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2015/0330

Konversion Lincoln-Siedlung - Bauliche Infrastrukturmaßnahmen Quartiersmitte - Vorbereitung der Neubaumaßnahmen Grundschule, Kindertagesstätte, Quartiersplatz, Quartierspark

Magistratsvorlage 05.08.2015

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1400 Zeichen

Magistratsvorlag vom 21.07.2015     ANLAGE  2 
 
     Raumprogramm Kindertagesstätte  
Aufgestellt durch das Jugendamt 
 
 
 
 
Räume  2 U3/ Gr. 
22 Plätze  
Bemerkungen  4 Ü3/ Gr.  
88 Plätze 
 
Bemerkun 
gen 
Gemeins 
ame 
Räume 
Gruppenräume  90 m²  Je Raum 45 m²  200 m²  Je Raum 
50 m² 
 
Nebenraum  40 m²  Je Raum 20 m²  80 m²  Je Raum 
20m² 
 
Sanitärräume Kinder  24 m²   Bzw. 1 x 18 
m² 
48 m²  Bzw. 2 x  
18 m² 
 
Mehrzweckraum    84 m²    
Stuhllager    10 m²    
Elternraum      16 m²  
Personalraum      40 m²  
Garderoben  20 m²   40 m²  2 sep. 
Räume 
 
Toiletten/Personal  8 m²   16 m²   16 m²  
Besucher 
Bistro    35 qm    
Büro      15 m²  
Küche      35 m²  
Abstellraum Küche      8 m²  
Wirtschaftsraum/Toilette 
/Dusche 
Hauswirtschaftspersonal 
    10 m²  
Putzmittelkammer      6 m²  
Materialraum      20 m²  
Kinderwagenraum      20 m²  
Bewegungswege/Flure     Multiplikat 
or 0,7 
 
Summen  182 m²   513 m²   186 m²  
Außenfläche  176 m²  Bei 8 m²/Kind  704 m²    
 
 
 
Fläche für die nötigen Räume im Innenbereich: 881 m ²   
Nötige Außenfläche: 880m²  
 
Legt man den Multiplikator von 0,7 für zusätzliche Bewegungsflächen wie Flure, Eingangsbereich 
etc., wie bei der Berechnung im Schulbaubereich zugrunde, würde das einen zusätzlichen 
Flächenbedarf von 616,7 m² 
 ergeben. 
 
Insgesamt wird für diese Einrichtung eine Fläche von 1497.7 m² im Innenbereich benötigt.

2015/0330

32435 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
03.09.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Finanzverwaltung  
Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat IV 
Dezernat V 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0330 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:  201 Sachkonto: 0951010 
 
Betreff: Konversion Lincoln -Siedlung - Bauliche Infrastrukturmaßnahmen Quartiersmitte - 
Vorbereitung der Neubaumaßnahmen Grundschule,  Kindertagesstätte, 
Quartiersplatz, Quartierspark  
 
Vorlage vom: 05.08.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
 
1) Der Vorbereitung der Neubaumaßnahmen “4-zügige Grundschule mit Zweifeldturnhalle“ und 
“Kindertagesstätte“ als infrastrukturellen Maßnahmen im Konversionsgebiet Lincoln-
Siedlung auf der Grundlage der vom Schulamt und Jugendamt erstellten und vom Magistrat 
am 03.06.2015 beschlossenen Raumprogramme mit einem voraussichtlichen  Gesamt-
investitionsbedarf in Höhe  von insgesamt 20.100.000 Euro auf Grundlage der vom 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement erstellten Grobkostenermittlung wird zugestimmt.

2 
 
 
2) Der Vorbereitung der Neubaumaßnahmen “Quartiersplatz“ und „Quartierspark“ als 
infrastrukturelle Maßnahmen im Entwicklungsgebiet „Konversion Süd“ auf der Grundlage 
des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Rahmenplanes sowie des 
Bebauungsplanentwurfs S25 mit Stand vom  30.04.2015 wird zugestimmt. Die Umsetzung 
der Maßnahme und Kostenübernahme durch den Vorhabenträger BVD New Living GmbH 
werden im Städtebaulichen Vertrag geregelt. Die angelegten Freiflächen gehören nach 
Fertigstellung in das Anlagevermögen des Kernhaushaltes. 
 
3) Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement wird beauftragt, federführend in Zusammenarbeit 
mit dem Grünflächenamt auf Grundlage der vorliegenden Raumprogramme, 
Anforderungskataloge und Grobkostenermittlungen für die unter Punkt 1 und 2 genannten 
Neubaumaßnahmen ein VOF-Verfahren mit integriertem Planungswettbewerb  gemäß VOF 
und RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie einem 
vorbereitenden und  begleitenden  Bürgerbeteiligungsverfahren für das im 
Bebauungsplanentwurf S25 vorgesehene Baufeld Hochbau sowie den angrenzenden 
Quartiersplatz und Quartierspark ausloben und durchführen. Nach Abschluss des 
Wettbewerbsverfahrens wird dem Magistrat eine Dokumentation der Wettbewerbsergebnisse 
zur Kenntnis gegeben.  
 
4) Nach Kenntnisnahme der Wettbewerbsergebnisse durch den Magistrat wird die 
Vorentwurfsplanung Hochbau beauftragt. Auf dieser Grundlage wird durch den Eigenbetrieb  
Immobilienmanagement eine weitere konkretisierende Magistratsvorlage für die  
Durchführung der Hochbaumaßnahmen  erstellt und einschließlich Folgekosten-
berechnungen  zur Beschlussfassung vorgelegt.  
 
