Priorisierung von Pflege in Verfahren von Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3286/2024 vom 04.02.2025
Stand: Am 03.04.2025 im Rat geändert beschlossen.
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (1)
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Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 3286/2024 Stand: 09.09.2025 Sachstandsbericht Priorisierung von Pflege in Verfahren von Stadtentwicklung und Stadtplanung Beschluss (nach Änderungsantrag AN/0421/2025 aus der Ratssitzung vom 03.04.2025): 1. den sogenannten Baustein 1: Vorrangige Vergabe städtischer Grundstücke für den Ge- schosswohnungsbau – die ausdrücklich nicht für den Schulbau geeignet sind – durch Be- stellung von Erbbaurechten (1304/2020), der bereits Kindertagesstätten berücksichtigt, um Objekte für Pflegeeinrichtungen zu ergänzen und entsprechend den Kindertagesstät- ten zu privilegieren. Kindertagesstätten und Servicewohnen/Pflegeeinrichtungen sollen weiterhin explizit auch zusammen und sich ergänzend gedacht werden. 2. .im Rahmen der Vermarktung unbebauter, städtischer Grundstücke bei Konzeptvergaben gemäß dem Grundsatzbeschluss zur Vergabe städtischer Grundstücke - Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität (1775/2016) Pflegeeinrichtungen so- wie die Schaffung von Wohnraum für Senior*innen und Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Dabei sind neben vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen gleichfalls Einrichtungen der solitären Kurzzeitpflege sowie der Tages- und gegebenenfalls Nacht- pflege zu berücksichtigen. 3. Bei Bebauungsplanverfahren und/oder Großprojekten (bestehend aus mehreren Bebau- ungsplanverfahren) mit einem Gesamtvolumen ab 500 Wohneinheiten ist zukünftig vor- rangig die Unterbringung einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung mit einer Größe von 80-120 Plätzen einzuplanen und verpflichtend umzusetzen. Sollten sich für solche Projekte nachweislich keine Träger bzw. Betreiber*innen finden, sind insbesondere die Planung und Realisierung teilstationärer Angebote (z.B. Tagespflege) und nachrangig auch von ambulanten Wohnformen (z.B. Ambulante Wohngemeinschaften, Pflege-Wohn- gemeinschaften, Service-Wohnen) umsetzen. Hierbei sind die in der jeweils aktuellen kommunalen Pflegeplanung ermittelten gesamtstädtischen Bedarfe an diesen Versor- gungsangeboten, sowie in der Stellungnahme der Verwaltung, zu berücksichtigen. Eine Ausweisung zweckgebundener Grundstücke für Einrichtungen, die unterschiedliche Versorgungsangebote (zum Beispiel stationäre Pflege, ServiceWohnen, Kurzzeitpflege) miteinander kombinieren, wird ausdrücklich befürwortet. Dieser Beschluss gilt ab Bekanntmachung im Amtsblatt und ist abhängig von der Entwick- lung des Versorgungsgrades in Köln nach fünf Jahren im Rahmen einer Evaluation zu überprüfen. Hierbei ist insbesondere die Schwelle von 500 Wohneinheiten zu überprüfen. Der Beschlusspunkt Nr. 3 gilt auch für bereits laufende Bebauungsplanverfahren vor dem Vorgabenbeschluss. 4. Bei Bauvorhaben unterhalb der Größenordnung von 500 Wohneinheiten (WE) bzw. grö- ßeren Bauvorhaben nach §34 Baugesetzbuch (BauGB; 80 WE), wird die Verwaltung be- auftragt, mit den Investoren auf freiwilliger Basis und möglichen Betreibern Realisierungs- möglichkeiten für Stationäre Pflege, Ambulante Wohngemeinschaften, Pflege-Wohnge- meinschaften, Service-Wohnen zu realisieren. 2 5. Ein gemeinsames Forum/ eine gemeinsame Veranstaltung unter Beteiligung des kommu- nalen Trägers und der freien gemeinnützigen Träger von stationärer/teilstationärer Pflege zu veranstalten, um sich dort über mögliche Umsetzungskonzepte und deren Re-/Finan- zierungen auszutauschen. 6. mit der Entwicklung und Anwendung eines standardisierten Verfahrens zur Standortsuche für Pflegeeinrichtungen. Hierbei sollen die jeweils im aktuellen Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln dargestellten Bedarfe in den Stadtbezirken zugrunde gelegt werden. Für vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen sind die im Bericht dargestellten ge- samtstädtischen Bedarfe zugrunde zu legen. 7. zu prüfen, ob im Rahmen des § 4 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen - APG NRW, der die kommunale Pflicht zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung vor- sieht, darüber hinaus Möglichkeiten bestehen, überregionale Kooperationen aufzubauen, um die Bedarfe der Kölner Stadtentwicklung mit den Bedarfen umliegender ländlicher Räume in Einklang zu bringen und eine überregionale pflegerische Struktur sicherzustel- len. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Beschlusspunkt Nr. 1 und Nr. 2 werden bereits umgesetzt. Die Federführung liegt jeweils beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster. Sofern geeignete Flächen gefunden wer- den, erarbeitet die Verwaltung Vorschläge für entsprechende Vergaben. Die Umsetzung des Beschlusspunktes Nr. 2 erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung und Sta- tistik, dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren sowie dem Stadtplanungsamt. Die Federführung der Umsetzung des Beschlusspunktes Nr. 3 obliegt dem Stadtplanungsamt. Zur Klärung spezifischer baulicher Vorgaben bei der Realisierung insbesondere von stationä- ren Pflegeeinrichtungen erfolgt die Zusammenarbeit mit dem Amt für Soziales, Arbeit und Se- nioren im Rahmen einer Arbeitsgruppe. Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren erarbeitet aktuell eine Prozessbeschreibung zur Definition einer möglichen koordinierenden Rolle zur Einbindung von Pflegeunternehmen bei den Großprojekten ab 500 Wohneinheiten. Beschlusspunkt Nr. 4 wird durch das Stadtplanungsamt sowie durch das Bauaufsichtsamt um- gesetzt. Das Stadtplanungsamt wird bei Investoren für Vorhaben im Bereich Pflege werben. Das Bauaufsichtsamt plant dies im Rahmen der Qualitativen Bauberatung umzusetzen. Hierzu entwickelt das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren einen Gesprächsleitfaden sowie entsprechende Checklisten, die den Vorhabenträgern zur Verfügung gestellt werden und künf- tig im Anhang von Satzungsbeschlüssen aufgeführt werden können. Eine Verpflichtung zur Umsetzung von Pflege in Projekten der genannten Größenordnungen besteht durch die offene Formulierung dieses Beschlusspunktes nicht. Die Verwaltung setzt selbst keine entsprechenden Projekte um. Die Federführung der Umsetzung des Beschlusspunktes 5 obliegt dem Amt für Soziales, Ar- beit und Senioren. Im Zusammenarbeit mit dem kommunalen Träger und den freien gemein- nützigen Trägern erfolgt der Planungsauftakt voraussichtlich noch im Jahr 2025. Die Durch- führung der Veranstaltung ist für 2026 geplant. Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik setzt Beschlusspunkt Nr. 6 um. Eine Umsetzung im Rahmens des Wohnungsbauprogramms 2.0 ist geplant. Hierzu wird aktuell ein Vorschlag für einen entsprechenden Prüfauftrag erarbeitet, in dem eine Abwägung darüber erfolgen soll, wie kleinteilig nach geeigneten Flächen gesucht werden soll. Für die Umsetzung des Beschusspunktes Nr. 7 ist das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 3 zuständig. Hierzu wird überprüft, inwieweit mit den umliegenden Kommunen kooperiert wer- den kann, um der gesetzlichen Verpflichtung nach § 4 des Alten- und Pflegegesetzes Nord- rhein-Westfalens (APG NRW) nachzukommen, eine auskömmliche Pflegeinfrastruktur sicher- zustellen. Das Amt für Stadtentwicklung wird aufgrund der Stadt-Umland-Kooperationen ein- gebunden. Die Terminierung eines ersten Arbeitstreffens erfolgt noch in 2025. Nächste Schritte: Zur Umsetzung von Beschlusspunkt Nr. 3 erfolgt die Klärung baulicher Vorgaben durch Ar- beitsgruppen-Termine des Stadtplanungsamtes mit dem Amt für Soziales, Arbeit und Senio- ren voraussichtlich noch im Jahr 2025. Zur Umsetzung des Beschlusspunktes Nr. 4 entwickelt das Amt für Soziales, Arbeit und Seni- oren einen Gesprächsleitfaden und Checklisten für Vorhabenträger und legt diese der dezer- natsübergreifenden Steuerungsgruppe Zukunft Pflege Köln zur Abstimmung vor. Zur Umsetzung des Beschlusspunktes Nr. 5 wird noch im Jahr 2025 ein Termin für den Pla- nungsauftakt koordiniert. Zur Umsetzung des Beschlusspunktes Nr. 6 wird ein Vorschlag für einen Prüfauftrag erarbei- tet. Zur Umsetzung des Beschlusspunktes Nr. 7 wird noch im Jahr 2025 ein Arbeitstreffen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik und des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren durchgeführt. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 31.03.2026. -
Anlage 1 Dritter Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln 2024
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Dritter Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln Auftraggeber Stadt Köln Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Auftragnehmer ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH Weinsbergstraße 190 50825 Köln www.isg-institut.de bearbeitet von Dr. Dietrich Engels und Christine Maur 3 Liebe Leser*innen, der dritte Kölner Bericht über die örtliche Pflegeplanung nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) liegt vor Ihnen. Angesichts der zunehmenden Pflegebedarfe ist dieser Bericht ein wichtiges Dokument für Politik, Verwaltung, Stadtgesellschaft und Träger von Pflegeleistungen. Wie auch die ersten Berichte (erschienen 2018 und 2021), bietet diese Fortschreibung einen umfangreichen Über- blick über die gegenwärtige Pflege- und Versorgungssituation in der Stadt Köln. Die Daten weisen in die Zukunft und machen künftige Hilfe- und Pflegebedarfe unter Berücksichtigung des demografi- schen Wandels deutlich. Die Prognosen für unsere Stadt reichen bis ins Jahr 2050. Der Bericht stellt außerdem wichtige Informationen zu den Leistungen für pflege- und hilfebedürftige Menschen sowie Erkenntnisse über die spezifischen Angebotssituationen in jedem einzelnen der neun Kölner Stadtbezirke zur Verfügung. Gemäß dem Grundsatz „ambulant und teilstationär vor stationär“ umfasst das vorhandene Hilfe- und Pflegesystem vielfältige Unterstützungsleis- tungen, um den individuellen Bedürfnissen der Menschen zu ent- sprechen. Ein Kapitel ist den Themen „Diversitätssensible Pflege“ und „Quar- tiersmanagement“ gewidmet. Diese für unsere Gesellschaft so wichtigen Aufgaben waren Schwerpunkte zweier Workshops, die im November 2023 mit Expert*innen aus unterschiedlichen Fachberei- chen stattgefunden haben. Ich wünsche mir, dass die Erkenntnisse in ihrer gesamtstädtischen Dimension dazu beitragen, dass Akteur*innen aus Politik, Verwal- tung und Stadtgesellschaft weiterhin miteinander kooperieren und sich gemeinschaftlich an zukünftigen Entwicklungen beteiligen. Im Rahmen der Weiterentwicklung der vorhandenen Angebote wollen Vorwort 4 wir gemeinsam mittel- bis langfristig Bedingungen schaffen, die die Anforderungen an altengerechte Quartiere in unserer Stadt für alle Menschen erfüllen. Ich freue mich daher über Ihr Interesse und bedanke mich bei allen, die zusammen mit uns den Herausforderungen der demografischen Entwicklung begegnen und die Kölner Hilfs- und Pflegeangebote für alle Beteiligten weiterhin positiv gestalten wollen. Dr. Harald Rau Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen 5 Inhaltsverzeichnis Vorwort ........................................................... 3 1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 1.1 Der Planungsauftrag vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ............................. 9 1.2 Rechtliche Grundlage ................................. 10 1.3 Ausgangslage in der Stadt Köln ....................... 14 2 Konzeption des ISG zur kommunalen Pflegeplanung . . . . . 17 2.1 Grundsätze der kommunalen Pflegeplanung ........ 18 2.2 Das Angebotsspektrum für ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf ............................... 20 2.3 Arbeitsschritte der kommunalen Pflegeplanung in der Stadt Köln ....................................... 23 3 Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungs entwicklung in der Stadt Köln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 3.1 Bevölkerungsstruktur ................................. 27 3.2 Demografischer Wandel und zukünftige Entwicklung der Bevölkerung ......................... 38 4 Pflegebedürftigkeit und Demenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 4.1 Anzahl und Struktur der Pflegebedürftigen in der Stadt Köln ....................................... 45 4.2 Ältere Menschen mit Demenz ........................ 56 4.3 Entwicklung von Pflegebedarf und Demenz in der Gesamtschau ...................................... 60 4.4 Leistungen der Hilfe zur Pflege ........................ 61 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 5.1 Pflegerische Angebote ................................ 68 5.2 Pflegeergänzende und präventive Angebote ......... 105 5.3 Gesundheitsversorgung ............................... 119 5.4 Wohnen im Alter ....................................... 126 6 Bedarfsanalyse der pflegerischen und pflegeergänzenden Angebote in der Stadt Köln . . . . . . . . . . . 146 6.1 Versorgungsdichte im überregionalen Vergleich ..... 147 6.2 Pflegeplanung in den angrenzenden Gebiets- körperschaften ........................................ 150 6.3 Bedarf an pflegerischen und wohnungs- bezogenen Angeboten ................................ 151 6 7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160 7.1 Versorgungslage im Stadtbezirk Innenstadt .......... 162 7.2 Versorgungslage im Stadtbezirk Rodenkirchen ...... 164 7.3 Versorgungslage im Stadtbezirk Lindenthal .......... 167 7.4 Versorgungslage im Stadtbezirk Ehrenfeld ........... 169 7.5 Versorgungslage im Stadtbezirk Nippes .............. 171 7.6 Versorgungslage im Stadtbezirk Chorweiler ......... 174 7.7 Versorgungslage im Stadtbezirk Porz ................ 176 7.8 Versorgungslage im Stadtbezirk Kalk ................. 178 7.9 Versorgungslage im Stadtbezirk Mülheim ............ 181 7.10 Zusammenfassung .................................... 183 8 Schwerpunktthemen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186 8.1 Workshop „Diversitätssensible Pflege“ ............... 187 8.2 Workshop „Quartiersmanagement“ ................... 190 9 Zusammenfassung und Empfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195 9.1 Zusammenfassung zentraler Ergebnisse ............. 196 9.2 Handlungsempfehlungen ............................. 199 10 Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207 10.1 Literaturverzeichnis ................................... 208 10.2 Tabellenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 10.3 Abbildungsverzeichnis ................................ 212 1 Einleitung 8 1 Einleitung 8 Die Sicherstellung einer guten und bedarfsgerechten pflegerischen Versorgung stellt eine große Herausforderung dar – zum einen steigt die Zahl der Pflegebedürftigen kontinuierlich an, und zum anderen macht sich der Arbeitskräftemangel insbesondere im pflegerischen Bereich bemerkbar. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Köln das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH mit der Fortführung der kommunalen Pflegeplanung gemäß § 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) beauftragt. Der erste Bericht über die örtliche Planung nach dem APG NRW wurde im Mai 2018 auf dem Datenstand zum 31.12.2015 veröffentlicht,1 im Jahr 2021 hat das ISG einen zweiten Bericht auf Datengrund- lage zum Jahresende 2019 erstellt.2 Der vorliegende dritte Bericht über die örtliche Planung enthält die Grundlagen und Ergebnisse der kommunalen Pflegeplanung für die Stadt Köln am Jahresende 2022. Darin werden statistische Daten zur aktuellen und zukünftig zu erwartenden Zahl und Struktur der Bevölkerung mit Hilfe- und Pflegebedarf sowie mit Demenz dargestellt. Weiterhin werden die derzeitigen Versorgungsstrukturen für pflegebedürftige Menschen in verschiedenen pflegerischen und pflegeergänzenden Bereichen analysiert. Auf dieser Grundlage werden eine Bewertung der derzei- tigen Angebotslage vorgenommen und eine Prognose der zukünftig erforderlichen Angebotsstruktur erstellt. Die vorhandenen Angebote werden in Relation zum derzeitigen und zukünftigen Bedarf gestellt, Versorgungslücken werden aufgezeigt und Vorschläge zu deren Be- seitigung entwickelt. Einleitend werden zunächst der Planungsauftrag, die rechtlichen Grundlagen und die Ausgangslage in der Stadt Köln dargestellt. Anschließend wird die Konzeption des ISG zur kommunalen Pflege- planung erläutert (Kapitel 2). Kapitel 3 gibt einen Überblick über die Bevölkerungsstruktur und zeigt, wie sich der demografische Wandel in der Stadt äußert. Kapitel 4 analysiert die Struktur der Bevölkerung mit Hilfe- und Pflegebedarf sowie mit Demenz. In Kapitel 5 werden die Angebote an Pflege- und Hilfeleistungen für diesen Personen- kreis dargestellt. Dabei werden die Angebote professioneller Pflege, 1 Stadt Köln (2018): Bericht über die örtliche Planung nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW), erstellt vom Amt für Soziales und Senioren, abrufbar unter: https:/ /www.stadt-koeln.de/artikel/67133/index.html 2 Stadt Köln (2021): Zweiter Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln. Bearbeitet von Dietrich Engels und Pia Breuer, ISG, abrufbar unter: https:/ / www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf50/zweiter_bericht_pflegeplanung_ ko %CC %88ln_druckdaten_bfrei.pdf 9 pflegeergänzende und präventive Angebote, die Gesundheitsver- sorgung sowie Wohnangebote für Senior*innen abgebildet. An- schließend folgt eine Bewertung der Bedarfsgerechtigkeit des im Kapitel 5 dargestellten Angebots anhand von Vergleichen mit der Versorgungsdichte auf Landes- und Bundesebene sowie in anderen Gebietskörperschaften (Kapitel 6). Kapitel 7 stellt die Versorgungs- dichte und den Entwicklungsbedarf auf Stadtbezirksebene dar. Im Rahmen der Pflegeplanung wurden Workshops zu den Schwer- punktthemen „Diversitätssensible Pflege“ und „Quartiersmanage- ment“ durchgeführt, deren Ergebnisse in Kapitel 8 dokumentiert werden. Abschließend folgt in Kapitel 9 eine Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse des Berichts und die Ableitung der sich aus wissenschaftlicher Sicht daraus ergebenden Empfehlungen. 1 .1 Der Planungsauftrag vor dem Hintergrund des demografischen Wandels Mit dem demografischen Wandel werden insbesondere Bevölke- rungsentwicklungen und Veränderungen der Altersstruktur der Bevölkerung bezeichnet. Die Anzahl älterer Menschen und ihr Anteil an der Bevölkerung steigen stetig an. Mit zunehmendem Alter ge- hen Beeinträchtigungen der Gesundheit sowie ein erhöhtes Risiko der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit einher. Zunehmend fehlen aber Arbeitskräfte, die deren pflegerische Versorgung erbringen. Diese Entwicklungen werfen die Frage auf, wie viele Menschen in Zukunft Pflegeleistungen benötigen und welche Unterstützungsangebote ih- nen zur Verfügung gestellt werden müssen.3 Gemäß dem Grundsatz „ambulant und teilstationär vor stationär“ ist zu prüfen, wie durch Verbesserung und Ausbau der ambulanten und teilstationären Ver- sorgung ein Umzug in eine stationäre Einrichtung vermieden werden kann. Auch leistungsfähige Angebote des Wohnens mit Service, ambulante Pflegewohngruppen und eine bedarfsgerechte Beratung sind Möglichkeiten, die zu einer Vermeidung stationärer Pflege bei- tragen können. 3 Vgl. Engels, D. (2008): Demografischer Wandel, Strukturwandel des Alters und Entwicklung des Unterstützungsbedarfs alter Menschen, in: K. Aner/ U. Karl (Hrsg.), Lebensalter und Soziale Arbeit, Bd. 6: Ältere und alte Menschen, Baltmannsweiler, S. 54–76. 10 1 Einleitung Dazu muss gewährleistet sein, dass › professionelle ambulante Dienstleistungen und teilstationäre Angebote in dem benötigten Umfang zur Verfügung stehen, › Wohnungen sowie die Wohnumgebung für Bewohner*innen mit Hilfe- und Pflegebedarf geeignet sind und › Unterstützung von Familie, Freund*innen und Nachbar*innen oder von ehrenamtlichen Helfer*innen als Hilfsressource genutzt werden kann. 1 .2 Rechtliche Grundlage Auf diese Fragestellungen, die sich aus dem demografischen Wan- del ergeben, hat das Land Nordrhein-Westfalen mit der gesetzli- chen Verpflichtung zur kommunalen Pflegeplanung reagiert. Nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen sollen die Kreise und kreisfreien Städte eine den örtlichen Bedarfen entsprechende pflegerische Angebotsstruktur sicherstellen (§ 4 Abs. 1 APG NRW). Durch eine zukunftsorientierte kommunale Pflegeplanung soll eine handlungsorientierte Angebotsanalyse mit den Komponenten einer Bestandsaufnahme, einer qualitativen und quantitativen Bewertung der Versorgungsstruktur sowie daraus abgeleiteten Empfehlun- gen zur Weiterentwicklung von Angeboten durchgeführt werden (§ 7 APG NRW). Die rechtlichen Grundlagen werden, was den Leistungsbereich der Pflegeversicherung betrifft, auf Bundesebene durch das SGB XI – Soziale Pflegeversicherung geregelt sowie im siebten Kapitel SGB XII – Sozialhilfe, soweit es sich um Hilfe zur Pflege seitens der Kom- munen handelt. Durch mehrere Gesetzesnovellierungen wurden die Rahmenbedingungen für einzelne Versorgungselemente in den letzten Jahren verändert: › Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz 2013 wurden unter anderem die Rahmenbedingungen zur Einrichtung ambulanter Wohngruppen verbessert. Eine nur anteilige Anrechnung des Pflegegeldes wurde neben der Tagespflege auch auf die Kurz- zeitpflege ausgedehnt. 11 › Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ermöglicht es Arbeitneh- mer*innen seit 2015, ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend zu reduzieren oder ganz auszusetzen, um die notwendige Pflege und Betreuung für ihre pflegebedürftigen Angehörigen sicherzu- stellen (Pflegezeit). › Seit Januar 2015 wurden im Rahmen des Pflegestärkungs- gesetzes 1 die Leistungen erhöht und die Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Tagespflege sowie von ambulanten Wohngruppen verbessert. › Zum Januar 2016 trat das Pflegestärkungsgesetz 2 in Kraft, das mit der Umstellung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs die größte Reform seit Einführung der Pflegeversicherung mit sich brachte. Seit Januar 2017 wird die Pflegebedürftigkeit nach fünf Pfle- gegraden statt drei Pflegestufen kategorisiert. Im Zuge dieser Umstellung werden bei der Bemessung der Pflegebedürftigkeit mentale Beeinträchtigungen stärker als zuvor berücksichtigt. Außerdem wurden die Leistungen der Pflegeversicherung ange- hoben. › Mit dem Pflegestärkungsgesetz 3 wurde ab Januar 2017 der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff des SGB XI (Soziale Pflegever- sicherung) in das SGB XII (Sozialhilfe) übertragen. › Angesichts des zunehmenden gravierenden Arbeitskräfteman- gels insbesondere in pflegerischen Berufen hat die Bundesre- gierung im Jahr 2018 die „Konzertierte Aktion Pflege“ (KAP) ins Leben gerufen, in deren Rahmen die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung von Pflegekräften verbessert werden sollen. › Im Januar 2019 trat das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) mit dem Ziel in Kraft, das Pflegepersonal zu entlasten und gegen die Unterbesetzung in der Pflege vorzugehen. › Mit dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehö- riger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehöri- gen-Entlastungsgesetz) werden seit Januar 2020 unterhaltsver- pflichtete Eltern und Kinder von pflegebedürftigen Menschen entlastet, die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leis- tungen der Sozialhilfe erhalten: Auf ihr Einkommen wird erst ab einem Jahresbetrag von mehr als 100.000 Euro zurückgegriffen. 12 1 Einleitung › Die ab Januar 2022 geltende Rechtsvorschrift des § 43c SGB XI beinhaltet einen Anspruch der Pflegebedürftigen mit Pfle- gerad 2 bis 5 in vollstationären Pflegeeinrichtungen auf einen Leistungszuschlag durch die Pflegekassen. Dieser Leistungs- zuschlag soll den Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwen- dungen einschließlich des Ausbildungszuschlags begrenzen. Die Höhe des Zuschusses steigt mit zunehmender Dauer des Heim- aufenthalts und wird ab Januar 2024 erhöht. › Ab Juli 2023 wurden im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) die Pflegebeiträge erhöht, um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu gewährleisten. In den nächsten Jahren sieht das Gesetz außerdem mehr finan- zielle Unterstützungen für pflegebedürftige Menschen vor und schafft ein Förderprogramm für digitale und technische An- schaffungen in Pflegeeinrichtungen. Erwerbstätige pflegende Angehörige haben das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um in einer akut auf- getretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege sicher- zustellen. In dieser Zeit haben sie Anspruch auf Pflegeunterstüt- zungsgeld. Des Weiteren wurde ein Budget geschaffen, mit dem Länder und Kommunen Modellvorhaben für innovative Unter- stützungsmaßnahmen und -strukturen für Pflegebedürftige vor Ort und im Quartier fördern lassen können. Schließlich wurde mit § 113c SGB XI ein neues Personalbemessungssystem in der stationären Pflege eingeführt, das die Fachkraftquote in Bezug zum Pflegegrad der pflegebedürftigen Bewohner*innen setzt.4 Auf Landesebene wurde die gesetzliche Grundlage für die kommu- nale Pflegeplanung durch das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein- Westfalen (APG NRW) von Oktober 2014 neu geregelt. Einerseits wurden bewährte Elemente wie der Sicherstellungsauftrag einer den örtlichen Gegebenheiten entsprechenden pflegerischen Angebots- struktur fortgeführt, andererseits wurden die Steuerungsmöglichkei- ten der Kommune erweitert und gestärkt. Der zuvor schon bestehen- de Planungsauftrag wurde im APG NRW übernommen und weiter konkretisiert: 4 Dieses Personalbemessungssystem basiert auf dem Gutachten von Rothgang, H. et al. (2020): Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Ver- fahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß § 113c SGB XI (PeBeM), Abschlussbericht, Bremen. 13 › Die Kreise und kreisfreien Städte sind verpflichtet, eine den ört- lichen Bedarfen entsprechende pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen (§ 4 Abs. 1 APG NRW). › Den Inhalt der Planung bildet eine handlungsorientierte Ange- botsanalyse auf empirischer Grundlage: Die kommunale Pflege- planung umfasst „1. die Bestandsaufnahme der Angebote, 2. die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen, und 3. die Klärung der Frage, ob und ge- gebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind. “ (§ 7 Abs. 1 Satz 1 APG NRW). › Die Planung ist nicht auf Pflege in engerem Sinne beschränkt, sondern breiter angelegt: „Sie umfasst insbesondere komple- mentäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppen- spezifische Angebotsformen wie persönliche Assistenz und die Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur. Die Planung hat übergreifende Aspekte der Teilhabe einer altengerechten Quar- tiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen“ (§ 7 Abs. 1 Satz 2 APG NRW). Zur Verbindlichkeit der Planung gibt es zwei alternative Möglich- keiten, die auch Konsequenzen für die Häufigkeit haben, mit der die Pflegeplanung durchgeführt wird: › Entweder impliziert die Planung keine verbindliche Entschei- dung über eine bedarfsabhängige Förderung: Dann ist eine Zu- sammenstellung der Ergebnisse der örtlichen Planung und zur Umsetzung von Maßnahmen ab 2017 jedes zweite Jahr vorgese- hen (§ 7 Abs. 4 APG NRW), und die Kommunale Konferenz Alter und Pflege gibt zu teil- und vollstationären Investitionsvorhaben eine Bedarfseinschätzung ab (§ 8 Abs. 2 Nr. 7 APG NRW). › Oder der Stadtrat beschließt, dass die Pflegeplanung „Grundlage für eine verbindliche Entscheidung über eine bedarfsabhängige Förderung zusätzlicher teil- oder vollstationärer Pflegeeinrich- tungen“ sein soll: Dann ist diese „verbindliche Bedarfsplanung“ in jährlichen Abständen zu erstellen, der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege zur Beratung vorzulegen und durch Beschluss des Stadtrats festzustellen (§ 7 Abs. 6 Satz 1 APG NRW). 14 1 Einleitung Die Stadt Köln hat sich für die erste Variante einer nicht verbindli- chen kommunalen Pflegeplanung entschieden, die alle zwei Jahre zu erstellen ist. Vor diesem Hintergrund liefert der vorliegende Bericht die erforder- lichen Daten und Entscheidungsgrundlagen. Bezüglich der Empfeh- lungen zum Ausbau der Angebote ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Köln keine eigenen Versorgungsangebote entwickelt, sodass die daraus abgeleiteten Hinweise zur Gestaltung des pflegerischen und pflegeergänzenden Angebots in erster Linie den Charakter einer Empfehlung für freie Träger haben. 1 .3 Ausgangslage in der Stadt Köln Demografie und Untergliederung der Stadt Köln Zum Jahresende 2022 lebten in der Stadt Köln 1.092.118 Einwoh- ner*innen, davon waren 259.875 Einwohner*innen im Alter ab 60 Jahren (24 %) und 63.653 Einwohner*innen im Alter ab 80 Jahren (6 %). Die 86 Stadtteile Kölns sind zu neun Stadtbezirken zusammen- gefasst, dies sind die Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal, Ehren- feld, Nippes, Chorweiler, Porz, Kalk und Mülheim (Abbildung 1). Die Stadt Köln gehört zu den Regionen, für die in Zukunft mit einem Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Nach der Prognose des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik wird die Gesamtbevölke- rung der Stadt Köln von 2021 bis zum Jahr 2050 um 4 % zunehmen.5 Die Zahl der älteren Menschen ab 60 Jahren wird dieser Progno- se zufolge im gleichen Zeitraum um 16 % steigen, und die Zahl der Hochaltrigen ab 80 Jahren wird sich um 35 % erhöhen. Da in dieser Altersgruppe das Risiko der Pflegebedürftigkeit besonders hoch ist, wird sich diese Entwicklung spürbar in Form eines stark steigenden Bedarfs an Pflegeleistungen auswirken. 5 Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2022): Bevölkerungspro- gnose für Köln 2022 bis 2050. 15 Wirtschaftliche Lage der Bevölkerung Die Region Köln/Bonn zählt neben der Metropole Ruhr zu den ein- wohnerstärksten Wirtschaftsregionen in Nordrhein-Westfalen. Mit 8,6 % (Jahresdurchschnitt 2022) ist die Arbeitslosenquote6 zwar höher als auf Landes- und Bundesebene (6,8 % und 5,3 % im Jahres- durchschnitt 2022), allerdings ist die Arbeitslosenzahl in Köln nach einer Zunahme im Jahr 2021 wieder gesunken. 6 Arbeitslosenquote aller zivilen Erwerbspersonen. Hierbei handelt es sich um Daten der Bundesagentur für Arbeit. Abbildung 1: Kölner Stadtbezirke und Stadtteile Mülheim Buch- forst Buch- heim Holweide Dellbrück Höhenhaus Dünnwald Stamm- heim Flittard Altstadt- Süd Neustadt-Süd Altstadt- Nord Neustadt- Nord Deutz Mesche- nich Bayen- thal Marienburg Rader- berg Rader- thal Zollstock Rondorf Hahnwald Rodenkirchen Weiß Sürth Godorf Immen- dorf Kletten- berg Sülz Lindenthal Brauns- feld Müngersdorf Junkersdorf Weiden Lövenich Widdersdorf Ehrenfeld Neu- ehren feld Bicken- dorf Vogel- sang Bocklemünd/ Mengenich Ossendorf Nippes Mauen- heim Niehl Riehl Weiden- pesch Longerich Bilder- stöck- chen Heimers- dorf Lind- weiler Pesch Esch/ Auweiler Volkhoven/ Weiler Chor- weiler Merkenich Füh- lingen See- berg Blumen- berg Roggendorf/Thenhoven Worringen Poll West- hoven Ensen Gremberghoven Eil Porz Urbach Elsdorf Grengel Wahn- heideWahn Lind Libur Zündorf Langel Finken- berg Humboldt/ Gremberg Kalk Vingst Höhen- berg Ostheim Merheim Brück Rath/Heumar Neu- brückInnenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim Quelle: Website der Stadt Köln. Bearbeitet vom ISG 2020 16 1 Einleitung Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) als Wohlstandsindikator, das die Produktion von Waren und Dienstleistungen im Inland unter Berück- sichtigung des Abzugs aller Vorleistungen ausweist, betrug im Jahr 2021 in der Stadt Köln 61.845 Euro pro Kopf und lag damit um rund 50 % über dem Durchschnitt Nordrhein-Westfalens von 41.440 Euro je Einwohner*in.7 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen wirken sich auf die Quanti- tät und Qualität der „seniorengerechten“ und „pflegefreundlichen“ Angebote einer Stadt aus. Sie spielen für ältere hilfe- und pflegebe- dürftige Menschen insofern eine Rolle, als sie sich darauf auswirken, in welchem Maße Hilfe- und Pflegeangebote über die begrenzten Zuschüsse der Pflegeversicherung hinaus in Anspruch genommen werden können. Dies gilt besonders, wenn keine Hilfeleistungen aus dem Kreis der Familie, Freund*innen oder Bekannten zur Verfügung stehen. Ein höheres Einkommensniveau eröffnet den Hilfe- und Pfle- gebedürftigen einen größeren Spielraum, passende Unterstützungs- leistungen zu organisieren. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte, das für Konsum- und Sparzwecke zur Verfügung steht, betrug im Jahr 2020 in der Stadt Köln 23.703 Euro je Einwohner*in, dies entspricht etwa dem Durchschnitt des Landes Nordrhein-West- falen von 23.201 Euro je Einwohner*in.8 Personen mit niedrigem Einkommen, die beispielsweise Grundsicherung im Alter beziehen, haben dagegen weniger Möglichkeiten, Dienstleistungen in An- spruch zu nehmen, und sind stärker auf die sozialrechtlich finanzier- ten Pflege- und Hilfeangebote sowie auf Hilfe aus dem familiären und nachbarschaftlichen Umfeld angewiesen. Ende des Jahres 2022 bezogen 24.835 Einwohner*innen der Stadt Köln Grundsicherung nach Kapitel 4 SGB XII, davon waren 16.530 Personen 65 Jahre und älter (67 %).9 Somit bezogen 8,5 % der älteren Bevölkerung Kölns Leistungen der Grundsicherung im Alter, diese Quote ist deutlich höher als im Landesdurchschnitt NRW (4,5 %). 7 Statistische Ämter der Länder (2023): Volkswirtschaftliche Gesamtrechnun- gen der Länder. Reihe 2, Kreisergebnisse, Band 1. Bruttoinlandsprodukt, Brutto- wertschöpfung in den kreisfreien Städten und Landkreisen der Bundesrepublik Deutschland 1992 und 1994 bis 2021. Stuttgart. 8 Angaben IT NRW zu „Verfügbares Einkommen je Einwohner in Nordrhein- Westfalen 2020“ . Abrufbar unter: https:/ /www.it.nrw/sites/default/files/itnrw_ presse/388_22.pdf 9 IT NRW – Werteabruf: Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Wohnortprinzip). Stichtag 31.12.2022. Abrufbar unter: https:/ / www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/result/22151-01i#abreadcrumb 2 Konzeption des ISG zur kommunalen Pflegeplanung 18 2 Konzeption des ISG zur kommunalen Pflegeplanung Die kommunale Pflegeplanung wird von den Kreisen und kreisfrei- en Städten in Kooperation mit weiteren Akteur*innen durchgeführt. Dies sind in Köln die freigemeinnützigen und privaten Anbieter pflegerischer Leistungen sowie die Sozial-Betriebe-Köln gGmbH, deren Auskunfts- und Mitwirkungsbereitschaft erforderlich ist, um ein zuverlässiges Bild über die verfügbaren Kapazitäten und praxis- nahe Einschätzungen zur Bedarfsentwicklung gewinnen zu können. Weitere Ansprechpartner*innen sind die Seniorenkoordination und das Quartiersmanagement in den Stadtbezirken, welche mit ihrer Detailkenntnis und den Gestaltungsmöglichkeiten auf kleinräumiger Ebene ihren Beitrag leisten. Auch die Kranken- und Pflegekassen werden einbezogen, die an der pflegerischen Versorgung nicht nur als Kostenträgerinnen mitwirken, sondern aufgrund des § 3 APG auch in die Gesamtverantwortung für eine gute Versorgung einge- bunden sind. 2 .1 Grundsätze der kommunalen Pflegeplanung Bei der Erstellung des Konzepts zur kommunalen Pflegeplanung orientiert sich das ISG an einer Reihe von Grundsätzen, die auch im APG NRW ausdrücklich aufgeführt werden: › Ambulant und teilstationär vor stationär: Eine vollstationä- re Dauerpflege ist in der Regel nicht nur eine kostenintensive Versorgungsform, sondern reduziert oft die noch bestehende Selbstständigkeit und wird auch von den Betroffenen und ihren Angehörigen nur als letzte Möglichkeit gesehen. Daher sind alle erforderlichen Möglichkeiten zu schaffen, um durch profes- sionelle ambulante und teilstationäre Versorgung, ergänzt um informelle Unterstützung durch Angehörige, einen Verbleib der Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Allerdings wird bei fortgeschrittenem Bedarf an Pflege und hauswirtschaftlicher Hilfe, einhergehend mit einer Überlastung der familialen und informellen Unterstützungsmöglichkeiten, eine Pflege in einer stationären Einrichtung oft unvermeidlich. Dies sollte aber entsprechend dem Grundsatz „ambulant und teilstationär vor stationär“ nur dann in Anspruch genommen werden, wenn alle Unterstützungsangebote der vorstationären Pflege und Versorgung ausgeschöpft sind. 19 › Differenziertes Versorgungssystem: Der erste Grundsatz kann nur umgesetzt werden, wenn unterhalb der Schwelle stationärer Versorgung ein breit gefächertes und bedarfsgerecht abgestuf- tes Versorgungsangebot besteht, das den individuellen Pflege- bedarf in angemessener Weise abdeckt und pflegende Ange- hörige entlastet. Die Sicherung des selbstständigen Wohnens sollte Vorrang vor der stationären Versorgung haben, und dazu können Angebote der Pflege- und Wohnberatung, ambulante Dienste, haushaltsnahe Dienstleistungen, die Unterstützung von Angehörigenarbeit, die Entwicklung von Wohnumfeld und Quar- tier, die Schaffung ausreichender Kapazitäten des Servicewoh- nens sowie gemeinschaftlicher neuer Wohn- und Lebensformen beitragen. › Geeignete Wohnbedingungen: Nicht nur das pflegerische Ver- sorgungssystem in engerem Sinne wird in den Blick genommen, sondern auch weitere Angebote, die dem Ziel dienen, dass ältere Menschen in ihrem gewohnten Sozialraum verbleiben können. Eine grundlegende Voraussetzung dafür ist, dass die Wohnung für ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf geeignet ist, dass sie sich in ihrem Wohnumfeld bewegen können und dass sie dort die erforderliche Infrastruktur vorfinden. Ambulante und teilstationäre Angebote sollten in passender Weise mit bedarfs- gerechten Wohnangeboten kombiniert und aufeinander abge- stimmt werden. › Aktivierung aller Ressourcen: Zur Entwicklung bedarfsgerechter Versorgungsarrangements sind nicht nur die professionellen An- gebote zu nutzen und weiterzuentwickeln, sondern auch infor- melle, familiale und nachbarschaftliche ebenso wie ehrenamt- liche Ressourcen soweit wie möglich zu aktivieren. › Hoher Stellenwert von Information und Beratung: Eine fachkun- dige, trägerunabhängige Information und Beratung bis hin zu einem im Idealfall fallbegleitenden Case Management sind wich- tig, um vorhandene Versorgungsangebote passgenau auf indivi- duelle Versorgungsbedarfe abstimmen und auf unzureichende Versorgungsangebote hinweisen zu können. Ziel ist eine Fach- beratung in umfassendem Verständnis, die zugehend angelegt und konzeptionell fundiert ist, die z. B. Gemeinwesenarbeit und die Entwicklung neuer Wohnkonzepte umfasst. 20 2 Konzeption des ISG zur kommunalen Pflegeplanung › Pflegeplanung als kooperativer und partizipativer Prozess: Die Pflegeplanung ist eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städ- te, die aber nur dann erfolgreich umgesetzt werden kann, wenn die Verantwortlichen aus den Stadtbezirken sowie die Träger von Diensten und Einrichtungen mit ihren fachlichen und kommu- nalen Kompetenzen an diesem Prozess mitwirken. Diese Mit- wirkung kann durch regelmäßig tagende Gremien wie die Kom- munale Konferenz Alter und Pflege und darüber hinaus auch in Arbeitsgruppen sowie ergänzenden Kontakten erfolgen. › Pflegeplanung als kontinuierlicher Prozess: Die einzelnen Kom- ponenten und Rahmenbedingungen der Pflegeplanung entwi- ckeln sich laufend weiter: Die demografische Struktur sowie Art und Umfang des Hilfebedarfs befinden sich in einer ständigen Entwicklung, die pflegerischen Versorgungsangebote verändern sich, und schließlich werden auch die rechtlichen Rahmenbe- dingungen fortlaufend weiterentwickelt. Daher ist die Pflegepla- nung keine zeitlich begrenzte Maßnahme, sondern ein Prozess, der unter Einbeziehung aller beteiligten Akteur*innen kontinuier- lich fortzuführen ist, um das Versorgungssystem auch in Zu- kunft passgenau gestalten und verbessern zu können. Dazu sind Veränderungen in der pflegerischen Angebotsstruktur ebenso wie die Rahmenbedingungen fortlaufend zu beobachten und zu analysieren. 2 .2 Das Angebotsspektrum für ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf Die kommunale Pflegeplanung beschränkt sich nicht auf den Kern- bereich der ambulanten, teil- und vollstationären Pflege, sondern umfasst auch Maßnahmen und Hilfen, die über die rein pflegerischen Versorgungsangebote hinausgehen, sowie Angebote, die auf alters- gerechtes Wohnen ausgerichtet sind. Nur durch die Einbeziehung eines breiten Spektrums von Unterstützungsmöglichkeiten kann das Ziel, dass ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf möglichst lange im Privathaushalt wohnen bleiben können, erreicht werden. Dazu gehören die folgenden Komponenten: 21 (1) Information und Beratung: Durch eine umfassende und bedarfs- gerechte Information und Beratung werden der Hilfebedarf im Einzelfall geprüft und passende Hilfen aus dem Angebotsspek- trum ermittelt. Dazu gibt es kommunale Senioren-, Pflege- und Wohnberatungsstellen in Trägerschaft von Kommunen, freige- meinnützigen und privaten Trägern sowie von Pflegekassen. (2) Begegnung und Hilfen: Zu dem unterstützenden Angebotsspek- trum gehören auch Begegnungsangebote, Seniorenorganisatio- nen und selbstorganisierte Seniorengruppen, Besuchsdienste und niedrigschwellige Hilfen, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen und in Hinblick auf spätere Hilfe- und Pflegebedürf- tigkeit einen präventiven Charakter haben können. (3) Wohnen im Alter: Im Bereich des Wohnens umfasst das Ange- botsspektrum barrierefreie und barrierearme Wohnungen, die mit abgestuften Unterstützungsmöglichkeiten kombiniert wer- den können. Weiterhin gibt es Angebote des Servicewohnens und ambulant betreuter Wohngemeinschaften für Ältere. Letzte- re können selbstverantwortet (§ 24 Abs. 2 Wohn- und Teilhabe- gesetz) oder anbieterverantwortet sein (§ 24 Abs. 3 Wohn- und Teilhabegesetz). (4) Gesundheitsversorgung: Ein guter Zugang zu niedergelassenen Ärzt*innen und Apotheken ist für ältere Menschen in Privathaus- halten ebenfalls wichtig. Auch die klinische Gesundheitsversor- gung und die dort angesiedelten Schnittstellen zur Überleitung vom Krankenhaus in die Privatwohnung können zum Gelingen eines längeren Verbleibs in der eigenen Wohnung beitragen. (5) Ambulante Dienste: Wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt, leisten ambulante Dienste pflegerische Hilfen nach § 36 SGB XI und bei Bedarf Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI sowie ggf. zusätz- liche Angebote zur Unterstützung im Alltag für Menschen mit Demenz nach § 45a SGB XI. Ergänzend oder unterhalb dieser Bedarfsschwelle können komplementäre Dienste mit haushalts- nahen Dienstleistungen und weitere Unterstützungsformen hilf- reich sein. (6) Teilstationäre Versorgungsangebote: Teilstationäre Angebote können zur Stabilisierung häuslicher Pflegearrangements bei- tragen, indem sie zu bestimmten Tageszeiten (durch Tages- oder Nachtpflege) zur Entlastung der pflegenden Angehörigen beitra- gen. 22 2 Konzeption des ISG zur kommunalen Pflegeplanung (7) Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Die Verhinderungs- pflege nach § 39 SGB XI wird je nach Höhe der Kosten für bis zu sechs Wochen pro Jahr finanziert, wenn pflegende Angehörige wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen die Pflege vorübergehend nicht leisten können. Sofern eine Ersatzpflege in der häuslichen Umgebung nicht möglich ist, kann eine Kurzzeit- pflege nach § 42 SGB XI als zeitlich befristete stationäre Pflege (je nach Höhe der Kosten) für maximal acht Wochen in Anspruch genommen werden. Auch die Nachsorge nach einem Kranken- hausaufenthalt kann in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung erfolgen. Seit Inkrafttreten des 1. Pflegestärkungsgesetzes im Januar 2015 können beide Formen der Ersatzpflege miteinander kom- biniert werden. Seit 2016 kann Kurzzeitpflege auch von Perso- nen ohne anerkannte Pflegebedürftigkeit als Krankenkassenleis- tung in Anspruch genommen werden (§ 39c SGB V). (8) Stationäre Pflege: Wenn der Pflegebedarf oder die Demenz so fortschreiten, dass häusliche Pflegearrangements nicht länger tragfähig sind und auch ein eigenständiges betreutes Wohnen oder eine ambulante Betreuung nicht mehr ausreichen, kommt eine stationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung oder einer stationären Hausgemeinschaft in Betracht. Für einen Teil dieser Zielgruppe kann auch eine ambulante Wohngemeinschaft eine geeignete Alternative darstellen. (9) Sterbebegleitung: Sowohl im ambulanten als auch im stationä- ren Wohnen entsteht in der letzten Phase des Lebens ein be- sonderer Betreuungsbedarf durch psychosoziale Begleitung und ggf. auch palliativmedizinische Schmerzbehandlung in der Sterbephase. Stationäre Hospize und ambulante Hospizdienste bilden ein wichtiges Angebot der Begleitung in dieser Phase und werden seit 2016 durch die Krankenkassen unterstützt (§ 39a SGB V). (10) Übergreifende Strukturen der pflegerischen Planung und Ver- sorgung: Die Pflegeplanung in diesen spezifischen Bereichen wird flankiert durch die Arbeit in Gremien wie die Kommunale Konferenz Alter und Pflege oder spezifische Arbeitsgruppen, die auch einer Vernetzung der einzelnen Angebote dienen. 23 2 .3 Arbeitsschritte der kommunalen Pflegeplanung in der Stadt Köln Die Pflegeplanung für die Stadt Köln wurde in folgenden Arbeits- schritten erstellt: (1) Die Grundlage einer Bedarfsermittlung bildet die Analyse der Zahl und soziodemografischen Struktur der Menschen, die auf Hilfe und Pflege angewiesen sind, sowie deren Entwicklung in den kommenden Jahren. Dazu wurden die verfügbaren Daten des Amts für Stadtentwicklung und Statistik zur demografischen Struktur und prognostizierten Bevölkerungsentwicklung auf- bereitet. Auf dieser Grundlage werden die Struktur und voraus- sichtliche Entwicklung der Bevölkerung insgesamt und insbe- sondere der älteren Bevölkerung dargestellt. (2) In einer umfassenden Bestandsanalyse wurden die in der Stadt Köln verfügbaren pflegerischen Angebote (ambulante, teil- und vollstationäre Angebote), gesundheitliche Angebote (z. B. Apo- theken, hausärztliche Praxen) sowie nichtpflegerische Angebo- te im Sinne des § 4 Abs. 2 APG wie Informationsangebote und Wohnangebote recherchiert und zu Planungsgrundlagen aufbe- reitet. (3) In einer Bedarfsanalyse wird das aktuelle Wohn- und Versor- gungsangebot anhand quantitativer Kennzahlen unter Zugrun- delegung der derzeitigen Bevölkerungsstruktur sowie der pro- gnostizierten Bedarfsentwicklung bewertet. (4) Aus den Ergebnissen dieser Arbeitsschritte werden Handlungs- empfehlungen auf der Ebene der Stadt und der Stadtbezirke abgeleitet. Bei der Analyse zukünftiger Bedarfslagen werden Zielwerte einer verbesserten Versorgungsdichte berücksichtigt, die das ISG auf der Grundlage seiner fachlichen Expertise und langjährigen Erfahrung im Bereich der kommunalen Pflegepla- nung sowie nach Diskussion mit Mitgliedern der begleitenden Steuerungsgruppe vorschlägt. 24 3 Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungs- entwicklung in der Stadt Köln 25 Das Wichtigste in Kürze 10 Die Gruppe der Menschen mit internationaler Familiengeschichte entspricht im statistischen Sinne der Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund. Beide Begriffe werden im vorliegenden Bericht synonym ver- wendet. Das Merkmal „Migrationshintergrund“ wird in der Stadt Köln durch Kombination verschiedener Merk- male aus dem Einwohnermeldeverfahren ermittelt. Zum Jahresende 2022 lebten in Köln 259.875 Einwohner*innen ab 60 Jahren (23,8 %), davon waren 196.222 Einwoh- ner*innen (17,8 %) in der Altersgruppe von 60 bis 79 Jahren und 63.653 Einwoh- ner*innen im Alter ab 80 Jahren (5,8 %). Die Bevölkerungsanteile der Älteren in Köln liegen unter dem Landes- und Bun- desdurchschnitt. Dies hängt auch damit zusammen, dass Köln als Hochschul- standort einen hohen Anteil an jüngeren Einwohner*innen hat. Die demografischen Veränderungen in der Stadt Köln im Zeitraum von 2010 bis 2022 bestehen unter anderem darin, dass die Zahl der Einwohner*innen unter 40 Jahren um 7 % nur leicht gestiegen ist, wohingegen die Gruppe der Älteren ab 80 Jahren mit 41 % den stärksten Zuwachs verzeichnet. Nach einer Fortschreibung der Bevölke- rungsvorausberechnung des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik wird sich der Trend der alternden Bevölkerung auch zukünftig fortsetzen. Demnach wird die Anzahl der Bewohner*innen unter 40 Jahren in der Stadt Köln bis zum Jahr 2050 voraussichtlich um 0,4 % gering- fügig steigen. In der Gruppe der 60- bis 69-Jährigen wird voraussichtlich mit einem Anstieg um 3 % und in der Gruppe der 70- bis 79-Jährigen mit einem Anstieg um 14 % zu rechnen sein. Die Zahl der Ein- wohner*innen ab 80 Jahren wird dagegen stark zunehmen (+34 %). Vergangene und zukünftige Entwicklun- gen zeigen also, dass die Zahl der jün- geren Menschen in der Stadt Köln leicht zugenommen hat bzw. auch in Zukunft leicht steigen wird, während die Zahl der Älteren stetig stark ansteigt. Der Bevölke- rungsanteil der Älteren ab 80 Jahren ist von 4,4 % im Jahr 2010 auf 5,8 % im Jahr 2022 gestiegen und wird im Jahr 2050 voraussichtlich bei 7,7 % liegen. Von den Älteren ab 60 Jahren haben 76.211 Personen eine internationale Familiengeschichte10 (29 % der Bevöl- kerung in diesem Alter). Diese Bevölke- rungsgruppen weisen noch eine jüngere Altersstruktur auf als die Bevölkerung ohne internationale Familiengeschichte, aber sie wachsen zunehmend in die hö- heren Altersgruppen hinein. Die Zahl der Älteren ab 80 Jahren mit internationaler Familiengeschichte ist im Zeitraum von 2010 bis 2022 um 172 % gestiegen. Diese Personengruppen haben einen besonde- ren Unterstützungsbedarf in Bezug auf Information über und Inanspruchnahme von Hilfe- und Pflegeangeboten. 26 3 Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungs entwicklung in der Stadt Köln Mit steigendem Alter der Bevölkerung nimmt auch der Hilfe- und Pflegebedarf zu. Zu den Grundlagen der kommunalen Pflegeplanung gehört daher die Analyse der demografischen Struktur, d. h., es ist zu untersuchen, wie die demografische Struktur der Bevölkerung zum jetzigen Zeitpunkt beschaffen ist, wie sie sich in der Vergangenheit verändert hat und wie sie sich in Zukunft voraussichtlich entwickeln wird. Diese Analyse beginnt bereits ab einem Alter von 60 Jahren, um auch diejenigen in den Blick zu nehmen, die Hilfe und Unter- stützung im Vorfeld von Pflegebedürftigkeit benötigen. Der Fokus der Bevölkerungsanalyse liegt auf der Bevölkerungsgruppe ab 80 Jahren, in der die Quoten von Pflegebedürftigkeit und Demenz stark ansteigen. Für die Darstellung der Bevölkerung und der Pflegebedürftigen nach Alter und Geschlecht werden auch die jüngeren und mittleren Al- tersgruppen (unter 60 Jahre) in den Blick genommen. Die hier vor- genommene Abgrenzung der jüngeren und mittleren Altersgruppen orientiert sich an der Altersgruppendifferenzierung in Berichten zur kommunalen Pflegeplanung für benachbarte Gebietskörperschaf- ten.11 11 Siehe hierzu: Engels, D.; Weinecke, J. (2022): Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis. Fortschreibungsbericht 2021. Abrufbar unter: https:/ /www.rhein- erft-kreis.de/leben/Pflegeplanung_REK.pdf und Engels, D.; Maur, C.; Weinecke, J. (2023): Kommunale Pflegeplanung im Kreis Düren. Pflegegutachten 2022 zum Stand 2020 und 2021. Abrufbar unter: https:/ /www.kreis-dueren.de/kreishaus/ amt/amt50/pflege/Kommunale_Pflegeplanung.php 27 3 .1 Bevölkerungsstruktur Alter und Geschlecht der Bevölkerung Zum Jahresende 2022 lebten in der Stadt Köln insgesamt 1.092.118 Menschen.12 Der bevölkerungsreichste Bezirk in der Stadt Köln ist der Bezirk Lindenthal mit 153.380 Einwohner*innen, gefolgt von Mülheim mit 150.610 Einwohner*innen. Am kleinsten ist der Stadt- bezirk Chorweiler mit 83.312 Einwohner*innen (Tabelle 1). T abelle 1: Altersstruktur der Bevölkerung Altersstruktur der Bevölkerung, Stadt Köln, Dezember 2022 Stadtbezirk Einwoh ner*innen gesamt darunter: Bevölkerungs anteil: unter 60 Jahre 60–64 Jahre 65–69 Jahre 70–74 Jahre 75–79 Jahre ab 80 Jahre ab 60 Jahre ab 80 Jahre Innenstadt 128.432 103.923 6.583 4.882 4.001 3.226 5.817 19,1 % 4,5 % Rodenkirchen 111.849 82.572 7.261 5.589 4.811 4.166 7.450 26,2 % 6,7 % Lindenthal 153.380 116.914 8.598 6.831 6.092 5.378 9.567 23,8 % 6,2 % Ehrenfeld 110.072 87.732 6.118 4.539 3.675 2.902 5.106 20,3 % 4,6 % Nippes 117.867 89.079 7.278 5.568 4.895 3.927 7.120 24,4 % 6,0 % Chorweiler 83.312 60.619 5.798 4.563 3.895 2.978 5.459 27,2 % 6,6 % Porz 114.798 82.712 7.872 6.394 5.650 4.386 7.784 27,9 % 6,8 % Kalk 121.798 94.441 6.897 5.445 4.701 3.610 6.704 22,5 % 5,5 % Mülheim 150.610 114.251 9.593 7.382 6.188 4.550 8.646 24,1 % 5,7 % Stadt Köln 1.092.118 832.243 65.998 51.193 43.908 35.123 63.653 23,8 % 5,8 % Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informationssystem), Stichtag 31.12.2022, Berechnung ISG 2024 12 Nachdem zuletzt ein leichter Bevölkerungsrückgang in der Stadt Köln erkenn- bar war, ist die Bevölkerungszahl im Jahr 2022 angestiegen. Diese Entwicklung ist insbesondere auf eine Steigerung der Zuzüge zurückzuführen. Hier zeigt auch der Krieg in der Ukraine seine Auswirkungen (vgl. Stadt Köln (2023): Bevölkerung 2022. Deutliches Wachstum durch Zuzüge aus dem Ausland. Kölner Statistische Nachrichten 8/2023). Inwiefern die Menschen, die nach Köln zugezogen sind, wei- terhin in Köln wohnen bleiben, ist nicht vorhersehbar. Die Bevölkerungsprognose und Bedarfsberechnungen werden anhand aktueller Bevölkerungszahlen vor- genommen. Die zukünftigen Entwicklungen müssen beobachtet und die entspre- chenden Berechnungen ggf. aktualisiert werden. 28 3 Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungs entwicklung in der Stadt Köln Die Pflegeplanung legt ihren Fokus auf ältere Menschen, da das Risiko für gesundheitliche Einschränkungen mit zunehmendem Alter steigt. Insbesondere in der oberen Altersgruppe ab 80 Jahren ma- chen sich gesundheitliche Probleme und erhöhte Risiken von Pflege- bedürftigkeit und Demenz bemerkbar. Hinzu kommen häufig soziale Probleme wie Partnerverlust, Verlust von Freund*innen und erhöhtes Vereinsamungsrisiko. Ende des Jahres 2022 waren in der Stadt Köln 832.243 Einwoh- ner*innen jünger als 60 Jahre. Ein Alter ab 60 Jahren hatten 259.875 Einwohner*innen (23,8 %) erreicht, davon waren 196.222 Einwoh- ner*innen (18,0 %) in der Altersgruppe von 60 bis 79 Jahren und 63.653 Einwohner*innen (5,8 %) in der Altersgruppe ab 80 Jahren. Der Anteil der Bevölkerung ab 60 Jahren liegt in der Stadt Köln mit 23,8 % deutlich unter dem Bundesdurchschnitt (29,5 %) und dem Landesdurchschnitt von Nordrhein-Westfalen (28,9 %; Abbildung 2), und auch der Bevölkerungsanteil ab 80 Jahren ist niedriger als im Landes- und Bundesdurchschnitt (7,0 % bzw. 7,2 %). Dies hängt auch damit zusammen, dass Köln als Hochschulstandort einen hohen An- teil an jüngeren Einwohner*innen hat. Innerhalb der Stadt ist die Spannbreite dieser Anteile groß. In dem Stadtbezirk Porz ist der Anteil der älteren Bevölkerung ab 60 Jah- ren mit 27,9 % am höchsten, während dieser Anteil in der Innenstadt (19,1 %) und in Ehrenfeld (20,3 %) am niedrigsten ist. Die Anteile der Hochaltrigen ab 80 Jahren liegen zwischen 4,5 % in der Innenstadt und 6,8 % in Porz. Differenziert man die Bevölkerung nach Alter und Geschlecht, so wird deutlich, dass in den jüngeren und mittleren Altersgruppen die Geschlechterverteilung relativ ausgeglichen ist, mit zunehmendem Alter steigt jedoch der Frauenanteil deutlich an. Während in der Altersgruppe der 40- bis 59-Jährigen der Anteil der Frauen bei 49 % liegt, überwiegt der Frauenanteil in der Altersgruppe der Personen von 60 bis 69 Jahren bereits mit 52 % und steigt in der Altersgruppe ab 80 Jahren auf 60 % an (Abbildung 3). 29 Abbildung 2: Altersstruktur der Bevölkerung in der Stadt Köln 22,2 21,8 18,0 21,2 20,7 19,5 18,4 18,4 17,5 17,0 15,7 14,6 7,2 7,0 5,8 6,8 6,6 6,7 6,0 5,7 6,2 5,5 4,6 4,5 29,5 28,9 23,8 27,9 27,2 26,2 24,4 24,1 23,8 22,5 20,3 19,1 Deutschland NRW Stadt Köln Porz Chorweiler Rodenkirchen Nippes Mülheim Lindenthal Kalk Ehrenfeld Innenstadt Altersstruktur der Bevölkerung in der Stadt Köln 2022 im Vergleich, Bevölkerungsanteile in % Anteil 60–79 Jahre Anteil ab 80 Jahre ab 60 Jahre gesamt Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informations- system), Stichtag 31.12.2022, Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsstatistik 2022, Berechnung ISG 2024 Abbildung 3: Bevölkerung nach Alter und Geschlecht 76.241 185.948 154.189 56.727 34.613 25.480 71.968 191.939 151.958 60.464 44.418 38.173 0 50.000 100.000 150.000 200.000 unter 15 Jahren 49 % 15–39 Jahre 51 % 40–59 Jahre 49 % 60–69 Jahre 52 % 70–79 Jahre 56 % ab 80 Jahre 60 % Bevölkerung in der Stadt Köln 2022 nach Alter und Geschlecht männlich weiblich Frauenanteil: Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informationssys- tem), Stichtag: 31.12.2022, Berechnung des ISG 2024 30 3 Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungs entwicklung in der Stadt Köln Altersquotient Ein weiterer Indikator zur Beschreibung der Altersstruktur ist der Altersquotient. Er gibt Auskunft über die Zahl der älteren Menschen im Rentenalter im Verhältnis zur Zahl im erwerbsfähigen Alter. Als Al- tersquotient wird das Verhältnis von älteren Menschen ab 65 Jahren zur Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren berechnet. In der Stadt Köln leben zum 31.12.2022 durchschnittlich 27,6 Äl- tere je 100 Einwohner*innen im Erwerbsalter (Tabelle 2). Dieser Altersquotient ist deutlich niedriger als im Landes- und Bundes- durchschnitt (mit 36,3 bzw. 37,4 Älteren je 100 Einwohner*innen im Erwerbsalter).13 Im Stadtbezirk Porz ist der Altersquotient am höchs- ten, dort leben 35,7 Ältere je 100 Erwerbstätige, gefolgt von dem Stadtbezirk Chorweiler mit 35,0 Älteren ab 65 Jahren je 100 Einwoh- ner*innen zwischen 20 und 64 Jahren. Am geringsten ist dieser An- teil im Stadtbezirk Innenstadt mit 18,5 Älteren je 100 Erwerbstätige. T abelle 2: Altersquotient nach Stadtbezirken Altersquotient nach Stadtbezirken, Stadt Köln 2022 Stadtbezirk 20–64 Jahre ab 65 Jahre Altersquotient Innenstadt 96.642 17.926 18,5 Rodenkirchen 69.236 22.016 31,8 Lindenthal 99.559 27.868 28,0 Ehrenfeld 74.685 16.222 21,7 Nippes 75.808 21.510 28,4 Chorweiler 48.276 16.895 35,0 Porz 67.828 24.214 35,7 Kalk 76.073 20.460 26,9 Mülheim 94.059 26.766 28,5 Stadt Köln 702.166 193.877 27,6 Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informations- system), Stichtag 31.12.2022, Berechnung des ISG 2024 13 Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2021), Fortschreibung des Be- völkerungsstandes. 