24 6.602 10,4 13 963 1,5
Quelle: Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023

123
Mit insgesamt sieben Einrichtungen verfügt der Stadtbezirk Innen-
stadt über die höchste Anzahl an Krankenhäusern. Die stadtweite 
Versorgungsdichte liegt bei 10,4 Krankenhausbetten je 100 Ältere 
ab 80 Jahren und damit über dem Landes- und dem Bundesdurch-
schnitt von 8,1 bzw. 7,2 Betten je 100 Ältere ab 80 Jahren.60 
Die Stadtbezirke Innenstadt, Lindenthal, Ehrenfeld und Kalk verfü-
gen jeweils über ein Krankenhaus mit einer geriatrischen Abteilung, 
in der die Versorgung neben der medizinischen Behandlung auch 
begleitende rehabilitative Maßnahmen umfasst. Insgesamt stehen 
in diesen Abteilungen 339 Plätze zur Verfügung. Des Weiteren ist an 
einem dieser Krankenhäuser auch eine geriatrische Tagesklinik mit 
20 Plätzen sowie eine geriatrische Rehabilitationsklinik mit 40 Plät-
zen angeschlossen. Laut der kassenärztlichen Vereinigung gibt es in 
Köln aktuell elf Ärzte*innen mit der Zusatzbezeichnung Geriatrie.61 
Das Angebot an psychiatrischen Kliniken besteht aus insgesamt 13 
stationären Kliniken sowie Tageskliniken mit insgesamt 963 Plätzen. 
Hierunter fallen auch die gerontopsychiatrischen Angebote u. a. der 
LVR-Kliniken und der Alexianer. Daraus resultiert für die gesamte 
Stadt eine durchschnittliche Kennzahl von 1,5 Plätzen in psychiatri-
schen Kliniken je 100 Ältere ab 80 Jahren. Kinder- und Jugendklini-
ken wurden im Rahmen der Pflegeplanung nicht erfasst.62 
Sterbebegleitung
Die letzte Unterstützungsform im Lebensverlauf bietet die palliativ-
medizinische und psychosoziale Begleitung im Prozess des Ster-
bens. Dazu können mehrere Komponenten beitragen: Die erforder-
lichen pflegerischen Leistungen durch ambulante Dienste, für die 
spezifische palliativpflegerische Qualifikationen erworben werden 
können, werden durch die ärztlich erbrachte Palliativmedizin ergänzt. 
Diese dient der Verbesserung der Lebensqualität bei unheilbaren 
Erkrankungen im Endstadium und ist nicht auf Heilung ausgerich-
tet, sondern auf Prävention und Linderung von Schmerzen, um den 
Sterbenden ihre letzte Lebenszeit so angenehm und schmerzfrei 
60 Gesundheitsberichterstattung des Bundes (2021): Betten in Krankenhäusern.
61 Vgl. Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Abrufbar unter https:/ /patienten.
kvno.de/praxissuche.
62 Darüber hinaus gibt es noch einige wenige kleinere Tageskliniken für Psych-
iatrie und Psychotherapie, die sich an Privatversicherte oder Selbstzahler*innen 
richten; diese werden hier nicht erfasst.

124
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
wie möglich zu gestalten.63 Als weitere Komponenten erfordert die 
Sterbebegleitung eine emotionale und seelsorgerische Begleitung 
sowohl der Sterbenden als auch ihrer Angehörigen. Dazu leisten 
ambulante Hospizdienste und stationäre Hospize Gespräche und 
psychologische Betreuung durch Fachpersonal ebenso wie psycho-
soziale Begleitung durch ehrenamtliche Mitarbeiter*innen. Welche 
Form an Sterbebegleitung im jeweiligen Einzelfall angemessen ist, 
muss individuell entschieden werden und hängt maßgeblich von der 
Art und dem Fortschreiten der Erkrankung ab. 
In der Stadt Köln bieten insgesamt 43 Ärzt*innen palliativmedizini-
sche Versorgung an (Tabelle 23). Die ambulante Palliativpflege hat 
das Ziel, Sterbenden so lange wie möglich ein weitestgehend selbst-
bestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung der eigenen vier 
Wände zu ermöglichen. Von den 164 ambulanten Pflegediensten in 
der Stadt Köln bieten 19 Pflegedienste auch Palliativpflege an.
Ambulante Hospizdienste widmen sich besonders der psychosozia-
len Betreuung unheilbar kranker bzw. sterbender Menschen sowie 
der Begleitung ihrer Angehörigen. In der Stadt Köln sind zwölf am-
bulante Hospizdienste ansässig. Die Anbieter sind recht gleichmäßig 
über die Stadt Köln verteilt. Ähnlich wie die ambulanten Pflegediens-
te arbeiten auch die Hospizdienste in der Regel bezirksübergreifend.
Das Angebot an Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung 
(SAPV) soll Palliativpatient*innen mit hohem Versorgungsaufwand 
die Möglichkeit geben, möglichst lange zu Hause zu bleiben. In 
Teams arbeiten entsprechend qualifizierte Ärzt*innen, Pflegekräf-
te und Koordinationskräfte zusammen, die mit den anderen in der 
Versorgung tätigen Akteuren kooperieren. In Köln gibt es drei dieser 
Angebote an Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung.
63 Nauck, F .; Sitte, T. (2012): Ambulante Palliativversorgung – ein Ratgeber, Deut-
scher Palliativ Verlag, Fulda.

125
T abelle 23: Sterbebegleitung
Sterbebegleitung 
Stadt Köln 2022
Stadtbezirk Palliativpflege ambulante 
Hospiz­
dienste
Hospiz und  
Palliativstation
Ärzt* 
innen
Pflege­
dienste
Einrich­
tungen
Plätze
Innenstadt 12 0 2 0 0
Rodenkirchen 4 2 1 2 19
Lindenthal 11 2 2 3 27
Ehrenfeld 2 1 1 0 0
Nippes 5 1 1 3 26
Chorweiler 2 1 1 0 0
Porz 2 4 1 1 9
Kalk 2 5 1 1 6
Mülheim 3 3 2 0 0
Köln insgesamt 43 19 12 10 87
Quelle: Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023
Die stationäre Versorgung von Sterbenden wird in der Stadt Köln 
von vier Hospizen mit insgesamt 37 Plätzen übernommen. Zusätz-
lich gibt es sechs Palliativstationen in Kliniken mit 50 Plätzen, so-
dass für die stationäre Palliativversorgung insgesamt 87 Plätze zur 
Verfügung stehen.64 Im Gegensatz zu Palliativstationen in Kliniken 
sind stationäre Hospize baulich, organisatorisch und wirtschaftlich 
eigenständige Einrichtungen mit separatem Personal und Konzept. 
Ziel ist es, schwerstkranke und sterbende Menschen und ihre Ange-
hörigen unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse in der 
Sterbephase zu begleiten und zu unterstützen. Während in einem 
stationären Hospiz eine Rückkehr der Gäste nach Hause in der Regel 
nicht vorgesehen ist, sollen auf einer stationären Palliativstation die 
Schmerzen schwerstkranker Patient*innen so gut gelindert werden, 
dass eine Entlassung nach Hause oder Verlegung in ein Hospiz mög-
lich ist. 
64 In der Uniklinik Köln gibt es des Weiteren den Palliativmedizinischen Dienst 
(PMD), der stationäre Patient*innen der Uniklinik Köln mit palliativmedizinischem 
Versorgungsbedarf außerhalb der Palliativstation betreut. Dieses Angebot gibt es 
ggf. auch in anderen Krankenhäusern, z. B. im Marien-Hospital.

126
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
Das im Jahr 2021 gestartete Modellprojekt „Brückenbauer*in­
nen Palliative Care“ möchte mithilfe von geschulten Sprach- 
und Kulturmittler*innen den Zugang zur Hospiz- und Pallia-
tivversorgung für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte 
verbessern. Die „Brückenbauer*innen“ unterstützen neben den 
Menschen mit Zuwanderungsgeschichte auch Fachkräfte der 
Senioren- und Pflegeberatung sowie Einrichtungen im Bereich 
Hospiz- und Palliativversorgung. 
Im Rahmen des Projekts „Caring Community“ wurde ein Netz-
werk mit unterschiedlichen Akteur*innen aufgebaut, an dem 
u. a. das Gesundheitsamt der Stadt Köln, das Palliativ- und Hos-
piznetznetzwerk Köln und das Palliativzentrum am Universitäts-
klinikum Köln beteiligt sind. Das Anliegen des Projekts ist es, die 
Kölner Bürger*innen im Umgang mit den Themen Sterben, Tod 
und Trauer zu stärken und ihre Grundkompetenzen in diesem 
Themenbereich zu fördern.
5 .4 Wohnen im Alter
Das Wichtigste in Kürze
Barrieren in der Wohnung und Wohnumgebung können die 
selbstständige Lebensführung in einer Privatwohnung erschwe-
ren. Aussagen über das Angebot an barrierefreien Privatwoh-
nungen sind allerdings kaum möglich. Zuletzt wurde in der „Le-
ben in Köln“-Umfrage 2016 näherungsweise mit der Frage nach 
„altengerechtem Wohnraum“ erhoben, inwieweit die Wohnun-
gen und Häuser älterer Menschen in der Stadt Köln barrierefrei 
oder barrierearm sind: Von den Befragten im Alter ab 65 Jahren 
gaben 48 % die Einschätzung, dass sie in einer altengerechten 
Wohnung oder einem altengerechten Haus wohnen.
Das Angebot Wohnen mit Service („betreutes Wohnen“) verbin-
det das selbstständige Leben in einer eigenen Wohnung mit der 
passgenauen Unterstützung, die durch Zubuchung von Dienst-
leistungen gegeben wird. In der Stadt Köln stehen in 48 Einrich-
tungen insgesamt 3.639 Wohnungen mit Service zur Verfügung, 
dies entspricht 5,7 Wohnungen je 100 Einwohner*innen ab 80

127
Jahren. Im Vergleich mit benachbarten Kreisen ist diese Versor-
gungsdichte als gut zu bewerten.
Darüber hinaus gibt es für Ältere 21 ambulant betreute Wohn-
gemeinschaften mit 176 Plätzen (0,3 Wohneinheiten je 100 
Ältere ab 80 Jahren), die sich auch für demenziell erkrankte 
Ältere eignen, die ihren Haushalt nicht mehr eigenständig füh-
ren können.
Aus den Befragungen der Anbieter des Wohnens mit Service 
und der ambulanten Wohngemeinschaften geht hervor, dass 
fast alle Anbieter mit einem starken oder zumindest leichten 
Anstieg der Nachfrage im jeweiligen Versorgungsbereich aus-
gehen. 
Die häufigsten Gründe für einen Umzug in ein Angebot des 
„Wohnen mit Service“ sind, dass die frühere Wohnung nicht 
ausreichend barrierefrei war, der Wunsch nach Versorgungs-
sicherheit sowie die Notwendigkeit von Hilfe im Haushalt oder 
pflegerischer Hilfe. Bei einem Umzug in eine ambulante Wohn-
gemeinschaft spielt die Notwendigkeit von pflegerischer Hilfe 
und von Hilfe im Haushalt die wichtigste Rolle. Damit zusam-
menhängend ist der Wunsch nach Versorgungssicherheit ein 
häufiger Einzugsgrund.
Ob und wie lange ein Verbleib in der eigenen Wohnung möglich ist, 
hängt auch davon ab, ob die Wohnung für ältere Menschen mit Hilfe- 
und Pflegebedarf geeignet ist. Dies hängt von den baulichen Gege-
benheiten ab, wie Barrierefreiheit innerhalb der Wohnung und barrie-
refreier Zugänglichkeit der Wohnung, aber auch von der Einbindung 
in ein barrierefreies Wohnumfeld sowie in ein soziales Umfeld, zu 
dem auch hilfsbereite Nachbar*innen gehören können. Eine barrie-
rearme Wohnumgebung mit flachen Bordsteinkanten und einem gut 
begehbaren Straßenbelag erleichtert älteren Menschen die Selbst-
ständigkeit im Alltag. Ein weiterer Faktor ist die Erreichbarkeit von 
Versorgungsangeboten und -möglichkeiten, die Senior*innen wich-
tig sind, wie Einkaufsgelegenheiten, aber auch religiöse Einrichtun-
gen, Café oder Friseur.

128
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
Neben dem klassischen Kern der pflegerischen Versorgung sind da-
her weiterhin Wohnangebote für Senior*innen miteinzubeziehen:
 › barrierearme und barrierefreie Wohnungen
 › betreutes Wohnen bzw. Servicewohnen
 › ambulante Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige
Barrierefreie und barrierearme Wohnungen
Menschen mit Mobilitätsbeschränkungen benötigen Wohnungen, 
die möglichst barrierefrei, also ohne zugangsbeschränkende Barrie-
ren sind. Auch die Wohnumgebung sollte möglichst barrierefrei sein. 
Dabei kann es zunächst schon hilfreich sein, in einer barrierearmen, 
stufenlosen Wohnung zu wohnen. Liegt die barrierearme Wohnung 
nicht im Erdgeschoss eines Hauses, kann ein Aufzug den Zugang zur 
Wohnung erleichtern.
Barrierefreie Wohnungen in engerem Sinne erfüllen diese Anforde-
rung ebenfalls, sind aber darüber hinaus auch rollstuhlgerecht und 
erfüllen weiterhin die sensorischen Anforderungen, die in der offiziel-
len Definition einer barrierefreien Wohnung enthalten sind.65
Inwieweit die Wohnungen und Häuser älterer Menschen in der Stadt 
Köln barrierefrei oder barrierearm sind, wurde in der „Leben in Köln“-
Umfrage 2016 näherungsweise mit der Frage nach „altengerech-
tem Wohnraum“ erhoben. Von den Befragten im Alter ab 65 Jahren 
gaben 48 % die Einschätzung, dass sie in einer altengerechten Woh-
nung oder einem altengerechten Haus wohnen (Abbildung 23); von 
den Befragten unter 65 Jahren gaben dies nur 31 % an.
65 Die Anforderungen für barrierefreies Bauen von Wohnungen sind der DIN 
18040-2 zu entnehmen, in der die früheren Normen DIN 18025-1 und DIN 18025-
2 zusammengefasst wurden. Spezielle Anforderungen an Wohnungen für Roll-
stuhlfahrer werden hervorgehoben; neu wurden sensorische Anforderungen 
(visuell, akustisch, taktil) aufgenommen.

129
Abbildung 23: Senior*innen, die in „altengerechten“  
Wohnungen wohnen
Senior*innen, die in „altengerechten“ Wohnungen wohnen
ja48 %
vielleicht
33%
nein
19%
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“- 
Umfrage 2016, Bearbeitung ISG 2020
33 % der älteren Befragten waren sich diesbezüglich nicht sicher, 
und 19 % der Befragten gaben an, nicht altengerecht zu wohnen. 
Eine Wohnungsmarktprognose für das Land NRW geht davon aus, 
dass es in Köln im Jahr 2018 einen Bestand von 12.000 umfassend 
barrierefreien Wohnungen gab und dass der Bedarf um rund 20.000 
solcher Wohnungen höher ist. Bis zum Jahr 2040 wird ein Anstieg 
des Bedarfs um weitere rund 13.000 Wohnungen angenommen, 
sodass dann der Bedarf an barrierefreien Wohnungen für ältere Men-
schen um 33.000 Wohnungen höher läge als der Bestand im Jahr 
2018.66 
Ältere Menschen, die nicht in einer altersgerechten Wohnung leben, 
haben mit steigendem Alter ein höheres Risiko, entweder in eine 
andere barrierefreie Wohnung oder, aufgrund der fehlenden Barrie-
refreiheit, in eine Pflegeeinrichtung ziehen zu müssen, was – dem 
Grundsatz „ambulant vor stationär“ folgend –vermieden werden soll. 
66 GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH (2020): 
Wohnungsmarktgutachten über den quantitativen und qualitativen Wohnungs-
neubaubedarf in Nordrhein-Westfalen bis 2040, hrsg. vom Ministerium für Heimat, 
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Düssel-
dorf, S. 45 und 47.

130
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
Wohnen mit Service
Im „Wohnen mit Service“ wird älteren Menschen ermöglicht, die 
Eigenständigkeit ihres eigenen Haushalts aufrechtzuerhalten und 
zugleich die Hilfeangebote, die Kommunikationsmöglichkeiten und 
das Sicherheitsgefühl einer unterstützenden Wohnform in Anspruch 
nehmen zu können. Dabei können die angebotenen Service- und 
Betreuungsleistungen sowohl nach Umfang und Qualität als auch 
preislich stark variieren.67 Diese Wohnform ist aber nicht geeignet für 
Personen, die wegen fortgeschrittener Demenz zu einer zumindest 
in Grundzügen eigenständigen Haushaltsführung nicht mehr in der 
Lage sind. Um falschen Erwartungen an „Betreuung“ oder „Service“ 
vorzubeugen, ist es wichtig, dass das Leistungsangebot und die 
Preise transparent gemacht werden. Vertraglich sollte genau verein-
bart werden, welche Leistung im Bereich Wohnen (Mietvertrag) und 
Grundservice (obligatorischer Zusatzvertrag) garantiert werden und 
für welche Zusatzleistungen ein besonderer Vertrag abzuschließen 
ist. Das Angebot an Serviceleistungen gestaltet sich je nach Anbieter 
individuell, umfasst jedoch meist Leistungen wie Hausmeisterservice 
als Basisleistung sowie hausinternen Fahrdienst, Mahlzeitenservice 
und weitere Leistungen, die für Ältere hilfreich sind und die in der 
Regel zu einer Basisdienstleistung hinzugebucht werden können. 
Bei dieser Wohnform ist es wichtig, preisgünstige, bedarfsgerechte 
Angebote zur Verfügung zu stellen, die auch für Ältere mit niedrigem 
Einkommen erschwinglich sind. 
Das Angebot des „Wohnen mit Service“ in der Stadt Köln umfasst 48 
Häuser bzw. Anlagen mit insgesamt 3.639 Wohnungen mit Service, 
dies entspricht einer Versorgungsdichte von 5,7 Wohneinheiten je 
100 Ältere ab 80 Jahren (Tabelle 24).68 
67 Die DIN 77800 enthält Anforderungen an die Transparenz des Leistungsan-
gebotes, die zu erbringenden Dienstleistungen (Grundleistungen/allgemeine  
Betreuungsleistungen und Wahlleistungen/weitergehende Leistungen), das 
Wohnangebot, die Vertragsgestaltung und qualitätssichernde Maßnahmen (vgl.  
www.din.de).
68 Zum Bestand des Servicewohnens liegen keine Statistiken oder Listen vor, 
daher wurden diese Daten durch Recherchen des ISG erhoben.

131
T abelle 24: Wohnen mit Service
Wohnen mit Service 
Stadt Köln 2022
Stadtbezirk Häuser Wohnungen je 100  
ab 80 Jahre
inkl.  
Planung
je 100  
ab 80 Jahre 
Innenstadt 4 370 6,4 418 7,2
Rodenkirchen 7 780 10,5 780 10,5
Lindenthal 6 278 2,9 278 2,9
Ehrenfeld 6 169 3,3 169 3,3
Nippes 4 713 10,0 713 10,0
Chorweiler 3 162 3,0 162 3,0
Porz 7 448 5,8 448 5,8
Kalk 5 396 5,9 435 6,5
Mülheim 6 323 3,7 323 3,7
Köln insgesamt 48 3.639 5,7 3.726 5,9
Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023
Davon befinden sich sieben Häuser bzw. Wohnanlagen mit 780 
Wohneinheiten im Stadtbezirk Rodenkirchen. Hier stehen 10,5 
Wohneinheiten je 100 Ältere ab 80 Jahren zur Verfügung, was deut-
lich über dem Stadtdurchschnitt liegt. Die geringste Versorgungs-
dichte ist in den Stadtbezirken Chorweiler (3,0 Wohneinheiten je 100 
Ältere) und Lindenthal (2,9 Wohneinheiten je 100 Ältere) zu finden. 
Da Wohnungen mit Service nicht statistisch erfasst werden, gibt es 
hierzu keine Vergleichsdaten auf Landes- und Bundesebene. Ein Ver-
gleich mit den benachbarten Kreisen Düren (im Jahr 2021 3,8 Woh-
nungen je 100 Ältere) und Rhein-Erft-Kreis (im Jahr 2021 4,3 Woh-
nungen je 100 Ältere) sowie mit der Stadt Bochum (im Jahr 2022 2,3 
Wohnungen je 100 Ältere) lässt aber erkennen, dass die Angebots-
dichte mit Servicewohnungen in Köln als gut zu bewerten ist.

132
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
Abbildung 24: Lage der Wohnungen mit Service in der Stadt Köln
Innenstadt
Rodenkirchen
Lindenthal
Ehrenfeld
Nippes
Chorweiler
Porz
Kalk
Mülheim
überdurchschnittlich
stark überdurchschnittlich
durchschnittlich
unterdurchschnittlich
stark unterdurchschnittlich
Personal
je 100 Ältere
ab 80 Jahren
Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023
Konkrete Planungen in Bezug auf eine Erweiterung des Angebots 
an Servicewohnen sind für die Stadtbezirke Innenstadt, Nippes und 
Kalk bekannt. Hier sollen demnächst drei neue Häuser bzw. Wohnan-
lagen mit insgesamt mindestens 87 neuen Wohnungen mit Service 
zur Verfügung gestellt werden.69 
69 Die geplante Platzzahl für die Einrichtung im Stadtbezirk Nippes ist noch nicht 
bekannt, sodass diese in der Darstellung der Planung noch nicht enthalten ist.

133
Ergebnisse der ISG-Befragung von Anbietern des „Servicewohnens“
Das ISG hat im Mai 2023 die Anbieter von Wohnen mit Service mit der Bitte um Teil-
nahme an einer Online-Befragung angeschrieben. An dieser Befragung beteiligten sich 
sieben der insgesamt 48 Anbieter in der Stadt Köln (15 %). Die folgenden Ergebnisse sind 
daher nicht verallgemeinerbar, da sie nur einen kleinen Ausschnitt der Anbieter repräsen-
tieren.
70 Nur bei einem befragten Anbieter ist ein Teil der Wohnungen öffentlich gefördert.
 › Versorgungsgebiet:  
In drei der befragten Einrichtungen 
kommen die Bewohner*innen aus 
dem gesamten Kölner Stadtgebiet und 
darüber hinaus aus anderen Regionen 
Deutschlands. Aus den Stadtbezirken 
Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal 
und Nippes kommen in einer weiteren 
Anlage die Mieter*innen. Auch hier 
sind Wohneinheiten an Personen aus 
anderen Städten in ganz Deutschland 
vermietet. In einer Einrichtung haben 
die Mieter*innen zuvor in den Stadt-
bezirken Kalk und Mülheim gelebt. 
Ebenso kommen hier Mieter*innen 
aus Leverkusen, Odenthal und Ber-
gisch Gladbach. In einer Einrichtung 
ist das Einzugsgebiet auf den Stadt-
bezirk Porz begrenzt. Die Anteile der 
Bewohner*innen, die nicht aus Köln 
stammen, liegen in den befragten Ein-
richtungen zwischen 10 % und 35 %. 
 › Angebote und Preise:  
Zwei der sieben befragten Einrichtun-
gen bieten Servicewohnen mit einem 
angegliederten Pflegedienst an. Die 
fünf anderen Einrichtungen geben an, 
Servicewohnen in Anbindung an eine 
Pflegeeinrichtung bereitzustellen. Die 
Größe der befragten Einrichtungen 
ist sehr unterschiedlich. Die kleinste 
Einrichtung bietet vier Ein-Personen-
Wohnungen und drei Zwei-Personen- 
Wohnungen an. Zu den größten 
Wohnanlagen gehören insgesamt 70 
bzw. 71 Wohnungen (16 bzw. 33 Ein-
Personen-Wohnungen und 55 bzw. 
37 Zwei-Personen-Wohnungen). Die 
Wohnungsgröße der Ein-Personen-
Wohnungen reicht von 30 bis 77 qm 
und die der Zwei-Personen-Wohnun-
gen von 44 bis 140 qm. Der durch-
schnittliche Mietpreis (warm) liegt bei 
18,50 Euro pro qm. Angaben zu den 
Kosten für die Grundleistungen ma-
chen nur drei der befragten Anbieter. 
Sie liegen für Ein-Personen-Woh-
nungen zwischen 120 Euro und 220 
Euro, für Zwei-Personen-Wohnungen 
zwischen 150 Euro und 464 Euro im 
Monat.70
Die Serviceangebote der Einrichtun-
gen unterscheiden sich danach, ob sie 
in den Grundleistungen enthalten sind, 
als Wahlleistung angeboten oder unter 
Einbeziehung von Dritten vermittelt 
werden. Bei der Mehrheit der befrag-
ten Anbieter gehören ein Hausmeister-
dienst in der Anlage und eine Notruf-
anlage zur Grundleistung. Außerdem 
umfasst die Grundleistung in der Regel 
die persönliche Beratung bei Bedarf 
und das Angebot von (kulturellen) Ver-

134
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
anstaltungen sowie die Gestaltung der 
Hausgemeinschaft. Die Grundleistung 
beinhaltet bei zwei Anbietern auch 
die Wohnungsreinigung, bei den fünf 
anderen Anbietern ist dies eine Wahl-
leistung. Ein Anbieter macht hier An-
gaben zu den Kosten: Der Preis dieser 
Leistung liegt bei 37 Euro pro Stunde. 
Kleine handwerkliche Dienste gehören 
bei drei Befragten zur Grundleistung, 
bei vier Befragten ist dies eine Wahl-
leistung. Auch die regelmäßige persön-
liche Beratung durch eine Betreuungs-
kraft ist bei vier der befragten Anbieter 
in der Grundleistung enthalten. Bei 
den drei anderen Anbietern wird diese 
Leistung an Dritte vermittelt. Angebote 
wie ein Mahlzeitendienst oder Erledi-
gung von Einkäufen und Besorgungen 
können bei einem Teil der befragten 
Anbieter als Wahlleistung hinzuge-
bucht werden, bei den anderen wird an 
andere Dienstleister vermittelt. Ebenso 
werden die Bewohner*innen von fünf 
Einrichtungen für das Angebot eines 
Fahrdienstes an Dritte vermittelt. Hier 
wird von einem befragten Anbieter ein 
Preis in Höhe von 37 Euro pro Stunde 
angegeben. Zwei Anbieter geben an, 
dass diesbezüglich kein Angebot be-
steht. Hauswirtschaftliche und pflege-
rische Versorgung ist bei jeweils fünf 
befragten Einrichtungen eine Wahl-
leistung, die anderen Anbieter vermit-
teln diese Leistung. Die Grundleistung 
eines befragten Anbieters beinhaltet 
auch die Versorgung bei Erkrankung, 
fünf Anbieter bieten dies als Wahl-
leistung an und ein Anbieter vermittelt 
diese Leistung. Zwei Anbieter geben 
bezüglich dieser Wahlleistung einen 
Preis von 45 Euro pro Stunde an. Eine 
regelmäßige individuelle soziale Be-
treuung ist bei drei Anbietern Bestand-
teil der Grundleistung, zwei Anbieter 
bieten dies als Wahlleistung an und 
weitere zwei Anbieter vermitteln an 
Dritte.
 › Bewohner*innen: Die befragten Ein-
richtungen unterscheiden sich stark in 
ihrer Größe. In der kleinsten Einrich-
tung wohnen zurzeit acht Mieter*in-
nen, in der größten 550. Im Durch-
schnitt haben die Einrichtungen 133 
Mieter*innen. Etwa 71 % der Mieter*in-
nen im Servicewohnen sind Frauen 
(Spannbreite von 52 % bis 88 %). Drei 
befragte Anbieter haben Angaben zur 
Zahl der ausländischen Bewohner*in-
nen gemacht: Die entsprechenden 
Anteile der Mieter*innen mit ausländi-
scher Staatsangehörigkeit liegen bei 
diesen drei Einrichtungen zwischen 
1 % und 26 %. Eine Schätzung der Zahl 
der Bewohner*innen mit internatio-
naler Familiengeschichte haben fünf 
befragte Anbieter vorgenommen. Die 
Anteile der Bewohner*innen mit inter-
nationaler Familiengeschichte reichen 
von 0 % über 4 % (drei bzw. vier Be-
wohner*innen) bis zu 31 % (18 Bewoh-
ner*innen). Fünf befragte Einrichtun-
gen geben auch eine Einschätzung zur 
Zahl der LSBTIQ*-Bewohner*innen ab: 
Diese reichen von 0 (zwei Einrichtun-
gen) bis zu drei Bewohner*innen (eine 
Einrichtung). Vier befragte Anbieter 
haben Angaben zum Pflegegrad ihrer 
Bewohner*innen gemacht. Durch-
schnittlich haben über 60 % der Mie-
ter*innen keinen Pflegegrad (62 %), 
9 % haben Pflegegrad 1. Etwa 17 % der 
Mieter*innen sind dem Pflegegrad 2

