2015/0330
Konversion Lincoln-Siedlung - Bauliche Infrastrukturmaßnahmen Quartiersmitte - Vorbereitung der Neubaumaßnahmen Grundschule, Kindertagesstätte, Quartiersplatz, Quartierspark
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anlage 2
1400 Zeichen
Magistratsvorlag vom 21.07.2015 ANLAGE 2
Raumprogramm Kindertagesstätte
Aufgestellt durch das Jugendamt
Räume 2 U3/ Gr.
22 Plätze
Bemerkungen 4 Ü3/ Gr.
88 Plätze
Bemerkun
gen
Gemeins
ame
Räume
Gruppenräume 90 m² Je Raum 45 m² 200 m² Je Raum
50 m²
Nebenraum 40 m² Je Raum 20 m² 80 m² Je Raum
20m²
Sanitärräume Kinder 24 m² Bzw. 1 x 18
m²
48 m² Bzw. 2 x
18 m²
Mehrzweckraum 84 m²
Stuhllager 10 m²
Elternraum 16 m²
Personalraum 40 m²
Garderoben 20 m² 40 m² 2 sep.
Räume
Toiletten/Personal 8 m² 16 m² 16 m²
Besucher
Bistro 35 qm
Büro 15 m²
Küche 35 m²
Abstellraum Küche 8 m²
Wirtschaftsraum/Toilette
/Dusche
Hauswirtschaftspersonal
10 m²
Putzmittelkammer 6 m²
Materialraum 20 m²
Kinderwagenraum 20 m²
Bewegungswege/Flure Multiplikat
or 0,7
Summen 182 m² 513 m² 186 m²
Außenfläche 176 m² Bei 8 m²/Kind 704 m²
Fläche für die nötigen Räume im Innenbereich: 881 m ²
Nötige Außenfläche: 880m²
Legt man den Multiplikator von 0,7 für zusätzliche Bewegungsflächen wie Flure, Eingangsbereich
etc., wie bei der Berechnung im Schulbaubereich zugrunde, würde das einen zusätzlichen
Flächenbedarf von 616,7 m²
ergeben.
Insgesamt wird für diese Einrichtung eine Fläche von 1497.7 m² im Innenbereich benötigt.
2015/0330
32435 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
03.09.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Finanzverwaltung
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat IV
Dezernat V
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0330
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: 201 Sachkonto: 0951010
Betreff: Konversion Lincoln -Siedlung - Bauliche Infrastrukturmaßnahmen Quartiersmitte -
Vorbereitung der Neubaumaßnahmen Grundschule, Kindertagesstätte,
Quartiersplatz, Quartierspark
Vorlage vom: 05.08.2015
Beschlussvorschlag :
1) Der Vorbereitung der Neubaumaßnahmen “4-zügige Grundschule mit Zweifeldturnhalle“ und
“Kindertagesstätte“ als infrastrukturellen Maßnahmen im Konversionsgebiet Lincoln-
Siedlung auf der Grundlage der vom Schulamt und Jugendamt erstellten und vom Magistrat
am 03.06.2015 beschlossenen Raumprogramme mit einem voraussichtlichen Gesamt-
investitionsbedarf in Höhe von insgesamt 20.100.000 Euro auf Grundlage der vom
Eigenbetrieb Immobilienmanagement erstellten Grobkostenermittlung wird zugestimmt.
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2) Der Vorbereitung der Neubaumaßnahmen “Quartiersplatz“ und „Quartierspark“ als
infrastrukturelle Maßnahmen im Entwicklungsgebiet „Konversion Süd“ auf der Grundlage
des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Rahmenplanes sowie des
Bebauungsplanentwurfs S25 mit Stand vom 30.04.2015 wird zugestimmt. Die Umsetzung
der Maßnahme und Kostenübernahme durch den Vorhabenträger BVD New Living GmbH
werden im Städtebaulichen Vertrag geregelt. Die angelegten Freiflächen gehören nach
Fertigstellung in das Anlagevermögen des Kernhaushaltes.
3) Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement wird beauftragt, federführend in Zusammenarbeit
mit dem Grünflächenamt auf Grundlage der vorliegenden Raumprogramme,
Anforderungskataloge und Grobkostenermittlungen für die unter Punkt 1 und 2 genannten
Neubaumaßnahmen ein VOF-Verfahren mit integriertem Planungswettbewerb gemäß VOF
und RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie einem
vorbereitenden und begleitenden Bürgerbeteiligungsverfahren für das im
Bebauungsplanentwurf S25 vorgesehene Baufeld Hochbau sowie den angrenzenden
Quartiersplatz und Quartierspark ausloben und durchführen. Nach Abschluss des
Wettbewerbsverfahrens wird dem Magistrat eine Dokumentation der Wettbewerbsergebnisse
zur Kenntnis gegeben.
4) Nach Kenntnisnahme der Wettbewerbsergebnisse durch den Magistrat wird die
Vorentwurfsplanung Hochbau beauftragt. Auf dieser Grundlage wird durch den Eigenbetrieb
Immobilienmanagement eine weitere konkretisierende Magistratsvorlage für die
Durchführung der Hochbaumaßnahmen erstellt und einschließlich Folgekosten-
berechnungen zur Beschlussfassung vorgelegt.
