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Ausweitung der 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Weißer Hauptstraße

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) AN/1630/2021 vom 22.10.2021

Stand: Am 08.11.2021 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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    Rathaus Rodenkirchen Industriestraße 161 – Haus 1 50999 Köln Tel.: 0221-221-92303 Email: spd-bv2@stadt-koeln.de Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1630/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021 Ausweitung der 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Weißer Hauptstraße Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 08.11.2021 zu setzen. Die 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Weißer Hauptstraße wird ausgeweitet und beginnt in Richtung Weiß kurz vor der Kreuzung Weißer Hauptstraße/ Ludwigstraße/ Auf dem Klemberg. Begründung: Bisher beginnt die die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Weißer Hauptstraße auf 30 km/h ca. ab der Haltestelle Weiß, Friedhof, sodass ab diesem Punkt beschleunigt wird. Allerdings kommt an der Kreuzung Weißer Hauptstraße/ Ludwigstraße/ Auf dem Klemberg noch ein Zebrastreifen und an betreffenden Abschnitt wohnen einige Anwohnende. Für die Sicherheit des Zebrastreifens und zur Verringerung der Lärmbelästigung für Anwohnende wäre die Vorverlagerung der Geschwindigkeitsbegrenzung daher förderlich. Es ist mithin auch kein Grund ersichtlich, warum die Geschwindigkeitsbegrenzung erst ab dem aktuellen Punkt beginnen soll. - 2 - Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Timon Marland

Beratungsverlauf

  1. 08.11.2021

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.1.7, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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