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2024/0155

Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Dezember 2023

Magistratsvorlage 15.05.2024

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2024/0155

2190 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.05.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Dezernat IV 
 OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0155 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Finanzcontrolling -Bericht Januar bis Dezember 2023  
 
Vorlage vom: 15.05.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt den beigefügten Finanzcontrolling -Bericht zur Kenntnis und leitet ihn an die 
Stadtverordnetenversammlung weiter.  
 
 
 
Anlagen: FC-Bericht Q4 2023  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.05.2024: 
 
Nach § 28 Absatz 1 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans 
der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO) ist die Stadtverordnetenver-
sammlung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.  
 
Dem als Anlage beigefügten „Finanzcontrolling -Bericht Januar bis Dezember 2023“ kann der 
Stand der Ausführun g des Haushalts 2023 zum 31.12.2023 entnommen werden.  
 
Darmstadt, 15.05.2024  
 
Dezernat IV 
 
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

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Punkt 21: Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Dezember 2023 
 (V-Nr. 2024/0155) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Haushalt 2023 
Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Dezember 2023

1 
Inhaltsverzeichnis  
1 Erläuterungen zum Finanzcontrolling -Bericht   2 
2 Überblick Ergebnishaushalt   4 
2.1 Gesamtergebnisrechnung zum Stand 31.12.2023   4 
2.2 Wesentliche Plan -Ist-Abweichungen   6 
3 Kreditaufnahme und Schuldenstand   9 
3.1 Schuldenstand des städtischen Haushaltes und der Eigenbetriebe   9 
3.2 Pro-Kopf-Verschuldung  9 
3.3 Stand der Bürgschaften   10 
4 Finanzwirtschaftliche Kennzahlen   11 
4.1 Aufwandsdeckungsgrad   11 
4.2 Steuerertragsquote    11 
4.3 Personalaufwandsquote   12 
4.4 Zuschuss- und Förderquote   12 
4.5 Transferaufwandsquote   13 
4.6 Transferdeckungsquote   13 
4.7 Zinslastintensität   14

2 
1 Erläuterungen zum Finanzcontrolling -Bericht 
Der vorliegende Bericht informiert über den Stand des Haushaltsvollzugs bis zum 3 1.12.2023. 
Der Stand des Ergebnishaushalts  wird tabellarisch dargestellt und die wesentlichen Positionen / Veränderungen erläutert.  
Die Auswertung der Buchhaltung hierfür erfolgte am 25.03.2024. D. h. dieser Stichtag ist im Hinblick auf das „Ist -Ergebnis“ die Grundlage des 
Berichtes. Weitere ergeb nisrelevante Buchungen können seither erfolgt, jedoch nicht in den Bericht eingeflossen sein.  
Grundlage der Daten „Haushaltsansatz“ sind die Planwerte des Haushaltsplans 20 23. 
Die Tabelle enthält neben der Spalte „Haushaltsansatz“ die Spalte „Budget“. Das „Budget“ zeigt die Summe der jeweiligen Haushaltsansätze zu-
züglich eventueller über - und außerplanmäßiger Mittel, abzüglich der durch eine Haushaltssperre gesperrten Mittel und Mittelverschiebungen, zu-
züglich eventueller Haushaltsausgabereste, bezogen auf den Berichtszeitraum. Die Spalte „Budget“ stellt also den tatsächlichen Rahmen für die 
Bewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die Ämter und Verwaltungsstellen dar.  
Budget = (HH-Ansatz 2023 + ÜPL + APL +/ - MVS + HAR 2022 – Sperre) 
Die Spalte „Ist“ zeigt die erfolgte Sollstellung der Erträge und Aufwendungen im Berichtszeitraum . Die Sollstellung (Spalte „Ist“) zeigt dabei nicht 
die kassenmäßig zugeflossene oder abgegangene Liquidität. Hat beispielsweise ein Steuerschuldner einen bestimmten Betrag zu leisten, erfolgt im 
betreffenden Haushaltsjahr eine Sollstellung . Der Ertrag steht der Stadt für diese Abrechnungsperiode zu und wird ertragswirksam gezeigt. Stellt 
der Steuerschuldner einen Stundungsantrag bis in das kommende Jahr hinein, wird die Sollste llung für das alte Jahr nicht verändert, da ansonsten 
ein periodengerechter Ausweis des Ertrags verfälscht würde. Kommt der Steuerschuldner im Folgejahr nach Ablauf der Stundung s einen Zahlungs-
verpflichtungen nach, fließt zwar die entsprechende Liquidität zu, ein neuerlicher Ertrag wird aber nicht ausgewiesen. Daher fallen insbesondere 
bei den Gewerbesteuer n regelmäßig die Ist-Erträge (Sollstellung des Haushaltsjahres) mit dem Kassen -Ist auseinander.  
Die Spalte „Abweichung Budget / Ist“ zeigt die Differenz zwischen den tatsächlichen Aufwendungen und Erträgen und den tatsächlich zur Verfü-
gung stehenden Mitteln. Diese Abweichung wird zusätzlich in der Spalte „Ist in %“ als Prozentwert dargestellt.  
Der nächste Abschnitt dieses Finanzcontrolling -Berichtes inform iert über den Stand der Schulden . Hier wird die Höhe der Schulden des städtischen 
Haushaltes und der Eigenbetriebe, jeweils unterteilt in Investitionskredite und Kassenkredite zum Ende des Berichtszeitraumes  abgebildet.

