V/0446/2008
Antrag der SPD-Fraktion "Gesundheitsstadt Münster- Keine Gentechnik in der Münsteraner Landwirtschaft"
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Beschlussvorlage
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V/0446/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Antrag der SPD-Fraktion "Gesundheitsstadt Münster- Keine Gentechnik in der Münsteraner Landwirtschaft" Nr. A-R/0033/2007 Beratungsfolge 18.06.2008 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Bei der neuen Verpachtung von städtischen landwirtschaftlichen Flächen und bei der Anpas- sung bestehender Pachtverträge werden die Pächterinnen und Pächter aufgefordert, eine frei- willige Selbstverpflichtung zum Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderter Organismen abzugeben. 2. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag der SPD-Fraktion „Gesundheitsstadt Münster- Keine Gentechnik in der Münsteraner Landwirtschaft“ A-R/0033/2007 und der Ände- rungsantrag vom 24.10.2007 erledigt. Begründung: Der Antrag der SPD-Fraktion „Gesundheitsstadt Münster- Keine Gentechnik in der Münste- raner Landwirtschaft", Antrag: A-R/0033/2007, umfasst 4 Beschlusspunkte: 1. Die Stadt Münster wird keine gentechnisch veränderten Organismen oder aus gen- technisch veränderten Organismen hergestellte Produkte (z.B. Futtermittel) auf städ- tischen landwirtschaftlichen Flächen verwenden. 2. Bei der neuen Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen und bei der Verlängerung bestehender Pachtverträge sollen Pächterinnen und Pächter vertraglich verpflichtet werden, auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten. 3. Die Stadt Münster setzt sich zum Ziel, auch andere Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen zum freiwilligen Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu bewegen. Dazu werden Öffentlichkeitsarbeit, Informationsveranstaltungen und – schriften und andere geeignete Maßnahmen eingesetzt. Vorlagen-Nr.: V/0446/2008 Auskunft erteilt: Herr Tschöpe Ruf: 492 23 30 E-Mail: Tschoepe@stadt-muenster.de Datum: 16.05.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0446/2008 4. Die gentechnikfreie Region Münster wird von Münster Marketing zur weiteren Profi- lierung Münsters als Gesundheitsstadt genutzt. Den Antrag hat der Rat in der Sitzung vom 29.08.2007 an den Hauptausschuss verwiesen. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 24.10.2007 abweichend vom Beschlussvorschlag der Vorlage folgenden Beschluss gefasst: „Vor der Entscheidung über die Vorlage V/0754/2007 zum Antrag der SPD-Fraktion „Keine Gentechnik in der Münsteraner Landwirtschaft“, Antrag A- R/0033/2007 wird die Verwaltung über folgende Punkte berichten: 1. Wie wird der ökonomische Wert der Flächen, auf denen Gentechnik veränderte Pflanzen angebaut werden, verändert oder gemindert? 2. In welcher Weise wird die Verwendung dieser Flächen als Tausch- oder Ausgleichs- fläche durch den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen eingeschränkt?“ Zusätzlich wurde im Rahmen der Sitzung noch die Frage gestellt, ob auf städtischen Flächen ü- berhaupt gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden Die vorstehend aufgeführten Fragen werden wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Ob sich der ökonomische Wert der Flächen, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen ange- baut wurden, verändert, ist immer im Einzelfall zu entscheiden. Maßgeblich ist letztendlich, wie Nutzer oder Käufer solcher Flächen gegenüber dem Thema Gentechnik eingestellt sind. Zu Frage 2: Die Verwendung solcher Flächen als Tauschfläche ist ebenfalls individuell zu betrachten und hängt wiederum von der Einstellung des städtischen Vertragspartners zum Thema Gentechnik ab. Die Verwendung solcher Flächen als Ausgleichsflächen ist nicht eingeschränkt. Über mögliche Wirkungen nach einer entsprechenden Herrichtung als Ausgleichsfläche liegen keine Erkenntnisse vor. Zu der in der Sitzung gestellten Frage: Aufgrund der Regelungen des Gentechnikgesetzes führt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ein Standortregister, in dem alle Flächen verzeichnet sind, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden und werden sollen. Das gilt sowohl für den kommerziellen Anbau als auch für die Forschung. In diesem Standortregister kann eingesehen werden, wo welche Pflanze freigesetzt bzw. angebaut wird oder werden soll sowie deren gentechnisch veränderte Eigenschaft und spezifischen Erken- nungsmarker. Das Standortregister