1587/2018
Bürgereingabe nach § 24 GO - Ausstattung der öffentlichen Spielplätze für Kinder unter 3 bzw. unter 6 Jahren
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Anlage 1 Bürgereingabe
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Sehr geehrte Damen und Herren, Spielplätze sind gerade in einer Großstadt wie Köln für Eltern und Tagesmütter unentbeh r- lich. Hier können die Kinder toben und klettern, rutschen und im Sand spielen - alles wichtige Dinge, um sich gesund zu entwickeln. Heute habe ich mit meiner einjähri gen Tochter den Spielplatz am Ford X im Kölner Norden besucht. Dies war vor der gerade erfolgten Umgestaltung ein toller Platz für Kinder unter 6 Jahre. Nun ist dieser Ort für die Kleinsten ungeeignet, da das neue Spielgerät zu hoch, offen und damit unsich er ist. Da die Kinder natürlich trotzdem hochklettern, bedeutet das Stress pur für die Aufsichtspersonen. Auch die Tagesmütter, die ich dort antraf, zeigten sich sehr enttäuscht. Sie werden den Platz zukünftig nicht mehr besuchen können. Schließlich passen sie gleichzeitig auf fünf Kinder auf - da ist die Sicherheit der Kinder schlicht nicht zu gewäh r- leisten. Ich würde mir wünschen, dass sich die Stadt Köln dafür einsetzt, dass auch Kinder unter 3 Jahren sichere und interessante Plätze zum Spielen haben u nd dies bei der Umgestaltung oder Schaffung von Spielplätzen gleichwertig berücksichtigt wird. Über eine Rückmeldung zu diesem Thema würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 02-1600-46/18 Vorlagen-Nummer 1587/2018 Freigabedatum 04.07.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO - Ausstattung der öffentlichen Spielplätze für Kinder unter 3 bzw. unter 6 Jahren Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss dankt der Petentin für ihre Eingabe und nimmt diese zur Kenntnis. Der Ausschuss folgt der fachlichen Einschätzung der Verwaltung, wonach der öffentliche Spie lplatz im Hilde-Domin-Park bedarfsgerecht ausgestattet ist. Das Spielangebot auf öffentlichen Spielplätzen orientiert sich vorrangig an den Bedürfnissen der Ki n- der und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 18 Jahren. Von Eltern, Tagespflege - sowie anderen Begleitpersonen jüngerer Kinder wird - auch vor dem Hintergrund der ihnen obliegenden Aufsicht s- pflicht - erwartet, dass sie die Fähig - und Fertigkeiten der von ihnen betreuten Ki nder einschätzen können und gemäß dem Entwicklungsstand der Kinder im konkreten Fall fundiert entscheiden, we l- cher Bereich eines Spielplatzes für den Aufenthalt und das Spielen des Kindes bzw. der Kinder g e- eignet ist. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 13.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Die Petentin hat mit ihrer einjährigen Tochter den öffentlichen Spielplatz Hilde -Domin-Park in Ne u- stadt/Nord besucht. Sie zeigt sich enttäuscht vom Ergebnis der kürzlich erfolgten Umgesta ltung. Der Spielplatz sei nun für die Kleinsten ungeeignet, da ein neues Spielgerät nicht für Kleinkinder geeignet und damit nicht verkehrssicher sei. Dass die Kinder dieses Spielgerät de nnoch nutzen, bedeute für die Aufsichtspersonen Stress. Erwähnt wird in diesem Zusammenhang explizit auch die Unzufrieden- heit der Tagespflegepersonen, die den Spielplatz mit den ihnen anvertrauten Kleinkindern nutzen. Die Petentin regt an, dass die Stadt Köln auch Kindern unter 6 bzw. unter 3 Jahren attraktive Spie l- plätze zum Spielen zur Verfügung stell t und die Bedürfnisse dieser Zielgruppe bei der Umgesta ltung bzw. Neuanlage von Spielplätzen gleichwertig berücksichtigt. Für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es von außerordentlicher Bede utung, dass möglichst wohnungsnah attraktiv e Freiflächen zur Verfügung stehen, welche zum