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3907/2019

Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Porz Mitte hier: Mitteilung zum aktuellen Sachstand zur Projektumsetzung

Mitteilung Ausschuss 17.12.2019

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Nächste Beratung: Beirat Porz Mitte, Sitzung am 27.02.2020, TOP 5.1

Anlage 2 Sachstandsbericht Porz Mitte-Änderungsbeschluss

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Anlage 1 Sachstandsbericht Porz Mitte-Sachstände Maßnahmen_neu

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Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 Sachstandsbericht Porz Mitte-Änderungsbeschluss

12445 Zeichen

ANLAGE 2
Stand:
11.11.2019
Thema Einschätzung 
zur Umsetzung Sachstand (Sep. 2019)
1. Keine Wohnblockrandbebauung an der Friedrichstraße/  Phillip-Reis-Straße, 
Arbeitstitel: Glashüttenstraße. Fläche soll für öffentliche Einrichtungen/ 
Handel/Gewerbe/Erholung/Sport und Freizeit vorgehalten werden.
1
Der ursprünglich geplante Bebauungsplan, welcher eine 
Wohnblockrandbebauung an der Friedrichstraße/Philipp-Reis-Str. vorsah, 
ist vom Stadtentwicklungsausschuss am 15.09.2016 zurückgewiesen 
worden.
2. zügiger Neubau der GGS Hauptstraße als Bildungslandschaft 
mit Carl-Stamitz-Musikschule an jetzigem Standort 1
3. Verlagerung des Berufskollegs 10 nach Deutz innerhalb von  5 Jahren; 
andernfalls Suche nach Ersatzstandort (z.B. Dielektra). 
Frei werdende Fläche ist für Handel und Wohnen vorzuhalten. 1
4. Berücksichtigung von Anteilen der Rheinischen Musikschule 
und des Fördervereins im Falle eines Neubaus der Carl-Stamitz-Musikschule 1
5. Aufnahme von Porzity in 1 Gigabit-Förderung und Programm zum Breitbandausbau. 
Stadteigene Unternehmen, die in diesem Bereich arbeiten, sollen im Rahmen des ISEK Leit- 
und  Entwicklungsfunktion wahrnehmen.
Aufnahme des Konzeptes zur Digitalen Innenstadt in ISEK
2
Ein Breitbandausbau kann nicht über die Städtebauförderung im Rahmen 
des ISEKs gefördert werden.
Es erfolgte jedoch die Einigung im Beirat, dass Digitalisierung bei der 
Umsetzung des ISEKs in angemessener Weise betrachtet wird. Das 
Projekt kann sich inhaltlich und finanziell in der Maßnahme 4.06 
"Innenstadtmanagement inkl. einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds" 
wiederfinden. Zudem soll eine Berücksichtigung im Rahmen der 
Ausschreibung des Quartiersmanagers erfolgen.
6. verstärkte Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben zur Erleichterung der Umstände 
benachteiligter Menschen;  auch seniorengerechte Aspekte
2
Neben der städtebaulichen Aufwertung von Porz Mitte bildet die 
Aktivierung und Einbindung der Bewohnerschaft vor Ort ein wichtiges Ziel. 
Aus diesem Grund sind flankierende Maßnahmen (z. B. 
"Quartiersmanagement") vorgesehen. Zudem prüft die Verwaltung laufend 
die Förder- und Umsetzungsmöglichkeiten sozial-integrativer Maßnahmen. 
Forderung nach einer verstärkten Beachtung seniorengerechter Aspekte 
wird Verwaltung bereits gerecht. Themen wie Barrierefreiheit, 
Wohnraumschaffung für Senioren (Mehrgenerationen-Wohnen), 
Pflegeeinrichtungen etc. werden bei jeglichen städt. Maßnahmen bereits 
konsequent beachtet und können im Rahmen der 
Beteiligungsveranstaltungen eingebracht werden.
Vom Amt für Soziales, Arbeit und Senioren wurde die Projektgruppe 
"Zukunft der Pflege" eingerichtet. Ein Schwerpunkt des Projektes ist die 
Schaffung von zusätzlichen Plätzen in der stationären Dauerpflege.
Anmeldung einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum städtischen Haushalt in Höhe von 
2 Mio. € für die im ISEK nachrichtlich aufgenommenen Maßnahmen:
2
Die Umsetzung der Maßnahmen ist nicht im Rahmen der 
Städtebauförderung möglich. Fördermöglichkeiten weiterer sozial-
