1021/2024
Schulrechtliche Erweiterung der GGS Köln-Flittard von 3 auf 4 Züge zum Schuljahr 2025/26 in Köln-Flittard
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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Das Grundschulplatzangebot in Köln-Flittard muss zum Schuljahr 2025/26 erweitert werden. Mit dieser Vorlage wird nun unter Berücksichtigung der zum Schuljahr 2025/26 voraussichtlich verfügbaren Räume/Gebäude der erforderliche schulrechtliche Beschluss gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW zur Änderung einer Grundschule – Erweiterung um 1 Zug – ermöglicht. Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln muss diese Änderung durch die obere Schulaufsicht (Bezirksregierung Köln) genehmigt werden. Um im Zeitplan zu bleiben, ist es dringend notwendig, die Beratungskette am 03.06.2024 mit der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim zu starten und am 27.06.2024 dem Rat der Stadt Köln zum Beschluss vorzulegen. Nur so steht rechtzeitig zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen, das nach den Sommerferien mit der Information der Eltern über die nächstgelegene Schule beginnt, fest, über welche Platzkapazität die Schule zum Schuljahr 2025/26 verfügt.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1021/2024 Freigabedatum 26.06.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schulrechtliche Erweiterung der GGS Köln-Flittard von 3 auf 4 Züge zum Schuljahr 2025/26 in Köln-Flittard Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die Gemeinschaftsgrundschule Köln-Flittard, Am Feldrain 10, 51061 Köln-Flittard, Schulnummer 112460, um einen Zug auf zukünftig vier Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schul- jahr 2025/26 umgesetzt werden. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschluss- fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal- tungsgerichtsordnung angeordnet. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) per DE 1021/2024/1 Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.06.2024 Rat 27.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 4.639,58 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen 11.135 € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: (0) Ausgangslage Die Gemeinschaftsgrundschule Köln-Flittard, Am Feldrain 10, 51061 Köln, Schulnr. 112460, wird aktuell als 3-zügige Grundschule an zwei Standorten im Stadtbezirk Mülheim im Stadtteil Flittard geführt. Durch einen Erweiterungsbau in Holzmodulweise am Teilstandort Peter- Grieß-Straße soll die GGS Köln-Flittard zum Schuljahr 2025/26 von drei auf vier Züge erwei- tert werden. Die schulrechtliche Zügigkeitsänderung soll zum Schuljahr 2025/26 erfolgen. Für das Schul- jahr 2024/25, für das das Anmeldeverfahren bereits abgeschlossen ist, wird eine Mehrklasse eingerichtet. Dies ist mit Beschluss zur Kommunalen Klassenrichtzahl (siehe Vorlage 0038/2024) so festgelegt worden. Für alle Schüler*innen der Schule besteht das Angebot des offenen Ganztages. Zum Schul- jahr 2024/25 ist die Gemeinschaftsgrundschule Köln-Flittard zudem eine Schule im Gemein- samen Lernen. (1) Hintergrund 3 Durch die Zügigkeitserweiterung ergibt sich zukünftig die Kapazität, regelmäßig rund 23 zu- sätzliche Grundschulplätze pro Jahrgang gemäß kommunalem Klassenbildungswert bis maxi- mal 25 zusätzliche Plätze an der Grundschule in Köln-Flittard anbieten zu können. So können zukünftig jährlich bis zu 100 Schüler*innen an der Grundschule aufgenommen werden. In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2023 (siehe Vorlage 3033/2023) wird die Anpassung der Zügigkeit der GGS Köln-Flittard, Am Feldrain, unter der Maßnahmennummer 9-GS-11 geführt und wie folgt beschrieben: „Bereits aktuell besteht ein rechnerischer Fehlbedarf im Stadtteil Flittard, der nur durch eine Zügigkeitserhöhung gedeckt werden kann. Da am Standort "Am Feldrain" aufgrund der paral- lelen Belegung durch die Heinrich-Welsch-Schule die Schaffung zusätzlicher Räume nicht re- alisierbar erscheint, sollte der Standort Peter-Grieß-Straße auf sein Erweiterungspotential ge- prüft werden. Die bauliche Erweiterung der GGS Am Feldrain am Teilstandort Peter-Grieß-Straße für eine Zügigkeitserweiterung von 3 auf 4 Züge sollte zeitnah geprüft werden. Im Anschluss ist die Aufnahme in die Schulbaumaßnahmenliste erforderlich.