5) Die Übertragung und der Erwerb der Grundstücke werden entsprechend den endgültigen
Vereinbarungen des Städtebaulichen Vertrages und den sich hieraus ergebenden
Vertragsverhandlungen zum Grundstücksübergang gesondert zur Beschlussfassung
gebracht.
6) Die Finanzierung der Kosten für das gesamte Wettbewerbsverfahren, die Durchführung des
Bürgerbeteiligungsverfahrens und die Gebäudevorentwurfsplanung erfolgt aus den für die
Realisierung der Baumaßnahmen „Grundschule“ und „Kindertagesstätte“ im Kernhaushalt
etatisierten Mitteln. Hierin eingeschlossen sind die für die Durchführung des Verfahrens
anteiligen Kosten für die Freiflächen „Quartierspark“ und „Quartiersplatz“.
7) Die Mittel zur Vorbereitung und Durchführung der Neubaumaßnahmen werden aus dem
Kernhaushalt dem Eigenbetrieb Immobilienmanagement übertragen und eingestellt. D ie
Mittelverwaltung liegt beim Eigenbetrieb Immobilienmanagement. Die Gebäude sind dem
Anlagevermögen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement zugeordnet.
8) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ist entsprechend
anzupassen.
9) Die Magistratsvorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme und
Beschlussfassung vorgelegt.
3
Anlagen: Raumprogramm Schule (Anlage 1)
Raumprogramm Kindertagesstätte (Anlage 2)
Bebauungsplan mit Wettbewerbsgebiet (Anlage 3)
Grobkostenermittlung (An lage 4)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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1. Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.08.2015 Erläuterung Baubedürfnis
Mit dem Abzug der amerikanischen Streitkräfte ab 2008 hat die Wissenschaftsstadt
Darmstadt in einem breit angelegten Planungs - und Beteiligungsprozess die Entwicklung der
freiwerdenden Flächen eingeleitet. Das Planungsgebiet gehört zum Konversionsbereich Sü d.
Dieser umfasst neben der Lincoln -Siedlung auch die Cambrai -Fritsch-Kaserne und die
Jefferson-Siedlung.
Auf dem Konversionsareal Lincoln -Siedlung westlich der Heidelberger Straße soll ein
lebendiges Stadtquartier mit dem Nutzungsschwerpunkt Wohnen entste hen. Besonderer
Wert wird auf ein vielfältiges Wohnungsangebot für unterschiedliche Nutzer und eine
zukunftsfähige Infrastruktur gelegt.
Es ist vorgesehen, Wohnraum für ca. 3.000 Einwohner in der Lincoln -Siedlung und nochmals
Wohnraum für ca. 2.500 Einwo hner im Bereich der Cambrai -Fritsch-Kaserne und der
Jefferson-Siedlung zu schaffen, einschließlich aller notwendigen infrastrukturellen
Versorgungseinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, sozialer Einrichtungen,
quartiersbezogener Spielflächen sowie Spiel- und Erholungsflächen.
Die angestrebte Anzahl von 1.600 Wohneinheiten (WE) in der Lincolnsiedlung und eine
prognostizierte Einwohnerzahl von insgesamt 5.500 Personen für das Gesamtgebiet
Konversion Süd (Lincoln, Cambrai -Fritsch, Jefferson) bedingen die organisatorische und
bauliche Errichtung einer neuen 4 -zügigen Grundschule (max. 400 Schüler/innen = SuS) an
zentralem Standort des Entwicklungsgebietes. Aktuellen Entwicklungen in der
Grundschulpädagogik folgend, soll die Schule das Profil einer „Inkl usiven Gebundenen
Ganztagsschule“ erhalten.
Als weitere erforderliche Maßnahmen zur Schaffung einer sozialen Infrastruktur für das
Gebiet ist der Bau einer neuen Kindertagesstätte sowie die Sanierung und der Ausbau des
bestehenden ehemaligen „Child Develo pment Center“ vorgesehen.
Das zukünftige Wohnquartier soll sowohl durch Bestandsentwicklung als auch durch neue
Geschosswohnungsbauten unterschiedlicher Ausprägung nachverdichtet werden und ein
attraktives Wohnumfeld für Familien, besondere Wohnformen, wi e z.B. studentisches und
betreutes Wohnen, generationenübergreifende Wohnprojekte, Wohnungen für
Wohnungssuchende innerhalb der Einkommensgrenzen des Wohnraumförderungsgesetzes,
etc. bieten.
Die zeitnahe Bereitstellung der öffentlichen sozialen Infrastruk tur ist für die positive
Entwicklung des Quartiers von hoher Bedeutung und trägt zur Attraktivität des Standorts bei.
2. Städtebauliche Situation
Das im Rahmenplan beschlossene und im Bebauungsplanentwurf S 25 Lincoln -Siedlung
vorgesehene Baugrundstück für Grundschule und Kindertagesstätte liegt unmittelbar an der
Heidelberger Straße und bildet gemeinsam mit dem Quartierspark im Westen und dem
Quartiersplatz im Norden die zentrale Mitte des neuen Wohnstandortes.
Die räumliche Einbindung und Vernetzung inne rhalb des Quartiers erfolgt über die in Nord -
Süd-Richtung liegende Freiraumachse mit Anschluss an den südlichen Teil der
Franklinstraße.
