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A-R/0032/2015

Beitragserstattung für streikbetroffene Eltern

Antrag an den Rat 20.05.2015

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a-r-0032-2015-Beitragserstattung für streikbetroffene Eltern

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a-r-0032-2015-Beitragserstattung für streikbetroffene Eltern

2941 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0032/2015 
                   
  
    
CDU im Rat der Stadt Münster         FDP im Rat der  Stadt Münster             UWG-MS 
           19.05.2015 
 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung nach §3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates 
der Stadt Münster 
 
Beitragserstattung für streikbetroffene Eltern 
 
Der Rat möge beschließen:   
1. Den Eltern von Kindern in städtischen Kindertagesstätten werden die Kita - Beiträge 
anteilig für die durch den Streik ausgefallenen bzw. noch ausfallenden Tage bis zur 
maximalen Höhe der eingesparten Personalkosten zurückerstattet. Sollten die Eltern 
Leistungen in anderen städtischen Einrichtungen oder auf Kosten der Stadt in nicht 
städtischen Einrichtungen in Anspruch genommen haben, werden die so entstandenen Kosten 
dagegen aufgerechnet.  
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Erstattung einen geeigneten Verfahrensvorschlag 
zu unterbreiten. 
  
 
Begründung: 
Eltern und Kinder werden schlussendlich die Benachteiligten des Streiks der ErzieherInnen 
sein. Der Rat sieht die Hauptaufgabe der Kinderbetreuung in der Vereinbarkeit von Familie 
und Beruf. Der drohende Streik untergräbt diese Vereinbarkeit und stellt die Eltern vor kaum 
zu lösende Probleme.  
 
Streikt die Kita länger als einen Tag – im vorliegenden Fall höchstwahrscheinlich – müssen 
berufstätige Eltern nicht nur Urlaub beantragen: Der Arbeitgeber muss ihn auch genehmigen. 
Ist der Urlaubswunsch aufgrund dringender betrieblicher Gründe nicht erfüllbar, sind 
berufstätige Eltern verpflichtet, eine Kinderbetreuung selbst zu organisieren. Während viele 
Eltern die Situation mit Hilfe von Urlaubstagen, Oma und Opa sowie Freunden noch 
irgendwie auffangen können, gestaltet sich die Situation für Berufstätige und vor allem für 
Alleinerziehende wesentlich schwieriger. Nicht immer zeigt der Chef Verständnis, wenn 
kurzfristig um Urlaub gebeten werden muss. Bei Selbstständigen hat ein kurzfristiger Ausfall 
sogar konkrete Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation, weil sie ohne zu arbeiten 
schlichtweg kein Geld verdienen.  
 
Der Rat fordert deswegen eine Kompensation für die betroffenen Eltern. Die Gehälter der 
Streikenden werden von der Gewerkschaft bezahlt, d.h. zumindest die Personalkosten fallen 
für den Streikzeitraum weg.

Die Qualität der Kinderbetreuung hat seinen Preis. Wenn diese Leistung durch einen Streik 
nicht erbracht wird, dann ist die Frage nach einer Rückzahlung durchaus legitim und 
folgerichtig. Der Rat sieht sowohl den Wunsch der Erzieherinnen und Erzieher nach einer 
höheren Entlohnung als auch die Sorgen der Eltern. Deshalb fordert der Rat, dass die 
Tarifpartner schnellstmöglich an den Verhandlungstisch zurückkehren, damit die eigentlichen 
Leidtragenden in diesem Arbeitskampf nicht weiter belastet werden: Die Kinder unserer 
Stadt. 
 
gez. Stefan Weber und Fraktion 
gez. Carola Möllemann-Appelhoff und Fraktion  
gez. Uwe Raffloer

Beratungsverlauf (1)

17.06.2015 Rat
TOP 48.1 Antrag
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0032/2015
Typ
Antrag an den Rat
Datum
20.05.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37