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1726/2021

Nachfrage zum 31. Bericht zur Situation Geflüchteter bzgl. nicht sichtbarer Behinderungen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.08.2021

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 20.09.2021, TOP 3.8

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

10394 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 24.08.2021 
 1726/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 24.08.2021 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 20.09.2021 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 08.10.2021 
 
Nachfrage zum 31. Bericht zur Situation Geflüchteter bzgl. nicht sichtbarer Behinderungen 
Herr Intveen, sachkundiger Einwohner auf Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpoli-
tik, bittet um Beantwortung folgender Fragen zum 31. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln (Vor-
lage 0980/2021): 
 
Wie wird sichergestellt, dass Geflüchtete mit nicht sichtbaren Behinderungen erkannt werden 
und entsprechende Unterstützungsangebote erhalten? 
 
Welche Hilfsangebote können diesen Menschen mit nicht sichtbaren Behinderungen gemacht 
werden, die, bedingt durch Fluchterfahrung und Herkunft, vor zusätzlichen Problemen stehen 
(Gewalt- und Fluchterfahrung, daraus resultierende Traumata, Sprachbarriere, psychische Er-
krankungen etc.)? 
 
Wie bewertet die Verwaltung zu diesem Aspekt die Höhe des Bedarfs und der bereitstehen-
den Ressourcen?  
 
Werden die Ressourcen in der Verwaltung und bei den beauftragten Hilfsorganisationen und 
Partnern als ausreichend eingestuft und wie wird diese Einschätzung hergeleitet? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung dankt Herrn Intveen für die Fragen zur Unterbringung von Geflüchteten mit nicht 
sichtbaren Behinderungen. Die Stadt Köln hat es sich zum Ziel gesetzt, dass alle Geflüchteten, die 
Köln zugewiesen werden, nicht nur mit einer Unterkunft versorgt werden, sondern dass diese Unter-
kunft auch soweit es die bestehenden Unterbringungsressourcen zulassen, den individuellen Bedar-
fen der Menschen entspricht. Integration und Inklusion müssen Hand in Hand gehen. 
 
Erkennen von Bedarfen 
Zum Aufgabengebiet der in den Unterkünften für Geflüchtete tätigen Fachkräfte der Sozialen Arbeit 
gehört die Erkennung von Unterbringungsbedarfen bei bestehenden besonderen gesundheitlichen 
und/oder familiären Bedarfen. Einige hierfür wichtige Informationen sind den persönlichen Daten zu 
entnehmen, zum Beispiel das Alter der unterzubringenden Personen (Menschen über 65, Minderjäh-
rige) oder die Familienstruktur (minderjährige Kinder in der Familie, Alleinerziehende, Alleinreisende).

2 
 
Andere, für eine adäquate Unterbringung wichtige Eigenschaften der unterzubringenden Person sind 
für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit augenfällig. Darunter fallen fortgeschrittene Schwangerschaften 
und sichtbare Behinderungen, die mit bestimmten Anforderungen an die Unterkunft einhergehen 
(zum Beispiel Barrierefreiheit bei Rollstuhlnutzung).  
 
Mit Stand vom 31.12.2020 stehen an 20 Standorten barrierefreie Unterkünfte für Geflüchtete mit Mo-
bilitätseinschränkung zur Verfügung. Die Zahl der untergebrachten Geflüchteten, die auf einen Roll-
stuhl angewiesen sind, kann mit 0,52% beziffert werden. Derzeit sind alle diese Geflüchteten adäquat 
untergebracht. 
 