Südlich des Grundstücks wird eine weitere Zufahrt von der Heidelberger Straße in das
Wohngebiet hergestellt. Entlang d ieser Erschließungsstraße sind Kurzzeitparkstände für
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Besucher vorgesehen. Die Zufahrt auf das Grundstück erfolgt ausschließlich über diese
Erschließungsstraße.
Durch eine neu zu errichtende Straßenbahnhaltestelle am Quartiersplatz, in unmittelbarer
Nähe des Schulgrundstücks, ist das gesamte Quartier sehr gut an den ÖPNV an die
Innenstadt und die angrenzenden Stadtgebiete angebunden. Ausgehend vom Quartiersplatz
ist darüber hinaus ein Fuß -, und Radweg als Verbindung zum zukünftigen Wohnquartier auf
der Fläche der ehemaligen Cambrai -Fritsch-Kaserne vorgesehen, eine weitere südlich des
Naturschutzgebietes.
Das Baufeld „Schule und Kita“ hat eine Fläche von rund 12.600 m². Die erforderliche
Bruttogrundfläche (BGF) der neuen Schule beträgt ca. 5.300 m² zzgl. 600 m² Turnhalle.
Die erforderliche Bruttogrundfläche (BGF) des neuen Kindertagesstätte beträgt ca. 2.000 m².
Ziel der Wettbewerbsaufgabe ist die städtebauliche, hochbauliche und freiräumliche Planung
des Baufeldes für Schule, Sporthalle, Kindertagesstätt e mit angrenzendem Quartiersplatz
und Quartierspark. Grundlage ist der Bebauungsplan S 25 Lincoln -Siedlung, der sich derzeit
im Bauleitplanverfahren befindet.
Die Definition von städtebaulichen Kanten durch Positionierung der Baukörper, die
Gestaltung und Einbindung der Frei - und Grünflächen, die Zuordnung und die Übergänge der
zu beplanenden Teilbereiche sowie der Umgang mit der Topographie werden Themen der
Bearbeitung sein.
Die architektonische Gesamtkonzeption bildet die „zentrale Mitte“ und die
Erschließungssituation des neuen Quartiers und ist somit von hoher gestalterischer
Bedeutung.
3. Neubaumaßnahme Grundschule
3.1 Bedarf und Schulprofil
Zentraler infrastruktureller Baustein wird die neue Grundschule, die eine wesentliche Rolle
im öffentlichen Lebe n beider Quartiere einnehmen soll.
Die Gemeinschaftsflächen der Schule (Mensa, Foyer, Sporthalle, Außenräume) sollen
außerhalb der Schulöffnungszeiten auch bürgerschaftlichen Nutzungen offenstehen und
Raum bieten für unterschiedlichste nachschulische Ang ebote, wie z.B. öffentliche
Veranstaltungen (Schule als Bürgerzentrum für kulturelle Aktivitäten), Sportvereine,
Weiterbildung (abendliche Kursangebote), öffentlich zugängliche Mensa, Mediathek /
Bibliothek, etc. (Austausch Schule und Quartier).
Der rhythmisierte Schulbetrieb einer „Inklusiven Gebundenen Ganztagsschule“ bedeutet
ganztägige Organisationsformen und eine Mischung aus schulischen und nicht schulischen
Angeboten. Durch diesen gesellschaftlichen Wandel verschieben sich die Funktionen der
Schule vom reinen Lehrbetrieb mehr und mehr in die Öffentlichkeit. Damit verbunden ist eine
Bereicherung der Schule nach innen wie nach außen.
Wenn Lernen zum städtischen Alltagsleben dazugehört und ein öffentliches Ereignis ist, wird
auch die Aufgabe erleichter t, soziale Integration und gleiche Bildungschancen zu
ermöglichen. Bürgerschaftliche Nutzungen der Schule hingegen tragen dazu bei, die
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vorhandene i.d.R. untergenutzte Infrastruktur effizienter zu nutzen und mögliche Defizite in
einem Wohnquartier zu k ompensieren.
Auch demografischen Zyklen (schwankende Schülerzahlen), die einen schrumpfenden oder
wachsenden Raumbedarf hervorrufen, kann durch eine Integration von nicht schulischen
Nutzungen besser entgegen gewirkt werden.
Die vierzügige inklusive Grun dschule in der Lincolnsiedlung wird für max. 400 Schülerinnen
und Schüler ausgelegt und den Richtlinien für ganztägig arbeitende Schulen in gebundener
Form entsprechen.
Dem bildungspolitischen Ziel nach mehr Chancengleichheit für alle Kinder folgend, soll en die
Jahrgänge 1 und 2 in einer flexiblen Schuleingangsphase in altersgemischten Gruppen
unterrichtet werden (Bsp. Erich Kästner Schule Kranichstein)
Eine internationale Ausrichtung der Grundschule mit einem Konzept der Mehrsprachigkeit
wird in Kooperati on mit der Lichtenbergschule angestrebt, was u.a. auch dem hohen und
weiter wachsenden Anteil der mehrsprachigen Familien in Darmstadt Rechnung trägt
(Internationalität als Standortfaktor).
Die internationale Ausrichtung beinhaltet auch das bildungspolitis che Ziel einer Förderung
der Bilingualität für alle Kinder und der Förderung der Muttersprache als Grundlage einer
Persönlichkeits - und Sprachentwicklung.
