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AN/2691/2021

Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag zu TOP 3.1.1 Vorlage 2635/2021 - Masterplan Parken

Gem. Änderungsantrag (Klima) 14.12.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2021

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Klima)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Klima)

4163 Zeichen

Fraktion Die Linke. im Rat der Stadt Köln  
RM Nicolin Gabrysch (Klima Freunde) im Rat der Stadt Köln 
 
 
 
An die Vorsitzende 
des Rates 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.12.2021 
 
AN/2691/2021 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.12.2021 
 
Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag zu TOP 3.1.1 Vorlage 2635/2021 - Masterplan 
Parken 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellende Fraktion und das antragstellende Ratsmitglied Gabrysch bitten Sie, fol-
genden Änderungs- bzw. Zusatzantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ra-
tes zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
 
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt. 
 
1) Der Satz „Anwohner*innen sollen innerhalb eines limitierten Kontingents Besu-
cher*innen einloggen/einbuchen und von der Parkraumbewirtschaftung befreien kön-
nen“ wird gestrichen. 
2) Der Teil-Satz „sowie in den ersten 15 Minuten kostenfrei sind“ wird gestrichen. 
3) Der Satz „Sollten dadurch große Teile aller Parkplätze entfallen, ist stattdessen ein län-
gerfristiges barrierefreies Konzept vorzulegen“ wird ersetzt durch: „Sollten dadurch gro-
ße Teile aller Parkplätze entfallen, kann nach dem Wegfall zudem ein längerfristiges 
barrierefreies Konzept für die Straße erstellt werden.“ 
4) Bei der Erarbeitung des „Masterplan Parken" sind weitergehende Beschlüsse der Be-
zirksvertretungen berücksichtigen, z.B. der Beschluss der BV Innenstadt „Parkfreie Zone 
Innenstadt" (AN/1402/2016 und AN/1669/2016). 
5) Im Abschnitt Ordnungsrechtliche Anpassungen wird der Satz 
„Insbesondere soll das Parken auf Gehwegen mit einem Verbleib von weniger als 1,80 
Meter restliche Gehwegbreite grundsätzlich mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet 
werden." ersetzt durch: „Parken auf dem Bürgersteig ist rechtswidrig, sofern es nicht ex-
plizit durch Beschilderung gestattet ist, und wird unterbunden."

- 2 - 
 
 
 
Begründung: 
 
Wir begrüßen den Masterplan Parken und sehen darin großes Potential für die Verkehrs-
wende und die damit verbundenene Aufwertung der Lebensqualität dieser Stadt. Einige As-
pekte aber laufen eben diesem Ziel zuwider. 
  
zu 1) Es gibt weder einen vernünftigen Grund für noch einen positiven Effekt durch diese 
Regelung. Sie läuft dem Ziel, den MIV innerhalb der Stadt deutlich zu reduzieren, zuwider, 
da sie einen zusätzlichen Anreiz schafft, mit dem Auto in die Stadt zu fahren. Wer städtisch 
wohnt, kann und sollte mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV besucht werden. Zudem gibt es ein 
hohes Potential, dass diese Regelung missbraucht wird, um das kostenpflichtige Parken im 
öffentlichen Raum zu umgehen. 
  
Zu 2) Auch für diese Regelung gibt es weder einen vernünftigen Grund noch hat sie einen 
positiven Effekt. Die schon als „Brötchentaste“ bekannte und viel kritisierte Regelung schafft 
Anreize, für kurze Erledigungen in der Stadt das Auto zu nehmen und erhöht damit den 
Parksuchverkehr/das Verkehrsaufkommen insgesamt. Sie erhöht somit auch völlig unnötig 
den Parkdruck. 
Beide Regelungen verkomplizieren das gesamte Konzept und führen gleichzeitig zu einem 
Wegfall wertvoller Einnahmen für die Stadt. Dadurch stellen sie eine indirekte Subventionie-
rung des MIV dar, da sie weiterhin wertvollen öffentlichen Raum kostenfrei für das Parken 
zur Verfügung stellen. Dieses Geld muss stattdessen in die Absenkung der Ticketpreise der 
KVB investiert werden. 
  
Zu 3) Die Regelung führt zu Aufschub statt zu schneller Umsetzung der Barrierefreiheit. Die-
se wiederum ist ein Menschenrecht und muss schnellstmöglich überall in der Stadt herge-
stellt werden, um echte Teilhabe zu ermöglichen. Es darf nicht sein, dass erst dann Park-
plätze wegfallen, wenn für jede dieser Straßen ein längerfristiges Konzept erstellt wurde. 
Deshalb kann dieses nur eine zusätzliche Möglichkeit sein, von der die schnellstmögliche 
Herstellung der Barrierefreiheit durch 2 Meter Gehwegbreite unangetastet bleibt. Zudem ist 
diese Regelung viel zu unkonkret formuliert. 
 
gez. Michael Weisenstein    Nicolin Gabrysch 
Linke-Fraktionsgeschäftsführer   RM (KLIMA FREUNDE)

Beratungsverlauf (1)

14.12.2021 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2691/2021
Typ
Gem. Änderungsantrag (Klima)
Datum
14.12.2021
Erstellt
14.12.2021 10:05