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V/0446/2008

Antrag der SPD-Fraktion "Gesundheitsstadt Münster- Keine Gentechnik in der Münsteraner Landwirtschaft"

Vorlagen 16.05.2008

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 18.06.2008, TOP 2.2

Beschlussvorlage

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a-r-0033-2007

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Beschlussvorlage

7667 Zeichen

V/0446/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der SPD-Fraktion "Gesundheitsstadt Münster- Keine Gentechnik in der Münsteraner 
Landwirtschaft"  
Nr. A-R/0033/2007 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.06.2008 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Bei der neuen Verpachtung von städtischen landwirtschaftlichen Flächen und bei der Anpas-
sung bestehender Pachtverträge werden die Pächterinnen und Pächter aufgefordert, eine frei-
willige Selbstverpflichtung zum Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderter Organismen 
abzugeben. 
 
2. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag der SPD-Fraktion „Gesundheitsstadt 
Münster- Keine Gentechnik in der Münsteraner Landwirtschaft“ A-R/0033/2007 und der Ände-
rungsantrag vom 24.10.2007 erledigt.  
 
 
Begründung: 
 
Der Antrag der SPD-Fraktion „Gesundheitsstadt Münster- Keine Gentechnik in der Münste-
raner Landwirtschaft", Antrag: A-R/0033/2007, umfasst 4 Beschlusspunkte: 
 
1. Die Stadt Münster wird keine gentechnisch veränderten Organismen oder aus gen-
technisch veränderten Organismen hergestellte Produkte (z.B. Futtermittel) auf städ-
tischen landwirtschaftlichen Flächen verwenden. 
 
2. Bei der neuen Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen und bei der Verlängerung 
bestehender Pachtverträge sollen Pächterinnen und Pächter vertraglich verpflichtet 
werden, auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten. 
 
3. Die Stadt Münster setzt sich zum Ziel, auch andere Eigentümer landwirtschaftlicher 
Flächen zum freiwilligen Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen 
zu bewegen. Dazu werden Öffentlichkeitsarbeit, Informationsveranstaltungen und –
schriften und andere geeignete Maßnahmen eingesetzt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0446/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Tschöpe 
Ruf: 
492 23 30 
E-Mail: 
Tschoepe@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.05.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0446/2008 
4. Die gentechnikfreie Region Münster wird von Münster Marketing zur weiteren Profi-
lierung Münsters als Gesundheitsstadt genutzt. 
 
Den Antrag hat der Rat in der Sitzung vom 29.08.2007 an den Hauptausschuss verwiesen. 
 
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 24.10.2007 abweichend vom Beschlussvorschlag 
der Vorlage folgenden Beschluss gefasst: „Vor der Entscheidung über die Vorlage V/0754/2007 
zum Antrag der SPD-Fraktion „Keine Gentechnik in der Münsteraner Landwirtschaft“, Antrag A-
R/0033/2007 wird die Verwaltung über folgende Punkte berichten: 
 
1. Wie wird der ökonomische Wert der Flächen, auf denen Gentechnik veränderte 
Pflanzen angebaut werden, verändert oder gemindert? 
2. In welcher Weise wird die Verwendung dieser Flächen als Tausch- oder Ausgleichs-
fläche durch den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen eingeschränkt?“ 
Zusätzlich wurde im Rahmen der Sitzung noch die Frage gestellt, ob auf städtischen Flächen ü-
berhaupt gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden  
Die vorstehend aufgeführten Fragen werden wie folgt beantwortet: 
 
Zu Frage 1: 
 
Ob sich der ökonomische Wert der Flächen, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen ange-
baut wurden, verändert, ist immer im Einzelfall zu entscheiden. Maßgeblich ist letztendlich, wie 
Nutzer oder Käufer solcher Flächen gegenüber dem Thema Gentechnik eingestellt sind.  
 
