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Nachfrage zum 31. Bericht zur Situation Geflüchteter bzgl. nicht sichtbarer Behinderungen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1726/2021 vom 24.08.2021

Stand: Am 20.09.2021 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 24.08.2021 1726/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 24.08.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 20.09.2021 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 08.10.2021 Nachfrage zum 31. Bericht zur Situation Geflüchteter bzgl. nicht sichtbarer Behinderungen Herr Intveen, sachkundiger Einwohner auf Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpoli- tik, bittet um Beantwortung folgender Fragen zum 31. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln (Vor- lage 0980/2021): Wie wird sichergestellt, dass Geflüchtete mit nicht sichtbaren Behinderungen erkannt werden und entsprechende Unterstützungsangebote erhalten? Welche Hilfsangebote können diesen Menschen mit nicht sichtbaren Behinderungen gemacht werden, die, bedingt durch Fluchterfahrung und Herkunft, vor zusätzlichen Problemen stehen (Gewalt- und Fluchterfahrung, daraus resultierende Traumata, Sprachbarriere, psychische Er- krankungen etc.)? Wie bewertet die Verwaltung zu diesem Aspekt die Höhe des Bedarfs und der bereitstehen- den Ressourcen? Werden die Ressourcen in der Verwaltung und bei den beauftragten Hilfsorganisationen und Partnern als ausreichend eingestuft und wie wird diese Einschätzung hergeleitet? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung dankt Herrn Intveen für die Fragen zur Unterbringung von Geflüchteten mit nicht sichtbaren Behinderungen. Die Stadt Köln hat es sich zum Ziel gesetzt, dass alle Geflüchteten, die Köln zugewiesen werden, nicht nur mit einer Unterkunft versorgt werden, sondern dass diese Unter- kunft auch soweit es die bestehenden Unterbringungsressourcen zulassen, den individuellen Bedar- fen der Menschen entspricht. Integration und Inklusion müssen Hand in Hand gehen. Erkennen von Bedarfen Zum Aufgabengebiet der in den Unterkünften für Geflüchtete tätigen Fachkräfte der Sozialen Arbeit gehört die Erkennung von Unterbringungsbedarfen bei bestehenden besonderen gesundheitlichen und/oder familiären Bedarfen. Einige hierfür wichtige Informationen sind den persönlichen Daten zu entnehmen, zum Beispiel das Alter der unterzubringenden Personen (Menschen über 65, Minderjäh- rige) oder die Familienstruktur (minderjährige Kinder in der Familie, Alleinerziehende, Alleinreisende). 2 Andere, für eine adäquate Unterbringung wichtige Eigenschaften der unterzubringenden Person sind für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit augenfällig. Darunter fallen fortgeschrittene Schwangerschaften und sichtbare Behinderungen, die mit bestimmten Anforderungen an die Unterkunft einhergehen (zum Beispiel Barrierefreiheit bei Rollstuhlnutzung). Mit Stand vom 31.12.2020 stehen an 20 Standorten barrierefreie Unterkünfte für Geflüchtete mit Mo- bilitätseinschränkung zur Verfügung. Die Zahl der untergebrachten Geflüchteten, die auf einen Roll- stuhl angewiesen sind, kann mit 0,52% beziffert werden. Derzeit sind alle diese Geflüchteten adäquat untergebracht. Um nicht sichtbare Behinderungen oder medizinische Bedarfe bei der Unterbringung berücksichtigen zu können, die noch nicht von anderer Stelle (etwa in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes) er- fasst und verarbeitet bzw. weitergegeben werden durften, ist es erforderlich, dass die unterzubrin- genden Menschen sich an die Fachkräfte wenden und die eigenen Bedarfe benennen. Die strengen Vorschriften des Gesundheitsdatenschutzes (u.a. Art. 9 EU-DSGVO1) erlauben keine systematische umfassende Abfrage und Erfassung der gesundheitlichen Situation seitens der Verwaltung, wenn der primäre Zweck der Datenerfassung die Unterbringung der geflüchteten Person und keine medizini- schen Behandlung ist.2 Ein Mitteilen nicht unmittelbar erkennbarer Behinderungen oder medizinischer Hintergründe erfolgt nur in wenigen Fällen in den Erstgesprächen zur Aufnahme in das Unterbringungssystem der Stadt Köln. Die Mitarbeitenden weisen darauf hin, dass freiwillig Angaben zu gesundheitlichen Einschrän- kungen oder Behinderungen gemacht werden können. Oftmals geschieht dies aber erst, wenn zwischen den Mitarbeitenden des Sozialen Dienstes, des Ge- sundheitsamtes oder der Träger und den Geflüchteten ein Vertrauensverhältnis entstehen konnte. Die Fachkräfte des Sozialen Dienstes sind daher darauf angewiesen, dass sich die Menschen ihnen mitteilen und auf körperliche und/oder psychische Erkrankungen, Behinderungen, Traumatisierungen, die Betroffenheit von Menschenhandel, das Überleben von Folter und/oder Vergewaltigung sowie Schwangerschaften in einem frühen Stadium oder einen LSBTIQ*-Hintergrund hinweisen und deren Erfassung ausdrücklich zustimmen. Das Erkennen von Bedarfen aufgrund nicht sichtbarer Behinderungen bereits im Erstgespräch ist durch Herrn Intveens Nachfrage verstärkt in den Fokus der Verwaltung gerückt. Die Verwaltung dankt Herrn Intveen für die Anregung. Es wird geprüft, wie der Prozess der Erstaufnahme dahingehend weiter verbessert werden kann. In den Erstgesprächen soll künftig noch aktiver auf die Möglichkeit der Berücksichtigung von besonderen Bedarfen