“ Durch die vorgesehenen Baumaßnahmen können die erforderlichen Räume für die Vierzügig- keit geschaffen werden. Die Arbeiten für den Erweiterungsbau haben im März 2024 bereits begonnen. (2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Bestand Zum Schuljahr 2024/2025 ist die im Stadtteil Flittard liegende städtische Grundschule in der Zügigkeit wie folgt festgelegt und kann entsprechend Schüler*innen aufnehmen: Stadtteil Standort Schule Züge GL Kapazität Ø 23 max. Kapazi- tät Flittard Am Feldrain 10 GGS Köln- Flittard 3 GL 69 75 Im Schuljahr 2023/24 werden rd. 320 Schüler*innen an diesem städtischen Schulstandort ge- führt. Prognose der Schülerzahlentwicklung Laut der Einwohnerprognose wird die Zahl der Einschulungen in den kommenden Jahren im Stadtteil Flittard weiterhin über den Bestand an Schulplätzen liegen. Der erwartete Platzbedarf kann nicht in benachbarten Stadtgebieten gedeckt werden. Beim Abgleich der Schulplätze nach den aktuell festgelegten Zügigkeiten mit den Einwohner- prognosen ist im Betrachtungszeitraum 2024-2035 ein Defizit für die Planungsregion festzu- stellen. Einem Bedarf von bis zu 97 Schulplätzen in den Eingangsklassen steht eine Kapazität von maximal 75 und nach Richtwert 69 Plätzen gegenüber. Dies entspricht dem jährlichen Bedarf von bis zu vier Eingangsklassen. Durch die Erhöhung der Kapazität an der GGS Köln-Flittard wird ein wichtiger Beitrag zur wohnortnahen Versor- gung mit Grundschulplätzen in der Planungsregion geleistet. (3) Zur Raum- und Gebäudesituation Bei dem Schulstandort der GGS Peter-Grieß-Str. 5-7 handelt es sich um den Teilstandort der GGS Am Feldrain. Am Teilstandort Peter-Grieß-Str. war bis dato ein Zug untergebracht. Ab dem Schuljahr 2025/26 kommt ein weiterer Zug hinzu. Im Vorgriff darauf wird zu Beginn des Schuljahrs 2024/25 eine Mehrklasse für Schulneulinge eingerichtet. 4 Der Erweiterungsbau in Holzmodulbauweise umfasst sechs Klassenräume, drei Differenzie- rungsräume, zwei OGS-Betreuungsräume, sowie eine Lehrerstation. Das pädagogische Raumprogramm wird somit erfüllt, es stehen ausreichend Räume für den zusätzlichen Zug zur Verfügung. Es ergeben sich mehrere Besonderheiten: Die GGS Peter-Grieß-Str. hat den früheren OGS-Speiseraum zu einem Betreuungsraum um- funktioniert und nutzt die Aula als Speiseraum. Dies wird auch nach der Zügigkeitserweiterung so verbleiben. Die Räumlichkeiten in der Aula sind auskömmlich, alle hygienischen Vorkeh- rungen sind getroffen. Die OGS-Küche ist durch einen zweiten Kombidämpfer zu erweitern. Dies wurde seitens des Amtes für Schulentwicklung bereits geprüft und ist umsetzbar. Im Modulbau werden keine zusätzlichen Toiletten vorgehalten. Falls die im Bestandsgebäude vorhandenen Toilettenkapazitäten nicht ausreichen, wird die Aufstellung zusätzlicher Toiletten nachgeholt. Flächen sind hierfür vorhanden. Durch den Modulbau steigt die Nutzfläche der Schule um 737,44qm, die Reinigungsfläche er- höht sich um 717,18qm. (4) Beteiligung der Schulkonferenzen Im Zuge des Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 hat die Schulkonferenz der GGS Köln-Flittard im Dezember 2023 zu den Perspektiven ihres Schulstandortes Stellung genommen. Die geplante Zügigkeitserweiterung sei demnach in Anbetracht des Schulplatzbedarfes im Stadtteil Flittard nachvollziehbar, jedoch wurde auf die Anforderungen an das Schulgebäude und die Raumgestaltung hingewiesen. Hierbei sollte das Musterraumprogramm der Stadt Köln zu Grunde gelegt werden. Zudem soll die schul- rechtliche Erweiterung der GGS Köln-Flittard rechtzeitig vor dem Anmeldeverfahren 2025/26 erfolgen. Eine positive Stellungnahme der Schulkonferenz per Eilausschuss der GGS Köln-Flittard vom 19.12.2023 liegt ebenfalls vor. (5) Personalkosten Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u. a. nach der Schulform und der damit ver- bundenen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie Sicherstellung einer Grundversor- gung. Die Zügigkeitserweiterung der GGS Köln-Flittard zum Schuljahr 2025/26 löst einen zu- sätzlichen Bedarf in Höhe von 0,17 Stelle Verwaltungsbeschäftige/r EG 6 TVöD für das Schul- sekretariat aus. Das entspricht jährlichen Personalkosten in Höhe von 11.135 €. Die Finanzie- rung wird zeitgerecht durch Dez I sichergestellt. An der GGS Am Feldrain Standort Peter-Grieß-Str. ist bereits eine Schulhausmeisterstelle vorhanden. Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeisterstellen ist die tarifliche Reini- gungsfläche. Unter Berücksichtigung des neuen Erweiterungsbaus in Holzmodulbauweise be- darf es voraussichtlich einer Anpassung der bestehenden Bewertung. (6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in 5 diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. (7) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der Gemeinschaftsgrundschule Köln-Flittard, Am Feldrain 10, 51061 Köln-Flittard, für die schulrechtliche Erweiterung zu ei- nem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2025/26 Klarheit über das zu- künftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses zur Zügigkeitser- weiterung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlagen
Anlage 2 Stellungnahme Schulkonferenz GGS Köln-Flittard vom 19.12.2023
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Die Stellungnahme vom Eilausschuss der GGS Köln-Flittard vom 19.12.2023: Die Schulkonferenz begrüßt die Absicht der Stadt Köln, die Zügigkeit für die GGS Köln-Flittard zu erhöhen, weil die Schulvertreter den Bedarf an mehr Schulplätzen in Köln-Flittard nachvollziehen können und bittet die Stadt Köln, die erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Hierbei sollte das Musterraumprogramm der Stadt Köln zu Grunde gelegt werden. Die Schulkonferenz bittet darum, die erforderliche schulrechtliche Änderung rechtzeitig vor dem Anmeldeverfahren 25/26 der Schulkonferenz vorzulegen. Städtische Gemeinschaftsgrundschule Köln-Flittard
Anlage 1 Am Feldrain - Stellungnahme GGS Köln-Flittard vom 20.12.2023
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Die Stellungnahme vom Eilausschuss der GGS Köln-Flittard vom 20.12.2023: Die Schulkonferenz nimmt die Absicht der Stadt Koeln zur Kenntnis, die Zügigkeit für die GGS Köln-Flittard zu erhöhen, weil die Schulvertreter den Bedarf an mehr Schulplätzen in Köln-Flittard nachvollziehen können und bittet die Stadt Köln, die erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Hierbei sollte das Musterraumprogramm der Stadt Köln zu Grunde gelegt werden. Die Schulkonferenz bittet darum, die erforderliche schulrechtliche Änderung rechtzeitig vor dem Anmeldeverfahren 25/26 der Schulkonferenz vorzulegen. Städtische Gemeinschaftsgrundschule Köln-Flittard
Anlage 3 Dringlichkeitsentscheidung Bezirksvertretung Mülheim vom 27.06.2024
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1021/2024/1 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Schulrechtliche Erweiterung der GGS Köln-Flittard von 3 auf 4 Züge zum Schuljahr 2025/26 in Köln-Flittard Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Begründung Dringlichkeit: Das Grundschulplatzangebot in Köln-Flittard muss zum Schuljahr 2025/26 erweitert werden. Mit dieser Vorlage wird nun unter Berücksichtigung der zum Schuljahr 2025/26 voraussichtlich verfügbaren Räume/Gebäude der erforderliche schulrechtliche Beschluss gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW zur Änderung einer Grundschule – Erweiterung um 1 Zug – ermöglicht. Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln muss diese Änderung durch die obere Schulaufsicht (Bezirksregierung Köln) genehmigt werden. Um im Zeitplan zu bleiben, ist es dringend notwendig, die Beratungskette am 03.06.2024 mit der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim zu starten und am 27.06.2024 dem Rat der Stadt Köln zum Beschluss vorzulegen. Nur so steht rechtzeitig zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen, das nach den Sommer- ferien mit der Information der Eltern über die nächstgelegene Schule beginnt, fest, über wel- che Platzkapazität die Schule zum Schuljahr 2025/26 verfügt. Das Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Mülheim kann aus den genannten Gründen nur via Dringlichkeitsentscheidung gewährleistet werden. Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die Gemeinschaftsgrundschule Köln-Flittard, Am Feldrain 10, 51061 Köln-Flittard, Schulnummer 112460, um einen Zug auf zukünftig vier Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schul- jahr 2025/26 umgesetzt werden. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschluss- fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal- tungsgerichtsordnung angeordnet. 2 ☒ ungeändert zugestimmt ☐ geändert zugestimmt (siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) ☐ abgelehnt Datum Unterschrift Unterschrift 27.06.2024 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 4.639,58 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen 11.135 € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: (0) Ausgangslage Die Gemeinschaftsgrundschule Köln-Flittard, Am Feldrain 10, 51061 Köln, Schulnr. 112460, wird aktuell als 3-zügige Grundschule an zwei Standorten im Stadtbezirk Mülheim im Stadtteil Flittard geführt. Durch einen Erweiterungsbau in Holzmodulweise am Teilstandort Peter- Grieß-Straße soll die GGS Köln-Flittard zum Schuljahr 2025/26 von drei auf vier Züge erwei- tert werden. Die schulrechtliche Zügigkeitsänderung soll zum Schuljahr 2025/26 erfolgen. Für das Schul- jahr 2024/25, für das das Anmeldeverfahren bereits abgeschlossen ist, wird eine Mehrklasse eingerichtet. Dies ist mit Beschluss zur Kommunalen Klassenrichtzahl (siehe Vorlage 0038/2024) so festgelegt worden. Für alle Schüler*innen der Schule besteht das Angebot des offenen Ganztages. Zum Schul- jahr 2024/25 ist die Gemeinschaftsgrundschule Köln-Flittard zudem eine Schule im Gemein- samen Lernen. (1) Hintergrund 4 Durch die Zügigkeitserweiterung ergibt sich zukünftig die Kapazität, regelmäßig rund 23 zu- sätzliche Grundschulplätze pro Jahrgang gemäß kommunalem Klassenbildungswert bis maxi- mal 25 zusätzliche Plätze an der Grundschule in Köln-Flittard anbieten zu können. So können zukünftig jährlich bis zu 100 Schüler*innen an der Grundschule aufgenommen werden. In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2023 (siehe Vorlage 3033/2023) wird die Anpassung der Zügigkeit der GGS Köln-Flittard, Am Feldrain, unter der Maßnahmennummer 9-GS-11 geführt und wie folgt beschrieben: „Bereits aktuell besteht ein rechnerischer Fehlbedarf im Stadtteil Flittard, der nur durch eine Zügigkeitserhöhung gedeckt werden kann. Da am Standort "Am Feldrain" aufgrund der paral- lelen Belegung durch die Heinrich-Welsch-Schule die Schaffung zusätzlicher Räume nicht re- alisierbar erscheint, sollte der Standort Peter-Grieß-Straße auf sein Erweiterungspotential ge- prüft werden. Die bauliche Erweiterung der GGS Am Feldrain am Teilstandort Peter-Grieß-Straße für eine Zügigkeitserweiterung von 3 auf 4 Züge sollte zeitnah geprüft werden. Im Anschluss ist die Aufnahme in die Schulbaumaßnahmenliste erforderlich.“ Durch die vorgesehenen Baumaßnahmen können die erforderlichen Räume für die Vierzügig- keit geschaffen werden. Die Arbeiten für den Erweiterungsbau haben im März 2024 bereits begonnen. (2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Bestand Zum Schuljahr 2024/2025 ist die im Stadtteil Flittard liegende städtische Grundschule in der Zügigkeit wie folgt festgelegt und kann entsprechend Schüler*innen aufnehmen: Stadtteil Standort Schule Züge GL Kapazität Ø 23 max. Kapazi- tät Flittard Am Feldrain 10 GGS Köln- Flittard 3 GL 69 75 Im Schuljahr 2023/24 werden rd. 320 Schüler*innen an diesem städtischen Schulstandort ge- führt. Prognose der Schülerzahlentwicklung Laut der Einwohnerprognose wird die Zahl der Einschulungen in den kommenden Jahren im Stadtteil Flittard weiterhin über den Bestand an Schulplätzen liegen. Der erwartete Platzbedarf kann nicht in benachbarten Stadtgebieten gedeckt werden. Beim Abgleich der Schulplätze nach den aktuell festgelegten Zügigkeiten mit den Einwohner- prognosen ist im Betrachtungszeitraum 2024-2035 ein Defizit für die Planungsregion festzu- stellen. Einem Bedarf von bis zu 97 Schulplätzen