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2023/0205

Einrichtung eines Fußgängerüberweges 'Zebrastreifen' in der Messeler-Park-Straße 85

Magistratsvorlage 06.06.2023

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236 Zeichen

Punkt 10: Einrichtung eines Fußgängerüberweges "Zebrastreifen" in der Messeler-Park-
Straße 85 
 (V-Nr. 2023/0205) 
- Kenntnisnahme - 
 
 Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften nimmt von 
der Vorlage Kenntnis.

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.06.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 66 
IV 
OBW BW 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0205 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
273 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000; 066-170-1000 Investitionsnummer:  08066-6050; 08066-0010 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952010; 0613011  
 
Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberweges "Zebrastreifen" in der Messeler -Park-Straße 
85 
 
Vorlage vom: 06.06.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Messeler-Park-Straße 85 wird 
zugestimmt. 
2. Die Kostenberechnung gemäß datenrelevanter Anlage wird zur Kenntnis genommen. Die 
Finanzierung erfolgt aus der Investitionsnummer 08066 -6050 „Straßenbaumaßnahmen 
für behindertengerechte Nutzung“, Kostenstelle 066 -100-1000 sowie aus der 
Investitionsnummer 08066 -0010 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Ausführungsplanung  
Anlage 2: Kostenberechnung

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:    
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 21.06.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06. Juni 2023 
 
Die geplante Maßnahme ist in Darmstadt -Wixhausen im Bereich der Einmündung Messeler -
Park-Straße/Sängerbuchenweg zu verorten. In 200  m östlicher Richtung verläuft die 
Frankfurter Landstraße (B3). In 300  m nordwestlicher Richtung befinden sich die Georg -
August-Zinn-Grundschule sowie eine evangelische Kindertagesstätte.  
 
Der betreffende Abschnitt der Messeler -Park-Straße ist als Kreisstraße klassifiziert (K165). 
Es gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit vo n 30 km/h. Es wird auf beiden Straßenseiten 
halbseitig auf dem Gehweg geparkt. In der Nähe der Einmündung befindet sich die 
Haltestelle Schönbergstraße, die von den Buslinien G und WX bedient wird. Während der 
Schulzeiten verkehren morgens und mittags auch  Gelenkbusse. 
 
Im Schulwegeplan der Georg -August-Zinn-Schule kreuzt der empfohlene Schulweg die 
Messeler-Park-Straße im Bereich der Hausnummer 85. Um dort den Schulkindern das 
sichere Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, soll dort ein Fußgängerüberweg ( FGÜ) 
(„Zebrastreifen“) eingerichtet werden.  
 
Im Rahmen der Voruntersuchung wurde eine Verkehrszählung durchgeführt. Die ermittelten 
Verkehrsstärken liegen in einem Bereich, in dem die Einrichtung eines FGÜ möglich ist. Für 
den FGÜ musste ein Standort mögli chst nah am Sängerbuchenweg gefunden werden, da dort 
der empfohlene Schulweg verläuft. Aufgrund der Grundstückszufahrten und der 
Befahrbarkeit ist eine andere Position des FGÜ nicht möglich.  
 
Gemäß den geltenden einschlägigen Regelwerken ist die Anlage von  FGÜ an Haltestellen nur 
zulässig, wenn das Vorbeifahren am haltenden Bus zuverlässig ausgeschlossen wird. 
Dadurch ist eine Mittelinsel erforderlich. Damit die privaten Grundstückszufahrten weiterhin 
aus beiden Fahrtrichtungen erreichbar sind, wird die Mit telinsel an mehreren Stellen 
unterbrochen. Allerdings kann das Grundstück Nr.  79 nur eingeschränkt angedient werden.  
 
Im Zuge dieser Maßnahme entfallen zwar 7 Stellplätze, die Stellplatzsituation in der Straße 
ist jedoch grundsätzlich sehr gut und nicht an gespannt. Weitere Stellplätze sind bereits im 
Bestand auf Grund der Haltestelle nicht legal und widersprüchlich beschildert.  
 