präventiver Maßnahmen, insb. der ursprünglich im ISEK seitens der 
Fachämter vorgesehenen Maßnahmen (z. B. Porzer Talente), werden 
fortlaufend geprüft. Zusätzliche Mittel müssten von der Politik beschlossen 
werden, unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage.
 - „sozial-integrative Maßnahmen Glashütte“ (S. 69)  
Erweiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote  für Jugendliche ohne Strukturen 
oder aus schwierigen Elternhäuser, generationenübergreifende und interkulturelle  Angebote, 
Veranstaltung sozial, präventiver und integrativer Kultur
2
Zur Ausweitung der stadtweiten Gemeinwesenarbeit sind aktuell 500.000 
€ im Veränderungsnachweis zum städtischen Haushalt eingestellt. Der 
Fachbereich befindet sich in der finalen Bearbeitung der Ausweisung des 
Förderprogramms. Eine Gebietsauswahl erfolgte anhand eines 
kleinräumigen Monitorings. 
Eine gesicherte Aussage zur Zugehörigkeit der Siedlung an der 
Glashüttenstraße zu den fünf Fördergebieten, die von einer Zusetzung 
einer Sozialarbeiter-Stelle profitieren kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch 
nicht möglich. Ein Ratsbeschluss hierzu wird bis Jahresende 2019 
erwartet.
8.  - Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94)  
Die Förderung sozial benachteiligter junger Menschen soll über Anträge an das 
Citymanagement und deren Beschluss  über die Bezirksvertretung Porz verteilt und begleitet 
werden. 2
Die Umsetzung der Maßnahme ist nicht im Rahmen der 
Städtebauförderung möglich. Fördermöglichkeiten weiterer sozial-
präventiver Maßnahmen, insb. der ursprünglich im ISEK seitens der 
Fachämter vorgesehenen Maßnahmen (z. B. Porzer Talente), werden 
fortlaufend geprüft.
9.  - Maßnahme Aufbau einer „Mobilitäts- und Servicestation“ (S. 60)
2
Das Vorhaben wurde im Ideenteil des Freiraumwettbewerbs zur 
Überprüfung gestellt. Der Siegerentwurf sieht eine Mobil- und 
Servicestation im Bereich des denkmalgeschützten Kiosks und des 
ehemaligen Busbahnhofs an der Mühlenstraße/Bahnhofstraße vor. Die 
Umsetzung der Maßnahme ist nicht im Rahmen der Städtebauförderung 
möglich. Fördermöglichkeiten weiterer sozial-präventiver Maßnahmen, 
insb. der ursprünglich im ISEK seitens der Fachämter vorgesehenen 
Maßnahmen, werden fortlaufend geprüft.
10. Maßnahme „Umgestaltung der Hauptstraße“ (S. 57): 
Ein Fußgängerleitsystem soll ausgearbeitet werden, damit eventuelle Fußgänger- 
ampelanlagen entfallen können, z.B. Haupt-/Bahnhofstraße. Notwendige Fußgängerampeln 
sollen auf Druck reagieren. Die Fußgängerzone soll vollumfänglich für den Radverkehr 
freigegeben werden. Geprüft werden soll, ob der Fußgängerüberweg Karl-/Hauptstraße 
möglichst nach Norden verlegt werden kann, damit der Linksabbiegerverkehr aus der 
Karlstraße besser abfließen kann. 
1
Es bestehen keine Bedenken gegen die vollumfängliche Öffnung der 
Fußgängerzone für den Radverkehr. Eine Öffnung der Fußgängerzone 
könnte also bereits jetzt umgesetzt werden. Die Verlegung der 
Fußgängerfurt am Knoten Hauptstr./Karlstr. nach Norden wird im Rahmen 
der Maßnahme Umgestaltung der Hauptstr. berücksichtigt.
Der gesamte Bereich des Schulareals wird bei der geplanten 
Machbarkeitsstudie betrachtet: Grundlage hierfür ist eine Analyse der 
bestehenden Nutzungen und der damit einhergehenden baurechtlichen 
Fragestellungen. Für eine geordnete Entwicklung des Areals ist eine 
städtebauliche Konzeption zu entwickeln, die die Spezialbedarfe der 
Nutzungen Grundschule, Musikschule und Wohnen sowie den geplanten 
Umzug des Berufskollegs 10 nach Deutz auf Grundlage eines 
Bauphasenmodells umsetzt.
ISEK Porz Mitte - Prüfaufträge aus geändertem Ratsbeschluss vom 27.09.2018
(Session-Vorlage: 1061/2018)
7.

