A-R/0032/2015
Beitragserstattung für streikbetroffene Eltern
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a-r-0032-2015-Beitragserstattung für streikbetroffene Eltern
2941 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0032/2015
CDU im Rat der Stadt Münster FDP im Rat der Stadt Münster UWG-MS
19.05.2015
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung nach §3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates
der Stadt Münster
Beitragserstattung für streikbetroffene Eltern
Der Rat möge beschließen:
1. Den Eltern von Kindern in städtischen Kindertagesstätten werden die Kita - Beiträge
anteilig für die durch den Streik ausgefallenen bzw. noch ausfallenden Tage bis zur
maximalen Höhe der eingesparten Personalkosten zurückerstattet. Sollten die Eltern
Leistungen in anderen städtischen Einrichtungen oder auf Kosten der Stadt in nicht
städtischen Einrichtungen in Anspruch genommen haben, werden die so entstandenen Kosten
dagegen aufgerechnet.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Erstattung einen geeigneten Verfahrensvorschlag
zu unterbreiten.
Begründung:
Eltern und Kinder werden schlussendlich die Benachteiligten des Streiks der ErzieherInnen
sein. Der Rat sieht die Hauptaufgabe der Kinderbetreuung in der Vereinbarkeit von Familie
und Beruf. Der drohende Streik untergräbt diese Vereinbarkeit und stellt die Eltern vor kaum
zu lösende Probleme.
Streikt die Kita länger als einen Tag – im vorliegenden Fall höchstwahrscheinlich – müssen
berufstätige Eltern nicht nur Urlaub beantragen: Der Arbeitgeber muss ihn auch genehmigen.
Ist der Urlaubswunsch aufgrund dringender betrieblicher Gründe nicht erfüllbar, sind
berufstätige Eltern verpflichtet, eine Kinderbetreuung selbst zu organisieren. Während viele
Eltern die Situation mit Hilfe von Urlaubstagen, Oma und Opa sowie Freunden noch
irgendwie auffangen können, gestaltet sich die Situation für Berufstätige und vor allem für
Alleinerziehende wesentlich schwieriger. Nicht immer zeigt der Chef Verständnis, wenn
kurzfristig um Urlaub gebeten werden muss. Bei Selbstständigen hat ein kurzfristiger Ausfall
sogar konkrete Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation, weil sie ohne zu arbeiten
schlichtweg kein Geld verdienen.
Der Rat fordert deswegen eine Kompensation für die betroffenen Eltern. Die Gehälter der
Streikenden werden von der Gewerkschaft bezahlt, d.h. zumindest die Personalkosten fallen
für den Streikzeitraum weg.
Die Qualität der Kinderbetreuung hat seinen Preis. Wenn diese Leistung durch einen Streik
nicht erbracht wird, dann ist die Frage nach einer Rückzahlung durchaus legitim und
folgerichtig. Der Rat sieht sowohl den Wunsch der Erzieherinnen und Erzieher nach einer
höheren Entlohnung als auch die Sorgen der Eltern. Deshalb fordert der Rat, dass die
Tarifpartner schnellstmöglich an den Verhandlungstisch zurückkehren, damit die eigentlichen
Leidtragenden in diesem Arbeitskampf nicht weiter belastet werden: Die Kinder unserer
Stadt.
gez. Stefan Weber und Fraktion
gez. Carola Möllemann-Appelhoff und Fraktion
gez. Uwe Raffloer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0032/2015
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 20.05.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37