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A-R/0027/2014

Die erfolgreiche Schulsozialarbeit in Münster muss weitergeführt werden!

Antrag an den Rat 28.08.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2014, TOP 39.1

Originalantrag

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Originalantrag

8538 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0027/2014  
Ratsantrag  nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates 
 
 
 
 
26.08.2014 
 
 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Die Schulsozialarbeit im Sinne der Bildung- und Teilhabe wird in 2015 wie im 
bisherigen Umfang weitergeführt. Zur Deckung der Finanzierung in 2015 sollen u.a. 
die bisher noch nicht verausgabten Bundesmittel für Schulsozialarbeit sowie ggfs. 
noch nicht zweckentsprechend verausgabten Mittel zur Umsetzung des Bildungs- und 
Teilhabepaketes (BuT) aus 2011 eingesetzt werden. Hierzu wird die Verwaltung 
NOCH VOR den Etatberatungen transparent machen, wie viel Restmittel vorhanden 
sind. 
2. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, z eitnah ein Konzept über 
Weiterführung der Finanzierung, Umfang und konzeptionelle Ausrichtung und 
Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit im Sinne des BuT vorzulegen. 
 
Begründung: 
Über das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung sind seit 2011 in Münster 
21,25 Schulsozialarbeiterstellen entstanden. Das hat zu einer qualitativen und 
quantitativen Weiterentwicklung des Handlungsfeldes Schulsozialarbeit geführt: Der 
Schulsozialarbeit im Bildungs- und Teilhabepaket ist es gelungen, das Existenzminimum 
an Bildung und Teilhabe für viele Kinder und Jugendliche in Münster zu sichern.  
Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Münster in den vergangenen Jahren 
vorbildhaft erfolgt. Die bereitgestellten Bundesmittel wurden im Gegensatz zu fast allen 
anderen kreisfreien Städten in NRW in Münster im vollen Umfang zweckgerichtet für die 
betroffenen Kinder und Jugendlichen investiert. Die sehr gute und engagierte 
Schulsozialarbeit in Münster hat dieses positive Ergebnis allerdings überhaupt erst möglich 
gemacht. Die Schulsozialarbeit muss deshalb auch über das Jahr 2014 hinaus 
weiterfinanziert werden! Es muss daher sichergestellt werden, dass auch in den 
nachfolgenden Jahren für alle bedürftigen Kinder und Jugendlichen eine angemessene 
Teilhabe am gesellschaftlichen und sozio-kulturellen Leben erreichbar wird.  
Auch zukünftig ist einen bedarfsgerechte Umsetzung des BuT notwendig 
Kinder und Jugendliche von Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, den Kinderzuschlag oder Wohngeld 
beziehen, haben einen Rechtsanspruch auf u. a. folgende Leistungen: Mittagsverpflegung, 
Lernförderung, Leistungen zur Teilhabe (Vereinsbeiträge, Musikunterricht, Teilnahme an 
Freizeiten u. ä.), eintägige und mehrtägige Schulausflüge und Klassenfahrten, Ausstattung 
mit persönlichem Schulbedarf. Darüber hinaus erhalten Schüler*innen in benachteiligten 
Lebenslagen Unterstützung durch Schulsozialarbeiter*innen.  
In Münster wurden 2013 hierfür rd. 2,78 Mio. EUR aufgewendet. 
Dem Bericht des Sozialministeriums NRW zur Mittelverwendung für die Schulsozialarbeit 
in den Jahren 2011-13 ist zu entnehmen, dass die Stadt Münster bei den Bundesmitteln für 
die Schulsozialarbeit Anfang 2014 noch über Restmittel von rd. 1,943 Mio. EUR verfügte. 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL  
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
„Die erfolgreiche Schulsozialarbeit in Münster muss 
weitergeführt werden! “