3 
Nachrichtlich wird außerdem der Stan d der insgesamt zu diesem Zeitpunkt vergebenen Ausfallbürgschaften mitgeteilt.  
Darüber hinaus enthält der Bericht verschiedene finanzwirtschaftliche Kennzahlen, die einen besseren und schnelleren Überblick über die jewe ilige 
Haushaltslage ermöglichen solle n und für die weitere Entwicklung als Vergleichsdaten zur Verfügung stehen.

4 
2 Überblick Ergebnishaushalt 
2.1 Gesamtergebnisrechnung zum Stand 31. Dezember 2023 
Die Genehmigung des Haushalts 202 3 wurde am 30.03.2023 von der Regierungspräsidentin erteilt. Bis dahin galten die Grundsätze der vorläufi-
gen Haushaltsführung.  
Der Verlauf im Ergebnishausha lt stellt sich bis zum 31.12.2023 folgendermaßen dar:  
Beschreibung HH-Ansatz 
2023 
Budget bis 
31.12.2023 
Ist bis 
31.12.2023 ÜPL APL MVS HAR 2022 Sperre Abweichung 
Budget / Ist Ist in % 
privatrechtliche Leistungsentgelte -16.022.970 -16.022.970 -9.517.291      6.505.679 59% 
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -55.394.680 -55.394.680 -52.848.203      2.546.477 95% 
Kostenersatzleistungen und Kostenerstattungen -39.468.782 -39.511.027 -38.239.691  -42.245    1.271.336 97% 
   davon Asyl umA -7.000.000 -7.000.000 -3.660.719      3.339.281 52% 
Bestandsveränderungen, aktiv. Eigenleistungen -80.000 -80.000 -142.718      -62.718 178% 
Steuern und Steuerähnliche Erträge -398.755.000 -398.755.000 -346.113.033      52.641.967 87% 
   davon Gewerbesteuer -205.000.000 -205.000.000 -160.711.805      44.288.195 78% 
   davon Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -117.000.000 -117.000.000 -113.792.370      3.207.630 97% 
   davon Grundsteuer B -42.600.000 -42.600.000 -39.493.671      3.106.329 93% 
   davon Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -28.405.000 -28.405.000 -27.338.541      1.066.459 96% 
   davon Vergnügungssteuer/Spielapparate -3.800.000 -3.800.000 -2.988.678      811.322 79% 
   davon Zweitwohnungssteuer -500.000 -500.000 -444.250      55.750 89% 
Erträge aus Transferleistungen -84.803.300 -84.803.300 -83.436.507      1.366.793 98% 
   davon SGB II / Hartz IV -40.025.800 -40.025.800 -29.965.438      10.060.362 75% 
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen -201.104.201 -201.104.201 -197.586.600      3.517.601 98% 
   davon Schlüsselzuweisungen -155.600.000 -155.600.000 -155.673.471      -73.471 100% 
   davon AsylbLG -7.790.400 -7.790.400 -11.429.198      -3.638.798 147% 
Erträge aus der Auflösung von SoPos -6.442.755 -6.442.755 -5.643.563      799.192 88% 
sonstige ordentliche Erträge -15.724.759 -15.724.759 -26.175.550      -10.450.791 166% 
Summe der ordentlichen Erträge -817.796.447 -817.838.692 -759.703.157  -42.245    58.135.535 93%

