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2576/2023

Kölner Verhütungsmittelfonds

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.11.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2023, TOP 10.13

Beschlussvorlage Rat

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Anlage Auszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 16.11.2023

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Beschlussvorlage Rat

6273 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 2576/2023 
Freigabedatum 
13.11.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kölner Verhütungsmittelfonds  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beschließt die Fortführung des Verhütungsmittelfonds in Köln ab dem 01.01.2024 
in der Zuständigkeit des Gesundheitsamtes. 
 
2. Der Kreis der berechtigten Frauen orientiert sich an der Einkommensgrenze, die der Bund 
für die Vergabe von Mutter-Kind-Stiftungsgeldern festgelegt hat. 
 
3. Die Mittel in Höhe von 100.000 € werden überplanmäßig aus dem Teilergebnisplan des 
Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0502, Teilplanzeile 16 in 
den Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 – Gesundheits-
dienste, Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen verlagert. 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 
Gesundheitsausschuss 21.11.2023 
Jugendhilfeausschuss 28.11.2023 
Finanzausschuss 04.12.2023 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 04.12.2023 
Rat 07.12.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    100.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Seit 2013 gibt es den Verhütungsmittelfonds in Köln. Der Verhütungsmittelfonds steht aufgrund 
der Anbindung beim Jobcenter Köln aktuell nur den Menschen in Köln zur Verfügung, die Leis-
tungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten. Es handelt sich hierbei bisher um eine 
freiwillige Aufgabe. Finanziert wird der Verhütungsmittelfonds durch einen Betrag von 100.000 
€ aus den kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II, die das Dezernat Sozia-
les, Gesundheit und Wohnen dem Jobcenter zur Verfügung stellt.  
 
Durch das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW mit Stand vom 
06.10.2023  sind gesundheitliche Vorsorgeleistungen für die Bürger*innen gemäß § 2 Abs. 1 
ÖGDG als pflichtige Aufgaben des öffentlichen G esundheitsdienstes definiert. Insbesondere 
hat der Öffentliche Gesundheitsdienst das unterschiedliche gesundheitliche Verhalten, die un-
terschiedlichen Lebenslagen, die unterschiedlichen Gesundheitsrisiken und Krankheitsver-
läufe, kulturelle Hintergründe sowie die unterschiedliche Versorgungssituation von Frauen und 
Männern zu berücksichtigen. Die inhaltlich im Gesetzestext aufgeführten Maßnahmen zur Ge-
sundheitsförderung, Prävention und Gesundheitsschutz sind nicht abschließend genannt, so 
dass die Kommune über Art und Umfang dieser Aufgaben entscheiden kann.

3 
Die derzeitige Vorgehensweise der Finanzierung durch das Jobcenter und der fachlichen Um-
setzung sowie der Koordination der beteiligten Beratungsstellen durch das Gesundheitsamt 
führt immer wieder zu Problemen mit der Abrechnung. Hinzu kommt, dass die Leistung nicht in 
die Fördersystematik des Jobcenters einzuordnen ist und damit der Weg über das Jobcenter 
nur zusätzliche personelle Ressourcen verbraucht. Im Sinne einer Prozessoptimierung und ei-
ner Verschlankung ist eine Umstellung des Verfahrens sinnvoll, zumal auch beim Gesundheits-
amt die fachliche Expertise für den zielführenden Einsatz des Verhütungsmittelfonds liegt. 
Gleichzeitig soll auch der Kreis der berechtigten Frauen erweitert werden, damit auch  sozial 
schwache Frauen, die keine Leistungen nach dem SGB II beziehen, profitieren. So soll sich 
zukünftig die Mittelvergabe an der Einkommensgrenze orientieren, die der Bund für die Vergabe 
von Mutter-Kind-Stiftungsgeldern festgelegt hat. 
 
Hierunter fallen z.B.:  
 Wohngeldempfängerinnen 
 BAföG Empfängerinnen 
 Frauen, die im Besitz des Köln-Passes sind. 
 
Gleichzeitig wird der Personenkreis so erweitert, dass bereits Frauen im Alter ab 18 Jahren 
die Leistungen in Anspruch nehmen können. 
Die Fortführung des Verhütungsmittelfonds inklusive der notwendigen Finanzmittel soll daher 
ab dem 01.01.2024 beim Gesundheitsamt angesiedelt und optimiert werden. 
 
Finanzierung 
Die Mittel für den Verhütungsmittelfonds in Höhe von 100.000 € sind im Haushaltsplan 
2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Se-
nioren in der Produktgruppe 0502, Kommunale Leistungen nach dem SGB II, in Teilplanzeile 
16, sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagt. Durch die neue Zuständigkeit ab dem 
01.01.2024 durch das Gesundheitsamt werden die Mittel überplanmäßig im Teilergebnisplan 
des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste in Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen in Höhe von 100.000 € bereitgestellt. 
Das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstel-
lungsprozesses 2025 ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, 
ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Um die Fortführung des Verhütungsmittelfonds inklusive der notwendigen Finanzmittel ab dem 
01.01.2024 beim Gesundheitsamt anzusiedeln und zu optimieren, müssen die Finanzmittel zum 
Beginn des Jahres 2024 zur Verfügung stehen Eine Beschlussfassung im nächsten Sitzungs-
lauf käme hierfür zu spät und kann daher nicht abgewartet werden, so dass zwingend in der 
letzten Ratssitzung in diesem Jahr am 07.12.2023 eine Entscheidung getroffen werden muss. 
Daher wird die Vorlage dem Gesundheitsausschuss und dem Ausschuss für Soziales, Senio-
rinnen und Senioren verfristet vorgelegt. 
Eine frühere Beschlussfassung war nicht möglich, da im Hinblick auf die Finanzierung noch 
Abstimmungs- und Klärungsbedarf bestand.

Anlage Auszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 16.11.2023

1480 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren 
Herr Krämer 
Telefon: (0221) 221-27467 
Fax:  (0221) 221-27447 
E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt -
koeln.de 
Datum: 20.11.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung des Ausschusses für 
Soziales, Seniorinnen und Senioren  vom 16.11.2023  
öffentlich 
5.8 Kölner Verhütungsmittelfonds 
2576/2023 
 
Beschluss zur Erweiterung der Beratungsfolge: 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt die Beratungsfolge 
der Vorlage um den Jugendhilfeausschuss und den Gleichstellungsauschuss zu er-
weitern. 
Beschluss in der Sache:  
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren empfiehlt dem Rat wie folgt zu 
beschließen: 
 
1. Der Rat  beschließt die Fortführung des Verhütungsmittelfonds in Köln ab dem 
01.01.2024 in der Zuständigkeit des Gesundheitsamtes. 
 
2. Der Kreis der berechtigten Frauen orientiert sich an der Einkommensgrenze, die 
der Bund für die Vergabe von Mutter-Kind-Stiftungsgeldern festgelegt hat.  
 
3. Die Mittel in Höhe von 100.000 € werden überplanmäßig aus dem Teilergebnis-
plan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0502, Teil-
planzeile 16 in den Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 
0701 – Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen verlagert. 
 
Abstimmungsergebnis Erweiterung der Beratungsfolge: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Abstimmung in der Sache: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (6)

16.11.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
21.11.2023 Gesundheitsausschuss
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
28.11.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 10.18 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 3.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2023 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2576/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.11.2023
Erstellt
11.08.2023 07:52