in den Eingangsklassen steht eine Kapazität von maximal 75 und nach Richtwert 69 Plätzen gegenüber. Dies entspricht dem jährlichen Bedarf von bis zu vier Eingangsklassen. Durch die Erhöhung der Kapazität an der GGS Köln-Flittard wird ein wichtiger Beitrag zur wohnortnahen Versor- gung mit Grundschulplätzen in der Planungsregion geleistet. (3) Zur Raum- und Gebäudesituation Bei dem Schulstandort der GGS Peter-Grieß-Str. 5-7 handelt es sich um den Teilstandort der GGS Am Feldrain. Am Teilstandort Peter-Grieß-Str. war bis dato ein Zug untergebracht. Ab dem Schuljahr 2025/26 kommt ein weiterer Zug hinzu. Im Vorgriff darauf wird zu Beginn des Schuljahrs 2024/25 eine Mehrklasse für Schulneulinge eingerichtet. 5 Der Erweiterungsbau in Holzmodulbauweise umfasst sechs Klassenräume, drei Differenzie- rungsräume, zwei OGS-Betreuungsräume, sowie eine Lehrerstation. Das pädagogische Raumprogramm wird somit erfüllt, es stehen ausreichend Räume für den zusätzlichen Zug zur Verfügung. Es ergeben sich mehrere Besonderheiten: Die GGS Peter-Grieß-Str. hat den früheren OGS-Speiseraum zu einem Betreuungsraum um- funktioniert und nutzt die Aula als Speiseraum. Dies wird auch nach der Zügigkeitserweiterung so verbleiben. Die Räumlichkeiten in der Aula sind auskömmlich, alle hygienischen Vorkeh- rungen sind getroffen. Die OGS-Küche ist durch einen zweiten Kombidämpfer zu erweitern. Dies wurde seitens des Amtes für Schulentwicklung bereits geprüft und ist umsetzbar. Im Modulbau werden keine zusätzlichen Toiletten vorgehalten. Falls die im Bestandsgebäude vorhandenen Toilettenkapazitäten nicht ausreichen, wird die Aufstellung zusätzlicher Toiletten nachgeholt. Flächen sind hierfür vorhanden. Durch den Modulbau steigt die Nutzfläche der Schule um 737,44qm, die Reinigungsfläche er- höht sich um 717,18qm. (4) Beteiligung der Schulkonferenzen Im Zuge des Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 hat die Schulkonferenz der GGS Köln-Flittard im Dezember 2023 zu den Perspektiven ihres Schulstandortes Stellung genommen. Die geplante Zügigkeitserweiterung sei demnach in Anbetracht des Schulplatzbedarfes im Stadtteil Flittard nachvollziehbar, jedoch wurde auf die Anforderungen an das Schulgebäude und die Raumgestaltung hingewiesen. Hierbei sollte das Musterraumprogramm der Stadt Köln zu Grunde gelegt werden. Zudem soll die schul- rechtliche Erweiterung der GGS Köln-Flittard rechtzeitig vor dem Anmeldeverfahren 2025/26 erfolgen. Eine positive Stellungnahme der Schulkonferenz per Eilausschuss der GGS Köln-Flittard vom 19.12.2023 liegt ebenfalls vor. (5) Personalkosten Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u. a. nach der Schulform und der damit ver- bundenen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie Sicherstellung einer Grundversor- gung. Die Zügigkeitserweiterung der GGS Köln-Flittard zum Schuljahr 2025/26 löst einen zu- sätzlichen Bedarf in Höhe von 0,17 Stelle Verwaltungsbeschäftige/r EG 6 TVöD für das Schul- sekretariat aus. Das entspricht jährlichen Personalkosten in Höhe von 11.135 €. Die Finanzie- rung wird zeitgerecht durch Dez I sichergestellt. An der GGS Am Feldrain Standort Peter-Grieß-Str. ist bereits eine Schulhausmeisterstelle vorhanden. Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeisterstellen ist die tarifliche Reini- gungsfläche. Unter Berücksichtigung des neuen Erweiterungsbaus in Holzmodulbauweise be- darf es voraussichtlich einer Anpassung der bestehenden Bewertung. (6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in 6 diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. (7) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der Gemeinschaftsgrundschule Köln-Flittard, Am Feldrain 10, 51061 Köln-Flittard, für die schulrechtliche Erweiterung zu ei- nem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2025/26 Klarheit über das zu- künftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses zur Zügigkeitser- weiterung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlagen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1021/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.06.2024
- Erstellt
- 15.03.2024 13:00