3907/2019
Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Porz Mitte hier: Mitteilung zum aktuellen Sachstand zur Projektumsetzung
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Anlage 2 Sachstandsbericht Porz Mitte-Änderungsbeschluss
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ANLAGE 2 Stand: 11.11.2019 Thema Einschätzung zur Umsetzung Sachstand (Sep. 2019) 1. Keine Wohnblockrandbebauung an der Friedrichstraße/ Phillip-Reis-Straße, Arbeitstitel: Glashüttenstraße. Fläche soll für öffentliche Einrichtungen/ Handel/Gewerbe/Erholung/Sport und Freizeit vorgehalten werden. 1 Der ursprünglich geplante Bebauungsplan, welcher eine Wohnblockrandbebauung an der Friedrichstraße/Philipp-Reis-Str. vorsah, ist vom Stadtentwicklungsausschuss am 15.09.2016 zurückgewiesen worden. 2. zügiger Neubau der GGS Hauptstraße als Bildungslandschaft mit Carl-Stamitz-Musikschule an jetzigem Standort 1 3. Verlagerung des Berufskollegs 10 nach Deutz innerhalb von 5 Jahren; andernfalls Suche nach Ersatzstandort (z.B. Dielektra). Frei werdende Fläche ist für Handel und Wohnen vorzuhalten. 1 4. Berücksichtigung von Anteilen der Rheinischen Musikschule und des Fördervereins im Falle eines Neubaus der Carl-Stamitz-Musikschule 1 5. Aufnahme von Porzity in 1 Gigabit-Förderung und Programm zum Breitbandausbau. Stadteigene Unternehmen, die in diesem Bereich arbeiten, sollen im Rahmen des ISEK Leit- und Entwicklungsfunktion wahrnehmen. Aufnahme des Konzeptes zur Digitalen Innenstadt in ISEK 2 Ein Breitbandausbau kann nicht über die Städtebauförderung im Rahmen des ISEKs gefördert werden. Es erfolgte jedoch die Einigung im Beirat, dass Digitalisierung bei der Umsetzung des ISEKs in angemessener Weise betrachtet wird. Das Projekt kann sich inhaltlich und finanziell in der Maßnahme 4.06 "Innenstadtmanagement inkl. einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds" wiederfinden. Zudem soll eine Berücksichtigung im Rahmen der Ausschreibung des Quartiersmanagers erfolgen. 6. verstärkte Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben zur Erleichterung der Umstände benachteiligter Menschen; auch seniorengerechte Aspekte 2 Neben der städtebaulichen Aufwertung von Porz Mitte bildet die Aktivierung und Einbindung der Bewohnerschaft vor Ort ein wichtiges Ziel. Aus diesem Grund sind flankierende Maßnahmen (z. B. "Quartiersmanagement") vorgesehen. Zudem prüft die Verwaltung laufend die Förder- und Umsetzungsmöglichkeiten sozial-integrativer Maßnahmen. Forderung nach einer verstärkten Beachtung seniorengerechter Aspekte wird Verwaltung bereits gerecht. Themen wie Barrierefreiheit, Wohnraumschaffung für Senioren (Mehrgenerationen-Wohnen), Pflegeeinrichtungen etc. werden bei jeglichen städt. Maßnahmen bereits konsequent beachtet und können im Rahmen der Beteiligungsveranstaltungen eingebracht werden. Vom Amt für Soziales, Arbeit und Senioren wurde die Projektgruppe "Zukunft der Pflege" eingerichtet. Ein Schwerpunkt des Projektes ist die Schaffung von zusätzlichen Plätzen in der stationären Dauerpflege. Anmeldung einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum städtischen Haushalt in Höhe von 2 Mio. € für die im ISEK nachrichtlich aufgenommenen Maßnahmen: 2 Die Umsetzung der Maßnahmen ist nicht im Rahmen der Städtebauförderung möglich. Fördermöglichkeiten weiterer sozial- präventiver Maßnahmen, insb. der ursprünglich im ISEK seitens der Fachämter vorgesehenen Maßnahmen (z. B. Porzer Talente), werden fortlaufend geprüft. Zusätzliche Mittel müssten von der Politik beschlossen werden, unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage. - „sozial-integrative Maßnahmen Glashütte“ (S. 69) Erweiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote für Jugendliche ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhäuser, generationenübergreifende und interkulturelle Angebote, Veranstaltung sozial, präventiver und integrativer Kultur 2 Zur Ausweitung der stadtweiten Gemeinwesenarbeit sind aktuell 500.000 € im Veränderungsnachweis zum städtischen Haushalt eingestellt. Der Fachbereich befindet sich in der finalen Bearbeitung der Ausweisung des Förderprogramms. Eine Gebietsauswahl erfolgte anhand eines kleinräumigen Monitorings. Eine gesicherte Aussage zur Zugehörigkeit der Siedlung an der Glashüttenstraße zu den fünf Fördergebieten, die von einer Zusetzung einer Sozialarbeiter-Stelle profitieren kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Ein Ratsbeschluss hierzu wird bis Jahresende 2019 erwartet. 8. - Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94) Die Förderung sozial benachteiligter junger Menschen soll über Anträge an das Citymanagement und deren Beschluss über die Bezirksvertretung Porz verteilt und begleitet werden. 2 Die Umsetzung der Maßnahme ist nicht im Rahmen der Städtebauförderung möglich. Fördermöglichkeiten weiterer sozial- präventiver Maßnahmen, insb. der ursprünglich im ISEK seitens der Fachämter vorgesehenen Maßnahmen (z. B. Porzer Talente), werden fortlaufend geprüft. 