135
zugeordnet und 9 % dem Pflegegrad 
3. Der Anteil der Bewohner*innen mit 
Pflegegrad 4 liegt durchschnittlich 
bei 4 %, Pflegegrad 5 kann keinem der 
Mieter*innen zugeordnet werden.
Drei Befragte geben an, dass die 
Bewohner*innen auch noch mit hoher 
Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 5) in 
ihrer Wohneinheit wohnen bleiben 
können. Die vier anderen Befragten 
können dies nicht beurteilen. Sechs 
Einrichtungen geben an, dass bei star-
ker Demenz, die mit herausfordern-
den Verhalten oder Hinlauftendenzen 
verbunden ist, eine (Fortdauer der) 
Vermietung nicht möglich ist. Eben-
so sehen das sechs Befragte, wenn 
Bedarf an Intensivpflege besteht (z. B. 
Wachkoma- oder Beatmungspati-
ent*innen). Für manche Einrichtungen 
ist es schwer, Menschen mit Sucht-
problematiken (vier Nennungen) oder 
psychischen Störungen (drei Nen-
nungen) aufzunehmen. Eine befragte 
Einrichtung gibt dies auch hinsichtlich 
erheblicher Gesundheitsprobleme 
(z. B. nach einem Krankenhausaufent-
halt) an. Keine der befragten Einrich-
tungen sieht Schwierigkeiten bei der 
(Fortdauer der) Vermietung bei Keim-
belastungen oder bei Menschen mit 
Behinderungen unter 65 Jahren.
Zwei Einrichtungen geben an, dass 
für einige Wohneinheiten ein Wohn-
berechtigungsschein benötigt wird. 
In den anderen Einrichtungen ist dies 
nicht der Fall.
 › Barrierefreiheit:  
Vier befragte Anbieter geben an, dass 
ihre Wohneinheiten barrierefrei sind. 
Drei Anbieter geben an, dass die 
Wohneinheiten nur zum Teil barriere-
frei sind. 
 › Gründe für einen Einzug:  
Die häufigsten Gründe für einen Um-
zug in das Servicewohnen sind nach 
Einschätzung der Befragten der Um-
stand, dass die frühere Wohnung nicht 
ausreichend barrierefrei ist sowie der 
Wunsch nach Versorgungssicher-
heit. Weiterhin wird häufig ein Umzug 
in das Servicewohnen geplant, wenn 
Hilfe im Haushalt oder pflegerische 
Hilfe notwendig werden. Vier Anbieter 
geben als häufigen Umzugsgrund an, 
dass die frühere Wohnung zu groß 
oder zu teuer ist. Ebenso viele sehen 
in der Vermeidung von Einsamkeit und 
in der Suche nach sozialen Kontakten 
einen häufigen Grund, in eine Ein-
richtung des Servicewohnens einzu-
ziehen. Die Tatsache, dass die Versor-
gung des Partners bzw. der Partnerin 
nicht mehr möglich war, sowie eine 
rechtzeitige Vorsorge spielen nach 
Einschätzung der Befragten eine 
geringere Rolle bei den Überlegungen 
zu einem Umzug. Als einen sonstigen 
häufigen Einzugsgrund nennt eine 
Einrichtung, dass die Senior*innen in 
die Nähe ihrer Kinder ziehen möchten.
Sechs der befragten Einrichtungen 
führen eine Warteliste, die bei fünf 
Einrichtungen zwischen 120 und 200 
Personen umfasst. Eine Einrichtung 
gibt an, 450 Interessierte auf der War-
teliste vermerkt zu haben.
 › Aktuelle Versorgungslage:  
Hinsichtlich der aktuellen Versor-
gungslage für Pflegebedürftige in 
der Stadt Köln zeichnet sich ein recht 
einheitliches Bild ab: Alle befragten 
Anbieter sehen eine unzureichende 
Versorgung an Kurzzeitpflege- und 
vollstationären Pflegeplätzen (auch 
für besondere Gruppen, z. B. Abhän-

136
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
gigkeitskranke). Die Versorgung so-
wohl durch ambulante Pflegedienste 
als auch durch hauswirtschaftliche 
Dienste wird auch als unzureichend 
beschrieben. Ebenso reicht das An-
gebot an ambulant betreuten Wohn-
gemeinschaften für Ältere in der Stadt 
Köln nach Einschätzung von vier 
Anbietern nicht aus, die restlichen drei 
können diesbezüglich keine Angabe 
machen. Das Angebot Wohnen mit 
Service empfinden sechs Befragte als 
unzureichend, ein befragter Anbieter 
bewertet es als genau richtig. Auch 
die Hospiz- und Palliativversorgung 
schätzen sechs Anbieter als unzurei-
chend und ein Anbieter als genau pas-
send ein. Zu den Nachtpflegeplätzen 
können nur zwei Anbieter Angaben 
machen, diese bewerten das entspre-
chende Angebot als unzureichend. 
Die vorhandenen Tagespflegeplätze 
sind nach Ansicht von drei Befrag-
ten nicht ausreichend, nach Ansicht 
von zwei Anbietern genau passend. 
Die Einschätzung zur hausärztlichen 
Versorgung fällt unterschiedlich aus: 
Drei Anbieter bewerten diese als nicht 
ausreichend; ebenso viele empfinden 
sie als genau richtig. Ein Anbieter kann 
dies nicht beurteilen. Die Angebote an 
Begegnungsstätten sowie an Informa-
tion und Beratung werden von jeweils 
zwei Anbietern als unzureichend und 
von jeweils einem Anbieter als genau 
passend bewertet. Jeweils vier Anbie-
ter können zu diesen Angeboten keine 
Einschätzung abgeben.
Vorrangig ausgebaut werden sollten 
nach Ansicht der befragten Anbie-
ter die stationäre Pflege einschließ-
lich der Kurzzeitpflege, das Angebot 
durch ambulante Pflegedienste, die 
gerontopsychiatrische Versorgung 
sowie der Bereich Servicewohnen mit 
unterschiedlichen Wohnungsgrößen 
und mit mehr Betreuungsleistungen. 
Ebenso werden niedrigschwellige 
Angebote in den Quartieren genannt: 
z. B. Mehrgenerationenprojekte mit 
Begegnungsmöglichkeiten, Quartiers-
häuser für Pflege.
 › Zukünftige Entwicklung:  
Was die Einschätzung der zu erwar-
tenden Nachfrage nach Wohnungen 
mit Service betrifft, ergibt sich ein 
einheitliches Bild: Sechs der sieben 
befragten Anbieter gehen von einer 
starken Zunahme in den nächsten 
Jahren aus, ein Anbieter von einer 
leichten Zunahme. 
Allgemein merken die befragten 
Anbieter an, dass sie in ihrer täglichen 
Arbeit damit konfrontiert werden, dass 
der Bedarf an Pflege nicht durch die 
vorhandenen Versorgungsmöglich-
keiten gedeckt werden kann. Dieser 
Pflegenotstand werde ihrer Einschät-
zung nach weiter zunehmen. Es wird 
eine stärkere Vernetzung der Ange-
bote gewünscht, um die Versorgung 
passgenauer gestalten zu können. Als 
Vorschlag wird hier eine geschützte 
Anmeldeplattform für die Sozialdiens-
te der Krankenhäuser und Pflegeein-
richtungen genannt.

137
Ambulant betreute Wohngemeinschaften
In ambulant betreuten Wohngemeinschaften wohnen etwa acht bis 
zwölf hilfe- und pflegebedürftige Bewohner*innen in einem gemein-
samen Haushalt zusammen und werden von Betreuungskräften 
unterstützt.71 Wie in einer Privatwohnung haben die Bewohner*innen 
ihren eigenen Schlaf- und Wohnbereich mit Bad, der nach persönli-
chen Vorstellungen gestaltet werden kann. Räume wie Wohnzimmer, 
Speiseraum und Küche werden gemeinsam genutzt. Jede Wohnge-
meinschaft wird von einer Präsenzkraft betreut, die tagsüber und bei 
Bedarf auch in der Nacht durch weitere Mitarbeiter*innen ergänzt 
wird. Dieses Betreuungspersonal unterstützt die Bewohner*innen 
bei der Organisation des Haushaltes und des Gruppenlebens. Die 
zusätzliche Versorgung bei darüber hinausgehendem individuellem 
Hilfe- und Pflegebedarf übernehmen externe Pflegedienste. Weiter-
hin ist auch oft die Unterstützung durch Angehörige oder ehrenamt-
liche Helfer*innen ein fester Bestandteil des Wohnkonzeptes. Diese 
Wohnform kann für ältere Menschen geeignet sein, die einen Haus-
halt nicht mehr eigenständig führen können und ansonsten in eine 
stationäre Pflegeeinrichtung umziehen müssten. 
In der Stadt Köln gibt es 21 ambulant betreute Wohngemeinschaften 
mit insgesamt 176 Wohngelegenheiten.72 Ambulant betreute Wohn-
gemeinschaften für weitere 53 Bewohner*innen befanden sich am 
Jahresende 2022 in konkreter Planung. Stadtweit stehen der älteren 
Bevölkerung somit 0,3 Wohngemeinschaftsplätze je 100 Ältere ab 
80 Jahren zur Verfügung. Einschließlich der geplanten Plätze ist zu-
künftig mit einer Versorgungsdichte von 0,4 Plätzen je 100 Älteren 
zu rechnen.
71 Vgl. Bertelsmann Stiftung; Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.; 2004): 
Leben und Wohnen im Alter, Band 5, Betreute Wohngruppen – Fallbeispiele und 
Adressenliste, Köln; dies. (2005): Leben und Wohnen im Alter, Band 6, Betreute 
Wohngruppen – Arbeitshilfe für Initiatoren, Köln.
72 Wohngemeinschaften, die außerklinische Intensivpflege anbieten, werden hier 
nicht berücksichtigt. In vergangenen Pflegeplanungen wurde dieses Angebot teil-
weise aufgenommen, sodass sich die Versorgungsdichte der vergangenen Jahre 
nicht vergleichen lässt.

138
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
T abelle 25: Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Ambulant betreute Wohngemeinschaften 
Stadt Köln 2022
Stadtbezirk WG Plätze je 100  
ab 80 Jahre
inkl.  
Planung
je 100  
ab 80 Jahre 
Innenstadt 2 22 0,4 22 0,4
Rodenkirchen 2 17 0,2 27 0,4
Lindenthal 0 0 0,0 7 0,1
Ehrenfeld 6 48 0,9 56 1,1
Nippes 0 0 0,0 0 0,0
Chorweiler 0 0 0,0 18 0,3
Porz 3 23 0,3 23 0,3
Kalk 4 33 0,5 43 0,6
Mülheim 4 33 0,4 33 0,4
Köln insgesamt 21 176 0,3 229 0,4
Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und  
Berechnung des ISG 2023
Mit sechs Wohngemeinschaften und 48 Plätzen bzw. 0,9 Plätze je 
100 Ältere ab 80 Jahren verfügt derzeit der Stadtbezirk Ehrenfeld 
über das größte Angebot an ambulant betreuten Wohngemeinschaf-
ten. Hier sind weitere neun Plätze geplant. Über dem Stadtdurch-
schnitt liegen neben Ehrenfeld auch die Stadtbezirke Innenstadt 
(0,4 Plätze je 100 Ältere), Kalk (0,5 Plätze je 100 Ältere) und Mülheim 
(0,4 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren). Das Angebot im Stadtbezirk 
Porz entspricht dem stadtweiten Durchschnitt. In den Stadtbezirken 
Lindenthal, Nippes und Chorweiler besteht ein Angebot an ambulant 
betreuten Wohngemeinschaften dagegen nicht; in den Stadtbezir-
ken Lindenthal und Chorweiler ist ein solches Angebot jedoch in 
Planung.

139
Ambulant betreute Wohngemeinschaften können „selbstverantwor-
tet“ sein, wenn Wohnraumüberlassung und Betreuungsleistungen 
rechtlich voneinander unabhängig geregelt sind und die Bewoh-
ner*innen ein hohes Maß an Eigenverantwortung hinsichtlich der 
Einrichtungsgestaltung, der Finanzierung und der Auswahl neuer Be-
wohner*innen haben (§ 24 Abs. 2 Wohn- und Teilhabegesetz). Wenn 
dies nicht der Fall ist und der Anbieter einen größeren Gestaltungs-
spielraum hat, spricht man von „anbieterverantworteten“ Wohnge-
meinschaften (§ 24 Abs. 3 Wohn- und Teilhabegesetz). In der Stadt 
Köln hat sich die Organisationsform einer selbstverantworteten 
Wohngemeinschaft gegenüber der anbieterverantworteten Wohn-
gemeinschaft durchgesetzt. Von den 21 Wohngemeinschaften, die 
es im Dezember 2022 in Köln gab, waren 16 Wohngemeinschaften 
mit 131 Wohnplätzen selbstverantwortet (74 %), während fünf Wohn-
gemeinschaften mit 45 Wohngelegenheiten anbieterverantwortet 
waren (26 %).73 
73 Zu beachten ist, dass auch die Mehrheit der selbstverantworteten Wohn-
gemeinschaften durch professionelle Institutionen beratend und unterstützend 
begleitet werden.

140
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
Ergebnisse der ISG-Befragung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften
Das ISG hat im Jahr 2023 die Anbieter von ambulant betreuten Wohngemeinschaften für 
Ältere mit der Bitte um Teilnahme an einer Online-Befragung angeschrieben. An dieser 
Befragung beteiligten sich acht der insgesamt 21 Wohngemeinschaften in der Stadt Köln 
(38 %). Drei Wohngemeinschaften befinden sich im Stadtbezirk Mülheim, jeweils zwei in 
Ehrenfeld und Kalk sowie eine Wohngemeinschaft in Rodenkirchen.
 › Versorgungsgebiet:  
Aus fast allen Bezirken der Stadt Köln 
gibt es Mieter*innen in ambulant be-
treuten Wohngemeinschaften (außer 
Stadtbezirk Lindenthal). Darüber hin-
aus wohnen auch Menschen aus dem 
Umland in den Kölner Wohngemein-
schaften: z. B. aus dem Rheinisch-Ber-
gischen Kreis, aus Hürth und Frechen. 
Ebenso kommen Mieter*innen aber 
auch aus anderen Bundesländern, 
wie z. B. aus Rheinland-Pfalz, Baden-
Württemberg oder Niedersachsen. 
In drei Wohngemeinschaften leben 
keine Mieter*innen, die nicht aus Köln 
stammen, in den fünf anderen liegen 
die entsprechenden Anteile zwischen 
10 % und 45 %.
 › Organisationsform und Zielgruppe:  
Fünf der Wohngemeinschaften be-
stehen seit mindestens zehn Jahren, 
zwei weitere seit fünf bis zehn Jahren 
und die jüngste besteht seit dem Jahr 
2021.Die acht beteiligten Wohnge-
meinschaften sind alle vollständig 
selbstverantwortet nach § 24 Abs. 
WTG NRW. Sieben der acht befragten 
Wohngemeinschaften geben an, dass 
sich ihre Einrichtung u. a. an Menschen 
mit Demenz richtet. Vier Wohngemein-
schaften geben ältere Menschen als 
eine Zielgruppe an. Eine Wohngemein-
schaft richtet sich auch an hilfe- und 
pflegebedürftige Menschen ohne be-
sonderen Betreuungsbedarf. Ebenso 
gehören in einer Wohngemeinschaft 
russischsprachige Menschen zur Ziel-
gruppe (Mehrfachantworten möglich).
 › Angebote und Preise:  
Die Größe der Zimmer beziehungs-
weise Wohneinheiten in den ambu-
lant betreuten Wohngemeinschaften 
reicht von 13 bis 40 qm; der durch-
schnittliche Mietpreis (warm) liegt bei 
10,96 Euro pro qm. Nur eine der be-
fragten Wohngemeinschaften gibt an, 
dass den Mieter*innen keine ausge-
wählten Leistungen angeboten wer-
den; hier sind die Bewohner*innen für 
weitere Leistungen selbst verantwort-
lich. Fünf befragte Wohngemeinschaf-
ten bieten regelmäßige Leistungen 
an, die pauschal berechnet werden. In 
zwei weiteren Wohngemeinschaften 
werden sowohl regelmäßige Leistun-
gen erbracht, die pauschal berechnet 
werden, als auch einmalige Leistun-
gen, die einzeln berechnet werden. Zu 
den pauschalen Leistungen gehören 
zum Beispiel Kosten für den Beistand, 
der in den Bereichen Verwaltung, Be-
ratung und Moderation der Angehö-
rigengruppe die selbstverantwortete 
Wohngemeinschaft unterstützt (140 
Euro pro Monat). Für eine Wohnge-
meinschaft wird eine Betreuungspau-

141
schale in Höhe von monatlich 3.073 
Euro als regelmäßige Leistung ange-
geben. Andere nennen Angebote, wie 
z. B. Friseur, Fußpflege, Fensterputzer, 
als regelmäßige Leistungen, die pau-
schal berechnet werden.74 Als einma-
lige Leistungen, die einzeln berechnet 
werden, werden Hundebesuchsdienst, 
Musikangebote sowie Theater in der 
Wohngemeinschaft genannt. 
 › Bewohner*innen:  
Die befragten Wohngemeinschaften 
unterscheiden sich kaum in ihrer Grö-
ße: Die Anzahl der Bewohner*innen 
liegt zwischen sieben und neun (ins-
gesamt 65 Personen). Im Durchschnitt 
haben die befragten Wohngemein-
schaften jeweils acht Mieter*innen. 
Etwa 86 % der Bewohner*innen in den 
ambulant betreuten Wohngemein-
schaften sind Frauen, in drei Wohnge-
meinschaften leben nur Frauen. Nach 
Einschätzung der befragten Anbieter 
haben 18 % der Bewohner*innen eine 
internationale Familiengeschichte. 
Dies ist vor allem auf die ambulant 
betreute Wohngemeinschaft zurück-
zuführen, die sich an russischspra-
chige Menschen richtet: Hier haben 
alle acht Bewohner*innen eine inter-
nationale Familiengeschichte. In vier 
Wohngemeinschaften hat jeweils eine 
Person eine internationale Familienge-
schichte, in den anderen keine. Auch 
Angaben zu LSBTIQ* können von den 
Befragten in der Regel nur beant-
wortet werden, wenn die Mieter*in-
nen offen davon erzählen. Von einer 
Wohngemeinschaft wird die Angabe 
74 Zur Höhe dieser Kosten werden hier keine Angaben gemacht.
gemacht, dass es ein*e LSBTIQ*-Mie-
ter*in gibt. Die Bewohner*innen der 
befragten Wohngemeinschaften sind 
alle mindestens dem zweiten Pflege-
grad zugeordnet (kein Pflegegrad und 
Pflegegrad 1 wurden nicht angege-
ben). Die Hälfte der Mieter*innen hat 
Pflegegrad 4 (50 %), ein gutes Viertel 
hat Pflegegrad 3 (27 %). Dem Pflege-
grad 5 ist gut ein Fünftel der Bewoh-
ner*innen zugeordnet (21 %). Für nur 
einen Bewohner bzw. eine Bewohnerin 
der befragten Wohngemeinschaften 
wird Pflegegrad 2 angegeben (2 %). 
Die Möglichkeit, auch bei zunehmen-
der Pflegebedürftigkeit in der Wohn-
einheit wohnen bleiben zu können, 
ist bei allen befragten Anbietern auf 
unbestimmte Zeit gegeben. 
Die befragten ambulant betreuten 
Wohngemeinschaften sind auch auf 
Bedarfslagen, wie zum Beispiel starke 
Demenz, erhebliche Gesundheitspro-
bleme oder psychische Erkrankungen, 
eingestellt; dies sind keine Gründe, die 
eine (Fortdauer der) Vermietung behin-
dern. Allerdings geben sechs der acht 
Wohngemeinschaften an, dass bei 
Bedarf von Intensivpflege (z. B. Wach-
koma- oder Beatmungspatient*innen) 
ein Verbleib in der bzw. eine Aufnahme 
in die Wohngemeinschaft nicht mög-
lich ist. Ebenso sieht das eine Wohnge-
meinschaft bei Keimbelastungen und 
eine andere bei Suchtproblematiken.
In allen acht befragten Einrich-
tungen gibt es Wartelisten für Inte-
ressent*innen, die mindestens zwei 
bis drei und maximal sechs bis acht 
Personen umfassen.

142
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
 › Personal:  
Zu sieben der acht befragten Wohn-
gemeinschaften liegen Angaben zur 
Anzahl der Mitarbeitenden vor. Ins-
gesamt sind in diesen sieben Wohn-
gemeinschaften 76 Mitarbeitende 
beschäftigt, die Zahl der Mitarbei-
tenden liegt zwischen neun und 14 
Beschäftigten. Dies entspricht ins-
gesamt 53,6 Vollzeitäquivalenten bzw. 
durchschnittlich 7,66 Vollzeitstellen 
je Wohngemeinschaft (Minimum: 4,0 
VZÄ; Maximum: 9,9 VZÄ). Die Wohn-
gemeinschaften wurden gefragt, 
über welche Qualifikation die Mit-
arbeiter*innen in der Alltagsbeglei-
tung bzw. die Präsenzkräfte verfügen. 
Überwiegend werden in den ambulant 
betreuten Wohngemeinschaften für 
Ältere Pflegefach- und -hilfskräfte 
eingesetzt. Ebenso werden Hauswirt-
schafter*innen und hauswirtschaft-
liche Helfer*innen von fünf Befragten 
genannt. In einer Wohngemeinschaft 
ist auch eine sozialpädagogische 
Fachkraft eingesetzt. Jeweils zwei 
Wohngemeinschaften nennen auch 
Praktikant*innen und Teilnehmende 
der Freiwilligendienste (hier FSJ). Vier 
Vertreter*innen der befragten Wohn-
gemeinschaften geben an, dass ihre 
Mitarbeitenden über keine weitere 
spezifische Qualifikation verfügen. 
Ein*e Mitarbeiter*in weist eine geron-
topsychiatrische Zusatzqualifikation 
auf. Insgesamt acht Mitarbeitende 
(aus zwei Wohngemeinschaften) 
haben eine Weiterbildung im Bereich 
Behandlungspflege (Leistungsgruppe 
1 und 2) absolviert. In einer anderen 
Wohngemeinschaft haben drei Mit-
arbeitende Zusatzqualifikationen in 
der Wundpflege, im Qualitätsmanage-
ment, in der Praxisanleitung sowie im 
Bereich Kunsttherapie. In allen be-
fragten Wohngemeinschaften sind 
die Präsenzkräfte 24 Stunden pro 
Tag – rund um die Uhr – in der Woh-
nung anwesend. Einige Mitarbeitende 
sprechen auch weitere Sprachen: Rus-
sisch, Türkisch und Griechisch werden 
genannt, vereinzelt auch Spanisch, 
Italienisch, Französisch, Englisch, Pol-
nisch, Ungarisch und Arabisch. 
Alle befragten Wohngemeinschaf-
ten beschäftigen externe Dienstleister. 
Diese Dienstleistungen werden vor al-
lem im Bereich Therapie, wie z. B. Phy-
siotherapie, Logopädie und Ergothe-
rapie (sieben Nennungen), Betreuung 
(vier Nennungen) und Hauswirtschaft 
genutzt (vier Nennungen). Weiterhin 
werden hier medizinische Fußpflege, 
Friseurleistungen sowie Lebensmittel- 
und Getränkelieferungen genannt.
 › Gründe für einen Einzug:  
Pflegerische Hilfe und die Notwendig-
keit von Hilfe im Haushalt werden von 
der Mehrheit der befragten Wohnge-
meinschaften als häufige Gründe für 
einen Umzug in eine ambulant betreu-
te Wohngemeinschaft eingeschätzt. 
Damit zusammenhängend sieht die 
Hälfte der Befragten im Wunsch nach 
Versorgungssicherheit einen häufigen 
Einzugsgrund. Drei Vertreter*innen 
der befragten Wohngemeinschaften 
geben an, dass ein häufiger Grund für 
einen Einzug ist, dass die Versorgung 
des Partners bzw. der Partnerin nicht 
mehr möglich war. Ebenso viele sehen 
in der Suche nach sozialen Kontakten 
und in der Vermeidung von Einsamkeit

143
einen häufigen Umzugsgrund. Dass 
die frühere Wohnung nicht alters-
gemäß oder zu groß bzw. zu teuer 
war, wird nicht als wesentlichen Um-
zugsgrund bewertet. Ebenso spielt 
die rechtzeitige Vorsorge eher selten 
eine Rolle bei der Entscheidung, in 
eine ambulant betreute Wohngemein-
schaft zu ziehen (88 % geben „eher 
selten“ an).
 › Kultur- und gendersensible Pflege:  
Die ambulant betreuten Wohnge-
meinschaften wurden gefragt, ob in 
ihrem Konzept oder ihren Leitlinien 
die Offenheit des Angebots für alle 
Menschen in ihrer Vielfalt ausdrück-
lich festgehalten ist. Dies ist nur bei 
zwei Wohngemeinschaften der Fall. 
Das Thema „sexuelle und geschlecht-
liche Vielfalt“ wird in keinem der Kon-
zepte und Leitlinien explizit benannt. 
Es wurde allerdings angemerkt, dass 
die Wohnangebote grundsätzlich 
allen Interessierten offenstehen, auch 
wenn dies nicht in den Konzepten so 
ausdrücklich benannt ist. Im Rahmen 
des Auswahlverfahrens werden Ge-
spräche geführt; die Interessent*innen 
müssen nach Aussage der Befragten 
zu den Bewohner*innen und ihren 
Angehörigen passen. In einer der be-
fragten Wohngemeinschaften stehen 
den Bewohner*innen Broschüren 
oder Informationen, die das Thema 
LSBTIQ* betreffen, zur Verfügung, in 
einer weiteren Wohngemeinschaft 
ist dies geplant. In drei Einrichtungen 
steht entsprechendes Informations-
material den Mitarbeitenden zur 
Verfügung, in zwei weiteren ist dies 
geplant. Auch gibt es bei zwei An-
bietern Fortbildungsangebote für die 
Mitarbeitenden zum Themenbereich 
geschlechtliche und sexuelle Vielfalt, 
bei zwei weiteren ist dies geplant. Vier 
der befragten Wohngemeinschaften 
geben an, Kontakte zu Organisationen 
zu haben, für die das Thema LSBTIQ* 
relevant ist bzw. zu deren Zielgruppe 
LSBTIQ*-Senior*innen gehören. In 
einer Wohngemeinschaft sind Do-
kumente, wie z. B. zur Ermittlung von 
biografischen Informationen, auf die 
Lebenswelt der LSBTIQ*-Senior*innen 
abgestimmt (z. B. Begriffe wie „divers“ , 
Lebenspartner*in). Hier wird von drei 
Wohngemeinschaften explizit ange-
merkt, dass im Rahmen der Aufnah-
megespräche relevante biografische 
Aspekte besprochen werden.
Auch werden Themen, die die Ziel-
gruppe der Senior*innen mit interna-
tionaler Familiengeschichte betreffen 
(z. B. kulturelle Offenheit und Kultur-
sensibilität) nur im Konzept und in den 
Leitlinien von zwei befragten Wohnge-
meinschaften ausdrücklich benannt, 
eine weitere Wohngemeinschaft plant 
dies. Bei vier Wohngemeinschaften 
steht für die Mitarbeitenden Informa-
tionsmaterial zum Thema kulturelle 
Vielfalt und kultursensible Pflege zur 
Verfügung, ebenso werden bei vier 
Wohngemeinschaften den Mitarbei-
tenden entsprechende Fortbildungen 
angeboten. Auch haben vier Wohnge-
meinschaften Kontakte zu Organisa-
tionen, zu deren Zielgruppe Menschen 
mit internationaler Familiengeschichte 
gehören. 
 › Engagement:  
In allen acht befragten Wohngemein-
schaften ist die verbindliche Mitarbeit 
von Angehörigen vorgesehen. Der 
Umfang unterscheidet sich zwischen 
den Wohngemeinschaften. So wurde

144
5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln
angegeben, dass dies individuell ver-
einbart wird oder dass es keine feste 
Stundenzahl gibt. Andere Wohnge-
meinschaften erwarten an Samstagen, 
Sonntagen und an Feiertagen einen 
Einsatz von jeweils drei Stunden und 
darüber hinaus noch individuelles 
Engagement. An dieser Stelle werden 
auch Aufgaben genannt, die über die 
eigentliche Arbeit in der Wohngemein-
schaft hinaus gehen: z. B. Teilnahme 
an den GbR-Sitzungen, Ansprechper-
son für den ambulanten Pflegedienst. 
In fünf Wohngemeinschaften engagie-
ren sich zwei bis drei weitere Ehren-
amtliche, die keine Angehörigen sind.
 › Kooperationen:  
Für eine passgenaue Versorgung der 
Senior*innen sind funktionsfähige 
Kooperationen der entsprechenden 
Akteure wichtig. Fast alle befragten 
Wohngemeinschaften kooperieren 
wöchentlich mit Ärzt*innen, Physio-
therapeut*innen und Apotheken. Mit 
Sanitätshäusern arbeiten drei Wohn-
gemeinschaften wöchentlich, drei 
Wohngemeinschaften monatlich und 
zwei Wohngemeinschaften seltener 
zusammen. Mit anderen Trägern von 
ambulanten Diensten, der Tagespflege 
sowie ambulant betreuten Wohnge-
meinschaften besteht vereinzelt eine 
wöchentliche Zusammenarbeit, mehr-
heitlich jedoch eher eine seltene oder 
gar keine Zusammenarbeit. Mit Trä-
gern von stationären Einrichtungen, 
der Kurzzeitpflege und der Angebote 
Wohnen mit Service finden nur sel-
ten oder nie Kooperationen statt. Die 
Kooperationen mit Krankenhäusern 
bzw. deren Sozialdiensten sowie mit 
geriatrischen oder gerontopsychiatri-
schen Abteilungen der Krankenhäuser 
werden als selten beschrieben. Auch 
die Zusammenarbeit mit Akteuren aus 
dem Bereich Palliativ- und Hospizver-
sorgung (Palliativ- und Hospiznetz-
werk Köln, Palliativmediziner*innen, 
Hospiz / Hospizdienste) ist eher selten. 
Eine Wohngemeinschaft gibt an, mit 
diesen Kooperationspartnern monat-
lich zusammenzuarbeiten. Mit Bera-
tungsstellen besteht eher selten eine 
Kooperation, vereinzelt auch gar nicht. 
Vermutlich bestehen Kontakte und 
werden je nach Bedarf der Bewoh-
ner*innen intensiviert.
 › Aktuelle Versorgungslage:  
Die befragten Wohngemeinschaften 
wurden weiterhin um ihre Einschät-
zung der pflegerischen Versorgungs-
lage in der Stadt Köln gebeten. Die 
Versorgung durch ambulante Pfle-
gedienste wird von sieben der acht 
Wohngemeinschaften als unzurei-
chend beschrieben, eine Wohnge-
meinschaft hat diesbezüglich keine 
Angabe gemacht. Ebenso bewerten 
sechs der acht Vertreter*innen die 
Versorgung mit Kurzzeitpflegeplätzen 
als nicht ausreichend (zwei Vertre-
ter*innen machten keine Angabe). Die 
vollstationäre Versorgung – auch für 
besondere Gruppen (z. B. Abhängig-
keitskranke) – wird von der Mehrheit 
als unzureichend eingeschätzt. Das 
Gleiche gilt für die hausärztliche Ver-
sorgung: Hier geben sieben Befragte 
an, dass diese in der Stadt Köln nicht 
ausreicht. Auch reicht das Angebot 
an ambulant betreuten Wohngemein-
schaften für Ältere nach Einschätzung

145
der Mehrheit der Befragten nicht 
aus. Als genau richtig werden von der 
Mehrheit der Befragten die Hospiz- 
und Palliativversorgung75 sowie die 
gerontopsychiatrische Versorgung 
eingeschätzt. Auch das Angebot an 
Begegnungsstätten wird mehrheit-
lich als passend empfunden.76 Es 
wird angemerkt, dass der Bekannt-
heitsgrad der Beratungsangebote für 
Senior*innen erhöht werden sollte. An 
dieser Stelle wird die Wohnberatung 
„wohn mobil“ positiv hervorgehoben; 
dieses Angebot sollte nach Ansicht 
der beiden Vertreter*innen gestärkt 
werden. Von einer befragten Person 
75 Diesbezüglich wird angemerkt, dass nur die ambulante Hospizversorgung bewertet werden kann.
76 Eine Einschätzung des Angebots an hauswirtschaftlichen Diensten, Tagespflege- und Nachtpflegeplät-
ze, Information und Beratung sowie an Angeboten im Bereich Wohnen mit Service und der geriatrischen 
Versorgung ist der Mehrheit der Befragten nicht möglich.
wurde angemerkt, dass es für die 
Altersgruppe der 20- bis 60-Jährigen 
fast kein Angebot an ambulant betreu-
ten Wohngemeinschaften gibt, hier 
bestehe Bedarf.
 › Zukünftige Entwicklung:  
Was die Einschätzung der zu erwar-
tenden Nachfrage nach ambulant 
betreuten Wohngemeinschaften in 
den nächsten zehn Jahren betrifft, 
ergibt sich ein einheitliches Bild: Eine 
Wohngemeinschaft geht davon aus, 
dass die Nachfrage eher steigen wird; 
die anderen sieben rechnen mit einer 
starken Zunahme.