2 
 
Da der Bund seine Fördermittel mit Ablauf des Jahres 2013 eingestellt hat, hatte die Stadt 
die Finanzierung der Schulsozialarbeit für 2014 (Vergleich Mittelabfluss 2013: 1.078.280 €) 
aus eigenen Mitteln übernommen.  
Eine engagierte Umsetzung  des Bildungs- und Teilhabepaketes zahlt sich aus! 
Im Rahmen der jährlichen Revision zu Festsetzung Bundesbeteiligung zur Finanzierung 
des BuT werden die tatsächlich zweckgerichteten Aushaben hierfür errechnet und die 
tatsächlichen Ausgaben der Kommunen erstattet. Damit hierzu zukünftig eine 
kommunalscharfe Abrechnung erfolgen kann, beabsichtigt die Landesregierung in NRW 
hierzu die notwendige Gesetzesänderung vorzunehmen. Dies ermöglicht Kommunen und 
Kreisen, die wie Münster das BuT intensiv umgesetzt haben auch zukünftig entsprechende 
Bundesmittel zu akquirieren. Um dies zu erreichen ist aber weiterhin eine engagierte 
Schulsozialarbeit notwendig. 
Auch um die Arbeit in Münster zur Umsetzung des BuT in den kommenden Jahren noch 
weiterentwickeln zu können, ist Ende 2013 im ASGAf vereinbart worden, dass die 
Verwaltung einen Untersuchungsbericht erarbeitet mit dem Ziel, festzustellen ob die in 
Münster angebotene Bildungs- und Teilhabeleistungen bedarfsgerecht sind und welche 
Wirkungen mit den Leistungen erzielt werden. Die Verwaltung hatte angekündigt, den 
Untersuchungsbericht Ende 2014 im ASGAf (zukünftig: ASSGVAf) vorzulegen. 
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist nur mit Unterstützung der Schulsozialarbeit 
bedarfsgerecht umsetzbar!  
Die bisherigen Erfahrungen zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Münster 
zeigen deutlich, dass die seit 2011 neu geschaffenen Stellen zur Schulsozialarbeit hierzu 
dringend gebraucht und sinnvoll eingesetzt werden. Über die üblichen Vorkehrungen im 
Sozialverfahren wie der Beratung oder dem Hinwirkungsgebot hinaus sind weitere 
Maßnahmen und Aktivitäten notwendig , damit diese Rechtsansprüche der Kinder und 
Jugendlichen verwirklicht werden können und die Leistungen bei ihnen ankommen. Hierzu 
gehört, dass soziale Arbeit im Zugang zu den Familien angeboten wird. Mit der SGB II – 
geförderten Schulsozialarbeit sollen über frühe und zielgerichtete Hilfen insbesondere 
Kinder aus sogenannten bildungsfernen Haushalten ein verbesserter Zugang zu Bildung 
und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.  
Aus der Berichtsvorlage V/0388/2013 zur Schulsozialarbeit nach dem BuT ist zu 
entnehmen, dass folgendes Leistungsspektrum mit den beteiligten Schulen und Trägern 
vereinbart worden ist: 
 
Informations-, Beratungs- und Vermittlungsleistungen  
 
- Vermittlung und Anregung von Leistungen aus dem B ildungs- und Teilhabepaket  
- Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangeb ote für teilhabeberechtigte 
Schüler*innen und deren Eltern / Erziehungsberechtigte  
- Individuelle Unterstützung bei der Beantragung vo n Leistungen aus dem Bildungs- und 
Teilhabepaket  
- Einzelfallbezogene Motivation und Begleitung zur Inanspruchnahme von Leistungen 
aus dem Bildungs- und Teilhabepaket  
- aufsuchende Elternarbeit  
- Vermittlung von ergänzenden finanziellen Hilfen, Stiftungsfonds oder 
Unterstützungsangeboten (Bsp. Mitmachkinder, Mitmachpaten)  
- Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket für  Träger aus Jugendhilfe, Musik, 
Kultur und Sport  
- Unterstützung im Übergang zur weiterführenden Sch ule bzw. im Übergang von Schule 
- Beruf  
- Ermittlung von Bedarfen und Planung präventiver A ngebote gegen Bildungsarmut und 
zur Förderung der Inklusion

3 
 
 
Mögliche Kooperations- und Vernetzungsleistungen  
 
- Gewinnung von Vereinen und weiteren Kooperationsp artnern (im Stadtteil)  
- Kooperation mit außerschulischen Bildungsträgern,  Sportvereinen, Kulturbetrieben, 
Freizeiteinrichtungen  
- Teilnahme an Schul-, Lehrer-, Klassen- und pädago gischen Konferenzen und 
Arbeitskreisen  
- Teilnahme an Stadtteilarbeitskreisen  
- Kooperation mit dem Jobcenter und dem Sozialamt  
- Vernetzung der Angebote der Jugend- und Schulsozi alarbeit  
- Initiierung, Steuerung, Begleitung und Förderung von Projekten  
- Planung und Durchführung präventiver Angebote geg en Bildungsarmut und zur 
Förderung der Inklusion  
- Auf- bzw. Ausbau vorhandener Präventionsketten (z . B. im Übergang Kita - Schule)  
- Förderung der Kooperation freier Träger und Schul e  
- Gewinnung von neuen Partnern und Vereinen  
- Themenbezogene Informationsveranstaltungen für Sc hüler*innen, Eltern, Fachkräfte 
der Jugendhilfe, Sportvereine etc. und des Schulkollegiums  
- Themenbezogene Informationsveranstaltungen für Ko operationspartner / 
Multiplikatoren  
- Kooperation mit weiteren, an der Schule tätigen s ozialpädagogischen Fachkräften 
(Jugendhilfe an Schulen, im Ganztagsbereich, Übergang Schule - Beruf etc.) zur 
Weiterentwicklung und Abstimmung des sozialpädagogischen Angebots  
- Mitwirkung im schulübergreifenden Arbeitskreis de r BuT-Schulsozialarbeit.  
 
gez. Christoph Kattentidt 
gez. Otto Reiners 
gez. Jutta Möllers 
 
gez. Helga Bennink 
gez. Susanne Dähne 
gez. Gerhard Joksch 
gez. Annette Kemper 
gez. Raimund Köhn 
gez. Anne Naegels 
gez. Dr. Didem Ozan 
gez. Carsten Peters 
gez. Tim Rohleder 
gez. Sylvia Rietenberg 
gez. Dr. Rita Stein-Redent

Beratungsverlauf (1)

10.09.2014 Rat
TOP 39.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Aktenzeichen
A-R/0027/2014
Typ
Antrag an den Rat
Datum
28.08.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37