5) Die Übertragung und der Erwerb der Grundstücke werden entsprechend den endgültigen 
Vereinbarungen des Städtebaulichen Vertrages und den sich hieraus ergebenden  
Vertragsverhandlungen zum Grundstücksübergang  gesondert zur Beschlussfassung 
gebracht. 
 
6) Die Finanzierung der Kosten für das gesamte Wettbewerbsverfahren, die Durchführung des 
Bürgerbeteiligungsverfahrens und die Gebäudevorentwurfsplanung erfolgt aus den für die 
Realisierung der Baumaßnahmen „Grundschule“ und „Kindertagesstätte“ im Kernhaushalt  
etatisierten Mitteln. Hierin eingeschlossen sind die für die Durchführung des Verfahrens 
anteiligen Kosten für die Freiflächen „Quartierspark“ und „Quartiersplatz“. 
 
7) Die Mittel zur Vorbereitung und Durchführung der Neubaumaßnahmen werden aus dem 
Kernhaushalt dem Eigenbetrieb Immobilienmanagement übertragen und eingestellt. D ie 
Mittelverwaltung liegt beim Eigenbetrieb Immobilienmanagement. Die Gebäude sind dem 
Anlagevermögen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement zugeordnet. 
 
8) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ist entsprechend 
anzupassen.  
 
9) Die Magistratsvorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme und 
Beschlussfassung vorgelegt.

3 
 
Anlagen: Raumprogramm Schule (Anlage 1)  
Raumprogramm Kindertagesstätte (Anlage 2)  
Bebauungsplan mit Wettbewerbsgebiet (Anlage 3)  
Grobkostenermittlung (An lage 4) 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

4 
 
 
1. Begründung zur Magistratsvorlage vom  24.08.2015 Erläuterung Baubedürfnis  
 
Mit dem Abzug der amerikanischen Streitkräfte ab 2008 hat die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt in einem breit angelegten Planungs - und Beteiligungsprozess die Entwicklung der 
freiwerdenden Flächen eingeleitet. Das Planungsgebiet gehört zum Konversionsbereich Sü d. 
Dieser umfasst neben der Lincoln -Siedlung auch die Cambrai -Fritsch-Kaserne und die 
Jefferson-Siedlung. 
Auf dem Konversionsareal Lincoln -Siedlung westlich der Heidelberger Straße soll ein 
lebendiges Stadtquartier mit dem Nutzungsschwerpunkt Wohnen entste hen. Besonderer 
Wert wird auf ein vielfältiges Wohnungsangebot für unterschiedliche Nutzer und eine 
zukunftsfähige Infrastruktur gelegt.  
 
Es ist vorgesehen, Wohnraum für ca. 3.000 Einwohner in der Lincoln -Siedlung und nochmals 
Wohnraum für ca. 2.500 Einwo hner im Bereich der Cambrai -Fritsch-Kaserne und der 
Jefferson-Siedlung zu schaffen, einschließlich aller notwendigen infrastrukturellen 
Versorgungseinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, sozialer Einrichtungen, 
quartiersbezogener Spielflächen sowie Spiel- und Erholungsflächen.  
Die angestrebte Anzahl von 1.600 Wohneinheiten (WE) in der Lincolnsiedlung und eine 
prognostizierte Einwohnerzahl von insgesamt 5.500 Personen für das Gesamtgebiet 
Konversion Süd (Lincoln, Cambrai -Fritsch, Jefferson) bedingen die organisatorische und 
bauliche Errichtung einer neuen 4 -zügigen Grundschule (max. 400 Schüler/innen = SuS) an 
zentralem Standort des Entwicklungsgebietes. Aktuellen Entwicklungen in der 
Grundschulpädagogik folgend, soll die Schule das Profil einer „Inkl usiven Gebundenen 
Ganztagsschule“ erhalten.  
Als weitere erforderliche Maßnahmen zur Schaffung einer sozialen Infrastruktur für das 
Gebiet ist der Bau einer neuen Kindertagesstätte sowie die Sanierung und der Ausbau des 
bestehenden ehemaligen „Child Develo pment Center“ vorgesehen.  
 
Das zukünftige Wohnquartier soll sowohl durch Bestandsentwicklung als auch durch neue 
Geschosswohnungsbauten unterschiedlicher Ausprägung nachverdichtet werden und ein 
attraktives Wohnumfeld für Familien, besondere Wohnformen, wi e z.B. studentisches und 
betreutes Wohnen, generationenübergreifende Wohnprojekte, Wohnungen für 
Wohnungssuchende innerhalb der Einkommensgrenzen des Wohnraumförderungsgesetzes, 
etc. bieten.  
Die zeitnahe Bereitstellung der öffentlichen sozialen Infrastruk tur ist für die positive 
Entwicklung des Quartiers von hoher Bedeutung und trägt zur Attraktivität des Standorts bei.  
 
2. Städtebauliche Situation  
Das im Rahmenplan beschlossene und im Bebauungsplanentwurf S 25 Lincoln -Siedlung 
vorgesehene Baugrundstück für Grundschule und Kindertagesstätte liegt unmittelbar an der 
Heidelberger Straße und bildet gemeinsam mit dem Quartierspark im Westen und dem 
Quartiersplatz im Norden die zentrale Mitte des neuen Wohnstandortes.  
 
Die räumliche Einbindung und Vernetzung inne rhalb des Quartiers erfolgt über die in Nord -
Süd-Richtung liegende Freiraumachse mit Anschluss an den südlichen Teil der 
Franklinstraße.  
Südlich des Grundstücks wird eine weitere Zufahrt von der Heidelberger Straße in das 
Wohngebiet hergestellt. Entlang d ieser Erschließungsstraße sind Kurzzeitparkstände für

5 
 
Besucher vorgesehen. Die Zufahrt auf das Grundstück erfolgt ausschließlich über diese 
Erschließungsstraße.  
 