146
6 Bedarfsanalyse der 
pflegerischen und 
 pflegeergänzenden 
 Angebote in der 
Stadt Köln

147
In diesem Kapitel folgt eine Bewertung der Bedarfsgerechtigkeit der 
in Kapitel 5 dargestellten Angebote. Ziel ist es darzustellen, in wel-
chen Bereichen die Versorgung in der Stadt Köln bereits gut ist und 
in welchen Bereichen die Versorgungslage entwicklungsbedürftig 
und somit eine Erweiterung des Angebots zu empfehlen ist. Diese 
Bewertungen haben einen vorläufigen Charakter und sind im weite-
ren Prozess der Pflegeplanung immer wieder kritisch zu überprüfen.
6 .1 Versorgungsdichte im überregionalen Vergleich
Vergleich der Versorgungsdichte in ausgewählten 
Versorgungsbereichen
Um die Versorgungsdichte in der Stadt Köln besser bewerten zu 
können, erfolgt zunächst ein Vergleich der Kennzahlen der Stadt Köln 
mit denen des Landes Nordrhein-Westfalen und denen des Bundes, 
soweit entsprechende Daten (etwa im Rahmen der Pflegestatistik 
oder der Gesundheitsberichterstattung) vorliegen.

148
6 Bedarfsanalyse der pflegerischen und  pflegeergänzenden  Angebote in der Stadt Köln
T abelle 26: Übersicht zur pflegerischen Angebotsstruktur im  Vergleich
Übersicht zur pflegerischen Angebotsstruktur im Vergleich 
Stadt Köln 2022
Bereich Anzahl,  
Plätze,  
Personal
Kenn ziffer je 
100 Ältere
Landes­
vergleich*
Bundes­
vergleich*
Gesundheit
hausärztliche Arztpraxen 523 0,8 0,9 0,9
Apotheken 222 0,3 0,3 0,3
24 Kliniken 6.602 10,4 8,1 7,2
Wohnen im Alter Stadt Bochum Düren
Servicewohnen 3.639 5,7 3,1 3,8
ambulante WG 176 0,3 0,3 0,6
ambulante Dienste
164 Pflegedienste 4.056 6,4 7,5 7,2
T ages­ und Kurzzeitpflege
24 Tagespflegeeinrichtungen 384 0,6 1,0 1,6
5 solitäre Kurzzeitpflege angebote,  
80 eingestreute Kurzzeit-
pflegeangebote
 
564
0,1 0,4 0,4
stationäre Pflege
93 Pflegeeinrichtungen 7.256 11,4 13,7 14,4
Quelle: it.nrw: Pflegestatistik 2021; Gesundheitsberichterstattung 2021;  
Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023 
* Die hausärztliche Versorgung bezieht sich in der Stadt Köln auf hausärztliche Arztpraxen, auf Landes- und 
Bundesebene hingegen auf die Zahl der niedergelassenen Hausärzt*innen. 
Die Versorgungsdichte im Bereich Kurzzeitpflege bezieht sich nur auf solitäre Kurzzeitpflegeangebote. Die 
Versorgungsdichte der eingestreuten Kurzzeitpflege liegt in der Stadt Köln bei 0,8 Plätzen je 100 Ältere; auf 
Länder- und Bundesebene wird diese Zahl nicht ausgewiesen.

149
Der Vergleich der Versorgungsangebote der Stadt Köln mit denen 
auf Landes- und Bundesebene kommt zu folgendem Ergebnis (Ta-
belle 26):
 › Die hausärztliche Versorgung in der Stadt Köln ist mit 0,8 haus-
ärztlichen Praxen je 100 Ältere ab 80 Jahren etwas niedriger 
als die Versorgungsdichte des Landes und des Bundes mit 0,9 
Hausärzt*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren.77
 › Mit 222 Apotheken bzw. 0,3 Apotheken je 100 Einwohner*innen 
ab 80 Jahren weist die Stadt Köln die gleiche Versorgungsdichte 
wie auf Bundes- und Landesebene auf (0,3 Apotheken je 100 
Ältere ab 80 Jahren). 
 › Die Dichte im Bereich der medizinischen Versorgung in Kliniken 
beträgt in der Stadt Köln 10,4 Klinikbetten je 100 Ältere ab 80 
Jahren. Dies liegt über dem Landes- und Bundesdurchschnitt 
von 8,1 und 7,2 Betten je 100 Ältere ab 80 Jahren. 
 › Aus den 3.639 Wohnungen mit Service ergibt sich für die Stadt 
Köln eine Versorgungsdichte von 5,7 Wohnungen je 100 Ältere 
ab 80 Jahren. Da in diesem Bereich keine Vergleichszahlen auf 
Landes- oder Bundesebene vorliegen, dienen der Kreis Düren 
und die Stadt Bochum als Orientierungspunkte für die Bewer-
tung des Angebots in der Stadt Köln. Das Angebot des Service-
wohnens in der Stadt Köln ist besser ausgebaut als das der Stadt 
Bochum mit 3,1 Wohnungen und des Kreises Düren mit 3,9 
Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren. 
 › Die Versorgung mit 0,3 ambulanten Wohngemeinschaftsplätzen 
je 100 Ältere ab 80 Jahren entspricht der Versorgungsdichte in 
der Stadt Bochum, ist jedoch niedriger als die Versorgungsquote 
des Kreises Düren mit 0,5 Wohngelegenheiten je 100 Ältere ab 
80 Jahren.
 › Der Bereich der ambulanten pflegerischen Versorgung scheint 
verbesserungsbedürftig, da in der Stadt Köln in der Relation zu 
der älteren Bevölkerung ab 80 Jahren 6,4 Mitarbeiter*innen je 
100 Ältere in diesen Diensten beschäftigt sind. Die Versorgungs-
dichten des Landes (7,5 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 
77 Diese Zahlen sind nur bedingt vergleichbar. In der Stadt Köln werden die haus-
ärztlichen Praxen gezählt, auf Länder- und Bundesebene jedoch die einzelnen 
niedergelassenen Hausärzt*innen.

150
6 Bedarfsanalyse der pflegerischen und  pflegeergänzenden  Angebote in der Stadt Köln
Jahren) und des Bundes (7,2 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 
80 Jahren) sind in dieser Hinsicht deutlich höher. 
 › Die Versorgung mit 0,6 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 
Jahren liegt unter dem Landesdurchschnitt von 1,0 Tagespfle-
geplätzen und dem Bundesdurchschnitt von 1,6 Tagespflege-
plätzen je 100 Einwohner*innen ab 80 Jahren. Dieser Bereich 
der pflegerischen Versorgung scheint also ausbaufähig zu sein, 
besonders weil dieses Angebot wohnortnah ausgestaltet sein 
sollte und derzeit in einem Stadtbezirk nicht besteht.
 › Mit 72 Plätzen der solitären Kurzzeitpflege ergibt sich für die 
Stadt Köln ein Angebot von 0,1 solitären Kurzzeitpflegeplätzen je 
100 Ältere ab 80 Jahren. Auf Landes- und Bundesebene liegt die 
Versorgungsdichte der solitären Kurzzeitpflege mit 0,4 Plätzen 
je 100 Ältere über der der Stadt Köln. Berücksichtigt man in der 
Stadt Köln auch die eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze, stehen 
insgesamt 564 Plätze in 85 Einrichtungen zur Verfügung, die 
Versorgungsdichte liegt dann bei 0,9 Plätzen je 100 Einwoh-
ner*innen ab 80 Jahren.
 › Stationäre Pflege wird von 93 Einrichtungen erbracht, die ins-
gesamt 7.256 Pflegeplätze zur Verfügung stellen. Dies ergibt 
eine Versorgungsdichte von 11,4 vollstationären Pflegeplätzen 
je 100 Ältere ab 80 Jahren, was sowohl unter der Versorgungs-
dichte des Landes (13,7 Pflegeplätze je 100 Ältere ab 80 Jahren) 
als auch der des Bundes (14,4 Pflegeplätze je 100 Ältere ab 80 
Jahren) liegt. 
6 .2 Pflegeplanung in den angrenzenden 
Gebietskörperschaften
Nach § 7 Abs. 2 APG NRW soll die kommunale Pflegeplanung auch 
die Planungen der angrenzenden Gebietskörperschaften berück-
sichtigen. Damit die Daten zur stationären Versorgungsdichte 
vergleichbar sind, basiert die Darstellung in Tabelle 27 auf einer 
Fortschreibung der Bevölkerungszahlen des Zensus 2011 zum 
Jahresende 2021 sowie denen der Pflegestatistik 2021.78 Ergänzt 
78 Die aktuelle Versorgungsdichte im stationären Bereich in der Stadt Köln sowie 
den angrenzenden Gebietskörperschaften weicht daher von dieser Darstellung ab.

151
wird dies durch eine Recherche des ISG in Bezug auf den Stand der 
Pflegeplanung in den angrenzenden Gebietskörperschaften. Alle der 
Stadt Köln benachbarten Gebietskörperschaften verfügen demnach 
über eine kommunale Pflegeplanung (Tabelle 27). Eine der angren-
zenden Gebietskörperschaften, der Rhein-Kreis Neuss, hat ihre Pfle-
geplanung für verbindlich erklärt.
T abelle 27: Stadt Köln – benachbarte Gebietskörperschaften
Stadt Köln – benachbarte Gebietskörperschaften (Stand: 2021)
Gebietskörper­ 
schaften
Pflege­ 
planung
Verbind­
lichkeit  
der Pflege­
planung
stationäre 
Pfege­
plätze
je 100 
Ältere 
ab  
80 Jahre 
Kreis Mettmann Ja Nein 5.012 12,1
Stadt Leverkusen Ja Nein 1.349 10,2
Rheinisch-Bergischer Kreis Ja Nein 2.731 11,5
Rhein-Erft-Kreis Ja Nein 3.570 10,8
Rhein-Kreis Neuss Ja Ja 4.094 12,0
Stadt Bonn Ja Nein 3.170 14,9
Rhein-Sieg-Kreis Ja Nein 5.655 12,9
Stadt Köln Ja Nein 7.828 12,5
Quelle: Recherche des ISG 2023; Pflegestatistik NRW 2021; Bevölkerungsstatistik 2021 
der Städte und Gemeinden, Berechnung des ISG 2023
Ein Vergleich der vollstationären Versorgung zeigt, dass im Jahr 2021 
in der Stadt Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis eine höhere Versorgungs-
dichte erreicht wird als in der Stadt Köln (12,5 Plätze je 100 Ältere 
ab 80 Jahren). Im Kreis Mettmann liegt die Versorgungsdichte leicht 
unter der der Stadt Köln. Im Rhein-Kreis-Neuss, im Rheinisch-Bergi-
schen Kreis, im Rhein-Erft-Kreis sowie in der Stadt Leverkusen ist die 
Versorgungsdichte deutlich geringer als in der Stadt Köln.
6 .3 Bedarf an pflegerischen und wohnungsbezogenen 
Angeboten
Der überregionale Vergleich zeigt, dass die Hilfe- und Pflegeangebo-
te in der Stadt Köln in mehreren Bereichen unter dem Bundes- und 
Landesdurchschnitt liegen. Im Bereich des Servicewohnens liegt die 
Stadt Köln jedoch über der Versorgungsdichte der zum Vergleich he-
rangezogenen Kommunen. Auch die gesundheitliche Versorgung ist 
gut ausgebaut; hier ist jedoch zu beachten, dass gerade im Bereich

152
6 Bedarfsanalyse der pflegerischen und  pflegeergänzenden  Angebote in der Stadt Köln
der klinischen Versorgung das Einzugsgebiet über die Stadtgrenzen 
hinausgeht.
Im Bereich der Tagespflege sowie der solitären Kurzzeitpflege liegt 
die Versorgungsdichte in der Stadt Köln unter dem Landes- und 
Bundesdurchschnitt. Auch im Bereich der ambulanten Pflege weist 
die Stadt Köln geringere Kapazitäten als der landes- und bundeswei-
te Durchschnitt auf. Weiterhin scheint im vollstationären Bereich ein 
Verbesserungsbedarf zu bestehen. 
Langfristig ist das Versorgungsangebot an die zunehmende Zahl der 
Älteren bzw. der Hilfe- und Pflegebedürftigen anzupassen. Die Be-
völkerungsvorausberechnung hat ergeben, dass die Zahl der Älte-
ren ab 80 Jahren in der Stadt Köln bis zum Jahr 2030 auf 64.400 
Personen steigen wird, im Jahr 2040 auf 74.400 Personen und bis 
zum Jahr 2050 auf 85.100 Personen. Angesichts der prognosti-
zierten Zahl der Pflegebedürftigen kann berechnet werden, (a) wie 
die Kapazitäten der vorhandenen Versorgungsstrukturen in allen 
stationären, teilstationären und ambulanten Angebotsbereichen 
weiterentwickelt werden müssen, um angesichts der demografi-
schen Entwicklung in den kommenden Jahren eine vergleichbare 
Versorgungsdichte wie zurzeit zu gewährleisten. Dies würde den 
Status quo der heutigen Versorgungsdichte auch in Zukunft erhalten. 
Weiterhin kann ermittelt werden, (b) wie die Kapazitäten der vor-
handenen Versorgungsstrukturen weiterentwickelt werden müssten, 
um bestimmte Zielwerte zu erreichen, die das ISG empfiehlt, um 
eine verbesserte Versorgungsdichte zu gewährleisten. Für solche 
Zielwerte liegen keine objektiven Standards vor, sie können aber auf 
Basis der Analyse der spezifischen Strukturen der pflegerischen Ver-
sorgungslandschaft in der Stadt Köln und im Vergleich zu anderen 
Gebietskörperschaften abgestimmt werden. Bei der Fortführung der 
Pflegeplanung müssen diese Zielwerte jedoch unter Berücksichti-
gung einer sich verändernden Bevölkerungs- und Versorgungsstruk-
tur kontinuierlich überprüft und unter Umständen angepasst werden. 
a)  Aufrechterhaltung der derzeitigen Versorgungsdichte bis zum 
Jahr 2050
Möchte man den derzeitigen Versorgungsstand auch zukünftig auf-
rechterhalten (Variante a), ist in sämtlichen hier dargestellten Versor-
gungsbereichen ein Ausbau der derzeit bestehenden Kapazitäten in 
der Stadt Köln erforderlich, der je nach Angebotsform jedoch ver-
schieden stark ausfällt (Tabelle 28).

153
T abelle 28: Zukünftiger Entwicklungsbedarf in ausgewählten 
 Bereichen – Variante (a)
Zukünftiger Entwicklungsbedarf in ausgewählten Bereichen 
Variante (a): Aufrechterhaltung der derzeitigen Versorgungsdichte
Angebotsform Wohnen mit 
Service
ambulante 
WG
ambulante 
Pflege­
dienste
T agespflege Kurzzeit­
pflege
voll stationäre 
Pflege
Jahr Plätze Plätze Personal Plätze Plätze Plätze
Versorgungsstand 2022
2022 3.639 176 4.056 384 564 7.256
Rechnerischer Bedarf bei gleicher Versorgungsdichte
je 100 ab 80 Jahre 5,7 0,3 6,4 0,6 0,9 11,4
2030 3.681 178 4.103 388 571 7.341
2035 3.834 185 4.273 405 594 7.645
2040 4.253 206 4.740 449 659 8.480
2050 4.865 235 5.422 513 754 9.701
Differenz gegenüber Versorgung 2022
2030 42 2 47 4 7 85
2035 195 9 217 21 30 389
2040 614 30 684 65 95 1.224
2050 1.226 59 1.367 129 190 2.445
Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2024.  
Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. 
 › Das Angebot des „Wohnen mit Service“ müsste im Jahr 2030 
insgesamt 3.681 und im Jahr 2040 eine Zahl von 4.253 Woh-
nungen mit Service umfassen. Bis 2050 sollten insgesamt 4.865 
Wohnungen verfügbar sein, damit der derzeitige Versorgungs-
stand aufrechterhalten wird. Dies sind 1.226 Wohnungen mehr 
als derzeit vorhanden. 
 › Um den Bestand der ambulant betreuten Wohngemeinschaften 
gemäß einer Fortschreibung der derzeitigen Versorgungsdichte 
zu erweitern, werden bis zum Jahr 2030 insgesamt 178 Wohn-
gemeinschaftsplätze benötigt, dies sind zwei Plätze mehr als 
derzeit vorhanden. Bis zum Jahr 2050 werden weitere 59 Plätze 
in ambulanten Wohngemeinschaften benötigt, soll die Versor-
gungsdichte von 0,3 Wohneinheiten je 100 Ältere ab 80 Jahren 
beibehalten werden. Zurzeit befinden sich 53 Wohngemein-
schaftsplätze in konkreter Planung, was den Bedarf bis zum Jahr 
2040 decken würde.

154
6 Bedarfsanalyse der pflegerischen und  pflegeergänzenden  Angebote in der Stadt Köln
 › Um eine Versorgungsdichte von 6,4 Mitarbeiter*innen der am-
bulanten Pflegedienste je 100 Ältere ab 80 Jahren aufrechtzuer-
halten, muss die derzeitige Zahl von 4.056 Mitarbeiter*innen bis 
zum Jahr 2030 um 47, bis zum Jahr 2040 um 684 und bis zum 
Jahr 2050 um insgesamt 1.367 auf dann 5.422 Mitarbeiter*in-
nen erhöht werden. An dieser Stelle muss jedoch auf die ange-
spannte Personalsituation im gesamten pflegerischen Sektor 
hingewiesen werden, die sich bereits jetzt bemerkbar macht. 
 › Die Zahl der Tagespflegeplätze sollte bis zum Jahr 2030 auf 
388 Plätze steigen, um die derzeitige Versorgungsdichte von 
0,6 Plätzen je 1000 Ältere aufrechterhalten zu können. Bis zum 
Jahr 2040 müssten 65 Plätze hinzukommen. Bis 2050 sollte das 
Angebot an Tagespflege insgesamt 513 Plätze umfassen, um die 
derzeitige Versorgungsdichte beibehalten zu können, dies wä-
ren 129 Plätze mehr als im Jahr 2022. Derzeit befinden sich 158 
weitere Plätze in konkreter Planung. Wenn diese Plätze in Be-
trieb genommen werden, verbessert sich die Versorgungsdichte 
auf 0,9 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren.
 › Der Bestand an Kurzzeitpflegeplätzen (eingestreut und solitär) 
müsste von derzeit 564 auf 571 Plätze im Jahr 2030, auf 659 
Plätze im Jahr 2040 und auf 754 Plätze im Jahr 2050 erhöht 
werden, um die Versorgungsdichte von 0,9 Plätzen je 100 Ein-
wohner*innen ab 80 Jahren beizubehalten. Derzeit befinden 
sich in der Stadt Köln 15 Kurzzeitpflegeplätze in konkreter Pla-
nung. 
 › Mit einer Versorgungsdichte von 11,4 Plätzen je 100 Ältere ab 
80 Jahren müsste die Zahl der Plätze in den stationären Pflege-
einrichtungen auf 7.341 im Jahr 2030, 8.480 im Jahr 2040 und 
9.701 im Jahr 2050 erhöht werden. Das sind 2.445 Plätze mehr 
als derzeit vorhanden, wobei zurzeit insgesamt 225 zusätzliche 
Plätze in der Stadt Köln geplant sind. 
Zu beachten ist allerdings, dass es sich bei diesen Schätzungen um 
rein rechnerische Bedarfe handelt, die noch keine strukturellen Ver-
änderungen berücksichtigen. In dem Maße, wie vorstationäre Ange-
bote ausgebaut werden und innovative Versorgungskonzepte Wir-
kung zeigen, kann auch der vollstationäre Bereich entlastet werden 
mit der Folge, dass der zukünftige Bedarf an vollstationärer Pflege 
geringer ausfallen kann als hier geschätzt.

155
Was den zukünftigen Personalbedarf betrifft, so würde bei dieser 
Zielsetzung der rechnerisch ermittelte Zusatzbedarf an Platzkapazi-
täten in den Bereichen der vollstationären Dauerpflege, der Kurz-
zeitpflege sowie der Tagespflege bis zum Jahr 2050 zusätzliches 
Personal von 2.951 Mitarbeiter*innen erfordern. Zusammen mit 
1.367 fehlenden Mitarbeiter*innen in der ambulanten Pflege ergibt 
sich daraus für die pflegerische Versorgung ein Personalbedarf von 
weiteren 4.317 Mitarbeiter*innen, wenn im Jahr 2050 die derzeitige 
Versorgungsdichte beibehalten werden soll. 
b)  Zukünftiger Bedarf bei Verbesserung der derzeitigen 
Versorgungsdichte
In einer alternativen Berechnung ist nicht nur die Bevölkerungs-
entwicklung zu berücksichtigen, sondern darüber hinaus können 
die vom ISG vorgeschlagenen Zielwerte für eine angestrebte Ver-
sorgungsdichte berechnet werden. Für diese Zielwerte einer „guten 
Versorgungsdichte“ gibt es keine verbindlichen Standards, sondern 
sie sind auf der Grundlage der Fachdiskussion, des überregionalen 
Vergleichs (Daten auf Bundes- und Landeseben sowie aus anderen 
Kommunen) sowie unter Berücksichtigung der Situation vor Ort fest-
zulegen. Die vom ISG für die Stadt Köln vorgeschlagenen Zielwerte 
sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen:
T abelle 29: Zielwerte einer guten Versorgungsdichte
Zielwerte einer guten Versorgungsdichte – Vorschlag des ISG
IST SOLL Bereich … je 100  
Ältere ab 80 Jahre
Begründung:  
Versorgungsdichte …
5,7 7,1 Wohnungen mit Service im überregionalen Vergleich zwar gut, aber 
hoher Bedarf und große Unterschiede zwischen 
Stadtbezirken
0,3 0,5 Wohngelegenheiten in Wohn-
gruppen
nicht in allen Stadtbezirken vorhanden; 
Alternative zu stationären Pflege plätzen
6,4 7,5 Mitarbeitende ambulanter Dienste unter Bundes- und Landes durch schnitt;  
Zielwert: Landesdurchschnitt
0,6 1,3 Tagespflegeplätze unter Bundes- und Landes durch schnitt; 
wohnortnahe Versorgung angestrebt
0,9 1,5 Kurzzeitpflegeplätze hoher Bedarf; nur fünf solitäre Einrichtungen; 
große Unterschiede zwischen Stadtbezirken
11,4 13,7 stationäre Pflegeplätze unter Bundes- und Landesdurch schnitt;  
Zielwert: Landesdurchschnitt; Entlastung durch 
Ausbau des vorstationären Bereichs
Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023

156
6 Bedarfsanalyse der pflegerischen und  pflegeergänzenden  Angebote in der Stadt Köln
Die Versorgungslage mit 5,7 Wohnungen mit Service je 100 Ältere in 
der Stadt Köln ist im überregionalen Vergleich bereits gut ausgestal-
tet. Allerdings sind große Unterschiede zwischen den Stadtbezirken 
festzustellen: So liegt die Versorgungsdichte zwischen 2,9 und 10,5 
Wohnungen mit Service je 100 Einwohner*innen ab 80 Jahren. Des 
Weiteren wurde auch in der Anbieterbefragung angemerkt, dass 
dieses Angebot unzureichend ist und hier ein Ausbaubedarf besteht. 
Das ISG empfiehlt, einen Zielwert von 7,1 Wohnungen mit Service je 
100 Ältere anzustreben. 
Im Bereich der ambulanten Wohngemeinschaften handelt es sich 
um einen vorläufigen Zielwert, da derzeit noch unzureichende Er-
fahrungen für diesen Bereich vorliegen. Allerdings sollte diese 
Wohn- und Betreuungsform aus fachlicher Sicht weiter ausgebaut 
werden, da sie für einige Zielgruppen eine Alternative zu stationären 
Pflegeplätzen sein kann. Die Versorgungsdichte in anderen Kreisen 
Nordrhein-Westfalens kann hier als Anhaltspunkt für einen Zielwert 
genommen werden, wobei 0,5 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren zu-
nächst als eine geeignete Kennzahl erscheint. 
Der Wert von 6,4 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren in 
ambulanten Pflegediensten liegt unter dem Landesdurchschnitt von 
Nordrhein-Westfalen und unter dem Bundesdurchschnitt. Um der 
unzureichenden Versorgungssituation durch ambulante Dienste zu 
begegnen, empfiehlt das ISG, hier den Landesdurchschnitt von 7,5 
Mitarbeiter*innen in ambulanten Pflegediensten je 100 Ältere ab 80 
Jahren als Zielwert anzustreben.
Die Versorgungsdichte mit Tagespflegeplätzen liegt mit 0,6 Plätzen 
je 100 Ältere ab 80 Jahren unter dem Landes- und dem Bundes-
durchschnitt. Die Tagespflege stellt ebenfalls ein sehr relevantes 
Angebot im vorstationären Bereich dar, wodurch pflegende Ange-
hörige entlastet werden können und auch ein Umzug in eine statio-
näre Pflegeeinrichtung vermieden werden kann. Dieses Angebot 
sollte des Weiteren auch wohnortnah zur Verfügung stehen, um die 
An- und Abfahrzeiten der Besucher*innen gering zu halten. In einem 
Bezirk der Stadt Köln fehlt derzeit ein solches Angebot, ein Aufbau 
des Angebotes ist jedoch in Planung. Aus Sicht des ISG sollte daher 
eine Versorgungsdichte von 1,3 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 
80 Jahren angestrebt werden, was zwischen dem aktuellen Landes- 
und Bundesdurchschnitt liegt.

157
Im Bereich der Kurzzeitpflege äußerten Akteur*innen vor Ort ein De-
fizit, wobei besonders ein Zusatzbedarf an solitären Plätzen besteht, 
die verbindlich eingeplant werden können. Das Angebot an solitären 
Plätzen liegt mit 0,1 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren unter dem 
Landes- und Bundesdurchschnitt. Da es sich bei der Kurzzeitpflege 
um ein Angebot handelt, das in verschiedenen Bedarfslagen einen 
wichtigen Stellenwert besitzt, empfiehlt das ISG den Zielwert von 
insgesamt 1,5 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren (ein-
schließlich eingestreuter Plätze zurzeit 0,9 Plätze je 100 Ältere). 
Die Stadt Köln ist im Bereich der stationären Pflege nicht zufrieden-
stellend ausgestattet, die Versorgungsdichte liegt unter dem Lan-
des- und dem Bundesdurchschnitt. In Zukunft sollte aus fachlicher 
Sicht die stationäre Versorgung durch den weiteren Ausbau vorsta-
tionärer Pflege- und Wohnangebote entlastet werden. Unter Be-
rücksichtigung dieses Ziels empfiehlt das ISG, den Wert einer guten 
Versorgungsdichte entsprechend dem durchschnittlichen Versor-
gungswert des Landes von 13,7 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren 
anzusetzen, zugleich aber zu versuchen, einen Teil des sich dadurch 
ergebenden Zusatzbedarfs durch vorstationäre Angebote abzude-
cken.
Eine Bedarfsprognose, die sowohl die demografische Entwicklung 
als auch diese Zielwerte berücksichtigt (Variante b), führt zu folgen-
dem Ergebnis: 
 › Der Bestand an Wohnungen mit Service muss bis zum Jahr 
2050 insgesamt 6.042 Wohnungen umfassen, um die vom ISG 
empfohlene Versorgung von 7,1 Wohnungen mit Service je 100 
Ältere ab 80 Jahren zu erreichen. Dies sind 2.403 Wohnungen 
mehr als derzeit vorhanden.
 › Die Zahl der Plätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften 
müsste von derzeit 176 auf 426 Plätze im Jahr 2050 erhöht wer-
den, um den vom ISG vorgeschlagenen Versorgungsgrad von 
0,5 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, dies wären 
250 Plätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften mehr 
als heute.
 › Eine verbesserte Versorgung im Bereich der ambulanten Pflege 
sollte nach Ansicht des ISG nicht unter dem Landesdurchschnitt 
in ambulanten Pflegediensten von 7,5 Mitarbeiter*innen je 100 
Ältere ab 80 Jahren liegen. Bis zum Jahr 2030 muss dann die 
Zahl der Mitarbeiter*innen in ambulanten Pflegediensten auf 
4.830 Mitarbeiter*innen und im Jahr 2050 auf 6.383 Mitarbei-

158
6 Bedarfsanalyse der pflegerischen und  pflegeergänzenden  Angebote in der Stadt Köln
ter*innen steigen, um den vom ISG empfohlenen Zielwert zu errei-
chen, dies sind 2.327 Mitarbeiter*innen, mehr als derzeit in der Stadt 
Köln in ambulanten Pflegediensten tätig sind.79
T abelle 30: Zukünftiger Entwicklungsbedarf in ausgewählten Bereichen – Variante (b)
Zukünftiger Entwicklungsbedarf in ausgewählten Bereichen 
Variante (b): Orientierung an Zielwerten der Versorgungsdichte
Angebotsform Wohnen mit 
Service
ambulante 
WG
ambulante 
Pflege­
dienste
T agespflege Kurzzeit­
pflege
voll­
stationionäre 
Pflege
Jahr Plätze Plätze Personal Plätze Plätze Plätze
Versorgungsstand 2022
2022 3.639 176 4.056 384 564 7.256
Rechnerischer Bedarf bei optimierter Versorgungsdichte
je 100 ab 80 Jahre 7,1 0,5 7,5 1,3 1,5 13,7
2030 4.572 322 4.830 837 966 8.822
2035 4.762 335 5.030 872 1.006 9.188
2040 5.281 372 5.579 967 1.116 10.191
2050 6.042 426 6.383 1.106 1.277 11.659
Differenz gegenüber Versorgung 2022
2030 933 146 774 453 402 1.566
2035 1.123 159 974 488 442 1.932
2040 1.642 196 1.523 583 552 2.935
2050 2.403 250 2.327 722 713 4.403
Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2024.  
Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
79 Dies stellt angesichts des erwarteten Fachkräftemangels in der Pflege eine gro-
ße Herausforderung dar. Siehe dazu auch: Ehrentraut, O.; Hackmann, T.; Krämer, L.; 
Schmutz, S. (2015): Zukunft der Pflegepolitik – Perspektiven, Handlungsoptionen 
und Politikempfehlungen, hrsg. von der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn, S. 12.

