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SEBD/037/2025/1

Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2026-2037 / 8. Fortschreibung - Beschluss -

Beschlussvorlage 27.11.2025

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Anlage 1 Zusammenfassende Erläuterung zum Abwasserbeseitigungskonzept 2026-2037

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Anlage 2 Abwasserbeseitigungskonzept, 8. Fortschreibung für den Zeitraum 2026-2037

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Anlage 1 Zusammenfassende Erläuterung zum Abwasserbeseitigungskonzept 2026-2037

4987 Zeichen

SEBD/037/2025 
Anlage 1 
 
 
  
Das Abwasserbeseitigungskonzept des Stadtentwässerungsbetriebes der 
Landeshauptstadt Düsseldorf 2026-2037, 8. Fortschreibung 
 
Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) enthält die entwässerungstechnischen 
Planungen und Baumaßnahmen einschließlich der Abwasserbehandlung für das 
Düsseldorfer Stadtgebiet. Die 8. Fortschreibung des ABK der Landeshauptstadt 
Düsseldorf ist vom Stadtentwässerungsbetrieb (SEBD) entsprechend § 47 des 
Landeswassergesetzes des Landes NRW und der aktuellen Verwaltungsvorschrift über 
die Aufstellung von ABKs aufgestellt worden. Der Betrachtungszeitraum umfasst die 
Jahre 2026 bis 2037 mit Ausblick auf die nachfolgenden Jahre 2038 ff. Ein integrierter 
Bestandteil des ABK ist das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK). 
 
 
Stadtentwicklung 
 
Die Entwässerung als wesentlicher Bestandteil der Erschließung stellt eine 
grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung des Städtebaus dar. Daher ist auch 
das ABK als Grundvoraussetzung für zukünftige Entwicklungsmaßnahmen anzusehen 
und unter dieser Maßgabe zu werten. Neue Bebauungsplangebiete sind ohne die 
entwässerungstechnische Infrastruktur nicht zu realisieren, die Infras truktur ist im 
ABK nachvollziehbar zu belegen. 
 
 
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept 
 
Der SEBD stellt sich der enormen Herausforderung der Klimafolgenanpassung. 
Niederschlagswasser wird hier als Ressource für die klimaoptimierte Stadt verstanden 
und ist  entsprechend den aktuellen technischen und rechtlichen Anforderungen 
nachhaltig zu sichern und zu nutzen. Dabei spielt auch die Stärkung des 
Überflutungsschutzes und Minimierung der Auswirkungen bei Starkregenereignissen 
eine entscheidende Rolle. 
 
 
Maßnahmen im Abwasserbeseitigungskonzept – geplante Investitionen 
 
Die vorliegende 8. Fortschreibung des ABK umfasst in den Blöcken 1  bis 7 des 
Wirtschaftsplans 2026 insgesamt 196 Maßnahmen (einschließlich sechs 
Sammelpositionen) mit einem Gesamtausgabevolumen im Betrachtungszeitraum 
2026 bis 2031 in Höhe von circa 540 Mio. €. Die Genauigkeit der Kostenermittlungen 
ist insbesondere von der Planungstiefe der einzelnen Maßnahmen abhängig. Bei der 
Beurteilung der zu erwartenden Kosten sind auch eventuelle Genehmigungsauflagen 
oder die konjunkturelle Entwicklung der Baumarktpreise einzubeziehen. Für den 
unbestimmten Zeitraum (2032 bis 2037) werden Maßnahmen mit einem Volumen von 
331 Mio. € vorbereitet, hier sind große Einzelprojekte wie die Sanierung des 
Hauptsammlers-Mitte und der Ausbau des Klärwerkes Düsseldorf -Süd (4. 
Reinigungsstufe) zu nennen. 
 
Die größte Einzelmaßnahme in der Fortschreibung des ABK ist der bereits begonnene 
Ausbau des Klärwerkes Düsseldorf-Nord mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 
118 Mio. € und rund zehn Jahren Bauzeit im laufenden Betrieb. Durch verschärfte 
Stickstoffablaufwerte ist in Abstimmung mit der Bezirksregierung der Ausbau des 
Klärwerkes auf einen Stickstoffablaufwert von 13 mg/l erforderlich.

SEBD/037/2025 
Anlage 1 
 
 
 
 
Die größte Einzelmaßnahme im Kanalnetz befindet sich mit dem neu zu errichtenden 
Regenüberlaufbecken „Rheinpark“ im Her zen der Stadt. Die Maßnahme mit einem 
Investitionsvolumen von voraussichtlich circa 78 Mio. € wird im bestimmten Zeitraum 
des ABK vorbereitet und begonnen, die Umsetzung findet überwiegend im 
unbestimmten Zeitraum statt. 
 
Weiterhin liegt eine wichtige Aufg abe in der Aufarbeitung der Niederschlagswasser -
einleitungen nach dem Stand der Technik. Für 80 % der N iederschlagswasser-
einleitungen bzw. 86 % der Gesamtfläche im Trennsystem wurden bereits 
Behandlungsanlagen errichtet, weitere folgen nach Bekanntgabe de s zukünftigen 
maßgeblichen Abwassererlasses der Landesregierung. Das im ABK enthaltene NBK  
erläutert den Umgang mit der Beseitigung des Niederschlagswassers. 
 
Ein weiterer Schwerpunkt des ABK liegt in der Umsetzung des vom Rat der Stadt 
beschlossenen Subst anzerhaltungskonzeptes für den Bereich der Kanalisation. Die 
dort verankerte Sanierungsstrategie setzt auf ein erhöhtes Investitionsbudget mit 
einem höheren Anteil an Renovierungsmaßnahmen. Aus Sicht der 
Entsorgungssicherheit wird der Substanzwert des Netz es bewahrt, das 
Anlagevermögen erhöht und Netzlängenanteile mit hohen Sanierungsdringlichkeiten 
minimiert.  
 
In den vergangenen Jahren wurde im Rahmen der Erstellung von 
Generalentwässerungsplänen (GEP) eine umfassende Prüfung der hydraulischen 
Leistungsfähigkeit des Kanalisationsnetzes unter Berücksichtigung zukünftiger 
Stadtentwicklungen durchgeführt. Auf dieser Basis wurden zahlreiche hydraulische 
Verbesserungen im Netz umgesetzt. Als Grundlage für die Erstellung eines neuen GEP 
wurde eine umfangreiche M esskampagne im Netz mit dem Ziel der Kalibrierung des 
Kanalnetzmodells für die hydraulische Nachweisführung des GEP durchgeführt. Die 
Ergebnisse stellen die Grundlage der derzeit als Sammelpositionen i n Block 4 
abgebildeten Maßnahmen für den unbestimmten Zeitraum dar.

Beschlussvorlage

2465 Zeichen

SEBD/037/2025/1 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2026-2037 / 8. Fortschreibung 
Fachbereich: 
67 - Stadtentwässerungsbetrieb     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtkämmerin Dorothée Schneider      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Rat 11.12.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
 Dem Ausschuss für Umwelt-, Klima - und Verbraucherschutz wird am 
20.11.2025 das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK), 8. Fortschreibung für den 
Zeitraum 2026 -2037 zur Kenntnis vorgelegt.  
 
 Der Betriebsausschuss stimmt am 25.11.2025 dem ABK, 8. Fortschreibung für 
den Zeitraum 2026-2037 zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner 
Vorberatung gemäß § 7 Absatz 1 der Zuständigkeitsordnung in Verbindung mit 
der Betriebssatzung des Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt 
Düsseldorf (SEBD) eine vorlagenmäßige Beschlussfa ssung. 
 
 Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt am 01.12.2025 dem ABK, 8. 
Fortschreibung für den Zeitraum 2026 -2037 zur Vorberatung zu und empfiehlt 
dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gemäß § 5 Absatz 3 der 
Zuständigkeitsordnung eine vorlagenmäßi ge Beschlussfassung.  
 
 Der Rat der Stadt beschließt am 11.12.2025 das ABK, 8. Fortschreibung 
für den Zeitraum 2026-2037. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Das von den Städten und Gemeinden aufzustellende ABK ist ein gesetzlich 
festgelegtes Instrument. Gemäß § 47 LWG NW ist das ABK alle sechs Jahre 
aktualisiert fortzuschreiben und vom Rat der Stadt zu beschließen. Im ABK sind 
sämtliche abwassertechnischen Maßnahmen, die nach den geltenden Bestimmungen

Seite 2 
und den aktuellen Erkenntnissen zur ordnungsgemäßen öffentlichen 
Abwasserbeseitigung erforderlich sind, vollständig aufzuführen und 
wasserwirtschaftlich angemessenen Realisierungszeiträumen zuzuordnen. Weitere 
Erläuterungen, insbesondere zu den finanziellen Auswirkungen für den SEBD, 
ergeben sich aus den Anlagen. 
 
Die Vorlage SEBD/037/2025/1 ist erforderlich geworden, da sich die 
Anlagen nach Kenntnisnahme am 20.11.2025 im Ausschuss für Umwelt -, 
Klima- und Verbraucherschutz, nach Vorberatung im Betriebsausschuss am 
25.11.2025 und Vorberatung im Haupt - und Finanzausschuss am 
01.12.2025 aktualisiert haben. 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Zusammenfassende Erläuterung zum Abwasserbeseitigungskonzept 2026-
2037 
Anlage 2 Abwasserbeseitigungskonzept, 8. Fortschreibung für den Zeitraum 2026-
2037

Anlage 2 Abwasserbeseitigungskonzept, 8. Fortschreibung für den Zeitraum 2026-2037

162985 Zeichen

Abwasserbeseitigungskonzept 
   8. Fortschreibung 2026-2037 
   Stand: 10.10.2025 
____________________________________________________________________________________ 
 
 
Stadtentwässerungsbetrieb SEBD   Seite 2  
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Gesetzliche Grundlagen .......................................................................................... 5 
2 Aufbau und Inhalt des Abwasserbeseitigungskonzeptes .............................................. 6 
2.1 Planunterlagen .................................................................................................. 6 
2.2 Maßnahmenliste ................................................................................................ 6 
3 Bilanz zum ABK 2020 für den Zeitraum 2020 bis 2025 ................................................ 9 
4 Grundlagen zur Ermittlung der Investitionskosten .................................................... 11 
5 Niederschlagswasserbeseitigungskonzept ................................................................ 12 
5.1 Strategische Ausrichtung der Niederschlagswasserbewirtschaftung ........................ 12 
5.2 Grundlagendaten............................................................................................. 13 
5.2.1 Hydrogeologie/Nutzungsrestriktionen .......................................................... 13 
5.2.2 Versickerungspotenzialkarte ....................................................................... 14 
5.2.3 Gewässerzustand ...................................................................................... 15 
5.3 Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept für Bestandsgrundstücke ................. 16 
5.4 Niederschlagswasserbewirtschaftung in der Bauleitplanung .................................. 17 
5.5 Niederschlagswasserbehandlung und -rückhaltung .............................................. 18 
5.5.1 Trennsystem ............................................................................................ 18 
5.5.2 Mischsystem ............................................................................................. 20 
5.6 Starkregenrisikomanagement ........................................................................... 21 
5.6.1 Starkregengefahrenkarte ........................................................................... 21 
5.6.2 Kommunale Risikoanalyse .......................................................................... 22 
5.6.3 Kommunales Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement ................ 23 
6 Erläuterungen zu den einzelnen Blöcken ................................................................. 24 
6.1 Block 2 – Nachträgliche abwassertechnische Erschließung .................................... 24 
6.1.1 Stand der Abwasserbeseitigung außerhalb kanalisierter Gebiete ...................... 24 
6.1.2 Grundstücke im Außenbereich .................................................................... 26 
6.1.3 Grundstücke im Innenbereich ..................................................................... 26 
6.1.4 Stand der Abwasserbeseitigung auf den Grundstücken ................................... 27 
6.2 Block 3 – Kanalsanierung/Substanzerhaltungskonzept ......................................... 28 
6.3 Block 4 – Kanalnetzbewirtschaftung/Strukturverbesserung ................................... 32 
6.3.1 Der Generalentwässerungsplan ................................................................... 32 
6.3.2 Aufstellung und Fortschreibung des Generalentwässerungsplans ..................... 32 
6.3.3 Die Messkampagne 2024 ........................................................................... 33

Abwasserbeseitigungskonzept 
   8. Fortschreibung 2026-2037 
   Stand: 10.10.2025 
____________________________________________________________________________________ 
 
 
Stadtentwässerungsbetrieb SEBD   Seite 3  
 
6.3.4 Fremdwasser ............................................................................................ 34 
6.4 Block 5 – Abwassertechnische Neuerschließung .................................................. 35 
6.5 Block 6 – Klärwerke ......................................................................................... 36 
6.5.1 Klärwerk Düsseldorf-Nord  ......................................................................... 38 
6.5.2 Klärwerk Düsseldorf-Süd ............................................................................ 39 
6.5.3 Übergreifende Projekte .............................................................................. 40 
6.6 Block 7 – Niederschlagswasserbehandlung und -rückhaltung ................................ 42 
6.6.1 Maßnahmen im Bereich der Regenwasserkanalisation .................................... 42 
6.6.2 Immissionsorientierte Betrachtung der Niederschlagswasserbeseitigung .......... 45 
6.6.3 Pillebachkonzept ....................................................................................... 47 
6.6.4 Maßnahmen im Bereich der Mischwasserkanalisation ..................................... 47 
7 Schlussbemerkung ............................................................................................... 49 
 
 
 
 
 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Inspektion eines Hauptsammlers …………………………………………………………………………. 8 
Abbildung 2: Ausschnitt aus der Versickerungspotenzialkarte ............................................ 15 
Abbildung 3: Übersicht Niederschlagswasserbehandlung im Trennsystem ........................... 19 
Abbildung 4: Auszug aus der Starkregengefahrenkarte .................................................... 21 
Abbildung 5: Auszug aus der Risikokarte ........................................................................ 22 
Abbildung 6: Regelung der Abwasserbeseitigung bzgl. Kleinkläranlagen / abflusslose Gruben / 
Kanalanschlüsse .................................................................................................... 25 
Abbildung 7: Kanalerneuerung mittels bergmännischem Stollenvortrieb ............................. 29 
Abbildung 8: Renovierung eines Mauerwerkskanals DN800/1200 mittels Schlauchlining, 
lichthärtend .......................................................................................................... 30 
Abbildung 9: Renovierung (Montageverfahren) ................................................................ 30 
Abbildung 10: Renovierung (Mauerwerksverfugung), hier: Ausräumen des alten Fugenmörtels 
und Verfugen der ausgeräumten Fugen .................................................................... 31 
Abbildung 11: Einzugsgebiete der Klärwerke ................................................................... 33 
Abbildung 12: Klärwerk Düsseldorf-Nord (links) und Klärwerk Düsseldorf-Süd (rechts) ........ 36 
Abbildung 13: Projektübersicht Sanierung der Schlammbehandlung ................................... 40

Abwasserbeseitigungskonzept 
   8. Fortschreibung 2026-2037 
   Stand: 10.10.2025 
____________________________________________________________________________________ 
 
 
Stadtentwässerungsbetrieb SEBD   Seite 4  
 
Anlagenverzeichnis 
Anlage 1 Gesamtliste aller Maßnahmen gemäß VwV, sortiert nach Baubeginn  
Anlage 2 Maßnahmenliste nach den Blöcken des Wirtschaftsplans sortiert 
Anlage 3 Übersichtsdiagramm Investitionssummen Block 1 bis 7, bestimmter Zeitraum 
Anlage 4 Übersichtsdiagramm Investitionssummen Block 1 bis 10, bestimmter Zeitraum 
Anlage 5 Übersicht Investitionssummen Block 1 bis 10 
Anlage 6 Lageplan Kleinkläranlagen (ohne Maßstab), Seite 51 
 
 
 
 
 
Planverzeichnis 
ABK Plan 1  Übersicht Blattschnitt(Maßnahmen im Stadtgebiet)  M 1 : 25.000 
  mit Angaben zu Übernahme- und Übergabestellen sowie Einzugsgebieten 
ABK Plan 2 Übersichtslageplan Nordwest (Maßnahmen im Stadtgebiet) M 1 : 10.000 
  mit Angaben zu Einzugsgebieten und Hauptsammlern 
ABK Plan 3 Übersichtslageplan Nordost (Maßnahmen im Stadtgebiet)  M 1 : 10.000 
  mit Angaben zu Einzugsgebieten und Hauptsammlern 
ABK Plan 4 Übersichtslageplan Südwest (Maßnahmen im Stadtgebiet)  M 1 : 10.000 
  mit Angaben zu Einzugsgebieten und Hauptsammlern 
ABK Plan 5 Übersichtslageplan Südost (Maßnahmen im Stadtgebiet)   M 1 : 10.000 
  mit Angaben zu Einzugsgebieten und Hauptsammlern 
ABK Plan 6 Übersichtsplan Einleitungsstellen, Bestand und Planung,   M 1 : 25.000 
 mit Darstellung der Gewässerläufe, WSZ und ÜSG HQ100 
Übersicht Niederschlagswasserbehandlung im Trennsystem, vgl. Abb. 3 auf Seite 19

Abwasserbeseitigungskonzept 
   8. Fortschreibung 2026-2037 
   Stand: 10.10.2025 
____________________________________________________________________________________ 
 
 
Stadtentwässerungsbetrieb SEBD   Seite 5  
 
1 Gesetzliche Grundlagen 
Gemäß § 47 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein -Westfalen (NRW) vom 08. Juli 2016 
haben die Gemeinden, die zur Abwasserbeseitigung verpflichtet sind,  ein 
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) aufzustellen. Dieses ist  der zuständigen Aufsichtsbehörde 
vorzulegen. Neben dem Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung (Schmutz- und 
Niederschlagswasserbeseitigung) sowie der zeitlichen Abfolge, sind auch die geschätzten Kosten 
der noch erforderlichen Maßnahmen in einem ABK auszuweisen.  
Das ABK ist jeweils im Abstand von sechs Jahren fortzuschreiben und erneut vorzulegen. 
Entsprechend der Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von ABK vom 08.08.2008 legt die 
Gemeinde das A BK der Oberen 
Wasserbehörde vor. Eine  weitere 
Ausfertigung erhält die Untere Wasser -
behörde. Alle Informationen, die nicht in 
den Listen oder den Plänen dargestellt 
werden können, werden in der textlichen 
Begründung abgehandelt. 
Einer schriftlichen Genehmigung des 
Konzeptes durch die Obere Wasserbehörde 
bedarf es nicht. Das A BK ist grundsätzlich 
innerhalb einer Frist von sechs Monaten zu 
prüfen. Wird es nach sechs Mon aten nicht 
beanstandet, kann d ie Gemeinde davon 
ausgehen, dass die Obere Wasserbehörde 
die Realisierung des Konzeptes in dem 
dafür vorgesehenen zeitlichen Rahmen als 
ordnungsgemäße Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht ansieht. 
Die aktuell gültige 7. Fortschreibung des ABK wurde 2019 vom Rat der Stadt beschlossen und 
umfasst den Betrachtungszeitraum 2020 bis 2031. Die jetzt neu erarbeitete  8. Fortschreibung 
betrachtet den Zeitraum der 12 Jahre 2026 bis 2037 und wird hiermit als ABK 2026 vorgelegt. 
Im ABK sind im erst en – sogenannten bestimmten - Zeitraum (202 6 bis 2031) für jede 
Maßnahme die voraussichtlich jährlich anfallenden Kosten anzugeben. Die Angaben zum 
Baubeginn sind verbindlich, andernfalls sind in den jährlichen Berichten an die Aufsichtsbehörden 
die Änderungen mitzuteilen.  
Im zweiten Zeitraum (2032 bis 2037) sind die Maßnahmen anzugeben, die in diesem Zeitraum 
begonnen werden sollen. Die Angaben zum voraussichtlichen Baubeginn sind bei den 
Fortschreibungen des ABK zu überprüfen.

Abwasserbeseitigungskonzept 
   8. Fortschreibung 2026-2037 
   Stand: 10.10.2025 
____________________________________________________________________________________ 
 
 
Stadtentwässerungsbetrieb SEBD   Seite 6  
 
2 Aufbau und Inhalt des Abwasserbeseitigungskonzeptes 
Das ABK enthält die entwässerungstechnischen Planungen und Baumaßnahmen einschließlich 
der Abwasserbehandlung der nächsten Jahre für das Düsseldorfer Stadtgebiet. 
2.1 Planunterlagen 
Die Verwaltungsvorschrift gibt den Inhalt und die gestalterische Form  der beizufügenden Pläne 
vor. Die Darstellung der geforderten Informationen erfolgt in Übersichtsplänen mit mehreren 
thematischen Ebenen. Dies  ermöglicht im Hinblick auf die bessere Lesbarkeit das Ein - und 
Ausblenden der gewünschten Informationen. 
2.2 Maßnahmenliste  
Gemäß den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift benötigt das Land  NRW die Darstellung der 
Maßnahmen in einer einheitlichen Form. Die Zuordnung hat gemäß Tabelle 1 zu erfolgen.  
 