9. - Maßnahme Aufbau einer „Mobilitäts- und Servicestation“ (S. 60) 2 Das Vorhaben wurde im Ideenteil des Freiraumwettbewerbs zur Überprüfung gestellt. Der Siegerentwurf sieht eine Mobil- und Servicestation im Bereich des denkmalgeschützten Kiosks und des ehemaligen Busbahnhofs an der Mühlenstraße/Bahnhofstraße vor. Die Umsetzung der Maßnahme ist nicht im Rahmen der Städtebauförderung möglich. Fördermöglichkeiten weiterer sozial-präventiver Maßnahmen, insb. der ursprünglich im ISEK seitens der Fachämter vorgesehenen Maßnahmen, werden fortlaufend geprüft. 10. Maßnahme „Umgestaltung der Hauptstraße“ (S. 57): Ein Fußgängerleitsystem soll ausgearbeitet werden, damit eventuelle Fußgänger- ampelanlagen entfallen können, z.B. Haupt-/Bahnhofstraße. Notwendige Fußgängerampeln sollen auf Druck reagieren. Die Fußgängerzone soll vollumfänglich für den Radverkehr freigegeben werden. Geprüft werden soll, ob der Fußgängerüberweg Karl-/Hauptstraße möglichst nach Norden verlegt werden kann, damit der Linksabbiegerverkehr aus der Karlstraße besser abfließen kann. 1 Es bestehen keine Bedenken gegen die vollumfängliche Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr. Eine Öffnung der Fußgängerzone könnte also bereits jetzt umgesetzt werden. Die Verlegung der Fußgängerfurt am Knoten Hauptstr./Karlstr. nach Norden wird im Rahmen der Maßnahme Umgestaltung der Hauptstr. berücksichtigt. Der gesamte Bereich des Schulareals wird bei der geplanten Machbarkeitsstudie betrachtet: Grundlage hierfür ist eine Analyse der bestehenden Nutzungen und der damit einhergehenden baurechtlichen Fragestellungen. Für eine geordnete Entwicklung des Areals ist eine städtebauliche Konzeption zu entwickeln, die die Spezialbedarfe der Nutzungen Grundschule, Musikschule und Wohnen sowie den geplanten Umzug des Berufskollegs 10 nach Deutz auf Grundlage eines Bauphasenmodells umsetzt. ISEK Porz Mitte - Prüfaufträge aus geändertem Ratsbeschluss vom 27.09.2018 (Session-Vorlage: 1061/2018) 7. Thema Einschätzung zur Umsetzung Sachstand (Sep. 2019) 11. Maßnahme „Grünfläche an der Glashütte“ (S. 66): Die konkreten Maßnahmen sollen ergänzt werden um die Prüfung eines Wasserspielplatzes und einer Halfpipe für Skateborder 1 Die Anregung wird von der Verwaltung aufgenommen und bei der Projektumsetzung geprüft. 12. Maßnahme „Haus-, Hof- und Fassadenprogramm“ (S. 72): Der Kölner Haus und Grundbesitzerverein in Porz sollte als Zielgruppe mit aufgenommen werden 1 Die Anregung wird von der Verwaltung aufgenommen und bei der Projektumsetzung berücksichtigt werden. Das Haus-, Hof- und Fassadenprogramm wird seitens der Verwaltung beworben. Eine Kooperation mit „Haus und Grund“ ist eine geeignete Maßnahme hierfür, z. B. in Form von Veröffentlichungen in der Mitgliederzeitschrift, Infotermine. 13. Maßnahme „Quartiersmanagement“ (S. 74): Als Büroräume für das Quartiersmanagement könnte der unter Denkmalschutz stehende alte Busbahnhof-Pavillon in Erwägung gezogen werden 2 Die Anregung wird von der Verwaltung aufgenommen und bei der Projektumsetzung geprüft. 14. Maßnahme „Landschaftsplanerische Wettbewerb für die Innenstadt von Köln-Porz“ (S.80)- Egänzungen der Aufgabenstellung: - eine neue öffentliche Toilettenanlage für Porz-Mitte, - Entree neuer und alter Busbahnhof muss attraktiver werden, - neue, einheitliche Stadtmöbel, - Symmetrie in der Fußgängerzone, - Spielelemente für Kinder in den Fußgängerzonen, - Pflanzung von Bäumen - Verbreiterung der Brücke über Hauptstraße, mind. durch Entfernen der Pflanzbeete 2 Die Maßnahmen wurden in die Aufgabenstellung des Freiraumwettbewerbs integriert und von den Wettbewerbsteilnehmern in den Entwürfen umgesetzt. Die weitere Planung/Umsetzung erfolgt anhand des Siegerentwurfs 15. Maßnahme „Innenstadtmanagement“ (S. 87): Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt durch die Bezirksvertretung Porz 3 Die Bezirksvertretung Porz wird über Beschlüsse (Bedarfsfeststellung, Planung und Baubeschluss) beteiligt. Das ISEK bildet den Rahmen für die Gesamtkonzeption, auf deren Grundlage die Förderanträge gestellt werden. Eine vorherige Beschlussfassung für den Förderantrag durch die Bezirksvertretung ist nicht üblich und widerspricht dem geübten Geschäft der Verwaltung. 16. Bereitstellung eines zusätzlichen Budgets in Höhe von 21 Mio. €: Mit Blick auf die besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für ein problembehaftetes Planungsgebiet wie Porz-Mitte sollen sozial-integrative Maßnahmen sowie die ursprünglich durch NRW-URBAN erarbeiteten sozialen Maßnahmen wieder in das ISEK aufgenommen und über andere Fördertöpfe oder gegebenenfalls durch die Stadt finanziert werden. Dazu sollen wie bei Mülheim 2020 auch für Porz ca. 21 Mio. € bereitgestellt werden. 2 17. Berücksichtigung baulicher Projekte: Darüber hinaus sollen auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung finden, die nicht durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt werden. Auch dafür sind bei Bedarf andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu prüfen oder Eigenmittel zur Verfügung zu stellen. 