Spielen und Bewegen einladen. Vor diesem Hintergrund ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie stetig darum bemüht, das stadtweit bestehende Angebot an Spiel- und Bewegungsflächen aufzuwerten. Das Spielangebot auf öffentlichen Spielplätzen richtet sich hierbei vorrangig an Kinder und Jugendl i- che im Alter zwischen 6 und 18 Jahren. Jüngere Kinder können die Spielflächen natürlich auch gerne nutzen, jedoch ist in diesem Fall eine erhöhte Aufsicht durch die Begle itpersonen erforderlich, da die Spielgeräte nicht für diese Altersgruppe konzipiert sind. Gemäß der Satzung der Stadt Köln für private Spielflächen für Kleinkinder sind die Spielflächen für die jüngeren Kinder grundsätzlich von den Hauseigentümern auf den privaten Hausgrundstücken herzurichten. Vor dem Hintergrund der insbesondere in der Innenstadt gegebenen begrenzten Flächenre ssourcen wird seitens des Amtes für Kinder, Jugend und Familie dennoch darauf geachtet, dass bei Bedarf und ausreichend vorhandener Fläche auch auf öffentlichen Spielflächen ein Spielangebot für jüngere Ki n- der bereitgehalten wird. Die öffentlichen Spielflächen können ihrer Zwec kbestimmung gemäß jedoch nicht die Funktion der Außenspielfläche einer Kindertagesstätte übernehmen. Im Stadtteil Neustadt/Nord ist ein erheblicher Fehlbedarf an öffentlichen Spielflächen für die Zielgru p- pe der Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 18 Jahren zu verzeic hnen. Vorrangig wird daher für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes adäquates attr aktives A ngebot auf den wenigen vorhandenen öffentlichen Spielplätzen zur Verfügung gestellt. Auf dem Spielplatz Hilde-Domin-Park musste aus Gründen der Verkehrssiche rheit vor einiger Zeit ein Großteil der Spielgeräte abgebaut werden. Im Rahmen der Umgest altung wurde hier allerdings in besonderem Maße darauf geachtet, dass auch ein Spielangebot für jüngere Kinder bereitsteht. So wurde der Spielsand im separaten Sandkasten erneuert, Eisenbahn und Dre hmännchen ersetzt und zusätzlich ein Salamander zum Streic heln, Sitzen und Balancieren aufgestellt. Darüber hinaus wu r- den Sandspielmöglichkeiten geschaffen und in einem Spielkreis für jüngere Kinder erreichen die Ki n- der über zwei kleine Brücken eine niedrige Rutsche. An di eser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Bedürfnisse jüngerer Kinder nicht nur auf dem Spielplatz Hilde -Domin-Park, sondern auch auf den nächstgelegenen öffentlichen Spielflächen im Stadtteil in besonderer Weise berücksichtigt wurden, sodass auch jüngere Kinder und ihre Begleitpersonen hier b edarfsgerechte Spielangebote vorfinden. Grundsätzlich ist es wünschenswert, dass Tagespflegepersonen die Möglichkeit haben, mit den ihnen anvertrauten Tagespflegekindern einen privaten Spielplatz aufzusuchen. Das Raumpr ogramm für die Tagespflege sieh t allerdings den Nachweis einer zur Wohnung gehörenden A ußenfläche nicht als zwingende Voraussetzung für die Erteilung einer Tagespflegeerlau bnis vor. Für den Fall, dass im Bereich des häuslichen Wohnblocks kein privater Spielplatz vorhanden ist, weichen d ie Tagespflege- personen in öffentliche Grünflächen oder auf öffentliche Spielplätze aus. Seitens des Amtes für Ki n- der, Jugend und Familie wird in diesem Fall - auch vor dem Hintergrund der ihnen obliegenden Au f- sichtspflicht - erwartet, dass sie die Fähig - und Fertigkeiten der ihnen anvertrauten Kinder konkret einschätzen können und gemäß dem Entwicklungsstand der Kinder fundiert entscheiden, welcher Bereich eines Spielplatzes für den Aufenthalt und das Spielen der Kinder geeignet ist. Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1587/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.07.2018
- Erstellt
- 14.05.2018 10:32