Tabelle 1: Art der Maßnahmen 
Rubrik Art der Maßnahmen 
1 Kanalisation - Ergänzungsmaßnahme (Erweiterung bestehender Kanalisation) 
2 Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus hydraulischen Gründen 
3 Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus baulichen Gründen 
4 Schmutzwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung 
5 Mischwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung 
6 Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen ohne Beeinflussung der Ablaufqualität 
7 Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität 
8 Behandlung von Mischwasser (RÜB, RBF, etc.) 
9 Behandlung von Niederschlagswasser (RKB, RBF, etc.) 
10 Regenwasserrückhaltung vor Einleitung 
11 
Maßnahmen im Gewässer, die zur Kompensation für die negativen Auswirkungen von 
Mischwasser- und Niederschlagswassereinleitungen dienen, soweit sie 
abwassergebührenrelevant sind 
12 Versickerungsanlage 
13 Ortsnahe Einleitung 
14 Wegfall einer punktuellen Einleitung 
15 Umbau offener Abwasserkanäle 
16 Planungen, die keiner Maßnahme direkt zugeordnet werden können (z.B. BWK-M3-
Nachweis, Konzepterstellung, N-A-Modelle)

Abwasserbeseitigungskonzept 
   8. Fortschreibung 2026-2037 
   Stand: 10.10.2025 
____________________________________________________________________________________ 
 
 
Stadtentwässerungsbetrieb SEBD   Seite 7  
 
Anlage 1  zum ABK  enthält eine Gesamtzusammenstellung aller notwendigen Maßnahmen 
entsprechend der Verwaltungsvorschrift. Weiterhin ist jede gewässerrelevante Maßnahme dem 
nachfolgenden Entlastungsbauwerk bzw. der Einleitungsstelle und somit dem Gewässer 
zuzuordnen. Z usätzlich ist der aktuelle Umsetzungsstand gemäß Tabelle 2 anzugeben. Die 
Zuordnung zu den Einleitstellen bzw. S onderbauwerken kann über den Rechts -/Hochwert der 
Einleitungsstelle erfolgen. Dies wendet der Stadtentwässerungsbetrieb (SEBD) an. 
 
Tabelle 2: Umsetzungszustände der Maßnahmen 
 
 
Zur besseren Vergleichbarkeit mit dem Wirtschaftsplan des SEBD wurde zusätzlich eine 
Aufteilung der erforderlichen Maßnahmen in Blöcke vorgenommen: 
I. Abwasserableitung 
 Block 2 Nachträgliche Erschließung 
 Block 3 Kanalsanierung, baulich 
 Block 4 Kanalnetzbewirtschaftung/Strukturverbesserung 
 Block 5 Abwassertechnische Neuerschließung/Veränderung 
II. Abwasserbehandlung 
 Block 6 Klärwerke 
 Block 7 Niederschlagswasserbehandlung/Niederschlagswasserrückhaltung 
III. Wiederkehrende Haushaltsstellen 
 Block 1 Gebäude und Grundstücke 
 Block 8 Maschinen und maschinelle Anlagen* 
 Block 9 Betriebs- und Geschäftsausstattung* 
 Block 10 (x) Aktivierungspflichtige Eigenleistungen* 
*nicht Bestandteil des ABK 
Das ABK ist unabhängig von den im Wasserrecht vorgeschriebenen Verfahren zur fachlichen und 
wasserrechtlichen Überprüfung und Genehmigung zu erstellen. 
Nr. Umsetzungszustand
0 Durchgeführt
1 In Bau
2 Realisierung zeitlich verschoben
3 Gestrichen
4 Neue Maßnahme

Abwasserbeseitigungskonzept 
   8. Fortschreibung 2026-2037 
   Stand: 10.10.2025 
____________________________________________________________________________________ 
 
 
Stadtentwässerungsbetrieb SEBD   Seite 8  
 
Gemäß Vereinbarung mit der Bezirksregierung Düsseldorf können im ABK alle Blöcke 1 bis 10 
enthalten sein, die auch im Wirtschaftsplan des SEBD verwendet werden. Die Maßnahmen in der 
Maßnahmenliste sind nach diesen Blöcken geordnet. Das  ABK enthält in den ersten Jahren die 
Investitionsmaßnahmen des SEBD, die im Vermögensplan des Wirtschaftsplanes 20 26 und in 
der Wirtschaftsplanung 20 26 bis 20 30 enthalten sind . Dabei sind alle Maßnahmen 
aufgenommen, bei denen ab 20 26 Ausgaben vorgesehen sind.  Dadurch befinden sich auch 
Maßnahmen in der Liste, bei denen der Bau der Abwasseranlage zwar bereits abgeschlossen ist, 
jedoch noch Kosten für nachlaufende Arbeiten anfallen . Zusätzlich sind die Maßnahmen des 
weiteren Betrachtungszeitraums (2032 bis 2037) enthalten, die voraussichtlich in die zukünftige 
Wirtschaftsplanung einfließen werden. 
 
 
Abbildung 1: Inspektion eines Hauptsammlers 
 
Aufgrund des langen Betrachtungszeitraums des ABK sind weitere, derzeit noch nicht bekannte 
Maßnahmen zu erwarten.

Abwasserbeseitigungskonzept 
   8. Fortschreibung 2026-2037 
   Stand: 10.10.2025 
____________________________________________________________________________________ 
 
 
Stadtentwässerungsbetrieb SEBD   Seite 9  
 
3 Bilanz zum ABK 2020 für den Zeitraum 2020 bis 2025 
Die Bilanz für den Zeitraum 2020 bis 20 25 des derzeit gültigen ABK 2020 schließt mit 195 
umgesetzten Maßnahmen ab. Einige befanden sich bei Beginn des aktuell gültigen ABK bereits 
in Bau, andere befinden sich derzeit noch in Bau.  
In Block 3 – Bauliche Kanalsanierung – wurden zum Zwecke der Bestand serhaltung in dem 
Betrachtungszeitraum 2020 bis 2025 128 Projekte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 
110 Mio. € realisiert, begonnen oder fertiggestellt. Dazu gehören als große Einzelmaßnahmen  
die Erneuerung der Kanäle in der „Dellestraße/Großer Torfbruch“ und in der „Märkischen Straße“. 
Im Bereich der Sanierung von innen  ist das Großprojekt „Sanierung des Nebensammlers Otto-
Petersen-Straße/Heinrichstraße“ hervorzuheben. In der Straße „Schöne Aussicht “ wurde ein 
neues Großprofil zur Erhöhung der hydraulischen Kapazität gebaut. Insgesamt wurden in Block 
4 – Hydraulische Sanierung –  rund 23 Mio. € investiert , neben diversen Kanalsanierungen mit 
einer einhergehenden Profilaufweitung. 
Die abwassertechnische Erschließung neuer Wohngebiete stellte auch i m 7. ABK für den SEBD 
ein sehr wichtiges Arbeitsfeld dar, zum Beispiel:  
− Moskauer Straße (Grand Central) 
− Gerresheimer Landstraße (Planstraße) 
− Heerdterhof Gärten (Am Albertussee) 
− Hohenzollernallee, Planstraße (Grafental-Ost) 
− Volmerswerther Straße, Planstraße 
− Simon-Gatzweiler-Platz (Errichtung einer Niederschlagswasserbehandlungsanlage mit 
Rückhaltebecken als Voraussetzung für die städtebauliche Entwicklung) 
Aufgrund der Dynamik in der städtebaulichen Entwicklung sind bei der abwassertechnischen 
Neuerschließung/Veränderung – Block 5 – neben den gemäß ABK 2020 geplanten Projekten  
zusätzliche Projekte ausgeführt worden.  
Die verschiedenen auf den beiden Großklärwerken (Block 6) durchgeführten Maßnahmen dienten 
größtenteils der Bestandserhaltung und Modernisierung einzelner Baugruppen oder Aggregate. 
Es wurden im ABK -Zeitraum von  2020 bis Ende 2025  insgesamt 27  Einzelmaßnahmen mit 
Gesamtausgaben in Höhe von rund 132 Mio. € umgesetzt, begonnen oder fertiggestellt. Motiviert 
durch das Zie l, den Fremdenergiebezug und die CO2 -Emissionen zu senken , wurde die 
Kesselanlage auf dem Klärwerk -Süd ( KWS) modernisiert und über das ABK 2020 hinaus 
zusätzliche, energetisch optimierende Projekte angegangen. Auf dem Klärwerk-Nord (KWN) ist, 
zusätzlich zum Ausbau auf 13  mg, die Sanierung der Eindicker mit Bau eines neuen 
Zentralschachtes in klusive Maschinentechnik sowie die Erweiterung der Belebung und die 
fortschreitende Planung des neuen Zulaufbereiches hervorzuheben. 
Für die Maßnahmen im Block 7 –  Niederschlagswasserbehandlung und -rückhaltung – sind die 
Ausgangssituation und Grundlagen im Abschnitt 6.6 des Erläuterungsberichtes  zu Block 7  
ausführlich dargestellt. Durch den Bau von entsprechenden 
Niederschlagswasserbehandlungsanlagen konnten zwischenzeitlich zahlreiche 
sanierungsbedürftige N iederschlagswassereinleitungen auf den Stand der Technik gebracht 
werden oder durch den Bau von Überleitungen zu Niederschlagswasserbehandlungsanlagen 
aufgehoben werden. Im Bilanzzeitraum sind folgende Anlagen in Betrieb gegangen oder stehen 
kurz vor der Fertigstellung und Inbetriebnahme:

Abwasserbeseitigungskonzept 
   8. Fortschreibung 2026-2037 
   Stand: 10.10.2025 
____________________________________________________________________________________ 
 
 
Stadtentwässerungsbetrieb SEBD   Seite 10  
 
− Bau der Beckenanlage „Krippstraße“ und Fertigstellung  der zugehörigen 
Überleitungssammler „Gumbertstraße“ und „Vennhauser Allee“ 
− Regenklärbecken „Heidelberger Straße“ und die Überleitungssammler „Am Straußenkreuz“, 
„Heidelberger Straße“ und „Karlsruher Straße“ an der Südlichen Düssel  
− Sanierung der Straßenentwässerung an der „ Hildener Straße“ am Itterbach in Verbindung 
mit Kanalsanierungen 
− naturnaher Ausbau des Pillebach 1. B auabschnitt (Am Backesberg) und 2. B auabschnitt 
(Dernbuschweg – Peckhausweg) mit Wiederherstellung der Durchgängigkeit für aquatische 
Organismen und Offenlegung des Pillebach nach Bau des R egenklärbeckens „Bergische 
Landstraße“. 
Im Betrachtungszeitraum 2020 bis 2025 wurden  in Block 7  insgesamt 1 1 Maßnahmen mit 
Gesamtausgaben in Höhe von rund 54 Mio. € begonnen und fertiggestellt. Weitere  3 Projekte 
befinden sich im Bau , hierfür werden weitere 7 Mio. € investiert. Geplant war für 2025 die 
Umsetzung des Projektes „ Diepenstraße, Sammler“, welches durch Verzögerungen außerhalb  
des Einflussbereiches des SEBD  nun in 2026 und damit im ABK 2026 begonnen wird. Weitere 
Mittel wurden für die vorlaufenden Planungskosten der  kommenden Großprojekte benötigt. Im 
vorgelegten ABK 2026  sind auch finanzielle Mittel für  nachlaufende Arbeiten bereits 
fertiggestellter Projekte eingestellt.

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   8. Fortschreibung 2026-2037 
   Stand: 10.10.2025 
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4 Grundlagen zur Ermittlung der Investitionskosten 
Für die Baumaßnahmen mit Baubeginn in den Jahren 2025 und 2026 liegen auf der Grundlage 
des aktuellen Planungsstandes  überwiegend Kostenberechnungen vor. Für Projekte mit 
späterem Baubeginn und/oder mit Planungsbeginn in den Ja hren 2025 und später liegen im 
Allgemeinen noch keine detaillierten Kostenermittlungen vor. 
In diesen Fä llen wurden auf Erfahrungswerte n basierende Kostenannahmen getroffen oder 
Kostenschätzungen erstellt. Dabei ist es nicht möglich, Besonderheiten der jeweiligen Baustelle 
zu berücksichtigen. Derartige Faktoren können erst nach Aufstellung von Vor - und 
Entwurfsplanungen genauer ermittelt werden und finden daher erst Eingang bei der Erstellung 
der Kostenberechnungen, die auch für die haushaltsmäßige Abwicklung der Maßnahmen 
notwendig sind. Entsprechende Veränderungen der Projektkosten sind daher möglich. Weiterhin 
liegt der Einschätzung der Investitionskosten das bisher am Baumarkt vorhandene Kostenniveau 
zugrunde (siehe auch Abschnitt 2.2.7 der Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von ABK). 
Aufgrund des langen Betrachtungszeitraumes des ABK sind weitere, derzeit noch nicht bekannte 
Maßnahmen zu erwarten. Diese noch unbekannten Maßnahmen werden durch Sammelpositionen 
dargestellt. Sammelpositionen bündeln beabsichtigte Sanierungsmaßnahmen, die derzeit noch 
nicht konkret zugeordnet sind (z um Beispiel Sammelposition Sanierung Sonderbauwerke ). In 
den folgenden Jahresberichten werden diese Sammelpositionen durch neu hin zukommende 
Maßnahmen konkretisiert. Im unbestimmten Zeitraum des ABK (2032 bis 2037) sind vermehrt 
Sammelpositionen aufgeführt, hier kommen die Sammelpositionen für Maßnahmen des derzeit 
in der Aufstellung befindlichen Generalentwässerungsplans (GEP) hinzu (s. Kapitel 6, Block 4).

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   8. Fortschreibung 2026-2037 
   Stand: 10.10.2025 
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5 Niederschlagswasserbeseitigungskonzept 
Das A BK ist gemäß § 47 Abs. 3  Wassergesetz für das Land NRW  um ein 
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) zu ergänzen. Hierin sollen Aussagen darüber 
getroffen werden, wie zukünftig in den  Entwässerungsgebieten das Niederschlagswasser unter 
Beachtung des § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz  und des § 44 Wassergesetz für das Land 
NRW sowie der städtebaulichen Entwicklung beseitigt werden kann. Dabei sind die Auswirkungen 
auf die bestehende Entwässerungssituation sowie die Auswirkungen auf das Grundwasser und 
die oberirdischen Gewässer darzustellen.  Zu berücksichtigen sind auch Maßnahmen zum 
Ausgleich der Wasserführung sowie Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung. 
Im Rahmen des neuen ABK 2026 bis 2037 hat der SEBD in Abstimmung mit der Unteren 
Wasserbehörde das NBK überarbeitet, um dieses an die zwischenzeitlich geänderten 
Anforderungen und neue Erkenntnisse anzupassen. Hier spielt vor allem die Anpassung an die 
Folgen des Klimawandels zur Stä rkung der Klimaresilienz der Landeshauptstadt Düsseldorf  
(LHD) eine zentrale Rolle  (Starkregenrisikomanagement/Wasserbewusste 
Stadtentwicklung/Schwammstadt). 
Das NBK trifft ausgehend von der aktuellen Bestandssituation Aussagen zu geplanten 
Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der N iederschlagswasserbewirtschaftung und legt 
grundsätzlich die Entwässerungskonzeptionen für neue Baugebiete fest. Dieses hat 
Auswirkungen auf die Bearbeitung und Prüfung von neu en Bebauungsplänen. Hier ist die 
Verträglichkeit mit dem NBK  zu prüfen und gegebenenfalls sind in den B ebauungsplänen 
entsprechende Regelungen festzulegen. Neben den technischen  Anforderungen und aus den 
gesetzlichen Vorgaben und den übrigen Verordnungen resultierenden Anforderungen bestimmen 
betriebliche Anforderungen die Vorgehensweise. 
5.1 Strategische Ausrichtung der 
Niederschlagswasserbewirtschaftung 
Das vorrangige wasserwirtschaftliche Ziel –  die Stärkung des natürlichen, lokalen 
Wasserhaushaltes – wird auch im  Düsseldorfer NBK angestrebt. Wie bereits im 
Wasserhaushaltsgesetz und dem Wassergesetz für das Land NRW  verankert, soll 
Niederschlagswasser nicht rasch abgeleitet werden , sondern ist soweit wie möglich  lokal 
zurückzuhalten, zu verdunsten oder zu versickern, der Wiedernutzung zu zuführen oder 
gedrosselt und gereinigt ab zuleiten. Der Fokus liegt damit auf einer ortsnahen, dezentralen 
Niederschlagswasserbewirtschaftung. 
Niederschlagswasser wird hier als Ressource für die klimaoptimierte  Stadt verstanden und ist 
entsprechend den aktuellen technischen und r echtlichen Anforderungen nachhaltig zu sichern 
und zu nutzen. Dabei spielt auch die  Stärkung des Überflutungsschutzes und die Minimierung 
der Auswirkungen bei Starkregenereignissen eine wichtige Rolle. Der Status Quo und die weitere 
Vorgehensweise des Starkregenrisikomanagements für die L HD ist in Kapitel 5.6 beschrieben. 
Ebenso ist der Erhalt bzw. die Verbesserung des Gewässerzustandes gemäß der Europäischen 
Wasserrahmenrichtlinie von zentraler Bedeutung.  
Die Stärkung des natürlichen, lokalen Wasserhaushaltes soll erzielt werden durch:  
• Soweit möglich, Vermeidung oder Reduzierung versiegelter Flächen 
• Verringerung der Abflusswirksamkeit von bebauten Flächen 
• Verringerung von Stoffeinträgen in oberirdische Gewässer oder das Grundwasser 
• Reduzierung von Abflussspitzen in oberirdische Gewässer

Abwasserbeseitigungskonzept 
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   Stand: 10.10.2025 
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Stadtentwässerungsbetrieb SEBD   Seite 13  
 
• Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit und des Überflutungsschutzes der Anlagen 
 
Bezüglich der Niederschlagswasserbewirtschaftung geht mit den genannten Zielen einher: 
• Kopplung der Niederschlagswasserbewirtschaftung mit Stadtgrün zur Kühlung urbaner 
Räume (Blau-grüne Infrastruktur) 
• Minimierung des Anschlusses von nicht behandlungspflichtigem Niederschlagswasser an 
die öffentliche Kanalisation  
• Soweit möglich, Vermeidung der Vermischung von behandlungs pflichtigem und nicht 
behandlungspflichtigem Niederschlagswasser 
• Reduzierung des Niederschlagswasseranteils zu Kläranlagen und Entlastungsbauwerken, 
gezielter Stoffrückhalt (AFS 63) zur Minimierung der Gewässeremissionen 
• Förderung der Niederschlagswassernutzung 
 
5.2 Grundlagendaten 
Zur Beurteilung der Weiterentwicklung der Niederschlagswasserbewirtschaftung im Stadtgebiet 
liegen ausreichende Grundlagendaten vor, die mit Hilfe eines geographischen 
Informationssystems ausgewertet und in Form von Karten für die Einzelfallbeurteilung 
aufbereitet wurden. Diese Informationen werden bei der konkreten Prüfung des Umgangs mit 
Niederschlagswasser herangezogen und werden im Folgenden beschrieben. 
Die vorrangige Prüfung befasst sich mit der Möglichkeit der ortsnahen Versickerung des 
Niederschlagswassers. Neben den Regelungen, die die Belastungen des N iederschlagswassers 
nach dem sog enannten Trennerlass vom 26.05.2004 einstufen und die entsprechende 
Behandlungserfordernis definieren, sind vorab die hydrogeologischen Gegebenheiten zu prüfen. 
 
5.2.1 Hydrogeologie/Nutzungsrestriktionen 
Grundwasserflurabstand 
Düsseldorf liegt zum weit überwiegenden Teil in der Niederterrasse des Rheins. Der Untergrund 
besteht aus einer bis zu 30 Meter mächtigen quartären Kies - und Sandschicht, die den 
Hauptgrundwasserleiter bildet. Die Grundwasserstände unterliegen aufgrund der 
Standortverhältnisse erheblichen Schwankungen. Der Abstand zwischen dem Grundwasserleiter 
und der Geländeoberfläche beträgt zeitweise in verschiedenen Teilen des Stadtgebietes weniger 
als einen Meter. Diese Flächen konzentrieren sich naturgemäß im Auenber eich des Rheins und 
der Düssel, des Eller Forstes und dem östlichen Einzugsbereich der Anger und des 
Schwarzbaches.

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Wasserschutzzonen 
Aufgrund der leichten Zugänglichkeit und der großen Ergiebigkeit des quartären 
Grundwasserleiters wird das Grundwass er im Stadtgebiet intensiv genutzt. Es gibt fünf 
öffentliche Wassergewinnungsanlagen sowie zahlreiche private und gewerbliche 
Grundwasserentnahmestellen. Circa 35 % des Stadtgebietes unterliegen als Wasserschutzgebiet 
besonderen Schutzvorschriften. Hier be stehen in Abhängigkeit von der jeweiligen 
Rechtsverordnung unterschiedliche Anforderungen an den Umgang mit Niederschlagswasser von 
versiegelten Flächen. 
 
Altstandorte, Altablagerungen und Grundwasserverunreinigungen 
Aufgrund der mehr als 150 -jährigen Indu striegeschichte gibt es im Stadtgebiet nach einer 
Erhebung des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz mehrere hundert Altablagerungen und 
mehrere tausend Altstandorte. Durch die verfüllten Abfälle oder den Umgang mit gefährlichen 
Stoffen können auf diesen  Flächen Schadstoffeinträge in den Boden erfolgt sein. Um eine 
Verlagerung dieser Schadstoffe in das Grundwasser zu vermeiden, ist eine gezielte Versickerung 
von Niederschlagswasser auf diesen Flächen, soweit überhaupt in Betracht zu ziehen,  nur nach 
detaillierter Prüfung der Bodenbeschaffenheit im Einzelfall möglich.  
 