2 18. Außengastronomie am Rheinboulevard Porz: Fest installierte außengastronomische Angebote sollen am Rheinboulevard Porz realisiert werden, da eine mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht ausreicht. Ergänzend zum Beschluss des Beirats ist dabei auch zu prüfen, ob die Räume im Erdgeschoss des Bezirksrathauses einschl. der Räume der Fraktionen für ein solches Angebot genutzt werden können. Für die wegfallenden Räume ist gleichzeitig Ersatz einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, weitere, ggfs. leer stehende Räumlichkeiten im Umfeld des Rathauses und am Rheinufer in Porz-Mitte zwischen Rathausstraße und Bennauer Straße, die sich für Gastronomie eignen gezielt einzubeziehen und für Gastronomie zu aktivieren. 2 Die Umsetzung der Maßnahme ist nicht im Rahmen der Städtebauförderung möglich. Alternative Fördermöglichkeiten, insb. der ursprünglich im ISEK seitens der Fachämter vorgesehenen Maßnahmen, werden fortlaufend geprüft. Die "Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz" ist als Maßnahme 1.01. im ISEK verankert. Als grundlegendes Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligungen und damit festgelegtes Hauptziel der Maßnahme sind die stadtgestalterische und freiraumplanerische Aufwertung sowie Verbesserung der Aufenthaltsqualität zu benennen, die im laufenden Prozess berücksichtigt werden. Das Bürgeramt Porz befindet sich im Austausch mit den Gastronomiebetrieben in unmittelbarem Umfeld des Rheinboulevard Porz. Durch die erfolgreiche Neueröffnung des Hauses Knott in direkter Nachbarschaft, der Ausweitung des Angebotes des "Gecko" im rückwärigen Teil des Rathauses und die vorgesehene Ausweitung des Kantinenbetriebs (Ausschreibung für Personal läuft), ist eine Dringlichkeit hier nicht mehr gegeben. Die Räumlichkeiten des Rathauses an der Rheinlage werden für die politischen Fraktionen und die Meldehalle Porz benötigt. Legende "Einschätzung zur Umsetzung" 1= Umsetzung möglich oder kein Handlungsbedarf 2= Prüfung wird erfolgen 3= Umsetzung nicht möglich Zur Stärkung des integrierten Ansatzes wird geklärt, ob und welche zusätzlichen Maßnahmen mit sozial-integrativem Ansatz realisiert werden können. Dabei gilt es mögliche Synergien zu nutzen und gleichzeitig die Einbildung in bestehende Angebote sicherzustellen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist nicht im Rahmen der Städtebauförderung möglich. Fördermöglichkeiten weiterer sozial- präventiver Maßnahmen, insb. der ursprünglich im ISEK seitens der Fachämter vorgesehenen Maßnahmen (z. B. Porzer Talente), werden fortlaufend geprüft. Zusätzliche Mittel müssten von der Politik beschlossen werden, unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage.
Anlage 1 Sachstandsbericht Porz Mitte-Sachstände Maßnahmen_neu
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Stand: 26.11.2019 ANLAGE 1 Beginn * Ende Beginn * Ende 1.01 Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz Stadtgestalterische und freiraumplanerische Aufwertung des Porzer Rheinboulevards und Verbesserung der Aufenthaltsqualität; Trennung Rad- und Fußwege, um das Miteinander von Fußgängern und Radfahrern zu stärken; Steigerung der Wegeverbindung ins Zentrum und des Sicherheitsgefühls durch ein attraktives Beleuchtungskonzept In den regelmäßigen Arbeitsgruppensitzungen mit den beteiligten Fachämtern und der Wasserstraßenverwaltung konnte nach Erhalt des Erge bnisses des landschaftsplanerischen Wettbewerbs die erste Konkretisierung der Planung e rfolgen. Die zeitliche Planung und Kostenkalkulation wurde d ementsprechend konkretisiert. Im Ergebnis wurde deutlich, dass die im Wettbewerbserg ebnis angeführten Maßnahmen für das Porzer Rheinufer die ursprüngliche Planung überstei gen. Aus diesem Grund wurde die Maßnahme aufgeteilt und das ISEK soll um die neue Maßnahme 1.03 ergänzt werden. Die formale politische Beteiligung zur erforderlichen F ortschreibung des ISEKs wird im Projektverlauf zu gegebener Zeit erfolgen. • ursprüngliche Maßnahme 1.01 "unterer Rheinuferbereich bis zur Böschungsoberkante" Attraktivierung und Umgestaltung gemäß Wettbewerbse rgebnis, überwiegend im Grünbereich; zudem Fuß- und Radwegetrennung, Erneuerung Geländer und Treppenabgänge. Die Bedarfsprüfung zur Beauftragung der Durchführun g des öffentlichen VgV-Verfahrens liegt beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen vor; aktuell folgt die Angebotseinholung, mit dem Ziel einer zeitnahen Auswahl eines geeigneten e xternen Landschaftsarchitekten. 