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1587/2018

Bürgereingabe nach § 24 GO - Ausstattung der öffentlichen Spielplätze für Kinder unter 3 bzw. unter 6 Jahren

Beschlussvorlage Ausschuss 04.07.2018

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Anlage 1 Bürgereingabe

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Bürgereingabe

1288 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Spielplätze sind gerade in einer Großstadt wie Köln für Eltern und Tagesmütter unentbeh r-
lich. Hier können die Kinder toben und klettern, rutschen und im Sand spielen - alles wichtige 
Dinge, um sich gesund zu entwickeln.  
 
Heute habe ich mit meiner einjähri gen Tochter den Spielplatz am Ford X im Kölner Norden 
besucht. Dies war vor der gerade erfolgten Umgestaltung ein toller Platz für Kinder unter 6 
Jahre. Nun ist dieser Ort für die Kleinsten ungeeignet, da das neue Spielgerät zu hoch, offen 
und damit unsich er ist. Da die Kinder natürlich trotzdem hochklettern, bedeutet das Stress 
pur für die Aufsichtspersonen. Auch die Tagesmütter, die ich dort antraf, zeigten sich sehr 
enttäuscht. Sie werden den Platz zukünftig nicht mehr besuchen können. Schließlich passen  
sie gleichzeitig auf fünf Kinder auf - da ist die Sicherheit der Kinder schlicht nicht zu gewäh r-
leisten.  
 
Ich würde mir wünschen, dass sich die Stadt Köln dafür einsetzt, dass auch Kinder unter 3 
Jahren sichere und interessante Plätze zum Spielen haben u nd dies bei der Umgestaltung 
oder Schaffung von Spielplätzen gleichwertig berücksichtigt wird. 
 
Über eine Rückmeldung zu diesem Thema würde ich mich sehr freuen.  
 
Vielen Dank. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Ausschuss

6002 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/10 
02-1600-46/18 
Vorlagen-Nummer 
 1587/2018 
Freigabedatum 
04.07.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO - Ausstattung der öffentlichen Spielplätze für Kinder unter 3 bzw. 
unter 6 Jahren 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss dankt der Petentin für ihre Eingabe und nimmt diese zur Kenntnis. 
Der Ausschuss folgt der fachlichen Einschätzung der Verwaltung, wonach der öffentliche Spie lplatz 
im Hilde-Domin-Park bedarfsgerecht ausgestattet ist.  
Das Spielangebot auf öffentlichen Spielplätzen orientiert sich vorrangig an den Bedürfnissen der Ki n-
der und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 18 Jahren. Von Eltern, Tagespflege - sowie anderen 
Begleitpersonen jüngerer Kinder wird - auch vor dem Hintergrund der ihnen obliegenden Aufsicht s-
pflicht - erwartet, dass sie die Fähig - und Fertigkeiten der von ihnen betreuten Ki nder einschätzen 
können und gemäß dem Entwicklungsstand der Kinder im konkreten Fall fundiert entscheiden, we l-
cher Bereich eines Spielplatzes für den Aufenthalt und das Spielen des Kindes bzw. der Kinder g e-
eignet ist.  
 
 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 13.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Die Petentin hat mit ihrer einjährigen Tochter den öffentlichen Spielplatz Hilde -Domin-Park in Ne u-
stadt/Nord besucht. Sie zeigt sich enttäuscht vom Ergebnis der kürzlich erfolgten Umgesta ltung. Der 
Spielplatz sei nun für die Kleinsten ungeeignet, da ein neues Spielgerät nicht für Kleinkinder geeignet 
und damit nicht verkehrssicher sei. Dass die Kinder dieses Spielgerät de nnoch nutzen, bedeute für 
die Aufsichtspersonen Stress. Erwähnt wird in diesem Zusammenhang explizit  auch die Unzufrieden-
heit der Tagespflegepersonen, die den Spielplatz mit den ihnen anvertrauten Kleinkindern nutzen.  
Die Petentin regt an, dass die Stadt Köln auch Kindern unter 6 bzw. unter 3 Jahren attraktive Spie l-
plätze zum Spielen zur Verfügung stell t und die Bedürfnisse dieser Zielgruppe bei der Umgesta ltung 
bzw. Neuanlage von Spielplätzen gleichwertig berücksichtigt. 
 