Durch eine neu zu errichtende Straßenbahnhaltestelle am Quartiersplatz, in unmittelbarer 
Nähe des Schulgrundstücks, ist das gesamte Quartier sehr gut an den ÖPNV an die 
Innenstadt und die angrenzenden Stadtgebiete  angebunden. Ausgehend vom Quartiersplatz 
ist darüber hinaus ein Fuß -, und Radweg als Verbindung zum zukünftigen Wohnquartier auf 
der Fläche der ehemaligen Cambrai -Fritsch-Kaserne vorgesehen, eine weitere südlich des 
Naturschutzgebietes.  
 
Das Baufeld „Schule und Kita“ hat eine Fläche von rund 12.600 m². Die erforderliche 
Bruttogrundfläche (BGF) der neuen Schule beträgt ca. 5.300 m² zzgl. 600 m² Turnhalle.  
Die erforderliche Bruttogrundfläche (BGF) des neuen Kindertagesstätte beträgt ca. 2.000 m².  
 
Ziel der Wettbewerbsaufgabe ist die städtebauliche, hochbauliche und freiräumliche Planung 
des Baufeldes für Schule, Sporthalle, Kindertagesstätt e mit angrenzendem Quartiersplatz 
und Quartierspark. Grundlage ist der Bebauungsplan S 25 Lincoln -Siedlung, der sich derzeit 
im Bauleitplanverfahren befindet.  
Die Definition von städtebaulichen Kanten durch Positionierung der Baukörper, die 
Gestaltung und Einbindung der Frei - und Grünflächen, die Zuordnung und die Übergänge der 
zu beplanenden Teilbereiche sowie der Umgang mit der Topographie werden Themen der 
Bearbeitung sein.  
Die architektonische Gesamtkonzeption bildet die „zentrale Mitte“ und die 
Erschließungssituation des neuen Quartiers und ist somit von hoher gestalterischer 
Bedeutung. 
 
 
3. Neubaumaßnahme Grundschule  
3.1 Bedarf und Schulprofil  
 
Zentraler infrastruktureller Baustein wird die neue Grundschule, die eine wesentliche Rolle 
im öffentlichen Lebe n beider Quartiere einnehmen soll.  
 
Die Gemeinschaftsflächen der Schule (Mensa, Foyer, Sporthalle, Außenräume) sollen 
außerhalb der Schulöffnungszeiten auch bürgerschaftlichen Nutzungen offenstehen und 
Raum bieten für unterschiedlichste nachschulische Ang ebote, wie z.B. öffentliche 
Veranstaltungen (Schule als Bürgerzentrum für kulturelle Aktivitäten), Sportvereine, 
Weiterbildung (abendliche Kursangebote), öffentlich zugängliche Mensa, Mediathek / 
Bibliothek, etc. (Austausch Schule und Quartier).  
 
Der rhythmisierte Schulbetrieb einer  „Inklusiven Gebundenen Ganztagsschule“ bedeutet 
ganztägige Organisationsformen und eine Mischung aus schulischen und nicht schulischen 
Angeboten. Durch diesen gesellschaftlichen Wandel verschieben sich die Funktionen der 
Schule vom reinen Lehrbetrieb mehr und mehr in die Öffentlichkeit. Damit verbunden ist eine 
Bereicherung der Schule nach innen wie nach außen.  
Wenn Lernen zum städtischen Alltagsleben dazugehört und ein öffentliches Ereignis ist, wird 
auch die Aufgabe erleichter t, soziale Integration und gleiche Bildungschancen zu 
ermöglichen. Bürgerschaftliche Nutzungen der Schule hingegen tragen dazu bei, die

6 
 
 
 
vorhandene i.d.R. untergenutzte Infrastruktur effizienter zu nutzen und mögliche Defizite in 
einem Wohnquartier zu k ompensieren.  
Auch demografischen Zyklen (schwankende Schülerzahlen), die einen schrumpfenden oder 
wachsenden Raumbedarf hervorrufen, kann durch eine Integration von nicht schulischen 
Nutzungen besser entgegen gewirkt werden.  
 
Die vierzügige inklusive Grun dschule in der Lincolnsiedlung wird für max. 400 Schülerinnen 
und Schüler ausgelegt und den Richtlinien für ganztägig arbeitende Schulen in gebundener 
Form entsprechen.  
 
Dem bildungspolitischen Ziel nach mehr Chancengleichheit für alle Kinder folgend, soll en die 
Jahrgänge 1 und 2 in einer flexiblen Schuleingangsphase in altersgemischten Gruppen 
unterrichtet werden (Bsp. Erich Kästner Schule Kranichstein)  
Eine internationale Ausrichtung der Grundschule mit einem Konzept der Mehrsprachigkeit 
wird in Kooperati on mit der Lichtenbergschule angestrebt, was u.a. auch dem hohen und 
weiter wachsenden Anteil der mehrsprachigen Familien in Darmstadt Rechnung trägt 
(Internationalität als Standortfaktor).  
Die internationale Ausrichtung beinhaltet auch das bildungspolitis che Ziel einer Förderung 
der Bilingualität für alle Kinder und der Förderung der Muttersprache als Grundlage einer 
Persönlichkeits - und Sprachentwicklung.  
 
Das differenzierte pädagogische Profil der Schule muss im Zuge der weiteren 
Projektentwicklung mit B lick auf den Sozialraum Konversionsfläche Süd, aber auch auf das 
gesamtschulische Angebot der Wissenschaftsstadt Darmstadt, in enger Zusammenarbeit von 
Staatl. Schulamt, Städt. Schulamt und Jugendamt erarbeitet werden.  
 