2018 2023 2019 2024 3.901.000 € 3.901.000 € STEP 2022 • neue Maßnahme 1.03 "Stärkung Ost-West-Achsen für Fuß- und Radverkehr - Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rathausumfeldes" Im Zuge einer Fortschreibung des ISEKs soll eine St ärkung der zentralen Ost-West-Achsen gemäß Wettbewerbsergebnis durch eine neue Maßnahme 1.03 definiert werden: > Ost-West-Verbindung 1: Friedrich-Ebert-Platz/„Neue Mitte Porz“ - Fußgängerbrücke über Hauptstraße - Alfred-Moritz-Platz - Rheinuferpromen ade > Ost-West-Verbindung 2: Karlstraße - Wendehammer a n Rathausstraße - Parkplatz - hinterer Bereich des Bezirksrathauses - Rheinuferpr omenade Attraktivierung und Umgestaltung gemäß Wettbewerbse rgebnis: offene Platz- und Wegegestaltung, einheitliche Pfla sterung, Stufenanlage zum Alfred-Moritz- Platz, „Rathauspark“ etc. 1.02 Umgestaltung der Hauptstraße (von Steinstraße bis Poststraße) Verträgliche Gestaltung der Konflikte zwischen Wohnen, Einkaufen und Durchgangsverkehr sowie den verschiedenen Verkehrsteilnehmern unter stadtgestalterischen und funktionalen Ansprüchen; Änderung des Straßenprofils, Optimierung der Stellplatzordnung, bessere und ausreichende Geh- und Querungsmöglichkeiten für Fußgänger, Baumpflanzungen im Straßenraum zur Berücksichtigung der stadtgestalterischen Ansprüche, Ordnung des ruhenden Verkehrs durch zusätzliche Baumscheiben, Schutzstreifen für Radfahrer, bessere Durchlässigkeit zum Rheinboulevard Aufgrund von erheblichen Personalengpässen beim Fac hamt konnte die interne Überarbeitung der aus 2011 vorliegenden Planung zur Umgestaltung der Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße erst im Herbst 2019 wied eraufgenommen werden. Dabei hat sich gezeigt, dass entgegen der ursprünglich vorgesehene n und im ISEK beschriebenen Verfahrensweise die Planungsleistung nunmehr im Rah men einer EU-weitern Ausschreibung extern vergeben werden muss. Dies hat für den Projektverlauf erneut eine erhebliche Verzögerung zufolge. Die Planung für das Teilstück zwischen Bahnhofstraß e und Karlstraße (die Nebenanlagen ausgenommen) wurde bereits abgeschlossen, um die Anfahrbarkeit der Tiefgarage unterhalb des Friedrich-Ebert-Platzes nach dem Umbau sicherzu stellen. 2017 2022 2020 2025 3.870.000 € 4.500.000 € STEP 2022 2.01 städtebauliche Machbarkeitsstudie Schulareal (inkl. Modellbau) Entwicklung einer variantenorientierten Gesamtplanung für das Schulareal im Maßstab 1:500 als Areal mit gemischten Nutzungen (Bildung, Kultur); Erweiterung der Grundschule auf 4 Züge und Einbezug der Carl-Stamitz-Musikschule; Berücksichtigung der Spezialbedarfe der Nutzungen Grundschule und Musikschule sowie dem geplanten Umzug des Berufskollegs 10 nach Deutz auf Grundlage eines Bauphasenmodells Die Verlagerung des Berufskollegs 10 (Porz-Mitte) a uf den Campus Deutz kann voraussichtlich nicht vor 2026 erfolgen. Im Zuge der Planungen zum Neubau der GGS Hauptstraße wurde mit Ratsbeschluss vom 26.09.2019 die politische Entscheidung zur Errichtu ng der Zwischenlösung in Form von Stahlmodulbauten zur Auslagerung der Klassen eingeh olt. Bis zum neuen Schuljahr 2020/2021 soll eine 4-zügige Ersatzschule inklusive neuer Toiletten errichtet werden. Die Interimsschule besteht aus zwei zweigeschossigen Ge bäuden und soll voraussichtlich zehn Jahre stehen. Die Federführung zur Durchführung der Machbarkeitss tudie für das Schulareal liegt grundsätzlich beim Stadtplanungsamt; das Amt für Stadtentwicklung und Statistik wird hierbei unterstützend mitwirken. Aktuell wird die Frage der Förderfähigkeit der Machbarkeitsstudie geklärt. 2018 2020 2020 2022 25.000 € 25.000 € STEP 2022 geplante Förderantrag- stellung Sachstände Einzelmaßnahmen ISEK Porz Mitte (inkl. K osten- und Zeitplanung) Session-Vorlage: 1061/2018 Gesamtkosten brutto Laufzeit lt. ISEK aktuell Sachstand lt. ISEK aktuell Mn.-Nr. im ISEK Kurzbeschreibung der Maßnahme Maßnahme 1 Beginn * Ende Beginn * Ende geplante Förderantrag- stellung Gesamtkosten brutto Laufzeit lt. ISEK aktuell Sachstand lt. ISEK aktuell Mn.-Nr. im ISEK Kurzbeschreibung der Maßnahme Maßnahme 3.01 Gestaltung der neu herzustellenden öffentlichen Parkanlage inklusive der Anlage neuer Spielplatzflächen und Aufwertung der bestehenden öffentlichen Grünflächen an der Glashüttenstraße inklusive Bolzplatz Entwicklung und Ausbau des gesamten Bereichs von der Gleisanlage der Stadtbahntrasse bis zum Rande der Siedlung Glashüttenstraße als zusammenhängende Grünfläche / Parkanlage; Schaffung von qualitativ hochwertigen Aufenthaltsbereichen mit Wegeverbindungen; Aufenthaltsort für alle Generationen mit bsp. Grillstation, Open-Air-Gym-Platz oder Bouleplatz zur Steigerung der körperlichen Aktivität im Stadtgebiet; Multifunktionsanlage; Berücksichtigung der Wünsche und Anregungen der Öffentlichkeit über Beteiligungsverfahren; Beleuchtungskonzept zur Vermeidung von (derzeit bestehenden) Angsträumen Aufgrund des finanziellen Umfangs der Maßnahme best and die Notwendigkeit eines EU-weit durchzuführenden Vergabeverfahrens. Zur Vorbereitun g und Mitwirkung bei der Durchführung dieses sog. VgV-Verfahrens wurde ein externes Büro beauftragt, das bereits die Submission der eingegangenen Interessenbekundungen der externe n Planungsbüros im Rahmen einer Angebotsbeiziehung im September 2019 durchgeführt h at. Ziel ist es, bis Dezember 2019 ein Ing.