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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 36 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Beantwortung einer Anfrage AN/0650/2026 - Sachstand ehemalige LEG Siedlung in Köln-Höhenhaus

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1359/2026 vom 13.05.2026

Stand: Am 22.06.2026 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 1359/2026 Freigabedatum 12.05.2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.06.2026 Beantwortung einer Anfrage AN/0650/2026 - Sachstand ehemalige LEG Siedlung in Köln-Höhenhaus In der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 21.04.2026 hat die Fraktion Die Linke nachfolgende Anfrage (AN/0650/2026) gestellt: 1. Wie sieht die Begleitung des Projektes durch die Stadt Köln aus? 2. Wird sich der im März 2026 vom Rat der Stadt Köln beschlossene „Bauturbo“ auf die Baumaßnahmen am Schlebuscher Weg usw.in Höhenhaus auswirken und wenn ja in welcher Weise? 3. Was genau bedeutet es für die verbliebenen Mieter*innen, dass die bestehenden Miet- verträge ihre Gültigkeit behalten? 4. Hat sich die Anzahl der leerstehenden Wohnungen im vergangenen Jahr noch erhöht, indem weitere Mieter*innen freiwillig auszogen oder dazu aufgefordert wurden, wie es in der GAG Siedlung in Köln-Stammheim der Fall ist? 5. Ist schon absehbar in wie sich der Anteil der Grünflächen in der Siedlung durch den Neubau von Mehrfamilienhäusern, aber auch durch die zu errichtenden Reihenhäuser reduzieren wird und wenn ja, wie hoch ist dieser Anteil? Beantwortung der Verwaltung: Zu 1: Das Stadtplanungsamt unterstützt die Vorhabenträgerin in einem wöchentlichen Jour Fixe bei der Erstellung der Unterlagen für die Veröffentlichung des Bebauungsplans und bei der Koordination mit den anderen betroffenen Dienststellen. Zu 2: Der Bauturbo kommt für dieses Projekt nicht in Frage, da sich die Investorin zu sehr kur- zen Umsetzungsfristen (3-5 Jahre für das Gesamtprojekt) verpflichten müsste. Durch die be- stehende Vermietung in den Bauabschnitten 2 und 3 gäbe es keine angemessene Möglichkeit die Mietenden umzusiedeln. Zu 3: In diesem Fall war gemeint, dass beim Wechsel der Eigentümerin der Grundstücke 2025 von der LEG zu Sahle Wohnen alle bestehenden Mietverträge übernommen wurden und niemand auf Grund des Wechsels gekündigt wurde. 2 Zu 4: Die Anzahl an leerstehenden Wohnungen hat sich nicht erhöht und es gab keine Auffor- derungen zum Auszug. Nach dem Abschluss des Bebauungsplanverfahrens soll als erstes der Bauabschnitt 1 im Süden realisiert werden, der bereits leergezogen ist. Daher besteht der- zeit keine Notwendigkeit des Umzugs bei den bestehenden Mietenden. Zu 5: Das derzeitige Quartier ist in den 60er Jahren mit Zeilenbauten in einer sehr geringen Dichte mit einer GRZ von 0,2 errichtet worden. Nach dem Gebot der Innen- vor Außenent- wicklung und dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden wurde mit dem Auf- stellungsbeschluss vom 16.05.2019 beschlossen, statt einer Sanierung der Siedlung eine Nachverdichtung durch Neubauten zu entwickeln. Daher sieht der neue Entwurf eine Verdich- tung mit einer GRZ von ca. 0,5 vor. Es entstehen jedoch auch öffentliche Grünflächen und Spielplätze sowie begrünte Freiräume zwischen den Häusern. Zusätzlich befindet sich eine öffentliche Grünfläche westlich direkt im Anschluss an das Plangebiet und fußläufig der Wald im Osten.

Beratungsverlauf

  1. 22.06.2026

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.1.5, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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