159
 › Für eine verbesserte Versorgung von 1,3 Tagespflegeplätzen je 
100 Ältere ab 80 Jahren werden in der Stadt Köln im Jahr 2030 
insgesamt 837 Tagespflegeplätze benötigt. Bis zum Jahr 2050 
steigt diese Zahl auf 1.106 Plätze, dies sind 722 Plätze mehr als 
derzeit vorhanden.
 › Das Angebot an Kurzzeitpflege (eingestreut und solitär) sollte bis 
zum Jahr 2050 um 713 Plätze erweitert werden, wenn die emp-
fohlene Versorgung von 1.277 Kurzzeitpflegeplätzen bzw. von 
1,5 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren angestrebt 
wird. Dabei sollten vor allem solitäre Kurzzeitpflegeplätze ge-
schaffen werden.
 › Im Bereich der stationären Pflege wird empfohlen, trotz des Vor-
rangs ambulanter Pflege die Versorgungsdichte zu erhöhen. Ori-
entiert man sich an der durchschnittlichen Versorgungsdichte 
auf Landesebene, so sind 13,7 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren 
anzustreben. Bis zum Jahr 2050 würde diese Versorgungsdich-
te einen Zusatzbedarf von 4.403 vollstationären Pflegeplätzen 
ergeben. Eine Empfehlung des Ausbaus der vollstationären 
Pflege wird aber mit dem einschränkenden Hinweis versehen, 
dass eine zumindest teilweise Deckung dieses rechnerischen 
Bedarfs durch den Ausbau vorstationärer Angebote angestrebt 
werden sollte. Wenn auf diese Weise der rechnerische vollstatio-
näre Zusatzbedarf halbiert werden könnte, würde mit dem dann 
moderaten Ausbau der vollstationären Pflege gleichzeitig der 
Grundsatz „ambulant vor stationär“ erfüllt.
Bezüglich des zukünftigen Personalbedarfs wird unter Berücksichti-
gung der vorgeschlagenen Zielwerte der rechnerisch ermittelte Per-
sonalbedarf im Jahr 2050 bei insgesamt 21.370 Mitarbeiter*innen 
liegen, das sind 8.558 Mitarbeiter*innen mehr, als heute in diesem 
Bereich beschäftigt sind (Zusatzbedarf von 6.231 Mitarbeiter*innen 
in der stationären Pflege sowie Tages- und Kurzzeitpflege und von 
2.327 Mitarbeiter*innen in der ambulanten Pflege).

160
7 Versorgungsdichte und 
Entwicklungsbedarf in 
den Stadtbezirken

161
Altersgerechte Wohnbedingungen, ein barrierearmes Wohnumfeld 
und ein geeignetes Angebot an Hilfe- und Pflegeleistungen sind ent-
scheidende Voraussetzungen dafür, dass Ältere mit Unterstützungs- 
und Pflegebedarf möglichst lange in ihrer Wohnung bleiben können 
und dort eine bedarfsgerechte Unterstützung erhalten. Dies wurde 
in den bisherigen Berichtsteilen für die Stadt Köln und für die Stadt-
bezirke untersucht. Im Folgenden wird die Hilfe- und Pflegesituation 
in jedem Stadtbezirk gesondert dargestellt. Wenn Einrichtungen 
der alltäglichen Versorgung und erforderliche Dienstleistungen gut 
erreichbar sind, Angebote zur Unterstützung bedarfsgerecht ent-
wickelt sind und wenn Wohn- und Lebensbedürfnisse älterer Men-
schen in der Kommunalpolitik und den Konzepten der Stadtplanung 
Berücksichtigung finden, dann gilt ein Stadtbezirk als „altersge-
recht“ .
Kriterien für eine bedarfsgerechte Versorgung
Die dokumentierten Versorgungsstrukturen sind im Rahmen einer 
konkreten Planung unter der Fragestellung zu bewerten, ob sie eine 
bedarfsgerechte Versorgung gewährleisten. Hierzu erläutert das 
Alten- und Pflegegesetz: „Eine Bedarfsdeckung kann angenommen 
werden, wenn einer zu erwartenden Nachfrage nach den jeweiligen 
Pflege- und Betreuungsangeboten ein mindestens deckungsglei-
ches Angebot gegenübersteht und auch Wahlmöglichkeiten in an-
gemessenem Umfang gesichert sind“ (§ 7 Abs. 6 Satz 4 APG NRW). 
In der hier vorgenommenen Bedarfsanalyse auf Stadtbezirksebene 
wurde die mit Stand Dezember 2022 ermittelte gesamtdurchschnitt-
liche Versorgung als Maßstab genommen und anhand der prognos-
tizierten Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2040 fortgeschrie-
ben (Bedarfsermittlung nach Variante (a), siehe oben Abschnitt 6.2). 
Ergänzend dazu können die Zielwerte einer guten Versorgungsdich-
te, die das ISG vorschlägt (siehe oben Abschnitt 6.2.b), auch auf der 
Ebene der Stadtbezirke zugrunde gelegt werden; diese Variante (b) 
wird im Folgenden jeweils im unteren Teil der Tabelle ausgewiesen. 
Inwieweit auch „Wahlmöglichkeiten in angemessenem Umfang“ be-
stehen, wie gesetzlich gefordert, lässt sich in diesem Rahmen aller-
dings nicht feststellen, sondern bedarf einer ergänzenden qualitati-
ven Bewertung.
Die ermittelten Kapazitäten und die Fortschreibung des Bedarfs 
anhand der demografischen Entwicklung und der vorgeschlagenen 
Zielwerte bis zum Jahr 2040 werden im Folgenden auf der Ebene 
der Bezirke der Stadt Köln dargestellt.

162
7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken
7 .1 Versorgungslage im Stadtbezirk Innenstadt
Von den 128.432 Einwohner*innen des Stadtbezirkes Innenstadt 
sind 24.509 im Alter ab 60 Jahren (19,1 %) und 5.817 im Alter ab 80 
Jahren (4,5 %; Stand: 31.12.2022).
Das Angebot an vollstationären Pflegeplätzen umfasst in dem Stadt-
bezirk Innenstadt 885 Plätze. Dies entspricht einer Versorgungsdich-
te von 15,2 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren (Tabelle 31). Damit 
liegt der Stadtbezirk Innenstadt deutlich über dem stadtweiten 
Gesamtdurchschnitt von 11,4 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, 
weshalb hier gemäß einer Fortschreibung der aktuellen Versor-
gungsdichte bis zum Jahr 2040 keine zusätzlichen Plätze benötigt 
werden (Stand: Dezember 2022). Soll hingegen im Jahr 2040 der 
vorgeschlagene Zielwert von 13,7 Plätzen pro 100 Ältere ab 80 Jah-
ren bestehen, werden in dem Bezirk Innenstadt 47 zusätzliche voll-
stationäre Plätze benötigt. Ein zukünftiger Ausbau der vorstationären 
Pflege kann jedoch zu einer Entlastung des vollstationären Bereiches 
führen mit der Folge, dass der zukünftige Bedarf an vollstationärer 
Pflege geringer ausfallen kann als hier geschätzt.
T abelle 31: Versorgung im Stadtbezirk Innenstadt
Innenstadt voll-
stationäre 
Pflege
Kurzzeit-
pflege
T ages-
pflege
ambulante 
Pflege-
dienste
Service-
wohnen
ambulante 
WG
Bestand 2022 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze
aktueller Stand 885 54 0 371 370 22
je 100 Einw. ab 80 Jahre
Stadt Köln 11,4 0,9 0,6 6,4 5,7 0,3
aktuell je 100 ab 80 Jahre 15,2 0,9 0,0 6,4 6,4 0,4
Bedarf 2040 bei Fort schreibung der derzeitigen Versorgungsdichte
erforderliche Kapazität 775 60 41 433 389 19
Differenz zu aktuell −110 6 41 62 19 −3
Bedarf 2040 – Zielwert 13,7 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5
erforderliche Kapazität 932 102 88 510 483 34
Differenz zu aktuell 47 48 88 139 113 12
Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023 
*Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.

163
Im Bereich der Kurzzeitpflege liegt die Versorgungsdichte des Stadt-
bezirks Innenstadt bei 0,9 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, was 
dem Gesamtdurchschnitt der Stadt Köln entspricht. Bei einer Fort-
schreibung gemäß der stadtweiten Versorgungsdichte werden im 
Jahr 2040 sechs zusätzliche Kurzzeitpflegeplätze je 100 Ältere ab 
80 Jahren benötigt. Besteht dagegen das Ziel in der vorgeschlage-
nen Versorgungsdichte von 1,5 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere 
ab 80 Jahren, werden 48 zusätzliche Plätze benötigt.
Für die Betreuung in Tagespflegeeinrichtungen steht den Bewoh-
ner*innen des Stadtbezirks Innenstadt mit Stand Dezember 2022 
kein Angebot zur Verfügung. Soll die Versorgungsdichte in der Innen-
stadt im Jahr 2040 dem Gesamtdurchschnitt der Stadt Köln von 0,6 
Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren entsprechen, werden 41 Tages-
pflegeplätze benötigt. Ist die Erreichung des empfohlenen Zielwertes 
von 1,3 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren vorgesehen, bedarf es 
sogar 88 Plätze. Zurzeit befinden sich im Stadtbezirk Innenstadt 28 
Tagespflegeplätze in konkreter Planung. Werden diese Plätze tat-
sächlich umgesetzt, liegt die Versorgungsdichte bei 0,5 Plätzen je 
100 Ältere ab 80 Jahren; dann würden im Jahr 2040 bei Fortschrei-
bung der derzeitigen Versorgungsdichte 13 weitere Plätze und bei 
Orientierung am empfohlenen Zielwert 60 Plätze benötigt. 
14 ambulante Pflegedienste mit 371 Mitarbeiter*innen ergeben in 
der Innenstadt eine Versorgungsdichte von 6,4 Mitarbeiter*innen je 
100 Ältere ab 80 Jahren, dies entspricht auch der stadtweiten Ver-
sorgungsdichte. Hier ist jedoch zu beachten, dass ambulante Diens-
te auch über den jeweiligen Stadtbezirk hinaus tätig sind, weshalb 
die Versorgungskennziffer relativ zu sehen ist. Soll in der Innenstadt 
im Jahr 2040 die aktuelle durchschnittliche Versorgungsdichte 
bestehen, werden insgesamt 433 Mitarbeiter*innen ambulanter 
Pflegedienste benötigt, dies entspricht einem Zusatzbedarf von 62 
Mitarbeiter*innen (Stand: Dezember 2022). Soll dagegen der vor-
geschlagene Zielwert erreicht werden, werden bis 2040 zusätzlich 
139 Mitarbeiter*innen von ambulanten Diensten in dem Stadtbezirk 
Innenstadt benötigt.
Aus 370 Wohnungen mit Service resultiert eine Versorgungsdich-
te von 6,4 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Damit liegt der 
Stadtbezirk über der stadtweit durchschnittlichen Versorgungsdich-
te von 5,7 Wohnungen pro 100 Ältere ab 80 Jahren. Bei Fortschrei-
bung der aktuellen Versorgungsdichte bis zum Jahr 2040 werden 
weitere 19 Wohnungen mit Service benötigt, bei Orientierung am 
empfohlenen Zielwert von 7,1 Wohneinheiten je 100 Ältere ab 80 
Jahren werden 113 Wohnungen benötigt. Eine Einrichtung mit 48

164
7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken
Wohneinheiten mit Service ist in konkreter Planung (Stand: Dezem-
ber 2022).
Mit zwei ambulanten Wohngemeinschaften und 22 Wohngemein-
schaftsplätzen erreicht der Bezirk eine Versorgung von 0,4 Plätzen 
pro 100 Ältere ab 80 Jahren, womit er die stadtweit durchschnitt-
liche Versorgungsdichte von 0,3 leicht überschreitet. Bis zum Jahr 
2040 müssen keine weiteren Wohngemeinschaftsplätze in ambulan-
ten Wohngemeinschaften zur Verfügung stehen, wenn die stadtweite 
durchschnittliche Versorgung von 0,3 Wohngemeinschaftsplätzen je 
100 Ältere ab 80 Jahren beibehalten werden soll. Soll hingegen, wie 
vom ISG vorgeschlagen, eine verbesserte Versorgung von 0,5 Plät-
zen in ambulanten Wohngemeinschaften erreicht werden, sollten in 
der Innenstadt insgesamt 34 Wohngemeinschaftsplätze zur Verfü-
gung stehen und somit zwölf Plätze neu geschaffen werden.
Insgesamt ist die pflegerische Versorgung in dem Stadtbezirk Innen-
stadt auf einem etwas höheren Entwicklungsstand als der stadtweite 
Durchschnitt, aber ein deutlicher Nachholbedarf besteht im Bereich 
der Tagespflege.
7 .2 Versorgungslage im Stadtbezirk Rodenkirchen
Der Stadtbezirk Rodenkirchen befindet sich im Süden der Stadt 
Köln. Von den 111.849 Einwohner*innen sind 29.277 Einwohner*in-
nen im Alter ab 60 Jahren (26,2 %) und 7.450 ab 80 Jahren (6,7 %; 
Stand: 31.12.2022).
Rodenkirchen verfügt über 712 Pflegeplätze der vollstationären Pfle-
ge, dies entspricht 9,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren (Tabelle 
32). Der Stadtbezirk Rodenkirchen liegt damit unter der gesamtstäd-
tischen Versorgungsdichte (11,4 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren), 
weshalb hier bis zum Jahr 2040 zusätzlich 280 Plätze benötigt 
werden. Bei einer Orientierung am vorgeschlagenen Zielwert von 
13,7 Plätzen je 100 Älteren ab 80 Jahren erhöht sich der zusätzliche 
Bedarf sogar auf 480 Plätze.
Die Versorgung mit Kurzzeitpflegeplätzen umfasst in Rodenkirchen 
75 Plätze bzw. 1,0 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren. Damit liegt der 
Stadtbezirk Rodenkirchen leicht über der stadtweiten durchschnitt-
lichen Versorgung von 0,9 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Bei 
Fortschreibung der aktuellen Versorgungsdichte werden bis zum 
Jahr 2040 zwei weitere Plätze benötigt. Besteht dagegen das Ziel in

165
der vorgeschlagenen Versorgungsdichte von 1,5 Kurzzeitpflegeplät-
zen je 100 Ältere ab 80 Jahren, werden 56 zusätzliche Plätze benö-
tigt.
T abelle 32: Versorgung im Stadtbezirk Rodenkirchen
Rodenkirchen voll-
stationäre 
Pflege
Kurzzeit-
pflege
T ages-
pflege
ambulante 
Pflege-
dienste
Service-
wohnen
ambulante 
WG
Bestand 2022 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze
aktueller Stand 712 75 50 476 780 17
je 100 Einw. ab 80 Jahre
Stadt Köln 11,4 0,9 0,6 6,4  5,7 0,3
aktuell je 100 ab 80 Jahre  9,6 1,0 0,7 6,4 10,5 0,2
Bedarf 2040 bei Fort schreibung der derzeitigen Versorgungsdichte
erforderliche Kapazität 992 77 53 554 498 24
Differenz zu aktuell 280 2 3 79 −282 7
Bedarf 2040 – Zielwert 13,7 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5
erforderliche Kapazität 1.192 131 113 653 618 44
Differenz zu aktuell 480 56 63 177 −162 27
Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023 
*Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten
Mit Stand Dezember 2022 gibt es in Rodenkirchen drei Tagespfle-
geangebote mit insgesamt 50 Plätzen, dies entspricht einer Versor-
gungsdichte von 0,7 Plätzen pro 100 Ältere ab 80 Jahren. Bei einer 
Orientierung an der stadtweiten Versorgungsdichte von 0,6 Plätzen 
pro 100 Ältere ab 80 Jahren müsste bis zum Jahr 2040 das Angebot 
um drei weitere Plätze erweitert werden. Soll hingegen der emp-
fohlene Zielwert von 1,3 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren erreicht 
werden, bedarf es bis 2040 63 zusätzlicher Tagespflegeplätze in Ro-
denkirchen. Ein Ausbau der Tagespflege um eine weitere Einrichtung 
mit insgesamt 145 Plätzen ist geplant (Stand: Dezember 2022).
17 ambulante Pflegedienste mit insgesamt 476 Mitarbeiter*innen 
sind in Rodenkirchen ansässig. Dies entspricht einer Versorgungs-
dichte von 6,4 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere und der stadtweiten 
Versorgungsdichte. Im Jahr 2040 sollten gemäß einer Fortschrei-
bung des Gesamtdurchschnitts von 6,4 Mitarbeiter*innen je 100 
Ältere ab 80 Jahren 554 Mitarbeiter*innen in ambulanten Pflege-
diensten in Rodenkirchen tätig sein, wofür 79 weitere Mitarbeitende 
benötigt würden. Eine nach Auffassung des ISG verbesserte Versor-

166
7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken
gung im Bereich der ambulanten Pflege würde dagegen eine Anzahl 
von 653 Mitarbeiter*innen im Jahr 2040 erfordern, dies sind 177 
Mitarbeiter*innen mehr als im Jahr 2022.
Rodenkirchen verfügt über sieben Angebote des Servicewohnens 
mit insgesamt 780 Wohnungen (Stand: Dezember 2022). Dies ent-
spricht einer Versorgungsdichte von 10,5 Wohnungen pro 100 Ältere 
ab 80 Jahren, was deutlich über der stadtweiten Versorgungsdichte 
von 5,7 Wohnungen liegt. Um im Jahr 2040 eine Versorgungsdichte 
von 7,1 Wohnungen mit Service je 100 Ältere ab 80 Jahren zu errei-
chen, was dem vorgeschlagenen Zielwert entspricht, werden keine 
weiteren Servicewohnungen benötigt.
Zwei ambulant betreute Wohngemeinschaften mit insgesamt 17 
Wohngemeinschaftsplätzen ergeben in Rodenkirchen eine Versor-
gungsdichte von 0,2 Plätzen pro 100 Ältere ab 80 Jahren, was leicht 
unter der stadtweiten Versorgungsdichte liegt. Für einen stadtweiten 
Versorgungsdurchschnitt von 0,3 Wohngemeinschaftsplätzen je 100 
Ältere ab 80 Jahren im Jahr 2040 muss das Angebot an ambulanten 
Wohngemeinschaften 24 Wohngemeinschaftsplätze umfassen, dies 
entspricht sieben Plätzen mehr als derzeit vorhanden (Stand: De-
zember 2022). Bei einer Orientierung am vorgeschlagenen Zielwert 
erhöht sich diese Zahl bis 2040 auf 27 zusätzliche Wohngemein-
schaftsplätze. Im Stadtbezirk Rodenkirchen ist eine weitere ambu-
lant betreute Wohngemeinschaft mit zehn Plätzen bereits in konkre-
ter Planung (Stand: Dezember 2022).
Insgesamt fällt auf, dass in Rodenkirchen eine durch- bis überdurch-
schnittliche Versorgung an vorstationären Angeboten in Kontrast 
steht zu einer unterdurchschnittlichen stationären Versorgungdichte, 
was dem Grundsatz „ambulant und teilstationär vor stationär“ ent-
spricht. Lediglich im Bereich der ambulanten Wohngemeinschaften 
besteht in Rodenkirchen noch leichter Nachholbedarf.

167
7 .3 Versorgungslage im Stadtbezirk Lindenthal
Mit insgesamt 153.380 Einwohner*innen ist Lindenthal der bevölke-
rungsreichste Stadtbezirk von Köln. Davon sind 36.466 im Alter ab 
60 Jahren (23,8 %) und 9.567 im Alter ab 80 Jahren (6,2 %; Stand: 
31.12.2022). 
Mit Stand Dezember 2022 umfasst das Angebot an vollstationärer 
Pflege in Lindenthal 1.093 Pflegeplätze (Tabelle 33). Daraus er-
gibt sich ein Wert von 11,4 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, der 
dem Gesamtdurchschnitt der Stadt Köln entspricht. Bei einer Fort-
schreibung der stadtweiten durchschnittlichen Versorgungsdichte 
von 11,4 Plätzen pro 100 Ältere ab 80 Jahren besteht im Jahr 2040 
ein Zusatzbedarf von 180 Plätzen. Soll hingegen der vorgeschlage-
ne Zielwert von 13,7 Plätzen je 100 Ältere erreicht werden, besteht 
sogar ein Bedarf an 437 zusätzlichen Plätzen. Bei dieser Schätzung 
werden jedoch noch keine strukturellen Veränderungen berücksich-
tigt. Dies bedeutet, dass in dem Maße, wie vorstationäre Angebote 
(z. B. Wohnen mit Service) ausgebaut werden, auch der zukünftige 
Bedarf an vollstationärer Pflege geringer ausfallen kann als hier ge-
schätzt. Aktuell ist ein Ausbau des stationären Angebotes in Linden-
thal nicht geplant (Stand: Dezember 2022).
Die Zahl an Kurzzeitpflegeplätzen beträgt derzeit 95 Plätze, also 1,0 
Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren (Stand: Dezember 2022). Für eine 
Versorgungsdichte von 0,9 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 
Jahren, was dem aktuellen stadtweiten Durchschnitt entspricht, er-
gibt sich ein Bedarf von vier Kurzzeitpflegeplätzen für das Jahr 2040. 
Bei einer Orientierung am empfohlenen Zielwert von 1,5 Plätzen je 
100 Ältere ab 80 Jahren werden im Jahr 2040 hingegen 73 zusätz-
liche Kurzzeitpflegeplätze benötigt. 
Mit sechs Tagespflegeeinrichtungen und 111 Plätzen ist das Angebot 
in dem Stadtbezirk Lindenthal am größten. Für Lindenthal ergibt sich 
eine Versorgungsdichte von 1,2 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 
80 Jahren, womit der Bezirk deutlich über dem stadtweiten Durch-
schnitt liegt. Gemessen an dem Gesamtdurchschnitt der Stadt Köln 
von 0,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren besteht im Jahr 2040 
ein Überhang von 44 Plätzen. Soll hingegen die hier vorgeschlagene 
Versorgungsdichte von 1,3 Plätzen je 100 Ältere erreicht werden, 
sind bis zum Jahr 2040 34 weitere Tagespflegeplätze notwendig.

168
7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken
T abelle 33: Versorgung im Stadtbezirk Lindenthal
Lindenthal voll-
stationäre 
Pflege
Kurzzeit-
pflege
T ages-
pflege
ambulante 
Pflege-
dienste
Service-
wohnen
ambulante 
WG
Bestand 2022 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze
aktueller Stand 1.093 95 111 634 278 0
je 100 Einw. ab 80 Jahre
Stadt Köln 11,4 0,9 0,6 6,4 5,7 0,3
aktuell je 100 ab 80 Jahre 11,4 1,0 1,2 6,6 2,9 0,0
Bedarf 2040 bei Fort schreibung der derzeitigen Versorgungsdichte
erforderliche Kapazität 1.273 99 67 712 638 31
Differenz zu aktuell 180 4 −44 77 360 31
Bedarf 2040 – Zielwert 13,7 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5
erforderliche Kapazität 1.530 168 145 838 793 56
Differenz zu aktuell 437 73 34 203 515 56
Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023 
*Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
Von den ambulanten Pflegediensten, die in der Stadt Köln tätig sind, 
sind in Lindenthal 26 Dienste mit insgesamt 634 Mitarbeiter*innen 
ansässig, was einer Versorgungsdichte von 6,6 je 100 Ältere ab 80 
Jahren entspricht. Bei einer stadtweiten durchschnittlichen Versor-
gungsdichte von 6,4 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren 
sollten im Jahr 2040 in Lindenthal 712 Mitarbeiter*innen, also 77 
Mitarbeiter*innen mehr als derzeit vorhanden, in ambulanten Pflege-
diensten tätig sein (Stand: Dezember 2022). Bei einer Orientierung 
am empfohlenen Zielwert werden bis zum Jahr 2040 203 weitere 
Mitarbeitende benötigt. 
Mit Stand Dezember 2022 gibt es in Lindenthal 278 Plätze in Woh-
nungen mit Service. Bezogen auf den Anteil der Bevölkerung ab 80 
Jahren ergibt sich ein Versorgungswert von 2,9 Wohnungen pro 100 
Ältere, der weit unter dem Gesamtdurchschnitt der Stadt Köln liegt. 
Um im Jahr 2040 dem stadtweiten Durchschnitt von 5,7 Wohnun-
gen mit Service je 100 Ältere ab 80 Jahren zu entsprechen, sind 638 
Wohnungen mit Service notwendig, was einem Zusatzbedarf von 
360 Wohnungen entspricht. Um den empfohlenen Zielwert von 7,1 
Wohneinheiten je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, müssen 515 
weitere Wohneinheiten zur Verfügung stehen.

169
Im Stadtbezirk Lindenthal besteht kein Angebot an ambulant betreu-
ten Wohngemeinschaften. Um im Jahr 2040 die stadtweit durch-
schnittliche Versorgungsdichte von 0,3 Plätzen zu gewährleisten, 
sind 31 Wohngemeinschaftsplätze in Lindenthal notwendig, und um 
eine als verbessert eingeschätzte Versorgung von 0,5 Plätzen je 100 
Ältere ab 80 Jahren zu gewährleisten, wären sogar 56 Plätze not-
wendig. Mit Stand Dezember 2022 ist eine ambulant betreute Wohn-
gemeinschaft mit sieben Wohnplätzen in konkreter Planung. 
Im Gesamtbild der Versorgung in Lindenthal zeigt sich ein deutlicher 
Nachholbedarf bei wohnortnah gelegenen Wohnungen mit Service 
und ambulanten Wohngemeinschaften. Das pflegerische Angebot 
ist dagegen gut ausgebaut.
7 .4 Versorgungslage im Stadtbezirk Ehrenfeld
Der Stadtbezirk Ehrenfeld liegt im Westen der Stadt Köln. Von den 
110.072 Einwohner*innen sind 22.340 im Alter ab 60 Jahren, dies 
entspricht 20,3 % und 5.106 im Alter ab 80 Jahren (4,6 %; Stand: 
31.12.2022).
Mit sieben Einrichtungen und insgesamt 715 Plätzen in der vollsta-
tionären Pflege weist der Stadtbezirk Ehrenfeld eine Versorgungs-
dichte von 14,0 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren auf und liegt 
damit deutlich über dem Stadtdurchschnitt von 11,4 Plätzen je 100 
Ältere ab 80 Jahren (Tabelle 34). Legt man der Fortschreibung die 
stadtweit durchschnittliche Versorgungsdichte zugrunde, müssen im 
Jahr 2040 insgesamt nur 680 Plätze in vollstationären Einrichtungen 
zur Verfügung stehen, also 35 Plätze weniger, als zurzeit in Ehrenfeld 
vorhanden sind. Orientiert man sich an dem vom ISG empfohlenen 
Zielwert von 13,7 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren besteht im Jahr 
2040 ein Bedarf an 103 weiteren Plätzen.
Das Angebot an Kurzzeitpflege besteht aus 43 Plätzen (0,8 Plätze je 
100 Ältere ab 80 Jahren). Die Versorgungsdichte in Ehrenfeld liegt 
damit im Bereich der Kurzzeitpflege leicht unter der stadtweit durch-
schnittlichen Versorgung von 0,9 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere 
ab 80 Jahren. Bei einer nur demografieorientierten Fortschreibung 
bis zum Jahr 2040 besteht ein Zusatzbedarf von zehn Plätzen. Bei 
einer Orientierung am vorgeschlagenen Zielwert von 1,5 Plätzen je 
100 Ältere erhöht sich dieser Zusatzbedarf auf 47 Kurzzeitpflegeplät-
ze.

170
7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken
T abelle 34: Versorgung im Stadtbezirk Ehrenfeld
Ehrenfeld voll-
stationäre 
Pflege
Kurzzeit-
pflege
T ages-
pflege
ambulante 
Pflege-
dienste
Service-
wohnen
ambulante 
WG
Bestand 2022 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze
aktueller Stand 715 43 30 345 169 48
je 100 Einw. ab 80 Jahre
Stadt Köln 11,4 0,9 0,6 6,4 5,7 0,3
aktuell je 100 ab 80 Jahre 14,0 0,8 0,6 6,7 3,3 0,9
Bedarf 2040 bei Fort schreibung der derzeitigen Versorgungsdichte
erforderliche Kapazität 680 53 36 380 341 17
Differenz zu aktuell −35 10 6 36 172 −31
Bedarf 2040 – Zielwert 13,7 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5
erforderliche Kapazität 818 90 78 448 424 30
Differenz zu aktuell 103 47 48 103 255 −18
Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023 
*Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
In Ehrenfeld gibt es zwei Tagespflegeeinrichtungen mit 30 Plätzen. 
Die Versorgungsdichte liegt somit bei 0,6 Tagespflegeplätzen je 
100 Ältere ab 80 Jahren und entspricht der Versorgungsdichte auf 
Stadtebene. Im Jahr 2040 werden sechs weitere Pflegeplätze in der 
Tagespflege benötigt, wenn der stadtweite durchschnittliche Ver-
sorgungswert von 0,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren angestrebt 
wird. Soll dagegen der empfohlene Zielwert von 1,3 Plätzen je 100 
Ältere erreicht werden, sind 48 zusätzliche Plätze notwendig. 
Im Bereich der ambulanten Pflegedienste liegt die Versorgungsdich-
te mit 6,7 Pflegedienstmitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren 
leicht über dem Stadtdurchschnitt von 6,4. Das Angebot besteht 
aus 14 Pflegediensten mit schätzungsweise 345 Mitarbeiter*innen 
(Stand: Dezember 2022). Schreibt man die stadtweit durchschnittli-
che Versorgung von 6,4 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren 
auf das Jahr 2040 fort, besteht dann ein Zusatzbedarf an 36 Mitar-
beiter*innen. Zur Erreichung des vorgeschlagenen Zielwerts von 7,5 
Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren bedarf es dagegen 103 
zusätzlicher Mitarbeiter*innen.

