Bildung eines Schulverbundes der GGS Schule am Rosenhügel als Hauptstandort mit der GGS Schillerschule als Teilstandort gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW
Beschlussvorlage 10/0363 vom 29.06.2010
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Dokumente
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anlage 1
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10/0363
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Beratungsverlauf
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Termin unbekannt
Sitzung
TOP 18, beschließend.
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