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2015/0260

Verwendung der Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock; Finanzierung der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG

Magistratsvorlage 01.07.2015

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2015/0260

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2015/0260

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
02.07.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Dezernat IV 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Mag istrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0260 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 424010 
Kostenstelle:  052-010-1140 Investitionsnummer:  14052-8400 
Kostenträger:  4240-11 Sachkonto: Diverse 
 
Betreff: Verwendung der Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock;  
Finanzierung der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG  
 
Vorlage vom: 01.07.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Nach dem ein Businessplan und ein Finanzierungskonzept der  Darmstädter Sportstätten 
GmbH & Co. KG (DSG) vorgelegt wurde, wird der Restbetrag aus der Zuweisung aus dem 
Landesausgleichsstock in Höhe von 8.235.000 ,00 Euro an die DSG ausgezahlt . 
 
2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährt der DSG ein Darlehen zur Finanzierung ihres 
Investitionsprojektes gemäß § 103 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in 
Höhe von 19,35 Mio. €.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.07.2015: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 24.07.2014 beschlossen, dass 
über die Auszahlung des Restbetrages in Höhe von 8.235.000 ,00 Euro aus der Zuweisung 
aus dem Landesausgleichsstock an die Darmstädter Sportstätten GmbH  & Co. KG (DSG) zu 
beschließen ist, sobald die DSG einen Businessplan und ein Finanzierungskonzept vorgelegt 
hat.  
 
Mit der Vorlage -Nr. 2015/0024 wurde der Stadtverordnetenversammlung der Projektentwic k-
lungsbericht samt Businessplan und Finanzierungskonzept zur K enntnis gegeben. Die B e-
schlussfassung über die Auszahlung des Restbetrages war noch einzuholen.  
 
Unter Ziffer 4 der Vorlage -Nr. 2015/0024 wurde beschlossen, dass die von der Schüllermann 
und Partner AG aufgezeigte Deckungslücke von 2,25 Mio. € (Vorlaufkost en und die Vorsteuer 
aus Baukosten) und ein um 1,0 Mio. € höherer Risikozuschlag auf die Baukosten aus dem 
städtischen Haushalt getragen werden. Der im Finanzierungskonzept der DSG (s. Anlage 1 – 
Projektbericht der v. g. Vorlage) aufgezeigte städtische Ant eil an der Finanzierung in Höhe 
von 11,5 Mio. € ist dem entsprechend zu erhöhen. Der städtische Ante il beträgt somit 14,75 
Mio. €. Als weiteren Finanzierungsbaustein sieht das Finanzierungskonzept eine eigenständ i-
ge Kreditaufnahme durch die DSG vor. Die der zeitige Höhe der notwendigen Kreditsumme 
beträgt laut Finanzierungskonzept 4,60 Mio. €. Insgesamt ergibt sich hieraus ein Finanzie-
rungsbedarf in Höhe von 19,35 Mio. €.  
 
Da die ursprünglich angedachte Investitionszuweisung seitens der Stadt beihilferechtlic h 
kritisch zu sehen ist, gewährt die Wissenschaftsstadt Darmstadt der DSG einen Kredit in H ö-
he von 19,35 Mio. € zur Finanzierung ihres Investitionsprojektes als Investitionsförderung s-
maßnahme gemäß § 103 Absatz 1 HGO.  Zur Finanzierung der Kreditgewährung n immt die 
Stadt einen e igenen Kredit zu den aktuell gültigen Konditionen mit einer Zinsbindungsfrist 
und Laufzeit vo n 30 Jahren auf. Diese Vorgehensweise stellt sich als wirtschaftlich vorteilha f-
ter gegenüber einer eigenen Kreditaufnahme der DSG dar . Im Haushaltsplan 2016 sind die 
hierfür notwendigen Positionen darzustellen.  
 
Zur Refinanzierung der städtischen Kreditauf nahme schließt die Stadt einen Kreditvertrag 
mit der DSG ab. Dabei sind die Kreditbedingungen so zu bemessen, dass die Zahlungen der 
DSG an die Stadt mindestens ausreichen, dass die Stadt ihre Zahlungen an die Bank au f-
grund der Kreditaufnahme, ohne Belastu ng des Haushaltes , leisten kann. Die Stadt gewährt 
im Rahmen des Darlehensvertrages eine Rangrücktrittserklärung. Für die Darlehensgewä h-
rung erhebt die Wissenschaftsstadt Darmstadt einen Zinsaufschlag in Höhe von mindestens 
0,5 %, analog der Vorgaben der s tädtischen Richtlinie über die Erhebung von Risikoprämien 
für die Gewährung von Bürg schaften (Erhebungsrichtlinie). Die bei der DSG entstehende B e-
lastung für den Kapitaldienst finanziert diese aus der Bewirtschaftung des Objektes.  
 
Weiterhin wurde der Magi strat mit Beschluss der Ziffer 5 der oben genannten Vorlage beau f-
tragt, die für die DSG erforderlichen Garantien (Bürgschaftserklärung, Patronatserklärung) 
mit der Kommunalaufsicht abzustimmen und zur Beschlussfassung vorzulegen.

- 4 - 
Das Gewähren von Da rlehen zur Finanzierung von Investitionen wurde von Herrn Stadtkä m-
merer André Schellenberg mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport abg e-
stimmt. Die Kommunalaufsicht wurde hierüber informiert. Eine Bürgschaftserklärung der 
Stadt ist für das b eschriebene Finanzierungsmodell nicht notwendig. Das Erteilen einer Pa t-
ronatserklärung ist derzeit nicht vorgesehen.  
 
 
 
Darmstadt, den 01.07.2015 
  
Dezernent I    Dezernent IV 
       
 
 
Jochen Partsch   André Schellenberg 
Oberbürgermeister   Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0260
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.07.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00