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2020/0084

Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes hier: Fällung von 2 Bergahorne in der Klappacher Straße im Bereich HEAG mobilo

Magistratsvorlage 24.03.2020

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.03.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Grünflächenamt 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0084 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 551010 
Kostenstelle:  067-030-0100 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5510-42 Sachkonto: 6165700 
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes  
hier: Fällung von 2 Bergahorne in der Klappacher Straße im Bereich HEAG mobilo  
 
Vorlage vom: 24.03.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat stim mt der Fällung der 2 Bergahorne  (Baum Nr. 32 und 34) zu.  
2. Der Magistrat stimmt der  Verpflanzung von 2 Bergahorne  (Baum Nr. 32 a und 33) zu. 
 
 
 
Anlagen: Klappacher Str. - Gesamtüberblick  
Klappacher Str. - Detailplan 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 2 7.3.2020 
 
Im Green-City-Plan Darmstadt (GCP DA) ist eine der zentralen Maßnahmen zur Reduzierung 
der Immissionsbelastung durch Stickoxide die Umstellung von konventionellen Dieselbussen 
auf Elektrobusse im öffentlichen Personennahverkehr  durch die HEAG mobilo . Im Rahmen 
eines Förderprogrammes des Bundes (Richtlinien zur Förderung der Anschaffung von E lekt-
robussen im öffentlichen Personennahverkehr) sollen durch das Förderprogramm bis 2025 
alle konzerneigenen Busse rein elektrisch fahren. Insgesamt ist geplant, über 80 batterieb e-
triebene Busse zu beschaffen.  Die Elektrobusse sollen künftig im B usdepot der HEAG mobilo  
GmbH in der Klappacher Straße 172 geladen werden.  
 
Im Zuge dessen sind bauliche Maßnahmen zur  Errichtung der hierfür notwendigen Ladeinfr a-
struktur am Busdepot von HEAG mobilo in der Klappacher Straße erforderlich.  
 
Unter anderem ist eine Übe rgabestation von der Mittelspannungsebene zur Niederspa n-
nungsebene auf dem Gelände der HEAG mobilo notwendig. Des Weiteren sind an dieser 
Übergabestation Transformatoren anzuschließen, die die Mittelspannung in Niederspannung 
transformieren. Zur Reduktion der Leitungsverluste insbesondere auf der Niederspannung s-
ebene ist ein möglichst kompaktes Aufstell konzept zwischen den Transformatoren und den 
Ladegleichrichtern zu wählen. Des Weiteren sind die Ladegleichrichter nahe am Busdepot zu 
platzieren.  
 
Es wurden zahlreiche Alternativen der Anordnung der Ladeinfrastruktur  geprüft, um den Ei n-
griff in den Baumbestand sowohl auf städtischem Grund (Inhalt dieser Magistratsvorlage) als 
auch auf dem Gelände der HEAG mobilo zu minimieren. Ein wichtiger Aspekt bei der St and-
ortwahl war der Brandschutz, wes halb die Errichtung der Trafostation außerhalb des Busd e-
pots selbst erfolgen musste. Weiterhin war aufgrund der statischen Gegebenheiten keine 
Platzierung von Ladeinfrastruktur auf dem Dach des Busdepots möglich.  
 
Unter Abwägung all dieser Gesichtspunkte sowie dem Ziel einer Minimierung des Eingriffs in 
den Baumbestand wurde sich für den in der Anlage befindlichen Standort (siehe Detailplan) 
entschieden. Allerdings ist auch bei diesem Eingrif f die Fällung von 2 Bergahorne  (Baum Nr. 
32 und 34 im Detailplan) auf städtischem Grundstück nicht zu vermeiden , da diese auch 
nicht verpflanzbar sind. Dies ergab auch die Einschätzung eines beauftragten Sachverständ i-
genbüros. Baum Nr. 32 hat einen Stammumfang von 211  cm, befindet sich in der Alterung s-
phase und zeigt eine reduzierte Vitalität und einige Schädigungen (Astungswunden, U n-
glücksbalken). Aufgrund des Alters, rückgängigen Vitalität und der Fehlentwicklung der  Kr o-
ne wird die Verpflanzung aus baumbiologischer Sicht nicht empfoh len. Baum Nr. 34 mit ei-
nem Stammumfang von 117 cm befindet sich in der späten Reifephase und zeigt eine deu t-
lich reduzierte Vitalität (Resignationsphase) mit stärkeren, verkehrssich erheitsrelevantem 
Totholz und A stausbrüchen in der Krone, am Stamm sind wei terhin mehrere Rindenschäden 
erkennbar. Darüber hinaus würde bei einer Verpflanzung eine nebenstehende, städtische 
Rotbuche im Wurzelbereich beschädigt. Die Verpflanzung dieses Baumes ist daher ebenfalls 
nicht möglich .  
 
Zwei kleinere Ahorn e (Baum Nr. 32 a  doppelstämmig (Stammumfang 30 bzw. 23 cm sowie 
Baum Nr. 33 (Stammumfang 50 cm) ) auf städtischem Grund werden jedoch nicht gefällt, 
sondern vom städtischen Grundstück auf das Gelände der HEAG mobilo zu deren Lasten ve r-
pflanzt und somit erhalten .

- 4 - 
Weiterhin wird die HEAG mobilo vier ökologisch hochwertige Eichen, welche auf dem Grun d-
stück der HEAG mobilo stehen, mit Stammumfängen zwischen 63 bis 68 cm und Höhen zw i-
schen 11 und 13 Metern durch Verpflanzung innerhalb ihres Grundstücks auf eigene Kosten 
gemäß der Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt erhalten. Neben diesen vier ve r-
pflanzbaren Eichen müssen jedoch 6 weitere Bäume, welche auf privatem Grund stehen und 
unter die Baumschutzsatzung fallen , gefällt werden , da sie wegen Vorschädigungen aus 
baumbiologischer Sicht nicht für eine Verpflanzung geeignet sind . 
 
Mit der Bauherrschaft  wird nach Vorliegen eines entsprechenden Magistratsbeschlusses eine 
privatrechtliche Vereinbarung  abgeschlossen, in der sich die Bauherrschaft zur Verpflanzung 
der beiden städtischen Bäume 32a und 33 sowie zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe 
von insgesamt 1.442, -- Euro für die Fällung der beiden Bäume Nr. 32 und 34 verpflichtet.  
Die auf privatem Grund befindlichen Bäume , welche verpflanzt oder gefällt werden sollen , 
werden über die gültige Baumschutzsatzung geregelt.  
 
 
Darmstadt, 27 .3.2020 
 
 
Dezernat V 
 
 
 
Barbara Akdeniz  
Stadträtin

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Orte (1)

  • Klappacher Straße 172

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0084
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.03.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00