SEBD/037/2025/1
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2026-2037 / 8. Fortschreibung - Beschluss -
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Anlage 1 Zusammenfassende Erläuterung zum Abwasserbeseitigungskonzept 2026-2037
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SEBD/037/2025 Anlage 1 Das Abwasserbeseitigungskonzept des Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Düsseldorf 2026-2037, 8. Fortschreibung Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) enthält die entwässerungstechnischen Planungen und Baumaßnahmen einschließlich der Abwasserbehandlung für das Düsseldorfer Stadtgebiet. Die 8. Fortschreibung des ABK der Landeshauptstadt Düsseldorf ist vom Stadtentwässerungsbetrieb (SEBD) entsprechend § 47 des Landeswassergesetzes des Landes NRW und der aktuellen Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von ABKs aufgestellt worden. Der Betrachtungszeitraum umfasst die Jahre 2026 bis 2037 mit Ausblick auf die nachfolgenden Jahre 2038 ff. Ein integrierter Bestandteil des ABK ist das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK). Stadtentwicklung Die Entwässerung als wesentlicher Bestandteil der Erschließung stellt eine grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung des Städtebaus dar. Daher ist auch das ABK als Grundvoraussetzung für zukünftige Entwicklungsmaßnahmen anzusehen und unter dieser Maßgabe zu werten. Neue Bebauungsplangebiete sind ohne die entwässerungstechnische Infrastruktur nicht zu realisieren, die Infras truktur ist im ABK nachvollziehbar zu belegen. Niederschlagswasserbeseitigungskonzept Der SEBD stellt sich der enormen Herausforderung der Klimafolgenanpassung. Niederschlagswasser wird hier als Ressource für die klimaoptimierte Stadt verstanden und ist entsprechend den aktuellen technischen und rechtlichen Anforderungen nachhaltig zu sichern und zu nutzen. Dabei spielt auch die Stärkung des Überflutungsschutzes und Minimierung der Auswirkungen bei Starkregenereignissen eine entscheidende Rolle. Maßnahmen im Abwasserbeseitigungskonzept – geplante Investitionen Die vorliegende 8. Fortschreibung des ABK umfasst in den Blöcken 1 bis 7 des Wirtschaftsplans 2026 insgesamt 196 Maßnahmen (einschließlich sechs Sammelpositionen) mit einem Gesamtausgabevolumen im Betrachtungszeitraum 2026 bis 2031 in Höhe von circa 540 Mio. €. Die Genauigkeit der Kostenermittlungen ist insbesondere von der Planungstiefe der einzelnen Maßnahmen abhängig. Bei der Beurteilung der zu erwartenden Kosten sind auch eventuelle Genehmigungsauflagen oder die konjunkturelle Entwicklung der Baumarktpreise einzubeziehen. Für den unbestimmten Zeitraum (2032 bis 2037) werden Maßnahmen mit einem Volumen von 331 Mio. € vorbereitet, hier sind große Einzelprojekte wie die Sanierung des Hauptsammlers-Mitte und der Ausbau des Klärwerkes Düsseldorf -Süd (4. Reinigungsstufe) zu nennen. Die größte Einzelmaßnahme in der Fortschreibung des ABK ist der bereits begonnene Ausbau des Klärwerkes Düsseldorf-Nord mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 118 Mio. € und rund zehn Jahren Bauzeit im laufenden Betrieb. Durch verschärfte Stickstoffablaufwerte ist in Abstimmung mit der Bezirksregierung der Ausbau des Klärwerkes auf einen Stickstoffablaufwert von 13 mg/l erforderlich. SEBD/037/2025 Anlage 1 Die größte Einzelmaßnahme im Kanalnetz befindet sich mit dem neu zu errichtenden Regenüberlaufbecken „Rheinpark“ im Her zen der Stadt. Die Maßnahme mit einem Investitionsvolumen von voraussichtlich circa 78 Mio. € wird im bestimmten Zeitraum des ABK vorbereitet und begonnen, die Umsetzung findet überwiegend im unbestimmten Zeitraum statt. Weiterhin liegt eine wichtige Aufg abe in der Aufarbeitung der Niederschlagswasser - einleitungen nach dem Stand der Technik. Für 80 % der N iederschlagswasser- einleitungen bzw. 86 % der Gesamtfläche im Trennsystem wurden bereits Behandlungsanlagen errichtet, weitere folgen nach Bekanntgabe de s zukünftigen maßgeblichen Abwassererlasses der Landesregierung. Das im ABK enthaltene NBK erläutert den Umgang mit der Beseitigung des Niederschlagswassers. Ein weiterer Schwerpunkt des ABK liegt in der Umsetzung des vom Rat der Stadt beschlossenen Subst anzerhaltungskonzeptes für den Bereich der Kanalisation. Die dort verankerte Sanierungsstrategie setzt auf ein erhöhtes Investitionsbudget mit einem höheren Anteil an Renovierungsmaßnahmen. Aus Sicht der Entsorgungssicherheit wird der Substanzwert des Netz es bewahrt, das Anlagevermögen erhöht und Netzlängenanteile mit hohen Sanierungsdringlichkeiten minimiert. In den vergangenen Jahren wurde im Rahmen der Erstellung von Generalentwässerungsplänen (GEP) eine umfassende Prüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Kanalisationsnetzes unter Berücksichtigung zukünftiger Stadtentwicklungen durchgeführt. Auf dieser Basis wurden zahlreiche hydraulische Verbesserungen im Netz umgesetzt. Als Grundlage für die Erstellung eines neuen GEP wurde eine umfangreiche M esskampagne im Netz mit dem Ziel der Kalibrierung des Kanalnetzmodells für die hydraulische Nachweisführung des GEP durchgeführt. Die Ergebnisse stellen die Grundlage der derzeit als Sammelpositionen i n Block 4 abgebildeten Maßnahmen für den unbestimmten Zeitraum dar.
Beschlussvorlage
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SEBD/037/2025/1 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2026-2037 / 8. Fortschreibung Fachbereich: 67 - Stadtentwässerungsbetrieb Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Dem Ausschuss für Umwelt-, Klima - und Verbraucherschutz wird am 20.11.2025 das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK), 8. Fortschreibung für den Zeitraum 2026 -2037 zur Kenntnis vorgelegt. Der Betriebsausschuss stimmt am 25.11.2025 dem ABK, 8. Fortschreibung für den Zeitraum 2026-2037 zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gemäß § 7 Absatz 1 der Zuständigkeitsordnung in Verbindung mit der Betriebssatzung des Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Düsseldorf (SEBD) eine vorlagenmäßige Beschlussfa ssung. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt am 01.12.2025 dem ABK, 8. Fortschreibung für den Zeitraum 2026 -2037 zur Vorberatung zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gemäß § 5 Absatz 3 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagenmäßi ge Beschlussfassung. Der Rat der Stadt beschließt am 11.12.2025 das ABK, 8. Fortschreibung für den Zeitraum 2026-2037. Sachdarstellung: Das von den Städten und Gemeinden aufzustellende ABK ist ein gesetzlich festgelegtes Instrument. Gemäß § 47 LWG NW ist das ABK alle sechs Jahre aktualisiert fortzuschreiben und vom Rat der Stadt zu beschließen. Im ABK sind sämtliche abwassertechnischen Maßnahmen, die nach den geltenden Bestimmungen Seite 2 und den aktuellen Erkenntnissen zur ordnungsgemäßen öffentlichen Abwasserbeseitigung erforderlich sind, vollständig aufzuführen und wasserwirtschaftlich angemessenen Realisierungszeiträumen zuzuordnen. Weitere Erläuterungen, insbesondere zu den finanziellen Auswirkungen für den SEBD, ergeben sich aus den Anlagen. Die Vorlage SEBD/037/2025/1 ist erforderlich geworden, da sich die Anlagen nach Kenntnisnahme am 20.11.2025 im Ausschuss für Umwelt -, Klima- und Verbraucherschutz, nach Vorberatung im Betriebsausschuss am 25.11.2025 und Vorberatung im Haupt - und Finanzausschuss am 01.12.2025 aktualisiert haben. Anlagen: Anlage 1 Zusammenfassende Erläuterung zum Abwasserbeseitigungskonzept 2026- 2037 Anlage 2 Abwasserbeseitigungskonzept, 8. Fortschreibung für den Zeitraum 2026- 2037
Anlage 2 Abwasserbeseitigungskonzept, 8. Fortschreibung für den Zeitraum 2026-2037
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Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlagen .......................................................................................... 5 2 Aufbau und Inhalt des Abwasserbeseitigungskonzeptes .............................................. 6 2.1 Planunterlagen .................................................................................................. 6 2.2 Maßnahmenliste ................................................................................................ 6 3 Bilanz zum ABK 2020 für den Zeitraum 2020 bis 2025 ................................................ 9 4 Grundlagen zur Ermittlung der Investitionskosten .................................................... 11 5 Niederschlagswasserbeseitigungskonzept ................................................................ 12 5.1 Strategische Ausrichtung der Niederschlagswasserbewirtschaftung ........................ 12 5.2 Grundlagendaten............................................................................................. 13 5.2.1 Hydrogeologie/Nutzungsrestriktionen .......................................................... 13 5.2.2 Versickerungspotenzialkarte ....................................................................... 14 5.2.3 Gewässerzustand ...................................................................................... 15 5.3 Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept für Bestandsgrundstücke ................. 16 5.4 Niederschlagswasserbewirtschaftung in der Bauleitplanung .................................. 17 5.5 Niederschlagswasserbehandlung und -rückhaltung .............................................. 18 5.5.1 Trennsystem ............................................................................................ 18 5.5.2 Mischsystem ............................................................................................. 20 5.6 Starkregenrisikomanagement ........................................................................... 21 5.6.1 Starkregengefahrenkarte ........................................................................... 21 5.6.2 Kommunale Risikoanalyse .......................................................................... 22 5.6.3 Kommunales Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement ................ 23 6 Erläuterungen zu den einzelnen Blöcken ................................................................. 24 6.1 Block 2 – Nachträgliche abwassertechnische Erschließung .................................... 24 6.1.1 Stand der Abwasserbeseitigung außerhalb kanalisierter Gebiete ...................... 24 6.1.2 Grundstücke im Außenbereich .................................................................... 26 6.1.3 Grundstücke im Innenbereich ..................................................................... 26 6.1.4 Stand der Abwasserbeseitigung auf den Grundstücken ................................... 27 6.2 Block 3 – Kanalsanierung/Substanzerhaltungskonzept ......................................... 28 6.3 Block 4 – Kanalnetzbewirtschaftung/Strukturverbesserung ................................... 32 6.3.1 Der Generalentwässerungsplan ................................................................... 32 6.3.2 Aufstellung und Fortschreibung des Generalentwässerungsplans ..................... 32 6.3.3 Die Messkampagne 2024 ........................................................................... 33 Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 3 6.3.4 Fremdwasser ............................................................................................ 34 6.4 Block 5 – Abwassertechnische Neuerschließung .................................................. 35 6.5 Block 6 – Klärwerke ......................................................................................... 36 6.5.1 Klärwerk Düsseldorf-Nord ......................................................................... 38 6.5.2 Klärwerk Düsseldorf-Süd ............................................................................ 39 6.5.3 Übergreifende Projekte .............................................................................. 40 6.6 Block 7 – Niederschlagswasserbehandlung und -rückhaltung ................................ 42 6.6.1 Maßnahmen im Bereich der Regenwasserkanalisation .................................... 42 6.6.2 Immissionsorientierte Betrachtung der Niederschlagswasserbeseitigung .......... 45 6.6.3 Pillebachkonzept ....................................................................................... 47 6.6.4 Maßnahmen im Bereich der Mischwasserkanalisation ..................................... 47 7 Schlussbemerkung ............................................................................................... 49 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Inspektion eines Hauptsammlers …………………………………………………………………………. 8 Abbildung 2: Ausschnitt aus der Versickerungspotenzialkarte ............................................ 15 Abbildung 3: Übersicht Niederschlagswasserbehandlung im Trennsystem ........................... 19 Abbildung 4: Auszug aus der Starkregengefahrenkarte .................................................... 21 Abbildung 5: Auszug aus der Risikokarte ........................................................................ 22 Abbildung 6: Regelung der Abwasserbeseitigung bzgl. Kleinkläranlagen / abflusslose Gruben / Kanalanschlüsse .................................................................................................... 25 Abbildung 7: Kanalerneuerung mittels bergmännischem Stollenvortrieb ............................. 29 Abbildung 8: Renovierung eines Mauerwerkskanals DN800/1200 mittels Schlauchlining, lichthärtend .......................................................................................................... 30 Abbildung 9: Renovierung (Montageverfahren) ................................................................ 30 Abbildung 10: Renovierung (Mauerwerksverfugung), hier: Ausräumen des alten Fugenmörtels und Verfugen der ausgeräumten Fugen .................................................................... 31 Abbildung 11: Einzugsgebiete der Klärwerke ................................................................... 33 Abbildung 12: Klärwerk Düsseldorf-Nord (links) und Klärwerk Düsseldorf-Süd (rechts) ........ 36 Abbildung 13: Projektübersicht Sanierung der Schlammbehandlung ................................... 40 Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 4 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Gesamtliste aller Maßnahmen gemäß VwV, sortiert nach Baubeginn Anlage 2 Maßnahmenliste nach den Blöcken des Wirtschaftsplans sortiert Anlage 3 Übersichtsdiagramm Investitionssummen Block 1 bis 7, bestimmter Zeitraum Anlage 4 Übersichtsdiagramm Investitionssummen Block 1 bis 10, bestimmter Zeitraum Anlage 5 Übersicht Investitionssummen Block 1 bis 10 Anlage 6 Lageplan Kleinkläranlagen (ohne Maßstab), Seite 51 Planverzeichnis ABK Plan 1 Übersicht Blattschnitt(Maßnahmen im Stadtgebiet) M 1 : 25.000 mit Angaben zu Übernahme- und Übergabestellen sowie Einzugsgebieten ABK Plan 2 Übersichtslageplan Nordwest (Maßnahmen im Stadtgebiet) M 1 : 10.000 mit Angaben zu Einzugsgebieten und Hauptsammlern ABK Plan 3 Übersichtslageplan Nordost (Maßnahmen im Stadtgebiet) M 1 : 10.000 mit Angaben zu Einzugsgebieten und Hauptsammlern ABK Plan 4 Übersichtslageplan Südwest (Maßnahmen im Stadtgebiet) M 1 : 10.000 mit Angaben zu Einzugsgebieten und Hauptsammlern ABK Plan 5 Übersichtslageplan Südost (Maßnahmen im Stadtgebiet) M 1 : 10.000 mit Angaben zu Einzugsgebieten und Hauptsammlern ABK Plan 6 Übersichtsplan Einleitungsstellen, Bestand und Planung, M 1 : 25.000 mit Darstellung der Gewässerläufe, WSZ und ÜSG HQ100 Übersicht Niederschlagswasserbehandlung im Trennsystem, vgl. Abb. 3 auf Seite 19 Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 5 1 Gesetzliche Grundlagen Gemäß § 47 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein -Westfalen (NRW) vom 08. Juli 2016 haben die Gemeinden, die zur Abwasserbeseitigung verpflichtet sind, ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) aufzustellen. Dieses ist der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. Neben dem Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung) sowie der zeitlichen Abfolge, sind auch die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen in einem ABK auszuweisen. Das ABK ist jeweils im Abstand von sechs Jahren fortzuschreiben und erneut vorzulegen. Entsprechend der Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von ABK vom 08.08.2008 legt die Gemeinde das A BK der Oberen Wasserbehörde vor. Eine weitere Ausfertigung erhält die Untere Wasser - behörde. Alle Informationen, die nicht in den Listen oder den Plänen dargestellt werden können, werden in der textlichen Begründung abgehandelt. Einer schriftlichen Genehmigung des Konzeptes durch die Obere Wasserbehörde bedarf es nicht. Das A BK ist grundsätzlich innerhalb einer Frist von sechs Monaten zu prüfen. Wird es nach sechs Mon aten nicht beanstandet, kann d ie Gemeinde davon ausgehen, dass die Obere Wasserbehörde die Realisierung des Konzeptes in dem dafür vorgesehenen zeitlichen Rahmen als ordnungsgemäße Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht ansieht. Die aktuell gültige 7. Fortschreibung des ABK wurde 2019 vom Rat der Stadt beschlossen und umfasst den Betrachtungszeitraum 2020 bis 2031. Die jetzt neu erarbeitete 8. Fortschreibung betrachtet den Zeitraum der 12 Jahre 2026 bis 2037 und wird hiermit als ABK 2026 vorgelegt. Im ABK sind im erst en – sogenannten bestimmten - Zeitraum (202 6 bis 2031) für jede Maßnahme die voraussichtlich jährlich anfallenden Kosten anzugeben. Die Angaben zum Baubeginn sind verbindlich, andernfalls sind in den jährlichen Berichten an die Aufsichtsbehörden die Änderungen mitzuteilen. Im zweiten Zeitraum (2032 bis 2037) sind die Maßnahmen anzugeben, die in diesem Zeitraum begonnen werden sollen. Die Angaben zum voraussichtlichen Baubeginn sind bei den Fortschreibungen des ABK zu überprüfen. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 6 2 Aufbau und Inhalt des Abwasserbeseitigungskonzeptes Das ABK enthält die entwässerungstechnischen Planungen und Baumaßnahmen einschließlich der Abwasserbehandlung der nächsten Jahre für das Düsseldorfer Stadtgebiet. 2.1 Planunterlagen Die Verwaltungsvorschrift gibt den Inhalt und die gestalterische Form der beizufügenden Pläne vor. Die Darstellung der geforderten Informationen erfolgt in Übersichtsplänen mit mehreren thematischen Ebenen. Dies ermöglicht im Hinblick auf die bessere Lesbarkeit das Ein - und Ausblenden der gewünschten Informationen. 2.2 Maßnahmenliste Gemäß den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift benötigt das Land NRW die Darstellung der Maßnahmen in einer einheitlichen Form. Die Zuordnung hat gemäß Tabelle 1 zu erfolgen. Tabelle 1: Art der Maßnahmen Rubrik Art der Maßnahmen 1 Kanalisation - Ergänzungsmaßnahme (Erweiterung bestehender Kanalisation) 2 Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus hydraulischen Gründen 3 Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus baulichen Gründen 4 Schmutzwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung 5 Mischwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung 6 Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen ohne Beeinflussung der Ablaufqualität 7 Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität 8 Behandlung von Mischwasser (RÜB, RBF, etc.) 9 Behandlung von Niederschlagswasser (RKB, RBF, etc.) 10 Regenwasserrückhaltung vor Einleitung 11 Maßnahmen im Gewässer, die zur Kompensation für die negativen Auswirkungen von Mischwasser- und Niederschlagswassereinleitungen dienen, soweit sie abwassergebührenrelevant sind 12 Versickerungsanlage 13 Ortsnahe Einleitung 14 Wegfall einer punktuellen Einleitung 15 Umbau offener Abwasserkanäle 16 Planungen, die keiner Maßnahme direkt zugeordnet werden können (z.B. BWK-M3- Nachweis, Konzepterstellung, N-A-Modelle) Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 7 Anlage 1 zum ABK enthält eine Gesamtzusammenstellung aller notwendigen Maßnahmen entsprechend der Verwaltungsvorschrift. Weiterhin ist jede gewässerrelevante Maßnahme dem nachfolgenden Entlastungsbauwerk bzw. der Einleitungsstelle und somit dem Gewässer zuzuordnen. Z usätzlich ist der aktuelle Umsetzungsstand gemäß Tabelle 2 anzugeben. Die Zuordnung zu den Einleitstellen bzw. S onderbauwerken kann über den Rechts -/Hochwert der Einleitungsstelle erfolgen. Dies wendet der Stadtentwässerungsbetrieb (SEBD) an. Tabelle 2: Umsetzungszustände der Maßnahmen Zur besseren Vergleichbarkeit mit dem Wirtschaftsplan des SEBD wurde zusätzlich eine Aufteilung der erforderlichen Maßnahmen in Blöcke vorgenommen: I. Abwasserableitung Block 2 Nachträgliche Erschließung Block 3 Kanalsanierung, baulich Block 4 Kanalnetzbewirtschaftung/Strukturverbesserung Block 5 Abwassertechnische Neuerschließung/Veränderung II. Abwasserbehandlung Block 6 Klärwerke Block 7 Niederschlagswasserbehandlung/Niederschlagswasserrückhaltung III. Wiederkehrende Haushaltsstellen Block 1 Gebäude und Grundstücke Block 8 Maschinen und maschinelle Anlagen* Block 9 Betriebs- und Geschäftsausstattung* Block 10 (x) Aktivierungspflichtige Eigenleistungen* *nicht Bestandteil des ABK Das ABK ist unabhängig von den im Wasserrecht vorgeschriebenen Verfahren zur fachlichen und wasserrechtlichen Überprüfung und Genehmigung zu erstellen. Nr. Umsetzungszustand 0 Durchgeführt 1 In Bau 2 Realisierung zeitlich verschoben 3 Gestrichen 4 Neue Maßnahme Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 8 Gemäß Vereinbarung mit der Bezirksregierung Düsseldorf können im ABK alle Blöcke 1 bis 10 enthalten sein, die auch im Wirtschaftsplan des SEBD verwendet werden. Die Maßnahmen in der Maßnahmenliste sind nach diesen Blöcken geordnet. Das ABK enthält in den ersten Jahren die Investitionsmaßnahmen des SEBD, die im Vermögensplan des Wirtschaftsplanes 20 26 und in der Wirtschaftsplanung 20 26 bis 20 30 enthalten sind . Dabei sind alle Maßnahmen aufgenommen, bei denen ab 20 26 Ausgaben vorgesehen sind. Dadurch befinden sich auch Maßnahmen in der Liste, bei denen der Bau der Abwasseranlage zwar bereits abgeschlossen ist, jedoch noch Kosten für nachlaufende Arbeiten anfallen . Zusätzlich sind die Maßnahmen des weiteren Betrachtungszeitraums (2032 bis 2037) enthalten, die voraussichtlich in die zukünftige Wirtschaftsplanung einfließen werden. Abbildung 1: Inspektion eines Hauptsammlers Aufgrund des langen Betrachtungszeitraums des ABK sind weitere, derzeit noch nicht bekannte Maßnahmen zu erwarten. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 9 3 Bilanz zum ABK 2020 für den Zeitraum 2020 bis 2025 Die Bilanz für den Zeitraum 2020 bis 20 25 des derzeit gültigen ABK 2020 schließt mit 195 umgesetzten Maßnahmen ab. Einige befanden sich bei Beginn des aktuell gültigen ABK bereits in Bau, andere befinden sich derzeit noch in Bau. In Block 3 – Bauliche Kanalsanierung – wurden zum Zwecke der Bestand serhaltung in dem Betrachtungszeitraum 2020 bis 2025 128 Projekte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 110 Mio. € realisiert, begonnen oder fertiggestellt. Dazu gehören als große Einzelmaßnahmen die Erneuerung der Kanäle in der „Dellestraße/Großer Torfbruch“ und in der „Märkischen Straße“. Im Bereich der Sanierung von innen ist das Großprojekt „Sanierung des Nebensammlers Otto- Petersen-Straße/Heinrichstraße“ hervorzuheben. In der Straße „Schöne Aussicht “ wurde ein neues Großprofil zur Erhöhung der hydraulischen Kapazität gebaut. Insgesamt wurden in Block 4 – Hydraulische Sanierung – rund 23 Mio. € investiert , neben diversen Kanalsanierungen mit einer einhergehenden Profilaufweitung. Die abwassertechnische Erschließung neuer Wohngebiete stellte auch i m 7. ABK für den SEBD ein sehr wichtiges Arbeitsfeld dar, zum Beispiel: − Moskauer Straße (Grand Central) − Gerresheimer Landstraße (Planstraße) − Heerdterhof Gärten (Am Albertussee) − Hohenzollernallee, Planstraße (Grafental-Ost) − Volmerswerther Straße, Planstraße − Simon-Gatzweiler-Platz (Errichtung einer Niederschlagswasserbehandlungsanlage mit Rückhaltebecken als Voraussetzung für die städtebauliche Entwicklung) Aufgrund der Dynamik in der städtebaulichen Entwicklung sind bei der abwassertechnischen Neuerschließung/Veränderung – Block 5 – neben den gemäß ABK 2020 geplanten Projekten zusätzliche Projekte ausgeführt worden. Die verschiedenen auf den beiden Großklärwerken (Block 6) durchgeführten Maßnahmen dienten größtenteils der Bestandserhaltung und Modernisierung einzelner Baugruppen oder Aggregate. Es wurden im ABK -Zeitraum von 2020 bis Ende 2025 insgesamt 27 Einzelmaßnahmen mit Gesamtausgaben in Höhe von rund 132 Mio. € umgesetzt, begonnen oder fertiggestellt. Motiviert durch das Zie l, den Fremdenergiebezug und die CO2 -Emissionen zu senken , wurde die Kesselanlage auf dem Klärwerk -Süd ( KWS) modernisiert und über das ABK 2020 hinaus zusätzliche, energetisch optimierende Projekte angegangen. Auf dem Klärwerk-Nord (KWN) ist, zusätzlich zum Ausbau auf 13 mg, die Sanierung der Eindicker mit Bau eines neuen Zentralschachtes in klusive Maschinentechnik sowie die Erweiterung der Belebung und die fortschreitende Planung des neuen Zulaufbereiches hervorzuheben. Für die Maßnahmen im Block 7 – Niederschlagswasserbehandlung und -rückhaltung – sind die Ausgangssituation und Grundlagen im Abschnitt 6.6 des Erläuterungsberichtes zu Block 7 ausführlich dargestellt. Durch den Bau von entsprechenden Niederschlagswasserbehandlungsanlagen konnten zwischenzeitlich zahlreiche sanierungsbedürftige N iederschlagswassereinleitungen auf den Stand der Technik gebracht werden oder durch den Bau von Überleitungen zu Niederschlagswasserbehandlungsanlagen aufgehoben werden. Im Bilanzzeitraum sind folgende Anlagen in Betrieb gegangen oder stehen kurz vor der Fertigstellung und Inbetriebnahme: Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 10 − Bau der Beckenanlage „Krippstraße“ und Fertigstellung der zugehörigen Überleitungssammler „Gumbertstraße“ und „Vennhauser Allee“ − Regenklärbecken „Heidelberger Straße“ und die Überleitungssammler „Am Straußenkreuz“, „Heidelberger Straße“ und „Karlsruher Straße“ an der Südlichen Düssel − Sanierung der Straßenentwässerung an der „ Hildener Straße“ am Itterbach in Verbindung mit Kanalsanierungen − naturnaher Ausbau des Pillebach 1. B auabschnitt (Am Backesberg) und 2. B auabschnitt (Dernbuschweg – Peckhausweg) mit Wiederherstellung der Durchgängigkeit für aquatische Organismen und Offenlegung des Pillebach nach Bau des R egenklärbeckens „Bergische Landstraße“. Im Betrachtungszeitraum 2020 bis 2025 wurden in Block 7 insgesamt 1 1 Maßnahmen mit Gesamtausgaben in Höhe von rund 54 Mio. € begonnen und fertiggestellt. Weitere 3 Projekte befinden sich im Bau , hierfür werden weitere 7 Mio. € investiert. Geplant war für 2025 die Umsetzung des Projektes „ Diepenstraße, Sammler“, welches durch Verzögerungen außerhalb des Einflussbereiches des SEBD nun in 2026 und damit im ABK 2026 begonnen wird. Weitere Mittel wurden für die vorlaufenden Planungskosten der kommenden Großprojekte benötigt. Im vorgelegten ABK 2026 sind auch finanzielle Mittel für nachlaufende Arbeiten bereits fertiggestellter Projekte eingestellt. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 11 4 Grundlagen zur Ermittlung der Investitionskosten Für die Baumaßnahmen mit Baubeginn in den Jahren 2025 und 2026 liegen auf der Grundlage des aktuellen Planungsstandes überwiegend Kostenberechnungen vor. Für Projekte mit späterem Baubeginn und/oder mit Planungsbeginn in den Ja hren 2025 und später liegen im Allgemeinen noch keine detaillierten Kostenermittlungen vor. In diesen Fä llen wurden auf Erfahrungswerte n basierende Kostenannahmen getroffen oder Kostenschätzungen erstellt. Dabei ist es nicht möglich, Besonderheiten der jeweiligen Baustelle zu berücksichtigen. Derartige Faktoren können erst nach Aufstellung von Vor - und Entwurfsplanungen genauer ermittelt werden und finden daher erst Eingang bei der Erstellung der Kostenberechnungen, die auch für die haushaltsmäßige Abwicklung der Maßnahmen notwendig sind. Entsprechende Veränderungen der Projektkosten sind daher möglich. Weiterhin liegt der Einschätzung der Investitionskosten das bisher am Baumarkt vorhandene Kostenniveau zugrunde (siehe auch Abschnitt 2.2.7 der Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von ABK). Aufgrund des langen Betrachtungszeitraumes des ABK sind weitere, derzeit noch nicht bekannte Maßnahmen zu erwarten. Diese noch unbekannten Maßnahmen werden durch Sammelpositionen dargestellt. Sammelpositionen bündeln beabsichtigte Sanierungsmaßnahmen, die derzeit noch nicht konkret zugeordnet sind (z um Beispiel Sammelposition Sanierung Sonderbauwerke ). In den folgenden Jahresberichten werden diese Sammelpositionen durch neu hin zukommende Maßnahmen konkretisiert. Im unbestimmten Zeitraum des ABK (2032 bis 2037) sind vermehrt Sammelpositionen aufgeführt, hier kommen die Sammelpositionen für Maßnahmen des derzeit in der Aufstellung befindlichen Generalentwässerungsplans (GEP) hinzu (s. Kapitel 6, Block 4). Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 12 5 Niederschlagswasserbeseitigungskonzept Das A BK ist gemäß § 47 Abs. 3 Wassergesetz für das Land NRW um ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) zu ergänzen. Hierin sollen Aussagen darüber getroffen werden, wie zukünftig in den Entwässerungsgebieten das Niederschlagswasser unter Beachtung des § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz und des § 44 Wassergesetz für das Land NRW sowie der städtebaulichen Entwicklung beseitigt werden kann. Dabei sind die Auswirkungen auf die bestehende Entwässerungssituation sowie die Auswirkungen auf das Grundwasser und die oberirdischen Gewässer darzustellen. Zu berücksichtigen sind auch Maßnahmen zum Ausgleich der Wasserführung sowie Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung. Im Rahmen des neuen ABK 2026 bis 2037 hat der SEBD in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde das NBK überarbeitet, um dieses an die zwischenzeitlich geänderten Anforderungen und neue Erkenntnisse anzupassen. Hier spielt vor allem die Anpassung an die Folgen des Klimawandels zur Stä rkung der Klimaresilienz der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) eine zentrale Rolle (Starkregenrisikomanagement/Wasserbewusste Stadtentwicklung/Schwammstadt). Das NBK trifft ausgehend von der aktuellen Bestandssituation Aussagen zu geplanten Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der N iederschlagswasserbewirtschaftung und legt grundsätzlich die Entwässerungskonzeptionen für neue Baugebiete fest. Dieses hat Auswirkungen auf die Bearbeitung und Prüfung von neu en Bebauungsplänen. Hier ist die Verträglichkeit mit dem NBK zu prüfen und gegebenenfalls sind in den B ebauungsplänen entsprechende Regelungen festzulegen. Neben den technischen Anforderungen und aus den gesetzlichen Vorgaben und den übrigen Verordnungen resultierenden Anforderungen bestimmen betriebliche Anforderungen die Vorgehensweise. 5.1 Strategische Ausrichtung der Niederschlagswasserbewirtschaftung Das vorrangige wasserwirtschaftliche Ziel – die Stärkung des natürlichen, lokalen Wasserhaushaltes – wird auch im Düsseldorfer NBK angestrebt. Wie bereits im Wasserhaushaltsgesetz und dem Wassergesetz für das Land NRW verankert, soll Niederschlagswasser nicht rasch abgeleitet werden , sondern ist soweit wie möglich lokal zurückzuhalten, zu verdunsten oder zu versickern, der Wiedernutzung zu zuführen oder gedrosselt und gereinigt ab zuleiten. Der Fokus liegt damit auf einer ortsnahen, dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung. Niederschlagswasser wird hier als Ressource für die klimaoptimierte Stadt verstanden und ist entsprechend den aktuellen technischen und r echtlichen Anforderungen nachhaltig zu sichern und zu nutzen. Dabei spielt auch die Stärkung des Überflutungsschutzes und die Minimierung der Auswirkungen bei Starkregenereignissen eine wichtige Rolle. Der Status Quo und die weitere Vorgehensweise des Starkregenrisikomanagements für die L HD ist in Kapitel 5.6 beschrieben. Ebenso ist der Erhalt bzw. die Verbesserung des Gewässerzustandes gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie von zentraler Bedeutung. Die Stärkung des natürlichen, lokalen Wasserhaushaltes soll erzielt werden durch: • Soweit möglich, Vermeidung oder Reduzierung versiegelter Flächen • Verringerung der Abflusswirksamkeit von bebauten Flächen • Verringerung von Stoffeinträgen in oberirdische Gewässer oder das Grundwasser • Reduzierung von Abflussspitzen in oberirdische Gewässer Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 13 • Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit und des Überflutungsschutzes der Anlagen Bezüglich der Niederschlagswasserbewirtschaftung geht mit den genannten Zielen einher: • Kopplung der Niederschlagswasserbewirtschaftung mit Stadtgrün zur Kühlung urbaner Räume (Blau-grüne Infrastruktur) • Minimierung des Anschlusses von nicht behandlungspflichtigem Niederschlagswasser an die öffentliche Kanalisation • Soweit möglich, Vermeidung der Vermischung von behandlungs pflichtigem und nicht behandlungspflichtigem Niederschlagswasser • Reduzierung des Niederschlagswasseranteils zu Kläranlagen und Entlastungsbauwerken, gezielter Stoffrückhalt (AFS 63) zur Minimierung der Gewässeremissionen • Förderung der Niederschlagswassernutzung 5.2 Grundlagendaten Zur Beurteilung der Weiterentwicklung der Niederschlagswasserbewirtschaftung im Stadtgebiet liegen ausreichende Grundlagendaten vor, die mit Hilfe eines geographischen Informationssystems ausgewertet und in Form von Karten für die Einzelfallbeurteilung aufbereitet wurden. Diese Informationen werden bei der konkreten Prüfung des Umgangs mit Niederschlagswasser herangezogen und werden im Folgenden beschrieben. Die vorrangige Prüfung befasst sich mit der Möglichkeit der ortsnahen Versickerung des Niederschlagswassers. Neben den Regelungen, die die Belastungen des N iederschlagswassers nach dem sog enannten Trennerlass vom 26.05.2004 einstufen und die entsprechende Behandlungserfordernis definieren, sind vorab die hydrogeologischen Gegebenheiten zu prüfen. 5.2.1 Hydrogeologie/Nutzungsrestriktionen Grundwasserflurabstand Düsseldorf liegt zum weit überwiegenden Teil in der Niederterrasse des Rheins. Der Untergrund besteht aus einer bis zu 30 Meter mächtigen quartären Kies - und Sandschicht, die den Hauptgrundwasserleiter bildet. Die Grundwasserstände unterliegen aufgrund der Standortverhältnisse erheblichen Schwankungen. Der Abstand zwischen dem Grundwasserleiter und der Geländeoberfläche beträgt zeitweise in verschiedenen Teilen des Stadtgebietes weniger als einen Meter. Diese Flächen konzentrieren sich naturgemäß im Auenber eich des Rheins und der Düssel, des Eller Forstes und dem östlichen Einzugsbereich der Anger und des Schwarzbaches. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 14 Wasserschutzzonen Aufgrund der leichten Zugänglichkeit und der großen Ergiebigkeit des quartären Grundwasserleiters wird das Grundwass er im Stadtgebiet intensiv genutzt. Es gibt fünf öffentliche Wassergewinnungsanlagen sowie zahlreiche private und gewerbliche Grundwasserentnahmestellen. Circa 35 % des Stadtgebietes unterliegen als Wasserschutzgebiet besonderen Schutzvorschriften. Hier be stehen in Abhängigkeit von der jeweiligen Rechtsverordnung unterschiedliche Anforderungen an den Umgang mit Niederschlagswasser von versiegelten Flächen. Altstandorte, Altablagerungen und Grundwasserverunreinigungen Aufgrund der mehr als 150 -jährigen Indu striegeschichte gibt es im Stadtgebiet nach einer Erhebung des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz mehrere hundert Altablagerungen und mehrere tausend Altstandorte. Durch die verfüllten Abfälle oder den Umgang mit gefährlichen Stoffen können auf diesen Flächen Schadstoffeinträge in den Boden erfolgt sein. Um eine Verlagerung dieser Schadstoffe in das Grundwasser zu vermeiden, ist eine gezielte Versickerung von Niederschlagswasser auf diesen Flächen, soweit überhaupt in Betracht zu ziehen, nur nach detaillierter Prüfung der Bodenbeschaffenheit im Einzelfall möglich. 5.2.2 Versickerungspotenzialkarte Die Versickerungspotenzialkarte stellt die zur Verfügung stehenden potenziellen Versickerungsflächen der LHD auf den Bestandsgrundstücken in Düsseldorf dar. Bei der Erarbeitung ist der Siedlungsbereich der LHD hinsichtlich verschiedener Kriterien auf seine Versickerungsmöglichkeit hin überprüft worden. Hierbei sind u.a. die Kriterien herangezogen worden, die einer Versickerung des anfallenden N iederschlagswassers widersprechen, um im Umkehrschluss die Flächen zu erhalten, die ein Versickerungs potenzial aufweisen. Zur Ermittlung der Lage der potenziellen Versickerungsflächen wurden folgende Kriterien herangezogen: • Minimaler Grundwasserflurabstand bis zu 1 Meter • Wasserschutzzone I und II • Im Bereich von Altablagerungen • Im Bereich von Altstandorten • Im Bereich von Grundwasserverunreinigungen • Im Bereich von Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten • Im Bereich der festgesetzten Überschwemmungsgebiete HQ100 • Im Bereich von bis zu 2 Metern an der Flurstückgrenze • Im Bereich von bis zu 6 Metern von der Gebäudekante Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 15 Alle erforderlichen Grundlagendaten wurden mit dem zur Verfügung stehenden Datenstand in einem GIS-System aufbereitet und stehen für Einzelabfragen zur Verfügung. Die Auswertung ist flurstücksbezogen durchgeführt worden und nach den in Kapitel 5.1 genannten Grundprinzipien nur für die Einzugsgebiete im Bestand im Mischsystem abrufbar. Mit den Ergebnissen wurden zahlreiche Abfragen und Analysen durchgeführt. Es liegt u nter anderem die Flächengröße vor, die theoretisch vom Kanalnetz abgekoppelt werden könnte. Die Potenzialkarte ist als Hilfsmittel zu verstehen, welches die Einzelfallprüfung durch den SEBD und die Untere Wasserbehörde nicht ersetzen kann (Kapitel 5.3). Die Potenzial karte gibt vielmehr eine Übersicht, auf welchen Grundstücken eine Versickerung möglich sein kann. Sie ist im Geoportal der LHD auf der Internetseite https://maps.duesseldorf.de/ unter der Kategorie Klima und Umwelt/Wasser veröffentlicht. Abbildung 2 zeigt einen Ausschnitt. Abbildung 2: Ausschnitt aus der Versickerungspotenzialkarte 5.2.3 Gewässerzustand Düsseldorf liegt in seinem Kernbereich im Mündungsbereich der Düssel, im Norden in dem des Schwarzbaches und der Anger sowie im Süden in dem der Itter. Die Morphologie dieser Gewässerabschnitte ist stark überformt, aufgrund der städtebaulic hen Entwicklung eingeengt und ausschließlich für die Ableitung der Hochwasserabflussspitzen dimensioniert. Aufgrund der Leistungsfähigkeit der Gewässer wären zusätzliche Einleitungen aus dem Stadtgebiet zurzeit hydraulisch als unkritisch zu betrachten. Dennoch sind auch Direkteinleitungen in die Gewässer nicht ohne Prüfung und ohne zusätzliche Maßnahmen möglich. Zur weiteren Bewertung des ökologischen Zustandes werden jährlich gewässerbiologische Untersuchungen durchgeführt. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 16 Eine Besonderheit stellen die im inneren Stadtgebiet verlaufenden inneren Düsselarme dar. Sie werden mit einer festen Zulaufmenge beschickt und sind somit als Ziergewässer vom natürlichen Abflussregime abgekoppelt. Um die Innenstadt vor Überflutung zu schützen , werden bei Rheinhochwasser die Zu- und Abläufe dieser Düsselarme abgesperrt. Somit sind zusätzliche Einleitungen in die Innere Nördliche Düssel und Innere S üdliche Düssel grundsätzlich nicht möglich. Der Rhein als sehr großer und leistungsfähiger Vorfluter ist für Einleitungen von Niederschlagswasser geeignet. Seine Wasserführung ist ausreichend hoch, dass eine mengenmäßige Beschränkung nicht erforderlich ist. 5.3 Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept für Bestandsgrundstücke Es gibt in Düsseldorf derzeit rund 1.600 Grundstücke mi t privaten, nicht öffentlichen Versickerungen, bei denen eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt wurde. Diese Grundstücke hatten seinerzeit entweder keine Möglichkeit der N iederschlagswasserbeseitigung über den öffentlichen Kanal oder waren Bestandteil der Beratungen aus dem SEBD -Projekt BERNIE (Beratung Niederschlagswasser im Zeitraum 1995 bis 2001). Für diese Grundstücke ist nach Ablauf der wasserrechtlichen Erlaubnis zu prüfen, unter welchen Voraussetzung weiterhin privat versickert werden kann. Darüber hinaus sind Anfragen von Grundstückseigentümer *innen zur Abkopplung des Niederschlagswassers vom öffentlichen Entwässerungssystem einheitlich zu bearbeiten. In den Bereichen, in denen in der Vergangenheit in öffentliche Abwasseranlagen zur Niederschlagswasserentsorgung investiert wurde und die ausreichend dimensioniert sind (Misch- und Trennkanalisationsnetze), waren diese öffentlichen Anlagen bislang zur Niederschlagswasserentsorgung der Grundstücke und Straßen im Innenbereich zu nutzen. Dies ist nach wie vor innerhalb der Entwässerungssatzung des S EBD durch eine Anschluss - und Benutzungspflicht festgelegt. Wie bereits in Kapitel 5.1 erläutert erfordert die Anpassung an den Klimawandel ein Umdenken im Umgang mit N iederschlagswasser. 