171
In Ehrenfeld gibt es sechs Einrichtungen des Servicewohnens. Diese 
verfügen über eine Kapazität von insgesamt 169 Wohnungen je 100 
Ältere ab 80 Jahren. Damit ergibt sich eine unter dem Gesamtdurch-
schnitt liegende Versorgungsdichte von 3,3 Wohnungen mit Service 
je 100 Ältere ab 80 Jahren. Um im Jahr 2040 dagegen den stadtwei-
ten Durchschnitt von 5,7 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu 
erreichen, müsste das Angebot 341 Wohnungen umfassen, also 172 
Wohnungen mit Service mehr als derzeit vorhanden (Stand: Dezem-
ber 2022). Bei einer Orientierung am vom ISG empfohlenen Zielwert 
von 7,1 Wohnungen mit Service je 100 Ältere werden 255 zusätzliche 
Wohneinheiten bis zum Jahr 2040 benötigt.
Mit sechs ambulanten Wohngemeinschaften und 48 Wohngemein-
schaftsplätzen verfügt der Stadtbezirk Ehrenfeld über das größte 
Angebot in diesem Bereich (0,9 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren). 
Legt man der Fortschreibung die stadtweite durchschnittliche Ver-
sorgungsdichte von 0,3 Wohngemeinschaftsplätzen je 100 Ältere 
ab 80 Jahren zugrunde, besteht im Jahr 2040 ein Überhang von 31 
Plätzen. Bei einer Orientierung am vorgeschlagenen Zielwert von 0,5 
Plätzen je 100 Ältere reduziert sich dieser Überhang auf 18 Wohnge-
meinschaftsplätze. 
Insgesamt kann die gute ambulante, vor- und vollstationäre Versor-
gung in Ehrenfeld durch einen Ausbau der wohnortnahen gelegenen 
Wohnungen mit Service noch verbessert werden.
7 .5 Versorgungslage im Stadtbezirk Nippes
Der Stadtbezirk Nippes liegt nördlich der Kölner Innenstadt am 
linken Rheinufer. Er hat 117.867 Einwohner*innen, darunter 28.788 
Einwohner*innen ab 60 Jahren (24,4 %) und 7.120 Einwohner*innen 
ab 80 Jahren (6,0 %; Stand: 31.12.2022).
In Nippes umfasst die Kapazität an vollstationärer Pflege 1.064 Plät-
ze, daraus ergibt sich eine Versorgungsdichte von 14,9 vollstationä-
ren Pflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, die über dem stadtwei-
ten Durchschnitt liegt (Tabelle 35). Legt man der Fortschreibung den 
stadtweiten durchschnittlichen Versorgungswert von 11,4 Plätzen 
je 100 Ältere ab 80 Jahren zugrunde, besteht ein Überhang von 116 
Plätzen. Bei einer Orientierung am vorgeschlagenen Zielwert (13,7 
Plätze je 100 Ältere) wären hingegen 75 zusätzliche Plätze notwen-
dig. Auch an dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass bei 
der Schätzung für den zukünftigen Bedarf noch keine strukturellen 
Veränderungen berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass in dem

172
7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken
Maße, wie vorstationäre Angebote ausgebaut werden, auch der zu-
künftige Bedarf an vollstationärer Pflege geringer ausfallen kann als 
hier geschätzt.
T abelle 35: Versorgung im Stadtbezirk Nippes
Nippes voll-
stationäre 
Pflege
Kurzzeit-
pflege
T ages-
pflege
ambulante 
Pflege-
dienste
Service-
wohnen
ambulante 
WG
Bestand 2022 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze
aktueller Stand 1.064 99 42 292 713 0
je 100 Einw. ab 80 Jahre
Stadt Köln 11,4 0,9 0,6 6,4  5,7 0,3
aktuell je 100 ab 80 Jahre 14,9 1,4 0,6 4,1 10,0 0,0
Bedarf 2040 bei Fort schreibung der derzeitigen Versorgungsdichte
erforderliche Kapazität 948 74 50 530 475 23
Differenz zu aktuell −116 −25 8 238 −238 23
Bedarf 2040 – Zielwert 13,7 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5
erforderliche Kapazität 1.139 125 108 624 590 42
Differenz zu aktuell 75 26 66 332 −123 42
Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023 
*Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
In zwölf Einrichtungen in Nippes besteht ein Kurzzeitpflegeangebot 
mit 99 Plätzen, was 1,4 Plätzen pro 100 Ältere ab 80 Jahren ent-
spricht. Für eine stadtweit durchschnittliche Versorgung von 0,9 
Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren werden im Jahr 
2040 keine weiteren Kurzzeitpflegeplätze benötigt, für eine dem 
vorgeschlagenen Zielwert entsprechende Versorgungsdichte von 1,5 
Plätzen je 100 Ältere sind hingegen 26 zusätzliche Plätze nötig.
In Nippes gibt es drei Tagespflegeangebote mit insgesamt 42 Plät-
zen, was 0,6 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren ent-
spricht und damit die gleiche Versorgungsdichte wie auf Stadtebene 
ausmacht. Damit im Jahr 2040 die stadtweite Versorgungsdichte 
von 0,6 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren erreicht wird, 
werden in Nippes acht weitere Tagespflegeplätze benötigt. Soll der 
vom ISG empfohlene Zielwert von 1,3 Tagespflegeplätzen je 100

173
Ältere erreicht werden, sind im Jahr 2040 108 Plätze notwendig, 
das sind 66 Plätze mehr als im Jahr 2022 vorhanden. Zurzeit ist eine 
Tagespflegeeinrichtung mit 14 Plätzen in konkreter Planung (Stand: 
Dezember 2022).
Die ambulante Pflege wird von 14 Pflegediensten mit schätzungs-
weise 292 Mitarbeiter*innen übernommen. Bezogen auf die Be-
völkerung ab 80 Jahren resultiert daraus eine Versorgungsdichte 
von 4,1 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere, die unter dem stadtweiten 
Durchschnitt von 6,4 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere liegt. Für eine 
konstante Fortschreibung auf Basis des Stadtdurchschnitts müssten 
im Jahr 2040 530 Mitarbeiter*innen in der ambulanten Pflege tätig 
sein (Mehrbedarf von 238 Mitarbeiter*innen), für den empfohlenen 
Zielwert von 7,5 sind sogar 624 Mitarbeiter*innen notwendig. Dies 
entspricht einem Mehrbedarf von 332 Mitarbeiter*innen.
Vier Einrichtungen stellen in Nippes 713 Wohnungen mit Service zur 
Verfügung, damit ergibt sich eine Versorgungsdichte von 10,0 Woh-
nungen je 100 Ältere ab 80 Jahren, weshalb Nippes deutlich über 
dem Stadtdurchschnitt (5,7 Wohnungen je 100 Ältere) und somit 
auch über dem vorgeschlagenen Zielwert liegt (7,1 Wohnungen je 
100 Ältere). Es besteht somit ein Überhang an Angeboten, dennoch 
wird zurzeit eine Einrichtung geplant (Stand: Dezember 2022). 
In Nippes gibt es zurzeit keine ambulant betreute Wohngemein-
schaft (Stand: Dezember 2022). Für eine konstante Fortschreibung 
auf Basis des stadtweiten Durchschnitts von 0,3 Plätzen müssten 
im Jahr 2040 23 zusätzliche Wohngemeinschaftsplätze geschaffen 
werden. Bei einer Orientierung am empfohlenen Zielwert von 0,5 
Plätzen je 100 Ältere sind hingegen 42 zusätzliche Plätze nötig.
Die Gesamteinschätzung der Angebotslage ergibt, dass Nippes be-
reits über ein gutes Angebot an Wohnungen mit Service, an Kurzzeit- 
und Tagespflegeplätzen sowie an stationären Pflegeplätzen verfügt. 
Ein Nachholbedarf besteht jedoch insbesondere bei dem Angebot 
der ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie der ambulan-
ten Pflegedienste.

174
7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken
7 .6 Versorgungslage im Stadtbezirk Chorweiler
Der Stadtbezirk Chorweiler liegt im nördlichen Teil der Stadt Köln 
und hat 83.312 Einwohner*innen, von denen 22.693 im Alter ab 60 
Jahren (27,2 %) und 5.459 im Alter ab 80 Jahren sind (6,6 %; Stand: 
31.12.2021). 
Das Angebot an vollstationärer Pflege umfasst im Stadtbezirk Chor-
weiler 523 Plätze in vier stationären Pflegeeinrichtungen, dies ent-
spricht 9,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren (Tabelle 36). Damit 
liegt Chorweiler unter dem Stadtdurchschnitt von 11,4 Plätzen je 
100 Ältere. Wird der stadtweite Gesamtdurchschnitt fortgeschrie-
ben, liegt der rechnerische Bedarf im Jahr 2040 bei 728 Plätzen in 
stationären Pflegeeinrichtungen, 205 Plätze mehr als derzeit vor-
handen. Liegt das Ziel hingegen in der empfohlenen Versorgungs-
dichte von 13,7 Plätzen pro 100 Ältere ab 80 Jahren, werden sogar 
875 Plätze benötigt, also 352 Plätze mehr als mit Stand Dezember 
2022 vorhanden. Bei dieser Schätzung werden jedoch noch keine 
strukturellen Veränderungen berücksichtigt. Dies bedeutet, dass in 
dem Maße, wie vorstationäre Angebote ausgebaut werden, auch der 
zukünftige Bedarf an vollstationärer Pflege geringer ausfallen kann 
als hier geschätzt.
Die Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze beträgt 51, daraus ergibt sich 
eine Versorgungsquote von 0,9 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, 
die dem Stadtdurchschnitt entspricht. Bei einer Fortschreibung ge-
mäß der stadtweit durchschnittlichen Versorgungsdichte sind sechs 
zusätzliche Kurzzeitpflegeplätze bis zum Jahr 2040 notwendig. Soll 
hingegen der vorgeschlagene Zielwert von 1,5 Plätzen je 100 Ältere 
erreicht werden, bedarf es einer Erweiterung um 45 Plätze.
In Chorweiler gibt es eine Tagespflegeeinrichtung mit insgesamt 20 
Plätzen, woraus eine Versorgungsdichte von 0,4 Tagespflegeplät-
zen je 100 Ältere ab 80 Jahren resultiert. Diese liegt leicht unter der 
durchschnittlichen Versorgungsdichte der Stadt Köln von 0,6 Plätzen 
je 100 Ältere. Bis zum Jahr 2040 sollten 19 weitere Plätze hinzukom-
men, um den stadtweiten Durchschnitt zu erreichen bzw. 63 weitere 
Plätze, um den empfohlenen Zielwert von 1,3 Plätzen 100 Einwoh-
ner*innen ab 80 Jahren zu erreichen.

175
T abelle 36: Versorgung im Stadtbezirk Chorweiler
Chorweiler voll-
stationäre 
Pflege
Kurzzeit-
pflege
T ages-
pflege
ambulante 
Pflege-
dienste
Service-
wohnen
ambulante 
WG
Bestand 2022 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze
aktueller Stand 523 51 20 186 162 0
je 100 Einw. ab 80 Jahre
Stadt Köln 11,4 0,9 0,6 6,4 5,7 0,3
aktuell je 100 ab 80 Jahre  9,6 0,9 0,4 3,4 3,0 0,0
Bedarf 2040 bei Fort schreibung der derzeitigen Versorgungsdichte
erforderliche Kapazität 728 57 39 407 365 18
Differenz zu aktuell 205 6 19 221 203 18
Bedarf 2040 – Zielwert 13,7 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5
erforderliche Kapazität 875 96 83 479 454 32
Differenz zu aktuell 352 45 63 293 292 32
Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023 
*Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
In Chorweiler ist die Anzahl der ambulanten Pflegedienste mit sieben 
Diensten am niedrigsten. Insgesamt sind in Chorweiler schätzungs-
weise 186 Mitarbeiter*innen in diesen Diensten tätig, was eine Ver-
sorgungsdichte von 3,4 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren 
ausmacht. Daraus ergibt sich ein Versorgungswert, der unter dem 
Gesamtdurchschnitt der Stadt Köln liegt. Soll der durchschnittliche 
Versorgungswert der Stadt von 6,4 Mitarbeiter*innen in ambulanten 
Pflegediensten je 100 Ältere ab 80 Jahren im Jahr 2040 gegeben 
sein, werden 221 weitere Mitarbeiter*innen benötigt. Bei einer Orien-
tierung am vorgeschlagenen Zielwert von 7,5 Mitarbeiter*innen je 
100 Ältere liegt die Zahl bei 293 Mitarbeiter*innen.
Das Angebot an Servicewohnen umfasst in Chorweiler 162 Woh-
nungen mit Service bzw. 3,0 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren. 
Auch in diesem Bereich liegt Chorweiler unter dem Stadtdurch-
schnitt von 5,7 Wohnungen je 100 Ältere. Ein weiterer Ausbau dieser 
Wohnform um 203 Wohnungen mit Service ist bis zum Jahr 2040 
erforderlich, wenn der stadtweite Gesamtdurchschnitt erreicht wer-
den soll. Um den vom ISG empfohlenen Zielwert von 7,1 Wohnungen 
je 100 Ältere zu erreichen, sind 292 zusätzliche Wohnungen bis zum 
Jahr 2040 notwendig.

176
7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken
Über ambulante Wohngemeinschaften verfügt der Stadtbezirk Chor-
weiler noch nicht. Im Jahr 2040 werden bei einer Fortschreibung, 
der die stadtdurchschnittliche Versorgungsquote von 0,3 Wohnge-
meinschaftsplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren zugrunde liegt, insge-
samt 18 Plätze benötigt. Zur Erreichung des empfohlenen Zielwertes 
von 0,5 Wohnplätzen je 100 Ältere bedarf es bis zum Jahr 2040 32 
Plätze in ambulanten Wohngemeinschaften. Im Stadtbezirk Chor-
weiler sind derzeit zwei ambulant betreute Wohngemeinschaften mit 
insgesamt 18 Plätzen in Planung (Stand: Dezember 2022).
In der Gesamtbewertung zeigt sich, dass das pflegerische Angebot 
in Chorweiler außer im Bereich der Kurzzeitpflege zum Teil deutlich 
unter dem stadtweiten Gesamtdurchschnitt liegt, woraus sich ein 
umfassender Ausbaubedarf aller Angebotsformen ergibt.
7 .7 Versorgungslage im Stadtbezirk Porz
Porz ist ein rechtrheinischer Stadtbezirk und liegt im südöstlichen 
Teil der Stadt Köln. Hier leben 114.798 Einwohner*innen, davon sind 
32.086 Einwohner*innen im Alter ab 60 Jahren (27,9 %) und 7.784 ab 
80 Jahren (6,8 %; Stand: 31.12.2022).
Eine leicht unter dem Stadtdurchschnitt liegende Versorgung weist 
der Stadtbezirk Porz im Bereich der vollstationären Pflege mit 777 
Plätzen bzw. 10,0 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren auf (Tabelle 37). 
Legt man der Fortschreibung den Stadtdurchschnitt (11,4 Plätze je 
100 Ältere) zugrunde, beträgt der rechnerische Bedarf an vollsta-
tionärer Pflege für das Jahr 2040 insgesamt 1.037 Plätze, also 260 
Plätze mehr als derzeit vorhanden (Stand: Dezember 2022). Bei der 
Orientierung am vom ISG empfohlenen Zielwert von 13,7 Plätzen 
je 100 Ältere werden weitere 470 Plätze im Jahr 2040 benötigt. Im 
Stadtbezirk Porz sind bereits neue Plätze in Planung: Das Angebot 
soll um 193 stationäre Pflegeplätze erweitert werden (Stand: Dezem-
ber 2022). Bei der Schätzung werden jedoch noch keine strukturel-
len Veränderungen berücksichtigt. Sollte das vorstationäre Angebot 
weiter aufgebaut werden, so könnte der zukünftige Bedarf an vollsta-
tionärer Pflege geringer ausfallen als hier geschätzt. 
Die Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze beträgt insgesamt 50 Plätze. 
Daraus resultiert eine Versorgungsdichte von 0,6 Plätzen je 100 Älte-
re ab 80 Jahren, was unter der durchschnittlichen Versorgungsdich-
te von 0,9 Plätzen der Stadt Köln liegt. Bei einer Fortschreibung des 
stadtweiten Gesamtdurchschnitts ergibt sich bis zum Jahr 2040 ein

177
Zusatzbedarf von 31 Kurzzeitpflegeplätzen. Bei einer Orientierung 
am empfohlenen Zielwert von 1,5 Kurzzeitpflegeplätze je 100 Ältere 
liegt der Zusatzbedarf sogar bei 87 Plätzen bis 2040. Auch im Be-
reich der Kurzzeitpflege sind bereits 15 neue Plätze geplant (Stand: 
Dezember 2022). 
T abelle 37: Versorgung im Stadtbezirk Porz
Porz voll-
stationäre 
Pflege
Kurzzeit-
pflege
T ages-
pflege
ambulante 
Pflege-
dienste
Service-
wohnen
ambulante 
WG
Bestand 2022 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze
aktueller Stand 777 50 63 512 448 23
je 100 Einw. ab 80 Jahre
Stadt Köln 11,4 0,9 0,6 6,4 5,7 0,3
aktuell je 100 ab 80 Jahre 10,0 0,6 0,8 6,6 5,8 0,3
Bedarf 2040 bei Fort schreibung der derzeitigen Versorgungsdichte
erforderliche Kapazität 1.037 81 55 580 520 25
Differenz zu aktuell 260 31 −8 68 72 2
Bedarf 2040 – Zielwert 13,7 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5
erforderliche Kapazität 1.247 137 118 683 646 46
Differenz zu aktuell 470 87 55 171 198 23
Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023 
*Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
Im Bereich der Tagespflege wird in Porz mit 63 Plätzen eine Versor-
gungsdichte von 0,8 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren 
erreicht, was knapp über dem Stadtdurchschnitt von 0,6 liegt. Soll in 
Porz im Jahr 2040 die aktuelle stadtweit durchschnittliche Versor-
gungsquote von 0,6 Plätzen erreicht werden, besteht kein Bedarf an 
zusätzlichen Tagespflegeplätzen (Stand: Dezember 2022). Soll hin-
gegen der vom ISG angeregte Zielwert von 1,3 Plätzen je 100 Ältere 
erreicht werden, liegt der Zusatzbedarf bei 55 Plätzen. Zum jetzigen 
Zeitpunkt befinden sich insgesamt 35 zusätzliche Tagespflegeplätze 
in konkreter Planung (Stand: Dezember 2022).
Das Angebot an ambulanter Pflege umfasst 24 Pflegedienste mit 
schätzungsweise 512 Mitarbeiter*innen. Daraus ergibt sich ein Ver-
sorgungswert von 6,6 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren, 
der leicht über dem durchschnittlichen Wert der Stadt von 6,4 Mit-
arbeitenden je 100 Ältere liegt. Bis 2040 sollten 72 Mitarbeiter*innen 
mehr hinzukommen, um nicht unter den Stadtdurchschnitt von 6,4

178
7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken
Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu fallen. Eine Versor-
gungsdichte, die dem vom ISG empfohlenen Zielwert von 7,5 Mit-
arbeiter*innen je 100 Ältere entspricht, macht sogar 171 zusätzliche 
Mitarbeiter*innen erforderlich. 
448 Wohnungen mit Service bzw. eine Versorgungsdichte von 5,8 
Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren bilden das Angebot des 
Servicewohnens in Porz. Damit liegt Porz in diesem Bereich etwa in 
der durchschnittlichen Versorgungsdichte der Stadt. Für eine Ver-
sorgungsdichte entsprechend dem Stadtdurchschnitt von 5,7 Woh-
nungen je 100 Ältere ab 80 Jahren im Jahr 2040 bedarf es 72 wei-
terer Wohnungen. Soll die vom ISG empfohlene Versorgungsdichte 
von 7,1 Wohnungen je 100 Ältere erreicht werden, sind 198 weitere 
Wohneinheiten notwendig (Stand: Dezember 2022). 
Die Zahl der Plätze in ambulanten Wohngemeinschaften beträgt 23, 
womit die Versorgungsdichte in Porz mit 0,3 Plätzen je 100 Ältere 
ab 80 Jahren dem Stadtdurchschnitt entspricht. Bis zum Jahr 2040 
liegt der Zusatzbedarf an Wohngemeinschaftsplätzen bei zwei Plät-
zen, soll in Porz die aktuelle stadtdurchschnittliche Versorgungs-
kennziffer erreicht werden (Stand: Dezember 2022). Orientiert man 
sich dagegen an dem vom ISG vorgeschlagenen Zielwert von 0,5 
Plätzen je 100 Ältere, so sind bis 2040 23 zusätzliche Plätze erfor-
derlich.
In der Gesamtbewertung ergibt sich, dass das pflegerische Angebot 
in Porz recht gut ausgebaut ist und leicht über dem gesamtstädti-
schen Durchschnitt liegt. Nachholbedarf besteht hingegen in den 
Bereichen der vollstationären Pflege sowie der Kurzzeitpflege. 
7 .8 Versorgungslage im Stadtbezirk Kalk
Kalk ist ein rechtsrheinischer Stadtbezirk der Stadt Köln und hat 
121.798 Einwohner*innen, darunter 27.357 Einwohner*innen ab 60 
Jahren (22,5 %) und 6.704 ab 80 Jahren (5,5 %; Stand: 31.12.2022).
In Kalk umfasst das Angebot an vollstationärer Pflege 728 Plätze 
bzw. 10,9 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren (Tabelle 38). Dieser Wert 
liegt unter dem Stadtdurchschnitt von 11,4 Plätzen je 100 Ältere. 
Wird dieser bis zum Jahr 2040 fortgeschrieben, werden in Kalk 
insgesamt 894 Plätze, somit zusätzliche 166 Plätze, in stationären 
Pflegeeinrichtungen benötigt. Bei einer Orientierung am vorgeschla-
genen Zielwert von 13,7 Plätzen je 100 Ältere erhöht sich diese Zahl

179
auf 346 Plätze, die zusätzlich benötigt werden. Hier sollte berück-
sichtigt werden, dass bei dieser Schätzung noch keine strukturellen 
Veränderungen berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass in dem 
Maße, wie vorstationäre Angebote ausgebaut werden, auch der zu-
künftige Bedarf an vollstationärer Pflege geringer ausfallen kann als 
hier geschätzt.
50 Kurzzeitpflegeplätze werden in Kalk angeboten. Die Versorgungs-
quote von 0,7 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren liegt damit unter 
der stadtdurchschnittlichen Versorgung von 0,9 Kurzzeitpflegeplät-
zen je 100 Ältere. Soll im Jahr 2040 in Kalk die stadtweite Versor-
gungsdichte erreicht werden, besteht ein Zusatzbedarf an 19 Kurz-
zeitpflegeplätzen. Ein Zusatzbedarf von 68 Kurzzeitpflegeplätzen 
ergibt sich, soll im Jahr 2040 der vorgeschlagene Zielwert von 1,5 
Plätzen je 100 Ältere erreicht werden.
T abelle 38: Versorgung im Stadtbezirk Kalk
Kalk voll-
stationäre 
Pflege
Kurzzeit-
pflege
T ages-
pflege
ambulante 
Pflege-
dienste
Service-
wohnen
ambulante 
WG
Bestand 2022 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze
aktueller Stand 728 50 28 539 396 33
je 100 Einw. ab 80 Jahre
Stadt Köln 11,4 0,9 0,6 6,4 5,7 0,3
aktuell je 100 ab 80 Jahre 10,9 0,7 0,4 8,0 5,9 0,5
Bedarf 2040 bei Fort schreibung der derzeitigen Versorgungsdichte
erforderliche Kapazität 894 69 47 499 448 22
Differenz zu aktuell 166 19 19 −40 52 −11
Bedarf 2040 – Zielwert 13,7 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5
erforderliche Kapazität 1.074 118 102 588 557 39
Differenz zu aktuell 346 68 74 49 161 6
Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023 
*Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
Das Angebot an Tagespflege umfasst 28 Plätze, womit sich für Kalk 
eine Versorgungsdichte von 0,4 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren 
ergibt. Damit liegt der Stadtbezirk Kalk knapp unter der stadtdurch-
schnittlichen Versorgungsdichte von 0,6 Plätzen je 100 Ältere. Soll 
in Kalk im Jahr 2040 die Versorgungsdichte von 0,6 Plätzen je 100 
Ältere gegeben sein, ergibt sich ein Zusatzbedarf von 19 Tagepfle-
geplätze. Soll der empfohlene Zielwert von 1,3 Plätzen je 100 Ältere

180
7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken
erreicht werden, liegt der Bedarf im Jahr 2040 bei 102 Plätzen, 74 
mehr als im Jahr 2022 vorhanden. Eine neue Einrichtung mit zwölf 
Tagespflegeplätzen ist bereits in Planung (Stand: Dezember 2022).
Die 21 ambulanten Pflegedienste in Kalk verfügen insgesamt schät-
zungsweise über 539 Mitarbeiter*innen, dies entspricht 8,0 Mit-
arbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Kalk liegt damit über dem 
Stadtdurchschnitt von 6,4 Mitarbeitenden je 100 Ältere. Bei einer 
stadtdurchschnittlichen Fortschreibung für das Jahr 2040 werden 
deshalb keine zusätzlichen Mitarbeiter*innen in ambulanten Pflege-
diensten benötigt. Die Umsetzung des vorgeschlagenen Zielwerts 
von 7,5 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere erfordert hingegen 49 zusätz-
liche Mitarbeiter*innen.
Im Bereich des Servicewohnens liegt die Versorgungsdichte mit 396 
Wohnungen mit Service bzw. 5,9 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 
Jahren leicht über dem Stadtdurchschnitt von 5,7 Wohnungen je 100 
Ältere. Bis zum Jahr 2040 werden 52 zusätzliche Wohnungen mit 
Service benötigt, um eine Versorgungsdichte zu erreichen, die der 
aktuellen stadtweiten entspricht. Soll der vom ISG empfohlene Ziel-
wert von 7,1 Wohnungen je 100 Ältere im Jahr 2040 erreicht werden, 
müssen 161 zusätzliche Wohnungen mit Service angeboten werden. 
Die Planung einer neuen Wohnanlage mit 39 Wohnungen mit Ser-
vice ist bereits bekannt (Stand: Dezember 2022).
Mit insgesamt 33 Plätzen in vier ambulant betreuten Wohngemein-
schaften für Ältere beträgt die Versorgungsquote für Kalk 0,5 Wohn-
gemeinschaftsplätze je 100 Ältere ab 80 Jahren und liegt damit 
über dem Stadtdurchschnitt von 0,3 Plätzen je 100 Ältere. Der 
rechnerische Bedarf im Jahr 2040 wird um elf Plätze überschritten 
(gemessen an der stadtweiten Versorgungsdichte von 0,3 Wohnge-
meinschaftsplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren). Die Umsetzung des 
vorgeschlagenen Zielwerts von 0,5 Wohngemeinschaftsplätzen je 
100 Ältere im Jahr 2040 erfordert sechs zusätzliche Wohngemein-
schaftsplätze. Derzeit ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft 
für Ältere mit zehn Plätzen im Stadtbezirk Kalk in Planung (Stand: 
Dezember 2022).
In der Gesamteinschätzung liegt in Kalk eine gute pflegerische Ver-
sorgung vor (insbesondere Versorgung durch ambulante Pflege-
dienste), die durch einen Ausbau der vollstationären Pflege sowie der 
Tages- und Kurzzeitpflege noch verbessert werden kann.

181
7 .9 Versorgungslage im Stadtbezirk Mülheim
Der Stadtbezirk Mülheim liegt im Nordosten der Stadt Köln auf der 
rechten Rheinseite. Von den 150.610 Einwohner*innen sind 36.359 
Einwohner*innen im Alter ab 60 Jahren (24,1 %) und 8.646 im Alter 
ab 80 Jahren (5,7 %; Stand: 31.12.2022). 
In Mülheim gibt es zehn stationäre Pflegeeinrichtungen mit einer 
Kapazität von insgesamt 759 Pflegeplätzen (Tabelle 39). Daraus er-
gibt sich eine Versorgungsdichte von 8,8 Plätzen je 100 Ältere ab 
80 Jahren, welche unter dem Stadtdurchschnitt von 11,4 Plätzen 
je 100 Ältere ab 80 Jahren liegt. Bei einer stadtdurchschnittlichen 
Fortschreibung bis zum Jahr 2040 müssten der älteren Bevölkerung 
1.152 Plätze in stationären Pflegeeinrichtungen zur Verfügung ste-
hen, also 393 Plätze mehr als derzeit vorhanden (Stand: Dezember 
2022). Um den Zielwert von 13,7 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren 
zu erreichen, müssten bis zum Jahr 2040 sogar 625 Pflegeplätze 
mehr zur Verfügung stehen als im Jahr 2022. Es sollte jedoch darauf 
hingewiesen werden, dass in dem Maße, wie vorstationäre Angebo-
te ausgebaut werden, auch der zukünftige Bedarf an vollstationärer 
Pflege geringer ausfallen kann als hier geschätzt.
Das Angebot an Kurzzeitpflege besteht aus 47 Plätzen. Bezogen auf 
die Bevölkerung ab 80 Jahren ergibt sich daraus eine Kennzahl von 
0,5 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Dieser Wert 
liegt unter dem Stadtdurchschnitt. Um im Jahr 2040 die Versorgung 
an Kurzzeitpflege entsprechend der stadtdurchschnittlichen Dichte 
von 0,9 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, werden 43 
zusätzliche Kurzzeitpflegeplätze benötigt. Bei einer Orientierung am 
vorgeschlagenen Zielwert von 1,5 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren 
sind es 105 zusätzliche Kurzzeitpflegeplätze.
Im Bereich der Tagespflege liegt der Stadtbezirk Mülheim leicht 
unter dem Stadtdurchschnitt. In drei Einrichtungen stehen 40 Tages-
pflegeplätzen bzw. 0,5 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren zur Verfü-
gung. Soll bis 2040 die stadtweite Versorgungsdichte von 0,6 Plät-
zen je 100 Ältere ab 80 Jahren erreicht werden, sind 21 zusätzliche 
Plätze notwendig. Soll die vom ISG vorgeschlagene Versorgungs-
dichte von 1,3 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere erreicht werden, sind 
bis dahin 91 Plätze einzurichten. In Mülheim befinden sich zurzeit 
drei Tagespflegeeinrichtungen mit insgesamt 54 Plätzen in konkreter 
Planung (Stand: Dezember 2022)

182
7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken
T abelle 39: Versorgung im Stadtbezirk Mülheim
Mülheim voll-
stationäre 
Pflege
Kurzzeit-
pflege
T ages-
pflege
ambulante 
Pflege-
dienste
Service-
wohnen
ambulante 
WG
Bestand 2022 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze
aktueller Stand 759 47 40 702 323 33
je 100 Einw. ab 80 Jahre
Stadt Köln 11,4 0,9 0,6 6,4 5,7 0,3
aktuell je 100 ab 80 Jahre  8,8 0,5 0,5 8,1 3,7 0,4
Bedarf 2040 bei Fort schreibung der derzeitigen Versorgungsdichte
erforderliche Kapazität 1.152 90 61 644 578 28
Differenz zu aktuell 393 43 21 −58 255 −5
Bedarf 2040 – Zielwert 13,7 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5
erforderliche Kapazität 1.384 152 131 758 717 51
Differenz zu aktuell 625 105 91 56 394 18
Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023 
*Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
Bei der ambulanten Pflege liegt die Versorgungsdichte in dem Stadt-
bezirk Mülheim mit 27 ansässigen ambulanten Pflegediensten und 
schätzungsweise 702 Mitarbeiter*innen, also 8,1 Mitarbeiter*innen je 
100 Ältere ab 80 Jahren, über dem Stadtdurchschnitt. Bis zum Jahr 
2040 bedarf es keiner weiteren Mitarbeiter*innen in ambulanten 
Pflegediensten, um die gesamtdurchschnittliche Versorgungsdichte 
von 6,4 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen. 
56 zusätzliche Mitarbeiter*innen werden hingegen benötigt, soll der 
vorgeschlagene Zielwert von 7,5 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere um-
gesetzt werden. 
Der Stadtbezirk Mülheim verfügt über sechs Einrichtungen des Ser-
vicewohnens mit insgesamt 323 Wohnungen mit Service und liegt 
mit einem Versorgungswert von 3,7 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 
Jahren deutlich unter dem Stadtdurchschnitt von 5,7 Wohnungen je 
100 Ältere ab 80 Jahren. Unter Berücksichtigung des Stadtdurch-
schnitts fehlen in Mülheim bis zum Jahr 2040 weitere 255 Wohnun-
gen mit Service. Wird der empfohlene Zielwert des ISG herangezo-
gen, der bei 7,1 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren liegt, werden 
394 zusätzliche Wohnungen mit Service bis zum Jahr 2040 benö-
tigt.