Das differenzierte pädagogische Profil der Schule muss im Zuge der weiteren
Projektentwicklung mit B lick auf den Sozialraum Konversionsfläche Süd, aber auch auf das
gesamtschulische Angebot der Wissenschaftsstadt Darmstadt, in enger Zusammenarbeit von
Staatl. Schulamt, Städt. Schulamt und Jugendamt erarbeitet werden.
3.2 Raumprogramm Grundschule - Erläuterung
Grundlage für das vom Schulamt erstellte Raumprogramm der Schule sind u.a. das von den
hessischen Schulträgern gemeinsam erarbeitete und abgestimmte Orientierungsprogramm
für Grundschulen, die „Schulbauleitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland“
der Montag Stiftung, Bonn, und die Ergebnisse des Planungsprozesses Schulkindbetreuung
(Mag.-Beschlüsse vom 27.08.2014 und vom 03.06.2015)
Neu an der Optimierung des Raumprogramms ist dabei vor allem die deutliche Ausrichtung
hin zu den Theme n Ganztag und Inklusion, was sich sowohl im pädagogischen als auch im
baulichen Bereich widerspiegeln wird.
Die Entwicklung hin zur Ganztagsschule ist eine Antwort auf die veränderten Lebens - und
Arbeitswelten von Familien; die Entwicklung hin zur Inklusio n ist ein gesellschaftlicher
Auftrag für Bund, Länder und Kommunen vor dem Hintergrund der Erfüllung der
Forderungen der UN -Behindertenrechtskonvention. Sie beinhalten unter anderem die
Notwendigkeit, gesellschaftliche Heterogenität anzuerkennen und Chance ngleichheit
herzustellen.
Durch einen rhythmisierten Ganztag mit schulischen und nicht schulischen Angeboten
ergeben sich differenzierte Anforderungen an den täglichen Schulbetrieb.
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Verschiedenste Aktivitäten, wie Lernphasen, Erholung, Kommunikation, Be wegung, oder auch
Therapien werden teilweise parallel stattfinden. Daher ist es notwendig, die
Ganztagsbereiche vermehrt in den Lern - und Unterrichtsbereich zu integrieren, um
größtmögliche Synergien zu fördern und die Schule als Lern - und Lebensort zu erl eben. Ziel
ist ein zeitliches, räumliches und organisatorisches Zusammenwachsen von Unterricht und
Betreuung.
Neu ist dabei auch, dass das Raumprogramm für den Lern - und Unterrichtsbereich eine
Gesamtfläche festlegt, die Größe der einzelnen Räume und wie s ie einander zugeordnet sind,
wird vorab nicht fest definiert und ist abhängig vom pädagogischen Konzept der Schule.
Das grundsätzliche Organisationsprinzip sieht jedoch eine Vergrößerung der Klassenräume
(72 qm) zugunsten einer höheren Flexibilität, die I ntegration der Ganztagsbereiche in den
Lern- und Unterrichtsbereich und ein Angebot an Inklusionsflächen vor. Durch die Aktivierung
von Verkehrsflächen werden Lern - Aufenthalts- und Differenzierungsmöglichkeiten für die
Schülerinnen und Schüler geschaffen und stellen somit als pädagogische
Erschließungsfläche einen Zugewinn für den Unterrichtsalltag dar.
Der Fachunterrichtsbereich spielt im Gegensatz zu weiterführenden Schulen an
Grundschulen eine eher untergeordnete Rolle.
In seiner räumlichen Organisati on muss der Bereich offen sein für zukünftige Entwicklungen
und sich verändernde Anforderungsprofile (z.B. Thema E -Learning)
Die Ausstattung der Räume sollte so flexibel gewählt sein, dass eine maximale Vernetzung im
Sinne der Mehrfachnutzung möglich ist ( z.B. keine feste PC -Möblierung).
Die Gemeinschaftsflächen Foyer, Aula, Mensa, Mediathek sowie die Sport - und Außenareale
spielen eine wichtige Rolle im gemeinschaftlichen Schulleben und bieten Raum für ein
breites Spektrum an schulischen und außerschulisc hen Aktivitäten.
Dies erfordert genaue Überlegungen an die Zuordnung und Schaltbarkeit der Bereiche sowie
an die Qualität der Zu - und Übergänge untereinander.
Im Zuge der Entwicklung hin zur Ganztagsschule ist z.B. die Mensa nicht nur ein Ort der
Verpflegung, sondern sollte durch entsprechende räumliche Zonierung unterschiedliche
Aufenthaltsqualitäten für flexible Nutzungen bieten.
Die Anforderungen an die Quantität und Qualität der Küchenbereiche sind so gewählt, dass
die geplanten Kindertagesstätten des Q uartiers im Sinne von Synergien infrastrukturell mit
versorgt werden können.
Die Entwicklung hin zu Ganztag und Inklusion bedeutet auch für das Personal höhere
Präsenzzeiten an der Schule und erfordert quantitativ und qualitativ veränderte
Flächenbedarfe im Lehrer- und Verwaltungsbereich.
Die Zunahme des Personalbestands durch zusätzliche Beratungs - und Betreuungsleistungen
sowie externe Bildungsträger bedingt einen erhöhten Bedarf an Team - und Personalräumen.
Die räumliche Organisation des Lehrerbereiches ist abhängig vom pädagogischen Konzept
der Schule und der daraus folgenden Grundsatzentscheidung, ob zentrale oder dezentrale
Arbeitsorte geschaffen werden.