5 
Beschreibung HH-Ansatz 
2023 
Budget bis 
31.12.2023 
Ist bis 
31.12.2023 ÜPL APL MVS HAR 2022 Sperre Abweichung 
Budget / Ist Ist in % 
Personalaufwendungen 141.587.040 141.587.040 138.519.973      -3.067.067 98% 
Versorgungsaufwendungen 24.253.140 24.253.140 18.257.520      -5.995.620 75% 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 168.057.298 169.211.493 159.155.349 226.855 42.245 3.531.833 7.236.651 -9.883.389 -10.056.144 94% 
   davon Mieten an IDA aus Mieter-Vermieter-Modell 52.065.862 52.065.862 52.065.862       100% 
Abschreibungen 25.799.626 25.799.626 26.364.210      564.584 102% 
Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse 209.363.802 202.072.385 198.703.740 -20.855  -294.457 4.165.370 -11.141.475 -3.368.645 98% 
   davon Zuweisung Staatstheater 21.130.300 20.534.400 20.438.000    96.400 -692.300 -96.400 100% 
   davon Zuschuss DADINA 13.500.000 13.500.000 13.440.000      -60.000 100% 
   davon Zuschuss HEAG mobilo für ÖPNV 35.560.000 34.980.186 30.010.646    2.976.186 -3.556.000 -4.969.540 86% 
   davon Zuschuss Darmstadtium 3.400.000 3.041.230 3.041.230 -20.855  -169.500  -168.415  100% 
   davon Kita-Zuschuss kirchliche u. freie Träger 61.178.451 59.717.495 52.214.972     -1.460.956 -7.502.523 87% 
   davon Erstattung HSE Betriebskosten Kläranlagen 24.708.748 22.237.873 23.593.615     -2.470.875 1.355.742 106% 
   davon Verlustabdeckung EB Kultur 9.371.162 8.434.046 5.500.000     -937.116 -2.934.046 65% 
   davon Verlustabdeckung EB Bäder 6.244.523 6.244.523 6.244.523       100% 
Steueraufwendungen einschl. Umlagen 86.899.600 86.899.600 75.745.191      -11.154.409 87% 
   davon LWV-Umlage 55.672.000 55.672.000 50.575.476      -5.096.524 91% 
   davon Gewerbesteuerumlage 15.797.000 15.797.000 12.180.498      -3.616.502 77% 
   davon Heimatumlage 9.823.000 9.823.000 7.569.309      -2.253.691 77% 
Transferaufwendungen 198.352.188 194.109.441 197.920.669   -4.250.447 7.700  3.811.228 102% 
   davon SGB II / Hartz IV 62.952.000 56.757.000 55.369.710   -6.195.000   -1.387.290 98% 
   davon AsylbLG 8.450.000 8.450.000 12.380.691      3.930.691 147% 
   davon Jugendhilfe 46.543.817 46.543.817 46.926.984      383.167 101% 
   davon Asyl (umA) 7.276.056 7.276.056 4.349.705      -2.926.351 60% 
sonstige ordentliche Aufwendungen 48.916 48.076 991.506   -840   943.430 2062% 
Summe der ordentlichen Aufwendungen 854.361.611 843.980.801 815.658.159 206.000 42.245 -1.013.911 11.409.721 -21.024.865 -28.322.642 97% 
Verwaltungsergebnis 36.565.164 26.142.109 55.955.002 206.000   -1.013.911 11.409.721 -21.024.865 29.812.893 214% 
Finanzerträge -26.972.930 -26.972.930 -10.546.034      16.426.896 39% 
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 15.564.880 15.564.880 14.137.044      -1.427.836 91% 
   davon für Liquiditätskredite 2.401.790 2.401.790 2.386.509      -15.281 99% 
Finanzergebnis -11.408.050 -11.408.050 3.591.010           14.999.060 -31%