-Büro mit de r Planung der Grünfläche zu beauftragen. Das Büro muss die Anforderungen an landschaftsplane rische Aspekte erfüllen, ebenso über Referenzen im Bereich Trendsport verfügen sowie ein e vielfältige sportlich orientierte Ausrichtung vorweisen können. Eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung aller Zielgr uppen, inkl. der Kinder- und Jugendbeteiligung ist mit Vorliegen der Vorentwurfs planung für das Frühjahr 2020 vorgesehen. Als Grundlage der Förderantragstellung soll der Pla nungsentwurf mit abgestimmter LPH 3 bis Sommer 2021 vorliegen. 2019 2025 2019 2025 4.000.000 € 4.281.000 € STEP 2022 3.02 Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte (bauliche Maßnahme) Bauliche Umgestaltung im Außenbereich der Jugend- und Gemeinschaftseinrichtung Glashüttenstr.; Verfüllung Amphitheater, um eine ebene Fläche zum Spielen zu schaffen, auf der neue Spiel- und Aktionspunkte entstehen können; Einbindung des Areals im Rahmen der Neugestaltung der geplanten öffentlichen Grünflächen Die Maßnahme muss noch personalisiert werden. 2019 2020 evtl. 2021 evtl. 2022 90.000 € 90.000 € evtl. S TEP 2022 4.01 Haus-, Hof-, Fassadenprogramm Unterstützung der Mieter- und Eigentümerschaft von Wohnimmobilien und gemischt genutzten Immobilien bei Verschönerungs- und Verbesserungsmaßnahmen an Fassaden und Wohngebäuden zur Unterstützung der Erneuerung und sozialen Stabilisierung (Schwerpunkt kann Glashüttensiedlung bilden) Das Haus-, Hof-, Fassadenprogramm als flankierende/ weiche Maßnahme des ISEK Porz Mitte kann erst beantragt werden, wenn zeitgleich die Bea ntragung und Durchführung größerer baulicher Maßnahmen vorgesehen ist. Die Antragstell ung orientiert sich an dieser Maßgabe des Landes. 2020 2023 2021 2024 250.000 € 250.000 € STEP 2021 4.02 Quartiersmanagement Quartiersmanagement als zentrale Steuerung und Vernetzung der im Rahmen des ISEK vorgesehenen Maßnahmen, zentraler Ansprechpartner für die Bewohnerschaft und die weiteren lokalen Akteure und Lotsenfunktion für alle Belange des Programms Das Quartiersmanagement als flankierende/weiche Maß nahme des ISEK Porz Mitte kann erst beantragt werden, wenn zeitgleich die Beantragung u nd Durchführung größerer baulicher Maßnahmen vorgesehen ist. Die Antragstellung orient iert sich an dieser Maßgabe des Landes. 2020 2023 2021 2024 478.000 € 478.000 € STEP 2021 4.03 Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung inkl. bewohnerorientierter Verfügungsfonds Breit ausgerichtete Öffentlichkeitsbeteiligung zur Information und Aktivierung der Menschen vor Ort: - Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung - Jugendforum (Partizipation von Kindern u. Jugendlichen) - Bewohnerorientierter Verfügungsfonds („kleinere“ Maßnahmen / Projektideen der Bewohner, Akteure, Vereine, Gewerbetreibenden mit Bezug zu Porz) Eine intensive Einbindung der Bürgerinnen und Bürge r von Porz Mitte in den Planungs- und Umsetzungsstand der Einzelmaßnahmen des ISEK erfolgt im Zuge der Umsetzung der Einzelmaßnahmen in Form von klassischen, zielgruppe nspezifischen und teilhabeorientierten Instrumenten der Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbetei ligungsveranstaltungen und der fachlichen Exptertise der Vertreter des Beirates Porz Mitte - bspw. bei der geplanten Öffentlichkeitsveranstaltung zur Umgestaltung der G ründfläche an der Glashüttenstr. vorauss. im Frühjahr 2020. Auch das bereits bestehende Porze r Jugendforum engagiert sich hier verstärkt. Der bewohnerorientierter Verfügungsfonds als flanki erende/weiche Maßnahme des ISEK Porz Mitte kann erst beantragt werden, wenn zeitgleich d ie Beantragung und Durchführung größerer baulicher Maßnahmen vorgesehen ist. Die An tragstellung orientiert sich an dieser Maßgabe des Landes. 2020 2023 2021 2024 507.000 € 507.000 € STEP 2021 2 Beginn * Ende Beginn * Ende geplante Förderantrag- stellung Gesamtkosten brutto Laufzeit lt. ISEK aktuell Sachstand lt. ISEK aktuell Mn.-Nr. im ISEK Kurzbeschreibung der Maßnahme Maßnahme MODUL 1: Freiraumplanerischer Wettbewerb Im Frühjahr 2019 wurde von der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit moderne stadt der freiraumplanerische Wettbewerb für die Innenstadt v on Köln-Porz durchgeführt und bildet als vorbereitende Maßnahme mit der erfolgten Erarbeitun g eines Gesamtkonzeptes zur Neugestaltung und Aufwertung der städtischen Fläche n im Wettbewerbsgebiet die wegweisende Grundlage für die weitere Entwicklung d es Bezirkszentrums. Das Preisgericht kürte aus den neun zum Wettbewerb zugelassenen Land schaftsarchitekturbüros (sieben Büros haben Arbeiten eingereicht) als ersten Preist räger die Landschaftsarchitekten club L94 aus Köln, denen eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Raum zugeschrieben wird, die in einer detailreichen Arbeit mündet und insgesamt als realisierbar eingestuft wird. Eine Information der Politik ist erfolgt; die Entwürfe w urden im Rahmen einer Finissage im August 2019 im Porzer Rathaus ausgestellt. Eine Beantragung der Förderung der Wettbewerbskoste n als vorbereitende Maßnahme kann gemäß Vorgaben des Ministeriums erst in Verbindung mit einer baulichen Maßnahme erfolgen, die sich ebenfalls aus dem Wettbewerbserg ebnis ergibt. 