Zu Frage 2: 
 
Die Verwendung solcher Flächen als Tauschfläche ist ebenfalls individuell zu betrachten und hängt 
wiederum von der Einstellung des städtischen Vertragspartners zum Thema Gentechnik ab. 
Die Verwendung solcher Flächen als Ausgleichsflächen ist nicht eingeschränkt. Über mögliche 
Wirkungen nach einer entsprechenden Herrichtung als Ausgleichsfläche liegen keine Erkenntnisse 
vor.  
 
Zu der in der Sitzung gestellten Frage: 
Aufgrund der Regelungen des Gentechnikgesetzes führt das Bundesamt für Verbraucherschutz 
und Lebensmittelsicherheit ein Standortregister, in dem alle Flächen verzeichnet sind, auf denen 
gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden und werden sollen. Das gilt sowohl für den 
kommerziellen Anbau als auch für die Forschung. 
In diesem Standortregister kann eingesehen werden, wo welche Pflanze freigesetzt bzw. angebaut 
wird oder werden soll sowie deren gentechnisch veränderte Eigenschaft und spezifischen Erken-
nungsmarker. Das Standortregister ist über den Internetauftritt des Bundesamtes für Verbraucher-
schutz und Lebensmittelsicherheit öffentlich zugänglich (Internetadresse: 
http://194.95.226.237/stareg_web/showflaechen.do
 ). 
 
Nach den im Standortverzeichnis dargestellten Informationen sind ab dem Jahr 2005 auf keinen 
Flächen innerhalb des Gebietes der Stadt Münster gentechnisch veränderte Pflanzen freigesetzt 
oder ausgebracht worden. Auch im Zeitraum vor dem Jahr 2005 sind nach Auskunft der Landwirt-
schaftskammer Nordrhein-Westfalen in Bonn keinerlei gentechnisch veränderte Pflanzen auf Flä-
chen innerhalb des Stadtgebietes Münster ausgebracht worden; gleiches gilt auch für die außer-
halb der Stadtgrenzen Münsters liegenden Flächen der Stadt Münster.

- 3 - 
V/0446/2008 
Im Übrigen wurden im gesamten Land NRW Flächen in folgender Größe für gentechnisch verän-
derte Pflanzen genutzt: 
 
Jahr genutzte Fläche  
2005 12.250 m² 
2006 11.377 m² 
2007   5.106 m² 
2008 (Stand 15.05.2008)   2.592 m² 
 
In 2006 wurde eine Fläche in Greven in der Größe von 550 m² genutzt. Ferner werden in folgen-
den Orten von NRW gentechnisch veränderte Pflanzen mit insgesamt 17 verschiedenen Flächen-
kennziffern ausgebracht: Borken, Köln, Aachen und Werne. In den Jahren 2007 wurden an 3 
Standorten (Borken, Köln und Werne) und in 2008 (Stand 15.05.2008) an einem Standort (Werne) 
gentechnisch veränderte Pflanzen ausgebracht bzw. freigesetzt. 
 
Ausgangsantrag der SPD-Fraktion „Gesundheitsstadt  Münster- Keine Gentechnik in der 
Münsteraner Landwirtschaft“, Antrag A-R/0033/2007 
 
Zu den Punkten 1 und 2 des Ausgangsantrages 
 
Zu diesen Punkten hat die Verwaltung bereits im Rahmen mehrerer Anträge (siehe auch Vorlage 
V/0754/2007) Stellung genommen. Dies geschah jedes Mal mit dem Ergebnis, den Anträgen nicht 
zu folgen. 
 
Nach nochmaliger Prüfung durch die Verwaltung werden die Pächter und Pächterinnen städtischer 
landwirtschaftlicher Nutzflächen künftig jedoch aufgefordert, eine freiwillige
 Selbstverpflichtung 
zum Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderter Organismen abzugeben. Entsprechende 
Vordrucke werden den Pächtern und Pächterinnen bei der Neuverpachtung von landwirtschaftli-
chen Flächen und bei der Anpassung bestehender Pachtverträge zugesandt. Die Selbstverpflich-
tung hat folgenden Inhalt: 
 
„Auf den von mir angepachteten städtischen Flächen werde ich auf den Anbau von gentech-
nisch veränderten Pflanzen verzichten. 
Diese Verpflichtung tritt zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Erklärung in Kraft und hat eine 
unbestimmte Laufzeit. Die Vereinbarung kann jederzeit widerrufen werden.“ 
 
Durch die Freiwilligkeit der Abgabe der Selbstverpflichtung können die in der Ausgangsvorlage 
V/0754/2007 vom 20.09.2007 dargestellten Belastungen der ohnehin schwierigen Grundstücks-
verhandlungen weitestgehend vermieden werden. 
 