5.2.2 Versickerungspotenzialkarte 
Die Versickerungspotenzialkarte stellt die zur Verfügung stehenden potenziellen 
Versickerungsflächen der LHD auf den Bestandsgrundstücken in Düsseldorf dar. 
Bei der Erarbeitung ist der Siedlungsbereich der LHD  hinsichtlich verschiedener Kriterien auf 
seine Versickerungsmöglichkeit hin überprüft worden.  Hierbei sind u.a. die Kriterien 
herangezogen worden, die einer Versickerung des anfallenden N iederschlagswassers 
widersprechen, um im Umkehrschluss die Flächen zu erhalten, die ein Versickerungs potenzial 
aufweisen. 
Zur Ermittlung der Lage der potenziellen Versickerungsflächen wurden folgende Kriterien 
herangezogen: 
• Minimaler Grundwasserflurabstand bis zu 1 Meter 
• Wasserschutzzone I und II  
• Im Bereich von Altablagerungen 
• Im Bereich von Altstandorten 
• Im Bereich von Grundwasserverunreinigungen  
• Im Bereich von Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten 
• Im Bereich der festgesetzten Überschwemmungsgebiete HQ100 
• Im Bereich von bis zu 2 Metern an der Flurstückgrenze 
• Im Bereich von bis zu 6 Metern von der Gebäudekante

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   8. Fortschreibung 2026-2037 
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Stadtentwässerungsbetrieb SEBD   Seite 15  
 
Alle erforderlichen Grundlagendaten wurden mit dem zur Verfügung stehenden Datenstand in 
einem GIS-System aufbereitet und stehen für Einzelabfragen zur Verfügung. Die Auswertung ist 
flurstücksbezogen durchgeführt worden und nach den in Kapitel 5.1 genannten Grundprinzipien 
nur für die Einzugsgebiete im Bestand im Mischsystem abrufbar. Mit den Ergebnissen wurden 
zahlreiche Abfragen und Analysen durchgeführt. Es liegt u nter anderem die Flächengröße vor, 
die theoretisch vom Kanalnetz abgekoppelt werden könnte.  
Die Potenzialkarte ist als Hilfsmittel zu verstehen, welches die Einzelfallprüfung durch den SEBD 
und die Untere Wasserbehörde nicht ersetzen kann (Kapitel 5.3). Die Potenzial karte gibt 
vielmehr eine Übersicht, auf welchen Grundstücken eine Versickerung möglich sein kann. Sie ist 
im Geoportal der LHD  auf der Internetseite https://maps.duesseldorf.de/  unter der Kategorie 
Klima und Umwelt/Wasser veröffentlicht. Abbildung 2 zeigt einen Ausschnitt.  
  
Abbildung 2: Ausschnitt aus der Versickerungspotenzialkarte 
 
 
5.2.3 Gewässerzustand 
Düsseldorf liegt in seinem Kernbereich im Mündungsbereich der Düssel, im Norden  in dem des 
Schwarzbaches und der Anger sowie im Süden  in dem der Itter. Die Morphologie dieser 
Gewässerabschnitte ist stark überformt, aufgrund der städtebaulic hen Entwicklung eingeengt 
und ausschließlich für die Ableitung der Hochwasserabflussspitzen dimensioniert. Aufgrund der 
Leistungsfähigkeit der Gewässer wären zusätzliche Einleitungen aus dem Stadtgebiet zurzeit 
hydraulisch als unkritisch zu betrachten. Dennoch sind auch Direkteinleitungen in die Gewässer 
nicht ohne Prüfung und ohne zusätzliche Maßnahmen möglich. Zur weiteren Bewertung des 
ökologischen Zustandes werden jährlich gewässerbiologische Untersuchungen durchgeführt.

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Stadtentwässerungsbetrieb SEBD   Seite 16  
 
Eine Besonderheit stellen die im inneren Stadtgebiet verlaufenden inneren Düsselarme dar. Sie 
werden mit einer festen Zulaufmenge beschickt und sind somit als Ziergewässer vom natürlichen 
Abflussregime abgekoppelt. Um die Innenstadt vor Überflutung zu schützen , werden bei 
Rheinhochwasser die Zu- und Abläufe  dieser Düsselarme abgesperrt. Somit sind zusätzliche 
Einleitungen in die Innere Nördliche Düssel und Innere S üdliche Düssel grundsätzlich nicht 
möglich. 
Der Rhein als sehr großer und leistungsfähiger Vorfluter ist für Einleitungen von 
Niederschlagswasser geeignet. Seine Wasserführung ist ausreichend hoch, dass eine 
mengenmäßige Beschränkung nicht erforderlich ist.  
 
5.3 Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept für 
Bestandsgrundstücke 
Es gibt in Düsseldorf derzeit rund 1.600 Grundstücke mi t privaten, nicht öffentlichen 
Versickerungen, bei denen eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt wurde. Diese Grundstücke 
hatten seinerzeit entweder keine Möglichkeit der N iederschlagswasserbeseitigung über den 
öffentlichen Kanal oder waren Bestandteil der Beratungen aus dem SEBD -Projekt BERNIE 
(Beratung Niederschlagswasser im Zeitraum 1995  bis 2001). Für diese Grundstücke ist nach 
Ablauf der wasserrechtlichen Erlaubnis zu prüfen, unter welchen Voraussetzung weiterhin privat 
versickert werden kann. Darüber hinaus sind Anfragen von Grundstückseigentümer *innen zur 
Abkopplung des Niederschlagswassers vom öffentlichen Entwässerungssystem einheitlich zu 
bearbeiten. 
In den Bereichen, in denen in der Vergangenheit in öffentliche Abwasseranlagen zur 
Niederschlagswasserentsorgung investiert wurde und die ausreichend dimensioniert sind (Misch- 
und Trennkanalisationsnetze), waren diese öffentlichen Anlagen bislang zur 
Niederschlagswasserentsorgung der Grundstücke und Straßen im Innenbereich zu nutzen. Dies 
ist nach wie vor innerhalb der Entwässerungssatzung des S EBD durch eine Anschluss - und 
Benutzungspflicht festgelegt.  
Wie bereits in Kapitel 5.1 erläutert erfordert die Anpassung an den Klimawandel ein Umdenken 
im Umgang mit N iederschlagswasser. 2023 wurde daher in Abstimmung mit der Unteren 
Wasserbehörde ein Konzept zur N iederschlagswasserbewirtschaftung für die 
Bestandsgrundstücke in Düsseldorf erstellt, i n dem anhand der Potenzial karte (Kapitel 5.2.2 ) 
ersichtlich ist, welches Grundstück potenziell das N iederschlagswasser in einer privat 
betriebenen A nlage vor Ort verbringen (verdunsten, versickern) kann und auf welchen 
Grundstücken weiterhin die Anschluss - und Benutzungspflicht umzusetzen bzw. zu fordern ist. 
Das Konzept betrachtet ausschließlich Bestandsgrundstücke, da bei neuen Bauvorhaben und 
Bebauungsplangebieten oft andere Voraussetzungen bestehen (Kapitel 5.4).  
Im Mischsystem sind derzeit rund 70 % der Grundstück e an die öffentliche 
Mischwasserkanalisation angeschlossen. In diesen Bereichen wird nach positiver Prüfung aller 
relevanten, wasserwirtschaftlichen Kriterien durch die U ntere Wasserbehörde  eine ortsnahe, 
private Niederschlagswasserbeseitigung nunmehr möglich.

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Für Grundstücke im Trennsystem mit ausreichend dimensionierten Kanälen wird die 
Niederschlagswasserverbringung rechtlich analog zur ortsnahen 
Niederschlagswasserbeseitigung gesehen  und es gilt weiterhin die Anschluss - und 
Benutzungspflicht. Auch bei noch vereinzelt vorhandenen privaten Versickerungen innerhalb von 
Gebieten mit Trennsystem werden Lücken im Niederschlagswasserkanalsystem geschlossen und 
die Anschluss- und Benutzungspflicht umgesetzt.  
 
5.4 Niederschlagswasserbewirtschaftung in der Bauleitplanung 
Schon im Hinblick auf die Gewährleistung ausreichender hygienischer Verhältnisse und der 
Sicherstellung eines hinreichenden Über flutungsschutzes kommt der abwassertechnischen 
Neuerschließung von Wohn-  und Gewerbegebieten im Rahmen der vorgesehenen 
städtebaulichen Entwicklung eine besondere Bedeutung zu. Die Schaffung einer 
ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung ist neben der Errichtun g einer verkehrlichen 
Erschließung zentrale Voraussetzung für die Bebaubarkeit städtischer Flächen. 
Zukünftig ist bei allen städtebaulichen Entwicklungsvorhaben die strategische Ausrichtung des 
NBK (Kapitel 5.1) zu berücksichtigen. Dies bedeutet einen größtmöglichen Verzicht  auf 
Versiegelungen in den Baugebieten und die Förderung Abfluss verzögernder Maßnahmen, wie 
beispielsweise Dachbegrünung oder Re tentionsgründächer, bei de nen ein hoher Anteil des 
Niederschlags der Verdunstung zugeführt wird und somit der positiven Beeinflussung des 
Kleinklimas zu Gute kommt. Auch die Option einer öffentlichen Niederschlagswasserversickerung 
wird aus technischer und städtebaulicher Sicht bewertet und nach Möglichkeit umgesetzt. 
Bei der Entscheidung über die Art der N iederschlagswasserbeseitigung für neue Baugebiete 
werden folgende Grundlagen beachtet: 
1. Die abwasserbeseitigungspflichtige Gemeinde prüft und legt fest, w elche der möglichen 
Formen der N iederschlagswasserbeseitigung (Versickerung, Direkteinleitung in ein 
Gewässer, Einleitung in das öffentliche Kanalnetz) als gemeinwohlverträgliche 
Beseitigungsvariante im jeweiligen Einzelfall in Frage kommt. 
2. Die Abwasserbes eitigungspflicht kann im Einzelfall auf den Grundstückseigentümer 
übergehen, wenn gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen wird, dass das 
Niederschlagswasser gemeinwohlverträglich auf dem Grundstück versickert oder ortsnah 
in ein Gewässer eingeleitet werden kann und die Gemeinde den Grundstückseigentümer 
von der Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasser freigestellt hat. 
3. Dazu ist standortbezogen zu prüfen, ob die für die Beseitigung des Niederschlagswassers 
erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis ohne Beeinträchtigung des Wohls der 
Allgemeinheit erteilt werden kann. Zu den standortbezogenen Voraussetzungen gehören 
insbesondere die N iederschlagswasserqualität (Belastung), die Bestimmungen 
bestehender Wassers chutzgebietsverordnungen, vorliegende Boden - und 
Grundwasserverunreinigungen, die Bodenverhältnisse, die Grundwasserstände oder die 
Abstände zu bestehenden Gebäuden und benachbarten Grundstücken. 
4. Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung auf privaten Grundstücken werden nur dann 
zugelassen, wenn deren dauerhafte Funktionstüchtigkeit gewährleistet ist. Dies gilt in der 
Regel für gut kontrollierbare, oberflächennahe Anlagen auf dafür geeigneten 
Grundstücken und bei eindeutig geregelter Betreiberverantwortung.

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Stadtentwässerungsbetrieb SEBD   Seite 18  
 
5.5 Niederschlagswasserbehandlung und -rückhaltung 
5.5.1 Trennsystem 
Neben de n Maßnahmen zur baulichen Sanierung des Entwäs serungssystems und zur 
Erschließung neuer Baugebiete haben die Maßnahmen zur N iederschlagswasserbehandlung 
sowohl im Mischsystem als auch im  Trennsystem und Rückhaltemaßnahmen zur Reduzierung 
der hydraulischen Belastung der Gewässer jeweils einen großen Umfang  in den A BK der 
Vergangenheit gehabt.  
In Abbildung 3: Übersicht Niederschlagswasserbehandlung im Trennsystem (auf Seite 19) wird 
dieses bezogen auf die N iederschlagswasserbehandlung verdeutlicht. Die Einzugsgebiete im 
Trennsystem sind farblich differenziert nach den Kriterien behandlungsbedürftig /nicht 
behandlungsbedürftig eingefärbt. Für die Gebiete, die noch nicht mit einer 
Niederschlagswasserbehandlung ausgestattet sind, werden zus ätzlich die geplanten 
Realisierungszeiträume genannt. 
Das N iederschlagswasser von nur c irca 5,5 % der Gebiete im Trennsystem ist nicht 
behandlungsbedürftig. Dieser geringe Anteil rührt aus der Charakteristik der großstädtischen 
Einzugsgebiete her, bei dene n oft nicht behandlungsbedürftiges N iederschlagswasser und 
Niederschlagswasser von stark befahrenen Verkehrsflächen, welches behandlungsbedürftig ist, 
miteinander vermischt und gemeinsam in die Gewässer eingeleitet wird.  
Bis einschließlich 31.12.2025 wurden N iederschlagswasserbehandlungsanlagen für 80 % der 
Trenngebiete errichtet. Das bisher bei der Realisierung der N iederschlagswasserbehandlung im 
Trennsystem Erreichte kann in Anbetracht der Vielzahl der Einleitungen bzw. der erforderlichen 
Anlagen als be achtlich angesehen werden. Insgesamt ist ein Flächenanteil von sechs Siebtel 
oder 86 % der Gesamtfläche entweder nicht behandlungsbedürftig oder bereits mit einer 
Behandlungsanlage ausgestattet.

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Abbildung 3: Übersicht Niederschlagswasserbehandlung im Trennsystem

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Für 76 % der Gebiete wurde bisher eine Rückhaltung realisiert , für weitere 2 3 % ist eine 
Rückhaltung nicht erforderlich. Bis 2037 ist geplant, für weitere 2 % der Gebiete eine technische 
Rückhaltung zu errichten. Aufgrund der unter  6.6.2 Immissionsorientierte Betrachtung der 
Niederschlagswasserbeseitigung genauer erläuterten Rahmenbedingungen der Nachweisführung 
hat sich die Anzahl der Gebiete, für die keine Rückhaltung erforderlich ist, fast verdoppelt. Durch 
den Bau von zentralen Behandlungs - und Rückhalteanlagen w urden zahlreiche Einleitungen 
aufgehoben, so  dass sich die Zahl der öffentlichen Einleitungen reduziert hat und weiter 
reduzieren wird. Die geplante Entwicklung ist aus der nachfolgenden Tabelle 3 zu entnehmen. 
 
Tabelle 3: Zahl der öffentlichen Einleitungen im Trennsystem  
 
 
 
In der Anlage zum ABK 2026 befindet sich der Plan 06 mit einer Übersicht aller Einleitungen im 
Stadtgebiet. 
Die in 2024/2025 aktualisierte  Unterlage „Steckbriefe der Niederschlagswasser- und 
Mischwassereinleitungen aus öffentlichen Kanalisationsnetzen in die Gewässer“ b einhaltet die 
Untersuchung der Gewässereinleitungen in Bezug auf die Behandlungsbedürftigkeit . Diese 
Bestandsaufnahme liegt als separate Ausarbeitung beim SEBD vor. 
5.5.2 Mischsystem 
Historisch bedingt entwässert ein Großteil des Düsseldorfer Stadtgebiets im Mischsystem zu den 
beiden Klärwerken KWN und KWS (siehe auch grau markierte Bereiche in  Abbildung 3). Im 
Rahmen der Erstellung des GEP für das Einzugsgebiet des KWN (2012) wurde eine 
Schmutzfrachtberechnung durchgeführt und Sanierungsbedarf für Entlastungsbauwerke 
festgestellt. Die daraus r esultierenden Maßnahmen sind in Kapitel 6.6.4 (ab Seite 47) 
beschrieben. Für das Einzugsgebiet des KWS sind derzeit keine weiteren Maßnahmen zur 
Niederschlagswasserbehandlung erforderlich. 
Der aktuelle G EP soll für die nächste Fortschreibung des ABK aktualisiert werden und für das 
gesamte Stadtgebiet gelten.  Im Rahmen der Neuerstellung werden auch neue 
Schmutzfrachtberechnungen für beide Klärwerkseinzugsgebiete durchgeführt. 
 
Stand Anzahl neue entfallende
01.01.2014 104
4 10
01.01.2020 98
7 34
01.01.2026 71
- 9
01.01.2031 62
- 4

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5.6 Starkregenrisikomanagement 
Die Häufung von Starkregenereignissen, erfordert die gezielte Umsetzung eines 
Starkregenrisikomanagements zur Stärkung der Resilienz der LHD gegenüber 
starkregeninduzierten Überflutungen. Die Stadt war in den letzten Jahren mehrfach von 
extremen Starkregenereignissen und daraus resultierenden Überflutungen betroffen, wie z um 
Beispiel am 01.06.2016 oder am 14.07.2021.  Im Folgenden werden die 
Starkregengefahrenkarte, die kommunale R isikoanalyse und das H andlungskonzept kurz 
erläutert. 
 
5.6.1 Starkregengefahrenkarte 
Nach den ersten Erfahrungen mit der Belastungskarte Starkregen hat der SEBD eine detaillierte 
Starkregengefahrenkarte für verschiedene Starkregenereignisse erstellt.  Anders als bei der 
Belastungskarte w urden hochauflösende Höhendaten zur Abbildung der Geländeoberfläche 
verwendet. Da die Starkregenbetrachtung auch den Abfluss im Kanalnetz berücksichtigt, wurde 
das Modell der Geländeoberfläche mit einem Kanalnetzmodell des Stadtgebietes kombiniert. 
Auf der Internetseite https://maps.duesseldorf.de/starkregen
 unter der Kategorie Klima und 
Umwelt ist die Starkregengefahrenkarte mit Darstellung der Berechnungsergebnisse für den 
Starkregenindex SRI 8 frei zugänglich. Die Karte wurde im Herbst 2021 veröffentlicht, Abbildung 
4 zeigt einen Auszug. 
 
Abbildung 4: Auszug aus der Starkregengefahrenkarte

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5.6.2 Kommunale Risikoanalyse 
Die kommunale Risikoanalyse dient der Ermittlung des Überflutungsrisikos für die öffentlichen 
Gebäude und Grundstücke der LHD. Sie wurde nach den Vorgaben der „Arbeitshilfe  für 
kommunales Starkregenrisikomanagement NRW “ durchgeführt . Zusätzlich ist das Mer kblatt 
DWA-M119 „Risikomanagement in der kommunalen Überflutungsvorsorge für 
Entwässerungssysteme bei Starkregen“ angewandt worden. 
Die Risikoanalyse wurde auf Grundlage der Flächen - und Objektnutzung als Schadenspotenzial 
in Verbindung mit dem prognostizierten Wasserstand aus der Starkregengefahrenkarte erstellt. 
Das Überflutungsrisiko ergibt sich aus der Überschneidung der Überflutungsgefährdung und des 
Schadenspotenzials. In hochaufgelösten Starkregenrisikokarten für das Stadtgebiet wurden die 
maximalen Wasserstände aus der Starkregengefahrenkarte , die kritischen 
Fließgeschwindigkeiten und das objektspezifische Überflutungsrisiko grafisch dargestellt (s. 
Abbildung 5).  
Darüber hinaus wurden konkrete Beschreibungen und Dokumentationen des Überflutungsrisikos 
einzelner öffentlicher Objekte in Anlehnung an die „Arbeitshilfe kommunales 
Starkregenrisikomanagement NRW“ beispielhaft , sogenannte Risikosteckbriefe , seitens des 
SEBD erstellt.  
 
Abbildung 5: Auszug aus der Risikokarte

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5.6.3 Kommunales Handlungskonzept zum 
Starkregenrisikomanagement 
Das kommunale Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement der LHD ist ein weiterer, 
wesentlicher Meilenstein zur Umsetzung des kommunalen Starkregenrisikomanagements.  
Das Handlungskonzept wurde –  als kommunale Gemeinschaftsaufgabe der Stadtverwaltung –  
mit Beteiligung zahlreicher Ämter und Organisationseinheiten  der LHD in Workshops unter der 
Projektleitung des SEBD  erarbeitet und dokumentiert. Es bildet die Grundlage für eine 
einheitliche Umsetzung des Starkregenrisikomanagements bei der LHD.  
Das Handlungskonzept bezieht sich auf Objekte, Flächen und Aufgaben innerhalb der 
Stadtverwaltung und dient der Verwaltung als Hilfestellung, um Schäden infolge von 
Starkregenereignissen zu verhindern oder zumindest zu mindern. Ziel ist es, den Bestandsschutz 
von gefährdeten öffentlichen Objekten und Flächen zu unterstützen  sowie für zukünftige 
Bereiche in der Stadtplanung die Überflutungsvorsorge in Form einer klimaangepassten und 
wasserbewussten Stadtentwicklung anzustreben. 
Definitionen, Handlungsbedarfe, daraus resultierende L ösungsansätze und Aufgaben sind  
ausführlich erläutert und festgehalten, eine Priorisierung der daraus resultierenden Aufgaben ist 
erfolgt. Nach erfolgreicher Erarbeitung des kommunalen Handlungskonzeptes zum 
Starkregenrisikomanagement für die LHD wurde mit der Umsetzung der priorisierten Aufgaben 
aus dem Konzept begonnen.