31 Menschen mit internationaler Familiengeschichte Für Menschen mit internationaler Familiengeschichte können ver- schiedene Zugangsbarrieren bei der Inanspruchnahme von Hilfe-, Unterstützungs- und Pflegeangeboten bestehen.14 Neben fehlenden Sprachkenntnissen können auch Informationsdefizite, die Komplexi- tät des Hilfesystems und bürokratische Hürden, Vorbehalte gegen- über Krankenkasse, Pflegeversicherung und anderen Institutionen, aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, finanzielle Einschränkungen sowie Rassismuserfahrungen den Zugang zum Pflegesystem er- schweren.15 Dies kann zur Folge haben, dass sie die ihnen zustehen- den Pflegeleistungen nicht in Anspruch nehmen und hier ein beson- derer Unterstützungsbedarf entsteht. Abgesehen von der geringeren Nutzung von Pflegeangeboten durch Menschen mit internationaler Familiengeschichte können sich auch die Ansprüche an die konkrete Ausgestaltung der Pflege zwischen Menschen mit und ohne internationale Familiengeschichte unter- scheiden. Der Ansatz der kultursensiblen Pflege zielt deshalb darauf ab, die spezifischen Bedürfnisse und die individuelle Lebensge- schichte von Menschen mit internationaler Familiengeschichte zu berücksichtigen. Durch die Wahrnehmung und Anerkennung indivi- dueller Bedarfe (z. B. Sprache, Kultur, Religion, Geschichte) wird die Beziehung zwischen den Pflegekräften, den Pflegebedürftigen sowie den Angehörigen verbessert, und die Voraussetzungen für eine qua- litativ hochwertige und würdevolle Pflege werden geschaffen. 14 Vgl. Tezcan-Güntekin, H.; Breckenkamp, J. (2017): Die Pflege älterer Menschen mit Migrationshintergrund. Gesundheit und Gesellschaft – Wissenschaft (GGW) 17(2). 15 Siehe auch Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (2023): Rassismus und seine Symptome – Bericht des Nationalen Diskriminie- rungs- und Rassismusmonitors. 32 3 Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungs entwicklung in der Stadt Köln Im Rahmen der Evaluation der kommunalen Seniorenprogram- me, die das ISG im Jahr 2022 durchgeführt hat, wurde deutlich, dass die Angebote für Senior*innen die Menschen mit interna- tionaler Familiengeschichte nicht so gut erreichen wie andere Senior*innen und dass Menschen mit internationaler Familien- geschichte diese Angebote seltener wahrnehmen. Als zukünfti- ge Herausforderung wurde von den an den Programmen be- teiligten Akteur*innen immer wieder die bessere Erreichbarkeit von Menschen mit internationaler Familiengeschichte genannt. Es wird aber bereits an Ideen und Konzepten sowie an deren Umsetzung gearbeitet. An dieser Stelle ist das Modellprojekt „Guter Lebensabend NRW“ zu nennen. Das gerade abgeschlos- sene Projekt verfolgte das Ziel, die besonderen Bedürfnisse von Senior*innen mit Zuwanderungsgeschichte und ihrer Angehöri- gen in der Altenhilfe und Altenpflege zu berücksichtigen. Dazu wurden Konzepte zur kultursensiblen Altenhilfe und -pflege ent- wickelt, umgesetzt und etabliert. So sollten die Kultursensibilität gestärkt und Regelangebote interkulturell geöffnet werden. Das im Jahr 2021 gestartete Modellprojekt „Brückenbauer* innen Palliative Care“ möchte mithilfe von geschulten Sprach- und Kulturmittler*innen den Zugang zur Hospiz- und Palliativ- versorgung für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ver- bessern. Die „Brückenbauer*innen“ unterstützen neben den Menschen mit Zuwanderungsgeschichte auch Fachkräfte der Senioren- und Pflegeberatung sowie Einrichtungen im Bereich Hospiz- und Palliativversorgung. Der Beratungs- und Unterstützungsdienst „Veedel für alle – Semtimiz Ehrenfeld“ richtet sich an türkischstämmige Se- nior*innen, deren Teilhabe gestärkt werden soll. Eine mutter- sprachliche Fachkraft übernimmt die Koordination des Projekts, sie schult und vermittelt zweisprachige ehrenamtliche Beglei- ter*innen. Diese sollen das Beratungsangebot bei türkischen Senior*innen und ihren Familien bekannt machen sowie über das deutsche Hilfesystem und ortsansässige Unterstützungsan- gebote im Bereich der Seniorenarbeit informieren. 33 Beim Gemeinschaftsprojekt „Demenz & Migration“ werden wie bei anderen häuslichen Unterstützungsangeboten türkischspra- chige freiwillige Helfer*innen geschult, die eine stundenweise häusliche Betreuung von an Demenz erkrankten Senior*innen übernehmen. Weiterhin findet ein betreutes Gruppenangebot für Menschen türkischer Herkunft mit Demenz statt, das von ehrenamtlichen zweisprachigen Helfer*innen in Begleitung der Koordinator*innen betreut wird. Ebenso können sich türkisch- sprachige Angehörige von Menschen mit Demenz im Rahmen einer Selbsthilfegruppe über ihre Situation austauschen.16 Die Stadt Köln verfügt über Daten zu Menschen mit internationaler Familiengeschichte,17 dazu gehören neben Ausländer*innen auch Aussiedler*innen, Eingebürgerte, Kinder, Jugendliche und junge Er- wachsene mit Option auf Einbürgerung (Optionspflichtige) unter 23 Jahren mit weiterer Staatsangehörigkeit sowie Kinder und Jugend- liche mit familiärem Migrationshintergrund, bei denen alle Elternteile im Haushalt einen Migrationshintergrund haben. Zum Jahresende 2022 lebten in der Stadt Köln insgesamt 453.173 Menschen mit internationaler Familiengeschichte (41 %). Die Bezirke unterscheiden sich hinsichtlich des Anteils der Bewohner*innen mit internationaler Familiengeschichte deutlich (Tabelle 3): Der Bezirk mit dem höchsten Bevölkerungsanteil mit internationaler Familien- geschichte in der Stadt Köln ist der Bezirk Kalk mit 57 % (69.339 Einwohner*innen mit internationaler Familiengeschichte), gefolgt von Chorweiler mit 53 % (44.430 Einwohner*innen mit internatio- naler Familiengeschichte). Im mittleren Bereich liegen die Stadtteile Ehrenfeld und Nippes (je 40 % Bevölkerungsanteil mit internatio- naler Familiengeschichte). Am kleinsten ist mit 27 % der Anteil der Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte im Stadtbezirk Lindenthal (42.161 Einwohner*innen mit internationaler Familienge- schichte). 16 Vgl. Maur, C.; Engels, D. (2022): Evaluation der kommunalen Seniorenprogram- me der Stadt Köln. 17 Die Gruppe der Menschen mit internationaler Familiengeschichte entspricht im statistischen Sinne der Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund. Das Merkmal „Migrationshintergrund“ wird in der Stadt Köln durch Kombination ver- schiedener Merkmale aus dem Einwohnermeldeverfahren ermittelt. Die Angaben zum Umfang und zur Struktur sind daher, im Gegensatz zu anderen Informationen zur Einwohnerstruktur, als Schätzwerte zu interpretieren, die Hinweise auf Größen- ordnungen geben. 34 3 Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungs entwicklung in der Stadt Köln T abelle 3: Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte, Stadt Köln 2022 Stadtbezirk Bevölkerung gesamt darunter mit internationaler Familien geschichte Anteil mit internationaler Familien geschichte Innenstadt 128.432 42.321 33 % Rodenkirchen 111.849 39.900 36 % Lindenthal 153.380 42.161 27 % Ehrenfeld 110.072 43.730 40 % Nippes 117.867 46.915 40 % Chorweiler 83.312 44.430 53 % Porz 114.798 54.539 48 % Kalk 121.798 69.339 57 % Mülheim 150.610 69.838 46 % Stadt Köln 1.092.118 453.173 41 % Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informations- system), Stichtag: 31.12.2022, Berechnung ISG 2024 Auffällig ist die unterschiedliche Altersstruktur der Bevölkerung mit und ohne internationale Familiengeschichte, die sich auch in den unterschiedlichen Anteilen der Einwohner*innen mit internationaler Familiengeschichte in den verschiedenen Altersgruppen widerspie- gelt.18 Die Daten zur Altersstruktur zeigen, dass in der Altersgruppe der unter 15-Jährigen der Anteil der Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte (60 %) höher ist als der Anteil der Bevölkerung ohne internationale Familiengeschichte (40 %). Im fortschreitenden Alter kehrt sich diese Relation um: In der Altersgruppe der 60- bis 69-Jährigen weisen 29 % der Bevölkerung und in der Gruppe der Hochaltrigen ab 80 Jahren 28 % der Bevölkerung eine internationale Familiengeschichte auf (Abbildung 4). 18 Diese Unterschiede in der Altersstruktur sind im Laufe der Zeit geringer ge- worden; zukünftig wird sich die Altersstruktur der Personen mit und ohne interna- tionale Familiengeschichte annähern (vgl. Kapitel 3.2). 35 Abbildung 4: Struktur der Bevölkerung mit und ohne internationale Familiengeschichte 88.718 166.271 121.973 33.972 24.616 17.623 59.491 211.616 184.174 83.219 54.415 46.030 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 unter 15 Jahren 60 % 15–39 Jahre 44 % 40–59 Jahre 40 % 60–69 Jahre 29 % 70–79 Jahre 31 % ab 80 Jahre 28 % Struktur der Bevölkerung mit und ohne internationale Familiengeschichte in der Stadt Köln 2022 mit internationaler Familiengeschichte ohne internationale Familiengeschichte Anteil mit internat. Fam.gesch.: Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informationssys- tem), Stichtag: 31.12.2022, Berechnung des ISG 2024 Von den 453.173 Kölner*innen mit internationaler Familiengeschich- te sind 376.962 Personen jünger als 60 Jahre, dies entspricht 83 %. Der entsprechende Anteil der Altersgruppe unter 60 Jahren an der Bevölkerung ohne internationale Familiengeschichte liegt bei 71 %. Im Alter zwischen 60 und 69 Jahren sind 33.972 Personen mit inter- nationaler Familiengeschichte (7 % der Personen mit internationa- ler Familiengeschichte) und 83.219 Personen ohne internationale Familiengeschichte (13 % der Personen ohne internationale Fami- liengeschichte). Der Altersgruppe der 70- bis 79-Jährigen gehören 5 % der Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte (24.616 Personen) und 9 % der Bevölkerung ohne internationale Familienge- schichte an (54.415 Personen). Von den Einwohner*innen mit inter- nationaler Familiengeschichte sind 17.623 Personen bzw. 4 % hoch- altrig (ab 80 Jahre), dieser Anteil beträgt unter den Einwohner*innen ohne internationale Familiengeschichte 7 % (46.030 Personen). 36 3 Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungs entwicklung in der Stadt Köln Insgesamt sind 16,8 % der Bevölkerung mit internationaler Familien- geschichte im Alter ab 60 Jahren. Die Anteile der Älteren unter den Personen mit internationaler Familiengeschichte sind in der Stadt Köln somit höher als im Landes- und Bundesdurchschnitt mit 15,6 % bzw. 15,1 %. Diese Zahlen sind jedoch nicht direkt vergleichbar, sondern geben nur Hinweise, da hier unterschiedliche Definitionen von internationaler Familiengeschichte angewandt werden. Auch der Anteil der Älteren ab 80 Jahren ist unter den Personen mit interna- tionaler Familiengeschichte in der Stadt Köln mit 3,9 % höher als auf Landes- und Bundesebene mit 2,4 % bzw. 2,3 % (Abbildung 5). Abbildung 5: Altersstruktur der Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte Anteil 60–79 Jahre Anteil ab 80 Jahre ab 60 Jahre gesamt 12,8 13,1 12,9 15,8 13,8 13,3 12,4 12,6 12,2 12,4 12,0 12,3 2,3 2,4 3,9 4,6 4,3 4,2 4,7 4,1 3,6 3,2 3,5 3,2 15,1 15,6 16,8 20,4 18,1 17,5 17,1 16,7 15,9 15,7 15,5 15,5 Deutschland NRW Stadt Köln Chorweiler Porz Nippes Lindenthal Rodenkirchen Innenstadt Ehrenfeld Mülheim Kalk Altersstruktur der Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte in der Stadt Köln 2022 im Vergleich, Bevölkerungsanteile in % Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informations- system), Stichtag: 31.12.2022, Statistisches Bundesamt: Bevölkerung mit Migrationshinter- grund (im weiteren Sinne)19 2022, Berechnung ISG 2024 19 Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund „im weiteren Sinn“ umfasst auch in Deutschland geborene Deutsche mit Migrationshintergrund, die nicht mehr mit ihren Eltern in einem Haushalt leben. Die Definitionen von Migrationshintergrund unterscheiden sich in den Berechnungen des Statistischen Bundesamts und der Stadt Köln. 37 Die Altersstruktur der Bevölkerung mit internationaler Familienge- schichte ab 60 Jahren unterscheidet sich zwischen den Stadtbezir- ken nur wenig. Im Stadtbezirk Chorweiler ist der Anteil der Personen ab 60 Jahren unter der Bevölkerung mit internationaler Familien- geschichte am höchsten (20,4 %), während dieser Anteil in Ehrenfeld (15,7 %) sowie in Kalk und Mülheim (je 15,5 %) am niedrigsten ist. Die Anteile der Hochaltrigen ab 80 Jahren unter der Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte liegen zwischen jeweils 3,2 % in Kalk und Ehrenfeld sowie 4,6 % in Chorweiler und 4,7 % in Lindenthal (Abbildung 5). Eine ausführliche Aufstellung der absoluten Zahlen der Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte, differenziert nach Stadtbe- zirk und Altersgruppen, findet sich in Tabelle 4. T abelle 4: Altersstruktur der Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte Altersstruktur der Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte, Stadt Köln 2022 Stadtbezirk Einwohner* innen insgesamt darunter: unter 60 Jahre 60–64 Jahre 65–69 Jahre 70–74 Jahre 75–79 Jahre ab 80 Jahre Bevölkerungs anteil ab 60 Jahre ab 80 Jahre Innenstadt 42.321 35.611 1.673 1.309 1.146 1.054 1.528 15,9 % 3,6 % Rodenkirchen 39.900 33.236 1.660 1.337 1.053 986 1.628 16,7 % 4,1 % Lindenthal 42.161 34.937 1.599 1.316 1.102 1.211 1.996 17,1 % 4,7 % Ehrenfeld 43.730 36.881 1.851 1.426 1.176 976 1.420 15,7 % 3,2 % Nippes 46.915 38.717 1.855 1.474 1.479 1.423 1.967 17,5 % 4,2 % Chorweiler 44.430 35.345 2.236 1.884 1.593 1.310 2.062 20,4 % 4,6 % Porz 54.539 44.649 2.461 2.039 1.645 1.398 2.347 18,1 % 4,3 % Kalk 69.339 58.588 2.833 2.176 1.964 1.528 2.250 15,5 % 3,2 % Mülheim 69.838 58.998 2.668 2.175 1.950 1.622 2.425 15,5 % 3,5 % Stadt Köln 453.173 376.962 18.836 15.136 13.108 11.508 17.623 16,8 % 3,9 % Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informations system), Stichtag: 31.12.2022, Berechnung ISG 2024 38 3 Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungs entwicklung in der Stadt Köln 3 .2 Demografischer Wandel und zukünftige Entwicklung der Bevölkerung Der demografische Wandel im Rückblick Die Bevölkerungsentwicklung zwischen den Jahren 2010 und 2022 zeigt, wie sich der demografische Wandel in der Stadt Köln bisher vollzogen hat. Der demografische Wandel zeigt sich hier insofern, als der Anteil der Älteren in der Bevölkerung schneller wächst als der Anteil der Jüngeren. Im Jahr 2010 waren 492.872 der Einwohner*in- nen (48 %) in der Stadt Köln unter 40 Jahre alt. Bis zum Jahr 2022 nahm der Anteil dieser Bevölkerungsgruppe um 7 % auf 526.096 Einwohner*innen zu (Abbildung 6). Die Altersgruppe der 40- bis 59-Jährigen wuchs im selben Zeitraum um 3 % auf 306.147 Perso- nen. Die Altersgruppe der 60- bis 69-Jährigen nahm um 14 % auf 117.191 Personen zu, während die Altersgruppe der 70- bis 79-Jäh- rigen um 11 % auf 79.031 zurückging. Stark veränderte sich die Zahl der Einwohner*innen ab 80 Jahren. So stieg die Einwohner*innen- zahl in diesem Alter von 45.236 im Jahr 2010 auf 63.653 im Jahr 2022 an, dies entspricht einem Zuwachs von 41 %. Der Bevölke- rungsanteil dieser Altersgruppe ist seit dem Jahr 2010 von 4,4 % auf 5,8 % im Jahr 2022 gestiegen. Insgesamt stieg die Bevölkerungszahl der Stadt Köln in diesem Zeitraum um 6,3 % an. Abbildung 6: Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Köln 2010 bis 2022 492.872 298.537 102.489 88.370 45.236 526.096 306.147 117.191 79.031 63.653 unter 40 Jahre 40–59 Jahre 60–69 Jahre 70–79 Jahre ab 80 Jahre Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Köln 2010 bis 2022 20 10 20 22 Veränderung +7 % +3 % +14 % −11 % +41 % Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informationssystem), Stichtag: 31.12.2022, Berechnung des ISG 2024 39 Entwicklung der Kölner Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte Die Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte weist, eben- so wie darunter die Teilgruppe der Ausländer*innen, eine jüngere Altersstruktur auf als die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund, aber zunehmend wachsen Personen mit internationaler Familien- geschichte in die höheren Altersgruppen hinein. Die Zahl der Älteren ab 60 Jahren mit internationaler Familiengeschichte ist von 55.228 Personen im Jahr 2010 um 34 % auf 76.211 Personen im Jahr 2022 gestiegen (Abbildung 7). Ein besonders starker Anstieg ist bei den Älteren ab 80 Jahren mit internationaler Familiengeschichte zu be- obachten, deren Zahl in diesem Zeitraum sogar um 172 % zugenom- men hat. Abbildung 7: Entwicklung der älteren Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte 48.759 49.752 52.251 52.505 53.592 54.350 55.255 55.574 58.396 58.179 58.090 56.979 58.588 6.469 6.877 7.512 7.983 8.531 9.220 10.217 11.145 13.927 15.093 16.292 16.754 17.623 55.228 56.629 59.763 60.488 62.123 63.570 65.472 66.719 72.323 73.272 74.382 73.733 76.211 /two.tab/zero.tab/one.tab/zero.tab /two.tab/zero.tab/one.tab/one.tab /two.tab/zero.tab/one.tab/two.tab /two.tab/zero.tab/one.tab/three.tab /two.tab/zero.tab/one.tab/four.tab /two.tab/zero.tab/one.tab/five.tab /two.tab/zero.tab/one.tab/six.tab /two.tab/zero.tab/one.tab/seven.tab /two.tab/zero.tab/one.tab/eight.tab /two.tab/zero.tab/one.tab/nine.tab /two.tab/zero.tab/two.tab/zero.tab /two.tab/zero.tab/two.tab/one.tab /two.tab/zero.tab/two.tab/two.tab Entwicklung der älteren Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte in der Stadt Köln +20 % +34 %+17 2 % 60–79 Jahre ab 80 Jahre ab 60 Jahre gesamt Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informationssys- tem), Stichtag: 31.12.2022, Berechnung des ISG 2024 40 3 Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungs entwicklung in der Stadt Köln Prognose der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung Der Prozess des demografischen Wandels wird sich auch in Zukunft weiter fortsetzen. Abbildung 8 zeigt die zu erwartende Bevölke- rungsentwicklung auf Grundlage der Vorausberechnung des Am- tes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln bis zum Jahr 2050.20 Auf Basis dieser Bevölkerungsvorausrechnung ist davon auszugehen, dass die Bevölkerung in der Stadt Köln von 1.092.118 Einwohner*innen im Jahr 2022 auf 1.110.700 Einwohner*innen im Jahr 2050 zunehmen wird (Anstieg um 2 %). Zwischen den einzelnen Altersgruppen vollzieht sich diese Entwicklung jedoch unterschied- lich: › Die Gruppe der unter 40-Jährigen wird voraussichtlich von 526.096 Personen auf 528.127 Personen im Jahr 2050 stei- gen. Dies entspricht einem Zuwachs im gesamten Zeitraum um 0,4 %. › In der Gruppe der 40- bis 59-Jährigen wird hingegen ein Rück- gang erwartet, der bis zum Jahr 2050 insgesamt 6 % betragen wird. › Die Gruppe der Einwohner*innen zwischen 60 und 69 Jahren wird voraussichtlich von 117.191 Personen zunächst auf 137.651 im Jahr 2030 steigen und dann wieder auf 120.290 Personen im Jahr 2050 zurückgehen. Dies entspricht einem Zuwachs im gesamten Zeitraum um 3 %. 20 Die Bevölkerungsvorausrechnung der Stadt Köln wurde mit dem Basisjahr 2021 erstellt. Da im vorliegenden Bericht die Bevölkerungszahlen zum 31.12.2022 zugrunde gelegt werden, wurde die relative Entwicklung laut Bevölkerungsvoraus- rechnung, d. h. die prozentualen Veränderungen, wie die Prognose sie ermittelt hat, differenziert nach Altersgruppen und Geschlecht auf die tatsächlichen Bevölke- rungszahlen zum 31.12.2022 übertragen. Für die folgenden Darstellungen sei an- gemerkt, dass geringfügige, rundungsbedingte Summenabweichungen auftreten können, wenn Quoten verwendet oder Schätzungen vorgenommen werden. 41 Abbildung 8: Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Köln bis 2050 unter 40 Jahre 40–59 Jahre 60–69 Jahre 70–79 Jahre ab 80 Jahre 526.096 306.147 117.191 79.031 63.653 531.150 294.779 137.651 88.320 64.395 538.857 298.658 121.292 108.893 74.386 528.127 287.236 120.290 89.974 85.100 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Köln bis zum Jahr 2050 2022 2030 2040 2050 Veränderung +0,4 % −6 % +3 % +14 % +34 % Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informationssys- tem), Stichtag: 31.12.2022 und Bevölkerungsprognose für Köln 2022 bis 2050. Berechnung des ISG 2024 › Auch für die Gruppe der Einwohner*innen zwischen 70 und 79 Jahren wird ein Zuwachs erwartet. Die Anzahl der Personen in dieser Altersgruppe wird von 79.031 Personen im Jahr 2022 auf voraussichtlich 89.974 Personen im Jahr 2050 ansteigen, dies entspricht einem Zuwachs um 14 %. › Der stärkste Anstieg wird für die Gruppe der Hochaltrigen ab 80 Jahren erwartet (+34 %), diese wird von 63.653 Personen im Jahr 2022 auf voraussichtlich 85.100 Personen im Jahr 2050 ansteigen. Der Anteil dieser Altersgruppe an der Bevölkerung wird dadurch von 5,8 % (2022) auf 7,7 % im Jahr 2050 steigen. Wie sich der Anstieg der Bevölkerung ab 60 Jahren bis zum Jahr 2050 voraussichtlich in den einzelnen Stadtbezirken der Stadt Köln gestaltet, ist Tabelle 5 zu entnehmen. In den Stadtbezirken Ehrenfeld (12,9 %), Innenstadt (13,2 %) und Mülheim (13,3 %) ist diese Zunah- me etwas geringer ausgeprägt als im städtischen Durchschnitt von 13,7 %, und in Lindenthal fällt sie mit 14,3 % am höchsten aus. 42 3 Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungs entwicklung in der Stadt Köln T abelle 5: Entwicklung der Bevölkerung ab 60 Jahren Entwicklung der Bevölkerung ab 60 Jahren, Stadt Köln 2022 bis 2050 Stadtbezirk 2022 2030 2035 2040 2050 Veränderung 2022–2050 Innenstadt 24.509 27.429 27.926 28.627 27.751 13,2 % Rodenkirchen 29.277 32.649 33.399 34.385 33.360 13,9 % Lindenthal 36.466 40.602 41.652 42.962 41.684 14,3 % Ehrenfeld 22.340 25.020 25.440 26.038 25.223 12,9 % Nippes 28.788 32.131 32.833 33.736 32.724 13,7 % Chorweiler 22.693 25.382 25.923 26.581 25.780 13,6 % Porz 32.086 35.882 36.750 37.720 36.522 13,8 % Kalk 27.357 30.574 31.250 32.064 31.111 13,7 % Mülheim 36.359 40.698 41.477 42.458 41.208 13,3 % Stadt Köln 259.875 290.367 296.649 304.571 295.364 13,7 % Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informationssys- tem), Stichtag: 31.12.2022, und Bevölkerungsprognose für Köln 2022 bis 2050, Berechnung des ISG 2024; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Diese demografische Entwicklung ist für die Pflegeplanung beson- ders relevant, da durch den starken Anstieg der älteren und insbe- sondere der hochaltrigen Bevölkerung auch die Bevölkerungsgrup- pen zunehmen werden, die von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit sowie von Demenz betroffen sein werden. Die Nachfrage nach Unterstüt- zungsangeboten wird daher in den kommenden Jahren weiter an- steigen. 43 4 Pflegebedürftigkeit und Demenz 44 4 Pflegebedürftigkeit und Demenz Das Wichtigste in Kürze Zum Jahresende 2021 lebten in der Stadt Köln 61.206 Pfle- gebedürftige, was 5,7 % der Bevölkerung ausmacht. Von den 29.286 Pflegebedürftigen in der Altersgruppe ab 80 Jahren sind 32 % Männer und 68 % Frauen. Im Jahr 2021 ist mit einer Zahl von schätzungsweise 18.992 Menschen mit Demenz auszuge- hen (2 % der Gesamtbevölkerung), dabei handelt es sich weitge- hend um eine Teilgruppe der Pflegebedürftigen. Die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung lässt bis zum Jahr 2050 einen stetigen Anstieg dieser Personengruppen erwarten, und zwar der Pflegebedürftigen um 19 % auf dann etwa 72.570 Personen und der Menschen mit Demenz um 26 % auf dann rund 24.000 Personen. Dies erfordert ein gut ausgebautes Netz an Pflege- und Unterstützungsleistungen, ausgerichtet auf die spezifischen Bedarfslagen dieser Zielgruppen. Zum Jahresende 2022 bezogen 4.750 Einwohner*innen ab 65 Jahren Hilfe zur Pflege, 1.070 Personen bezogen diese Leistung im ambulanten Bereich, 3.680 Personen im stationären Bereich. Die Ausgaben der Hilfe zur Pflege pro Leistungsbezieher*in ab 65 Jahren lagen am Jahresende 2022 im ambulanten Bereich bei 14.611 Euro und im stationären Bereich bei 16.131 Euro. Im ambulanten Bereich sind diese Pro-Kopf-Ausgaben seit dem Jahr 2016 stetig gestiegen. Im stationären Bereich war ein An- stieg bis zum Jahr 2021 zu erkennen. Im Jahr 2022 sind jedoch die Ausgaben der Hilfe zur Pflege pro Leistungsbezieher*in gesunken. Hier zeigen sich Auswirkungen der Einführung des Leistungszuschlags in der vollstationären Dauerpflege nach § 43c SGB XI zum Jahresbeginn 2022. Das Risiko für Hilfe- und Pflegebedarf sowie Demenzerkrankungen steigt mit zunehmendem Alter an. Um adäquate Versorgungsstruk- turen planen zu können, sind verlässliche Daten über die Zahl der davon betroffenen Menschen erforderlich. Die im vorherigen Kapi- tel dargestellten demografischen Daten dienen als Grundlage zur Ermittlung des derzeitigen und zukünftigen Bedarfs an Hilfe- und Pflegeleistungen in der Stadt Köln. 45 4 .1 Anzahl und Struktur der Pflegebedürftigen in der Stadt Köln Anzahl und Struktur der Personen mit anerkanntem Pflegebedarf, die nach den Kriterien des SGB XI einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, werden alle zwei Jahre in der Pfle- gestatistik erhoben. Die folgenden Angaben basieren auf Bevölke- rungsdaten des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik sowie der Pflegestatistik 2021. T abelle 6: Pflegebedürftige und Pflegequoten Pflegebedürftige und Pflegequoten 2021, Stadt Köln, nach Altersgruppe und Geschlecht Altersgruppe insgesamt Männer Frauen bis 59 Jahre 12.069 6.474 5.595 60–79 Jahre 19.851 7.956 11.895 ab 80 Jahre 29.286 9.327 19.959 insgesamt 61.206 23.760 37.449 Pflegequoten in % insgesamt Männer Frauen bis 59 Jahre 1,47 1,57 1,36 60–79 Jahre 10,40 8,94 11,56 ab 80 Jahre 46,22 36,88 52,43 Quelle: it.nrw (2022): Pflegestatistik Stadt Köln 2021, Berechnung des ISG 2023; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Zum Jahresende 2021 waren in der Stadt Köln 61.206 Personen und damit 5,7 % der Bevölkerung pflegebedürftig (Tabelle 6). Davon wa- ren 23.760 Männer (4,5 % der männlichen Bevölkerung) und 37.449 Frauen (6,8 % der weiblichen Bevölkerung). Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, steigt mit zunehmendem Al- ter an. 12.069 Personen unter 60 Jahren waren im Jahr 2021 pflege- bedürftig, dies entspricht einem Anteil an der gleichaltrigen Bevölke- rung von 1,47 %. Dieser Anteil steigt auf 10,34 % in der Altersgruppe der 60- bis 79-Jährigen (19.851 Personen). In der Gruppe der Ein- wohner*innen ab 80 Jahren beträgt der Anteil der Pflegebedürftigen 46,22 %, dies sind 29.286 Personen. Eine geschlechtsspezifische Unterscheidung ergibt, dass von den pflegebedürftigen Männern 27 % unter 60 Jahre, 33 % zwischen 60 und 79 Jahre alt und 39 % in der Altersgruppe ab 80 Jahren sind. Von den pflegebedürftigen Frauen sind 15 % unter 60 Jahre und 46 4 Pflegebedürftigkeit und Demenz 32 % zwischen 60 und 79 Jahre alt, aber mit 53 % die meisten in der Altersgruppe ab 80 Jahren. Von den 29.286 Pflegebedürftigen in der Altersgruppe ab 80 Jahren sind 32 % Männer und 68 % Frauen (Abbildung 9). Abbildung 9: Pflegebedürftige nach Altersgruppe und Geschlecht 6.474 1.476 1.683 2.109 2.688 9.327 5.595 1.731 2.325 3.315 4.524 19.959 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 unter 60 Jahre 60–64 Jahre 65–69 Jahre 70–74 Jahre 75–79 Jahre ab 80 Jahren Pflegebedürftige nach Altersgruppe und Geschlecht Stadt Köln 2021 Männer Frauen insgesamt: 61.206 Pflegebedürftige 5,7% der Bevölkerung Quelle: it.nrw (2022): Pflegestatistik Stadt Köln 2021, Berechnung des ISG 2023; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Auch wenn die Zahl der Pflegebedürftigen im jüngeren und mittleren Lebensalter vergleichsweise gering erscheint, darf nicht übersehen werden, dass dieser Personenkreis spezifische Angebote benötigt.21 Bei diesen Personen handelt es sich zum einen um Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf, die im jüngeren Alter überwiegend bei ihren Eltern wohnen und für die spezifische Lern- und Arbeitsge- legenheiten angeboten werden. Problematisch wird es, wenn diese Personen älter werden, aus einer Werkstatt für behinderte Menschen ausscheiden und ihnen keine auf sie abgestimmten Angebote des Wohnens und der Tagesstrukturierung zur Verfügung stehen. Wenn diese Personengruppe von Angehörigen gepflegt wird, die selbst aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters diese Aufgabe nicht mehr erfüllen können, stellt sich die Frage nach passenden stationären 21 Ein Angebot speziell für jüngere Erwachsene mit Pflegebedürftigkeit findet sich beispielsweise im Frida Kahlo Haus des Clarenbachwerks oder im Haus Ste- phanus und der Wohngruppe Rita der Alexianer Köln. 47 Angeboten.22 Zum anderen kann es sich um Menschen handeln, die aufgrund einer fortschreitenden Erkrankung nicht mehr in ihrem ge- wohnten häuslichen Umfeld leben können oder die aufgrund eines Unfalls und einer damit verbundenen plötzlichen Beeinträchtigung und Pflegebedürftigkeit auf eine dauerhafte Versorgung in einer sta- tionären Einrichtung angewiesen sind. Die Pflegestatistik unterscheidet weiterhin nach der Art der in An- spruch genommenen Pflegeleistung. Von 55.341 Pflegebedürftigen, die im Jahr 2021 Leistungen der Pflegeversicherung erhielten,23 nahmen 7.482 Personen stationäre Pflege (13,5 %) und 9.831 Perso- nen ambulante Pflege (17,8 %) in Anspruch. 38.028 Pflegebedürftige (68,7 %) bezogen Pflegegeld, das zur Sicherstellung einer selbst be- schafften Pflegehilfe dient (Abbildung 10). Abbildung 10: Pflegebedürftige nach Art der Leistung stationäre Pflege 7.482 ambulante Pflege 9.831 Pflegegeld 38.028 Pflegebedürftige nach Art der Leistung Stadt Köln 2021 17,8% 13,5% 68,7% Quelle: it.nrw (2022): Pflegestatistik Stadt Köln 2021, Berechnung des ISG 2023 ohne Doppelzählung von kombiniertem Leistungsbezug Der Anteil der stationär Gepflegten von 13,5 % in der Stadt Köln (die sog. „Heimquote“) ist geringer als im Landesdurchschnitt (15,8 %) und im Bundesdurchschnitt (16,0 %). Dies kann damit zusammen- hängen, dass in der Stadt Köln der Grundsatz „ambulant vor statio- när“ schon besser umgesetzt wird, es kann aber auch ein Hinweis auf 22 Ding-Greiner, C. (Hrsg.; 2021): Betreuung und Pflege geistig behinderter und chronisch psychisch kranker Menschen im Alter: Beiträge aus der Praxis. Kohl- hammer Verlag, Stuttgart. 23 Weitere 5.865 Personen haben zwar einen anerkannten Pflegebedarf des Pfle- gegrads 1, erhalten aber nur den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI von 125 Euro pro Monat, aber keine pflegerischen Leistungen. 48 4 Pflegebedürftigkeit und Demenz eine unzureichende stationäre Versorgung sein.24 Dies ist im Kontext der gesamten Angebotslage zu bewerten (vgl. Kapitel 6). In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Pflegebedürftigen stark angestiegen. Dies ist nicht nur eine Folge der demografischen Ent- wicklung, sondern auch durch eine rechtliche Änderung bedingt. Bis Dezember 2016 war mit der Anerkennung von Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI Soziale Pflegeversicherung eine Zuordnung nach drei Stufen entsprechend dem Pflegebedarf verbunden. Seit Januar 2017 ersetzen fünf Pflegegrade die vorherigen Pflegestufen. Im Zuge dieser Umstellung werden bei der Bemessung der Pflegebedürftig- keit mentale Beeinträchtigungen stärker als zuvor berücksichtigt, wodurch sich der Kreis der Pflegebedürftigen vergrößert hat. Damit hat das im Jahr 2013 eingeführte Merkmal einer „erheblich einge- schränkten Alltagskompetenz“ seinen Sonderstatus verloren. Außer- dem wurden die Leistungen der Pflegeversicherung angehoben. Die Pflegebedürftigen in der Stadt Köln verteilen sich folgenderma- ßen auf die Pflegegrade: › Pflegegrad 1: 10,8 % › Pflegegrad 2: 41,1 % › Pflegegrad 3: 30,3 % › Pflegegrad 4: 12,8 % › Pflegegrad 5: 5,0 %. Diese Struktur entspricht etwa der auf Bundes- und Landesebene. Die Art der Versorgung der Pflegebedürftigen steht in engem Zu- sammenhang mit dem Ausmaß der Pflegebedürftigkeit. So ist der Großteil der Pflegebedürftigen, die stationäre Pflege in Anspruch nehmen, dem Pflegegrad 3 und 4 zugeordnet (35 % bzw. 36 %). Knapp ein Fünftel hat Pflegegrad 5. Unter den Pflegebedürftigen, die durch ambulante Pflege versorgt werden, ist der größte Anteil dem Pflegegrad 2 zugeordnet (42 %), ein Drittel hat Pflegegrad 3. Pflege- bedürftige mit Pflegegrad 2 machen auch mehr als die Hälfte der 24 Eine hohe Auslastung der stationären Einrichtungen von 95,8 % im Jahr 2021 und 95,6 % im Jahr 2022 deutet eher auf eine nicht ausreichende stationäre Ver- sorgung hin. 49 Pflegegeld-Bezieher*innen aus.25 Auch hier liegt der Anteil der Pfle- gebedürftigen mit Pflegegrad 3 bei einem Drittel. Abbildung 11: Pflegebedürftige nach Art der Versorgung und Pflegegrad 6 720 780 4.086 20.268 2.616 3.276 12.675 2.655 1.293 3.879 1.416 456 1.206 stationäre Pflege ambulante Pflege Pflegegeld Pflegebedürftige nach Art der Versorgung und Pflegegrad Stadt Köln 2021 Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Quelle: it.nrw (2022): Pflegestatistik Stadt Köln 2021, Berechnung des ISG 2023 ohne Doppelzählung von kombiniertem Leistungsbezug Entwicklung der Pflegebedürftigkeit seit dem Jahr 2001 Die Verteilung der Pflegebedürftigen auf die einzelnen Versorgungs- formen hat sich über die Jahre deutlich verändert. Die Zahl der Pfle- gebedürftigen, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, ist von 19.805 Personen im Jahr 2001 um rund 35.500 Personen bzw. 179 % auf rund 55.300 Personen im Jahr 2021 angestiegen (Tabelle 7). 25 Pflegegeld kann erst ab Pflegegrad 2 bezogen werden. 50 4 Pflegebedürftigkeit und Demenz T abelle 7: Pflegebedürftige nach Art der Versorgung Pflegebedürftige nach Art der Versorgung, Stadt Köln 2001 bis 2021 Jahr Pflegegeld ambulante Pflege stationäre Pflege insgesamt Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl 2001 9.134 46 % 4.220 21 % 6.451 33 % 19.805 2003 9.166 46 % 4.057 21 % 6.553 33 % 19.776 2005 8.900 44 % 4.412 22 % 6.747 34 % 20.059 2007 9.949 46 % 4.883 22 % 6.959 32 % 21.791 2009 10.075 45 % 5.263 23 % 7.139 32 % 22.477 2011 12.291 49 % 5.364 21 % 7.398 30 % 25.053 2013 14.316 51 % 6.151 22 % 7.334 26 % 27.801 2015 16.059 53 % 6.690 22 % 7.311 24 % 30.060 2017 21.024 58 % 7.980 22 % 7.374 20 % 36.378 2019 28.944 62 % 9.972 21 % 7.566 16 % 46.482 2021 38.028 69 % 9.831 18 % 7.482 14 % 55.341 Veränderung 316 % 133 % 16 % 179 % Quelle: it.nrw (2022): Pflegestatistik Stadt Köln 2001–2021, Berechnung des ISG 2023 ohne Doppelzählung von kombiniertem Leistungsbezug Im Zeitraum von 2001 bis 2015 ist deren Zahl aufgrund der demo- grafischen Entwicklung um 52 % gestiegen. Der Anstieg zwischen 2015 und 2021 fällt mit 84 % noch deutlich stärker aus, weil sich neben der demografischen Entwicklung zusätzlich die Erweiterung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs auswirkt. Den größten Zuwachs (+316 % seit 2001) weist dabei die Gruppe der Pflegebedürftigen auf, die Pflegegeld erhalten. Die Entwicklung der Pflegebedürftigen in stationärer Pflege ist zwar auch steigend, hier fällt der Zuwachs mit 16 % jedoch deutlicher geringer aus. Die Zahl der Pflegebedürf- tigen, die von ambulanten Pflegediensten gepflegt werden, ist von 4.220 Personen im Jahr 2001 um rund 5.600 Personen bzw. 133 % auf 9.831 Personen im Jahr 2021 angestiegen. Im Zuge dieser Ent- wicklung ist der Anteil der stationär Gepflegten von etwa einem Drit- tel in den Jahren 2001 bis 2011 auf 20 % im Jahr 2017 und 14 % im 51 Jahr 2021 gesunken.26 Entsprechend ist der Anteil der im häuslichen Umfeld gepflegten Personen von 67 % auf 86 % gestiegen. Darunter ist vor allem der Anteil der Bezieher*innen von Pflegegeld gestiegen (von 46 % auf 69 %), während der Anteil derjenigen, die von ambulan- ten Diensten gepflegt werden, langjährig recht konstant bei gut 20 % geblieben ist, aber im Jahr 2021 etwas niedriger war (18 %). Entwicklung der Pflegebedürftigkeit bis zum Jahr 2050 Eine langfristig angelegte Pflegeplanung befasst sich auch mit der zukünftigen Entwicklung der Pflegebedürftigkeit. Diese Informa- tion dient als Orientierung für die langfristige Planung pflegerischer Unterstützungsangebote. Eine Prognose der zukünftigen Entwicklung der Pflegebedürftigkeit kann in der Weise vorgenommen werden, dass die Bevölkerungs- anteile mit Pflegebedarf aus der aktuellen Pflegestatistik 2021, nach Geschlecht und Altersgruppe differenziert, auf die für die zukünfti- gen Jahre prognostizierte Bevölkerung übertragen werden. Bei die- sem Verfahren wird angenommen, dass die geschlechts- und alters- spezifischen Pflegequoten langfristig unverändert bleiben werden (konstante Variante). In der Fachdiskussion wird alternativ auch in Erwägung gezogen, dass die Pflegequoten zukünftig leicht sinken könnten. Diese Annah- me wird mit den sozialmedizinischen Erkenntnissen begründet, dass die steigende Lebenserwartung, die zu einer steigenden Zahl älterer Menschen führt, auch ein längeres Leben in Gesundheit und einen späteren Eintritt von Pflegebedürftigkeit bedeuten könnte.27 In der Prognose des Statistischen Landesamtes NRW aus dem Jahr 2016 zur zukünftigen Entwicklung der Pflegebedürftigkeit wird daher zu- sätzlich zu der Fortschreibung von konstant bleibenden Pflegequo- ten („konstante Variante“) eine Alternativberechnung mit sinkenden Pflegequoten durchgeführt („Trendvariante“).28 Allerdings beruht 26 Die relativ konstant bleibende Zahl der Pflegebedürftigen, die stationäre Pflege in Anspruch nehmen, kann auch ein Hinweis auf fehlende Plätze in diesem Bereich sein. Hierzu erfolgt die Auswertung in Kapitel 6. 27 Doblhammer, G.; Kreft, D.; Dethloff, A. (2012): Gewonnene Lebensjahre – Langfristige Trends der Sterblichkeit nach Todesursachen in Deutschland und im internationalen Vergleich. In: Bundesgesundheitsblatt, Berlin. 28 Ströker, K.; Cicholas, U. (2016): Wie viele Pflegebedürftige werden 2040/2060 in Nordrhein-Westfalen zu versorgen sein? Modellrechnung zur Entwicklung der Pflegebedürftigkeit, Statistik kompakt 07/2016, hrsg. von it.nrw, Düsseldorf, S. 3. 52 4 Pflegebedürftigkeit und Demenz diese „optimistische“ Variante zum einen auf Annahmen, die bisher noch nicht verlässlich belegt werden können, und zum anderen kön- nen ungewöhnliche Bevölkerungsentwicklungen wie der Zuzug von Geflüchteten eine zuverlässige Einschätzung erschweren. Seit die Pflegestatistik Vergleichswerte liefert, sind die Pflegequoten (bis zur Erweiterung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs seit 2017) relativ stabil geblieben, und die Zahl der Pflegebedürftigen verändert sich parallel zu den Veränderungen in der Bevölkerung. Die Prognose zur Zahl der Pflegebedürftigen in den zukünftigen Jahren wird daher im Folgen- den durch eine Fortschreibung der heutigen Pflegequoten nach Altersgruppen und Geschlecht entsprechend der demografischen Entwicklung vorgenommen (konstante Variante), um das Risiko einer Unterschätzung zu vermeiden. Die auf Basis der Bevölkerungsvorausberechnung für die Stadt Köln vorgenommene Modellrechnung ergibt, dass die Zahl der Pflege- bedürftigen bei unveränderten geschlechts- und altersspezifischen Pflegequoten von 61.206 Personen im Jahr 2021 bis zum Jahr 2050 um gut 11.000 Personen bzw. 19 % auf rund 72.570 Personen anstei- gen wird (Tabelle 8). T abelle 8: Pflegebedürftige bis 2050 nach Altersgruppen Pflegebedürftige bis 2050 nach Altersgruppen, Stadt Köln Jahr unter 60 Jahre 60–64 Jahre 65–69 Jahre 70–74 Jahre 75–79 Jahre ab 80 Jahre insgesamt 2021 12.069 3.207 4.008 5.424 7.212 29.286 61.206 2030 11.970 3.546 5.047 6.171 7.834 29.631 64.199 2035 12.060 3.063 5.092 7.138 8.849 30.821 67.023 2040 12.133 3.149 4.427 7.214 10.243 34.030 71.196 2050 11.808 3.019 4.561 6.168 8.198 38.819 72.573 Veränderung −2,2 % -6 % 14 % 14 % 14 % 33 % 19 % Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2022): Bevölkerungsprognose für Köln 2022 bis 2050 und it.nrw (2022): Pflegestatistik Köln 2021, Berechnung des ISG 2023; Summenabweichungen können rundungsbedingt auf- treten. 53 Die Zahl der Pflegebedürftigen wird voraussichtlich in allen Alters- gruppen ab 65 Jahren ansteigen. In der Gruppe der unter 60-Jäh- rigen wird die Zahl der Pflegebedürftigen leicht (−2,2 %) und in der Gruppe der 60- bis 64-Jährigen etwas stärker zurückgehen (−6 %). In den Altersgruppen von 65 bis 79 Jahren ist mit einem Anstieg um 14 % zu rechnen. In der Altersgruppe der ab 80-Jährigen ist dagegen von einem stärkeren Zuwachs um 33 % auszugehen. Diese Alters- gruppe der Pflegebedürftigen wird von 29.286 Personen im Jahr 2021 auf voraussichtlich rund 38.800 Personen im Jahr 2050 an- steigen. Darin kommt die demografische Entwicklung der Bevölke- rung in der Stadt Köln zum Ausdruck, der zufolge der Anteil der Älte- ren ab 70 Jahren und insbesondere ab 80 Jahren in der Bevölkerung schneller wächst als der Anteil der Jüngeren und damit der Bedarf an pflegerischen Leistungen steigen wird (vgl. Kap. 3). Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in den Kölner Stadtbezirken Im Jahr 2050 werden die meisten Pflegebedürftigen (10.635 Perso- nen) in Lindenthal leben, gefolgt von Mülheim (9.920 Personen) und Porz (8.658 Personen). Die geringste Anzahl an Pflegebedürftigen wird der Stadtbezirk Chorweiler mit 6.087 Personen aufweisen. Zur Vergleichbarkeit dieser Daten dienen Pflegequoten, die den relati- ven Bevölkerungsanteil der Pflegebedürftigen in den Stadtbezirken darstellen.29 Dieser Prognose zufolge wird der Stadtbezirk Porz mit 7,4 % den höchsten Anteil von Pflegebedürftigen an seiner Bevölke- rung aufweisen und die Stadtbezirke Innenstadt mit 5,4 % und Eh- renfeld mit 5,6 % der Bevölkerung den niedrigsten Anteil. 29 Die Zahl der Pflegebedürftigen in den Stadtbezirken wurde unter Anwendung der gesamtstädtischen Pflegequoten auf die Zahlen der kleinräumigen Bevölke- rungsprognose ermittelt, da IT.NRW die Zahl der Pflegebedürftigen nicht nach Stadtbezirk bzw. Stadtteil ausweist. 54 4 Pflegebedürftigkeit und Demenz T abelle 9: Pflegebedürftige in den Bezirken der Stadt Köln bis 2050 Pflegebedürftige in den Bezirken der Stadt Köln bis 2050 geschätzt auf Basis der stadtweiten Pflegequoten nach Alter und Geschlecht Stadt 2021 2030 2040 2050 Quote 2050 Innenstadt 6.025 6.306 6.950 7.061 5,4 % Rodenkirchen 6.872 7.208 8.027 8.198 7,2 % Lindenthal 8.934 9.355 10.416 10.635 6,8 % Ehrenfeld 5.320 5.576 6.140 6.233 5,6 % Nippes 6.786 7.116 7.898 8.055 6,7 % Chorweiler 5.107 5.369 5.965 6.087 7,2 % Porz 7.255 7.630 8.494 8.658 7,4 % Kalk 6.530 6.845 7.579 7.725 6,2 % Mülheim 8.377 8.795 9.727 9.920 6,5 % Stadt Köln 61.206 64.199 71.196 72.573 6,5 % Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2022): Bevölkerungsprognose für Köln 2022 bis 2050 und it.nrw (2022): Pflegestatistik Köln 2021, Berechnung des ISG 2023; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Von den rund 72.570 Pflegebedürftigen, die im Jahr 2050 in der Stadt Köln zu erwarten sind, werden rund 28.300 Männer (39 %) und rund 44.300 Frauen (61 %) sein (Tabelle 10). In den einzelnen Stadt- bezirken zeigt sich ein ähnliches Verhältnis. Die Pflegequote der Frauen ist mit 7,7 % höher als die der Männer mit 5,3 %. Die höhere Anzahl an pflegebedürftigen Frauen kann durch die durchschnittlich längere Lebenserwartung von Frauen erklärt werden, die sich auch in der demografischen Entwicklung niederschlägt. 55 T abelle 10: Pflegebedürftige in den Bezirken der Stadt Köln im Jahr 2050 Pflegebedürftige in den Stadtbezirken im Jahr 2050 geschätzt auf Basis der Pflegequoten nach Altergruppen und Geschlecht Männer unter 60 Jahre 60–64 Jahre 65–69 Jahre 70–74 Jahre 75–79 Jahre ab 80 Jahre insge samt Quote Innenstadt 788 140 197 234 295 1.244 2.898 4,5 % Rodenkirchen 615 146 212 267 366 1.528 3.135 5,7 % Lindenthal 849 169 249 330 461 1.915 3.972 5,5 % Ehrenfeld 658 128 174 204 257 1.071 2.492 4,6 % Nippes 656 146 207 259 333 1.442 3.043 5,4 % Chorweiler 450 116 171 217 263 1.188 2.405 5,9 % Porz 627 156 242 321 384 1.649 3.379 5,9 % Kalk 720 139 206 255 331 1.420 3.071 5,1 % Mülheim 863 190 285 346 411 1.794 3.889 5,2 % Männer gesamt 6.225 1.330 1.942 2.433 3.102 13.251 28.283 5,3 % Frauen unter 60 Jahre 60–64 Jahre 65–69 Jahre 70–74 Jahre 75–79 Jahre ab 80 Jahre insge samt Quote Innenstadt 694 159 236 325 455 2.294 4.164 6,3 % Rodenkirchen 554 187 286 408 606 3.022 5.063 8,5 % Lindenthal 808 225 362 528 798 3.942 6.663 8,0 % Ehrenfeld 588 150 230 312 421 2.040 3.741 6,5 % Nippes 606 187 290 431 587 2.912 5.012 7,9 % Chorweiler 408 150 236 330 432 2.126 3.682 8,3 % Porz 545 205 328 470 640 3.090 5.279 8,7 % Kalk 622 177 279 407 508 2.661 4.654 7,4 % Mülheim 758 249 372 522 649 3.481 6.032 7,6 % Frauen gesamt 5.583 1.689 2.619 3.734 5.096 25.568 44.290 7,7 % Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2022): Bevölkerungsprognose für Köln 2022 bis 2050 und it.nrw (2022): Pflegestatistik Köln 2021, Berechnung des ISG 2023; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. 56 4 Pflegebedürftigkeit und Demenz 4 .2 Ältere Menschen mit Demenz Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, an geronto- psychiatrischen Krankheiten, insbesondere an Demenz, zu erkran- ken. Eine Demenz geht mit dem Verlust kognitiver Fähigkeiten sowie mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz einher und ist in der Regel mit Hilfe- und Pflegebedürftigkeit verbunden.30 Durch das Zusammentreffen von Pflegebedürftigkeit und Demenz werden Ab- sprachen zu pflegerischen Abläufen und die Mitwirkung der Pflege- bedürftigen erschwert, was für Angehörige ebenso wie für professio- nelle Pflegekräfte eine zusätzliche Belastung darstellt. In der Pflegestatistik 2013 und 2015 wird das Vorliegen einer de- menziellen Erkrankung unter der Bezeichnung „eingeschränkte All- tagskompetenz“ erfasst. Eine eingeschränkte Alltagskompetenz lag nach § 45a SGB XI in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung vor, wenn aufgrund von demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geisti- gen Beeinträchtigungen oder psychischen Erkrankungen Menschen in ihrer Alltagskompetenz auf Dauer erheblich eingeschränkt sind. Seit Januar 2017 sind Demenzerkrankungen eine Komponente des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und werden daher nicht mehr ge- sondert statistisch ausgewiesen. Auf einem anderen Wege kann die Zahl der Menschen mit Demenz in der Stadt Köln dadurch berechnet werden, dass die in der For- schung ermittelten Demenzquoten differenziert nach Altersgruppe und Geschlecht auf die Bevölkerung übertragen werden. Die Alz- heimer Gesellschaft ermittelt regelmäßig Daten zur Prävalenz von mittlerer und starker Demenz auf Basis einer europäischen Studie.31 Für die Pflegeplanung sind alle Formen der Demenz zu berücksichti- gen, auch wenn sie noch nicht ärztlich behandelt werden, weil gera- de im Anfangsstadium mit spezifischen Problemkonstellationen zu rechnen ist: Gewohnte Orientierungen und Alltagsroutinen geraten zunehmend außer Kontrolle, aber die Menschen mit Demenz selbst können ebenso wenig mit der neuen Situation umgehen wie ihr so- ziales Umfeld, und professionelle Hilfe wird noch nicht in Anspruch genommen. Um auch diese Personengruppe mit in den Blick zu neh- 30 Weyerer, S. (2005): Altersdemenz. In: Robert Koch-Institut (Hrsg.), Gesund- heitsberichterstattung des Bundes Heft 28, Berlin: Robert Koch-Institut. 31 Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. (2022): Infoblatt 1. Die Häufigkeit von Demenzerkrankungen. Abrufbar unter: https:/ /www.deutsche-alzheimer.de/filead- min/Alz/pdf/factsheets/infoblatt1_haeufigkeit_demenzerkrankungen_dalzg.pdf 57 men, legen wir die von der Alzheimer Gesellschaft publizierten, weit gefassten Quoten der Demenz insgesamt zugrunde. Diese Quoten reichen von 0,19 % für Männer und 0,22 % für Frauen zwischen 40 und 59 Jahren bis zu 15,9 % für Männer und 22,3 % für Frauen in der Altersgruppe ab 80 Jahren. Berechnet man auf dieser Grundlage die Zahl der Menschen mit Demenz in der Stadt Köln, so ergibt sich eine Zahl von 18.992 Personen, was einer Quote von 2 % der Bevölkerung entspricht (Abbildung 12). Abbildung 12: Menschen mit Demenz nach Altersgruppe und Geschlecht 293 270 382 636 1.014 4.024 331 316 542 1.006 1.687 8.491 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 unter 60 Jahre 60–64 Jahre 65–69 Jahre 70–74 Jahre 75–79 Jahre ab 80 Jahren Menschen mit Demenz nach Altersgruppe und Geschlecht Stadt Köln 2021 Männer Frauen insgesamt: 18.992 Menschen mit Demenz 2% der Bevölkerung Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2022), Auswertung aus dem Einwohnermelderegister zum 31.12.2021, Deutsche Alzheimer Gesellschaft (2022): Häufig- keit von Demenzerkrankungen, Berechnung des ISG 2023; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Diese Gruppe der Menschen mit Demenz kommt nicht zu der Zahl der Pflegebedürftigen hinzu, sondern die meisten Personen mit De- menz werden durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff umfasst und seit dem Jahr 2017 ebenfalls als pflegebedürftige Personen ein- gestuft. Von den 18.992 Menschen mit Demenz im Jahr 2021 sind 6.619 Männer (35 %) und 12.372 Frauen (65 %). Demenz hängt sehr stark mit fortschreitendem Alter zusammen, rund 97 % der Betroffenen sind mindestens 60 Jahre und nur 3 % unter 60 Jahre alt. Am stärks- ten von Demenz betroffen ist die Altersgruppe ab 80 Jahren, zu der 66 % der Menschen mit Demenz gehören, davon 4.024 Männer und 8.491 Frauen. 58 4 Pflegebedürftigkeit und Demenz Demenz in den Kölner Stadtbezirken Eine Übertragung der Demenzquoten auf die Bevölkerung in den Stadtbezirken ergibt für den Bezirk Lindenthal mit 2.808 die höchste Anzahl an Personen mit Demenz, gefolgt von dem Stadtbezirk Mül- heim mit 2.589 Personen mit Demenz und die geringste Anzahl in den Stadtbezirken Ehrenfeld mit 1.574 Personen mit Demenz und Chorweiler mit 1.616 Personen mit Demenz (Tabelle 11). T abelle 11: Menschen mit Demenz in den Stadtbezirken Menschen mit Demenz in den Stadtbezirken der Stadt Köln 2021 Deutsche Alzheimer Gesellschaft 2021 Stadtbezirk 40–59 Jahre 60–69 Jahre 70–79 Jahre ab 80 Jahre insgesamt Innenstadt 70 146 396 1.143 1.755 Rodenkirchen 66 164 502 1.463 2.195 Lindenthal 88 203 648 1.870 2.808 Ehrenfeld 65 134 363 1.012 1.574 Nippes 70 164 487 1.416 2.137 Chorweiler 47 132 372 1.064 1.616 Porz 66 187 546 1.516 2.315 Kalk 67 160 453 1.323 2.003 Mülheim 86 219 577 1.708 2.589 Stadt Köln 624 1.509 4.343 12.515 18.992 Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2022): Auswertung aus dem Einwohnermelderegister zum 31.12.2021, Deutsche Alzheimer Gesellschaft (2022): Häufig- keit von Demenzerkrankungen, Berechnung des ISG 2023; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Entwicklung der Demenz in Köln bis zum Jahr 2050 Schätzt man die zukünftige Entwicklung von Demenz, indem man bei gleichbleibenden Quoten die sich verändernde Altersstruktur der Bevölkerung berücksichtigt, so wird die Anzahl der Menschen mit Demenz in der Stadt Köln bis zum Jahr 2050 voraussichtlich auf knapp 24.000 Personen wachsen, darunter 16.718 Personen ab 80 Jahren (Tabelle 12). 59 T abelle 12: Menschen mit Demenz in der Stadt Köln bis 2050 Menschen mit Demenz in der Stadt Köln bis 2050 Deutsche Alzheimer Gesellschaft 2021 Jahr 40–59 Jahre 60–79 Jahre ab 80 Jahre insgesamt Quote 2021 624 5.852 12.515 18.992 1,8 % 2030 600 6.645 12.741 19.986 1,8 % 2035 607 7.236 13.253 21.097 1,9 % 2040 609 7.637 14.638 22.883 2,0 % 2050 599 6.644 16.718 23.961 2,1 % Veränderung −4 % 14 % 34 % 26 % Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2022): Bevölkerungsprognose für Köln 2022 bis 2050, Deutsche Alzheimer Gesellschaft (2022): Häufigkeit von Demenzer- krankungen, Berechnung des ISG 2023; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Diese Veränderung entspricht einer Steigung von 26 %. Die Quote der Menschen mit Demenz wird dann voraussichtlich bei 2,1 % der Gesamtbevölkerung der Stadt Köln liegen. Entsprechend der demo- grafischen Entwicklung in Form einer etwa gleichbleibenden Zahl von Personen unter 60 Jahren sowie eines starken Anstiegs der Zahl älterer Personen sinkt der Anteil der Menschen mit Demenz unter 60 Jahren um 4 % leicht, während sich in der Altersgruppe der 60- bis 79-Jährigen deren Anteil um 14 % erhöht. In der Altersgruppe der ab 80-Jährigen ist mit einem Anstieg um 34 % zu rechnen. Auch in den einzelnen Stadtbezirken wird die Anzahl der Menschen mit Demenz stetig ansteigen. Der größte absolute Zuwachs bis zum Jahre 2050 ist im Bezirk Lindenthal mit einem Anstieg von 738 Personen zu erwarten (Tabelle 13). Der nächstgrößte Zuwachs von Menschen mit Demenz wird in Mülheim (Zuwachs um 676 Menschen mit Demenz) und Porz (Zuwachs um 608 Menschen mit Demenz) erwartet. 60 4 Pflegebedürftigkeit und Demenz T abelle 13: Menschen mit Demenz in den Stadtbezirken bis 2050 Menschen mit Demenz in den Stadtbezirken der Stadt Köln von 2021 bis 2050 Deutsche Alzheimer Gesellschaft 2022 Stadtbezirk 2021 2030 2035 2040 2050 2021– 2050 Innenstadt 1.755 1.848 1.949 2.112 2.210 455 Rodenkirchen 2.195 2.307 2.436 2.646 2.773 578 Lindenthal 2.808 2.950 3.116 3.385 3.546 738 Ehrenfeld 1.574 1.658 1.749 1.893 1.977 403 Nippes 2.137 2.247 2.372 2.574 2.696 559 Chorweiler 1.616 1.702 1.798 1.950 2.043 427 Porz 2.315 2.439 2.577 2.795 2.922 608 Kalk 2.003 2.108 2.225 2.413 2.529 526 Mülheim 2.589 2.727 2.876 3.115 3.266 676 Stadt Köln 18.992 19.986 21.097 22.883 23.961 4.970 Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2022): Bevölkerungsprognose für Köln 2022 bis 2050, Deutsche Alzheimer Gesellschaft (2022): Häufigkeit von Demenzer- krankungen. Berechnung des ISG 2023; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. 4 .3 Entwicklung von Pflegebedarf und Demenz in der Gesamtschau Das Risiko von Pflegebedarf und Demenz gewinnt mit zunehmen- dem Alter an Bedeutung. Allerdings ist der Zusammenhang der ver- schiedenen Risiken mit dem Alter unterschiedlich stark ausgeprägt. › Von den Personen mit Pflegebedarf waren im Jahr 2021 20 % jünger als 60 Jahre und 80 % 60 Jahre oder älter. › Von den Personen mit Demenz waren im Jahr 2021 nur 3 % in der Altersgruppe der unter 60-Jährigen und 97 % im Alter ab 60 Jahren. Aufgrund dieser unterschiedlichen Altersstruktur und der unter- schiedlichen Entwicklung einzelner Altersgruppen weichen die Steigungsraten im Zeitverlauf voneinander ab. So wird die Zahl der Pflegebedürftigen von 61.206 Personen im Jahr 2021 um 19 % auf insgesamt rund 72.600 Personen im Jahr 2050 steigen. Etwas 61 stärker wird im selben Zeitraum voraussichtlich die Zahl der Perso- nen mit Demenz steigen (+26 %) und im Jahr 2050 insgesamt knapp 24.000 Personen umfassen (Abbildung 13). Abbildung 13: Entwicklung von Pflegebedarf und Demenz in der Stadt Köln 61.206 64.199 67.023 71.196 72.573 18.992 19.986 21.097 22.883 23.961 0 1 0 . 0 0 0 2 0 . 000 3 0 . 000 4 0 . 0 0 0 5 0 . 000 6 0 . 000 7 0 . 0 0 0 8 0 . 000 2021 2030 2035 2040 2050 Entwicklung von Pflegebedarf und Demenz in der Stadt Köln 2021 bis 2050 P fle g e b e d ü r f t i g e d a v o n M e n s c h e n m i t D e m e n z +19% +26% Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2022): Bevölkerungsprognose für Köln 2022 bis 2050, it.nrw (2022): Pflegestatistik 2021, Deutsche Alzheimer Gesell- schaft (2022): Häufigkeit von Demenzerkrankungen, Berechnung des ISG 2023 Diese Gruppe der Menschen mit Demenz kommt nicht zu der Zahl der Pflegebedürftigen hinzu, sondern die meisten Personen mit De- menz werden durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff umfasst, sie werden seit dem Jahr 2017 ebenfalls als pflegebedürftige Perso- nen eingestuft. 4 .4 Leistungen der Hilfe zur Pflege Einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII haben Pflegebedürftige, denen (und deren Ehegatten oder Lebenspart- ner*innen) nicht zuzumuten ist, dass sie die für die Pflege benötigten Mittel aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen aufbringen (§ 61 SGB XII). Überwiegend betrifft dies diejenigen Pflegebedürf- tigen, deren Pflegebedarf durch die pauschalierten Leistungen der Pflegeversicherung nicht vollständig abgedeckt wird, die aber nicht über die erforderlichen Mittel verfügen, um den übersteigenden Betrag selbst zahlen zu können (z. B. bei vollstationärer Pflege oder bei kostenintensiver (Schwerst-)Pflege). In wenigen Fällen kommt es auch vor, dass eine Person nicht pflegeversichert ist, dann trägt der örtliche Sozialhilfeträger im Falle der Bedürftigkeit Pflegeleistungen 62 4 Pflegebedürftigkeit und Demenz in gleichem Umfang wie die Pflegeversicherung.32 Weiterhin besteht ein Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege, wenn ein Pflege- bedarf voraussichtlich für weniger als sechs Monate33 besteht und keine vorrangigen Träger Leistungen übernehmen. In der Stadt Köln bezogen am Jahresende 2016 insgesamt 6.124 Pflegebedürftige ab 65 Jahren Leistungen der Hilfe zur Pflege (inklu- sive Pflegewohngeld), dies waren 3 % der Bevölkerung ab 65 Jahre und älter (Abbildung 14). Davon bezogen 3.788 Personen die Hilfe zur Pflege in stationärer Form (62 %) und 2.336 Personen die Hilfe zur Pflege in ambulanter Form (38 %). Die Erweiterung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 hat dazu geführt, dass Fälle im häuslichen Umfeld, die zuvor als „leichter“ bewertet wurden, nun auch Anspruch auf Leistungen der Pflegever- sicherung haben. Da für diese Fälle zuvor die Hilfe zur Pflege einge- sprungen war, wurde diese durch die gesetzliche Änderung entlastet. Infolge dieser Entwicklung ist die Zahl der Bezieher*innen der Hilfe zur Pflege von 2016 bis zum Jahr 2022 auf insgesamt 4.750 Perso- nen gesunken (−22 %). Die Zahl der Bezieher*innen von ambulanter Hilfe zur Pflege hat sich in diesem Zeitraum aufgrund der Pflegere- form halbiert und ist um −54 % auf 1.070 Bezieher*innen zurückge- gangen. Dagegen ist die Zahl der Bezieher*innen stationärer Hilfe zur Pflege mit 3.680 Personen (−2,9 %) relativ konstant geblieben, weil sich der Personenkreis der stationär Pflegebedürftigen durch den erweiterten Begriff der Pflegebedürftigkeit kaum verändert hat. Die Zahl der Beziehenden der Hilfe zur Pflege im stationären Bereich ist im Jahr 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 um 5 % zurückgegangen. Dies ist vermutlich auf den im Jahr 2022 neu eingeführten Leis- tungszuschlag der Pflegekassen nach § 43c SGB XI zurückzuführen. Dieser Leistungszuschlag unterstützt Pflegebedürftige mit Pflege- grad 2 bis 5 in vollstationärer Dauerpflege und steigt mit Dauer der vollstationären Pflege an. Der Zuschlag verringert den Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Ausbildungs- und Ehrenamtszuschläge und wird direkt an die stationäre Einrich- tung gezahlt. 32 Infolge der Migrationsbewegungen der vergangenen Jahre könnte deren Zahl in Zukunft steigen. 