2018 2018 2018 2019 172.000 € 172.000 € STEP 2022 MODUL 2: Kosten für Ankauf und Niederlegung DSH (Dechant-Scheben-Haus) Der Erwerb des Dechant-Scheben-Hauses (DSH) von der Katholischen Kirchengemeinde St. Josef durch die Stadt Köln wurde Ende November 2018 vollzogen. Die Kirche verbleibt jedoch bis zur Fertigstellung des neuen Hauses 3 („Haus der Kirche“) in den Räumlichkeiten des DSH, so dass ein Umzug frühestens ab dem Jahr 2022 erfolgen kann. Es bestehen zudem weitere Mietverhältnisse bis maximal 2027, so dass eine belastbare Aussage zu dem Zeitpunkt der Niederlegung des DSH derzeit noch nic ht getroffen werden kann. Eine Förderantragstellung der Kosten des Ankaufs und der Niederlegung des Dechant-Scheben- Hauses wird daher erst zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs der Flächen von der Kirchengemeinde St. Josef an die Stadt Köln erfolge n. 2018 2021 frühestens 2023 2027 3.405.000 € 3.444.375 € derzeit nicht absehbar, spätestens 2027 MODUL 3: Realisierungsteil und Gestaltung der Freiflächen auf dem Friedrich-Ebert-Platz Die Beauftragung des Siegerbüros club L94 erfolgt d urch moderne stadt in enger Abstimmung mit der Stadt Köln. Die öffentlichen Flächen auf de m Friedrich-Ebert-Platz werden sukzessive mit der baulichen Umsetzung der Hochbauten hergeste llt. Ziel ist der zeitlgleiche Abschluss der Platzgestaltung und der drei Baukörper. Die benannten Kosten aus dem Ratsbeschluss des ISEKs beinhalten die Herstellung der gesamten städtischen Fläche inklusive der im Betrau ungsakt übertragenen Flächen. Die Verzahnung der unterschiedlichen Bauabläufe ist ans pruchsvoll und wird weiterhin geprüft. 2019 2021 evtl. 2020 2021 2.606.000 € 1.306.000 € evtl. STEP 2021 4.05 Ideen- und Realisierungswettbewerb „Lichtkonzept Porzer Brücken“ (Unterführungen) in Köln-Porz Verbesserung des Raumes und der Wegeverbindung in das Zentrum durch ein attraktives Beleuchtungskonzept; Inszenierung der Brücken durch Licht oder andere künstliche Effekte, Aufwertung der Tunnel- und Brückenräume sowie Beseitigung der Angsträume Aus personellen Gründen kann der Fokus aktuell nur auf der Umgestaltung des Friedrich- Ebert-Platzes liegen. Eine Aufnahme der Planungen d urch die Fachbereiche der Stadtplanung und des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau wird vorauss. nicht vor 2021 erfolgen können. 2020 2024 2021 2025 430.000 € 430.000 € STEP 2023 4.06 Innenstadtmanagement für Porz, Prüfung der Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft und einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds für gestalterische Maßnahmen im Geschäftszentrum Erhöhung der Wahrnehmbarkeit des Porzer Geschäftszentrums und Verbesserung der Präsenz der Gewerbetreibenden vor Ort und in den Medien; Steigerung der Attraktivität des Porzer Bezirkszentrums Die flankierende/weiche Maßnahme des ISEK Porz Mitte kann erst beantragt werden, wenn zeitgleich die Beantragung und Durchführung größere r baulicher Maßnahmen vorgesehen ist. Die Antragstellung orientiert sich an dieser Maßgab e des Landes. 2020 2023 2021 2024 640.000 € 640.000 € STEP 2022 4.07 Rad- und Fußwegekonzept Stärkung des Radverkehrs im gesamten Untersuchungsgebiet Porz Mitte zur Schaffung eines sicheren, störungsfreien und zügigen Radfahrens auf verkehrsberuhigten, ampelärmeren Nebenstraßen; Sicherstellung notwendiger Netzschlüsse mittels Radspuren oder Radwegen; Prüfung aller Einbahnstraßen auf Möglichkeit der Öffnung für den gegenläufigen Radverkehr Der Fachbereich stimmt aktuell ab, ob die Maßnahme im Zuge der bezirklichen Radverkehrskonzepte abgedeckt werden kann. In diese m Falle erfolgt die Umsetzung außerhalb der Umsetzung des ISEKs Porz Mitte. 2020 2022 2021 2023 462.000 € 462.000 € STEP 2023 4.08 Prozessbegleitende Evaluation Laufende Bewertung des gesamten Maßnahmenpaketes; Erhalt von Handlungsempfehlungen zur frühzeitigen Einleitung geeigneter Anpassungen Die Evaluation als flankierende/weiche Maßnahme des ISEK Porz Mitte kann erst beantragt werden, wenn zeitgleich die Beantragung und Durchfü hrung größerer baulicher Maßnahmen vorgesehen ist. Die Antragstellung orientiert sich an dieser Maßgabe des Landes. 2020 2023 2021 2024 90.000 € 90.000 € STEP 2021 20.926.000 € 20.576.375 € * Beginn = Start LPH 1-3 (bei baul. Projekten) bzw. Verfahrensstart (bei Sonst.) Ende = Abschluss der Maßnahme Freiraumplanerischer Wettbewerb für die Innenstadt von Köln-Porz mit Realisierungsteil Friedrich-Ebert-Platz 4.04 Summen brutto: 3