Abwasserbeseitigungskonzept 
   8. Fortschreibung 2026-2037 
   Stand: 10.10.2025 
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6 Erläuterungen zu den einzelnen Blöcken 
6.1 Block 2 – Nachträgliche abwassertechnische Erschließung 
6.1.1 Stand der Abwasserbeseitigung außerhalb kanalisierter 
Gebiete 
Die Abwasserbeseitigungspflicht obliegt nach § 46  Abs. 1 Wassergesetz für das Land NRW  der 
Gemeinde. Die rechtlichen Grundlagen für die Regelung der ordnungsgemäßen 
Abwasserbeseitigung auf den Grundstücken basiert auf  den Vorgaben des Wassergesetzes für 
das Land NRW  in Verbindung mit der Kommunalabwasserverordnung, dem MURL -Erlass – 
Abwasserbeseitigung im Außenbereich  – Kleinkläranlagen als Dauerlösung vom 23.06.1995 in 
Verbindung mit dem Erlass vom 06.12.1994, dem gemeinsamen Runderlass des  Ministeriums 
für Bauen und Verkehr  und des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz vom 27.10.2006 „Außenbereichserlass“ sowie den 
Wasserschutzgebietsverordnungen. 
Gemäß Kom munalabwasserverordnung sind Grundstücke im gemeindlichen Gebiet an die 
öffentliche Kanalisation und somit an ein Klärwerk anzuschließen. Der Begriff „gemeindliche 
Gebiete“ innerhalb des Stadtgebietes umschreibt den baurechtlichen Innenbereich, sogenannte 
Streusiedlungen, außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sowie vorhandene historische 
Bebauungen innerhalb besonders schützenswerte r Gebiete (zum Beispiel 
Trinkwasserschutzgebiete). Gemeindliche Gebiete sind „von Gemeindegrenz en unabhängige 
Gebiete, in denen die Besiedelung und/oder wirtschaftliche Aktivitäten ausreichend konzentriert 
sind für eine Sammlung von kommunalem Abwasser sowie die Weiterleitung zu einer 
Abwasserbehandlungsanlage oder einer Einleitungsstelle“. 
Die Grundstücke, deren Abwasserbeseitigung neu geordnet und geregelt werden muss, werden 
in einer Datenbank verwaltet, welche fortlaufend aktualisiert und im Datenaustausch mit dem 
Amt für Umwelt - und Verbraucherschutz  fortgeschrieben wird. Im direkten Vergleich d es 
Datenstandes der aktuellen 8. Fortschreibung des ABK mit dem der 7. Fortschreibung wurde die 
Zahl der sich in der Bearbeitung befindlichen Grundstücke von 402 Grundstücken auf den 
aktuellen Bestand von 338 Grundstücken reduziert.  
Grundstücke in den Auß enbezirken, deren Abwasserbeseitigungspflicht auf die privaten 
Grundstücke übertragen und somit abschließend geregelt wurde , sind hiervon abzuziehen. Die 
Gesamtbilanzierung von 338 Grundstücken ist somit um 148 Grundstücke zu reduzieren, so dass 
letztendlich noch für 190 Grundstücke ein Regelungsbedarf verbleibt. 
Die weitere Umsetzung noch ausstehender Kanalisierungsmaßnahmen ist vielfach von dem 
Abschluss privatrechtlicher Gestattungsverträge  abhängig. Dies führt  letztendlich zu 
Zeitverzögerungen bei der Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht wie auch  bei der 
Umsetzung städtischer Bauleitplanungen. 
Insgesamt besteht ein hoher Erschließungsgrad für das Gebiet der L HD, also der Anteil an 
Grundstücken, welche an die öffentliche Kanalisation angeschlossen si nd. Der Anschlussgrad 
liegt auf einem hohen Niveau von deutlich über 99 %.

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   8. Fortschreibung 2026-2037 
   Stand: 10.10.2025 
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Stadtentwässerungsbetrieb SEBD   Seite 25  
 
Die Zuordnung des Aufgabenbereiches der einzelnen Grundstücke sowie der aktuelle 
Bearbeitungsstand sind dem nachstehenden Diagramm zu entnehmen. In Anlehnung an die 7. 
Fortschreibung wurde das Diagramm in seinen Grundzügen beibehalten und bei der 8. 
Fortschreibung modifiziert und aktualisiert.  
 
 
 
Abbildung 6: Regelung der Abwasserbeseitigung bzgl. Kleinkläranlagen / abflusslose  
Gruben / Kanalanschlüsse

Abwasserbeseitigungskonzept 
   8. Fortschreibung 2026-2037 
   Stand: 10.10.2025 
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6.1.2 Grundstücke im Außenbereich  
Die 216 Grundstücke, deren baurechtliche Zuordnung außerhalb bebauter Ortsteile liegt und die 
nach o. e. Definition auch außerhalb des gemeindlichen Gebietes liegen, sind dem Außenbereich 
zugeordnet worden. Bei 133 Grundstücken wurde die Abwasserbeseitigungspflicht auf Antrag 
der Gemeinde abschließend auf den Grundstückseigentümer übertragen. Somit verbleiben 68 
Grundstücke im Außenbereich wovon 57 eine abflusslose Grube haben, bei 4 Grundstücken ist 
der Hausanschluss in der Umsetzung und 7 Grundstücke werden nähergehend von der Unteren 
Wasserbehörde und dem SEBD betrachtet. 
Die in Verbindung mit Erschließungen notwendigen Erweiterunge n des öffentlichen Kanalnetzes 
werden durch entsprechende Einzelprojekte in Block 2 eingebracht. Das Finanzvolumen dieser 
Maßnahmen ist gemessen am Gesamtvolumen des ABK äußerst gering, der erforderliche 
Aufwand zur Regelung der privatrechtlichen Belange b is hin zum Verwaltungsgerichtsverfahren 
ist im Einzelfall erheblich.  
Im Wesentlichen wird die Übernahme des Schmutzwassers durch den Einsatz von 
Drucksystemen gelöst. Das N iederschlagswasser wird in diesen Fällen insbesondere unter 
Wertung der Grundstücksgröße im Regelfall weiterhin auf den Grundstücken beseitigt.  
Über die bislang genannten und aufgezählten Grundstücke hinaus gibt es noch Grundstücke, für 
welche die Grundlagen für eine abschließende Einzelfallentscheidung noch unzureichend sind. Es 
liegen hier noch keine ausreichenden Erkenntnisse vor, wie z um Beispiel Bodenbeschaffenheit 
für die Versickerung, gesicherte Trassenführung einer möglichen kanaltechnischen Erschließung 
oder die Nutzung privater Wegetrassen, welche vertragliche Regelungen erfordern. 
 
6.1.3 Grundstücke im Innenbereich 
Für den „Innenbereich“ sind noch 122 Grundstücke zu betrachten. Hier obliegt der 
abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft, der Gemeinde, grundsätzlich die  
Abwasserbeseitigungspflicht, so dass eine Regelung und Übertragung der 
Abwasserbeseitigungspflicht auf den Grundstückseigentümer hier nicht angewendet werden 
kann. 
Die überwiegende Anzahl von derzeit 40 Grundstücken hat nach Fertigstellung und 
Inbetriebnahme eines öffentlichen Entwässerungskanals die Möglichkeit, sich an diese öffentliche 
Kanalisation anzuschließen. Das Verfahren, das zur Erstellung der Hausanschlussleitung 
notwendig ist, wird umgehend nach Inbetriebnahme der öffentlichen Kanalisation durc h die 
Gemeinde eingeleitet. 
Außer der Möglichkeit des Kanalanschlusses werden im Innenbereich abflusslose Gruben nur als 
Übergangslösung zugelassen. Dauerhaft kann dies nur an Standorten ermöglicht werden, an 
denen ein Anschluss an die öffentliche Kanalisa tion wirtschaftlich äußerst unverhältnismäßig 
wäre und der Abwasseranfall äußerst gering ist und damit der Aufwand nicht gerechtfertigt ist. 
Zum Beispiel an Endhaltestellen des ÖPNV, die zum Teil etwas abgelegen von der Bebauung 
liegen. Derzeit sind noch 66 wasserdichte Gruben im Innenbereich vorhanden. 
Die Untere Wasserbehörde und der SEBD teilen die Bestrebung,  im Düsseldorfer Innenbereich 
möglichst keine Kleinkläranlagen als Grundstücksentwässerung dauerhaft bestehen zu haben.  
Schwierig wird der Umschlus s im Bereich, wo das Grundstück nur über ein fremdes drittes 
Grundstück an die öffentliche Kanalisation angrenzt und erschlossen ist („Hinterlieger“ -
Problematik). Ziel ist es, im Innenbereich den Anschlussgrad weiter zu maximieren.

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6.1.4 Stand der Abwasserbeseitigung auf den Grundstücken 
Die Aktualität über den Stand der Abwasserbeseitigung wird durch  einen ständigen Austausch 
von Daten der Gemeinde und der zuständigen Aufsichtsbehörde (U ntere Wasserbehörde ) 
sichergestellt. Die zuständige Ordnungsbehörde für die „übertragenen Grundstücke“  im 
Außenbereich ist ebenfalls die Untere Wasserbehörde. 
Gemäß dem Wassergesetz für das Land NRW obliegt die Überwachung der Kleinkläranlagen der 
Gemeinde. Dabei werden im Rahmen der wasserbehördlichen Genehmigung durch die U ntere 
Wasserbehörde gemäß § 7a Wasserhaushaltsgesetz die Auflagen zum ordnungsgemäßen Betrieb 
der Kleinkläranlagen festgelegt. In Anlage 6 sind jene  Gebiete dargestellt, die dauerhaft 
Kleinkläranlagen nutzen  sowie jene , die derzeit noch Kleinkläranlagen nutzen, die zukünftig 
jedoch wegfallen werden, da hier zum Beispiel ein Anschluss an einen neu verlegten öffentlichen 
Abwasserkanal erfolgt.  
Die Entsorgung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlammes wird auf Grundlage der 
technischen Abwassersatzung sichergestellt, die Häufigkeit richtet sich nach den Auflagen in der 
wasserbehördlichen Genehmigung. 
Für die abflusslosen Gruben ist im Sinne einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung neben 
der Abfuhr nach der technischen Abwassersatzung eine Überprüfung der Di chtheit erforderlich, 
wenn offensichtliche Hinweise vorliegen, dass die Grube undicht ist. 
Die Grundlage der Entscheidungskriterien, die zur Umsetzung einer kanaltechnischen Lösung im 
Außenbereich führen, orientiert sich nach wie vor an Wirtschaftlichkeits kriterien, wobei aus der 
Rechtsprechung eine Größenordnung  von circa 25.000 € pro Anschlussnehmer als zumutbare 
Aufwendungen für die Gemeinde eingestuft wurde. In besonderen Fällen kann bei Grundstücken 
in schützenswerten Gebieten nicht ausgeschlossen werd en, dass an die Abwasserbeseitigung 
weitergehende und zusätzliche Anforderungen gestellt werden.

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6.2 Block 3 – Kanalsanierung/Substanzerhaltungskonzept 
Mit dem Ratsbeschluss zum „Substanzerhaltungskonzept“ im Jahr 201 1 wurde die 
Generationenaufgabe zum langfristigen Erhalt des Abwassernetzes verabschiedet. Ziel des 
Substanzerhaltungskonzeptes ist es , Voraussetzungen zu schaffen, die vorhandene bauliche 
Substanz bzw. den Substanzwert des öffentlichen Entwässerungssystems langfristig zu erhalten 
und damit gleichzeitig technische, finanzielle sowie rechtliche Risiken zu minimieren. Der Erfolg 
dieses Sanierungskonzeptes wurde mittels Monitoring unter Zuhilfenahme eines 
Alterungsmodells in 2022 nachgewiesen. 
Die Kenntnis über  den baulichen und betrieblichen Zustand ist in Düsseldorf aus der Historie 
heraus sehr ausgeprägt. Heute sind die 1.546 Kilometer (km) Kanäle des Kanalnetzes (Stand 
31.12.2023) durch direkte Inaugenscheinnahme oder durch Befahrung mit ferngelenkten 
Kamerasystemen inspiziert, im Zustandskataster dokumentiert und nach den Richtlinien der 
Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) bewertet worden. 
Seit dem 01.01.2021 läuft der dritte Inspektionsturnus gemäß Selbstüberwachungsve rordnung 
Abwasser, der im Jahre 2035 abgeschlossen sein wird. Basierend auf der Inspektion und der 
nachfolgenden Bewertung stellt e sich der bauliche Zustand der Düsseldorfer Kanalisation zum 
31.12.2024 wie folgt dar: 
Tabelle 4: Vergleich Sanierungsbedarfszahlen 
Zustandsklasse* 0 1 2 3 
 
entspricht nach 
DWA-Regelwerk 
umgehendem 
Handlungs-
bedarf (erfolgt) 
entspricht nach 
DWA-
Regelwerk 
kurzfristigem 
Handlungs-
bedarf 
entspricht nach 
DWA-Regelwerk 
mittelfristigem 
Handlungs-
bedarf 
entspricht nach 
DWA-
Regelwerk 
langfristigem 
Handlungs-
bedarf 
Düsseldorf 0,40% 2,10% 13,40% 34,00% 
Bundesdurch-
schnitt*2 18,70% 11,90% 17,70% 
 
* nach DWA Regelwerk M 149-3 
*² Literaturnachweis: Berger, Falk, Hetzel et al., Zustand der Kanalisation, Ergebnisse der 
DWA-Umfrage 2020 
Die Kanäle in wasserwirtschaftlich sensiblen Wasserschutzgebieten werden bei der 
Kanalzustandsuntersuchung gemäß Selbstüberwachungsverordnung Abwasser höher priorisiert. 
Die entsprechenden Kanäle  werden in einem kürzeren Rh ythmus befahren  und es  gelten 
strengere Regeln bei der Schadensbewertung gemäß DWA, M 149.

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Seit Anfang der 1990er Jahre wird konsequent eine am Einzelschaden orientierte 
Vorgehensweise zur Beseitigung von punktuellen Kanalschäden verfolgt. Kanalmaurer 
reparieren mit handwerklichen Mitteln an Schachtbauwerken und begehbaren Profilen, sanieren, 
bessern aus und bauen in kleinem Maßstab um. In nichtbegehbaren Rohrleitungen werden 
Roboter eingesetzt, um über 500 punktuelle Schäden pro Jahr zu beheben. Bei schwer en 
punktuellen baulichen Mängeln und möglicher Hohlraumbildung wird die klassische Aufgrabung 
angewandt, während bei Streckenschäden eine vollständige Erneuerung des Kanalabschnittes  
erfolgt. Im eingangs erwähnten Substanzerhaltungskonzept w erden die Strat egien für die 
Instandhaltung abgebildet. Diese stützen sich auf die drei Säulen: 
- Sanierung durch Renovierung 
- Sanierung durch Erneuerung 
- Sanierung von Großprofilen 
 
Abbildung 7: Kanalerneuerung mittels bergmännischem Stollenvortrieb 
 
Bei der Renovierung wird der vorhandene Kanal nicht entfernt, sondern es werden in Abhängigkeit 
vom Durchmesser und Material des vorhandenen Rohres verschiedene Sanierungsv erfahren von 
innen angewandt. Bei einem Durchmesser kleiner gleich DN 1200 wird das Schlauchlinerverfahren, 
bei Mauerwerkskanälen größer DN 1200 das Verfugen angewendet, wodurch die Lebensdauer 
erheblich verlängert wird. Je nach Schadensbild kommt nur die wesentlich aufwändigere und damit 
spezifisch teurere Kanalerneuerun g in Frage. Die nachfolgenden Bilder zeigen Beispiele für 
unterschiedliche Verfahren der baulichen Sanierung. Die Instandsetzungsverfahren werden in 
Abhängigkeit des Schadensbildes sowie weiterer Rahmenbedingungen gewählt.

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Stadtentwässerungsbetrieb SEBD   Seite 30  
 
  
Abbildung 8: Renovierung eines Mauerwerkskanals                                                     
DN 800/1200 mittels Schlauchlining, lichthärtend 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abbildung 9: Renovierung (Montageverfahren)

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Die Sanierung der Großprofile wird in den kommenden Jahren zunehmend in Angriff genommen. 
Für die Sanierung des Hauptsammlers-Mitte ist die Maßnahme „Hauptsammler-Mitte, Sanierung 
1. Bauabschnitt“ im ABK enthalten, welche nach umfangreichen Untersuchungen bezüglich der 
technischen Umsetzung in den nächsten Jahren baulich begonnen werden soll. Der 
Hauptsammler „Heinrichstraße bis Kaiserswerther Straße “ ist auf einer Strecke von c irca 5 km 
ebenfalls sanierungsbedürftig. Der erste Bauabschnitt in einer Länge von etwa 1,7 km wurde im 
Juli 2024 begonnen. Bei allen Sanierungsmaßnahmen von Großprofilen spielt das Thema 
Wasserhaltung während der Bauzeit eine wichtige Rolle und sie entscheidet letzten Endes auch 
über die Sanierungsart und hat einen wesentlichen Einfluss auf die Kosten. 
 
 
Abbildung 10: Renovierung (Mauerwerkverfugung) hier: Ausräumen des alten  
Fugenmörtels und Verfugen der ausgeräumten Fugen 
 
Ergänzt wird der Blick der Sanierungen im Abwassernetz durch die Betrachtung der 
Sonderbauwerke im Netz . Die Unterhaltung und Instandsetzung der Anlagen im öffentlichen 
Abwassernetz erforder n eine übergreifende Planung, ausgehend von der Bausubstanz des 
Tiefbaus, der Maschinen - und Elektrotechnik, bis zur Betrachtung der Hochbauteile eines 
Pumpwerks oder einer Rückhalteanlage.

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6.3 Block 4 – Kanalnetzbewirtschaftung/Strukturverbesserung 
6.3.1  Der Generalentwässerungsplan 
Die Maßnahmen i n Block 4 -  Strukturverbesserungen - begründen sich aus der Dynamik der 
Stadtentwicklung und aus den hydraulischen Nachweisen der Generalentwässerungsplanung. 
Die Haupttransportleitungen des Entwässerungssystems der L HD stammen aus den Anfängen 
der Stadtentwicklung und müssen aufgrund der jeweiligen städtebaulichen Entwicklungen 
aktuell überprüft und gegebenenfalls  angepasst werden. Hierzu werden in Abständen von 
mehreren Jahren neue Kanalnetzberechnungen für größere Einzugsbereiche durchgeführt, mit 
denen die Leistungsfähigkeit des Systems überprüft wird. Die Ergebnisse dieser Berechnungen 
werden in GEPs dargestellt. 
 
6.3.2 Aufstellung und Fortschreibung des 
Generalentwässerungsplans 
Die erforderlichen Baumaßnahmen , basierend auf de m GEP, bilden somit eine wesentl iche 
Grundlage für die Blöcke 4 und 7 des A BK. Neben de m großräumig orientierten GEP werden 
Maßnahmen zur Strukturverbesserung auch durch lokale Planungen begründet, wenn durch die 
städtebauliche Entwicklung nur kleinere Teilbereiche betroffen sind und für  lokal begrenzte 
Erschließungen eine Verbesserung der Vorflut erforderlich wird. 
Für die Generalentwässerungsplanung wird entweder ein gesamtes Einzugsgebiet betrachtet 
oder es werden Teilbereiche untersucht, die in netztechnischen Zusammenhängen stehen.  
Hierzu zählen z um Beispiel Kläranlageneinzugsgebiete, H auptsammlereinzugsgebiete oder 
Sonderbauwerkseinzugsgebiete. In den Jahren 2011/ 2012 wurden die derzeit gültigen  
Teilgeneralentwässerungspläne für die folgenden Bereiche erstellt:  
 GEP Einzugsgebiet KWN 
• Hauptsammler-West und 
• Hauptsammler-Nord  
 GEP Einzugsgebiet KWS  
• Hauptsammler-Mitte und  
• Hauptsammler-Süd 
Die vorgenannten Teileinzugsgebiete entwässern zu den beiden Großklärwerken KWN und KWS. 
Darüber hinaus gibt es noch einige kleinere Teile inzugsgebiete. Die Ortslage Angermund bildet 
wie das Einzugsgebiet „Kalkum, Wittlaer und Bockum” jeweils einen in sich geschlossenen GEP 
bzw. ein geschlossenes Entwässerungsgebiet  im Trennsystem. D as Schmutzwasser wird über 
Transportsammler nach Duisburg ü bergeleitet, während das Niederschlagswasser in die Anger, 
den Schwarzbach oder direkt in den Rhein eingeleitet wird. Ebenso werden noch die Bereiche 
„Knittkuhl“ und „Hubbelrath“ betrachtet, die mehrere kleinere Teileinzugsgebiete mit 
Trennsystem darstellen bei welchen das Schmutzwasser in Ratingen bzw. in den Kläranlagen 
„Sauerweg“ und „Hubbelrath“ gereinigt und das Niederschlagswasser in verschiedene Bäche 
eingeleitet wird. Im Bereich von Benrath entwässert ein Teilgebiet das S chmutzwasser nach 
Hilden.

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Stadtentwässerungsbetrieb SEBD   Seite 33  
 
Abbildung 11: Einzugsgebiete der Klärwerke 
 
Legende: 
HS Hauptsammler 
BRW Bergisch-Rheinischer Wasserverband 
 
Der aktuelle G EP soll für die nächste Fortschreibung des ABK aktualisiert werden und für das 
gesamte Stadtgebiet gelten. 
 
6.3.3 Die Messkampagne 2024 
Im Vorfeld de r Neuerstellung des GEP wurde für das öffentliche Kanalnetz des Stadtgebietes 
Düsseldorf in 2022/2023 ein Messkonzept als Grundlage für die Durchführung der Niederschlag-
Abfluss-Messkampagne entwickelt. Darauf aufbauend wurden im Rahmen der Messkampagne 
von Oktober 2023 bis März 2024 im gesamten Stadtgebiet neben den stationären Messpunkten 
des SEBD weitere über 250 temporäre Messpunkte eingerichtet. Im Zeitraum April bis Oktober 
2024 wurden an diesen Messpunkten umfangreiche Messdaten zum quantitativen 
Abflussverhalten im Kanalnetz erhoben. Zudem wurden im Stadtgebiet an über 25 
Entnahmestellen Proben zur Ermittlung der Abwasserqualität gezogen.

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Stadtentwässerungsbetrieb SEBD   Seite 34  
 
Unter Berücksichtigung der stationären Messdaten des SEBD und der aufgezeichneten 
Niederschlagsdaten wurden die erhobenen Daten der Kampagne ausgewertet. Das Ergebnis der 
Auswertung gibt Auskunft über tatsächliche Anschlussgrade, S chmutzwasser- und 
Fremdwasserkennwerte und die hydraulische Funktion von Entwässerungsanlagen,  wie z um 
Beispiel Regenentlastungen, und ermöglicht eine Kalibrierung des Kanalnetzmodells für die 
hydraulische Nachweisführung des GEP mit Aussicht auf nahezu realistische 
Berechnungsergebnisse. Diese Berechnungsergebnisse schaffen eine belastbare Grundlage für 
die Ermittlung der erforderlichen Baumaßnahmen der Blöcke 4, 5 und 7. 
Der neue GEP, der auf der Grundlage der Messdaten beruht, wird die Basis der im unbestimmten 
Zeitraum dieses ABK umzusetzenden Maßnahmen sein. Daher werden derzeitig dort angegebene 
Maßnahmen überwiegend durch Sammelpositionen abgebildet. 
 