183
Mülheim verfügt über vier ambulant betreute Wohngemeinschaf-
ten mit insgesamt 33 Wohngemeinschaftsplätzen, was einer Ver-
sorgungsdichte von 0,4 je 100 Einwohner*innen ab 80 Jahren 
entspricht. Für eine Fortschreibung bis ins Jahr 2040 gemäß dem 
Stadtdurchschnitt von 0,3 Wohngemeinschaftsplätzen je 100 Ältere 
ab 80 Jahren besteht rechnerisch ein Überangebot von fünf Plätzen. 
Zur Erreichung der vom ISG vorgeschlagenen Versorgungsdichte 
von 0,5 Plätzen je 100 Ältere sind 18 Plätze notwendig.
Eine Gesamtbewertung führt zu dem Ergebnis, dass der Stadtbezirk 
Mülheim in den Bereichen der ambulanten Pflege sowie der am-
bulanten Wohngemeinschaften leicht über dem Stadtdurchschnitt 
liegt, wohingegen bei den übrigen Bereichen, insbesondere in den 
Bereichen des Servicewohnens und der stationären Pflege, noch 
Nachholbedarf besteht. 
7 .10 Zusammenfassung
Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über den zusätzlichen Be-
darf im Jahr 2040 nach Versorgungsbereich und Stadtbezirk, wenn 
die aktuelle stadtweite Versorgungsdichte zugrunde gelegt wird. Im 
vollstationären Pflegebereich werden im Jahr 2040 unter Berück-
sichtigung des aktuellen Stadtdurchschnitts 1.224 zusätzliche Pfle-
geplätze benötigt. Der Stadtbezirk Mülheim weist mit 393 Plätzen 
den höchsten Bedarf an stationären Plätzen auf, gefolgt von Roden-
kirchen mit einem zusätzlichen Bedarf von 280 stationären Plätzen. 
Im Bereich der Kurzzeitpflege besteht in allen Stadtbezirken außer 
Nippes ein Bedarf an zusätzlichen Kurzzeitpflegeplätzen. In den 
Bereichen der Tagespflege werden im Jahr 2040 65 weitere Plätze 
benötigt, wobei in den Stadtbezirken Lindenthal und Porz rechne-
risch kein Bedarf an einem Ausbau des Angebots besteht. Neben 
dem vollstationären Bereich ergibt sich auch für den Bereich der 
ambulanten Pflege im Jahr 2040 ein hoher Bedarf von zusätzlichen 
Mitarbeiter*innen (zusätzlich 684 Mitarbeiter*innen). Diesbezüglich 
gibt es aber auch große Unterschiede zwischen den Stadtbezirken: 
In Nippes werden weitere 238 Mitarbeitende im Jahr 2040 benötigt, 
in den Stadtbezirken Kalk und Mülheim ist der Bedarf rechnerisch 
gedeckt. Stadtweit werden weitere 614 Wohnungen mit Service im 
Jahr 2040 benötigt. In den Stadtbezirken Lindenthal (360 Wohnun-
gen) und Mülheim (255 Wohnungen) sind die Bedarfe am größten. 
Im Bereich der ambulant betreuten Wohngemeinschaften werden 
stadtweit im Jahr 2040 30 weitere Wohngemeinschaftsplätze benö-
tigt, wobei auch hier nicht in allen Stadtbezirken ein Bedarf an einem 
Ausbau des Angebots besteht.

184
7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken
T abelle 40: Zukünftiger Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken Variante (a)
Zukünftiger Entwicklungsbedarf bis 2040 in ausgewählten Bereichen 
Variante (a): Aufrechterhaltung der derzeitigen Versorgungsdichte
Bedarf 2040 bei Fortschreibung der derzeitigen Versorgungsdichte
Angebotsform voll­
stationäre 
Pflege
Kurzzeit­
pflege
T ages­
pflege
ambulante 
Pflege­
dienste
Wohnen 
mit Service
ambulante 
WG
Plätze Plätze Plätze Personal Plätze Plätze
je 100 Einw. ab 80 Jahre 11,4 0,9 0,6 6,4 5,7 0,3
Innenstadt −110 6 41 62 19 −3
Rodenkirchen 280 2 3 79 −282 7
Lindenthal 180 4 −44 77 360 31
Ehrenfeld −35 10 6 36 172 −31
Nippes −116 −25 8 238 −238 23
Chorweiler 205 6 19 221 203 18
Porz 260 31 −8 68 72 2
Kalk 166 19 19 −40 52 −11
Mülheim 393 43 21 −58 255 −5
Köln insgesamt 1.224 95 65 684 614 30
Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023 
*Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
Die Umsetzung der vorgeschlagenen Zielwerte führt im Vergleich 
zur ersten Prognosevariante in allen Versorgungsbereichen zu einem 
deutlichen Anstieg des Bedarfs (Tabelle 41). In der stationären Pflege 
fehlen unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Zielwerts bis 
zum Jahr 2040 insgesamt 2.935 zusätzliche Plätze. Die zusätzlichen 
Bedarfe unterscheiden sich deutlich zwischen den Stadtbezirken. 
Der Stadtbezirk Innenstadt benötigt im Jahr 2040 nur 47 zusätzliche 
Plätze, um den empfohlenen Zielwert zu erreichen, der Stadtbezirk 
Mülheim benötigt hierfür hingegen 625 weitere Plätze. Im Bereich 
der Kurzzeitpflege sind insgesamt 552 weitere Plätze erforderlich 
und im Bereich der Tagespflege insgesamt 583 weitere Plätze. Auch 
in der ambulanten Pflege werden bis zum Jahr 2040 umfangreiche 
Kapazitäten benötigt: Es bedarf 1.523 zusätzliche Mitarbeitende in 
ambulanten Pflegediensten, um im Jahr 2040 eine Versorgungsdich-
te von 7,5 Mitarbeitenden je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen. 
Hier sind die Bedarfe in den Stadtbezirken Kalk und Mülheim weitaus 
geringer als in den anderen Stadtbezirken. Im Bereich des Wohnen

185
mit Service sind im Jahr 2040 1.642 zusätzliche Wohneinheiten 
erforderlich. In den Stadtbezirken Rodenkirchen und Nippes ist das 
bisherige Angebot bereits umfangreich, sodass hier rechnerisch kein 
Ausbaubedarf besteht. Im Bereich ambulant betreuter Wohngemein-
schaften für Ältere fehlen bis zum Jahr 2040 insgesamt 196 zusätzli-
che Plätze, um den vorgeschlagenen Zielwert zu erreichen. Im Stadt-
bezirk Ehrenfeld ist das Angebot rechnerisch bereits ausreichend. 
Auch im Stadtbezirk Kalk werden bis zum Jahr 2040 nur noch sechs 
weitere Plätze benötigt, um die vorgeschlagene Versorgungsdichte 
zu erlangen.
T abelle 41: Zukünftiger Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken Variante (b)
Zukünftiger Entwicklungsbedarf bis 2040 in ausgewählten Bereichen 
Variante (b): Orientierung an Zielwerten der Versorgungsdichte
Bedarf 2040 – empfohlener Zielwert
Angebotsform voll­
stationäre 
Pflege
Kurzzeit­
pflege
T ages­
pflege
ambulante 
Pflege­
dienste
Wohnen 
mit Service
ambulante 
WG
Plätze Plätze Plätze Personal Plätze Plätze
je 100 Einw. ab 80 Jahre 13,7 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5
Innenstadt 47 48 88 139 113 12
Rodenkirchen 480 56 63 177 −162 27
Lindenthal 437 73 34 203 515 56
Ehrenfeld 103 47 48 103 255 −18
Nippes 75 26 66 332 −123 42
Chorweiler 352 45 63 293 292 32
Porz 470 87 55 171 198 23
Kalk 346 68 74 49 161 6
Mülheim 625 105 91 56 394 18
Köln insgesamt 2.935 552 583 1.523 1.642 196
Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023 
*Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.

186
8 Schwerpunktthemen

187
Im Rahmen der kommunalen Pflegeplanung treten einzelne Pro-
blemstellen hervor, die einer vertieften Bearbeitung bedürfen. Im 
Rahmen der vorliegenden dritten örtlichen Pflegeplanung der Stadt 
Köln wurden zwei vertiefende Workshops durchgeführt, von denen 
sich einer mit dem Thema „Diversitätssensible Pflege“ befasste, 
während in dem anderen Workshop das Thema „Quartiersmanage-
ment“ erörtert wurde.
8 .1 Workshop „Diversitätssensible Pflege“
Diversitätssensible Pflege ist ein aktuelles Thema, dem immer mehr 
Aufmerksamkeit beigemessen wird. Vor diesem Hintergrund veran-
staltete die Stadt Köln gemeinsam mit dem ISG einen Workshop zu 
diesem Thema, der am 14.11.2023 im Bürgerhaus Stollwerck in Köln 
stattfand. Hier sollte die Offenheit der an Senior*innen gerichteten 
Angebote insbesondere für die Zielgruppe Lesben, Schwule, Bisexu-
elle, Transgender, intersexuell Orientierte und Queers (LSBTIQ*) dis-
kutiert werden. Was sind die Wünsche und Bedürfnisse der Senior* 
innen und Pflegebedürftigen dieser Zielgruppe? Wie können neue 
Wege und Konzepte aussehen, um die Zielgruppe zu erreichen? Wie 
können sich Einrichtungen, Dienste und Beratungsangebote auf 
diese Personengruppe einstellen? Teilnehmende waren Akteure aus 
dem Bereich der stationären Pflege, der ambulanten Pflege sowie 
von niedrigschwelligen Angeboten; ebenso nahmen Seniorenkoor-
dinator*innen teil. Neben den freien Wohlfahrtsverbänden und der 
Sozial-Betriebe-Köln war auch die Stadt Köln vertreten. 
Das Thema diversitätssensible Pflege wurde aus verschiedenen 
Perspektiven diskutiert: Die Perspektive der Zielgruppe selbst wur-
de von Andras Kringe von rubicon e. V. erläutert. Er ging darauf ein, 
wer zur Zielgruppe gehört, welche Besonderheiten diese Zielgrup-
pe mit sich bringt und wie ihre Wünsche und Bedürfnisse für ein 
Leben im Alter aussehen. Neben dieser Sichtweise wurde auch die 
Perspektive der Mitarbeitenden einer stationären Einrichtung, die 
diversitätssensible Pflege umsetzt, eingebunden. Saskia Wehren, die 
in einer stationären Pflegeeinrichtung in Trägerschaft der AWO Köln 
arbeitet, übernahm diesen Vortrag. Die Referentin Verena Rech stellt 
die Per spektive der Einrichtungsleitung dar. Die AWO Köln wurde 
vor Kurzem mit dem Siegel „Lebensort Vielfalt“ zertifiziert, das die 
Schwulenberatung Berlin vergibt. Sie berichtetet von dem Weg zur 
Zertifizierung. Dr. Dietrich Engels, Geschäftsführer des ISG, mode-
rierte den Workshop und übernahm die thematische Einführung. 
Dabei erläuterte er die Relevanz und beschrieb die zunehmende 
Beachtung des Themas sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in der 
Altenhilfe und Altenpflege. Die Lebenssituation der Zielgruppe der

188
8 Schwerpunktthemen
LSBTIQ*-Senior*innen ist sehr unterschiedlich, wobei eine häufige 
Gemeinsamkeit die Erfahrung von Ablehnung und Ausgrenzung dar-
stellt. Ziel ist es, dass sich Altenhilfe und Altenpflege an den Individu-
en orientieren, verschiedene Biografieverläufe in den Blick nehmen 
und den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Die Pflege und 
Betreuung sollen bedarfsgerecht und personenzentriert umgesetzt 
werden. 
Andreas Kringe beschrieb die Gruppe der LSBTIQ*-Senior*innen, die 
oftmals einen Leidensweg erlebt haben, der in der Pflege berück-
sichtigt werden muss. Bei dieser Zielgruppe sind oftmals psychische 
und körperliche Belastungen festzustellen, verursacht durch z. B. 
erlebten Sorgerechtsentzug, erzwungene Unfruchtbarkeit, Schei-
dungen sowie Phasen der Arbeits- und Wohnungslosigkeit, die 
häufig zur Lebensrealität dieser Zielgruppe gehörten. Generell haben 
LSBTIQ*-Personen häufiger schon einmal negative Erfahrungen mit 
dem Gesundheitssystem gemacht und dementsprechend Vorbehal-
te gegenüber den mit Gesundheit und Pflege verbundenen Institu-
tionen.
Es wird von etwa 26.500 LSBTIQ*-Personen in einem Alter ab 60 
Jahren in Köln ausgegangen. Aufgrund ihrer Biografie steht den 
LSBTIQ-Senior*innen trotz eines durchschnittlich höheren Bildungs-
abschlusses ein durchschnittlich geringeres Einkommen zur Ver-
fügung. Studien zufolge fühlen sich LSBTIQ*-Senior*innen vermehrt 
einsam und haben häufiger psychische Erkrankungen. Des Weiteren 
erläutert Andreas Kringe, dass die Gruppe der LSBTIQ*-Senior*innen 
im Vergleich häufiger kinderlos ist und sich eher altershomogene 
Unterstützungsnetzwerke und Freundeskreise aufgebaut hat. Da-
durch sind Unterstützung und Pflege im gewohnten Wohnumfeld für 
diese Gruppe schwerer umsetzbar.
Die gemachten Diskriminierungserfahrungen gealterter Mitglieder 
der LSBTIQ*-Community führten zu Ängsten vor Vorurteilen und 
Stigmatisierung. In der Altenpflege werden diese Menschen oftmals 
übersehen, sodass sich die Diskriminierungserfahrungen auch im 
Alter noch fortsetzen. Die entstandenen Ängste werden durch Er-
krankungen im Alter (beispielsweise bei Demenz) und durch unzurei-
chende Berücksichtigung der Biografie sowie der unbeabsichtigten 
Ausgrenzung im Pflegealltag zusätzlich verstärkt. Eine diversitäts-
sensible Pflege zielt deshalb darauf ab, diesem Prozess entgegenzu-
wirken.

189
Verena Rech erläuterte in ihrem Vortrag, wie es ihrer Einrichtung 
bzw. der AWO gelingt, diversitätssensible Pflege umzusetzen: Als 
relevanten Punkt nennt sie das Sichtbarmachen und die Kommuni-
kation der Haltung. Die Frage, wofür die Einrichtung stehen möchte 
und wie sie das kommunizieren kann, steht am Anfang des Weges 
zur diversitätssensiblen Pflege. Hier wurde auch von anderen Teil-
nehmenden ergänzt, wie wichtig es ist, die Offenheit nach außen zu 
kommunizieren (z. B. durch die Regenbogen-Flagge als Aufkleber im 
Eingangsbereich, Teilnahme am Christopher Street Day, Organisa-
tion von Veranstaltungen / Treffpunkten). Ebenso spielt die Vernet-
zung mit Organisationen, die LSBTIQ*-Senior*innen zur Zielgruppe 
haben, eine große Rolle. 
Einen wesentlichen Baustein sieht Verena Rech in der Durchführung 
von Fortbildungen mit internen und externen Expert*innen. Der Wis-
sensvermittlung kommt ein hoher Stellenwert zu, deshalb empfiehlt 
sie, mit diesem Schritt zu beginnen und den Mitarbeitenden Fort-
bildungen zum Themenbereich geschlechtliche und sexuelle Viel-
falt anzubieten. Die AWO hat die Erfahrung gemacht, dass dies sehr 
gewinnbringend war, das Wissen wurde enorm erweitert, die Fortbil-
dungen haben immer wieder zu neuen Gesprächen geführt. 
Des Weiteren ist die Diversity-Kultur fester Bestandteil im Einstel-
lungsverfahren neuer Mitarbeitender in ihrer Einrichtung. Es gibt 
einen Einführungstag mit den Führungskräften; hier wird die Haltung 
des Hauses erläutert. Letztendlich werden durch die Zertifizierung 
„Lebensort Vielfalt“ , die durch die Schwulenberatung Berlin im Jahr 
2023 vergeben wurde, die Bedürfnisse der Mitglieder der LSBTIQ*-
Community sichergestellt; dies gilt zum einen für die Bewohner*in-
nen, aber auch für die Mitarbeitenden. Der Fokus sollte darauf liegen, 
der Klientel zu signalisieren, dass sie einen Platz findet, an dem sie 
angenommen wird. Es soll ein Umfeld sein, das von Respekt, Vielfalt 
und Inklusion geprägt ist.
In der Abschlussdiskussion zeigte sich, dass der Workshop neue Er-
kenntnisse und Denkanstöße lieferte. Der Stellenwert diversitätssen-
sibler Pflege wird zunehmend relevanter und sowohl die Quantität 
als auch die Qualität von Pflegeplätzen bekommt mehr Beachtung. 
Die Entwicklung von Maßstäben für dieses Thema ist eine Heraus-
forderung, die jedoch angegangen wird. Es wurde angemerkt, dass 
die Auseinandersetzung mit der diversitätssensiblen Pflege nicht 
nebenbei läuft. Des Weiteren gibt es weitere Zielgruppen, die eben-
so berücksichtigt werden müssen. Es gibt viele Bestrebungen, die 
Konzepte weiterzuentwickeln, es gibt aber auch viele Herausforde-
rungen.

190
8 Schwerpunktthemen
8 .2 Workshop „Quartiersmanagement“
Im Rahmen der Pflegeplanung wurde ein zweiter Workshop zum 
Thema „Quartiersmanagement“ durchgeführt. Zu diesem lud die 
Stadt Köln am 20.11.2023 ins Bürgerhaus Kalk ein. Teilnehmende 
waren Vertreter*innen der Wohlfahrtsverbände und der Sozial-Be-
triebe-Köln gGmbH, einige in der Funktion als Seniorenkoordina-
tor*innen, Vertreter*innen von Anbietern der stationären Pflege 
und der Tagespflege sowie Vertreter*innen von niedrigschwelligen 
Angeboten. Ebenso gehörten Vertreter*innen der Stadt Köln zum 
Teilnehmerkreis. Als Referent*innen waren Ursula Kremer-Preiß vom 
Kuratorium Deutsche Altershilfe, Brunni Beth (AWO Kreisverband 
Köln) als Seniorenkoordinatorin für die Stadtbezirke Mülheim und 
Porz sowie Christof Wild (Der Paritätische Köln) als Vertreter der 
SeniorenNetzwerke eingeladen. Die Leiterin des Amtes für Soziales, 
Arbeit und Senioren der Stadt Köln, Dr. Katja Robinson, begrüßte die 
Teilnehmenden; Dr. Dietrich Engels, Geschäftsführer des ISG Institut 
für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik, führte in die Thematik 
ein und moderierte den Workshop. 
Mit dem Konzept des Quartiersmanagements soll den gesellschaft-
lichen Veränderungen, die mit dem demografischen, sozialen und 
wirtschaftlichen Wandel verbunden sind, begegnet werden. Der 
erwartete Mehrwert liegt insbesondere in der Bildung sorgender 
Gemeinschaften, der Bündelung von Ressourcen, der verstärkten 
Selbsthilfe sowie in einer intensiveren Teilhabe und Integration durch 
die Strukturen vor Ort. So soll zur Lösung demografischer, ökonomi-
scher und sozialer Herausforderungen beigetragen werden. Quar-
tiersmanagement ist ein personenorientiertes Konzept, das einen 
zielgruppenübergreifenden Ansatz, der den Menschen in den Vorder-
grund stellt, beinhaltet. Ein wesentliches Element ist der Sozialraum-
bezug: Der Nahraum, in dem der Mensch seine sozialen Kontakte 
pflegt, wird einbezogen. Des Weiteren wird das Quartiersmanage-
ment als partizipatives Konzept umgesetzt, das die Zielgruppen in 
die Entwicklung und Gestaltung ihrer Lebensräume einbezieht; ihre 
Mit- und Selbstverantwortung sollen gestärkt werden (Empower-
ment). Ebenso ist es ein kooperatives Konzept, das die Ressourcen 
im Quartier synergetisch nutzt, lokale Kooperationen und Vernetzung 
aufbaut und stärkt.
Mit Blick auf die Zielgruppe „Senior*innen“ spielt der Ansatz des 
Quartiersmanagements eine große Rolle: Um den wesentlichen 
Grundsatz „ambulant und teilstationär vor stationär“ in der Pflege-
planung umzusetzen und eine möglichst lange eigenständige Le-

191
bensführung im gewohnten Umfeld zu ermöglichen, ist eine bedarfs-
gerechte Versorgungslandschaft in den einzelnen Stadtbezirken 
wichtig. Die Angebote sollten von barrierearmen bzw. barrierefreien 
Wohnungen über Angebote zur Information und Beratung sowie zur 
gesellschaftlichen Teilhabe bis zu Angeboten der alltäglichen sowie 
der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung reichen. Für 
eine erfolgreiche Umsetzung und Verzahnung dieser Angebote sind 
Vernetzung und Kooperationen der Akteure im Quartier wesentlich. 
In gut funktionierenden Quartieren können Kräfte gebündelt und die 
Lebenssituation der Senior*innen und Pflegebedürftigen präventiv 
stabilisiert werden. Wenn die Bewohner*innen gut im Quartier ver-
netzt sind, besteht bei sich verringernden Alltagskompetenzen bzw. 
bei steigendem Pflegebedarf bereits Kontakt zu den entsprechen-
den Akteuren. 
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) hat sechs Handlungs-
felder zur altersgerechten Quartiersentwicklung erarbeitet: Wohn-
umfeld, Pflege, Alltagshilfen, Soziales, Beratung und Wohnen. Hier 
ist es wichtig, die Angebote auf die Quartiere „runterzubrechen“ , sie 
dezentral zu gestalten und ins Umfeld der Zielgruppen zu bringen 
(z. B. Beratungsmobil). 
Im Bereich der niedrigschwelligen Hilfen spielt das Ehrenamt eine 
wichtige Rolle. Zurzeit wird diese Hilfe häufig von Angehörigen über-
nommen, diese Säule wird zukünftig aber immer mehr wegbrechen. 
Hier sind Dienstleister nicht immer eine Alternative, da diese für viele 
Senior*innen zu teuer sind. Die Diskussion hat deutlich gemacht, 
dass Engagement unverzichtbar ist, allerdings besteht der Eindruck, 
dass es in den letzten 1,5 Jahren schwieriger geworden ist, Men-
schen für kontinuierliches Engagement zu gewinnen. Hier haben 
die Akteure Sorge, wie sich dieser Aspekt weiterentwickelt. Ver-
schiedenen Studien zufolge ist das Engagement in den letzten zehn 
Jahren gestiegen, allerdings hat es sich verändert: Interesse besteht 
an punktuellem, projektbezogenem Engagement mit Eigenverant-
wortung; längerfristiges Engagement, das verbindlicher ist, ist we-
niger attraktiv. Angemerkt wird auch, dass immer häufiger Ältere im 
Rentenalter weiterhin einer bezahlten Tätigkeit nachgehen müssen, 
da ihre Rente zu gering ist. Dieser Gruppe fehlt die Zeit, sich ehren-
amtlich zu engagieren. Hier sollte über die Ehrenamtspauschale bzw. 
über die Finanzierung von Ehrenamt diskutiert werden, insbeson-
dere für haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. kleine handwerkliche 
Dienste). Eine Idee ist auch, „Engagement-Tandems“ zu bilden, so-
dass sich der zeitliche Umfang für die Ehrenamtlichen verringert. In 
diesem Zusammenhang wird auch angemerkt, dass Ehrenamt unter-
stützende Strukturen und hauptamtliche Begleitung braucht. Die

192
8 Schwerpunktthemen
Koordination wird nach Einschätzung der Teilnehmenden zukünftig 
noch wichtiger. 
Die Bereiche Gesundheit, Pflege und Betreuung können nicht immer 
wohnortnah gestaltet werden. Hier wird die Entwicklung von statio-
nären Einrichtungen zu Quartiershäusern angesprochen: So können 
die Häuser als Begegnungsräume geöffnet und die Leistungen ins 
Quartier gebracht werden. Dies wird bisher sehr unterschiedlich zwi-
schen den verschiedenen Einrichtungen umgesetzt. Die Teilnehmen-
den merken an, dass hier allerdings berücksichtigt werden muss, 
dass die Einrichtungen mit vielen Herausforderungen zu kämpfen 
haben; es muss gemeinsam überlegt werden, wie eine solche Um-
setzung gelingen kann. Auch diesbezüglich ist es wichtig, die Akteu-
re und ihre Angebote bekannt zu machen, Informationen aufzuberei-
ten und weiterzugeben, um schließlich Kooperationen aufzubauen.
Der hohe Stellenwert von qualitativ guter und nachhaltiger Vernet-
zung wird noch einmal hervorgehoben. Diesbezüglich wird deutlich 
gemacht, dass Vernetzung zeitintensiv ist und hier oft seitens der 
Akteure die entsprechenden Ressourcen fehlen. Zurzeit sind nach 
Einschätzung der Teilnehmenden viele Akteure überlastet und leiden 
an zu geringen Ressourcen; dies sei eine schwierige Zeit, um Koope-
rationen aufzubauen. Sie sind der Ansicht, dass es wichtig ist, auch 
privatwirtschaftliche Akteure, wie z. B. Bäckereien und Friseurläden, 
in das Quartiersmanagement einzubinden. Einige Teilnehmende 
haben die Erfahrung gemacht, dass das Interesse dieser Akteure 
groß ist. Ebenso ist für erfolgreiche Vernetzung eine funktionierende 
Weitergabe von Informationen sehr wichtig. Es wurde betont, dass 
man in Köln schon sehr gut vernetzt ist und vielfältige Kooperationen 
bestehen. Verschiedene Vernetzungsinstrumente seien eingeführt, 
diese müssten dann auch genutzt werden (als Beispiel wurde hier 
die Kölner Freiwilligen Agentur genannt).
Die Umsetzung der Beteiligungskultur kann weitere Herausforderun-
gen mit sich bringen. Häufig gelingt die Mitwirkung der Betroffenen 
schneller als die Mitgestaltung. Andererseits wird betont, dass die 
aktuelle Generation der Senior*innen einen eigenen Gestaltungswil-
len hat und nicht nur Nutzer*in, sondern auch Mitbestimmende sein 
möchte. Dennoch gilt es auch, „stille Gruppen“ , die sich weniger be-
teiligen, zu hören und zu erreichen. Die unterschiedlichen Bedürfnis-
se der Senior*innen sind in den Blick zu nehmen und die Angebote 
und z. B. auch Veranstaltungsräume dementsprechend zu gestalten 
(z. B. je nach Altersgruppen). Um Herausforderungen bei der Ver-
stetigung zu bewältigen, müssen Verwaltungs- und Organisations-

193
strukturen nachhaltig verändert werden, und es muss bereichsüber-
greifend im Quartier zusammengearbeitet werden. Dazu braucht es 
professionelle Begleitung und eine nachhaltige Finanzierung.
Den Blick auf die Stadt Köln gerichtet wird deutlich, dass es hier 
zahlreiche Beispiele für altersgerechte Quartiersprojekte gibt.80 
Stadtteilbezogene Seniorenarbeit wird in Köln schon lange um-
gesetzt, dabei sind die SeniorenNetzwerke Köln, die im Jahr 2002 
etabliert wurden, ein wesentlicher Meilenstein. An den altengerech-
ten Quartiersprojekten in der Stadt Köln sind verschiedene Akteure 
beteiligt, insbesondere sind es die freien Träger bzw. die Sozialwirt-
schaft, die Wohnungswirtschaft, die Kommune sowie die Bürger* 
innen. Zu den Zielen der Projekte gehört die Bildung eines wert-
schätzenden Umfelds, der Aufbau einer tragenden sozialen Infra-
struktur, wohnortnahe Beratung und Begleitung, bedarfsgerechte 
Dienstleistungen und Angebote, der Aufbau eines bedarfsgerech-
ten Wohnangebots sowie einer generationengerechten räumlichen 
Infrastruktur. Die Maßnahmen der Quartiersentwicklung sind in Köln 
vielfältig und reichen von kleinen Projekten mit direkter Wirkung 
bis zur komplexeren Quartiersgestaltung; zumeist erfolgt eine Ver-
netzung auf bezirklicher Ebene. Die Gemeinsamkeit aller Ansätze 
und Projekte ist, dass der Mensch im Mittelpunkt steht. Dabei sollen 
verschiedene Angebote, die bereits bestehen, verknüpft oder ganz-
heitlich entwickelt werden. Zu beachten ist, dass es große Unter-
schiede zwischen den Quartieren gibt. Von den Teilnehmenden wird 
angemerkt, dass insbesondere in den Randgebieten nicht immer 
eine ausreichende Nahversorgung vorhanden ist. Bedarfe, die hier 
aufgedeckt werden, könnten nicht von der Quartiersarbeit vor Ort 
allein gelöst werden, hier sei erst einmal die Politik gefragt (z. B. Ver-
treter*innen Stadtbezirk).
80 Beispielhaft sind hier zu nennen: Projekt Quartierslotse. Ankerpunkt Porz-
Wahn der Caritas Köln, Informationen unter: https:/ /www.caritas-koeln.de/hilfe-
beratung/pflege-senioren/alter-im-quartier/quartierslotsen-ankerpunkt/; Projekt 
Zu Huss im Veedel des in Köln-Buchforst ansässigen Zu Huss e. V., Informationen 
unter https:/ /zu-huss-im-veedel.de/; Anlauf- und Begegnungsstätte für Senior* 
innen der AWO Köln in der Rosenhofsiedlung in Bickendorf, Informationen unter: 
https:/ /awo-koeln.de/pflege/beratungsbuero-bickendorf/.