 
3.2 Raumprogramm Grundschule - Erläuterung 
 
Grundlage für das vom Schulamt erstellte Raumprogramm der Schule sind u.a. das von den 
hessischen Schulträgern gemeinsam erarbeitete und abgestimmte Orientierungsprogramm 
für Grundschulen, die „Schulbauleitlinien für leistungsfähige Schulbauten in  Deutschland“ 
der Montag Stiftung, Bonn, und die Ergebnisse des Planungsprozesses Schulkindbetreuung 
(Mag.-Beschlüsse vom 27.08.2014 und vom 03.06.2015)  
Neu an der Optimierung des Raumprogramms ist dabei vor allem die deutliche Ausrichtung 
hin zu den Theme n Ganztag und Inklusion, was sich sowohl im pädagogischen als auch im 
baulichen Bereich widerspiegeln wird.  
Die Entwicklung hin zur Ganztagsschule ist eine Antwort auf die veränderten Lebens - und 
Arbeitswelten von Familien; die Entwicklung hin zur Inklusio n ist ein gesellschaftlicher 
Auftrag für Bund, Länder und Kommunen vor dem Hintergrund der Erfüllung der 
Forderungen der UN -Behindertenrechtskonvention. Sie beinhalten unter anderem die 
Notwendigkeit, gesellschaftliche Heterogenität anzuerkennen und Chance ngleichheit 
herzustellen. 
 
Durch einen rhythmisierten Ganztag mit schulischen und nicht schulischen Angeboten 
ergeben sich differenzierte Anforderungen an den täglichen Schulbetrieb.

7 
 
 
Verschiedenste Aktivitäten, wie Lernphasen, Erholung, Kommunikation, Be wegung, oder auch 
Therapien werden teilweise parallel stattfinden. Daher ist es notwendig, die 
Ganztagsbereiche vermehrt in den Lern - und Unterrichtsbereich zu integrieren, um 
größtmögliche Synergien zu fördern und die Schule als Lern - und Lebensort zu erl eben. Ziel 
ist ein zeitliches, räumliches und organisatorisches Zusammenwachsen von Unterricht und 
Betreuung. 
Neu ist dabei auch, dass das Raumprogramm für den Lern - und Unterrichtsbereich eine 
Gesamtfläche festlegt, die Größe der einzelnen Räume und wie s ie einander zugeordnet sind, 
wird vorab nicht fest definiert und ist abhängig vom pädagogischen Konzept der Schule.  
 
Das grundsätzliche Organisationsprinzip sieht jedoch eine Vergrößerung der Klassenräume 
(72 qm) zugunsten einer höheren Flexibilität, die I ntegration der Ganztagsbereiche in den 
Lern- und Unterrichtsbereich und ein Angebot an Inklusionsflächen vor. Durch die Aktivierung 
von Verkehrsflächen werden Lern - Aufenthalts- und Differenzierungsmöglichkeiten für die 
Schülerinnen und Schüler geschaffen und stellen somit als pädagogische 
Erschließungsfläche einen Zugewinn für den Unterrichtsalltag dar.  
 
Der Fachunterrichtsbereich spielt im Gegensatz zu weiterführenden Schulen an 
Grundschulen eine eher untergeordnete Rolle.  
In seiner räumlichen Organisati on muss der Bereich offen sein für zukünftige Entwicklungen 
und sich verändernde Anforderungsprofile (z.B. Thema E -Learning) 
Die Ausstattung der Räume sollte so flexibel gewählt sein, dass eine maximale Vernetzung im 
Sinne der Mehrfachnutzung möglich ist ( z.B. keine feste PC -Möblierung). 
 
Die Gemeinschaftsflächen Foyer, Aula, Mensa, Mediathek sowie die Sport - und Außenareale 
spielen eine wichtige Rolle im gemeinschaftlichen Schulleben und bieten Raum für ein 
breites Spektrum an schulischen und außerschulisc hen Aktivitäten.  
Dies erfordert genaue Überlegungen an die Zuordnung und Schaltbarkeit der Bereiche sowie 
an die Qualität der Zu - und Übergänge untereinander.  
Im Zuge der Entwicklung hin zur Ganztagsschule ist z.B. die Mensa nicht nur ein Ort der 
Verpflegung, sondern sollte durch entsprechende räumliche Zonierung unterschiedliche 
Aufenthaltsqualitäten für flexible Nutzungen bieten.  
Die Anforderungen an die Quantität und Qualität der Küchenbereiche sind so gewählt, dass 
die geplanten Kindertagesstätten des Q uartiers im Sinne von Synergien infrastrukturell mit 
versorgt werden können.  
 
Die Entwicklung hin zu Ganztag und Inklusion bedeutet auch für das Personal höhere 
Präsenzzeiten an der Schule und erfordert quantitativ und qualitativ veränderte 
Flächenbedarfe im Lehrer- und Verwaltungsbereich.  
Die Zunahme des Personalbestands durch zusätzliche Beratungs - und Betreuungsleistungen 
sowie externe Bildungsträger bedingt einen erhöhten Bedarf an Team - und Personalräumen.  
Die räumliche Organisation des Lehrerbereiches  ist abhängig vom pädagogischen Konzept 
der Schule und der daraus folgenden Grundsatzentscheidung, ob zentrale oder dezentrale 
Arbeitsorte geschaffen werden.  
Der Bereich ist zu gliedern in Zonen für Arbeiten, Kommunikation, Besprechung, Rückzug, 
Erholung und Lehrerbibliothek.