6.3.4 Fremdwasser 
Seitens des SEBD wurde für die Jahre 2003 bis 2007 und 2008 bis 2011 eine Bilanzierung aller 
bekannten Abwassermengen durchgeführt mit dem Ziel, den Zufluss von Fremdwasser, 
insgesamt und getrennt für die beiden Klärwerke KWN und KWS, zu ermitteln. Die Untersuchung 
- auch als Jahresschmutzwassermethode bezeichnet - wurde bis zum Jahr 2017 weitergeführt.  
Im Mittel liegt der Fremdwasseranteil an beiden Klärwerken bei rund 11 %. Der 
Fremdwasserzuschlag beträgt 12 %. Sanierungsmaßnahmen ergeben sich aus diesem 
Fremdwasseranteil nicht. Im Zuge des neuen G EP, der ab 2026 für das gesamte Stadtgebiet 
erstellt wird, werden auch detaillierte Fremdwasseruntersuchungen durchgeführt.

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6.4 Block 5 – Abwassertechnische Neuerschließung  
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen werden größtenteils durch den Abschluss eines 
Erschließungsvertrages mit einem Investor auf Basis von § 11 des Baugesetzbuches geregelt. 
Hierbei finanziert der Investor (alternativ das Liegenschaftsamt  bei städtischen Grundstücken) 
die Erschließung und wird im Gegenzug von der Zahlung des Anschlussbeitrages freigestellt. 
Somit ist im ABK nur eine vergleichsweise geringe Anzahl an Maßnahmen enthalten, die durch 
den SEBD zu finanzieren sind. 
Drittfinanzierte Projekte bedin gen eine hohe personelle Bindung, da sie mit einem erheblichen 
Aufwand in der Bearbeitung, Abwicklung und Umsetzung verbunden sind. Nach fachgerechter 
Errichtung der abwassertechnischen Anlagen gehen diese in die Unterhaltungspflicht d er LHD 
über. 
Darüber hinaus entwickelt die LHD  selbst einige Bebauungsp langebiete als Angebots -
Bebauungspläne. Bei diesen Plangebieten ist die LHD für die öffentliche Erschließung, 
einschließlich des SEBD für die abwassertechnische Erschließung, in Planung und Bau und somit 
auch für die Finanzierung eigenverantwortlich.

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6.5 Block 6 – Klärwerke 
In Block 6 werden die Sanierungs-, Optimierungs- und Erneuerungsmaßnahmen auf den beiden 
Düsseldorfer Klärwerken erfasst.  
Die Klärwerke dienen der Abwasserreinigung mittels mechanischer, biologischer und chemischer 
Verfahren, um einen Großteil der Verunreinigungen aus dem Wasser zu entfernen und das 
gereinigte Wasser in den Vorfluter Rhein abzugeben. Hierfür wird eine Vielzahl an 
unterschiedlichen Bauten, maschinentechnischen und sonstigen  Anlagen benötigt, welche mit 
der Zeit sanierungsbedürftig werden oder aufgrund gesetzlicher Änderungen eine Anpassung 
verlangen. 
Das K WN hat eine Ausbaugröße von 600.000 Einwohnergleichwert ( EGW), dem  eine 
Anschlussgröße von 558.217 E GW gegenübersteht. Diese setzt sich zusammen aus den 
angeschlossenen Einwohnern in Höhe von 342.562 E und den angeschlossenen E GW in Höhe 
von 215.655 EGW B60. 
Aktuell erfolgt mit dem Projekt „Ausbau auf 13 mg“ eine Erweiterung der Belebungsbecken von 
derzeit circa 40.000 m³ auf circa 70.000 m³. 
Das KWS hat eine Ausbaugröße von 1.090.000 EGW, dem gegenüber steht eine Anschlussgröße 
von 590.683 E GW. Diese setzt sich zusammen aus den angeschlossenen Einwohnern in Höhe 
von 340.577 E und den angeschlossenen EGW in Höhe von 250.106 EGW B60. 
 
 Abbildung 12: Klärwerk Düsseldorf-Nord und Klärwerk Düsseldorf-Süd  
 
Altersbedingt müssen einige Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, um die 
Abwasserreinigung weiterhin auf demselben hohen Niveau durchführen  zu können. Die 
aufgeführten Maßnahmen erhöhen die Betriebssicherheit deutlich und reduzieren die 
Betriebskosten insbesondere beim Energieverbrauch.  
Zusätzlich verändern sich die Anforderungen an die Klärschlammentsorgung. Aufgrund der 
Verabschiedung der „Neuordnung der Klärschlammverordnung“ (AbfKlärV) 2017 und dem Gebot 
der Phosporrückgewinnung entschied sich der  SEBD, den Klärschlamm beider Klärwerke  der 
Monoverbrennung zuzuführen. Dazu wurde in Kooperation mit anderen Verbänden und Städten 
eine Gesellschaft zur Planung , zum Bau und zum Betrieb einer

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Klärschlammmonoverbrennungsanlage gegründet . Die Inbetriebnahme der Anlage ist für das 
Jahr 2028 geplant, so  dass eine gesicherte und kostendeckende Ent sorgung des anfallenden 
Klärschlamms gewährleistet sein wird. Aus der Asche soll, wie es die AbfKlärV fordert, im 
Anschluss Phosphor zurückgewonnen werden.  
 
Europäische Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) – Auswirkungen auf die Kläranlagen 
Die kürzlich vera bschiedete neue europäische Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) definiert 
weitere bzw. strenge Anforderungen an die kommunalen Kläranlagen. 
Dies beinhaltet insbesondere eine verbesserte Nährstoffelimination, die Ergänzung der 4. 
Reinigungsstufe zur Mikroschadstoffelimination sowie Energieneutralität der Kläranlagen.  
Die genaue Form der Umsetzung in nationales Recht wird derzeit erarbeitet. Die 
Umsetzungszeiträume (in der Richtlinie gestaffelt bis 2045) sind für die Düsseldorfer Kläranlagen 
daher noch nicht final definiert. 
 
Ausbau 3 und 4. Reinigungsstufe 
Basierend auf der kürzlich verabschiedeten Neufassung der EU -Kommunalabwasserrichtlinie 
wird für die Düsseldorfer Klärwerke der Bau einer 4. Reinigungsstufe zur Entfernung von 
Mikroschadstoffen verpflichtend. Die bauliche Realisierung muss dabei je Mitgliedsstaat in drei 
Phasen erfolgen und bis zum Jahr 2045 zu 100 % abgeschlossen sein. Die genauen Termine für 
die Düsseldorfer Klärwerke sind noch nicht fixiert, da auch die Umsetzung der EU -
Kommunalabwasserrichtlinie in nationales Recht noch aussteht. 
Der SEBD plant die Errichtung der 4. Reinigungsstufe für das KWN bis zum Ende der zweiten 
Phase (2039). Die Maßnahme ist daher im unbestimmten Zeitraum des ABK aufgeführt. 
Für das KWS plant der SEBD derzeit die Umsetzung bis zum Ende der dritten Phase (2045). Die 
Maßnahme ist daher nicht im ABK aufgeführt. 
 
Mikroplastik 
Mikroplastik spielt sowohl in der öffentlichen Wahrnehmung als auch in der Abwasserbeseitigung 
eine relevante Rolle. Kommunale Kläranl agen werden in diesem Zusammenhang als 
Punktquellen gesehen. 
Betrachtet werden synthetische Mikropartikel mit einer Größe bis zu 5 mm. Sie gelten als 
unlöslich und persistent (schwer oder nicht abbaubar). Hauptquellen sind Textilfasern, 
Reifenabrieb, kosmetische Artikel, industrielle Prozesse etc.. Mikroplastik wirkt negativ auf die 
aquatische Umwelt und auch auf den Menschen, da es über eine Aufnahme durch Zooplankton 
und Fischen in die Nahrungskette gelangt. 
Aktuell existieren keine gesetzlichen Einleitun gsanforderungen für Mikroplastik, auch in der 
neuen Kommunalen Abwasserrichtlinie der EU (KARL) werden keine Grenzwerte formuliert.  
Die Düsseldorfer Klärwerke weisen bereits eine hohe Eliminationsleistung bzgl. Mikroplastik auf. 
Das Klärwerk Nord mit der aktuell vorhandenen Verfahrenstechnik der mechanisch-biologischen 
Abwasserreinigung kommt auf eine Eliminationsleistung von ca. 90 %. Das Klärwerk Düsseldorf 
Süd mit der zusätzlichen Abwasserfiltrationsstufe erreicht sogar bis zu 99 % 
Eliminationsleistung.

Abwasserbeseitigungskonzept 
   8. Fortschreibung 2026-2037 
   Stand: 10.10.2025 
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Stadtentwässerungsbetrieb SEBD   Seite 38  
 
Das vorliegende ABK enthält keine Maßnahmen, die explizit der Steigerung der Elimination von 
Mikroplastik dienen. 
Die großen Einzelmaßnahmen in Block 6 werden in den nachfolgenden Abschnitten erläutert. 
 
6.5.1 Klärwerk Düsseldorf-Nord 
Ausbau auf 13mg/l Nges (KWN/25) 
Zur ganzjährigen Einhaltung des Stickstoffablaufwertes von 13 mg/l Nges wurde nach Prüfung 
der Betriebsergebnisse und in Abstimmung mit dem Rechtsamt der L HD sowie der 
Bezirksregierung Düsseldorf der weitere Ausbau des Klärwerks beschlossen. Das Projekt besteht 
aus zwei unabhängigen Teilen, die bis 2029 realisiert werden sollen. Im Teil A erfolgt der Neubau 
des Zulaufpumpwerkes, der Rechenanlage und des Sandfangs, im Teil B erfolgt die Sanierung 
und Erweiterung der Belebung einschließlich der Verdichte ranlagen. Für die Erweiterung der 
Belebung und der Verdichterstation wurden die Hauptaufträge für die Bauleistungen, die 
Maschinen- und die Elektro -, Mess -, Steuer-  und Regelungstechnik bereits vergeben. Der 
Baubeginn für die Hauptleistungen ist erfolgt, d er Projektabschluss ist für 2028 geplant. Zur 
Sicherstellung der kontinuierlichen Abwasserbehandlung muss für Teil A die Konzeptionierung 
des Zulaufs neu erfolgen . Dazu wird  ein neuer Zulaufbereich auf einem angrenzenden 
Grundstück des Klärwerkes errichtet.  
 
Automatisierung Schlammbehandlung (KWN/11) 
Die Schlammbehandlung besteht zum großen Teil aus der Erstausrüstung von 1965 und der 
Nachrüstung aus 1975. Kleinere Maßnahmen z ur Aufrechterhaltung der Anlagensicherheit 
wurden durchgeführt, jedoch ist der Gesamtbereich dringend sanierungsbedürftig. Eine 
vorlaufend durchgeführte Energiestudie identifizierte energieintensive Bereiche, die ebenfalls 
saniert werden. Alte Rohrleitunge n wurden geprüft und ein Sanierungskonzept erstellt,  alle 
Maschinen sind aufgrund des Alters durch technisch angepasste und energieeffiziente Systeme 
zu ersetzen. Zurzeit wird der betontechnologische Zustand der betroffenen Anlagenteile 
aufgenommen, gegebenenfalls ist der Projektumfang zu erweitern. Die Schlammbehandlung, 
beginnend vom Primär- und Sekundärschlammabzug bis Übergabe zur Schlammentwässerung , 
wird unter laufendem Betrieb kernsaniert. Die wasserrechtliche Genehmigung wurde beantragt.  
 
Optimierung Energieerzeugung und Energieverteilung (KWN/44) 
Altersbedingt sind die Anlagen zur Energieerzeugung und -verteilung zu erneuern. Aufgrund 
diverser thermodynamischer Abhängigkeiten werden  alle Anlagen gemeinsam geplant und 
optimiert. Das Projekt  optimiert die Kraft -Wärme-Kopplung (Blockheizkraftwerke ) und 
Heizkessel sowie die Wärmeverteilung und Verbrauchssteuerung mit dem Ziel, 100 % der 
Wärme selbst zu nutzen.  Mit den Maßnahmen wird der Strombedarf des Klärwerk es zu 
mindestens 75 % aus eigenerzeugtem Strom gedeckt und die Grundlage für ein angepasstes 
Notstromkonzept des Klärwerkes gelegt. Dazu sollen alle B lockheizkraftwerke in Kombination 
mit einem neuen Not stromaggregat bereit für den Inselbetrieb ohne externe Stromversorgung 
ausgeführt werden.

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   8. Fortschreibung 2026-2037 
   Stand: 10.10.2025 
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Stadtentwässerungsbetrieb SEBD   Seite 39  
 
Neubau Trocknungsanlage (KWN/45)  
Die Trocknung wird aufgrund des neuen Schlamment sorgungskonzeptes zum Jahreswechsel 
2026/2027 außer Betrieb genommen, die bestehende Technik der Schlammentwässerung über 
Zentrifugen wird gemäß dem Ergebnis maschinentechnischer Versuche auf Siebbandpressen 
umgestellt. Beide Bauwerke werden bautechnisch untersucht, um das ideale Sanierungs - bzw. 
Ersatzneubaukonzept zu erarbeiten. Die neue Anlage wird redundant mit einer zweiten 
Schaltwarte verbunden und die Sozialbereiche werden erneuert. 
 
Sanierung Schlammräumung MA1/VK1/NK1/NK2 (KWN/28) 
Der im alten ABK vorgesehene Projektumfang wird aufgrund neuer Zusammenhänge und 
Betriebsergebnisse durch die abgeschlossenen Baumaßnahmen neu bewertet. Die Definition des 
zukünftigen Projektumfanges und  Realisierungszeitplanes ist noch nicht abgeschlossen . D ie 
notwendigen Unterhaltungsmaßna hmen an den Becken und der Maschine ntechnik sorgen 
zunächst für einen sicheren Betriebszustand. 
 
6.5.2 Klärwerk Düsseldorf-Süd 
Erneuerung Maschinentechnik Belebungsbecken (KWS/38) 
Mit dem Projekt erfolgt die Erneuerung und Optimierung der Maschine ntechnik der 
Belebungsstufe. Diese Maßnahme soll sowohl zur weiteren energetischen Optimierung des 
Klärwerkes beitragen, als auch als Vorbereitung für weitergehende Reinigungsanforderungen 
dienen, wie sie in der Novelle der EU-Kommunalabwasserrichtlinie definiert werden. 
Im Rahmen des Projektes erfolgt die Erneuerung der Turboverdichter samt Peripherie. Die 
Optimierung der Luftverteilung  auf die Belebungsbecken wird betrachtet und die zugehörigen 
Steuerungs- und Automatisierungsanlagen sowie maschinentechnische und elektrotechnische 
Anlagenteile werden erneuert. 
 
Sanierung und Optimierung der Schlammbehandlung (KWS/52) 
Große Teile der Sch lammbehandlung bestehen seit der Errichtung im Jahr 1975 . Wenige Teile 
wurden während der Erweiterung in den 90er Jahren überarbeitet, so  dass Stand heute eine 
umfassende Modernisierung durchgeführt werden muss. Die Bündelung vieler Einzelmaßnahmen 
soll zu einer Qualitätsverbesserung, insbesondere an Schnittstellen führen. Hierunter fallen die 
Sanierung der Faulbehälter, der Schlammwärmetauscher, der Eindicker sowie verschiedene r 
Rohrleitungen und Pumpwerke. Das Projekt ist für das KWS die analoge Umsetzung zu KWN/11.

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   8. Fortschreibung 2026-2037 
   Stand: 10.10.2025 
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Stadtentwässerungsbetrieb SEBD   Seite 40  
 
Abbildung 13: Projektübersicht Sanierung der Schlammbehandlung 
 
Aufgrund der Anzahl der Einzelmaßnahmen und der verfahrenstechnischen Zusammenhänge 
können die Maßnahmen nicht parallel umgesetzt werden. Neben der Erneuerung der Anlagen 
erfolgt eine Anpassung der Automatisierung und der übergeordneten Steuerung der Faulun g.

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   8. Fortschreibung 2026-2037 
   Stand: 10.10.2025 
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Optimierung der Energieerzeugung und -verteilung (OEV) (KWS/66) 
Im Gegensatz zum KWN hat das KWS derzeit ein festinstalliertes Blockheizkraftwerk, das zur 
Kraftwärmekopplung mit der Wärmerückgewinnung aus der Trocknung verknüpft ist. Der 
Großteil des anfallende n Klärgases wurde bis Ende 2024 in der Trocknungsanlage verwertet. 
Aufgrund des neuen Klärschlammkonzeptes entfällt die Trocknung und die  Anlagen zur 
Faulgasnutzung sind auf die anfallende Faulgasmenge zu erweitern. Hierbei wird das Bestands -
Blockheizkraftwerk altersbedingt ebenfalls ausgetauscht. Das Projekt besteht analog zu KWN/44 
aus der Optimierung der Kraftwärmekopplung (B lockheizkraftwerk) in Verbindung mit den 
Heizkesseln inklusive aller Wärmeverteilungsanlagen, Bilanzierung sowie Steuerung der 
Wärmeverbräuche. Hiermit soll ein Wärmeeigennutzungsgrad von 100  % erreicht werden. Die 
Deckung des Strombedarfs des KWS soll zukünftig mindestens 75 % betragen , die Grundlage 
für ein angepasstes Notstromkonzept wird über den Inselbetrieb von Blockheizkraftwerken und 
einem Notstromaggregat  gelegt. Dabei wird berücksichtigt, dass über die biologisch zu 
behandelnde Abwassermenge hinaus auf de m KWS auch Mischwasserzuflüsse in 
Sonderbauwerken bewirtschaftet werden.  
 
Neubau Schlammentwässerung (KWS/67) 
Es handelt sich um das Parallelprojekt zu KWN/45. Gemäß dem Klärschlammkonzept des SEBD 
wird zukünftig der Klärschlamm als entwässerter Schlamm in einer Monoverbrennung thermisch 
verwertet. Die bestehenden Kammerfilterpressen samt Peripherie werden durch mo derne 
Anlagetechnik ersetzt sowie eine angepasste Speicher- und Verladestation für die entwässerten 
Klärschlämme errichtet. 
 
6.5.3 Übergreifende Projekte 
Erneuerung der Prozessleittechnik (KWN/46) 
Auf beiden Kläranlagen wird jeweils ein Prozessleitsystem zur Steuerung der Prozesse, zur 
Visualisierung und Archivierung der Betriebsdaten eingesetzt. Bei Projektbeginn sollte eine 
gemeinsame Prozessleittechnik für alle Bereiche des SEBD (KWN, KWS und Kanalbetriebshof)  
erstellt werden. 
Die Planungsergebnisse zeigten, dass ein e gemeinsame einheitliche P rozessleittechnik neben 
einer signifikanten Erhöhung der Herstellungskosten auch einen erheblichen Personaleinsatz  
fordert, der durch die jeweiligen Betriebe nicht zu gewährleisten ist. Beide  Klärwerke und der 
Kanalbetrieb erneuern daher ihre vorhandenen Systeme eigenständig.  
Im Projekt erfolgt die Erneuerung aller veralteten und abgekündigten Automatisierungsstationen 
auf beiden Kläranlagen , die Infrastruktur zur Daten - und Signalverteilung wird durch einen 
Lichtwellenwellenleiter neu aufgebaut.

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   8. Fortschreibung 2026-2037 
   Stand: 10.10.2025 
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Stadtentwässerungsbetrieb SEBD   Seite 42  
 
6.6 Block 7 – Niederschlagswasserbehandlung und -rückhaltung 
Ausgangssituation und Bezug zur Wasserrahmenrichtlinie 
Der Block 7 des ABK befasst sich mit der Behandlung und Rückhaltung von Niederschlagswasser, 
welches im Stadtgebiet an  88 öffentlichen Einleitungsstellen in die Gewässer eingeleitet wird. 
Einerseits handelt es sich um Entlastungen (Regenüberläufe) aus dem Mischwasserkanalnetz, in 
dem Niederschlagswasser und Schmutzwasser gemeinsam einer zentralen Abwasserbehandlung 
zugeführt werden, andererseits um Einleitungen aus der N iederschlagswasserkanalisation von 
Trennsystemen, bei denen nur das S chmutzwasser einer zent ralen Abwasserbehandlung 
unterzogen wird  und das Niederschlagswasser gegebenenfalls nach Behandlung vor Ort 
eingeleitet wird. 
Im ABK sind keine Maßnahmen zur Sanierung der Niederschlagswasserbeseitigung von Straßen 
enthalten, diese sind dem Straßenbaulastträger zuzuordnen und nicht Bestandteil eines ABK. 
Die Anforderungen an die N iederschlagswassereinleitungen resultieren aus der EU-
Wasserrahmenrichtlinie und nationalen Gesetzgebung (Wasserhaushaltsgesetz) sowie aus 
Gesetzen und Erlassen des Landes NRW (Wassergesetz für das Land NRW). Die auf europäischer 
Ebene im Jahr 2000 erlassene EU-Wasserrahmenrichtlinie ist in der Zwischenzeit in der 
Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene verankert. 
Bei der Einleitung von Niederschlagswasser sind Anforderungen an die Qualität und Einleitmenge 
zu erfüllen. Aus den Qualitätsanforderungen resultiert in der Regel eine vor Einleitung 
vorzunehmende mechanische Reinigung des N iederschlagswassers durch Sedimentation in 
hierfür geeigneten Beckenanlagen. 
Die Untersuchung der Gewässereinleitungen in Bezug auf die Behandlungsbedürftigkeit erfolgte 
detailliert für jede Einleitung im Misch - und Trennsystem. Während die 
Behandlungsanforderungen aus rechtlicher und technischer Sicht gesichert sind und nur in einem 
geringen Umfang Ermessensspielraum lassen, besteht hinsichtlich der Einleitmengen 
Präzisierungsbedarf. Die nach der Wasserrahmenrichtlinie erforderliche Berücksichtigung des 
Gewässerzustandes und der abstrakte Begriff des zu erzielenden „Guten ökologischen/ 
chemischen Zustandes“ bzw. „Guten ökologischen Potentials“ lassen erhebliche Spielräume in 
der Zustandserfassung und Bewertung möglicher Zielerreichungsgrade. 
 