6 
Beschreibung HH-Ansatz 
2023 
Budget bis 
31.12.2023 
Ist bis 
31.12.2023 ÜPL APL MVS HAR 2022 Sperre Abweichung 
Budget / Ist Ist in % 
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge -844.769.377 -844.811.622 -770.249.191  -42.245    74.562.431 91% 
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 869.926.491 859.545.681 829.795.202 206.000 42.245 -1.013.911 11.409.721 -21.024.865 -29.750.479 97% 
Ordentliches Ergebnis 25.157.114 14.734.059 59.546.012 206.000   -1.013.911 11.409.721 -21.024.865 44.811.953 404% 
Außerordentliche Erträge -630.500 -630.500 -967.453      -336.953 153% 
Außerordentliche Aufwendungen 1.100.000 1.100.000 234.056      -865.944 21% 
Außerordentliches Ergebnis 469.500 469.500 -733.397           -1.202.897 -156% 
Jahresergebnis 25.626.614 15.203.559 58.812.615 206.000   -1.013.911 11.409.721 -21.024.865 43.609.056 387% 
 
 
2.2 Wesentliche Plan-Ist-Abweichungen 
 
Ordentliche Erträge  
Die Ordentlichen Erträge  erreichen im Jahr 2023 das rechnerische Budget  zu 93%.  
Die größte Abweichung im Betrachtungszeitraum gibt es bei den Steuererträgen, die um 52,6 Mio. € unter dem Planwert liegen , was insbesondere 
an der Gewerbesteuer liegt. Die Erträg e daraus liegen um 44,3 Mio. Euro unter Plan und erfüllen diesen somit nur zu 7 8%. Sowohl der Gemeinde-
anteil an der Einkommensteuer  als die Grundsteuer B weichen ebenfalls vom geplanten Werten ab. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer  
liegt mit 3,2 Mio. € unter dem Planwert, was einer Erreichung von 97% entspricht. Die Einkommensteuer hingegen liegt mit eine r Differenz von 3,1 
Mio. € unter dem Planwert und erreicht somit 93%.  
Des Weiteren weisen die Erträge aus Transferleistungen gemäß  dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. Harz IV erhebliche Abweichungen auf, 
da sie um 10 Mio. € unter dem Planwert liegen und lediglich 75% erreichen. Die Fallzahlen  und die entsprechenden Aufwendungen  im Bereich SGB 
II Kosten der Unterkunft sind nich t wie erwartet in dem Maße gestiegen, und ziehen dementsprechend auch geringere Erträge nach .  
Die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz verzeichnen hingegen eine positive Abweichun g. Sie liegen 
mit 3,6 Mio. € über de m geplanten Wert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die höheren Zuweisungszahlen zu einer Fallzahlsteigerung und folg-
lich zu höheren Erstattungen nach Landesaufnahmegesetz LAG für Leistungsberechtigte nach AsylbLG geführt  haben.

7 
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen hingegen haben zum einem die Erträge aus der Herabsetzung und Auflösung  von Rückstellungen  (vor al-
lem im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs) als auch die Rückerstattung überzahlter Zuschüsse  maßgeblich dazu beigetragen , dass der 
Planwert um 10,4 Mio.  € und überschritten wurde.  
 