ist über den Internetauftritt des Bundesamtes für Verbraucher- schutz und Lebensmittelsicherheit öffentlich zugänglich (Internetadresse: http://194.95.226.237/stareg_web/showflaechen.do ). Nach den im Standortverzeichnis dargestellten Informationen sind ab dem Jahr 2005 auf keinen Flächen innerhalb des Gebietes der Stadt Münster gentechnisch veränderte Pflanzen freigesetzt oder ausgebracht worden. Auch im Zeitraum vor dem Jahr 2005 sind nach Auskunft der Landwirt- schaftskammer Nordrhein-Westfalen in Bonn keinerlei gentechnisch veränderte Pflanzen auf Flä- chen innerhalb des Stadtgebietes Münster ausgebracht worden; gleiches gilt auch für die außer- halb der Stadtgrenzen Münsters liegenden Flächen der Stadt Münster. - 3 - V/0446/2008 Im Übrigen wurden im gesamten Land NRW Flächen in folgender Größe für gentechnisch verän- derte Pflanzen genutzt: Jahr genutzte Fläche 2005 12.250 m² 2006 11.377 m² 2007 5.106 m² 2008 (Stand 15.05.2008) 2.592 m² In 2006 wurde eine Fläche in Greven in der Größe von 550 m² genutzt. Ferner werden in folgen- den Orten von NRW gentechnisch veränderte Pflanzen mit insgesamt 17 verschiedenen Flächen- kennziffern ausgebracht: Borken, Köln, Aachen und Werne. In den Jahren 2007 wurden an 3 Standorten (Borken, Köln und Werne) und in 2008 (Stand 15.05.2008) an einem Standort (Werne) gentechnisch veränderte Pflanzen ausgebracht bzw. freigesetzt. Ausgangsantrag der SPD-Fraktion „Gesundheitsstadt Münster- Keine Gentechnik in der Münsteraner Landwirtschaft“, Antrag A-R/0033/2007 Zu den Punkten 1 und 2 des Ausgangsantrages Zu diesen Punkten hat die Verwaltung bereits im Rahmen mehrerer Anträge (siehe auch Vorlage V/0754/2007) Stellung genommen. Dies geschah jedes Mal mit dem Ergebnis, den Anträgen nicht zu folgen. Nach nochmaliger Prüfung durch die Verwaltung werden die Pächter und Pächterinnen städtischer landwirtschaftlicher Nutzflächen künftig jedoch aufgefordert, eine freiwillige Selbstverpflichtung zum Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderter Organismen abzugeben. Entsprechende Vordrucke werden den Pächtern und Pächterinnen bei der Neuverpachtung von landwirtschaftli- chen Flächen und bei der Anpassung bestehender Pachtverträge zugesandt. Die Selbstverpflich- tung hat folgenden Inhalt: „Auf den von mir angepachteten städtischen Flächen werde ich auf den Anbau von gentech- nisch veränderten Pflanzen verzichten. Diese Verpflichtung tritt zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Erklärung in Kraft und hat eine unbestimmte Laufzeit. Die Vereinbarung kann jederzeit widerrufen werden.“ Durch die Freiwilligkeit der Abgabe der Selbstverpflichtung können die in der Ausgangsvorlage V/0754/2007 vom 20.09.2007 dargestellten Belastungen der ohnehin schwierigen Grundstücks- verhandlungen weitestgehend vermieden werden. Zu Punkt 3 des Ausgangsantrages Das Amt fü r Grünflächen und Umweltschutz wird im Rahmen der Umweltberatung das Thema Gentechnik aufgreifen und hierüber in den Medien berichten. Zu Punkt 4 des Ausgangsantrages Durch die F reiwilligkeit der Selbstverpflichtung kann nicht sichergestellt werden, dass eine gen- technikfreie Region geschaffen werden kann. Aus diesem Grunde greift der Punkt des Ausgangs- antrages nach wie vor nicht. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin
a-r-0033-2007
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SPD-Fraktion Antrag Nr.: A-R/0033/2007 im Rat der Stadt Münster 1 Antrag 21.08.2007 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstr. 15 48143 Münster Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 spdfrak@muenster.de www.spd-muenster.de Gesundheitsstadt Münster - Keine Gentechnik in der Münsteraner Landwirtschaft Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Stadt Münster wird keine gentechnisch veränd erten Organismen oder aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellte Pr odukte (z.B. Futtermittel) auf städtischen landwirtschaftlichen Flächen verwenden. 2. Bei der neuen Verpachtung landwirtschaftlicher F lächen und bei der Verlängerung bestehender Pachtverträge sollen Pächt erinnen und Pächter vertraglich verpflichtet werden, auf den Anbau gent echnisch veränderter Pflanzen zu verzichten. 3. Die Stadt Münster setzt sich zum Ziel, auch ande re Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen zum freiwilligen Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu bewegen. Dazu werden Öffent lichkeitsarbeit, Informationsveranstaltungen und -schriften und ande re geeignete Maßnahmen eingesetzt. 