2576/2023
Kölner Verhütungsmittelfonds
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 2576/2023 Freigabedatum 13.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kölner Verhütungsmittelfonds Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt die Fortführung des Verhütungsmittelfonds in Köln ab dem 01.01.2024 in der Zuständigkeit des Gesundheitsamtes. 2. Der Kreis der berechtigten Frauen orientiert sich an der Einkommensgrenze, die der Bund für die Vergabe von Mutter-Kind-Stiftungsgeldern festgelegt hat. 3. Die Mittel in Höhe von 100.000 € werden überplanmäßig aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0502, Teilplanzeile 16 in den Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 – Gesundheits- dienste, Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen verlagert. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 Gesundheitsausschuss 21.11.2023 Jugendhilfeausschuss 28.11.2023 Finanzausschuss 04.12.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 04.12.2023 Rat 07.12.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 100.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Seit 2013 gibt es den Verhütungsmittelfonds in Köln. Der Verhütungsmittelfonds steht aufgrund der Anbindung beim Jobcenter Köln aktuell nur den Menschen in Köln zur Verfügung, die Leis- tungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten. Es handelt sich hierbei bisher um eine freiwillige Aufgabe. Finanziert wird der Verhütungsmittelfonds durch einen Betrag von 100.000 € aus den kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II, die das Dezernat Sozia- les, Gesundheit und Wohnen dem Jobcenter zur Verfügung stellt. Durch das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW mit Stand vom 06.10.2023 sind gesundheitliche Vorsorgeleistungen für die Bürger*innen gemäß § 2 Abs. 1 ÖGDG als pflichtige Aufgaben des öffentlichen G esundheitsdienstes definiert. Insbesondere hat der Öffentliche Gesundheitsdienst das unterschiedliche gesundheitliche Verhalten, die un- terschiedlichen Lebenslagen, die unterschiedlichen Gesundheitsrisiken und Krankheitsver- läufe, kulturelle Hintergründe sowie die unterschiedliche Versorgungssituation von Frauen und Männern zu berücksichtigen. Die inhaltlich im Gesetzestext aufgeführten Maßnahmen zur Ge- sundheitsförderung, Prävention und Gesundheitsschutz sind nicht abschließend genannt, so dass die Kommune über Art und Umfang dieser Aufgaben entscheiden kann. 3 Die derzeitige Vorgehensweise der Finanzierung durch das Jobcenter und der fachlichen Um- setzung sowie der Koordination der beteiligten Beratungsstellen durch das Gesundheitsamt führt immer wieder zu Problemen mit der Abrechnung. Hinzu kommt, dass die Leistung nicht in die Fördersystematik des Jobcenters einzuordnen ist und damit der Weg über das Jobcenter nur zusätzliche personelle Ressourcen verbraucht. Im Sinne einer Prozessoptimierung und ei- ner Verschlankung ist eine Umstellung des Verfahrens sinnvoll, zumal auch beim Gesundheits- amt die fachliche Expertise für den zielführenden Einsatz des Verhütungsmittelfonds liegt. Gleichzeitig soll auch der Kreis der berechtigten Frauen erweitert werden, damit auch sozial schwache Frauen, die keine Leistungen nach dem SGB II beziehen, profitieren. So soll sich zukünftig die Mittelvergabe an der Einkommensgrenze orientieren, die der Bund für die Vergabe von Mutter-Kind-Stiftungsgeldern festgelegt hat. Hierunter fallen z.B.: Wohngeldempfängerinnen BAföG Empfängerinnen Frauen, die im Besitz des Köln-Passes sind. Gleichzeitig wird der Personenkreis so erweitert, dass bereits Frauen im Alter ab 18 Jahren die Leistungen in Anspruch nehmen können. Die Fortführung des Verhütungsmittelfonds inklusive der notwendigen Finanzmittel soll daher ab dem 01.01.2024 beim Gesundheitsamt angesiedelt und optimiert werden. Finanzierung Die Mittel für den Verhütungsmittelfonds in Höhe von 100.000 € sind im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Se- nioren in der Produktgruppe 0502, Kommunale Leistungen nach dem SGB II, in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagt. Durch die neue Zuständigkeit ab dem 01.01.2024 durch das Gesundheitsamt werden die Mittel überplanmäßig im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen in Höhe von 100.000 € bereitgestellt. Das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstel- lungsprozesses 2025 ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Begründung der Dringlichkeit Um die Fortführung des Verhütungsmittelfonds inklusive der notwendigen Finanzmittel ab dem 01.01.2024 beim Gesundheitsamt anzusiedeln und zu optimieren, müssen die Finanzmittel zum Beginn des Jahres 2024 zur Verfügung stehen Eine Beschlussfassung im nächsten Sitzungs- lauf käme hierfür zu spät und kann daher nicht abgewartet werden, so dass zwingend in der letzten Ratssitzung in diesem Jahr am 07.12.2023 eine Entscheidung getroffen werden muss. Daher wird die Vorlage dem Gesundheitsausschuss und dem Ausschuss für Soziales, Senio- rinnen und Senioren verfristet vorgelegt. Eine frühere Beschlussfassung war nicht möglich, da im Hinblick auf die Finanzierung noch Abstimmungs- und Klärungsbedarf bestand.
Anlage Auszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 16.11.2023
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Geschäftsführung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax: (0221) 221-27447 E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt - koeln.de Datum: 20.11.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 16.11.2023 öffentlich 5.8 Kölner Verhütungsmittelfonds 2576/2023 Beschluss zur Erweiterung der Beratungsfolge: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt die Beratungsfolge der Vorlage um den Jugendhilfeausschuss und den Gleichstellungsauschuss zu er- weitern. Beschluss in der Sache: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beschließt die Fortführung des Verhütungsmittelfonds in Köln ab dem 01.01.2024 in der Zuständigkeit des Gesundheitsamtes. 2. Der Kreis der berechtigten Frauen orientiert sich an der Einkommensgrenze, die der Bund für die Vergabe von Mutter-Kind-Stiftungsgeldern festgelegt hat. 3. Die Mittel in Höhe von 100.000 € werden überplanmäßig aus dem Teilergebnis- plan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0502, Teil- planzeile 16 in den Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 – Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen verlagert. Abstimmungsergebnis Erweiterung der Beratungsfolge: Einstimmig zugestimmt. Abstimmung in der Sache: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2576/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.11.2023
- Erstellt
- 11.08.2023 07:52