Für den FGÜ müssen zudem eine neue Beleuchtung und Bordsteinabsenkungen hergestellt 
werden. 
 
Die Planung wurde mit der Polizei und  der Straßenverkehrsbehörde  abgestimmt. 
 
Des Weiteren wurde die Planung dem Ortsbeirat Wixhausen in der Sitzung am 31.05.2023 
vorgestellt.

Die Kosten sind der datenschutzrelevanten Anlage 2 zu entnehmen.  
 
Die Maßnahme wird finanziert aus der Investition snummer 08066 -6050, Kostenstelle 066 -
100-1000 (Straßenbaumaßnahmen f. behindertengerechte Nutzung), sowie der 
Investitionsnummer 08066 -0010, Kostenstelle 066 -170-1000 (Erwerb AV 
Straßenbeleuchtung).  
 
 
Dezernat III     Dezernat IV 
 
 
 
Michael Kolmer     André Schellenberg 
Stadtrat     Stadtkämmerer

2023/0205

4417 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.06.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0205 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000; 066-170-1000 Investitionsnummer:  08066-6050; 08066-0010 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952010; 0613011  
 
Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberweges "Zebrastreifen" in der Messeler -Park-Straße 
85 
 
Vorlage vom: 06.06.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Messeler -Park-Straße 85 wird 
zugestimmt. 
2. Die Kostenberechnung gemäß datenrelevanter Anlage wird zur Kenntnis genommen. Die 
Finanzierung erfolgt aus der Investitionsnummer 08066 -6050 „Straßenbaumaßnahmen 
für behindertengerechte Nutzung“, Kostenstelle 066 -100-1000 sowie aus der 
Investitionsnummer 08066 -0010 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Ausführungsplanung  
Anlage 2: Kostenberechnung

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:    
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06. Juni 2023 
 
Die geplante Maßnahme ist in Darmstadt -Wixhausen im Bereich der Einmündung Messeler -
Park-Straße/Sängerbuchenweg zu verorten. In 200  m östlicher Richtung verläuft die 
Frankfurter Landstraße (B3). In 300  m nordwestlicher Richtung befinden sich die Georg -
August-Zinn-Grundschule sowie eine evangelische Kindertagesstätte.  
 
Der betreffende Abschnitt der Messeler -Park-Straße ist als Kreisstraße  klassifiziert (K165). 
Es gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30  km/h. Es wird auf beiden Straßenseiten 
halbseitig auf dem Gehweg geparkt. In der Nähe der Einmündung befindet sich die 
Haltestelle Schönbergstraße, die von den Buslinien G und WX be dient wird. Während der 
Schulzeiten verkehren morgens und mittags auch Gelenkbusse.  
 
Im Schulwegeplan der Georg -August-Zinn-Schule kreuzt der empfohlene Schulweg die 
Messeler-Park-Straße im Bereich der Hausnummer 85. Um dort den Schulkindern das 
sichere Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, soll dort ein Fußgängerüberweg (FGÜ) 
(„Zebrastreifen“) eingerichtet werden.  
 
Im Rahmen der Voruntersuchung wurde eine Verkehrszählung durchgeführt. Die ermittelten 
Verkehrsstärken liegen in einem Bereich, in dem die Ei nrichtung eines FGÜ möglich ist. Für 
den FGÜ musste ein Standort möglichst nah am Sängerbuchenweg gefunden werden, da dort 
der empfohlene Schulweg verläuft. Aufgrund der Grundstückszufahrten und der 
Befahrbarkeit ist eine andere Position des FGÜ nicht möglich. 
 
Gemäß den geltenden einschlägigen Regelwerken ist die Anlage von FGÜ an Haltestellen nur 
zulässig, wenn das Vorbeifahren am haltenden Bus zuverlässig ausgeschlossen wird. 
Dadurch ist eine Mittelinsel erforderlich. Damit die privaten Grundstückszu fahrten weiterhin 
aus beiden Fahrtrichtungen erreichbar sind, wird die Mittelinsel an mehreren Stellen 
unterbrochen. Allerdings kann das Grundstück Nr.  79 nur eingeschränkt angedient werden.  
 
