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V/0090/2020

62. Änderung FNP - Bebauungsplan Nr. 591 - Beschluss zur Änderung / Geänderter Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 04.02.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 3.2.19.4.3

Anlage A

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V-0090-2020-Anlage-1-Geltungsbereiche

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2214 Zeichen

Anlage A zur V/0090/2020 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage sind der Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan sowie der geänderte 
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan für den Ausbau der Eschstraße zwischen der Münster-
straße und der Ortsumgehung Wolbeck. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist der Ausbau der Eschstraße zwischen der Münsterstraße und der Ortsumgehung Wolbeck.  
 
Teilziel hierzu ist die Schaffung von Planungsrecht (Änderung des Flächennutzungsplans und Auf-
stellung eines Bebauungsplans).  
 
Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde im Jahr 2017 gefasst. Durch 
die notwendige Festsetzung von straßenbegleitenden Flächen für die Anlage von Amphibien-
Leiteinrichtungen muss der Aufstellungsbeschluss nun räumlich erweitert werden.  
 
Um die Eschstraße zukünftig im Flächennutzungsplan als sonstige überörtliche oder örtliche 
Hauptverkehrsstraße darstellen zu können, ist außerdem eine Änderung des FNP im Parallelver-
fahren erforderlich.  
 
Im weiteren Verlauf werden die Planunterlagen öffentlich ausgelegt sowie die Behörden und sons-
tigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Danach erfolgen der Beschluss des Rates über die ein-
gehenden Stellungnahmen sowie der abschließende Beschluss zur FNP-Änderung und der Sat-
zungsbeschluss zum Bebauungsplan. Nach Genehmigung der FNP-Änderung durch die Bezirksre-
gierung können schließlich mit der Bekanntmachung im Amtsblatt die FNP-Änderung wirksam wer-
den und der Bebauungsplan in Kraft treten.  
 
Finanzierung 
Der Stadt Münster entstehen durch den Ausbau der Eschstraße schätzungsweise Kosten in Höhe 
von 2.010.000 € für den Straßenbau, 220.000 € für Beleuchtung und Lichtsignalanlagen, 101.000 € 
für passive Lärmschutzmaßnahmen und 1.600.000 € für die Entwässerung (Leitungsausbau und 
Regenwasserbehandlungsanlagen). Grunderwerbskosten fallen zusätzlich an. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

V-0090-2020-Anlage-1-Geltungsbereiche

345 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0090/2020
Bereich der Bebauungsplans Nr. 591:Wolbeck - Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Maßstab 1:10.000
Bereich der 62. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münsterim Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im BereichEschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Maßstab 1:10.000

Beschlussvorlage

4694 Zeichen

V/0090/2020 
V/0090/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 62. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im 
Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Beschluss zur Änderung  
 
2. Bebauungsplan Nr. 591: Wolbeck - Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Geänderter Beschluss zur Aufstellung 
 
[Ausbau der Eschstraße] 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   19.03.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   25.03.2020 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §  2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münste r-
straße und Ortsumgehung zu ändern (62. Änderung des FNP).  
 
2. Der vom Rat der Stadt Münster am 17.05.2017 gemäß §  2 Abs. 1 BauGB gefasste Beschluss, 
für den Ausbau der Eschstraße zwischen der Münsterstraße und der Ortsum gehung Wolbeck 
einen Bebauungsplan unter anderem zur Festsetzung der Verkehrsflächen aufzustellen (B e-
bauungsplan Nr. 591), wird räumlich geändert.  
 
Innerhalb des Plangebiets liegen nunmehr die folgenden Grundstücke:  
 
Gemarkung Wolbeck-Stadt;  
Flur 1,  
Flurstücke 2580, 2600,  
Teile der Flurstücke 1226, 2467, 2566, 3333, 3334, 3393, 3595,  
 
Stadtplanungsamt 
 
27.02.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Köttgen /  
Herr Husmann 
Telefon: 492-1233 /  
492-6194 
Koettgen@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0090/2020 
Gemarkung Wolbeck-Kirchspiel;  
Flur 6,  
Teil des Flurstücks 819,  
 
Flur 13,  
Flurstücke 1004, 1006, 1007, 1008, 1011, 1013, 1015, 1017, 1019,  
Teile der Flurstücke 74, 154, 213, 547, 548, 715, 777, 1009, 1020, 1075, 1108.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Ausbau der Eschstraße entstehen der Stadt Münster schätzungsweise Kosten in Höhe 
von 2.010.000 € für den Straßenbau, 220.000  € für Beleuchtung und Lichtsignal anlagen, 101.000 € 
für passive Lärmschutzmaßnahmen und 1.600.000 € für die Entwässerung (Leitungsausbau und  Re-
genwasserbehandlungsanlagen). Grunderwerbskosten fallen zusätzlich an. 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 17.05.2017  beschlossen, für den Ausbau der 
Eschstraße zwischen der Münsterstraße und der Ortsumgehung Wolbeck gemäß §  2 Abs. 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr.  591 unter anderem zur Festsetzung der Verkehrsflächen 
aufzustellen (Vorlage Nr. V/0273/2017, Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 11 vom 26.05.2017).  
 
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr.  591 wurde inzwischen erarbeitet. Ge genüber dem ursprüngl i-
chen Aufstellungsbeschluss wurde der Geltungsbereich an zwei Stellen für die Festsetzung von str a-
ßenbegleitenden Flächen zur Anlage von Amphibien-Leiteinrichtungen geringfügig aufgeweitet.  
 
Vor diesem Hintergrund erfolgt mit dieser Vorlage ein geänderter Aufstellungsbeschluss (Beschlus s-
vorschlag 2).  
 
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist die Eschstra ße westlich der Münsterstraße bisher als nicht 
klassifizierte Straße und damit nicht als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Zukünftig soll die Eschstr a-
ße zwischen Münsterstraße und Umgehungsstraße Wolbeck zu einer Kreisstraße aufgestuft und im 
FNP als sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraße  dargestellt werden. Daher ist neben 
der Aufstellung eines Bebauungsplans eine Änderung des FNP im Parallelverfahren erforderlich 
(62. Änderung des FNP). Das Änderungsverfahren wird mit dem Beschluss unter (1) eingeleitet.  
 
Die Geltungsbereiche der 62.  FNP-Änderung und des Bebauungsplans Nr.  591 werden in der beig e-
fügten Anlage 1 dargestellt. Bei der Flächennutzungsplanänderung erst reckt sich der Änderungsb e-
reich auf den gesamten Bereich zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung, welcher bisher im FNP 
nicht als Straße dargestellt war. Aus Gründen der besseren Darstellbarkeit sind außerdem die an die 
Straße parallel angrenzenden Flächen mit in den Änderungsbereich aufgenommen. Der Geltungsb e-
reich des Bebauungsplans endet im Westen an dem planfestgestellten und bereits ausgebauten A n-
schluss an die Ortsumgehung.  
 
Zur geplanten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen ergeht parallel zu d ieser Vorlage eine B e-
richtsvorlage an die Bezirksvertretung Münster -Südost und den Ausschuss für Stadtplanung, Stad t-
entwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) (V/0091/2020).  
 
 
I. V.  
 
gez.  Anlagen:  
Robin Denstorff  Anlage A  
Stadtbaurat  Anlage 1: Geltungsbereiche

Beratungsverlauf (4)

10.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3.2.19.4.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung

Orte (3)

  • Münsterstraße
  • Eschstraße
  • Umgehungsstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0090/2020
Typ
Vorlagen
Datum
04.02.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37