2015/0260
Verwendung der Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock; Finanzierung der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2015/0260
5325 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
02.07.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat IV
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Mag istrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0260
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 424010
Kostenstelle: 052-010-1140 Investitionsnummer: 14052-8400
Kostenträger: 4240-11 Sachkonto: Diverse
Betreff: Verwendung der Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock;
Finanzierung der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG
Vorlage vom: 01.07.2015
Beschlussvorschlag :
1. Nach dem ein Businessplan und ein Finanzierungskonzept der Darmstädter Sportstätten
GmbH & Co. KG (DSG) vorgelegt wurde, wird der Restbetrag aus der Zuweisung aus dem
Landesausgleichsstock in Höhe von 8.235.000 ,00 Euro an die DSG ausgezahlt .
2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährt der DSG ein Darlehen zur Finanzierung ihres
Investitionsprojektes gemäß § 103 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in
Höhe von 19,35 Mio. €.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.07.2015:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 24.07.2014 beschlossen, dass
über die Auszahlung des Restbetrages in Höhe von 8.235.000 ,00 Euro aus der Zuweisung
aus dem Landesausgleichsstock an die Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG (DSG) zu
beschließen ist, sobald die DSG einen Businessplan und ein Finanzierungskonzept vorgelegt
hat.
Mit der Vorlage -Nr. 2015/0024 wurde der Stadtverordnetenversammlung der Projektentwic k-
lungsbericht samt Businessplan und Finanzierungskonzept zur K enntnis gegeben. Die B e-
schlussfassung über die Auszahlung des Restbetrages war noch einzuholen.
Unter Ziffer 4 der Vorlage -Nr. 2015/0024 wurde beschlossen, dass die von der Schüllermann
und Partner AG aufgezeigte Deckungslücke von 2,25 Mio. € (Vorlaufkost en und die Vorsteuer
aus Baukosten) und ein um 1,0 Mio. € höherer Risikozuschlag auf die Baukosten aus dem
städtischen Haushalt getragen werden. Der im Finanzierungskonzept der DSG (s. Anlage 1 –
Projektbericht der v. g. Vorlage) aufgezeigte städtische Ant eil an der Finanzierung in Höhe
von 11,5 Mio. € ist dem entsprechend zu erhöhen. Der städtische Ante il beträgt somit 14,75
Mio. €. Als weiteren Finanzierungsbaustein sieht das Finanzierungskonzept eine eigenständ i-
ge Kreditaufnahme durch die DSG vor. Die der zeitige Höhe der notwendigen Kreditsumme
beträgt laut Finanzierungskonzept 4,60 Mio. €. Insgesamt ergibt sich hieraus ein Finanzie-
rungsbedarf in Höhe von 19,35 Mio. €.
Da die ursprünglich angedachte Investitionszuweisung seitens der Stadt beihilferechtlic h
kritisch zu sehen ist, gewährt die Wissenschaftsstadt Darmstadt der DSG einen Kredit in H ö-
he von 19,35 Mio. € zur Finanzierung ihres Investitionsprojektes als Investitionsförderung s-
maßnahme gemäß § 103 Absatz 1 HGO. Zur Finanzierung der Kreditgewährung n immt die
Stadt einen e igenen Kredit zu den aktuell gültigen Konditionen mit einer Zinsbindungsfrist
und Laufzeit vo n 30 Jahren auf. Diese Vorgehensweise stellt sich als wirtschaftlich vorteilha f-
ter gegenüber einer eigenen Kreditaufnahme der DSG dar . Im Haushaltsplan 2016 sind die
hierfür notwendigen Positionen darzustellen.
Zur Refinanzierung der städtischen Kreditauf nahme schließt die Stadt einen Kreditvertrag
mit der DSG ab. Dabei sind die Kreditbedingungen so zu bemessen, dass die Zahlungen der
DSG an die Stadt mindestens ausreichen, dass die Stadt ihre Zahlungen an die Bank au f-
grund der Kreditaufnahme, ohne Belastu ng des Haushaltes , leisten kann. Die Stadt gewährt
im Rahmen des Darlehensvertrages eine Rangrücktrittserklärung. Für die Darlehensgewä h-
rung erhebt die Wissenschaftsstadt Darmstadt einen Zinsaufschlag in Höhe von mindestens
0,5 %, analog der Vorgaben der s tädtischen Richtlinie über die Erhebung von Risikoprämien
für die Gewährung von Bürg schaften (Erhebungsrichtlinie). Die bei der DSG entstehende B e-
lastung für den Kapitaldienst finanziert diese aus der Bewirtschaftung des Objektes.
Weiterhin wurde der Magi strat mit Beschluss der Ziffer 5 der oben genannten Vorlage beau f-
tragt, die für die DSG erforderlichen Garantien (Bürgschaftserklärung, Patronatserklärung)
mit der Kommunalaufsicht abzustimmen und zur Beschlussfassung vorzulegen.
- 4 -
Das Gewähren von Da rlehen zur Finanzierung von Investitionen wurde von Herrn Stadtkä m-
merer André Schellenberg mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport abg e-
stimmt. Die Kommunalaufsicht wurde hierüber informiert. Eine Bürgschaftserklärung der
Stadt ist für das b eschriebene Finanzierungsmodell nicht notwendig. Das Erteilen einer Pa t-
ronatserklärung ist derzeit nicht vorgesehen.
Darmstadt, den 01.07.2015
Dezernent I Dezernent IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0260
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 01.07.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00