33 Die Pflegeversicherung erkennt Pflegebedürftigkeit erst ab einer Dauer von mindestens sechs Monaten an. 63 Das Verhältnis der Leistungsempfänger*innen der Hilfe zur Pflege liegt im Jahr 2022 bei 77 % im stationären gegenüber 23 % im ambu- lanten Bereich. Abbildung 14: Bezieher*innen der Hilfe zur Pflege 2.336 1.847 1.537 1.329 1.280 1.134 1.070 3.788 3.528 3.530 3.782 3.908 3.865 3.680 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 4.500 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Bezieher*innen der Hilfe zur Pflege Einwohner*innen ab 65 Jahren mit Hauptwohnsitz in Köln ambulante Pflege stationäre Pflege Quelle: Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Stadt Köln; Darstellung ISG 2023 Die Ausgaben der Hilfe zur Pflege (inklusive Pflegewohngeld34) für Leistungsbeziehende ab 65 Jahren sind im stationären Bereich von 73,34 Mio. Euro (2016) zunächst um 10 % auf 66,29 Mio. Euro (2017) gesunken und danach auf 80,66 Mio. Euro im Jahr 2021 angestie- gen, damit lagen sie um 10 % höher als im Jahr 2016 (Abbildung 15). Im Jahr 2022 sind die Ausgaben im stationären Bereich um 26 % gesunken (Veränderung 2016 bis 2022: −19 %). Dieser Kos- tenrückgang ist auch auf die bereits beschriebene Einführung des Leistungszuschlags in vollstationärer Dauerpflege zurückzuführen. Da die Kosten in stärkerem Umfang gesunken sind als die Zahl der Leistungsbeziehenden, ist davon auszugehen, dass sich der Kreis der Leistungsbeziehenden der Hilfe zur Pflege durch Einführung des Leistungszuschlags wenig verändert hat, dass sich jedoch aufgrund des Leistungszuschlags die Höhe der Unterstützung durch die Hilfe zur Pflege verringert hat. 34 Das Pflegewohngeld ist eine besondere finanzielle Hilfe in NRW für dauerhafte Bewohner*innen einer stationären Einrichtung, die nicht über ausreichende eigene finanzielle Mittel verfügen, um die Investitionskosten zu tragen. Das Pflegewohn- geld wird direkt an die Einrichtung ausgezahlt. 64 4 Pflegebedürftigkeit und Demenz Im ambulanten Bereich sind die Ausgaben von 13,52 Mio. Euro (2016) zunächst um 6 % auf 12,74 Mio. Euro (2018) zurückgegangen und lagen im Jahr 2019 mit 13,16 Mio. Euro um 3 % niedriger als im Jahr 2016. Anschließend sind die Ausgaben stetig gestiegen und la- gen im Jahr 2022 bei 15,63 Mio. Euro. Dies entspricht einen Anstieg um 16 % seit dem Jahr 2016. Abbildung 15: Ausgaben der Hilfe zur Pflege 13,52 12,84 12,74 13,16 13,35 14,59 15,63 73,34 66,29 70,09 77,36 79,09 80,66 59,36 0 € 20 € 40 € 60 € 80 € 100 € /two.tab/zero.tab/one.tab/six.tab /two.tab/zero.tab/one.tab/seven.tab /two.tab/zero.tab/one.tab/eight.tab /two.tab/zero.tab/one.tab/nine.tab /two.tab/zero.tab/two.tab/zero.tab /two.tab/zero.tab/two.tab/one.tab /two.tab/zero.tab/two.tab/two.tab J a h r Millionen Ausgaben der Hilfe zur Pflege Ausgaben ambulant Ausgaben stationär Quelle: Amt für Stadtentwicklung und Statistik Stadt Köln; Darstellung ISG 2023. Hier werden nur die Ausgaben für Leistungsbeziehende ab 65 Jahren dargestellt. Die Ausgaben pro Leistungsbezieher*in ab 65 Jahren sind im Be- reich der stationären Hilfe zur Pflege von 19.360 Euro im Jahr 2016 zunächst um 3 % auf 18.790 Euro im Jahr 2017 gesunken und dann wieder um 9 % auf 20.456 Euro im Jahr 2019 angestiegen (Abbil- dung 16). Abbildung 16: Ausgaben der Hilfe zur Pflege pro Leistungsbezieher*in 5.790 6.952 8.292 9.903 10.427 12.864 14.611 19.360 18.790 19.856 20.456 20.239 20.869 16.131 0 € 5.000 € 10.000 € 15.000 € 20.000 € 25.000 € 20 16 20 17 20 18 20 19 20 20 20 21 20 22 Jahr Ausgaben der Hilfe zur Pflege pro Leistungsbezieher*in ab 65 Jahren ambulant stationär Quelle: Amt für Stadtentwicklung und Statistik; Darstellung ISG 2023 65 Nach einem kurzen Rückgang im Jahr 2020 lagen die Kosten im Jahr 2021 bei 20.869 Euro pro Leistungsbezieher*in ab 65 Jahren. Im Jahr 2022 sind die Kosten pro Leistungsbezieher*in wie auch die Gesamtkosten deutlich zurückgegangen und lagen bei 16.131 Euro (Veränderung 2016 bis 2022: −17 %). Im Bereich der ambu- lanten Hilfe zur Pflege sind die Ausgaben pro Leistungsbezieher*in ab 65 Jahren von 5.790 Euro im Jahr 2016 über 9.903 Euro im Jahr 2018 (+71 %) auf 14.611 Euro im Jahr 2022 durchgehend gestiegen (Veränderung 2016 bis 2022: +152 %). Da die Zahl der Leistungs- beziehenden der Hilfe zur ambulanten Pflege gesunken ist, ist davon auszugehen, dass es sich um kostenintensive Fälle handelt, sodass die Pro-Kopf-Ausgaben gestiegen sind. Eine Prognose der längerfristigen Entwicklung der Hilfe zur Pflege ist auf dieser Grundlage mit hoher Unsicherheit behaftet; einerseits ist davon auszugehen, dass angesichts der steigenden Zahl der Pflege- bedürftigen längerfristig auch wieder mit einem Anstieg der Zahl der Leistungsbeziehenden der Hilfe zur Pflege zu rechnen sein wird, und entsprechend ist auch mit einem Anstieg der Ausgaben zu rechnen. Angesichts der prognostizierten Entwicklung der Rentenhöhe wird auch damit zu rechnen sein, dass der Anteil der Pflegebedürftigen, die auf ergänzende Hilfe zur Pflege angewiesen sind, längerfristig steigen wird. Hinzu kommt, dass aufgrund der Gesetzesänderungen zur Bezahlung der Pflegekräfte, die den Pflegeberuf attraktiver ma- chen sollen, die Kosten für stationäre Pflege steigen werden. Ande- rerseits wird der Zuschuss der Pflegeversicherung zum Eigenanteil in stationärer Pflege, der mit zunehmender Dauer der Pflege ansteigt, in den kommenden Jahren weitere Wirkung entfalten. Angesichts dieser gegenläufigen Einflussfaktoren ist eine verlässliche Prognose der zukünftigen Entwicklung der Hilfe zur Pflege nicht möglich. 66 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln 67 Die spezifischen Bedarfslagen der Hilfe- und Pflegebedürftigen sowie der Menschen mit Demenz erfordern ein abgestimmtes, leis- tungsfähiges Angebot an Pflege- und Hilfeleistungen. In der Stadt Köln besteht ein breites Spektrum von Diensten und Einrichtungen, die Unterstützungsleistungen für Hilfe- und Pflegebedürftige sowie für Menschen mit Demenz erbringen. Nach dem Grundsatz „ambu- lant und teilstationär vor stationär“ umfasst das Angebotssystem in der Stadt Köln verschiedene Formen von Pflege und Unterstüt- zung, die von vielfältigen Beratungsangeboten über ambulante oder Tages- und Kurzzeitpflege bis zu betreuten Wohnformen reichen. Vollstationäre Pflege ist erforderlich, wenn die Pflegebedürftigen z. B. aufgrund einer fortgeschrittenen Demenz einfache Aufgaben des Alltags nicht mehr selbstständig bewältigen können und Ange- hörige dem Bedarf an Hilfe und Pflege nicht nachkommen können. Bevor aber ein Umzug in eine stationäre Einrichtung erfolgt, sollen zunächst alle anderen Möglichkeiten der Unterstützung geprüft und ausgeschöpft werden. Abbildung 17: Pflegerische und ergänzende Angebote im Überblick hilfe- und pflege- bedürftige Menschen und ihre Angehörigen medizinische Versorgung 523 hausärztliche Praxen, 222 Apotheken 24 Kliniken mit 6.602 Betten, 13 psychiatrische Kliniken mit 963 Plätzen Wohnen 153 Beratungs- angebote 21 ambulant betreute Wohngemeinschaften mit 176 Plätzen 48 Häuser und Wohnanlagen mit 3.639 Service- Wohnungen barrierefreie / barrierearme Wohnungen 164 Pflegedienste mit 4.056 Mitarbeitenden stationäre Pflege ambulante Dienste 93 Pflegeeinrichtungen mit 7.256 Plätzen 85 Einrichtungen, 564 Kurzzeitpflegeplätze (darunter 72 solitäre Plätze) Sterbebegleitung 43 Palliativärzt*innen, 19 Palliativpflege- dienste, 3 Palliative-Care-Teams 10 stationäre Hospize und Palliativstationen, 12 ambulante Hospizdienste flankierende Hilfe 160 Angebote zu Freizeit / Engagement 224 niedrigschwellige Alltagshilfen 182 Betreuungs- angebote teilstationäre Pflege 24 Tagespflege- einrichtungen mit 384 Plätzen Pflegeplanung Stadt Köln 2022 Information & Beratung Quelle: Darstellung des ISG 2023 68 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln In diesem Kapitel werden die Versorgungslage und Angebotsdichte in der Stadt Köln und den einzelnen Stadtbezirken zum Stand De- zember 2022 dargestellt. Die kommunale Pflegeplanung beschränkt sich dabei nicht auf den Kernbereich der ambulanten, teil- und voll- stationären Pflege, sondern nimmt auch Maßnahmen und Hilfen in den Blick, die über die rein pflegerischen Versorgungsangebote hinausgehen. Nur unter Berücksichtigung und Einbeziehung eines breiten Spektrums von Unterstützungsmöglichkeiten kann das Ziel, dass ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf möglichst lange im Privathaushalt wohnen bleiben können, erreicht werden. Die Bestandsaufnahme hat ein vielfältiges Spektrum an Versor- gungsangeboten in pflegerischen und pflegeergänzenden Bereichen sowie im Bereich des Wohnens im Alter ergeben. Abbildung 17 zeigt das weite Spektrum dieser Angebote im Überblick. 5 .1 Pflegerische Angebote Das Wichtigste in Kürze Das pflegerische Angebotssystem in der Stadt Köln umfasst verschiedene Komponenten, die unterschiedlich entwickelt sind. Der Personalbestand von 4.056 Mitarbeiter*innen in 164 ambu- lanten Pflegediensten (6,4 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren) liegt unter dem Landesdurchschnitt Nordrhein-West- falens und dem Bundesdurchschnitt (7,5 bzw. 7,2 Mitarbeiter*in- nen je 100 Ältere ab 80 Jahren). In 24 Tagespflegeeinrichtungen stehen in der Stadt Köln ins- gesamt 384 Plätze zur Verfügung, dies entspricht 0,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Diese Quote ist deutlich niedriger als der Landesdurchschnitt mit 1,0 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren und der Bundesdurchschnitt mit 1,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. In einem Stadtbezirk besteht ein solches Angebot noch nicht, es sollte aber wohnortnah vorhanden sein. Durch weitere Planungen wird diese Versorgungslage jedoch verbessert. 69 Von fünf Einrichtungen werden 72 Plätze der solitären Kurzzeit- pflege angeboten. Die Versorgungsdichte der solitären Kurzzeit- pflege liegt mit 0,1 Plätzen je 100 Einwohner*innen ab 80 Jah- ren unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt von 0,4 Plätzen je 100 Ältere. Des Weiteren stellen 80 Einrichtungen 492 ein- gestreute Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung. Rechnet man alle Plätze zusammen, liegt die Versorgungsdichte im Bereich der Kurzzeitpflege bei 0,9 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Im Bereich der vollstationären Pflege stehen in 93 Einrichtun- gen 7.256 Plätze zur Verfügung. Die Versorgungsdichte liegt mit 11,4 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren unter dem Landes- durchschnitt von 13,7 Plätzen je 100 Ältere und dem Bundes- durchschnitt von 14,4 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren. Seit dem Jahr 2019 (mit 12,3 Plätzen je 100 Ältere) ist sie zurückge- gangen. Aus den Befragungen der verschiedenen Anbieter pflegerischer Leistungen geht hervor, dass der bundesweit bestehende Fach- kräftemangel auch in der Stadt Köln Herausforderungen für den Bereich der Pflege mit sich bringt. In einigen Einrichtungen müssen Überstunden geleistet werden, um die laufende Ver- sorgung zu garantieren. Viele der befragten Dienstleister berich- ten von Schwierigkeiten, passendes Personal zu finden. Dies betreffe alle Fachbereiche und alle Qualifikationsstufen. Nach Einschätzung der Einrichtungen steht diese Schwierigkeit unter anderem in Zusammenhang mit fehlenden fachlichen Qualifika- tionen und fehlenden sozialen Kompetenzen von Bewerber*in- nen, aber auch mit den hohen körperlichen und psychischen Belastungen des Pflegeberufs. Der Kern des Versorgungssystems umfasst die in engerem Sinne pflegerischen Angebote im ambulanten, teilstationären und statio- nären Bereich. Dazu gehören ambulante Dienste, Tagespflege und Kurzzeitpflege sowie die vollstationäre Pflege. Das Angebot von Hil- fe- und Pflegeleistungen in diesen Bereichen wurde in Abstimmung mit der Stadt Köln systematisch erfasst. Auf diese Weise wird eine Zuordnung dieser Unterstützungsformen nach der Art des Angebots, nach den verfügbaren Kapazitäten sowie nach den Stadtbezirken der Stadt Köln ermöglicht. 70 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln Zur Vergleichbarkeit der Versorgungs- dichte einzelner Angebotsformen der Stadtbezirke untereinander sowie der Ver- sorgungsdichte in der Stadt Köln mit dem Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen werden Kennzahlen gebildet. Diese bezie- hen sich auf die vorhandene Versorgungs- kapazität (bei Einrichtungen: Platzkapa- zität; bei Diensten: Personalkapazität) in Relation zur Bevölkerung ab einem Lebensalter von 80 Jahren. Diese Alters- gruppe wurde als Bezugsgruppe gewählt, weil Hilfe- und Pflegebedarf überwiegend in dieser Altersgruppe auftreten (vgl. Kapitel 4). Die Alternative, diese Kapazi- täten auf die Zahl der Pflegebedürftigen zu beziehen, ist aus statistischen Gründen nicht umsetzbar: Die Pflegestatistik weist einen zeitlichen Verzug auf, da sie nur alle zwei Jahre erhoben wird und ihre Ergeb- nisse erst ein weiteres Jahr danach ver- öffentlicht werden, und sie bleibt in der räumlichen Differenzierung unscharf, da sie lediglich die Zahl der Pflegebedürfti- 35 Demnach gilt eine Versorgungskennzahl als durchschnittlich, wenn sie vom Mittelwert um eine halbe Standardabweichung nach oben oder unten abweicht. Sie gilt als überdurchschnittlich, wenn sie um 0,5 bis 1,5 Standardabweichungen nach oben abweicht („unterdurchschnittlich“ entsprechend nach unten). Als „stark überdurchschnittlich“ werden Kennzahlen bewertet, die um mehr als 1,5 Standardabweichungen nach oben ab- weichen („stark unterdurchschnittlich“ entsprechend nach unten). gen für die Stadt insgesamt, nicht aber für die einzelnen Stadtbezirke ausweist. Daher werden die Angebotskapazitäten auf die hochaltrige Bevölkerung bezogen, deren Zahl eng mit dem Merkmal der Pflegebedürftigkeit zusammenhängt und die aktueller sowie räumlich differenziert verfügbar ist. Für die Erstellung der Karten für einzelne Versorgungsangebote wurden auf Grund- lage der Versorgungsquoten je 100 Ältere ab 80 Jahren standardisierte Indexwerte gebildet, die sich immer auf den jeweili- gen gesamtstädtischen Durchschnitts- wert eines Indikators beziehen. An den Indexwerten ist daher direkt ablesbar, ob und wie weit der Wert eines Teilraums über- oder unterhalb des jeweiligen ge- samtstädtischen Durchschnitts liegt. Alle Indexwerte werden in Anlehnung an das Monitoring Stadtentwicklung der Stadt Köln in fünf gleichbleibende Kategorien eingeteilt (Abbildung 18).35 Abbildung 18: Kategorien des Monitoring Stadtentwicklung Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem stark unter- durchschnittlich unter- durchschnittlich durchschnittlich über- durchschnittlich stark über- durchschnittlich −1,5 −0,5 0,50 1,5 Stadt Köln 71 Zusätzlich zu diesen statistischen Analysen der Angebote hat das ISG Befragungen von Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediens- ten und Anbietern von Tagespflege sowie von Anbietern des Service- wohnens und ambulanten Wohngemeinschaften durchgeführt, um ergänzende Informationen zu erhalten und ein differenziertes Bild der aktuellen Pflegesituation in der Stadt Köln zeichnen zu können. Ambulante Dienste Wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt, leisten ambulante Pflegedienste pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfen im Privathaushalt nach § 36 SGB XI oder häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V. Wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend die Pflege nicht erbringen kann, leisten sie auch Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Außer- dem bieten einige ambulante Dienste niedrigschwellige Hilfen wie Unterstützung bei der Haushaltsführung und Unterstützung im Alltag für Menschen mit Demenz nach § 45a SGB XI an. Die Kosten für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes trägt die Pflege- versicherung, wenn eine anerkannte Pflegebedürftigkeit vorliegt. Im Jahr 2022 sind in der Stadt Köln 164 ambulante Pflegedienste an- sässig, davon die meisten in den Stadtbezirken Mülheim (27 Dienste) und Lindenthal (26 Dienste; Tabelle 14). Die in der Tabelle ausgewie- sene Versorgungsdichte pro Stadtbezirk ist allerdings für ambulante Dienste wenig aussagekräftig, da diese nach dem Sitz des Dienstes registriert wurden, aber in der Regel über die Stadtbezirke hinaus tätig sind. Ein Vergleich der Versorgungslage durch ambulante Pflegedienste in den Jahren 2019 und 2021 ergibt, dass die Zahl der Pflegedienste von 156 auf 164 gestiegen ist (Tabelle 14). 72 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln T abelle 14: Versorgung durch ambulante Dienste Versorgung durch ambulante Dienste Stadtbezirk Stadt Köln 2019 Stadt Köln 2022 Ein rich tungen Mit arbeitende je 100 ab 80 Jahre Ein rich tungen Mit arbeitende je 100 ab 80 Jahre Innenstadt 14 368 6,7 14 371 6,4 Rodenkirchen 20 525 7,7 17 476 6,4 Lindenthal 28 736 8,6 26 634 6,6 Ehrenfeld 14 368 7,4 14 345 6,7 Nippes 12 315 4,7 14 292 4,1 Chorweiler 7 184 3,6 7 186 3,4 Porz 17 447 6,4 24 512 6,6 Kalk 19 499 7,8 21 539 8,0 Mülheim 25 657 8,0 27 702 8,1 Köln insgesamt 156 4.098 6,9 164 4.056 6,4 Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023 Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Laut Pflegestatistik waren im Jahr 2019 in den ambulanten Pflege- diensten insgesamt 4.098 Mitarbeiter*innen tätig. Nach der Pflege- statistik 2021 ist diese Zahl geringfügig auf 4.056 Mitarbeitende in ambulanten Pflegediensten gesunken. Davon sind 1.482 Mitarbei- tende (37 %) vollzeitbeschäftigt und 2.574 Mitarbeitende (63 %) in Teilzeit beschäftigt. 933 Mitarbeitende sind im Alter ab 55 Jahren, dies entspricht 23 % aller Mitarbeitenden. Bezogen auf die Einwohner*innen mit einem Lebensalter von min- destens 80 Jahren ergab sich für die Stadt Köln im Jahr 2019 eine Versorgungsdichte von 6,9 Mitarbeitenden je 100 Ältere, die sich bis zum Jahresende 2021 auf 6,4 Mitarbeitende je 100 Ältere ver- schlechtert hat. Diese Versorgungsdichte ist niedriger als im Landes- durchschnitt (7,5 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere) und im Bundes- durchschnitt (7,2 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren). 73 Um die Versorgungsdichte innerhalb der einzelnen Stadtbezirke schätzen zu können, wurden die Personalangaben der Pflegediens- te, die sich an der Befragung beteiligten, zugrunde gelegt. Bei allen anderen Pflegediensten wurde ein Mittelwert verwendet, der auf der in der Pflegestatistik 2021 genannten Gesamtzahl von 4.056 Mit- arbeiter*innen basiert. Abbildung 19: Sitz der ambulanten Pflegedienste in der Stadt Köln Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim überdurchschnittlich stark überdurchschnittlich durchschnittlich unterdurchschnittlich stark unterdurchschnittlich Personal je 100 Ältere ab 80 Jahren Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023 74 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln Ergebnisse der ISG-Befragung von ambulanten Pflegediensten Ende Mai 2023 hat das ISG die ambulanten Pflegedienste in der Stadt Köln mit der Bitte um Teilnahme an einer Online-Befragung angeschrieben. An dieser Befragung beteiligten sich 13 Pflegedienste. Die Befragung kommt zu folgenden Ergebnissen: › Versorgungsgebiete: Zu den tatsäch- lichen Einsatzgebieten der befragten Pflegedienste zählen alle Bezirke der Stadt Köln; zu den am häufigsten ge- nannten Versorgungsgebieten zählen Kalk (50 %), Mülheim (42 %) und Porz (33 %; Mehrfachnennungen möglich). Die Hälfte der Befragten versorgt ei- nen Stadtbezirk, zwei Anbieter haben zwei Stadtbezirke als tatsächliches Einsatzgebiet angegeben, ein Anbieter ist in drei Stadtbezirken und weitere zwei Anbieter sind in vier Stadtbezir- ken tätig. Ein ambulanter Pflegedienst zählt das gesamte Stadtgebiet mit den neun Bezirken zu seinem tatsächli- chen Einsatzgebiet. Zwei befragte An- bieter sind auch über die Stadtgrenze hinaus tätig. › Klient*innen: Die ambulanten Diens- te versorgen zum Zeitpunkt der Be- fragung 178 Klient*innen im Durch- schnitt, wobei die Anzahl von Anbieter zu Anbieter stark variiert und von vier (zwei Nennungen) bis 400 Klient*in- nen reicht. Durchschnittlich sind 52 % der betreuten Personen Frauen. Zu Staatsangehörigkeit und inter- nationaler Familiengeschichte ihrer Klient*innen haben acht befragte Dienste Angaben gemacht: Die An- teile der Pflegebedürftigen mit aus- ländischer Staatsangehörigkeit und mit internationaler Familiengeschichte variiert zwischen den Anbietern stark. Die Anteile derjenigen mit internatio- naler Familiengeschichte reicht von 3 % über 25 % bis zu 100 % (kleiner Anbieter mit nur vier Pflegebedürfti- gen); durchschnittlich liegt der Anteil bei 10 %. Ebenso haben acht Anbieter von ambulanten Pflegediensten An- gaben zu LSBTIQ*-Pflegebedürftigen gemacht. Fünf Anbieter gehen davon aus, dass diese Gruppe unter ihren Klient*innen nicht vertreten ist, zwei Anbieter schätzen die entsprechen- den Anteile auf 1 %, ein anderer An- bieter auf 3 %. Der Durchschnitt der geschätzten Angaben liegt insgesamt bei 1 %. Angaben zum Pflegegrad der Klient*innen machen zehn befragte Anbieter: Demnach haben 8 % der Klient*innen Pflegegrad 1 und knapp die Hälfte Pflegegrad 2. Dem Pflege- grad 3 sind gut 30 % der Betreuten zugeordnet und 10 % dem Pflegegrad 4. Nur 3 % haben Pflegegrad 5. In der ambulanten Pflege sind somit die Anteile der Klient*innen mit Pflege- grade 4 und 5 deutlich niedriger als in der Verteilung aller Pflegebedürftigen nach Pflegegrad (vgl. Abschnitt 4.1). › Personal, Auszubildende und Ehren- amtliche: Die befragten ambulanten Pflegedienste beschäftigen durch- schnittlich 38 Mitarbeiter*innen in 23 Vollzeitstellen. Die Anzahl der Mit- arbeiter*innen variiert von Anbieter zu Anbieter stark und reicht von neun bis 75 zu 106 Angestellten. Knapp 70 % der befragten Pflegedienste (neun Anbie- ter) geben an, dass ihre Mitarbeiten- den über spezifische Qualifikationen verfügen. Dies sind gerontopsychi- atrische Zusatzqualifikationen (drei Nennungen), Qualifikationen in medi- zinischer Intensivpflege und außerkli- nischen Beatmung (drei Nennungen) sowie in kultursensibler Pflege (eine Nennung). Weiterhin werden sonstige Zusatzqualifikationen im Bereich Pra- xisanleitung sowie im Wundmanage- ment genannt. Qualifikationen in der allgemeinen Palliativpflege und in der spezialisierten ambulanten Palliativ- versorgung weisen die Mitarbeitenden der befragten Pflegedienste nicht auf. Von den 13 Anbietern bilden zurzeit elf Betriebe aus (85 %), dabei liegt die Zahl der Auszubildenden zwischen einem und fünf. Fünf Anbieter der am- bulanten Pflegedienste setzen auch Pflegekräfte über Zeitarbeitsfirmen ein (39 %). Vier der ambulanten Pfle- gedienste bemühen sich, Personal aus dem Ausland zu gewinnen (31 %). Ein Anbieter gibt an, dass die Bemühun- gen bisher erfolglos sind, zwei weitere befinden sich noch in der Anfangspha- se. Drei Anbieter geben an, grundsätz- lich auch ehrenamtliche Mitarbeitende in ihre Arbeit einzubeziehen, zurzeit ist dies bei zwei Anbietern der Fall. Bei einem Anbieter engagieren sich zurzeit 15 Ehrenamtliche, die im Be- reich Betreuung aktiv sind. Der ande- re Anbieter gibt neben dem Bereich Einzelbetreuung und Begleitung auch an, dass sich die Ehrenamtlichen bei Veranstaltungen und Ausflügen ein- bringen. Die Ehrenamtlichen werden von einem Anbieter über Social Media gewonnen. Ein anderer Anbieter gibt an, einen eigenen Zuständigkeits- bereich für das Thema Ehrenamt zu haben. Sechs von zehn befragten Diensten, die hierzu Angaben machten, benöti- gen mehr Mitarbeitende, als ihnen zur- zeit zur Verfügung stehen. Bei einem Anbieter wird das ab dem Jahr 2024 so sein, und bei drei Befragten ist der Personalbedarf gedeckt. Bei sieben der befragten Pflegedienste müs- sen die Mitarbeitenden Überstunden leisten, um die laufende Versorgung zu garantieren (54 %). Der geschätzte An- teil der Überstunden gemessen an der vereinbarten Wochenstundenzahl liegt zwischen 2 % und 15 %. Schwierigkei- ten, passende Mitarbeitende zu fin- den, haben sechs Anbieter, vier haben teilweise Schwierigkeiten. Ein befrag- ter Anbieter gibt an, keine Probleme zu haben, Mitarbeitende zu finden. Gründe für die Schwierigkeiten sehen die Befragten zum einen darin, dass es zu wenige Bewerbungen gibt, zum anderen sind die fachlichen Qualifika- tionen und sozialen Kompetenzen der Bewerber*innen nicht ausreichend. Gefragt nach ihren Strategien der Personalgewinnung geben die be- fragten Anbieter an, Stellenausschrei- bungen über verschiedene Medien zu veröffentlichen (z. B. Zeitung, Social Media, Bewerbungsplattformen und Portale – teilweise mit Vermittlungs- provision), mit Jobvermittlern und Rekrutierungsfirmen zusammenzu- arbeiten und auf Ausbildungs- und Jobmessen präsent zu sein. Ebenso wird neues Personal über die Mitarbei- tenden gewonnen, in einem Fall wird ergänzt, dass hier auch ein Vermitt- lungsbonus gezahlt wird. Einige Be- fragte merken an, dass es am besten 76 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln ist, über Ausbildung, Freiwilligendiens- te (FSJ / BFD) und Praktika neues Personal zu gewinnen. Ein ambulanter Pflegedienst bietet verschiedene Be- nefits, wie z. B. die Möglichkeit eines Jobrads. Die Anbieter der ambulanten Pfle- ge wurden auch gefragt, ob sie über Angebote zur Mitarbeiterentlastung verfügen. Acht von zwölf ambulanten Diensten geben an, solche Angebote bereitzustellen (67 %). Zwei ambulante Dienste bieten ihren Mitarbeitenden Kinderbetreuung und drei sonstige Angehörigenbetreuung an. Bei vier ambulanten Diensten ist es den Mit- arbeitenden erlaubt, ihre Haustiere mitzubringen. Darüber hinaus gibt ein Anbieter an, dass bei Betreuungseng- pässen die Kinder mit ins Büro ge- bracht werden können. Ein Anbieter hält ein umfangreiches Fortbildungs- programm mit Themen zu Sport, Entspannung und Gesundheit bereit. Ebenso werden den Mitarbeitenden Massagen angeboten, und es gibt ein betriebliches Gesundheitsmanage- ment. › Angebote und besondere Bedarfs- lagen: Das Angebot der ambulanten Pflegedienste umfasst neben der Krankenpflege häufig noch verschie- dene andere Aufgabenbereiche. Einer der befragten Anbieter gibt an, dass zu seinem Leistungsangebot außer der „klassischen“ Krankenpflege nach SGB V und Altenpflege nach SGB XI keine weiteren spezialisierten Ange- bote gehören. Mehr als 90 % der be- fragten ambulanten Dienste geben an, dass sie neben der klassischen Kran- ken- und Altenpflege noch weitere An- gebote anbieten (elf ambulante Diens- te). Diese umfassen am häufigsten haushaltsnahe Dienstleistungen (acht Nennungen). Jeweils zwei ambulan- te Dienste bieten auch Palliativ- und Nachtpflege in der Häuslichkeit an. Ein Anbieter leistet gerontopsychiatrische Fachpflege. Als weitere Angebote wer- den außerklinische Intensivpflege (drei Nennungen), psychiatrische Pflege (zwei Nennungen) sowie Wundversor- gung und Demenzbetreuung (je eine Nennung) angegeben. Ein Anbieter beschäftigt einen externen Dienst- leister im Bereich Betreuung sowie im Bereich der „parenteralen“ Ernährung (künstliche Ernährung). Die Hälfte der befragten Dienste (sechs von zwölf Diensten) gibt an, Anfragen von Klient*innen aufgrund spezieller Bedarfslagen nicht nach- kommen zu können. Hierzu zählen 24-Stunden-Betreuung und Behand- lungspflege, spezifische Wundver- sorgung, intensivmedizinische Versor- gung sowie spezielle Krankenpflege mit hohem zeitlichem Aufwand. Im Jahr 2022 mussten sechs befragte Anbieter Neuanfragen von potenziel- len Klient*innen ablehnen; die Zahl der Ablehnungen reicht von drei über 20 bis zu 100 Ablehnungen bei einem großen Pflegedienst. Ein Pflegedienst musste im Jahr 2022 zehn bestehen- de Verträge mit Klient*innen aufgrund von Personalmangel kündigen. In der Zusammenarbeit mit Pflege- bedürftigen mit internationaler Famili- engeschichte kann es von Vorteil sein, wenn die Mitarbeitenden der Pflege- dienste die gleiche Sprache spre- 77 chen. Aufgrund dessen wurde erfasst, welche Sprachen die Angestellten sprechen. Bei zehn der 13 befragten Anbieter sprechen Mitarbeitende die türkische Sprache, bei acht Anbietern die polnische. Die Angestellten von je- weils fünf Pflegediensten sprechen die russische bzw. die arabische Sprache. Italienisch (zwei Anbieter), Spanisch und Griechisch (je ein Anbieter) wird seltener gesprochen. Darüber hinaus werden von den Befragten weitere Sprachen, wie z. B. Englisch und Fran- zösisch sowie vereinzelt Albanisch, Chinesisch und Indisch angegeben. › Digitalisierung: Die Anbieter der am- bulanten Pflege wurden auch nach dem Stand der Digitalisierung in ihrer Arbeit gefragt. Fünf der zwölf Anbieter, die hierzu Angaben machten, haben ihre Einsatzplanung digitalisiert (42 %), drei weitere planen das in den nächs- ten zwölf Monaten (25 %). Die Pflege- dokumentation findet bei vier Anbie- tern digital statt (33 %), drei Anbieter planen dies (25 %). Zwei Anbieter planen darüber hinaus die Umsetzung einer Online-Beratung für Pflegebe- dürftige und Angehörige. Ein befragter Anbieter nutzt bereits Telepflege oder Telemonitoring (z. B. Videotelefonie), Austausch der Patientenwerte per Sensor (z. B. Blutzucker, Blutdruck), bei drei Anbietern ist das konkret geplant. Auch ein digital unterstütztes Medika- tionsmanagement ist noch nicht weit verbreitet: Zwei Anbieter setzen dies bereits um, drei planen zurzeit die Um- setzung. Ein Anbieter erläutert hier- zu, dass er softwaregestützt mit der kooperierenden Apotheke zusammen- arbeitet. Ein ambulanter Pflegedienst nutzt bereits digitale Assistenzsyste- me und Pflegehilfsmittel, in diesem Fall Sensormatten für Menschen mit Demenz, bei drei weiteren Diensten ist der Einsatz in konkreter Planung. Eine digitale Vernetzung mit anderen beteiligten Akteuren, z. B. in Form von Online-Konferenzen, findet bereits bei fünf Anbietern statt (42 %), bei zwei Anbietern ist das in den nächsten zwölf Monaten vorgesehen. Bei den meisten ambulanten Diensten werden Fort- und Weiterbildungen der Mitar- beitenden zum Thema Digitalisierung angeboten (acht Dienste, 67 %), ein weiterer Anbieter möchte dies zukünf- tig tun. In diesem Zusammenhang wurden die Anbieter der ambulanten Pflege- dienste auch nach den Herausforde- rungen gefragt, mit denen sie hinsicht- lich der Digitalisierung konfrontiert sind. Die größte Herausforderung stel- len die fehlenden zeitlichen Ressour- cen dar: Sieben von zehn Anbietern geben an, dass dies zutreffend ist, auf zwei trifft dies teils, teils zu. Eine wei- tere Herausforderung sind die Kosten bzw. die Finanzierung der Digitalisie- rung: Auf vier befragte Anbieter trifft das zu, auf weitere vier zumindest teil- weise. Auch die fehlenden Kompeten- zen bei den Pflegebedürftigen werden häufig genannt: Sechs Anbieter sehen hierin ein Problem, drei weitere sehen dies teilweise. Die Herausforderung, dass die Akzeptanz bei den Pflegebe- dürftigen und den Angehörigen fehlt, bestätigen vier Dienste, auf zwei trifft das teilweise zu. Fehlende Kompe- tenzen der Mitarbeitenden stellen bei fünf Anbietern eine Hürde dar, auf zwei weitere trifft dies teilweise zu. Sowohl der rechtliche Rahmen als auch die Regelungen zum Datenschutz wer- 78 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln den von der Hälfte der Befragten als Herausforderung gesehen (darunter zwei Anbieter „teils, teils“). Fehlende IT-Strukturen stellen bei der Hälfte der Befragten keine Herausforderung dar. Auch scheinen fehlende Kenntnisse von Möglichkeiten und Angeboten kein Problem bei der Umsetzung der Digitalisierung zu sein. Aus Sicht eines Anbieters ist eine weitere Hürde, dass Ärzteschaft und Krankenkassen nicht auf Digitalisierung eingestellt sind. › Kooperationen: Die Mehrheit der befragten ambulanten Dienste ko- operiert regelmäßig (wöchentlich oder monatlich) mit Arztpraxen, Apotheken, Sanitätshäusern, Palliativmediziner*in- nen, Krankenhäusern bzw. mit deren Sozialdienst bezüglich des Entlassma- nagements sowie mit Trägern der Ta- gespflege. Ebenso stehen die meisten ambulanten Pflegedienste regelmäßig mit den Pflegeschulen in Kontakt. Zu Physiotherapeut*innen besteht bei etwa der Hälfte der befragten Anbieter regelmäßig Kontakt, bei den anderen seltener, bei einem Anbieter gar nicht. Mit Trägern der Kurzzeitpflege und von ambulant betreuten Wohngemein- schaften kooperiert ein Teil der Be- fragten (sehr) regelmäßig, ein Teil aber auch selten bis gar nicht. Ähnlich sieht es bezüglich der Zusammenarbeit mit dem Palliativ- und Hospiznetz- werk Köln sowie der geriatrischen und gerontopsychiatrischen Abteilungen der Krankenhäuser aus. Gelegentliche Kooperationspartner sind Träger ande- rer ambulanter Dienste, Anbieter des Wohnen mit Service, Träger von sta- tionären Einrichtungen sowie Hospize und Hospizdienste. Kooperationen mit Beratungsstellen bestehen mehrheit- lich nur selten oder gar nicht. Dies gilt auch für die Kölner Freiwilligen Agen- tur. Eine bessere Kooperation wird mit der Stadtverwaltung (zwei Nennun- gen), dem Entlassmanagement der Krankenhäuser (zwei Nennungen), den Krankenkassen, anderen Pflegediens- ten in der Umgebung sowie mit den Ärzt*innen gewünscht. › Aktuelle Versorgungslage: Die ak- tuelle Versorgungslage für Pflege- bedürftige in der Stadt Köln wird je nach Angebotsform von den Befrag- ten unterschiedlich eingeschätzt: Als unzureichend bewertet die Mehrheit das Angebot an hauswirtschaftlichen Diensten, an Nacht- und Kurzzeitpfle- geplätzen, an vollstationären Pflege- plätzen (auch für besondere Zielgrup- pen) sowie das Angebot an ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Ältere. Darüber hinaus wird auch die hausärztliche Versorgung, die geri- atrische und gerontopsychiatrische Versorgung sowie das Angebot an Begegnungsstätten mehrheitlich als nicht ausreichend eingeschätzt. Das Angebot an Hospiz- und Palliativver- sorgung können nur sieben Befragte bewerten, von denen es fünf Anbie- ter als unzureichend empfinden, die beiden anderen bewerten es als pas- send. Das Angebot der ambulanten Pflegedienste wird unterschiedlich bewertet: Vier Befragte empfinden es als unzureichend, drei Befragte als genau richtig und zwei Befragte als zu groß. Auch bezüglich des Angebots an Tagespflegeplätzen gibt es unter- 79 schiedliche Ansichten. Nach Einschät- zung von fünf Anbietern ist dieses Angebot unzureichend, drei bewerten es als passend und ein Anbieter sieht hier ein Überangebot. Zum Wohnan- gebot mit Service geben acht Anbieter eine Bewertung ab: Vier empfinden es als unzureichend und jeweils zwei als passgenau bzw. als zu groß. Auch das Angebot an Information und Beratung kann nicht von allen Befragten bewer- tet werden. Drei von sechs Anbietern sehen hier Ausbaubedarf, zwei An- bieter empfinden es als genau richtig und ein Anbieter sieht hier ein Über- angebot. Zwei Befragte haben Anga- ben dazu gemacht, welche Angebote vorrangig ausgebaut werden sollten. Ein Anbieter ist der Ansicht, dass dies der Bereich Information und Beratung sein sollte. Aus seiner Sicht werden die Senior*innen erst zu spät erreicht und beraten. Nach Einschätzung des ande- ren Anbieters sollten vor allem die sta- tionäre Pflege mit eingestreuter Kurz- zeitpflege, die ambulante Pflege sowie das Angebot an Seniorenwohnungen ausgebaut werden. Ebenso sollten in den Stadtteilen „Quartiershäuser“ aufgebaut werden. Allgemein wird von einem Anbieter angemerkt, dass die ambulante Pflege in den Maßnahmen zur Verbesserung der Pflege zu we- nig berücksichtigt wird, obwohl der Großteil der Pflegebedürftigen in ihrer Häuslichkeit versorgt werden. Tagespflege Als Ergänzung zur häuslichen Pflege bieten Tagespflegeeinrich- tungen für mehrere Stunden pro Tag Betreuung, Pflege und Tages- struktur für hilfe- und pflegebedürftige Menschen an. Besonders für Menschen mit Demenz und Orientierungsschwierigkeiten und deren Angehörige ist dieses Angebot hilfreich. Die Angehörigen werden so tagsüber entlastet, während die Menschen mit Demenz die Be- treuung und Pflege erhalten, die sie benötigen. Tagespflegeein- richtungen bieten eine Gruppenbetreuung an und sind in der Regel montags bis freitags von morgens bis zum Spätnachmittag geöffnet, wobei manche Klient*innen die Tagespflege nur an zwei oder drei Wochentagen nutzen.36 Sie sollten wohnortnah erreichbar sein, da die Besucher*innen dieser Einrichtungen morgens von zu Hause in die Einrichtung und abends wieder zurück nach Hause gebracht werden. Zur Beförderung der Pflegebedürftigen können eigene Fahr- dienste der Einrichtungen oder externe Fahrdienste genutzt werden. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Tagespflege im Rahmen des § 41 SGB XI. 36 Zur Umsetzung dieser Angebotsform vgl. Kuratorium Deutsche Altershilfe (2010): Tagespflege. Planungs- und Arbeitshilfe für die Praxis, KDA Köln. 80 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln Mit Stand Dezember 2022 stehen in der Stadt Köln 24 Tagespflege- einrichtungen mit 384 Plätzen zur Verfügung. Im Durchschnitt ergibt dies eine Versorgungsdichte von 0,6 Plätzen je 100 Einwohner*innen ab 80 Jahren (Tabelle 15). Diese Versorgungsdichte liegt deutlich unter dem Landesdurchschnitt (1,0 Plätze) und dem Bundesdurch- schnitt (1,6 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren). T abelle 15: Angebote der T agespflege Angebote der T agespflege Stadt Köln 2022 Stadtbezirk Einrich tungen Plätze je 100 ab 80 Jahre inkl. Planung je 100 ab 80 Jahre Innenstadt 0 0 0,0 28 0,5 Rodenkirchen 3 50 0,7 65 0,9 Lindenthal 6 111 1,2 111 1,2 Ehrenfeld 2 30 0,6 30 0,6 Nippes 3 42 0,6 56 0,8 Chorweiler 1 20 0,4 20 0,4 Porz 4 63 0,8 98 1,3 Kalk 2 28 0,4 40 0,6 Mülheim 3 40 0,5 94 1,1 Köln insgesamt 24 384 0,6 542 0,9 Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023 Über die größte Anzahl von sechs Einrichtungen verfügt der Stadt- bezirk Lindenthal; hier stehen 111 Plätze zur Verfügung, was einer Versorgungsdichte von 1,2 Plätzen je 100 Einwohner*innen ab 80 Jahren entspricht. An zweiter Stelle steht der Stadtbezirk Porz mit vier Einrichtungen, 63 Plätzen und einer Versorgungsdichte von 0,8 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. In Rodenkirchen stehen in drei Einrichtungen 50 Plätze zur Verfügung, die Versorgungsdichte liegt dementsprechend bei 0,7 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. In den Stadtbezirken Ehrenfeld und Nippes entspricht die Versorgungs- dichte mit 0,6 Plätzen je 100 Einwohner*innen ab 80 Jahren dem gesamtstädtischen Durchschnitt. In Mülheim liegt die Versorgungs- dichte zurzeit bei 0,5 Plätzen je 100 Einwohner*innen ab 80 Jahren und entspricht somit auch in etwa dem stadtweiten Durchschnitt. In den Stadtbezirken Chorweiler und Kalk liegt die Versorgungsdich- te mit 0,4 Plätzen je 100 Älteren leicht unter dem Durchschnitt der 81 Stadt Köln. Im Stadtbezirk Innenstadt gibt es aktuell kein Angebot an Tagespflege, hier müssen die Bewohner*innen derzeit auf Angebote in umliegenden Stadtbezirken ausweichen. Abbildung 20: Lage der T agespflegeeinrichtungen in der Stadt Köln Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim überdurchschnittlich stark überdurchschnittlich durchschnittlich unterdurchschnittlich stark unterdurchschnittlich Personal je 100 Ältere ab 80 Jahren Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023 Ein Ausbau der Tagespflegeangebote wird angestrebt: Mit Stand Dezember 2022 ist der Aufbau von zehn neuen Tagespflegeeinrich- tungen vorgesehen, insgesamt befinden sich 158 Tagespflegeplätze in konkreter Planung. Bezieht man diese geplanten Kapazitäten in den Vergleich mit ein, so verbessert sich die Versorgung insgesamt auf 0,9 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren, die Erhöhung der Kapazi- täten betrifft die Stadtbezirke Innenstadt (28 Plätze), Rodenkirchen 82 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln (15 Plätze), Nippes (14 Plätze), Porz (35 Plätze), Kalk (12 Plätze) und Mülheim (54 Plätze; Tabelle 15). Im Jahr 2022 gab es mit 24 Tagespflegeeinrichtungen zwei Einrich- tungen mehr als im Jahr 2019, wobei die Versorgungsdichte mit 0,6 Plätzen je 100 Ältere im Vergleich zum Jahr 2019 nicht gestiegen ist (Tabelle 16). Im Stadtbezirk Ehrenfeld ist ein Angebot weggefallen, sodass hier die Versorgungsdichte im Jahr 2022 im Vergleich zum Jahr 2019 von 0,8 auf 0,6 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren gesun- ken ist. In den Stadtbezirken Nippes und insbesondere Lindenthal konnte das Angebot ausgeweitet werden. In Lindenthal wurden seit 2019 zwei neue Einrichtungen aufgebaut und 46 weitere Plätze zur Verfügung gestellt. Damit stieg dort die Versorgungsdichte von 0,8 auf 1,2 Plätze je 100 Einwohner*innen ab 80 Jahren an. T abelle 16: Angebote der T agespflege im Zeitvergleich Angebote der T agespflege Stadtbezirk Stadt Köln 2019 Stadt Köln 2022 Einrich tungen Plätze je 100 ab 80 Jahre Einrich tungen Plätze je 100 ab 80 Jahre Innenstadt 0 0 0,0 0 0 0,0 Rodenkirchen 3 50 0,7 3 50 0,7 Lindenthal 4 65 0,8 6 111 1,2 Ehrenfeld 3 40 0,8 2 30 0,6 Nippes 2 28 0,4 3 42 0,6 Chorweiler 1 20 0,4 1 20 0,4 Porz 4 61 0,9 4 63 0,8 Kalk 2 28 0,4 2 28 0,4 Mülheim 3 40 0,5 3 40 0,5 Köln insgesamt 22 332 0,6 24 384 0,6 Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023 83 Ergebnisse der ISG-Befragung der Anbieter von T agespflege Die Anbieter von Tagespflege in der Stadt Köln wurden Ende Mai 2023 mit der Bitte um Teilnahme an einer Online-Befragung angeschrieben. An dieser Befragung beteiligten sich vier von 24 Tagespflegeeinrichtungen in der Stadt Köln. › Angebot und Auslastung: Die Größe der vier befragten Ein- richtungen ist sehr ähnlich; es stehen zwischen 14 und 18 Plätzen zur Ver- fügung. Konzeptionell wird eine all- gemeine Tagespflege angeboten, eine weitere Schwerpunktsetzung ist die gerontopsychiatrische Pflege (zwei Einrichtungen). War die Auslastung aufgrund der Auswirkungen der CO- VID-19-Pandemie in den Jahren 2021 und 2022 noch etwas geringer, geben zwei Einrichtungen für April 2023 eine Auslastung von 100 % an. Die Aus- lastung der beiden anderen befragten Tagespflegeeinrichtungen liegt bei 71 % bzw. 80 %. Eine Einrichtung hat ihre Platzzahl seit 2021 um acht Plätze erhöht. In den nächsten Jahren sind keine Platzveränderungen geplant. Eine Einrichtung hat von 10:00 bis 17:30 Uhr geöffnet, die drei anderen befragten Einrichtungen von 8:00 bis 16:00 Uhr. Außerhalb der üblichen Öffnungszeiten bieten die Einrichtun- gen keine Tagespflege an. Drei Ein- richtungen sehen keinen Bedarf an Tagespflegeangeboten am Wochen- ende, da dies kaum genutzt werden würde (andere Einrichtung machte keine Angabe). Ebenso gibt es ihrer Einschätzung nach keinen Bedarf an Nachtpflegeangeboten. › Gäste: Da die meisten Tagespflegegäste nicht täglich die Einrichtung besu- chen, sind die Plätze mehrfach belegt, sodass die Zahl der Gäste größer ist als die Zahl der Plätze. Die Zahl der Gäste in den Tagespflegeeinrichtun- gen liegt zwischen 33 und 41 Gästen. Durchschnittlich haben die Einrich- tungen 36 Pflegebedürftige, 59 % der Tagespflegegäste sind Frauen. Eine Einrichtung hat keinen Gast mit aus- ländischer Staatsangehörigkeit; eine Einrichtung hat sechs, eine weitere Einrichtung acht ausländische Gäste (15 % bzw. 23 %). Ein Anbieter schätzt, zwei LSBTIQ*-Pflegebedürftige zu betreuen, zwei Anbieter gehen davon aus, keine LSBTIQ*-Gäste zu betreu- en. Die Mehrheit der Gäste besucht die Einrichtung an zwei Tagen pro Woche. An zweiter Stelle wird eine Besuchs- häufigkeit von einem bzw. drei Tagen genannt. Vier oder fünf Tage in der Woche wird die Einrichtung nur von einem kleinen Anteil der Gäste ge- nutzt. Die Tagespflege wird insbeson- dere von Pflegebedürftigen mit den mittleren Pflegegraden in Anspruch genommen. Die Mehrheit der Be- sucher*innen hat Pflegegrad 3 oder 4. Gäste mit Pflegegrad 2 werden an dritter Stelle genannt. Dem Pflegegrad 5 sind nur vereinzelte Besucher*innen zugeordnet. Eine der befragten Ein- richtungen gibt an, einen Gast ohne Pflegegrad zu betreuen. Bei diesen befragten Einrichtungen hat kein Gast Pflegegrad 1. Bei der absoluten Mehrzahl der Besucher*innen der be- fragten Einrichtungen übernimmt die 84 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln Pflegekasse die Kosten. Nur bei sehr wenigen Gästen übernimmt auch das Sozialamt die Kosten. Ebenso sind nur sehr wenige Gäste Selbstzahler*innen. › Personal: Die vier befragten Anbieter der Tages- pflege beschäftigen im Durchschnitt sieben Mitarbeiter*innen in fünf Voll- zeitstellen, davon sind durchschnitt- lich 3,6 Mitarbeitende (in Vollzeit- äquivalenten) in der Pflege und 0,9 Mitarbeitende (in Vollzeitäquivalenten) in der sozialen Betreuung tätig. Drei der vier befragten Anbieter geben an, dass ihre Mitarbeitende Zusatzquali- fikationen aufweisen. Hier werden gerontopsychiatrische Zusatzquali- fikationen sowie Zusatzqualifikationen in den Bereichen kultursensible Pflege und Praxisanleitung genannt. Die befragten Tagespflegeein- richtungen benötigen nicht mehr Mitarbeitende, als sie derzeit haben. Allerdings müssen bei zwei Anbie- tern die Mitarbeitenden Überstunden leisten, um die laufende Versorgung garantieren zu können. Ein Anbieter macht diesbezüglich die Angabe, dass der Anteil der Überstunden schät- zungsweise 10 % an der vereinbarten Wochenstundenzahl beträgt. Alle vier befragten Anbieter verfügen über An- gebote zur Mitarbeiterentlastung: Drei Anbieter bieten Kinder- oder sonstige Angehörigenbetreuung an, bei einem Anbieter ist eine Haustiermitnahme möglich. Bei sonstigen Angeboten werden Arbeitszeitanpassung, be- triebliches Gesundheitsmanagement und ein umfangreiches Fortbildungs- programm mit Sport-, Entspannungs- und Gesundheitsthemen genannt. Zwei der befragten Einrichtungen berichten von Schwierigkeiten, pas- sende Mitarbeitende zu finden, die beiden anderen Einrichtungen haben hier teilweise Schwierigkeiten. Zwei Einrichtungen begründen dies mit dem Fachkräftemangel. Die beiden anderen Einrichtungen führen an, dass die Aufgaben in der Tagespflege falsch eingeschätzt werden. Eine Einrichtung setzt bei Belastungsspitzen Mitarbei- tende von Zeitarbeitsfirmen ein. Zwei Einrichtungen bemühen sich darum, Personal aus dem Ausland zu gewin- nen. Zwei befragte Anbieter bilden zur- zeit aus (darunter hat ein Anbieter fünf Auszubildene). Eine Einrichtung be- zieht auch ehrenamtliche Mitarbeiten- de ein in den Bereichen Einzelbetreu- ung und Unterstützung bei Aktivitäten (z. B. Feste und Ausflüge). Zwei der vier befragten Anbieter beschäftigen externe Dienstleister. Hier werden die Bereiche Therapie, Fahrdienst, Reini- gung, Wäschedienst sowie Medizin- produkte genannt. Des Weiteren wird in diesem Zusammenhang erläutert, dass für die Gäste Dienstleister, wie z. B. medizinische Fußpflege oder Fri- seur, in die Einrichtung bestellt wer- den können (Kostenübernahme durch die Gäste). › Digitalisierung: Bei den befragten Einrichtungen erfol- gen die Dienstplanung und Dokumen- tation bereits digital, teilweise auch die Kommunikation mit Pflegebedürf- tigen und ihren Angehörigen. Bei drei 85 Anbietern werden digitale Medien zu Therapiezwecken (z. B. Gesundheits- und Gedächtnistraining) eingesetzt. Des Weiteren wird teilweise ein digital unterstütztes Medikationsmanage- ment angewandt. Hürden hinsichtlich der Digitalisierung sehen die vier be- fragten Anbieter in den Kosten und der Finanzierung sowie in den fehlenden zeitlichen Ressourcen. › Kooperation: Die Intensität der Kooperationsbezie- hungen mit anderen Akteuren variiert zwischen den vier befragten Einrich- tungen sehr stark. Sehr regelmäßig gestalten sich die Kooperationsbezie- hungen zu Physiotherapeut*innen. Die Kooperationen zu ärztlichen Praxen, Apotheken, Sanitätshäusern, Kranken- häusern / Sozialdienst (Entlassma- nagement), ambulanten Diensten und Pflegeschulen sind unterschiedlich. Jeweils zwei befragte Einrichtungen haben zu diesen Akteuren regelmä- ßige (wöchentliche oder monatliche) Kooperationsbeziehungen, die ande- ren Einrichtungen seltenere oder gar keine. Auch zu Trägern von stationä- ren Einrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege bestehen keine intensiven Kooperationsbeziehun- gen. Zu Beratungsstellen sowie zum Palliativ- und Hospiznetzwerk, zu Palliativmediziner*innen, Hospizen und Hospizdiensten bestehen keine regelmäßigen Kontakte. Eine befragte Tagespflegeeinrichtung hat zur Kölner Freiwilligen Agentur monatlich Kon- takt, zwei Einrichtungen seltener. Bes- sere Kooperationen wünschen sich die vier Befragten zu Ärzt*innen (zwei Nennungen), Krankenhäusern (eine Nennung) und ambulanten Diensten (eine Nennung). Ebenso werden Be- ratungsstellen zur Vermittlung von Tagespflegegästen genannt (zwei Nennungen). › Aktuelle Versorgungslage: Die Anbieter wurden nach ihrer Ein- schätzung der Versorgungslage für Pflegebedürftige in der Stadt Köln ge- fragt. Als unzureichend wird vor allem das Angebot an ambulanten Pflege- diensten, an hauswirtschaftlichen Diensten und an Kurzzeitpflegeplätzen eingeschätzt. Des Weiteren ist das An- gebot an ambulant betreuten Wohn- gemeinschaften für Ältere sowie die Hospiz- und Palliativversorgung nach Einschätzung der Befragten nicht ausreichend. Das Angebot an Tages- pflegeplätzen schätzen zwei befragte Anbieter als zu groß ein. Ein Anbieter empfindet es als passgenau. Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte vollstationäre Pflege, die in Notfallsituationen zur Verfügung stehen soll, beispielsweise wenn pflegende Angehörige aufgrund von Krankheit oder Urlaub ihrer Pflegetätigkeit vorübergehend nicht nachkommen können. Auch zur Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt erfüllt die Kurz- zeitpflege eine wichtige Funktion. Eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme der pflegerischen Leistungen durch die Pflege- versicherung richtet sich nach Dauer und Kosten des Aufenthalts in 86 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln der Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI). Meist sind Kurzzeitpflegeplätze in vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen „eingestreut“ , d. h., sie ste- hen nur dann zur Verfügung, wenn sie nicht als vollstationäre Plätze belegt sind. Diese Art von Kurzzeitpflege stellt für Betroffene und An- gehörige ein unsicheres Angebot dar und erschwert vorausblickende Planungen. Bei eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen wird zudem oft nur der „normale“ Heimalltag miterlebt, ohne auf die Rückkehr in eine Privatwohnung vorbereitet zu werden, was z. B. nach einem medizini- schen Eingriff sinnvoll sein kann. Die Kurzzeitpflege erfüllt somit vor allem drei Funktionen: (1) Versor- gung bei Urlaub oder Verhinderung der Pflegeperson, (2) Kranken- hausnachsorge, (3) Übergang in die Dauerpflege. Je nach Aufent- haltsgrund sind die Formen der Kurzzeitpflege unterschiedlich gut geeignet: Solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen sind besonders dann sinnvoll, wenn eine Rückkehr in den Privathaushalt geplant ist, wie im Fall einer Krankenhausnachsorge oder eines Urlaubs bzw. einer Verhinderung der Pflegeperson. Eingestreute Kurzzeitpflegeplätze sind dagegen sinnvoll, wenn zunächst eine kurzfristige Unterbrin- gung gesucht wird und mittelfristig ein Heimeinzug angestrebt wird. Im Idealfall können die Gäste dann im Anschluss an die Kurzzeit- pflege innerhalb der Einrichtung in die Dauerpflege übergehen. Für Menschen mit Demenz können eingestreute Plätze geeigneter sein, da u. a. die räumlichen Gegebenheiten stärker auf die Versorgung de- menzkranker Personen ausgelegt sind (bspw. bei Hinlauftendenzen). Somit erfüllen beide Formen der Kurzzeitpflege je nach Bedarfslage wichtige Funktionen. Die meisten Kurzzeitpflegeplätze sind in der Regel jedoch in Pflegeeinrichtungen „eingestreut“ , d. h., sie werden nur zeitweise für die Kurzzeitpflege und je nach Bedarf auch für stationäre Pflege genutzt. Da die Pflegeberatung mit diesen Plätzen schlecht planen kann, ist aus fachlicher Sicht auch ein verstärkter Ausbau eigenständiger (solitärer) Angebote der Kurzzeitpflege zu empfehlen, die ständig für diesen Zweck vorgehalten werden, damit verlässlich einzuplanen und räumlich außerhalb des Dauerpflege- bereichs angesiedelt sind. Allerdings weisen die Träger pflegerischer Angebote darauf hin, dass die Umsetzung der solitären Kurzzeit- pflege wirtschaftlich sehr schwierig sei. Als Herausforderung wird diesbezüglich das aufwendige Belegungsmanagement aufgrund der saisonal schwankenden Nachfrage, manchmal kurzfristiger Absagen sowie der häufigen Wechsel der Pflegebedürftigen genannt. Diese häufigen Wechsel stellen auch hohe Anforderungen an das Personal, das fachlich flexibel auf die neuen Gäste reagieren muss. Des Wei- teren haben manche Gäste insbesondere nach einem Krankenhaus- aufenthalt einen hohen Bedarf an Krankenpflege. 87 In der Stadt Köln bieten 80 Pflegeeinrichtungen insgesamt 492 ein- gestreute Kurzzeitpflegeplätze an (Tabelle 17). Des Weiteren gibt es fünf solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die zusammen 72 Plätze vorhalten.37 Der Anteil der solitären Kurzzeitpflegeplätze an allen Plätzen beträgt 12,7 %. Somit entfallen knapp 90 % der dargestellten Kapazitäten auf eingestreute Plätze, die häufig bereits durch Bewoh- ner*innen der Dauerpflegeplätze belegt sind. T abelle 17: Angebote der Kurzzeitpflege Angebote der Kurzzeitpflege Stadt Köln 2022 Stadtbezirk Pflege einrich tungen einge streute Plätze solitäre Einrich tungen Plätze Plätze insgesamt je 100 ab 80 Jahre Innenstadt 10 54 0 0 0,9 Rodenkirchen 8 55 1 20 1,0 Lindenthal 12 95 0 0 1,0 Ehrenfeld 6 31 1 12 0,8 Nippes 12 71 2 28 1,4 Chorweiler 4 51 0 0 0,9 Porz 10 50 0 0 0,6 Kalk 8 38 1 12 0,7 Mülheim 10 47 0 0 0,5 Köln insgesamt 80 492 5 72 0,9 Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023 Setzt man die Kapazitäten des eingestreuten und solitären Kurzzeit- pflegeangebots in Relation zur älteren Bevölkerung, so ergibt sich insgesamt eine Versorgungsdichte von 0,9 Plätzen je 100 Ältere für die Stadt Köln. Nur für eingestreute Kurzzeitpflegeplätze liegt diese Versorgungsdichte bei 0,8 und für solitäre Kurzzeitpflegeplätze bei 0,1 Plätzen je 100 Ältere.38 Dies liegt sowohl unter dem Landes- als auch unter dem Bundesdurchschnitt von 0,4 solitären Kurzzeitpfle- geplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. 37 Im Stadtbezirk Porz ist eine weitere solitäre Kurzzeitpflege mit 15 Plätzen in konkreter Planung. 38 Wird auch die mit 15 solitären Kurzzeitpflegeplätzen geplante Einrichtung be- rücksichtigt, erhöht sich die Versorgungsdichte nur geringfügig, sodass sie gerun- det immer noch bei 0,9 Plätzen je 100 Ältere liegt. 88 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln Abbildung 21: Lage der Kurzzeitpflegeeinrichtungen in der Stadt Köln Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim überdurchschnittlich stark überdurchschnittlich durchschnittlich unterdurchschnittlich stark unterdurchschnittlich Personal je 100 Ältere ab 80 Jahren Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023 Zwar gibt es in allen Kölner Stadtbezirken ein Angebot an Kurzzeit- pflegeplätzen, jedoch unterscheidet sich die Versorgungsdichte sehr zwischen den Stadtbezirken. Die höchste Versorgungsdichte er- reicht der Stadtbezirk Nippes mit 1,4 Plätzen je 100 Ältere. An zwei- ter Stelle stehen die Stadtbezirke Rodenkirchen und Lindenthal mit einer Versorgungsdichte von 1,0 Plätzen je 100 Ältere. Die Stadtbe- zirke Innenstadt und Chorweiler liegen im stadtweiten Durchschnitt von 0,9. Die Versorgungsdichte in Ehrenfeld liegt bei 0,8 Plätzen je 100 Ältere und ist somit auch mit dem Kölner Durchschnitt ver- gleichbar. Die Stadtbezirke Kalk (0,7 Plätze je 100 Ältere) und Porz 89 (0,6 Plätze je 100 Ältere) liegen knapp unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Die geringste Versorgungsdichte weist der Stadtbezirk Mülheim mit 0,5 Plätzen je 100 Ältere auf. Allerdings ist die Kurzzeit- pflege ein so knappes Versorgungsangebot, dass bei Bedarf sicher- lich auch ein Angebot in einem anderen Stadtbezirk angenommen würde. Das Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen hat sich seit 2019 um 14 Plät- ze erhöht. Die Versorgungsdichte hat sich dadurch nicht verändert. Ergebnisse der ISG-Befragung von Einrichtungen der Kurzzeitpflege Auch die Anbieter der Kurzzeitpflege wurden Ende Mai 2023 mit der Bitte um Teilnahme an einer Online-Befragung angeschrieben. An dieser Befragung beteiligte sich keine der fünf Einrichtungen der solitären Kurzzeitpflege. Von den 23 befragten stationären Pflege- einrichtungen bieten 19 Einrichtungen auch eingestreute Kurzzeitpflege an (86 %). Die Zahl der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze der befragten Einrichtungen liegt zwischen zwei und zehn Plätzen, durchschnittlich bei sechs Plätzen (Angaben von zwölf Einrichtun- gen). Planungen zur Veränderung der Platzzahl in den nächsten Jahren geben die befrag- ten Einrichtungen nicht an. Sieben befragte Anbieter machten Anga- ben zum Anlass für den Aufenthalt in der Kurzzeitpflege. Fünf Befragte sehen das Warten auf einen vollstationären Dauer- pflegeplatz als Grund für einen Aufent- halt, dies trifft ihrer Einschätzung nach auf durchschnittlich 60 % der Gäste zu. Kran- kenhausnachsorge wird von allen sieben Befragten als Anlass angegeben, durch- schnittlich trifft dies auf schätzungsweise 24 % der Gäste zu. Jeweils fünf Befragte geben Urlaubspflege sowie Krankheit oder sonstige Verhinderung der Pflegeperson als Gründe für einen Kurzzeitpflegeaufent- halt an. Krankheit oder sonstige Verhin- derung trifft auf durchschnittlich 22 % der Gäste zu, Urlaubspflege nur auf 7 %. Vier befragte Anbieter sehen auch in rehabilita- tiven und / oder präventiven pflegerischen Maßnahmen einen Aufenthaltsgrund. Durchschnittlich trifft das nach Einschät- zung der befragten Anbieter auf knapp 20 % der Gäste zu. Durchschnittlich sind 23 % der neu einge- zogenen Bewohner*innen in der stationä- ren Dauerpflege im Jahr 2022 über einen Aufenthalt in der Kurzzeitpflege aufge- nommen worden (Angaben von sieben befragten Anbietern). Sieben Befragte geben an, ob sie alle An- fragen nach einem Kurzzeitpflegeplatz er- füllen können. Darunter sind fünf Einrich- tungen, die dies nicht können, und zwei Einrichtungen, die dies nur in manchen Monaten können. Allgemein wird angemerkt, dass das An- gebot an Kurzzeitpflegeplätzen zu gering ist. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des Platzman- gels in der vollstationären Dauerpflege es immer schwieriger wird, freie Kurzzeitpfle- geplätze anzubieten. 