Der Bereich ist zu gliedern in Zonen für Arbeiten, Kommunikation, Besprechung, Rückzug,
Erholung und Lehrerbibliothek.
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Die im Raumprogramm vorgesehene Zweifeldhalle deckt die Bedarfe für den Schulsport der
Grundschule ab, bietet Raum für Bewegungsangebote der Kindertagesstätten und steht
außerhalb der Schulöffnungszeiten bürgerschaftlichen Angeboten und Vereinen zur Nutzung
zur Verfügung.
Die im Westen des Schulgrundstücks gelegenen Freiflächen des Quartiersparks ermöglichen
Synergien mit dem Freiflächen des Schulgeländes.
Raumprogramm Grundschule – Zusammenfassung der Anlage 1
Funktion
NF
m²
Lern- und Unterrichtsbereich
Fachunterrichtsbereich
Gemeinschaftsflächen
Verwaltungs- und Lehrerbereich
Wirtschaftsflächen
Sport- und Freiflächen
1.792
280
560
412
75
3.200
Gesamt Nutzfläche NF
Gesamt NF, ohne Sport- und Freiflächen
Summe Programmfläche Grundschule Konversion
Gesamt Bruttogrundfläche BGF (NF x 170%)
Zweifeldturnhalle mit Nebenräumen Bruttogrundfläche
6.319
3.119
3.119
5.300
1.600
4. Neubaumaßnahme Kindertagesstätte
Der vorgesehene Schulneubau soll gemeinsam mit dem Bau einer zweiten notwendig
werdenden Kita auf dem dafür vorgesehenen Baufeld in der Lincoln-Siedlung errichtet werden.
Unter der Voraussetzung, dass die bereits auf dem Areal der Lincoln-Siedlung vorhandene Kita
entsprechend der Konzept-Planung für vier Ü3 und fünf U3 Gruppen umgebaut werden kann,
wird zur weiteren Versorgung der Lincoln-Siedlung, bei Bezug sämtlicher geplanter
Wohneinheiten, der Bau einer zweiten Kita erforderlich. Diese soll weitere zwei U3 und vier Ü3
Gruppen aufnehmen können. (Raumprogramm Anlage2 Kita)
Der Neubau ist in räumlicher Verbindung mit dem Grundschulbau geplant, nicht zuletzt um
hieraus Synergien für Bau und Organisation zu generieren.
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Raumprogramm Kindertagesstätte – Zusammenfassung der Anlage 2
Funktion
Nutzfläche NF
m²
Gruppenräume U3 / Ü3 incl. Gruppennebenräume
Mehrzweckbereich / Speiseraum
Verwaltungs- und Versorgungsflächen
Nebennutzflächen (Toiletten, Garderoben)
410
120
185
166
Gesamt Nutzfläche NF
Summe Programmfläche Kindertagesstätte
Gesamt Bruttogrundfläche BGF ( NF x 170%)
881
881
1.500
5. Neubau / Neuanlage Freiflächen „Quartierspark“ und „Quartiersplatz“
5.1 Quartiersplatz
Der neu anzulegende Quartiersplatz bildet mit einer Gesamtfläche von ca. 3.000 m² das
urbane Zentrum des Quartiers. Gelegen an der vorgesehenen Straßenbahnstation „Lincoln-
Siedlung“ und am Kreuzungspunkt übergeordneter Fuß-/Radwege in Nord-Süd- und Ost-West-
Richtung übernimmt er zugleich die Funktion des zentralen Quartierszugangs und
Treffpunktes.
Die südliche Platzwand bildet der Komplex der Grundschule und Kindertagesstätte mit ihrem
Haupteingang. Die nördliche Platzwand wird in der Erdgeschosszone quartiersbezogene
Dienstleistungen, Gastronomie, sowie soziale und kommunikative Angebote aufnehmen.
Aufgrund der Nähe zum neuen Versorgungsschwerpunkt „Marktplatz Bessungen“ wird im
neuen Wohnquartier selbst nur in geringerem Maße Einzelhandel realisiert werden können
(kein großflächiger Einzelhandel). Die vorgesehene viergeschossige Bebauung wird in den
Obergeschossen und im Staffelgeschoss überwiegend Wohnungen aufnehmen.
Entlang der Heidelberger Straße wird der Platz durch die zu erhaltende Lindenallee gefasst,
nach Westen öffnet sich der Platzraum zum Quartierspark. Auf eine angemessene Gestaltung
der Schnittstelle zum Park wird besonderer Wert gelegt, ebenso auf den Auftritt der Schule am
Quartiersplatz.
Der Platz selbst soll folgende Nutzungen aufnehmen: eine größere nutzungsoffene Platzfläche,
geeignet u.a. für Veranstaltungen und Märkte, sowie Flächen für Fahrradabs tellanlagen, offene
Vorbereiche für alle Randnutzungen und Sitzgelegenheiten mit Aufenthaltsqualität. Der
Bebauungsplan lässt eine bauliche Nutzung im Umfang bis zu 100 m² BGF zu. Eine urbane,
dem Quartierszentrum angemessene Gestaltung wird angestrebt.
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5.2 Quartierspark
Gemäß dem Rahmenplan „Bessungen Süd“ soll der Quartierspark mit seiner Grünachse bis zur
nördlich angrenzenden Noackstraße und der Sichtachse zur Keramikmanufaktur als
verbindende Grünfläche das Herzstück der neuen Siedlung werden und mit seinen vielfältigen
Wege- und Sichtbeziehungen grüner Quartiersmittelpunkt sein.