2023 wurde daher in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde ein Konzept zur N iederschlagswasserbewirtschaftung für die Bestandsgrundstücke in Düsseldorf erstellt, i n dem anhand der Potenzial karte (Kapitel 5.2.2 ) ersichtlich ist, welches Grundstück potenziell das N iederschlagswasser in einer privat betriebenen A nlage vor Ort verbringen (verdunsten, versickern) kann und auf welchen Grundstücken weiterhin die Anschluss - und Benutzungspflicht umzusetzen bzw. zu fordern ist. Das Konzept betrachtet ausschließlich Bestandsgrundstücke, da bei neuen Bauvorhaben und Bebauungsplangebieten oft andere Voraussetzungen bestehen (Kapitel 5.4). Im Mischsystem sind derzeit rund 70 % der Grundstück e an die öffentliche Mischwasserkanalisation angeschlossen. In diesen Bereichen wird nach positiver Prüfung aller relevanten, wasserwirtschaftlichen Kriterien durch die U ntere Wasserbehörde eine ortsnahe, private Niederschlagswasserbeseitigung nunmehr möglich. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 17 Für Grundstücke im Trennsystem mit ausreichend dimensionierten Kanälen wird die Niederschlagswasserverbringung rechtlich analog zur ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung gesehen und es gilt weiterhin die Anschluss - und Benutzungspflicht. Auch bei noch vereinzelt vorhandenen privaten Versickerungen innerhalb von Gebieten mit Trennsystem werden Lücken im Niederschlagswasserkanalsystem geschlossen und die Anschluss- und Benutzungspflicht umgesetzt. 5.4 Niederschlagswasserbewirtschaftung in der Bauleitplanung Schon im Hinblick auf die Gewährleistung ausreichender hygienischer Verhältnisse und der Sicherstellung eines hinreichenden Über flutungsschutzes kommt der abwassertechnischen Neuerschließung von Wohn- und Gewerbegebieten im Rahmen der vorgesehenen städtebaulichen Entwicklung eine besondere Bedeutung zu. Die Schaffung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung ist neben der Errichtun g einer verkehrlichen Erschließung zentrale Voraussetzung für die Bebaubarkeit städtischer Flächen. Zukünftig ist bei allen städtebaulichen Entwicklungsvorhaben die strategische Ausrichtung des NBK (Kapitel 5.1) zu berücksichtigen. Dies bedeutet einen größtmöglichen Verzicht auf Versiegelungen in den Baugebieten und die Förderung Abfluss verzögernder Maßnahmen, wie beispielsweise Dachbegrünung oder Re tentionsgründächer, bei de nen ein hoher Anteil des Niederschlags der Verdunstung zugeführt wird und somit der positiven Beeinflussung des Kleinklimas zu Gute kommt. Auch die Option einer öffentlichen Niederschlagswasserversickerung wird aus technischer und städtebaulicher Sicht bewertet und nach Möglichkeit umgesetzt. Bei der Entscheidung über die Art der N iederschlagswasserbeseitigung für neue Baugebiete werden folgende Grundlagen beachtet: 1. Die abwasserbeseitigungspflichtige Gemeinde prüft und legt fest, w elche der möglichen Formen der N iederschlagswasserbeseitigung (Versickerung, Direkteinleitung in ein Gewässer, Einleitung in das öffentliche Kanalnetz) als gemeinwohlverträgliche Beseitigungsvariante im jeweiligen Einzelfall in Frage kommt. 2. Die Abwasserbes eitigungspflicht kann im Einzelfall auf den Grundstückseigentümer übergehen, wenn gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen wird, dass das Niederschlagswasser gemeinwohlverträglich auf dem Grundstück versickert oder ortsnah in ein Gewässer eingeleitet werden kann und die Gemeinde den Grundstückseigentümer von der Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasser freigestellt hat. 3. Dazu ist standortbezogen zu prüfen, ob die für die Beseitigung des Niederschlagswassers erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit erteilt werden kann. Zu den standortbezogenen Voraussetzungen gehören insbesondere die N iederschlagswasserqualität (Belastung), die Bestimmungen bestehender Wassers chutzgebietsverordnungen, vorliegende Boden - und Grundwasserverunreinigungen, die Bodenverhältnisse, die Grundwasserstände oder die Abstände zu bestehenden Gebäuden und benachbarten Grundstücken. 4. Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung auf privaten Grundstücken werden nur dann zugelassen, wenn deren dauerhafte Funktionstüchtigkeit gewährleistet ist. Dies gilt in der Regel für gut kontrollierbare, oberflächennahe Anlagen auf dafür geeigneten Grundstücken und bei eindeutig geregelter Betreiberverantwortung. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 18 5.5 Niederschlagswasserbehandlung und -rückhaltung 5.5.1 Trennsystem Neben de n Maßnahmen zur baulichen Sanierung des Entwäs serungssystems und zur Erschließung neuer Baugebiete haben die Maßnahmen zur N iederschlagswasserbehandlung sowohl im Mischsystem als auch im Trennsystem und Rückhaltemaßnahmen zur Reduzierung der hydraulischen Belastung der Gewässer jeweils einen großen Umfang in den A BK der Vergangenheit gehabt. In Abbildung 3: Übersicht Niederschlagswasserbehandlung im Trennsystem (auf Seite 19) wird dieses bezogen auf die N iederschlagswasserbehandlung verdeutlicht. Die Einzugsgebiete im Trennsystem sind farblich differenziert nach den Kriterien behandlungsbedürftig /nicht behandlungsbedürftig eingefärbt. Für die Gebiete, die noch nicht mit einer Niederschlagswasserbehandlung ausgestattet sind, werden zus ätzlich die geplanten Realisierungszeiträume genannt. Das N iederschlagswasser von nur c irca 5,5 % der Gebiete im Trennsystem ist nicht behandlungsbedürftig. Dieser geringe Anteil rührt aus der Charakteristik der großstädtischen Einzugsgebiete her, bei dene n oft nicht behandlungsbedürftiges N iederschlagswasser und Niederschlagswasser von stark befahrenen Verkehrsflächen, welches behandlungsbedürftig ist, miteinander vermischt und gemeinsam in die Gewässer eingeleitet wird. Bis einschließlich 31.12.2025 wurden N iederschlagswasserbehandlungsanlagen für 80 % der Trenngebiete errichtet. Das bisher bei der Realisierung der N iederschlagswasserbehandlung im Trennsystem Erreichte kann in Anbetracht der Vielzahl der Einleitungen bzw. der erforderlichen Anlagen als be achtlich angesehen werden. Insgesamt ist ein Flächenanteil von sechs Siebtel oder 86 % der Gesamtfläche entweder nicht behandlungsbedürftig oder bereits mit einer Behandlungsanlage ausgestattet. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 19 Abbildung 3: Übersicht Niederschlagswasserbehandlung im Trennsystem Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 20 Für 76 % der Gebiete wurde bisher eine Rückhaltung realisiert , für weitere 2 3 % ist eine Rückhaltung nicht erforderlich. Bis 2037 ist geplant, für weitere 2 % der Gebiete eine technische Rückhaltung zu errichten. Aufgrund der unter 6.6.2 Immissionsorientierte Betrachtung der Niederschlagswasserbeseitigung genauer erläuterten Rahmenbedingungen der Nachweisführung hat sich die Anzahl der Gebiete, für die keine Rückhaltung erforderlich ist, fast verdoppelt. Durch den Bau von zentralen Behandlungs - und Rückhalteanlagen w urden zahlreiche Einleitungen aufgehoben, so dass sich die Zahl der öffentlichen Einleitungen reduziert hat und weiter reduzieren wird. Die geplante Entwicklung ist aus der nachfolgenden Tabelle 3 zu entnehmen. Tabelle 3: Zahl der öffentlichen Einleitungen im Trennsystem In der Anlage zum ABK 2026 befindet sich der Plan 06 mit einer Übersicht aller Einleitungen im Stadtgebiet. Die in 2024/2025 aktualisierte Unterlage „Steckbriefe der Niederschlagswasser- und Mischwassereinleitungen aus öffentlichen Kanalisationsnetzen in die Gewässer“ b einhaltet die Untersuchung der Gewässereinleitungen in Bezug auf die Behandlungsbedürftigkeit . Diese Bestandsaufnahme liegt als separate Ausarbeitung beim SEBD vor. 5.5.2 Mischsystem Historisch bedingt entwässert ein Großteil des Düsseldorfer Stadtgebiets im Mischsystem zu den beiden Klärwerken KWN und KWS (siehe auch grau markierte Bereiche in Abbildung 3). Im Rahmen der Erstellung des GEP für das Einzugsgebiet des KWN (2012) wurde eine Schmutzfrachtberechnung durchgeführt und Sanierungsbedarf für Entlastungsbauwerke festgestellt. Die daraus r esultierenden Maßnahmen sind in Kapitel 6.6.4 (ab Seite 47) beschrieben. Für das Einzugsgebiet des KWS sind derzeit keine weiteren Maßnahmen zur Niederschlagswasserbehandlung erforderlich. Der aktuelle G EP soll für die nächste Fortschreibung des ABK aktualisiert werden und für das gesamte Stadtgebiet gelten. Im Rahmen der Neuerstellung werden auch neue Schmutzfrachtberechnungen für beide Klärwerkseinzugsgebiete durchgeführt. Stand Anzahl neue entfallende 01.01.2014 104 4 10 01.01.2020 98 7 34 01.01.2026 71 - 9 01.01.2031 62 - 4 Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 21 5.6 Starkregenrisikomanagement Die Häufung von Starkregenereignissen, erfordert die gezielte Umsetzung eines Starkregenrisikomanagements zur Stärkung der Resilienz der LHD gegenüber starkregeninduzierten Überflutungen. Die Stadt war in den letzten Jahren mehrfach von extremen Starkregenereignissen und daraus resultierenden Überflutungen betroffen, wie z um Beispiel am 01.06.2016 oder am 14.07.2021. Im Folgenden werden die Starkregengefahrenkarte, die kommunale R isikoanalyse und das H andlungskonzept kurz erläutert. 5.6.1 Starkregengefahrenkarte Nach den ersten Erfahrungen mit der Belastungskarte Starkregen hat der SEBD eine detaillierte Starkregengefahrenkarte für verschiedene Starkregenereignisse erstellt. Anders als bei der Belastungskarte w urden hochauflösende Höhendaten zur Abbildung der Geländeoberfläche verwendet. Da die Starkregenbetrachtung auch den Abfluss im Kanalnetz berücksichtigt, wurde das Modell der Geländeoberfläche mit einem Kanalnetzmodell des Stadtgebietes kombiniert. Auf der Internetseite https://maps.duesseldorf.de/starkregen unter der Kategorie Klima und Umwelt ist die Starkregengefahrenkarte mit Darstellung der Berechnungsergebnisse für den Starkregenindex SRI 8 frei zugänglich. Die Karte wurde im Herbst 2021 veröffentlicht, Abbildung 4 zeigt einen Auszug. Abbildung 4: Auszug aus der Starkregengefahrenkarte Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 22 5.6.2 Kommunale Risikoanalyse Die kommunale Risikoanalyse dient der Ermittlung des Überflutungsrisikos für die öffentlichen Gebäude und Grundstücke der LHD. Sie wurde nach den Vorgaben der „Arbeitshilfe für kommunales Starkregenrisikomanagement NRW “ durchgeführt . Zusätzlich ist das Mer kblatt DWA-M119 „Risikomanagement in der kommunalen Überflutungsvorsorge für Entwässerungssysteme bei Starkregen“ angewandt worden. Die Risikoanalyse wurde auf Grundlage der Flächen - und Objektnutzung als Schadenspotenzial in Verbindung mit dem prognostizierten Wasserstand aus der Starkregengefahrenkarte erstellt. Das Überflutungsrisiko ergibt sich aus der Überschneidung der Überflutungsgefährdung und des Schadenspotenzials. In hochaufgelösten Starkregenrisikokarten für das Stadtgebiet wurden die maximalen Wasserstände aus der Starkregengefahrenkarte , die kritischen Fließgeschwindigkeiten und das objektspezifische Überflutungsrisiko grafisch dargestellt (s. Abbildung 5). Darüber hinaus wurden konkrete Beschreibungen und Dokumentationen des Überflutungsrisikos einzelner öffentlicher Objekte in Anlehnung an die „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement NRW“ beispielhaft , sogenannte Risikosteckbriefe , seitens des SEBD erstellt. Abbildung 5: Auszug aus der Risikokarte Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 23 5.6.3 Kommunales Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement Das kommunale Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement der LHD ist ein weiterer, wesentlicher Meilenstein zur Umsetzung des kommunalen Starkregenrisikomanagements. Das Handlungskonzept wurde – als kommunale Gemeinschaftsaufgabe der Stadtverwaltung – mit Beteiligung zahlreicher Ämter und Organisationseinheiten der LHD in Workshops unter der Projektleitung des SEBD erarbeitet und dokumentiert. Es bildet die Grundlage für eine einheitliche Umsetzung des Starkregenrisikomanagements bei der LHD. Das Handlungskonzept bezieht sich auf Objekte, Flächen und Aufgaben innerhalb der Stadtverwaltung und dient der Verwaltung als Hilfestellung, um Schäden infolge von Starkregenereignissen zu verhindern oder zumindest zu mindern. Ziel ist es, den Bestandsschutz von gefährdeten öffentlichen Objekten und Flächen zu unterstützen sowie für zukünftige Bereiche in der Stadtplanung die Überflutungsvorsorge in Form einer klimaangepassten und wasserbewussten Stadtentwicklung anzustreben. Definitionen, Handlungsbedarfe, daraus resultierende L ösungsansätze und Aufgaben sind ausführlich erläutert und festgehalten, eine Priorisierung der daraus resultierenden Aufgaben ist erfolgt. Nach erfolgreicher Erarbeitung des kommunalen Handlungskonzeptes zum Starkregenrisikomanagement für die LHD wurde mit der Umsetzung der priorisierten Aufgaben aus dem Konzept begonnen. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 24 6 Erläuterungen zu den einzelnen Blöcken 6.1 Block 2 – Nachträgliche abwassertechnische Erschließung 6.1.1 Stand der Abwasserbeseitigung außerhalb kanalisierter Gebiete Die Abwasserbeseitigungspflicht obliegt nach § 46 Abs. 1 Wassergesetz für das Land NRW der Gemeinde. Die rechtlichen Grundlagen für die Regelung der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung auf den Grundstücken basiert auf den Vorgaben des Wassergesetzes für das Land NRW in Verbindung mit der Kommunalabwasserverordnung, dem MURL -Erlass – Abwasserbeseitigung im Außenbereich – Kleinkläranlagen als Dauerlösung vom 23.06.1995 in Verbindung mit dem Erlass vom 06.12.1994, dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr und des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 27.10.2006 „Außenbereichserlass“ sowie den Wasserschutzgebietsverordnungen. Gemäß Kom munalabwasserverordnung sind Grundstücke im gemeindlichen Gebiet an die öffentliche Kanalisation und somit an ein Klärwerk anzuschließen. Der Begriff „gemeindliche Gebiete“ innerhalb des Stadtgebietes umschreibt den baurechtlichen Innenbereich, sogenannte Streusiedlungen, außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sowie vorhandene historische Bebauungen innerhalb besonders schützenswerte r Gebiete (zum Beispiel Trinkwasserschutzgebiete). Gemeindliche Gebiete sind „von Gemeindegrenz en unabhängige Gebiete, in denen die Besiedelung und/oder wirtschaftliche Aktivitäten ausreichend konzentriert sind für eine Sammlung von kommunalem Abwasser sowie die Weiterleitung zu einer Abwasserbehandlungsanlage oder einer Einleitungsstelle“. Die Grundstücke, deren Abwasserbeseitigung neu geordnet und geregelt werden muss, werden in einer Datenbank verwaltet, welche fortlaufend aktualisiert und im Datenaustausch mit dem Amt für Umwelt - und Verbraucherschutz fortgeschrieben wird. Im direkten Vergleich d es Datenstandes der aktuellen 8. Fortschreibung des ABK mit dem der 7. Fortschreibung wurde die Zahl der sich in der Bearbeitung befindlichen Grundstücke von 402 Grundstücken auf den aktuellen Bestand von 338 Grundstücken reduziert. Grundstücke in den Auß enbezirken, deren Abwasserbeseitigungspflicht auf die privaten Grundstücke übertragen und somit abschließend geregelt wurde , sind hiervon abzuziehen. Die Gesamtbilanzierung von 338 Grundstücken ist somit um 148 Grundstücke zu reduzieren, so dass letztendlich noch für 190 Grundstücke ein Regelungsbedarf verbleibt. Die weitere Umsetzung noch ausstehender Kanalisierungsmaßnahmen ist vielfach von dem Abschluss privatrechtlicher Gestattungsverträge abhängig. Dies führt letztendlich zu Zeitverzögerungen bei der Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht wie auch bei der Umsetzung städtischer Bauleitplanungen. Insgesamt besteht ein hoher Erschließungsgrad für das Gebiet der L HD, also der Anteil an Grundstücken, welche an die öffentliche Kanalisation angeschlossen si nd. Der Anschlussgrad liegt auf einem hohen Niveau von deutlich über 99 %. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 25 Die Zuordnung des Aufgabenbereiches der einzelnen Grundstücke sowie der aktuelle Bearbeitungsstand sind dem nachstehenden Diagramm zu entnehmen. In Anlehnung an die 7. Fortschreibung wurde das Diagramm in seinen Grundzügen beibehalten und bei der 8. Fortschreibung modifiziert und aktualisiert. Abbildung 6: Regelung der Abwasserbeseitigung bzgl. Kleinkläranlagen / abflusslose Gruben / Kanalanschlüsse Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 26 6.1.2 Grundstücke im Außenbereich Die 216 Grundstücke, deren baurechtliche Zuordnung außerhalb bebauter Ortsteile liegt und die nach o. e. Definition auch außerhalb des gemeindlichen Gebietes liegen, sind dem Außenbereich zugeordnet worden. Bei 133 Grundstücken wurde die Abwasserbeseitigungspflicht auf Antrag der Gemeinde abschließend auf den Grundstückseigentümer übertragen. Somit verbleiben 68 Grundstücke im Außenbereich wovon 57 eine abflusslose Grube haben, bei 4 Grundstücken ist der Hausanschluss in der Umsetzung und 7 Grundstücke werden nähergehend von der Unteren Wasserbehörde und dem SEBD betrachtet. Die in Verbindung mit Erschließungen notwendigen Erweiterunge n des öffentlichen Kanalnetzes werden durch entsprechende Einzelprojekte in Block 2 eingebracht. Das Finanzvolumen dieser Maßnahmen ist gemessen am Gesamtvolumen des ABK äußerst gering, der erforderliche Aufwand zur Regelung der privatrechtlichen Belange b is hin zum Verwaltungsgerichtsverfahren ist im Einzelfall erheblich. Im Wesentlichen wird die Übernahme des Schmutzwassers durch den Einsatz von Drucksystemen gelöst. Das N iederschlagswasser wird in diesen Fällen insbesondere unter Wertung der Grundstücksgröße im Regelfall weiterhin auf den Grundstücken beseitigt. Über die bislang genannten und aufgezählten Grundstücke hinaus gibt es noch Grundstücke, für welche die Grundlagen für eine abschließende Einzelfallentscheidung noch unzureichend sind. Es liegen hier noch keine ausreichenden Erkenntnisse vor, wie z um Beispiel Bodenbeschaffenheit für die Versickerung, gesicherte Trassenführung einer möglichen kanaltechnischen Erschließung oder die Nutzung privater Wegetrassen, welche vertragliche Regelungen erfordern. 6.1.3 Grundstücke im Innenbereich Für den „Innenbereich“ sind noch 122 Grundstücke zu betrachten. Hier obliegt der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft, der Gemeinde, grundsätzlich die Abwasserbeseitigungspflicht, so dass eine Regelung und Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf den Grundstückseigentümer hier nicht angewendet werden kann. Die überwiegende Anzahl von derzeit 40 Grundstücken hat nach Fertigstellung und Inbetriebnahme eines öffentlichen Entwässerungskanals die Möglichkeit, sich an diese öffentliche Kanalisation anzuschließen. Das Verfahren, das zur Erstellung der Hausanschlussleitung notwendig ist, wird umgehend nach Inbetriebnahme der öffentlichen Kanalisation durc h die Gemeinde eingeleitet. Außer der Möglichkeit des Kanalanschlusses werden im Innenbereich abflusslose Gruben nur als Übergangslösung zugelassen. Dauerhaft kann dies nur an Standorten ermöglicht werden, an denen ein Anschluss an die öffentliche Kanalisa tion wirtschaftlich äußerst unverhältnismäßig wäre und der Abwasseranfall äußerst gering ist und damit der Aufwand nicht gerechtfertigt ist. Zum Beispiel an Endhaltestellen des ÖPNV, die zum Teil etwas abgelegen von der Bebauung liegen. Derzeit sind noch 66 wasserdichte Gruben im Innenbereich vorhanden. Die Untere Wasserbehörde und der SEBD teilen die Bestrebung, im Düsseldorfer Innenbereich möglichst keine Kleinkläranlagen als Grundstücksentwässerung dauerhaft bestehen zu haben. Schwierig wird der Umschlus s im Bereich, wo das Grundstück nur über ein fremdes drittes Grundstück an die öffentliche Kanalisation angrenzt und erschlossen ist („Hinterlieger“ - Problematik). Ziel ist es, im Innenbereich den Anschlussgrad weiter zu maximieren. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 27 6.1.4 Stand der Abwasserbeseitigung auf den Grundstücken Die Aktualität über den Stand der Abwasserbeseitigung wird durch einen ständigen Austausch von Daten der Gemeinde und der zuständigen Aufsichtsbehörde (U ntere Wasserbehörde ) sichergestellt. Die zuständige Ordnungsbehörde für die „übertragenen Grundstücke“ im Außenbereich ist ebenfalls die Untere Wasserbehörde. Gemäß dem Wassergesetz für das Land NRW obliegt die Überwachung der Kleinkläranlagen der Gemeinde. Dabei werden im Rahmen der wasserbehördlichen Genehmigung durch die U ntere Wasserbehörde gemäß § 7a Wasserhaushaltsgesetz die Auflagen zum ordnungsgemäßen Betrieb der Kleinkläranlagen festgelegt. In Anlage 6 sind jene Gebiete dargestellt, die dauerhaft Kleinkläranlagen nutzen sowie jene , die derzeit noch Kleinkläranlagen nutzen, die zukünftig jedoch wegfallen werden, da hier zum Beispiel ein Anschluss an einen neu verlegten öffentlichen Abwasserkanal erfolgt. Die Entsorgung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlammes wird auf Grundlage der technischen Abwassersatzung sichergestellt, die Häufigkeit richtet sich nach den Auflagen in der wasserbehördlichen Genehmigung. Für die abflusslosen Gruben ist im Sinne einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung neben der Abfuhr nach der technischen Abwassersatzung eine Überprüfung der Di chtheit erforderlich, wenn offensichtliche Hinweise vorliegen, dass die Grube undicht ist. Die Grundlage der Entscheidungskriterien, die zur Umsetzung einer kanaltechnischen Lösung im Außenbereich führen, orientiert sich nach wie vor an Wirtschaftlichkeits kriterien, wobei aus der Rechtsprechung eine Größenordnung von circa 25.000 € pro Anschlussnehmer als zumutbare Aufwendungen für die Gemeinde eingestuft wurde. In besonderen Fällen kann bei Grundstücken in schützenswerten Gebieten nicht ausgeschlossen werd en, dass an die Abwasserbeseitigung weitergehende und zusätzliche Anforderungen gestellt werden. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 28 6.2 Block 3 – Kanalsanierung/Substanzerhaltungskonzept Mit dem Ratsbeschluss zum „Substanzerhaltungskonzept“ im Jahr 201 1 wurde die Generationenaufgabe zum langfristigen Erhalt des Abwassernetzes verabschiedet. Ziel des Substanzerhaltungskonzeptes ist es , Voraussetzungen zu schaffen, die vorhandene bauliche Substanz bzw. den Substanzwert des öffentlichen Entwässerungssystems langfristig zu erhalten und damit gleichzeitig technische, finanzielle sowie rechtliche Risiken zu minimieren. Der Erfolg dieses Sanierungskonzeptes wurde mittels Monitoring unter Zuhilfenahme eines Alterungsmodells in 2022 nachgewiesen. Die Kenntnis über den baulichen und betrieblichen Zustand ist in Düsseldorf aus der Historie heraus sehr ausgeprägt. Heute sind die 1.546 Kilometer (km) Kanäle des Kanalnetzes (Stand 31.12.2023) durch direkte Inaugenscheinnahme oder durch Befahrung mit ferngelenkten Kamerasystemen inspiziert, im Zustandskataster dokumentiert und nach den Richtlinien der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) bewertet worden. Seit dem 01.01.2021 läuft der dritte Inspektionsturnus gemäß Selbstüberwachungsve rordnung Abwasser, der im Jahre 2035 abgeschlossen sein wird. Basierend auf der Inspektion und der nachfolgenden Bewertung stellt e sich der bauliche Zustand der Düsseldorfer Kanalisation zum 31.12.2024 wie folgt dar: Tabelle 4: Vergleich Sanierungsbedarfszahlen Zustandsklasse* 0 1 2 3 entspricht nach DWA-Regelwerk umgehendem Handlungs- bedarf (erfolgt) entspricht nach DWA- Regelwerk kurzfristigem Handlungs- bedarf entspricht nach DWA-Regelwerk mittelfristigem Handlungs- bedarf entspricht nach DWA- Regelwerk langfristigem Handlungs- bedarf Düsseldorf 0,40% 2,10% 13,40% 34,00% Bundesdurch- schnitt*2 18,70% 11,90% 17,70% * nach DWA Regelwerk M 149-3 *² Literaturnachweis: Berger, Falk, Hetzel et al., Zustand der Kanalisation, Ergebnisse der DWA-Umfrage 2020 Die Kanäle in wasserwirtschaftlich sensiblen Wasserschutzgebieten werden bei der Kanalzustandsuntersuchung gemäß Selbstüberwachungsverordnung Abwasser höher priorisiert. Die entsprechenden Kanäle werden in einem kürzeren Rh ythmus befahren und es gelten strengere Regeln bei der Schadensbewertung gemäß DWA, M 149. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 29 Seit Anfang der 1990er Jahre wird konsequent eine am Einzelschaden orientierte Vorgehensweise zur Beseitigung von punktuellen Kanalschäden verfolgt. Kanalmaurer reparieren mit handwerklichen Mitteln an Schachtbauwerken und begehbaren Profilen, sanieren, bessern aus und bauen in kleinem Maßstab um. In nichtbegehbaren Rohrleitungen werden Roboter eingesetzt, um über 500 punktuelle Schäden pro Jahr zu beheben. Bei schwer en punktuellen baulichen Mängeln und möglicher Hohlraumbildung wird die klassische Aufgrabung angewandt, während bei Streckenschäden eine vollständige Erneuerung des Kanalabschnittes erfolgt. Im eingangs erwähnten Substanzerhaltungskonzept w erden die Strat egien für die Instandhaltung abgebildet. Diese stützen sich auf die drei Säulen: - Sanierung durch Renovierung - Sanierung durch Erneuerung - Sanierung von Großprofilen Abbildung 7: Kanalerneuerung mittels bergmännischem Stollenvortrieb Bei der Renovierung wird der vorhandene Kanal nicht entfernt, sondern es werden in Abhängigkeit vom Durchmesser und Material des vorhandenen Rohres verschiedene Sanierungsv erfahren von innen angewandt. Bei einem Durchmesser kleiner gleich DN 1200 wird das Schlauchlinerverfahren, bei Mauerwerkskanälen größer DN 1200 das Verfugen angewendet, wodurch die Lebensdauer erheblich verlängert wird. Je nach Schadensbild kommt nur die wesentlich aufwändigere und damit spezifisch teurere Kanalerneuerun g in Frage. Die nachfolgenden Bilder zeigen Beispiele für unterschiedliche Verfahren der baulichen Sanierung. Die Instandsetzungsverfahren werden in Abhängigkeit des Schadensbildes sowie weiterer Rahmenbedingungen gewählt. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 30 Abbildung 8: Renovierung eines Mauerwerkskanals DN 800/1200 mittels Schlauchlining, lichthärtend Abbildung 9: Renovierung (Montageverfahren) Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 31 Die Sanierung der Großprofile wird in den kommenden Jahren zunehmend in Angriff genommen. Für die Sanierung des Hauptsammlers-Mitte ist die Maßnahme „Hauptsammler-Mitte, Sanierung 1. Bauabschnitt“ im ABK enthalten, welche nach umfangreichen Untersuchungen bezüglich der technischen Umsetzung in den nächsten Jahren baulich begonnen werden soll. Der Hauptsammler „Heinrichstraße bis Kaiserswerther Straße “ ist auf einer Strecke von c irca 5 km ebenfalls sanierungsbedürftig. Der erste Bauabschnitt in einer Länge von etwa 1,7 km wurde im Juli 2024 begonnen. Bei allen Sanierungsmaßnahmen von Großprofilen spielt das Thema Wasserhaltung während der Bauzeit eine wichtige Rolle und sie entscheidet letzten Endes auch über die Sanierungsart und hat einen wesentlichen Einfluss auf die Kosten. Abbildung 10: Renovierung (Mauerwerkverfugung) hier: Ausräumen des alten Fugenmörtels und Verfugen der ausgeräumten Fugen Ergänzt wird der Blick der Sanierungen im Abwassernetz durch die Betrachtung der Sonderbauwerke im Netz . Die Unterhaltung und Instandsetzung der Anlagen im öffentlichen Abwassernetz erforder n eine übergreifende Planung, ausgehend von der Bausubstanz des Tiefbaus, der Maschinen - und Elektrotechnik, bis zur Betrachtung der Hochbauteile eines Pumpwerks oder einer Rückhalteanlage. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 32 6.3 Block 4 – Kanalnetzbewirtschaftung/Strukturverbesserung 6.3.1 Der Generalentwässerungsplan Die Maßnahmen i n Block 4 - Strukturverbesserungen - begründen sich aus der Dynamik der Stadtentwicklung und aus den hydraulischen Nachweisen der Generalentwässerungsplanung. Die Haupttransportleitungen des Entwässerungssystems der L HD stammen aus den Anfängen der Stadtentwicklung und müssen aufgrund der jeweiligen städtebaulichen Entwicklungen aktuell überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu werden in Abständen von mehreren Jahren neue Kanalnetzberechnungen für größere Einzugsbereiche durchgeführt, mit denen die Leistungsfähigkeit des Systems überprüft wird. Die Ergebnisse dieser Berechnungen werden in GEPs dargestellt. 6.3.2 Aufstellung und Fortschreibung des Generalentwässerungsplans Die erforderlichen Baumaßnahmen , basierend auf de m GEP, bilden somit eine wesentl iche Grundlage für die Blöcke 4 und 7 des A BK. Neben de m großräumig orientierten GEP werden Maßnahmen zur Strukturverbesserung auch durch lokale Planungen begründet, wenn durch die städtebauliche Entwicklung nur kleinere Teilbereiche betroffen sind und für lokal begrenzte Erschließungen eine Verbesserung der Vorflut erforderlich wird. Für die Generalentwässerungsplanung wird entweder ein gesamtes Einzugsgebiet betrachtet oder es werden Teilbereiche untersucht, die in netztechnischen Zusammenhängen stehen. Hierzu zählen z um Beispiel Kläranlageneinzugsgebiete, H auptsammlereinzugsgebiete oder Sonderbauwerkseinzugsgebiete. In den Jahren 2011/ 2012 wurden die derzeit gültigen Teilgeneralentwässerungspläne für die folgenden Bereiche erstellt: GEP Einzugsgebiet KWN • Hauptsammler-West und • Hauptsammler-Nord GEP Einzugsgebiet KWS • Hauptsammler-Mitte und • Hauptsammler-Süd Die vorgenannten Teileinzugsgebiete entwässern zu den beiden Großklärwerken KWN und KWS. Darüber hinaus gibt es noch einige kleinere Teile inzugsgebiete. Die Ortslage Angermund bildet wie das Einzugsgebiet „Kalkum, Wittlaer und Bockum” jeweils einen in sich geschlossenen GEP bzw. ein geschlossenes Entwässerungsgebiet im Trennsystem. D as Schmutzwasser wird über Transportsammler nach Duisburg ü bergeleitet, während das Niederschlagswasser in die Anger, den Schwarzbach oder direkt in den Rhein eingeleitet wird. Ebenso werden noch die Bereiche „Knittkuhl“ und „Hubbelrath“ betrachtet, die mehrere kleinere Teileinzugsgebiete mit Trennsystem darstellen bei welchen das Schmutzwasser in Ratingen bzw. in den Kläranlagen „Sauerweg“ und „Hubbelrath“ gereinigt und das Niederschlagswasser in verschiedene Bäche eingeleitet wird. Im Bereich von Benrath entwässert ein Teilgebiet das S chmutzwasser nach Hilden. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 33 Abbildung 11: Einzugsgebiete der Klärwerke Legende: HS Hauptsammler BRW Bergisch-Rheinischer Wasserverband Der aktuelle G EP soll für die nächste Fortschreibung des ABK aktualisiert werden und für das gesamte Stadtgebiet gelten. 6.3.3 Die Messkampagne 2024 Im Vorfeld de r Neuerstellung des GEP wurde für das öffentliche Kanalnetz des Stadtgebietes Düsseldorf in 2022/2023 ein Messkonzept als Grundlage für die Durchführung der Niederschlag- Abfluss-Messkampagne entwickelt. Darauf aufbauend wurden im Rahmen der Messkampagne von Oktober 2023 bis März 2024 im gesamten Stadtgebiet neben den stationären Messpunkten des SEBD weitere über 250 temporäre Messpunkte eingerichtet. Im Zeitraum April bis Oktober 2024 wurden an diesen Messpunkten umfangreiche Messdaten zum quantitativen Abflussverhalten im Kanalnetz erhoben. Zudem wurden im Stadtgebiet an über 25 Entnahmestellen Proben zur Ermittlung der Abwasserqualität gezogen. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 34 Unter Berücksichtigung der stationären Messdaten des SEBD und der aufgezeichneten Niederschlagsdaten wurden die erhobenen Daten der Kampagne ausgewertet. Das Ergebnis der Auswertung gibt Auskunft über tatsächliche Anschlussgrade, S chmutzwasser- und Fremdwasserkennwerte und die hydraulische Funktion von Entwässerungsanlagen, wie z um Beispiel Regenentlastungen, und ermöglicht eine Kalibrierung des Kanalnetzmodells für die hydraulische Nachweisführung des GEP mit Aussicht auf nahezu realistische Berechnungsergebnisse. Diese Berechnungsergebnisse schaffen eine belastbare Grundlage für die Ermittlung der erforderlichen Baumaßnahmen der Blöcke 4, 5 und 7. Der neue GEP, der auf der Grundlage der Messdaten beruht, wird die Basis der im unbestimmten Zeitraum dieses ABK umzusetzenden Maßnahmen sein. Daher werden derzeitig dort angegebene Maßnahmen überwiegend durch Sammelpositionen abgebildet. 6.3.4 Fremdwasser Seitens des SEBD wurde für die Jahre 2003 bis 2007 und 2008 bis 2011 eine Bilanzierung aller bekannten Abwassermengen durchgeführt mit dem Ziel, den Zufluss von Fremdwasser, insgesamt und getrennt für die beiden Klärwerke KWN und KWS, zu ermitteln. Die Untersuchung - auch als Jahresschmutzwassermethode bezeichnet - wurde bis zum Jahr 2017 weitergeführt. Im Mittel liegt der Fremdwasseranteil an beiden Klärwerken bei rund 11 %. Der Fremdwasserzuschlag beträgt 12 %. Sanierungsmaßnahmen ergeben sich aus diesem Fremdwasseranteil nicht. Im Zuge des neuen G EP, der ab 2026 für das gesamte Stadtgebiet erstellt wird, werden auch detaillierte Fremdwasseruntersuchungen durchgeführt. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 35 6.4 Block 5 – Abwassertechnische Neuerschließung Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen werden größtenteils durch den Abschluss eines Erschließungsvertrages mit einem Investor auf Basis von § 11 des Baugesetzbuches geregelt. Hierbei finanziert der Investor (alternativ das Liegenschaftsamt bei städtischen Grundstücken) die Erschließung und wird im Gegenzug von der Zahlung des Anschlussbeitrages freigestellt. Somit ist im ABK nur eine vergleichsweise geringe Anzahl an Maßnahmen enthalten, die durch den SEBD zu finanzieren sind. Drittfinanzierte Projekte bedin gen eine hohe personelle Bindung, da sie mit einem erheblichen Aufwand in der Bearbeitung, Abwicklung und Umsetzung verbunden sind. Nach fachgerechter Errichtung der abwassertechnischen Anlagen gehen diese in die Unterhaltungspflicht d er LHD über. Darüber hinaus entwickelt die LHD selbst einige Bebauungsp langebiete als Angebots - Bebauungspläne. Bei diesen Plangebieten ist die LHD für die öffentliche Erschließung, einschließlich des SEBD für die abwassertechnische Erschließung, in Planung und Bau und somit auch für die Finanzierung eigenverantwortlich. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 36 6.5 Block 6 – Klärwerke In Block 6 werden die Sanierungs-, Optimierungs- und Erneuerungsmaßnahmen auf den beiden Düsseldorfer Klärwerken erfasst. Die Klärwerke dienen der Abwasserreinigung mittels mechanischer, biologischer und chemischer Verfahren, um einen Großteil der Verunreinigungen aus dem Wasser zu entfernen und das gereinigte Wasser in den Vorfluter Rhein abzugeben. Hierfür wird eine Vielzahl an unterschiedlichen Bauten, maschinentechnischen und sonstigen Anlagen benötigt, welche mit der Zeit sanierungsbedürftig werden oder aufgrund gesetzlicher Änderungen eine Anpassung verlangen. Das K WN hat eine Ausbaugröße von 600.000 Einwohnergleichwert ( EGW), dem eine Anschlussgröße von 558.217 E GW gegenübersteht. Diese setzt sich zusammen aus den angeschlossenen Einwohnern in Höhe von 342.562 E und den angeschlossenen E GW in Höhe von 215.655 EGW B60. Aktuell erfolgt mit dem Projekt „Ausbau auf 13 mg“ eine Erweiterung der Belebungsbecken von derzeit circa 40.000 m³ auf circa 70.000 m³. Das KWS hat eine Ausbaugröße von 1.090.000 EGW, dem gegenüber steht eine Anschlussgröße von 590.683 E GW. Diese setzt sich zusammen aus den angeschlossenen Einwohnern in Höhe von 340.577 E und den angeschlossenen EGW in Höhe von 250.106 EGW B60. Abbildung 12: Klärwerk Düsseldorf-Nord und Klärwerk Düsseldorf-Süd Altersbedingt müssen einige Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, um die Abwasserreinigung weiterhin auf demselben hohen Niveau durchführen zu können. Die aufgeführten Maßnahmen erhöhen die Betriebssicherheit deutlich und reduzieren die Betriebskosten insbesondere beim Energieverbrauch. Zusätzlich verändern sich die Anforderungen an die Klärschlammentsorgung. Aufgrund der Verabschiedung der „Neuordnung der Klärschlammverordnung“ (AbfKlärV) 2017 und dem Gebot der Phosporrückgewinnung entschied sich der SEBD, den Klärschlamm beider Klärwerke der Monoverbrennung zuzuführen. Dazu wurde in Kooperation mit anderen Verbänden und Städten eine Gesellschaft zur Planung , zum Bau und zum Betrieb einer Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 37 Klärschlammmonoverbrennungsanlage gegründet . Die Inbetriebnahme der Anlage ist für das Jahr 2028 geplant, so dass eine gesicherte und kostendeckende Ent sorgung des anfallenden Klärschlamms gewährleistet sein wird. Aus der Asche soll, wie es die AbfKlärV fordert, im Anschluss Phosphor zurückgewonnen werden. Europäische Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) – Auswirkungen auf die Kläranlagen Die kürzlich vera bschiedete neue europäische Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) definiert weitere bzw. strenge Anforderungen an die kommunalen Kläranlagen. Dies beinhaltet insbesondere eine verbesserte Nährstoffelimination, die Ergänzung der 4. Reinigungsstufe zur Mikroschadstoffelimination sowie Energieneutralität der Kläranlagen. Die genaue Form der Umsetzung in nationales Recht wird derzeit erarbeitet. Die Umsetzungszeiträume (in der Richtlinie gestaffelt bis 2045) sind für die Düsseldorfer Kläranlagen daher noch nicht final definiert. Ausbau 3 und 4. Reinigungsstufe Basierend auf der kürzlich verabschiedeten Neufassung der EU -Kommunalabwasserrichtlinie wird für die Düsseldorfer Klärwerke der Bau einer 4. Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen verpflichtend. Die bauliche Realisierung muss dabei je Mitgliedsstaat in drei Phasen erfolgen und bis zum Jahr 2045 zu 100 % abgeschlossen sein. Die genauen Termine für die Düsseldorfer Klärwerke sind noch nicht fixiert, da auch die Umsetzung der EU - Kommunalabwasserrichtlinie in nationales Recht noch aussteht. Der SEBD plant die Errichtung der 4. Reinigungsstufe für das KWN bis zum Ende der zweiten Phase (2039). Die Maßnahme ist daher im unbestimmten Zeitraum des ABK aufgeführt. Für das KWS plant der SEBD derzeit die Umsetzung bis zum Ende der dritten Phase (2045). Die Maßnahme ist daher nicht im ABK aufgeführt. Mikroplastik Mikroplastik spielt sowohl in der öffentlichen Wahrnehmung als auch in der Abwasserbeseitigung eine relevante Rolle. Kommunale Kläranl agen werden in diesem Zusammenhang als Punktquellen gesehen. Betrachtet werden synthetische Mikropartikel mit einer Größe bis zu 5 mm. Sie gelten als unlöslich und persistent (schwer oder nicht abbaubar). Hauptquellen sind Textilfasern, Reifenabrieb, kosmetische Artikel, industrielle Prozesse etc.. Mikroplastik wirkt negativ auf die aquatische Umwelt und auch auf den Menschen, da es über eine Aufnahme durch Zooplankton und Fischen in die Nahrungskette gelangt. Aktuell existieren keine gesetzlichen Einleitun gsanforderungen für Mikroplastik, auch in der neuen Kommunalen Abwasserrichtlinie der EU (KARL) werden keine Grenzwerte formuliert. Die Düsseldorfer Klärwerke weisen bereits eine hohe Eliminationsleistung bzgl. Mikroplastik auf. Das Klärwerk Nord mit der aktuell vorhandenen Verfahrenstechnik der mechanisch-biologischen Abwasserreinigung kommt auf eine Eliminationsleistung von ca. 90 %. Das Klärwerk Düsseldorf Süd mit der zusätzlichen Abwasserfiltrationsstufe erreicht sogar bis zu 99 % Eliminationsleistung. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 38 Das vorliegende ABK enthält keine Maßnahmen, die explizit der Steigerung der Elimination von Mikroplastik dienen. Die großen Einzelmaßnahmen in Block 6 werden in den nachfolgenden Abschnitten erläutert. 6.5.1 Klärwerk Düsseldorf-Nord Ausbau auf 13mg/l Nges (KWN/25) Zur ganzjährigen Einhaltung des Stickstoffablaufwertes von 13 mg/l Nges wurde nach Prüfung der Betriebsergebnisse und in Abstimmung mit dem Rechtsamt der L HD sowie der Bezirksregierung Düsseldorf der weitere Ausbau des Klärwerks beschlossen. Das Projekt besteht aus zwei unabhängigen Teilen, die bis 2029 realisiert werden sollen. Im Teil A erfolgt der Neubau des Zulaufpumpwerkes, der Rechenanlage und des Sandfangs, im Teil B erfolgt die Sanierung und Erweiterung der Belebung einschließlich der Verdichte ranlagen. Für die Erweiterung der Belebung und der Verdichterstation wurden die Hauptaufträge für die Bauleistungen, die Maschinen- und die Elektro -, Mess -, Steuer- und Regelungstechnik bereits vergeben. Der Baubeginn für die Hauptleistungen ist erfolgt, d er Projektabschluss ist für 2028 geplant. Zur Sicherstellung der kontinuierlichen Abwasserbehandlung muss für Teil A die Konzeptionierung des Zulaufs neu erfolgen . Dazu wird ein neuer Zulaufbereich auf einem angrenzenden Grundstück des Klärwerkes errichtet. Automatisierung Schlammbehandlung (KWN/11) Die Schlammbehandlung besteht zum großen Teil aus der Erstausrüstung von 1965 und der Nachrüstung aus 1975. Kleinere Maßnahmen z ur Aufrechterhaltung der Anlagensicherheit wurden durchgeführt, jedoch ist der Gesamtbereich dringend sanierungsbedürftig. Eine vorlaufend durchgeführte Energiestudie identifizierte energieintensive Bereiche, die ebenfalls saniert werden. Alte Rohrleitunge n wurden geprüft und ein Sanierungskonzept erstellt, alle Maschinen sind aufgrund des Alters durch technisch angepasste und energieeffiziente Systeme zu ersetzen. Zurzeit wird der betontechnologische Zustand der betroffenen Anlagenteile aufgenommen, gegebenenfalls ist der Projektumfang zu erweitern. Die Schlammbehandlung, beginnend vom Primär- und Sekundärschlammabzug bis Übergabe zur Schlammentwässerung , wird unter laufendem Betrieb kernsaniert. Die wasserrechtliche Genehmigung wurde beantragt. Optimierung Energieerzeugung und Energieverteilung (KWN/44) Altersbedingt sind die Anlagen zur Energieerzeugung und -verteilung zu erneuern. Aufgrund diverser thermodynamischer Abhängigkeiten werden alle Anlagen gemeinsam geplant und optimiert. Das Projekt optimiert die Kraft -Wärme-Kopplung (Blockheizkraftwerke ) und Heizkessel sowie die Wärmeverteilung und Verbrauchssteuerung mit dem Ziel, 100 % der Wärme selbst zu nutzen. Mit den Maßnahmen wird der Strombedarf des Klärwerk es zu mindestens 75 % aus eigenerzeugtem Strom gedeckt und die Grundlage für ein angepasstes Notstromkonzept des Klärwerkes gelegt. Dazu sollen alle B lockheizkraftwerke in Kombination mit einem neuen Not stromaggregat bereit für den Inselbetrieb ohne externe Stromversorgung ausgeführt werden. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 39 Neubau Trocknungsanlage (KWN/45) Die Trocknung wird aufgrund des neuen Schlamment sorgungskonzeptes zum Jahreswechsel 2026/2027 außer Betrieb genommen, die bestehende Technik der Schlammentwässerung über Zentrifugen wird gemäß dem Ergebnis maschinentechnischer Versuche auf Siebbandpressen umgestellt. Beide Bauwerke werden bautechnisch untersucht, um das ideale Sanierungs - bzw. Ersatzneubaukonzept zu erarbeiten. Die neue Anlage wird redundant mit einer zweiten Schaltwarte verbunden und die Sozialbereiche werden erneuert. Sanierung Schlammräumung MA1/VK1/NK1/NK2 (KWN/28) Der im alten ABK vorgesehene Projektumfang wird aufgrund neuer Zusammenhänge und Betriebsergebnisse durch die abgeschlossenen Baumaßnahmen neu bewertet. Die Definition des zukünftigen Projektumfanges und Realisierungszeitplanes ist noch nicht abgeschlossen . D ie notwendigen Unterhaltungsmaßna hmen an den Becken und der Maschine ntechnik sorgen zunächst für einen sicheren Betriebszustand. 6.5.2 Klärwerk Düsseldorf-Süd Erneuerung Maschinentechnik Belebungsbecken (KWS/38) Mit dem Projekt erfolgt die Erneuerung und Optimierung der Maschine ntechnik der Belebungsstufe. Diese Maßnahme soll sowohl zur weiteren energetischen Optimierung des Klärwerkes beitragen, als auch als Vorbereitung für weitergehende Reinigungsanforderungen dienen, wie sie in der Novelle der EU-Kommunalabwasserrichtlinie definiert werden. Im Rahmen des Projektes erfolgt die Erneuerung der Turboverdichter samt Peripherie. Die Optimierung der Luftverteilung auf die Belebungsbecken wird betrachtet und die zugehörigen Steuerungs- und Automatisierungsanlagen sowie maschinentechnische und elektrotechnische Anlagenteile werden erneuert. Sanierung und Optimierung der Schlammbehandlung (KWS/52) Große Teile der Sch lammbehandlung bestehen seit der Errichtung im Jahr 1975 . Wenige Teile wurden während der Erweiterung in den 90er Jahren überarbeitet, so dass Stand heute eine umfassende Modernisierung durchgeführt werden muss. Die Bündelung vieler Einzelmaßnahmen soll zu einer Qualitätsverbesserung, insbesondere an Schnittstellen führen. Hierunter fallen die Sanierung der Faulbehälter, der Schlammwärmetauscher, der Eindicker sowie verschiedene r Rohrleitungen und Pumpwerke. Das Projekt ist für das KWS die analoge Umsetzung zu KWN/11. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 40 Abbildung 13: Projektübersicht Sanierung der Schlammbehandlung Aufgrund der Anzahl der Einzelmaßnahmen und der verfahrenstechnischen Zusammenhänge können die Maßnahmen nicht parallel umgesetzt werden. Neben der Erneuerung der Anlagen erfolgt eine Anpassung der Automatisierung und der übergeordneten Steuerung der Faulun g. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 41 Optimierung der Energieerzeugung und -verteilung (OEV) (KWS/66) Im Gegensatz zum KWN hat das KWS derzeit ein festinstalliertes Blockheizkraftwerk, das zur Kraftwärmekopplung mit der Wärmerückgewinnung aus der Trocknung verknüpft ist. Der Großteil des anfallende n Klärgases wurde bis Ende 2024 in der Trocknungsanlage verwertet. Aufgrund des neuen Klärschlammkonzeptes entfällt die Trocknung und die Anlagen zur Faulgasnutzung sind auf die anfallende Faulgasmenge zu erweitern. Hierbei wird das Bestands - Blockheizkraftwerk altersbedingt ebenfalls ausgetauscht. Das Projekt besteht analog zu KWN/44 aus der Optimierung der Kraftwärmekopplung (B lockheizkraftwerk) in Verbindung mit den Heizkesseln inklusive aller Wärmeverteilungsanlagen, Bilanzierung sowie Steuerung der Wärmeverbräuche. Hiermit soll ein Wärmeeigennutzungsgrad von 100 % erreicht werden. Die Deckung des Strombedarfs des KWS soll zukünftig mindestens 75 % betragen , die Grundlage für ein angepasstes Notstromkonzept wird über den Inselbetrieb von Blockheizkraftwerken und einem Notstromaggregat gelegt. Dabei wird berücksichtigt, dass über die biologisch zu behandelnde Abwassermenge hinaus auf de m KWS auch Mischwasserzuflüsse in Sonderbauwerken bewirtschaftet werden. Neubau Schlammentwässerung (KWS/67) Es handelt sich um das Parallelprojekt zu KWN/45. Gemäß dem Klärschlammkonzept des SEBD wird zukünftig der Klärschlamm als entwässerter Schlamm in einer Monoverbrennung thermisch verwertet. Die bestehenden Kammerfilterpressen samt Peripherie werden durch mo derne Anlagetechnik ersetzt sowie eine angepasste Speicher- und Verladestation für die entwässerten Klärschlämme errichtet. 6.5.3 Übergreifende Projekte Erneuerung der Prozessleittechnik (KWN/46) Auf beiden Kläranlagen wird jeweils ein Prozessleitsystem zur Steuerung der Prozesse, zur Visualisierung und Archivierung der Betriebsdaten eingesetzt. Bei Projektbeginn sollte eine gemeinsame Prozessleittechnik für alle Bereiche des SEBD (KWN, KWS und Kanalbetriebshof) erstellt werden. Die Planungsergebnisse zeigten, dass ein e gemeinsame einheitliche P rozessleittechnik neben einer signifikanten Erhöhung der Herstellungskosten auch einen erheblichen Personaleinsatz fordert, der durch die jeweiligen Betriebe nicht zu gewährleisten ist. Beide Klärwerke und der Kanalbetrieb erneuern daher ihre vorhandenen Systeme eigenständig. Im Projekt erfolgt die Erneuerung aller veralteten und abgekündigten Automatisierungsstationen auf beiden Kläranlagen , die Infrastruktur zur Daten - und Signalverteilung wird durch einen Lichtwellenwellenleiter neu aufgebaut. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 42 6.6 Block 7 – Niederschlagswasserbehandlung und -rückhaltung Ausgangssituation und Bezug zur Wasserrahmenrichtlinie Der Block 7 des ABK befasst sich mit der Behandlung und Rückhaltung von Niederschlagswasser, welches im Stadtgebiet an 88 öffentlichen Einleitungsstellen in die Gewässer eingeleitet wird. Einerseits handelt es sich um Entlastungen (Regenüberläufe) aus dem Mischwasserkanalnetz, in dem Niederschlagswasser und Schmutzwasser gemeinsam einer zentralen Abwasserbehandlung zugeführt werden, andererseits um Einleitungen aus der N iederschlagswasserkanalisation von Trennsystemen, bei denen nur das S chmutzwasser einer zent ralen Abwasserbehandlung unterzogen wird und das Niederschlagswasser gegebenenfalls nach Behandlung vor Ort eingeleitet wird. Im ABK sind keine Maßnahmen zur Sanierung der Niederschlagswasserbeseitigung von Straßen enthalten, diese sind dem Straßenbaulastträger zuzuordnen und nicht Bestandteil eines ABK. Die Anforderungen an die N iederschlagswassereinleitungen resultieren aus der EU- Wasserrahmenrichtlinie und nationalen Gesetzgebung (Wasserhaushaltsgesetz) sowie aus Gesetzen und Erlassen des Landes NRW (Wassergesetz für das Land NRW). Die auf europäischer Ebene im Jahr 2000 erlassene EU-Wasserrahmenrichtlinie ist in der Zwischenzeit in der Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene verankert. Bei der Einleitung von Niederschlagswasser sind Anforderungen an die Qualität und Einleitmenge zu erfüllen. Aus den Qualitätsanforderungen resultiert in der Regel eine vor Einleitung vorzunehmende mechanische Reinigung des N iederschlagswassers durch Sedimentation in hierfür geeigneten Beckenanlagen. Die Untersuchung der Gewässereinleitungen in Bezug auf die Behandlungsbedürftigkeit erfolgte detailliert für jede Einleitung im Misch - und Trennsystem. Während die Behandlungsanforderungen aus rechtlicher und technischer Sicht gesichert sind und nur in einem geringen Umfang Ermessensspielraum lassen, besteht hinsichtlich der Einleitmengen Präzisierungsbedarf. Die nach der Wasserrahmenrichtlinie erforderliche Berücksichtigung des Gewässerzustandes und der abstrakte Begriff des zu erzielenden „Guten ökologischen/ chemischen Zustandes“ bzw. „Guten ökologischen Potentials“ lassen erhebliche Spielräume in der Zustandserfassung und Bewertung möglicher Zielerreichungsgrade. 6.6.1 Maßnahmen im Bereich der Regenwasserkanalisation Alle Gewässereinleitungen aus der Niederschlagswasserkanalisation der Trennsysteme wurden unter Berücksichtigung des sog enannten „Trennerlass NRW“ in der Fassung vom 26.05.2004 noch einmal hinsichtlich ihrer Behandlungsbedürftigkeit überprüft. Die Behandlung soll te im Wesentlichen durch nicht ständig gefüllte Regenklärbecken erfolgen. Bezüglich der Erfordernis von Niederschlagswasserrückhaltung vor Gewässereinleitung wurde in Abstimmung mit der U nteren Wasserbehörde Düsseldorf eine Konzeption erarbeitet, nach der an den Hauptgewässern der Düssel Regenklärbecken und Regenrückhaltebecken in zwei zeitlich unabhängigen Bauabschnitten errichtet werden. Das vorangegangene A BK sah daher die stufenweise Errichtung der baulichen Anlagen vor. Bedingt durch die örtlichen Verhältnisse waren in der Regel zentrale Beckenanlagen vorgesehen, in denen mehrere vorhandene Einleitungen zusammengefasst werden bzw. wurden. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 43 Es ist beabsichtigt, künftig auch dezentrale Behandlungsanlagen einzusetzen. Die ausgewählten Anlagensysteme sollen, nach Abstimmung hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit mit der Unteren Wasserbehörde, künftig alternativ zu zentralen Beckenanlagen eingesetzt werden oder diese ergänzen. Diese Vorgehensweise korrespondiert mit der getrennten Fassung von Niederschlagswasser unterschiedlicher Kategorien. Einzugsgebiete KWN, Klärwerk Duisburg-Huckingen Angerbach Entlang des Angerbachs sind derzeit keine Maßnahmen erforderlich , die Niederschlagswasserbeseitigung wurde in den letzten Jahren neu geordnet. Schwarzbach Entlang des Schwarzbachs existieren drei kleinere Einleitungen mit Sanierungsbedarf, die als Einzelmaßnahmen „Am Kaldenberg, Niederschlagswasserbehandlung“ und „Talweg, Niederschlagswasserbehandlung“ im ABK aufgeführt sind. Die Einleitung „Zum Veilchental“ wird nach Umschluss an die N iederschlagswasserbehandlung „Talweg“ voraussichtlich 2026 aufgehoben. Kittelbach Entlang des Kittelbachs sind derzeit keine Maßnahmen erforderlich. Schwarzbachgraben Zur Sanierung der vorhandenen Kleineinleitungen „Am Bockskothen “ bis zum „Am Götzenkothen, Süd“ wird gemeinsam und im Einklang zu gewässerbaulichen Maßnahmen ein Lösungskonzept mit der Aufsichtsbehörde erarbeitet. Dies betrifft auch die Einleitung aus der „Theodorstraße“ im Bereich der Bundesautobahn A52, wobei hier noch städtebauliche Entwicklungsplanungen zu berücksichtigen sind . „Am Bockskothen“ ist der Bau einer Niederschlagswasserbehandlungsanlage vorgesehen und Bestandteil des ABK. Einzugsgebiete KWS, Klärwerke Ratingen, Hubbelrath, Hilden In den oben genannten Einzugsgebieten befinden sich verschiedene Maßnahmen in der Planung, im Bau oder wurden bereits abgeschlossen. Sortiert nach den Vorflutern, in die eingeleitet wird, seien beispielhaft folgende Projekte erwähnt. Ungeteilte Düssel Entlang der Ungeteilten Düssel sind derzeit keine Maßnahmen erforderlich. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 44 Nördliche Düssel Die Beckenanlage „ Karlsbader Straße “ wurde im Jahr 2012 in Betrieb genommen. In einem ersten Schritt wurden hierdurch mehrere Einleitungen in die Nördliche Düssel und den Pillebach saniert. Im Zuge der sich anschließenden Errichtung des Hauptsammlers „Gudastraße“ konnten schrittweise weitere Einleitungen in dem südlichen Abschnitt des Pillebach aufgehoben werden, es verbleibt ein kleines Resteinzugsgebiet der Einleitung „Dreherstraß e“. Auch hier ist der endgültige Umschluss an den Sammler „Dreherstraße“ im vorliegenden ABK geplant. Für die Einleitung „Diepenstraße“ ist der Umschluss an die Beckenanlage „Karlsbader Straße“ durch den Bau eines Überleitungssammlers bis zum Sammler „Dreh erstraße“ mit Baubeginn 2026 vorgesehen. Südliche Düssel und Brückerbach Die Beckenanlagen „ Regenklärbecken Krippstraße“ und „Regenklärbecken/Regenrückhaltebecken Heidelberger Straße“ sind zwischenzeitlich fertiggestellt, am „Gothaer Weg“ ist der Bau einer Niederschlagswasserbehandlung geplant. Innere Südliche Düssel Die Einleitungen in die Innere Südliche Düssel können ungedrosselt erfolgen. 2018 wurden bereits durch den Bau einer zentralen Behandlungsanlage Einleitungen saniert. Weitere Maßnahmen sind hier nicht erforderlich. Pillebach Die Einleitungen in den Pillebach müssen gedrosselt erfolgen. Die Sanierung der Einleitungen erfolgt vom Quellgebiet in Knittkuhl aus in Richtung der Mündung in die Nördliche Düssel. Das Regenrückhaltebecken „In der Flieth“ ist in Betrieb und wird derzeit durch den Bau eines vorgeschalteten R egenklärbeckens ergänzt. Die Beckenanlage „Bergische Landstraße“ wurde 2022 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Ebenso er folgt der Bau des Regenklärbeckens „Blanckertzstraße“ mit Planung des Umbaus des vorhandenen R egenrückhaltebeckens „Blanckertzstraße“ sowie der Planungsbeginn für die Beckenanlage „Gerricusstraße“. In Abstimmung mit der U nteren Wasserbehörde wurde die Fortführung der Planungen für die Beckenanlage „ Gerricusstraße“ bis zur Veröffentlichung des neuen Abwasser erlasses zurückgestellt, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Anlage zu errichten. Rotthäuser Bach Für das Einzugsgebiet „Kläranlage Hubbelrath -Sauerweg“ ist die Umorientierung der Schmutzwasserkanalisation geplant. Zukünftig erfolgt die Überleitung über eine Pumpstation zur Mischwasserpumpstation „Am Gieb“ und Weiterleitung in das M ischwassernetz des K WS. Die Niederschlagswasserbeseitigung bleibt unverändert über Versickerungen bestehen. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 45 Garather Mühlenbach Das im Einzugsgebiet „Hellerhofweg“ anfallende N iederschlagswasser wird über das Regenklärbecken „Hellerhofweg“ behandelt und im Unterlauf des Garather Mühlenbach es kurz vor der Mündung in den Urdenbacher Altrhein eingeleite t. Inwieweit hier eine Rückhaltung vor Einleitung erfolgen muss ist mit der U nteren Wasserbehörde Düsseldorf aufgrund widersprüchlicher Ergebnisse zu Gewässerverträglichkeitsnachweisen zu klären. 6.6.2 Immissionsorientierte Betrachtung der Niederschlagswasserbeseitigung Für die Nördliche Düssel , den Kittelbach sowie die zuführenden Nebengewässer Pillebach und Schwarzbachgraben wurde , basierend auf eine r Niederschlag-Abfluss-Messkampagne, ein detaillierter Nachweis nach dem Merkblatt 3 des Bund es der Wasser- und Kulturbauingenieure (BWK-M3) geführt. Dieser wird von den Aufsichtsbehörden in N RW als Grundlage für die immissionsorientierte Beurteilung der nach der EU -Wasserrahmenrichtlinie erforderlichen abwassertechnischen Maßnahmen angesehen. Parallel hierzu wurde zur ersten Abschätzung der erforderlichen Maßnahmen ein vereinfachter Nachweis nach BWK-M3 geführt. Für die Nebengewässer Pillebach und Schwarzbachgraben wurden beim detaillierten Nachweis die Ergebnisse des vereinfachten Nachweises nach BWK -M3 bestätigt. Entlang dieser Gewässer sind Regenrückhaltebecken mit einer Einleitspende von rund 1 l/(s*ha Aeb) zu errichten. Für die Nördliche Düssel und den Kittelbach konnte die Gewässerverträglichkeit der hierin erfolgenden Einleitungen aufgrund hoher Zuläufe aus dem Oberlauf der Düssel außerhalb des Stadtgebietes nicht nachgewiesen werden. Ebenso konnten durch den detaillierten Nachweis keine belastbaren Aussagen hinsichtlich der Erforderlichkeit/Effektivität von Rückhaltemaßnahmen an den Niederschlagswassereinleitungen getroffen werden. Für die Südliche Düssel/den Brückerbach und die Nebengewässer Hoxbach und Eselsbach wurde ebenfalls ein e Niederschlag-Abfluss-Messkampagne erstellt. Im Ergebnis zeigt sich hier, dass aufgrund der gleichmäßigen Abflussverteilung zwischen der Nördlichen Düssel und der Südlichen Düssel (53%/47%) die Schlussfolgerungen aus dem detaillierten Nachweis für die Nördliche Düssel auch auf die Südliche Düssel übertragbar sind. Auf einen entsprechenden Nachweis nach BWK-M3 wurde demnach hier verzichtet. Durch das Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der EU -Wasserrahmenrichtlinie für den gesamten Gewässerverlauf der Düssel sollten ursprünglich neben der gewässermorphologischen Verbesserung auch geeignete Maßnahmen entwickelt werden, durch welche sic h die oben beschriebenen hohen Zuflussmengen bereits im Oberlauf der Düssel reduzieren lassen (z um Beispiel Hochwasserrückhaltebecken). In diesem Maßnahmenprogramm sind jedoch auch in der aktuell gültigen Fassung lediglich Maßnahmen zur morphologischen Ent wicklung der Gewässer enthalten, nicht aber geeignete hydraulische Maßnahmen zur Reduzierung der hohen Zuflussmengen aus dem Düssel-Oberlauf. Erst mit der Kenntnis, inwieweit die rein morphologische Entwicklung im Oberlauf der Düssel dauerhaft zu einer Abf lussdämpfung im Gewässer beiträgt und die Zulaufmengen in das Düsseldorfer Stadtgebiet dadurch auf ein verträgliches Maß reduziert werden, kann die Wirksamkeit von Rückhaltemaßnahmen auf Düsseldorfer Stadtgebiet nachgewiesen werden. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 46 Der SEBD kann daher auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht vertreten, an den Gewässern Nördliche Düssel und Kittelbach und aufgrund der o ben genannten Vergleichbarkeit an den Gewässern Südliche Düssel und Brückerbach große Rückhaltevolumina mit den damit verbundenen hohen Investitionskosten zu realisieren. Die Planung der Beckenanlagen entlang der Nördlichen Düssel/dem Kittelbach sowie der Südlichen Düssel/dem Brückerbach erfolgte daher in Abstimmung mit der U nteren Wasserbehörde Düsseldorf als zuständige Aufsichtsbehörde in zwei Baua bschnitten. Zunächst erfolgte in einem ersten Bauabschnitt der Bau der in weiten Teilen bereits errichteten erforderlichen R egenklärbecken. Diese wurden derart ausgebildet, dass eine g egebenenfalls erforderlich werdende Rückhaltung in einem zweiten Bauabsc hnitt nachträglich ergänzt werden kann. Eine Ausnahme von dieser Vorgehensweise stellt die Beckenanlage „Regenklärbecken/Regenrückhaltebecken Heidelberger Straße“ dar, bei der Anlagenteile in einer Baumaßnahme erstellt wurden. Aufgrund des als Retentionsraum anrechenbaren Kanalnetzvolumens verbleibt nur noch ein geringes zusätzlich erforderliches Rückhaltevolumen, das zur Unwirtschaftlichkeit des zweiten Bauabschnitts führt. An den genannten Nebengewässern stellt sich das weitere Vorgehen des S EBD anders dar. Für den Pillebach wurde durch den SEBD ein Gewässerbewirtschaftungskonzept erstellt, welches sowohl die Belange der N iederschlagswasserbeseitigung hinsichtlich Niederschlagswasserbehandlung und Regenrückhaltung, als auch die Belange des naturnahen Gewässerausbaues betrachtet. Hierin enthalten sind sämtliche wasserbaulichen und abwassertechnischen Maßnahmen entlang des gesamten Gewässers, wodurch einerseits der ökologische Gewässerzustand deutlich verbessert, andererseits die abwassertechnischen Maßnahmen (Rückhaltevolumina) auf ein Minimum begrenzt werden können (siehe Kapitel 6.6.3). Dieses Bewirtschaftungskonzept ist Bestandteil von zu stellenden Einleiterlaubnisanträgen. Der S EBD beabsichtigt dieses Vorgehen in Zukunft auf die übrigen Nebengewässer a uf Düsseldorfer Stadtgebiet zu übertragen. Der SEBD hat im Jahr 2006 begonnen, den Zustand der Gewässer im Stadtgebiet stichprobenartig durch gewässerökologische Untersuchungen (Gewässermonitoring) gemäß des Merkblattes 7 des Bund der Wasser- und Kulturba uingenieure (BWK -M7) zu erfassen und mögliche Entwicklungspotenziale sowohl hinsichtlich abwassertechnischer Anlagen als auch morphologischer Gestaltung der Gewässer zu erarbeiten. Durch dieses seitdem jährlich durchgeführte und inzwischen flächendeckende Gewässermonitoring konnte für diverse Einleitungen auf Düsseldorfer Stadtgebiet jedoch gezeigt werden, dass infolge der ungedrosselten Einleitungen keine Verschlechterung im Hinblick auf die ökologischen Verhältnisse der jeweiligen Gewässer eintritt. Vor diesem Hintergrund fand im Oktober 2024 eine Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde statt. Hierbei wurde einvernehmlich festgelegt, dass bei erbrachten biozönotischen Nachweisen durch gewässerökolog ische Untersuchungen keine Rückhaltung erforderlich ist. Die wasserrechtliche Erlaubnis für die betroffenen Einleitungen wird mit der Auflage eines weiterzuführenden Gewässermonitoring befristet erteilt. Die ABK -Projekte für den Bau von Niederschlagswasserrückhaltungen wurden folglich storniert. Dies betrifft neben dem Ausbau der R egenrückhaltebecken „Glashüttenstraße“ an der Ungeteilten Düssel und „ Karlsbader Straße“ an der Nördlichen Düssel, vier Projekte an der Südlichen Düssel, zwei am Eselsbach und das Projekt an der „ Kölner Landstraße“ am Brückerbach. Insgesamt vier weitere vorgesehene Projekte brauchen nicht angelegt zu werden. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 47 6.6.3 Pillebachkonzept Zusätzlich zu den an die EU gemeldeten Maßnahmenprogrammen werden auch entlang dieser Gewässer Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und zur Schaffung de r Durchgängigkeit getroffen. An dieser Stelle sind speziell die Maßnahmen entlang des Pillebac h zu nennen, da diese zusätzlich zu den Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie flankierend auf die vorhandenen und geplanten abwassertechnischen Anlagen wirken. Die Beckenbemessung der vorhandenen und darüber hinaus erforderlichen Rückhaltebecken entlang des Pillebach („Blanckertzstraße“ und „Ratinger Weg/Kaiserburg “ sowie „Bergische Landstraße“ und „Gerricusstraße“) wird im Zusammenhang mit einem naturnahen Ausba u des Gewässers und einer damit verbundenen Verbesserung des ökologischen Potenzials betrachtet. Durch die hierdurch prognostizierte Verbesserung des Wiederbesiedlungspotenzials des Pillebach kann die für die Dimensionierung der Rückhaltebecken gemäß Merkblatt BWK-M3 anzusetzende Entlastungshäufigkeit von „0,5/a“ auf „2/a“ heraufgesetzt werden. Dies führt bei de r neu gebauten Beckenanlage „Bergische Landstraße“ und der neu zu errichtenden Beckena nlage „Gerricusstraße“ zu einer deutlichen Reduzierung des erf orderlichen Rückhaltevolumens und damit auch zu einer deutlichen Reduzierung des Investitionsvolumens. Bei den beiden vorhandenen Beckenanlagen „Blanckertzstraße“ und „Ratinger Weg/Kaiserburg“ reicht hierdurch das vorhandene Beckenvolumen auch bei einer na ch im Vergleich zum Ist -Zustand gemäß Merkblatt BWK-M3 deutlich zu reduzierenden Drosselwassermenge aus. Voraussetzung zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Einleitungen mit derart bemessenen Regenrückhaltebecken ist gemäß der Aussage der Bezirksregierung Düsseldorf aus dem Jahr 2006 die Erstellung eines Gewässerbewirtschaftungskonzeptes für den Pillebach/Fliethbach vom Oberlauf beginnend, welches zeitlich eingeordnet sämtliche wasserbaulichen und siedlungswasserwirtschaftlichen Maßnahmen entl ang des Gewässerverlaufes bis zur Mündung in die Nördliche Düssel beinhaltet. Dieses Konzept liegt bereits vor. Die darin enthaltene Zeitschiene muss dem Stand der Umsetzung der Einzelmaßnahmen entsprechend fortgeschrieben werden. Grundlage für die neben d en abwassertechnischen Anlagen erforderlichen wasserbaulichen Maßnahmen ist hierbei ein im Auftrag des SEBD für den Pillebach erstelltes Konzept für die naturnahe Entwicklung von Fließgewässern. 6.6.4 Maßnahmen im Bereich der Mischwasserkanalisation Für die bei den großen M ischwassergebiete der Klärwerke KWN und KWS wurden Schmutzfrachtberechnungen erarbeitet und die erforderlichen Maßnahmen mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt. Die Maßnahmen sind im Folgenden jeweils für die einzelnen Klärwerkseinzugsgebiete aufgeführt. Einzugsgebiete KWN, Klärwerk Duisburg-Huckingen Im Dezember 2012 wurde der GEP im Einzugsgebiet des K WN fertiggestellt. Im Zuge der Generalentwässerungsplanung und in Verbindung mit einer instationären Netzberechnung wurde eine Schmutzfrachtberechnung zum Nachweis zur Einhaltung der Anforderungen an die öffentliche Niederschlagsentwässerung im Mischverfahren gemäß Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 03.01.1995 (RdErl) erstellt. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 48 Für mehrere Regenüberlaufbauwerke konnten die Nachweise, dass keine vorzeitige Entlastung in das Gewässer vor dem Erreichen des mindestens erforderlichen M ischwasserabflusses zum Klärwerk eintritt, nicht geführt/erbracht werden. Es besteht Sanierungsbedarf . Die Sanierung der rechtsrheinischen R egenüberlaufbauwerke am „Victoriaplatz“ und in der „ Venloer Straße“ zur Einhaltung der Anforderungen gemäß RdErl ist aufgrund der Komplexität der örtlichen kanaltechnischen und hydraulischen Gegebenheiten nicht in For m einer baulichen Erneuerung zu erzielen. In Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde sind aus mehreren rechnerisch konzeptionellen Lösungsvarianten letztendlich in der Beurteilung zwei als am ehesten zielführende Varianten bestimmt worden. Im Zuge einer Machba rkeitsstudie wurde untersucht, welche der beiden Varianten unter Berücksichtigung von Kriterien wie Standortverfügbarkeit, abwassertechnische und städtebauliche Anforderungen sowie Wirtschaftlichkeit realisierbar ist. Derzeit folgt die planerische Ausarbei tung für die ermittelte Sanierungslösung, Einholung der wasserrechtlichen Genehmigung und Bauausführung. Die betreffenden Regenüberlaufbauwerke sind bezüglich der baulichen Sanierung bzw. wegen konstruktiver Umbaumaßnahmen ins ABK aufgenommen worden. Im l inksrheinischen Einzugsgebiet sollen die R egenüberlaufbauwerke „Pariser Straße/Drususstraße“ und „Kaiser-Friedrich-Ring/Habsburger Str aße“ baulich und hydraulisch entsprechend den Vorgaben aus der Schmutzfrachtberechnung saniert werden. Einzugsgebiete KWS, Klärwerke Ratingen, Hubbelrath, Hilden Im Einzugsbereich der Klärwerke Ratingen, Hubbelrath -Dorf und Hilden sind derzeit keine Maßnahmen vorgesehen. Für den Einzugsbereich der vom Bergisch-Rheinischen Wasserverband betriebenen Kläranlage Hubbelrath -Sauerweg wurde eine Machbarkeitsstudie zur Umorientierung der S chmutzwasser- und N iederschlagswasserentwässerung erstellt, welche zum Ziel hat, diese Kläranlage außer Betrieb zu nehmen. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 49 7 Schlussbemerkung Die 8. Fortschreibung des ABK der LHD ist vom SEBD entsprechend § 47 Wassergesetz für das Land NRW und der aktuellen Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von A BK aufgestellt worden. Der Betrachtung szeitraum umfasst die Jahre 202 6 bis 203 7 mit Ausblick auf die nachfolgenden Jahre 203 8 ff. Das ABK enthält die entwässerungstechnischen Planungen und Baumaßnahmen einschließlich der Abwasserbehandlung für das Düsseldorfer Stadtgebiet. Die Entwässerung als wesentlicher Bestandteil der Erschließung stellt eine grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung des Stä dtebaus dar. Daher ist auch das A BK als Grundvoraussetzung für zukünftige Entwicklungsmaßnahmen anzusehen und unter dieser Maßgabe zu werten. Neue Bebauungsplangebiete sind ohne die entwässerungstechnische Infrastruktur nicht zu realisieren, die Infrastruktur ist im ABK nachvollziehbar zu belegen. Der S EBD stellt sich der enormen Herausforderung der Klimafolgenanpassung. Niederschlagswasser wird hier als Ressource für die klimaoptimierte Stadt verstanden und ist entsprechend den aktuellen technischen und rechtlichen Anforderungen nachhaltig zu sichern und zu nutzen. Dabei spielt auch die Stärkung des Überflutungsschutzes und Minimierung der Auswirkungen bei Starkregenereignissen eine entscheidende Rolle. Die vorliegende 8. Fortschreibung des ABK umfasst insgesamt in den Blöcken 1 bis 7 insgesamt 196 Maßnahmen (einschließlich 6 Sammelpositionen) mit einem Gesamtausgabevolumen im Betrachtungszeitraum 2026 bis 2031 in Höhe von circa 540 Mio. €. Die Genauigkeit der Kostenermittlungen ist insbesondere von der Planungstiefe der einzelnen Maßnahmen abhängig. Bei der Beurteilung der zu erwartenden Kosten sind auch eventuelle Genehmigungsauflagen oder die konjunkturelle Entwicklung der Baumarktpreis e einzubeziehen. Für den unbestimmten Zeitraum werden Maßnahmen mit einem Volumen von 331 Mio. € vorbereitet, hier sind weitere große Einzelprojekte wie die Sanierung des H auptsammlers-Mitte und der Ausbau des KWS (4. Reinigungsstufe) zu nennen. Die größte Einzelmaßnahme in der Fortschreibung des A BK ist der bereits begonnene Ausbau des KWN mit einem Gesamtvolumen in Höhe von r und 118 Mio. € und rund 10 Jahren Bauzeit im laufendem Betrieb . Durch verschärfte Stickstoffablaufwerte ist in Abstimmung mit der Bezirksregierung der Ausbau des Klä rwerkes auf einen Stickstoffablaufwert von 13 mg/l erforderlich. Die größte Einzelmaßnahme im Kanalnetz befindet sich mit dem neu zu errichtenden Regenüberlaufbecken „Rheinpark“ im Herzen der Stadt. Die Maßnahme mit einem Investitionsvolumen von voraussichtlich c irca 78 Mio. € wird im bestimmten Zeitraum des ABK vorbereitet und begonnen, die Umsetzung findet überwiegend im unbestimmten Zeitraum statt. Weiterhin liegt eine wichtige Aufgabe in der Aufarbeitung der N iederschlagswassereinleitungen nach dem Stand der Technik. Für 80 % der N iederschlagswassereinleitungen bzw. 86 % der Gesamtfläche im Trennsystem wurden bereits Behandlungsanlagen errichtet, weitere folgen nach Bekanntgabe des zukünftigen maßgeblichen Abwassererlasses. Das im ABK enthaltene NBK erläutert den Umgang mit der Beseitigung des Niederschlagswassers. Ein weiterer Schwerpunkt des A BK liegt in der Umsetzung des vom Rat beschlossenen Substanzerhaltungskonzeptes für den Bereich der Kanalisation. D ie dort verankerte Sanierungsstrategie setzt auf ein erhöhtes Investitionsbudget mit einem höheren Anteil an Renovierungsmaßnahmen. Aus Sicht der Entsorgungssicherheit wird der Substanzwert des Netzes bewahrt, das Anlagevermögen erhöht und Netzlängenanteil e mit hohen Sanierungsdringlichkeiten minimiert. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 50 In den vergangenen Jahren wurde im Rahmen der Erstellung von GEP eine umfassende Prüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Kanalisationsnetzes unter Berücksichtigung zukünftiger Stadtentwicklungen durchgeführt. Auf dieser Basis wurden zahlreiche hydraulische Verbesserungen im Netz umgesetzt. Als Grundlage für die Erstellung eines neuen G EP wurde eine umfangreiche Messkampagne im Netz mit dem Ziel der Kalibrierung des Kanalnetzmodells für die hydraulis che Nachweisführung des GEP durchgeführt. Die Ergebnisse stellen die Grundlage der derzeit als Sammelpositionen i n Block 4 abgebildeten Maßnahmen für den unbestimmten Zeitraum dar. Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 51 Abwasserbeseitigungskonzept 8. Fortschreibung 2026-2037 Stand: 10.10.2025 ____________________________________________________________________________________ Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 52 Anlage 1 zum ABK 2026 Gesamtliste aller Maßnahmen gemäß VwV,sortiert nach Baubeginn Lfd- Nr. Block Ordnung s- Nr. (Proj.- Nr.) Träger der Maß- nahme Maßnahmenbezeichnung Berichts- jahr Art der Maß- nahme NBK Bau- beginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Kosten Planungs- zeitraum 2026 - 2031 Kosten Folge- zeitraum 2032 - 2037 Gesamt- kosten 2026 - 2037 Gemeinde- gebiet Kennziff er Jahr T € T € T € T € T € T € T € T € T € Kennziffer 1 6 KWN/25SEBD KW-Nord, Ausbau auf 13 mg 2026 2019 15000 18000 10000 15000 18000 15000 91000 1202 92202 5111000 2 5 041/41 SEBD Simon-Gatzweiler-Platz, NW-Behandlung 2026 2020 46 100 10 0 0 0 156 0 156 5111000 3 6 KWN/07SEBD KW-Nord, Zuleitung alte Eindicker 2026 2022 2679 2268 1496 82 0 0 6526 0 6526 5111000 4 4 000/02BSEBD Messtechnik 2026 2023 40 40 40 40 40 40 240 0 240 5111000 5 6 KWN/55SEBD KW-Nord, Dachsanierung Maschinenhaus 2026 2023 1819 0 0 0 0 0 1819 0 1819 5111000 6 6 KWS/41 SEBD KW-Süd, Nachklärung Erneuerung MT+ET 2026 2023 860 770 1810 1660 1200 166 6466 0 6466 5111000 7 6 KWS/75 SEBD KW-Süd, Solarfaltdach RÜB 2026 2023 435 0 0 0 0 0 435 0 435 5111000 8 3 BLH/Ab3SEBD Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung 2026 2024 400 400 400 400 400 400 2400 0 2400 5111000 9 3 015/31 SEBD Gerhardstr. 2026 2024 170 0 0 0 0 0 170 0 170 5111000 10 3 064/25 SEBD Otto-Petersen-Str./ Heinrichstr.; HS (KR) 2026 2024 2592 0 0 0 0 0 2592 0 2592 5111000 11 3 072/23 SEBD Staufenplatz 2026 2024 358 0 0 0 0 0 358 0 358 5111000 12 7 074/22-2SEBD In der Flieth, RKB 2026 2024 364 3 3 0 0 0 370 0 370 5111000 13 2 097/12 SEBD Pastor-Dörr-Ring (Mini-P) 2026 2025 12 0 0 0 0 0 12 0 12 5111000 14 2 063/84 SEBD Mühlenbroich 40ff DB-Schalthaus 2026 2025 34 0 0 0 0 0 34 0 34 5111000 15 3 021/21 SEBD Mettmanner Str. (KR) 2026 2025 734 0 0 0 0 0 734 0 734 5111000 16 3 031/13 SEBD Graf-Adolf-Str. (KR) 2026 2025 900 298 0 0 0 0 1198 0 1198 5111000 17 3 041/60 SEBD Luegplatz (KR) 2026 2025 197 0 0 0 0 0 197 0 197 5111000 18 3 054/56 SEBD Heinrich-Holtschneider-Weg, SW-PW, Sanierung 2026 2025 653 0 0 0 0 0 653 0 653 5111000 19 3 082/54 SEBD Jägerstr. 2026 2025 836 160 0 0 0 0 996 0 996 5111000 20 4 037/41 SEBD Seeheimer Weg 2026 2025 421 0 0 0 0 0 421 0 421 5111000 21 4 081/16 SEBD Wilhelm-Heinrich-Weg 2026 2025 1034 0 0 0 0 0 1034 0 1034 5111000 22 4 084/31aSEBD Akazienstraße/ AmStrasserfeld 2026 2025 1333 0 0 0 0 0 1333 0 1333 5111000 23 5 055/20 SEBD Am Platten Stein 2026 2025 133 0 0 0 0 0 133 0 133 5111000 24 6 KWN/36SEBD KW-Nord, Erneuerung Wasserversorgung 2026 2025 1458 3020 1460 60 0 0 5998 0 5998 5111000 25 6 KWN/47ASEBD KW-Nord, Sanierung FD3 2026 2025 983 0 0 0 0 0 983 0 983 5111000 26 6 KWS/25 SEBD KW-Süd, Personenrufanlage 2026 2025 588 0 0 0 0 0 588 0 588 5111000 27 6 KWS/38 SEBD KW-Süd, Belebung, Erneuerung Maschinentechnik 2026 2025 2119 3459 1935 1873 2019 1000 12406 0 12406 5111000 28 6 KWS/58 SEBD KW-Süd, Kohlenstoffdosierstationen 2026 2025 739 2 2 0 0 0 743 0 743 5111000 29 6 KWS/60 SEBD KW-Süd, Neubau Sozialgebäude 2026 2025 3025 748 0 0 0 0 3773 0 3773 5111000 30 6 KWS/63 SEBD KW-Süd, Aufstockung Betriebsgebäude BA2 2026 2025 1593 1669 0 0 0 0 3262 0 3262 5111000 31 6 KWS/82 SEBD KW-Süd, Optimierung Sandfang 2026 2025 100 0 0 0 0 0 100 0 100 5111000 32 6 KWS/83 SEBD KW-Süd, Erneuerung Kammerfilterpressen 2026 2025 35 0 0 0 0 0 35 0 35 5111000 33 6 KWS/88 SEBD KW-Süd, Fettannahmestation 2026 2025 666 0 0 0 0 0 666 0 666 5111000 34 7 073/11kSEBD Blanckertzstr., RKB 2026 2025 694 0 0 0 0 0 694 0 694 5111000 35 7 054/41 SEBD Talweg, NW-Behandlung 054/16 2026 2025 730 511 0 0 0 0 1241 0 1241 5111000 36 1 BL1/WVBSEBD Wertverbesserung an Gebäuden 2026 2026 40 40 40 40 40 40 240 240 480 5111000 37 1 BL1/GraSEBD Grunderwerb 2026 2026 125 100 50 0 20 20 315 50 365 5111000 38 3 012/20 SEBD Berger Allee (KR) 2026 2026 40 0 0 0 0 0 40 0 40 5111000 39 3 013/49 SEBD Bismarckstr. 2026 2026 250 1328 925 0 0 0 2503 0 2503 5111000 40 3 013/62 SEBD Goltsteinstr., 2. BA 2026 2026 112 278 23 0 0 0 413 0 413 5111000 41 3 016/28 SEBD Erwin-von-Witzleben-Str., HW-PW, Sanierung 2026 2026 400 180 0 0 0 0 580 0 580 5111000 42 3 016/32 SEBD Cecilienallee (KR) 2026 2026 130 0 0 0 0 0 130 0 130 5111000 43 3 031/15 SEBD Corneliusstr. (KR) 2026 2026 350 360 0 0 0 0 710 0 710 5111000 44 3 037/44 SEBD Gerberstraße 2026 2026 556 487 0 0 0 0 1043 0 1043 5111000 45 3 042/43 SEBD Kevelaerer Str. 13-31 (KR) 2026 2026 40 0 0 0 0 0 40 0 40 5111000 46 3 042/44 SEBD Krefelder Str.22-70a (KR) 2026 2026 140 0 0 0 0 0 140 0 140 5111000 47 3 043/33 SEBD Niederdonker Str. 2a (KR) 2026 2026 35 0 0 0 0 0 35 0 35 5111000 48 3 044/21 SEBD Niederkasseler Str. 2026 2026 400 1560 197 150 0 0 2307 0 2307 5111000 49 3 051/43 SEBD Rotterdamer Str., MW-PW, Sanierung ET 2026 2026 400 0 0 0 0 0 400 0 400 5111000 50 3 052/34 SEBD Lohausen, MW-PW, Sanierung ET 2026 2026 700 180 0 0 0 0 880 0 880 5111000 51 3 053/45 SEBD Alte Landstr. (KR) 2026 2026 801 0 0 0 0 0 801 0 801 5111000 02.12.2025 1 / 4 SEBD-67/200 Anlage 1 zum ABK 2026 Gesamtliste aller Maßnahmen gemäß VwV,sortiert nach Baubeginn Lfd- Nr. Block Ordnung s- Nr. (Proj.- Nr.) Träger der Maß- nahme Maßnahmenbezeichnung Berichts- jahr Art der Maß- nahme NBK Bau- beginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Kosten Planungs- zeitraum 2026 - 2031 Kosten Folge- zeitraum 2032 - 2037 Gesamt- kosten 2026 - 2037 Gemeinde- gebiet Kennziff er Jahr T € T € T € T € T € T € T € T € T € Kennziffer 52 3 063/81 SEBD Reichswaldallee 1-27 (KR) 2026 2026 370 0 0 0 0 0 370 0 370 5111000 53 3 064/30 SEBD Stieglitzstr./Habichtstr. (KR) 2026 2026 25 0 0 0 0 0 25 0 25 5111000 54 3 071/104SEBD Auf der Gemarke (KR) 2026 2026 300 557 0 0 0 0 857 0 857 5111000 55 3 071/120SEBD Unter den Eichen (KR) 2026 2026 130 0 0 0 0 0 130 0 130 5111000 56 3 071/121SEBD Kamper Weg 266-276 (KR) 2026 2026 25 0 0 0 0 0 25 0 25 5111000 57 3 071/123SEBD Märkische Str. 32-48a (KR) 2026 2026 50 0 0 0 0 0 50 0 50 5111000 58 3 073/36 SEBD Bergische Landstr., Doppelstockkanäle 2026 2026 1089 2243 4541 4726 1724 0 14323 0 14323 5111000 59 3 074/44 SEBD In der Flieth, SW-PW, Sanierung DRL 2026 2026 109 2077 30 0 0 0 2216 0 2216 5111000 60 3 082/65 SEBD Ludwigshafener Str. 2026 2026 351 1597 487 0 0 0 2435 0 2435 5111000 61 3 093/53 SEBD Reisholzer Werftstr. 7-76 (KR) 2026 2026 260 0 0 0 0 0 260 0 260 5111000 62 3 093/54 SEBD Karweg, HW-PW, Sanierung ET 2026 2026 500 0 0 0 0 0 500 0 500 5111000 63 3 098/27 SEBD Zoppoter Str. 2026 2026 1218 1840 0 0 0 0 3057 0 3057 5111000 64 4 063/80 SEBD Hörder Str. 2026 2026 524 609 0 0 0 0 1133 0 1133 5111000 65 4 082/53 SEBD Mühlenkamp / Am Krahnap 2026 2026 845 1762 500 600 0 0 3707 0 3707 5111000 66 4 091/101SEBD Bahlenstr. 96/ Elbruchstr. 2026 2026 86 40 0 0 0 0 126 0 126 5111000 67 4 094/19 SEBD Kappeler Str. 2026 2026 208 2676 924 361 0 0 4169 0 4169 5111000 68 4 095/84 SEBD Humperdinckstr. 2026 2026 1032 435 130 0 0 0 1597 0 1597 5111000 69 6 KWN/46SEBD KW-Nord, Erneuerung der Prozessleittechnik 2026 2026 2285 3285 2285 1633 0 0 9488 0 9488 5111000 70 6 KWN/47BSEBD KW-Nord, Sanierung FD4 2026 2026 33 283 598 1 0 0 915 0 915 5111000 71 6 KWS/52 SEBD KW-Süd, Sanierung und Optimierung Schlammbehandlung2026 2026 340 410 1645 3975 1500 655 8525 0 8525 5111000 72 6 KWS/66 SEBD KW-Süd, Optimierung der Energieerzeugung und -verteilung (OEV)2026 2026 360 720 2625 4821 1000 0 9526 0 9526 5111000 73 6 KWS/85 SEBD KW-Süd, Neues Prozessleitsystem 2026 2026 617 418 0 0 0 0 1034 0 1034 5111000 74 6 KWS/87 SEBD KW-Süd, Redundantes PLS-Serversystem 2026 2026 170 70 0 0 0 0 240 0 240 5111000 75 7 071/86-6SEBD Diepenstr., Sammler 2026 2026 1167 1739 1431 0 0 0 4337 0 4337 5111000 76 2 055/08 SEBD Auf der Krone 2026 2027 40 445 712 200 40 40 1477 0 1477 5111000 77 3 012/19 SEBD Carlstor (KR) 2026 2027 0 70 0 0 0 0 70 0 70 5111000 78 3 014/60 SEBD Mozartstr. (KR) 2026 2027 0 51 0 0 0 0 51 0 51 5111000 79 3 022/40 SEBD Edisonplatz, MW-PW, Sanierung 2026 2027 127 1004 1570 871 855 0 4428 0 4428 5111000 80 3 023/41 SEBD Herderstr. 73-79 und 94 2026 2027 20 300 180 0 0 0 500 0 500 5111000 81 3 031/16 SEBD Herzogstr. (KR) 2026 2027 0 1000 256 0 0 0 1256 0 1256 5111000 82 3 062/72 SEBD Kalkumer Str., MW-PW, Sanierung ET 2026 2027 2 507 100 0 0 0 609 0 609 5111000 83 3 063/58 SEBD Liliencronstr. 2026 2027 120 1455 1695 1515 420 0 5205 0 5205 5111000 84 3 063/77 SEBD Wittener Str. 2026 2027 28 0 554 0 0 0 582 0 582 5111000 85 3 071/105SEBD Wiebachweg (KR) 2026 2027 0 200 727 0 0 0 927 0 927 5111000 86 3 083/54 SEBD Sandträgerweg / In den Kötten (KR) 2026 2027 0 100 160 0 0 0 260 0 260 5111000 87 3 084/49 SEBD Im Broich, MW-PW, Sanierung 2026 2027 230 443 679 0 0 0 1351 0 1351 5111000 88 3 093/49 SEBD Walther-Rathenau-Straße 2026 2027 100 150 1000 770 0 0 2020 0 2020 5111000 89 3 095/68 SEBD Brockenstr., SW-PW, Sanierung 2026 2027 105 755 813 0 0 0 1672 0 1672 5111000 90 3 095/81 SEBD Regerstraße (KR) 2026 2027 0 140 0 0 0 0 140 0 140 5111000 91 3 096/53DSEBD Haus-Endt-Str., Sanierung MW-PW 2026 2027 60 600 510 0 0 0 1170 0 1170 5111000 92 4 013/66 SEBD Stephanienstr. 28-42 2026 2027 30 320 650 150 0 0 1150 0 1150 5111000 93 4 041/62 SEBD Nibelungenstr. 2026 2027 15 508 807 50 0 0 1380 0 1380 5111000 94 4 042/09 SEBD Wiesenstr. 