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1359/2026

Beantwortung einer Anfrage AN/0650/2026 - Sachstand ehemalige LEG Siedlung in Köln-Höhenhaus

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.05.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.06.2026, TOP 7.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3172 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 1359/2026 
Freigabedatum 12.05.2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.06.2026 
 
Beantwortung einer Anfrage AN/0650/2026 - Sachstand ehemalige LEG Siedlung in 
Köln-Höhenhaus 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 21.04.2026 hat die Fraktion Die Linke 
nachfolgende Anfrage (AN/0650/2026) gestellt: 
 
1. Wie sieht die Begleitung des Projektes durch die Stadt Köln aus?  
 
2. Wird sich der im März 2026 vom Rat der Stadt Köln beschlossene „Bauturbo“ auf die 
Baumaßnahmen am Schlebuscher Weg usw.in Höhenhaus auswirken und wenn ja in 
welcher Weise?  
 
3. Was genau bedeutet es für die verbliebenen Mieter*innen, dass die bestehenden Miet-
verträge ihre Gültigkeit behalten?  
 
4. Hat sich die Anzahl der leerstehenden Wohnungen im vergangenen Jahr noch erhöht, 
indem weitere Mieter*innen freiwillig auszogen oder dazu aufgefordert wurden, wie es 
in der GAG Siedlung in Köln-Stammheim der Fall ist?  
 
5. Ist schon absehbar in wie sich der Anteil der Grünflächen in der Siedlung durch den 
Neubau von Mehrfamilienhäusern, aber auch durch die zu errichtenden Reihenhäuser 
reduzieren wird und wenn ja, wie hoch ist dieser Anteil? 
 
 
Beantwortung der Verwaltung: 
 
Zu 1: Das Stadtplanungsamt unterstützt die Vorhabenträgerin in einem wöchentlichen Jour 
Fixe bei der Erstellung der Unterlagen für die Veröffentlichung des Bebauungsplans und bei 
der Koordination mit den anderen betroffenen Dienststellen. 
 
Zu 2: Der Bauturbo kommt für dieses Projekt nicht in Frage, da sich die Investorin zu sehr kur-
zen Umsetzungsfristen (3-5 Jahre für das Gesamtprojekt) verpflichten müsste. Durch die be-
stehende Vermietung in den Bauabschnitten 2 und 3 gäbe es keine angemessene Möglichkeit 
die Mietenden umzusiedeln. 
 
Zu 3: In diesem Fall war gemeint, dass beim Wechsel der Eigentümerin der Grundstücke 
2025 von der LEG zu Sahle Wohnen alle bestehenden Mietverträge übernommen wurden und 
niemand auf Grund des Wechsels gekündigt wurde.

2 
 
Zu 4: Die Anzahl an leerstehenden Wohnungen hat sich nicht erhöht und es gab keine Auffor-
derungen zum Auszug. Nach dem Abschluss des Bebauungsplanverfahrens soll als erstes 
der Bauabschnitt 1 im Süden realisiert werden, der bereits leergezogen ist. Daher besteht der-
zeit keine Notwendigkeit des Umzugs bei den bestehenden Mietenden. 
 
Zu 5: Das derzeitige Quartier ist in den 60er Jahren mit Zeilenbauten in einer sehr geringen 
Dichte mit einer GRZ von 0,2 errichtet worden. Nach dem Gebot der Innen- vor Außenent-
wicklung und dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden wurde mit dem Auf-
stellungsbeschluss vom 16.05.2019 beschlossen, statt einer Sanierung der Siedlung eine 
Nachverdichtung durch Neubauten zu entwickeln. Daher sieht der neue Entwurf eine Verdich-
tung mit einer GRZ von ca. 0,5 vor. Es entstehen jedoch auch öffentliche Grünflächen und 
Spielplätze sowie begrünte Freiräume zwischen den Häusern. Zusätzlich befindet sich eine 
öffentliche Grünfläche westlich direkt im Anschluss an das Plangebiet und fußläufig der Wald 
im Osten.

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Schlebuscher Weg

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Details

Aktenzeichen
1359/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.05.2026
Erstellt
06.05.2026 14:28