Um nicht sichtbare Behinderungen oder medizinische Bedarfe bei der Unterbringung berücksichtigen 
zu können, die noch nicht von anderer Stelle (etwa in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes) er-
fasst und verarbeitet bzw. weitergegeben werden durften, ist es erforderlich, dass die unterzubrin-
genden Menschen sich an die Fachkräfte wenden und die eigenen Bedarfe benennen. Die strengen 
Vorschriften des Gesundheitsdatenschutzes (u.a. Art. 9 EU-DSGVO1) erlauben keine systematische 
umfassende Abfrage und Erfassung der gesundheitlichen Situation seitens der Verwaltung, wenn der 
primäre Zweck der Datenerfassung die Unterbringung der geflüchteten Person und keine medizini-
schen Behandlung ist.2 
 
Ein Mitteilen nicht unmittelbar erkennbarer Behinderungen oder medizinischer Hintergründe erfolgt 
nur in wenigen Fällen in den Erstgesprächen zur Aufnahme in das Unterbringungssystem der Stadt 
Köln. Die Mitarbeitenden weisen darauf hin, dass freiwillig Angaben zu gesundheitlichen Einschrän-
kungen oder Behinderungen gemacht werden können. 
Oftmals geschieht dies aber erst, wenn zwischen den Mitarbeitenden des Sozialen Dienstes, des Ge-
sundheitsamtes oder der Träger und den Geflüchteten ein Vertrauensverhältnis entstehen konnte.  
 
Die Fachkräfte des Sozialen Dienstes sind daher darauf angewiesen, dass sich die Menschen ihnen 
mitteilen und auf körperliche und/oder psychische Erkrankungen, Behinderungen, Traumatisierungen, 
die Betroffenheit von Menschenhandel, das Überleben von Folter und/oder Vergewaltigung sowie 
Schwangerschaften in einem frühen Stadium oder einen LSBTIQ*-Hintergrund hinweisen und deren 
Erfassung ausdrücklich zustimmen.  
 
Das Erkennen von Bedarfen aufgrund nicht sichtbarer Behinderungen bereits im Erstgespräch ist 
durch Herrn Intveens Nachfrage verstärkt in den Fokus der Verwaltung gerückt. Die Verwaltung dankt 
Herrn Intveen für die Anregung. Es wird geprüft, wie der Prozess der Erstaufnahme dahingehend 
weiter verbessert werden kann. In den Erstgesprächen soll künftig noch aktiver auf die Möglichkeit 
der Berücksichtigung von besonderen Bedarfen hingewiesen werden.  
 
Nach der Erstaufnahme werden die Geflüchteten in wiederkehrenden Beratungsgesprächen darüber 
informiert und dazu motiviert, besondere Bedarfe zu äußern. Bei Vorliegen einer besonderen Schutz-
bedürftigkeit oder medizinischer Bedarfe wird die Unterbringung grundsätzlich individuell geklärt. Wird 
ein Bedarf, der sich beispielsweise aus einer Behinderung ergibt, erst nach bereits erfolgter Unter-
bringung offenkundig, wird umgehend eine adäquate Unterbringung im Rahmen der bestehenden 
Unterkunftsressourcen ermöglicht. 
 
 
                                                 
Art. 9 Abs. 1 EU -DSGVO Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten  
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politi-
sche Meinungen, religiöse oder wel tanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit 
hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen 
Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der se-
xuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt. 1  
2 Die in Art. 9 Abs. 2 EU -DSGVO definierten, eng gefassten Ausnahmen greifen im Erstgespräch nicht, da allei-
niger Datenerfassungszweck ausschließlich die kommunale Unterbringung nach § 1,2 Flüc htlingsaufnahmege-
setz NRW ist. Die Ausländerbehörden und die Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder haben ausländerrechtli-
che Entscheidungen zu treffen bzw. eine ausländerrechtliche Erfassung vorzunehmen, die von gesundheitli-
chen oder anderen Faktoren beeinf lusst werden können. Somit können dort Ausnahmen nach Absatz 2 zur 
Datenerfassung zutreffend sein, da der Zweck der Datenerhebung über den der Unterbringung hinausgeht.

