2023/0205
Einrichtung eines Fußgängerüberweges 'Zebrastreifen' in der Messeler-Park-Straße 85
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Punkt 10: Einrichtung eines Fußgängerüberweges "Zebrastreifen" in der Messeler-Park- Straße 85 (V-Nr. 2023/0205) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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4488 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.06.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 66
IV
OBW BW
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0205
Magistratsbeschluss -Nr.
273
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000; 066-170-1000 Investitionsnummer: 08066-6050; 08066-0010
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010; 0613011
Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberweges "Zebrastreifen" in der Messeler -Park-Straße
85
Vorlage vom: 06.06.2023
Beschlussvorschlag :
1. Der Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Messeler-Park-Straße 85 wird
zugestimmt.
2. Die Kostenberechnung gemäß datenrelevanter Anlage wird zur Kenntnis genommen. Die
Finanzierung erfolgt aus der Investitionsnummer 08066 -6050 „Straßenbaumaßnahmen
für behindertengerechte Nutzung“, Kostenstelle 066 -100-1000 sowie aus der
Investitionsnummer 08066 -0010
Anlagen: Anlage 1: Ausführungsplanung
Anlage 2: Kostenberechnung
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 21.06.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06. Juni 2023
Die geplante Maßnahme ist in Darmstadt -Wixhausen im Bereich der Einmündung Messeler -
Park-Straße/Sängerbuchenweg zu verorten. In 200 m östlicher Richtung verläuft die
Frankfurter Landstraße (B3). In 300 m nordwestlicher Richtung befinden sich die Georg -
August-Zinn-Grundschule sowie eine evangelische Kindertagesstätte.
Der betreffende Abschnitt der Messeler -Park-Straße ist als Kreisstraße klassifiziert (K165).
Es gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit vo n 30 km/h. Es wird auf beiden Straßenseiten
halbseitig auf dem Gehweg geparkt. In der Nähe der Einmündung befindet sich die
Haltestelle Schönbergstraße, die von den Buslinien G und WX bedient wird. Während der
Schulzeiten verkehren morgens und mittags auch Gelenkbusse.
Im Schulwegeplan der Georg -August-Zinn-Schule kreuzt der empfohlene Schulweg die
Messeler-Park-Straße im Bereich der Hausnummer 85. Um dort den Schulkindern das
sichere Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, soll dort ein Fußgängerüberweg ( FGÜ)
(„Zebrastreifen“) eingerichtet werden.
Im Rahmen der Voruntersuchung wurde eine Verkehrszählung durchgeführt. Die ermittelten
Verkehrsstärken liegen in einem Bereich, in dem die Einrichtung eines FGÜ möglich ist. Für
den FGÜ musste ein Standort mögli chst nah am Sängerbuchenweg gefunden werden, da dort
der empfohlene Schulweg verläuft. Aufgrund der Grundstückszufahrten und der
Befahrbarkeit ist eine andere Position des FGÜ nicht möglich.
Gemäß den geltenden einschlägigen Regelwerken ist die Anlage von FGÜ an Haltestellen nur
zulässig, wenn das Vorbeifahren am haltenden Bus zuverlässig ausgeschlossen wird.
Dadurch ist eine Mittelinsel erforderlich. Damit die privaten Grundstückszufahrten weiterhin
aus beiden Fahrtrichtungen erreichbar sind, wird die Mit telinsel an mehreren Stellen
unterbrochen. Allerdings kann das Grundstück Nr. 79 nur eingeschränkt angedient werden.
Im Zuge dieser Maßnahme entfallen zwar 7 Stellplätze, die Stellplatzsituation in der Straße
ist jedoch grundsätzlich sehr gut und nicht an gespannt. Weitere Stellplätze sind bereits im
Bestand auf Grund der Haltestelle nicht legal und widersprüchlich beschildert.
Für den FGÜ müssen zudem eine neue Beleuchtung und Bordsteinabsenkungen hergestellt
werden.
Die Planung wurde mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.
Des Weiteren wurde die Planung dem Ortsbeirat Wixhausen in der Sitzung am 31.05.2023
vorgestellt.
Die Kosten sind der datenschutzrelevanten Anlage 2 zu entnehmen.
Die Maßnahme wird finanziert aus der Investition snummer 08066 -6050, Kostenstelle 066 -
100-1000 (Straßenbaumaßnahmen f. behindertengerechte Nutzung), sowie der
Investitionsnummer 08066 -0010, Kostenstelle 066 -170-1000 (Erwerb AV
Straßenbeleuchtung).
Dezernat III Dezernat IV
Michael Kolmer André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
2023/0205
4417 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.06.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0205
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000; 066-170-1000 Investitionsnummer: 08066-6050; 08066-0010
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010; 0613011
Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberweges "Zebrastreifen" in der Messeler -Park-Straße
85
Vorlage vom: 06.06.2023
Beschlussvorschlag :
1. Der Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Messeler -Park-Straße 85 wird
zugestimmt.
2. Die Kostenberechnung gemäß datenrelevanter Anlage wird zur Kenntnis genommen. Die
Finanzierung erfolgt aus der Investitionsnummer 08066 -6050 „Straßenbaumaßnahmen
für behindertengerechte Nutzung“, Kostenstelle 066 -100-1000 sowie aus der
Investitionsnummer 08066 -0010
Anlagen: Anlage 1: Ausführungsplanung
Anlage 2: Kostenberechnung
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06. Juni 2023
Die geplante Maßnahme ist in Darmstadt -Wixhausen im Bereich der Einmündung Messeler -
Park-Straße/Sängerbuchenweg zu verorten. In 200 m östlicher Richtung verläuft die
Frankfurter Landstraße (B3). In 300 m nordwestlicher Richtung befinden sich die Georg -
August-Zinn-Grundschule sowie eine evangelische Kindertagesstätte.
