Breitbandausbau an Schulen in Köln
FDP/KSG Anfrage nach § 4 AN/1135/2018 vom 18.02.2019
Stand: Am 18.03.2019 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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FDP Anfrage nach § 4
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www.FDP-Koeln.de An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Herrn Dr. Helge Schlieben Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 18.02.2019 AN/1135/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.03.2019 Breitbandausbau an Schulen in Köln Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 18.03.2019 zu setzen. Der Breitbandausbau an Schulen hinkt den dynamischen Entwicklungen der Digitalisierung weiter stark hinterher, doch die Bundesmittel werden kaum abgerufen, obwohl der Bedarf riesig ist. Schulen sind förderfähig, sofern die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s je Schulklasse und weitere 30 Mbit/s für die Schulverwaltung unterschritten wird. Die Bundesregierung geht davon aus, dass rund 90% aller Schulen in Deutschland diese Aufgreifschwelle unterschrei- ten. In NRW sind von 5.524 allgemeinbildender Schulen gerade einmal 39 (0,7%) Schulen mit endgültigem Förderbescheid bedacht. In diesem Zusammenhang bittet die FDP-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: 1. Inwieweit ist der Verwaltung das Breitbandförderprogramm des Bundes und die „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentli- chen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen“ bekannt? Sind der Verwaltung andere Programme zur Förderung des Breitbandanschlusses von Schulen bekannt und wurde aus diesen bereits Mittel beantragt? 2. Wie viele und welche Schulen in Köln unterschreiten nach Kenntnis der Verwaltung die in den Leitlinien des Breitbandförderprogramms des Bundes definierte Aufgreif- schwelle von 30 Mbit/s je Schulklasse und weiteren 30 Mbit/s für die Schulverwaltung und wären somit im Rahmen dieses Förderprogrammes förderfähig? Welchem Anteil an der Gesamtzahl aller Schulen in Köln entspricht dies? 3. Für welche Schulen in Köln hat der Schulträger bereits a) Anträge auf Förderung durch das Breitbandförderprogramm des Bundes gestellt, b) Absagen auf oben genannte Anträge erhalten, FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de c) vorläufige Förderbescheide im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Bun- des erhalten und d) endgültige Förderbescheide im Rahmen des Breitbandförderprogrammes des Bundes erhalten? 4. Inwieweit plant Köln als Schulträger derzeit den Anschluss von Schulen an das Breit- bandnetz? Wenn ja, bis wann soll der Ausbau beginnen? Wenn nein, warum nicht? 5. Inwieweit sollen für den Anschluss der Schulen an das Breitbandnetz künftig Mittel aus dem Breitbandförderprogramm des Bundes oder nach der Richtlinie des Landes beantragt werden? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Mit freundlichen Grüßen gez. Ulrich Breite Stefanie Ruffen Fraktionsgeschäftsführer Schulpolitische Sprecherin
Beratungsverlauf
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18.03.2019
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt
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