Durch eine gezielte Gliederung und Strukturierung sollen Angebote für alle gesellschaftlichen
Gruppen geschaffen werden, die sowohl stille Rückzugsräume, kommunikative Räume und
gemeinschaftliche Spielflächen beinhalten. Dabei kommt der qualitätvollen harmonischen
Gestaltung der Übergänge zwischen öffentlichem und privatem Grün und der gestalterischen
Einbindung der Hauptwegeverbindungen besondere Bedeutung zu. Insbesondere soll der
Übergang zwischen Quartierspark und Schulgelände offen gestaltet werden.
Im Bereich der Schule und der Kindertagesstätte sollen die Gestaltungselemente zwischen
Quartierspark und Schulgelände verbindend wirken, auch die Wegeverbindung zwischen den
beiden Kindertagesstätten ist besonders zu berücksichtigen.
Der Quartierspark entsteht auf sandigen Böden in einem niederschlagsarmen Gebiet. Dies ist
bei der Gestaltung und der Wahl von Gehölzen und sonstigem Pflanzenmaterial zu beachten.
Die geschützten Bereiche der Sandmagerrasenflächen und deren angrenzenden
Entwicklungsflächen sind besonders zu beachten und in die Gestaltung zu integrieren. Sie sind
frei von Gehölzen zu halten, eine Einfriedung dieser Bereiche ist nicht vorgesehen.
Die Lincoln-Siedlung ist als autoarmes Quartier konzipiert, ein innovatives Mobilitätskonzept ist
in Vorbereitung. Die Verkehrswege innerhalb des Quartiers werden daher in erster Linie dem
Fuß- und Radverkehr dienen, nur ein sparsames Straßennetz ist für den motorisierten
Individualverkehr zugelassen. Über den Quartiersplatz und über die Flächen des
Quartiersparks führen dagegen notwendige Verkehrsbeziehungen für Rad- und Fußverkehr, die
jederzeit und bei jeder Witterung barrierefrei begeh- und befahrbar sein müssen. Auf die
entsprechende Gestaltung des Fuß-/Radwegenetzes als Verkehrsflächen besonderer
Zweckbestimmung und ihre Integration in den Park soll besonderes Augenmerk gelegt werden.
Die Führung dieser Verkehrsbeziehungen innerhalb des Parks ist variabel und nicht durch den
Bebauungsplan festgeschrieben.
6. Kosten Neubaumaßnahmen
Auf der Grundlage der vom Schulamt und Jugendamt vorgelegten Raumprogramme wurden
durch den Eigenbetrieb Immobilien, Fachbereich Planung und Projektsteuerung,
Gesamtinvestitionskosten als erste Grobkostenschätzung auf der Basis von aktuell
vorliegenden allgemeinen Kostenkennwerten vergleichbarer und vom Eigenbetrieb realisierter
Bauprojekte ermittelt.
11
6.1 Grobkostenzusammenstellung BAUKOSTEN Grundschule mit Turnhalle und Kita
Kostengruppe Bezeichnung Summe brutto
100
Grundstück (siehe städtebaul. Vertrag;
voraussichtlich 75 Euro pro m²) 0,00 €
200 Herrichten u. Erschließen 126.000,00 €
300 Bauwerk - Baukonstruktion 10.715.000,00 €
400 Bauwerk -Technische Anlagen 3.096.000,00 €
500 Außenanlagen 625.000,00 €
600 Ausstattung 1.287.500,00 €
600 Ausstattung, Kunst-am-Bau 288.720,00 €
700 Baunebenkosten 2.904.879,60 €
zur Rundung 6.900,40 €
Gesamtsumme Investition 19.050.000,00 €
Gesamtsumme Investition einschl.
Baupreissteigerungen voraussichtlich 20.100.000,00 €
(Zusammenfassung der Kostenaufstellung nach Anlage 4)
6.2 Kosten Freianlagen Quartiersplatz und Quartierspark
Die Investitionskosten für die Neuanlage der Freianlagen Quartierspark und Quartiersplatz
werden nach Maßgabe der Vereinbarungen aus dem Städtebaulichen Vertrag und
Erschließungsvertrag zur Entwicklung der Lincoln Siedlung vom Vorhabenträger (BVD New
Living GmbH & Co. KG) übernommen. Nach Übertragung der Flächen in städtisches Eigentum
sind die Unterhaltskosten durch den städtischen Haushalt zu finanzieren.
6.3 Grundstückskosten
Die Übertragung und der Erwerb der Grundstücke werden entsprechend den endgültigen
Vereinbarungen des Städtebaulichen Vertrages und den sich hieraus ergebenden
Vertragsverhandlungen zum Grundstücksübergang gesondert zur Beschlussfassung gebracht.
7. Finanzierung Projektvorbereitung
Für die Neubaumaßnahmen Hochbau sind im Kernhaushalt bislang insgesamt 17,7 Mio. €
(13,9 Mio. € Schule und 3,8 Mio. € Kita) eingeplant.