Ordentliche Aufwendungen  
Die Summe der ordentlichen Aufwendungen beläuft sich im Bewirtschaftungszeitraum derzeit auf 815,7 Mio. Euro und liegt somit um 
28,3 Mio. Euro unter dem Budget . 
Im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen fehlen die anteiligen Rückstellungsbeträge und im Bereich der Abschreibungen die Wertbe-
richtigungen, die stets erst im Rahmen des Jahresabschlusses gebucht werden. 
Das Budget der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurde im Betrachtungszeitraum zu 94% in Anspruch genommen und liegt somit 10,1 
Mio. € unter dem Planwert.  
Die verminderten Steueraufwendungen einschl. Umlagen stehen im Zusammenhang mit den geringeren Steuererträgen zusammen. Sowohl die Ge-
werbesteuerumlage als auch die Heimatumlage erreichten jeweils lediglich 77% des geplanten Niveaus. Darüber hinaus spielen auch die geringeren 
Aufwendungen für die LVW-Umlage eine Rolle. Diese unterliegt einer regelmäßigen Festlegung des aktuellen Hebesatzes im laufenden Jahr, was 
zwangsläufig zu Abweichungen von der Planung führt.    
Im Bereich der Transferaufwendungen ist das Budget zum Auswertungszeitpunkt mit 102% überschritten. Insbesondere durch die Steigerung der 
Fallzahlen im Bereich der Leistungsberechtigten nach AsylbLG ist das Budget mit 147% deutlich überschritten, was jedoch durch Mehrerträge (Zu-
weisungen) in ähnlicher Höhe gedeckt ist. Im Bereich Asyl umA waren dagegen weniger unbegleitete minderjährige Flüchtende leistungsberechtigt, als 
ursprünglich geplant.  
Die Fallzahlen im Bereich SGB II Kosten der Unterkunft sind nicht in der Form gestiegen , wie von der Bundesagentur für Arbeit prognostiziert. Daher 
standen an dieser Stelle ausreichend Mittel bereit, um Mittel zur Deckung der Mehrbedarfe in den Bereichen Obdachlosenunterbr ingung, Asyl und 
Grundsicherung nach SGB XII zu nutzen. Im Jahr 2023 ist der Rechtskreiswechsel der Kriegsvertriebenen nach SGB II vollzogen worden, wonach die-
se, sowie auch anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber bei fehlender Unterkunft rechtlich als Obdachlose einzustufen si nd. Die Kosten in der 
Obdachlosenunterbringung sind aufgrund der Geflüchteten aus der Ukraine stärker gestiegen, als im Planungszeitraum angenommen wurde.

8 
Finanzergebnis 
Das Budget der Finanzerträge wurde im Berichtszeitraum  nur zu 39% erfüllt, der Finanzaufwendungen zu 91% in Anspruch genommen.  
Die Abweichung bei den Finanzerträgen erklärt sich größtenteils dadurch, dass die geplante Abführung aus Jahresabschlüssen  von IDA nicht er-
folgt ist. 
 
Das Finanzergebnis für das 4. Quartal liegt bei einem Erfüllungsgrad von 31% und damit um 15 Mio. € schle chter als veranschlagt.  
In diesem Bereich werden im Rahmen des Jahresabschlusses keine großen Änderungen erwartet.  
 
Außerordentliches Ergebnis  
Im außerordentlichen Ergebnis finden sich in aller Regel zweckgebundene Erträge aus Spenden, Nachlässen , Schenkungen und Sponsoring, sowie 
Sonderabschreibungen und periodenfremde Erträge und Aufwendungen. Da es sich zumeist um besondere Einmaleffekte handelt, die nicht planbar 
sind, werden die Plan -Ist-Abweichungen hier nicht betrachtet.   
Zum Berichtsstand 31.12.2023 weist das außerordentliche Ergebni s einen Überschuss in Höhe von 0,7 Mio. Euro aus. 
 