Thema Einschätzung 
zur Umsetzung Sachstand (Sep. 2019)
11. Maßnahme „Grünfläche an der Glashütte“ (S. 66): 
Die konkreten Maßnahmen sollen ergänzt werden um die Prüfung eines Wasserspielplatzes 
und einer Halfpipe für Skateborder 1
Die Anregung wird von der Verwaltung aufgenommen und bei der 
Projektumsetzung geprüft.
12. Maßnahme „Haus-, Hof- und Fassadenprogramm“ (S. 72): 
Der Kölner Haus und Grundbesitzerverein in Porz sollte als Zielgruppe mit aufgenommen 
werden
1
Die Anregung wird von der Verwaltung aufgenommen und bei der 
Projektumsetzung berücksichtigt werden. Das Haus-, Hof- und 
Fassadenprogramm wird seitens der Verwaltung beworben. Eine 
Kooperation mit „Haus und Grund“ ist eine geeignete Maßnahme hierfür, z. 
B. in Form von Veröffentlichungen in der Mitgliederzeitschrift, Infotermine.
13. Maßnahme „Quartiersmanagement“ (S. 74): 
Als Büroräume für das Quartiersmanagement könnte der unter Denkmalschutz stehende alte 
Busbahnhof-Pavillon in Erwägung gezogen werden 2
Die Anregung wird von der Verwaltung aufgenommen und bei der 
Projektumsetzung geprüft.
14. Maßnahme „Landschaftsplanerische Wettbewerb für die Innenstadt von Köln-Porz“ (S.80)-
Egänzungen der Aufgabenstellung:
- eine neue öffentliche Toilettenanlage für Porz-Mitte, 
- Entree neuer und alter Busbahnhof muss attraktiver werden, 
- neue, einheitliche Stadtmöbel, 
- Symmetrie in der Fußgängerzone, 
- Spielelemente für Kinder in den Fußgängerzonen,
- Pflanzung von Bäumen
- Verbreiterung der Brücke über Hauptstraße, mind. durch Entfernen der Pflanzbeete
2
Die Maßnahmen wurden in die Aufgabenstellung des 
Freiraumwettbewerbs integriert und von den Wettbewerbsteilnehmern in 
den Entwürfen umgesetzt. Die weitere Planung/Umsetzung erfolgt anhand 
des Siegerentwurfs
15. Maßnahme „Innenstadtmanagement“ (S. 87): 
Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt durch die 
Bezirksvertretung Porz 
3
Die Bezirksvertretung Porz wird über Beschlüsse (Bedarfsfeststellung, 
Planung und Baubeschluss) beteiligt. Das ISEK bildet den Rahmen für die 
Gesamtkonzeption, auf deren Grundlage die Förderanträge gestellt 
werden. Eine vorherige Beschlussfassung für den Förderantrag durch die 
Bezirksvertretung ist nicht üblich und widerspricht dem geübten Geschäft 
der Verwaltung.
16. Bereitstellung eines zusätzlichen Budgets in Höhe von 21 Mio. €: 
Mit Blick auf die besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für ein problembehaftetes 
Planungsgebiet wie Porz-Mitte sollen sozial-integrative Maßnahmen sowie die ursprünglich 
durch NRW-URBAN erarbeiteten sozialen Maßnahmen wieder in das ISEK aufgenommen und 
über andere Fördertöpfe oder gegebenenfalls durch die Stadt finanziert werden. 
Dazu sollen wie bei Mülheim 2020 auch für Porz ca. 21 Mio. € bereitgestellt werden.
2
17. Berücksichtigung baulicher Projekte: 
Darüber hinaus sollen auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung finden, die nicht durch 
Mittel aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt werden. Auch dafür sind bei Bedarf 
andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu prüfen oder Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.
2
18. Außengastronomie am Rheinboulevard Porz: 
Fest installierte außengastronomische Angebote sollen am Rheinboulevard Porz realisiert 
werden, da eine mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht ausreicht.  Ergänzend zum 
Beschluss des Beirats ist dabei auch zu prüfen, ob die Räume im Erdgeschoss des 
Bezirksrathauses einschl. der Räume der Fraktionen für ein solches Angebot genutzt 
werden können.  Für die wegfallenden Räume ist gleichzeitig Ersatz einzuplanen.  Die 
Verwaltung wird gebeten, weitere, ggfs. leer stehende Räumlichkeiten im Umfeld des 
Rathauses und am Rheinufer in Porz-Mitte zwischen Rathausstraße und Bennauer Straße, die 
sich für Gastronomie eignen gezielt einzubeziehen und für Gastronomie zu aktivieren.
2
Die Umsetzung der Maßnahme ist nicht im Rahmen der 
Städtebauförderung möglich. Alternative Fördermöglichkeiten, insb. der 
ursprünglich im ISEK seitens der Fachämter vorgesehenen Maßnahmen, 
werden fortlaufend geprüft. Die "Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung 
des Rheinboulevards Porz" ist als Maßnahme 1.01. im ISEK verankert. Als 
grundlegendes Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligungen und damit 
festgelegtes Hauptziel der Maßnahme sind die stadtgestalterische und 
freiraumplanerische Aufwertung sowie Verbesserung der 
Aufenthaltsqualität zu benennen, die im laufenden Prozess berücksichtigt 
werden.
Das Bürgeramt Porz befindet sich im Austausch mit den 
Gastronomiebetrieben in unmittelbarem Umfeld des Rheinboulevard Porz. 
Durch die erfolgreiche Neueröffnung des Hauses Knott in direkter 
Nachbarschaft, der Ausweitung des Angebotes des "Gecko" im 
rückwärigen Teil des Rathauses und die vorgesehene Ausweitung des 
Kantinenbetriebs (Ausschreibung für Personal läuft), ist eine Dringlichkeit 
hier nicht mehr gegeben. Die Räumlichkeiten des Rathauses an der 
Rheinlage werden für die politischen Fraktionen und die Meldehalle Porz 
benötigt.
Legende "Einschätzung zur Umsetzung"
1= Umsetzung möglich oder kein Handlungsbedarf
2= Prüfung wird erfolgen
3= Umsetzung nicht möglich
Zur Stärkung des integrierten Ansatzes wird geklärt, ob und welche 
zusätzlichen Maßnahmen mit sozial-integrativem Ansatz realisiert werden 
können. Dabei gilt es mögliche Synergien zu nutzen und gleichzeitig die 
Einbildung in bestehende Angebote sicherzustellen. 
Die Umsetzung der Maßnahmen ist nicht im Rahmen der 
Städtebauförderung möglich. Fördermöglichkeiten weiterer sozial-
präventiver Maßnahmen, insb. der ursprünglich im ISEK seitens der 
Fachämter vorgesehenen Maßnahmen (z. B. Porzer Talente), werden 
fortlaufend geprüft. Zusätzliche Mittel müssten von der Politik beschlossen 
werden, unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage.