Für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es von außerordentlicher Bede utung, 
dass möglichst wohnungsnah attraktiv e Freiflächen zur Verfügung stehen, welche zum Spielen und 
Bewegen einladen. Vor diesem Hintergrund ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie stetig darum 
bemüht, das stadtweit bestehende Angebot an Spiel- und Bewegungsflächen aufzuwerten.  
Das Spielangebot auf öffentlichen Spielplätzen richtet sich hierbei vorrangig an Kinder und Jugendl i-
che im Alter zwischen 6 und 18 Jahren. Jüngere Kinder können die Spielflächen natürlich auch gerne 
nutzen, jedoch ist in diesem Fall eine erhöhte Aufsicht durch die Begle itpersonen erforderlich, da die 
Spielgeräte nicht für diese Altersgruppe konzipiert sind. Gemäß der Satzung der Stadt Köln für private 
Spielflächen für Kleinkinder sind die Spielflächen für die jüngeren Kinder grundsätzlich von den 
Hauseigentümern auf den privaten Hausgrundstücken herzurichten.  
Vor dem Hintergrund der insbesondere in der Innenstadt gegebenen begrenzten Flächenre ssourcen 
wird seitens des Amtes für Kinder, Jugend und Familie dennoch darauf geachtet, dass bei Bedarf und 
ausreichend vorhandener Fläche auch auf öffentlichen Spielflächen ein Spielangebot für jüngere Ki n-
der bereitgehalten wird. Die öffentlichen Spielflächen können ihrer Zwec kbestimmung gemäß jedoch 
nicht die Funktion der Außenspielfläche einer Kindertagesstätte übernehmen. 
Im Stadtteil Neustadt/Nord ist ein erheblicher Fehlbedarf an öffentlichen Spielflächen für die Zielgru p-
pe der Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 18 Jahren zu verzeic hnen. Vorrangig wird 
daher für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes adäquates attr aktives A ngebot auf den wenigen 
vorhandenen öffentlichen Spielplätzen zur Verfügung gestellt.  
Auf dem Spielplatz Hilde-Domin-Park musste aus Gründen der Verkehrssiche rheit vor einiger Zeit ein 
Großteil der Spielgeräte abgebaut werden. Im Rahmen der Umgest altung wurde hier allerdings in 
besonderem Maße darauf geachtet, dass auch ein Spielangebot für jüngere Kinder bereitsteht. So 
wurde der Spielsand im separaten Sandkasten erneuert, Eisenbahn und Dre hmännchen ersetzt und 
zusätzlich ein Salamander zum Streic heln, Sitzen und Balancieren aufgestellt. Darüber hinaus wu r-
den Sandspielmöglichkeiten geschaffen und in einem Spielkreis für jüngere Kinder erreichen die Ki n-
der über zwei kleine Brücken eine niedrige Rutsche. An di eser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben,  
dass die Bedürfnisse jüngerer Kinder nicht nur auf dem Spielplatz Hilde -Domin-Park, sondern auch 
auf den nächstgelegenen öffentlichen Spielflächen im Stadtteil in besonderer Weise berücksichtigt 
wurden, sodass auch jüngere Kinder und ihre Begleitpersonen hier b edarfsgerechte Spielangebote 
vorfinden. 
Grundsätzlich ist es wünschenswert, dass Tagespflegepersonen die Möglichkeit haben, mit den ihnen 
anvertrauten Tagespflegekindern einen privaten Spielplatz aufzusuchen. Das Raumpr ogramm für die 
Tagespflege sieh t allerdings den Nachweis einer zur Wohnung gehörenden A ußenfläche nicht als 
zwingende Voraussetzung für die Erteilung einer Tagespflegeerlau bnis vor. Für den Fall, dass im 
Bereich des häuslichen Wohnblocks kein privater Spielplatz vorhanden ist, weichen d ie Tagespflege-
personen in öffentliche Grünflächen oder auf öffentliche Spielplätze aus. Seitens des Amtes für Ki n-
der, Jugend und Familie wird in diesem Fall - auch vor dem Hintergrund der ihnen obliegenden Au f-
sichtspflicht - erwartet, dass sie die Fähig - und Fertigkeiten der ihnen anvertrauten Kinder konkret 
einschätzen können und gemäß dem Entwicklungsstand der Kinder fundiert entscheiden, welcher 
Bereich eines Spielplatzes für den Aufenthalt und das Spielen der Kinder geeignet ist. 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

13.09.2018 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 4.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1587/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.07.2018
Erstellt
14.05.2018 10:32