194
8 Schwerpunktthemen
Über die positiven Effekte eines gut funktionierenden Quartiers-
managements sind sich die am Workshop Teilnehmenden einig. 
Weiterhin wird ergänzt, dass die an verschiedenen bundesweiten 
Studien und Monitorings beteiligten Kommunen das Konzept des 
Quartiersmanagements positiv bewerten: Die bisher durchgeführten 
Studien zu diesem Thema haben gezeigt, dass kommunale Planung 
durch Quartiersmanagement bedarfsgerechter ist und sich die 
fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit verbessert hat. Be-
teiligungsprozesse wurden gestärkt und werden positiv erlebt, das 
Engagement der Zielgruppen ist gestiegen, die Selbsteinschätzung 
der Wohn- und Lebenssituation hat sich verbessert.

195
9 Zusammenfassung 
und Empfehlungen

196
9 Zusammenfassung und Empfehlungen
Der demografische Wandel geht mit einem Anstieg der Zahl älterer 
Menschen und damit auch der Pflegebedürftigen einher. Angesichts 
dieser Entwicklung kommt der kommunalen Pflegeplanung die 
Aufgabe zu, die zur Verfügung stehenden pflegerischen und pflege-
ergänzenden Versorgungsangebote zu prüfen. Dabei soll der Grund-
satz „ambulant und teilstationär vor stationär“ Beachtung finden. 
9 .1 Zusammenfassung zentraler Ergebnisse
(1) Demografische Analyse
Am Jahresende 2022 lebten in der Stadt Köln 259.875 Einwoh-
ner*innen im Alter ab 60 Jahren (23,8 % der Gesamtbevölkerung 
der Stadt), darunter 63.653 Einwohner*innen (5,8 %) im Alter ab 80 
Jahren. Der Anteil der Bevölkerung ab 60 Jahren in der Stadt Köln 
liegt sowohl unter dem Bundesdurchschnitt (29,5 %) als auch unter 
dem Landesdurchschnitt von Nordrhein-Westfalen (28,9 %). Von den 
Kölner Stadtbezirken weist der Bezirk Porz (27,9 %) den höchsten 
Anteil und der Bezirk Innenstadt (19,1 %) den niedrigsten Anteil der 
Bevölkerung ab 60 Jahren auf.
Zum Jahresende 2022 lebten in der Stadt Köln insgesamt 453.173 
Menschen mit internationaler Familiengeschichte (41 %). Der Be-
zirk mit dem höchsten Bevölkerungsanteil mit internationaler Fa-
miliengeschichte in der Stadt Köln ist der Bezirk Kalk mit 57 %, der 
Stadtbezirk mit dem niedrigsten Anteil ist Lindenthal (27 %). Von den 
Älteren ab 60 Jahren haben 76.211 Personen eine internationale 
Familiengeschichte (29 % der Bevölkerung in diesem Alter). Die Be-
völkerungsgruppen mit internationaler Familiengeschichte weisen 
noch eine jüngere Altersstruktur auf als die Bevölkerung ohne inter-
nationale Familiengeschichte, aber sie wachsen zunehmend in die 
höheren Altersgruppen hinein. Die Zahl der Älteren ab 80 Jahren 
mit internationaler Familiengeschichte ist im Zeitraum von 2010 bis 
2022 um 172 % gestiegen. 
Der demografische Wandel machte sich in der Stadt Köln zwischen 
den Jahren 2010 und 2022 dahingehend bemerkbar, dass der Anteil 
der Älteren ab 80 Jahre in der Bevölkerung schneller gewachsen ist 
(+41 %) als der Anteil der Jüngeren unter 40 Jahren (+7 %). Nach der 
Prognose des Amtes für Statistik und Stadtentwicklung wird die Zahl 
der Einwohner*innen unter 40 Jahren zwischen den Jahren 2022 
und 2050 nur leicht anwachsen (+0,4 %), die Zahl der ab 80-Jährigen

197
aber um weitere 34 % steigen. Der erwartete Zuwachs in der Gruppe 
der 60- bis 69-Jährigen wird 3 % betragen und der in der Gruppe der 
70- bis 79-Jährigen voraussichtlich 14 %. 
(2) Pflegebedarf
Am Jahresende 2021 waren in der Stadt Köln 61.206 Personen 
pflegebedürftig im Sinne des SGB XI. Darunter hatten 18.992 Perso-
nen eine Demenz. Bis zum Jahr 2050 ist ein weiterer Anstieg dieser 
Personengruppen zu erwarten. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird 
bis zu diesem Zeitpunkt um 19 % auf rund 72.600 Personen steigen. 
Die Zahl der Menschen mit Demenz wird bis zum Jahr 2050 um 26 % 
steigen, dann ist mit rund 24.000 Menschen mit Demenz zu rech-
nen. 
(3) Angebote der pflegerischen Versorgung
In der Stadt Köln besteht ein breit gefächertes Angebot von Diens-
ten und Einrichtungen, die eine Unterstützung von Hilfebedürftigen, 
Pflegebedürftigen und Demenzkranken leisten. Nach dem Grund-
satz „ambulant und teilstationär vor stationär“ umfasst das Ange-
botssystem in der Stadt Köln verschiedene Formen von Pflege und 
Unterstützung, die von Kurzzeitpflege über ambulante oder Tages-
pflege bis zu betreuten Wohnformen und vollstationärer Pflege 
reichen.
Die einzelnen Komponenten dieses Versorgungsangebots sind 
jedoch unterschiedlich entwickelt. Der Personalbestand von 4.056 
Mitarbeiter*innen in 164 ambulanten Pflegediensten (6,4 Mitarbei-
ter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren) liegt unter dem Landesdurch-
schnitt Nordrhein-Westfalens (7,5 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 
80 Jahren) und dem Bundesdurchschnitt (7,2 Mitarbeiter*innen je 
100 Ältere ab 80 Jahren). 
In 24 Tagespflegeeinrichtungen stehen in der Stadt Köln 384 Plätze 
zur Verfügung, dies entspricht 0,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jah-
ren. Diese Quote ist niedriger als im Landesdurchschnitt mit 1,0 und 
im Bundesdurchschnitt mit 1,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. 
In einem Stadtbezirk gibt es dieses Angebot derzeit noch nicht, ist 
jedoch in konkreter Planung (Stand: Dezember 2022).
Von fünf Einrichtungen wird solitäre Kurzzeitpflege mit 72 Plät-
zen angeboten. Damit liegt die Versorgungsdichte bei 0,1 Plätzen 
je 100 Ältere ab 80 Jahren, was unter dem Landes- und Bundes-

198
9 Zusammenfassung und Empfehlungen
durchschnitt (0,4 Plätze je 100 Ältere) liegt. Des Weiteren bieten 80 
Pflegeeinrichtungen 492 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze an. Alle 
Kurzzeitpflegeplätze zusammen betrachtet ergeben eine Versor-
gungsdichte von 0,9 Plätzen je 100 Ältere.
Im Bereich der vollstationären Pflege stehen in 93 Einrichtungen 
7.256 Plätze zur Verfügung. Die Versorgungsdichte liegt mit 11,4 
Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren unter dem Landesdurchschnitt 
(13,7 Plätze je 100 Ältere) und dem Bundesdurchschnitt (14,4 Plät-
ze je 100 Ältere ab 80 Jahren). Weitere 225 Plätze sind in konkreter 
Planung, sodass sich die Versorgungsdichte auf 11,8 Plätze je 100 
Ältere erhöhen wird.
(4)  Angebote der pflegeergänzenden und präventiven 
Versorgung
Das Versorgungsnetz an pflegeergänzenden und präventiven An-
geboten in der Stadt Köln ist sehr vielfältig. Es wurden 180 Angebote 
an Alltagshilfen, 18 Anbieter von Mahlzeitendiensten, 12 Anbieter 
von Hausnotruf-Diensten und 14 Anbieter von Fahrdiensten erfasst. 
Angebote der Begegnung und Geselligkeit für ältere Menschen 
wurden recherchiert, sind aber angesichts der Vielfalt in diesem Be-
reich unter Umständen unvollständig erfasst. Insgesamt wurden 160 
Angebote im Bereich Freizeit und Engagement aufgenommen, die 
Senior*innen und Pflegebedürftige als Zielgruppe haben. Betreu-
ungs- und Entlastungsangebote richten sich nicht nur an die Pflege-
bedürftigen selbst, sondern auch an ihre Angehörigen. Insgesamt 
bestehen 182 Betreuungs- und Entlastungsangebote, die zum einen 
als Einzelbetreuung im häuslichen Umfeld (155 Angebote) und zum 
anderen als Gruppenangebot (27 Angebote) organisiert werden. 
Häufig ist mit diesem Angebot auch die Möglichkeit der Information 
und des Austauschs für die Angehörigen verbunden. Die Angebots-
struktur im Bereich Information und Beratung umfasst insgesamt 
153 Angebote. Von all diesen Hilfe- und Unterstützungsleistungen 
richten sich 89 Angebote an Menschen mit Demenz.
Die Angebote der kommunalen Seniorenprogramme der Stadt Köln 
werden in Zusammenarbeit mit den Trägern der Freien Wohlfahrts-
pflege und der Sozial-Betriebe-Köln gGmbH umgesetzt. Die Durch-
führung erfolgt auf Ebene der Stadtteile und -bezirke, sodass sie 
wohnortnah wirken können. Die Angebote bieten vorgelagerte und 
präventive Unterstützung, die als Vorstufe zur Pflege oder als deren 
Ergänzung in Anspruch genommen werden kann.

199
Das Netz der Gesundheitsversorgung in der Stadt Köln ist im Bereich 
der ambulanten Versorgung gut ausgebaut. Die Versorgungsdichte 
mit hausärztlichen Praxen liegt bei 0,8 Praxen je 100 Ältere, die Ver-
sorgungsdichte mit Apotheken bei 0,3 Apotheken je 100 Ältere ab 
80 Jahren. Mit 6.602 Krankenhausbetten in 24 Kliniken wird in der 
Stadt Köln eine Versorgungsdichte von 10,4 Betten je 100 Ältere ab 
80 Jahren erreicht, dies liegt über dem Landes- und Bundesdurch-
schnitt (8,1 bzw. 7,2 Betten je 100 Ältere ab 80 Jahren). Für ältere 
Menschen gibt es geriatrische Abteilungen in den Kliniken in den 
Stadtbezirken Innenstadt, Lindenthal und Kalk, wobei sich im Be-
reich der geriatrischen Frührehabilitation aufgrund der demografi-
schen Entwicklungen ein zunehmender Bedarf abzeichnet. 
Stadtweit sind verschiedene Angebote an Sterbebegleitung vor-
handen, diese reichen von palliativmedizinischer Betreuung durch 
niedergelassene Ärzt*innen über ambulante Pflegedienste und Pfle-
geteams, die Palliativpflege anbieten, bis hin zu ambulanten Hospiz-
diensten und stationären Hospizen.
(5) Angebote des Wohnens im Alter 
Die Wohnsituation älterer Menschen ist ein entscheidender Faktor 
für die Möglichkeit der selbstständigen Lebensführung in einer Pri-
vatwohnung. In der Stadt Köln stehen 3.639 Wohnungen mit Service 
zur Verfügung, die unter günstigen Rahmenbedingungen eine eigen-
ständige Haushaltsführung ermöglichen; dies entspricht 5,7 Wohn-
plätze mit Service je 100 Ältere ab 80 Jahren.
Darüber hinaus stehen für Ältere, die eine eigenständige Haushalts-
führung nicht mehr bewältigen können, 176 Plätze in 21 ambulant 
betreuten Wohngemeinschaften zur Verfügung (0,3 Plätze je 100 Äl-
tere ab 80 Jahren). Hier sind weitere 53 Plätze in konkreter Planung, 
sodass die Versorgungsdichte auf 0,4 Plätze je 100 Ältere ansteigen 
wird.
9 .2 Handlungsempfehlungen
Im zweiten Bericht zur kommunalen Pflegeplanung hat das ISG 
empfohlen, auf der empirischen Grundlage des Pflegeberichts ein 
Maßnahmenkonzept zu entwickeln. Daraufhin haben die Spitzenver-
bände der Freien Wohlfahrtspflege und die Sozial-Betriebe-Köln als 
relevante Träger der stationären Pflegeeinrichtungen, der ambulan-
ten Pflegedienste, der Tagespflegeeinrichtungen sowie der niedrig-
schwelligen Unterstützungsangebote für Senior*innen und Pflege-

200
9 Zusammenfassung und Empfehlungen
bedürftige auf Grundlage ihrer Expertise einen Maßnahmenkatalog 
erstellt. Die Akteure sehen diesen als Beitrag zur Diskussion mögli-
cher Lösungsansätze und Handlungsmöglichkeiten. Die Zusammen-
stellung enthält sowohl bewährte Bausteine, die kurzfristig weiter-
entwickelt und ausgebaut werden könnten, als auch neue Modelle. 
Die Vorschläge basieren auf dem Ansatz des Quartiersmanage-
ments, d. h., sie haben Sozialraumbezug und sind nach Einschätzung 
der Akteure kostengünstig umzusetzen.81
Darüber hinaus lassen sich auf Basis der in diesem 3. Pflegebericht 
vorgestellten Bestandsaufnahme aus wissenschaftlicher Sicht fol-
gende Handlungsempfehlungen ableiten, die im weiteren Prozess 
der Pflegeplanung zu diskutieren sind:
(1)   Auch zukünftig wird die ältere Bevölkerung, insbesondere die 
hochaltrige, in der Stadt Köln weiter zunehmen, damit zusam-
menhängend ist auch mit einer steigenden Zahl an Menschen 
mit Pflegebedarf zu rechnen. Allein diese demografische Ent-
wicklung macht es daher erforderlich, die pflegerische und pfle-
geergänzende Versorgung weiter auszubauen.
(2)  Der Ausbau der Unterstützungsleistungen sollte unter Berück-
sichtigung des Grundsatzes „ambulant und teilstationär vor sta-
tionär“ erfolgen, d. h., das vielfältige Spektrum der ambulanten, 
teilstationären, wohnungsbezogenen und niedrigschwelligen 
Hilfen sollte vorrangig ausgebaut werden, um damit einen ver-
stärkten Ausbau vollstationärer Angebote möglichst vermeiden 
zu können. Dennoch ist aufgrund des hohen Platzmangels im 
vollstationären Bereich eine Aufstockung der Kapazitäten auch 
in diesem Bereich nötig, wobei insbesondere die Zielgruppen in 
den Blick zu nehmen sind, auf die die derzeitigen Angebote nicht 
oder unzureichend eingestellt sind.
(3)  Die Aufgabe der kommunalen Pflegeplanung ist es, den Anbie-
tern Anregungen zur Angebotsentwicklung zu geben, Planungs-
grundlagen zur Verfügung zu stellen und ggf. die Ausrichtung der 
Angebotsentwicklung zu steuern. Aus den vorliegenden Ana-
lysen ist für Anbieter ersichtlich, welche Angebote in welchen 
81 Vgl. Liga Wohlfahrt Köln. Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien 
Wohlfahrtspflege in Köln (2022): Workbook. Zukunft der Pflege. Eine Handlungs-
empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrts-
pflege und der SBK.

201
Bezirken weiterentwickelt werden sollten. Soweit die Stadt Köln 
selbst auch Anbieter ist, richten sich die Empfehlungen zur Wei-
terentwicklung der Angebote auch direkt an sie. 
(4)  Um im gewohnten Umfeld möglichst lange verbleiben zu kön-
nen, ist es wichtig, dass bestimmte Angebote wohnortnah kon-
zipiert werden. Dazu gehören insbesondere die Tagespflege, 
Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe im Bereich Freizeit und 
Engagement, Beratungsangebote, Angebote im gesundheitli-
chen Bereich und altersgerechte Wohnangebote. Aber auch bei 
einem Aufenthalt in der Kurzzeitpflege oder bei einem Umzug in 
eine stationäre Pflegeeinrichtung wünschen sich viele Pflege-
bedürftige, in ihrem gewohnten Umfeld – in ihrem Stadtbezirk 
– bleiben zu können. Dementsprechend sollte bei der weiteren 
Angebotsplanung die derzeitige Verteilung der Kapazitäten auf 
die verschiedenen Stadtbezirke berücksichtigt werden (Stand: 
2022).
(5)  Darüber hinaus gibt es Angebote, die nicht den gesundheitlichen 
und pflegerischen Versorgungsbereich betreffen, aber dennoch 
für die Wohn- und Lebensqualität der Senior*innen im Stadtteil 
relevant sind. Dazu gehören insbesondere Angebote zur De-
ckung des alltäglichen Bedarfs wie z. B. Lebensmittelgeschäfte, 
Friseur, und die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Zur 
Abfrage der Bedarfe, zur Identifikation von Versorgungslücken 
und zur Vernetzung der Angebote im Sozialraum der Senior*in-
nen haben sich altersgerechte Quartiersprojekte bewährt. Quar-
tiersmanagement wird bereits in vielfältiger Form in der Stadt 
Köln umgesetzt. Hier ist eine langfristige Förderung sinnvoll, um 
die Arbeit weiterzuentwickeln und auf bereits gewonnenen Er-
fahrungen aufzubauen. Wesentlicher Bestandteil der Quartiers-
arbeit ist die Vernetzung der im Sozialraum relevanten Akteure. 
Die Vernetzung ist jedoch zeitaufwendig und bindet Ressourcen. 
Hier wäre es wünschenswert, wenn dies bei der Planung der 
Finanzierung berücksichtigt würde. Des Weiteren spielt im Be-
reich der niedrigschwelligen Hilfen das Ehrenamt eine wichtige 
Rolle. Es scheint schwieriger zu werden, Menschen für kontinu-
ierliches Engagement zu gewinnen, das Interesse besteht eher 
an punktuellem, projektbezogenem Engagement mit Eigenver-
antwortung. Hier ist zu empfehlen, die Konzepte von freiwilligem 
Engagement zu überarbeiten und den Wünschen der Engagier-
ten entsprechend anzupassen. Ehrenamt benötigt aber auch 
unterstützende Strukturen und hauptamtliche Begleitung, die 
finanziert werden müssen.

202
9 Zusammenfassung und Empfehlungen
(6)  Das Angebot der Tagespflege liegt deutlich unter dem Landes- 
und Bundesdurchschnitt und sollte weiter ausgebaut werden. 
Bei einem Ausbau dieses Angebots ist zu berücksichtigen, dass 
es wohnortnah zur Verfügung stehen sollte und daher insbeson-
dere in den Stadtbezirken ausgebaut werden sollte, die noch 
nicht über ein Angebot dieser Art verfügen (Innenstadt), bzw. in 
den Stadtbezirken, in denen die Versorgungsdichte noch unter 
dem Gesamtdurchschnitt liegt und damit besonders gering ist 
(Chorweiler, Kalk und Mülheim). 
(7)  Das Angebot der solitären Kurzzeitpflege in der Stadt Köln liegt 
mit 0,1 solitären Kurzzeitpflegeplätzen unter dem Landes- und 
Bundesdurchschnitt (0,4 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren), und 
in fünf der neun Stadtbezirke besteht noch kein Angebot an soli-
tärer Kurzzeitpflege. Eingestreute Kurzzeitpflegeplätze stehen in 
allen Stadtbezirken zur Verfügung, sind aber häufig durch Dau-
erpflegegäste belegt. Auch Expert*innen berichten über einen 
erheblichen Mangel in diesem Bereich, sodass ein deutlicher 
Ausbau der Kurzzeitpflege erfolgen sollte. Erstrebenswert wäre 
ein Ausbau im solitären Bereich, da diese Plätze besser einplan-
bar sind.
(8)  Das Angebot an ambulanter Pflege erscheint im Landes- und 
Bundesvergleich unzureichend, wobei die Versorgungskapazi-
täten ambulanter Pflegedienste bei der Umsetzung des Grund-
satzes „ambulant und teilstationär vor stationär“ ein zentrales 
Kriterium darstellen. Dieses Angebot sollte daher stärker aus-
gebaut werden. Hierbei sind die bereits jetzt festzustellenden 
Probleme bei der Gewinnung geeigneten Personals ein wesent-
licher Grund für die nicht immer ausreichende Versorgungska-
pazität.
(9)  Ob die Angebote an niedrigschwelligen haushaltsnahen Dienst-
leistungen wie Hilfen im Haushalt, Mahlzeiten- und Fahrdienste 
ausreichend sind, ist wegen fehlender Vergleichszahlen an-
hand des Angebotsverzeichnisses nicht zu beurteilen. Es kann 
jedoch festgehalten werden, dass die Nachfrage das Angebot 
übersteigt und die befragten Anbieter hier Versorgungseng-
pässe sehen. Gerade auch, wenn zukünftig mit einer geringeren 
Unterstützungsmöglichkeit durch Angehörige zu rechnen ist, 
ist dieses Angebot weiter auszubauen. Gleiches gilt für Betreu-
ungsangebote. Im Bereich Beratung und Information gibt es ein 
vielfältiges Angebot. Im Rahmen der Anbieterbefragung wurde 
angemerkt, dass die Angebote bei der Zielgruppe noch be-

203
kannter gemacht werden sollten. Wichtig ist, dass diese niedrig-
schwelligen pflegeergänzenden Angebote wohnortnah in allen 
Stadtbezirken zur Verfügung stehen. 
(10)  Das Angebot des Servicewohnens in der Stadt Köln erweist 
sich zwar im regionalen Vergleich als recht gut (soweit dies er-
mittelt werden konnte), sollte jedoch als zentrales Element des 
vorstationären Bereichs weiterhin ausgebaut werden. Hierbei 
ist besonders auf die starke Ungleichverteilung zwischen den 
Kölner Stadtbezirken hinzuweisen. Während die Versorgung in 
drei Stadtbezirken deutlich unter dem stadtweiten Durchschnitt 
liegt (Lindenthal, Ehrenfeld und Chorweiler), ist die Versorgungs-
dichte in anderen Stadtbezirken hingegen deutlich höher als 
der Stadtdurchschnitt (Rodenkirchen und Nippes). In Bezug auf 
das Wohnen mit Service ist dabei generell wichtig, dass die Be-
treuungsangebote ein gutes Servicespektrum umfassen sowie 
transparent und individuell gestaltbar sind. Eine große Relevanz 
kommt hier der Preisgestaltung zu, denn diese Angebote sollten 
auch für ältere Menschen mit geringem Einkommen erschwing-
lich sein.82
(11)  Die Angebotsdichte der ambulant betreuten Wohngemein-
schaften in der Stadt Köln scheint im Vergleich zu benachbarten 
Kommunen im bzw. über dem Durchschnitt zu liegen. Ein wei-
terer Ausbau dieser Wohnform ist jedoch sehr zu befürworten, 
zumal sie sich an eine Zielgruppe wendet, die ohne dieses An-
gebot wahrscheinlich auf vollstationäre Pflege angewiesen wäre. 
Zudem sollte jeder Stadtbezirk über ein eigenes Angebot an 
ambulanten Wohngemeinschaften verfügen, damit die Wohnort-
nähe gewahrt bleibt. Hier ist auch zu beachten, dass sowohl der 
Aufbau einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft sowie ggf. 
deren Umnutzung bei veränderter Bedarfslage weitaus kurzfris-
tiger und mit weniger Aufwand möglich ist als die Ausweitung 
oder der Neubau von stationären Einrichtungen.
82 Im Workbook „Zukunft der Pflege“ der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenver-
bände der Freien Wohlfahrtspflege in Köln und der SBK wird in diesem Zusam-
menhang die Umsetzung des „Bielefelder Modells“ vorgeschlagen. In bestehen-
den Wohnquartieren werde barrierefreie Wohnungen angeboten, ein Wohncafé 
als Treffpunkt steht den Mieter*innen und der Nachbarschaft zur Verfügung. Im 
Quartier ist ein sozialer Dienstleister mit einem „Servicestützpunkt“ angesiedelt 
(rund um die Uhr präsent), auf dessen Hilfs- und Betreuungsangebote können alle 
Mieter*innen zurückgreifen, müssen diese aber nur im tatsächlichen Bedarfsfall 
bezahlen (Wohnen mit Versorgungssicherheit ohne Servicepauschale).

204
9 Zusammenfassung und Empfehlungen
(12)   Die gesundheitliche Versorgung in der Stadt Köln erscheint ver-
gleichsweise gut und sollte aufrechterhalten werden. Die Ver-
sorgung mit Krankenhausbetten liegt über dem Landes- und 
Bundesdurchschnitt. In vier Krankenhäusern gibt es geriatrische 
Abteilungen, dieser Bedarf wird zukünftig zunehmen.
(13)   In der Stadt Köln wird die ambulante Versorgung im Bereich der 
Sterbebegleitung von Palliativmediziner*innen und ambulanten 
Pflegediensten übernommen, die auch Palliativpflege anbieten. 
Des Weiteren gibt es drei Palliative-Care-Teams, die Palliativ-
patient*innen mit hohem Versorgungsaufwand betreuen (SAPV). 
Die Stadt Köln verfügt zudem über zehn stationäre Hospize und 
Palliativstationen mit insgesamt 87 Plätzen sowie über zwölf An-
gebote der ambulanten Hospizbetreuung in allen Stadtbezirken. 
Der Bedarf an Sterbebegleitung und Palliativversorgung rückt 
allerdings zunehmend ins Blickfeld, sodass fortlaufend zu prüfen 
ist, ob die hier erreichten Versorgungsstandards auch in Zukunft 
ausreichend sind.
(14)  Die derzeitige Versorgungsdichte im Bereich der stationären 
Pflege sollte unter Berücksichtigung eines weiteren Ausbaus 
der vorstationären Angebote bewertet werden. Die Stadt Köln 
weist im Vergleich zum Landes- und Bundesdurchschnitt eine 
niedrigere Versorgungsdichte auf, zurzeit sind die bestehenden 
Einrichtungen voll ausgelastet. Die geplanten Veränderungen 
der Platzkapazitäten in einigen Bezirken der Stadt werden insge-
samt dazu führen, dass zukünftig 225 Plätze mehr zur Verfügung 
stehen, als derzeit vorhanden sind (Stand: Dezember 2022). 
Angesichts der demografischen Entwicklung ist allerdings damit 
zu rechnen, dass selbst bei einem Ausbau der vorstationären 
Versorgung zukünftig auch ein Bedarf an weiteren stationären 
Plätzen bestehen wird. Rechnerisch werden weitere rund 4.400 
Plätze erforderlich sein, um im Jahr 2050 in Köln die derzeit 
auf Landesebene bestehende Versorgungsdichte zu erreichen. 
Wenn durch den Ausbau vorstationärer Angebote und die Um-
setzung innovativer Versorgungsformen dieser rechnerische 
vollstationäre Zusatzbedarf halbiert werden könnte, würde mit 
dem dann moderaten Ausbau der vollstationären Pflege gleich-
zeitig der Grundsatz „ambulant und teilstationär vor stationär“ 
erfüllt.

205
(15)  Sofern ein Ausbau stationärer Angebote zu befürworten ist, 
sollte die Stadt Köln den Trägern den Kauf geeigneter und gut 
erschlossener Flächen erleichtern, soweit ihr dies möglich ist. 
Auch sollten die Möglichkeiten der Flächen- und Gebäudeum-
nutzung geprüft werden. 
 
An verschiedenen Stellen wurde von der Öffnung der stationä-
ren Einrichtungen für das Veedel und der Gestaltung als „Quar-
tiershäuser“ gesprochen. Hier können Angebote der gesell-
schaftlichen Teilhabe oder im Bereich Gesundheit, Beratung und 
Information auch für Bewohner*innen des Quartiers geöffnet 
werden. Des Weiteren kann sich um Kooperationen bemüht wer-
den, sodass die Bewohner*innen der stationären Einrichtungen 
in Aktivitäten im Veedel eingebunden werden. Darüber hinaus 
sind ggf. auch Kooperationen im Bereich Pflege möglich, sodass 
hier Synergien genutzt werden können. In Fachdiskussionen 
wird immer häufiger diskutiert, dass die „Versäulung“ der An-
gebotsformen in der Pflege, also die starre Trennung zwischen 
stationärer, teilstationärer und ambulanter Pflege, abgebaut und 
die Verzahnung der Angebote gestärkt werden müsste. Dadurch 
soll auch das Personal flexibler und effizienter eingesetzt wer-
den können – im Hinblick auf den Fachkräftemangel ist dies 
ein wesentlicher Aspekt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass 
hierzu rechtliche Vorgaben und ggf. auch Gesetzesgrundlagen 
geändert werden müssten.83
(16)   Bei allen Angeboten gilt es, alle Senior*innen und Pflegebe-
dürftigen – insbesondere auch marginalisierte Gruppen – zu 
erreichen. Die Analyse der zu erwartenden demografischen 
Entwicklung zeigt, dass sich die Altersstruktur der Menschen mit 
internationaler Familiengeschichte an die der Menschen ohne 
internationale Familiengeschichte anpassen wird. Für diese 
Zielgruppe werden ggf. andere Konzepte, zumindest andere Zu-
gangswege notwendig sein. Wie dargestellt wurde, gibt es dies-
bezüglich bereits Ansätze. Im Rahmen der aktuellen Pflegepla-
nung wurde auch zum Thema Erreichbarkeit und Unterstützung 
von LSBTIQ*-Senior*innen mit Expert*innen diskutiert. Auch 
hier gilt es, Bedürfnisse abzufragen und die Konzepte entspre-
chend weiterzuentwickeln. Letztendlich sollte es darum gehen, 
dass die Unterstützungsleistungen allen Menschen offen stehen 
83 Auch im Workbook „Zukunft der Pflege“ der Arbeitsgemeinschaft der Spitzen-
verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Köln und der SBK wird angeregt, dass Ko-
operationsverträge zwischen Anbietern der verschiedenen Versorgungsbereiche 
geschlossen werden. Ggf. sind hierfür Gesetzesänderungen nötig.