Anlage 1 Sachstandsbericht Porz Mitte-Sachstände Maßnahmen_neu

16768 Zeichen

Stand: 26.11.2019 ANLAGE 1 
Beginn * Ende Beginn * Ende 
1.01 Aufwertung sowie Neu- und 
Umgestaltung des Rheinboulevards 
Porz 
Stadtgestalterische und freiraumplanerische 
Aufwertung des Porzer Rheinboulevards und 
Verbesserung der Aufenthaltsqualität; 
Trennung Rad- und Fußwege, um das 
Miteinander von Fußgängern und Radfahrern 
zu stärken; 
Steigerung der Wegeverbindung ins Zentrum 
und des Sicherheitsgefühls durch ein 
attraktives Beleuchtungskonzept 
In den regelmäßigen Arbeitsgruppensitzungen mit den  beteiligten Fachämtern und der 
Wasserstraßenverwaltung konnte nach Erhalt des Erge bnisses des landschaftsplanerischen 
Wettbewerbs die erste Konkretisierung der Planung e rfolgen. 
Die zeitliche Planung und Kostenkalkulation wurde d ementsprechend konkretisiert. Im 
Ergebnis wurde deutlich, dass die im Wettbewerbserg ebnis angeführten Maßnahmen für das 
Porzer Rheinufer die ursprüngliche Planung überstei gen. Aus diesem Grund wurde die 
Maßnahme aufgeteilt und das ISEK soll um die neue Maßnahme 1.03 ergänzt werden. Die 
formale politische Beteiligung zur erforderlichen F ortschreibung des ISEKs wird im 
Projektverlauf zu gegebener Zeit erfolgen. 
• ursprüngliche Maßnahme 1.01 "unterer Rheinuferbereich bis zur 
Böschungsoberkante" 
Attraktivierung und Umgestaltung gemäß Wettbewerbse rgebnis, überwiegend im Grünbereich; 
zudem Fuß- und Radwegetrennung, Erneuerung Geländer  und Treppenabgänge. 
Die Bedarfsprüfung zur Beauftragung der Durchführun g des öffentlichen VgV-Verfahrens liegt 
beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen vor; aktuell folgt die Angebotseinholung, mit 
dem Ziel einer zeitnahen Auswahl eines geeigneten e xternen Landschaftsarchitekten. 
2018 2023 2019 2024 3.901.000 € 3.901.000 € STEP 2022 
•  neue Maßnahme 1.03 "Stärkung Ost-West-Achsen für Fuß- und Radverkehr - 
Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rathausumfeldes" 
Im Zuge einer Fortschreibung des ISEKs soll eine St ärkung der zentralen Ost-West-Achsen 
gemäß Wettbewerbsergebnis durch eine neue Maßnahme 1.03 definiert werden: 
> Ost-West-Verbindung 1: Friedrich-Ebert-Platz/„Neue Mitte Porz“ - Fußgängerbrücke über 
Hauptstraße - Alfred-Moritz-Platz - Rheinuferpromen ade 
> Ost-West-Verbindung 2: Karlstraße - Wendehammer a n Rathausstraße - Parkplatz - 
hinterer Bereich des Bezirksrathauses - Rheinuferpr omenade 
Attraktivierung und Umgestaltung gemäß Wettbewerbse rgebnis: 
offene Platz- und Wegegestaltung, einheitliche Pfla sterung, Stufenanlage zum Alfred-Moritz- 
Platz, „Rathauspark“ etc. 
1.02 Umgestaltung der Hauptstraße 
(von Steinstraße bis Poststraße) 
Verträgliche Gestaltung der Konflikte zwischen 
Wohnen, Einkaufen und Durchgangsverkehr 
sowie den verschiedenen Verkehrsteilnehmern 
unter stadtgestalterischen und funktionalen 
Ansprüchen; Änderung des Straßenprofils, 
Optimierung der Stellplatzordnung, bessere und 
ausreichende Geh- und Querungsmöglichkeiten 
für Fußgänger, Baumpflanzungen im 
Straßenraum zur Berücksichtigung der 
stadtgestalterischen Ansprüche, Ordnung des 
ruhenden Verkehrs durch zusätzliche 
Baumscheiben, Schutzstreifen für Radfahrer, 
bessere Durchlässigkeit zum Rheinboulevard 
Aufgrund von erheblichen Personalengpässen beim Fac hamt konnte die interne 
Überarbeitung der aus 2011 vorliegenden Planung zur  Umgestaltung der Hauptstraße von 
Steinstraße bis Poststraße erst im Herbst 2019 wied eraufgenommen werden. Dabei hat sich 
gezeigt, dass entgegen der ursprünglich vorgesehene n und im ISEK beschriebenen 
Verfahrensweise die Planungsleistung nunmehr im Rah men einer EU-weitern Ausschreibung 
extern vergeben werden muss. Dies hat für den Projektverlauf erneut eine erhebliche 
Verzögerung zufolge. 
Die Planung für das Teilstück zwischen Bahnhofstraß e und Karlstraße (die Nebenanlagen 
ausgenommen) wurde bereits abgeschlossen, um die Anfahrbarkeit der Tiefgarage unterhalb 
des Friedrich-Ebert-Platzes nach dem Umbau sicherzu stellen. 
2017 2022 2020 2025 3.870.000 € 4.500.000 € STEP 2022 
2.01 städtebauliche Machbarkeitsstudie 
Schulareal (inkl. Modellbau) 
Entwicklung einer variantenorientierten 
Gesamtplanung für das Schulareal im Maßstab 
1:500 als Areal mit gemischten Nutzungen 
(Bildung, Kultur); 
Erweiterung der Grundschule auf 4 Züge und 
Einbezug der Carl-Stamitz-Musikschule; 
Berücksichtigung der Spezialbedarfe der 
Nutzungen Grundschule und Musikschule 
sowie dem geplanten Umzug des Berufskollegs 
10 nach Deutz auf Grundlage eines 
Bauphasenmodells 
Die Verlagerung des Berufskollegs 10 (Porz-Mitte) a uf den Campus Deutz kann 
voraussichtlich nicht vor 2026 erfolgen. 
Im Zuge der Planungen zum Neubau der GGS Hauptstraße wurde mit Ratsbeschluss vom 
26.09.2019 die politische Entscheidung zur Errichtu ng der Zwischenlösung in Form von 
Stahlmodulbauten zur Auslagerung der Klassen eingeh olt. Bis zum neuen Schuljahr 
2020/2021 soll eine 4-zügige Ersatzschule inklusive  neuer Toiletten errichtet werden. Die 
Interimsschule besteht aus zwei zweigeschossigen Ge bäuden und soll voraussichtlich zehn 
Jahre stehen. 
Die Federführung zur Durchführung der Machbarkeitss tudie für das Schulareal liegt 
grundsätzlich beim Stadtplanungsamt; das Amt für Stadtentwicklung und Statistik wird hierbei 
unterstützend mitwirken. Aktuell wird die Frage der  Förderfähigkeit der Machbarkeitsstudie 
geklärt. 
2018 2020 2020 2022 25.000 € 25.000 € STEP 2022 
geplante 
Förderantrag- 
stellung 
Sachstände Einzelmaßnahmen ISEK Porz Mitte (inkl. K osten- und Zeitplanung) 
Session-Vorlage: 1061/2018 
Gesamtkosten brutto Laufzeit 
lt. ISEK aktuell Sachstand lt. ISEK aktuell 
Mn.-Nr. 
im ISEK Kurzbeschreibung der Maßnahme Maßnahme 
1