Zu Punkt 3 des Ausgangsantrages 
 
Das Amt fü
r Grünflächen und Umweltschutz wird im Rahmen der Umweltberatung das Thema 
Gentechnik aufgreifen und hierüber in den Medien berichten. 
 
Zu Punkt 4 des Ausgangsantrages 
 
Durch die F
reiwilligkeit der Selbstverpflichtung kann nicht sichergestellt werden, dass eine gen-
technikfreie Region geschaffen werden kann. Aus diesem Grunde greift der Punkt des Ausgangs-
antrages nach wie vor nicht.  
 
I. V.  
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

a-r-0033-2007

5522 Zeichen

SPD-Fraktion  Antrag  Nr.: A-R/0033/2007 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
1 
 
Antrag  
 
 
 
21.08.2007 
 
 
 
 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
spdfrak@muenster.de  
www.spd-muenster.de  
Gesundheitsstadt Münster - Keine Gentechnik in der 
Münsteraner Landwirtschaft 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Stadt Münster wird keine gentechnisch veränd erten Organismen oder aus 
gentechnisch veränderten Organismen hergestellte Pr odukte (z.B. Futtermittel) 
auf städtischen landwirtschaftlichen Flächen verwenden. 
 
2. Bei der neuen Verpachtung landwirtschaftlicher F lächen und bei der 
Verlängerung bestehender Pachtverträge sollen Pächt erinnen und Pächter 
vertraglich verpflichtet werden, auf den Anbau gent echnisch veränderter Pflanzen 
zu verzichten. 
 
3. Die Stadt Münster setzt sich zum Ziel, auch ande re Eigentümer 
landwirtschaftlicher Flächen zum freiwilligen Verzicht auf den Anbau gentechnisch 
veränderter Pflanzen zu bewegen. Dazu werden Öffent lichkeitsarbeit, 
Informationsveranstaltungen und -schriften und ande re geeignete Maßnahmen 
eingesetzt. 
 
4. Die gentechnikfreie Region Münster wird von Müns ter Marketing zur weiteren 
Profilierung Münsters als Gesundheitsstadt genutzt. 
 
Begründung:  
 
Es gibt kaum ein Thema, bei dem in der Bevölkerung die Ablehnung so eindeutig ist, 
wie beim Einsatz der Gentechnik in der Landwirtscha ft. Die große Mehrheit der 
Bürgerinnen und Bürger (vier von fünf) lehnt den Ge ntechnik-Einsatz in der 
Landwirtschaft und bei der Lebensmittelproduktion a b. Auch die Mehrheit der 
Landwirte will keine Gentechnik einsetzen. Diese Ei nstellungen sind seit Jahren 
unverändert geblieben. Deutlicher kann ein Signal a n Politik und Wirtschaft kaum 
ausfallen. In Münster wird dies ebenfalls deutlich durch den wiederholten Antrag 
verschiedenster Gruppierungen und Parteien, die die  Schaffung einer 
gentechnikfreien Region gefordert haben. 
 
Die Anträge wurden u.a. abgelehnt mit dem Argument,  dass eine Befrachtung der 
Pachtverträge mit weiteren Regelungen mögliche Verh andlungen mit Pächtern 
erschweren könnte. Da jedoch davon auszugehen ist, dass die Münsteraner 
Landwirtinnen und Landwirte ebenfalls – wie die Meh rheit aller Landwirte – den

2 
Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ablehnen, k ann hier nicht von einer 
Belastung sondern eher von einem Entgegenkommen an die Mehrzahl der Landwirte 
ausgegangen werden. 
 