90 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln Vollstationäre Dauerpflege Wenn Pflegebedürftige auch bei Ausschöpfung aller Unterstüt- zungsmöglichkeiten nicht mehr bedarfsgerecht in ihrer Privatwoh- nung versorgt werden können, ist eine Unterbringung in einer voll- stationären Dauerpflegeeinrichtung oft unausweichlich. Da es sich um eine relativ teure Pflegeform handelt und die Pflegebedürftigen selbst in der Regel so lange wie möglich in ihrer vertrauten Wohnung bleiben möchten, sollte die stationäre Pflege erst als letzte Möglich- keit in Anspruch genommen werden. Die konzeptionelle Gestaltung der Pflege und Betreuung in stationären Einrichtungen wurde in den letzten 20 Jahren in Richtung innovativer Wohn-, Pflege- und Be- treuungskonzepte weiterentwickelt.39 Dazu gehört beispielsweise die Umstellung von „Funktionspflege“ mit ihren Handlungsroutinen auf eine „Bezugspersonenpflege“ , die nach fachlicher Einschätzung zu einer erheblichen Qualitätssteigerung insbesondere in der Be- gleitung von Menschen mit Demenz führt.40 In der Fachdiskussion wurde auch die Vergleichbarkeit von stationären Pflegeeinrichtun- gen thematisiert. Die Ergebnisqualität dieser Pflegeform sollte nach transparenten Kriterien beurteilbar sein und auch die Einschätzung der Bewohner*innen einbeziehen.41 Seit 2019 prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die vollstationären Ein- richtungen nach festgelegten Qualitätskriterien.42 Die Qualität der Pflege kann auch durch Weiterbildung, Unterstützung und Stärkung des Pflegepersonals verbessert werden, dessen Belastung durch das durchschnittlich höhere Alter der Heimbewohner*innen und den 39 Jacobs, K.; Kuhlmey, A.; Greß, S.; Klauber, J.; Schwinger, A. (2021): Pflege- Report 2021: Sicherstellung der Pflege: Bedarfslagen und Angebotsstrukturen. Berlin: Springer. 40 Schumann, S. (2018): Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz “ , in: GGP – Fachzeitschrift für Geriatrische und Geron- tologische Pflege, 2(05), S. 200–203. – Höwler, E. (2019): Beziehungsgestaltung in der Altenpflege, in: Pflegezeitschrift 72, S. 42–45. 41 Wingenfeld, K.; Engels, D. et al. (2011): Entwicklung und Erprobung von In- strumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe, hrsg. vom Bundesministerium für Gesundheit und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin. 42 Die Prüfergebnisse werden im Internet veröffentlicht: https:/ /www.md-nord- rhein.de/versicherte/qualitaetspruefung-im-pflegeheim 91 steigenden Anteil von Menschen mit Demenz in stationärer Betreu- ung erhöht wird.43 Das Angebot an vollstationärer Pflege in der Stadt Köln umfasst zum Stand Dezember 2022 insgesamt 93 Einrichtungen mit 7.256 Pfle- geplätzen (Tabelle 18)44. Die Versorgungsdichte mit stationären Pfle- geplätzen liegt im städtischen Durchschnitt bei 11,4 Pflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Diese Versorgungsdichte liegt sowohl unter dem Landesdurchschnitt (13,7 Plätze) als auch unter dem Bundes- durchschnitt (14,4 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren). Bei der Berechnung der Versorgungsdichte werden die pflegeri- schen Kapazitäten auf die ältere Bevölkerung im jeweiligen Stadt- bezirk bezogen. Ein Teil der stationären Pflegeplätze wird aber durch Pflegebedürftige belegt, die von außerhalb der Stadt Köln kommen. In der Befragung stationärer Einrichtungen wurde ermittelt, dass etwa 16 % der stationären Pflegeplätze durch auswärtige Pflege- bedürftige genutzt werden (siehe unten Befragungsergebnisse stationäre Pflege), dies entspricht hochgerechnet 1.181 stationären Plätzen.45 Umgekehrt wohnen aber auch einige Pflegebedürftige aus der Stadt Köln in Pflegeeinrichtungen außerhalb der Stadt. Deren genaue Zahl ist nicht bekannt, kann aber anhand der Bezieher*in- nen der Hilfe zur Pflege geschätzt werden: Von 3.680 Bezieher*in- nen ab 65 Jahren von stationären Leistungen der Hilfe zur Pflege (2022) waren 830 außerhalb der Stadt Köln untergebracht, dies entspricht 22,6 %. Nimmt man an, dass der Anteil der in Einrichtun- gen außerhalb der Stadt untergebrachten Pflegebedürftigen unter den Selbstzahler*innen ähnlich hoch ist, so sind von den rund 7.482 Einwohner*innen der Stadt Köln mit stationärem Pflegebedarf schät- zungsweise rund 1.690 Pflegebedürftige in Einrichtungen außerhalb der Stadt untergebracht. Der Tendenz nach werden somit mehr sta- 43 Vgl. Kuratorium Deutsche Altershilfe (2013): PflegeWert – Wertschätzung erkennen, fördern, erleben. Handlungsanregungen für Pflegeeinrichtungen, Köln. – Mehlan, S.; Engels, D. (2013): CareWell – Starke Mitarbeiter für eine gute Pflege. Abschlussbericht des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik, hrsg. vom Caritasverband für die Stadt Köln e. V., Köln. – Stemmer, R. (2021): Beruflich Pflegende – Engpass oder Treiber von Veränderungen? In: Jacobs, K. et al. (Hrsg.): Pflege-Report 2021: Sicherstellung der Pflege: Bedarfslagen und Angebotsstruk- turen. Berlin: Springer. 44 Dabei werden hier im Gegensatz zur Darstellung im 2. Pflegebericht die ein- gestreuten Kurzzeitpflegeplätze nicht mitgezählt, sondern unter dem Angebot der Kurzzeitpflege erfasst. 45 Diese Berechnung ist als Hinweis zu bewerten, da nur sieben befragte Einrich- tungen eine Schätzung zum Anteil der Bewohner*innen, die nicht aus Köln stam- men, vorgenommen haben. 92 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln tionär Pflegebedürftige aus der Stadt Köln in Einrichtungen außer- halb der Stadt untergebracht, als umgekehrt Pflegebedürftige von außerhalb der Stadt Köln in hiesigen Einrichtungen wohnen. In die- sem Zusammenhang ist auch die durchschnittliche Auslastungsrate der stationären Einrichtungen in der Stadt Köln zu berücksichtigen. Diese lag im Jahr 2021 bei 95,8 % und im Jahr 2022 bei 95,6 %.46 Die stationären Einrichtungen in der Stadt Köln sind somit nahezu voll ausgelastet, was dazu führen kann, dass Pflegeplätze auch außer- halb Kölns gesucht werden. Die einzelnen Stadtbezirke unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Anzahl an stationären Einrichtungen zum Teil deutlich. Die höchste stationäre Versorgungsdichte erreicht der Stadtbezirk Innenstadt mit 15,2 Plätzen pro 100 Ältere ab 80 Jahren (zehn Einrichtungen, 885 Plätze). Über dem Gesamtdurchschnitt liegen auch die Stadtbe- zirke Nippes (14,9 Plätze je 100 Ältere) und Ehrenfeld (14,0 Plätze je 100 Ältere): In Nippes befinden sich 17 Einrichtungen mit insgesamt 1.064 Pflegeplätzen, in Ehrenfeld sieben Einrichtungen mit 715 Plät- zen. Die Versorgungsdichte in Lindenthal entspricht mit 11,4 Plätzen je 100 Ältere dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Auch die Versor- gungsdichte in Kalk ist mit 10,9 Plätzen je 100 Ältere mit dem Durch- schnitt der Stadt Köln vergleichbar. Die Versorgungsdichte in den Stadtbezirken Rodenkirchen, Chorweiler und Porz liegt bei 9,6 bzw. 10,0 Plätzen je 100 Einwohner*innen ab 80 Jahren und damit etwas unter dem Gesamtdurchschnitt. In Mülheim stehen zehn Einrichtun- gen und 759 Dauerpflegeplätze zur Verfügung; die Versorgungsdich- te liegt somit bei 8,8 Plätzen je 100 Ältere und ist die niedrigste im Kölner Stadtgebiet. 46 Angaben der Stadt Köln. Auch in der Anbieterbefragung der stationären Ein- richtungen wird eine Vollauslastung der befragten Einrichtungen angegeben (siehe unten). 93 T abelle 18: Angebote der vollstationären Pflege Angebote der vollstationären Pflege Stadt Köln 2022 Stadtbezirk Einrich tungen Plätze je 100 ab 80 Jahre inkl. Planung je 100 ab 80 Jahre Innenstadt 10 885 15,2 885 15,2 Rodenkirchen 10 712 9,6 712 9,6 Lindenthal 13 1.093 11,4 1.093 11,4 Ehrenfeld 7 715 14,0 715 14,0 Nippes 17 1.064 14,9 1.096 15,4 Chorweiler 4 523 9,6 523 9,6 Porz 14 777 10,0 970 12,5 Kalk 8 728 10,9 728 10,9 Mülheim 10 759 8,8 759 8,8 Köln insgesamt 93 7.256 11,4 7.481 11,8 Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023 Sofern bereits konkrete Planungen vorliegen bzw. der Umbau oder Neubau bereits begonnen hat, wurden diese Planungen in der Be- standsaufnahme berücksichtigt. In den beiden rechten Spalten der Tabelle 18 werden die zukünftigen (konkreten) Planungen in die Auflistung der Platzkapazitäten und die Berechnung der Versor- gungsdichte einbezogen. Insgesamt ergibt sich für die Stadt Köln ein zukünftiger Ausbau von 225 Plätzen. Der größte Teil dieses Ausbaus ist für den Stadtbezirk Porz geplant (knapp 200 Plätze). Unter Be- rücksichtigung der konkreten Um- und Neubauplanungen wird die Versorgungsdichte der Stadt Köln daher von 11,4 Plätzen auf 11,8 Plätze je 100 Einwohner*innen ab 80 Jahren steigen. Laut Pflegestatistik beläuft sich die Zahl der Beschäftigten in der teil- und vollstationären Pflege in der Stadt Köln im Jahr 2021 auf insgesamt 8.757 Personen, davon sind 2.856 Mitarbeitende vollzeit- beschäftigt (33 %). 94 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln Abbildung 22: Lage der stationären Pflegeeinrichtungen in der Stadt Köln Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim überdurchschnittlich stark überdurchschnittlich durchschnittlich unterdurchschnittlich stark unterdurchschnittlich Personal je 100 Ältere ab 80 Jahren Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023 Die Zahl der Einrichtungen der vollstationären Pflege ist von 94 im Jahr 2019 auf 93 im Jahr 2022 leicht gesunken.47 Das Angebot der vollstationären Pflegeplätze umfasst mit 7.256 Plätzen im Jahr 2022 53 Plätze weniger als im Jahr 2019 (Tabelle 19). Gleichzeitig ist die Zahl der älteren Menschen in diesem Zeitraum angestiegen, sodass sich die Versorgungsdichte von 12,3 Plätzen je 100 Ältere ab 80 47 Eine Einrichtung im Stadtbezirk Ehrenfeld ist wegen Umbau geschlossen. 95 Jahren im Jahr 2019 auf 11,4 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren ver- schlechtert hat. Eine Bewertung dieser Entwicklung ist aber nur im Kontext der vorstationären Angebote möglich: Wenn die Verminde- rung des stationären Angebots mit einem Ausbau der vorstationären Angebote einhergeht, entspricht dies dem Grundsatz „ambulant und teilstationär vor stationär“ . Die oben stehenden Analysen der nicht vollstationären Angebote lassen aber auch dort noch Entwicklungs- bedarf erkennen. T abelle 19: Angebote der vollstationären Pflege im Zeitvergleich Angebote der vollstationären Pflege Stadtbezirk Stadt Köln 2019 Stadt Köln 2022 Einrich tungen Plätze je 100 ab 80 Jahre Einrich tungen Plätze je 100 ab 80 Jahre Innenstadt 10 887 16,1 10 885 15,2 Rodenkirchen 10 712 10,5 10 712 9,6 Lindenthal 13 1.129 13,2 13 1.093 11,4 Ehrenfeld 8 734 14,7 7 715 14,0 Nippes 17 1.050 15,5 17 1.064 14,9 Chorweiler 4 525 10,2 4 523 9,6 Porz 14 781 11,1 14 777 10,0 Kalk 8 728 11,4 8 728 10,9 Mülheim 10 763 9,3 10 759 8,8 Köln insgesamt 94 7.309 12,3 93 7.256 11,4 Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023 In allen Stadtbezirken hat sich die Versorgungsdichte im Bereich der vollstationären Pflege von 2019 bis 2022 verschlechtert. Die größ- ten Veränderungen sind in den Stadtbezirken Lindenthal und Porz zu verzeichnen, dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass in Porz ein Ausbau der vollstationären Pflegeplätze in konkreter Planung ist. 96 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln Ergebnisse der ISG-Befragung von stationären Pflegeeinrichtungen Auch die Anbieter stationärer Pflege wurden Ende Mai 2023 mit der Bitte um Teilnahme an einer Online-Befragung angeschrieben. An dieser Befragung beteiligten sich 23 der 93 stationären Pflegeeinrichtungen in der Stadt Köln, dies entspricht einer Beteiligung von 25 %. 48 Für die Jahre 2021 und 2022 gibt die Mehrheit der befragten Anbieter an, dass die Auslastung durch Corona-Maßnahmen beeinflusst war. 49 Diese Einrichtung richtet sich an diese Zielgruppe. › Kapazität: Im Durchschnitt bieten die befragten Einrichtungen 81 Plätze in der voll- stationären Dauerpflege an, wobei auf die kleinste Einrichtung zehn und auf die größte Einrichtung 177 Plätze entfallen. Die Mehrheit der befrag- ten Einrichtungen (15 Einrichtungen, 65 %) hat ein Angebot von 50 bis 100 Plätzen. Durchschnittlich gibt es 70 Einbettzimmer und sechs Zweibett- zimmer. Aufgrund des Platzmangels im stationären Bereich erreichen die Einrichtungen viele Platzanfragen. Die Pflegeeinrichtungen wurden gefragt, für wie viel Prozent der wöchentlichen Anfragen sie einen Pflegeplatz anbie- ten können. Hierzu machen sieben An- bieter Angaben: Durchschnittlich kann knapp 3 % der wöchentlich anfragen- den Interessent*innen ein Pflegeplatz angeboten werden. Die befragten Ein- richtungen waren in den Jahren 2021, 2022 und 2023 (April) mit einer durch- schnittlichen Auslastung von 94 % bis 96 % voll ausgelastet.48 Alle befragten Einrichtungen erfül- len die Anforderungen des Wohn- und Teilhabegesetzes und der Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsver- ordnung. Es sind keine Anpassungen erforderlich. Bei einem Anbieter sind bauliche Veränderungen (Kernsanie- rung) nötig, aber noch nicht konkret geplant. › Bewohner*innen: Durchschnittlich leben 71 Bewoh- ner*innen in einer Einrichtung, und der Frauenanteil liegt insgesamt bei 71 %. Durchschnittlich 16 % der Be- wohner*innen der befragten Pflege- heime stammen nicht aus Köln (An- gaben von sieben Einrichtungen). Acht befragte Einrichtungen machen Angaben zur Bewohnerzahl mit aus- ländischer Staatsangehörigkeit und mit internationaler Familiengeschich- te: In einer dieser Einrichtung lebt keine Person mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Die anderen Anteile der Bewohner*innen mit aus- ländischer Staatsangehörigkeit rei- chen von 2 % über 10 % und 30 % bis zu 80 % (durchschnittlich 14 %)49. Die geschätzten Anteile der Bewohner*in- nen mit internationaler Familienge- schichte liegen zwischen 4 und 5 % 97 (vier Nennungen) und 94 %, der durch- schnittliche Anteil bei 16 %. Diese acht befragten Anbieter haben auch eine Schätzung zur Anzahl der LSBTIQ*- Pflegebedürftigen in ihrer Einrichtung abgegeben. Fünf Einrichtungen gehen davon aus, dass kein*e Bewohner*in der Gruppe der LSBTIQ* zugehörig ist. Bei den anderen drei Einrichtungen liegen die Anteile zwischen 2 und 5 %. Der durchschnittliche Anteil unter die- sen acht befragten Einrichtungen liegt bei 2 %. Ebenso können diese acht Anbieter auch Angaben zur Konfes- sion ihrer Bewohner*innen machen. In einer befragten Einrichtung ist die Mehrheit der Bewohner*innen jüdisch (Zielgruppe dieser Einrichtung). In vier Einrichtungen gehört die deutliche Mehrheit der Bewohner*innen der christlichen Konfession an. In einer weiteren Einrichtung ist zwar auch die Mehrheit der christlichen Konfession zugehörig (55 %), doch ein großer Anteil ist konfessionslos (43 %). In der anderen Einrichtung ist der Anteil der Konfessionslosen mit zwei Dritteln am größten, hier sind 23 % der christ- lichen Konfession zugehörig und 9 % der muslimischen. Sieben Anbieter können Angaben zur Altersstruktur der Bewohner*innen machen: Die Hälfte der Bewohner*innen ist zur Zeit der Befragung zwischen 80 und 89 Jahre alt, ein Drittel ist mindestens 90 Jahre alt. Der Altersgruppe der 70- bis 79-Jährigen gehören 15 % an. Nur ein kleiner Anteil von 5 % sind jünger als 70 Jahre. Sechs Anbieter können Angaben zum Einzugsalter der Be- wohner*innen machen. Die Hälfte der aktuellen Bewohner*innen ist mit 80 bis 89 Jahren in die Einrichtung einge- zogen. Etwa 23 % der Bewohner*innen gehörten beim Einzug der Altersgrup- pe der 70- bis 79-Jährigen an, 19 % waren 90 Jahre alt oder älter. Etwa 10 % der jetzigen Bewohner*innen wa- ren beim Einzug jünger als 70 Jahre. Nur eine Person der befragten Einrichtungen ist dem Pflegegrad 1 zugeordnet (0,1 %). Den Pflegegrad 2 haben 12 % der Bewohner*innen, dem Pflegegrad 3 sind 37 % der Be- wohner*innen und dem Pflegegrad 4 35 % der Bewohner*innen zugeordnet. Personen mit dem fünften und damit höchsten Pflegegrad machen 16 % der Bewohner*innen der befragten Pflegeeinrichtungen aus. Somit sind in der stationären Pflege die Anteile der Klient*innen mit geringerem Pflege- bedarf niedriger und die Anteile mit Pflegegrad 4 und 5 deutlich höher als in der Verteilung aller Pflegebedürfti- gen nach Pflegegrad (vgl. Kapitel 4.1). Leistungen der Hilfe zur Pflege beziehen durchschnittlich 68 % der Bewohner*innen (Angaben von sieben Einrichtungen). In drei Einrichtungen beziehen alle Bewohner*innen Leis- tungen der Hilfe zur Pflege, in einer weiteren Einrichtung 97 %. Durch- schnittlich bezieht knapp die Hälfte der Bewohner*innen der befragten Einrichtungen Pflegewohngeld (Anga- ben von 20 Einrichtungen). In 19 der befragten Einrichtungen stehen die hauseigenen Angebote auch älteren Menschen aus Privat- haushalten offen (86 %). Als Beispiele werden hier genannt: Mittagstisch, Café, Dämmerschoppen, Kaffeenach- mittag, Feste, Seniorenband, (kultu- relle) Veranstaltungen, interkulturelle Veranstaltungen, Kursprogramme, Fitnessstudio, physikalische Therapie, 98 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln Selbsthilfegruppen und die Nutzung von Räumlichkeiten (Festsaal). › Konzeptionelle Schwerpunktsetzung und besondere Bedarfslagen: Fast alle der befragten Einrichtun- gen geben an, nach dem Konzept der Bezugspflege zu arbeiten. Weiterhin geben 65 % der Einrichtungen an, Personen mit Demenz integriert zu betreuen. Vier Einrichtungen wenden das Hausgemeinschaftsmodell an (17 %). Eine Einrichtung arbeitet nach dem Konzept der Funktionspflege (Mehrfachnennungen möglich). Weiterhin wurden die Einrichtungen nach konkreten Schwerpunktsetzun- gen gefragt. Vier Einrichtungen geben an, in ihrer Einrichtung keinen beson- deren Schwerpunkt bzw. keine beson- dere Zielgruppe zu haben (17 %). Unter den Einrichtungen mit konzeptionellen Schwerpunkten richten sich 58 % an Personen mit Demenz (elf Einrichtun- gen) und 53 % an ältere Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen (zehn Einrichtungen). Fünf Einrich- tungen geben ältere Menschen mit internationaler Familiengeschichte als besondere Zielgruppe an (26 %). Jeweils eine Einrichtung hat als be- sondere Zielgruppe ältere Menschen mit Hinlauftendenzen, ältere Men- schen mit geistiger oder psychischer Behinderung, jüngere Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen mit Erkrankung des zentralen Nerven- systems (ZNS; je 5 %). Sieben dieser Einrichtungen geben andere Ziel- gruppen an (37 %): Zwei Einrichtungen geben Queer-Senior*innen als spezi- fische Zielgruppe an, eine Einrich- tung spricht Menschen mit jüdischer Religionszugehörigkeit an und eine weitere gibt kultursensible Pflege als spezifischen Schwerpunkt an. Zwei Einrichtungen versorgen auch jüngere Menschen mit neurologischen Erkran- kungen. Ein befragter Anbieter kann auch Menschen mit Heimbeatmung und Wachkomapatient*innen (Phase F) aufnehmen. Darüber hinaus geben vier Einrichtungen im offenen Ant- wortfeld an, dass kultursensible Pflege in ihrer Konzeption eine Rolle spielt. Eine dieser Einrichtungen hat einen eigenen Pflegebereich für türkisch- stämmige Pflegebedürftige. Immer wieder ist zu hören, dass stationäre Pflegeplätze für besonde- re Zielgruppen fehlen. Die Anbieter wurden in der Befragung um Angaben gebeten, ob es Interessentengruppen gibt, die nicht aufgenommen werden können, da es für diese kein geeig- netes Betreuungsangebot gibt. Zwei Anbieter geben an, dass das in ihrer Einrichtung nicht vorkam. Bei 20 An- bietern kam dies vor (87 %): Bei 90 % von ihnen gab es Ablehnungen von Menschen mit Suchtproblematiken (18 Einrichtungen), bei 45 % aufgrund des Bedarfs an Intensivpflege (neun Einrichtungen). Ein Viertel dieser Einrichtungen konnte Menschen mit starker Demenz, mit herausfordern- den Verhalten oder Hinlauftendenzen kein Platzangebot machen (fünf Ein- richtungen). Ebenso können nicht bei allen Einrichtungen Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren aufge- nommen werden; hier berichten vier Anbieter von Ablehnungen. Jeweils eine Einrichtung gibt an, Anfragen von 99 Menschen mit erheblichen Gesund- heitsproblemen (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt), Menschen mit Keimbelastungen und Menschen mit psychischen Störungen abgelehnt zu haben, da kein geeignetes Be- treuungsangebot in ihrer Einrichtung vorhanden ist. Ebenso wird ergänzt, dass Platzanfragen von Menschen mit hochgradig aggressivem Verhalten bereits abgelehnt werden mussten. › Kultur- und gendersensible Pflege: Bis auf eine Einrichtung50 haben alle befragten Einrichtungen in ihrem Kon- zept oder in ihren Leitlinien ausdrück- lich festgehalten, dass ihr Angebot allen Menschen in ihrer Vielfalt offen- steht (96 %). Des Weiteren benennen die Konzepte und Leitlinien von 20 der befragten Einrichtungen (87 %) aus- drücklich die Themen sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Bisher stehen nur den Bewohner*innen von vier Einrichtungen Broschüren oder In- formationen, die das Thema LSBTIQ* betreffen, öffentlich zugänglich zur Verfügung (17 %); 14 weitere Einrich- tungen haben dies jedoch geplant (61 %). Ebenso haben 14 befragte Anbieter geplant, den Mitarbeiten- den Informationsmaterial zu LBSTIQ* bzw. zu sexueller und geschlechtli- cher Identität zur Verfügung zu stellen (61 %). In vier Einrichtungen ist dies bereits der Fall (17 %). Fortbildungsan- gebote zu diesem Themenbereich gibt es bereits für die Mitarbeitenden von 20 der befragten Einrichtungen (87 %), bei einer weiteren Einrichtung ist dies 50 Die andere Einrichtung richtet sich an eine spezielle Zielgruppe. geplant (4 %). Kontakte zu Organisa- tionen, für die das Thema LSBTIQ* relevant ist bzw. zu deren Zielgruppe LSBTIQ*-Senior*innen gehören (z. B. Interessensvertretungen, Begeg- nungs- und Beratungsangebote), haben 17 befragte Anbieter (74 %). Bei 18 der befragten Einrichtungen (78 %) sind Dokumente, z. B. zur Ermittlung der biografischen Informationen, auf die Lebenswelt von LSBTIQ*-Seni- or*innen abgestimmt (z. B. Begriffe wie „divers“ oder „Lebenspartner*in- nen“), bei einer Einrichtung ist eine solche Überarbeitung in Planung (4 %). Das Konzept und die Leitlinien von 22 der 23 befragten Einrichtun- gen (96 %) benennen ausdrücklich Themen, die die Zielgruppe der Se- nior*innen mit internationaler Fami- liengeschichte betreffen (z. B. kultu- relle Offenheit, Kultursensibilität). Die andere Einrichtung hat diese Frage nicht beantwortet. In 20 Einrichtun- gen (87 %) steht den Mitarbeitenden Informationsmaterial zum Thema kulturelle Vielfalt und kultursensible Pflege zur Verfügung. In ebenso vielen Häusern gibt es Fortbildungsange- bote zu diesen Themenbereichen, in zwei weiteren ist dies geplant (9 %). 19 der befragten Anbieter (83 %) geben an, dass die Einrichtung Kontakte zu Organisationen hat, zu deren Ziel- gruppe Menschen mit internationaler Familiengeschichte gehören (z. B. Migrantenselbstorganisationen, inter- kulturelle Zentren, Begegnungs- und Beratungsangebote). Bei zwei Ein- richtungen ist dies geplant, und bei 100 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln weiteren zwei Einrichtungen bestehen diese Kontakte nicht (jeweils 9 %). Im offenen Antwortfeld haben meh- rere Einrichtungen (des gleichen Trä- gers) angegeben, dass ein separater Pflege-Wohnbereich mit spezifischem Konzept zum einen für LSBTIQ*-Pfle- gebedürftige und zum anderen für Pflegebedürftige mit internationaler Familiengeschichte in Planung ist. › Personal, Auszubildende und Ehrenamtliche: In den befragten Einrichtungen arbei- ten durchschnittlich 62 Mitarbeiter*in- nen (mit einer Spanne von 17 bis 240 Mitarbeitenden). Von den befragten Anbietern haben acht nähere Angaben zu ihrem Personal gemacht: Durch- schnittlich haben diese acht Anbieter 110 Mitarbeitende. Da viele von ihnen in Teilzeit arbeiten, entspricht dies durchschnittlich ca. 67 Vollzeitstellen. Davon entfallen 64 % auf Mitarbeiten- de in der Pflege, 12 % auf Mitarbeiten- de, die in der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung tätig sind, und 25 % auf Mitarbeitende aus anderen Be- reichen (z. B. Hauswirtschaft, Verwal- tung). In allen befragten Einrichtungen verfügen Mitarbeitende über Zusatz- qualifikationen. Am häufigsten werden Wohnbereichsleitung, Mentoren- qualifikation, gerontopsychiatrische Zusatzqualifikation und gesundheit- liche Versorgungsplanung genannt. Zusatzqualifikationen in der kultur- sensiblen Pflege und in der Palliativ- pflege werden auch von mehr als 65 % der Einrichtungen angegeben. In elf Einrichtungen verfügen Mitarbeiten- de über Zusatzqualifikationen in der medizinischen Intensivpflege (48 %). Bei sonstigen Angaben werden Zu- satzqualifikationen im Schmerz- und Wundmanagement, in der Beatmung sowie in der Pflegedienstleitung und der Praxisanleitung genannt. Die Anbieter wurden auch gefragt, über welche Sprachkenntnisse ihre Mitarbeiter*innen verfügen. In 87 % der befragten Einrichtungen verfügen Mitarbeitende über türkische und in 83 % der Einrichtungen über polnische Sprachkenntnisse. Des Weiteren gibt es in jeweils 13 Einrichtungen Mit- arbeitende, die Russisch oder Italie- nisch sprechen (56 %). In jeweils zehn Einrichtungen gibt es Personal mit spanischen und arabischen Sprach- kenntnissen (44 %). Neun Einrichtun- gen geben an, dass es bei ihnen Mitar- beitende gibt, die Griechisch sprechen (39 %). Als weitere Sprachen werden Französisch und Englisch, weitere europäische Sprachen sowie verschie- dene afrikanische Sprachen angege- ben. Ein großer Anbieter mit mehreren stationären Pflegeeinrichtungen gibt an, dass bei ihm Mitarbeitende mit etwa 70 verschiedenen Nationalitäten und entsprechenden Sprachkenntnis- sen beschäftigt sind. Von den 23 befragten Einrichtungen geben 22 an, zurzeit Fachkräfte aus- zubilden. Die Zahl der Auszubildenden pro Einrichtung liegt zwischen einem bzw. einer und zwölf Auszubildenden, durchschnittlich bei sieben Auszu- bildenden. Ebenso geben auch 22 Einrichtungen an, ehrenamtliche Mitarbeitende einzubeziehen (ohne Berücksichtigung von Angehörigen). 101 Acht Einrichtungen machen Anga- ben zur Anzahl der Ehrenamtlichen, die zwischen einer Person und 26 Personen pro Einrichtung liegt. Der Durchschnitt entspricht zwölf Ehren- amtlichen pro Einrichtung. Die Ehren- amtlichen sind in den befragten Ein- richtungen überwiegend im Bereich der sozialen Begleitung und Betreu- ung sowie der Organisation und Un- terstützung bei Ausflügen und Festen eingesetzt. Um die laufende Versorgung garan- tieren zu können, müssen in 78 % der Einrichtungen Überstunden geleistet werden (18 Einrichtungen). Bei Be- lastungsspitzen werden in 87 % der befragten Einrichtungen Pflegekräfte aus Zeitarbeitsfirmen eingesetzt (20 Einrichtungen). Diese Mitarbeiter*in- nen sind für die Einrichtungen meist teurer als festangestellte Pflegekräfte, sie tragen aber dazu bei, Personal- engpässe auszugleichen. In acht der befragten Einrichtungen haben Mitarbeitende im Jahr 2022 die Einrichtung verlassen (35 %), in diesen Einrichtungen wurden im selben Jahr aber auch wieder Mitarbeitende ein- gestellt. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden, die im Jahr 2022 die Einrichtung verlassen haben, liegt bei sieben. Nicht ganz so viele Mit- arbeitende wurden neu eingestellt; die durchschnittliche Anzahl der Neuein- stellungen liegt bei sechs. Die Mehr- heit der Befragten empfindet es als schwierig, passende Mitarbeitende zu finden (87 %, 20 Einrichtungen), 9 % empfinden es teilweise als schwierig (zwei Einrichtungen). Eine Einrichtung sieht hier keine Schwierigkeiten (4 %). Gründe für die Schwierigkeiten, das passende Personal zu finden, sehen die Befragten insbesondere im Fach- kräftemangel. Hier wird ergänzt, dass dies für alle Fachbereiche (z. B. auch Fachkräfte im Sozialen Dienst) und für alle Qualifikationsstufen gilt (Pfle- gefachkraft und Assistent*innen). Weiterhin sei der Pflegeberuf – zumin- dest sein Image – unattraktiv und mit hohen physischen und psychischen Belastungen verbunden. In Zukunft erwarten 91 % der Befragten einen deutlichen Mehrbedarf an Personal (21 Einrichtungen). 73 % der befragten Anbieter be- mühen sich darum, Personal aus dem Ausland zu gewinnen (16 Befragte). Nach dem Ergebnis gefragt, kön- nen diesbezüglich 14 Befragte keine Aussage treffen. Ein Anbieter gibt an, überwiegend negative Erfahrungen gemacht zu haben. Die Arbeitseinstel- lung sei anders, und der Spracherwerb sei schwierig. Etwa 27 % der befrag- ten Anbieter bemühen sich nicht um Personalgewinnung aus dem Ausland (sechs Befragte). Die Anbieter der stationären Pflege wurden nach den von ihnen ange- botenen Arbeitszeitmodellen für das Personal in der Pflege gefragt. Alle Befragten bieten ihrem Personal Teil- zeitverträge an. Die Arbeitsmodelle der versetzten Arbeitszeiten sowie des Mehrschichtensystems wenden fast alle Einrichtungen an (96 % bzw. 87 %). Auch ein Rahmendienstplan (83 %) und Arbeitszeitkonten (70 %) sind unter den Befragten gängige Modelle. Auch wurden die Strategien zur Per- sonalgewinnung in der Anbieterbefra- gung thematisiert: Mehrere Anbieter geben an, über die Ausbildung Perso- nal zu finden. Ein Anbieter berichtet von einem besonderen Ausbildungs- 102 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln modell, das eine individuelle Arbeits- zeitgestaltung ermöglicht. An dieser Stelle werden aber auch Praktika oder die Freiwilligendienste genannt, über die zu Interessent*innen eine Bindung aufgebaut werden kann. Stellenaus- schreibungen über verschiedene Medien (Printmedien, online, Stellen- börsen, Messeauftritte) und über ver- schiedene Akteure (Agentur für Arbeit, Headhunting, Schulen) sind auch eine Möglichkeit, neues Personal zu gewin- nen. Fast alle befragten Anbieter verfü- gen über Angebote zur Mitarbeiterent- lastung. Kinderbetreuung bieten 86 % der Befragten an (18 Einrichtungen), ein Anbieter bietet die Betreuung anderer Angehöriger an. Eine Haus- tiermitnahme ist bei knapp 30 % der Einrichtungen möglich (sechs Einrich- tungen). Mehr als 80 % der Befragten geben an, weitere Entlastungsangebo- te für die Mitarbeitenden bereitzuhal- ten. Hier wird ein umfangreiches Fort- bildungsprogramm – auch mit Sport-, Entlastungs- und Gesundheitsthemen, Gesundheitsförderung und physiothe- rapeutische Behandlungen – genannt. Des Weiteren wird eine familienorien- tierte Einsatzplanung angegeben. Von den befragten Einrichtungen geben 21 an, externe Dienstleister zu beschäftigen. Hier werden am häufigs- ten die Bereiche Reinigung, Wäsche, Medizinprodukte und therapeutische Leistungen genannt. Vereinzelt wer- den auch die Bereiche Hauswirtschaft, Betreuung und Hospiz genannt. Eben- so werden hier Zeitarbeitsfirmen an- gegeben. › Digitalisierung: Alle befragten Einrichtungen geben an, bereits ihre Pflegedokumentation in digitaler Form zu führen. Bei über 70 % der befragten Anbieter werden bereits digitale Medien zu Therapie- zwecken (z. B. Gesundheits- und Gedächtnistraining) eingesetzt (16 Einrichtungen). Drei weitere Einrich- tungen planen dies zeitnah (14 %). Auch finden bei gut 60 % der befrag- ten Anbieter Fort- und Weiterbildun- gen der Mitarbeitenden zum Thema Digitalisierung statt (14 Einrichtun- gen), weitere 30 % planen das (sieben Einrichtungen). In vielen Arbeitsbereichen der sta- tionären Einrichtungen ist eine Digita- lisierung in den nächsten zwölf Mona- ten geplant. So planen knapp 80 % der befragten Einrichtungen, ein Telemo- nitoring zum Beispiel zum Austausch der Daten per Sensor (z. B. Blutzucker, Blutdruck) einzuführen (17 Einrich- tungen). Mehr als 70 % der Befragten möchten demnächst ein digital unter- stütztes Medikationsmanagement umsetzen (16 Einrichtungen). Eine Einrichtung erläutert, diesbezüglich bereits im Austausch mit einer Apo- theke und verschiedenen Ärzt*innen zu stehen. Eine verstärkte Digitali- sierung der Vernetzung mit anderen beteiligten Akteuren planen über 60 % der befragten Anbieter (14 Einrichtun- gen), knapp 30 % setzen dies bereits um (sechs Einrichtungen). Auch sieht die Hälfte der Anbieter den Einsatz von digitalen Assistenzsystemen und Pflegehilfsmitteln (z. B. Sensormatten) in den nächsten zwölf Monaten vor, 103 in sechs Einrichtungen finden diese bereits Anwendung (27 %). Eine Digitalisierung der Kommuni- kation mit Angehörigen spielt im Ver- gleich dazu eine geringere Rolle: Bei 27 % der Einrichtungen findet sie be- reits statt (sechs Einrichtungen) und eine Einrichtung plant die Umsetzung (5 %). Eine digitale Dienstplanung wird bei 36 % der Einrichtungen eingesetzt (acht Einrichtungen), die Mehrheit von 64 % nutzt diese nicht (14 Einrichtun- gen). Die größte Herausforderung hin- sichtlich der Digitalisierung wird in den Kosten bzw. in der Finanzierung gesehen. Teilweise trifft das nach Einschätzung der befragten Anbieter auch auf die fehlenden Kompetenzen der Mitarbeitenden sowie auf die feh- lenden zeitlichen Ressourcen zu. › Kooperationen: Der Großteil der befragten Einrichtun- gen pflegt Kooperationen zu weiteren Einrichtungen aus dem Bereich der Altenhilfe bzw. der Gesundheitsver- sorgung. Die Intensität der Koopera- tion unterscheidet sich jedoch stark und reicht von einer regelmäßigen, wöchentlichen oder monatlichen Zu- sammenarbeit bis hin zu eher selte- nen oder gar keinen Kooperationen. Die Frage zu den Kooperationsbe- ziehungen wurde von 22 Anbietern beantwortet. Alle befragten Einrich- tungen kooperieren wöchentlich mit Ärzt*innen, Physiotherapeut*innen, Apotheken und Sanitätshäusern. Auch mit Pflegeschulen haben 21 der be- fragten Einrichtungen (95 %) wöchent- lich Kontakt, mit Krankenhäusern bzw. deren Sozialdienst (Entlassmanage- ment) haben 20 Einrichtungen (91 %) wöchentlich Kontakt. Auch die Zusam- menarbeit mit Palliativmediziner*in- nen ist häufig: Hier berichten 18 Ein- richtungen (82 %) von wöchentlichen Kooperationen. Jeweils 15 Anbieter geben an (je 68 %), wöchentlich mit den geriatrischen oder gerontopsy- chiatrischen Abteilungen der Kran- kenhäuser zusammenzuarbeiten. Die Kooperationsbeziehungen zu anderen Trägern von stationären Einrichtun- gen, ambulanten Diensten und der Kurzzeitpflege sind eher selten als regelmäßig: Die Mehrheit von jeweils knapp zwei Dritteln gibt an, dass dieser Kontakt eher selten ist. Gut ein Fünftel pflegt mit diesen Akteuren re- gelmäßigen Kontakt (wöchentlich oder monatlich). Zum Palliativ- und Hospiz- netzwerk Köln weist knapp ein Drittel der befragten Einrichtungen (sieben Befragte) regelmäßige Kooperations- beziehungen auf (wöchentlich oder monatlich). Vergleichbar gestaltet sich der Kontakt zu Hospizen und Hospiz- diensten. Hier gibt eine Einrichtung an, keine Kooperation zu führen. Zu Beratungsstellen sind die Koopera- tionsbeziehungen eher selten: Drei Einrichtungen haben monatlich Kon- takt (14 %) und 18 Einrichtungen eher selten (82 %). Eine Einrichtung berich- tet, dass gar keine Kooperationsbezie- hungen bestehen (5 %). Mit der Kölner Freiwilligen Agentur besteht überwie- gend eine seltene (sechs Einrichtun- gen – 27 %) bis gar keine Kooperation (14 Einrichtungen – 64 %). Zur Frage, mit welchen Partnern eine bessere Kooperation gewünscht wird, machten 16 Einrichtungen eine Angabe: 14 befragte Einrichtungen wünschen sich eine bessere Zusam- menarbeit mit der Stadtverwaltung, 104 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln jeweils eine Einrichtung würde eine bessere Kooperation mit fachärzt- lichen Praxen und Krankenhäusern begrüßen. › Aktuelle Versorgungslage: Alle befragten Anbieter sehen zurzeit in der Stadt Köln eine unzureichen- de Versorgung im Bereich der Kurz- zeitpflege sowie der vollstationären Pflege (auch für besondere Gruppen). Auch empfinden mehr als 90 % das Angebot an Wohnen mit Service als unzureichend. Ausbaubedarf wird auch im Bereich der ambulant betreu- ten Wohngemeinschaften für Ältere gesehen. Etwa 80 % bewerten die Versorgung durch ambulante Pflege- dienste und durch hauswirtschaftliche Dienste als nicht bedarfsdeckend, die restlichen 20 % können dies nach eigener Angabe nicht beurteilen. Die hausärztliche Versorgung sowie die geriatrische und gerontopsychiatri- sche Versorgung werden ebenso von der Mehrheit als unzureichend einge- schätzt, dies gilt auch für die Hospiz- und Palliativversorgung. Ein anderes Bild ergibt sich bei der Betrachtung des Angebots an Tagespflegeplätzen: Hier bewerten gut 20 % der Anbieter das Angebot als unzureichend (fünf Befragte), aber knapp 70 % empfinden es als genau passend (15 Befragte). Die Versorgungslage im niedrig- schwelligen Bereich kann nicht von allen beurteilt werden. Diejenigen, die eine Aussage dazu treffen können, sehen im Angebot der Begegnungs- stätten sowie im Bereich Information und Beratung Ausbaubedarfe. Nach Einschätzung der Befragten sollte vorrangig das Angebot an stationärer Pflege und Kurzzeitpflege sowie an seniorengerechten Wohnungen bzw. Wohnen mit Service ausgebaut wer- den. Dringender Handlungsbedarf wird auch im Bereich der ambulanten Pflege gesehen. Ebenso wird der Auf- bau von „Quartiershäusern für Pflege“ als nie drigschwelliges Angebot befür- wortet, diese sollten in der Stadtent- wicklung und -planung eingeplant und dafür Flächen von der Stadt vorgehal- ten werden. › Zukünftige Entwicklung: Für die kommenden fünf Jahre rech- nen 87 % der befragten Anbieter mit einer deutlich steigenden Nachfrage in ihrer Einrichtung (20 Befragte). Zwei Anbieter gehen von einer gleichblei- benden Nachfrage aus. Ein Anbieter kann dies nicht beantworten. 105 5 .2 Pflegeergänzende und präventive Angebote Das Wichtigste in Kürze In der Stadt Köln besteht ein Versorgungsnetz aus verschiede- nen präventiven und pflegeergänzenden Leistungen, die unter- schiedlichen Bereichen zuzuordnen sind. Im Bereich niedrig- schwelliger haushaltsnaher Dienstleistungen sind Angebote von Alltagshilfen (180 Angebote), Mahlzeitendienste (18 Anbieter), Angebote eines Hausnotrufs (12 Anbieter) sowie Angebote eines Fahrdienstes (14 Anbieter) zu finden. Angebote der Be- gegnung und Geselligkeit für ältere Menschen wurden recher- chiert, sind aber angesichts der Vielfalt in diesem Bereich unter Umständen unvollständig erfasst. Insgesamt wurden 160 An- gebote im Bereich Freizeit und Engagement aufgenommen, die sich an Senior*innen und Pflegebedürftige richten. Es besteht ein Angebot von 182 Betreuungs- und Entlastungsangeboten in der Stadt Köln, diese werden zum einen als Einzelbetreuung im häuslichen Umfeld (155 Angebote) und zum anderen als Grup- penangebot (27 Angebote) umgesetzt. Häufig ist mit diesem An- gebot auch die Möglichkeit der Information und des Austauschs für die Angehörigen verbunden. Die Angebotsstruktur im Be- reich Information und Beratung umfasst insgesamt 153 Ange- bote. Von all diesen Hilfe- und Unterstützungsleistungen in der Stadt Köln richten sich 89 Angebote an Menschen mit Demenz. Die kommunale Pflegeplanung erfasst nicht nur den Kernbereich der ambulanten, teil- und vollstationären Pflege, sondern nimmt auch Maßnahmen und Leistungen in den Blick, die über die pflege- rische Versorgung hinausgehen. Hierbei handelt es sich um Unter- stützungsleistungen, die als Vorstufe zur Pflege oder als deren Er- gänzung in Anspruch genommen werden können, um Menschen mit Hilfe- oder Pflegebedarf zu ermöglichen, so lange wie möglich in ihrer Wohnung zu leben. Dazu gehören Angebote zur Unterstützung im Alltag, zur Betreuung, zur gesellschaftlichen Teilhabe sowie zur Information und Beratung. Angebote zur Unterstützung im Alltag Mit zunehmendem Alter kann auch die eigenständige Bewältigung alltäglicher Aufgaben schwieriger werden, dazu gehören Tätigkeiten im Haushalt wie beispielsweise Einkaufen, Kochen oder Wohnungs- reinigung, aber auch Behördengänge, Kommunikation, Freizeitakti- 106 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln vitäten oder die Wahrnehmung sozialer Kontakte. Pflegebedürftige Menschen, die in einer Privatwohnung leben und bei diesen Tätig- keiten Hilfe benötigen, können Unterstützungsangebote im Alltag nach § 45a SGB XI (ehemals „Niedrigschwellige Hilfe- und Betreu- ungsangebote“) in Anspruch nehmen. Dort heißt es: „Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlas- ten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häusli- chen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können“ (§ 45a Abs. 1 SGB XI). Zu den Unterstützungsangeboten im Alltag zählen u. a. Betreuungsangebote für Pflegebedürftige, Angebote zur Entlastung im Alltag, die sich an Pflegebedürftige richten und der Unterstützung und der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebe- dingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt dienen (insbe- sondere bei der Haushaltsführung) sowie Angebote zur Entlastung von Pflegenden. Darüber hinaus bieten auch Privatpersonen Unter- stützungsleistungen an, die von ehrenamtlichen Personen im Rah- men der Nachbarschaftshilfe erbracht werden. Diese Hilfen werden jedoch nicht in das Angebotsverzeichnis übernommen, da hier ein persönlicher Bezug zur pflegebedürftigen Person besteht und das Angebot nicht von weiteren Personen in Anspruch genommen wer- den kann. Weiterhin bieten auch einige der in Kapitel 5.1 dargestell- ten ambulanten Pflegedienste solche Angebote zur Unterstützung im Alltag an. Ältere Menschen können so nach Bedarf Hilfe im Alltag erhalten und weiterhin so selbstständig wie möglich leben. Doch nicht nur die Älteren selbst werden dadurch in ihrem Alltag entlastet, auch deren Angehörige, die diese unterstützenden Aufgaben auch erfüllen. In der „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“ (Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO) vom 1. Januar 2017 werden die genauen Voraussetzungen zur Anerkennung solcher Unterstüt- zungsangebote geregelt, auf deren Grundlage diese Angebote nach § 45a Abs. 4 (Kostenerstattung) und § 45b Abs. 1 SGB XI (Entlas- tungsbetrag) mit der Pflegekasse abgerechnet werden können. Das Angebot an Alltagshilfen in der Stadt Köln reicht von Hilfen im Haushalt über Botengänge im Stadtteil und kleine Handwerkerleis- tungen bis hin zur Begleitung zu Terminen. Insgesamt wurden 180 Angebote im Bereich Alltagshilfe erfasst. Diese Unterstützungsange- bote gibt es in allen Stadtbezirken. 107 Neben Angeboten zur Unterstützung im Alltag können ältere Men- schen auch weitere niedrigschwellige Hilfen wie Mahlzeiten- und Fahrdienste sowie einen Hausnotruf in Anspruch nehmen. Das Angebot an mobilen Mahlzeitendiensten umfasst in der Stadt Köln 18 Anbieter (Tabelle 20). Kund*innen dieser Dienstleistungen können sich vorab in einer Art Speisekarte aussuchen, welche Ge- richte sie in den nächsten Tagen erhalten möchten. Spezielle Ernäh- rungsformen und Diäten werden von den Anbietern berücksichtigt. Wie häufig pro Woche der Menüservice in Anspruch genommen wird, gestaltet sich dabei flexibel und individuell. Unfälle in der Privatwohnung wie ein Sturz können für (allein leben- de) Ältere problematisch sein. Dem Risiko, nicht mehr eigenständig per Telefon Hilfe rufen zu können, soll durch das Angebot des Haus notrufs begegnet werden. Mit einem Funksender, den die Senior*in- nen am Körper tragen, können diese bei einem Sturz oder bei akutem Unwohlsein einen Notrufknopf drücken, um Hilfe zu rufen. Nach dem Erhalt des Notrufs schickt der Anbieter Hilfe zur Wohnung seiner Kund*innen. In der Stadt Köln sind insgesamt zwölf Anbieter von Hausnotrufsystemen ansässig. In den Bezirken Innenstadt, Chor- weiler und Porz sind keine Anbieter ansässig. Da Anbieter des Haus- notrufs jedoch bezirksübergreifend arbeiten, ist es nicht notwendig, dass diese in jedem Stadtbezirk in gleicher Dichte angesiedelt sind. Eine weitere niedrigschwellige Dienstleistung ist der Fahrdienst für Senior*innen. Auch wenn Ältere noch keine größeren körperlichen Einschränkungen haben, kann das Zurücklegen größerer Strecken zu Fuß oder längere Bahn- und Busfahrten für sie zu anstrengend sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Älteren in einer Umgebung le- ben, in der die für sie wichtigen Einrichtungen fußläufig nicht gut zu erreichen sind. In der Stadt Köln gibt es 14 solcher Fahrdienste, die stadtweit Fahrten übernehmen, wobei die Stadtbezirke Rodenkir- chen, Chorweiler und Mülheim über kein eigenes Angebot verfügen. Jedoch handelt es sich hier nur um den Sitz des Anbieters, sein Ver- sorgungsgebiet kann sich auch über die Grenzen des Stadtbezirks hinaus erstrecken. Angebote zur Betreuung und zur Entlastung der Angehörigen An dieser Stelle wurden auch Angebote berücksichtigt, die zum einen eine Betreuung der Pflegebedürftigen beinhalten und zum an- deren damit verbunden die pflegenden Angehörigen entlasten. Dazu gehören Angebote der Einzelbetreuung in der eigenen Häuslichkeit sowie in einer Betreuungsgruppe. Häufig sind mit diesen Angeboten 108 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln auch Austausch- und Informationsmöglichkeiten für die Angehöri- gen verbunden. Im Hinblick auf die Sicherstellung einer guten Le- bens- und Pflegesituation spielt die Entlastung der Angehörigen eine große Rolle. Insgesamt wurden in der Stadt Köln 155 Angebote zur Einzelbetreuung und 27 Angebote von Betreuungsgruppen gezählt. Im Stadtbezirk Kalk gibt es kein Angebot einer Betreuungsgruppe, ansonsten wird in allen Stadtbezirken diese Form der Unterstützung angeboten. T abelle 20: Niedrigschwellige Angebote Niedrigschwellige Angebote Stadt Köln 2022 Stadtbezirk Mahl zeiten Service Haus notruf Fahr dienste Alltags hilfe Einzel be treuung Betreu ungs gruppe Freizeit/ Engage ment Bera tung Hilfe bei Demenz Innenstadt 3 0 2 25 19 2 21 19 9 Rodenkirchen 2 2 0 23 18 4 17 22 12 Lindenthal 1 3 3 27 26 5 13 15 12 Ehrenfeld 2 3 4 14 12 4 20 15 10 Nippes 1 1 1 13 12 3 17 14 11 Chorweiler 1 0 0 12 12 2 14 14 8 Porz 2 0 2 27 21 3 27 20 11 Kalk 4 2 2 13 11 0 15 16 6 Mülheim 2 1 0 26 24 4 16 18 10 Köln insgesamt 18 12 14 180 155 27 160 153 89 Quelle: Angebotsverzeichnis des ISG 2023, Mehrfachzuordnungen möglich Gesellschaftliche Teilhabe: Freizeit und Engagement Das Wahrnehmen von Begegnungsangeboten kann Ältere vor Ver- einsamung und Isolation schützen; gerade für allein lebende ältere Menschen können diese Angebote eine präventive Funktion ha- ben. Diese Angebote fördern die Fortführung von Aktivitäten und die Entstehung von tragfähigen sozialen Netzen, die Passivität und Vereinsamung im Alter verhindern helfen und bei Bedarf Kontakte zu Anbietern von Hilfe- und Unterstützungsangeboten vermitteln können. Auf diese Weise werden Senior*innen dazu motiviert, regel- mäßig das Haus zu verlassen und in Kontakt mit anderen zu treten, 109 sodass Rückzugstendenzen und einem Mangel an Bewegung aktiv entgegengewirkt wird. Angebote dieser Art dienen der älteren Bevöl- kerung als Treffpunkt und Begegnungsstätte. Insgesamt wurden 160 Angebote im Bereich Freizeit und Engage ment erfasst, die sich an Senior*innen und Pflegebedürftige richten. Diese Angebote sind sehr vielseitig und umfassen beispielsweise Sport- und Bewegungsangebote, die Angebote der SeniorenNetz- werke, Seniorentreffs oder kulturelle und kirchliche Angebote.51 Information und Beratung Pflegebedürftige und Angehörige benötigen die Möglichkeit, sich umfassend über Versorgungsangebote, die dem Bedarf des Pflege- bedürftigen entsprechen, vor Ort fachkundig informieren zu kön- nen. Besonders bei akut auftretendem Versorgungsbedarf ist eine schnelle Sicherung der häuslichen Pflege durch Beratung und Ver- mittlung ambulanter professioneller sowie ehrenamtlicher Hilfen von großer Bedeutung. Informations- und Beratungsstellen liefern dabei einen Überblick über das breite Spektrum an Versorgungsangebo- ten. In der Stadt Köln gibt es insgesamt 153 Beratungsangebote, die sich auf alle Stadtbezirke verteilen (Tabelle 20). Die Aufstellung der Be- ratungsangebote ist umfassend und bezieht u. a. die kommunalen Seniorenberatungen, Selbsthilfe- und Angehörigengruppen, Bera- tungsstellen für besondere Zielgruppen (z. B. Frauen ab 60 Jahren mit Belastungen und Traumata), Fachberatungen der gerontopsych- iatrischen Zentren52, Beratungen der Kirchen, anderer gemeinnützi- ger Organisationen und privater Anbieter, die sich hauptsächlich auf Beratungsleistungen im Bereich Alter und Pflege spezialisiert haben, mit ein. 51 Diese Angaben wurden in Kooperation mit dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln sowie den Seniorenkoordinator*innen der Stadtbezirke zusammengestellt. Des Weiteren wurden Angaben aus der Datenbank zur Be- standserfassung der Sozialen Infrastruktur aufgenommen. Trotz gründlicher Recherche kann es angesichts der Vielfalt in diesem Bereich sein, dass diese An- gebote unvollständig erfasst sind. 52 Gerontopsychiatrische Fachberatungen bieten Informationen und Beratungen zu psychischen Erkrankungen im Alter an. Dieses Angebot richtet sich sowohl an Betroffene als auch an Angehörige. Es können auch Gesprächskreise, Schulungen und Betreuungsgruppen angeboten werden. 110 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln Zielgruppe Menschen mit Demenz Für Menschen mit Demenz und deren Angehörige können Angebo- te, die auf die Bedürfnisse dieser Personen zugeschnitten sind, eine große Entlastung bedeuten. Von den oben dargestellten Angeboten richten sich 89 Angebote speziell an Menschen mit Demenz und an ihre pflegenden Angehörigen.53 Bei diesen Unterstützungsleistungen für diese Zielgruppe handelt es sich u. a. um individuelle Betreuungs- und Entlastungsangebote ebenso wie „Demenzcafés“ als Angebot der Gruppenbetreuung sowie Gesprächs- und Selbsthilfegruppen für Angehörige von Menschen mit Demenz. Des Weiteren umfasst die Aufstellung auch Beratungsangebote. Kommunale Programme der Seniorenarbeit der Stadt Köln Die „Kommunalen Programme der Seniorenarbeit“ , bei denen die Stadt Köln die Konzeption und die Finanzierung übernimmt sowie für die Durchführung verantwortlich ist, haben im Rah- men der Seniorenpolitik sowie der Altenhilfe- und Pflegepla- nung der Stadt einen hohen Stellenwert. Die Umsetzung dieser Programme erfolgt in Zusammenarbeit mit den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege und der Sozial-Betriebe-Köln gGmbH. Diese Programme werden auf Ebene der Stadtbezirke und -teile umgesetzt, sodass sie dort auch wohnortnah wirken können. Sie bieten eine vorgelagerte und präventive Unterstützung, die als Vorstufe zur Pflege oder als deren Ergänzung in Anspruch genommen werden kann. Bei aller Vielfalt dieser Programme ist ihnen gemeinsam, dass sie den Lebensalltag der Senior*innen verbessern, die soziale Teilhabe stärken, ihre Selbstständigkeit erhalten und ihre Lebensqualität erhöhen sollen. Das ISG hat im Jahr 2022 die Evaluation von acht kommunalen Senioren- programmen der Stadt Köln abgeschlossen.54 Die folgenden Erkenntnisse entstammen dieser Evaluation.55 53 An dieser Stelle werden Angebote aufgenommen, die in der Regel bereits in den anderen Kategorien erfasst sind. 54 Auch das Workbook „Zukunft der Pflege“ der Arbeitsgemeinschaft der Spitzen- verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Köln und der SBK enthält Darstellungen dieser Programme, ihrer Potenziale sowie der Bedarfe zu deren Weiterentwicklung. 55 Vgl. Maur, C.; Engels, D. (2022): Evaluation der kommunalen Seniorenprogram- me der Stadt Köln. Abrufbar unter: https:/ /www.isg-institut.de/home/wp-content/ uploads/ISG_Eval.-Seniorenprogramme_Koeln-3.pdf 111 Präventive Hausbesuche Die präventiven Hausbesuche sind eine zugehende Beratung in der häuslichen Umgebung, die sich an Senior*innen ab 75 Jah- ren sowie an Senior*innen mit internationaler Familiengeschich- te ab 70 Jahren richtet.56 Dabei geht es um die Information über Unterstützungsmöglichkeiten und die Vermittlung passender Hilfen. Die präventiven Hausbesuche sind eine Einstiegsbera- tung für Senior*innen, die bisher noch keine Informationen über soziale Dienstleistungen erhalten haben und kaum an der Kom- munikation im öffentlichen Raum teilnehmen. Das Seniorenprogramm „Präventive Hausbesuche“ startete im Jahr 2016 und wird von den Trägern der Freien Wohlfahrtspfle- ge (Liga) und der Sozial-Betriebe-Köln gGmbH umgesetzt. Für jeden Stadtbezirk gibt es eine Fachkraft, die persönliche An- sprechpartner*in ist und die die Hausbesuche durchführt. Die Kontaktaufnahme zu den Senior*innen erfolgt postalisch durch die Stadt Köln in Absprache mit den Trägern. Es erfolgt eine frühzeitige und präventive Information zu al- len Fragen zum Thema Gesundheit im Alter sowie zum Bera- tungs- und Hilfesystem in Köln. Der Zugang zu bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten soll erleichtert und somit eine längere selbstständige Lebensführung im häuslichen Umfeld ermöglicht werden. Im Rahmen der Beratung können Risikofaktoren wie Krankheitsbilder oder Pflegedefizite sowie Anzeichen für soziale Isolation, versteckte Armut oder Verwahr- losung frühzeitig erkannt werden. Inhalte der Beratung können u. a. sein: Wohnbedingungen (z. B. Barrierefreiheit), Alltags- und Freizeitgestaltung, Entlastungs- und Unterstützungsdienste, Anträge und Formulare (z. B. Antrag auf Pflegeleistung, Pa- tientenverfügung), hauswirtschaftliche und pflegerische Hilfen sowie Ansprüche auf Grundsicherung. Um das Programm „Präventive Hausbesuche“ erfolgreich umzu- setzen und auf den individuellen Bedarf der Senior*innen ein- gehen zu können, ist eine effektive Vernetzung mit den anderen Hilfeangeboten im Stadtbezirk wichtig. Die Angebotslandschaft muss den Beratungskräften bekannt sein, um die Senior*innen 56 Seit Oktober 2019 erhalten Senior*innen mit internationaler Familiengeschich- te dieses Angebot bereits ab 70 Jahren. 112 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln an die entsprechenden Stellen weitervermitteln zu können. Be- sonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Seniorenbera- tungsstellen. Im Rahmen der Evaluation wurde deutlich, dass die Befragten das Angebot des präventiven Hausbesuchs zur allgemeinen In- formation nutzen, es aber auch bei einer konkreten Frage in An- spruch nehmen. Von Expert*innen wurde erläutert, dass einige Senior*innen das Anschreiben aufbewahren und sich erst nach längerer Zeit melden, wenn sie Beratungsbedarf haben. Die im Rahmen der Evaluation befragten Senior*innen bewerten es positiv, dass es das Angebot der präventiven Hausbesuche gibt und sie umfassend unabhängig informiert werden. Die am Pro- gramm Beteiligten sehen hierin eine wichtige Komponente der Seniorenarbeit der Stadt Köln: Es besteht früher Erstkontakt, Bedarfe werden frühzeitig erkannt und andere Maßnahmen können bekannt gemacht werden. So haben die präventiven Hausbesuche eine Art Lotsenfunktion im Kölner Hilfesystem. Seniorenberatung Das Programm „Seniorenberatung“ wird in dieser Form seit dem Jahr 2002 gefördert und auf Ebene der einzelnen Stadtbezirke durchgeführt. Ziel der Seniorenberatung ist es, Senior*innen zu ihrem konkreten Hilfebedarf zu beraten und sie ggf. bei der In- anspruchnahme weiterer Hilfen und Leistungen zu unterstützen. Durch dieses Angebot sollen die gesellschaftliche Teilhabe und eine möglichst lange Selbstständigkeit gefördert werden. Ziel- gruppe sind in der Regel Kölner Einwohner*innen ab 60 Jahren, die einen konkreten Hilfebedarf haben, der auf altersbedingte Schwierigkeiten zurückzuführen ist. Die Seniorenberatung wird in den Stadtbezirken durch die Wohlfahrtsverbände und ihre Mitgliedsorganisationen umgesetzt. In den einzelnen Stadtbe- zirken wird die Seniorenberatung von verschiedenen Trägern durchgeführt. Die Seniorenberatung ist als niedrigschwellige und aufsuchen- de Beratung konzipiert; so sind die Seniorenberatungsstellen in den Stadtteilen angesiedelt, es können Hausbesuche verein- bart werden und sie sind in den Bezirksämtern verortet (auch 113 in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände und ihrer Mitglieds- organisationen). Die Programm-Evaluation hat gezeigt, dass die verschiedenen Anlaufstellen für die Umsetzung der Seniorenbe- ratung wichtig sind. Durchschnittlich gibt es 3,5 Personalstellen pro Stadtbezirk (darunter eine 0,5-Stelle in jedem Bezirksamt). Beratungen finden zu den unterschiedlichsten Anliegen statt. Dies können finanzielle Fragen, Fragen zu staatlichen Leistun- gen (z. B. Grundsicherung) oder zu Leistungen der Pflegever- sicherung, Fragen zu Unterstützungsangeboten und Dienstleis- tungen (z. B. ambulanter Pflegedienst), Fragen zum Wohnen im Alter oder zu Freizeit- und Bildungsangeboten sein. Bei Bedarf werden die Ratsuchenden an entsprechende Stellen weiter- vermittelt, sodass die Seniorenberatung einen Zugang zum weiterführenden Hilfesystem ermöglicht. Die Befragung der Benutzer*innen, die im Rahmen der Evaluation durchgeführt wurde, hat gezeigt, dass ein Großteil der Senior*innen die Bera- tungsstelle häufiger als einmal aufsucht. Fast zwei Drittel gaben an, dass sie sich in einer Problemlage befunden haben. Nach Einschätzung der Beratungskräfte haben in den letzten Jahren die Beratungen zur Wohnungssuche, zum Wohnberechtigungs- schein, zu drohendem Wohnungsverlust sowie zu Verschuldung und finanziellen Problemen stark zugenommen. In der Evaluation wurde deutlich, dass die Mehrheit der Be- fragten durch die Seniorenberatung über für sie neue Angebote informiert wurde. Diese Information war effektiv, denn die Mehr- heit hat die Angebote, über die gesprochen wurde, später auch genutzt. Die Vertreter*innen der Träger sehen in der Seniorenberatung eine erfolgreiche Unterstützung für Senior*innen. Senioren- beratung ist oft das erste Instrument und eine zentrale Schnitt- stelle zwischen sämtlichen Angeboten der Seniorenhilfe; sie korrespondiert mit anderen Programmen. Darüber hinaus bietet die Seniorenberatung den Ratsuchenden Kontinuität: Dadurch, dass die Kund*innen bei den gleichen Beratungskräften bleiben, wird ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, und eine persönliche Betreuung und Beratung kann stattfinden. Nach Einschätzung der Vertreter*innen der Träger werden durch das frühe Erken- nen der Problemlagen Kosten eingespart, Mehrkosten würden entstehen, wenn nicht präventiv gearbeitet würde. 114 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln SeniorenNetzwerke Die ersten zwölf SeniorenNetzwerke57 sind durch die Initiative der Stadt Köln, der Kölner Wohlfahrtsverbände, der Sozial-Be- triebe-Köln gGmbH sowie der Seniorenvertretung der Stadt Köln Im Jahr 2002 entstanden. Seitdem wurde die Idee der Ver- netzung an verschiedenen Standorten umgesetzt und das Kon- zept kontinuierlich weiterentwickelt. SeniorenNetzwerke wer- den auf Stadtteilebene umgesetzt und sollen alle interessierten Einwohner*innen aus Köln ansprechen. Ziel ist es, dass sich Senior*innen in ihrem Stadtteil begegnen und dort für sich und andere aktiv werden. Durch dieses Programm soll der Stadt- teil insbesondere für Ältere lebenswert sein, Selbstorganisation und bürgerschaftliches Engagement sollen gestärkt werden. Darüber hinaus sollen seniorenspezifische Belange im Stadtteil erkannt und durch die Zusammenarbeit mit anderen Akteur*in- nen thematisiert werden. Da die Arbeit der SeniorenNetzwerke auf dem Engagement der Senior*innen beruht, die sich mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Ressourcen einbringen und die Aktivitäten im SeniorenNetzwerk selbst bestimmen, variiert die Ausgestaltung der Arbeit der SeniorenNetzwerke in den einzelnen Stadtteilen. SeniorenNetzwerke im Aufbau werden von einer hauptamtli- chen Koordination unterstützt, die bei einem Wohlfahrtsverband bzw. den Sozial-Betrieben-Köln angestellt ist (Förderung der Stadt Köln im Umfang einer 0,5-Stelle). Aufgabe der Netzwerk- koordination ist es, Ehrenamtliche zu gewinnen, ihre Potenziale zu stärken sowie ihre Selbstorganisation im Stadtteil zu fördern. Die Fachkraft leitet Engagierte (sog. Netzwerker*innen) an, ein Angebot im Stadtteil für Senior*innen aufzubauen. Anschlie- ßend soll das SeniorenNetzwerk durch die Netzwerker*innen selbstständig weitergeführt und als selbstorganisiertes Senio- renNetzwerk weiterentwickelt werden. Standortgebundene Se- niorenNetzwerke sind aus früheren Einrichtungen der offenen Seniorenarbeit entstanden; dies können z. B. Altentagesstätten oder Begegnungszentren mit hauptamtlicher Netzwerkkoordi- 57 Auch der im Rahmen der Pflegeplanung durchgeführte Workshop zum Thema Quartiersmanagement beschäftigte sich mit den SeniorenNetzwerken. Siehe hier- zu Kapitel 8.2. 