2026 2027 86 0 2497 2731 635 500 6449 0 6449 5111000 95 4 084/31 SEBD Akazienstr. / Ahornstr. 2026 2027 3 599 1021 0 0 0 1622 0 1622 5111000 96 6 KWN/11SEBD KW-Nord, Automatisierung Schlammbehandlung 2026 2027 500 2000 4000 400 5000 6000 17900 15301 33201 5111000 97 6 KWN/45SEBD KW-Nord, Neubau Schlammentwässerungssanlage 2026 2027 838 590 4770 4323 6000 4503 21024 1000 22024 5111000 98 6 KWN/60SEBD KW-Nord, Umrüstung 4-polige auf 5-polige Verkabelung2026 2027 167 777 725 1110 0 0 2779 0 2779 5111000 99 6 KWS/39 SEBD KW-Süd, Prüfung und Erneuerung der BWA 2026 2027 250 250 2244 1645 0 0 4389 0 4389 5111000 100 6 KWS/67 SEBD KW-Süd, Neubau Schlammentwässerung 2026 2027 285 354 2500 3890 1386 0 8415 0 8415 5111000 101 6 KWS/72ASEBD KW-Süd, Hochwasser-PW-1, Sanierung 2026 2027 376 705 3705 3360 1500 1231 10877 0 10877 5111000 102 7 044/13SSEBD Kaiser-Friederich-Ring / Habsburgerstr. Sanierung RÜ3 044/132026 2027 451 2693 1309 0 0 0 4453 0 4453 5111000 02.12.2025 2 / 4 SEBD-67/200 Anlage 1 zum ABK 2026 Gesamtliste aller Maßnahmen gemäß VwV,sortiert nach Baubeginn Lfd- Nr. Block Ordnung s- Nr. (Proj.- Nr.) Träger der Maß- nahme Maßnahmenbezeichnung Berichts- jahr Art der Maß- nahme NBK Bau- beginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Kosten Planungs- zeitraum 2026 - 2031 Kosten Folge- zeitraum 2032 - 2037 Gesamt- kosten 2026 - 2037 Gemeinde- gebiet Kennziff er Jahr T € T € T € T € T € T € T € T € T € Kennziffer 103 7 063/71 SEBD Offenlegung der alten Schwarzbachgrabenverrohrung 2026 2027 79 231 0 0 0 0 310 0 310 5111000 104 7 073/46CSEBD Pillebach - Vorfl. 3. BA (Steinweg - Friedr.-Wilh.-Str.) 2026 2027 0 50 593 0 0 0 643 0 643 5111000 105 7 073/22kSEBD Ratinger Weg / An der Kaiserburg 2026 2027 5 120 20 0 0 0 145 0 145 5111000 106 7 074/41 SEBD Sauerweg, Sanierung der Einleitung 2026 2027 125 515 837 0 0 0 1477 0 1477 5111000 107 7 096/55 SEBD Urdenbacher Acker, Sanierung 2026 2027 55 2596 1253 4500 0 0 8404 0 8404 5111000 108 3 000/01ASEBD Kanalerneuerung, Sammelposition 2026 2028 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5111000 109 3 000/01CSEBD Kanalrenovierung, Sammelposition 2026 2028 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5111000 110 2 055/60 SEBD In den Blamüsen 2026 2028 10 10 130 100 0 0 250 0 250 5111000 111 3 016/31 SEBD Cecilienallee (KE) 2026 2028 60 70 400 130 0 0 660 0 660 5111000 112 3 032/42 SEBD Neusser Str. (KR) 2026 2028 0 0 150 0 0 0 150 0 150 5111000 113 3 053/54 SEBD Alte Landstr. 151-159 (KR) 2026 2028 20 20 200 0 0 0 240 0 240 5111000 114 3 064/28 SEBD Grashofstr. bis Uerdinger Str., HS (KR) 2026 2028 50 50 50 880 3000 3500 7530 12450 19980 5111000 115 3 073/43 SEBD Blanckertzstr., SW-PW, Sanierung 2026 2028 63 40 563 300 0 0 965 0 965 5111000 116 3 095/83 SEBD Benrodestr. (KR) 2026 2028 0 10 890 600 0 0 1500 0 1500 5111000 117 3 095/86 SEBD Benrather Schloßallee 47-93 2026 2028 50 150 720 1000 1000 0 2920 0 2920 5111000 118 4 044/18 SEBD Askanierstr. / Mönchenwerther Str. 2026 2028 60 20 600 2540 1000 237 4457 0 4457 5111000 119 5 023/43 SEBD Eduard-Schloemann-Str. (Planstr.) 2026 2028 100 100 500 1500 1290 0 3490 0 3490 5111000 120 5 034/61 SEBD Hinter der Böck, Planstraßen westl. 2026 2028 100 100 500 1500 2390 0 4590 0 4590 5111000 121 5 073/51 SEBD Östlich Blanckertzstr. (Planstr.) 2026 2028 200 200 2000 2500 2460 320 7680 0 7680 5111000 122 6 KWN/44SEBD KW-Nord, Optimierung Energieerzeugung und Energieverteilung2026 2028 450 1500 4000 4000 2013 1000 12963 0 12963 5111000 123 6 KWN/47CSEBD KW-Nord, Sanierung FD1 2026 2028 23 12 237 501 1 0 773 0 773 5111000 124 6 KWN/48SEBD KW-Nord, Erneuerung der Mittelspannungsanlage 2026 2028 200 400 250 1500 1550 1500 5400 0 5400 5111000 125 7 073/30 SEBD Am Großen Dern, Ü-Sammler Dernbuschweg 073/17 2026 2028 13 109 1480 156 0 0 1758 0 1758 5111000 126 7 073/11r SEBD Blanckertzstr., RRB 2026 2028 23 94 971 230 0 0 1318 0 1318 5111000 127 7 073/17SSEBD Dernbuschweg, Überleitungssammler 073/17 2026 2028 7 83 393 39 0 0 522 0 522 5111000 128 7 073/46DSEBD Pillebach - Vorfl. 4. BA (Torfbruchstr.) 2026 2028 0 0 169 546 0 0 716 0 716 5111000 129 7 071/91 SEBD Steinweg, Überleitungssammler 071/45 2026 2028 70 30 330 1630 847 0 2907 0 2907 5111000 130 2 063/62 SEBD Rüdigerstr. 2026 2029 0 0 0 40 360 0 400 0 400 5111000 131 3 031/14 SEBD Friedrichstr./Kirchfeldstr. (KR) 2026 2029 0 0 10 290 300 0 600 0 600 5111000 132 3 055/35 SEBD Am Litzgraben / Zur Lindung 2026 2029 20 20 50 500 1500 310 2400 0 2400 5111000 133 3 056/22 SEBD Unterdorfstr., SW-PW, Sanierung 2026 2029 0 20 20 220 540 0 800 0 800 5111000 134 4 043/27 SEBD RÜB Lörick, Sanierung HW-PW 2026 2029 400 250 500 2250 5000 5700 14100 16520 30620 5111000 135 4 064/29 SEBD Heideweg 2026 2029 20 50 350 350 2000 1030 3800 0 3800 5111000 136 4 081/18 SEBD An der Schützenwiese 2026 2029 20 150 200 500 1954 3000 5824 0 5824 5111000 137 5 064/27 SEBD Vogelsanger Weg / Münsterstr. 2026 2029 0 0 50 500 3000 3000 6550 3450 10000 5111000 138 6 KWS/86 SEBD KW-Süd, Errichtung einer Windenergieanlage WEA 2026 2029 350 450 200 1000 3500 500 6000 0 6000 5111000 139 7 071/101SEBD Dreherstr., Diepenstr. bis Düssel 2026 2029 0 10 20 30 300 40 400 0 400 5111000 140 7 071/95BSEBD Nach den Mauresköthen (Glasmacherviertel) 2026 2029 0 0 0 155 10000 10000 20155 25813 45968 5111000 141 7 041/31SSEBD Pariser Str. / Drususstr., Sanierung RÜ14 041/31 2026 2029 50 100 600 2000 1700 0 4450 0 4450 5111000 142 3 000/01BSEBD Kanalsanierung, Großprofile, Sammelposition 2026 2030 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5111000 143 3 000/01DSEBD Sonderbauwerke Kanalnetz, Sammelposition 2026 2030 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5111000 144 3 023/40 SEBD Grafenberger Allee 340 -Lindenstr.-Cranachplatz (KR) 2026 2030 0 0 10 20 580 590 1200 0 1200 5111000 145 3 034/58 SEBD HSM, Sanierung, Auf dem Draap bis Südring (KR) 2026 2030 43 30 450 3385 5000 5000 13908 2881 16789 5111000 146 3 054/55 SEBD Max-Clarenbach-Weg 2026 2030 0 0 50 150 400 0 600 0 600 5111000 147 3 055/55 SEBD Arthur-Kampf-Str. 2026 2030 0 0 25 25 100 550 700 0 700 5111000 148 4 041/46 SEBD Gemünder Str. GEP Nord 2011 2026 2030 0 20 50 30 100 720 920 0 920 5111000 149 4 055/10 SEBD Heiderweg 2026 2030 0 0 0 0 200 1600 1800 1200 3000 5111000 150 5 037/39BSEBD Moskauer Straße (MK 12 DB) 2026 2030 0 0 0 0 263 0 263 0 263 5111000 151 6 KWN/28SEBD KW-Nord, Sanierung Schlammräumung MA1/ NK1+2/ VK2026 2030 0 0 500 500 800 5448 7248 3752 11000 5111000 152 6 KWN/47DSEBD KW-Nord, Sanierung FD2 2026 2030 0 25 13 256 541 3 838 0 838 5111000 153 6 KWN/54SEBD KW-Nord, Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien2026 2030 0 0 0 0 178 0 178 0 178 5111000 02.12.2025 3 / 4 SEBD-67/200 Anlage 1 zum ABK 2026 Gesamtliste aller Maßnahmen gemäß VwV,sortiert nach Baubeginn Lfd- Nr. Block Ordnung s- Nr. (Proj.- Nr.) Träger der Maß- nahme Maßnahmenbezeichnung Berichts- jahr Art der Maß- nahme NBK Bau- beginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Kosten Planungs- zeitraum 2026 - 2031 Kosten Folge- zeitraum 2032 - 2037 Gesamt- kosten 2026 - 2037 Gemeinde- gebiet Kennziff er Jahr T € T € T € T € T € T € T € T € T € Kennziffer 154 7 014/44 SEBD Cecilienallee, RÜB Rheinpark 2026 2030 1075 1421 2020 1037 2000 15000 22553 53524 76077 5111000 155 7 073/46ESEBD Pillebach - Vorfl. 5. BA (oberh. Dernbuschweg) 2026 2030 120 5 70 75 1189 0 1459 0 1459 5111000 156 3 023/42 SEBD Schumannstr. 69-85 2026 2031 0 0 0 20 50 500 570 980 1550 5111000 157 4 043/26 SEBD Oberlöricker Str. / Büdericher Str. GEP Nord 2011 2026 2031 0 200 200 150 2500 2500 5550 2374 7924 5111000 158 4 051/09 SEBD Danziger Str., Netztrennung und PW 2026 2031 0 0 0 0 100 100 200 700 900 5111000 159 4 082/51 SEBD Krippstr./Festenbergstr. 2026 2031 0 0 10 50 710 2000 2770 1000 3770 5111000 160 4 083/60 SEBD Vennhauser Allee Hürthstr. 2026 2031 0 0 0 10 50 340 400 1400 1800 5111000 161 4 091/103SEBD Werstener Dorfstr.92-110 2026 2031 0 0 10 40 50 400 500 200 700 5111000 162 4 095/87 SEBD Calvinstr-Melanchthonstr. 2026 2031 0 0 20 130 830 1220 2200 0 2200 5111000 163 7 063/34kSEBD Am Bockskothen, NW-Behandlung 063/34 2026 2031 0 0 0 10 30 110 150 0 150 5111000 164 4 000/01ESEBD Kanalerneuerung hydraulisch begründet, Sammelposition2026 2032 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5111000 165 6 000/01FSEBD Klärwerke Substanzerhaltung Sammelposition 2026 2032 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5111000 166 3 053/47 SEBD Kaiserswerther Markt 2026 2032 0 0 0 0 0 0 0 2176 2176 5111000 167 3 054/54 SEBD Talweg, SW-PW, Sanierung BT 2026 2032 0 0 0 0 10 50 60 840 900 5111000 168 3 071/117SEBD Hasselbeckstr. 2026 2032 0 0 0 0 0 0 0 300 300 5111000 169 3 073/48 SEBD Aprather Str. 2026 2032 0 0 0 0 20 900 920 0 920 5111000 170 3 101/10 SEBD Heinrich-Lersch-Str., MW-PW, Sanierung BT+MT 2026 2032 0 0 0 10 20 20 50 250 300 5111000 171 4 022/35 SEBD Rosmarinstr. GEP Süd 2011 2026 2032 0 0 0 0 100 300 400 1700 2100 5111000 172 4 062/51 SEBD Höxterweg 2026 2032 0 0 0 0 0 50 50 200 250 5111000 173 4 082/62 SEBD Marburger Str. 2026 2032 0 0 0 10 20 20 50 2950 3000 5111000 174 4 095/62ASEBD Paulsmühlenstr. 2026 2032 0 0 0 0 50 150 200 2300 2500 5111000 175 7 054/40 SEBD Am Kaldenberg, NW-Behandlung 054/15 2026 2032 0 0 0 0 10 20 30 220 250 5111000 176 7 071/88SSEBD Gerricusstr., RRB + RKB 071/44 2026 2032 12 148 440 457 500 500 2057 5880 7937 5111000 177 7 071/44SSEBD Gerricusstr., Überleitung r.U. 071/44 2026 2032 7 13 25 29 20 20 114 580 694 5111000 178 7 055/50 SEBD Kalkweg, Sanierung RKB/RRB 2026 2032 0 50 50 50 50 1000 1200 8800 10000 5111000 179 7 071/42s SEBD Peckhausweg, Sammler, NW-Behandlung 071/42 2026 2032 7 15 35 30 200 200 488 984 1472 5111000 180 7 073/46FSEBD Pillebach - Vorfl. 6. BA (Taubenbergstr. - Pilgerweg) 2026 2032 50 146 50 140 50 135 571 2583 3154 5111000 181 7 074/27kSEBD Stratenweg, RKB (Kaserne Hubbelrath / Stratenhof) 2026 2032 0 0 0 0 0 0 0 2000 2000 5111000 182 3 053/49 SEBD Alte Landstr., MW-PW, Sanierung 2026 2033 0 0 0 0 0 0 0 710 710 5111000 183 4 052/32 SEBD Nagelsweg 2026 2033 0 0 0 0 50 100 150 4450 4600 5111000 184 4 095/62 SEBD Telleringstr./ Jagenbergstr. 2026 2033 0 0 0 0 50 50 100 1700 1800 5111000 185 7 071/47SSEBD Friedrich-Wilhelm-Str., Überleitungssammler 071/47 2026 2033 0 0 0 0 0 0 0 500 500 5111000 186 7 054/21SSEBD Rheinuferweg / Leinpfad, NW-Behandlung 2026 2033 0 0 0 0 0 0 0 3000 3000 5111000 187 3 034/58ASEBD HSM, Sanierung, Auf dem Draap bis Südring (KR) 2. BA2026 2034 0 0 0 0 0 0 0 84200 84200 5111000 188 4 051/28 SEBD Mörikestr., Drossel 2026 2034 0 0 0 0 0 0 0 2365 2365 5111000 189 7 082/26SSEBD Ludwigstr. (093/17 - Eselsbach), NW-Rückhaltung 082/262026 2035 0 0 0 0 0 0 0 2000 2000 5111000 190 4 015/30 SEBD Roßstr. GEP Nord 2011 2026 2036 0 0 0 0 0 0 0 390 390 5111000 191 6 KWN/66SEBD KW-Nord, 3. u. 4. Reinigungsstufe 2026 2036 0 0 0 0 0 0 0 44850 44850 5111000 192 7 071/59SSEBD Gothaer Weg, NW-Behandlung 2026 2037 0 0 0 0 0 0 0 3000 3000 5111000 193 7 091/42r SEBD Kölner Landstr., 2.BA RRB 091/42 2026 2037 0 0 0 0 0 0 0 3800 3800 5111000 194 7 082/22SSEBD Ludwigstr. / Fuldaer Str., NW-Rückhaltung 082/22 2026 2037 0 0 0 0 0 0 0 300 300 5111000 195 2 055/57 SEBD Tilsiter Str. / Kalkweg 2026 2037ff 0 0 0 0 0 0 0 2300 2300 5111000 196 2 071/24 SEBD Morsbachweg 2026 2037ff 0 0 0 0 0 0 0 1300 1300 5111000 02.12.2025 4 / 4 SEBD-67/200 Anlage 2 zum ABK 2026 Maßnahmenliste Block 1 bis 10 nach den Blöcken des W-Plans Block (aus W-Plan)Proj.-Nr. Träger der Maß- nahme Maßnahmenbezeichnung Baubeginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2026-2031 2032-2037 Gesamtkosten** 1 BL1/WVBSEBD Wertverbesserung an Gebäuden 2026 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 240.000 € 240.000 € 480.000 € 1 BL1/GraSEBD Grunderwerb 2026 125.000 € 100.000 € 50.000 € 0 € 20.000 € 20.000 € 315.000 € 50.000 € 365.000 € 2 055/08 SEBD Auf der Krone 2027 40.000 € 445.000 € 712.369 € 200.000 € 40.000 € 40.000 € 1.477.369 € 0 € 1.500.000 € 2 055/60 SEBD In den Blamüsen 2028 10.000 € 10.000 € 130.000 € 100.000 € 0 € 0 € 250.000 € 0 € 250.000 € 2 063/62 SEBD Rüdigerstr. 2029 0 € 0 € 0 € 40.000 € 360.000 € 0 € 400.000 € 0 € 400.000 € 2 055/57 SEBD Tilsiter Str. / Kalkweg 2037ff 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 2.300.000 € 2.300.000 € 2 071/24 SEBD Morsbachweg 2037ff 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.300.000 € 1.300.000 € 2 097/12 SEBD Pastor-Dörr-Ring (Mini-P) 2025 11.500 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 11.500 € 0 € 83.139 € 2 063/84 SEBD Mühlenbroich 40ff DB-Schalthaus 2025 34.100 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 34.100 € 0 € 34.100 € 02.12.2025 *nur nachrichtlich, nicht im ABK enthalten **inkl. Kosten vor 01.01.2026 1 / 6 SEBD Anlage 2 zum ABK 2026 Maßnahmenliste Block 1 bis 10 nach den Blöcken des W-Plans Block (aus W-Plan)Proj.-Nr. Träger der Maß- nahme Maßnahmenbezeichnung Baubeginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2026-2031 2032-2037 Gesamtkosten** 3 000/01ASEBD Kanalerneuerung, Sammelposition 2028 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3 000/01BSEBD Kanalsanierung, Großprofile, Sammelposition 2030 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3 000/01CSEBD Kanalrenovierung, Sammelposition 2028 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3 000/01DSEBD Sonderbauwerke Kanalnetz, Sammelposition 2030 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3 012/19 SEBD Carlstor (KR) 2027 0 € 70.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 70.000 € 0 € 70.000 € 3 012/20 SEBD Berger Allee (KR) 2026 40.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 40.000 € 0 € 40.000 € 3 013/49 SEBD Bismarckstr. 2026 250.018 € 1.327.717 € 925.000 € 0 € 0 € 0 € 2.502.735 € 0 € 2.615.600 € 3 013/62 SEBD Goltsteinstr., 2. BA 2026 112.210 € 277.857 € 22.575 € 0 € 0 € 0 € 412.642 € 0 € 415.319 € 3 014/60 SEBD Mozartstr. (KR) 2027 0 € 51.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 51.000 € 0 € 51.000 € 3 015/31 SEBD Gerhardstr. 2024 170.302 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 170.302 € 0 € 1.146.661 € 3 016/28 SEBD Erwin-von-Witzleben-Str., HW-PW, Sanierung 2026 400.000 € 180.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 580.000 € 0 € 630.000 € 3 016/31 SEBD Cecilienallee (KE) 2028 60.000 € 70.000 € 400.000 € 130.000 € 0 € 0 € 660.000 € 0 € 660.000 € 3 016/32 SEBD Cecilienallee (KR) 2026 130.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 130.000 € 0 € 130.000 € 3 021/21 SEBD Mettmanner Str. (KR) 2025 734.234 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 734.234 € 0 € 1.084.234 € 3 022/40 SEBD Edisonplatz, MW-PW, Sanierung 2027 127.308 € 1.004.408 € 1.570.000 € 871.393 € 854.861 € 0 € 4.427.970 € 0 € 4.600.000 € 3 023/40 SEBD Grafenberger Allee 340 -Lindenstr.-Cranachplatz (KR) 2030 0 € 0 € 10.000 € 20.000 € 580.000 € 590.000 € 1.200.000 € 0 € 1.200.000 € 3 023/41 SEBD Herderstr. 73-79 und 94 2027 20.000 € 300.000 € 180.000 € 0 € 0 € 0 € 500.000 € 0 € 500.000 € 3 023/42 SEBD Schumannstr. 69-85 2031 0 € 0 € 0 € 20.000 € 50.000 € 500.000 € 570.000 € 980.000 € 1.550.000 € 3 031/13 SEBD Graf-Adolf-Str. (KR) 2025 900.000 € 298.445 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.198.445 € 0 € 1.500.645 € 3 031/14 SEBD Friedrichstr./Kirchfeldstr. (KR) 2029 0 € 0 € 10.000 € 290.000 € 300.000 € 0 € 600.000 € 0 € 600.000 € 3 031/15 SEBD Corneliusstr. (KR) 2026 350.000 € 360.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 710.000 € 0 € 730.000 € 3 031/16 SEBD Herzogstr. (KR) 2027 0 € 1.000.000 € 256.128 € 0 € 0 € 0 € 1.256.128 € 0 € 1.257.378 € 3 032/42 SEBD Neusser Str. (KR) 2028 0 € 0 € 150.000 € 0 € 0 € 0 € 150.000 € 0 € 150.000 € 3 034/58 SEBD HSM, Sanierung, Auf dem Draap bis Südring (KR) 2030 42.834 € 30.000 € 450.000 € 3.385.000 € 5.000.000 € 5.000.000 € 13.907.834 € 2.880.929 € 18.970.000 € 3 034/58ASEBD HSM, Sanierung, Auf dem Draap bis Südring (KR) 2. BA2034 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 84.200.000 € 84.200.000 € 3 037/44 SEBD Gerberstraße 2026 556.000 € 487.192 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.043.192 € 0 € 1.146.661 € 3 041/60 SEBD Luegplatz (KR) 2025 196.845 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 196.845 € 0 € 1.069.949 € 3 042/43 SEBD Kevelaerer Str. 13-31 (KR) 2026 40.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 40.000 € 0 € 40.000 € 3 042/44 SEBD Krefelder Str.22-70a (KR) 2026 140.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 140.000 € 0 € 140.000 € 3 043/33 SEBD Niederdonker Str. 2a (KR) 2026 35.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 35.000 € 0 € 35.000 € 3 044/21 SEBD Niederkasseler Str. 2026 400.000 € 1.560.000 € 197.175 € 150.000 € 0 € 0 € 2.307.175 € 0 € 2.400.000 € 3 051/43 SEBD Rotterdamer Str., MW-PW, Sanierung ET 2026 400.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 400.000 € 0 € 450.000 € 3 052/34 SEBD Lohausen, MW-PW, Sanierung ET 2026 700.000 € 180.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 880.000 € 0 € 900.000 € 3 053/45 SEBD Alte Landstr. (KR) 2026 801.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 801.000 € 0 € 870.709 € 3 053/47 SEBD Kaiserswerther Markt 2032 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 2.175.943 € 2.260.000 € 3 053/49 SEBD Alte Landstr., MW-PW, Sanierung 2033 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 710.000 € 750.000 € 3 053/54 SEBD Alte Landstr. 151-159 (KR) 2028 20.000 € 20.000 € 200.000 € 0 € 0 € 0 € 240.000 € 0 € 250.000 € 3 054/54 SEBD Talweg, SW-PW, Sanierung BT 2032 0 € 0 € 0 € 0 € 10.000 € 50.000 € 60.000 € 840.000 € 900.000 € 3 054/55 SEBD Max-Clarenbach-Weg 2030 0 € 0 € 50.000 € 150.000 € 400.000 € 0 € 600.000 € 0 € 600.000 € 3 054/56 SEBD Heinrich-Holtschneider-Weg, SW-PW, Sanierung 2025 652.963 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 652.963 € 0 € 1.150.462 € 3 055/35 SEBD Am Litzgraben / Zur Lindung 2029 20.000 € 20.000 € 50.000 € 500.000 € 1.500.000 € 310.000 € 2.400.000 € 0 € 2.400.000 € 3 055/55 SEBD Arthur-Kampf-Str. 2030 0 € 0 € 25.000 € 25.000 € 100.000 € 550.000 € 700.000 € 0 € 700.000 € 3 056/22 SEBD Unterdorfstr., SW-PW, Sanierung 2029 0 € 20.000 € 20.000 € 220.000 € 540.000 € 0 € 800.000 € 0 € 800.000 € 3 062/72 SEBD Kalkumer Str., MW-PW, Sanierung ET 2027 2.000 € 506.970 € 100.000 € 0 € 0 € 0 € 608.970 € 0 € 618.127 € 3 063/58 SEBD Liliencronstr. 2027 120.000 € 1.455.221 € 1.695.000 € 1.515.000 € 420.171 € 0 € 5.205.392 € 0 € 5.797.827 € 3 063/77 SEBD Wittener Str. 2027 28.000 € 0 € 554.303 € 0 € 0 € 0 € 582.303 € 0 € 601.133 € 3 063/81 SEBD Reichswaldallee 1-27 (KR) 2026 370.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 370.000 € 0 € 370.000 € 3 064/25 SEBD Otto-Petersen-Str./ Heinrichstr.; HS (KR) 2024 2.592.327 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 2.592.327 € 0 € 7.715.982 € 3 064/28 SEBD Grashofstr. bis Uerdinger Str., HS (KR) 2028 50.000 € 50.000 € 50.000 € 880.000 € 3.000.000 € 3.500.000 € 7.530.000 € 12.450.000 € 20.000.000 € 02.12.2025 *nur nachrichtlich, nicht im ABK enthalten **inkl. Kosten vor 01.01.2026 2 / 6 SEBD Anlage 2 zum ABK 2026 Maßnahmenliste Block 1 bis 10 nach den Blöcken des W-Plans Block (aus W-Plan)Proj.-Nr. Träger der Maß- nahme Maßnahmenbezeichnung Baubeginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2026-2031 2032-2037 Gesamtkosten** 3 064/30 SEBD Stieglitzstr./Habichtstr. (KR) 2026 25.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 25.000 € 0 € 25.000 € 3 071/104SEBD Auf der Gemarke (KR) 2026 300.000 € 557.150 € 0 € 0 € 0 € 0 € 857.150 € 0 € 881.202 € 3 071/105SEBD Wiebachweg (KR) 2027 0 € 200.000 € 727.454 € 0 € 0 € 0 € 927.454 € 0 € 927.454 € 3 071/117SEBD Hasselbeckstr. 2032 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 300.000 € 300.000 € 3 071/120SEBD Unter den Eichen (KR) 2026 130.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 130.000 € 0 € 130.000 € 3 071/121SEBD Kamper Weg 266-276 (KR) 2026 25.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 25.000 € 0 € 25.000 € 3 071/123SEBD Märkische Str. 32-48a (KR) 2026 50.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 50.000 € 0 € 50.000 € 3 072/23 SEBD Staufenplatz 2024 358.137 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 358.137 € 0 € 1.240.989 € 3 073/36 SEBD Bergische Landstr., Doppelstockkanäle 2026 1.089.000 € 2.243.000 € 4.541.000 € 4.726.000 € 1.724.461 € 0 € 14.323.461 € 0 € 15.700.000 € 3 073/43 SEBD Blanckertzstr., SW-PW, Sanierung 2028 62.500 € 40.000 € 562.500 € 300.000 € 0 € 0 € 965.000 € 0 € 1.020.000 € 3 073/48 SEBD Aprather Str. 2032 0 € 0 € 0 € 0 € 20.000 € 900.000 € 920.000 € 0 € 920.000 € 3 074/44 SEBD In der Flieth, SW-PW, Sanierung DRL 2026 109.000 € 2.076.760 € 30.000 € 0 € 0 € 0 € 2.215.760 € 0 € 2.466.769 € 3 082/54 SEBD Jägerstr. 