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/1 Vorlagen-Nummer 17.12.2019 3907/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 16.01.2020 Ausschuss Soziales und Senioren 16.01.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.01.2020 Verkehrsausschuss 21.01.2020 Ausschuss für Umwelt und Grün 23.01.2020 Jugendhilfeausschuss 28.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2020 Finanzausschuss 03.02.2020 Beirat Porz Mitte 27.02.2020 Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Porz Mitte hier: Mitteilung zum aktuellen Sachstand zur Projektumsetzung 1. Hintergrund Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte wurde in der Sitzung des Rates am 27.09.2018 (Vorlagen-Nr. 1061/2018) geändert beschlossen und dient als Grundlage zur Beantra- gung von Städtebaufördermitteln im Programm „Soziales Stadtgebiet“ für den Gesamtraum Porz- Mitte. Insgesamt 13 Einzelmaßnahmen aus den Handlungsfeldern „Einkaufen und Arbeiten“, „Bevölkerung, Wohnen“, „Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur“ sowie „Grün- und Freiflächen, Umwelt“ und „Ver- kehr“ werden in einem Zeitraum von etwa fünf Jahren umgesetzt, mit dem Ziel, eine nachhaltige funk- tionale Stabilisierung, Revitalisierung und Entwicklung des Bezirkszentrums als Einkaufs-, Arbeits- und Wohnstandort zu erlangen. Zur Stärkung des Bezirkszentrums und der angrenzenden Verflechtungsräume stehen sowohl die sozialräumlichen als auch die städtebaulichen Aspekte im Mittelpunkt des Handelns. Der Sachstandsbericht informiert über den Stand der Umsetzung des Maßnahmenprogramms. Dane- ben wird dargestellt, welche Faktoren und Rahmenbedingungen die Programmumsetzung beeinflus- sen und ggfs. Anpassungen erforderlich machen. 2 Da es sich um den ersten Sachstandsbericht handelt, erfolgt eine umfangreichere textliche Erläute- rung. Zukünftig wird der Bericht die einzelnen Projektsachstände mit Kurzbeschreibungen und Ter- minplan der avisierten Förderantragsstellungen in Anlage 1 beinhalten. Die im Vergleich zum Be- schluss des ISEK zu verzeichnenden Änderungen und Anpassungen werden maßnahmenbezogen dargestellt. Der Anlage 2 ist der Umsetzungsstand des Änderungsbeschlusses des ISEK (Vorlagennr. 1061/2018) zu entnehmen. Abb.: Neufestlegung des Gebiets der "Sozialen Stadt" gem. § 171e BauGB, vom 24.10.2018 (Datum der amtlichen Bekanntmachung) 2. Wesentliche V eränderungen Zeitliche Einordnung Durch die Vielfalt ineinander greifender Maßnahmen ist die Einbindung verschiedener Fachbereiche innerhalb der V erwaltung sicherzustellen. Zudem sollen die Anregungen aus der Porzer Bürgerschaft bei der Konzeption und Umsetzung der Maßnahmen angemessen berücksichtigt werden. Hierzu wurde der Beirat Porz Mitte eigens für eine kontinuierliche Begleitung und politische Vorberatung der Bezirksvertretung im Jahr 2017 gegründet und stellt durch die enge Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort eine wertvolle Unterstützung im Projektverlauf dar. Die Förderanträge können mit V orliegen der Leistungsphase 3 (HOAI) jeweils zum Stichtag 30.09. eines Jahres der Bezirksregierung vorgelegt werden. Dem geht eine intensive Konzeptions- und Planungsphase mit umfangreicher Vorbereitung und Abstimmung in den unterschiedlichen Fachdienststellen voraus. In der Gesamtschau führt dies zu einer Anpassung der ursprünglich geplanten Zeitachse des ISEK Porz Mitte, die eine V erschiebung um zwei Jahre darstellt. Die Umsetzung der Mehrzahl der geplanten Maßnahmen wird nach aktuellem Stand in den Jahren 2021/2022 starten und überwiegend bis Ende 2025 abgeschlossen sein. 3 Die Förderantragstellung für die Mehrzahl der geplanten Maßnahmen wird in den Jahren 2021 und 2022 für die Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2022 und 2023 erfolgen. Gebietsfestlegung Auf Anregung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) erfolgt derzeit seitens der Stadt Köln eine Überprüfung der Programmfestlegung als „Soziales Stadt-Gebiet“. Es wird die Möglichkeit einer Änderung des Förderzugangs auf Grundlage des Programms „Stadtumbau West“ in Betracht gezogen, der sich aus der überwiegenden Anzahl an städtebaulichen Maßnahmen ergeben könnte. Laufende Prüfung des Änderungsbeschlusses zum ISEK Der Rat folgte mit dem umfangreichen Änderungsbeschluss zum ISEK Porz Mitte vom 27.09.2018 (Vorlagen-Nr. 1061/2018) den Empfehlungen des Beirates Porz Mitte und der Bezirksvertretung Porz. Der Tenor des Änderungsbeschlusses lautete, dass die Verwaltung um Prüfung gebeten wird, ob und welche zusätzlichen Maßnahmen, überwiegend mit sozial-integrativem Ansatz, innerhalb der mehrjährigen Projektumsetzung realisiert werden können. Der Beschluss wurde vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik an die Fachämter weitergegeben, mit dem Auftrag der verwaltungsinternen Prüfung zur Umsetzbarkeit, ggfs. unter Betrachtung alternativer Fördermöglichkeiten. Zur Stärkung des integrierten Ansatzes wird geklärt, ob und welche zusätzlichen Maßnahmen mit sozial-integrativem Ansatz realisiert werden können. Dabei gilt es mögliche Synergien zu nutzen und gleichzeitig die Einbindung in bestehende Angebote sicherzustellen. Der Inhalt und das Ergebnis dieser Prüfung des Änderungsbeschlusses sind der Anlage 2 zu entnehmen. Änderungen im beschlossenen Maßnahmenpaket Die