Beginn * Ende Beginn * Ende 
geplante 
Förderantrag- 
stellung 
Gesamtkosten brutto Laufzeit 
lt. ISEK aktuell Sachstand lt. ISEK aktuell 
Mn.-Nr. 
im ISEK Kurzbeschreibung der Maßnahme Maßnahme 
3.01 Gestaltung der neu herzustellenden 
öffentlichen Parkanlage inklusive der 
Anlage neuer Spielplatzflächen und 
Aufwertung der bestehenden 
öffentlichen Grünflächen an der 
Glashüttenstraße inklusive Bolzplatz 
Entwicklung und Ausbau des gesamten 
Bereichs von der Gleisanlage der 
Stadtbahntrasse bis zum Rande der Siedlung 
Glashüttenstraße als zusammenhängende 
Grünfläche / Parkanlage; Schaffung von 
qualitativ hochwertigen Aufenthaltsbereichen 
mit Wegeverbindungen; 
Aufenthaltsort für alle Generationen mit bsp. 
Grillstation, Open-Air-Gym-Platz oder 
Bouleplatz zur Steigerung der körperlichen 
Aktivität im Stadtgebiet; Multifunktionsanlage; 
Berücksichtigung der Wünsche und 
Anregungen der Öffentlichkeit über 
Beteiligungsverfahren; Beleuchtungskonzept 
zur Vermeidung von (derzeit bestehenden) 
Angsträumen 
Aufgrund des finanziellen Umfangs der Maßnahme best and die Notwendigkeit eines EU-weit 
durchzuführenden Vergabeverfahrens. Zur Vorbereitun g und Mitwirkung bei der Durchführung 
dieses sog. VgV-Verfahrens wurde ein externes Büro beauftragt, das bereits die Submission 
der eingegangenen Interessenbekundungen der externe n Planungsbüros im Rahmen einer 
Angebotsbeiziehung im September 2019 durchgeführt h at. 
Ziel ist es, bis Dezember 2019 ein Ing.-Büro mit de r Planung der Grünfläche zu beauftragen. 
Das Büro muss die Anforderungen an landschaftsplane rische Aspekte erfüllen, ebenso über 
Referenzen im Bereich Trendsport verfügen sowie ein e vielfältige sportlich orientierte 
Ausrichtung vorweisen können. 
Eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung aller Zielgr uppen, inkl. der Kinder- und 
Jugendbeteiligung ist mit Vorliegen der Vorentwurfs planung für das Frühjahr 2020 
vorgesehen. 
Als Grundlage der Förderantragstellung soll der Pla nungsentwurf mit abgestimmter LPH 3 bis 
Sommer 2021 vorliegen. 
2019 2025 2019 2025 4.000.000 € 4.281.000 € STEP 2022 
3.02 Jugend- und Gemeinschaftszentrum 
Glashütte (bauliche Maßnahme) 
Bauliche Umgestaltung im Außenbereich der 
Jugend- und Gemeinschaftseinrichtung 
Glashüttenstr.; 
Verfüllung Amphitheater, um eine ebene Fläche 
zum Spielen zu schaffen, auf der neue Spiel- 
und Aktionspunkte entstehen können; 
Einbindung des Areals im Rahmen der 
Neugestaltung der geplanten öffentlichen 
Grünflächen 
Die Maßnahme muss noch personalisiert werden. 2019 2020 evtl. 2021 evtl. 2022 90.000 € 90.000 € evtl. S TEP 2022 
4.01 Haus-, Hof-, Fassadenprogramm Unterstützung der Mieter- und 
Eigentümerschaft von Wohnimmobilien und 
gemischt genutzten Immobilien bei 
Verschönerungs- und 
Verbesserungsmaßnahmen an Fassaden und 
Wohngebäuden zur Unterstützung der 
Erneuerung und sozialen Stabilisierung 
(Schwerpunkt kann Glashüttensiedlung bilden) 
Das Haus-, Hof-, Fassadenprogramm als flankierende/ weiche Maßnahme des ISEK Porz Mitte 
kann erst beantragt werden, wenn zeitgleich die Bea ntragung und Durchführung größerer 
baulicher Maßnahmen vorgesehen ist. Die Antragstell ung orientiert sich an dieser Maßgabe 
des Landes. 
2020 2023 2021 2024 250.000 € 250.000 € STEP 2021 
4.02 Quartiersmanagement Quartiersmanagement als zentrale Steuerung 
und Vernetzung der im Rahmen des ISEK 
vorgesehenen Maßnahmen, zentraler 
Ansprechpartner für die Bewohnerschaft und 
die weiteren lokalen Akteure und 
Lotsenfunktion für alle Belange des Programms 
Das Quartiersmanagement als flankierende/weiche Maß nahme des ISEK Porz Mitte kann erst 
beantragt werden, wenn zeitgleich die Beantragung u nd Durchführung größerer baulicher 
Maßnahmen vorgesehen ist. Die Antragstellung orient iert sich an dieser Maßgabe des 
Landes. 
2020 2023 2021 2024 478.000 € 478.000 € STEP 2021 
4.03 Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung 
inkl. bewohnerorientierter 
Verfügungsfonds 
Breit ausgerichtete Öffentlichkeitsbeteiligung 
zur Information und Aktivierung der Menschen 
vor Ort: 
- Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung 
- Jugendforum 
  (Partizipation von Kindern u. Jugendlichen) 
- Bewohnerorientierter Verfügungsfonds 
(„kleinere“ Maßnahmen / Projektideen der 
Bewohner, Akteure, Vereine, 
Gewerbetreibenden mit Bezug zu Porz) 
Eine intensive Einbindung der Bürgerinnen und Bürge r von Porz Mitte in den Planungs- und 
Umsetzungsstand der Einzelmaßnahmen des ISEK erfolgt im Zuge der Umsetzung der 
Einzelmaßnahmen in Form von klassischen, zielgruppe nspezifischen und teilhabeorientierten 
Instrumenten der Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbetei ligungsveranstaltungen und der fachlichen 
Exptertise der Vertreter des Beirates Porz Mitte - bspw. bei der geplanten 
Öffentlichkeitsveranstaltung zur Umgestaltung der G ründfläche an der Glashüttenstr. vorauss. 
im Frühjahr 2020. Auch das bereits bestehende Porze r Jugendforum engagiert sich hier 
verstärkt. 
Der bewohnerorientierter Verfügungsfonds als flanki erende/weiche Maßnahme des ISEK Porz 
Mitte kann erst beantragt werden, wenn zeitgleich d ie Beantragung und Durchführung 
größerer baulicher Maßnahmen vorgesehen ist. Die An tragstellung orientiert sich an dieser 
Maßgabe des Landes. 
2020 2023 2021 2024 507.000 € 507.000 € STEP 2021 
2