6.6.1 Maßnahmen im Bereich der Regenwasserkanalisation 
Alle Gewässereinleitungen aus der Niederschlagswasserkanalisation der Trennsysteme wurden 
unter Berücksichtigung des sog enannten „Trennerlass NRW“ in der Fassung vom 26.05.2004 
noch einmal hinsichtlich ihrer Behandlungsbedürftigkeit überprüft. Die Behandlung soll te im 
Wesentlichen durch nicht ständig gefüllte Regenklärbecken erfolgen. 
Bezüglich der Erfordernis von Niederschlagswasserrückhaltung vor Gewässereinleitung wurde in 
Abstimmung mit der U nteren Wasserbehörde Düsseldorf eine Konzeption erarbeitet, nach der 
an den Hauptgewässern der Düssel Regenklärbecken und Regenrückhaltebecken in zwei zeitlich 
unabhängigen Bauabschnitten errichtet werden. 
Das vorangegangene A BK sah daher die stufenweise Errichtung der baulichen Anlagen vor. 
Bedingt durch die örtlichen Verhältnisse waren in der Regel zentrale Beckenanlagen vorgesehen, 
in denen mehrere vorhandene Einleitungen zusammengefasst werden bzw. wurden.

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Es ist beabsichtigt, künftig auch dezentrale Behandlungsanlagen einzusetzen. Die ausgewählten 
Anlagensysteme sollen, nach Abstimmung hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit  mit der 
Unteren Wasserbehörde, künftig alternativ zu zentralen Beckenanlagen eingesetzt werden oder 
diese ergänzen. Diese Vorgehensweise korrespondiert mit der getrennten Fassung von 
Niederschlagswasser unterschiedlicher Kategorien. 
 
Einzugsgebiete KWN, Klärwerk Duisburg-Huckingen 
 
Angerbach 
Entlang des Angerbachs sind derzeit keine Maßnahmen erforderlich , die 
Niederschlagswasserbeseitigung wurde in den letzten Jahren neu geordnet. 
 
Schwarzbach 
Entlang des Schwarzbachs existieren drei  kleinere Einleitungen  mit Sanierungsbedarf, die als 
Einzelmaßnahmen „Am Kaldenberg,  Niederschlagswasserbehandlung“ und  „Talweg, 
Niederschlagswasserbehandlung“ im ABK aufgeführt sind. Die Einleitung „Zum Veilchental“ wird 
nach Umschluss an die N iederschlagswasserbehandlung „Talweg“ voraussichtlich 2026 
aufgehoben. 
 
Kittelbach 
Entlang des Kittelbachs sind derzeit keine Maßnahmen erforderlich. 
 
Schwarzbachgraben 
Zur Sanierung der vorhandenen Kleineinleitungen „Am Bockskothen “ bis zum „Am 
Götzenkothen, Süd“ wird gemeinsam und im Einklang zu gewässerbaulichen Maßnahmen ein 
Lösungskonzept mit der Aufsichtsbehörde erarbeitet. Dies betrifft auch die Einleitung aus der 
„Theodorstraße“ im Bereich der Bundesautobahn A52, wobei hier noch städtebauliche 
Entwicklungsplanungen zu berücksichtigen sind . „Am Bockskothen“ ist der Bau einer 
Niederschlagswasserbehandlungsanlage vorgesehen und Bestandteil des ABK. 
 
Einzugsgebiete KWS, Klärwerke Ratingen, Hubbelrath, Hilden 
In den oben genannten Einzugsgebieten befinden sich verschiedene Maßnahmen in der Planung, 
im Bau oder wurden bereits abgeschlossen. Sortiert nach den Vorflutern, in die eingeleitet wird, 
seien beispielhaft folgende Projekte erwähnt. 
 
Ungeteilte Düssel 
Entlang der Ungeteilten Düssel sind derzeit keine Maßnahmen erforderlich.

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   8. Fortschreibung 2026-2037 
   Stand: 10.10.2025 
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Nördliche Düssel 
Die Beckenanlage „ Karlsbader Straße “ wurde im Jahr 2012 in Betrieb genommen.  In einem 
ersten Schritt wurden hierdurch mehrere Einleitungen in die Nördliche Düssel und den Pillebach 
saniert. Im Zuge der sich anschließenden Errichtung des Hauptsammlers „Gudastraße“ konnten 
schrittweise weitere Einleitungen in dem südlichen Abschnitt des Pillebach aufgehoben werden, 
es verbleibt ein kleines Resteinzugsgebiet der Einleitung „Dreherstraß e“. Auch hier ist der 
endgültige Umschluss an den Sammler „Dreherstraße“ im vorliegenden ABK geplant. 
Für die Einleitung „Diepenstraße“ ist der Umschluss an die Beckenanlage „Karlsbader Straße“ 
durch den Bau eines Überleitungssammlers bis zum Sammler „Dreh erstraße“ mit Baubeginn 
2026 vorgesehen. 
 
Südliche Düssel und Brückerbach 
Die Beckenanlagen „ Regenklärbecken Krippstraße“ und 
„Regenklärbecken/Regenrückhaltebecken Heidelberger Straße“ sind zwischenzeitlich 
fertiggestellt, am „Gothaer Weg“ ist der Bau einer Niederschlagswasserbehandlung geplant.  
 
Innere Südliche Düssel 
Die Einleitungen in die Innere Südliche Düssel können ungedrosselt erfolgen. 2018 wurden 
bereits durch den Bau einer zentralen Behandlungsanlage Einleitungen saniert. Weitere 
Maßnahmen sind hier nicht erforderlich. 
 
Pillebach 
Die Einleitungen in den Pillebach müssen gedrosselt erfolgen. Die Sanierung der Einleitungen 
erfolgt vom Quellgebiet in Knittkuhl aus in Richtung der Mündung in die Nördliche Düssel. Das 
Regenrückhaltebecken „In der Flieth“ ist in Betrieb und wird derzeit durch den Bau eines 
vorgeschalteten R egenklärbeckens ergänzt. Die Beckenanlage „Bergische Landstraße“ wurde 
2022 fertiggestellt und in Betrieb genommen.  Ebenso er folgt der Bau des Regenklärbeckens  
„Blanckertzstraße“ mit Planung des Umbaus des vorhandenen R egenrückhaltebeckens 
„Blanckertzstraße“ sowie der Planungsbeginn für die Beckenanlage „Gerricusstraße“.  
In Abstimmung mit der U nteren Wasserbehörde wurde die Fortführung der Planungen für die 
Beckenanlage „ Gerricusstraße“ bis zur Veröffentlichung des neuen Abwasser erlasses 
zurückgestellt, um eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Anlage zu errichten. 
 
Rotthäuser Bach 
Für das Einzugsgebiet „Kläranlage Hubbelrath -Sauerweg“ ist die Umorientierung der 
Schmutzwasserkanalisation geplant. Zukünftig erfolgt die Überleitung über eine Pumpstation zur 
Mischwasserpumpstation „Am Gieb“ und Weiterleitung in das M ischwassernetz des K WS. Die 
Niederschlagswasserbeseitigung bleibt unverändert über Versickerungen bestehen.

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   8. Fortschreibung 2026-2037 
   Stand: 10.10.2025 
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Garather Mühlenbach 
Das im Einzugsgebiet „Hellerhofweg“ anfallende N iederschlagswasser wird über das 
Regenklärbecken „Hellerhofweg“ behandelt und im Unterlauf des Garather Mühlenbach es kurz 
vor der Mündung in den Urdenbacher Altrhein eingeleite t. Inwieweit hier eine Rückhaltung vor 
Einleitung erfolgen muss ist mit der U nteren Wasserbehörde  Düsseldorf aufgrund 
widersprüchlicher Ergebnisse zu Gewässerverträglichkeitsnachweisen zu klären. 
 
6.6.2 Immissionsorientierte Betrachtung der 
Niederschlagswasserbeseitigung 
Für die Nördliche Düssel , den Kittelbach sowie die zuführenden Nebengewässer Pillebach und 
Schwarzbachgraben wurde , basierend auf eine r Niederschlag-Abfluss-Messkampagne, ein 
detaillierter Nachweis nach dem Merkblatt 3 des Bund es der Wasser- und Kulturbauingenieure 
(BWK-M3) geführt. Dieser wird von den Aufsichtsbehörden in N RW als Grundlage für die 
immissionsorientierte Beurteilung der nach der EU -Wasserrahmenrichtlinie erforderlichen 
abwassertechnischen Maßnahmen angesehen.  
Parallel hierzu wurde  zur ersten Abschätzung der erforderlichen Maßnahmen ein vereinfachter 
Nachweis nach BWK-M3 geführt.  
Für die Nebengewässer Pillebach und Schwarzbachgraben wurden beim detaillierten Nachweis 
die Ergebnisse des vereinfachten Nachweises nach BWK -M3 bestätigt. Entlang dieser Gewässer 
sind Regenrückhaltebecken mit einer Einleitspende von rund 1 l/(s*ha Aeb) zu errichten.  
Für die Nördliche Düssel und den Kittelbach konnte die Gewässerverträglichkeit der hierin 
erfolgenden Einleitungen aufgrund hoher Zuläufe aus  dem Oberlauf der Düssel außerhalb des 
Stadtgebietes nicht nachgewiesen werden. Ebenso konnten durch den detaillierten Nachweis 
keine belastbaren Aussagen hinsichtlich der Erforderlichkeit/Effektivität von 
Rückhaltemaßnahmen an den Niederschlagswassereinleitungen getroffen werden.  
Für die Südliche Düssel/den Brückerbach und die Nebengewässer Hoxbach und Eselsbach wurde 
ebenfalls ein e Niederschlag-Abfluss-Messkampagne erstellt. Im Ergebnis zeigt sich hier, dass 
aufgrund der gleichmäßigen Abflussverteilung zwischen der Nördlichen Düssel und der Südlichen 
Düssel (53%/47%) die Schlussfolgerungen aus dem detaillierten Nachweis für die Nördliche 
Düssel auch auf die Südliche Düssel übertragbar sind. Auf einen entsprechenden Nachweis nach 
BWK-M3 wurde demnach hier verzichtet. 
Durch das Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der EU -Wasserrahmenrichtlinie für den 
gesamten Gewässerverlauf der Düssel sollten ursprünglich neben der gewässermorphologischen 
Verbesserung auch geeignete Maßnahmen entwickelt werden, durch welche sic h die oben 
beschriebenen hohen Zuflussmengen bereits im Oberlauf der Düssel reduzieren lassen (z um 
Beispiel Hochwasserrückhaltebecken). In diesem Maßnahmenprogramm sind jedoch auch in der 
aktuell gültigen Fassung lediglich Maßnahmen zur morphologischen Ent wicklung der Gewässer 
enthalten, nicht aber geeignete hydraulische Maßnahmen zur Reduzierung der hohen 
Zuflussmengen aus dem Düssel-Oberlauf. 
Erst mit der Kenntnis, inwieweit die rein morphologische Entwicklung im Oberlauf der Düssel 
dauerhaft zu einer Abf lussdämpfung im Gewässer beiträgt und die Zulaufmengen in das 
Düsseldorfer Stadtgebiet dadurch auf ein verträgliches Maß reduziert werden, kann die 
Wirksamkeit von Rückhaltemaßnahmen auf Düsseldorfer Stadtgebiet nachgewiesen werden.

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Der SEBD kann daher auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht vertreten, an den Gewässern Nördliche 
Düssel und Kittelbach und aufgrund der o ben genannten Vergleichbarkeit an den Gewässern 
Südliche Düssel und Brückerbach große Rückhaltevolumina mit den damit verbundenen hohen 
Investitionskosten zu realisieren. 
Die Planung der Beckenanlagen entlang der Nördlichen Düssel/dem Kittelbach sowie der 
Südlichen Düssel/dem Brückerbach erfolgte daher in Abstimmung mit der U nteren 
Wasserbehörde Düsseldorf als zuständige Aufsichtsbehörde in zwei Baua bschnitten. Zunächst 
erfolgte in einem ersten Bauabschnitt der Bau der in weiten Teilen bereits errichteten 
erforderlichen R egenklärbecken. Diese wurden derart ausgebildet, dass eine g egebenenfalls 
erforderlich werdende Rückhaltung in einem zweiten Bauabsc hnitt nachträglich ergänzt werden 
kann.  
Eine Ausnahme von dieser Vorgehensweise stellt die Beckenanlage 
„Regenklärbecken/Regenrückhaltebecken Heidelberger Straße“ dar, bei der Anlagenteile in einer 
Baumaßnahme erstellt wurden. Aufgrund des als Retentionsraum anrechenbaren 
Kanalnetzvolumens verbleibt nur noch ein geringes zusätzlich erforderliches Rückhaltevolumen, 
das zur Unwirtschaftlichkeit des zweiten Bauabschnitts führt. 
An den genannten Nebengewässern stellt sich das weitere Vorgehen des S EBD anders dar. Für 
den Pillebach wurde durch den SEBD ein Gewässerbewirtschaftungskonzept erstellt, welches 
sowohl die Belange der N iederschlagswasserbeseitigung hinsichtlich 
Niederschlagswasserbehandlung und Regenrückhaltung, als auch die Belange des naturnahen 
Gewässerausbaues betrachtet. Hierin enthalten sind sämtliche wasserbaulichen und 
abwassertechnischen Maßnahmen entlang des gesamten Gewässers, wodurch einerseits der 
ökologische Gewässerzustand deutlich verbessert, andererseits die abwassertechnischen 
Maßnahmen (Rückhaltevolumina) auf ein Minimum begrenzt werden können (siehe Kapitel 
6.6.3). Dieses Bewirtschaftungskonzept ist Bestandteil von zu stellenden 
Einleiterlaubnisanträgen.  
Der S EBD beabsichtigt dieses Vorgehen in Zukunft auf die übrigen Nebengewässer a uf 
Düsseldorfer Stadtgebiet zu übertragen.  
Der SEBD hat im Jahr 2006 begonnen, den Zustand der Gewässer im Stadtgebiet 
stichprobenartig durch gewässerökologische Untersuchungen (Gewässermonitoring) gemäß des 
Merkblattes 7 des Bund der Wasser-  und Kulturba uingenieure (BWK -M7) zu erfassen und 
mögliche Entwicklungspotenziale sowohl hinsichtlich abwassertechnischer Anlagen als auch 
morphologischer Gestaltung der Gewässer zu erarbeiten.  
Durch dieses seitdem jährlich durchgeführte und inzwischen flächendeckende  
Gewässermonitoring konnte für diverse Einleitungen auf Düsseldorfer Stadtgebiet jedoch gezeigt 
werden, dass infolge der ungedrosselten Einleitungen keine Verschlechterung im Hinblick auf die 
ökologischen Verhältnisse der jeweiligen Gewässer eintritt. 
Vor diesem Hintergrund fand im Oktober 2024 eine Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde 
statt. Hierbei wurde einvernehmlich festgelegt, dass bei erbrachten biozönotischen Nachweisen 
durch gewässerökolog ische Untersuchungen keine Rückhaltung erforderlich ist.  Die 
wasserrechtliche Erlaubnis für die betroffenen Einleitungen wird mit der Auflage eines 
weiterzuführenden Gewässermonitoring befristet erteilt. Die ABK -Projekte für den Bau von 
Niederschlagswasserrückhaltungen wurden folglich storniert. Dies betrifft neben dem Ausbau 
der R egenrückhaltebecken „Glashüttenstraße“ an der Ungeteilten Düssel und „ Karlsbader 
Straße“ an der Nördlichen Düssel, vier Projekte an der Südlichen Düssel, zwei am Eselsbach und 
das Projekt an der „ Kölner Landstraße“ am Brückerbach. Insgesamt vier weitere vorgesehene 
Projekte brauchen nicht angelegt zu werden.

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6.6.3 Pillebachkonzept 
Zusätzlich zu den an die EU gemeldeten Maßnahmenprogrammen werden auch entlang dieser 
Gewässer Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und zur Schaffung de r 
Durchgängigkeit getroffen. An dieser Stelle sind speziell die Maßnahmen entlang des Pillebac h 
zu nennen, da diese zusätzlich zu den Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie flankierend auf die 
vorhandenen und geplanten abwassertechnischen Anlagen wirken. 
Die Beckenbemessung der vorhandenen und darüber hinaus erforderlichen Rückhaltebecken 
entlang des Pillebach  („Blanckertzstraße“ und „Ratinger Weg/Kaiserburg “ sowie „Bergische 
Landstraße“ und „Gerricusstraße“) wird im Zusammenhang mit einem naturnahen Ausba u des 
Gewässers und einer damit verbundenen Verbesserung des ökologischen Potenzials betrachtet. 
Durch die hierdurch prognostizierte Verbesserung des Wiederbesiedlungspotenzials des Pillebach 
kann die für die Dimensionierung der Rückhaltebecken gemäß Merkblatt BWK-M3 anzusetzende 
Entlastungshäufigkeit von „0,5/a“ auf „2/a“ heraufgesetzt werden. Dies führt bei de r neu 
gebauten Beckenanlage „Bergische Landstraße“ und der neu zu errichtenden Beckena nlage 
„Gerricusstraße“ zu einer deutlichen Reduzierung des erf orderlichen Rückhaltevolumens und 
damit auch zu einer deutlichen Reduzierung des Investitionsvolumens. Bei den beiden 
vorhandenen Beckenanlagen „Blanckertzstraße“ und „Ratinger Weg/Kaiserburg“ reicht hierdurch 
das vorhandene Beckenvolumen auch bei einer na ch im Vergleich zum Ist -Zustand gemäß 
Merkblatt BWK-M3 deutlich zu reduzierenden Drosselwassermenge aus. 
Voraussetzung zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Einleitungen mit derart 
bemessenen Regenrückhaltebecken ist gemäß der Aussage der Bezirksregierung Düsseldorf aus 
dem Jahr 2006 die Erstellung eines Gewässerbewirtschaftungskonzeptes für den 
Pillebach/Fliethbach vom Oberlauf beginnend, welches zeitlich eingeordnet sämtliche 
wasserbaulichen und siedlungswasserwirtschaftlichen Maßnahmen entl ang des 
Gewässerverlaufes bis zur Mündung in die Nördliche Düssel beinhaltet. Dieses Konzept liegt 
bereits vor. Die darin enthaltene Zeitschiene muss dem Stand der Umsetzung der 
Einzelmaßnahmen entsprechend fortgeschrieben werden. 
Grundlage für die neben d en abwassertechnischen Anlagen erforderlichen wasserbaulichen 
Maßnahmen ist hierbei ein im Auftrag des SEBD für den Pillebach erstelltes Konzept für die 
naturnahe Entwicklung von Fließgewässern. 
 
6.6.4 Maßnahmen im Bereich der Mischwasserkanalisation 
Für die bei den großen M ischwassergebiete der Klärwerke KWN und KWS wurden 
Schmutzfrachtberechnungen erarbeitet und die erforderlichen Maßnahmen mit der 
Aufsichtsbehörde abgestimmt. Die Maßnahmen sind im Folgenden jeweils für die einzelnen 
Klärwerkseinzugsgebiete aufgeführt. 
 
Einzugsgebiete KWN, Klärwerk Duisburg-Huckingen 
Im Dezember 2012 wurde der GEP im Einzugsgebiet des K WN fertiggestellt. Im Zuge der 
Generalentwässerungsplanung und in Verbindung mit einer instationären Netzberechnung wurde 
eine Schmutzfrachtberechnung zum Nachweis zur Einhaltung der Anforderungen an die 
öffentliche Niederschlagsentwässerung im Mischverfahren gemäß Runderlass des Ministeriums 
für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 03.01.1995 (RdErl) erstellt.

Abwasserbeseitigungskonzept 
   8. Fortschreibung 2026-2037 
   Stand: 10.10.2025 
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Für mehrere Regenüberlaufbauwerke konnten die Nachweise, dass keine vorzeitige Entlastung 
in das Gewässer vor dem Erreichen des mindestens erforderlichen M ischwasserabflusses zum 
Klärwerk eintritt, nicht geführt/erbracht werden. Es besteht Sanierungsbedarf . Die Sanierung 
der rechtsrheinischen R egenüberlaufbauwerke am „Victoriaplatz“ und in der „ Venloer Straße“ 
zur Einhaltung der Anforderungen gemäß RdErl ist aufgrund der Komplexität der örtlichen 
kanaltechnischen und hydraulischen Gegebenheiten nicht in For m einer baulichen Erneuerung 
zu erzielen. In Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde sind aus mehreren rechnerisch 
konzeptionellen Lösungsvarianten letztendlich in der Beurteilung zwei als am ehesten 
zielführende Varianten bestimmt worden. Im Zuge einer Machba rkeitsstudie wurde untersucht, 
welche der beiden Varianten unter Berücksichtigung von Kriterien wie Standortverfügbarkeit, 
abwassertechnische und städtebauliche Anforderungen sowie Wirtschaftlichkeit realisierbar ist. 
Derzeit folgt die planerische Ausarbei tung für die ermittelte Sanierungslösung, Einholung der 
wasserrechtlichen Genehmigung und Bauausführung. Die betreffenden Regenüberlaufbauwerke 
sind bezüglich der baulichen Sanierung bzw. wegen konstruktiver Umbaumaßnahmen ins ABK 
aufgenommen worden.  
Im l inksrheinischen Einzugsgebiet sollen die R egenüberlaufbauwerke „Pariser 
Straße/Drususstraße“ und „Kaiser-Friedrich-Ring/Habsburger Str aße“ baulich und hydraulisch 
entsprechend den Vorgaben aus der Schmutzfrachtberechnung saniert werden. 
 