Die Finanzierung der Kosten für das gesamte Wettbewerbsverfahren, die Durchführung des
Bürgerbeteiligungsverfahrens und die Gebäudevorentwurfsplanung erfolgt aus den für die
Realisierung der Baumaßnahmen „Grundschule mit Turnhalle“ und „Kindertagesstätte“ im
Kernhaushalt in der Kostenstelle 14040-8005 (Schule) und 14051-8655 (Neubau Kita)
etatisierten Mitteln.
Hierin eingeschlossen sind die für die Durchführung des Verfahrens anteiligen Kosten für di e
Freiflächen „Quartierspark“ und „Quartiersplatz“.
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Die Mittel für Vorbereitung und Durchführung der Neubaumaßnahmen werden dem
Eigenbetrieb Immobilienmanagement übertragen. Die Mittelverwaltung liegt beim Eigenbetrieb
Immobilienmanagement.
8. Planungswettbewerb und Bürgerbeteiligung
8.1 Wettbewerbsgebiet und allgemeine Zielstellung
Das Wettbewerbsgebiet umfasst die im B-Plan-Entwurf vorgesehenen Flächen für Hochbau mit
Schule und Kindertagesstätte, Quartierspark mit der Fläche bis Noackstraße und
Quartiersplatz. (siehe Anlage 3)
Zu den Wettbewerbszielen gehören die Entwicklung des Baufeldes Hochbau (Schule, Zweifeld -
Turnhalle, Kita) mit den entsprechenden qualitativen und funktionalen Anforderungen und den
dazugehörigen Freiflächen (Schulhof, Kita-Außengelände) sowie die Entwicklung einer qualitativ
hochwertigen Freiraumplanung für die öffentlichen Grünflächen entsprechend den definierten
Zielvorgaben. Von besonderer Bedeutung ist die Gestaltung eines verbindenden Übergangs
zwischen Quartierspark und Schulgelände sowie die Verknüpfung Schulgelände und
Quartiersplatz.
8.2 Verfahrensart und Teilnehmer
Der Planungswettbewerb wird als nichtoffenes einstufiges Verfahren mit vorgeschaltetem
Qualifizierungsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) und
gemäß VOF durchgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten.
Um den besten der jeweiligen Lösungsvorschläge prämieren und zur Realisierung empfehlen
zu können, soll die Vergabe getrennter Preise für das Baufeld Hochbau (Hochbau und
Freianlagenplanung) und die öffentlichen Freiflächen Quartierspark und Quartiersplatz
(Freianlagenplanung) mit entsprechendem Auftragsversprechen möglich sein.
8.3 Bürgerbeteiligung
Für die Entwicklung der vorgesehenen infrastrukturellen Maßnahmen ist eine intensive und
frühe Bürgerbeteiligung gemäß den Leitlinien zur Bürgerbeteiligung vorgesehen. Hierzu wird
vor dem Beginn des Planungswettbewerbs eine öffentliche Veranstaltung mit Arbeitsgruppen
zu den im Wettbewerbsverfahren zu bearbeitenden Themenbereichen durchgeführt. Ziel der
Veranstaltung ist es, eine Mitwirkung bei der Erstellung des Anforderungsprofils für den
Wettbewerb für alle zu ermöglichen. Die Ergebnisse der Veranstaltung sollen nach fachlicher
Prüfung in die Auslobungsunterlagen zum Wettbewerb eingearbeitet werden.
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Für die weitere Mitwirkung am Wettbewerbsverfahren durch Bürgerinnen und Bürger ist
geplant, dass aus der Bürgerschaft Mandatsträger als Sachverständige ohne Stimmrech t
benannt oder ausgelost werden. Die Auslobungsunterlagen werden mit den Mandatsträgern
abgestimmt. Die Bürgerbeteiligung im weiteren Planungsprozess soll bereits in der Auslobung
zum Wettbewerb in geeigneter Weise fixiert werden.
Das im Rahmen des Wettbewerbs stattfindende Rückfragekolloquium wird als öffentliche
Veranstaltung durchgeführt. Nach der Durchführung des Wettbewerbs soll das
Wettbewerbsergebnis öffentlich vorgestellt werden.
Im weiteren Planungs- und Realisierungsprozess der Teilflächen des Wettbewerbsgebietes ist
die Beteiligung der Bürgerschaft vorgesehen.
Für die fachliche Begleitung und Durchführung des VOF- / Wettbewerbsverfahrens sowie die
fachliche Begleitung und Moderation der Bürgerbeteiligung werden externe qualifizierte Büros
mit entsprechender Expertise beauftragt.
9. Vorgesehener Projektablauf
Vom Eigenbetrieb Immobilienmanagement, Fachbereich Planung und Projektsteuerung, wurde
ein Zeitablaufplan für die Projektvorbereitung bis Baubeginn mit folgenden Einzelfristen
erstellt:
Beschluss Betriebskommission EB Immobilien 15.07.2015
Beschluss Magistrat (Wettbewerb bis Vorentwurf) 02.09.2015
Bauausschuss 09.09.2015
Beschluss Stadtverordnetenversammlung 24.09.2015
Bürgerbeteiligung Beginn Oktober 2015
VOF-Verfahren Architektur/Wettbewerb/Vergabe 11.2015 bis 08.2016
Magistrat – Kenntnisnahme Ergebnisse 09.2016
Beschluss Magistrat (Planung + Bau) 11. 2016
Bauausschuss 12..2016
Beschluss Stadtverordnetenversammlung 12. 2016
Voraussichtlicher Baubeginn 12.2017
10. Zuständigkeiten
Der gesamte Planungsprozess zur baulichen und freiraumplanerischen Entwicklung der
Quartiersmitte Lincoln-Siedlung wird unter Federführung der „Facharbeitsgruppe
Quartiersmitte Lincoln-Siedlung“ (Eigenbetrieb Immobilienmanagement, Grünflächenamt,
Stadtplanungsamt) in Zusammenarbeit mit den Nutzerämtern koordiniert und fachlich
begleitet.