hingewiesen werden. Nach der Erstaufnahme werden die Geflüchteten in wiederkehrenden Beratungsgesprächen darüber informiert und dazu motiviert, besondere Bedarfe zu äußern. Bei Vorliegen einer besonderen Schutz- bedürftigkeit oder medizinischer Bedarfe wird die Unterbringung grundsätzlich individuell geklärt. Wird ein Bedarf, der sich beispielsweise aus einer Behinderung ergibt, erst nach bereits erfolgter Unter- bringung offenkundig, wird umgehend eine adäquate Unterbringung im Rahmen der bestehenden Unterkunftsressourcen ermöglicht. Art. 9 Abs. 1 EU -DSGVO Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politi- sche Meinungen, religiöse oder wel tanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der se- xuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt. 1 2 Die in Art. 9 Abs. 2 EU -DSGVO definierten, eng gefassten Ausnahmen greifen im Erstgespräch nicht, da allei- niger Datenerfassungszweck ausschließlich die kommunale Unterbringung nach § 1,2 Flüc htlingsaufnahmege- setz NRW ist. Die Ausländerbehörden und die Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder haben ausländerrechtli- che Entscheidungen zu treffen bzw. eine ausländerrechtliche Erfassung vorzunehmen, die von gesundheitli- chen oder anderen Faktoren beeinf lusst werden können. Somit können dort Ausnahmen nach Absatz 2 zur Datenerfassung zutreffend sein, da der Zweck der Datenerhebung über den der Unterbringung hinausgeht. 3 Unterstützungsbedarf und Hilfsangebote Das Amt für Wohnungswesen arbeitet eng mit anderen Fachdienststellen wie dem Bereich Flücht- lingsmedizin des Gesundheitsamtes und Fachberatungsstellen zusammen, um Bedarfe frühzeitig zu erkennen und eine entsprechende Unterkunft anbieten zu können. Dazu zählen beispielsweise die Sozialpsychiatrischen Zentren der Stadt Köln, der Kinderschutzbund, die Beratungsstellen der Caritas und des Diakonischen Werks, die Diakonie Michaelshoven und das Netzwerk für Behinderungen. Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen, die Mitarbeitenden des Teams Flüchtlingsmedi- zin des Gesundheitsamtes und behandelnde Mediziner*innen begleiten und unterstützen Geflüchtete mit besonderen Bedarfen und vermitteln den Kontakt zu zielgruppenspezifischen Fachberatungsstel- len. Dort erfolgt die weitere Begleitung und Unterstützung, wenn diese gewünscht ist. 2019 lebten in Deutschland rund 1,7 Millionen schutzsuchende Menschen (vgl. Statistisches Bundes- amt, 2019). Es ist unklar, wie hoch der Anteil von Menschen mit Behinderung unter den geflüchteten Personen in Deutschland ist. Schätzungen gehen derzeit von etwa 15 Prozent aus, wobei psychische Erkrankungen infolge von Flucht, Folter und Verfolgung nicht eingerechnet werden (vgl. Abschlussbe- richt Netzwerk für Flüchtlinge mit Behinderung Köln, 2018). Laut des Jahresberichts 2020 des Caritas Therapiezentrums für Menschen nach Folter und Flucht in Köln ist jedoch davon auszugehen, dass rund 40 Prozent der Geflüchteten aufgrund ihrer Fluchtgeschichte psychosozialen bzw. therapeuti- schen Unterstützungsbedarf haben. Versorgungslage bei Unterstützungsbedarf In einer Umfrage des Caritasverbandes Deutschland zur Versorgungslage geflüchteter Menschen mit Behinderung wurde seitens der Berater*innen u.a. die restriktive Gesetzeslage beklagt, welche die Gesundheitsleistungen für Bezieher*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz deutlich einschränkt. Zudem werden Sprachbarrieren als weitere Herausforderung genannt, da nur wenige Dienste auf professionell geschulte Dolmetscher*innen und Finanzierungsmöglichkeiten für Sprachmittlung zurückgreifen können. Nur zehn Prozent der befragten Dienste verfügen über ein spezifisches Angebot für geflüchtete Personen mit Behinderung. 17 Prozent aller Dienste haben eine extra Ansprechperson für geflüchtete Personen mit Behinderung. Trotz der umfänglichen Vermittlungsarbeit in das Netzwerk der niedergelassenen Psychothera- peut*innen und des Ausbaus des Behandlungsangebotes im Bereich der Kurzzeittherapien im Caritas Therapiezentrum für Menschen nach Folter und Flucht in Köln war und ist die Zahl der Patient*innen auf der Warteliste nach wie vor hoch und die Wartezeit auf einen Therapieplatz lang. In 2020 standen 32 Erwachsene und 26 Kinder und Jugendliche auf der Warteliste des Caritas Therapiezentrums. Diese Situation ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass auch für die Gesamtbevölkerung die Zahl an Plätzen zur psychotherapeutischen Behandlung limitiert ist. In Köln gibt es zudem ein breites Angebot an Vereinen und Unterstützungsangeboten für Geflüchtete mit und ohne Behinderungen. Die oftmals ehrenamtliche Arbeit der Bürger*innen, die sich für Geflüchtete engagieren, ergänzt die professionel- len Angebote und ist ein wichtiger Bestandteil der Willkommenskultur in Köln. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 24.08.2021

    Integrationsrat

    TOP 5.14, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 26.08.2021

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 9.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 20.09.2021 zuletzt

    Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

    TOP 3.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  4. Termin unbekannt

    Sitzung

    Kenntnisnahme (Mitteilung).

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