Beginn * Ende Beginn * Ende 
geplante 
Förderantrag- 
stellung 
Gesamtkosten brutto Laufzeit 
lt. ISEK aktuell Sachstand lt. ISEK aktuell 
Mn.-Nr. 
im ISEK Kurzbeschreibung der Maßnahme Maßnahme 
MODUL 1: Freiraumplanerischer Wettbewerb Im Frühjahr  2019 wurde von der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit moderne stadt der 
freiraumplanerische Wettbewerb für die Innenstadt v on Köln-Porz durchgeführt und bildet als 
vorbereitende Maßnahme mit der erfolgten Erarbeitun g eines Gesamtkonzeptes zur 
Neugestaltung und Aufwertung der städtischen Fläche n im Wettbewerbsgebiet die 
wegweisende Grundlage für die weitere Entwicklung d es Bezirkszentrums. Das Preisgericht 
kürte aus den neun zum Wettbewerb zugelassenen Land schaftsarchitekturbüros (sieben 
Büros haben Arbeiten eingereicht) als ersten Preist räger die Landschaftsarchitekten club L94 
aus Köln, denen eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Raum zugeschrieben wird, die 
in einer detailreichen Arbeit mündet und insgesamt als realisierbar eingestuft wird. Eine 
Information der Politik ist erfolgt; die Entwürfe w urden im Rahmen einer Finissage im August 
2019 im Porzer Rathaus ausgestellt. 
Eine Beantragung der Förderung der Wettbewerbskoste n als vorbereitende Maßnahme kann 
gemäß Vorgaben des Ministeriums erst in Verbindung mit einer baulichen Maßnahme 
erfolgen, die sich ebenfalls aus dem Wettbewerbserg ebnis ergibt. 
2018 2018 2018 2019 172.000 € 172.000 € STEP 2022 
MODUL 2: Kosten für Ankauf und Niederlegung 
DSH (Dechant-Scheben-Haus) 
Der Erwerb des Dechant-Scheben-Hauses (DSH) von der Katholischen Kirchengemeinde St. 
Josef durch die Stadt Köln wurde Ende November 2018 vollzogen. Die Kirche verbleibt jedoch 
bis zur Fertigstellung des neuen Hauses 3 („Haus der Kirche“) in den Räumlichkeiten des 
DSH, so dass ein Umzug frühestens ab dem Jahr 2022 erfolgen kann. Es bestehen zudem 
weitere Mietverhältnisse bis maximal 2027, so dass eine belastbare Aussage zu dem 
Zeitpunkt der Niederlegung des DSH derzeit noch nic ht getroffen werden kann. Eine 
Förderantragstellung der Kosten des Ankaufs und der  Niederlegung des Dechant-Scheben- 
Hauses wird daher erst zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs der Flächen von der 
Kirchengemeinde St. Josef an die Stadt Köln erfolge n. 
2018 2021 frühestens 
2023 
2027 3.405.000 € 3.444.375 € derzeit nicht 
absehbar, 
spätestens 2027 
MODUL 3: Realisierungsteil und Gestaltung der 
Freiflächen auf dem Friedrich-Ebert-Platz 
Die Beauftragung des Siegerbüros club L94 erfolgt d urch moderne stadt in enger Abstimmung 
mit der Stadt Köln. Die öffentlichen Flächen auf de m Friedrich-Ebert-Platz werden sukzessive 
mit der baulichen Umsetzung der Hochbauten hergeste llt. Ziel ist der zeitlgleiche Abschluss 
der Platzgestaltung und der drei Baukörper. 
Die benannten Kosten aus dem Ratsbeschluss des ISEKs beinhalten die Herstellung der 
gesamten städtischen Fläche inklusive der im Betrau ungsakt übertragenen Flächen. Die 
Verzahnung der unterschiedlichen Bauabläufe ist ans pruchsvoll und wird weiterhin geprüft. 
2019 2021 evtl.  2020 2021 2.606.000 € 1.306.000 € evtl. STEP 2021 
4.05 Ideen- und Realisierungswettbewerb 
„Lichtkonzept Porzer Brücken“ 
(Unterführungen) in Köln-Porz 
Verbesserung des Raumes und der 
Wegeverbindung in das Zentrum durch ein 
attraktives Beleuchtungskonzept; Inszenierung 
der Brücken durch Licht oder andere künstliche 
Effekte, Aufwertung der Tunnel- und 
Brückenräume sowie Beseitigung der 
Angsträume 
Aus personellen Gründen kann der Fokus aktuell nur auf der Umgestaltung des Friedrich- 
Ebert-Platzes liegen. Eine Aufnahme der Planungen d urch die Fachbereiche der Stadtplanung 
und des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau wird vorauss. nicht vor 2021 erfolgen 
können. 
2020 2024 2021 2025 430.000 € 430.000 € STEP 2023 
4.06 Innenstadtmanagement für Porz, 
Prüfung der Gründung einer Immobilien- 
und Standortgemeinschaft und 
einzelhandelsorientierter 
Verfügungsfonds für gestalterische 
Maßnahmen im Geschäftszentrum 
Erhöhung der Wahrnehmbarkeit des Porzer 
Geschäftszentrums und Verbesserung der 
Präsenz der Gewerbetreibenden vor Ort und in 
den Medien; Steigerung der Attraktivität des 
Porzer Bezirkszentrums 
Die flankierende/weiche Maßnahme des ISEK Porz Mitte kann erst beantragt werden, wenn 
zeitgleich die Beantragung und Durchführung größere r baulicher Maßnahmen vorgesehen ist. 
Die Antragstellung orientiert sich an dieser Maßgab e des Landes. 
2020 2023 2021 2024 640.000 € 640.000 € STEP 2022 
4.07 Rad- und Fußwegekonzept Stärkung des Radverkehrs im gesamten 
Untersuchungsgebiet Porz Mitte zur Schaffung 
eines sicheren, störungsfreien und zügigen 
Radfahrens auf verkehrsberuhigten, 
ampelärmeren Nebenstraßen; Sicherstellung 
notwendiger Netzschlüsse mittels Radspuren 
oder Radwegen; Prüfung aller Einbahnstraßen 
auf Möglichkeit der Öffnung für den 
gegenläufigen Radverkehr 
Der Fachbereich stimmt aktuell ab, ob die Maßnahme im Zuge der bezirklichen 
Radverkehrskonzepte abgedeckt werden kann. In diese m Falle erfolgt die Umsetzung 
außerhalb der Umsetzung des ISEKs Porz Mitte. 
2020 2022 2021 2023 462.000 € 462.000 € STEP 2023 
4.08 Prozessbegleitende Evaluation Laufende Bewertung des gesamten 
Maßnahmenpaketes; Erhalt von 
Handlungsempfehlungen zur frühzeitigen 
Einleitung geeigneter Anpassungen 
Die Evaluation als flankierende/weiche Maßnahme des  ISEK Porz Mitte kann erst beantragt 
werden, wenn zeitgleich die Beantragung und Durchfü hrung größerer baulicher Maßnahmen 
vorgesehen ist. Die Antragstellung orientiert sich an dieser Maßgabe des Landes. 
2020 2023 2021 2024 90.000 € 90.000 € STEP 2021 
20.926.000 € 20.576.375 €
* Beginn = Start LPH 1-3 (bei baul. Projekten) bzw. Verfahrensstart (bei Sonst.)
   Ende = Abschluss der Maßnahme
Freiraumplanerischer Wettbewerb für 
die Innenstadt von Köln-Porz mit 
Realisierungsteil Friedrich-Ebert-Platz 
4.04 
Summen brutto: 
3

Mitteilung Ausschuss

10366 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/152 
152/1 
Vorlagen-Nummer  17.12.2019 
 3907/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 16.01.2020 
Ausschuss Soziales und Senioren 16.01.2020 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.01.2020 
Verkehrsausschuss 21.01.2020 
Ausschuss für Umwelt und Grün 23.01.2020 
Jugendhilfeausschuss 28.01.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2020 
Finanzausschuss 03.02.2020 
Beirat Porz Mitte 27.02.2020 
 
Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Porz Mitte  
hier: Mitteilung zum aktuellen Sachstand zur Projektumsetzung 
1. Hintergrund  
 
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte wurde in der Sitzung des Rates am 
27.09.2018 (Vorlagen-Nr. 1061/2018) geändert beschlossen und dient als Grundlage zur Beantra-
gung von Städtebaufördermitteln im Programm „Soziales Stadtgebiet“ für den Gesamtraum Porz-
Mitte. 
 