Die Federführung für die Vorbereitung und Durchführung des VOF-Verfahrens mit integriertem
Planungswettbewerb sowie das Projektmanagement für die Hochbaumaßnahmen
(Grundschule, Turnhalle, Kindertagesstätte – einschließlich der direkt zugeordneten
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Freianlagen Schulhof und Kita-Außengelände) liegen beim Eigenbetrieb Immobilien-
management, Fachbereich Planung und Projektsteuerung.
Die Federführung für das Projektmanagement für die Freiflächenplanung (Quartiersplatz und
Quartierspark) liegt beim Grünflächenamt.
Die Federführung für die Vorbereitung und Durchführung des Bürgerbeteiligungsverfahrens
liegt beim Eigenbetrieb Immobilienmanagement, Fachbereich Planung und Projektsteuerung.
Die Bürgerbeteiligung findet in enger Abstimmung mit der Bürgerbeauftragten, Dez I., statt.
Darmstadt, 24.08.2015
65-11-06/kn
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Rafael Reißer Cornelia Zuschke
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 1
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Magistratsvorlage vom 21.07.2015 ANLAGE 1
Raumprogramm Grundschule mit Turnhalle
Aufgestellt durch das Schulamt
Magistratsvorlage vom 21.07.2015 ANLAGE 1
Raumprogramm Grundschule mit Turnhalle
Aufgestellt durch das Schulamt
Magistratsvorlage vom 21.07.2015 ANLAGE 1
Raumprogramm Grundschule mit Turnhalle
Aufgestellt durch das Schulamt
Magistratsvorlage vom 21.07.2015 ANLAGE 1
Raumprogramm Grundschule mit Turnhalle
Aufgestellt durch das Schulamt
anlage 4
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Magistratsvorlage vom 21.07.2015 ANLAGE 4
Grobkostenermittlung Neubau Grundschule mit Turnhalle und Kindertagesstätte
Eigenbetrieb Immobilienmanagement - Fachbereich Planung und Projektsteuerung
KGR Bezeichnung Einheit Menge € / Einheit Summe (brutto)
100 Grundstück FBG m² 12.600,00 o.A. o.A.
200 Herrichten und Erschließen FBG m² 12.600,00 10,00 € 126.000,00 €
Summe KGR 200 126.000,00 €
300 Bauwerk - Baukonstruktion Schule BGF m² 5.300,00 1.280,00 € 6.784.000,00 €
300 Bauwerk - Baukonstruktion Turnhalle BGF m² 1.600,00 1.210,00 € 1.936.000,00 €
300 Bauwerk - Baukonstruktion Kita BGF m² 1.500,00 1.330,00 € 1.995.000,00 €
Summe KGR 300 10.715.000,00 €
400 Bauwerk - Technische Anlagen Schule BGF m² 5.300,00 350,00 € 1.855.000,00 €
400 Bauwerk - Technische Anlagen Turnhalle BGF m² 1.600,00 410,00 € 656.000,00 €
400 Bauwerk - Technische Anlagen Kita BGF m² 1.500,00 390,00 € 585.000,00 €
Summe KGR 400 3.096.000,00 €
500 Außenanlagen Schule anteilig AUF m² 4.500,00 60,00 € 270.000,00 €
500 Außenanlagen Turnhalle anteilig AUF m² 1.500,00 90,00 € 135.000,00 €
500 Außenanlagen Kita AUF m² 2.000,00 110,00 € 220.000,00 €
Summe KGR 500 625.000,00 €
Summe KGR 300-500 14.436.000,00 €
600 Ausstattung Schule psch m² 5.300,00 160,00 € 848.000,00 €
600 Ausstattung Turnhalle psch m² 1.550,00 90,00 € 139.500,00 €
600 Ausstattung Kita psch m² 1.500,00 200,00 € 300.000,00 €
600 Kunst am Bau 2% der KGR 300-500 psch 288.720,00 €
Summe KGR 600 1.576.220,00 €
Summe KGR 200-600 16.138.220,00 €
700 Baunebenkosten pschl 18 % 2.904.879,60 €
Summe KGR 100-700 19.043.099,60 €
zur Rundung 6.900,40 €
GESAMTSUMME 19.050.000,00 €
Baupreissteigerung 3 Jahre angen. 5,5% 1.047.750,00 €
SUMME inkl. Baupreissteigerungen 20.097.750,00 €
zur Rundung 2.250,00 €
GESAMTSUMME inkl. Baupreissteigerungen 20.100.000,00 €
anlage 3
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Magistratsvorlage vom 21.07.2015 ANLAGE 3
Übersichtsplan Wettbewerbsgebiet
( Bebauungsplanentwurf S25 )
Quartierspark Quartiersplatz Hochbau
Beratungsverlauf (5)
Orte (4)
- Heidelberger Straße
- Franklinstraße
- Noackstraße
- Marktplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0330
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.08.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00