8 
 
 
Die im Raumprogramm vorgesehene Zweifeldhalle deckt die Bedarfe für den Schulsport der 
Grundschule ab, bietet Raum für Bewegungsangebote der Kindertagesstätten und steht 
außerhalb der Schulöffnungszeiten bürgerschaftlichen Angeboten  und Vereinen zur Nutzung 
zur Verfügung.  
Die im Westen des Schulgrundstücks gelegenen Freiflächen des Quartiersparks ermöglichen 
Synergien mit dem Freiflächen des Schulgeländes.  
 
Raumprogramm Grundschule – Zusammenfassung der Anlage 1 
Funktion 
 
NF 
m² 
Lern- und Unterrichtsbereich 
Fachunterrichtsbereich 
Gemeinschaftsflächen 
Verwaltungs- und Lehrerbereich 
Wirtschaftsflächen 
Sport- und Freiflächen 
 
1.792 
  280 
  560 
  412 
    75 
3.200 
 
 
Gesamt Nutzfläche NF 
Gesamt NF, ohne Sport- und Freiflächen 
 
Summe Programmfläche Grundschule Konversion 
Gesamt Bruttogrundfläche BGF (NF x 170%) 
 
Zweifeldturnhalle mit Nebenräumen Bruttogrundfläche 
 
6.319 
3.119 
 
3.119 
5.300 
 
1.600 
 
 
4. Neubaumaßnahme Kindertagesstätte  
 
Der vorgesehene Schulneubau soll gemeinsam mit dem Bau einer zweiten notwendig 
werdenden Kita auf dem dafür vorgesehenen Baufeld in der Lincoln-Siedlung errichtet werden. 
Unter der Voraussetzung, dass die bereits auf dem Areal der Lincoln-Siedlung vorhandene Kita 
entsprechend der Konzept-Planung für vier Ü3 und fünf U3 Gruppen umgebaut werden kann, 
wird zur weiteren Versorgung der Lincoln-Siedlung, bei Bezug sämtlicher geplanter 
Wohneinheiten, der Bau einer zweiten Kita erforderlich. Diese soll weitere zwei U3 und vier Ü3 
Gruppen aufnehmen können. (Raumprogramm Anlage2 Kita) 
Der Neubau ist in räumlicher Verbindung mit dem Grundschulbau geplant, nicht zuletzt um 
hieraus Synergien für Bau und Organisation zu generieren.

9 
 
 
Raumprogramm Kindertagesstätte – Zusammenfassung der Anlage 2 
Funktion 
 
Nutzfläche NF 
m² 
Gruppenräume U3 / Ü3 incl. Gruppennebenräume 
Mehrzweckbereich / Speiseraum 
Verwaltungs- und Versorgungsflächen 
Nebennutzflächen (Toiletten, Garderoben) 
 
 410 
  120 
  185 
  166 
 
 
Gesamt Nutzfläche NF 
 
Summe Programmfläche Kindertagesstätte  
Gesamt Bruttogrundfläche BGF ( NF x 170%) 
 
881 
 
881 
1.500 
 
 
5. Neubau / Neuanlage Freiflächen „Quartierspark“ und „Quartiersplatz“ 
5.1 Quartiersplatz 
 
Der neu anzulegende Quartiersplatz bildet mit einer Gesamtfläche von ca. 3.000 m² das 
urbane Zentrum des Quartiers.  Gelegen an der vorgesehenen Straßenbahnstation „Lincoln-
Siedlung“ und am Kreuzungspunkt übergeordneter  Fuß-/Radwege in Nord-Süd- und Ost-West-
Richtung übernimmt er zugleich die Funktion des zentralen Quartierszugangs und 
Treffpunktes.  
Die südliche Platzwand bildet der Komplex der Grundschule und Kindertagesstätte mit ihrem 
Haupteingang. Die nördliche  Platzwand wird in der Erdgeschosszone quartiersbezogene 
Dienstleistungen, Gastronomie, sowie soziale und kommunikative Angebote aufnehmen. 
Aufgrund der Nähe zum neuen Versorgungsschwerpunkt „Marktplatz Bessungen“ wird im 
neuen Wohnquartier selbst nur in geringerem Maße Einzelhandel realisiert werden können 
(kein großflächiger Einzelhandel). Die vorgesehene viergeschossige Bebauung wird in den 
Obergeschossen und im Staffelgeschoss überwiegend Wohnungen aufnehmen. 
Entlang der  Heidelberger Straße wird der Platz durch die zu erhaltende Lindenallee gefasst, 
nach Westen öffnet sich der Platzraum zum Quartierspark. Auf eine angemessene Gestaltung 
der Schnittstelle zum Park wird besonderer Wert gelegt, ebenso auf den Auftritt der Schule am 
Quartiersplatz. 
 
Der Platz selbst soll folgende Nutzungen aufnehmen: eine größere nutzungsoffene Platzfläche, 
geeignet u.a. für Veranstaltungen und Märkte, sowie Flächen für Fahrradabs tellanlagen, offene 
Vorbereiche für alle Randnutzungen und Sitzgelegenheiten mit Aufenthaltsqualität. Der 
Bebauungsplan lässt eine  bauliche Nutzung im Umfang bis zu 100 m² BGF zu. Eine urbane, 
dem Quartierszentrum angemessene Gestaltung wird angestrebt.

10 
 
 
 
5.2 Quartierspark 
 
Gemäß dem Rahmenplan „Bessungen Süd“ soll der Quartierspark mit seiner Grünachse bis zur 
nördlich angrenzenden Noackstraße und der Sichtachse zur Keramikmanufaktur als 
verbindende Grünfläche das Herzstück der neuen Siedlung werden und mit seinen vielfältigen 
Wege- und Sichtbeziehungen grüner Quartiersmittelpunkt sein.  
 