geplante Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses (im Folgenden DSH; Maßnahme 4.04 des ISEKs) soll die Freistellung der Kirche und die Durchlässigkeit zwischen den Geschäftsbereichen der Innenstadt ermöglichen. Der Erwerb des DSH von der Katholischen Kirchengemeinde wurde Ende November 2018 vollzogen. Die Kirchengemeinde verbleibt jedoch bis zur Fertigstellung des neuen Hauses 3 („Haus der Kirche“) in den Räumlichkeiten des DSH. Ein Umzug ist frühestens ab dem Jahr 2022 vorgesehen. Es bestehen weitere Mietverhältnisse bis maximal 2027. Die Niederlegung erfolgt unmittelbar nach Aufgabe der aktuellen Nutzung (spätestens 2027/28). Eine Förderantragstellung für die Kosten des Ankaufs und der Niederlegung des DSH wird nach Eigentumsübergang auf die Stadt Köln (spätestens 2027/28) erfolgen. Für das ISEK Porz Mitte stehen gemäß Ratsbeschluss insgesamt 20,9 Mio. € zur V erfügung. Aktuell zeichnet sich bei der Maßnahme 1.02 „Umgestaltung Hauptstraße“ eine Kostenerhöhung ab. Sonstige wesentliche Änderungen sind derzeit nicht erkennbar. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das ISEK den konzeptionellen Rahmen für die Entwicklung von Porz Mitte bildet. Aufgrund der fortschreitenden Planungen sind seit Ratsbeschluss Änderungen im ISEK vorgenommen worden und Weitere zu erwarten. Das Ziel des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte - durch ein integriertes Maßnahmenprogramm einen spürbaren Beitrag zur Quartiersentwicklung und zur V erbesserung der Lebensbedingungen für die in den Programmgebieten lebenden Menschen zu leisten - wird auch bei laufenden Anpassungen sichergestellt. 4 3. Bezug zu Betrauungsakt der moderne stadt: Erschaffung „NEUE MITTE PORZ“ Eine Initialzündung für die weitere Entwicklung von Porz Mitte bilden bereits jetzt der Abriss der Her- tie-Immobilie und die Neubebauung des Friedrich-Ebert-Platzes. Nach Erwerb des ehemaligen Hertie-Kaufhauses durch die Stadt Köln im Jahr 2014 fasste der Rat der Stadt Köln auf Grundlage einer von moderne stadt GmbH durchgeführten Machbarkeitsstudie (JSWD Architekten GmbH & Co. KG) und unter Berücksichtigung des Bürgervotums 2015 den Be- schluss, die Bestandsbebauung abzureißen und den öffentlichen Raum durch die Errichtung von drei Baukörpern neu zu gliedern. Im Rahmen eines Betrauungsaktes beauftragte die Stadt Köln die mo- derne stadt GmbH 2016 mit der Umsetzung des Projektes. Das Vorhaben „Neue Mitte Porz“ wurde durch den 2018 vom Rat beschlossenen Bebauungsplan 74393/04 „Revitalisierung Innenstadt Köln- Porz“ planungsrechtlich gesichert. Abriss des leerstehenden Hertie-Warenkaufhauses / Neubebauung Friedrich-Ebert-Platz Die Vorarbeiten zum Abriss des leerstehenden Hertie-Warenkaufhauses begannen im November 2017. Der eigentliche Abriss erfolgte ab März 2018. Die derzeitige Planung sieht folgenden Zeitplan für die Fertigstellung der Häuser 1-3 vor: Für Haus 1 mitsamt dem Verteilerbauwerk für die Tiefgaragenzufahrten, welches von moderne stadt gemeinsam mit JSWD Architekten realisiert wird, wurde im Frühjahr 2018 der Bauantrag ein- gereicht. Nach Beginn der Baumaßnahmen in der ersten Hälfte des Jahres 2019 wird mit einer Bauzeit von circa 26 Monaten gerechnet. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2021 geplant. Das Haus 2 wird durch Sahle Wohnen, Greven errichtet. Auf der Grundlage des Siegerentwurfes von Molestina Architekten wurde die Planung gemeinsam weiterentwickelt und ein Bauantrag Mitte 2019 gestellt. Der Baubeginn erfolgt in Absprache mit den beteiligten Projektpartnern. Es ist von einer Bauzeit von circa 24 Monaten auszugehen. Für Haus 3 wird die Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft gemeinsam mit dem Kölner Architekturbüro Kaspar Kraemer den Bauantrag bis voraussichtlich Ende 2019 vorbereiten. Es wird erwartet, dass die Bauarbeiten ebenfalls circa 24 Monate andauern werden. Die öffentlichen Flächen (Modul 3) werden sukzessive mit der baulichen Umsetzung des Projektes hergestellt. Die abschließende Fertigstellung der Platzgestaltung soll mit Realisierung der drei Bau- körper erfolgen. 4. Fortschreibung des ISEKs für neue Maßnahmen Nach Erhalt des Ergebnisses des freiraumplanerischen Wettbewerbs konnte die Konkretisierung der seinerzeit bei Erstellung des ISEK nur grob gefassten Planung für die Maßnahme 1.01 „Rheinboule- vard Porz“ erfolgen. Es wurde deutlich, dass die im Wettbewerbsresultat angeführten Maßnahmen einen größeren räumlichen Rahmen und Umfang für das Porzer Rheinufer vorsehen. Aus diesem Grund ist vorgesehen, das ISEK um die Maßnahme 1.03 „Stärkung Ost-West-Achsen für Fuß- und Radverkehr - Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rathausumfeldes“ zu ergänzen und die erforderliche Fortschreibung den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Die neue Maßnahme 1.03 ist in Anlage 1 dargestellt.
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3907/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.12.2019
- Erstellt
- 11.11.2019 09:44