Insgesamt 13 Einzelmaßnahmen aus den Handlungsfeldern „Einkaufen und Arbeiten“, „Bevölkerung, 
Wohnen“, „Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur“ sowie „Grün- und Freiflächen, Umwelt“ und „Ver-
kehr“ werden in einem Zeitraum von etwa fünf Jahren umgesetzt, mit dem Ziel, eine nachhaltige funk-
tionale Stabilisierung, Revitalisierung und Entwicklung des Bezirkszentrums als Einkaufs-, Arbeits- 
und Wohnstandort zu erlangen. 
 
Zur Stärkung des Bezirkszentrums und der angrenzenden Verflechtungsräume stehen sowohl die 
sozialräumlichen als auch die städtebaulichen Aspekte im Mittelpunkt des Handelns.  
 
Der Sachstandsbericht informiert über den Stand der Umsetzung des Maßnahmenprogramms. Dane-
ben wird dargestellt, welche Faktoren und Rahmenbedingungen die Programmumsetzung beeinflus-
sen und ggfs. Anpassungen erforderlich machen.

2 
 
Da es sich um den ersten Sachstandsbericht handelt, erfolgt eine umfangreichere textliche Erläute-
rung. Zukünftig wird der Bericht die einzelnen Projektsachstände mit Kurzbeschreibungen und Ter-
minplan der avisierten Förderantragsstellungen in Anlage 1 beinhalten. Die im Vergleich zum Be-
schluss des ISEK zu verzeichnenden Änderungen und Anpassungen werden maßnahmenbezogen 
dargestellt.  
 
Der Anlage 2 ist der Umsetzungsstand des Änderungsbeschlusses des ISEK (Vorlagennr. 
1061/2018) zu entnehmen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb.: Neufestlegung des Gebiets der "Sozialen Stadt" gem. § 171e BauGB, vom 24.10.2018  
(Datum der amtlichen Bekanntmachung)  
 
2. Wesentliche V eränderungen 
 
Zeitliche Einordnung 
Durch die Vielfalt ineinander greifender Maßnahmen ist die Einbindung verschiedener Fachbereiche 
innerhalb der V erwaltung sicherzustellen. Zudem sollen die Anregungen aus der Porzer Bürgerschaft 
bei der Konzeption und Umsetzung der Maßnahmen angemessen berücksichtigt werden. Hierzu 
wurde der Beirat Porz Mitte eigens für eine kontinuierliche Begleitung und politische Vorberatung der 
Bezirksvertretung im Jahr 2017 gegründet und stellt durch die enge Zusammenarbeit mit den 
Akteuren vor Ort eine wertvolle Unterstützung im Projektverlauf dar.  
 
Die Förderanträge können mit V orliegen der Leistungsphase 3 (HOAI) jeweils zum Stichtag 30.09. 
eines Jahres der Bezirksregierung vorgelegt werden. Dem geht eine intensive Konzeptions- und 
Planungsphase mit umfangreicher Vorbereitung und Abstimmung in den unterschiedlichen 
Fachdienststellen voraus. In der Gesamtschau führt dies zu einer Anpassung der ursprünglich 
geplanten Zeitachse des ISEK Porz Mitte, die eine V erschiebung um zwei Jahre darstellt. 
 
Die Umsetzung der Mehrzahl der geplanten Maßnahmen wird nach aktuellem Stand in den Jahren 
2021/2022 starten und überwiegend bis Ende 2025 abgeschlossen sein.

3 
 
Die Förderantragstellung für die Mehrzahl der geplanten Maßnahmen wird in den Jahren 2021 und 
2022 für die Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2022 und 2023 erfolgen. 
 
Gebietsfestlegung 
Auf Anregung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes 
Nordrhein-Westfalen (MHKBG) erfolgt derzeit seitens der Stadt Köln eine Überprüfung der 
Programmfestlegung als „Soziales Stadt-Gebiet“. Es wird die Möglichkeit einer Änderung des 
Förderzugangs auf Grundlage des Programms „Stadtumbau West“ in Betracht gezogen, der sich aus 
der überwiegenden Anzahl an städtebaulichen Maßnahmen ergeben könnte. 
 
Laufende Prüfung des Änderungsbeschlusses zum ISEK 
Der Rat folgte mit dem umfangreichen Änderungsbeschluss zum ISEK Porz Mitte vom 27.09.2018 
(Vorlagen-Nr. 1061/2018) den Empfehlungen des Beirates Porz Mitte und der Bezirksvertretung Porz. 
Der Tenor des Änderungsbeschlusses lautete, dass die Verwaltung um Prüfung gebeten wird, ob und 
welche zusätzlichen Maßnahmen, überwiegend mit sozial-integrativem Ansatz, innerhalb der 
mehrjährigen Projektumsetzung realisiert werden können. Der Beschluss wurde vom Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik an die Fachämter weitergegeben, mit dem Auftrag der 
verwaltungsinternen Prüfung zur Umsetzbarkeit, ggfs. unter Betrachtung alternativer 
Fördermöglichkeiten. Zur Stärkung des integrierten Ansatzes wird geklärt, ob und welche 
zusätzlichen Maßnahmen mit sozial-integrativem Ansatz realisiert werden können. Dabei gilt es 
mögliche Synergien zu nutzen und gleichzeitig die Einbindung in bestehende Angebote 
sicherzustellen. 
 
Der Inhalt und das Ergebnis dieser Prüfung des Änderungsbeschlusses sind der Anlage 2 zu 
entnehmen.  
 
