A-R/0027/2014
Die erfolgreiche Schulsozialarbeit in Münster muss weitergeführt werden!
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Originalantrag
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0027/2014 Ratsantrag nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates 26.08.2014 Der Rat möge beschließen: 1. Die Schulsozialarbeit im Sinne der Bildung- und Teilhabe wird in 2015 wie im bisherigen Umfang weitergeführt. Zur Deckung der Finanzierung in 2015 sollen u.a. die bisher noch nicht verausgabten Bundesmittel für Schulsozialarbeit sowie ggfs. noch nicht zweckentsprechend verausgabten Mittel zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) aus 2011 eingesetzt werden. Hierzu wird die Verwaltung NOCH VOR den Etatberatungen transparent machen, wie viel Restmittel vorhanden sind. 2. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, z eitnah ein Konzept über Weiterführung der Finanzierung, Umfang und konzeptionelle Ausrichtung und Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit im Sinne des BuT vorzulegen. Begründung: Über das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung sind seit 2011 in Münster 21,25 Schulsozialarbeiterstellen entstanden. Das hat zu einer qualitativen und quantitativen Weiterentwicklung des Handlungsfeldes Schulsozialarbeit geführt: Der Schulsozialarbeit im Bildungs- und Teilhabepaket ist es gelungen, das Existenzminimum an Bildung und Teilhabe für viele Kinder und Jugendliche in Münster zu sichern. Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Münster in den vergangenen Jahren vorbildhaft erfolgt. Die bereitgestellten Bundesmittel wurden im Gegensatz zu fast allen anderen kreisfreien Städten in NRW in Münster im vollen Umfang zweckgerichtet für die betroffenen Kinder und Jugendlichen investiert. Die sehr gute und engagierte Schulsozialarbeit in Münster hat dieses positive Ergebnis allerdings überhaupt erst möglich gemacht. Die Schulsozialarbeit muss deshalb auch über das Jahr 2014 hinaus weiterfinanziert werden! Es muss daher sichergestellt werden, dass auch in den nachfolgenden Jahren für alle bedürftigen Kinder und Jugendlichen eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und sozio-kulturellen Leben erreichbar wird. Auch zukünftig ist einen bedarfsgerechte Umsetzung des BuT notwendig Kinder und Jugendliche von Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben einen Rechtsanspruch auf u. a. folgende Leistungen: Mittagsverpflegung, Lernförderung, Leistungen zur Teilhabe (Vereinsbeiträge, Musikunterricht, Teilnahme an Freizeiten u. ä.), eintägige und mehrtägige Schulausflüge und Klassenfahrten, Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Darüber hinaus erhalten Schüler*innen in benachteiligten Lebenslagen Unterstützung durch Schulsozialarbeiter*innen. In Münster wurden 2013 hierfür rd. 2,78 Mio. EUR aufgewendet. Dem Bericht des Sozialministeriums NRW zur Mittelverwendung für die Schulsozialarbeit in den Jahren 2011-13 ist zu entnehmen, dass die Stadt Münster bei den Bundesmitteln für die Schulsozialarbeit Anfang 2014 noch über Restmittel von rd. 1,943 Mio. EUR verfügte. Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Windthorststr. 7 48143 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 ratsfraktion@ gruene-muenster.de www.gruene -muenster.de „Die erfolgreiche Schulsozialarbeit in Münster muss weitergeführt werden! “ 2 Da der Bund seine Fördermittel mit Ablauf des Jahres 2013 eingestellt hat, hatte die Stadt die Finanzierung der Schulsozialarbeit für 2014 (Vergleich Mittelabfluss 2013: 1.078.280 €) aus eigenen Mitteln übernommen. Eine engagierte Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes zahlt sich aus! Im Rahmen der jährlichen Revision zu Festsetzung Bundesbeteiligung zur Finanzierung des BuT werden die tatsächlich zweckgerichteten Aushaben hierfür errechnet und die tatsächlichen Ausgaben der Kommunen erstattet. Damit hierzu zukünftig eine kommunalscharfe Abrechnung erfolgen kann, beabsichtigt die Landesregierung in NRW hierzu die notwendige Gesetzesänderung vorzunehmen. Dies ermöglicht Kommunen und Kreisen, die wie Münster das BuT intensiv umgesetzt haben auch zukünftig entsprechende Bundesmittel zu akquirieren. Um dies zu erreichen ist aber weiterhin eine engagierte Schulsozialarbeit notwendig. Auch um die Arbeit in Münster zur Umsetzung des BuT in den kommenden Jahren noch weiterentwickeln zu können, ist Ende 2013 im ASGAf vereinbart worden, dass die Verwaltung einen Untersuchungsbericht erarbeitet mit dem Ziel, festzustellen ob die in Münster angebotene Bildungs- und Teilhabeleistungen bedarfsgerecht sind und welche Wirkungen mit den Leistungen erzielt werden. Die Verwaltung hatte angekündigt, den Untersuchungsbericht Ende 2014 im ASGAf (zukünftig: ASSGVAf) vorzulegen. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist nur mit Unterstützung der Schulsozialarbeit bedarfsgerecht umsetzbar! Die bisherigen Erfahrungen zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Münster zeigen deutlich, dass die seit 2011 neu geschaffenen Stellen zur Schulsozialarbeit hierzu dringend gebraucht und sinnvoll eingesetzt werden. Über die üblichen Vorkehrungen im Sozialverfahren wie der Beratung oder dem Hinwirkungsgebot hinaus sind weitere Maßnahmen und Aktivitäten notwendig , damit diese Rechtsansprüche der Kinder und Jugendlichen verwirklicht werden können und die Leistungen bei ihnen ankommen. Hierzu gehört, dass soziale Arbeit im Zugang zu den Familien angeboten wird. Mit der SGB II – geförderten Schulsozialarbeit sollen über frühe und zielgerichtete Hilfen insbesondere Kinder aus sogenannten bildungsfernen Haushalten ein verbesserter Zugang zu Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Aus der Berichtsvorlage V/0388/2013 zur Schulsozialarbeit nach dem BuT ist zu entnehmen, dass folgendes Leistungsspektrum mit den beteiligten Schulen und Trägern vereinbart worden ist: Informations-, Beratungs- und Vermittlungsleistungen - Vermittlung und Anregung von Leistungen aus dem B ildungs- und Teilhabepaket - Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangeb ote für teilhabeberechtigte Schüler*innen und deren Eltern / Erziehungsberechtigte - Individuelle Unterstützung bei der Beantragung vo n Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket - Einzelfallbezogene Motivation und Begleitung zur Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket - aufsuchende Elternarbeit - Vermittlung von ergänzenden finanziellen Hilfen, Stiftungsfonds oder Unterstützungsangeboten (Bsp. Mitmachkinder, Mitmachpaten) - Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket für Träger aus Jugendhilfe, Musik, Kultur und Sport - Unterstützung im Übergang zur weiterführenden Sch ule bzw. im Übergang von Schule - Beruf - Ermittlung von Bedarfen und Planung präventiver A ngebote gegen Bildungsarmut und zur Förderung der Inklusion 3 Mögliche Kooperations- und Vernetzungsleistungen - Gewinnung von Vereinen und weiteren Kooperationsp artnern (im Stadtteil) - Kooperation mit außerschulischen Bildungsträgern, Sportvereinen, Kulturbetrieben, Freizeiteinrichtungen - Teilnahme an Schul-, Lehrer-, Klassen- und pädago gischen Konferenzen und Arbeitskreisen - Teilnahme an Stadtteilarbeitskreisen - Kooperation mit dem Jobcenter und dem Sozialamt - Vernetzung der Angebote der Jugend- und Schulsozi alarbeit - Initiierung, Steuerung, Begleitung und Förderung von Projekten - Planung und Durchführung präventiver Angebote geg en Bildungsarmut und zur Förderung der Inklusion - Auf- bzw. Ausbau vorhandener Präventionsketten (z . B. im Übergang Kita - Schule) - Förderung der Kooperation freier Träger und Schul e - Gewinnung von neuen Partnern und Vereinen - Themenbezogene Informationsveranstaltungen für Sc hüler*innen, Eltern, Fachkräfte der Jugendhilfe, Sportvereine etc. und des Schulkollegiums - Themenbezogene Informationsveranstaltungen für Ko operationspartner / Multiplikatoren - Kooperation mit weiteren, an der Schule tätigen s ozialpädagogischen Fachkräften (Jugendhilfe an Schulen, im Ganztagsbereich, Übergang Schule - Beruf etc.) zur Weiterentwicklung und Abstimmung des sozialpädagogischen Angebots - Mitwirkung im schulübergreifenden Arbeitskreis de r BuT-Schulsozialarbeit. gez. Christoph Kattentidt gez. Otto Reiners gez. Jutta Möllers gez. Helga Bennink gez. Susanne Dähne gez. Gerhard Joksch gez. Annette Kemper gez. Raimund Köhn gez. Anne Naegels gez. Dr. Didem Ozan gez. Carsten Peters gez. Tim Rohleder gez. Sylvia Rietenberg gez. Dr. Rita Stein-Redent
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Windthorststraße 7
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0027/2014
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 28.08.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37