Einzugsgebiete KWS, Klärwerke Ratingen, Hubbelrath, Hilden 
Im Einzugsbereich der Klärwerke Ratingen, Hubbelrath -Dorf und Hilden sind derzeit keine 
Maßnahmen vorgesehen. Für den Einzugsbereich der vom Bergisch-Rheinischen Wasserverband 
betriebenen Kläranlage Hubbelrath -Sauerweg wurde eine Machbarkeitsstudie zur 
Umorientierung der S chmutzwasser- und N iederschlagswasserentwässerung erstellt, welche 
zum Ziel hat, diese Kläranlage außer Betrieb zu nehmen.

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   8. Fortschreibung 2026-2037 
   Stand: 10.10.2025 
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7 Schlussbemerkung 
Die 8. Fortschreibung des ABK der LHD ist vom SEBD entsprechend § 47 Wassergesetz für das 
Land NRW  und der  aktuellen Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von A BK aufgestellt 
worden. Der Betrachtung szeitraum umfasst die Jahre 202 6 bis 203 7 mit Ausblick auf die 
nachfolgenden Jahre 203 8 ff. Das ABK enthält die entwässerungstechnischen Planungen und 
Baumaßnahmen einschließlich der Abwasserbehandlung für das Düsseldorfer Stadtgebiet. 
Die Entwässerung als wesentlicher Bestandteil der Erschließung stellt eine grundlegende 
Voraussetzung für die Entwicklung des Stä dtebaus dar. Daher ist auch das A BK als 
Grundvoraussetzung für zukünftige Entwicklungsmaßnahmen anzusehen und unter dieser 
Maßgabe zu werten. Neue  Bebauungsplangebiete sind ohne die entwässerungstechnische 
Infrastruktur nicht zu realisieren, die Infrastruktur ist im ABK nachvollziehbar zu belegen. 
Der S EBD stellt sich der enormen Herausforderung der Klimafolgenanpassung. 
Niederschlagswasser wird hier als  Ressource für die klimaoptimierte  Stadt verstanden und ist 
entsprechend den aktuellen technischen und rechtlichen Anforderungen nachhaltig zu sichern 
und zu nutzen. Dabei spielt auch die  Stärkung des Überflutungsschutzes und Minimierung der 
Auswirkungen bei Starkregenereignissen eine entscheidende Rolle. 
Die vorliegende 8. Fortschreibung des ABK umfasst insgesamt in den Blöcken 1 bis 7 insgesamt 
196 Maßnahmen (einschließlich 6 Sammelpositionen) mit einem Gesamtausgabevolumen im 
Betrachtungszeitraum 2026 bis 2031 in Höhe von  circa 540 Mio. €. Die Genauigkeit der 
Kostenermittlungen ist insbesondere von der Planungstiefe der einzelnen Maßnahmen abhängig. 
Bei der Beurteilung der zu erwartenden Kosten sind auch eventuelle Genehmigungsauflagen 
oder die konjunkturelle Entwicklung der Baumarktpreis e einzubeziehen. Für den unbestimmten 
Zeitraum werden Maßnahmen mit einem Volumen von 331 Mio. € vorbereitet, hier sind weitere 
große Einzelprojekte wie die Sanierung des H auptsammlers-Mitte und der Ausbau des KWS (4. 
Reinigungsstufe) zu nennen. 
Die größte Einzelmaßnahme in der Fortschreibung des A BK ist der bereits begonnene Ausbau 
des KWN mit einem Gesamtvolumen in Höhe von r und 118 Mio. € und rund 10 Jahren Bauzeit 
im laufendem Betrieb . Durch verschärfte Stickstoffablaufwerte ist in Abstimmung mit  der 
Bezirksregierung der Ausbau des Klä rwerkes auf einen Stickstoffablaufwert von 13 mg/l 
erforderlich.  
Die größte Einzelmaßnahme im Kanalnetz  befindet sich mit dem neu zu errichtenden 
Regenüberlaufbecken „Rheinpark“ im Herzen der Stadt. Die Maßnahme mit  einem 
Investitionsvolumen von voraussichtlich c irca 78 Mio. € wird im bestimmten Zeitraum des ABK 
vorbereitet und begonnen, die Umsetzung findet überwiegend im unbestimmten Zeitraum statt. 
Weiterhin liegt eine wichtige Aufgabe in der Aufarbeitung der N iederschlagswassereinleitungen 
nach dem Stand der Technik.  Für 80 % der N iederschlagswassereinleitungen bzw. 86  % der 
Gesamtfläche im Trennsystem wurden bereits Behandlungsanlagen errichtet, weitere folgen 
nach Bekanntgabe des zukünftigen maßgeblichen Abwassererlasses. Das im ABK enthaltene NBK 
erläutert den Umgang mit der Beseitigung des Niederschlagswassers. 
Ein weiterer Schwerpunkt des A BK liegt in der Umsetzung des vom Rat beschlossenen 
Substanzerhaltungskonzeptes für den Bereich der Kanalisation. D ie dort verankerte 
Sanierungsstrategie setzt auf ein erhöhtes Investitionsbudget mit einem höheren Anteil an 
Renovierungsmaßnahmen. Aus Sicht der Entsorgungssicherheit wird der Substanzwert des 
Netzes bewahrt, das Anlagevermögen erhöht und Netzlängenanteil e mit hohen 
Sanierungsdringlichkeiten minimiert.

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In den vergangenen Jahren wurde im Rahmen der Erstellung von GEP eine umfassende Prüfung 
der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Kanalisationsnetzes unter Berücksichtigung zukünftiger 
Stadtentwicklungen durchgeführt. Auf dieser Basis wurden zahlreiche hydraulische 
Verbesserungen im Netz umgesetzt. Als Grundlage für die Erstellung eines neuen G EP wurde 
eine umfangreiche Messkampagne im Netz mit dem Ziel der Kalibrierung des Kanalnetzmodells 
für die hydraulis che Nachweisführung des GEP durchgeführt. Die Ergebnisse stellen die 
Grundlage der derzeit als Sammelpositionen i n Block 4 abgebildeten Maßnahmen  für den 
unbestimmten Zeitraum dar.

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   8. Fortschreibung 2026-2037 
   Stand: 10.10.2025 
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Stadtentwässerungsbetrieb SEBD   Seite 51

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   Stand: 10.10.2025 
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Anlage 1 zum ABK 2026 Gesamtliste aller Maßnahmen gemäß VwV,sortiert nach Baubeginn
Lfd-
Nr. Block
Ordnung
s-
Nr.
(Proj.-
Nr.)
Träger 
der
Maß-
nahme
Maßnahmenbezeichnung Berichts-
jahr
Art der
Maß-
nahme
NBK Bau-
beginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031
Kosten 
Planungs-
zeitraum 
2026 - 2031
Kosten Folge-
zeitraum 
2032 - 2037
Gesamt-
kosten
2026 - 2037
Gemeinde-
gebiet
Kennziff
er Jahr T € T € T € T € T € T € T € T € T € Kennziffer
1 6 KWN/25SEBD KW-Nord, Ausbau auf 13 mg 2026 2019 15000 18000 10000 15000 18000 15000 91000 1202 92202 5111000
2 5 041/41 SEBD Simon-Gatzweiler-Platz, NW-Behandlung 2026 2020 46 100 10 0 0 0 156 0 156 5111000
3 6 KWN/07SEBD KW-Nord, Zuleitung alte Eindicker 2026 2022 2679 2268 1496 82 0 0 6526 0 6526 5111000
4 4 000/02BSEBD Messtechnik 2026 2023 40 40 40 40 40 40 240 0 240 5111000
5 6 KWN/55SEBD KW-Nord, Dachsanierung Maschinenhaus 2026 2023 1819 0 0 0 0 0 1819 0 1819 5111000
6 6 KWS/41 SEBD KW-Süd, Nachklärung Erneuerung MT+ET 2026 2023 860 770 1810 1660 1200 166 6466 0 6466 5111000
7 6 KWS/75 SEBD KW-Süd, Solarfaltdach RÜB 2026 2023 435 0 0 0 0 0 435 0 435 5111000
8 3 BLH/Ab3SEBD Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung 2026 2024 400 400 400 400 400 400 2400 0 2400 5111000
9 3 015/31 SEBD Gerhardstr. 2026 2024 170 0 0 0 0 0 170 0 170 5111000
10 3 064/25 SEBD Otto-Petersen-Str./ Heinrichstr.; HS (KR) 2026 2024 2592 0 0 0 0 0 2592 0 2592 5111000
11 3 072/23 SEBD Staufenplatz 2026 2024 358 0 0 0 0 0 358 0 358 5111000
12 7 074/22-2SEBD In der Flieth, RKB 2026 2024 364 3 3 0 0 0 370 0 370 5111000
13 2 097/12 SEBD Pastor-Dörr-Ring (Mini-P) 2026 2025 12 0 0 0 0 0 12 0 12 5111000
14 2 063/84 SEBD Mühlenbroich 40ff DB-Schalthaus 2026 2025 34 0 0 0 0 0 34 0 34 5111000
15 3 021/21 SEBD Mettmanner Str. (KR) 2026 2025 734 0 0 0 0 0 734 0 734 5111000
16 3 031/13 SEBD Graf-Adolf-Str. (KR) 2026 2025 900 298 0 0 0 0 1198 0 1198 5111000
17 3 041/60 SEBD Luegplatz (KR) 2026 2025 197 0 0 0 0 0 197 0 197 5111000
18 3 054/56 SEBD Heinrich-Holtschneider-Weg, SW-PW, Sanierung 2026 2025 653 0 0 0 0 0 653 0 653 5111000
19 3 082/54 SEBD Jägerstr. 2026 2025 836 160 0 0 0 0 996 0 996 5111000
20 4 037/41 SEBD Seeheimer Weg 2026 2025 421 0 0 0 0 0 421 0 421 5111000
21 4 081/16 SEBD Wilhelm-Heinrich-Weg  2026 2025 1034 0 0 0 0 0 1034 0 1034 5111000
22 4 084/31aSEBD Akazienstraße/ AmStrasserfeld 2026 2025 1333 0 0 0 0 0 1333 0 1333 5111000
23 5 055/20 SEBD Am Platten Stein 2026 2025 133 0 0 0 0 0 133 0 133 5111000
24 6 KWN/36SEBD KW-Nord, Erneuerung Wasserversorgung 2026 2025 1458 3020 1460 60 0 0 5998 0 5998 5111000
25 6 KWN/47ASEBD KW-Nord, Sanierung FD3 2026 2025 983 0 0 0 0 0 983 0 983 5111000
26 6 KWS/25 SEBD KW-Süd, Personenrufanlage 2026 2025 588 0 0 0 0 0 588 0 588 5111000
27 6 KWS/38 SEBD KW-Süd, Belebung, Erneuerung Maschinentechnik 2026 2025 2119 3459 1935 1873 2019 1000 12406 0 12406 5111000
28 6 KWS/58 SEBD KW-Süd, Kohlenstoffdosierstationen 2026 2025 739 2 2 0 0 0 743 0 743 5111000
29 6 KWS/60 SEBD KW-Süd, Neubau Sozialgebäude 2026 2025 3025 748 0 0 0 0 3773 0 3773 5111000
30 6 KWS/63 SEBD KW-Süd, Aufstockung Betriebsgebäude BA2 2026 2025 1593 1669 0 0 0 0 3262 0 3262 5111000
31 6 KWS/82 SEBD KW-Süd, Optimierung Sandfang 2026 2025 100 0 0 0 0 0 100 0 100 5111000
32 6 KWS/83 SEBD KW-Süd, Erneuerung Kammerfilterpressen 2026 2025 35 0 0 0 0 0 35 0 35 5111000
33 6 KWS/88 SEBD KW-Süd, Fettannahmestation 2026 2025 666 0 0 0 0 0 666 0 666 5111000
34 7 073/11kSEBD Blanckertzstr., RKB 2026 2025 694 0 0 0 0 0 694 0 694 5111000
35 7 054/41 SEBD Talweg, NW-Behandlung    054/16 2026 2025 730 511 0 0 0 0 1241 0 1241 5111000
36 1 BL1/WVBSEBD Wertverbesserung an Gebäuden 2026 2026 40 40 40 40 40 40 240 240 480 5111000
37 1 BL1/GraSEBD Grunderwerb 2026 2026 125 100 50 0 20 20 315 50 365 5111000
38 3 012/20 SEBD Berger Allee (KR) 2026 2026 40 0 0 0 0 0 40 0 40 5111000
39 3 013/49 SEBD Bismarckstr. 2026 2026 250 1328 925 0 0 0 2503 0 2503 5111000
40 3 013/62 SEBD Goltsteinstr., 2. BA 2026 2026 112 278 23 0 0 0 413 0 413 5111000
41 3 016/28 SEBD Erwin-von-Witzleben-Str., HW-PW, Sanierung 2026 2026 400 180 0 0 0 0 580 0 580 5111000
42 3 016/32 SEBD Cecilienallee (KR) 2026 2026 130 0 0 0 0 0 130 0 130 5111000
43 3 031/15 SEBD Corneliusstr. (KR) 2026 2026 350 360 0 0 0 0 710 0 710 5111000
44 3 037/44 SEBD Gerberstraße 2026 2026 556 487 0 0 0 0 1043 0 1043 5111000
45 3 042/43 SEBD Kevelaerer Str. 13-31 (KR) 2026 2026 40 0 0 0 0 0 40 0 40 5111000
46 3 042/44 SEBD Krefelder Str.22-70a (KR) 2026 2026 140 0 0 0 0 0 140 0 140 5111000
47 3 043/33 SEBD Niederdonker Str. 2a (KR) 2026 2026 35 0 0 0 0 0 35 0 35 5111000
48 3 044/21 SEBD Niederkasseler Str. 2026 2026 400 1560 197 150 0 0 2307 0 2307 5111000
49 3 051/43 SEBD Rotterdamer Str., MW-PW, Sanierung ET 2026 2026 400 0 0 0 0 0 400 0 400 5111000
50 3 052/34 SEBD Lohausen, MW-PW, Sanierung ET 2026 2026 700 180 0 0 0 0 880 0 880 5111000
51 3 053/45 SEBD Alte Landstr. (KR) 2026 2026 801 0 0 0 0 0 801 0 801 5111000
 02.12.2025 1 / 4 SEBD-67/200

Anlage 1 zum ABK 2026 Gesamtliste aller Maßnahmen gemäß VwV,sortiert nach Baubeginn
Lfd-
Nr. Block
Ordnung
s-
Nr.
(Proj.-
Nr.)
Träger 
der
Maß-
nahme
Maßnahmenbezeichnung Berichts-
jahr
Art der
Maß-
nahme
NBK Bau-
beginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031
Kosten 
Planungs-
zeitraum 
2026 - 2031
Kosten Folge-
zeitraum 
2032 - 2037
Gesamt-
kosten
2026 - 2037
Gemeinde-
gebiet
Kennziff
er Jahr T € T € T € T € T € T € T € T € T € Kennziffer
52 3 063/81 SEBD Reichswaldallee 1-27 (KR) 2026 2026 370 0 0 0 0 0 370 0 370 5111000
53 3 064/30 SEBD Stieglitzstr./Habichtstr. (KR) 2026 2026 25 0 0 0 0 0 25 0 25 5111000
54 3 071/104SEBD Auf der Gemarke (KR) 2026 2026 300 557 0 0 0 0 857 0 857 5111000
55 3 071/120SEBD Unter den Eichen (KR) 2026 2026 130 0 0 0 0 0 130 0 130 5111000
56 3 071/121SEBD Kamper Weg 266-276 (KR) 2026 2026 25 0 0 0 0 0 25 0 25 5111000
57 3 071/123SEBD Märkische Str. 32-48a (KR) 2026 2026 50 0 0 0 0 0 50 0 50 5111000
58 3 073/36 SEBD Bergische Landstr., Doppelstockkanäle 2026 2026 1089 2243 4541 4726 1724 0 14323 0 14323 5111000
59 3 074/44 SEBD In der Flieth, SW-PW, Sanierung DRL 2026 2026 109 2077 30 0 0 0 2216 0 2216 5111000
60 3 082/65 SEBD Ludwigshafener Str. 2026 2026 351 1597 487 0 0 0 2435 0 2435 5111000
61 3 093/53 SEBD Reisholzer Werftstr. 7-76 (KR) 2026 2026 260 0 0 0 0 0 260 0 260 5111000
62 3 093/54 SEBD Karweg, HW-PW, Sanierung ET 2026 2026 500 0 0 0 0 0 500 0 500 5111000
63 3 098/27 SEBD Zoppoter Str. 2026 2026 1218 1840 0 0 0 0 3057 0 3057 5111000
64 4 063/80 SEBD Hörder Str. 2026 2026 524 609 0 0 0 0 1133 0 1133 5111000
65 4 082/53 SEBD Mühlenkamp / Am Krahnap 2026 2026 845 1762 500 600 0 0 3707 0 3707 5111000
66 4 091/101SEBD Bahlenstr. 96/ Elbruchstr. 2026 2026 86 40 0 0 0 0 126 0 126 5111000
67 4 094/19 SEBD Kappeler Str. 2026 2026 208 2676 924 361 0 0 4169 0 4169 5111000
68 4 095/84 SEBD Humperdinckstr. 2026 2026 1032 435 130 0 0 0 1597 0 1597 5111000
69 6 KWN/46SEBD KW-Nord, Erneuerung der Prozessleittechnik 2026 2026 2285 3285 2285 1633 0 0 9488 0 9488 5111000
70 6 KWN/47BSEBD KW-Nord, Sanierung FD4 2026 2026 33 283 598 1 0 0 915 0 915 5111000
71 6 KWS/52 SEBD KW-Süd, Sanierung und Optimierung Schlammbehandlung2026 2026 340 410 1645 3975 1500 655 8525 0 8525 5111000
72 6 KWS/66 SEBD KW-Süd, Optimierung der Energieerzeugung und -verteilung (OEV)2026 2026 360 720 2625 4821 1000 0 9526 0 9526 5111000
73 6 KWS/85 SEBD KW-Süd, Neues Prozessleitsystem 2026 2026 617 418 0 0 0 0 1034 0 1034 5111000
74 6 KWS/87 SEBD KW-Süd, Redundantes PLS-Serversystem 2026 2026 170 70 0 0 0 0 240 0 240 5111000
75 7 071/86-6SEBD Diepenstr., Sammler 2026 2026 1167 1739 1431 0 0 0 4337 0 4337 5111000
76 2 055/08 SEBD Auf der Krone 2026 2027 40 445 712 200 40 40 1477 0 1477 5111000
77 3 012/19 SEBD Carlstor (KR) 2026 2027 0 70 0 0 0 0 70 0 70 5111000
78 3 014/60 SEBD Mozartstr. (KR) 2026 2027 0 51 0 0 0 0 51 0 51 5111000
79 3 022/40 SEBD Edisonplatz, MW-PW, Sanierung 2026 2027 127 1004 1570 871 855 0 4428 0 4428 5111000
80 3 023/41 SEBD Herderstr. 73-79 und 94 2026 2027 20 300 180 0 0 0 500 0 500 5111000
81 3 031/16 SEBD Herzogstr. (KR) 2026 2027 0 1000 256 0 0 0 1256 0 1256 5111000
82 3 062/72 SEBD Kalkumer Str., MW-PW, Sanierung ET 2026 2027 2 507 100 0 0 0 609 0 609 5111000
83 3 063/58 SEBD Liliencronstr. 2026 2027 120 1455 1695 1515 420 0 5205 0 5205 5111000
84 3 063/77 SEBD Wittener Str. 2026 2027 28 0 554 0 0 0 582 0 582 5111000
85 3 071/105SEBD Wiebachweg (KR) 2026 2027 0 200 727 0 0 0 927 0 927 5111000
86 3 083/54 SEBD Sandträgerweg / In den Kötten (KR) 2026 2027 0 100 160 0 0 0 260 0 260 5111000
87 3 084/49 SEBD Im Broich, MW-PW, Sanierung 2026 2027 230 443 679 0 0 0 1351 0 1351 5111000
88 3 093/49 SEBD Walther-Rathenau-Straße 2026 2027 100 150 1000 770 0 0 2020 0 2020 5111000
89 3 095/68 SEBD Brockenstr., SW-PW, Sanierung 2026 2027 105 755 813 0 0 0 1672 0 1672 5111000
90 3 095/81 SEBD Regerstraße (KR) 2026 2027 0 140 0 0 0 0 140 0 140 5111000
91 3 096/53DSEBD Haus-Endt-Str., Sanierung MW-PW 2026 2027 60 600 510 0 0 0 1170 0 1170 5111000
92 4 013/66 SEBD Stephanienstr. 28-42 2026 2027 30 320 650 150 0 0 1150 0 1150 5111000
93 4 041/62 SEBD Nibelungenstr. 2026 2027 15 508 807 50 0 0 1380 0 1380 5111000
94 4 042/09 SEBD Wiesenstr. 2026 2027 86 0 2497 2731 635 500 6449 0 6449 5111000
95 4 084/31 SEBD Akazienstr. / Ahornstr. 2026 2027 3 599 1021 0 0 0 1622 0 1622 5111000
96 6 KWN/11SEBD KW-Nord, Automatisierung Schlammbehandlung 2026 2027 500 2000 4000 400 5000 6000 17900 15301 33201 5111000
97 6 KWN/45SEBD KW-Nord, Neubau Schlammentwässerungssanlage 2026 2027 838 590 4770 4323 6000 4503 21024 1000 22024 5111000
98 6 KWN/60SEBD KW-Nord, Umrüstung 4-polige auf 5-polige Verkabelung2026 2027 167 777 725 1110 0 0 2779 0 2779 5111000
99 6 KWS/39 SEBD KW-Süd, Prüfung und Erneuerung der BWA 2026 2027 250 250 2244 1645 0 0 4389 0 4389 5111000
100 6 KWS/67 SEBD KW-Süd, Neubau Schlammentwässerung 2026 2027 285 354 2500 3890 1386 0 8415 0 8415 5111000
101 6 KWS/72ASEBD KW-Süd, Hochwasser-PW-1, Sanierung 2026 2027 376 705 3705 3360 1500 1231 10877 0 10877 5111000
102 7 044/13SSEBD Kaiser-Friederich-Ring / Habsburgerstr.  Sanierung RÜ3    044/132026 2027 451 2693 1309 0 0 0 4453 0 4453 5111000
 02.12.2025 2 / 4 SEBD-67/200