2025 836.361 € 159.524 € 0 € 0 € 0 € 0 € 995.885 € 0 € 1.412.851 € 3 082/65 SEBD Ludwigshafener Str. 2026 350.545 € 1.597.276 € 487.226 € 0 € 0 € 0 € 2.435.047 € 0 € 2.497.444 € 3 083/54 SEBD Sandträgerweg / In den Kötten (KR) 2027 0 € 100.000 € 160.000 € 0 € 0 € 0 € 260.000 € 0 € 260.000 € 3 084/49 SEBD Im Broich, MW-PW, Sanierung 2027 230.050 € 442.740 € 678.598 € 0 € 0 € 0 € 1.351.388 € 0 € 1.398.471 € 3 093/49 SEBD Walther-Rathenau-Straße 2027 100.000 € 150.000 € 1.000.000 € 770.000 € 0 € 0 € 2.020.000 € 0 € 2.090.000 € 3 093/53 SEBD Reisholzer Werftstr. 7-76 (KR) 2026 260.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 260.000 € 0 € 260.000 € 3 093/54 SEBD Karweg, HW-PW, Sanierung ET 2026 500.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 500.000 € 0 € 500.000 € 3 095/68 SEBD Brockenstr., SW-PW, Sanierung 2027 104.798 € 755.000 € 812.569 € 0 € 0 € 0 € 1.672.367 € 0 € 1.796.799 € 3 095/81 SEBD Regerstraße (KR) 2027 0 € 140.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 140.000 € 0 € 140.000 € 3 095/83 SEBD Benrodestr. (KR) 2028 0 € 10.000 € 890.000 € 600.000 € 0 € 0 € 1.500.000 € 0 € 1.500.000 € 3 095/86 SEBD Benrather Schloßallee 47-93 2028 50.000 € 150.000 € 720.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 0 € 2.920.000 € 0 € 2.920.000 € 3 096/53DSEBD Haus-Endt-Str., Sanierung MW-PW 2027 60.000 € 600.000 € 510.000 € 0 € 0 € 0 € 1.170.000 € 0 € 1.200.000 € 3 098/27 SEBD Zoppoter Str. 2026 1.217.500 € 1.839.982 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3.057.482 € 0 € 3.137.039 € 3 101/10 SEBD Heinrich-Lersch-Str., MW-PW, Sanierung BT+MT 2032 0 € 0 € 0 € 10.000 € 20.000 € 20.000 € 50.000 € 250.000 € 300.000 € 3 BLH/Ab3SEBD Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung 2024 400.000 € 400.000 € 400.000 € 400.000 € 400.000 € 400.000 € 2.400.000 € 0 € 2.400.000 € 02.12.2025 *nur nachrichtlich, nicht im ABK enthalten **inkl. Kosten vor 01.01.2026 3 / 6 SEBD Anlage 2 zum ABK 2026 Maßnahmenliste Block 1 bis 10 nach den Blöcken des W-Plans Block (aus W-Plan)Proj.-Nr. Träger der Maß- nahme Maßnahmenbezeichnung Baubeginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2026-2031 2032-2037 Gesamtkosten** 4 000/01ESEBD Kanalerneuerung hydraulisch begründet, Sammelposition2032 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 4 000/02BSEBD Messtechnik 2023 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 240.000 € 0 € 240.000 € 4 013/66 SEBD Stephanienstr. 28-42 2027 30.000 € 320.000 € 650.000 € 150.000 € 0 € 0 € 1.150.000 € 0 € 1.150.000 € 4 015/30 SEBD Roßstr. GEP Nord 2011 2036 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 390.000 € 390.000 € 4 022/35 SEBD Rosmarinstr. GEP Süd 2011 2032 0 € 0 € 0 € 0 € 100.000 € 300.000 € 400.000 € 1.700.000 € 2.100.000 € 4 037/41 SEBD Seeheimer Weg 2025 420.624 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 420.624 € 0 € 1.118.879 € 4 041/46 SEBD Gemünder Str. GEP Nord 2011 2030 0 € 20.000 € 50.000 € 30.000 € 100.000 € 720.000 € 920.000 € 0 € 920.000 € 4 041/62 SEBD Nibelungenstr. 2027 15.000 € 508.000 € 807.000 € 50.000 € 0 € 0 € 1.380.000 € 0 € 1.400.000 € 4 042/09 SEBD Wiesenstr. 2027 85.873 € 0 € 2.497.000 € 2.731.000 € 634.875 € 500.000 € 6.448.748 € 0 € 6.690.150 € 4 043/26 SEBD Oberlöricker Str. / Büdericher Str. GEP Nord 2011 2031 0 € 200.000 € 200.000 € 150.000 € 2.500.000 € 2.500.000 € 5.550.000 € 2.374.176 € 8.000.000 € 4 043/27 SEBD RÜB Lörick, Sanierung HW-PW 2029 400.000 € 250.000 € 500.000 € 2.250.000 € 5.000.000 € 5.700.000 € 14.100.000 € 16.520.000 € 31.765.279 € 4 044/18 SEBD Askanierstr. / Mönchenwerther Str. 2028 60.000 € 20.000 € 600.000 € 2.540.000 € 1.000.000 € 236.993 € 4.456.993 € 0 € 4.600.000 € 4 051/09 SEBD Danziger Str., Netztrennung und PW 2031 0 € 0 € 0 € 0 € 100.000 € 100.000 € 200.000 € 700.000 € 900.000 € 4 051/28 SEBD Mörikestr., Drossel 2034 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 2.365.190 € 2.395.988 € 4 052/32 SEBD Nagelsweg 2033 0 € 0 € 0 € 0 € 50.000 € 100.000 € 150.000 € 4.450.000 € 4.600.000 € 4 055/10 SEBD Heiderweg 2030 0 € 0 € 0 € 0 € 200.000 € 1.600.000 € 1.800.000 € 1.200.000 € 3.000.000 € 4 062/51 SEBD Höxterweg 2032 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 50.000 € 50.000 € 200.000 € 250.000 € 4 063/80 SEBD Hörder Str. 2026 524.000 € 608.637 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.132.637 € 0 € 1.200.000 € 4 064/29 SEBD Heideweg 2029 20.000 € 50.000 € 350.000 € 350.000 € 2.000.000 € 1.030.000 € 3.800.000 € 0 € 3.800.000 € 4 081/16 SEBD Wilhelm-Heinrich-Weg 2025 1.033.584 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.033.584 € 0 € 1.560.654 € 4 081/18 SEBD An der Schützenwiese 2029 20.000 € 150.000 € 200.000 € 500.000 € 1.954.000 € 3.000.000 € 5.824.000 € 0 € 5.824.000 € 4 082/51 SEBD Krippstr./Festenbergstr. 2031 0 € 0 € 10.000 € 50.000 € 710.000 € 2.000.000 € 2.770.000 € 1.000.000 € 3.770.000 € 4 082/53 SEBD Mühlenkamp / Am Krahnap 2026 845.000 € 1.761.788 € 500.000 € 600.000 € 0 € 0 € 3.706.788 € 0 € 3.801.000 € 4 082/62 SEBD Marburger Str. 2032 0 € 0 € 0 € 10.000 € 20.000 € 20.000 € 50.000 € 2.950.000 € 3.000.000 € 4 083/60 SEBD Vennhauser Allee Hürthstr. 2031 0 € 0 € 0 € 10.000 € 50.000 € 340.000 € 400.000 € 1.400.000 € 1.800.000 € 4 084/31 SEBD Akazienstr. / Ahornstr. 2027 2.500 € 598.506 € 1.021.186 € 0 € 0 € 0 € 1.622.192 € 0 € 1.669.532 € 4 084/31aSEBD Akazienstraße/ AmStrasserfeld 2025 1.333.020 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.333.020 € 0 € 2.699.343 € 4 091/101SEBD Bahlenstr. 96/ Elbruchstr. 2026 86.224 € 39.500 € 0 € 0 € 0 € 0 € 125.724 € 0 € 148.100 € 4 091/103SEBD Werstener Dorfstr.92-110 2031 0 € 0 € 10.000 € 40.000 € 50.000 € 400.000 € 500.000 € 200.000 € 700.000 € 4 094/19 SEBD Kappeler Str. 2026 207.500 € 2.676.000 € 924.325 € 360.788 € 0 € 0 € 4.168.613 € 0 € 4.214.413 € 4 095/62 SEBD Telleringstr./ Jagenbergstr. 2033 0 € 0 € 0 € 0 € 50.000 € 50.000 € 100.000 € 1.700.000 € 1.800.000 € 4 095/62ASEBD Paulsmühlenstr. 2032 0 € 0 € 0 € 0 € 50.000 € 150.000 € 200.000 € 2.300.000 € 2.500.000 € 4 095/84 SEBD Humperdinckstr. 2026 1.031.800 € 435.443 € 130.084 € 0 € 0 € 0 € 1.597.327 € 0 € 1.666.500 € 4 095/87 SEBD Calvinstr-Melanchthonstr. 2031 0 € 0 € 20.000 € 130.000 € 830.000 € 1.220.000 € 2.200.000 € 0 € 2.200.000 € 5 023/43 SEBD Eduard-Schloemann-Str. (Planstr.) 2028 100.000 € 100.000 € 500.000 € 1.500.000 € 1.290.000 € 0 € 3.490.000 € 0 € 3.500.000 € 5 034/61 SEBD Hinter der Böck, Planstraßen westl. 2028 100.000 € 100.000 € 500.000 € 1.500.000 € 2.390.000 € 0 € 4.590.000 € 0 € 4.600.000 € 5 037/39BSEBD Moskauer Straße (MK 12 DB) 2030 0 € 0 € 0 € 0 € 262.558 € 0 € 262.558 € 0 € 277.361 € 5 041/41 SEBD Simon-Gatzweiler-Platz, NW-Behandlung 2020 45.591 € 100.000 € 10.000 € 0 € 0 € 0 € 155.591 € 0 € 13.328.439 € 5 055/20 SEBD Am Platten Stein 2025 132.928 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 132.928 € 0 € 450.000 € 5 064/27 SEBD Vogelsanger Weg / Münsterstr. 2029 0 € 0 € 50.000 € 500.000 € 3.000.000 € 3.000.000 € 6.550.000 € 3.450.000 € 10.000.000 € 5 073/51 SEBD Östlich Blanckertzstr. (Planstr.) 2028 200.000 € 200.000 € 2.000.000 € 2.500.000 € 2.460.000 € 320.000 € 7.680.000 € 0 € 7.690.000 € 02.12.2025 *nur nachrichtlich, nicht im ABK enthalten **inkl. Kosten vor 01.01.2026 4 / 6 SEBD Anlage 2 zum ABK 2026 Maßnahmenliste Block 1 bis 10 nach den Blöcken des W-Plans Block (aus W-Plan)Proj.-Nr. Träger der Maß- nahme Maßnahmenbezeichnung Baubeginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2026-2031 2032-2037 Gesamtkosten** 6 000/01FSEBD Klärwerke Substanzerhaltung Sammelposition 2032 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 6 KWN/07SEBD KW-Nord, Zuleitung alte Eindicker 2022 2.679.340 € 2.268.204 € 1.496.495 € 81.999 € 0 € 0 € 6.526.038 € 0 € 15.008.334 € 6 KWN/11SEBD KW-Nord, Automatisierung Schlammbehandlung 2027 500.000 € 2.000.000 € 4.000.000 € 400.000 € 5.000.000 € 6.000.000 € 17.900.000 € 15.300.916 € 36.223.917 € 6 KWN/25SEBD KW-Nord, Ausbau auf 13 mg 2019 15.000.000 € 18.000.000 € 10.000.000 € 15.000.000 € 18.000.000 € 15.000.000 € 91.000.000 € 1.202.004 € 144.191.077 € 6 KWN/28SEBD KW-Nord, Sanierung Schlammräumung MA1/ NK1+2/ VK2030 0 € 0 € 500.000 € 500.000 € 800.000 € 5.448.300 € 7.248.300 € 3.751.700 € 11.000.000 € 6 KWN/36SEBD KW-Nord, Erneuerung Wasserversorgung 2025 1.458.000 € 3.020.000 € 1.460.000 € 60.000 € 0 € 0 € 5.998.000 € 0 € 6.783.467 € 6 KWN/44SEBD KW-Nord, Optimierung Energieerzeugung und Energieverteilung2028 450.000 € 1.500.000 € 4.000.000 € 4.000.000 € 2.013.225 € 1.000.000 € 12.963.225 € 0 € 14.154.170 € 6 KWN/45SEBD KW-Nord, Neubau Schlammentwässerungssanlage 2027 837.500 € 590.000 € 4.770.348 € 4.323.127 € 6.000.000 € 4.503.198 € 21.024.173 € 1.000.000 € 22.866.542 € 6 KWN/46SEBD KW-Nord, Erneuerung der Prozessleittechnik 2026 2.285.000 € 3.285.000 € 2.285.000 € 1.633.104 € 0 € 0 € 9.488.104 € 0 € 11.150.000 € 6 KWN/47ASEBD KW-Nord, Sanierung FD3 2025 983.001 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 983.001 € 0 € 1.144.785 € 6 KWN/47BSEBD KW-Nord, Sanierung FD4 2026 32.578 € 282.505 € 598.420 € 1.386 € 0 € 0 € 914.889 € 0 € 924.889 € 6 KWN/47CSEBD KW-Nord, Sanierung FD1 2028 22.610 € 12.175 € 236.538 € 500.518 € 1.160 € 0 € 773.001 € 0 € 773.001 € 6 KWN/47DSEBD KW-Nord, Sanierung FD2 2030 0 € 24.510 € 13.198 € 256.416 € 541.000 € 2.836 € 837.960 € 0 € 837.960 € 6 KWN/48SEBD KW-Nord, Erneuerung der Mittelspannungsanlage 2028 200.000 € 400.000 € 250.000 € 1.500.000 € 1.550.000 € 1.500.000 € 5.400.000 € 0 € 5.400.000 € 6 KWN/54SEBD KW-Nord, Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien2030 0 € 0 € 0 € 0 € 178.000 € 0 € 178.000 € 0 € 216.946 € 6 KWN/55SEBD KW-Nord, Dachsanierung Maschinenhaus 2023 1.819.152 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.819.152 € 0 € 9.482.962 € 6 KWN/60SEBD KW-Nord, Umrüstung 4-polige auf 5-polige Verkabelung2027 167.000 € 777.000 € 725.000 € 1.110.000 € 0 € 0 € 2.779.000 € 0 € 2.897.231 € 6 KWN/66SEBD KW-Nord, 3. u. 4. Reinigungsstufe 2036 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 44.850.000 € 44.850.000 € 6 KWS/25 SEBD KW-Süd, Personenrufanlage 2025 588.339 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 588.339 € 0 € 1.635.690 € 6 KWS/38 SEBD KW-Süd, Belebung, Erneuerung Maschinentechnik 2025 2.119.309 € 3.459.489 € 1.934.557 € 1.872.776 € 2.019.443 € 1.000.000 € 12.405.575 € 0 € 14.085.035 € 6 KWS/39 SEBD KW-Süd, Prüfung und Erneuerung der BWA 2027 250.000 € 250.000 € 2.244.000 € 1.645.000 € 0 € 0 € 4.389.000 € 0 € 5.091.366 € 6 KWS/41 SEBD KW-Süd, Nachklärung Erneuerung MT+ET 2023 860.000 € 770.000 € 1.810.000 € 1.660.000 € 1.200.000 € 166.027 € 6.466.027 € 0 € 8.945.367 € 6 KWS/52 SEBD KW-Süd, Sanierung und Optimierung Schlammbehandlung2026 340.000 € 410.000 € 1.645.000 € 3.975.000 € 1.500.000 € 655.115 € 8.525.115 € 0 € 8.701.659 € 6 KWS/58 SEBD KW-Süd, Kohlenstoffdosierstationen 2025 739.134 € 1.708 € 1.708 € 0 € 0 € 0 € 742.550 € 0 € 1.079.805 € 6 KWS/60 SEBD KW-Süd, Neubau Sozialgebäude 2025 3.025.000 € 747.800 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3.772.800 € 0 € 5.297.259 € 6 KWS/63 SEBD KW-Süd, Aufstockung Betriebsgebäude BA2 2025 1.592.772 € 1.669.484 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3.262.256 € 0 € 3.775.381 € 6 KWS/66 SEBD KW-Süd, Optimierung der Energieerzeugung und -verteilung (OEV)2026 360.000 € 720.000 € 2.625.000 € 4.820.833 € 1.000.000 € 0 € 9.525.833 € 0 € 9.800.000 € 6 KWS/67 SEBD KW-Süd, Neubau Schlammentwässerung 2027 285.000 € 354.000 € 2.500.000 € 3.890.000 € 1.386.000 € 0 € 8.415.000 € 0 € 8.615.000 € 6 KWS/72ASEBD KW-Süd, Hochwasser-PW-1, Sanierung 2027 376.000 € 705.000 € 3.705.000 € 3.359.800 € 1.500.000 € 1.231.451 € 10.877.251 € 0 € 11.262.323 € 6 KWS/75 SEBD KW-Süd, Solarfaltdach RÜB 2023 435.303 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 435.303 € 0 € 5.255.260 € 6 KWS/82 SEBD KW-Süd, Optimierung Sandfang 2025 100.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 100.000 € 0 € 200.000 € 6 KWS/83 SEBD KW-Süd, Erneuerung Kammerfilterpressen 2025 35.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 35.000 € 0 € 435.000 € 6 KWS/85 SEBD KW-Süd, Neues Prozessleitsystem 2026 616.622 € 417.659 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.034.281 € 0 € 1.099.731 € 6 KWS/86 SEBD KW-Süd, Errichtung einer Windenergieanlage WEA 2029 350.000 € 450.000 € 200.000 € 1.000.000 € 3.500.000 € 500.000 € 6.000.000 € 0 € 6.000.000 € 6 KWS/87 SEBD KW-Süd, Redundantes PLS-Serversystem 2026 170.000 € 70.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 240.000 € 0 € 240.000 € 6 KWS/88 SEBD KW-Süd, Fettannahmestation 2025 666.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 666.000 € 0 € 952.000 € 02.12.2025 *nur nachrichtlich, nicht im ABK enthalten **inkl. Kosten vor 01.01.2026 5 / 6 SEBD Anlage 2 zum ABK 2026 Maßnahmenliste Block 1 bis 10 nach den Blöcken des W-Plans Block (aus W-Plan)Proj.-Nr. Träger der Maß- nahme Maßnahmenbezeichnung Baubeginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2026-2031 2032-2037 Gesamtkosten** 7 063/34kSEBD Am Bockskothen, NW-Behandlung 063/34 2031 0 € 0 € 0 € 10.000 € 30.000 € 110.000 € 150.000 € 0 € 150.000 € 7 073/30 SEBD Am Großen Dern, Ü-Sammler Dernbuschweg 073/172028 13.000 € 109.236 € 1.480.103 € 155.792 € 0 € 0 € 1.758.131 € 0 € 1.832.465 € 7 054/40 SEBD Am Kaldenberg, NW-Behandlung 054/15 2032 0 € 0 € 0 € 0 € 10.000 € 20.000 € 30.000 € 220.000 € 250.000 € 7 073/11kSEBD Blanckertzstr., RKB 2025 693.922 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 693.922 € 0 € 1.168.183 € 7 073/11r SEBD Blanckertzstr., RRB 2028 22.973 € 93.561 € 971.165 € 230.000 € 0 € 0 € 1.317.699 € 0 € 1.400.001 € 7 014/44 SEBD Cecilienallee, RÜB Rheinpark 2030 1.075.000 € 1.420.936 € 2.020.000 € 1.036.647 € 2.000.000 € 15.000.000 € 22.552.583 € 53.523.898 € 77.993.768 € 7 073/17SSEBD Dernbuschweg, Überleitungssammler 073/17 2028 7.000 € 83.107 € 393.104 € 38.964 € 0 € 0 € 522.175 € 0 € 555.518 € 7 071/86-6SEBD Diepenstr., Sammler 2026 1.167.150 € 1.738.786 € 1.430.942 € 0 € 0 € 0 € 4.336.878 € 0 € 4.659.999 € 7 071/101SEBD Dreherstr., Diepenstr. bis Düssel 2029 0 € 10.000 € 20.000 € 30.000 € 300.000 € 40.000 € 400.000 € 0 € 400.000 € 7 071/47SSEBD Friedrich-Wilhelm-Str., Überleitungssammler 071/472033 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 500.000 € 500.000 € 7 071/88SSEBD Gerricusstr., RRB + RKB 071/44 2032 12.000 € 148.000 € 440.000 € 456.819 € 500.000 € 500.000 € 2.056.819 € 5.880.400 € 8.000.000 € 7 071/44SSEBD Gerricusstr., Überleitung r.U. 071/44 2032 7.255 € 12.747 € 25.000 € 29.000 € 20.000 € 19.882 € 113.884 € 580.000 € 750.000 € 7 071/59SSEBD Gothaer Weg, NW-Behandlung 2037 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3.000.000 € 3.000.000 € 7 074/22-2SEBD In der Flieth, RKB 2024 364.412 € 3.000 € 3.000 € 0 € 0 € 0 € 370.412 € 0 € 2.435.927 € 7 044/13SSEBD Kaiser-Friederich-Ring / Habsburgerstr. Sanierung RÜ3 044/132027 451.000 € 2.692.887 € 1.309.000 € 0 € 0 € 0 € 4.452.887 € 0 € 4.550.000 € 7 055/50 SEBD Kalkweg, Sanierung RKB/RRB 2032 0 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 1.000.000 € 1.200.000 € 8.800.000 € 10.000.000 € 7 091/42r SEBD Kölner Landstr., 2.BA RRB 091/42 2037 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3.800.000 € 3.800.000 € 7 082/26SSEBD Ludwigstr. (093/17 - Eselsbach), NW-Rückhaltung 082/262035 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 2.000.000 € 2.000.000 € 7 082/22SSEBD Ludwigstr. / Fuldaer Str., NW-Rückhaltung 082/22 2037 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 300.000 € 300.000 € 7 071/95BSEBD Nach den Mauresköthen (Glasmacherviertel) 2029 0 € 0 € 0 € 155.000 € 10.000.000 € 10.000.000 € 20.155.000 € 25.813.125 € 48.634.670 € 7 063/71 SEBD Offenlegung der alten Schwarzbachgrabenverrohrung2027 78.803 € 231.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 309.803 € 0 € 332.036 € 7 041/31SSEBD Pariser Str. / Drususstr., Sanierung RÜ14 041/31 2029 50.000 € 100.000 € 600.000 € 2.000.000 € 1.700.000 € 0 € 4.450.000 € 0 € 4.500.000 € 7 071/42sSEBD Peckhausweg, Sammler, NW-Behandlung 071/42 2032 7.459 € 15.043 € 35.000 € 30.000 € 200.000 € 200.000 € 487.502 € 983.647 € 1.500.000 € 7 073/46CSEBD Pillebach - Vorfl. 3. BA (Steinweg - Friedr.-Wilh.-Str.) 2027 0 € 50.000 € 592.857 € 0 € 0 € 0 € 642.857 € 0 € 738.689 € 7 073/46DSEBD Pillebach - Vorfl. 4. BA (Torfbruchstr.) 2028 0 € 0 € 169.355 € 546.180 € 0 € 0 € 715.535 € 0 € 780.000 € 7 073/46ESEBD Pillebach - Vorfl. 5. BA (oberh. Dernbuschweg) 2030 120.000 € 5.000 € 70.000 € 74.940 € 1.189.075 € 0 € 1.459.015 € 0 € 1.494.339 € 7 073/46FSEBD Pillebach - Vorfl. 6. BA (Taubenbergstr. - Pilgerweg) 2032 50.100 € 146.115 € 50.000 € 140.115 € 50.000 € 135.000 € 571.330 € 2.583.069 € 3.230.457 € 7 073/22kSEBD Ratinger Weg / An der Kaiserburg 2027 5.000 € 120.000 € 20.000 € 0 € 0 € 0 € 145.000 € 0 € 165.000 € 7 054/21SSEBD Rheinuferweg / Leinpfad, NW-Behandlung 2033 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3.000.000 € 3.000.000 € 7 074/41 SEBD Sauerweg, Sanierung der Einleitung 2027 124.599 € 515.173 € 836.884 € 0 € 0 € 0 € 1.476.656 € 0 € 1.811.604 € 7 071/91 SEBD Steinweg, Überleitungssammler 071/45 2028 70.000 € 30.000 € 330.000 € 1.630.000 € 846.968 € 0 € 2.906.968 € 0 € 3.000.001 € 7 074/27kSEBD Stratenweg, RKB (Kaserne Hubbelrath / Stratenhof) 2032 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 2.000.000 € 2.000.000 € 7 054/41 SEBD Talweg, NW-Behandlung 054/16 2025 730.316 € 511.115 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.241.431 € 0 € 2.084.204 € 7 096/55 SEBD Urdenbacher Acker, Sanierung 2027 55.000 € 2.596.000 € 1.253.432 € 4.500.000 € 0 € 0 € 8.404.432 € 0 € 9.602.812 € 8* Summe SEBD Maschinen und maschinelle Anlagen 3.214.658 € 2.012.270 € 1.575.705 € 1.020.000 € 1.020.000 € 1.020.000 € 9.862.633 € nur nachrichtlich, nicht im ABK enth. 9* Summe SEBD Betriebs- und Geschäftsausstattung, GWG, Fuhrpark und sonst. Fahrzeuge4.418.500 € 3.301.500 € 2.212.500 € 2.223.500 € 2.224.500 € 2.224.500 € 16.605.000 € nur nachrichtlich, nicht im ABK enth. 10* Summe SEBD AEL (Personalaufwendungen) 5.955.678 € 6.130.449 € 6.310.462 € 6.495.876 € 6.686.852 € 6.600.000 € 38.179.317 € nur nachrichtlich, nicht im ABK enth. 02.12.2025 *nur nachrichtlich, nicht im ABK enthalten **inkl. Kosten vor 01.01.2026 6 / 6 SEBD Anlage 3 zum ABK 2026 Übersichtsdiagramm Investitionssummen Block 1 bis 7, bestimmter Zeitraum 08.08.2025 0 € 20.000 € 40.000 € 60.000 € 80.000 € 100.000 € 120.000 € 2026 2027 2028 2029 2030 2031 TAUSEND € Jahresansätze ABK 2026 Zeitraum 2026-2031 Block 1+2 Block 3 Block 4 Block 5 Block 6 Block 7 Anlage 4 zum ABK 2026 Übersichtsdiagramm Investitionssummen Block 1 bis 10, bestimmter Zeitraum 08.08.2025 0 € 20.000 € 40.000 € 60.000 € 80.000 € 100.000 € 120.000 € 2026 2027 2028 2029 2030 2031 TAUSEND € Jahresansätze ABK 2026 Zeitraum 2026-2031 mit Block 8-10 Block 1+2 Block 3 Block 4 Block 5 Block 6 Block 7 Block 8+9 * Block 10 (AEL)* Anlage 5 zum ABK 2026 Übersicht der Investitionssummen nach Blöcken 1-10 ABK 2026 des SEBD 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2026-2031 2032-2037 Gesamtkosten der Projekte ** Block 1+2 261 € 595 € 932 € 380 € 460 € 100 € 2.728 € 3.890 € 6.712 € Block 3 16.719 € 20.730 € 18.435 € 15.962 € 15.919 € 11.820 € 99.586 € 104.787 € 219.566 € Block 4 6.155 € 7.678 € 8.510 € 9.992 € 15.439 € 20.057 € 67.830 € 39.449 € 111.874 € Block 5 579 € 500 € 3.060 € 6.000 € 9.403 € 3.320 € 22.861 € 3.450 € 32.156 € Block 6 39.343 € 42.185 € 47.000 € 51.590 € 46.189 € 37.007 € 263.313 € 66.105 € 420.376 € Block 7 5.105 € 10.682 € 12.100 € 11.113 € 16.896 € 27.025 € 82.921 € 112.984 € 206.620 € Block 8+9 * 7.633 € 5.314 € 3.788 € 3.244 € 3.245 € 3.245 € 26.468 € nur nachrichtlich, nicht Bestandteil d. ABK Block 10 (AEL)* 6.130 € 6.310 € 6.496 € 6.687 € 6.687 € 6.600 € 38.910 € nur nachrichtlich, nicht Bestandteil d. ABK *nicht im ABK enthalten ** inkl. Kosten vor 01.01.2026 Angaben in Tausend € 28.11.2025 SEBD
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Details
- Aktenzeichen
- SEBD/037/2025/1
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 27.11.2025
- Erstellt
- 27.11.2025 14:32