Durch eine gezielte Gliederung und Strukturierung sollen  Angebote für alle gesellschaftlichen 
Gruppen geschaffen werden, die sowohl stille Rückzugsräume, kommunikative Räume und 
gemeinschaftliche Spielflächen beinhalten. Dabei kommt der qualitätvollen harmonischen 
Gestaltung der Übergänge zwischen öffentlichem und privatem Grün und der gestalterischen 
Einbindung der Hauptwegeverbindungen besondere Bedeutung zu. Insbesondere soll der 
Übergang zwischen Quartierspark und Schulgelände offen gestaltet werden.  
Im Bereich der Schule und der Kindertagesstätte sollen die  Gestaltungselemente zwischen 
Quartierspark und Schulgelände verbindend wirken, auch die Wegeverbindung  zwischen den 
beiden Kindertagesstätten ist besonders zu berücksichtigen. 
 
Der Quartierspark entsteht auf sandigen Böden in einem niederschlagsarmen Gebiet. Dies ist 
bei der Gestaltung und der Wahl von Gehölzen und sonstigem Pflanzenmaterial zu beachten. 
Die geschützten Bereiche der Sandmagerrasenflächen und deren angrenzenden  
 
Entwicklungsflächen sind besonders zu beachten und in die Gestaltung zu integrieren. Sie sind 
frei von Gehölzen zu halten, eine Einfriedung dieser Bereiche ist nicht vorgesehen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        
 
Die Lincoln-Siedlung ist als autoarmes Quartier konzipiert, ein innovatives Mobilitätskonzept ist 
in Vorbereitung. Die Verkehrswege innerhalb des Quartiers werden daher in erster Linie dem 
Fuß- und Radverkehr dienen, nur ein sparsames Straßennetz ist für den motorisierten 
Individualverkehr zugelassen. Über den Quartiersplatz und über die Flächen des 
Quartiersparks führen dagegen notwendige Verkehrsbeziehungen für Rad- und Fußverkehr, die 
jederzeit und bei jeder Witterung barrierefrei begeh- und befahrbar sein müssen. Auf die 
entsprechende Gestaltung des Fuß-/Radwegenetzes als Verkehrsflächen besonderer 
Zweckbestimmung und ihre Integration in den Park soll besonderes Augenmerk gelegt werden.  
 
Die Führung dieser Verkehrsbeziehungen innerhalb des Parks ist variabel und nicht durch den 
Bebauungsplan festgeschrieben. 
 
 
 
6. Kosten Neubaumaßnahmen 
 
Auf der Grundlage der vom Schulamt und Jugendamt vorgelegten Raumprogramme wurden 
durch den Eigenbetrieb Immobilien, Fachbereich Planung und Projektsteuerung, 
Gesamtinvestitionskosten als erste Grobkostenschätzung auf der Basis von aktuell 
vorliegenden allgemeinen  Kostenkennwerten vergleichbarer und vom Eigenbetrieb realisierter 
Bauprojekte ermittelt.

11 
 
 
 
6.1 Grobkostenzusammenstellung BAUKOSTEN Grundschule mit Turnhalle und Kita 
Kostengruppe Bezeichnung Summe brutto  
100 
Grundstück (siehe städtebaul. Vertrag; 
voraussichtlich 75 Euro pro m²) 0,00 € 
200 Herrichten u. Erschließen 126.000,00 € 
300 Bauwerk - Baukonstruktion  10.715.000,00 € 
400 Bauwerk -Technische Anlagen 3.096.000,00 € 
500 Außenanlagen 625.000,00 € 
600 Ausstattung 1.287.500,00 € 
600 Ausstattung, Kunst-am-Bau 288.720,00 € 
700 Baunebenkosten  2.904.879,60 € 
 zur Rundung 6.900,40 € 
  Gesamtsumme Investition  19.050.000,00 € 
 
Gesamtsumme Investition einschl. 
Baupreissteigerungen voraussichtlich 20.100.000,00 € 
(Zusammenfassung der Kostenaufstellung nach Anlage 4) 
 
 
      6.2  Kosten Freianlagen Quartiersplatz und Quartierspark 
 
Die Investitionskosten für die Neuanlage der Freianlagen Quartierspark und Quartiersplatz 
werden nach Maßgabe der Vereinbarungen aus dem Städtebaulichen Vertrag und 
Erschließungsvertrag zur Entwicklung der Lincoln Siedlung vom Vorhabenträger (BVD New 
Living GmbH & Co. KG) übernommen. Nach Übertragung der Flächen in städtisches Eigentum 
sind die Unterhaltskosten durch den städtischen Haushalt zu finanzieren. 
 
6.3  Grundstückskosten  
Die Übertragung und der Erwerb der Grundstücke werden entsprechend den endgültigen 
Vereinbarungen des Städtebaulichen Vertrages und den sich hieraus ergebenden  
Vertragsverhandlungen zum Grundstücksübergang  gesondert zur Beschlussfassung gebracht.  
 
 
7. Finanzierung Projektvorbereitung 
 
Für die Neubaumaßnahmen Hochbau sind im Kernhaushalt bislang insgesamt 17,7 Mio.  € 
(13,9 Mio. € Schule und 3,8 Mio. € Kita) eingeplant. 
Die Finanzierung der Kosten für das gesamte Wettbewerbsverfahren, die Durchführung des 
Bürgerbeteiligungsverfahrens und die Gebäudevorentwurfsplanung erfolgt aus den für die 
Realisierung der Baumaßnahmen „Grundschule mit Turnhalle“ und „Kindertagesstätte“ im 
Kernhaushalt in der Kostenstelle 14040-8005 (Schule) und 14051-8655 (Neubau Kita) 
etatisierten Mitteln.  
 
Hierin eingeschlossen sind die für die Durchführung des Verfahrens anteiligen Kosten für di e 
Freiflächen „Quartierspark“ und „Quartiersplatz“.