115 nation sein. Angebote der standortgebundenen SeniorenNetz- werke sollen sich insbesondere auch an Hochaltrige und Se- nior*innen mit Beeinträchtigungen richten. Durch die intensive Einbindung in das Netzwerk haben die meisten der im Rahmen der Evaluation befragten Senior*in- nen weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote ken- nengelernt (am häufigsten: Seniorenberatung, Angebot der präventiven Hausbesuche). Auch kann die Mehrheit der Netz- werker*innen eigene Ideen und Vorstellungen in die Arbeit des SeniorenNetzwerkes einbringen. Ebenso sind die Nutzer*innen zufrieden damit, inwiefern sie ihre eigenen Wünsche in die An- gebote einfließen lassen können. Das Programm wird regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. Zukünftige Aufgaben sehen die am Programm Beteiligten in der Entwicklung von Angeboten für neue Zielgruppen, Menschen mit internationaler Familiengeschichte müssten beispielsweise besser erreicht werden. Häusliche Unterstützungsdienste für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen Dieses Seniorenprogramm bietet einen Betreuungsdienst durch Ehrenamtliche für Menschen mit Demenz an, um ihre gesell- schaftliche Teilhabe zu stärken und ihre Angehörigen zu ent- lasten. Teilweise werden auch an Demenz Erkrankte ohne An- gehörige unterstützt, um drohender Isolation und Vereinsamung vorzubeugen. Ziel des Programms ist es, durch die Entlastung der Angehörigen die Pflege- und Lebenssituation zu verbessern und ihre Pflegebereitschaft zu erhalten. Des Weiteren soll den an Demenz Erkrankten durch den Kontakt zu den Ehrenamt- lichen Teilhabe am sozialen Leben ermöglicht werden, Alltags- kompetenzen und Fähigkeiten sollen gestärkt werden. Inhalt des Programms sind die stundenweise Unterstützung und Förderung der erkrankten Person durch geschulte freiwilli- ge Helfer*innen, die einige Stunden Zeit in der Woche anderen Menschen zur Verfügung stellen möchten. Eine Fachkraft über- nimmt die Koordination, Beratung und Begleitung der Familien und der Ehrenamtlichen sowie deren Schulung. Das Programm wird durch die Träger der Freien Wohlfahrtspflege und die Sozial-Betriebe-Köln umgesetzt. 116 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln Die Koordinator*innen organisieren nicht nur die Zuordnung der Engagierten zu den an Demenz Erkrankten, sondern be- gleiten und beraten sowohl die freiwilligen Helfer*innen als auch die betreuten Familien. Der Beratung der betreuten Familien kommt ein immer höherer Stellenwert zu; viele sind aufgrund der Herausforderungen, die mit der Demenzerkrankung verbun- den sind, sehr belastet. Die Familien haben häufig einen hohen Informations- und Beratungsbedarf und werden an die pas- senden Hilfeangebote vermittelt. Alle befragten Nutzer*innen sind mit der Beratung und Organisation der Koordinator*innen zufrieden, die Mehrheit sogar sehr zufrieden. Eine besondere Form des häuslichen Unterstützungsdienstes ist das Programm „Niedrigschwelliges Angebot zur Entlastung pflegender Angehöriger von somatisch Erkrankten durch ehren- amtliche Betreuungsdienste“. Auch bei diesem niedrigschwel- ligen Angebot werden die erkrankten Menschen durch intensiv geschulte freiwillige Helfer*innen stundenweise betreut und ggf. ihre Angehörigen entlastet. Wie auch bei dem häuslichen Unter- stützungsdienst für Menschen mit Demenz und ihre Angehöri- gen stehen die Koordinator*innen auch bei diesem Programm in regelmäßigen Kontakt zu den Betreuten und ggf. zu ihren Angehörigen sowie zu den freiwilligen Helfer*innen. Auch hier ist die Zufriedenheit der Nutzer*innen sehr hoch, alle Befrag- ten würden dieses Angebot weiterempfehlen. Im Rahmen der Evaluation verdeutlichten die am Programm Beteiligten, dass die Nachfrage sehr hoch ist und der Bedarf nicht in allen Stadt- bezirken gedeckt werden kann; aufgrund dessen sprechen sie sich für einen Ausbau des geförderten Angebots aus. Koordinierungsstelle für allein lebende Menschen mit Demenz Die Zielgruppe allein lebender Menschen mit Demenz, die selbstbestimmt zu Hause leben möchten, konnte durch die vor- handenen Angebote nicht bedarfsgerecht unterstützt werden, da den dort tätigen Fachkräften für diese besonders betreu- ungsintensive Gruppe die zeitlichen Ressourcen fehlten. Daher wurde im Jahr 2018 die Koordinierungsstelle für allein lebende Menschen mit Demenz als spezielle Hilfeform zur häuslichen Versorgung eingerichtet, die durch die Träger der gerontopsy- chiatrischen Zentren umgesetzt wird. Das Angebot der Ko- ordinierungsstelle für allein lebende Menschen richtet sich an 117 Menschen mit leichter bis mittelschwerer Demenz, in der Regel 60 Jahre und älter, die keine sich kümmernden Angehörigen ha- ben. Weiterhin sollte zu Beginn der Hilfe noch keine gesetzliche Betreuung mit umfassenden Aufgabenbereichen eingerichtet sein. Es sollen die Alleinlebenden mit Demenz unterstützt werden, für die die Beratungs-, Hilfe- und Unterstützungsleistungen durch die Fachkräfte der Fachberatungen der gerontopsy chiatrischen Zentren und der häuslichen Unterstützungsdienste für Men- schen mit Demenz nicht ausreichen. Diese Menschen sollen bei dem Wunsch, weiterhin selbstbestimmt in ihrem gewohn- ten Wohnumfeld zu leben, unterstützt werden. Dazu werden gemeinsam mit der erkrankten Person die für die häusliche Versorgung notwendigen ambulanten Dienstleistungen einge- richtet und koordiniert. Der allein lebende Mensch wird von der Koordinierungsstelle so lange begleitet, bis ein Umzug in eine stationäre Einrichtung nötig wird oder es zu einer Bestellung eines gesetzlichen Betreuers gekommen ist und dieser seine Aufgaben übernommen hat. Die Aufgabe der Koordinierungsstelle ist es, die an Demenz erkrankte Person zu beraten sowie die benötigten ambulan- ten Dienstleistungen und medizinischen Hilfen im Einzelfall zu organisieren und zu steuern. So soll ein tragfähiges soziales Netzwerk aufgebaut werden. Die Unterstützung wird über die Methode des Case-Managements und damit als bedarfsgerech- te, auf den Einzelfall zugeschnittene Hilfeleistung erbracht; sie findet aufsuchend statt. Die administrativen Aufgaben verblei- ben bei den Koordinierungsstellen. Die am Programm Beteiligten bewerten im Rahmen der Evalua- tion das Programm als sehr gut. Sie sehen aufgrund des demo- grafischen und sozialen Wandels eine zunehmende Zahl an Alleinlebenden mit Demenz, die einen besonderen Hilfebedarf, aber keine Unterstützung haben und häufig durch das Raster fallen. In ihren Augen kann durch die passgenaue Unterstützung der Umzug in eine stationäre Einrichtung für eine gewisse Zeit hinausgezögert werden. Seniorenkoordination Das Programm „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ ist ein Bestandteil der Weiterentwicklung der bezirklichen Senioren- 118 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln arbeit, besteht seit August 2018 und wurde sukzessive bis März 2019 ausgebaut. Die Umsetzung des Programms erfolgt durch die Träger der Freien Wohlfahrtspflege und die Sozial-Betriebe- Köln gGmbH im Auftrag der Stadt Köln. Die Seniorenkoordination agiert auf struktureller Ebene im Stadtbezirk mit den dort tätigen haupt- und ehrenamtlichen Akteur*innen der Seniorenarbeit. Zu ihren Aufgaben gehört die Bestandsaufnahme der Lebenssituation der Senior*innen sowie eine Darstellung der Versorgungs- und Teilhabeangebote im Stadtbezirk. Die von der Stadt Köln entwickelte Datenbank zur Bestandserfassung der Sozialen Infrastruktur wird von den Se- niorenkoordinator*innen aktualisiert. Die Stärkung der Öffent- lichkeitsarbeit zu den Angeboten für Senior*innen fällt ebenso in den Aufgabenbereich der Seniorenkoordination. Eine weitere wesentliche Aufgabe der Seniorenkoordination ist die Förde- rung der Kommunikation mit den Akteur*innen. Im Rahmen der Evaluation wurden die Akteure der runden Tische befragt: Die Mehrheit gab an, dass sie durch die Arbeit der Seniorenkoordination neue Kontakte zu anderen Akteur* innen knüpfen bzw. bestehende Kontakte intensivieren konn- te. Der große Teil der befragten Akteur*innen gab an, dass die fachlichen Inputs der runden Tische für ihre eigene Arbeit sehr hilfreich sind. Die Akteur*innen wurden auch nach ihrer Zufrie- denheit mit der Zusammenarbeit mit der Seniorenkoordination gefragt. Die Mehrheit der Befragten gab an, sehr zufrieden zu sein. Begründet wurde diese Einschätzung mit der Kompetenz, dem Engagement, der Offenheit, der Zuverlässigkeit und der gu- ten Organisation der Seniorenkoordination. Ebenso wurden die gute und kontinuierliche Zusammenarbeit sowie der enge und wertschätzende Austausch angegeben. Auch schätzen die Be- fragten die gute Erreichbarkeit der Seniorenkoordination sowie die schnelle und vor allem verbindliche Rückmeldung. Die Seniorenkoordinator*innen selbst sehen das Programm „Seniorenkoordination“ von zentraler Bedeutung für die Stär- kung des ambulanten Bereichs, da diese Aufgaben der Koordi- nation und Vernetzung aufgrund der Heterogenität der Stadt- bezirke, Akteur*innen und Bedarfe nicht auf gesamtstädtischer Ebene bewältigt werden können. Die Seniorenkoordinator*in- nen haben eine zentrale Rolle beim Informationsfluss sowie bei 119 der Steuerung bezirksübergreifender Themen – sowohl von der Ebene der Stadtbezirke zur gesamtstädtischen Ebene als auch in die umgekehrte Richtung. Die Fachkräfte sehen die Senioren- koordination als Knotenpunkt zur Informationsvermittlung und Vernetzung, sie besitzen eine Schnittstellenfunktion. Seniorenvertretungen Über die dargestellten Programme hinaus sind hier noch die Seniorenvertretungen zu nennen, die politische Partizipation ermöglichen. In jedem Bezirk der Stadt Köln gibt es eine Senio- renvertretung. Diese Organisationsform von Älteren bietet die Möglichkeit, für die Interessen der älteren Bevölkerung ein- zutreten. Die Seniorenvertretung wird alle fünf Jahre von den Kölner Senior*innen neu gewählt. In den Bezirksvertretungen haben die Seniorenvertreter*innen zwar Rederecht, jedoch kein „eigenständiges“ Antragsrecht. 5 .3 Gesundheitsversorgung Das Wichtigste in Kürze Im Bereich der Gesundheitsversorgung liegt die Versorgungs- dichte bei 0,8 hausärztlichen Praxen und 0,3 Apotheken je 100 Ältere ab 80 Jahren. Weiterhin sorgen 24 Kliniken mit 6.602 Betten und 13 psychiatrische Kliniken bzw. Tageskliniken mit insgesamt 963 Plätzen für die stationäre oder teilstationäre gesundheitliche Versorgung in der Stadt Köln. Speziell für ältere Menschen gibt es geriatrische Abteilungen in den Kliniken in den Stadtbezirken Innenstadt, Lindenthal, Ehrenfeld und Kalk. Zunehmend zeichnet sich ein Bedarf im Bereich der geriatri- schen Frührehabilitation ab, langfristig fehlen Plätze für die spe- zielle geriatrische Rehabilitation in der Stadt Köln. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird hier der Bedarf grundsätzlich steigen. Angebote zur Sterbebegleitung gibt es in unterschiedlichen Un- terstützungsbereichen. Eine medizinische Palliativversorgung wird von 43 Palliativmediziner*innen angeboten. Des Weiteren gibt es in Köln 19 ambulante Pflegedienste, die auch Palliativ- pflege übernehmen, sowie zwölf ambulante Hospizdienste. 120 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln Vier Hospize mit insgesamt 37 Plätzen bieten eine stationäre Hospizversorgung an. Weiterhin leisten sechs Palliativstationen in Krankenhäusern mit insgesamt 50 Betten eine stationäre Palliativversorgung. Für ältere Personen, die in ihren Privatwohnungen leben, ist eine gute Erreichbarkeit von Ärzt*innen und Apotheken sowie verschie- denen (Fach-)Kliniken wichtig. Eine gute Gesundheitsversorgung und die Möglichkeit, die verschiedenen Einrichtungen selbstständig erreichen zu können, tragen zum längeren Verbleib in einer Privat- wohnung bei. Für viele ältere Menschen fungieren Hausärzt*innen als zentrale Ver- trauenspersonen in Gesundheitsfragen. Meist begleiten diese ihre Patient*innen über Jahre hinweg und verfügen damit über ein um- fassendes Bild über deren Gesundheitszustand und Leistungsfähig- keit. In der Stadt Köln wurden insgesamt 523 hausärztliche Arztpra- xen erfasst (Tabelle 21). Die weitere Gesundheitsversorgung durch Facharztpraxen wurde hier nicht erhoben, da diesen keine vergleich- bare Schnittstellenfunktion zur pflegerischen Versorgung zukommt. Bezogen auf die ältere Bevölkerung ab 80 Jahren ergibt sich für die Stadt Köln eine Versorgungsdichte von 0,8 hausärztlichen Praxen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Die Versorgungsdichte auf Landes- und Bundesebene liegt bei 0,9 Hausärzt*innen je 100 Ältere.58 Im Stadt- bezirk Innenstadt ist die Versorgungsdichte mit 1,6 hausärztlichen Praxen je 100 Ältere vergleichsweise hoch. Die niedrigste Versor- gungsdichte weist der Stadtbezirk Chorweiler mit 0,5 hausärztlichen Praxen je 100 Älteren auf. 58 Hier ist zu beachten, dass in Köln die Hausartpraxen erfasst wurden, auf Bun- des- und Länderebene hingegen die niedergelassenen Hausärzt*innen, sodass diese Zahlen nur bedingt vergleichbar sind. 121 T abelle 21: Gesundheitsversorgung: hausärztliche Praxen und Apotheken Gesundheitsversorgung: hausärztliche Praxen und Apotheken Stadt Köln 2022 Stadtbezirk hausärzt liche Praxen je 100 ab 80 Jahre Apotheken je 100 ab 80 Jahre Innenstadt 95 1,6 40 0,7 Rodenkirchen 50 0,7 24 0,3 Lindenthal 89 0,9 32 0,3 Ehrenfeld 45 0,9 18 0,4 Nippes 45 0,6 22 0,3 Chorweiler 27 0,5 12 0,2 Porz 48 0,6 18 0,2 Kalk 58 0,9 27 0,4 Mülheim 66 0,8 29 0,3 Köln insgesamt 523 0,8 222 0,3 Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023 Die Versorgung mit Medikamenten wird stadtweit von 222 Apo- theken geleistet, dies entspricht 0,3 Apotheken je 100 Ältere ab 80 Jahren. Die Versorgung durch Apotheken ist in der Stadt Köln sehr ausgeglichen, da die Versorgungsdichte der verschiedenen Stadtbe- zirke, ausgenommen der Stadtbezirk Innenstadt, eng am stadtweiten Gesamtdurchschnitt liegt. Dies hängt vor allem mit einem bundes- weit geltenden Schlüssel der Apothekenversorgung zusammen; daher unterscheidet sich die Versorgungsdichte mit Apotheken in Köln auch nicht von der im Landes- und Bundesdurchschnitt (je 0,3 Apotheken je 100 Ältere ab 80 Jahren). Die Bedeutung der klinischen Versorgung für ältere Menschen lässt sich daran ersehen, dass der Anteil der Älteren ab 65 Jahren unter den Krankenhauspatient*innen mehr als doppelt so hoch ist wie in der Bevölkerung insgesamt.59 Wenn ein plötzlicher Krankenhausauf- enthalt nötig wird, z. B. aufgrund eines Schlaganfalls oder eines Stur- zes, stellt sich für Betroffene und Angehörige die Frage, wie es nach dem Krankenhausaufenthalt weitergehen kann, ob eine Rückkehr in einen Privathaushalt mit eigenständiger Lebensführung möglich 59 Statistisches Bundesamt (2019): Statistisches Jahrbuch, Wiesbaden, S. 130. 122 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln ist und wie ggf. ein höheres Maß an Hilfe- und Pflegebedarf bewäl- tigt werden kann. Als Übergang zwischen Krankenhaus und Rück- kehr in den Privathaushalt kann ein Aufenthalt in der Kurzzeitpflege oder einer Rehabilitationseinrichtung dienen, bei dem eine nach der Akutbehandlung noch unzureichende Leistungsfähigkeit wiederher- gestellt und die Fähigkeit zur eigenständigen Haushaltsführung ge- stärkt werden kann. Es kann sich aber auch ein Umzug in eine ande- re Wohnform als notwendig erweisen, besonders wenn Angehörige auch unter Einbeziehung von sozialen Diensten die Versorgung von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen nicht (mehr) leisten können. Wenn eine Rückkehr in die eigene Wohnung nicht mehr möglich ist, kann ein Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder in eine am- bulant betreute Wohngemeinschaft für Ältere erforderlich werden. An solchen Entscheidungen ist der Krankenhaussozialdienst bzw. das Entlassungsmanagement maßgeblich beteiligt und hat damit einen hohen Stellenwert in der Beratung und Vermittlung von Pflege- arrangements. In der Stadt Köln gibt es 24 Kliniken mit insgesamt 6.602 Betten (Ta- belle 22). In den Stadtbezirken Ehrenfeld, Porz und Mülheim befindet sich jeweils ein Krankenhaus. Im Stadtbezirk Chorweiler müssen die Bewohner*innen dagegen Krankenhäuser in angrenzenden Stadtbe- zirken aufsuchen. T abelle 22: Gesundheitsversorgung: Kliniken Gesundheitsversorgung: Kliniken Stadt Köln 2022 Stadtbezirk Kliniken Betten je 100 ab 80 Jahre psychiatrische Kliniken Plätze je 100 ab 80 Jahre Innenstadt 7 858 14,7 2 96 1,7 Rodenkirchen 2 232 3,1 1 12 0,2 Lindenthal 6 2.461 25,7 1 105 1,1 Ehrenfeld 1 300 5,9 0 0 0,0 Nippes 3 835 11,7 3 113 1,6 Chorweiler 0 0 0,0 1 18 0,3 Porz 1 420 5,4 2 178 2,3 Kalk 3 1.089 16,2 2 420 6,3 Mülheim 1 407 4,7 1 21 0,2 Köln insgesamt 24 6.602 10,4 13 963 1,5 Quelle: Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023 123 Mit insgesamt sieben Einrichtungen verfügt der Stadtbezirk Innen- stadt über die höchste Anzahl an Krankenhäusern. Die stadtweite Versorgungsdichte liegt bei 10,4 Krankenhausbetten je 100 Ältere ab 80 Jahren und damit über dem Landes- und dem Bundesdurch- schnitt von 8,1 bzw. 7,2 Betten je 100 Ältere ab 80 Jahren.60 Die Stadtbezirke Innenstadt, Lindenthal, Ehrenfeld und Kalk verfü- gen jeweils über ein Krankenhaus mit einer geriatrischen Abteilung, in der die Versorgung neben der medizinischen Behandlung auch begleitende rehabilitative Maßnahmen umfasst. Insgesamt stehen in diesen Abteilungen 339 Plätze zur Verfügung. Des Weiteren ist an einem dieser Krankenhäuser auch eine geriatrische Tagesklinik mit 20 Plätzen sowie eine geriatrische Rehabilitationsklinik mit 40 Plät- zen angeschlossen. Laut der kassenärztlichen Vereinigung gibt es in Köln aktuell elf Ärzte*innen mit der Zusatzbezeichnung Geriatrie.61 Das Angebot an psychiatrischen Kliniken besteht aus insgesamt 13 stationären Kliniken sowie Tageskliniken mit insgesamt 963 Plätzen. Hierunter fallen auch die gerontopsychiatrischen Angebote u. a. der LVR-Kliniken und der Alexianer. Daraus resultiert für die gesamte Stadt eine durchschnittliche Kennzahl von 1,5 Plätzen in psychiatri- schen Kliniken je 100 Ältere ab 80 Jahren. Kinder- und Jugendklini- ken wurden im Rahmen der Pflegeplanung nicht erfasst.62 Sterbebegleitung Die letzte Unterstützungsform im Lebensverlauf bietet die palliativ- medizinische und psychosoziale Begleitung im Prozess des Ster- bens. Dazu können mehrere Komponenten beitragen: Die erforder- lichen pflegerischen Leistungen durch ambulante Dienste, für die spezifische palliativpflegerische Qualifikationen erworben werden können, werden durch die ärztlich erbrachte Palliativmedizin ergänzt. Diese dient der Verbesserung der Lebensqualität bei unheilbaren Erkrankungen im Endstadium und ist nicht auf Heilung ausgerich- tet, sondern auf Prävention und Linderung von Schmerzen, um den Sterbenden ihre letzte Lebenszeit so angenehm und schmerzfrei 60 Gesundheitsberichterstattung des Bundes (2021): Betten in Krankenhäusern. 61 Vgl. Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Abrufbar unter https:/ /patienten. kvno.de/praxissuche. 62 Darüber hinaus gibt es noch einige wenige kleinere Tageskliniken für Psych- iatrie und Psychotherapie, die sich an Privatversicherte oder Selbstzahler*innen richten; diese werden hier nicht erfasst. 124 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln wie möglich zu gestalten.63 Als weitere Komponenten erfordert die Sterbebegleitung eine emotionale und seelsorgerische Begleitung sowohl der Sterbenden als auch ihrer Angehörigen. Dazu leisten ambulante Hospizdienste und stationäre Hospize Gespräche und psychologische Betreuung durch Fachpersonal ebenso wie psycho- soziale Begleitung durch ehrenamtliche Mitarbeiter*innen. Welche Form an Sterbebegleitung im jeweiligen Einzelfall angemessen ist, muss individuell entschieden werden und hängt maßgeblich von der Art und dem Fortschreiten der Erkrankung ab. In der Stadt Köln bieten insgesamt 43 Ärzt*innen palliativmedizini- sche Versorgung an (Tabelle 23). Die ambulante Palliativpflege hat das Ziel, Sterbenden so lange wie möglich ein weitestgehend selbst- bestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung der eigenen vier Wände zu ermöglichen. Von den 164 ambulanten Pflegediensten in der Stadt Köln bieten 19 Pflegedienste auch Palliativpflege an. Ambulante Hospizdienste widmen sich besonders der psychosozia- len Betreuung unheilbar kranker bzw. sterbender Menschen sowie der Begleitung ihrer Angehörigen. In der Stadt Köln sind zwölf am- bulante Hospizdienste ansässig. Die Anbieter sind recht gleichmäßig über die Stadt Köln verteilt. Ähnlich wie die ambulanten Pflegediens- te arbeiten auch die Hospizdienste in der Regel bezirksübergreifend. Das Angebot an Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung (SAPV) soll Palliativpatient*innen mit hohem Versorgungsaufwand die Möglichkeit geben, möglichst lange zu Hause zu bleiben. In Teams arbeiten entsprechend qualifizierte Ärzt*innen, Pflegekräf- te und Koordinationskräfte zusammen, die mit den anderen in der Versorgung tätigen Akteuren kooperieren. In Köln gibt es drei dieser Angebote an Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung. 63 Nauck, F .; Sitte, T. (2012): Ambulante Palliativversorgung – ein Ratgeber, Deut- scher Palliativ Verlag, Fulda. 125 T abelle 23: Sterbebegleitung Sterbebegleitung Stadt Köln 2022 Stadtbezirk Palliativpflege ambulante Hospiz dienste Hospiz und Palliativstation Ärzt* innen Pflege dienste Einrich tungen Plätze Innenstadt 12 0 2 0 0 Rodenkirchen 4 2 1 2 19 Lindenthal 11 2 2 3 27 Ehrenfeld 2 1 1 0 0 Nippes 5 1 1 3 26 Chorweiler 2 1 1 0 0 Porz 2 4 1 1 9 Kalk 2 5 1 1 6 Mülheim 3 3 2 0 0 Köln insgesamt 43 19 12 10 87 Quelle: Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023 Die stationäre Versorgung von Sterbenden wird in der Stadt Köln von vier Hospizen mit insgesamt 37 Plätzen übernommen. Zusätz- lich gibt es sechs Palliativstationen in Kliniken mit 50 Plätzen, so- dass für die stationäre Palliativversorgung insgesamt 87 Plätze zur Verfügung stehen.64 Im Gegensatz zu Palliativstationen in Kliniken sind stationäre Hospize baulich, organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Einrichtungen mit separatem Personal und Konzept. Ziel ist es, schwerstkranke und sterbende Menschen und ihre Ange- hörigen unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse in der Sterbephase zu begleiten und zu unterstützen. Während in einem stationären Hospiz eine Rückkehr der Gäste nach Hause in der Regel nicht vorgesehen ist, sollen auf einer stationären Palliativstation die Schmerzen schwerstkranker Patient*innen so gut gelindert werden, dass eine Entlassung nach Hause oder Verlegung in ein Hospiz mög- lich ist. 64 In der Uniklinik Köln gibt es des Weiteren den Palliativmedizinischen Dienst (PMD), der stationäre Patient*innen der Uniklinik Köln mit palliativmedizinischem Versorgungsbedarf außerhalb der Palliativstation betreut. Dieses Angebot gibt es ggf. auch in anderen Krankenhäusern, z. B. im Marien-Hospital. 126 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln Das im Jahr 2021 gestartete Modellprojekt „Brückenbauer*in nen Palliative Care“ möchte mithilfe von geschulten Sprach- und Kulturmittler*innen den Zugang zur Hospiz- und Pallia- tivversorgung für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte verbessern. Die „Brückenbauer*innen“ unterstützen neben den Menschen mit Zuwanderungsgeschichte auch Fachkräfte der Senioren- und Pflegeberatung sowie Einrichtungen im Bereich Hospiz- und Palliativversorgung. Im Rahmen des Projekts „Caring Community“ wurde ein Netz- werk mit unterschiedlichen Akteur*innen aufgebaut, an dem u. a. das Gesundheitsamt der Stadt Köln, das Palliativ- und Hos- piznetznetzwerk Köln und das Palliativzentrum am Universitäts- klinikum Köln beteiligt sind. Das Anliegen des Projekts ist es, die Kölner Bürger*innen im Umgang mit den Themen Sterben, Tod und Trauer zu stärken und ihre Grundkompetenzen in diesem Themenbereich zu fördern. 5 .4 Wohnen im Alter Das Wichtigste in Kürze Barrieren in der Wohnung und Wohnumgebung können die selbstständige Lebensführung in einer Privatwohnung erschwe- ren. Aussagen über das Angebot an barrierefreien Privatwoh- nungen sind allerdings kaum möglich. Zuletzt wurde in der „Le- ben in Köln“-Umfrage 2016 näherungsweise mit der Frage nach „altengerechtem Wohnraum“ erhoben, inwieweit die Wohnun- gen und Häuser älterer Menschen in der Stadt Köln barrierefrei oder barrierearm sind: Von den Befragten im Alter ab 65 Jahren gaben 48 % die Einschätzung, dass sie in einer altengerechten Wohnung oder einem altengerechten Haus wohnen. Das Angebot Wohnen mit Service („betreutes Wohnen“) verbin- det das selbstständige Leben in einer eigenen Wohnung mit der passgenauen Unterstützung, die durch Zubuchung von Dienst- leistungen gegeben wird. In der Stadt Köln stehen in 48 Einrich- tungen insgesamt 3.639 Wohnungen mit Service zur Verfügung, dies entspricht 5,7 Wohnungen je 100 Einwohner*innen ab 80 127 Jahren. Im Vergleich mit benachbarten Kreisen ist diese Versor- gungsdichte als gut zu bewerten. Darüber hinaus gibt es für Ältere 21 ambulant betreute Wohn- gemeinschaften mit 176 Plätzen (0,3 Wohneinheiten je 100 Ältere ab 80 Jahren), die sich auch für demenziell erkrankte Ältere eignen, die ihren Haushalt nicht mehr eigenständig füh- ren können. Aus den Befragungen der Anbieter des Wohnens mit Service und der ambulanten Wohngemeinschaften geht hervor, dass fast alle Anbieter mit einem starken oder zumindest leichten Anstieg der Nachfrage im jeweiligen Versorgungsbereich aus- gehen. Die häufigsten Gründe für einen Umzug in ein Angebot des „Wohnen mit Service“ sind, dass die frühere Wohnung nicht ausreichend barrierefrei war, der Wunsch nach Versorgungs- sicherheit sowie die Notwendigkeit von Hilfe im Haushalt oder pflegerischer Hilfe. Bei einem Umzug in eine ambulante Wohn- gemeinschaft spielt die Notwendigkeit von pflegerischer Hilfe und von Hilfe im Haushalt die wichtigste Rolle. Damit zusam- menhängend ist der Wunsch nach Versorgungssicherheit ein häufiger Einzugsgrund. Ob und wie lange ein Verbleib in der eigenen Wohnung möglich ist, hängt auch davon ab, ob die Wohnung für ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf geeignet ist. Dies hängt von den baulichen Gege- benheiten ab, wie Barrierefreiheit innerhalb der Wohnung und barrie- refreier Zugänglichkeit der Wohnung, aber auch von der Einbindung in ein barrierefreies Wohnumfeld sowie in ein soziales Umfeld, zu dem auch hilfsbereite Nachbar*innen gehören können. Eine barrie- rearme Wohnumgebung mit flachen Bordsteinkanten und einem gut begehbaren Straßenbelag erleichtert älteren Menschen die Selbst- ständigkeit im Alltag. Ein weiterer Faktor ist die Erreichbarkeit von Versorgungsangeboten und -möglichkeiten, die Senior*innen wich- tig sind, wie Einkaufsgelegenheiten, aber auch religiöse Einrichtun- gen, Café oder Friseur. 128 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln Neben dem klassischen Kern der pflegerischen Versorgung sind da- her weiterhin Wohnangebote für Senior*innen miteinzubeziehen: › barrierearme und barrierefreie Wohnungen › betreutes Wohnen bzw. Servicewohnen › ambulante Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige Barrierefreie und barrierearme Wohnungen Menschen mit Mobilitätsbeschränkungen benötigen Wohnungen, die möglichst barrierefrei, also ohne zugangsbeschränkende Barrie- ren sind. Auch die Wohnumgebung sollte möglichst barrierefrei sein. Dabei kann es zunächst schon hilfreich sein, in einer barrierearmen, stufenlosen Wohnung zu wohnen. Liegt die barrierearme Wohnung nicht im Erdgeschoss eines Hauses, kann ein Aufzug den Zugang zur Wohnung erleichtern. Barrierefreie Wohnungen in engerem Sinne erfüllen diese Anforde- rung ebenfalls, sind aber darüber hinaus auch rollstuhlgerecht und erfüllen weiterhin die sensorischen Anforderungen, die in der offiziel- len Definition einer barrierefreien Wohnung enthalten sind.65 Inwieweit die Wohnungen und Häuser älterer Menschen in der Stadt Köln barrierefrei oder barrierearm sind, wurde in der „Leben in Köln“- Umfrage 2016 näherungsweise mit der Frage nach „altengerech- tem Wohnraum“ erhoben. Von den Befragten im Alter ab 65 Jahren gaben 48 % die Einschätzung, dass sie in einer altengerechten Woh- nung oder einem altengerechten Haus wohnen (Abbildung 23); von den Befragten unter 65 Jahren gaben dies nur 31 % an. 65 Die Anforderungen für barrierefreies Bauen von Wohnungen sind der DIN 18040-2 zu entnehmen, in der die früheren Normen DIN 18025-1 und DIN 18025- 2 zusammengefasst wurden. Spezielle Anforderungen an Wohnungen für Roll- stuhlfahrer werden hervorgehoben; neu wurden sensorische Anforderungen (visuell, akustisch, taktil) aufgenommen. 129 Abbildung 23: Senior*innen, die in „altengerechten“ Wohnungen wohnen Senior*innen, die in „altengerechten“ Wohnungen wohnen ja48 % vielleicht 33% nein 19% Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“- Umfrage 2016, Bearbeitung ISG 2020 33 % der älteren Befragten waren sich diesbezüglich nicht sicher, und 19 % der Befragten gaben an, nicht altengerecht zu wohnen. Eine Wohnungsmarktprognose für das Land NRW geht davon aus, dass es in Köln im Jahr 2018 einen Bestand von 12.000 umfassend barrierefreien Wohnungen gab und dass der Bedarf um rund 20.000 solcher Wohnungen höher ist. Bis zum Jahr 2040 wird ein Anstieg des Bedarfs um weitere rund 13.000 Wohnungen angenommen, sodass dann der Bedarf an barrierefreien Wohnungen für ältere Men- schen um 33.000 Wohnungen höher läge als der Bestand im Jahr 2018.66 Ältere Menschen, die nicht in einer altersgerechten Wohnung leben, haben mit steigendem Alter ein höheres Risiko, entweder in eine andere barrierefreie Wohnung oder, aufgrund der fehlenden Barrie- refreiheit, in eine Pflegeeinrichtung ziehen zu müssen, was – dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ folgend –vermieden werden soll. 66 GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH (2020): Wohnungsmarktgutachten über den quantitativen und qualitativen Wohnungs- neubaubedarf in Nordrhein-Westfalen bis 2040, hrsg. vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Düssel- dorf, S. 45 und 47. 130 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln Wohnen mit Service Im „Wohnen mit Service“ wird älteren Menschen ermöglicht, die Eigenständigkeit ihres eigenen Haushalts aufrechtzuerhalten und zugleich die Hilfeangebote, die Kommunikationsmöglichkeiten und das Sicherheitsgefühl einer unterstützenden Wohnform in Anspruch nehmen zu können. Dabei können die angebotenen Service- und Betreuungsleistungen sowohl nach Umfang und Qualität als auch preislich stark variieren.67 Diese Wohnform ist aber nicht geeignet für Personen, die wegen fortgeschrittener Demenz zu einer zumindest in Grundzügen eigenständigen Haushaltsführung nicht mehr in der Lage sind. Um falschen Erwartungen an „Betreuung“ oder „Service“ vorzubeugen, ist es wichtig, dass das Leistungsangebot und die Preise transparent gemacht werden. Vertraglich sollte genau verein- bart werden, welche Leistung im Bereich Wohnen (Mietvertrag) und Grundservice (obligatorischer Zusatzvertrag) garantiert werden und für welche Zusatzleistungen ein besonderer Vertrag abzuschließen ist. Das Angebot an Serviceleistungen gestaltet sich je nach Anbieter individuell, umfasst jedoch meist Leistungen wie Hausmeisterservice als Basisleistung sowie hausinternen Fahrdienst, Mahlzeitenservice und weitere Leistungen, die für Ältere hilfreich sind und die in der Regel zu einer Basisdienstleistung hinzugebucht werden können. Bei dieser Wohnform ist es wichtig, preisgünstige, bedarfsgerechte Angebote zur Verfügung zu stellen, die auch für Ältere mit niedrigem Einkommen erschwinglich sind. Das Angebot des „Wohnen mit Service“ in der Stadt Köln umfasst 48 Häuser bzw. Anlagen mit insgesamt 3.639 Wohnungen mit Service, dies entspricht einer Versorgungsdichte von 5,7 Wohneinheiten je 100 Ältere ab 80 Jahren (Tabelle 24).68 67 Die DIN 77800 enthält Anforderungen an die Transparenz des Leistungsan- gebotes, die zu erbringenden Dienstleistungen (Grundleistungen/allgemeine Betreuungsleistungen und Wahlleistungen/weitergehende Leistungen), das Wohnangebot, die Vertragsgestaltung und qualitätssichernde Maßnahmen (vgl. www.din.de). 68 Zum Bestand des Servicewohnens liegen keine Statistiken oder Listen vor, daher wurden diese Daten durch Recherchen des ISG erhoben. 131 T abelle 24: Wohnen mit Service Wohnen mit Service Stadt Köln 2022 Stadtbezirk Häuser Wohnungen je 100 ab 80 Jahre inkl. Planung je 100 ab 80 Jahre Innenstadt 4 370 6,4 418 7,2 Rodenkirchen 7 780 10,5 780 10,5 Lindenthal 6 278 2,9 278 2,9 Ehrenfeld 6 169 3,3 169 3,3 Nippes 4 713 10,0 713 10,0 Chorweiler 3 162 3,0 162 3,0 Porz 7 448 5,8 448 5,8 Kalk 5 396 5,9 435 6,5 Mülheim 6 323 3,7 323 3,7 Köln insgesamt 48 3.639 5,7 3.726 5,9 Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023 Davon befinden sich sieben Häuser bzw. Wohnanlagen mit 780 Wohneinheiten im Stadtbezirk Rodenkirchen. Hier stehen 10,5 Wohneinheiten je 100 Ältere ab 80 Jahren zur Verfügung, was deut- lich über dem Stadtdurchschnitt liegt. Die geringste Versorgungs- dichte ist in den Stadtbezirken Chorweiler (3,0 Wohneinheiten je 100 Ältere) und Lindenthal (2,9 Wohneinheiten je 100 Ältere) zu finden. Da Wohnungen mit Service nicht statistisch erfasst werden, gibt es hierzu keine Vergleichsdaten auf Landes- und Bundesebene. Ein Ver- gleich mit den benachbarten Kreisen Düren (im Jahr 2021 3,8 Woh- nungen je 100 Ältere) und Rhein-Erft-Kreis (im Jahr 2021 4,3 Woh- nungen je 100 Ältere) sowie mit der Stadt Bochum (im Jahr 2022 2,3 Wohnungen je 100 Ältere) lässt aber erkennen, dass die Angebots- dichte mit Servicewohnungen in Köln als gut zu bewerten ist. 132 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln Abbildung 24: Lage der Wohnungen mit Service in der Stadt Köln Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim überdurchschnittlich stark überdurchschnittlich durchschnittlich unterdurchschnittlich stark unterdurchschnittlich Personal je 100 Ältere ab 80 Jahren Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023 Konkrete Planungen in Bezug auf eine Erweiterung des Angebots an Servicewohnen sind für die Stadtbezirke Innenstadt, Nippes und Kalk bekannt. Hier sollen demnächst drei neue Häuser bzw. Wohnan- lagen mit insgesamt mindestens 87 neuen Wohnungen mit Service zur Verfügung gestellt werden.69 69 Die geplante Platzzahl für die Einrichtung im Stadtbezirk Nippes ist noch nicht bekannt, sodass diese in der Darstellung der Planung noch nicht enthalten ist. 133 Ergebnisse der ISG-Befragung von Anbietern des „Servicewohnens“ Das ISG hat im Mai 2023 die Anbieter von Wohnen mit Service mit der Bitte um Teil- nahme an einer Online-Befragung angeschrieben. An dieser Befragung beteiligten sich sieben der insgesamt 48 Anbieter in der Stadt Köln (15 %). Die folgenden Ergebnisse sind daher nicht verallgemeinerbar, da sie nur einen kleinen Ausschnitt der Anbieter repräsen- tieren. 70 Nur bei einem befragten Anbieter ist ein Teil der Wohnungen öffentlich gefördert. › Versorgungsgebiet: In drei der befragten Einrichtungen kommen die Bewohner*innen aus dem gesamten Kölner Stadtgebiet und darüber hinaus aus anderen Regionen Deutschlands. Aus den Stadtbezirken Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal und Nippes kommen in einer weiteren Anlage die Mieter*innen. Auch hier sind Wohneinheiten an Personen aus anderen Städten in ganz Deutschland vermietet. In einer Einrichtung haben die Mieter*innen zuvor in den Stadt- bezirken Kalk und Mülheim gelebt. Ebenso kommen hier Mieter*innen aus Leverkusen, Odenthal und Ber- gisch Gladbach. In einer Einrichtung ist das Einzugsgebiet auf den Stadt- bezirk Porz begrenzt. Die Anteile der Bewohner*innen, die nicht aus Köln stammen, liegen in den befragten Ein- richtungen zwischen 10 % und 35 %. › Angebote und Preise: Zwei der sieben befragten Einrichtun- gen bieten Servicewohnen mit einem angegliederten Pflegedienst an. Die fünf anderen Einrichtungen geben an, Servicewohnen in Anbindung an eine Pflegeeinrichtung bereitzustellen. Die Größe der befragten Einrichtungen ist sehr unterschiedlich. Die kleinste Einrichtung bietet vier Ein-Personen- Wohnungen und drei Zwei-Personen- Wohnungen an. Zu den größten Wohnanlagen gehören insgesamt 70 bzw. 71 Wohnungen (16 bzw. 33 Ein- Personen-Wohnungen und 55 bzw. 37 Zwei-Personen-Wohnungen). Die Wohnungsgröße der Ein-Personen- Wohnungen reicht von 30 bis 77 qm und die der Zwei-Personen-Wohnun- gen von 44 bis 140 qm. Der durch- schnittliche Mietpreis (warm) liegt bei 18,50 Euro pro qm. Angaben zu den Kosten für die Grundleistungen ma- chen nur drei der befragten Anbieter. Sie liegen für Ein-Personen-Woh- nungen zwischen 120 Euro und 220 Euro, für Zwei-Personen-Wohnungen zwischen 150 Euro und 464 Euro im Monat.70 Die Serviceangebote der Einrichtun- gen unterscheiden sich danach, ob sie in den Grundleistungen enthalten sind, als Wahlleistung angeboten oder unter Einbeziehung von Dritten vermittelt werden. Bei der Mehrheit der befrag- ten Anbieter gehören ein Hausmeister- dienst in der Anlage und eine Notruf- anlage zur Grundleistung. Außerdem umfasst die Grundleistung in der Regel die persönliche Beratung bei Bedarf und das Angebot von (kulturellen) Ver- 134 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln anstaltungen sowie die Gestaltung der Hausgemeinschaft. Die Grundleistung beinhaltet bei zwei Anbietern auch die Wohnungsreinigung, bei den fünf anderen Anbietern ist dies eine Wahl- leistung. Ein Anbieter macht hier An- gaben zu den Kosten: Der Preis dieser Leistung liegt bei 37 Euro pro Stunde. Kleine handwerkliche Dienste gehören bei drei Befragten zur Grundleistung, bei vier Befragten ist dies eine Wahl- leistung. Auch die regelmäßige persön- liche Beratung durch eine Betreuungs- kraft ist bei vier der befragten Anbieter in der Grundleistung enthalten. Bei den drei anderen Anbietern wird diese Leistung an Dritte vermittelt. Angebote wie ein Mahlzeitendienst oder Erledi- gung von Einkäufen und Besorgungen können bei einem Teil der befragten Anbieter als Wahlleistung hinzuge- bucht werden, bei den anderen wird an andere Dienstleister vermittelt. Ebenso werden die Bewohner*innen von fünf Einrichtungen für das Angebot eines Fahrdienstes an Dritte vermittelt. Hier wird von einem befragten Anbieter ein Preis in Höhe von 37 Euro pro Stunde angegeben. Zwei Anbieter geben an, dass diesbezüglich kein Angebot be- steht. Hauswirtschaftliche und pflege- rische Versorgung ist bei jeweils fünf befragten Einrichtungen eine Wahl- leistung, die anderen Anbieter vermit- teln diese Leistung. Die Grundleistung eines befragten Anbieters beinhaltet auch die Versorgung bei Erkrankung, fünf Anbieter bieten dies als Wahl- leistung an und ein Anbieter vermittelt diese Leistung. Zwei Anbieter geben bezüglich dieser Wahlleistung einen Preis von 45 Euro pro Stunde an. Eine regelmäßige individuelle soziale Be- treuung ist bei drei Anbietern Bestand- teil der Grundleistung, zwei Anbieter bieten dies als Wahlleistung an und weitere zwei Anbieter vermitteln an Dritte. › Bewohner*innen: Die befragten Ein- richtungen unterscheiden sich stark in ihrer Größe. In der kleinsten Einrich- tung wohnen zurzeit acht Mieter*in- nen, in der größten 550. Im Durch- schnitt haben die Einrichtungen 133 Mieter*innen. Etwa 71 % der Mieter*in- nen im Servicewohnen sind Frauen (Spannbreite von 52 % bis 88 %). Drei befragte Anbieter haben Angaben zur Zahl der ausländischen Bewohner*in- nen gemacht: Die entsprechenden Anteile der Mieter*innen mit ausländi- scher Staatsangehörigkeit liegen bei diesen drei Einrichtungen zwischen 1 % und 26 %. Eine Schätzung der Zahl der Bewohner*innen mit internatio- naler Familiengeschichte haben fünf befragte Anbieter vorgenommen. Die Anteile der Bewohner*innen mit inter- nationaler Familiengeschichte reichen von 0 % über 4 % (drei bzw. vier Be- wohner*innen) bis zu 31 % (18 Bewoh- ner*innen). Fünf befragte Einrichtun- gen geben auch eine Einschätzung zur Zahl der LSBTIQ*-Bewohner*innen ab: Diese reichen von 0 (zwei Einrichtun- gen) bis zu drei Bewohner*innen (eine Einrichtung). Vier befragte Anbieter haben Angaben zum Pflegegrad ihrer Bewohner*innen gemacht. Durch- schnittlich haben über 60 % der Mie- ter*innen keinen Pflegegrad (62 %), 9 % haben Pflegegrad 1. Etwa 17 % der Mieter*innen sind dem Pflegegrad 2 135 zugeordnet und 9 % dem Pflegegrad 3. Der Anteil der Bewohner*innen mit Pflegegrad 4 liegt durchschnittlich bei 4 %, Pflegegrad 5 kann keinem der Mieter*innen zugeordnet werden. Drei Befragte geben an, dass die Bewohner*innen auch noch mit hoher Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 5) in ihrer Wohneinheit wohnen bleiben können. Die vier anderen Befragten können dies nicht beurteilen. Sechs Einrichtungen geben an, dass bei star- ker Demenz, die mit herausfordern- den Verhalten oder Hinlauftendenzen verbunden ist, eine (Fortdauer der) Vermietung nicht möglich ist. Eben- so sehen das sechs Befragte, wenn Bedarf an Intensivpflege besteht (z. B. Wachkoma- oder Beatmungspati- ent*innen). Für manche Einrichtungen ist es schwer, Menschen mit Sucht- problematiken (vier Nennungen) oder psychischen Störungen (drei Nen- nungen) aufzunehmen. Eine befragte Einrichtung gibt dies auch hinsichtlich erheblicher Gesundheitsprobleme (z. B. nach einem Krankenhausaufent- halt) an. Keine der befragten Einrich- tungen sieht Schwierigkeiten bei der (Fortdauer der) Vermietung bei Keim- belastungen oder bei Menschen mit Behinderungen unter 65 Jahren. Zwei Einrichtungen geben an, dass für einige Wohneinheiten ein Wohn- berechtigungsschein benötigt wird. In den anderen Einrichtungen ist dies nicht der Fall. › Barrierefreiheit: Vier befragte Anbieter geben an, dass ihre Wohneinheiten barrierefrei sind. Drei Anbieter geben an, dass die Wohneinheiten nur zum Teil barriere- frei sind. › Gründe für einen Einzug: Die häufigsten Gründe für einen Um- zug in das Servicewohnen sind nach Einschätzung der Befragten der Um- stand, dass die frühere Wohnung nicht ausreichend barrierefrei ist sowie der Wunsch nach Versorgungssicher- heit. Weiterhin wird häufig ein Umzug in das Servicewohnen geplant, wenn Hilfe im Haushalt oder pflegerische Hilfe notwendig werden. Vier Anbieter geben als häufigen Umzugsgrund an, dass die frühere Wohnung zu groß oder zu teuer ist. Ebenso viele sehen in der Vermeidung von Einsamkeit und in der Suche nach sozialen Kontakten einen häufigen Grund, in eine Ein- richtung des Servicewohnens einzu- ziehen. Die Tatsache, dass die Versor- gung des Partners bzw. der Partnerin nicht mehr möglich war, sowie eine rechtzeitige Vorsorge spielen nach Einschätzung der Befragten eine geringere Rolle bei den Überlegungen zu einem Umzug. Als einen sonstigen häufigen Einzugsgrund nennt eine Einrichtung, dass die Senior*innen in die Nähe ihrer Kinder ziehen möchten. Sechs der befragten Einrichtungen führen eine Warteliste, die bei fünf Einrichtungen zwischen 120 und 200 Personen umfasst. Eine Einrichtung gibt an, 450 Interessierte auf der War- teliste vermerkt zu haben. › Aktuelle Versorgungslage: Hinsichtlich der aktuellen Versor- gungslage für Pflegebedürftige in der Stadt Köln zeichnet sich ein recht einheitliches Bild ab: Alle befragten Anbieter sehen eine unzureichende Versorgung an Kurzzeitpflege- und vollstationären Pflegeplätzen (auch für besondere Gruppen, z. B. Abhän- 136 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln gigkeitskranke). Die Versorgung so- wohl durch ambulante Pflegedienste als auch durch hauswirtschaftliche Dienste wird auch als unzureichend beschrieben. Ebenso reicht das An- gebot an ambulant betreuten Wohn- gemeinschaften für Ältere in der Stadt Köln nach Einschätzung von vier Anbietern nicht aus, die restlichen drei können diesbezüglich keine Angabe machen. Das Angebot Wohnen mit Service empfinden sechs Befragte als unzureichend, ein befragter Anbieter bewertet es als genau richtig. Auch die Hospiz- und Palliativversorgung schätzen sechs Anbieter als unzurei- chend und ein Anbieter als genau pas- send ein. Zu den Nachtpflegeplätzen können nur zwei Anbieter Angaben machen, diese bewerten das entspre- chende Angebot als unzureichend. Die vorhandenen Tagespflegeplätze sind nach Ansicht von drei Befrag- ten nicht ausreichend, nach Ansicht von zwei Anbietern genau passend. Die Einschätzung zur hausärztlichen Versorgung fällt unterschiedlich aus: Drei Anbieter bewerten diese als nicht ausreichend; ebenso viele empfinden sie als genau richtig. Ein Anbieter kann dies nicht beurteilen. Die Angebote an Begegnungsstätten sowie an Informa- tion und Beratung werden von jeweils zwei Anbietern als unzureichend und von jeweils einem Anbieter als genau passend bewertet. Jeweils vier Anbie- ter können zu diesen Angeboten keine Einschätzung abgeben. Vorrangig ausgebaut werden sollten nach Ansicht der befragten Anbie- ter die stationäre Pflege einschließ- lich der Kurzzeitpflege, das Angebot durch ambulante Pflegedienste, die gerontopsychiatrische Versorgung sowie der Bereich Servicewohnen mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen und mit mehr Betreuungsleistungen. Ebenso werden niedrigschwellige Angebote in den Quartieren genannt: z. B. Mehrgenerationenprojekte mit Begegnungsmöglichkeiten, Quartiers- häuser für Pflege. › Zukünftige Entwicklung: Was die Einschätzung der zu erwar- tenden Nachfrage nach Wohnungen mit Service betrifft, ergibt sich ein einheitliches Bild: Sechs der sieben befragten Anbieter gehen von einer starken Zunahme in den nächsten Jahren aus, ein Anbieter von einer leichten Zunahme. Allgemein merken die befragten Anbieter an, dass sie in ihrer täglichen Arbeit damit konfrontiert werden, dass der Bedarf an Pflege nicht durch die vorhandenen Versorgungsmöglich- keiten gedeckt werden kann. Dieser Pflegenotstand werde ihrer Einschät- zung nach weiter zunehmen. Es wird eine stärkere Vernetzung der Ange- bote gewünscht, um die Versorgung passgenauer gestalten zu können. Als Vorschlag wird hier eine geschützte Anmeldeplattform für die Sozialdiens- te der Krankenhäuser und Pflegeein- richtungen genannt. 137 Ambulant betreute Wohngemeinschaften In ambulant betreuten Wohngemeinschaften wohnen etwa acht bis zwölf hilfe- und pflegebedürftige Bewohner*innen in einem gemein- samen Haushalt zusammen und werden von Betreuungskräften unterstützt.71 Wie in einer Privatwohnung haben die Bewohner*innen ihren eigenen Schlaf- und Wohnbereich mit Bad, der nach persönli- chen Vorstellungen gestaltet werden kann. Räume wie Wohnzimmer, Speiseraum und Küche werden gemeinsam genutzt. Jede Wohnge- meinschaft wird von einer Präsenzkraft betreut, die tagsüber und bei Bedarf auch in der Nacht durch weitere Mitarbeiter*innen ergänzt wird. Dieses Betreuungspersonal unterstützt die Bewohner*innen bei der Organisation des Haushaltes und des Gruppenlebens. Die zusätzliche Versorgung bei darüber hinausgehendem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf übernehmen externe Pflegedienste. Weiter- hin ist auch oft die Unterstützung durch Angehörige oder ehrenamt- liche Helfer*innen ein fester Bestandteil des Wohnkonzeptes. Diese Wohnform kann für ältere Menschen geeignet sein, die einen Haus- halt nicht mehr eigenständig führen können und ansonsten in eine stationäre Pflegeeinrichtung umziehen müssten. In der Stadt Köln gibt es 21 ambulant betreute Wohngemeinschaften mit insgesamt 176 Wohngelegenheiten.72 Ambulant betreute Wohn- gemeinschaften für weitere 53 Bewohner*innen befanden sich am Jahresende 2022 in konkreter Planung. Stadtweit stehen der älteren Bevölkerung somit 0,3 Wohngemeinschaftsplätze je 100 Ältere ab 80 Jahren zur Verfügung. Einschließlich der geplanten Plätze ist zu- künftig mit einer Versorgungsdichte von 0,4 Plätzen je 100 Älteren zu rechnen. 71 Vgl. Bertelsmann Stiftung; Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.; 2004): Leben und Wohnen im Alter, Band 5, Betreute Wohngruppen – Fallbeispiele und Adressenliste, Köln; dies. (2005): Leben und Wohnen im Alter, Band 6, Betreute Wohngruppen – Arbeitshilfe für Initiatoren, Köln. 72 Wohngemeinschaften, die außerklinische Intensivpflege anbieten, werden hier nicht berücksichtigt. In vergangenen Pflegeplanungen wurde dieses Angebot teil- weise aufgenommen, sodass sich die Versorgungsdichte der vergangenen Jahre nicht vergleichen lässt. 138 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln T abelle 25: Ambulant betreute Wohngemeinschaften Ambulant betreute Wohngemeinschaften Stadt Köln 2022 Stadtbezirk WG Plätze je 100 ab 80 Jahre inkl. Planung je 100 ab 80 Jahre Innenstadt 2 22 0,4 22 0,4 Rodenkirchen 2 17 0,2 27 0,4 Lindenthal 0 0 0,0 7 0,1 Ehrenfeld 6 48 0,9 56 1,1 Nippes 0 0 0,0 0 0,0 Chorweiler 0 0 0,0 18 0,3 Porz 3 23 0,3 23 0,3 Kalk 4 33 0,5 43 0,6 Mülheim 4 33 0,4 33 0,4 Köln insgesamt 21 176 0,3 229 0,4 Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023 Mit sechs Wohngemeinschaften und 48 Plätzen bzw. 0,9 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren verfügt derzeit der Stadtbezirk Ehrenfeld über das größte Angebot an ambulant betreuten Wohngemeinschaf- ten. Hier sind weitere neun Plätze geplant. Über dem Stadtdurch- schnitt liegen neben Ehrenfeld auch die Stadtbezirke Innenstadt (0,4 Plätze je 100 Ältere), Kalk (0,5 Plätze je 100 Ältere) und Mülheim (0,4 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren). Das Angebot im Stadtbezirk Porz entspricht dem stadtweiten Durchschnitt. In den Stadtbezirken Lindenthal, Nippes und Chorweiler besteht ein Angebot an ambulant betreuten Wohngemeinschaften dagegen nicht; in den Stadtbezir- ken Lindenthal und Chorweiler ist ein solches Angebot jedoch in Planung. 139 Ambulant betreute Wohngemeinschaften können „selbstverantwor- tet“ sein, wenn Wohnraumüberlassung und Betreuungsleistungen rechtlich voneinander unabhängig geregelt sind und die Bewoh- ner*innen ein hohes Maß an Eigenverantwortung hinsichtlich der Einrichtungsgestaltung, der Finanzierung und der Auswahl neuer Be- wohner*innen haben (§ 24 Abs. 2 Wohn- und Teilhabegesetz). Wenn dies nicht der Fall ist und der Anbieter einen größeren Gestaltungs- spielraum hat, spricht man von „anbieterverantworteten“ Wohnge- meinschaften (§ 24 Abs. 3 Wohn- und Teilhabegesetz). In der Stadt Köln hat sich die Organisationsform einer selbstverantworteten Wohngemeinschaft gegenüber der anbieterverantworteten Wohn- gemeinschaft durchgesetzt. Von den 21 Wohngemeinschaften, die es im Dezember 2022 in Köln gab, waren 16 Wohngemeinschaften mit 131 Wohnplätzen selbstverantwortet (74 %), während fünf Wohn- gemeinschaften mit 45 Wohngelegenheiten anbieterverantwortet waren (26 %).73 73 Zu beachten ist, dass auch die Mehrheit der selbstverantworteten Wohn- gemeinschaften durch professionelle Institutionen beratend und unterstützend begleitet werden. 140 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln Ergebnisse der ISG-Befragung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften Das ISG hat im Jahr 2023 die Anbieter von ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Ältere mit der Bitte um Teilnahme an einer Online-Befragung angeschrieben. An dieser Befragung beteiligten sich acht der insgesamt 21 Wohngemeinschaften in der Stadt Köln (38 %). Drei Wohngemeinschaften befinden sich im Stadtbezirk Mülheim, jeweils zwei in Ehrenfeld und Kalk sowie eine Wohngemeinschaft in Rodenkirchen. › Versorgungsgebiet: Aus fast allen Bezirken der Stadt Köln gibt es Mieter*innen in ambulant be- treuten Wohngemeinschaften (außer Stadtbezirk Lindenthal). Darüber hin- aus wohnen auch Menschen aus dem Umland in den Kölner Wohngemein- schaften: z. B. aus dem Rheinisch-Ber- gischen Kreis, aus Hürth und Frechen. Ebenso kommen Mieter*innen aber auch aus anderen Bundesländern, wie z. B. aus Rheinland-Pfalz, Baden- Württemberg oder Niedersachsen. In drei Wohngemeinschaften leben keine Mieter*innen, die nicht aus Köln stammen, in den fünf anderen liegen die entsprechenden Anteile zwischen 10 % und 45 %. › Organisationsform und Zielgruppe: Fünf der Wohngemeinschaften be- stehen seit mindestens zehn Jahren, zwei weitere seit fünf bis zehn Jahren und die jüngste besteht seit dem Jahr 2021.Die acht beteiligten Wohnge- meinschaften sind alle vollständig selbstverantwortet nach § 24 Abs. WTG NRW. Sieben der acht befragten Wohngemeinschaften geben an, dass sich ihre Einrichtung u. a. an Menschen mit Demenz richtet. Vier Wohngemein- schaften geben ältere Menschen als eine Zielgruppe an. Eine Wohngemein- schaft richtet sich auch an hilfe- und pflegebedürftige Menschen ohne be- sonderen Betreuungsbedarf. Ebenso gehören in einer Wohngemeinschaft russischsprachige Menschen zur Ziel- gruppe (Mehrfachantworten möglich). › Angebote und Preise: Die Größe der Zimmer beziehungs- weise Wohneinheiten in den ambu- lant betreuten Wohngemeinschaften reicht von 13 bis 40 qm; der durch- schnittliche Mietpreis (warm) liegt bei 10,96 Euro pro qm. Nur eine der be- fragten Wohngemeinschaften gibt an, dass den Mieter*innen keine ausge- wählten Leistungen angeboten wer- den; hier sind die Bewohner*innen für weitere Leistungen selbst verantwort- lich. Fünf befragte Wohngemeinschaf- ten bieten regelmäßige Leistungen an, die pauschal berechnet werden. In zwei weiteren Wohngemeinschaften werden sowohl regelmäßige Leistun- gen erbracht, die pauschal berechnet werden, als auch einmalige Leistun- gen, die einzeln berechnet werden. Zu den pauschalen Leistungen gehören zum Beispiel Kosten für den Beistand, der in den Bereichen Verwaltung, Be- ratung und Moderation der Angehö- rigengruppe die selbstverantwortete Wohngemeinschaft unterstützt (140 Euro pro Monat). Für eine Wohnge- meinschaft wird eine Betreuungspau- 141 schale in Höhe von monatlich 3.073 Euro als regelmäßige Leistung ange- geben. Andere nennen Angebote, wie z. B. Friseur, Fußpflege, Fensterputzer, als regelmäßige Leistungen, die pau- schal berechnet werden.74 Als einma- lige Leistungen, die einzeln berechnet werden, werden Hundebesuchsdienst, Musikangebote sowie Theater in der Wohngemeinschaft genannt. › Bewohner*innen: Die befragten Wohngemeinschaften unterscheiden sich kaum in ihrer Grö- ße: Die Anzahl der Bewohner*innen liegt zwischen sieben und neun (ins- gesamt 65 Personen). Im Durchschnitt haben die befragten Wohngemein- schaften jeweils acht Mieter*innen. Etwa 86 % der Bewohner*innen in den ambulant betreuten Wohngemein- schaften sind Frauen, in drei Wohnge- meinschaften leben nur Frauen. Nach Einschätzung der befragten Anbieter haben 18 % der Bewohner*innen eine internationale Familiengeschichte. Dies ist vor allem auf die ambulant betreute Wohngemeinschaft zurück- zuführen, die sich an russischspra- chige Menschen richtet: Hier haben alle acht Bewohner*innen eine inter- nationale Familiengeschichte. In vier Wohngemeinschaften hat jeweils eine Person eine internationale Familienge- schichte, in den anderen keine. Auch Angaben zu LSBTIQ* können von den Befragten in der Regel nur beant- wortet werden, wenn die Mieter*in- nen offen davon erzählen. Von einer Wohngemeinschaft wird die Angabe 74 Zur Höhe dieser Kosten werden hier keine Angaben gemacht. gemacht, dass es ein*e LSBTIQ*-Mie- ter*in gibt. Die Bewohner*innen der befragten Wohngemeinschaften sind alle mindestens dem zweiten Pflege- grad zugeordnet (kein Pflegegrad und Pflegegrad 1 wurden nicht angege- ben). Die Hälfte der Mieter*innen hat Pflegegrad 4 (50 %), ein gutes Viertel hat Pflegegrad 3 (27 %). Dem Pflege- grad 5 ist gut ein Fünftel der Bewoh- ner*innen zugeordnet (21 %). Für nur einen Bewohner bzw. eine Bewohnerin der befragten Wohngemeinschaften wird Pflegegrad 2 angegeben (2 %). Die Möglichkeit, auch bei zunehmen- der Pflegebedürftigkeit in der Wohn- einheit wohnen bleiben zu können, ist bei allen befragten Anbietern auf unbestimmte Zeit gegeben. Die befragten ambulant betreuten Wohngemeinschaften sind auch auf Bedarfslagen, wie zum Beispiel starke Demenz, erhebliche Gesundheitspro- bleme oder psychische Erkrankungen, eingestellt; dies sind keine Gründe, die eine (Fortdauer der) Vermietung behin- dern. Allerdings geben sechs der acht Wohngemeinschaften an, dass bei Bedarf von Intensivpflege (z. B. Wach- koma- oder Beatmungspatient*innen) ein Verbleib in der bzw. eine Aufnahme in die Wohngemeinschaft nicht mög- lich ist. Ebenso sieht das eine Wohnge- meinschaft bei Keimbelastungen und eine andere bei Suchtproblematiken. In allen acht befragten Einrich- tungen gibt es Wartelisten für Inte- ressent*innen, die mindestens zwei bis drei und maximal sechs bis acht Personen umfassen. 