Beantwortung einer Einwohneranfrage zur Sitzung der BV 5 am 07.11.2024 (3254/2024) betreffend Johannes-Giesberts-Park
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 0037/2025 vom 21.01.2025
Stand: Am 06.02.2025 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VIII/671/21 Vorlagen-Nummer 0037/2025 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.02.2025 Beantwortung einer Einwohneranfrage zur Sitzung der BV 5 am 07.11.2024 (3254/2024) betreffend Johannes-Giesberts-Park Die Verwaltung beantwortet die Mitteilung 3791/2024 wie folgt. Ist die Untere Naturschutzbehörde Köln über die Eingriffe in das LSSG Johannes-Giesberts- Park durch den letzten Beschluss Variante 1 informiert worden? (Oder muss dazu erneut die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln eingeschaltet wer- den?) Antwort: Auf der Grundlage eines Beschlusses der Bezirksvertretung Nippes (3828/2023) ar- beitet das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen an einem neuen Grünkonzept für den Johannes-Giesberts-Park. Dazu wurden, beispielsweise in Bezug auf die Hundeauslauffläche, verschiedene Varianten entwickelt und geprüft (3254/2024). Die Untere Naturschutzbehörde wurde von Beginn an über die Planungen informiert. Allerdings handelt es sich noch nicht um eine abschließende Genehmigungsplanung zum Grünkonzept. Durch die Untere Naturschutz- behörde wurden bereits entsprechende Hinweise zur Beachtung des Landschaftsschutzge- biets und den erforderlichen naturschutzrechtlichen Genehmigungen formuliert. Diese sind in der vorgelegten Planung berücksichtigt, sowie in die Beschlussvorlage (3254/2024) und der darauf aufbauenden Beschlussvorlage (3480/2024) entsprechend dem Planungsstand einge- arbeitet bzw. werden in den folgenden Planungen berücksichtigt. Die verwaltungsinternen Ab- stimmungen dienen nicht nur der frühzeitigen Information, sondern auch dem Ziel, die Geneh- migungsfähigkeit von Anfang an zu unterstützen und ggf. zu verbessern. Sobald die Planung die politischen Gremien verlassen hat und eine abgestimmte konkrete Planung vorliegt, wird die Untere Naturschutzbehörde das oder die Vorhaben abschließend auf naturschutzrechtliche Belange hin prüfen und über die Genehmigung entscheiden.
Beratungsverlauf
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