12 
 
 
 
Die Mittel für Vorbereitung und Durchführung der Neubaumaßnahmen werden dem 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement übertragen. Die Mittelverwaltung liegt beim Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement.  
 
 
 
8. Planungswettbewerb und Bürgerbeteiligung 
8.1 Wettbewerbsgebiet und allgemeine Zielstellung 
 
Das Wettbewerbsgebiet umfasst die im B-Plan-Entwurf vorgesehenen  Flächen für Hochbau mit 
Schule und Kindertagesstätte, Quartierspark mit der Fläche bis Noackstraße und 
Quartiersplatz. (siehe Anlage 3) 
 
Zu den Wettbewerbszielen  gehören die Entwicklung des Baufeldes Hochbau (Schule, Zweifeld -
Turnhalle, Kita) mit den entsprechenden qualitativen und funktionalen Anforderungen und den 
dazugehörigen Freiflächen (Schulhof, Kita-Außengelände) sowie die Entwicklung einer qualitativ 
hochwertigen Freiraumplanung für die öffentlichen Grünflächen entsprechend den definierten 
Zielvorgaben. Von besonderer Bedeutung ist die Gestaltung eines verbindenden Übergangs 
zwischen Quartierspark und Schulgelände sowie die Verknüpfung Schulgelände und 
Quartiersplatz. 
 
 
8.2 Verfahrensart und Teilnehmer 
 
Der Planungswettbewerb wird als nichtoffenes einstufiges Verfahren  mit vorgeschaltetem 
Qualifizierungsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) und 
gemäß VOF durchgeführt.   
 
Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten.  
 
Um den besten der jeweiligen Lösungsvorschläge prämieren und zur Realisierung empfehlen 
zu können, soll die Vergabe getrennter Preise für das Baufeld Hochbau (Hochbau und 
Freianlagenplanung)  und die öffentlichen Freiflächen Quartierspark und Quartiersplatz  
(Freianlagenplanung) mit entsprechendem Auftragsversprechen möglich sein. 
 
 
8.3 Bürgerbeteiligung 
 
Für die Entwicklung der vorgesehenen infrastrukturellen Maßnahmen ist eine intensive und 
frühe Bürgerbeteiligung gemäß den Leitlinien zur Bürgerbeteiligung vorgesehen. Hierzu wird 
vor dem Beginn des Planungswettbewerbs eine öffentliche Veranstaltung mit Arbeitsgruppen  
zu den im Wettbewerbsverfahren zu bearbeitenden Themenbereichen durchgeführt. Ziel der 
Veranstaltung ist es, eine Mitwirkung bei der Erstellung des Anforderungsprofils für den 
Wettbewerb für alle zu ermöglichen. Die Ergebnisse der Veranstaltung sollen  nach fachlicher 
Prüfung in die Auslobungsunterlagen zum Wettbewerb eingearbeitet werden.

13 
 
Für die weitere Mitwirkung am Wettbewerbsverfahren durch Bürgerinnen und Bürger ist 
geplant, dass aus der Bürgerschaft Mandatsträger als Sachverständige ohne Stimmrech t 
benannt oder ausgelost werden. Die Auslobungsunterlagen werden mit den Mandatsträgern 
abgestimmt. Die Bürgerbeteiligung im weiteren Planungsprozess soll  bereits in der Auslobung 
zum Wettbewerb in geeigneter Weise fixiert werden.  
 
Das im Rahmen des Wettbewerbs stattfindende Rückfragekolloquium wird als öffentliche 
Veranstaltung durchgeführt. Nach der Durchführung des Wettbewerbs soll das 
Wettbewerbsergebnis öffentlich vorgestellt werden.  
Im weiteren Planungs- und Realisierungsprozess der Teilflächen des Wettbewerbsgebietes ist 
die Beteiligung der Bürgerschaft vorgesehen.  
 
Für die fachliche Begleitung und Durchführung des VOF- / Wettbewerbsverfahrens sowie die 
fachliche Begleitung und Moderation der Bürgerbeteiligung werden externe qualifizierte Büros 
mit entsprechender Expertise beauftragt.  
 
 
9. Vorgesehener Projektablauf  
 
Vom Eigenbetrieb Immobilienmanagement, Fachbereich Planung und Projektsteuerung, wurde  
ein Zeitablaufplan für die Projektvorbereitung bis Baubeginn mit folgenden Einzelfristen 
erstellt: 
 
Beschluss Betriebskommission EB Immobilien   15.07.2015   
Beschluss Magistrat (Wettbewerb bis Vorentwurf)   02.09.2015   
Bauausschuss   09.09.2015 
Beschluss Stadtverordnetenversammlung   24.09.2015 
 
Bürgerbeteiligung Beginn   Oktober 2015 
VOF-Verfahren Architektur/Wettbewerb/Vergabe   11.2015 bis 08.2016 
Magistrat – Kenntnisnahme Ergebnisse   09.2016 
 
Beschluss Magistrat (Planung + Bau)   11. 2016   
Bauausschuss   12..2016 
Beschluss Stadtverordnetenversammlung   12. 2016 
Voraussichtlicher Baubeginn    12.2017 
 
 
10.  Zuständigkeiten 
 
Der gesamte Planungsprozess zur baulichen und freiraumplanerischen Entwicklung der 
Quartiersmitte Lincoln-Siedlung wird unter Federführung der „Facharbeitsgruppe 
Quartiersmitte Lincoln-Siedlung“ (Eigenbetrieb Immobilienmanagement, Grünflächenamt, 
Stadtplanungsamt) in Zusammenarbeit mit den Nutzerämtern  koordiniert und fachlich 
begleitet. 
 