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Unterstützungsbedarf und Hilfsangebote 
Das Amt für Wohnungswesen arbeitet eng mit anderen Fachdienststellen wie dem Bereich Flücht-
lingsmedizin des Gesundheitsamtes und Fachberatungsstellen zusammen, um Bedarfe frühzeitig zu 
erkennen und eine entsprechende Unterkunft anbieten zu können. Dazu zählen beispielsweise die 
Sozialpsychiatrischen Zentren der Stadt Köln, der Kinderschutzbund, die Beratungsstellen der Caritas 
und des Diakonischen Werks, die Diakonie Michaelshoven und das Netzwerk für Behinderungen. 
Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen, die Mitarbeitenden des Teams Flüchtlingsmedi-
zin des Gesundheitsamtes und behandelnde Mediziner*innen begleiten und unterstützen Geflüchtete 
mit besonderen Bedarfen und vermitteln den Kontakt zu zielgruppenspezifischen Fachberatungsstel-
len. Dort erfolgt die weitere Begleitung und Unterstützung, wenn diese gewünscht ist.  
 
2019 lebten in Deutschland rund 1,7 Millionen schutzsuchende Menschen (vgl. Statistisches Bundes-
amt, 2019). Es ist unklar, wie hoch der Anteil von Menschen mit Behinderung unter den geflüchteten 
Personen in Deutschland ist. Schätzungen gehen derzeit von etwa 15 Prozent aus, wobei psychische 
Erkrankungen infolge von Flucht, Folter und Verfolgung nicht eingerechnet werden (vgl. Abschlussbe-
richt Netzwerk für Flüchtlinge mit Behinderung Köln, 2018). Laut des Jahresberichts 2020 des Caritas 
Therapiezentrums für Menschen nach Folter und Flucht in Köln ist jedoch davon auszugehen, dass 
rund 40 Prozent der Geflüchteten aufgrund ihrer Fluchtgeschichte psychosozialen bzw. therapeuti-
schen Unterstützungsbedarf haben. 
 
Versorgungslage bei Unterstützungsbedarf 
In einer Umfrage des Caritasverbandes Deutschland zur Versorgungslage geflüchteter Menschen mit 
Behinderung wurde seitens der Berater*innen u.a. die restriktive Gesetzeslage beklagt, welche die 
Gesundheitsleistungen für Bezieher*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
deutlich einschränkt. Zudem werden Sprachbarrieren als weitere Herausforderung genannt, da nur 
wenige Dienste auf professionell geschulte Dolmetscher*innen und Finanzierungsmöglichkeiten für 
Sprachmittlung zurückgreifen können. Nur zehn Prozent der befragten Dienste verfügen über ein 
spezifisches Angebot für geflüchtete Personen mit Behinderung. 17 Prozent aller Dienste haben eine 
extra Ansprechperson für geflüchtete Personen mit Behinderung. 
 
Trotz der umfänglichen Vermittlungsarbeit in das Netzwerk der niedergelassenen Psychothera-
peut*innen und des Ausbaus des Behandlungsangebotes im Bereich der Kurzzeittherapien im Caritas 
Therapiezentrum für Menschen nach Folter und Flucht in Köln war und ist die Zahl der Patient*innen 
auf der Warteliste nach wie vor hoch und die Wartezeit auf einen Therapieplatz lang. In 2020 standen 
32 Erwachsene und 26 Kinder und Jugendliche auf der Warteliste des Caritas Therapiezentrums. 
 
Diese Situation ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass auch für die Gesamtbevölkerung die Zahl an 
Plätzen zur psychotherapeutischen Behandlung limitiert ist. In Köln gibt es zudem ein breites Angebot 
an Vereinen und Unterstützungsangeboten für Geflüchtete mit und ohne Behinderungen. Die oftmals 
ehrenamtliche Arbeit der Bürger*innen, die sich für Geflüchtete engagieren, ergänzt die professionel-
len Angebote und ist ein wichtiger Bestandteil der Willkommenskultur in Köln. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (4)

24.08.2021 Integrationsrat
TOP 5.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.08.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.09.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
Kenntnisnahme (Mitteilung)

Details

Aktenzeichen
1726/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.08.2021
Erstellt
06.05.2021 10:15