142 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln › Personal: Zu sieben der acht befragten Wohn- gemeinschaften liegen Angaben zur Anzahl der Mitarbeitenden vor. Ins- gesamt sind in diesen sieben Wohn- gemeinschaften 76 Mitarbeitende beschäftigt, die Zahl der Mitarbei- tenden liegt zwischen neun und 14 Beschäftigten. Dies entspricht ins- gesamt 53,6 Vollzeitäquivalenten bzw. durchschnittlich 7,66 Vollzeitstellen je Wohngemeinschaft (Minimum: 4,0 VZÄ; Maximum: 9,9 VZÄ). Die Wohn- gemeinschaften wurden gefragt, über welche Qualifikation die Mit- arbeiter*innen in der Alltagsbeglei- tung bzw. die Präsenzkräfte verfügen. Überwiegend werden in den ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Ältere Pflegefach- und -hilfskräfte eingesetzt. Ebenso werden Hauswirt- schafter*innen und hauswirtschaft- liche Helfer*innen von fünf Befragten genannt. In einer Wohngemeinschaft ist auch eine sozialpädagogische Fachkraft eingesetzt. Jeweils zwei Wohngemeinschaften nennen auch Praktikant*innen und Teilnehmende der Freiwilligendienste (hier FSJ). Vier Vertreter*innen der befragten Wohn- gemeinschaften geben an, dass ihre Mitarbeitenden über keine weitere spezifische Qualifikation verfügen. Ein*e Mitarbeiter*in weist eine geron- topsychiatrische Zusatzqualifikation auf. Insgesamt acht Mitarbeitende (aus zwei Wohngemeinschaften) haben eine Weiterbildung im Bereich Behandlungspflege (Leistungsgruppe 1 und 2) absolviert. In einer anderen Wohngemeinschaft haben drei Mit- arbeitende Zusatzqualifikationen in der Wundpflege, im Qualitätsmanage- ment, in der Praxisanleitung sowie im Bereich Kunsttherapie. In allen be- fragten Wohngemeinschaften sind die Präsenzkräfte 24 Stunden pro Tag – rund um die Uhr – in der Woh- nung anwesend. Einige Mitarbeitende sprechen auch weitere Sprachen: Rus- sisch, Türkisch und Griechisch werden genannt, vereinzelt auch Spanisch, Italienisch, Französisch, Englisch, Pol- nisch, Ungarisch und Arabisch. Alle befragten Wohngemeinschaf- ten beschäftigen externe Dienstleister. Diese Dienstleistungen werden vor al- lem im Bereich Therapie, wie z. B. Phy- siotherapie, Logopädie und Ergothe- rapie (sieben Nennungen), Betreuung (vier Nennungen) und Hauswirtschaft genutzt (vier Nennungen). Weiterhin werden hier medizinische Fußpflege, Friseurleistungen sowie Lebensmittel- und Getränkelieferungen genannt. › Gründe für einen Einzug: Pflegerische Hilfe und die Notwendig- keit von Hilfe im Haushalt werden von der Mehrheit der befragten Wohnge- meinschaften als häufige Gründe für einen Umzug in eine ambulant betreu- te Wohngemeinschaft eingeschätzt. Damit zusammenhängend sieht die Hälfte der Befragten im Wunsch nach Versorgungssicherheit einen häufigen Einzugsgrund. Drei Vertreter*innen der befragten Wohngemeinschaften geben an, dass ein häufiger Grund für einen Einzug ist, dass die Versorgung des Partners bzw. der Partnerin nicht mehr möglich war. Ebenso viele sehen in der Suche nach sozialen Kontakten und in der Vermeidung von Einsamkeit 143 einen häufigen Umzugsgrund. Dass die frühere Wohnung nicht alters- gemäß oder zu groß bzw. zu teuer war, wird nicht als wesentlichen Um- zugsgrund bewertet. Ebenso spielt die rechtzeitige Vorsorge eher selten eine Rolle bei der Entscheidung, in eine ambulant betreute Wohngemein- schaft zu ziehen (88 % geben „eher selten“ an). › Kultur- und gendersensible Pflege: Die ambulant betreuten Wohnge- meinschaften wurden gefragt, ob in ihrem Konzept oder ihren Leitlinien die Offenheit des Angebots für alle Menschen in ihrer Vielfalt ausdrück- lich festgehalten ist. Dies ist nur bei zwei Wohngemeinschaften der Fall. Das Thema „sexuelle und geschlecht- liche Vielfalt“ wird in keinem der Kon- zepte und Leitlinien explizit benannt. Es wurde allerdings angemerkt, dass die Wohnangebote grundsätzlich allen Interessierten offenstehen, auch wenn dies nicht in den Konzepten so ausdrücklich benannt ist. Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden Ge- spräche geführt; die Interessent*innen müssen nach Aussage der Befragten zu den Bewohner*innen und ihren Angehörigen passen. In einer der be- fragten Wohngemeinschaften stehen den Bewohner*innen Broschüren oder Informationen, die das Thema LSBTIQ* betreffen, zur Verfügung, in einer weiteren Wohngemeinschaft ist dies geplant. In drei Einrichtungen steht entsprechendes Informations- material den Mitarbeitenden zur Verfügung, in zwei weiteren ist dies geplant. Auch gibt es bei zwei An- bietern Fortbildungsangebote für die Mitarbeitenden zum Themenbereich geschlechtliche und sexuelle Vielfalt, bei zwei weiteren ist dies geplant. Vier der befragten Wohngemeinschaften geben an, Kontakte zu Organisationen zu haben, für die das Thema LSBTIQ* relevant ist bzw. zu deren Zielgruppe LSBTIQ*-Senior*innen gehören. In einer Wohngemeinschaft sind Do- kumente, wie z. B. zur Ermittlung von biografischen Informationen, auf die Lebenswelt der LSBTIQ*-Senior*innen abgestimmt (z. B. Begriffe wie „divers“ , Lebenspartner*in). Hier wird von drei Wohngemeinschaften explizit ange- merkt, dass im Rahmen der Aufnah- megespräche relevante biografische Aspekte besprochen werden. Auch werden Themen, die die Ziel- gruppe der Senior*innen mit interna- tionaler Familiengeschichte betreffen (z. B. kulturelle Offenheit und Kultur- sensibilität) nur im Konzept und in den Leitlinien von zwei befragten Wohnge- meinschaften ausdrücklich benannt, eine weitere Wohngemeinschaft plant dies. Bei vier Wohngemeinschaften steht für die Mitarbeitenden Informa- tionsmaterial zum Thema kulturelle Vielfalt und kultursensible Pflege zur Verfügung, ebenso werden bei vier Wohngemeinschaften den Mitarbei- tenden entsprechende Fortbildungen angeboten. Auch haben vier Wohnge- meinschaften Kontakte zu Organisa- tionen, zu deren Zielgruppe Menschen mit internationaler Familiengeschichte gehören. › Engagement: In allen acht befragten Wohngemein- schaften ist die verbindliche Mitarbeit von Angehörigen vorgesehen. Der Umfang unterscheidet sich zwischen den Wohngemeinschaften. So wurde 144 5 Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln angegeben, dass dies individuell ver- einbart wird oder dass es keine feste Stundenzahl gibt. Andere Wohnge- meinschaften erwarten an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen einen Einsatz von jeweils drei Stunden und darüber hinaus noch individuelles Engagement. An dieser Stelle werden auch Aufgaben genannt, die über die eigentliche Arbeit in der Wohngemein- schaft hinaus gehen: z. B. Teilnahme an den GbR-Sitzungen, Ansprechper- son für den ambulanten Pflegedienst. In fünf Wohngemeinschaften engagie- ren sich zwei bis drei weitere Ehren- amtliche, die keine Angehörigen sind. › Kooperationen: Für eine passgenaue Versorgung der Senior*innen sind funktionsfähige Kooperationen der entsprechenden Akteure wichtig. Fast alle befragten Wohngemeinschaften kooperieren wöchentlich mit Ärzt*innen, Physio- therapeut*innen und Apotheken. Mit Sanitätshäusern arbeiten drei Wohn- gemeinschaften wöchentlich, drei Wohngemeinschaften monatlich und zwei Wohngemeinschaften seltener zusammen. Mit anderen Trägern von ambulanten Diensten, der Tagespflege sowie ambulant betreuten Wohnge- meinschaften besteht vereinzelt eine wöchentliche Zusammenarbeit, mehr- heitlich jedoch eher eine seltene oder gar keine Zusammenarbeit. Mit Trä- gern von stationären Einrichtungen, der Kurzzeitpflege und der Angebote Wohnen mit Service finden nur sel- ten oder nie Kooperationen statt. Die Kooperationen mit Krankenhäusern bzw. deren Sozialdiensten sowie mit geriatrischen oder gerontopsychiatri- schen Abteilungen der Krankenhäuser werden als selten beschrieben. Auch die Zusammenarbeit mit Akteuren aus dem Bereich Palliativ- und Hospizver- sorgung (Palliativ- und Hospiznetz- werk Köln, Palliativmediziner*innen, Hospiz / Hospizdienste) ist eher selten. Eine Wohngemeinschaft gibt an, mit diesen Kooperationspartnern monat- lich zusammenzuarbeiten. Mit Bera- tungsstellen besteht eher selten eine Kooperation, vereinzelt auch gar nicht. Vermutlich bestehen Kontakte und werden je nach Bedarf der Bewoh- ner*innen intensiviert. › Aktuelle Versorgungslage: Die befragten Wohngemeinschaften wurden weiterhin um ihre Einschät- zung der pflegerischen Versorgungs- lage in der Stadt Köln gebeten. Die Versorgung durch ambulante Pfle- gedienste wird von sieben der acht Wohngemeinschaften als unzurei- chend beschrieben, eine Wohnge- meinschaft hat diesbezüglich keine Angabe gemacht. Ebenso bewerten sechs der acht Vertreter*innen die Versorgung mit Kurzzeitpflegeplätzen als nicht ausreichend (zwei Vertre- ter*innen machten keine Angabe). Die vollstationäre Versorgung – auch für besondere Gruppen (z. B. Abhängig- keitskranke) – wird von der Mehrheit als unzureichend eingeschätzt. Das Gleiche gilt für die hausärztliche Ver- sorgung: Hier geben sieben Befragte an, dass diese in der Stadt Köln nicht ausreicht. Auch reicht das Angebot an ambulant betreuten Wohngemein- schaften für Ältere nach Einschätzung 145 der Mehrheit der Befragten nicht aus. Als genau richtig werden von der Mehrheit der Befragten die Hospiz- und Palliativversorgung75 sowie die gerontopsychiatrische Versorgung eingeschätzt. Auch das Angebot an Begegnungsstätten wird mehrheit- lich als passend empfunden.76 Es wird angemerkt, dass der Bekannt- heitsgrad der Beratungsangebote für Senior*innen erhöht werden sollte. An dieser Stelle wird die Wohnberatung „wohn mobil“ positiv hervorgehoben; dieses Angebot sollte nach Ansicht der beiden Vertreter*innen gestärkt werden. Von einer befragten Person 75 Diesbezüglich wird angemerkt, dass nur die ambulante Hospizversorgung bewertet werden kann. 76 Eine Einschätzung des Angebots an hauswirtschaftlichen Diensten, Tagespflege- und Nachtpflegeplät- ze, Information und Beratung sowie an Angeboten im Bereich Wohnen mit Service und der geriatrischen Versorgung ist der Mehrheit der Befragten nicht möglich. wurde angemerkt, dass es für die Altersgruppe der 20- bis 60-Jährigen fast kein Angebot an ambulant betreu- ten Wohngemeinschaften gibt, hier bestehe Bedarf. › Zukünftige Entwicklung: Was die Einschätzung der zu erwar- tenden Nachfrage nach ambulant betreuten Wohngemeinschaften in den nächsten zehn Jahren betrifft, ergibt sich ein einheitliches Bild: Eine Wohngemeinschaft geht davon aus, dass die Nachfrage eher steigen wird; die anderen sieben rechnen mit einer starken Zunahme. 146 6 Bedarfsanalyse der pflegerischen und pflegeergänzenden Angebote in der Stadt Köln 147 In diesem Kapitel folgt eine Bewertung der Bedarfsgerechtigkeit der in Kapitel 5 dargestellten Angebote. Ziel ist es darzustellen, in wel- chen Bereichen die Versorgung in der Stadt Köln bereits gut ist und in welchen Bereichen die Versorgungslage entwicklungsbedürftig und somit eine Erweiterung des Angebots zu empfehlen ist. Diese Bewertungen haben einen vorläufigen Charakter und sind im weite- ren Prozess der Pflegeplanung immer wieder kritisch zu überprüfen. 6 .1 Versorgungsdichte im überregionalen Vergleich Vergleich der Versorgungsdichte in ausgewählten Versorgungsbereichen Um die Versorgungsdichte in der Stadt Köln besser bewerten zu können, erfolgt zunächst ein Vergleich der Kennzahlen der Stadt Köln mit denen des Landes Nordrhein-Westfalen und denen des Bundes, soweit entsprechende Daten (etwa im Rahmen der Pflegestatistik oder der Gesundheitsberichterstattung) vorliegen. 148 6 Bedarfsanalyse der pflegerischen und pflegeergänzenden Angebote in der Stadt Köln T abelle 26: Übersicht zur pflegerischen Angebotsstruktur im Vergleich Übersicht zur pflegerischen Angebotsstruktur im Vergleich Stadt Köln 2022 Bereich Anzahl, Plätze, Personal Kenn ziffer je 100 Ältere Landes vergleich* Bundes vergleich* Gesundheit hausärztliche Arztpraxen 523 0,8 0,9 0,9 Apotheken 222 0,3 0,3 0,3 24 Kliniken 6.602 10,4 8,1 7,2 Wohnen im Alter Stadt Bochum Düren Servicewohnen 3.639 5,7 3,1 3,8 ambulante WG 176 0,3 0,3 0,6 ambulante Dienste 164 Pflegedienste 4.056 6,4 7,5 7,2 T ages und Kurzzeitpflege 24 Tagespflegeeinrichtungen 384 0,6 1,0 1,6 5 solitäre Kurzzeitpflege angebote, 80 eingestreute Kurzzeit- pflegeangebote 564 0,1 0,4 0,4 stationäre Pflege 93 Pflegeeinrichtungen 7.256 11,4 13,7 14,4 Quelle: it.nrw: Pflegestatistik 2021; Gesundheitsberichterstattung 2021; Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023 * Die hausärztliche Versorgung bezieht sich in der Stadt Köln auf hausärztliche Arztpraxen, auf Landes- und Bundesebene hingegen auf die Zahl der niedergelassenen Hausärzt*innen. Die Versorgungsdichte im Bereich Kurzzeitpflege bezieht sich nur auf solitäre Kurzzeitpflegeangebote. Die Versorgungsdichte der eingestreuten Kurzzeitpflege liegt in der Stadt Köln bei 0,8 Plätzen je 100 Ältere; auf Länder- und Bundesebene wird diese Zahl nicht ausgewiesen. 149 Der Vergleich der Versorgungsangebote der Stadt Köln mit denen auf Landes- und Bundesebene kommt zu folgendem Ergebnis (Ta- belle 26): › Die hausärztliche Versorgung in der Stadt Köln ist mit 0,8 haus- ärztlichen Praxen je 100 Ältere ab 80 Jahren etwas niedriger als die Versorgungsdichte des Landes und des Bundes mit 0,9 Hausärzt*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren.77 › Mit 222 Apotheken bzw. 0,3 Apotheken je 100 Einwohner*innen ab 80 Jahren weist die Stadt Köln die gleiche Versorgungsdichte wie auf Bundes- und Landesebene auf (0,3 Apotheken je 100 Ältere ab 80 Jahren). › Die Dichte im Bereich der medizinischen Versorgung in Kliniken beträgt in der Stadt Köln 10,4 Klinikbetten je 100 Ältere ab 80 Jahren. Dies liegt über dem Landes- und Bundesdurchschnitt von 8,1 und 7,2 Betten je 100 Ältere ab 80 Jahren. › Aus den 3.639 Wohnungen mit Service ergibt sich für die Stadt Köln eine Versorgungsdichte von 5,7 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Da in diesem Bereich keine Vergleichszahlen auf Landes- oder Bundesebene vorliegen, dienen der Kreis Düren und die Stadt Bochum als Orientierungspunkte für die Bewer- tung des Angebots in der Stadt Köln. Das Angebot des Service- wohnens in der Stadt Köln ist besser ausgebaut als das der Stadt Bochum mit 3,1 Wohnungen und des Kreises Düren mit 3,9 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren. › Die Versorgung mit 0,3 ambulanten Wohngemeinschaftsplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren entspricht der Versorgungsdichte in der Stadt Bochum, ist jedoch niedriger als die Versorgungsquote des Kreises Düren mit 0,5 Wohngelegenheiten je 100 Ältere ab 80 Jahren. › Der Bereich der ambulanten pflegerischen Versorgung scheint verbesserungsbedürftig, da in der Stadt Köln in der Relation zu der älteren Bevölkerung ab 80 Jahren 6,4 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere in diesen Diensten beschäftigt sind. Die Versorgungs- dichten des Landes (7,5 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 77 Diese Zahlen sind nur bedingt vergleichbar. In der Stadt Köln werden die haus- ärztlichen Praxen gezählt, auf Länder- und Bundesebene jedoch die einzelnen niedergelassenen Hausärzt*innen. 150 6 Bedarfsanalyse der pflegerischen und pflegeergänzenden Angebote in der Stadt Köln Jahren) und des Bundes (7,2 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren) sind in dieser Hinsicht deutlich höher. › Die Versorgung mit 0,6 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren liegt unter dem Landesdurchschnitt von 1,0 Tagespfle- geplätzen und dem Bundesdurchschnitt von 1,6 Tagespflege- plätzen je 100 Einwohner*innen ab 80 Jahren. Dieser Bereich der pflegerischen Versorgung scheint also ausbaufähig zu sein, besonders weil dieses Angebot wohnortnah ausgestaltet sein sollte und derzeit in einem Stadtbezirk nicht besteht. › Mit 72 Plätzen der solitären Kurzzeitpflege ergibt sich für die Stadt Köln ein Angebot von 0,1 solitären Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Auf Landes- und Bundesebene liegt die Versorgungsdichte der solitären Kurzzeitpflege mit 0,4 Plätzen je 100 Ältere über der der Stadt Köln. Berücksichtigt man in der Stadt Köln auch die eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze, stehen insgesamt 564 Plätze in 85 Einrichtungen zur Verfügung, die Versorgungsdichte liegt dann bei 0,9 Plätzen je 100 Einwoh- ner*innen ab 80 Jahren. › Stationäre Pflege wird von 93 Einrichtungen erbracht, die ins- gesamt 7.256 Pflegeplätze zur Verfügung stellen. Dies ergibt eine Versorgungsdichte von 11,4 vollstationären Pflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, was sowohl unter der Versorgungs- dichte des Landes (13,7 Pflegeplätze je 100 Ältere ab 80 Jahren) als auch der des Bundes (14,4 Pflegeplätze je 100 Ältere ab 80 Jahren) liegt. 6 .2 Pflegeplanung in den angrenzenden Gebietskörperschaften Nach § 7 Abs. 2 APG NRW soll die kommunale Pflegeplanung auch die Planungen der angrenzenden Gebietskörperschaften berück- sichtigen. Damit die Daten zur stationären Versorgungsdichte vergleichbar sind, basiert die Darstellung in Tabelle 27 auf einer Fortschreibung der Bevölkerungszahlen des Zensus 2011 zum Jahresende 2021 sowie denen der Pflegestatistik 2021.78 Ergänzt 78 Die aktuelle Versorgungsdichte im stationären Bereich in der Stadt Köln sowie den angrenzenden Gebietskörperschaften weicht daher von dieser Darstellung ab. 151 wird dies durch eine Recherche des ISG in Bezug auf den Stand der Pflegeplanung in den angrenzenden Gebietskörperschaften. Alle der Stadt Köln benachbarten Gebietskörperschaften verfügen demnach über eine kommunale Pflegeplanung (Tabelle 27). Eine der angren- zenden Gebietskörperschaften, der Rhein-Kreis Neuss, hat ihre Pfle- geplanung für verbindlich erklärt. T abelle 27: Stadt Köln – benachbarte Gebietskörperschaften Stadt Köln – benachbarte Gebietskörperschaften (Stand: 2021) Gebietskörper schaften Pflege planung Verbind lichkeit der Pflege planung stationäre Pfege plätze je 100 Ältere ab 80 Jahre Kreis Mettmann Ja Nein 5.012 12,1 Stadt Leverkusen Ja Nein 1.349 10,2 Rheinisch-Bergischer Kreis Ja Nein 2.731 11,5 Rhein-Erft-Kreis Ja Nein 3.570 10,8 Rhein-Kreis Neuss Ja Ja 4.094 12,0 Stadt Bonn Ja Nein 3.170 14,9 Rhein-Sieg-Kreis Ja Nein 5.655 12,9 Stadt Köln Ja Nein 7.828 12,5 Quelle: Recherche des ISG 2023; Pflegestatistik NRW 2021; Bevölkerungsstatistik 2021 der Städte und Gemeinden, Berechnung des ISG 2023 Ein Vergleich der vollstationären Versorgung zeigt, dass im Jahr 2021 in der Stadt Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis eine höhere Versorgungs- dichte erreicht wird als in der Stadt Köln (12,5 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren). Im Kreis Mettmann liegt die Versorgungsdichte leicht unter der der Stadt Köln. Im Rhein-Kreis-Neuss, im Rheinisch-Bergi- schen Kreis, im Rhein-Erft-Kreis sowie in der Stadt Leverkusen ist die Versorgungsdichte deutlich geringer als in der Stadt Köln. 6 .3 Bedarf an pflegerischen und wohnungsbezogenen Angeboten Der überregionale Vergleich zeigt, dass die Hilfe- und Pflegeangebo- te in der Stadt Köln in mehreren Bereichen unter dem Bundes- und Landesdurchschnitt liegen. Im Bereich des Servicewohnens liegt die Stadt Köln jedoch über der Versorgungsdichte der zum Vergleich he- rangezogenen Kommunen. Auch die gesundheitliche Versorgung ist gut ausgebaut; hier ist jedoch zu beachten, dass gerade im Bereich 152 6 Bedarfsanalyse der pflegerischen und pflegeergänzenden Angebote in der Stadt Köln der klinischen Versorgung das Einzugsgebiet über die Stadtgrenzen hinausgeht. Im Bereich der Tagespflege sowie der solitären Kurzzeitpflege liegt die Versorgungsdichte in der Stadt Köln unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt. Auch im Bereich der ambulanten Pflege weist die Stadt Köln geringere Kapazitäten als der landes- und bundeswei- te Durchschnitt auf. Weiterhin scheint im vollstationären Bereich ein Verbesserungsbedarf zu bestehen. Langfristig ist das Versorgungsangebot an die zunehmende Zahl der Älteren bzw. der Hilfe- und Pflegebedürftigen anzupassen. Die Be- völkerungsvorausberechnung hat ergeben, dass die Zahl der Älte- ren ab 80 Jahren in der Stadt Köln bis zum Jahr 2030 auf 64.400 Personen steigen wird, im Jahr 2040 auf 74.400 Personen und bis zum Jahr 2050 auf 85.100 Personen. Angesichts der prognosti- zierten Zahl der Pflegebedürftigen kann berechnet werden, (a) wie die Kapazitäten der vorhandenen Versorgungsstrukturen in allen stationären, teilstationären und ambulanten Angebotsbereichen weiterentwickelt werden müssen, um angesichts der demografi- schen Entwicklung in den kommenden Jahren eine vergleichbare Versorgungsdichte wie zurzeit zu gewährleisten. Dies würde den Status quo der heutigen Versorgungsdichte auch in Zukunft erhalten. Weiterhin kann ermittelt werden, (b) wie die Kapazitäten der vor- handenen Versorgungsstrukturen weiterentwickelt werden müssten, um bestimmte Zielwerte zu erreichen, die das ISG empfiehlt, um eine verbesserte Versorgungsdichte zu gewährleisten. Für solche Zielwerte liegen keine objektiven Standards vor, sie können aber auf Basis der Analyse der spezifischen Strukturen der pflegerischen Ver- sorgungslandschaft in der Stadt Köln und im Vergleich zu anderen Gebietskörperschaften abgestimmt werden. Bei der Fortführung der Pflegeplanung müssen diese Zielwerte jedoch unter Berücksichti- gung einer sich verändernden Bevölkerungs- und Versorgungsstruk- tur kontinuierlich überprüft und unter Umständen angepasst werden. a) Aufrechterhaltung der derzeitigen Versorgungsdichte bis zum Jahr 2050 Möchte man den derzeitigen Versorgungsstand auch zukünftig auf- rechterhalten (Variante a), ist in sämtlichen hier dargestellten Versor- gungsbereichen ein Ausbau der derzeit bestehenden Kapazitäten in der Stadt Köln erforderlich, der je nach Angebotsform jedoch ver- schieden stark ausfällt (Tabelle 28). 153 T abelle 28: Zukünftiger Entwicklungsbedarf in ausgewählten Bereichen – Variante (a) Zukünftiger Entwicklungsbedarf in ausgewählten Bereichen Variante (a): Aufrechterhaltung der derzeitigen Versorgungsdichte Angebotsform Wohnen mit Service ambulante WG ambulante Pflege dienste T agespflege Kurzzeit pflege voll stationäre Pflege Jahr Plätze Plätze Personal Plätze Plätze Plätze Versorgungsstand 2022 2022 3.639 176 4.056 384 564 7.256 Rechnerischer Bedarf bei gleicher Versorgungsdichte je 100 ab 80 Jahre 5,7 0,3 6,4 0,6 0,9 11,4 2030 3.681 178 4.103 388 571 7.341 2035 3.834 185 4.273 405 594 7.645 2040 4.253 206 4.740 449 659 8.480 2050 4.865 235 5.422 513 754 9.701 Differenz gegenüber Versorgung 2022 2030 42 2 47 4 7 85 2035 195 9 217 21 30 389 2040 614 30 684 65 95 1.224 2050 1.226 59 1.367 129 190 2.445 Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2024. Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. › Das Angebot des „Wohnen mit Service“ müsste im Jahr 2030 insgesamt 3.681 und im Jahr 2040 eine Zahl von 4.253 Woh- nungen mit Service umfassen. Bis 2050 sollten insgesamt 4.865 Wohnungen verfügbar sein, damit der derzeitige Versorgungs- stand aufrechterhalten wird. Dies sind 1.226 Wohnungen mehr als derzeit vorhanden. › Um den Bestand der ambulant betreuten Wohngemeinschaften gemäß einer Fortschreibung der derzeitigen Versorgungsdichte zu erweitern, werden bis zum Jahr 2030 insgesamt 178 Wohn- gemeinschaftsplätze benötigt, dies sind zwei Plätze mehr als derzeit vorhanden. Bis zum Jahr 2050 werden weitere 59 Plätze in ambulanten Wohngemeinschaften benötigt, soll die Versor- gungsdichte von 0,3 Wohneinheiten je 100 Ältere ab 80 Jahren beibehalten werden. Zurzeit befinden sich 53 Wohngemein- schaftsplätze in konkreter Planung, was den Bedarf bis zum Jahr 2040 decken würde. 154 6 Bedarfsanalyse der pflegerischen und pflegeergänzenden Angebote in der Stadt Köln › Um eine Versorgungsdichte von 6,4 Mitarbeiter*innen der am- bulanten Pflegedienste je 100 Ältere ab 80 Jahren aufrechtzuer- halten, muss die derzeitige Zahl von 4.056 Mitarbeiter*innen bis zum Jahr 2030 um 47, bis zum Jahr 2040 um 684 und bis zum Jahr 2050 um insgesamt 1.367 auf dann 5.422 Mitarbeiter*in- nen erhöht werden. An dieser Stelle muss jedoch auf die ange- spannte Personalsituation im gesamten pflegerischen Sektor hingewiesen werden, die sich bereits jetzt bemerkbar macht. › Die Zahl der Tagespflegeplätze sollte bis zum Jahr 2030 auf 388 Plätze steigen, um die derzeitige Versorgungsdichte von 0,6 Plätzen je 1000 Ältere aufrechterhalten zu können. Bis zum Jahr 2040 müssten 65 Plätze hinzukommen. Bis 2050 sollte das Angebot an Tagespflege insgesamt 513 Plätze umfassen, um die derzeitige Versorgungsdichte beibehalten zu können, dies wä- ren 129 Plätze mehr als im Jahr 2022. Derzeit befinden sich 158 weitere Plätze in konkreter Planung. Wenn diese Plätze in Be- trieb genommen werden, verbessert sich die Versorgungsdichte auf 0,9 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren. › Der Bestand an Kurzzeitpflegeplätzen (eingestreut und solitär) müsste von derzeit 564 auf 571 Plätze im Jahr 2030, auf 659 Plätze im Jahr 2040 und auf 754 Plätze im Jahr 2050 erhöht werden, um die Versorgungsdichte von 0,9 Plätzen je 100 Ein- wohner*innen ab 80 Jahren beizubehalten. Derzeit befinden sich in der Stadt Köln 15 Kurzzeitpflegeplätze in konkreter Pla- nung. › Mit einer Versorgungsdichte von 11,4 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren müsste die Zahl der Plätze in den stationären Pflege- einrichtungen auf 7.341 im Jahr 2030, 8.480 im Jahr 2040 und 9.701 im Jahr 2050 erhöht werden. Das sind 2.445 Plätze mehr als derzeit vorhanden, wobei zurzeit insgesamt 225 zusätzliche Plätze in der Stadt Köln geplant sind. Zu beachten ist allerdings, dass es sich bei diesen Schätzungen um rein rechnerische Bedarfe handelt, die noch keine strukturellen Ver- änderungen berücksichtigen. In dem Maße, wie vorstationäre Ange- bote ausgebaut werden und innovative Versorgungskonzepte Wir- kung zeigen, kann auch der vollstationäre Bereich entlastet werden mit der Folge, dass der zukünftige Bedarf an vollstationärer Pflege geringer ausfallen kann als hier geschätzt. 155 Was den zukünftigen Personalbedarf betrifft, so würde bei dieser Zielsetzung der rechnerisch ermittelte Zusatzbedarf an Platzkapazi- täten in den Bereichen der vollstationären Dauerpflege, der Kurz- zeitpflege sowie der Tagespflege bis zum Jahr 2050 zusätzliches Personal von 2.951 Mitarbeiter*innen erfordern. Zusammen mit 1.367 fehlenden Mitarbeiter*innen in der ambulanten Pflege ergibt sich daraus für die pflegerische Versorgung ein Personalbedarf von weiteren 4.317 Mitarbeiter*innen, wenn im Jahr 2050 die derzeitige Versorgungsdichte beibehalten werden soll. b) Zukünftiger Bedarf bei Verbesserung der derzeitigen Versorgungsdichte In einer alternativen Berechnung ist nicht nur die Bevölkerungs- entwicklung zu berücksichtigen, sondern darüber hinaus können die vom ISG vorgeschlagenen Zielwerte für eine angestrebte Ver- sorgungsdichte berechnet werden. Für diese Zielwerte einer „guten Versorgungsdichte“ gibt es keine verbindlichen Standards, sondern sie sind auf der Grundlage der Fachdiskussion, des überregionalen Vergleichs (Daten auf Bundes- und Landeseben sowie aus anderen Kommunen) sowie unter Berücksichtigung der Situation vor Ort fest- zulegen. Die vom ISG für die Stadt Köln vorgeschlagenen Zielwerte sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen: T abelle 29: Zielwerte einer guten Versorgungsdichte Zielwerte einer guten Versorgungsdichte – Vorschlag des ISG IST SOLL Bereich … je 100 Ältere ab 80 Jahre Begründung: Versorgungsdichte … 5,7 7,1 Wohnungen mit Service im überregionalen Vergleich zwar gut, aber hoher Bedarf und große Unterschiede zwischen Stadtbezirken 0,3 0,5 Wohngelegenheiten in Wohn- gruppen nicht in allen Stadtbezirken vorhanden; Alternative zu stationären Pflege plätzen 6,4 7,5 Mitarbeitende ambulanter Dienste unter Bundes- und Landes durch schnitt; Zielwert: Landesdurchschnitt 0,6 1,3 Tagespflegeplätze unter Bundes- und Landes durch schnitt; wohnortnahe Versorgung angestrebt 0,9 1,5 Kurzzeitpflegeplätze hoher Bedarf; nur fünf solitäre Einrichtungen; große Unterschiede zwischen Stadtbezirken 11,4 13,7 stationäre Pflegeplätze unter Bundes- und Landesdurch schnitt; Zielwert: Landesdurchschnitt; Entlastung durch Ausbau des vorstationären Bereichs Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2023 156 6 Bedarfsanalyse der pflegerischen und pflegeergänzenden Angebote in der Stadt Köln Die Versorgungslage mit 5,7 Wohnungen mit Service je 100 Ältere in der Stadt Köln ist im überregionalen Vergleich bereits gut ausgestal- tet. Allerdings sind große Unterschiede zwischen den Stadtbezirken festzustellen: So liegt die Versorgungsdichte zwischen 2,9 und 10,5 Wohnungen mit Service je 100 Einwohner*innen ab 80 Jahren. Des Weiteren wurde auch in der Anbieterbefragung angemerkt, dass dieses Angebot unzureichend ist und hier ein Ausbaubedarf besteht. Das ISG empfiehlt, einen Zielwert von 7,1 Wohnungen mit Service je 100 Ältere anzustreben. Im Bereich der ambulanten Wohngemeinschaften handelt es sich um einen vorläufigen Zielwert, da derzeit noch unzureichende Er- fahrungen für diesen Bereich vorliegen. Allerdings sollte diese Wohn- und Betreuungsform aus fachlicher Sicht weiter ausgebaut werden, da sie für einige Zielgruppen eine Alternative zu stationären Pflegeplätzen sein kann. Die Versorgungsdichte in anderen Kreisen Nordrhein-Westfalens kann hier als Anhaltspunkt für einen Zielwert genommen werden, wobei 0,5 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren zu- nächst als eine geeignete Kennzahl erscheint. Der Wert von 6,4 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren in ambulanten Pflegediensten liegt unter dem Landesdurchschnitt von Nordrhein-Westfalen und unter dem Bundesdurchschnitt. Um der unzureichenden Versorgungssituation durch ambulante Dienste zu begegnen, empfiehlt das ISG, hier den Landesdurchschnitt von 7,5 Mitarbeiter*innen in ambulanten Pflegediensten je 100 Ältere ab 80 Jahren als Zielwert anzustreben. Die Versorgungsdichte mit Tagespflegeplätzen liegt mit 0,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren unter dem Landes- und dem Bundes- durchschnitt. Die Tagespflege stellt ebenfalls ein sehr relevantes Angebot im vorstationären Bereich dar, wodurch pflegende Ange- hörige entlastet werden können und auch ein Umzug in eine statio- näre Pflegeeinrichtung vermieden werden kann. Dieses Angebot sollte des Weiteren auch wohnortnah zur Verfügung stehen, um die An- und Abfahrzeiten der Besucher*innen gering zu halten. In einem Bezirk der Stadt Köln fehlt derzeit ein solches Angebot, ein Aufbau des Angebotes ist jedoch in Planung. Aus Sicht des ISG sollte daher eine Versorgungsdichte von 1,3 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren angestrebt werden, was zwischen dem aktuellen Landes- und Bundesdurchschnitt liegt. 157 Im Bereich der Kurzzeitpflege äußerten Akteur*innen vor Ort ein De- fizit, wobei besonders ein Zusatzbedarf an solitären Plätzen besteht, die verbindlich eingeplant werden können. Das Angebot an solitären Plätzen liegt mit 0,1 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt. Da es sich bei der Kurzzeitpflege um ein Angebot handelt, das in verschiedenen Bedarfslagen einen wichtigen Stellenwert besitzt, empfiehlt das ISG den Zielwert von insgesamt 1,5 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren (ein- schließlich eingestreuter Plätze zurzeit 0,9 Plätze je 100 Ältere). Die Stadt Köln ist im Bereich der stationären Pflege nicht zufrieden- stellend ausgestattet, die Versorgungsdichte liegt unter dem Lan- des- und dem Bundesdurchschnitt. In Zukunft sollte aus fachlicher Sicht die stationäre Versorgung durch den weiteren Ausbau vorsta- tionärer Pflege- und Wohnangebote entlastet werden. Unter Be- rücksichtigung dieses Ziels empfiehlt das ISG, den Wert einer guten Versorgungsdichte entsprechend dem durchschnittlichen Versor- gungswert des Landes von 13,7 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren anzusetzen, zugleich aber zu versuchen, einen Teil des sich dadurch ergebenden Zusatzbedarfs durch vorstationäre Angebote abzude- cken. Eine Bedarfsprognose, die sowohl die demografische Entwicklung als auch diese Zielwerte berücksichtigt (Variante b), führt zu folgen- dem Ergebnis: › Der Bestand an Wohnungen mit Service muss bis zum Jahr 2050 insgesamt 6.042 Wohnungen umfassen, um die vom ISG empfohlene Versorgung von 7,1 Wohnungen mit Service je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen. Dies sind 2.403 Wohnungen mehr als derzeit vorhanden. › Die Zahl der Plätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften müsste von derzeit 176 auf 426 Plätze im Jahr 2050 erhöht wer- den, um den vom ISG vorgeschlagenen Versorgungsgrad von 0,5 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, dies wären 250 Plätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften mehr als heute. › Eine verbesserte Versorgung im Bereich der ambulanten Pflege sollte nach Ansicht des ISG nicht unter dem Landesdurchschnitt in ambulanten Pflegediensten von 7,5 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren liegen. Bis zum Jahr 2030 muss dann die Zahl der Mitarbeiter*innen in ambulanten Pflegediensten auf 4.830 Mitarbeiter*innen und im Jahr 2050 auf 6.383 Mitarbei- 158 6 Bedarfsanalyse der pflegerischen und pflegeergänzenden Angebote in der Stadt Köln ter*innen steigen, um den vom ISG empfohlenen Zielwert zu errei- chen, dies sind 2.327 Mitarbeiter*innen, mehr als derzeit in der Stadt Köln in ambulanten Pflegediensten tätig sind.79 T abelle 30: Zukünftiger Entwicklungsbedarf in ausgewählten Bereichen – Variante (b) Zukünftiger Entwicklungsbedarf in ausgewählten Bereichen Variante (b): Orientierung an Zielwerten der Versorgungsdichte Angebotsform Wohnen mit Service ambulante WG ambulante Pflege dienste T agespflege Kurzzeit pflege voll stationionäre Pflege Jahr Plätze Plätze Personal Plätze Plätze Plätze Versorgungsstand 2022 2022 3.639 176 4.056 384 564 7.256 Rechnerischer Bedarf bei optimierter Versorgungsdichte je 100 ab 80 Jahre 7,1 0,5 7,5 1,3 1,5 13,7 2030 4.572 322 4.830 837 966 8.822 2035 4.762 335 5.030 872 1.006 9.188 2040 5.281 372 5.579 967 1.116 10.191 2050 6.042 426 6.383 1.106 1.277 11.659 Differenz gegenüber Versorgung 2022 2030 933 146 774 453 402 1.566 2035 1.123 159 974 488 442 1.932 2040 1.642 196 1.523 583 552 2.935 2050 2.403 250 2.327 722 713 4.403 Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2024. Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. 79 Dies stellt angesichts des erwarteten Fachkräftemangels in der Pflege eine gro- ße Herausforderung dar. Siehe dazu auch: Ehrentraut, O.; Hackmann, T.; Krämer, L.; Schmutz, S. (2015): Zukunft der Pflegepolitik – Perspektiven, Handlungsoptionen und Politikempfehlungen, hrsg. von der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn, S. 12. 159 › Für eine verbesserte Versorgung von 1,3 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren werden in der Stadt Köln im Jahr 2030 insgesamt 837 Tagespflegeplätze benötigt. Bis zum Jahr 2050 steigt diese Zahl auf 1.106 Plätze, dies sind 722 Plätze mehr als derzeit vorhanden. › Das Angebot an Kurzzeitpflege (eingestreut und solitär) sollte bis zum Jahr 2050 um 713 Plätze erweitert werden, wenn die emp- fohlene Versorgung von 1.277 Kurzzeitpflegeplätzen bzw. von 1,5 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren angestrebt wird. Dabei sollten vor allem solitäre Kurzzeitpflegeplätze ge- schaffen werden. › Im Bereich der stationären Pflege wird empfohlen, trotz des Vor- rangs ambulanter Pflege die Versorgungsdichte zu erhöhen. Ori- entiert man sich an der durchschnittlichen Versorgungsdichte auf Landesebene, so sind 13,7 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren anzustreben. Bis zum Jahr 2050 würde diese Versorgungsdich- te einen Zusatzbedarf von 4.403 vollstationären Pflegeplätzen ergeben. Eine Empfehlung des Ausbaus der vollstationären Pflege wird aber mit dem einschränkenden Hinweis versehen, dass eine zumindest teilweise Deckung dieses rechnerischen Bedarfs durch den Ausbau vorstationärer Angebote angestrebt werden sollte. Wenn auf diese Weise der rechnerische vollstatio- näre Zusatzbedarf halbiert werden könnte, würde mit dem dann moderaten Ausbau der vollstationären Pflege gleichzeitig der Grundsatz „ambulant vor stationär“ erfüllt. Bezüglich des zukünftigen Personalbedarfs wird unter Berücksichti- gung der vorgeschlagenen Zielwerte der rechnerisch ermittelte Per- sonalbedarf im Jahr 2050 bei insgesamt 21.370 Mitarbeiter*innen liegen, das sind 8.558 Mitarbeiter*innen mehr, als heute in diesem Bereich beschäftigt sind (Zusatzbedarf von 6.231 Mitarbeiter*innen in der stationären Pflege sowie Tages- und Kurzzeitpflege und von 2.327 Mitarbeiter*innen in der ambulanten Pflege). 160 7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken 161 Altersgerechte Wohnbedingungen, ein barrierearmes Wohnumfeld und ein geeignetes Angebot an Hilfe- und Pflegeleistungen sind ent- scheidende Voraussetzungen dafür, dass Ältere mit Unterstützungs- und Pflegebedarf möglichst lange in ihrer Wohnung bleiben können und dort eine bedarfsgerechte Unterstützung erhalten. Dies wurde in den bisherigen Berichtsteilen für die Stadt Köln und für die Stadt- bezirke untersucht. Im Folgenden wird die Hilfe- und Pflegesituation in jedem Stadtbezirk gesondert dargestellt. Wenn Einrichtungen der alltäglichen Versorgung und erforderliche Dienstleistungen gut erreichbar sind, Angebote zur Unterstützung bedarfsgerecht ent- wickelt sind und wenn Wohn- und Lebensbedürfnisse älterer Men- schen in der Kommunalpolitik und den Konzepten der Stadtplanung Berücksichtigung finden, dann gilt ein Stadtbezirk als „altersge- recht“ . Kriterien für eine bedarfsgerechte Versorgung Die dokumentierten Versorgungsstrukturen sind im Rahmen einer konkreten Planung unter der Fragestellung zu bewerten, ob sie eine bedarfsgerechte Versorgung gewährleisten. Hierzu erläutert das Alten- und Pflegegesetz: „Eine Bedarfsdeckung kann angenommen werden, wenn einer zu erwartenden Nachfrage nach den jeweiligen Pflege- und Betreuungsangeboten ein mindestens deckungsglei- ches Angebot gegenübersteht und auch Wahlmöglichkeiten in an- gemessenem Umfang gesichert sind“ (§ 7 Abs. 6 Satz 4 APG NRW). In der hier vorgenommenen Bedarfsanalyse auf Stadtbezirksebene wurde die mit Stand Dezember 2022 ermittelte gesamtdurchschnitt- liche Versorgung als Maßstab genommen und anhand der prognos- tizierten Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2040 fortgeschrie- ben (Bedarfsermittlung nach Variante (a), siehe oben Abschnitt 6.2). Ergänzend dazu können die Zielwerte einer guten Versorgungsdich- te, die das ISG vorschlägt (siehe oben Abschnitt 6.2.b), auch auf der Ebene der Stadtbezirke zugrunde gelegt werden; diese Variante (b) wird im Folgenden jeweils im unteren Teil der Tabelle ausgewiesen. Inwieweit auch „Wahlmöglichkeiten in angemessenem Umfang“ be- stehen, wie gesetzlich gefordert, lässt sich in diesem Rahmen aller- dings nicht feststellen, sondern bedarf einer ergänzenden qualitati- ven Bewertung. Die ermittelten Kapazitäten und die Fortschreibung des Bedarfs anhand der demografischen Entwicklung und der vorgeschlagenen Zielwerte bis zum Jahr 2040 werden im Folgenden auf der Ebene der Bezirke der Stadt Köln dargestellt. 162 7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken 7 .1 Versorgungslage im Stadtbezirk Innenstadt Von den 128.432 Einwohner*innen des Stadtbezirkes Innenstadt sind 24.509 im Alter ab 60 Jahren (19,1 %) und 5.817 im Alter ab 80 Jahren (4,5 %; Stand: 31.12.2022). Das Angebot an vollstationären Pflegeplätzen umfasst in dem Stadt- bezirk Innenstadt 885 Plätze. Dies entspricht einer Versorgungsdich- te von 15,2 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren (Tabelle 31). Damit liegt der Stadtbezirk Innenstadt deutlich über dem stadtweiten Gesamtdurchschnitt von 11,4 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, weshalb hier gemäß einer Fortschreibung der aktuellen Versor- gungsdichte bis zum Jahr 2040 keine zusätzlichen Plätze benötigt werden (Stand: Dezember 2022). Soll hingegen im Jahr 2040 der vorgeschlagene Zielwert von 13,7 Plätzen pro 100 Ältere ab 80 Jah- ren bestehen, werden in dem Bezirk Innenstadt 47 zusätzliche voll- stationäre Plätze benötigt. Ein zukünftiger Ausbau der vorstationären Pflege kann jedoch zu einer Entlastung des vollstationären Bereiches führen mit der Folge, dass der zukünftige Bedarf an vollstationärer Pflege geringer ausfallen kann als hier geschätzt. T abelle 31: Versorgung im Stadtbezirk Innenstadt Innenstadt voll- stationäre Pflege Kurzzeit- pflege T ages- pflege ambulante Pflege- dienste Service- wohnen ambulante WG Bestand 2022 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze aktueller Stand 885 54 0 371 370 22 je 100 Einw. ab 80 Jahre Stadt Köln 11,4 0,9 0,6 6,4 5,7 0,3 aktuell je 100 ab 80 Jahre 15,2 0,9 0,0 6,4 6,4 0,4 Bedarf 2040 bei Fort schreibung der derzeitigen Versorgungsdichte erforderliche Kapazität 775 60 41 433 389 19 Differenz zu aktuell −110 6 41 62 19 −3 Bedarf 2040 – Zielwert 13,7 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5 erforderliche Kapazität 932 102 88 510 483 34 Differenz zu aktuell 47 48 88 139 113 12 Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023 *Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. 163 Im Bereich der Kurzzeitpflege liegt die Versorgungsdichte des Stadt- bezirks Innenstadt bei 0,9 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, was dem Gesamtdurchschnitt der Stadt Köln entspricht. Bei einer Fort- schreibung gemäß der stadtweiten Versorgungsdichte werden im Jahr 2040 sechs zusätzliche Kurzzeitpflegeplätze je 100 Ältere ab 80 Jahren benötigt. Besteht dagegen das Ziel in der vorgeschlage- nen Versorgungsdichte von 1,5 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, werden 48 zusätzliche Plätze benötigt. Für die Betreuung in Tagespflegeeinrichtungen steht den Bewoh- ner*innen des Stadtbezirks Innenstadt mit Stand Dezember 2022 kein Angebot zur Verfügung. Soll die Versorgungsdichte in der Innen- stadt im Jahr 2040 dem Gesamtdurchschnitt der Stadt Köln von 0,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren entsprechen, werden 41 Tages- pflegeplätze benötigt. Ist die Erreichung des empfohlenen Zielwertes von 1,3 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren vorgesehen, bedarf es sogar 88 Plätze. Zurzeit befinden sich im Stadtbezirk Innenstadt 28 Tagespflegeplätze in konkreter Planung. Werden diese Plätze tat- sächlich umgesetzt, liegt die Versorgungsdichte bei 0,5 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren; dann würden im Jahr 2040 bei Fortschrei- bung der derzeitigen Versorgungsdichte 13 weitere Plätze und bei Orientierung am empfohlenen Zielwert 60 Plätze benötigt. 14 ambulante Pflegedienste mit 371 Mitarbeiter*innen ergeben in der Innenstadt eine Versorgungsdichte von 6,4 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren, dies entspricht auch der stadtweiten Ver- sorgungsdichte. Hier ist jedoch zu beachten, dass ambulante Diens- te auch über den jeweiligen Stadtbezirk hinaus tätig sind, weshalb die Versorgungskennziffer relativ zu sehen ist. Soll in der Innenstadt im Jahr 2040 die aktuelle durchschnittliche Versorgungsdichte bestehen, werden insgesamt 433 Mitarbeiter*innen ambulanter Pflegedienste benötigt, dies entspricht einem Zusatzbedarf von 62 Mitarbeiter*innen (Stand: Dezember 2022). Soll dagegen der vor- geschlagene Zielwert erreicht werden, werden bis 2040 zusätzlich 139 Mitarbeiter*innen von ambulanten Diensten in dem Stadtbezirk Innenstadt benötigt. Aus 370 Wohnungen mit Service resultiert eine Versorgungsdich- te von 6,4 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Damit liegt der Stadtbezirk über der stadtweit durchschnittlichen Versorgungsdich- te von 5,7 Wohnungen pro 100 Ältere ab 80 Jahren. Bei Fortschrei- bung der aktuellen Versorgungsdichte bis zum Jahr 2040 werden weitere 19 Wohnungen mit Service benötigt, bei Orientierung am empfohlenen Zielwert von 7,1 Wohneinheiten je 100 Ältere ab 80 Jahren werden 113 Wohnungen benötigt. Eine Einrichtung mit 48 164 7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken Wohneinheiten mit Service ist in konkreter Planung (Stand: Dezem- ber 2022). Mit zwei ambulanten Wohngemeinschaften und 22 Wohngemein- schaftsplätzen erreicht der Bezirk eine Versorgung von 0,4 Plätzen pro 100 Ältere ab 80 Jahren, womit er die stadtweit durchschnitt- liche Versorgungsdichte von 0,3 leicht überschreitet. Bis zum Jahr 2040 müssen keine weiteren Wohngemeinschaftsplätze in ambulan- ten Wohngemeinschaften zur Verfügung stehen, wenn die stadtweite durchschnittliche Versorgung von 0,3 Wohngemeinschaftsplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren beibehalten werden soll. Soll hingegen, wie vom ISG vorgeschlagen, eine verbesserte Versorgung von 0,5 Plät- zen in ambulanten Wohngemeinschaften erreicht werden, sollten in der Innenstadt insgesamt 34 Wohngemeinschaftsplätze zur Verfü- gung stehen und somit zwölf Plätze neu geschaffen werden. Insgesamt ist die pflegerische Versorgung in dem Stadtbezirk Innen- stadt auf einem etwas höheren Entwicklungsstand als der stadtweite Durchschnitt, aber ein deutlicher Nachholbedarf besteht im Bereich der Tagespflege. 7 .2 Versorgungslage im Stadtbezirk Rodenkirchen Der Stadtbezirk Rodenkirchen befindet sich im Süden der Stadt Köln. Von den 111.849 Einwohner*innen sind 29.277 Einwohner*in- nen im Alter ab 60 Jahren (26,2 %) und 7.450 ab 80 Jahren (6,7 %; Stand: 31.12.2022). Rodenkirchen verfügt über 712 Pflegeplätze der vollstationären Pfle- ge, dies entspricht 9,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren (Tabelle 32). Der Stadtbezirk Rodenkirchen liegt damit unter der gesamtstäd- tischen Versorgungsdichte (11,4 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren), weshalb hier bis zum Jahr 2040 zusätzlich 280 Plätze benötigt werden. Bei einer Orientierung am vorgeschlagenen Zielwert von 13,7 Plätzen je 100 Älteren ab 80 Jahren erhöht sich der zusätzliche Bedarf sogar auf 480 Plätze. Die Versorgung mit Kurzzeitpflegeplätzen umfasst in Rodenkirchen 75 Plätze bzw. 1,0 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren. Damit liegt der Stadtbezirk Rodenkirchen leicht über der stadtweiten durchschnitt- lichen Versorgung von 0,9 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Bei Fortschreibung der aktuellen Versorgungsdichte werden bis zum Jahr 2040 zwei weitere Plätze benötigt. Besteht dagegen das Ziel in 165 der vorgeschlagenen Versorgungsdichte von 1,5 Kurzzeitpflegeplät- zen je 100 Ältere ab 80 Jahren, werden 56 zusätzliche Plätze benö- tigt. T abelle 32: Versorgung im Stadtbezirk Rodenkirchen Rodenkirchen voll- stationäre Pflege Kurzzeit- pflege T ages- pflege ambulante Pflege- dienste Service- wohnen ambulante WG Bestand 2022 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze aktueller Stand 712 75 50 476 780 17 je 100 Einw. ab 80 Jahre Stadt Köln 11,4 0,9 0,6 6,4 5,7 0,3 aktuell je 100 ab 80 Jahre 9,6 1,0 0,7 6,4 10,5 0,2 Bedarf 2040 bei Fort schreibung der derzeitigen Versorgungsdichte erforderliche Kapazität 992 77 53 554 498 24 Differenz zu aktuell 280 2 3 79 −282 7 Bedarf 2040 – Zielwert 13,7 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5 erforderliche Kapazität 1.192 131 113 653 618 44 Differenz zu aktuell 480 56 63 177 −162 27 Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023 *Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten Mit Stand Dezember 2022 gibt es in Rodenkirchen drei Tagespfle- geangebote mit insgesamt 50 Plätzen, dies entspricht einer Versor- gungsdichte von 0,7 Plätzen pro 100 Ältere ab 80 Jahren. Bei einer Orientierung an der stadtweiten Versorgungsdichte von 0,6 Plätzen pro 100 Ältere ab 80 Jahren müsste bis zum Jahr 2040 das Angebot um drei weitere Plätze erweitert werden. Soll hingegen der emp- fohlene Zielwert von 1,3 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren erreicht werden, bedarf es bis 2040 63 zusätzlicher Tagespflegeplätze in Ro- denkirchen. Ein Ausbau der Tagespflege um eine weitere Einrichtung mit insgesamt 145 Plätzen ist geplant (Stand: Dezember 2022). 17 ambulante Pflegedienste mit insgesamt 476 Mitarbeiter*innen sind in Rodenkirchen ansässig. Dies entspricht einer Versorgungs- dichte von 6,4 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere und der stadtweiten Versorgungsdichte. Im Jahr 2040 sollten gemäß einer Fortschrei- bung des Gesamtdurchschnitts von 6,4 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren 554 Mitarbeiter*innen in ambulanten Pflege- diensten in Rodenkirchen tätig sein, wofür 79 weitere Mitarbeitende benötigt würden. Eine nach Auffassung des ISG verbesserte Versor- 166 7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken gung im Bereich der ambulanten Pflege würde dagegen eine Anzahl von 653 Mitarbeiter*innen im Jahr 2040 erfordern, dies sind 177 Mitarbeiter*innen mehr als im Jahr 2022. Rodenkirchen verfügt über sieben Angebote des Servicewohnens mit insgesamt 780 Wohnungen (Stand: Dezember 2022). Dies ent- spricht einer Versorgungsdichte von 10,5 Wohnungen pro 100 Ältere ab 80 Jahren, was deutlich über der stadtweiten Versorgungsdichte von 5,7 Wohnungen liegt. Um im Jahr 2040 eine Versorgungsdichte von 7,1 Wohnungen mit Service je 100 Ältere ab 80 Jahren zu errei- chen, was dem vorgeschlagenen Zielwert entspricht, werden keine weiteren Servicewohnungen benötigt. Zwei ambulant betreute Wohngemeinschaften mit insgesamt 17 Wohngemeinschaftsplätzen ergeben in Rodenkirchen eine Versor- gungsdichte von 0,2 Plätzen pro 100 Ältere ab 80 Jahren, was leicht unter der stadtweiten Versorgungsdichte liegt. Für einen stadtweiten Versorgungsdurchschnitt von 0,3 Wohngemeinschaftsplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren im Jahr 2040 muss das Angebot an ambulanten Wohngemeinschaften 24 Wohngemeinschaftsplätze umfassen, dies entspricht sieben Plätzen mehr als derzeit vorhanden (Stand: De- zember 2022). Bei einer Orientierung am vorgeschlagenen Zielwert erhöht sich diese Zahl bis 2040 auf 27 zusätzliche Wohngemein- schaftsplätze. Im Stadtbezirk Rodenkirchen ist eine weitere ambu- lant betreute Wohngemeinschaft mit zehn Plätzen bereits in konkre- ter Planung (Stand: Dezember 2022). Insgesamt fällt auf, dass in Rodenkirchen eine durch- bis überdurch- schnittliche Versorgung an vorstationären Angeboten in Kontrast steht zu einer unterdurchschnittlichen stationären Versorgungdichte, was dem Grundsatz „ambulant und teilstationär vor stationär“ ent- spricht. Lediglich im Bereich der ambulanten Wohngemeinschaften besteht in Rodenkirchen noch leichter Nachholbedarf. 167 7 .3 Versorgungslage im Stadtbezirk Lindenthal Mit insgesamt 153.380 Einwohner*innen ist Lindenthal der bevölke- rungsreichste Stadtbezirk von Köln. Davon sind 36.466 im Alter ab 60 Jahren (23,8 %) und 9.567 im Alter ab 80 Jahren (6,2 %; Stand: 31.12.2022). Mit Stand Dezember 2022 umfasst das Angebot an vollstationärer Pflege in Lindenthal 1.093 Pflegeplätze (Tabelle 33). Daraus er- gibt sich ein Wert von 11,4 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, der dem Gesamtdurchschnitt der Stadt Köln entspricht. Bei einer Fort- schreibung der stadtweiten durchschnittlichen Versorgungsdichte von 11,4 Plätzen pro 100 Ältere ab 80 Jahren besteht im Jahr 2040 ein Zusatzbedarf von 180 Plätzen. Soll hingegen der vorgeschlage- ne Zielwert von 13,7 Plätzen je 100 Ältere erreicht werden, besteht sogar ein Bedarf an 437 zusätzlichen Plätzen. Bei dieser Schätzung werden jedoch noch keine strukturellen Veränderungen berücksich- tigt. Dies bedeutet, dass in dem Maße, wie vorstationäre Angebote (z. B. Wohnen mit Service) ausgebaut werden, auch der zukünftige Bedarf an vollstationärer Pflege geringer ausfallen kann als hier ge- schätzt. Aktuell ist ein Ausbau des stationären Angebotes in Linden- thal nicht geplant (Stand: Dezember 2022). Die Zahl an Kurzzeitpflegeplätzen beträgt derzeit 95 Plätze, also 1,0 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren (Stand: Dezember 2022). Für eine Versorgungsdichte von 0,9 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, was dem aktuellen stadtweiten Durchschnitt entspricht, er- gibt sich ein Bedarf von vier Kurzzeitpflegeplätzen für das Jahr 2040. Bei einer Orientierung am empfohlenen Zielwert von 1,5 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren werden im Jahr 2040 hingegen 73 zusätz- liche Kurzzeitpflegeplätze benötigt. Mit sechs Tagespflegeeinrichtungen und 111 Plätzen ist das Angebot in dem Stadtbezirk Lindenthal am größten. Für Lindenthal ergibt sich eine Versorgungsdichte von 1,2 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, womit der Bezirk deutlich über dem stadtweiten Durch- schnitt liegt. Gemessen an dem Gesamtdurchschnitt der Stadt Köln von 0,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren besteht im Jahr 2040 ein Überhang von 44 Plätzen. Soll hingegen die hier vorgeschlagene Versorgungsdichte von 1,3 Plätzen je 100 Ältere erreicht werden, sind bis zum Jahr 2040 34 weitere Tagespflegeplätze notwendig. 168 7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken T abelle 33: Versorgung im Stadtbezirk Lindenthal Lindenthal voll- stationäre Pflege Kurzzeit- pflege T ages- pflege ambulante Pflege- dienste Service- wohnen ambulante WG Bestand 2022 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze aktueller Stand 1.093 95 111 634 278 0 je 100 Einw. ab 80 Jahre Stadt Köln 11,4 0,9 0,6 6,4 5,7 0,3 aktuell je 100 ab 80 Jahre 11,4 1,0 1,2 6,6 2,9 0,0 Bedarf 2040 bei Fort schreibung der derzeitigen Versorgungsdichte erforderliche Kapazität 1.273 99 67 712 638 31 Differenz zu aktuell 180 4 −44 77 360 31 Bedarf 2040 – Zielwert 13,7 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5 erforderliche Kapazität 1.530 168 145 838 793 56 Differenz zu aktuell 437 73 34 203 515 56 Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023 *Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Von den ambulanten Pflegediensten, die in der Stadt Köln tätig sind, sind in Lindenthal 26 Dienste mit insgesamt 634 Mitarbeiter*innen ansässig, was einer Versorgungsdichte von 6,6 je 100 Ältere ab 80 Jahren entspricht. Bei einer stadtweiten durchschnittlichen Versor- gungsdichte von 6,4 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren sollten im Jahr 2040 in Lindenthal 712 Mitarbeiter*innen, also 77 Mitarbeiter*innen mehr als derzeit vorhanden, in ambulanten Pflege- diensten tätig sein (Stand: Dezember 2022). Bei einer Orientierung am empfohlenen Zielwert werden bis zum Jahr 2040 203 weitere Mitarbeitende benötigt. Mit Stand Dezember 2022 gibt es in Lindenthal 278 Plätze in Woh- nungen mit Service. Bezogen auf den Anteil der Bevölkerung ab 80 Jahren ergibt sich ein Versorgungswert von 2,9 Wohnungen pro 100 Ältere, der weit unter dem Gesamtdurchschnitt der Stadt Köln liegt. Um im Jahr 2040 dem stadtweiten Durchschnitt von 5,7 Wohnun- gen mit Service je 100 Ältere ab 80 Jahren zu entsprechen, sind 638 Wohnungen mit Service notwendig, was einem Zusatzbedarf von 360 Wohnungen entspricht. Um den empfohlenen Zielwert von 7,1 Wohneinheiten je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, müssen 515 weitere Wohneinheiten zur Verfügung stehen. 169 Im Stadtbezirk Lindenthal besteht kein Angebot an ambulant betreu- ten Wohngemeinschaften. Um im Jahr 2040 die stadtweit durch- schnittliche Versorgungsdichte von 0,3 Plätzen zu gewährleisten, sind 31 Wohngemeinschaftsplätze in Lindenthal notwendig, und um eine als verbessert eingeschätzte Versorgung von 0,5 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu gewährleisten, wären sogar 56 Plätze not- wendig. Mit Stand Dezember 2022 ist eine ambulant betreute Wohn- gemeinschaft mit sieben Wohnplätzen in konkreter Planung. Im Gesamtbild der Versorgung in Lindenthal zeigt sich ein deutlicher Nachholbedarf bei wohnortnah gelegenen Wohnungen mit Service und ambulanten Wohngemeinschaften. Das pflegerische Angebot ist dagegen gut ausgebaut. 7 .4 Versorgungslage im Stadtbezirk Ehrenfeld Der Stadtbezirk Ehrenfeld liegt im Westen der Stadt Köln. Von den 110.072 Einwohner*innen sind 22.340 im Alter ab 60 Jahren, dies entspricht 20,3 % und 5.106 im Alter ab 80 Jahren (4,6 %; Stand: 31.12.2022). Mit sieben Einrichtungen und insgesamt 715 Plätzen in der vollsta- tionären Pflege weist der Stadtbezirk Ehrenfeld eine Versorgungs- dichte von 14,0 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren auf und liegt damit deutlich über dem Stadtdurchschnitt von 11,4 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren (Tabelle 34). Legt man der Fortschreibung die stadtweit durchschnittliche Versorgungsdichte zugrunde, müssen im Jahr 2040 insgesamt nur 680 Plätze in vollstationären Einrichtungen zur Verfügung stehen, also 35 Plätze weniger, als zurzeit in Ehrenfeld vorhanden sind. Orientiert man sich an dem vom ISG empfohlenen Zielwert von 13,7 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren besteht im Jahr 2040 ein Bedarf an 103 weiteren Plätzen. Das Angebot an Kurzzeitpflege besteht aus 43 Plätzen (0,8 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren). Die Versorgungsdichte in Ehrenfeld liegt damit im Bereich der Kurzzeitpflege leicht unter der stadtweit durch- schnittlichen Versorgung von 0,9 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Bei einer nur demografieorientierten Fortschreibung bis zum Jahr 2040 besteht ein Zusatzbedarf von zehn Plätzen. Bei einer Orientierung am vorgeschlagenen Zielwert von 1,5 Plätzen je 100 Ältere erhöht sich dieser Zusatzbedarf auf 47 Kurzzeitpflegeplät- ze. 170 7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken T abelle 34: Versorgung im Stadtbezirk Ehrenfeld Ehrenfeld voll- stationäre Pflege Kurzzeit- pflege T ages- pflege ambulante Pflege- dienste Service- wohnen ambulante WG Bestand 2022 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze aktueller Stand 715 43 30 345 169 48 je 100 Einw. ab 80 Jahre Stadt Köln 11,4 0,9 0,6 6,4 5,7 0,3 aktuell je 100 ab 80 Jahre 14,0 0,8 0,6 6,7 3,3 0,9 Bedarf 2040 bei Fort schreibung der derzeitigen Versorgungsdichte erforderliche Kapazität 680 53 36 380 341 17 Differenz zu aktuell −35 10 6 36 172 −31 Bedarf 2040 – Zielwert 13,7 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5 erforderliche Kapazität 818 90 78 448 424 30 Differenz zu aktuell 103 47 48 103 255 −18 Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023 *Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. In Ehrenfeld gibt es zwei Tagespflegeeinrichtungen mit 30 Plätzen. Die Versorgungsdichte liegt somit bei 0,6 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren und entspricht der Versorgungsdichte auf Stadtebene. Im Jahr 2040 werden sechs weitere Pflegeplätze in der Tagespflege benötigt, wenn der stadtweite durchschnittliche Ver- sorgungswert von 0,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren angestrebt wird. Soll dagegen der empfohlene Zielwert von 1,3 Plätzen je 100 Ältere erreicht werden, sind 48 zusätzliche Plätze notwendig. Im Bereich der ambulanten Pflegedienste liegt die Versorgungsdich- te mit 6,7 Pflegedienstmitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren leicht über dem Stadtdurchschnitt von 6,4. Das Angebot besteht aus 14 Pflegediensten mit schätzungsweise 345 Mitarbeiter*innen (Stand: Dezember 2022). Schreibt man die stadtweit durchschnittli- che Versorgung von 6,4 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren auf das Jahr 2040 fort, besteht dann ein Zusatzbedarf an 36 Mitar- beiter*innen. Zur Erreichung des vorgeschlagenen Zielwerts von 7,5 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren bedarf es dagegen 103 zusätzlicher Mitarbeiter*innen. 