Die Federführung für die Vorbereitung und Durchführung des VOF-Verfahrens mit integriertem 
Planungswettbewerb sowie das Projektmanagement für die  Hochbaumaßnahmen 
(Grundschule, Turnhalle, Kindertagesstätte – einschließlich der direkt zugeordneten

14 
 
Freianlagen Schulhof und Kita-Außengelände) liegen beim Eigenbetrieb Immobilien-
management, Fachbereich Planung und Projektsteuerung. 
 
Die Federführung für das Projektmanagement für die  Freiflächenplanung (Quartiersplatz und 
Quartierspark) liegt beim Grünflächenamt. 
 
Die Federführung für die Vorbereitung und Durchführung des Bürgerbeteiligungsverfahrens 
liegt beim Eigenbetrieb Immobilienmanagement, Fachbereich Planung und Projektsteuerung. 
Die Bürgerbeteiligung findet in enger Abstimmung mit der Bürgerbeauftragten, Dez I., statt.  
 
 
Darmstadt, 24.08.2015 
65-11-06/kn 
 
 
 
 
Dezernat I           Dezernat II             Dezernat III       
         
 
 
 
 
Jochen Partsch  Rafael Reißer   Cornelia Zuschke 
Oberbürgermeister  Bürgermeister   Stadträtin 
 
 
 
Dezernat IV   Dezernat V 
     
 
 
 
André Schellenberg               Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer                     Stadträtin

anlage 1

518 Zeichen

Magistratsvorlage vom 21.07.2015     ANLAGE  1 
 
     
Raumprogramm Grundschule mit Turnhalle  
 Aufgestellt durch das Schulamt

Magistratsvorlage vom 21.07.2015     ANLAGE  1 
 
     
Raumprogramm Grundschule mit Turnhalle  
 Aufgestellt durch das Schulamt

Magistratsvorlage vom 21.07.2015     ANLAGE  1 
 
     
Raumprogramm Grundschule mit Turnhalle  
 Aufgestellt durch das Schulamt

Magistratsvorlage vom 21.07.2015     ANLAGE  1 
 
     
Raumprogramm Grundschule mit Turnhalle  
 Aufgestellt durch das Schulamt

anlage 4

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Magistratsvorlage vom 21.07.2015         ANLAGE  4  
   
Grobkostenermittlung Neubau Grundschule mit Turnhalle und Kindertagesstätte 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement - Fachbereich Planung und Projektsteuerung 
 
 
 
 
KGR  Bezeichnung Einheit    Menge  € / Einheit  Summe (brutto)  
100  Grundstück FBG m² 12.600,00  o.A.  o.A.  
200  Herrichten und Erschließen FBG m² 12.600,00  10,00 € 126.000,00 € 
  Summe KGR 200         126.000,00 € 
              
300  Bauwerk - Baukonstruktion Schule BGF m² 5.300,00  1.280,00 € 6.784.000,00 € 
300  Bauwerk - Baukonstruktion Turnhalle BGF m² 1.600,00  1.210,00 € 1.936.000,00 € 
300  Bauwerk - Baukonstruktion Kita BGF m² 1.500,00  1.330,00 € 1.995.000,00 € 
  Summe KGR 300         10.715.000,00 € 
              
400  Bauwerk - Technische Anlagen Schule BGF m² 5.300,00  350,00 € 1.855.000,00 € 
400  Bauwerk - Technische Anlagen Turnhalle  BGF m² 1.600,00  410,00 € 656.000,00 € 
400  Bauwerk - Technische Anlagen Kita BGF m² 1.500,00  390,00 € 585.000,00 € 
  Summe KGR 400         3.096.000,00 € 
              
500  Außenanlagen Schule anteilig AUF m² 4.500,00  60,00 € 270.000,00 € 
500  Außenanlagen Turnhalle anteilig AUF m² 1.500,00  90,00 € 135.000,00 € 
500  Außenanlagen Kita AUF m² 2.000,00  110,00 € 220.000,00 € 
  Summe KGR 500         625.000,00 € 
              
  Summe KGR 300-500         14.436.000,00 € 
              
600  Ausstattung  Schule psch m² 5.300,00  160,00 € 848.000,00 € 
600  Ausstattung  Turnhalle psch m² 1.550,00  90,00 € 139.500,00 € 
600  Ausstattung  Kita psch m² 1.500,00  200,00 € 300.000,00 € 
600  Kunst am Bau 2% der KGR 300-500 psch       288.720,00 € 
  Summe KGR 600         1.576.220,00 € 
              
  Summe KGR 200-600         16.138.220,00 € 
              
700  Baunebenkosten pschl   18 %    2.904.879,60 € 
              
  Summe KGR 100-700         19.043.099,60 € 
  zur Rundung         6.900,40 € 
  GESAMTSUMME          19.050.000,00 € 
              
  Baupreissteigerung 3 Jahre angen. 5,5%          1.047.750,00 € 
  SUMME inkl. Baupreissteigerungen         20.097.750,00 € 
  zur Rundung         2.250,00 € 
         GESAMTSUMME inkl. Baupreissteigerungen       20.100.000,00 €

anlage 3

225 Zeichen

Magistratsvorlage vom 21.07.2015     ANLAGE  3 
 
    Übersichtsplan Wettbewerbsgebiet  
   ( Bebauungsplanentwurf S25 ) 
 
 
         
 
 
 
 
 
 
                       
Quartierspark           Quartiersplatz        Hochbau

Beratungsverlauf (5)

TOP 3
TOP 34
TOP 11
TOP 12
TOP 398

Orte (4)

  • Heidelberger Straße
  • Franklinstraße
  • Noackstraße
  • Marktplatz

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0330
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.08.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00