Jahresergebnis  
Im Saldo der Erträge und Aufwendungen sieht das Budget für den Betrachtungszeitraum durch die gesetzten Sperren einen errechneten Fehlbetrag 
in Höhe v on 15,2 Mio. Euro vor. Tatsächlich wurde ein Defizit in Höhe von 58,8 TEuro erwirtschaftet. Wie bereits ausgeführt wird das vorläufige 
Jahresergebnis jedoch durch die Jahresabschlussbuchungen noch verändert werden.  Hierbei zeichnet sich ab, dass weitere Belastungen des Jah-
resergebnisses möglicherweise durch die Auflösung von Rückstellungen kompensiert werden können . Es ist jedoch abzusehen, dass sich das tat-
sächliche Rechnungsergebnis ein signifikantes Defizit aufweisen wird.  
Am Ende des Geschäft sjahres schrumpft der Bestand der gebildeten Liquiditätsrücklagen auf 21,5 Mio. €. Da die Jahresabschlussbuchungen nicht 
Liquiditätswirksam sind, wird der Bestand der gebildeten Rücklagen durch diese nicht mehr verändert.

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3 Kreditaufnahme und Schulden  
3.1 Schuldenstand des städtischen Haushaltes und der Eigenbetriebe  zum 31.12.2023 
 
 Investitionskredite Liquiditätskredite Gesamt 
Kernhaushalt 582.003.734 0 € 582.003.734 
EB Kulturinstitute 32.078.002 0 € 32.078.002 
EB Bäder 51.476.190 0 € 51.476.190 
EB EAD 51.275.767 0 € 51.275.767 
EB DWuW 1.687.456 0 € 1.687.456 
EB IDA 230.629.031 0 € 230.629.031 
Summe 949.150.180 0 € 949.150.180 
 
In diesen Summen sind zwei innere Darlehen vom Kernhaushalt enthalten: 
-an den EB IDA über 3.487.496 Euro darunter 2.128.136 Euro aus dem Kommunalen Investitionsprogramm des Landes (KIP),  
-an den EB Kulturinstitute über 225.000 Euro aus den KIP-Mitteln des Landes. 
 
 
 
3.2 Pro-Kopf-Verschuldung 
 
Die Entwicklung der Pro -Kopf-Verschuldung in den letzten fünf Jahren stellt sich damit folgendermaßen dar:  
 
  31.12.2019 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023 
Schuldenstand gesamt 531,0 Mio. € 631,8 Mio. € 734,8 Mio. € 806,0 Mio. € 949,2 Mio. € 
Einwohnerzahl 162.428 161.620 162.287 164.579 166.388 
Pro-Kopf-Verschuldung 3.269 € 3.798 € 4.528 € 4.897 € 5.704 €

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3.3 Stand der Bürgschaften  
Gemäß dem letzten Finanzcontrolling-Bericht zum 31.12.2022 betrug die Summe der übernommenen Bürgschaften 436,6 Mio. Euro.  
Im Laufe des Jahres 2023 gab es zwei Zugänge i. H. v. 3,5 Mio. €. Weiterhin wurden viele Kredite laufend getilgt und die Bürgschaftsbeträge damit 
um 28,7 Mio. € verringert.  
 
Bis zum Stichtag 31.12.2023 hat sich der Bürgschaftsstand auf 411,4 Mio. Euro verringert.

11 
4 Finanzwirtschaftliche Kennzahlen  
4.1 Aufwandsdeckungsgrad  
Der Aufwandsdeckungsgrad zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen (inkl. Zinsen und sonst. Finanzaufwendunge n) durch die 
ordentlichen Erträge (inkl. Zinserträge) gedeckt werden könn en. Mehr als 100% bedeuten ein positives ordentliches Ergebnis.  
 
Formel: 
 ordentliche Erträge + Finanzerträge 
 ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 
      
Berechnung (Ist): 770.249.205 €    
829.795.202 €    
      
Wert zum 31.12.2023 92,82% (31.12.2022: 104,18%) 
 
4.2 Steuerertragsquote 
Die Steuerertragsquote zeigt den Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Erträgen des Ergebnishaushaltes. Je höher der A nteil der Steuerer-
träge, umso höher ist die Unabhängigkeit gegenüber Zuweisungen des Bundes oder Landes.  
 