Das weitere Argument, dass eine Regelung nur für st ädtische Grundstücke, die ein 
geringes Flächenverhältnis zu anderen landwirtschaf tlich genutzten Flächen haben, 
wenig sinnvoll ist, erscheint zunächst richtig. Sow ohl die katholische als auch die 
evangelische Kirche, die ebenfalls Flächen verpacht en, haben jedoch bereits 
entsprechende Verpflichtungserklärungen in ihre Pac htverträge aufgenommen. 
Weiterhin gibt es mehr als 500 Landwirte im Münster land, die sich auf Initiative des 
Vereins Regionale Landwirtschaft Münsterland e.V. s chriftlich verpflichtet haben, 
gentechnikfrei zu wirtschaften. Eine Verpflichtung der städtischen Pächterinnen und 
Pächter wird hier also die letzte Lücke schließen. 
 
Die Bio- und konventionellen Landwirte in Münster u nd im Münsterland, die sich 
bereits jetzt zum gentechnikfreien Anbau verpflicht et haben, können ihre Einnahmen 
nur dann sichern, wenn sie in gentechnikfreien Regi onen ohne Verunreinigungen 
produzieren können. Der Anbau gentechnisch veränder ter Organismen bringt 
insbesondere den ökologischen Landbau in existenzie lle Schwierigkeiten. Bio-
Betriebe wollen und müssen der EU-Bio-Richtlinie zu  Folge 100%ig gentechnikfrei 
wirtschaften. Eine Verbreitung gentechnisch verände rter Pflanzen würde diese 
Grundlage gefährden und die gesamte Branche bedrohen. 
 
Für Verbraucherinnen und Verbraucher sichern die ge ntechnikfreien Regionen die 
Wahlfreiheit. Sie wollen wählen können zwischen gen veränderten Lebensmitteln und 
gentechnikfreien Produkten. Die freie Wahl kann nur  dann gesichert sein, wenn 
Bioanbau und konventionelle Produktion ohne Verunre inigungen möglich bleibt. Das 
Saatgut der Landwirte muss daher vor möglichen Veru nreinigungen durch 
benachbarten Gentechnik-Anbau geschützt bleiben. 
 
Aus Gründen eines vorbeugenden Verbraucher-, Gesund heit- und Umweltschutzes 
und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Müns teraner Landwirtschaft ist der 
Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen daher a bzulehnen. Die Stadt Münster 
kann mit der Erklärung, keine Gentechnik auf Münste raner Flächen zuzulassen, ihr 
Profil als Gesundheitsstadt auf den Bereich der ges unden Erzeugung von 
Lebensmitteln ausweiten. Damit werden ebenfalls die  Belange der  besonders 
gesundheitsbewussten Münsteraner Bevölkerung berücksichtigt. 
 
Als erste Stadt in der Bundesrepublik hat der Rat d er Stadt München bereits im 
Februar 1999 den Beschluss „Landwirtschaft ohne Gen technik“ gefasst. Seither 
haben deutlich mehr als 150 Kommunen, Landkreise un d Initiativen erklärt, dass auf 
ihren Flächen keine Gentechnik zum Einsatz kommt. D ie Stadt Münster ist 
aufgefordert, sich ihnen anzuschließen. 
 
 
Anne Schulze Wintzler  Ralf Hubert   Udo Reiter  
Wolfgang Heuer   Dr. Michael Jung  Moritz von Schme ling 
Anika Bergner   Marianne Koch  Joachim Tonn 
Philipp Gabriel   Gaby Kubig-Steltig  Beate Vilhjal msson 
Beanka Ganser   Kurt Pölling   Holger Wigger 
Anne Hakenes   Karsten Rahn  Karl-Heinz Winter 
Marianne Hopmann

Beratungsverlauf (1)

18.06.2008 Hauptausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Münzstraße 15

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0446/2008
Typ
Vorlagen
Datum
16.05.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37