Der betreffende Abschnitt der Messeler -Park-Straße ist als Kreisstraße klassifiziert (K165).
Es gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Es wird auf beiden Straßenseiten
halbseitig auf dem Gehweg geparkt. In der Nähe der Einmündung befindet sich die
Haltestelle Schönbergstraße, die von den Buslinien G und WX be dient wird. Während der
Schulzeiten verkehren morgens und mittags auch Gelenkbusse.
Im Schulwegeplan der Georg -August-Zinn-Schule kreuzt der empfohlene Schulweg die
Messeler-Park-Straße im Bereich der Hausnummer 85. Um dort den Schulkindern das
sichere Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, soll dort ein Fußgängerüberweg (FGÜ)
(„Zebrastreifen“) eingerichtet werden.
Im Rahmen der Voruntersuchung wurde eine Verkehrszählung durchgeführt. Die ermittelten
Verkehrsstärken liegen in einem Bereich, in dem die Ei nrichtung eines FGÜ möglich ist. Für
den FGÜ musste ein Standort möglichst nah am Sängerbuchenweg gefunden werden, da dort
der empfohlene Schulweg verläuft. Aufgrund der Grundstückszufahrten und der
Befahrbarkeit ist eine andere Position des FGÜ nicht möglich.
Gemäß den geltenden einschlägigen Regelwerken ist die Anlage von FGÜ an Haltestellen nur
zulässig, wenn das Vorbeifahren am haltenden Bus zuverlässig ausgeschlossen wird.
Dadurch ist eine Mittelinsel erforderlich. Damit die privaten Grundstückszu fahrten weiterhin
aus beiden Fahrtrichtungen erreichbar sind, wird die Mittelinsel an mehreren Stellen
unterbrochen. Allerdings kann das Grundstück Nr. 79 nur eingeschränkt angedient werden.
Im Zuge dieser Maßnahme entfallen zwar 7 Stellplätze, die Stellplatzsituation in der Straße
ist jedoch grundsätzlich sehr gut und nicht angespannt . Weitere Stellplätze sind bereits im
Bestand auf Grund der Haltestelle nicht legal und widersprüchlich beschildert.
Für den FGÜ müssen zudem eine neue Beleuchtung und Bords teinabsenkungen hergestellt
werden.
Die Planung wurde mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.
Des Weiteren wurde die Planung dem Ortsbeirat Wixhausen in der Sitzung am 31.05.2023
vorgestellt.
- 4 -
Die Kosten sind der datenschutzrelevante n Anlage 2 zu entnehmen.
Die Maßnahme wird finanziert aus der Investitionsnummer 08066 -6050, Kostenstelle 066 -
100-1000 (Straßenbaumaßnahmen f. behindertengerechte Nutzung), sowie der
Investitionsnummer 08066 -0010, Kostenstelle 066 -170-1000 (Erwerb AV
Straßenbeleuchtung).
Dezernat III Dezernat IV
Michael Kolmer André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 5
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Punkt 6: Einrichtung eines Fußgängerüberweges "Zebrastreifen" in der Messeler-Park- Straße 85 (V-Nr. 2023/0205) - Kenntnisnahme - Das Gremium nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
anlage 1
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Sängerbuchenweg Messeler-Park-Straße Z 306 Z 274-30 Z Bestand Z 283-10 Z 283-20Z 274.1-40 Z 205 Z 274-30Z 239Z 1022-10Z Bestand Z Bestand(Gelenk-) Bus (Gelenk-) Bus 3.50 3.502.50 9.70 12.006.00 1.6018.80 2.55 3.50 12.006.00 1.60 6.30 Z Bestand Z BestandZ 222 Z 350-40 Z 350-40 Z Bestand S S S 4.0013.15 2.74SZ 222 1.451.252.503.506.151.25 S entfallende Parkstände:nördlich: 4 Stk.südlich: 8 Stk.S 1.50/1.50S 1.50/1.501.60 GeprüftArt Nr.Datum BearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt......................... Datum: M. = Gezeichnet: Plan-Nr. Z. Mitzeichnung Anlage Planart SBSGLABL Mai 2023Darmstadt,MobilitätsamtBreyl17.05.2023 Lageplan1 : 250III-66.2.1 N Messeler-Park-Straße Legendevorhandenes Verkehrszeichengeplantes Verkehrszeichen Einrichtung einesFußgängerüberwegs geplanter Inselkopf, Abmessungen [m]: 1.25/1.25/0.18 (L/B/H)geplanter Leitbord, Abmessungen [m]: 1.00/0.30/0.25 (L/B/H)Grundstückszufahrtgeplante LeuchteB Breitstrich (25 cm)S Schmalstrich (12 cm)bestehende Markierungbestehende Markierung entfernengeplante Markierung0.5/0.25Strich-/Lückenlänge [m]vorhandenes Verkehrszeichen entfernen AmtsleiterinDipl.-Ing. Bachem 30 66.166.3 Dezernat III StadtratMichael Kolmergez. Samaangez. Emiggez. Breylgez. Frankegez.Kutscheragez. Bachemgez. Kolmer
Beratungsverlauf (3)
Orte (4)
- Messeler-Park-Straße 85
- Frankfurter Landstraße
- Sängerbuchenweg
- Schönbergstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0205
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.06.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00