206
9 Zusammenfassung und Empfehlungen
und dass im Bereich der Pflege eine bedarfsorientierte und 
personenzentrierte Pflege umgesetzt wird, denn Altenhilfe und 
Altenpflege sollen sich an den Individuen orientieren und ver-
schiedene Biografieverläufe in den Blick nehmen – sie sollten 
diversitätssensibel sein. Dies schließt auch mit ein, dass eine 
entsprechende Schulung und Fortbildung der Mitarbeitenden 
erfolgt.
(17)  Die Bestandsaufnahme der pflegerischen und pflegeergänzen-
den Angebote sollte fortlaufend aktualisiert und der Entwicklung 
der älteren Bevölkerung und des Pflegebedarfs gegenüberge-
stellt werden. Dabei sollte die Pflegeplanung nicht nur darauf 
ausgerichtet sein, die derzeitige Versorgungsdichte auch bei 
sich verändernder Bevölkerungsstruktur konstant zu halten, son-
dern vielmehr sollte eine Orientierung an den vom ISG empfoh-
lenen Zielwerten langfristig zu einer verbesserten Versorgungs-
lage beitragen. 
(18)  Die kommunale Pflegeplanung der Stadt Köln sollte gem. § 7 
Abs. 2 APG NRW in einen fortlaufenden Austausch mit den an-
grenzenden Gebietskörperschaften eingebunden werden.
Zur Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen sollte auf der em-
pirischen Grundlage des Pflegeberichts ein Maßnahmenkonzept 
entwickelt werden. Neben unmittelbar dringlichen Aktivitäten sollten 
darin auch längerfristige Perspektiven der pflegerischen Entwick-
lung aufgezeigt werden.

207
10   Anhang

208
10   Anhang
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210
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211
10 .2 T abellenverzeichnis
Tabelle 1: Altersstruktur der Bevölkerung  .................................................................................... 27
Tabelle 2: Altersquotient nach Stadtbezirken  ............................................................................. 30
Tabelle 3: Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte  ............................................. 34
Tabelle 4: Altersstruktur der Bevölkerung mit internationaler  Familiengeschichte  ........... 37
Tabelle 5: Entwicklung der Bevölkerung ab 60 Jahren  ............................................................. 42
Tabelle 6: Pflegebedürftige und Pflegequoten  ........................................................................... 45
Tabelle 7: Pflegebedürftige nach Art der Versorgung  ............................................................... 50
Tabelle 8: Pflegebedürftige bis 2050 nach Altersgruppen  ...................................................... 52
Tabelle 9: Pflegebedürftige in den Bezirken der Stadt Köln bis 2050 ................................... 54
Tabelle 10: Pflegebedürftige in den Bezirken der Stadt Köln im Jahr 2050  ........................ 55
Tabelle 11: Menschen mit Demenz in den Stadtbezirken  ........................................................ 58
Tabelle 12: Menschen mit Demenz in der Stadt Köln bis 2050  .............................................. 59
Tabelle 13: Menschen mit Demenz in den Stadtbezirken bis 2050  ...................................... 60
Tabelle 14: Versorgung durch ambulante Dienste  ..................................................................... 72
Tabelle 15: Angebote der Tagespflege  .......................................................................................... 80
Tabelle 16: Angebote der Tagespflege im Zeitvergleich  ........................................................... 82
Tabelle 17: Angebote der Kurzzeitpflege  ...................................................................................... 87
Tabelle 18: Angebote der vollstationären Pflege  ........................................................................ 93
Tabelle 19: Angebote der vollstationären Pflege im Zeitvergleich  ......................................... 95
Tabelle 20: Niedrigschwellige Angebote  ...................................................................................... 108
Tabelle 21: Gesundheitsversorgung: Hausärztliche Praxen und  Apotheken  ....................... 121
Tabelle 22: Gesundheitsversorgung: Kliniken  ............................................................................. 122
Tabelle 23: Sterbebegleitung  .......................................................................................................... 125
Tabelle 24: Wohnen mit Service  ..................................................................................................... 131
Tabelle 25: Ambulant betreute Wohngemeinschaften  ............................................................. 138
Tabelle 26: Übersicht zur pflegerischen Angebotsstruktur im  Vergleich  ............................. 148
Tabelle 27: Stadt Köln – benachbarte Gebietskörperschaften  ............................................... 151
Tabelle 28: Zukünftiger Entwicklungsbedarf in ausgewählten  Bereichen – Variante (a)  ... 153
Tabelle 29: Zielwerte einer guten Versorgungsdichte  ............................................................... 155
Tabelle 30: Zukünftiger Entwicklungsbedarf in ausgewählten Bereichen – Variante (b)  ... 158
Tabelle 31: Versorgung im Stadtbezirk Innenstadt  .................................................................... 162
Tabelle 32: Versorgung im Stadtbezirk Rodenkirchen  .............................................................. 165
Tabelle 33:Versorgung im Stadtbezirk Lindenthal  ..................................................................... 168
Tabelle 34: Versorgung im Stadtbezirk Ehrenfeld  ...................................................................... 170
Tabelle 35: Versorgung im Stadtbezirk Nippes  ........................................................................... 172
Tabelle 36: Versorgung im Stadtbezirk Chorweiler  ................................................................... 175
Tabelle 37: Versorgung im Stadtbezirk Porz  ................................................................................ 177
Tabelle 38: Versorgung im Stadtbezirk Kalk  ................................................................................ 179
Tabelle 39: Versorgung im Stadtbezirk Mülheim ........................................................................ 182
Tabelle 40: Zukünftiger Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken Variante (a)  ................. 184
Tabelle 41: Zukünftiger Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken Variante (b)  ................. 185

212
10 .3 Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Kölner Stadtbezirke und Stadtteile  ....................................................................... 15
Abbildung 2: Altersstruktur der Bevölkerung in der Stadt Köln  .............................................. 29
Abbildung 3: Bevölkerung nach Alter und Geschlecht  ............................................................. 29
Abbildung 4: Struktur der Bevölkerung mit und ohne 
internationale Familiengeschichte  ........................................................................................... 35
Abbildung 5: Altersstruktur der Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte  ..... 36
Abbildung 6: Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Köln 2010 bis 2022  .......................... 38
Abbildung 7: Entwicklung der älteren Bevölkerung mit internationaler 
Familiengeschichte  ...................................................................................................................... 39
Abbildung 8: Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Köln bis 2050  ..................................... 41
Abbildung 9: Pflegebedürftige nach Altersgruppe und Geschlecht  ..................................... 46
Abbildung 10: Pflegebedürftige nach Art der Leistung  ............................................................ 47
Abbildung 11: Pflegebedürftige nach Art der Versorgung und Pflegegrad  ......................... 49
Abbildung 12: Menschen mit Demenz nach Altersgruppe und Geschlecht  ....................... 57
Abbildung 13: Entwicklung von Pflegebedarf und Demenz in der Stadt Köln  .................... 61
Abbildung 14: Bezieher*innen der Hilfe zur Pflege  .................................................................... 63
Abbildung 15: Ausgaben der Hilfe zur Pflege  .............................................................................. 64
Abbildung 16: Ausgaben der Hilfe zur Pflege pro Leistungsbezieher*in  .............................. 64
Abbildung 17: Pflegerische und ergänzende Angebote im Überblick  ................................... 67
Abbildung 18: Kategorien des Monitoring Stadtentwicklung  ................................................. 70
Abbildung 19: Sitz der ambulanten Pflegedienste in der Stadt Köln  ..................................... 73
Abbildung 20: Lage der Tagespflegeeinrichtungen in der Stadt Köln  ................................... 81
Abbildung 21: Lage der Kurzzeitpflegeeinrichtungen in der Stadt Köln  ............................... 88
Abbildung 22: Lage der stationären Pflegeeinrichtungen in der Stadt Köln  ....................... 94
Abbildung 23: Senior*innen, die in „altengerechten“ Wohnungen wohnen  ........................ 129
Abbildung 24: Lage der Wohnungen mit Service in der Stadt Köln  ....................................... 132

213

Die Oberbürgermeisterin
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Titelbild
iStock/Drazen Zigic
Satz
rheinsatz, Köln
Druck
SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH, SBK Druckerei
13/50/100/05.2024

Anlage 2 Top 5.2_Auszug aus dem Beschlussprotokoll

3765 Zeichen

Geschäftsführung  
Gesundheitsausschuss 
Frau Niemeyer 
Telefon: (0221) 221 23820 
Fax:  (0221)  
E-Mail: Sabine.Niemeyer@STADT-
KOELN.DE 
Datum: 31.01.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 29. Sitzung des 
Gesundheitsausschusses  vom 28.01.2025  
öffentlich 
5.2 Priorisierung von Pflege in Verfahren von Stadtentwicklung und Stadt-
planung 
3286/2024 
 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt 
 
1. den sogenannten Baustein 1: Vorrangige Vergabe städtischer Grundstücke für 
den Geschosswohnungsbau durch Bestellung von Erbbaurechten (1304/2020), 
der bereits Kindertagesstätten berücksichtigt, um Objekte für Pflegeeinrichtun-
gen zu ergänzen und entsprechend den Kindertagesstätten zu privilegieren. 
 
2. im Rahmen der Vermarktung unbebauter, städtischer Grundstücke bei Kon-
zeptvergaben gemäß des Grundsatzbeschlusses zur Vergabe städtischer 
Grundstücke - Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzept-
qualität (1775/2016) Pflegeeinrichtungen sowie die Schaffung von Wohnraum 
für Senior*innen und Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Dabei 
sind neben vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen gleichfalls Einrichtungen 
der solitären Kurzzeitpflege sowie der Tages- und gegebenenfalls Nachtpflege 
zu berücksichtigen.  
 
3. Bei Bebauungsplanverfahren und/oder Großprojekten (bestehend aus mehre-
ren Bebauungsplanverfahren) mit einem Gesamtvolumen ab 500 Wohneinhei-
ten ist zukünftig die Unterbringung einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung 
mit einer Größe von 80 bis 120 Plätzen (Anforderung nach § 6 der Verordnung 
zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (Wohn- und Teilhabege-
setz-Durchführungsverordnung - WTG DVO)) einzuplanen und verpflichtend

umzusetzen. Über unter Abwägung aller Interessen dringend erforderliche Ab-
weichungen im Einzelfall entscheidet die Verwaltung in Abstimmung der Berei-
che Soziales, Arbeit und Senioren, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Statis-
tik, Liegenschaften, Vermessung und Kataster und der Wohnungsbauleit-
stelle/Dezernat VI.  
 
Eine Ausweisung zweckgebundener Grundstücke für Einrichtungen, die unter-
schiedliche Versorgungsangebote (zum Beispiel stationäre Pflege, Service-
Wohnen, Kurzzeitpflege) miteinander kombinieren, wird ausdrücklich befürwor-
tet.  
 
Dieser Beschluss gilt ab Bekanntmachung im Amtsblatt und ist abhängig von 
der Entwicklung des Versorgungsgrades in Köln nach zehn Jahren im Rahmen 
einer Evaluation zu überprüfen. Hierbei ist insbesondere die Schwelle von 500 
Wohneinheiten zu überprüfen. Der Beschlusspunkt Nr. 3 gilt auch für bereits 
laufende Bebauungsplanverfahren vor dem formellen Beteiligungsverfahren 
(Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB). 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung 
4. mit der Entwicklung und Anwendung eines standardisierten Verfahrens zur 
Standortsuche für Pflegeeinrichtungen. Hierbei sollen die jeweils im aktuellen 
Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln dargestellten Bedarfe in 
den Stadtbezirken zugrunde gelegt werden. Für vollstationäre Dauerpflegeein-
richtungen sind die im Bericht dargestellten gesamtstädtischen Bedarfe zu-
grunde zu legen. 
5. zu prüfen, ob im Rahmen des § 4 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen 
- APG NRW, der die kommunale Pflicht zur Sicherstellung der pflegerischen 
Versorgung vorsieht, darüber hinaus Möglichkeiten bestehen, überregionale 
Kooperationen aufzubauen, um die Bedarfe der Kölner Stadtentwicklung mit 
den Bedarfen umliegender ländlicher Räume in Einklang zu bringen und eine 
überregionale pflegerische Struktur sicherzustellen.  
 
Wird aufgrund von Beratungsbedarf in die nächste Sitzung verschoben. 
 
Die Vorlage soll auch der StadtAG Queerpolitik zur Verfügung gestellt werden.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

8042 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/503/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3286/2024
Stand: 07.05.2026 
Sachstandsbericht  
Priorisierung von Pflege in Verfahren von Stadtentwicklung und Stadtplanung 
Beschluss (nach Änderungsantrag AN/0421/2025 aus der Ratssitzung vom 03.04.2025):  
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt 
 
1. den sogenannten Baustein 1: Vorrangige Vergabe städtischer Grundstücke für den Ge-
schosswohnungsbau – die ausdrücklich nicht für den Schulbau geeignet sind – durch Be-
stellung von Erbbaurechten (1304/2020), der bereits Kindertagesstätten berücksichtigt, 
um Objekte für Pflegeeinrichtungen zu ergänzen und entsprechend den Kindertagesstät-
ten zu privilegieren. Kindertagesstätten und Servicewohnen/Pflegeeinrichtungen sollen 
weiterhin explizit auch zusammen und sich ergänzend gedacht werden. 
2. .im Rahmen der Vermarktung unbebauter, städtischer Grundstücke bei Konzeptvergaben 
gemäß dem Grundsatzbeschluss zur Vergabe städtischer Grundstücke - Erweiterung der 
Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität (1775/2016) Pflegeeinrichtungen so-
wie die Schaffung von Wohnraum für Senior*innen und Menschen mit Behinderungen zu 
berücksichtigen. Dabei sind neben vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen gleichfalls 
Einrichtungen der solitären Kurzzeitpflege sowie der Tages- und gegebenenfalls Nacht-
pflege zu berücksichtigen. 
3. Bei Bebauungsplanverfahren und/oder Großprojekten (bestehend aus mehreren Bebau-
ungsplanverfahren) mit einem Gesamtvolumen ab 500 Wohneinheiten ist zukünftig vor-
rangig die Unterbringung einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung mit einer Größe 
von 80-120 Plätzen einzuplanen und verpflichtend umzusetzen. Sollten sich für solche 
Projekte nachweislich keine Träger bzw. Betreiber*innen finden, sind insbesondere die 
Planung und Realisierung teilstationärer Angebote (z.B. Tagespflege) und nachrangig 
auch von ambulanten Wohnformen (z.B. Ambulante Wohngemeinschaften, Pflege-Wohn-
gemeinschaften, Service-Wohnen) umsetzen. Hierbei sind die in der jeweils aktuellen 
kommunalen Pflegeplanung ermittelten gesamtstädtischen Bedarfe an diesen Versor-
gungsangeboten, sowie in der Stellungnahme der Verwaltung, zu berücksichtigen. 
Eine Ausweisung zweckgebundener Grundstücke für Einrichtungen, die unterschiedliche 
Versorgungsangebote (zum Beispiel stationäre Pflege, ServiceWohnen, Kurzzeitpflege) 
miteinander kombinieren, wird ausdrücklich befürwortet.  
Dieser Beschluss gilt ab Bekanntmachung im Amtsblatt und ist abhängig von der Entwick-
lung des Versorgungsgrades in Köln nach fünf Jahren im Rahmen einer Evaluation zu 
überprüfen. Hierbei ist insbesondere die Schwelle von 500 Wohneinheiten zu überprüfen. 
Der Beschlusspunkt Nr. 3 gilt auch für bereits laufende Bebauungsplanverfahren vor dem 
Vorgabenbeschluss. 
4. Bei Bauvorhaben unterhalb der Größenordnung von 500 Wohneinheiten (WE) bzw. grö-

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ßeren Bauvorhaben nach §34 Baugesetzbuch (BauGB; 80 WE), wird die Verwaltung be-
auftragt, mit den Investoren auf freiwilliger Basis und möglichen Betreibern Realisierungs-
möglichkeiten für Stationäre Pflege, Ambulante Wohngemeinschaften, Pflege-Wohnge-
meinschaften, Service-Wohnen zu realisieren. 
5. Ein gemeinsames Forum/ eine gemeinsame Veranstaltung unter Beteiligung des kommu-
nalen Trägers und der freien gemeinnützigen Träger von stationärer/teilstationärer Pflege 
zu veranstalten, um sich dort über mögliche Umsetzungskonzepte und deren Re-/Finan-
zierungen auszutauschen. 
6. mit der Entwicklung und Anwendung eines standardisierten Verfahrens zur Standortsuche 
für Pflegeeinrichtungen. Hierbei sollen die jeweils im aktuellen Bericht zur Kommunalen 
Pflegeplanung der Stadt Köln dargestellten Bedarfe in den Stadtbezirken zugrunde gelegt 
werden. Für vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen sind die im Bericht dargestellten ge-
samtstädtischen Bedarfe zugrunde zu legen. 
7. zu prüfen, ob im Rahmen des § 4 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen - APG 
NRW, der die kommunale Pflicht zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung vor-
sieht, darüber hinaus Möglichkeiten bestehen, überregionale Kooperationen aufzubauen, 
um die Bedarfe der Kölner Stadtentwicklung mit den Bedarfen umliegender ländlicher 
Räume in Einklang zu bringen und eine überregionale pflegerische Struktur sicherzustel-
len. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Beschlusspunkt Nr. 1 und Nr. 2 sind umgesetzt. Die Federführung liegt jeweils beim Amt für 
Liegenschaften, Vermessung und Kataster. Sofern geeignete Flächen gefunden werden, erar-
beitet die Verwaltung Vorschläge für entsprechende Vergaben. Die Anwendung des Be-
schlusspunktes Nr. 2 erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung und Statis-
tik, dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren sowie dem Stadtplanungsamt. 
 
Beschlusspunkt Nr. 3 ist umgesetzt. Die Federführung der Anwendung der neuen Regelungen 
obliegt dem Stadtplanungsamt. Zur Klärung spezifischer baulicher Vorgaben bei der Realisie-
rung insbesondere von stationären Pflegeeinrichtungen erfolgt die Zusammenarbeit mit dem 
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren in einem standardisierten Verfahren. Das Amt für Sozia-
les, Arbeit und Senioren hat hierzu eine Prozessbeschreibung zur Definition einer möglichen 
koordinierenden Rolle zur Einbindung von Pflegeunternehmen bei den Großprojekten ab 500 
Wohneinheiten erarbeitet. 
 
Beschlusspunkt Nr. 4 ist umgesetzt. Dieser Beschlusspunkt sieht keine Verpflichtung zur Rea-
lisierung von Pflege bei Projekten nach § 34 Baugesetzbuch oder unterhalb der Größenord-
nung von 500 Wohneinheiten vor. Damit Pflege dennoch mitgedacht wird, werben das Stadt-
planungsamt und das Bauaufsichtsamt bei Investoren für Vorhaben im Bereich Pflege. Zur 
Unterstützung dieser Tätigkeiten entwickelt das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren einen 
Gesprächsleitfaden sowie entsprechende Checklisten, die den Vorhabenträgern zur Verfü-
gung gestellt werden und künftig im Anhang von Satzungsbeschlüssen aufgeführt werden 
können. 
 
Die Federführung der Umsetzung des Beschlusspunktes 5 obliegt dem Amt für Soziales, Ar-
beit und Senioren. In Zusammenarbeit mit dem kommunalen Träger und den freien gemein-
nützigen Trägern erfolgt der Planungsauftakt im zweiten Quartal 2026. Die Durchführung der 
Veranstaltung ist für das erste Halbjahr 2027 geplant. Art und Größe der Veranstaltung sind 
derzeit noch nicht geklärt, da keine Mittel für die Durchführung zur Verfügung stehen.

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Beschlusspunkt Nr. 6 wird bereits umgesetzt. Dies erfolgt im Rahmen der Entwicklung des 
Wohnungsbauprogramms 2.0 unter Federführung des Amtes für Stadtentwicklung und Statis-
tik. Hierbei werden die einzelnen Potenzialflächen stadträumlich im Zusammenhang betrach-
tet, so dass entstehende Infrastruktur- und Daseinsvorsorgeanforderungen (z. B. Mobilität, 
Schul- und Pflegebedarf) mitgedacht und frühzeitig koordiniert werden können. Hierdurch kön-
nen Planungsprozesse in ihrer Priorisierung und Durchführung unterstützt werden und ein 
Wohnungsbauprogramm im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung der Kölner Perspekti-
ven 2030+ aufgebaut werden. 
 
Für die Umsetzung des Beschusspunktes Nr. 7 ist das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
zuständig. Hierzu wird aktuell überprüft, inwieweit mit den umliegenden Kommunen kooperiert 
werden kann, um der gesetzlichen Verpflichtung nach § 4 des Alten- und Pflegegesetzes 
Nordrhein-Westfalens (APG NRW) nachzukommen, eine auskömmliche Pflegeinfrastruktur 
sicherzustellen.  
Nächste Schritte: 
Zur Umsetzung des Beschlusspunktes Nr. 5 wird aktuell ein Termin mit Vertreter*innen der 
frei gemeinnützigen Träger sowie dem kommunalen Träger koordiniert, der voraussichtlich im 
Mai oder Juni 2026 stattfinden wird. Dieser dient der Klärung grundsätzlicher Fragestellungen 
nach Zielgruppe und zu erzielender Wirkung. 
 
Zur Umsetzung des Beschlusspunktes Nr. 7 erfolgt aktuell die Abstimmung mit der Rechtstelle 
des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 11.12.2026

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (1)

8199 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/503/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3286/2024
Stand: 09.09.2025 
Sachstandsbericht  
Priorisierung von Pflege in Verfahren von Stadtentwicklung und Stadtplanung 
Beschluss (nach Änderungsantrag AN/0421/2025 aus der Ratssitzung vom 03.04.2025):  
 
1. den sogenannten Baustein 1: Vorrangige Vergabe städtischer Grundstücke für den Ge-
schosswohnungsbau – die ausdrücklich nicht für den Schulbau geeignet sind – durch Be-
stellung von Erbbaurechten (1304/2020), der bereits Kindertagesstätten berücksichtigt, 
um Objekte für Pflegeeinrichtungen zu ergänzen und entsprechend den Kindertagesstät-
ten zu privilegieren. Kindertagesstätten und Servicewohnen/Pflegeeinrichtungen sollen 
weiterhin explizit auch zusammen und sich ergänzend gedacht werden. 
2. .im Rahmen der Vermarktung unbebauter, städtischer Grundstücke bei Konzeptvergaben 
gemäß dem Grundsatzbeschluss zur Vergabe städtischer Grundstücke - Erweiterung der 
Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität (1775/2016) Pflegeeinrichtungen so-
wie die Schaffung von Wohnraum für Senior*innen und Menschen mit Behinderungen zu 
berücksichtigen. Dabei sind neben vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen gleichfalls 
Einrichtungen der solitären Kurzzeitpflege sowie der Tages- und gegebenenfalls Nacht-
pflege zu berücksichtigen. 
3. Bei Bebauungsplanverfahren und/oder Großprojekten (bestehend aus mehreren Bebau-
ungsplanverfahren) mit einem Gesamtvolumen ab 500 Wohneinheiten ist zukünftig vor-
rangig die Unterbringung einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung mit einer Größe 
von 80-120 Plätzen einzuplanen und verpflichtend umzusetzen. Sollten sich für solche 
Projekte nachweislich keine Träger bzw. Betreiber*innen finden, sind insbesondere die 
Planung und Realisierung teilstationärer Angebote (z.B. Tagespflege) und nachrangig 
auch von ambulanten Wohnformen (z.B. Ambulante Wohngemeinschaften, Pflege-Wohn-
gemeinschaften, Service-Wohnen) umsetzen. Hierbei sind die in der jeweils aktuellen 
kommunalen Pflegeplanung ermittelten gesamtstädtischen Bedarfe an diesen Versor-
gungsangeboten, sowie in der Stellungnahme der Verwaltung, zu berücksichtigen. 
Eine Ausweisung zweckgebundener Grundstücke für Einrichtungen, die unterschiedliche 
Versorgungsangebote (zum Beispiel stationäre Pflege, ServiceWohnen, Kurzzeitpflege) 
miteinander kombinieren, wird ausdrücklich befürwortet.  
Dieser Beschluss gilt ab Bekanntmachung im Amtsblatt und ist abhängig von der Entwick-
lung des Versorgungsgrades in Köln nach fünf Jahren im Rahmen einer Evaluation zu 
überprüfen. Hierbei ist insbesondere die Schwelle von 500 Wohneinheiten zu überprüfen. 
Der Beschlusspunkt Nr. 3 gilt auch für bereits laufende Bebauungsplanverfahren vor dem 
Vorgabenbeschluss. 
4. Bei Bauvorhaben unterhalb der Größenordnung von 500 Wohneinheiten (WE) bzw. grö-
ßeren Bauvorhaben nach §34 Baugesetzbuch (BauGB; 80 WE), wird die Verwaltung be-
auftragt, mit den Investoren auf freiwilliger Basis und möglichen Betreibern Realisierungs-
möglichkeiten für Stationäre Pflege, Ambulante Wohngemeinschaften, Pflege-Wohnge-
meinschaften, Service-Wohnen zu realisieren.

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5. Ein gemeinsames Forum/ eine gemeinsame Veranstaltung unter Beteiligung des kommu-
nalen Trägers und der freien gemeinnützigen Träger von stationärer/teilstationärer Pflege 
zu veranstalten, um sich dort über mögliche Umsetzungskonzepte und deren Re-/Finan-
zierungen auszutauschen. 
6. mit der Entwicklung und Anwendung eines standardisierten Verfahrens zur Standortsuche 
für Pflegeeinrichtungen. Hierbei sollen die jeweils im aktuellen Bericht zur Kommunalen 
Pflegeplanung der Stadt Köln dargestellten Bedarfe in den Stadtbezirken zugrunde gelegt 
werden. Für vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen sind die im Bericht dargestellten ge-
samtstädtischen Bedarfe zugrunde zu legen. 
7. zu prüfen, ob im Rahmen des § 4 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen - APG 
NRW, der die kommunale Pflicht zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung vor-
sieht, darüber hinaus Möglichkeiten bestehen, überregionale Kooperationen aufzubauen, 
um die Bedarfe der Kölner Stadtentwicklung mit den Bedarfen umliegender ländlicher 
Räume in Einklang zu bringen und eine überregionale pflegerische Struktur sicherzustel-
len. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Beschlusspunkt Nr. 1 und Nr. 2 werden bereits umgesetzt. Die Federführung liegt jeweils beim 
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster. Sofern geeignete Flächen gefunden wer-
den, erarbeitet die Verwaltung Vorschläge für entsprechende Vergaben. Die Umsetzung des 
Beschlusspunktes Nr. 2 erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung und Sta-
tistik, dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren sowie dem Stadtplanungsamt. 
 
Die Federführung der Umsetzung des Beschlusspunktes Nr. 3 obliegt dem Stadtplanungsamt. 
Zur Klärung spezifischer baulicher Vorgaben bei der Realisierung insbesondere von stationä-
ren Pflegeeinrichtungen erfolgt die Zusammenarbeit mit dem Amt für Soziales, Arbeit und Se-
nioren im Rahmen einer Arbeitsgruppe. Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren erarbeitet 
aktuell eine Prozessbeschreibung zur Definition einer möglichen koordinierenden Rolle zur 
Einbindung von Pflegeunternehmen bei den Großprojekten ab 500 Wohneinheiten.  
 
Beschlusspunkt Nr. 4 wird durch das Stadtplanungsamt sowie durch das Bauaufsichtsamt um-
gesetzt. Das Stadtplanungsamt wird bei Investoren für Vorhaben im Bereich Pflege werben. 
Das Bauaufsichtsamt plant dies im Rahmen der Qualitativen Bauberatung umzusetzen. 
Hierzu entwickelt das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren einen Gesprächsleitfaden sowie 
entsprechende Checklisten, die den Vorhabenträgern zur Verfügung gestellt werden und künf-
tig im Anhang von Satzungsbeschlüssen aufgeführt werden können. 
Eine Verpflichtung zur Umsetzung von Pflege in Projekten der genannten Größenordnungen 
besteht durch die offene Formulierung dieses Beschlusspunktes nicht. Die Verwaltung setzt 
selbst keine entsprechenden Projekte um.   
 
Die Federführung der Umsetzung des Beschlusspunktes 5 obliegt dem Amt für Soziales, Ar-
beit und Senioren. Im Zusammenarbeit mit dem kommunalen Träger und den freien gemein-
nützigen Trägern erfolgt der Planungsauftakt voraussichtlich noch im Jahr 2025. Die Durch-
führung der Veranstaltung ist für 2026 geplant.  
 
Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik setzt Beschlusspunkt Nr. 6 um. Eine Umsetzung 
im Rahmens des Wohnungsbauprogramms 2.0 ist geplant. Hierzu wird aktuell ein Vorschlag 
für einen entsprechenden Prüfauftrag erarbeitet, in dem eine Abwägung darüber erfolgen soll, 
wie kleinteilig nach geeigneten Flächen gesucht werden soll. 
 
Für die Umsetzung des Beschusspunktes Nr. 7 ist das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren

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zuständig. Hierzu wird überprüft, inwieweit mit den umliegenden Kommunen kooperiert wer-
den kann, um der gesetzlichen Verpflichtung nach § 4 des Alten- und Pflegegesetzes Nord-
rhein-Westfalens (APG NRW) nachzukommen, eine auskömmliche Pflegeinfrastruktur sicher-
zustellen. Das Amt für Stadtentwicklung wird aufgrund der Stadt-Umland-Kooperationen ein-
gebunden. Die Terminierung eines ersten Arbeitstreffens erfolgt noch in 2025. 
Nächste Schritte: 
Zur Umsetzung von Beschlusspunkt Nr. 3 erfolgt die Klärung baulicher Vorgaben durch Ar-
beitsgruppen-Termine des Stadtplanungsamtes mit dem Amt für Soziales, Arbeit und Senio-
ren voraussichtlich noch im Jahr 2025. 
 
Zur Umsetzung des Beschlusspunktes Nr. 4 entwickelt das Amt für Soziales, Arbeit und Seni-
oren einen Gesprächsleitfaden und Checklisten für Vorhabenträger und legt diese der dezer-
natsübergreifenden Steuerungsgruppe Zukunft Pflege Köln zur Abstimmung vor. 
 
Zur Umsetzung des Beschlusspunktes Nr. 5 wird noch im Jahr 2025 ein Termin für den Pla-
nungsauftakt koordiniert. 
 
Zur Umsetzung des Beschlusspunktes Nr. 6 wird ein Vorschlag für einen Prüfauftrag erarbei-
tet. 
 
Zur Umsetzung des Beschlusspunktes Nr. 7 wird noch im Jahr 2025 ein Arbeitstreffen des 
Amtes für Stadtentwicklung und Statistik und des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren 
durchgeführt. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 31.03.2026.

Beratungsverlauf (7)

20.01.2025 Unterausschuss Wohnen
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
13.03.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
17.03.2025 Liegenschaftsausschuss
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
18.03.2025 Gesundheitsausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
24.03.2025 Bauausschuss
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
27.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
03.04.2025 Rat
TOP 10.24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3286/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.02.2025
Erstellt
22.10.2024 13:26