Änderungen im beschlossenen Maßnahmenpaket 
Die geplante Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses (im Folgenden DSH; Maßnahme 4.04 des 
ISEKs) soll die Freistellung der Kirche und die Durchlässigkeit zwischen den Geschäftsbereichen der 
Innenstadt ermöglichen. Der Erwerb des DSH von der Katholischen Kirchengemeinde wurde Ende 
November 2018 vollzogen. Die Kirchengemeinde verbleibt jedoch bis zur Fertigstellung des neuen 
Hauses 3 („Haus der Kirche“) in den Räumlichkeiten des DSH. Ein Umzug ist frühestens ab dem Jahr 
2022 vorgesehen. Es bestehen weitere Mietverhältnisse bis maximal 2027. Die Niederlegung erfolgt 
unmittelbar nach Aufgabe der aktuellen Nutzung (spätestens 2027/28). Eine Förderantragstellung für 
die Kosten des Ankaufs und der Niederlegung des DSH wird nach Eigentumsübergang auf die Stadt 
Köln (spätestens 2027/28) erfolgen. 
 
Für das ISEK Porz Mitte stehen gemäß Ratsbeschluss insgesamt 20,9 Mio. € zur V erfügung. Aktuell 
zeichnet sich bei der Maßnahme 1.02 „Umgestaltung Hauptstraße“ eine Kostenerhöhung ab. 
Sonstige wesentliche Änderungen sind derzeit nicht erkennbar. 
 
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das ISEK den konzeptionellen Rahmen für die 
Entwicklung von Porz Mitte bildet. Aufgrund der fortschreitenden Planungen sind seit Ratsbeschluss 
Änderungen im ISEK vorgenommen worden und Weitere zu erwarten. Das Ziel des Integrierten 
Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte - durch ein integriertes Maßnahmenprogramm einen 
spürbaren Beitrag zur Quartiersentwicklung und zur V erbesserung der Lebensbedingungen für die in 
den Programmgebieten lebenden Menschen zu leisten - wird auch bei laufenden Anpassungen 
sichergestellt.

4 
 
 
3. Bezug zu Betrauungsakt der moderne stadt: Erschaffung „NEUE MITTE PORZ“ 
 
Eine Initialzündung für die weitere Entwicklung von Porz Mitte bilden bereits jetzt der Abriss der Her-
tie-Immobilie und die Neubebauung des Friedrich-Ebert-Platzes.  
 
Nach Erwerb des ehemaligen Hertie-Kaufhauses durch die Stadt Köln im Jahr 2014 fasste der Rat 
der Stadt Köln auf Grundlage einer von moderne stadt GmbH durchgeführten Machbarkeitsstudie 
(JSWD Architekten GmbH & Co. KG) und unter Berücksichtigung des Bürgervotums 2015 den Be-
schluss, die Bestandsbebauung abzureißen und den öffentlichen Raum durch die Errichtung von drei 
Baukörpern neu zu gliedern. Im Rahmen eines Betrauungsaktes beauftragte die Stadt Köln die mo-
derne stadt GmbH 2016 mit der Umsetzung des Projektes. Das Vorhaben „Neue Mitte Porz“ wurde 
durch den 2018 vom Rat beschlossenen Bebauungsplan 74393/04 „Revitalisierung Innenstadt Köln-
Porz“ planungsrechtlich gesichert. 
 
Abriss des leerstehenden Hertie-Warenkaufhauses / Neubebauung Friedrich-Ebert-Platz 
Die Vorarbeiten zum Abriss des leerstehenden Hertie-Warenkaufhauses begannen im November 
2017. Der eigentliche Abriss erfolgte ab März 2018.  
 
Die derzeitige Planung sieht folgenden Zeitplan für die Fertigstellung der Häuser 1-3 vor: 
 
 Für Haus 1 mitsamt dem Verteilerbauwerk für die Tiefgaragenzufahrten, welches von moderne 
stadt gemeinsam mit JSWD Architekten realisiert wird, wurde im Frühjahr 2018 der Bauantrag ein-
gereicht. Nach Beginn der Baumaßnahmen in der ersten Hälfte des Jahres 2019 wird mit einer 
Bauzeit von circa 26 Monaten gerechnet. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2021 geplant. 
 Das Haus 2 wird durch Sahle Wohnen, Greven errichtet. Auf der Grundlage des Siegerentwurfes 
von Molestina Architekten wurde die Planung gemeinsam weiterentwickelt und ein Bauantrag Mitte 
2019 gestellt. Der Baubeginn erfolgt in Absprache mit den beteiligten Projektpartnern. Es ist von 
einer Bauzeit von circa 24 Monaten auszugehen. 
 Für Haus 3 wird die Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft gemeinsam mit dem Kölner 
Architekturbüro Kaspar Kraemer den Bauantrag bis voraussichtlich Ende 2019 vorbereiten. Es wird 
erwartet, dass die Bauarbeiten ebenfalls circa 24 Monate andauern werden. 
Die öffentlichen Flächen (Modul 3) werden sukzessive mit der baulichen Umsetzung des Projektes 
hergestellt. Die abschließende Fertigstellung der Platzgestaltung soll mit Realisierung der drei Bau-
körper erfolgen. 
 
4. Fortschreibung des ISEKs für neue Maßnahmen 
Nach Erhalt des Ergebnisses des freiraumplanerischen Wettbewerbs konnte die Konkretisierung der 
seinerzeit bei Erstellung des ISEK nur grob gefassten Planung für die Maßnahme 1.01 „Rheinboule-
vard Porz“ erfolgen. Es wurde deutlich, dass die im Wettbewerbsresultat angeführten Maßnahmen 
einen größeren räumlichen Rahmen und Umfang für das Porzer Rheinufer vorsehen. Aus diesem 
Grund ist vorgesehen, das ISEK um die Maßnahme 1.03 „Stärkung Ost-West-Achsen für Fuß- und 
Radverkehr - Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rathausumfeldes“ zu ergänzen und die 
erforderliche Fortschreibung den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Die neue 
Maßnahme 1.03 ist in Anlage 1 dargestellt.

Beratungsverlauf (10)

16.01.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 15.10 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
16.01.2020 Wirtschaftsausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.01.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.01.2020 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.01.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.01.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.01.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.02.2020 Finanzausschuss
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.02.2020 Beirat Porz Mitte
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3907/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.12.2019
Erstellt
11.11.2019 09:44