171 In Ehrenfeld gibt es sechs Einrichtungen des Servicewohnens. Diese verfügen über eine Kapazität von insgesamt 169 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Damit ergibt sich eine unter dem Gesamtdurch- schnitt liegende Versorgungsdichte von 3,3 Wohnungen mit Service je 100 Ältere ab 80 Jahren. Um im Jahr 2040 dagegen den stadtwei- ten Durchschnitt von 5,7 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, müsste das Angebot 341 Wohnungen umfassen, also 172 Wohnungen mit Service mehr als derzeit vorhanden (Stand: Dezem- ber 2022). Bei einer Orientierung am vom ISG empfohlenen Zielwert von 7,1 Wohnungen mit Service je 100 Ältere werden 255 zusätzliche Wohneinheiten bis zum Jahr 2040 benötigt. Mit sechs ambulanten Wohngemeinschaften und 48 Wohngemein- schaftsplätzen verfügt der Stadtbezirk Ehrenfeld über das größte Angebot in diesem Bereich (0,9 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren). Legt man der Fortschreibung die stadtweite durchschnittliche Ver- sorgungsdichte von 0,3 Wohngemeinschaftsplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren zugrunde, besteht im Jahr 2040 ein Überhang von 31 Plätzen. Bei einer Orientierung am vorgeschlagenen Zielwert von 0,5 Plätzen je 100 Ältere reduziert sich dieser Überhang auf 18 Wohnge- meinschaftsplätze. Insgesamt kann die gute ambulante, vor- und vollstationäre Versor- gung in Ehrenfeld durch einen Ausbau der wohnortnahen gelegenen Wohnungen mit Service noch verbessert werden. 7 .5 Versorgungslage im Stadtbezirk Nippes Der Stadtbezirk Nippes liegt nördlich der Kölner Innenstadt am linken Rheinufer. Er hat 117.867 Einwohner*innen, darunter 28.788 Einwohner*innen ab 60 Jahren (24,4 %) und 7.120 Einwohner*innen ab 80 Jahren (6,0 %; Stand: 31.12.2022). In Nippes umfasst die Kapazität an vollstationärer Pflege 1.064 Plät- ze, daraus ergibt sich eine Versorgungsdichte von 14,9 vollstationä- ren Pflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, die über dem stadtwei- ten Durchschnitt liegt (Tabelle 35). Legt man der Fortschreibung den stadtweiten durchschnittlichen Versorgungswert von 11,4 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren zugrunde, besteht ein Überhang von 116 Plätzen. Bei einer Orientierung am vorgeschlagenen Zielwert (13,7 Plätze je 100 Ältere) wären hingegen 75 zusätzliche Plätze notwen- dig. Auch an dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass bei der Schätzung für den zukünftigen Bedarf noch keine strukturellen Veränderungen berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass in dem 172 7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken Maße, wie vorstationäre Angebote ausgebaut werden, auch der zu- künftige Bedarf an vollstationärer Pflege geringer ausfallen kann als hier geschätzt. T abelle 35: Versorgung im Stadtbezirk Nippes Nippes voll- stationäre Pflege Kurzzeit- pflege T ages- pflege ambulante Pflege- dienste Service- wohnen ambulante WG Bestand 2022 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze aktueller Stand 1.064 99 42 292 713 0 je 100 Einw. ab 80 Jahre Stadt Köln 11,4 0,9 0,6 6,4 5,7 0,3 aktuell je 100 ab 80 Jahre 14,9 1,4 0,6 4,1 10,0 0,0 Bedarf 2040 bei Fort schreibung der derzeitigen Versorgungsdichte erforderliche Kapazität 948 74 50 530 475 23 Differenz zu aktuell −116 −25 8 238 −238 23 Bedarf 2040 – Zielwert 13,7 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5 erforderliche Kapazität 1.139 125 108 624 590 42 Differenz zu aktuell 75 26 66 332 −123 42 Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023 *Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. In zwölf Einrichtungen in Nippes besteht ein Kurzzeitpflegeangebot mit 99 Plätzen, was 1,4 Plätzen pro 100 Ältere ab 80 Jahren ent- spricht. Für eine stadtweit durchschnittliche Versorgung von 0,9 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren werden im Jahr 2040 keine weiteren Kurzzeitpflegeplätze benötigt, für eine dem vorgeschlagenen Zielwert entsprechende Versorgungsdichte von 1,5 Plätzen je 100 Ältere sind hingegen 26 zusätzliche Plätze nötig. In Nippes gibt es drei Tagespflegeangebote mit insgesamt 42 Plät- zen, was 0,6 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren ent- spricht und damit die gleiche Versorgungsdichte wie auf Stadtebene ausmacht. Damit im Jahr 2040 die stadtweite Versorgungsdichte von 0,6 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren erreicht wird, werden in Nippes acht weitere Tagespflegeplätze benötigt. Soll der vom ISG empfohlene Zielwert von 1,3 Tagespflegeplätzen je 100 173 Ältere erreicht werden, sind im Jahr 2040 108 Plätze notwendig, das sind 66 Plätze mehr als im Jahr 2022 vorhanden. Zurzeit ist eine Tagespflegeeinrichtung mit 14 Plätzen in konkreter Planung (Stand: Dezember 2022). Die ambulante Pflege wird von 14 Pflegediensten mit schätzungs- weise 292 Mitarbeiter*innen übernommen. Bezogen auf die Be- völkerung ab 80 Jahren resultiert daraus eine Versorgungsdichte von 4,1 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere, die unter dem stadtweiten Durchschnitt von 6,4 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere liegt. Für eine konstante Fortschreibung auf Basis des Stadtdurchschnitts müssten im Jahr 2040 530 Mitarbeiter*innen in der ambulanten Pflege tätig sein (Mehrbedarf von 238 Mitarbeiter*innen), für den empfohlenen Zielwert von 7,5 sind sogar 624 Mitarbeiter*innen notwendig. Dies entspricht einem Mehrbedarf von 332 Mitarbeiter*innen. Vier Einrichtungen stellen in Nippes 713 Wohnungen mit Service zur Verfügung, damit ergibt sich eine Versorgungsdichte von 10,0 Woh- nungen je 100 Ältere ab 80 Jahren, weshalb Nippes deutlich über dem Stadtdurchschnitt (5,7 Wohnungen je 100 Ältere) und somit auch über dem vorgeschlagenen Zielwert liegt (7,1 Wohnungen je 100 Ältere). Es besteht somit ein Überhang an Angeboten, dennoch wird zurzeit eine Einrichtung geplant (Stand: Dezember 2022). In Nippes gibt es zurzeit keine ambulant betreute Wohngemein- schaft (Stand: Dezember 2022). Für eine konstante Fortschreibung auf Basis des stadtweiten Durchschnitts von 0,3 Plätzen müssten im Jahr 2040 23 zusätzliche Wohngemeinschaftsplätze geschaffen werden. Bei einer Orientierung am empfohlenen Zielwert von 0,5 Plätzen je 100 Ältere sind hingegen 42 zusätzliche Plätze nötig. Die Gesamteinschätzung der Angebotslage ergibt, dass Nippes be- reits über ein gutes Angebot an Wohnungen mit Service, an Kurzzeit- und Tagespflegeplätzen sowie an stationären Pflegeplätzen verfügt. Ein Nachholbedarf besteht jedoch insbesondere bei dem Angebot der ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie der ambulan- ten Pflegedienste. 174 7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken 7 .6 Versorgungslage im Stadtbezirk Chorweiler Der Stadtbezirk Chorweiler liegt im nördlichen Teil der Stadt Köln und hat 83.312 Einwohner*innen, von denen 22.693 im Alter ab 60 Jahren (27,2 %) und 5.459 im Alter ab 80 Jahren sind (6,6 %; Stand: 31.12.2021). Das Angebot an vollstationärer Pflege umfasst im Stadtbezirk Chor- weiler 523 Plätze in vier stationären Pflegeeinrichtungen, dies ent- spricht 9,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren (Tabelle 36). Damit liegt Chorweiler unter dem Stadtdurchschnitt von 11,4 Plätzen je 100 Ältere. Wird der stadtweite Gesamtdurchschnitt fortgeschrie- ben, liegt der rechnerische Bedarf im Jahr 2040 bei 728 Plätzen in stationären Pflegeeinrichtungen, 205 Plätze mehr als derzeit vor- handen. Liegt das Ziel hingegen in der empfohlenen Versorgungs- dichte von 13,7 Plätzen pro 100 Ältere ab 80 Jahren, werden sogar 875 Plätze benötigt, also 352 Plätze mehr als mit Stand Dezember 2022 vorhanden. Bei dieser Schätzung werden jedoch noch keine strukturellen Veränderungen berücksichtigt. Dies bedeutet, dass in dem Maße, wie vorstationäre Angebote ausgebaut werden, auch der zukünftige Bedarf an vollstationärer Pflege geringer ausfallen kann als hier geschätzt. Die Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze beträgt 51, daraus ergibt sich eine Versorgungsquote von 0,9 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, die dem Stadtdurchschnitt entspricht. Bei einer Fortschreibung ge- mäß der stadtweit durchschnittlichen Versorgungsdichte sind sechs zusätzliche Kurzzeitpflegeplätze bis zum Jahr 2040 notwendig. Soll hingegen der vorgeschlagene Zielwert von 1,5 Plätzen je 100 Ältere erreicht werden, bedarf es einer Erweiterung um 45 Plätze. In Chorweiler gibt es eine Tagespflegeeinrichtung mit insgesamt 20 Plätzen, woraus eine Versorgungsdichte von 0,4 Tagespflegeplät- zen je 100 Ältere ab 80 Jahren resultiert. Diese liegt leicht unter der durchschnittlichen Versorgungsdichte der Stadt Köln von 0,6 Plätzen je 100 Ältere. Bis zum Jahr 2040 sollten 19 weitere Plätze hinzukom- men, um den stadtweiten Durchschnitt zu erreichen bzw. 63 weitere Plätze, um den empfohlenen Zielwert von 1,3 Plätzen 100 Einwoh- ner*innen ab 80 Jahren zu erreichen. 175 T abelle 36: Versorgung im Stadtbezirk Chorweiler Chorweiler voll- stationäre Pflege Kurzzeit- pflege T ages- pflege ambulante Pflege- dienste Service- wohnen ambulante WG Bestand 2022 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze aktueller Stand 523 51 20 186 162 0 je 100 Einw. ab 80 Jahre Stadt Köln 11,4 0,9 0,6 6,4 5,7 0,3 aktuell je 100 ab 80 Jahre 9,6 0,9 0,4 3,4 3,0 0,0 Bedarf 2040 bei Fort schreibung der derzeitigen Versorgungsdichte erforderliche Kapazität 728 57 39 407 365 18 Differenz zu aktuell 205 6 19 221 203 18 Bedarf 2040 – Zielwert 13,7 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5 erforderliche Kapazität 875 96 83 479 454 32 Differenz zu aktuell 352 45 63 293 292 32 Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023 *Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. In Chorweiler ist die Anzahl der ambulanten Pflegedienste mit sieben Diensten am niedrigsten. Insgesamt sind in Chorweiler schätzungs- weise 186 Mitarbeiter*innen in diesen Diensten tätig, was eine Ver- sorgungsdichte von 3,4 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren ausmacht. Daraus ergibt sich ein Versorgungswert, der unter dem Gesamtdurchschnitt der Stadt Köln liegt. Soll der durchschnittliche Versorgungswert der Stadt von 6,4 Mitarbeiter*innen in ambulanten Pflegediensten je 100 Ältere ab 80 Jahren im Jahr 2040 gegeben sein, werden 221 weitere Mitarbeiter*innen benötigt. Bei einer Orien- tierung am vorgeschlagenen Zielwert von 7,5 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere liegt die Zahl bei 293 Mitarbeiter*innen. Das Angebot an Servicewohnen umfasst in Chorweiler 162 Woh- nungen mit Service bzw. 3,0 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Auch in diesem Bereich liegt Chorweiler unter dem Stadtdurch- schnitt von 5,7 Wohnungen je 100 Ältere. Ein weiterer Ausbau dieser Wohnform um 203 Wohnungen mit Service ist bis zum Jahr 2040 erforderlich, wenn der stadtweite Gesamtdurchschnitt erreicht wer- den soll. Um den vom ISG empfohlenen Zielwert von 7,1 Wohnungen je 100 Ältere zu erreichen, sind 292 zusätzliche Wohnungen bis zum Jahr 2040 notwendig. 176 7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken Über ambulante Wohngemeinschaften verfügt der Stadtbezirk Chor- weiler noch nicht. Im Jahr 2040 werden bei einer Fortschreibung, der die stadtdurchschnittliche Versorgungsquote von 0,3 Wohnge- meinschaftsplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren zugrunde liegt, insge- samt 18 Plätze benötigt. Zur Erreichung des empfohlenen Zielwertes von 0,5 Wohnplätzen je 100 Ältere bedarf es bis zum Jahr 2040 32 Plätze in ambulanten Wohngemeinschaften. Im Stadtbezirk Chor- weiler sind derzeit zwei ambulant betreute Wohngemeinschaften mit insgesamt 18 Plätzen in Planung (Stand: Dezember 2022). In der Gesamtbewertung zeigt sich, dass das pflegerische Angebot in Chorweiler außer im Bereich der Kurzzeitpflege zum Teil deutlich unter dem stadtweiten Gesamtdurchschnitt liegt, woraus sich ein umfassender Ausbaubedarf aller Angebotsformen ergibt. 7 .7 Versorgungslage im Stadtbezirk Porz Porz ist ein rechtrheinischer Stadtbezirk und liegt im südöstlichen Teil der Stadt Köln. Hier leben 114.798 Einwohner*innen, davon sind 32.086 Einwohner*innen im Alter ab 60 Jahren (27,9 %) und 7.784 ab 80 Jahren (6,8 %; Stand: 31.12.2022). Eine leicht unter dem Stadtdurchschnitt liegende Versorgung weist der Stadtbezirk Porz im Bereich der vollstationären Pflege mit 777 Plätzen bzw. 10,0 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren auf (Tabelle 37). Legt man der Fortschreibung den Stadtdurchschnitt (11,4 Plätze je 100 Ältere) zugrunde, beträgt der rechnerische Bedarf an vollsta- tionärer Pflege für das Jahr 2040 insgesamt 1.037 Plätze, also 260 Plätze mehr als derzeit vorhanden (Stand: Dezember 2022). Bei der Orientierung am vom ISG empfohlenen Zielwert von 13,7 Plätzen je 100 Ältere werden weitere 470 Plätze im Jahr 2040 benötigt. Im Stadtbezirk Porz sind bereits neue Plätze in Planung: Das Angebot soll um 193 stationäre Pflegeplätze erweitert werden (Stand: Dezem- ber 2022). Bei der Schätzung werden jedoch noch keine strukturel- len Veränderungen berücksichtigt. Sollte das vorstationäre Angebot weiter aufgebaut werden, so könnte der zukünftige Bedarf an vollsta- tionärer Pflege geringer ausfallen als hier geschätzt. Die Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze beträgt insgesamt 50 Plätze. Daraus resultiert eine Versorgungsdichte von 0,6 Plätzen je 100 Älte- re ab 80 Jahren, was unter der durchschnittlichen Versorgungsdich- te von 0,9 Plätzen der Stadt Köln liegt. Bei einer Fortschreibung des stadtweiten Gesamtdurchschnitts ergibt sich bis zum Jahr 2040 ein 177 Zusatzbedarf von 31 Kurzzeitpflegeplätzen. Bei einer Orientierung am empfohlenen Zielwert von 1,5 Kurzzeitpflegeplätze je 100 Ältere liegt der Zusatzbedarf sogar bei 87 Plätzen bis 2040. Auch im Be- reich der Kurzzeitpflege sind bereits 15 neue Plätze geplant (Stand: Dezember 2022). T abelle 37: Versorgung im Stadtbezirk Porz Porz voll- stationäre Pflege Kurzzeit- pflege T ages- pflege ambulante Pflege- dienste Service- wohnen ambulante WG Bestand 2022 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze aktueller Stand 777 50 63 512 448 23 je 100 Einw. ab 80 Jahre Stadt Köln 11,4 0,9 0,6 6,4 5,7 0,3 aktuell je 100 ab 80 Jahre 10,0 0,6 0,8 6,6 5,8 0,3 Bedarf 2040 bei Fort schreibung der derzeitigen Versorgungsdichte erforderliche Kapazität 1.037 81 55 580 520 25 Differenz zu aktuell 260 31 −8 68 72 2 Bedarf 2040 – Zielwert 13,7 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5 erforderliche Kapazität 1.247 137 118 683 646 46 Differenz zu aktuell 470 87 55 171 198 23 Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023 *Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Im Bereich der Tagespflege wird in Porz mit 63 Plätzen eine Versor- gungsdichte von 0,8 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren erreicht, was knapp über dem Stadtdurchschnitt von 0,6 liegt. Soll in Porz im Jahr 2040 die aktuelle stadtweit durchschnittliche Versor- gungsquote von 0,6 Plätzen erreicht werden, besteht kein Bedarf an zusätzlichen Tagespflegeplätzen (Stand: Dezember 2022). Soll hin- gegen der vom ISG angeregte Zielwert von 1,3 Plätzen je 100 Ältere erreicht werden, liegt der Zusatzbedarf bei 55 Plätzen. Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich insgesamt 35 zusätzliche Tagespflegeplätze in konkreter Planung (Stand: Dezember 2022). Das Angebot an ambulanter Pflege umfasst 24 Pflegedienste mit schätzungsweise 512 Mitarbeiter*innen. Daraus ergibt sich ein Ver- sorgungswert von 6,6 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren, der leicht über dem durchschnittlichen Wert der Stadt von 6,4 Mit- arbeitenden je 100 Ältere liegt. Bis 2040 sollten 72 Mitarbeiter*innen mehr hinzukommen, um nicht unter den Stadtdurchschnitt von 6,4 178 7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu fallen. Eine Versor- gungsdichte, die dem vom ISG empfohlenen Zielwert von 7,5 Mit- arbeiter*innen je 100 Ältere entspricht, macht sogar 171 zusätzliche Mitarbeiter*innen erforderlich. 448 Wohnungen mit Service bzw. eine Versorgungsdichte von 5,8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren bilden das Angebot des Servicewohnens in Porz. Damit liegt Porz in diesem Bereich etwa in der durchschnittlichen Versorgungsdichte der Stadt. Für eine Ver- sorgungsdichte entsprechend dem Stadtdurchschnitt von 5,7 Woh- nungen je 100 Ältere ab 80 Jahren im Jahr 2040 bedarf es 72 wei- terer Wohnungen. Soll die vom ISG empfohlene Versorgungsdichte von 7,1 Wohnungen je 100 Ältere erreicht werden, sind 198 weitere Wohneinheiten notwendig (Stand: Dezember 2022). Die Zahl der Plätze in ambulanten Wohngemeinschaften beträgt 23, womit die Versorgungsdichte in Porz mit 0,3 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren dem Stadtdurchschnitt entspricht. Bis zum Jahr 2040 liegt der Zusatzbedarf an Wohngemeinschaftsplätzen bei zwei Plät- zen, soll in Porz die aktuelle stadtdurchschnittliche Versorgungs- kennziffer erreicht werden (Stand: Dezember 2022). Orientiert man sich dagegen an dem vom ISG vorgeschlagenen Zielwert von 0,5 Plätzen je 100 Ältere, so sind bis 2040 23 zusätzliche Plätze erfor- derlich. In der Gesamtbewertung ergibt sich, dass das pflegerische Angebot in Porz recht gut ausgebaut ist und leicht über dem gesamtstädti- schen Durchschnitt liegt. Nachholbedarf besteht hingegen in den Bereichen der vollstationären Pflege sowie der Kurzzeitpflege. 7 .8 Versorgungslage im Stadtbezirk Kalk Kalk ist ein rechtsrheinischer Stadtbezirk der Stadt Köln und hat 121.798 Einwohner*innen, darunter 27.357 Einwohner*innen ab 60 Jahren (22,5 %) und 6.704 ab 80 Jahren (5,5 %; Stand: 31.12.2022). In Kalk umfasst das Angebot an vollstationärer Pflege 728 Plätze bzw. 10,9 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren (Tabelle 38). Dieser Wert liegt unter dem Stadtdurchschnitt von 11,4 Plätzen je 100 Ältere. Wird dieser bis zum Jahr 2040 fortgeschrieben, werden in Kalk insgesamt 894 Plätze, somit zusätzliche 166 Plätze, in stationären Pflegeeinrichtungen benötigt. Bei einer Orientierung am vorgeschla- genen Zielwert von 13,7 Plätzen je 100 Ältere erhöht sich diese Zahl 179 auf 346 Plätze, die zusätzlich benötigt werden. Hier sollte berück- sichtigt werden, dass bei dieser Schätzung noch keine strukturellen Veränderungen berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass in dem Maße, wie vorstationäre Angebote ausgebaut werden, auch der zu- künftige Bedarf an vollstationärer Pflege geringer ausfallen kann als hier geschätzt. 50 Kurzzeitpflegeplätze werden in Kalk angeboten. Die Versorgungs- quote von 0,7 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren liegt damit unter der stadtdurchschnittlichen Versorgung von 0,9 Kurzzeitpflegeplät- zen je 100 Ältere. Soll im Jahr 2040 in Kalk die stadtweite Versor- gungsdichte erreicht werden, besteht ein Zusatzbedarf an 19 Kurz- zeitpflegeplätzen. Ein Zusatzbedarf von 68 Kurzzeitpflegeplätzen ergibt sich, soll im Jahr 2040 der vorgeschlagene Zielwert von 1,5 Plätzen je 100 Ältere erreicht werden. T abelle 38: Versorgung im Stadtbezirk Kalk Kalk voll- stationäre Pflege Kurzzeit- pflege T ages- pflege ambulante Pflege- dienste Service- wohnen ambulante WG Bestand 2022 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze aktueller Stand 728 50 28 539 396 33 je 100 Einw. ab 80 Jahre Stadt Köln 11,4 0,9 0,6 6,4 5,7 0,3 aktuell je 100 ab 80 Jahre 10,9 0,7 0,4 8,0 5,9 0,5 Bedarf 2040 bei Fort schreibung der derzeitigen Versorgungsdichte erforderliche Kapazität 894 69 47 499 448 22 Differenz zu aktuell 166 19 19 −40 52 −11 Bedarf 2040 – Zielwert 13,7 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5 erforderliche Kapazität 1.074 118 102 588 557 39 Differenz zu aktuell 346 68 74 49 161 6 Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023 *Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Das Angebot an Tagespflege umfasst 28 Plätze, womit sich für Kalk eine Versorgungsdichte von 0,4 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren ergibt. Damit liegt der Stadtbezirk Kalk knapp unter der stadtdurch- schnittlichen Versorgungsdichte von 0,6 Plätzen je 100 Ältere. Soll in Kalk im Jahr 2040 die Versorgungsdichte von 0,6 Plätzen je 100 Ältere gegeben sein, ergibt sich ein Zusatzbedarf von 19 Tagepfle- geplätze. Soll der empfohlene Zielwert von 1,3 Plätzen je 100 Ältere 180 7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken erreicht werden, liegt der Bedarf im Jahr 2040 bei 102 Plätzen, 74 mehr als im Jahr 2022 vorhanden. Eine neue Einrichtung mit zwölf Tagespflegeplätzen ist bereits in Planung (Stand: Dezember 2022). Die 21 ambulanten Pflegedienste in Kalk verfügen insgesamt schät- zungsweise über 539 Mitarbeiter*innen, dies entspricht 8,0 Mit- arbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Kalk liegt damit über dem Stadtdurchschnitt von 6,4 Mitarbeitenden je 100 Ältere. Bei einer stadtdurchschnittlichen Fortschreibung für das Jahr 2040 werden deshalb keine zusätzlichen Mitarbeiter*innen in ambulanten Pflege- diensten benötigt. Die Umsetzung des vorgeschlagenen Zielwerts von 7,5 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere erfordert hingegen 49 zusätz- liche Mitarbeiter*innen. Im Bereich des Servicewohnens liegt die Versorgungsdichte mit 396 Wohnungen mit Service bzw. 5,9 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren leicht über dem Stadtdurchschnitt von 5,7 Wohnungen je 100 Ältere. Bis zum Jahr 2040 werden 52 zusätzliche Wohnungen mit Service benötigt, um eine Versorgungsdichte zu erreichen, die der aktuellen stadtweiten entspricht. Soll der vom ISG empfohlene Ziel- wert von 7,1 Wohnungen je 100 Ältere im Jahr 2040 erreicht werden, müssen 161 zusätzliche Wohnungen mit Service angeboten werden. Die Planung einer neuen Wohnanlage mit 39 Wohnungen mit Ser- vice ist bereits bekannt (Stand: Dezember 2022). Mit insgesamt 33 Plätzen in vier ambulant betreuten Wohngemein- schaften für Ältere beträgt die Versorgungsquote für Kalk 0,5 Wohn- gemeinschaftsplätze je 100 Ältere ab 80 Jahren und liegt damit über dem Stadtdurchschnitt von 0,3 Plätzen je 100 Ältere. Der rechnerische Bedarf im Jahr 2040 wird um elf Plätze überschritten (gemessen an der stadtweiten Versorgungsdichte von 0,3 Wohnge- meinschaftsplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren). Die Umsetzung des vorgeschlagenen Zielwerts von 0,5 Wohngemeinschaftsplätzen je 100 Ältere im Jahr 2040 erfordert sechs zusätzliche Wohngemein- schaftsplätze. Derzeit ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft für Ältere mit zehn Plätzen im Stadtbezirk Kalk in Planung (Stand: Dezember 2022). In der Gesamteinschätzung liegt in Kalk eine gute pflegerische Ver- sorgung vor (insbesondere Versorgung durch ambulante Pflege- dienste), die durch einen Ausbau der vollstationären Pflege sowie der Tages- und Kurzzeitpflege noch verbessert werden kann. 181 7 .9 Versorgungslage im Stadtbezirk Mülheim Der Stadtbezirk Mülheim liegt im Nordosten der Stadt Köln auf der rechten Rheinseite. Von den 150.610 Einwohner*innen sind 36.359 Einwohner*innen im Alter ab 60 Jahren (24,1 %) und 8.646 im Alter ab 80 Jahren (5,7 %; Stand: 31.12.2022). In Mülheim gibt es zehn stationäre Pflegeeinrichtungen mit einer Kapazität von insgesamt 759 Pflegeplätzen (Tabelle 39). Daraus er- gibt sich eine Versorgungsdichte von 8,8 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, welche unter dem Stadtdurchschnitt von 11,4 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren liegt. Bei einer stadtdurchschnittlichen Fortschreibung bis zum Jahr 2040 müssten der älteren Bevölkerung 1.152 Plätze in stationären Pflegeeinrichtungen zur Verfügung ste- hen, also 393 Plätze mehr als derzeit vorhanden (Stand: Dezember 2022). Um den Zielwert von 13,7 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, müssten bis zum Jahr 2040 sogar 625 Pflegeplätze mehr zur Verfügung stehen als im Jahr 2022. Es sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass in dem Maße, wie vorstationäre Angebo- te ausgebaut werden, auch der zukünftige Bedarf an vollstationärer Pflege geringer ausfallen kann als hier geschätzt. Das Angebot an Kurzzeitpflege besteht aus 47 Plätzen. Bezogen auf die Bevölkerung ab 80 Jahren ergibt sich daraus eine Kennzahl von 0,5 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Dieser Wert liegt unter dem Stadtdurchschnitt. Um im Jahr 2040 die Versorgung an Kurzzeitpflege entsprechend der stadtdurchschnittlichen Dichte von 0,9 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, werden 43 zusätzliche Kurzzeitpflegeplätze benötigt. Bei einer Orientierung am vorgeschlagenen Zielwert von 1,5 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren sind es 105 zusätzliche Kurzzeitpflegeplätze. Im Bereich der Tagespflege liegt der Stadtbezirk Mülheim leicht unter dem Stadtdurchschnitt. In drei Einrichtungen stehen 40 Tages- pflegeplätzen bzw. 0,5 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren zur Verfü- gung. Soll bis 2040 die stadtweite Versorgungsdichte von 0,6 Plät- zen je 100 Ältere ab 80 Jahren erreicht werden, sind 21 zusätzliche Plätze notwendig. Soll die vom ISG vorgeschlagene Versorgungs- dichte von 1,3 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere erreicht werden, sind bis dahin 91 Plätze einzurichten. In Mülheim befinden sich zurzeit drei Tagespflegeeinrichtungen mit insgesamt 54 Plätzen in konkreter Planung (Stand: Dezember 2022) 182 7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken T abelle 39: Versorgung im Stadtbezirk Mülheim Mülheim voll- stationäre Pflege Kurzzeit- pflege T ages- pflege ambulante Pflege- dienste Service- wohnen ambulante WG Bestand 2022 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze aktueller Stand 759 47 40 702 323 33 je 100 Einw. ab 80 Jahre Stadt Köln 11,4 0,9 0,6 6,4 5,7 0,3 aktuell je 100 ab 80 Jahre 8,8 0,5 0,5 8,1 3,7 0,4 Bedarf 2040 bei Fort schreibung der derzeitigen Versorgungsdichte erforderliche Kapazität 1.152 90 61 644 578 28 Differenz zu aktuell 393 43 21 −58 255 −5 Bedarf 2040 – Zielwert 13,7 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5 erforderliche Kapazität 1.384 152 131 758 717 51 Differenz zu aktuell 625 105 91 56 394 18 Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023 *Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Bei der ambulanten Pflege liegt die Versorgungsdichte in dem Stadt- bezirk Mülheim mit 27 ansässigen ambulanten Pflegediensten und schätzungsweise 702 Mitarbeiter*innen, also 8,1 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren, über dem Stadtdurchschnitt. Bis zum Jahr 2040 bedarf es keiner weiteren Mitarbeiter*innen in ambulanten Pflegediensten, um die gesamtdurchschnittliche Versorgungsdichte von 6,4 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen. 56 zusätzliche Mitarbeiter*innen werden hingegen benötigt, soll der vorgeschlagene Zielwert von 7,5 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere um- gesetzt werden. Der Stadtbezirk Mülheim verfügt über sechs Einrichtungen des Ser- vicewohnens mit insgesamt 323 Wohnungen mit Service und liegt mit einem Versorgungswert von 3,7 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren deutlich unter dem Stadtdurchschnitt von 5,7 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Unter Berücksichtigung des Stadtdurch- schnitts fehlen in Mülheim bis zum Jahr 2040 weitere 255 Wohnun- gen mit Service. Wird der empfohlene Zielwert des ISG herangezo- gen, der bei 7,1 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren liegt, werden 394 zusätzliche Wohnungen mit Service bis zum Jahr 2040 benö- tigt. 183 Mülheim verfügt über vier ambulant betreute Wohngemeinschaf- ten mit insgesamt 33 Wohngemeinschaftsplätzen, was einer Ver- sorgungsdichte von 0,4 je 100 Einwohner*innen ab 80 Jahren entspricht. Für eine Fortschreibung bis ins Jahr 2040 gemäß dem Stadtdurchschnitt von 0,3 Wohngemeinschaftsplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren besteht rechnerisch ein Überangebot von fünf Plätzen. Zur Erreichung der vom ISG vorgeschlagenen Versorgungsdichte von 0,5 Plätzen je 100 Ältere sind 18 Plätze notwendig. Eine Gesamtbewertung führt zu dem Ergebnis, dass der Stadtbezirk Mülheim in den Bereichen der ambulanten Pflege sowie der am- bulanten Wohngemeinschaften leicht über dem Stadtdurchschnitt liegt, wohingegen bei den übrigen Bereichen, insbesondere in den Bereichen des Servicewohnens und der stationären Pflege, noch Nachholbedarf besteht. 7 .10 Zusammenfassung Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über den zusätzlichen Be- darf im Jahr 2040 nach Versorgungsbereich und Stadtbezirk, wenn die aktuelle stadtweite Versorgungsdichte zugrunde gelegt wird. Im vollstationären Pflegebereich werden im Jahr 2040 unter Berück- sichtigung des aktuellen Stadtdurchschnitts 1.224 zusätzliche Pfle- geplätze benötigt. Der Stadtbezirk Mülheim weist mit 393 Plätzen den höchsten Bedarf an stationären Plätzen auf, gefolgt von Roden- kirchen mit einem zusätzlichen Bedarf von 280 stationären Plätzen. Im Bereich der Kurzzeitpflege besteht in allen Stadtbezirken außer Nippes ein Bedarf an zusätzlichen Kurzzeitpflegeplätzen. In den Bereichen der Tagespflege werden im Jahr 2040 65 weitere Plätze benötigt, wobei in den Stadtbezirken Lindenthal und Porz rechne- risch kein Bedarf an einem Ausbau des Angebots besteht. Neben dem vollstationären Bereich ergibt sich auch für den Bereich der ambulanten Pflege im Jahr 2040 ein hoher Bedarf von zusätzlichen Mitarbeiter*innen (zusätzlich 684 Mitarbeiter*innen). Diesbezüglich gibt es aber auch große Unterschiede zwischen den Stadtbezirken: In Nippes werden weitere 238 Mitarbeitende im Jahr 2040 benötigt, in den Stadtbezirken Kalk und Mülheim ist der Bedarf rechnerisch gedeckt. Stadtweit werden weitere 614 Wohnungen mit Service im Jahr 2040 benötigt. In den Stadtbezirken Lindenthal (360 Wohnun- gen) und Mülheim (255 Wohnungen) sind die Bedarfe am größten. Im Bereich der ambulant betreuten Wohngemeinschaften werden stadtweit im Jahr 2040 30 weitere Wohngemeinschaftsplätze benö- tigt, wobei auch hier nicht in allen Stadtbezirken ein Bedarf an einem Ausbau des Angebots besteht. 184 7 Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken T abelle 40: Zukünftiger Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken Variante (a) Zukünftiger Entwicklungsbedarf bis 2040 in ausgewählten Bereichen Variante (a): Aufrechterhaltung der derzeitigen Versorgungsdichte Bedarf 2040 bei Fortschreibung der derzeitigen Versorgungsdichte Angebotsform voll stationäre Pflege Kurzzeit pflege T ages pflege ambulante Pflege dienste Wohnen mit Service ambulante WG Plätze Plätze Plätze Personal Plätze Plätze je 100 Einw. ab 80 Jahre 11,4 0,9 0,6 6,4 5,7 0,3 Innenstadt −110 6 41 62 19 −3 Rodenkirchen 280 2 3 79 −282 7 Lindenthal 180 4 −44 77 360 31 Ehrenfeld −35 10 6 36 172 −31 Nippes −116 −25 8 238 −238 23 Chorweiler 205 6 19 221 203 18 Porz 260 31 −8 68 72 2 Kalk 166 19 19 −40 52 −11 Mülheim 393 43 21 −58 255 −5 Köln insgesamt 1.224 95 65 684 614 30 Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023 *Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Zielwerte führt im Vergleich zur ersten Prognosevariante in allen Versorgungsbereichen zu einem deutlichen Anstieg des Bedarfs (Tabelle 41). In der stationären Pflege fehlen unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Zielwerts bis zum Jahr 2040 insgesamt 2.935 zusätzliche Plätze. Die zusätzlichen Bedarfe unterscheiden sich deutlich zwischen den Stadtbezirken. Der Stadtbezirk Innenstadt benötigt im Jahr 2040 nur 47 zusätzliche Plätze, um den empfohlenen Zielwert zu erreichen, der Stadtbezirk Mülheim benötigt hierfür hingegen 625 weitere Plätze. Im Bereich der Kurzzeitpflege sind insgesamt 552 weitere Plätze erforderlich und im Bereich der Tagespflege insgesamt 583 weitere Plätze. Auch in der ambulanten Pflege werden bis zum Jahr 2040 umfangreiche Kapazitäten benötigt: Es bedarf 1.523 zusätzliche Mitarbeitende in ambulanten Pflegediensten, um im Jahr 2040 eine Versorgungsdich- te von 7,5 Mitarbeitenden je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen. Hier sind die Bedarfe in den Stadtbezirken Kalk und Mülheim weitaus geringer als in den anderen Stadtbezirken. Im Bereich des Wohnen 185 mit Service sind im Jahr 2040 1.642 zusätzliche Wohneinheiten erforderlich. In den Stadtbezirken Rodenkirchen und Nippes ist das bisherige Angebot bereits umfangreich, sodass hier rechnerisch kein Ausbaubedarf besteht. Im Bereich ambulant betreuter Wohngemein- schaften für Ältere fehlen bis zum Jahr 2040 insgesamt 196 zusätzli- che Plätze, um den vorgeschlagenen Zielwert zu erreichen. Im Stadt- bezirk Ehrenfeld ist das Angebot rechnerisch bereits ausreichend. Auch im Stadtbezirk Kalk werden bis zum Jahr 2040 nur noch sechs weitere Plätze benötigt, um die vorgeschlagene Versorgungsdichte zu erlangen. T abelle 41: Zukünftiger Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken Variante (b) Zukünftiger Entwicklungsbedarf bis 2040 in ausgewählten Bereichen Variante (b): Orientierung an Zielwerten der Versorgungsdichte Bedarf 2040 – empfohlener Zielwert Angebotsform voll stationäre Pflege Kurzzeit pflege T ages pflege ambulante Pflege dienste Wohnen mit Service ambulante WG Plätze Plätze Plätze Personal Plätze Plätze je 100 Einw. ab 80 Jahre 13,7 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5 Innenstadt 47 48 88 139 113 12 Rodenkirchen 480 56 63 177 −162 27 Lindenthal 437 73 34 203 515 56 Ehrenfeld 103 47 48 103 255 −18 Nippes 75 26 66 332 −123 42 Chorweiler 352 45 63 293 292 32 Porz 470 87 55 171 198 23 Kalk 346 68 74 49 161 6 Mülheim 625 105 91 56 394 18 Köln insgesamt 2.935 552 583 1.523 1.642 196 Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2023 *Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. 186 8 Schwerpunktthemen 187 Im Rahmen der kommunalen Pflegeplanung treten einzelne Pro- blemstellen hervor, die einer vertieften Bearbeitung bedürfen. Im Rahmen der vorliegenden dritten örtlichen Pflegeplanung der Stadt Köln wurden zwei vertiefende Workshops durchgeführt, von denen sich einer mit dem Thema „Diversitätssensible Pflege“ befasste, während in dem anderen Workshop das Thema „Quartiersmanage- ment“ erörtert wurde. 8 .1 Workshop „Diversitätssensible Pflege“ Diversitätssensible Pflege ist ein aktuelles Thema, dem immer mehr Aufmerksamkeit beigemessen wird. Vor diesem Hintergrund veran- staltete die Stadt Köln gemeinsam mit dem ISG einen Workshop zu diesem Thema, der am 14.11.2023 im Bürgerhaus Stollwerck in Köln stattfand. Hier sollte die Offenheit der an Senior*innen gerichteten Angebote insbesondere für die Zielgruppe Lesben, Schwule, Bisexu- elle, Transgender, intersexuell Orientierte und Queers (LSBTIQ*) dis- kutiert werden. Was sind die Wünsche und Bedürfnisse der Senior* innen und Pflegebedürftigen dieser Zielgruppe? Wie können neue Wege und Konzepte aussehen, um die Zielgruppe zu erreichen? Wie können sich Einrichtungen, Dienste und Beratungsangebote auf diese Personengruppe einstellen? Teilnehmende waren Akteure aus dem Bereich der stationären Pflege, der ambulanten Pflege sowie von niedrigschwelligen Angeboten; ebenso nahmen Seniorenkoor- dinator*innen teil. Neben den freien Wohlfahrtsverbänden und der Sozial-Betriebe-Köln war auch die Stadt Köln vertreten. Das Thema diversitätssensible Pflege wurde aus verschiedenen Perspektiven diskutiert: Die Perspektive der Zielgruppe selbst wur- de von Andras Kringe von rubicon e. V. erläutert. Er ging darauf ein, wer zur Zielgruppe gehört, welche Besonderheiten diese Zielgrup- pe mit sich bringt und wie ihre Wünsche und Bedürfnisse für ein Leben im Alter aussehen. Neben dieser Sichtweise wurde auch die Perspektive der Mitarbeitenden einer stationären Einrichtung, die diversitätssensible Pflege umsetzt, eingebunden. Saskia Wehren, die in einer stationären Pflegeeinrichtung in Trägerschaft der AWO Köln arbeitet, übernahm diesen Vortrag. Die Referentin Verena Rech stellt die Per spektive der Einrichtungsleitung dar. Die AWO Köln wurde vor Kurzem mit dem Siegel „Lebensort Vielfalt“ zertifiziert, das die Schwulenberatung Berlin vergibt. Sie berichtetet von dem Weg zur Zertifizierung. Dr. Dietrich Engels, Geschäftsführer des ISG, mode- rierte den Workshop und übernahm die thematische Einführung. Dabei erläuterte er die Relevanz und beschrieb die zunehmende Beachtung des Themas sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in der Altenhilfe und Altenpflege. Die Lebenssituation der Zielgruppe der 188 8 Schwerpunktthemen LSBTIQ*-Senior*innen ist sehr unterschiedlich, wobei eine häufige Gemeinsamkeit die Erfahrung von Ablehnung und Ausgrenzung dar- stellt. Ziel ist es, dass sich Altenhilfe und Altenpflege an den Individu- en orientieren, verschiedene Biografieverläufe in den Blick nehmen und den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Die Pflege und Betreuung sollen bedarfsgerecht und personenzentriert umgesetzt werden. Andreas Kringe beschrieb die Gruppe der LSBTIQ*-Senior*innen, die oftmals einen Leidensweg erlebt haben, der in der Pflege berück- sichtigt werden muss. Bei dieser Zielgruppe sind oftmals psychische und körperliche Belastungen festzustellen, verursacht durch z. B. erlebten Sorgerechtsentzug, erzwungene Unfruchtbarkeit, Schei- dungen sowie Phasen der Arbeits- und Wohnungslosigkeit, die häufig zur Lebensrealität dieser Zielgruppe gehörten. Generell haben LSBTIQ*-Personen häufiger schon einmal negative Erfahrungen mit dem Gesundheitssystem gemacht und dementsprechend Vorbehal- te gegenüber den mit Gesundheit und Pflege verbundenen Institu- tionen. Es wird von etwa 26.500 LSBTIQ*-Personen in einem Alter ab 60 Jahren in Köln ausgegangen. Aufgrund ihrer Biografie steht den LSBTIQ-Senior*innen trotz eines durchschnittlich höheren Bildungs- abschlusses ein durchschnittlich geringeres Einkommen zur Ver- fügung. Studien zufolge fühlen sich LSBTIQ*-Senior*innen vermehrt einsam und haben häufiger psychische Erkrankungen. Des Weiteren erläutert Andreas Kringe, dass die Gruppe der LSBTIQ*-Senior*innen im Vergleich häufiger kinderlos ist und sich eher altershomogene Unterstützungsnetzwerke und Freundeskreise aufgebaut hat. Da- durch sind Unterstützung und Pflege im gewohnten Wohnumfeld für diese Gruppe schwerer umsetzbar. Die gemachten Diskriminierungserfahrungen gealterter Mitglieder der LSBTIQ*-Community führten zu Ängsten vor Vorurteilen und Stigmatisierung. In der Altenpflege werden diese Menschen oftmals übersehen, sodass sich die Diskriminierungserfahrungen auch im Alter noch fortsetzen. Die entstandenen Ängste werden durch Er- krankungen im Alter (beispielsweise bei Demenz) und durch unzurei- chende Berücksichtigung der Biografie sowie der unbeabsichtigten Ausgrenzung im Pflegealltag zusätzlich verstärkt. Eine diversitäts- sensible Pflege zielt deshalb darauf ab, diesem Prozess entgegenzu- wirken. 189 Verena Rech erläuterte in ihrem Vortrag, wie es ihrer Einrichtung bzw. der AWO gelingt, diversitätssensible Pflege umzusetzen: Als relevanten Punkt nennt sie das Sichtbarmachen und die Kommuni- kation der Haltung. Die Frage, wofür die Einrichtung stehen möchte und wie sie das kommunizieren kann, steht am Anfang des Weges zur diversitätssensiblen Pflege. Hier wurde auch von anderen Teil- nehmenden ergänzt, wie wichtig es ist, die Offenheit nach außen zu kommunizieren (z. B. durch die Regenbogen-Flagge als Aufkleber im Eingangsbereich, Teilnahme am Christopher Street Day, Organisa- tion von Veranstaltungen / Treffpunkten). Ebenso spielt die Vernet- zung mit Organisationen, die LSBTIQ*-Senior*innen zur Zielgruppe haben, eine große Rolle. Einen wesentlichen Baustein sieht Verena Rech in der Durchführung von Fortbildungen mit internen und externen Expert*innen. Der Wis- sensvermittlung kommt ein hoher Stellenwert zu, deshalb empfiehlt sie, mit diesem Schritt zu beginnen und den Mitarbeitenden Fort- bildungen zum Themenbereich geschlechtliche und sexuelle Viel- falt anzubieten. Die AWO hat die Erfahrung gemacht, dass dies sehr gewinnbringend war, das Wissen wurde enorm erweitert, die Fortbil- dungen haben immer wieder zu neuen Gesprächen geführt. Des Weiteren ist die Diversity-Kultur fester Bestandteil im Einstel- lungsverfahren neuer Mitarbeitender in ihrer Einrichtung. Es gibt einen Einführungstag mit den Führungskräften; hier wird die Haltung des Hauses erläutert. Letztendlich werden durch die Zertifizierung „Lebensort Vielfalt“ , die durch die Schwulenberatung Berlin im Jahr 2023 vergeben wurde, die Bedürfnisse der Mitglieder der LSBTIQ*- Community sichergestellt; dies gilt zum einen für die Bewohner*in- nen, aber auch für die Mitarbeitenden. Der Fokus sollte darauf liegen, der Klientel zu signalisieren, dass sie einen Platz findet, an dem sie angenommen wird. Es soll ein Umfeld sein, das von Respekt, Vielfalt und Inklusion geprägt ist. In der Abschlussdiskussion zeigte sich, dass der Workshop neue Er- kenntnisse und Denkanstöße lieferte. Der Stellenwert diversitätssen- sibler Pflege wird zunehmend relevanter und sowohl die Quantität als auch die Qualität von Pflegeplätzen bekommt mehr Beachtung. Die Entwicklung von Maßstäben für dieses Thema ist eine Heraus- forderung, die jedoch angegangen wird. Es wurde angemerkt, dass die Auseinandersetzung mit der diversitätssensiblen Pflege nicht nebenbei läuft. Des Weiteren gibt es weitere Zielgruppen, die eben- so berücksichtigt werden müssen. Es gibt viele Bestrebungen, die Konzepte weiterzuentwickeln, es gibt aber auch viele Herausforde- rungen. 190 8 Schwerpunktthemen 8 .2 Workshop „Quartiersmanagement“ Im Rahmen der Pflegeplanung wurde ein zweiter Workshop zum Thema „Quartiersmanagement“ durchgeführt. Zu diesem lud die Stadt Köln am 20.11.2023 ins Bürgerhaus Kalk ein. Teilnehmende waren Vertreter*innen der Wohlfahrtsverbände und der Sozial-Be- triebe-Köln gGmbH, einige in der Funktion als Seniorenkoordina- tor*innen, Vertreter*innen von Anbietern der stationären Pflege und der Tagespflege sowie Vertreter*innen von niedrigschwelligen Angeboten. Ebenso gehörten Vertreter*innen der Stadt Köln zum Teilnehmerkreis. Als Referent*innen waren Ursula Kremer-Preiß vom Kuratorium Deutsche Altershilfe, Brunni Beth (AWO Kreisverband Köln) als Seniorenkoordinatorin für die Stadtbezirke Mülheim und Porz sowie Christof Wild (Der Paritätische Köln) als Vertreter der SeniorenNetzwerke eingeladen. Die Leiterin des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln, Dr. Katja Robinson, begrüßte die Teilnehmenden; Dr. Dietrich Engels, Geschäftsführer des ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik, führte in die Thematik ein und moderierte den Workshop. Mit dem Konzept des Quartiersmanagements soll den gesellschaft- lichen Veränderungen, die mit dem demografischen, sozialen und wirtschaftlichen Wandel verbunden sind, begegnet werden. Der erwartete Mehrwert liegt insbesondere in der Bildung sorgender Gemeinschaften, der Bündelung von Ressourcen, der verstärkten Selbsthilfe sowie in einer intensiveren Teilhabe und Integration durch die Strukturen vor Ort. So soll zur Lösung demografischer, ökonomi- scher und sozialer Herausforderungen beigetragen werden. Quar- tiersmanagement ist ein personenorientiertes Konzept, das einen zielgruppenübergreifenden Ansatz, der den Menschen in den Vorder- grund stellt, beinhaltet. Ein wesentliches Element ist der Sozialraum- bezug: Der Nahraum, in dem der Mensch seine sozialen Kontakte pflegt, wird einbezogen. Des Weiteren wird das Quartiersmanage- ment als partizipatives Konzept umgesetzt, das die Zielgruppen in die Entwicklung und Gestaltung ihrer Lebensräume einbezieht; ihre Mit- und Selbstverantwortung sollen gestärkt werden (Empower- ment). Ebenso ist es ein kooperatives Konzept, das die Ressourcen im Quartier synergetisch nutzt, lokale Kooperationen und Vernetzung aufbaut und stärkt. Mit Blick auf die Zielgruppe „Senior*innen“ spielt der Ansatz des Quartiersmanagements eine große Rolle: Um den wesentlichen Grundsatz „ambulant und teilstationär vor stationär“ in der Pflege- planung umzusetzen und eine möglichst lange eigenständige Le- 191 bensführung im gewohnten Umfeld zu ermöglichen, ist eine bedarfs- gerechte Versorgungslandschaft in den einzelnen Stadtbezirken wichtig. Die Angebote sollten von barrierearmen bzw. barrierefreien Wohnungen über Angebote zur Information und Beratung sowie zur gesellschaftlichen Teilhabe bis zu Angeboten der alltäglichen sowie der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung reichen. Für eine erfolgreiche Umsetzung und Verzahnung dieser Angebote sind Vernetzung und Kooperationen der Akteure im Quartier wesentlich. In gut funktionierenden Quartieren können Kräfte gebündelt und die Lebenssituation der Senior*innen und Pflegebedürftigen präventiv stabilisiert werden. Wenn die Bewohner*innen gut im Quartier ver- netzt sind, besteht bei sich verringernden Alltagskompetenzen bzw. bei steigendem Pflegebedarf bereits Kontakt zu den entsprechen- den Akteuren. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) hat sechs Handlungs- felder zur altersgerechten Quartiersentwicklung erarbeitet: Wohn- umfeld, Pflege, Alltagshilfen, Soziales, Beratung und Wohnen. Hier ist es wichtig, die Angebote auf die Quartiere „runterzubrechen“ , sie dezentral zu gestalten und ins Umfeld der Zielgruppen zu bringen (z. B. Beratungsmobil). Im Bereich der niedrigschwelligen Hilfen spielt das Ehrenamt eine wichtige Rolle. Zurzeit wird diese Hilfe häufig von Angehörigen über- nommen, diese Säule wird zukünftig aber immer mehr wegbrechen. Hier sind Dienstleister nicht immer eine Alternative, da diese für viele Senior*innen zu teuer sind. Die Diskussion hat deutlich gemacht, dass Engagement unverzichtbar ist, allerdings besteht der Eindruck, dass es in den letzten 1,5 Jahren schwieriger geworden ist, Men- schen für kontinuierliches Engagement zu gewinnen. Hier haben die Akteure Sorge, wie sich dieser Aspekt weiterentwickelt. Ver- schiedenen Studien zufolge ist das Engagement in den letzten zehn Jahren gestiegen, allerdings hat es sich verändert: Interesse besteht an punktuellem, projektbezogenem Engagement mit Eigenverant- wortung; längerfristiges Engagement, das verbindlicher ist, ist we- niger attraktiv. Angemerkt wird auch, dass immer häufiger Ältere im Rentenalter weiterhin einer bezahlten Tätigkeit nachgehen müssen, da ihre Rente zu gering ist. Dieser Gruppe fehlt die Zeit, sich ehren- amtlich zu engagieren. Hier sollte über die Ehrenamtspauschale bzw. über die Finanzierung von Ehrenamt diskutiert werden, insbeson- dere für haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. kleine handwerkliche Dienste). Eine Idee ist auch, „Engagement-Tandems“ zu bilden, so- dass sich der zeitliche Umfang für die Ehrenamtlichen verringert. In diesem Zusammenhang wird auch angemerkt, dass Ehrenamt unter- stützende Strukturen und hauptamtliche Begleitung braucht. Die 192 8 Schwerpunktthemen Koordination wird nach Einschätzung der Teilnehmenden zukünftig noch wichtiger. Die Bereiche Gesundheit, Pflege und Betreuung können nicht immer wohnortnah gestaltet werden. Hier wird die Entwicklung von statio- nären Einrichtungen zu Quartiershäusern angesprochen: So können die Häuser als Begegnungsräume geöffnet und die Leistungen ins Quartier gebracht werden. Dies wird bisher sehr unterschiedlich zwi- schen den verschiedenen Einrichtungen umgesetzt. Die Teilnehmen- den merken an, dass hier allerdings berücksichtigt werden muss, dass die Einrichtungen mit vielen Herausforderungen zu kämpfen haben; es muss gemeinsam überlegt werden, wie eine solche Um- setzung gelingen kann. Auch diesbezüglich ist es wichtig, die Akteu- re und ihre Angebote bekannt zu machen, Informationen aufzuberei- ten und weiterzugeben, um schließlich Kooperationen aufzubauen. Der hohe Stellenwert von qualitativ guter und nachhaltiger Vernet- zung wird noch einmal hervorgehoben. Diesbezüglich wird deutlich gemacht, dass Vernetzung zeitintensiv ist und hier oft seitens der Akteure die entsprechenden Ressourcen fehlen. Zurzeit sind nach Einschätzung der Teilnehmenden viele Akteure überlastet und leiden an zu geringen Ressourcen; dies sei eine schwierige Zeit, um Koope- rationen aufzubauen. Sie sind der Ansicht, dass es wichtig ist, auch privatwirtschaftliche Akteure, wie z. B. Bäckereien und Friseurläden, in das Quartiersmanagement einzubinden. Einige Teilnehmende haben die Erfahrung gemacht, dass das Interesse dieser Akteure groß ist. Ebenso ist für erfolgreiche Vernetzung eine funktionierende Weitergabe von Informationen sehr wichtig. Es wurde betont, dass man in Köln schon sehr gut vernetzt ist und vielfältige Kooperationen bestehen. Verschiedene Vernetzungsinstrumente seien eingeführt, diese müssten dann auch genutzt werden (als Beispiel wurde hier die Kölner Freiwilligen Agentur genannt). Die Umsetzung der Beteiligungskultur kann weitere Herausforderun- gen mit sich bringen. Häufig gelingt die Mitwirkung der Betroffenen schneller als die Mitgestaltung. Andererseits wird betont, dass die aktuelle Generation der Senior*innen einen eigenen Gestaltungswil- len hat und nicht nur Nutzer*in, sondern auch Mitbestimmende sein möchte. Dennoch gilt es auch, „stille Gruppen“ , die sich weniger be- teiligen, zu hören und zu erreichen. Die unterschiedlichen Bedürfnis- se der Senior*innen sind in den Blick zu nehmen und die Angebote und z. B. auch Veranstaltungsräume dementsprechend zu gestalten (z. B. je nach Altersgruppen). Um Herausforderungen bei der Ver- stetigung zu bewältigen, müssen Verwaltungs- und Organisations- 193 strukturen nachhaltig verändert werden, und es muss bereichsüber- greifend im Quartier zusammengearbeitet werden. Dazu braucht es professionelle Begleitung und eine nachhaltige Finanzierung. Den Blick auf die Stadt Köln gerichtet wird deutlich, dass es hier zahlreiche Beispiele für altersgerechte Quartiersprojekte gibt.80 Stadtteilbezogene Seniorenarbeit wird in Köln schon lange um- gesetzt, dabei sind die SeniorenNetzwerke Köln, die im Jahr 2002 etabliert wurden, ein wesentlicher Meilenstein. An den altengerech- ten Quartiersprojekten in der Stadt Köln sind verschiedene Akteure beteiligt, insbesondere sind es die freien Träger bzw. die Sozialwirt- schaft, die Wohnungswirtschaft, die Kommune sowie die Bürger* innen. Zu den Zielen der Projekte gehört die Bildung eines wert- schätzenden Umfelds, der Aufbau einer tragenden sozialen Infra- struktur, wohnortnahe Beratung und Begleitung, bedarfsgerechte Dienstleistungen und Angebote, der Aufbau eines bedarfsgerech- ten Wohnangebots sowie einer generationengerechten räumlichen Infrastruktur. Die Maßnahmen der Quartiersentwicklung sind in Köln vielfältig und reichen von kleinen Projekten mit direkter Wirkung bis zur komplexeren Quartiersgestaltung; zumeist erfolgt eine Ver- netzung auf bezirklicher Ebene. Die Gemeinsamkeit aller Ansätze und Projekte ist, dass der Mensch im Mittelpunkt steht. Dabei sollen verschiedene Angebote, die bereits bestehen, verknüpft oder ganz- heitlich entwickelt werden. Zu beachten ist, dass es große Unter- schiede zwischen den Quartieren gibt. Von den Teilnehmenden wird angemerkt, dass insbesondere in den Randgebieten nicht immer eine ausreichende Nahversorgung vorhanden ist. Bedarfe, die hier aufgedeckt werden, könnten nicht von der Quartiersarbeit vor Ort allein gelöst werden, hier sei erst einmal die Politik gefragt (z. B. Ver- treter*innen Stadtbezirk). 80 Beispielhaft sind hier zu nennen: Projekt Quartierslotse. Ankerpunkt Porz- Wahn der Caritas Köln, Informationen unter: https:/ /www.caritas-koeln.de/hilfe- beratung/pflege-senioren/alter-im-quartier/quartierslotsen-ankerpunkt/; Projekt Zu Huss im Veedel des in Köln-Buchforst ansässigen Zu Huss e. V., Informationen unter https:/ /zu-huss-im-veedel.de/; Anlauf- und Begegnungsstätte für Senior* innen der AWO Köln in der Rosenhofsiedlung in Bickendorf, Informationen unter: https:/ /awo-koeln.de/pflege/beratungsbuero-bickendorf/. 194 8 Schwerpunktthemen Über die positiven Effekte eines gut funktionierenden Quartiers- managements sind sich die am Workshop Teilnehmenden einig. Weiterhin wird ergänzt, dass die an verschiedenen bundesweiten Studien und Monitorings beteiligten Kommunen das Konzept des Quartiersmanagements positiv bewerten: Die bisher durchgeführten Studien zu diesem Thema haben gezeigt, dass kommunale Planung durch Quartiersmanagement bedarfsgerechter ist und sich die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit verbessert hat. Be- teiligungsprozesse wurden gestärkt und werden positiv erlebt, das Engagement der Zielgruppen ist gestiegen, die Selbsteinschätzung der Wohn- und Lebenssituation hat sich verbessert. 195 9 Zusammenfassung und Empfehlungen 196 9 Zusammenfassung und Empfehlungen Der demografische Wandel geht mit einem Anstieg der Zahl älterer Menschen und damit auch der Pflegebedürftigen einher. Angesichts dieser Entwicklung kommt der kommunalen Pflegeplanung die Aufgabe zu, die zur Verfügung stehenden pflegerischen und pflege- ergänzenden Versorgungsangebote zu prüfen. Dabei soll der Grund- satz „ambulant und teilstationär vor stationär“ Beachtung finden. 9 .1 Zusammenfassung zentraler Ergebnisse (1) Demografische Analyse Am Jahresende 2022 lebten in der Stadt Köln 259.875 Einwoh- ner*innen im Alter ab 60 Jahren (23,8 % der Gesamtbevölkerung der Stadt), darunter 63.653 Einwohner*innen (5,8 %) im Alter ab 80 Jahren. Der Anteil der Bevölkerung ab 60 Jahren in der Stadt Köln liegt sowohl unter dem Bundesdurchschnitt (29,5 %) als auch unter dem Landesdurchschnitt von Nordrhein-Westfalen (28,9 %). Von den Kölner Stadtbezirken weist der Bezirk Porz (27,9 %) den höchsten Anteil und der Bezirk Innenstadt (19,1 %) den niedrigsten Anteil der Bevölkerung ab 60 Jahren auf. Zum Jahresende 2022 lebten in der Stadt Köln insgesamt 453.173 Menschen mit internationaler Familiengeschichte (41 %). Der Be- zirk mit dem höchsten Bevölkerungsanteil mit internationaler Fa- miliengeschichte in der Stadt Köln ist der Bezirk Kalk mit 57 %, der Stadtbezirk mit dem niedrigsten Anteil ist Lindenthal (27 %). Von den Älteren ab 60 Jahren haben 76.211 Personen eine internationale Familiengeschichte (29 % der Bevölkerung in diesem Alter). Die Be- völkerungsgruppen mit internationaler Familiengeschichte weisen noch eine jüngere Altersstruktur auf als die Bevölkerung ohne inter- nationale Familiengeschichte, aber sie wachsen zunehmend in die höheren Altersgruppen hinein. Die Zahl der Älteren ab 80 Jahren mit internationaler Familiengeschichte ist im Zeitraum von 2010 bis 2022 um 172 % gestiegen. Der demografische Wandel machte sich in der Stadt Köln zwischen den Jahren 2010 und 2022 dahingehend bemerkbar, dass der Anteil der Älteren ab 80 Jahre in der Bevölkerung schneller gewachsen ist (+41 %) als der Anteil der Jüngeren unter 40 Jahren (+7 %). Nach der Prognose des Amtes für Statistik und Stadtentwicklung wird die Zahl der Einwohner*innen unter 40 Jahren zwischen den Jahren 2022 und 2050 nur leicht anwachsen (+0,4 %), die Zahl der ab 80-Jährigen 197 aber um weitere 34 % steigen. Der erwartete Zuwachs in der Gruppe der 60- bis 69-Jährigen wird 3 % betragen und der in der Gruppe der 70- bis 79-Jährigen voraussichtlich 14 %. (2) Pflegebedarf Am Jahresende 2021 waren in der Stadt Köln 61.206 Personen pflegebedürftig im Sinne des SGB XI. Darunter hatten 18.992 Perso- nen eine Demenz. Bis zum Jahr 2050 ist ein weiterer Anstieg dieser Personengruppen zu erwarten. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird bis zu diesem Zeitpunkt um 19 % auf rund 72.600 Personen steigen. Die Zahl der Menschen mit Demenz wird bis zum Jahr 2050 um 26 % steigen, dann ist mit rund 24.000 Menschen mit Demenz zu rech- nen. (3) Angebote der pflegerischen Versorgung In der Stadt Köln besteht ein breit gefächertes Angebot von Diens- ten und Einrichtungen, die eine Unterstützung von Hilfebedürftigen, Pflegebedürftigen und Demenzkranken leisten. Nach dem Grund- satz „ambulant und teilstationär vor stationär“ umfasst das Ange- botssystem in der Stadt Köln verschiedene Formen von Pflege und Unterstützung, die von Kurzzeitpflege über ambulante oder Tages- pflege bis zu betreuten Wohnformen und vollstationärer Pflege reichen. Die einzelnen Komponenten dieses Versorgungsangebots sind jedoch unterschiedlich entwickelt. Der Personalbestand von 4.056 Mitarbeiter*innen in 164 ambulanten Pflegediensten (6,4 Mitarbei- ter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren) liegt unter dem Landesdurch- schnitt Nordrhein-Westfalens (7,5 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren) und dem Bundesdurchschnitt (7,2 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren). In 24 Tagespflegeeinrichtungen stehen in der Stadt Köln 384 Plätze zur Verfügung, dies entspricht 0,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jah- ren. Diese Quote ist niedriger als im Landesdurchschnitt mit 1,0 und im Bundesdurchschnitt mit 1,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. In einem Stadtbezirk gibt es dieses Angebot derzeit noch nicht, ist jedoch in konkreter Planung (Stand: Dezember 2022). Von fünf Einrichtungen wird solitäre Kurzzeitpflege mit 72 Plät- zen angeboten. Damit liegt die Versorgungsdichte bei 0,1 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, was unter dem Landes- und Bundes- 198 9 Zusammenfassung und Empfehlungen durchschnitt (0,4 Plätze je 100 Ältere) liegt. Des Weiteren bieten 80 Pflegeeinrichtungen 492 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze an. Alle Kurzzeitpflegeplätze zusammen betrachtet ergeben eine Versor- gungsdichte von 0,9 Plätzen je 100 Ältere. Im Bereich der vollstationären Pflege stehen in 93 Einrichtungen 7.256 Plätze zur Verfügung. Die Versorgungsdichte liegt mit 11,4 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren unter dem Landesdurchschnitt (13,7 Plätze je 100 Ältere) und dem Bundesdurchschnitt (14,4 Plät- ze je 100 Ältere ab 80 Jahren). Weitere 225 Plätze sind in konkreter Planung, sodass sich die Versorgungsdichte auf 11,8 Plätze je 100 Ältere erhöhen wird. (4) Angebote der pflegeergänzenden und präventiven Versorgung Das Versorgungsnetz an pflegeergänzenden und präventiven An- geboten in der Stadt Köln ist sehr vielfältig. Es wurden 180 Angebote an Alltagshilfen, 18 Anbieter von Mahlzeitendiensten, 12 Anbieter von Hausnotruf-Diensten und 14 Anbieter von Fahrdiensten erfasst. Angebote der Begegnung und Geselligkeit für ältere Menschen wurden recherchiert, sind aber angesichts der Vielfalt in diesem Be- reich unter Umständen unvollständig erfasst. Insgesamt wurden 160 Angebote im Bereich Freizeit und Engagement aufgenommen, die Senior*innen und Pflegebedürftige als Zielgruppe haben. Betreu- ungs- und Entlastungsangebote richten sich nicht nur an die Pflege- bedürftigen selbst, sondern auch an ihre Angehörigen. Insgesamt bestehen 182 Betreuungs- und Entlastungsangebote, die zum einen als Einzelbetreuung im häuslichen Umfeld (155 Angebote) und zum anderen als Gruppenangebot (27 Angebote) organisiert werden. Häufig ist mit diesem Angebot auch die Möglichkeit der Information und des Austauschs für die Angehörigen verbunden. Die Angebots- struktur im Bereich Information und Beratung umfasst insgesamt 153 Angebote. Von all diesen Hilfe- und Unterstützungsleistungen richten sich 89 Angebote an Menschen mit Demenz. Die Angebote der kommunalen Seniorenprogramme der Stadt Köln werden in Zusammenarbeit mit den Trägern der Freien Wohlfahrts- pflege und der Sozial-Betriebe-Köln gGmbH umgesetzt. Die Durch- führung erfolgt auf Ebene der Stadtteile und -bezirke, sodass sie wohnortnah wirken können. Die Angebote bieten vorgelagerte und präventive Unterstützung, die als Vorstufe zur Pflege oder als deren Ergänzung in Anspruch genommen werden kann. 199 Das Netz der Gesundheitsversorgung in der Stadt Köln ist im Bereich der ambulanten Versorgung gut ausgebaut. Die Versorgungsdichte mit hausärztlichen Praxen liegt bei 0,8 Praxen je 100 Ältere, die Ver- sorgungsdichte mit Apotheken bei 0,3 Apotheken je 100 Ältere ab 80 Jahren. Mit 6.602 Krankenhausbetten in 24 Kliniken wird in der Stadt Köln eine Versorgungsdichte von 10,4 Betten je 100 Ältere ab 80 Jahren erreicht, dies liegt über dem Landes- und Bundesdurch- schnitt (8,1 bzw. 7,2 Betten je 100 Ältere ab 80 Jahren). Für ältere Menschen gibt es geriatrische Abteilungen in den Kliniken in den Stadtbezirken Innenstadt, Lindenthal und Kalk, wobei sich im Be- reich der geriatrischen Frührehabilitation aufgrund der demografi- schen Entwicklungen ein zunehmender Bedarf abzeichnet. Stadtweit sind verschiedene Angebote an Sterbebegleitung vor- handen, diese reichen von palliativmedizinischer Betreuung durch niedergelassene Ärzt*innen über ambulante Pflegedienste und Pfle- geteams, die Palliativpflege anbieten, bis hin zu ambulanten Hospiz- diensten und stationären Hospizen. (5) Angebote des Wohnens im Alter Die Wohnsituation älterer Menschen ist ein entscheidender Faktor für die Möglichkeit der selbstständigen Lebensführung in einer Pri- vatwohnung. In der Stadt Köln stehen 3.639 Wohnungen mit Service zur Verfügung, die unter günstigen Rahmenbedingungen eine eigen- ständige Haushaltsführung ermöglichen; dies entspricht 5,7 Wohn- plätze mit Service je 100 Ältere ab 80 Jahren. Darüber hinaus stehen für Ältere, die eine eigenständige Haushalts- führung nicht mehr bewältigen können, 176 Plätze in 21 ambulant betreuten Wohngemeinschaften zur Verfügung (0,3 Plätze je 100 Äl- tere ab 80 Jahren). Hier sind weitere 53 Plätze in konkreter Planung, sodass die Versorgungsdichte auf 0,4 Plätze je 100 Ältere ansteigen wird. 9 .2 Handlungsempfehlungen Im zweiten Bericht zur kommunalen Pflegeplanung hat das ISG empfohlen, auf der empirischen Grundlage des Pflegeberichts ein Maßnahmenkonzept zu entwickeln. Daraufhin haben die Spitzenver- bände der Freien Wohlfahrtspflege und die Sozial-Betriebe-Köln als relevante Träger der stationären Pflegeeinrichtungen, der ambulan- ten Pflegedienste, der Tagespflegeeinrichtungen sowie der niedrig- schwelligen Unterstützungsangebote für Senior*innen und Pflege- 200 9 Zusammenfassung und Empfehlungen bedürftige auf Grundlage ihrer Expertise einen Maßnahmenkatalog erstellt. Die Akteure sehen diesen als Beitrag zur Diskussion mögli- cher Lösungsansätze und Handlungsmöglichkeiten. Die Zusammen- stellung enthält sowohl bewährte Bausteine, die kurzfristig weiter- entwickelt und ausgebaut werden könnten, als auch neue Modelle. Die Vorschläge basieren auf dem Ansatz des Quartiersmanage- ments, d. h., sie haben Sozialraumbezug und sind nach Einschätzung der Akteure kostengünstig umzusetzen.81 Darüber hinaus lassen sich auf Basis der in diesem 3. Pflegebericht vorgestellten Bestandsaufnahme aus wissenschaftlicher Sicht fol- gende Handlungsempfehlungen ableiten, die im weiteren Prozess der Pflegeplanung zu diskutieren sind: (1) Auch zukünftig wird die ältere Bevölkerung, insbesondere die hochaltrige, in der Stadt Köln weiter zunehmen, damit zusam- menhängend ist auch mit einer steigenden Zahl an Menschen mit Pflegebedarf zu rechnen. Allein diese demografische Ent- wicklung macht es daher erforderlich, die pflegerische und pfle- geergänzende Versorgung weiter auszubauen. (2) Der Ausbau der Unterstützungsleistungen sollte unter Berück- sichtigung des Grundsatzes „ambulant und teilstationär vor sta- tionär“ erfolgen, d. h., das vielfältige Spektrum der ambulanten, teilstationären, wohnungsbezogenen und niedrigschwelligen Hilfen sollte vorrangig ausgebaut werden, um damit einen ver- stärkten Ausbau vollstationärer Angebote möglichst vermeiden zu können. Dennoch ist aufgrund des hohen Platzmangels im vollstationären Bereich eine Aufstockung der Kapazitäten auch in diesem Bereich nötig, wobei insbesondere die Zielgruppen in den Blick zu nehmen sind, auf die die derzeitigen Angebote nicht oder unzureichend eingestellt sind. (3) Die Aufgabe der kommunalen Pflegeplanung ist es, den Anbie- tern Anregungen zur Angebotsentwicklung zu geben, Planungs- grundlagen zur Verfügung zu stellen und ggf. die Ausrichtung der Angebotsentwicklung zu steuern. Aus den vorliegenden Ana- lysen ist für Anbieter ersichtlich, welche Angebote in welchen 81 Vgl. Liga Wohlfahrt Köln. Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Köln (2022): Workbook. Zukunft der Pflege. Eine Handlungs- empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrts- pflege und der SBK. 201 Bezirken weiterentwickelt werden sollten. Soweit die Stadt Köln selbst auch Anbieter ist, richten sich die Empfehlungen zur Wei- terentwicklung der Angebote auch direkt an sie. (4) Um im gewohnten Umfeld möglichst lange verbleiben zu kön- nen, ist es wichtig, dass bestimmte Angebote wohnortnah kon- zipiert werden. Dazu gehören insbesondere die Tagespflege, Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe im Bereich Freizeit und Engagement, Beratungsangebote, Angebote im gesundheitli- chen Bereich und altersgerechte Wohnangebote. Aber auch bei einem Aufenthalt in der Kurzzeitpflege oder bei einem Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung wünschen sich viele Pflege- bedürftige, in ihrem gewohnten Umfeld – in ihrem Stadtbezirk – bleiben zu können. Dementsprechend sollte bei der weiteren Angebotsplanung die derzeitige Verteilung der Kapazitäten auf die verschiedenen Stadtbezirke berücksichtigt werden (Stand: 2022). (5) Darüber hinaus gibt es Angebote, die nicht den gesundheitlichen und pflegerischen Versorgungsbereich betreffen, aber dennoch für die Wohn- und Lebensqualität der Senior*innen im Stadtteil relevant sind. Dazu gehören insbesondere Angebote zur De- ckung des alltäglichen Bedarfs wie z. B. Lebensmittelgeschäfte, Friseur, und die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Zur Abfrage der Bedarfe, zur Identifikation von Versorgungslücken und zur Vernetzung der Angebote im Sozialraum der Senior*in- nen haben sich altersgerechte Quartiersprojekte bewährt. Quar- tiersmanagement wird bereits in vielfältiger Form in der Stadt Köln umgesetzt. Hier ist eine langfristige Förderung sinnvoll, um die Arbeit weiterzuentwickeln und auf bereits gewonnenen Er- fahrungen aufzubauen. Wesentlicher Bestandteil der Quartiers- arbeit ist die Vernetzung der im Sozialraum relevanten Akteure. Die Vernetzung ist jedoch zeitaufwendig und bindet Ressourcen. Hier wäre es wünschenswert, wenn dies bei der Planung der Finanzierung berücksichtigt würde. Des Weiteren spielt im Be- reich der niedrigschwelligen Hilfen das Ehrenamt eine wichtige Rolle. Es scheint schwieriger zu werden, Menschen für kontinu- ierliches Engagement zu gewinnen, das Interesse besteht eher an punktuellem, projektbezogenem Engagement mit Eigenver- antwortung. Hier ist zu empfehlen, die Konzepte von freiwilligem Engagement zu überarbeiten und den Wünschen der Engagier- ten entsprechend anzupassen. Ehrenamt benötigt aber auch unterstützende Strukturen und hauptamtliche Begleitung, die finanziert werden müssen. 202 9 Zusammenfassung und Empfehlungen (6) Das Angebot der Tagespflege liegt deutlich unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt und sollte weiter ausgebaut werden. Bei einem Ausbau dieses Angebots ist zu berücksichtigen, dass es wohnortnah zur Verfügung stehen sollte und daher insbeson- dere in den Stadtbezirken ausgebaut werden sollte, die noch nicht über ein Angebot dieser Art verfügen (Innenstadt), bzw. in den Stadtbezirken, in denen die Versorgungsdichte noch unter dem Gesamtdurchschnitt liegt und damit besonders gering ist (Chorweiler, Kalk und Mülheim). (7) Das Angebot der solitären Kurzzeitpflege in der Stadt Köln liegt mit 0,1 solitären Kurzzeitpflegeplätzen unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt (0,4 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren), und in fünf der neun Stadtbezirke besteht noch kein Angebot an soli- tärer Kurzzeitpflege. Eingestreute Kurzzeitpflegeplätze stehen in allen Stadtbezirken zur Verfügung, sind aber häufig durch Dau- erpflegegäste belegt. Auch Expert*innen berichten über einen erheblichen Mangel in diesem Bereich, sodass ein deutlicher Ausbau der Kurzzeitpflege erfolgen sollte. Erstrebenswert wäre ein Ausbau im solitären Bereich, da diese Plätze besser einplan- bar sind. (8) Das Angebot an ambulanter Pflege erscheint im Landes- und Bundesvergleich unzureichend, wobei die Versorgungskapazi- täten ambulanter Pflegedienste bei der Umsetzung des Grund- satzes „ambulant und teilstationär vor stationär“ ein zentrales Kriterium darstellen. Dieses Angebot sollte daher stärker aus- gebaut werden. Hierbei sind die bereits jetzt festzustellenden Probleme bei der Gewinnung geeigneten Personals ein wesent- licher Grund für die nicht immer ausreichende Versorgungska- pazität. (9) Ob die Angebote an niedrigschwelligen haushaltsnahen Dienst- leistungen wie Hilfen im Haushalt, Mahlzeiten- und Fahrdienste ausreichend sind, ist wegen fehlender Vergleichszahlen an- hand des Angebotsverzeichnisses nicht zu beurteilen. Es kann jedoch festgehalten werden, dass die Nachfrage das Angebot übersteigt und die befragten Anbieter hier Versorgungseng- pässe sehen. Gerade auch, wenn zukünftig mit einer geringeren Unterstützungsmöglichkeit durch Angehörige zu rechnen ist, ist dieses Angebot weiter auszubauen. Gleiches gilt für Betreu- ungsangebote. Im Bereich Beratung und Information gibt es ein vielfältiges Angebot. Im Rahmen der Anbieterbefragung wurde angemerkt, dass die Angebote bei der Zielgruppe noch be- 203 kannter gemacht werden sollten. Wichtig ist, dass diese niedrig- schwelligen pflegeergänzenden Angebote wohnortnah in allen Stadtbezirken zur Verfügung stehen. (10) Das Angebot des Servicewohnens in der Stadt Köln erweist sich zwar im regionalen Vergleich als recht gut (soweit dies er- mittelt werden konnte), sollte jedoch als zentrales Element des vorstationären Bereichs weiterhin ausgebaut werden. Hierbei ist besonders auf die starke Ungleichverteilung zwischen den Kölner Stadtbezirken hinzuweisen. Während die Versorgung in drei Stadtbezirken deutlich unter dem stadtweiten Durchschnitt liegt (Lindenthal, Ehrenfeld und Chorweiler), ist die Versorgungs- dichte in anderen Stadtbezirken hingegen deutlich höher als der Stadtdurchschnitt (Rodenkirchen und Nippes). In Bezug auf das Wohnen mit Service ist dabei generell wichtig, dass die Be- treuungsangebote ein gutes Servicespektrum umfassen sowie transparent und individuell gestaltbar sind. Eine große Relevanz kommt hier der Preisgestaltung zu, denn diese Angebote sollten auch für ältere Menschen mit geringem Einkommen erschwing- lich sein.82 (11) Die Angebotsdichte der ambulant betreuten Wohngemein- schaften in der Stadt Köln scheint im Vergleich zu benachbarten Kommunen im bzw. über dem Durchschnitt zu liegen. Ein wei- terer Ausbau dieser Wohnform ist jedoch sehr zu befürworten, zumal sie sich an eine Zielgruppe wendet, die ohne dieses An- gebot wahrscheinlich auf vollstationäre Pflege angewiesen wäre. Zudem sollte jeder Stadtbezirk über ein eigenes Angebot an ambulanten Wohngemeinschaften verfügen, damit die Wohnort- nähe gewahrt bleibt. Hier ist auch zu beachten, dass sowohl der Aufbau einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft sowie ggf. deren Umnutzung bei veränderter Bedarfslage weitaus kurzfris- tiger und mit weniger Aufwand möglich ist als die Ausweitung oder der Neubau von stationären Einrichtungen. 82 Im Workbook „Zukunft der Pflege“ der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenver- bände der Freien Wohlfahrtspflege in Köln und der SBK wird in diesem Zusam- menhang die Umsetzung des „Bielefelder Modells“ vorgeschlagen. In bestehen- den Wohnquartieren werde barrierefreie Wohnungen angeboten, ein Wohncafé als Treffpunkt steht den Mieter*innen und der Nachbarschaft zur Verfügung. Im Quartier ist ein sozialer Dienstleister mit einem „Servicestützpunkt“ angesiedelt (rund um die Uhr präsent), auf dessen Hilfs- und Betreuungsangebote können alle Mieter*innen zurückgreifen, müssen diese aber nur im tatsächlichen Bedarfsfall bezahlen (Wohnen mit Versorgungssicherheit ohne Servicepauschale). 204 9 Zusammenfassung und Empfehlungen (12) Die gesundheitliche Versorgung in der Stadt Köln erscheint ver- gleichsweise gut und sollte aufrechterhalten werden. Die Ver- sorgung mit Krankenhausbetten liegt über dem Landes- und Bundesdurchschnitt. In vier Krankenhäusern gibt es geriatrische Abteilungen, dieser Bedarf wird zukünftig zunehmen. (13) In der Stadt Köln wird die ambulante Versorgung im Bereich der Sterbebegleitung von Palliativmediziner*innen und ambulanten Pflegediensten übernommen, die auch Palliativpflege anbieten. Des Weiteren gibt es drei Palliative-Care-Teams, die Palliativ- patient*innen mit hohem Versorgungsaufwand betreuen (SAPV). Die Stadt Köln verfügt zudem über zehn stationäre Hospize und Palliativstationen mit insgesamt 87 Plätzen sowie über zwölf An- gebote der ambulanten Hospizbetreuung in allen Stadtbezirken. Der Bedarf an Sterbebegleitung und Palliativversorgung rückt allerdings zunehmend ins Blickfeld, sodass fortlaufend zu prüfen ist, ob die hier erreichten Versorgungsstandards auch in Zukunft ausreichend sind. (14) Die derzeitige Versorgungsdichte im Bereich der stationären Pflege sollte unter Berücksichtigung eines weiteren Ausbaus der vorstationären Angebote bewertet werden. Die Stadt Köln weist im Vergleich zum Landes- und Bundesdurchschnitt eine niedrigere Versorgungsdichte auf, zurzeit sind die bestehenden Einrichtungen voll ausgelastet. Die geplanten Veränderungen der Platzkapazitäten in einigen Bezirken der Stadt werden insge- samt dazu führen, dass zukünftig 225 Plätze mehr zur Verfügung stehen, als derzeit vorhanden sind (Stand: Dezember 2022). Angesichts der demografischen Entwicklung ist allerdings damit zu rechnen, dass selbst bei einem Ausbau der vorstationären Versorgung zukünftig auch ein Bedarf an weiteren stationären Plätzen bestehen wird. Rechnerisch werden weitere rund 4.400 Plätze erforderlich sein, um im Jahr 2050 in Köln die derzeit auf Landesebene bestehende Versorgungsdichte zu erreichen. Wenn durch den Ausbau vorstationärer Angebote und die Um- setzung innovativer Versorgungsformen dieser rechnerische vollstationäre Zusatzbedarf halbiert werden könnte, würde mit dem dann moderaten Ausbau der vollstationären Pflege gleich- zeitig der Grundsatz „ambulant und teilstationär vor stationär“ erfüllt. 205 (15) Sofern ein Ausbau stationärer Angebote zu befürworten ist, sollte die Stadt Köln den Trägern den Kauf geeigneter und gut erschlossener Flächen erleichtern, soweit ihr dies möglich ist. Auch sollten die Möglichkeiten der Flächen- und Gebäudeum- nutzung geprüft werden. An verschiedenen Stellen wurde von der Öffnung der stationä- ren Einrichtungen für das Veedel und der Gestaltung als „Quar- tiershäuser“ gesprochen. Hier können Angebote der gesell- schaftlichen Teilhabe oder im Bereich Gesundheit, Beratung und Information auch für Bewohner*innen des Quartiers geöffnet werden. Des Weiteren kann sich um Kooperationen bemüht wer- den, sodass die Bewohner*innen der stationären Einrichtungen in Aktivitäten im Veedel eingebunden werden. Darüber hinaus sind ggf. auch Kooperationen im Bereich Pflege möglich, sodass hier Synergien genutzt werden können. In Fachdiskussionen wird immer häufiger diskutiert, dass die „Versäulung“ der An- gebotsformen in der Pflege, also die starre Trennung zwischen stationärer, teilstationärer und ambulanter Pflege, abgebaut und die Verzahnung der Angebote gestärkt werden müsste. Dadurch soll auch das Personal flexibler und effizienter eingesetzt wer- den können – im Hinblick auf den Fachkräftemangel ist dies ein wesentlicher Aspekt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass hierzu rechtliche Vorgaben und ggf. auch Gesetzesgrundlagen geändert werden müssten.83 (16) Bei allen Angeboten gilt es, alle Senior*innen und Pflegebe- dürftigen – insbesondere auch marginalisierte Gruppen – zu erreichen. Die Analyse der zu erwartenden demografischen Entwicklung zeigt, dass sich die Altersstruktur der Menschen mit internationaler Familiengeschichte an die der Menschen ohne internationale Familiengeschichte anpassen wird. Für diese Zielgruppe werden ggf. andere Konzepte, zumindest andere Zu- gangswege notwendig sein. Wie dargestellt wurde, gibt es dies- bezüglich bereits Ansätze. Im Rahmen der aktuellen Pflegepla- nung wurde auch zum Thema Erreichbarkeit und Unterstützung von LSBTIQ*-Senior*innen mit Expert*innen diskutiert. Auch hier gilt es, Bedürfnisse abzufragen und die Konzepte entspre- chend weiterzuentwickeln. Letztendlich sollte es darum gehen, dass die Unterstützungsleistungen allen Menschen offen stehen 83 Auch im Workbook „Zukunft der Pflege“ der Arbeitsgemeinschaft der Spitzen- verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Köln und der SBK wird angeregt, dass Ko- operationsverträge zwischen Anbietern der verschiedenen Versorgungsbereiche geschlossen werden. Ggf. sind hierfür Gesetzesänderungen nötig. 206 9 Zusammenfassung und Empfehlungen und dass im Bereich der Pflege eine bedarfsorientierte und personenzentrierte Pflege umgesetzt wird, denn Altenhilfe und Altenpflege sollen sich an den Individuen orientieren und ver- schiedene Biografieverläufe in den Blick nehmen – sie sollten diversitätssensibel sein. Dies schließt auch mit ein, dass eine entsprechende Schulung und Fortbildung der Mitarbeitenden erfolgt. (17) Die Bestandsaufnahme der pflegerischen und pflegeergänzen- den Angebote sollte fortlaufend aktualisiert und der Entwicklung der älteren Bevölkerung und des Pflegebedarfs gegenüberge- stellt werden. Dabei sollte die Pflegeplanung nicht nur darauf ausgerichtet sein, die derzeitige Versorgungsdichte auch bei sich verändernder Bevölkerungsstruktur konstant zu halten, son- dern vielmehr sollte eine Orientierung an den vom ISG empfoh- lenen Zielwerten langfristig zu einer verbesserten Versorgungs- lage beitragen. (18) Die kommunale Pflegeplanung der Stadt Köln sollte gem. § 7 Abs. 2 APG NRW in einen fortlaufenden Austausch mit den an- grenzenden Gebietskörperschaften eingebunden werden. Zur Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen sollte auf der em- pirischen Grundlage des Pflegeberichts ein Maßnahmenkonzept entwickelt werden. Neben unmittelbar dringlichen Aktivitäten sollten darin auch längerfristige Perspektiven der pflegerischen Entwick- lung aufgezeigt werden. 207 10 Anhang 208 10 Anhang 10 .1 Literaturverzeichnis Bertelsmann Stiftung; Kuratorium Deut- sche Altershilfe (Hrsg.; 2004): Leben und Wohnen im Alter, Band 5, Betreute Wohn- gruppen – Fallbeispiele und Adressenlis- te, Köln. Bertelsmann Stiftung; Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.; 2005): Leben und Woh- nen im Alter, Band 6, Betreute Wohngrup- pen – Arbeitshilfe für Initiatoren, Köln. Besselmann, K.; Sowinski, C.; Rückert, W. (2000): Qualitätshandbuch „Wohnen im Heim“ , Kuratorium Deutsche Altershilfe, Köln. Bundesministerium für Gesundheit (2003): Bezugs(personen)pflege – Personenzent- rierte Pflege auch in traditionellen Pflege- einrichtungen, Berlin. Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. (2022): Infoblatt 1. Die Häufigkeit von Demenzerkrankungen. 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Abrufbar unter: https:/ /www.zqp.de/wp- content/uploads/ZQP-Kurzbericht-Per- sonalmagel-Ambulant.pdf. 211 10 .2 T abellenverzeichnis Tabelle 1: Altersstruktur der Bevölkerung .................................................................................... 27 Tabelle 2: Altersquotient nach Stadtbezirken ............................................................................. 30 Tabelle 3: Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte ............................................. 34 Tabelle 4: Altersstruktur der Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte ........... 37 Tabelle 5: Entwicklung der Bevölkerung ab 60 Jahren ............................................................. 42 Tabelle 6: Pflegebedürftige und Pflegequoten ........................................................................... 45 Tabelle 7: Pflegebedürftige nach Art der Versorgung ............................................................... 50 Tabelle 8: Pflegebedürftige bis 2050 nach Altersgruppen ...................................................... 52 Tabelle 9: Pflegebedürftige in den Bezirken der Stadt Köln bis 2050 ................................... 54 Tabelle 10: Pflegebedürftige in den Bezirken der Stadt Köln im Jahr 2050 ........................ 55 Tabelle 11: Menschen mit Demenz in den Stadtbezirken ........................................................ 58 Tabelle 12: Menschen mit Demenz in der Stadt Köln bis 2050 .............................................. 59 Tabelle 13: Menschen mit Demenz in den Stadtbezirken bis 2050 ...................................... 60 Tabelle 14: Versorgung durch ambulante Dienste ..................................................................... 72 Tabelle 15: Angebote der Tagespflege .......................................................................................... 80 Tabelle 16: Angebote der Tagespflege im Zeitvergleich ........................................................... 82 Tabelle 17: Angebote der Kurzzeitpflege ...................................................................................... 87 Tabelle 18: Angebote der vollstationären Pflege ........................................................................ 93 Tabelle 19: Angebote der vollstationären Pflege im Zeitvergleich ......................................... 95 Tabelle 20: Niedrigschwellige Angebote ...................................................................................... 108 Tabelle 21: Gesundheitsversorgung: Hausärztliche Praxen und Apotheken ....................... 121 Tabelle 22: Gesundheitsversorgung: Kliniken ............................................................................. 122 Tabelle 23: Sterbebegleitung .......................................................................................................... 125 Tabelle 24: Wohnen mit Service ..................................................................................................... 131 Tabelle 25: Ambulant betreute Wohngemeinschaften ............................................................. 138 Tabelle 26: Übersicht zur pflegerischen Angebotsstruktur im Vergleich ............................. 148 Tabelle 27: Stadt Köln – benachbarte Gebietskörperschaften ............................................... 151 Tabelle 28: Zukünftiger Entwicklungsbedarf in ausgewählten Bereichen – Variante (a) ... 153 Tabelle 29: Zielwerte einer guten Versorgungsdichte ............................................................... 155 Tabelle 30: Zukünftiger Entwicklungsbedarf in ausgewählten Bereichen – Variante (b) ... 158 Tabelle 31: Versorgung im Stadtbezirk Innenstadt .................................................................... 162 Tabelle 32: Versorgung im Stadtbezirk Rodenkirchen .............................................................. 165 Tabelle 33:Versorgung im Stadtbezirk Lindenthal ..................................................................... 168 Tabelle 34: Versorgung im Stadtbezirk Ehrenfeld ...................................................................... 170 Tabelle 35: Versorgung im Stadtbezirk Nippes ........................................................................... 172 Tabelle 36: Versorgung im Stadtbezirk Chorweiler ................................................................... 175 Tabelle 37: Versorgung im Stadtbezirk Porz ................................................................................ 177 Tabelle 38: Versorgung im Stadtbezirk Kalk ................................................................................ 179 Tabelle 39: Versorgung im Stadtbezirk Mülheim ........................................................................ 182 Tabelle 40: Zukünftiger Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken Variante (a) ................. 184 Tabelle 41: Zukünftiger Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken Variante (b) ................. 185 212 10 .3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Kölner Stadtbezirke und Stadtteile ....................................................................... 15 Abbildung 2: Altersstruktur der Bevölkerung in der Stadt Köln .............................................. 29 Abbildung 3: Bevölkerung nach Alter und Geschlecht ............................................................. 29 Abbildung 4: Struktur der Bevölkerung mit und ohne internationale Familiengeschichte ........................................................................................... 35 Abbildung 5: Altersstruktur der Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte ..... 36 Abbildung 6: Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Köln 2010 bis 2022 .......................... 38 Abbildung 7: Entwicklung der älteren Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte ...................................................................................................................... 39 Abbildung 8: Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Köln bis 2050 ..................................... 41 Abbildung 9: Pflegebedürftige nach Altersgruppe und Geschlecht ..................................... 46 Abbildung 10: Pflegebedürftige nach Art der Leistung ............................................................ 47 Abbildung 11: Pflegebedürftige nach Art der Versorgung und Pflegegrad ......................... 49 Abbildung 12: Menschen mit Demenz nach Altersgruppe und Geschlecht ....................... 57 Abbildung 13: Entwicklung von Pflegebedarf und Demenz in der Stadt Köln .................... 61 Abbildung 14: Bezieher*innen der Hilfe zur Pflege .................................................................... 63 Abbildung 15: Ausgaben der Hilfe zur Pflege .............................................................................. 64 Abbildung 16: Ausgaben der Hilfe zur Pflege pro Leistungsbezieher*in .............................. 64 Abbildung 17: Pflegerische und ergänzende Angebote im Überblick ................................... 67 Abbildung 18: Kategorien des Monitoring Stadtentwicklung ................................................. 70 Abbildung 19: Sitz der ambulanten Pflegedienste in der Stadt Köln ..................................... 73 Abbildung 20: Lage der Tagespflegeeinrichtungen in der Stadt Köln ................................... 81 Abbildung 21: Lage der Kurzzeitpflegeeinrichtungen in der Stadt Köln ............................... 88 Abbildung 22: Lage der stationären Pflegeeinrichtungen in der Stadt Köln ....................... 94 Abbildung 23: Senior*innen, die in „altengerechten“ Wohnungen wohnen ........................ 129 Abbildung 24: Lage der Wohnungen mit Service in der Stadt Köln ....................................... 132 213 Die Oberbürgermeisterin Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Titelbild iStock/Drazen Zigic Satz rheinsatz, Köln Druck SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH, SBK Druckerei 13/50/100/05.2024 -
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 3286/2024 Freigabedatum 15.01.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Priorisierung von Pflege in Verfahren von Stadtentwicklung und Stadtplanung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt 1. den sogenannten Baustein 1: Vorrangige Vergabe städtischer Grundstücke für den Geschosswohnungsbau durch Bestellung von Erbbaurechten (1304/2020), der bereits Kindertagesstätten berücksichtigt, um Objekte für Pflegeeinrichtun- gen zu ergänzen und entsprechend den Kindertagesstätten zu privilegieren. 2. im Rahmen der Vermarktung unbebauter, städtischer Grundstücke bei Kon- zeptvergaben gemäß des Grundsatzbeschlusses zur Vergabe städtischer Grundstücke - Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzept- qualität (1775/2016) Pflegeeinrichtungen sowie die Schaffung von Wohnraum für Senior*innen und Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Dabei sind neben vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen gleichfalls Einrichtungen der solitären Kurzzeitpflege sowie der Tages- und gegebenenfalls Nachtpflege zu berücksichtigen. Unterausschuss Wohnen 20.01.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 23.01.2025 Liegenschaftsausschuss 27.01.2025 Gesundheitsausschuss 28.01.2025 Bauausschuss 03.02.2025 Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025 Rat 13.02.2025 2 3. Bei Bebauungsplanverfahren und/oder Großprojekten (bestehend aus mehre- ren Bebauungsplanverfahren) mit einem Gesamtvolumen ab 500 Wohneinhei- ten ist zukünftig die Unterbringung einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung mit einer Größe von 80 bis 120 Plätzen (Anforderung nach § 6 der Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (Wohn- und Teilhabege- setz-Durchführungsverordnung - WTG DVO)) einzuplanen und verpflichtend umzusetzen. Über unter Abwägung aller Interessen dringend erforderliche Ab- weichungen im Einzelfall entscheidet die Verwaltung in Abstimmung der Berei- che Soziales, Arbeit und Senioren, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Statis- tik, Liegenschaften, Vermessung und Kataster und der Wohnungsbauleit- stelle/Dezernat VI. Eine Ausweisung zweckgebundener Grundstücke für Einrichtungen, die unter- schiedliche Versorgungsangebote (zum Beispiel stationäre Pflege, Service- Wohnen, Kurzzeitpflege) miteinander kombinieren, wird ausdrücklich befürwor- tet. Dieser Beschluss gilt ab Bekanntmachung im Amtsblatt und ist abhängig von der Entwicklung des Versorgungsgrades in Köln nach zehn Jahren im Rahmen einer Evaluation zu überprüfen. Hierbei ist insbesondere die Schwelle von 500 Wohneinheiten zu überprüfen. Der Beschlusspunkt Nr. 3 gilt auch für bereits laufende Bebauungsplanverfahren vor dem formellen Beteiligungsverfahren (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB). Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung 4. mit der Entwicklung und Anwendung eines standardisierten Verfahrens zur Standortsuche für Pflegeeinrichtungen. Hierbei sollen die jeweils im aktuellen Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln dargestellten Bedarfe in den Stadtbezirken zugrunde gelegt werden. Für vollstationäre Dauerpflegeein- richtungen sind die im Bericht dargestellten gesamtstädtischen Bedarfe zu- grunde zu legen. 5. zu prüfen, ob im Rahmen des § 4 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen - APG NRW, der die kommunale Pflicht zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung vorsieht, darüber hinaus Möglichkeiten bestehen, überregionale Kooperationen aufzubauen, um die Bedarfe der Kölner Stadtentwicklung mit den Bedarfen umliegender ländlicher Räume in Einklang zu bringen und eine überregionale pflegerische Struktur sicherzustellen. 3 Begründung: Der demografische Wandel der kommenden Jahre und Jahrzehnte stellt die Stadt Köln vor große Herausforderungen in unterschiedlichen kommunalen Handlungsfel- dern. Die Anzahl älterer und insbesondere hochaltriger Menschen und ihr Anteil an der Bevölkerung steigen stetig an. Mit zunehmendem Alter gehen Beeinträchtigungen der Gesundheit und ein erhöhtes Risiko der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit einher. Zu- künftig werden mehr Menschen in der Stadt Köln Pflegeleistungen benötigen und auf Unterstützungsangebote angewiesen sein. Hierzu zählen ambulante und teilstationäre Versorgungsangebote, wie auch stationäre Pflegeeinrichtungen und Wohnungen, die für Bewohner*innen mit Hilfe- und Pflegebedarf jeder Altersgruppe geeignet sind. Gemäß § 4 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, eine den örtlichen Pflege- und Versorgungs- bedarfen entsprechende Angebotsstruktur sicherzustellen. Um dieser Strukturverantwortung nachzukommen, erstellt die Stadt Köln zweijährig Berichte zur kommunalen Pflegeplanung gemäß § 7 APG NRW. Diese beinhalten eine Bestandsaufnahme der Angebote, sowie eine Analyse, ob qualitativ und quantita- tiv ausreichend Angebote zur Verfügung stehen. Daraus wird abgeleitet, ob und gege- benenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind. Basierend auf den Vorausberechnungen der Bevölkerungsentwicklung des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik zeigt der Dritter Bericht zur Kommunalen Pflegepla- nung der Stadt Köln eine Zunahme der Gesamtbevölkerung bis zum Jahr 2050 um 4 %. Dabei steigt die Zahl der älteren Menschen ab 60 Jahren im gleichen Zeitraum überproportional um 16 %. Für die Gruppe der Einwohner*innen zwischen 70 und 79 Jahren wird ein Zuwachs von 14 % erwartet. Der stärkste Anstieg wird für die Gruppe der Hochaltrigen ab 80 Jahren erwartet. Zwischen 2022 und 2050 wird mit einem Zu- wachs um 34 % gerechnet. Der Anteil dieser Altersgruppe an der Bevölkerung wird dadurch von 5,8 % auf 7,7 % im Jahr 2050 steigen. Der starke Anstieg der älteren und insbesondere der hochaltrigen Bevölkerung führt dazu, dass auch die Bevölkerungsgruppen zunehmen werden, die von Hilfe- und Pfle- gebedürftigkeit sowie von Demenz betroffen sein werden, da in dieser Altersgruppe das Risiko der Pflegebedürftigkeit besonders hoch ist. Der Bedarf an Unterstützungs- angeboten und Pflegeleistungen wird somit in den kommenden Jahren weiter stark ansteigen. Die Stadt Köln geht bis 2050 von einem Anstieg der Pflegebedürftigen um 19 % und bei den Menschen mit Demenz von 26 % aus. Diese gestiegenen Bedarfe erfordern ein gut ausgebautes Netz an Pflege- und Unter- stützungsleistungen, das auf die spezifischen Bedarfslagen dieser Zielgruppen ausge- richtet sein muss. Um vor dem Hintergrund der anzunehmenden Bevölkerungsent- wicklung die aktuelle Versorgungsdichte an pflegerischen Angeboten aufrechtzuerhal- ten, ist in sämtlichen Versorgungsbereichen ein Ausbau der aktuell bestehenden Ka- pazitäten in der Stadt Köln erforderlich. Demnach werden – um die aktuelle, bereits nicht auskömmliche, Versorgungsdichte auf gleichbleibendem Niveau zu erhalten – bis zum Jahr 2050 insgesamt 2.445 zu- sätzliche Plätze der vollstationären Pflege benötigt (aktuell 7.250), sowie 190 weitere Kurzzeitpflegeplätze (aktuell 564) und 129 weitere Plätze der Tagespflege (aktuell 4 384). Darüber hinaus wird der Bedarf an Plätzen in ambulanten Wohngemeinschaften von aktuell 176 auf 235 Plätze wachsen, was einem Entwicklungsbedarf von 59 Plät- zen entspricht. Der Bedarf an Plätzen im Bereich Service-Wohnen (betreutes Woh- nen) wird sich voraussichtlich von aktuell 3.639 Plätzen um 1.226 erhöhen. Zusätzlich werden weitere etwa 1.370 Fachkräfte bei den ambulanten Pflegediensten benötigt. Der Dritte Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln definiert darüber hinaus Zielwerte für eine gute Versorgungsdichte, die auf der Grundlage überregiona- ler Vergleiche, der aktuellen Fachdiskussion und unter Berücksichtigung der spezifi- schen Situation vor Ort beruhen. Hiernach ist eine Steigerung der Kapazitäten bis zum Jahr 2050 in allen Versorgungsbereichen in folgendem Umfang erforderlich: Vollstationäre Pflege: 4.403 Plätze Kurzzeitpflege: 713 Plätze Tagespflege: 722 Plätze Ambulante Wohngemeinschaften: 250 Plätze Service-Wohnen: 2.403 Plätze Ambulante Pflegedienste: 2.327 Fachkräfte Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 09.07.2019 (AN/0907/2019) die Verwal- tung beauftragt, bei der Stadtentwicklung die Belange pflegebedürftiger Menschen hinsichtlich des Bedarfs an stationären Plätzen zu berücksichtigen und dabei zu prü- fen wie städtische Grundstücke für den Bau von stationären Dauerpflegeeinrichtun- gen gesichert werden können. ob und wie bei neuen Flächenentwicklungen Grundstücke auch für den Pflege- heimbau gesichert werden können. wie die Baugenehmigungsverfahren für Projekte beschleunigt werden können. Eine Untersuchung von Potentialflächen durch das Amt für Liegenschaften, Vermes- sung und Kataster der Stadt Köln fiel negativ aus. Dies wurde dem Ausschuss für So- ziales, Seniorinnen und Senioren am 22.09.2022 mitgeteilt (2983/2022). Folgende Gründe wurden identifiziert: Mangel an geeigneten Grundstücken Bedarfskonkurrenz zum ebenfalls bedeutsamen Feld Wohnungs-, Kita - und Schulbau, wobei stationäre Pflege ebenso wie ambulant begleitete barrierefreie Angebote, insbesondere des Service-Wohnens sozialrechtlich auch unter Woh- nen fallen Der Umstand, dass sich die meisten (Potential-)Flächen für Wohnen und somit der überwiegende Teil der (Potential-)Flächen für Pflege in Privateigentum be- finden Kein bestehendes Planungsrecht für die identifizierten (Potential-)Flächen Keine bestehende Verpflichtung, Bedarfe pflegerischer Versorgung bei der Ent- wicklung neuer Flächen und Gebiete zu berücksichtigen. Bereits der Zweite Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln aus dem Jahr 2021 zeigt in sämtlichen Versorgungsbereichen einen dringenden Handlungsbe- darf auf. Der dritte Bericht bestätigt nun, dass sich der Trend sehr hoher Entwick- lungsbedarfe vor allem im Bereich der vollstationären Pflege sowie der Kurzzeitpflege fortsetzt. 5 Der wesentliche Grund für die fehlende Bautätigkeit wird in den vom Land gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen zur Refinanzierung gesehen: Die geänderte Refi- nanzierung für Neubauten (vollstationär und Kurzzeitpflege) des Landes NRW legte die Laufzeit für Abschreibungen auf 50 Jahre neu fest (zuvor 25 Jahre). Für Einrich- tungen, für die vor dem 01.07.2008 ein Antrag auf Abstimmung des Raumprogramms gestellt wurde, galt die alte Regelung. Viele Träger konnten dies für sich nutzen. Auf- grund der schlechteren Refinanzierung ab 2008 kam es in den Folgejahren überwie- gend zum Erliegen der Bautätigkeiten. Um diesem Trend entgegenzuwirken und wirkungsorientierte Lösungen für die The- menbereiche Flächen/Immobilien, Personal und Innovation zu erarbeiten, wurde das Projekt Zukunft Pflege Köln unter Federführung des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren eingerichtet. Im Kontext Flächen und Immobilien hat der Rat der Stadt Köln hierzu am 10.11.2022 mit AN1928/2022 beschlossen, dass verstärkt Maßnahmen zur Beseitigung des Grundstücksmangels zur Errichtung von Einrichtungen der stationären Pflege einzulei- ten sind. Insbesondere soll(en) den Trägern der Pflege Grundstücke zur Errichtung von Einrichtungen der stati- onären Pflege angeboten werden, gegebenenfalls im Wege des Erbbaurechts. geprüft werden, inwieweit zum Beispiel im Rahmen der Bauleitplanung Einrich- tungen der stationären Pflege vorgegeben werden können. geprüft werden, inwieweit z.B. im Rahmen des Kooperativen Baulandmodells grundsätzlich mehr senior*innengerechter Wohnraum und Wohnraum für Men- schen mit Spezialbedarfen auch in kleineren Einheiten und eingestreut vorge- sehen werden kann. bereits bei der Konzeptvergabe für städtische Liegenschaften Einrichtungen des Senior*innenwohnens und der stationären Pflege einbezogen werden. Die Oberbürgermeisterin hat hierzu am 12.07.2023 das Dezernat für Soziales, Ge- sundheit und Wohnen beauftragt, einen dezernatsübergreifenden Prozess unter Betei- ligung des Dezernats für Bauen und Planen, des Dezernats für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften und des Dezernats für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisie- rung und Regionales sowie gegebenenfalls weiterer externer Stakeholder zu etablie- ren, mit dem Ziel, geeignete Gebäude und Flächen für Pflegeeinrichtungen zu suchen. Daraus resultierend haben bereits sieben Sitzungen der dezernatsübergreifenden Steuerungsgruppe stattgefunden und es wurde eine Befragung der in Köln ansässi- gen und/oder tätigen Anbietenden von Pflegedienstleistungen (private und städtische Träger, sowie Träger der freien Wohlfahrtspflege) durchgeführt. Diese haben zu fol- genden Erkenntnissen geführt: Bei den meisten Investierenden und Trägern von Pflegedienstleistungen be- steht Interesse zu bauen, jedoch finden sich oft keine geeigneten Grundstücke. Geeignete Grundstücke werden häufig zu Preisen angeboten, die für Anbie- tende von Pflegedienstleistungen betriebswirtschaftlich nicht darstellbar sind. Fehlendes Planungsrecht und fehlende Nutzungsbindungen erschweren die Suche nach geeigneten Flächen und Grundstücken. Pflegeangebote sind in der Regel nicht einzeln, sondern nur als sogenannter Versorgungsmix refinanzierbar. Der Bau einer stationären Pflegeeinrichtung ist 6 häufig nur in Kombination mit angrenzendem Service-Wohnen und Kurzzeit- pflege wirtschaftlich darstellbar. Eine Quote, ab welcher Größe ein Planungsgebiet verbindlich eine Pflegeein- richtung vorsehen muss, ist notwendig, um dem bevorstehenden Mangel an Pflegeplätzen vorzubeugen. Hierbei sollte die Kombination unterschiedlicher Versorgungsangebote auf den im jeweiligen Gebiet auszuweisenden Flächen ermöglicht werden. Grundstückssuchläufe können eine hilfreiche flankierende Maßnahme darstel- len, um dem Mangel an Flächen für unterschiedliche Pflegeangebote entge- genzuwirken. Voraussetzung dafür ist eine anschließende enge Zusammenar- beit zwischen Verwaltung und Trägern. Dies führt zu dem Schluss, dass 1. der Themenkomplex Flächen/Immobilien zur Berücksichtigung bestehender und zukünftiger Bedarfe der pflegerischen Versorgung in der Stadt Köln einen übergeordneten Stellenwert hat. 2. eine verbindliche Berücksichtigung der Bedarfe an pflegerischer Versorgung in der Stadt Köln nur über veränderte dezernatsübergreifende Verwaltungspro- zesse der Bereiche Stadtentwicklung, Liegenschaften, Stadtplanung und Sozia- les zu erreichen ist. Deshalb sind bei der Umsetzung der hiermit beschlossenen und beauftragten Maß- nahmen die im jeweils aktuellen Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln dargestellten Entwicklungsbedarfe zugrunde zu legen. Hierzu bietet sich ein standardisiertes Verfahren an, bei denen die Bedarfe der unterschiedlichen Pflegean- gebote und Versorgungsformen, präventiver, sozialräumlicher sowie wohn- und quar- tiersbedarfsgerechter Versorgung bis 2050 und der grundsätzliche pflegerische Ver- sorgungsbedarf zugrunde gelegt und daraus Anforderungen an das jeweilige Konzept festgelegt werden. Die kommunale Pflegeplanung der Stadt Köln, wie auch bundesweite Berichte zur Be- völkerungsentwicklung zeigen, dass die Bevölkerung in städtischen Gebieten zunimmt und zugleich, demografisch bedingt, altert. Allein bis 2050 werden 27 % aller Köl- ner*innen über 60 Jahre und 7,7 % der Kölner*innen über 80 Jahre alt sein. Mit dem Aufbau überregionaler Kooperationsmodelle zur Gebietsentwicklung und Si- cherstellung von finanzierbaren sozialen Leistungsangeboten, insbesondere der pflegerischen Versorgung ländlicher (kommunaler, sozial- und) wirtschaftlicher Infrastruktur Arbeitsplätzen für Fachkräfte im ländlichen Raum zur Verringerung von Pendel- aufkommen Schaffung von Erholungsräumen für Familien, insbesondere für Besuche von Angehörigen in Pflegeeinrichtungen können neue Gebietsentwicklungsmodelle, insbesondere auch zur Sicherung einer bedarfsgerechten sozialen und pflegerischen Versorgung etabliert werden. 7 Der Stadt Köln muss es gelingen, mittel- bis langfristig bestehende Angebote der pfle- gerischen Versorgung sowie die Wohnangebote für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen zu sichern, weiterzuentwickeln und den jeweiligen Bedarfen ent- sprechend auszubauen. Dabei müssen alle Versorgungsangebote optimal verzahnt werden, damit für Senior*innen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in den Quar- tieren Bedingungen geschaffen werden, die ein würdevolles, inklusives und selbstbe- stimmtes Leben ermöglichen. Begründung der Dringlichkeit Das Projekt Zukunft Pflege Köln wurde ins Leben gerufen, um im Kontext Pflege Maß- nahmen zur Verbesserung der bestehenden Situation einzuleiten und Innovationen zu fördern. Als Ziel des Projekts für das Jahr 2024 wurde die Einbringung einer Vorlage in den Rat festgelegt, um verstärkt Maßnahmen zur Beseitigung des Grundstücks- mangels zur Errichtung von Einrichtungen der stationären Pflege einleiten zu können. Diese Vorlage wurde in dezernatsübergreifender Abstimmung erarbeitet. Die umfang- reiche Koordination zwischen insgesamt acht beteiligten Dezernaten und den zugehö- rigen Dienststellen konnte erst im Dezember 2024 abgeschlossen werden. Zur Verbesserung der Situation in der Pflege ist die Einbringung der Vorlage in die be- treffenden Fachausschüsse und nachfolgend in die Ratssitzung am 13.02.2025 zwin- gend erforderlich, um zeitnah die nächste Phase des Projekts für das Jahr 2025 einlei- ten zu können und so Verzögerungen zu vermeiden. Anlagen Dritter Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln (Die Anlage kann im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden.) -
Anlage 2 Top 5.2_Auszug aus dem Beschlussprotokoll
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Geschäftsführung Gesundheitsausschuss Frau Niemeyer Telefon: (0221) 221 23820 Fax: (0221) E-Mail: Sabine.Niemeyer@STADT- KOELN.DE Datum: 31.01.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 29. Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 28.01.2025 öffentlich 5.2 Priorisierung von Pflege in Verfahren von Stadtentwicklung und Stadt- planung 3286/2024 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt 1. den sogenannten Baustein 1: Vorrangige Vergabe städtischer Grundstücke für den Geschosswohnungsbau durch Bestellung von Erbbaurechten (1304/2020), der bereits Kindertagesstätten berücksichtigt, um Objekte für Pflegeeinrichtun- gen zu ergänzen und entsprechend den Kindertagesstätten zu privilegieren. 2. im Rahmen der Vermarktung unbebauter, städtischer Grundstücke bei Kon- zeptvergaben gemäß des Grundsatzbeschlusses zur Vergabe städtischer Grundstücke - Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzept- qualität (1775/2016) Pflegeeinrichtungen sowie die Schaffung von Wohnraum für Senior*innen und Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Dabei sind neben vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen gleichfalls Einrichtungen der solitären Kurzzeitpflege sowie der Tages- und gegebenenfalls Nachtpflege zu berücksichtigen. 3. Bei Bebauungsplanverfahren und/oder Großprojekten (bestehend aus mehre- ren Bebauungsplanverfahren) mit einem Gesamtvolumen ab 500 Wohneinhei- ten ist zukünftig die Unterbringung einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung mit einer Größe von 80 bis 120 Plätzen (Anforderung nach § 6 der Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (Wohn- und Teilhabege- setz-Durchführungsverordnung - WTG DVO)) einzuplanen und verpflichtend umzusetzen. Über unter Abwägung aller Interessen dringend erforderliche Ab- weichungen im Einzelfall entscheidet die Verwaltung in Abstimmung der Berei- che Soziales, Arbeit und Senioren, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Statis- tik, Liegenschaften, Vermessung und Kataster und der Wohnungsbauleit- stelle/Dezernat VI. Eine Ausweisung zweckgebundener Grundstücke für Einrichtungen, die unter- schiedliche Versorgungsangebote (zum Beispiel stationäre Pflege, Service- Wohnen, Kurzzeitpflege) miteinander kombinieren, wird ausdrücklich befürwor- tet. Dieser Beschluss gilt ab Bekanntmachung im Amtsblatt und ist abhängig von der Entwicklung des Versorgungsgrades in Köln nach zehn Jahren im Rahmen einer Evaluation zu überprüfen. Hierbei ist insbesondere die Schwelle von 500 Wohneinheiten zu überprüfen. Der Beschlusspunkt Nr. 3 gilt auch für bereits laufende Bebauungsplanverfahren vor dem formellen Beteiligungsverfahren (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB). Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung 4. mit der Entwicklung und Anwendung eines standardisierten Verfahrens zur Standortsuche für Pflegeeinrichtungen. Hierbei sollen die jeweils im aktuellen Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln dargestellten Bedarfe in den Stadtbezirken zugrunde gelegt werden. Für vollstationäre Dauerpflegeein- richtungen sind die im Bericht dargestellten gesamtstädtischen Bedarfe zu- grunde zu legen. 5. zu prüfen, ob im Rahmen des § 4 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen - APG NRW, der die kommunale Pflicht zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung vorsieht, darüber hinaus Möglichkeiten bestehen, überregionale Kooperationen aufzubauen, um die Bedarfe der Kölner Stadtentwicklung mit den Bedarfen umliegender ländlicher Räume in Einklang zu bringen und eine überregionale pflegerische Struktur sicherzustellen. Wird aufgrund von Beratungsbedarf in die nächste Sitzung verschoben. Die Vorlage soll auch der StadtAG Queerpolitik zur Verfügung gestellt werden. -
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 3286/2024 Stand: 07.05.2026 Sachstandsbericht Priorisierung von Pflege in Verfahren von Stadtentwicklung und Stadtplanung Beschluss (nach Änderungsantrag AN/0421/2025 aus der Ratssitzung vom 03.04.2025): Der Rat der Stadt Köln beschließt 1. den sogenannten Baustein 1: Vorrangige Vergabe städtischer Grundstücke für den Ge- schosswohnungsbau – die ausdrücklich nicht für den Schulbau geeignet sind – durch Be- stellung von Erbbaurechten (1304/2020), der bereits Kindertagesstätten berücksichtigt, um Objekte für Pflegeeinrichtungen zu ergänzen und entsprechend den Kindertagesstät- ten zu privilegieren. Kindertagesstätten und Servicewohnen/Pflegeeinrichtungen sollen weiterhin explizit auch zusammen und sich ergänzend gedacht werden. 2. .im Rahmen der Vermarktung unbebauter, städtischer Grundstücke bei Konzeptvergaben gemäß dem Grundsatzbeschluss zur Vergabe städtischer Grundstücke - Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität (1775/2016) Pflegeeinrichtungen so- wie die Schaffung von Wohnraum für Senior*innen und Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Dabei sind neben vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen gleichfalls Einrichtungen der solitären Kurzzeitpflege sowie der Tages- und gegebenenfalls Nacht- pflege zu berücksichtigen. 3. Bei Bebauungsplanverfahren und/oder Großprojekten (bestehend aus mehreren Bebau- ungsplanverfahren) mit einem Gesamtvolumen ab 500 Wohneinheiten ist zukünftig vor- rangig die Unterbringung einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung mit einer Größe von 80-120 Plätzen einzuplanen und verpflichtend umzusetzen. Sollten sich für solche Projekte nachweislich keine Träger bzw. Betreiber*innen finden, sind insbesondere die Planung und Realisierung teilstationärer Angebote (z.B. Tagespflege) und nachrangig auch von ambulanten Wohnformen (z.B. Ambulante Wohngemeinschaften, Pflege-Wohn- gemeinschaften, Service-Wohnen) umsetzen. Hierbei sind die in der jeweils aktuellen kommunalen Pflegeplanung ermittelten gesamtstädtischen Bedarfe an diesen Versor- gungsangeboten, sowie in der Stellungnahme der Verwaltung, zu berücksichtigen. Eine Ausweisung zweckgebundener Grundstücke für Einrichtungen, die unterschiedliche Versorgungsangebote (zum Beispiel stationäre Pflege, ServiceWohnen, Kurzzeitpflege) miteinander kombinieren, wird ausdrücklich befürwortet. Dieser Beschluss gilt ab Bekanntmachung im Amtsblatt und ist abhängig von der Entwick- lung des Versorgungsgrades in Köln nach fünf Jahren im Rahmen einer Evaluation zu überprüfen. Hierbei ist insbesondere die Schwelle von 500 Wohneinheiten zu überprüfen. Der Beschlusspunkt Nr. 3 gilt auch für bereits laufende Bebauungsplanverfahren vor dem Vorgabenbeschluss. 4. Bei Bauvorhaben unterhalb der Größenordnung von 500 Wohneinheiten (WE) bzw. grö- 2 ßeren Bauvorhaben nach §34 Baugesetzbuch (BauGB; 80 WE), wird die Verwaltung be- auftragt, mit den Investoren auf freiwilliger Basis und möglichen Betreibern Realisierungs- möglichkeiten für Stationäre Pflege, Ambulante Wohngemeinschaften, Pflege-Wohnge- meinschaften, Service-Wohnen zu realisieren. 5. Ein gemeinsames Forum/ eine gemeinsame Veranstaltung unter Beteiligung des kommu- nalen Trägers und der freien gemeinnützigen Träger von stationärer/teilstationärer Pflege zu veranstalten, um sich dort über mögliche Umsetzungskonzepte und deren Re-/Finan- zierungen auszutauschen. 6. mit der Entwicklung und Anwendung eines standardisierten Verfahrens zur Standortsuche für Pflegeeinrichtungen. Hierbei sollen die jeweils im aktuellen Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln dargestellten Bedarfe in den Stadtbezirken zugrunde gelegt werden. Für vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen sind die im Bericht dargestellten ge- samtstädtischen Bedarfe zugrunde zu legen. 7. zu prüfen, ob im Rahmen des § 4 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen - APG NRW, der die kommunale Pflicht zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung vor- sieht, darüber hinaus Möglichkeiten bestehen, überregionale Kooperationen aufzubauen, um die Bedarfe der Kölner Stadtentwicklung mit den Bedarfen umliegender ländlicher Räume in Einklang zu bringen und eine überregionale pflegerische Struktur sicherzustel- len. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Beschlusspunkt Nr. 1 und Nr. 2 sind umgesetzt. Die Federführung liegt jeweils beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster. Sofern geeignete Flächen gefunden werden, erar- beitet die Verwaltung Vorschläge für entsprechende Vergaben. Die Anwendung des Be- schlusspunktes Nr. 2 erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung und Statis- tik, dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren sowie dem Stadtplanungsamt. Beschlusspunkt Nr. 3 ist umgesetzt. Die Federführung der Anwendung der neuen Regelungen obliegt dem Stadtplanungsamt. Zur Klärung spezifischer baulicher Vorgaben bei der Realisie- rung insbesondere von stationären Pflegeeinrichtungen erfolgt die Zusammenarbeit mit dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren in einem standardisierten Verfahren. Das Amt für Sozia- les, Arbeit und Senioren hat hierzu eine Prozessbeschreibung zur Definition einer möglichen koordinierenden Rolle zur Einbindung von Pflegeunternehmen bei den Großprojekten ab 500 Wohneinheiten erarbeitet. Beschlusspunkt Nr. 4 ist umgesetzt. Dieser Beschlusspunkt sieht keine Verpflichtung zur Rea- lisierung von Pflege bei Projekten nach § 34 Baugesetzbuch oder unterhalb der Größenord- nung von 500 Wohneinheiten vor. Damit Pflege dennoch mitgedacht wird, werben das Stadt- planungsamt und das Bauaufsichtsamt bei Investoren für Vorhaben im Bereich Pflege. Zur Unterstützung dieser Tätigkeiten entwickelt das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren einen Gesprächsleitfaden sowie entsprechende Checklisten, die den Vorhabenträgern zur Verfü- gung gestellt werden und künftig im Anhang von Satzungsbeschlüssen aufgeführt werden können. Die Federführung der Umsetzung des Beschlusspunktes 5 obliegt dem Amt für Soziales, Ar- beit und Senioren. In Zusammenarbeit mit dem kommunalen Träger und den freien gemein- nützigen Trägern erfolgt der Planungsauftakt im zweiten Quartal 2026. Die Durchführung der Veranstaltung ist für das erste Halbjahr 2027 geplant. Art und Größe der Veranstaltung sind derzeit noch nicht geklärt, da keine Mittel für die Durchführung zur Verfügung stehen. 3 Beschlusspunkt Nr. 6 wird bereits umgesetzt. Dies erfolgt im Rahmen der Entwicklung des Wohnungsbauprogramms 2.0 unter Federführung des Amtes für Stadtentwicklung und Statis- tik. Hierbei werden die einzelnen Potenzialflächen stadträumlich im Zusammenhang betrach- tet, so dass entstehende Infrastruktur- und Daseinsvorsorgeanforderungen (z. B. Mobilität, Schul- und Pflegebedarf) mitgedacht und frühzeitig koordiniert werden können. Hierdurch kön- nen Planungsprozesse in ihrer Priorisierung und Durchführung unterstützt werden und ein Wohnungsbauprogramm im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung der Kölner Perspekti- ven 2030+ aufgebaut werden. Für die Umsetzung des Beschusspunktes Nr. 7 ist das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren zuständig. Hierzu wird aktuell überprüft, inwieweit mit den umliegenden Kommunen kooperiert werden kann, um der gesetzlichen Verpflichtung nach § 4 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalens (APG NRW) nachzukommen, eine auskömmliche Pflegeinfrastruktur sicherzustellen. Nächste Schritte: Zur Umsetzung des Beschlusspunktes Nr. 5 wird aktuell ein Termin mit Vertreter*innen der frei gemeinnützigen Träger sowie dem kommunalen Träger koordiniert, der voraussichtlich im Mai oder Juni 2026 stattfinden wird. Dieser dient der Klärung grundsätzlicher Fragestellungen nach Zielgruppe und zu erzielender Wirkung. Zur Umsetzung des Beschlusspunktes Nr. 7 erfolgt aktuell die Abstimmung mit der Rechtstelle des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 11.12.2026
Beratungsverlauf
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20.01.2025
TOP 3.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum behandelt -
13.03.2025
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum behandelt -
17.03.2025
TOP 2.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum behandelt -
18.03.2025
TOP 5.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum behandelt -
27.03.2025
TOP 6.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum behandelt
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