Formel: 
 Steuererträge 
 ordentliche Erträge + Finanzerträge 
      
Berechnung (Ist): 346.113.033 €    
770.249.205 €    
      
Wert zum 31.12.2023       44,94%        (31.12.2022:        52,40%)

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4.3 Personalaufwandsquote 
Die Personalquote gibt Aufschluss darüber, welcher Teil der Aufwendungen auf den Personalbereich entfällt; insbesondere im Hi nblick auf den in-
terkommunalen Vergleich. Zielwerte liegen für Kommunen allerdings noch nicht vor.  
 
Formel: 
 Personal- und Versorgungsaufwendungen 
 ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 
      
Berechnung (Ist): 156.777.493 €    
829.795.202 €    
      
Wert zum 31.12.2023 18,89% (31.12.2022: 18,96%) 
 
 
4.4 Zuschuss- und Förderquote 
Die Zuschuss- und Förderquote zeigt den Teil der Aufwendungen, der an Vereine, verbundene Unternehmen, Träger von Kindertageseinrichtungen 
usw. als Zuweisung und Zuschuss gezahlt wird. Bei einer angespannten Haushaltslage sind die in den Zuweisungen und Zu schüssen enthaltenen frei-
willigen Leistungen gering zu halten. 
 
Formel: 
 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse 
 ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 
      
Berechnung (Ist): 198.703.740 €    
829.795.202 €    
      
Wert zum 31.12.2023 23,95% (31.12.2022: 23,24%)

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4.5 Transferaufwandsquote  
Mit der Transferaufwandsquote lässt sich beurteilen, in welchem Umfang kommunale Zahlungen an Leistungsempfänger erfolgen (So zialtransfer). 
Das Ziel sollte sein, die Quote möglichst zu halten, bzw. im Laufe der Jahre zu senken.  
 
Formel: 
 Transferaufwendungen 
 ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 
      
Berechnung (Ist): 197.920.669 €    
829.795.202 €    
      
Wert zum 31.12.2023 23,85% (31.12.2022:   23,69%) 
 
 
4.6 Transferdeckungsquote  
Die Transferdeckungsquote zeigt an, zu welchem Anteil die Transferaufwendungen durch Erträge aus Transferleistungen gedeckt s ind 
 
Formel: 
 Erträge aus Transferleistungen 
 Transferaufwendungen 
      
Berechnung (Ist): 83.436.507 €    
197.920.669 €    
      
Wert zum 31.12.2023 42,16% (31.12.2022: 39,52%)

14 
4.7 Zinslastintensität 
Die Zinslastintensität setzt die Finanzaufwendungen zu den ordentlichen Erträgen (inkl. Finanzerträgen) ins Verhältnis. Sie zeigt an, welcher Teil 
der Erträge für Zinszahlungen gebunden ist.  Je höher die Quote ausfällt, umso mehr Erträge sind durch Zinszahlungen gebunden. Eine niedrige 
Quote ist daher anzustreben.  
 
Formel: 
 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 
 ordentliche Erträge + Finanzerträge 
      
Berechnung (Ist): 14.137.044 €    
770.249.205 €    
      
Wert zum 31.12.2023 1,84% (31.12.2022: 1,22%) 
 
 
 
Darmstadt, 15.05.2024 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

anlage 2

2269 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.05.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Dezernat IV 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0155 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
168 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Finanzcontrolling -Bericht Januar bis Dezember 2023  
 
Vorlage vom: 15.05.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt den beigefügten Finanzcontrolling -Bericht zur Kenntnis und leitet ihn an die 
Stadtverordnetenversammlung weiter.  
 
 
 
Anlagen: FC-Bericht Q4 2023  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 22.05.2024 
 
Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.05.2024:  
 
Nach § 28 Absatz 1 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans 
der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO) ist die 
Stadtverordnetenversammlung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu 
unterrichten.  
 
Dem als Anlage beigefügten „Finanzcontrolling -Bericht Januar bis Dezember 2023“ kann der 
Stand der Ausführun g des Haushalts 2023 zum 31.12.2023 entnommen werden.  
 
Darmstadt, 15.05.2024  
 
Dezernat IV 
 
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (2)

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TOP 168

Details

Vorlagen-Nr.
2024/0155
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.05.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00