Im Zuge dieser Maßnahme entfallen zwar 7 Stellplätze, die Stellplatzsituation in der Straße 
ist jedoch grundsätzlich sehr gut und nicht angespannt . Weitere Stellplätze sind bereits im 
Bestand auf Grund der Haltestelle nicht legal und widersprüchlich beschildert.  
 
Für den FGÜ müssen zudem eine neue Beleuchtung und Bords teinabsenkungen hergestellt 
werden. 
 
Die Planung wurde mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde  abgestimmt. 
 
Des Weiteren wurde die Planung dem Ortsbeirat Wixhausen in der Sitzung am 31.05.2023 
vorgestellt.

- 4 - 
 
Die Kosten sind der datenschutzrelevante n Anlage 2 zu entnehmen.  
 
Die Maßnahme wird finanziert aus der Investitionsnummer 08066 -6050, Kostenstelle 066 -
100-1000 (Straßenbaumaßnahmen f. behindertengerechte Nutzung), sowie der 
Investitionsnummer 08066 -0010, Kostenstelle 066 -170-1000 (Erwerb AV 
Straßenbeleuchtung).  
 
 
Dezernat III     Dezernat IV 
 
 
 
Michael Kolmer     André Schellenberg  
Stadtrat     Stadtkämmerer

anlage 5

179 Zeichen

Punkt 6: Einrichtung eines Fußgängerüberweges "Zebrastreifen" in der Messeler-Park-
Straße 85 
 (V-Nr. 2023/0205) 
- Kenntnisnahme - 
 
Das Gremium nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

anlage 1

1302 Zeichen

Sängerbuchenweg
Messeler-Park-Straße
Z 306
Z 274-30
Z Bestand
Z 283-10
Z 283-20Z 274.1-40
Z 205
Z 274-30Z 239Z 1022-10Z Bestand
Z Bestand(Gelenk-) Bus
(Gelenk-) Bus
3.50
3.502.50
9.70
12.006.00
1.6018.80
2.55
3.50
12.006.00
1.60
6.30
Z Bestand
Z BestandZ 222
Z 350-40
Z 350-40
Z Bestand
S
S S
4.0013.15
2.74SZ 222
1.451.252.503.506.151.25 S
entfallende Parkstände:nördlich: 4 Stk.südlich: 8 Stk.S 1.50/1.50S 1.50/1.501.60 GeprüftArt Nr.Datum BearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt.........................
Datum: 
M.  =  Gezeichnet:
Plan-Nr.  
Z. Mitzeichnung
Anlage
Planart
SBSGLABL
Mai 2023Darmstadt,MobilitätsamtBreyl17.05.2023
Lageplan1 : 250III-66.2.1
N
Messeler-Park-Straße
Legendevorhandenes Verkehrszeichengeplantes Verkehrszeichen
Einrichtung einesFußgängerüberwegs
geplanter Inselkopf, Abmessungen [m]: 1.25/1.25/0.18 (L/B/H)geplanter Leitbord, Abmessungen [m]: 1.00/0.30/0.25 (L/B/H)Grundstückszufahrtgeplante LeuchteB Breitstrich (25 cm)S Schmalstrich (12 cm)bestehende Markierungbestehende Markierung entfernengeplante Markierung0.5/0.25Strich-/Lückenlänge [m]vorhandenes Verkehrszeichen entfernen
AmtsleiterinDipl.-Ing. Bachem
30
66.166.3
Dezernat III
StadtratMichael Kolmergez. Samaangez. Emiggez. Breylgez. Frankegez.Kutscheragez. Bachemgez. Kolmer

Beratungsverlauf (3)

TOP 10
TOP 6
TOP 273

Orte (4)

  • Messeler-Park-Straße 85
  • Frankfurter Landstraße
  • Sängerbuchenweg
  • Schönbergstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0205
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.06.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00