4. Die gentechnikfreie Region Münster wird von Müns ter Marketing zur weiteren Profilierung Münsters als Gesundheitsstadt genutzt. Begründung: Es gibt kaum ein Thema, bei dem in der Bevölkerung die Ablehnung so eindeutig ist, wie beim Einsatz der Gentechnik in der Landwirtscha ft. Die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger (vier von fünf) lehnt den Ge ntechnik-Einsatz in der Landwirtschaft und bei der Lebensmittelproduktion a b. Auch die Mehrheit der Landwirte will keine Gentechnik einsetzen. Diese Ei nstellungen sind seit Jahren unverändert geblieben. Deutlicher kann ein Signal a n Politik und Wirtschaft kaum ausfallen. In Münster wird dies ebenfalls deutlich durch den wiederholten Antrag verschiedenster Gruppierungen und Parteien, die die Schaffung einer gentechnikfreien Region gefordert haben. Die Anträge wurden u.a. abgelehnt mit dem Argument, dass eine Befrachtung der Pachtverträge mit weiteren Regelungen mögliche Verh andlungen mit Pächtern erschweren könnte. Da jedoch davon auszugehen ist, dass die Münsteraner Landwirtinnen und Landwirte ebenfalls – wie die Meh rheit aller Landwirte – den 2 Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ablehnen, k ann hier nicht von einer Belastung sondern eher von einem Entgegenkommen an die Mehrzahl der Landwirte ausgegangen werden. Das weitere Argument, dass eine Regelung nur für st ädtische Grundstücke, die ein geringes Flächenverhältnis zu anderen landwirtschaf tlich genutzten Flächen haben, wenig sinnvoll ist, erscheint zunächst richtig. Sow ohl die katholische als auch die evangelische Kirche, die ebenfalls Flächen verpacht en, haben jedoch bereits entsprechende Verpflichtungserklärungen in ihre Pac htverträge aufgenommen. Weiterhin gibt es mehr als 500 Landwirte im Münster land, die sich auf Initiative des Vereins Regionale Landwirtschaft Münsterland e.V. s chriftlich verpflichtet haben, gentechnikfrei zu wirtschaften. Eine Verpflichtung der städtischen Pächterinnen und Pächter wird hier also die letzte Lücke schließen. Die Bio- und konventionellen Landwirte in Münster u nd im Münsterland, die sich bereits jetzt zum gentechnikfreien Anbau verpflicht et haben, können ihre Einnahmen nur dann sichern, wenn sie in gentechnikfreien Regi onen ohne Verunreinigungen produzieren können. Der Anbau gentechnisch veränder ter Organismen bringt insbesondere den ökologischen Landbau in existenzie lle Schwierigkeiten. Bio- Betriebe wollen und müssen der EU-Bio-Richtlinie zu Folge 100%ig gentechnikfrei wirtschaften. Eine Verbreitung gentechnisch verände rter Pflanzen würde diese Grundlage gefährden und die gesamte Branche bedrohen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sichern die ge ntechnikfreien Regionen die Wahlfreiheit. Sie wollen wählen können zwischen gen veränderten Lebensmitteln und gentechnikfreien Produkten. Die freie Wahl kann nur dann gesichert sein, wenn Bioanbau und konventionelle Produktion ohne Verunre inigungen möglich bleibt. Das Saatgut der Landwirte muss daher vor möglichen Veru nreinigungen durch benachbarten Gentechnik-Anbau geschützt bleiben. Aus Gründen eines vorbeugenden Verbraucher-, Gesund heit- und Umweltschutzes und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Müns teraner Landwirtschaft ist der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen daher a bzulehnen. Die Stadt Münster kann mit der Erklärung, keine Gentechnik auf Münste raner Flächen zuzulassen, ihr Profil als Gesundheitsstadt auf den Bereich der ges unden Erzeugung von Lebensmitteln ausweiten. Damit werden ebenfalls die Belange der besonders gesundheitsbewussten Münsteraner Bevölkerung berücksichtigt. Als erste Stadt in der Bundesrepublik hat der Rat d er Stadt München bereits im Februar 1999 den Beschluss „Landwirtschaft ohne Gen technik“ gefasst. Seither haben deutlich mehr als 150 Kommunen, Landkreise un d Initiativen erklärt, dass auf ihren Flächen keine Gentechnik zum Einsatz kommt. D ie Stadt Münster ist aufgefordert, sich ihnen anzuschließen. Anne Schulze Wintzler Ralf Hubert Udo Reiter Wolfgang Heuer Dr. Michael Jung Moritz von Schme ling Anika Bergner Marianne Koch Joachim Tonn Philipp Gabriel Gaby Kubig-Steltig Beate Vilhjal msson Beanka Ganser Kurt Pölling Holger Wigger Anne Hakenes Karsten Rahn Karl-Heinz Winter Marianne Hopmann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Münzstraße 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0446/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.05.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37