Anlage 1 zum ABK 2026 Gesamtliste aller Maßnahmen gemäß VwV,sortiert nach Baubeginn
Lfd-
Nr. Block
Ordnung
s-
Nr.
(Proj.-
Nr.)
Träger 
der
Maß-
nahme
Maßnahmenbezeichnung Berichts-
jahr
Art der
Maß-
nahme
NBK Bau-
beginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031
Kosten 
Planungs-
zeitraum 
2026 - 2031
Kosten Folge-
zeitraum 
2032 - 2037
Gesamt-
kosten
2026 - 2037
Gemeinde-
gebiet
Kennziff
er Jahr T € T € T € T € T € T € T € T € T € Kennziffer
103 7 063/71 SEBD Offenlegung der alten Schwarzbachgrabenverrohrung 2026 2027 79 231 0 0 0 0 310 0 310 5111000
104 7 073/46CSEBD Pillebach - Vorfl. 3. BA (Steinweg - Friedr.-Wilh.-Str.) 2026 2027 0 50 593 0 0 0 643 0 643 5111000
105 7 073/22kSEBD Ratinger Weg / An der Kaiserburg 2026 2027 5 120 20 0 0 0 145 0 145 5111000
106 7 074/41 SEBD Sauerweg, Sanierung der Einleitung 2026 2027 125 515 837 0 0 0 1477 0 1477 5111000
107 7 096/55 SEBD Urdenbacher Acker, Sanierung 2026 2027 55 2596 1253 4500 0 0 8404 0 8404 5111000
108 3 000/01ASEBD Kanalerneuerung, Sammelposition 2026 2028 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5111000
109 3 000/01CSEBD Kanalrenovierung, Sammelposition 2026 2028 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5111000
110 2 055/60 SEBD In den Blamüsen 2026 2028 10 10 130 100 0 0 250 0 250 5111000
111 3 016/31 SEBD Cecilienallee (KE) 2026 2028 60 70 400 130 0 0 660 0 660 5111000
112 3 032/42 SEBD Neusser Str. (KR) 2026 2028 0 0 150 0 0 0 150 0 150 5111000
113 3 053/54 SEBD Alte Landstr. 151-159 (KR) 2026 2028 20 20 200 0 0 0 240 0 240 5111000
114 3 064/28 SEBD Grashofstr. bis Uerdinger Str., HS (KR) 2026 2028 50 50 50 880 3000 3500 7530 12450 19980 5111000
115 3 073/43 SEBD Blanckertzstr., SW-PW, Sanierung 2026 2028 63 40 563 300 0 0 965 0 965 5111000
116 3 095/83 SEBD Benrodestr. (KR) 2026 2028 0 10 890 600 0 0 1500 0 1500 5111000
117 3 095/86 SEBD Benrather Schloßallee 47-93 2026 2028 50 150 720 1000 1000 0 2920 0 2920 5111000
118 4 044/18 SEBD Askanierstr. / Mönchenwerther Str. 2026 2028 60 20 600 2540 1000 237 4457 0 4457 5111000
119 5 023/43 SEBD Eduard-Schloemann-Str. (Planstr.) 2026 2028 100 100 500 1500 1290 0 3490 0 3490 5111000
120 5 034/61 SEBD Hinter der Böck, Planstraßen westl. 2026 2028 100 100 500 1500 2390 0 4590 0 4590 5111000
121 5 073/51 SEBD Östlich Blanckertzstr.  (Planstr.) 2026 2028 200 200 2000 2500 2460 320 7680 0 7680 5111000
122 6 KWN/44SEBD KW-Nord, Optimierung Energieerzeugung und Energieverteilung2026 2028 450 1500 4000 4000 2013 1000 12963 0 12963 5111000
123 6 KWN/47CSEBD KW-Nord, Sanierung FD1 2026 2028 23 12 237 501 1 0 773 0 773 5111000
124 6 KWN/48SEBD KW-Nord, Erneuerung der Mittelspannungsanlage 2026 2028 200 400 250 1500 1550 1500 5400 0 5400 5111000
125 7 073/30 SEBD Am Großen Dern, Ü-Sammler Dernbuschweg   073/17 2026 2028 13 109 1480 156 0 0 1758 0 1758 5111000
126 7 073/11r SEBD Blanckertzstr., RRB 2026 2028 23 94 971 230 0 0 1318 0 1318 5111000
127 7 073/17SSEBD Dernbuschweg, Überleitungssammler    073/17 2026 2028 7 83 393 39 0 0 522 0 522 5111000
128 7 073/46DSEBD Pillebach - Vorfl. 4. BA (Torfbruchstr.) 2026 2028 0 0 169 546 0 0 716 0 716 5111000
129 7 071/91 SEBD Steinweg, Überleitungssammler 071/45 2026 2028 70 30 330 1630 847 0 2907 0 2907 5111000
130 2 063/62 SEBD Rüdigerstr. 2026 2029 0 0 0 40 360 0 400 0 400 5111000
131 3 031/14 SEBD Friedrichstr./Kirchfeldstr. (KR) 2026 2029 0 0 10 290 300 0 600 0 600 5111000
132 3 055/35 SEBD Am Litzgraben / Zur Lindung 2026 2029 20 20 50 500 1500 310 2400 0 2400 5111000
133 3 056/22 SEBD Unterdorfstr., SW-PW, Sanierung 2026 2029 0 20 20 220 540 0 800 0 800 5111000
134 4 043/27 SEBD RÜB Lörick, Sanierung HW-PW 2026 2029 400 250 500 2250 5000 5700 14100 16520 30620 5111000
135 4 064/29 SEBD Heideweg 2026 2029 20 50 350 350 2000 1030 3800 0 3800 5111000
136 4 081/18 SEBD An der Schützenwiese   2026 2029 20 150 200 500 1954 3000 5824 0 5824 5111000
137 5 064/27 SEBD Vogelsanger Weg / Münsterstr. 2026 2029 0 0 50 500 3000 3000 6550 3450 10000 5111000
138 6 KWS/86 SEBD KW-Süd, Errichtung einer Windenergieanlage WEA 2026 2029 350 450 200 1000 3500 500 6000 0 6000 5111000
139 7 071/101SEBD Dreherstr., Diepenstr. bis Düssel 2026 2029 0 10 20 30 300 40 400 0 400 5111000
140 7 071/95BSEBD Nach den Mauresköthen (Glasmacherviertel) 2026 2029 0 0 0 155 10000 10000 20155 25813 45968 5111000
141 7 041/31SSEBD Pariser Str. / Drususstr., Sanierung RÜ14    041/31 2026 2029 50 100 600 2000 1700 0 4450 0 4450 5111000
142 3 000/01BSEBD Kanalsanierung, Großprofile, Sammelposition 2026 2030 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5111000
143 3 000/01DSEBD Sonderbauwerke Kanalnetz, Sammelposition 2026 2030 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5111000
144 3 023/40 SEBD Grafenberger Allee 340 -Lindenstr.-Cranachplatz (KR) 2026 2030 0 0 10 20 580 590 1200 0 1200 5111000
145 3 034/58 SEBD HSM, Sanierung, Auf dem Draap bis Südring (KR) 2026 2030 43 30 450 3385 5000 5000 13908 2881 16789 5111000
146 3 054/55 SEBD Max-Clarenbach-Weg 2026 2030 0 0 50 150 400 0 600 0 600 5111000
147 3 055/55 SEBD Arthur-Kampf-Str. 2026 2030 0 0 25 25 100 550 700 0 700 5111000
148 4 041/46 SEBD Gemünder Str.    GEP Nord 2011 2026 2030 0 20 50 30 100 720 920 0 920 5111000
149 4 055/10 SEBD Heiderweg 2026 2030 0 0 0 0 200 1600 1800 1200 3000 5111000
150 5 037/39BSEBD Moskauer Straße (MK 12 DB) 2026 2030 0 0 0 0 263 0 263 0 263 5111000
151 6 KWN/28SEBD KW-Nord, Sanierung Schlammräumung MA1/ NK1+2/ VK2026 2030 0 0 500 500 800 5448 7248 3752 11000 5111000
152 6 KWN/47DSEBD KW-Nord, Sanierung FD2 2026 2030 0 25 13 256 541 3 838 0 838 5111000
153 6 KWN/54SEBD KW-Nord, Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien2026 2030 0 0 0 0 178 0 178 0 178 5111000
 02.12.2025 3 / 4 SEBD-67/200

Anlage 1 zum ABK 2026 Gesamtliste aller Maßnahmen gemäß VwV,sortiert nach Baubeginn
Lfd-
Nr. Block
Ordnung
s-
Nr.
(Proj.-
Nr.)
Träger 
der
Maß-
nahme
Maßnahmenbezeichnung Berichts-
jahr
Art der
Maß-
nahme
NBK Bau-
beginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031
Kosten 
Planungs-
zeitraum 
2026 - 2031
Kosten Folge-
zeitraum 
2032 - 2037
Gesamt-
kosten
2026 - 2037
Gemeinde-
gebiet
Kennziff
er Jahr T € T € T € T € T € T € T € T € T € Kennziffer
154 7 014/44 SEBD Cecilienallee, RÜB Rheinpark 2026 2030 1075 1421 2020 1037 2000 15000 22553 53524 76077 5111000
155 7 073/46ESEBD Pillebach - Vorfl. 5. BA (oberh. Dernbuschweg) 2026 2030 120 5 70 75 1189 0 1459 0 1459 5111000
156 3 023/42 SEBD Schumannstr. 69-85 2026 2031 0 0 0 20 50 500 570 980 1550 5111000
157 4 043/26 SEBD Oberlöricker Str. / Büdericher Str.    GEP Nord 2011 2026 2031 0 200 200 150 2500 2500 5550 2374 7924 5111000
158 4 051/09 SEBD Danziger Str., Netztrennung und PW    2026 2031 0 0 0 0 100 100 200 700 900 5111000
159 4 082/51 SEBD Krippstr./Festenbergstr. 2026 2031 0 0 10 50 710 2000 2770 1000 3770 5111000
160 4 083/60 SEBD Vennhauser Allee Hürthstr. 2026 2031 0 0 0 10 50 340 400 1400 1800 5111000
161 4 091/103SEBD Werstener Dorfstr.92-110 2026 2031 0 0 10 40 50 400 500 200 700 5111000
162 4 095/87 SEBD Calvinstr-Melanchthonstr. 2026 2031 0 0 20 130 830 1220 2200 0 2200 5111000
163 7 063/34kSEBD Am Bockskothen, NW-Behandlung    063/34 2026 2031 0 0 0 10 30 110 150 0 150 5111000
164 4 000/01ESEBD Kanalerneuerung hydraulisch begründet, Sammelposition2026 2032 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5111000
165 6 000/01FSEBD Klärwerke Substanzerhaltung Sammelposition 2026 2032 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5111000
166 3 053/47 SEBD Kaiserswerther Markt 2026 2032 0 0 0 0 0 0 0 2176 2176 5111000
167 3 054/54 SEBD Talweg, SW-PW, Sanierung BT 2026 2032 0 0 0 0 10 50 60 840 900 5111000
168 3 071/117SEBD Hasselbeckstr. 2026 2032 0 0 0 0 0 0 0 300 300 5111000
169 3 073/48 SEBD Aprather Str. 2026 2032 0 0 0 0 20 900 920 0 920 5111000
170 3 101/10 SEBD Heinrich-Lersch-Str., MW-PW, Sanierung BT+MT 2026 2032 0 0 0 10 20 20 50 250 300 5111000
171 4 022/35 SEBD Rosmarinstr.   GEP Süd 2011 2026 2032 0 0 0 0 100 300 400 1700 2100 5111000
172 4 062/51 SEBD Höxterweg    2026 2032 0 0 0 0 0 50 50 200 250 5111000
173 4 082/62 SEBD Marburger Str. 2026 2032 0 0 0 10 20 20 50 2950 3000 5111000
174 4 095/62ASEBD Paulsmühlenstr. 2026 2032 0 0 0 0 50 150 200 2300 2500 5111000
175 7 054/40 SEBD Am Kaldenberg, NW-Behandlung    054/15 2026 2032 0 0 0 0 10 20 30 220 250 5111000
176 7 071/88SSEBD Gerricusstr., RRB + RKB     071/44 2026 2032 12 148 440 457 500 500 2057 5880 7937 5111000
177 7 071/44SSEBD Gerricusstr., Überleitung   r.U.     071/44 2026 2032 7 13 25 29 20 20 114 580 694 5111000
178 7 055/50 SEBD Kalkweg, Sanierung RKB/RRB 2026 2032 0 50 50 50 50 1000 1200 8800 10000 5111000
179 7 071/42s SEBD Peckhausweg, Sammler, NW-Behandlung    071/42 2026 2032 7 15 35 30 200 200 488 984 1472 5111000
180 7 073/46FSEBD Pillebach - Vorfl. 6. BA (Taubenbergstr. - Pilgerweg) 2026 2032 50 146 50 140 50 135 571 2583 3154 5111000
181 7 074/27kSEBD Stratenweg, RKB (Kaserne Hubbelrath / Stratenhof) 2026 2032 0 0 0 0 0 0 0 2000 2000 5111000
182 3 053/49 SEBD Alte Landstr., MW-PW, Sanierung 2026 2033 0 0 0 0 0 0 0 710 710 5111000
183 4 052/32 SEBD Nagelsweg  2026 2033 0 0 0 0 50 100 150 4450 4600 5111000
184 4 095/62 SEBD Telleringstr./ Jagenbergstr. 2026 2033 0 0 0 0 50 50 100 1700 1800 5111000
185 7 071/47SSEBD Friedrich-Wilhelm-Str., Überleitungssammler   071/47 2026 2033 0 0 0 0 0 0 0 500 500 5111000
186 7 054/21SSEBD Rheinuferweg / Leinpfad, NW-Behandlung 2026 2033 0 0 0 0 0 0 0 3000 3000 5111000
187 3 034/58ASEBD HSM, Sanierung, Auf dem Draap bis Südring (KR) 2. BA2026 2034 0 0 0 0 0 0 0 84200 84200 5111000
188 4 051/28 SEBD Mörikestr., Drossel   2026 2034 0 0 0 0 0 0 0 2365 2365 5111000
189 7 082/26SSEBD Ludwigstr.  (093/17 -  Eselsbach), NW-Rückhaltung   082/262026 2035 0 0 0 0 0 0 0 2000 2000 5111000
190 4 015/30 SEBD Roßstr.    GEP Nord 2011 2026 2036 0 0 0 0 0 0 0 390 390 5111000
191 6 KWN/66SEBD KW-Nord, 3. u. 4. Reinigungsstufe 2026 2036 0 0 0 0 0 0 0 44850 44850 5111000
192 7 071/59SSEBD Gothaer Weg, NW-Behandlung 2026 2037 0 0 0 0 0 0 0 3000 3000 5111000
193 7 091/42r SEBD Kölner Landstr., 2.BA  RRB   091/42 2026 2037 0 0 0 0 0 0 0 3800 3800 5111000
194 7 082/22SSEBD Ludwigstr. / Fuldaer Str., NW-Rückhaltung    082/22 2026 2037 0 0 0 0 0 0 0 300 300 5111000
195 2 055/57 SEBD Tilsiter Str. / Kalkweg 2026 2037ff 0 0 0 0 0 0 0 2300 2300 5111000
196 2 071/24 SEBD Morsbachweg 2026 2037ff 0 0 0 0 0 0 0 1300 1300 5111000
 02.12.2025 4 / 4 SEBD-67/200

Anlage 2 zum ABK 2026 Maßnahmenliste Block 1 bis 10 nach den Blöcken des W-Plans
Block 
(aus W-Plan)Proj.-Nr.
Träger der 
Maß-
nahme
Maßnahmenbezeichnung Baubeginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2026-2031 2032-2037 Gesamtkosten**
1 BL1/WVBSEBD Wertverbesserung an Gebäuden 2026 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 240.000 € 240.000 € 480.000 €
1 BL1/GraSEBD Grunderwerb 2026 125.000 € 100.000 € 50.000 € 0 € 20.000 € 20.000 € 315.000 € 50.000 € 365.000 €
2 055/08 SEBD Auf der Krone 2027 40.000 € 445.000 € 712.369 € 200.000 € 40.000 € 40.000 € 1.477.369 € 0 € 1.500.000 €
2 055/60 SEBD In den Blamüsen 2028 10.000 € 10.000 € 130.000 € 100.000 € 0 € 0 € 250.000 € 0 € 250.000 €
2 063/62 SEBD Rüdigerstr. 2029 0 € 0 € 0 € 40.000 € 360.000 € 0 € 400.000 € 0 € 400.000 €
2 055/57 SEBD Tilsiter Str. / Kalkweg 2037ff 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 2.300.000 € 2.300.000 €
2 071/24 SEBD Morsbachweg 2037ff 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.300.000 € 1.300.000 €
2 097/12 SEBD Pastor-Dörr-Ring (Mini-P) 2025 11.500 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 11.500 € 0 € 83.139 €
2 063/84 SEBD Mühlenbroich 40ff DB-Schalthaus 2025 34.100 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 34.100 € 0 € 34.100 €
02.12.2025  *nur nachrichtlich, nicht im ABK enthalten **inkl. Kosten vor 01.01.2026 1 / 6 SEBD

Anlage 2 zum ABK 2026 Maßnahmenliste Block 1 bis 10 nach den Blöcken des W-Plans
Block 
(aus W-Plan)Proj.-Nr.
Träger der 
Maß-
nahme
Maßnahmenbezeichnung Baubeginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2026-2031 2032-2037 Gesamtkosten**
3 000/01ASEBD Kanalerneuerung, Sammelposition 2028 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
3 000/01BSEBD Kanalsanierung, Großprofile, Sammelposition 2030 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
3 000/01CSEBD Kanalrenovierung, Sammelposition 2028 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
3 000/01DSEBD Sonderbauwerke Kanalnetz, Sammelposition 2030 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
3 012/19 SEBD Carlstor (KR) 2027 0 € 70.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 70.000 € 0 € 70.000 €
3 012/20 SEBD Berger Allee (KR) 2026 40.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 40.000 € 0 € 40.000 €
3 013/49 SEBD Bismarckstr. 2026 250.018 € 1.327.717 € 925.000 € 0 € 0 € 0 € 2.502.735 € 0 € 2.615.600 €
3 013/62 SEBD Goltsteinstr., 2. BA 2026 112.210 € 277.857 € 22.575 € 0 € 0 € 0 € 412.642 € 0 € 415.319 €
3 014/60 SEBD Mozartstr. (KR) 2027 0 € 51.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 51.000 € 0 € 51.000 €
3 015/31 SEBD Gerhardstr. 2024 170.302 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 170.302 € 0 € 1.146.661 €
3 016/28 SEBD Erwin-von-Witzleben-Str., HW-PW, Sanierung 2026 400.000 € 180.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 580.000 € 0 € 630.000 €
3 016/31 SEBD Cecilienallee (KE) 2028 60.000 € 70.000 € 400.000 € 130.000 € 0 € 0 € 660.000 € 0 € 660.000 €
3 016/32 SEBD Cecilienallee (KR) 2026 130.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 130.000 € 0 € 130.000 €
3 021/21 SEBD Mettmanner Str. (KR) 2025 734.234 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 734.234 € 0 € 1.084.234 €
3 022/40 SEBD Edisonplatz, MW-PW, Sanierung 2027 127.308 € 1.004.408 € 1.570.000 € 871.393 € 854.861 € 0 € 4.427.970 € 0 € 4.600.000 €
3 023/40 SEBD Grafenberger Allee 340 -Lindenstr.-Cranachplatz (KR) 2030 0 € 0 € 10.000 € 20.000 € 580.000 € 590.000 € 1.200.000 € 0 € 1.200.000 €
3 023/41 SEBD Herderstr. 73-79 und 94 2027 20.000 € 300.000 € 180.000 € 0 € 0 € 0 € 500.000 € 0 € 500.000 €
3 023/42 SEBD Schumannstr. 69-85 2031 0 € 0 € 0 € 20.000 € 50.000 € 500.000 € 570.000 € 980.000 € 1.550.000 €
3 031/13 SEBD Graf-Adolf-Str. (KR) 2025 900.000 € 298.445 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.198.445 € 0 € 1.500.645 €
3 031/14 SEBD Friedrichstr./Kirchfeldstr. (KR) 2029 0 € 0 € 10.000 € 290.000 € 300.000 € 0 € 600.000 € 0 € 600.000 €
3 031/15 SEBD Corneliusstr. (KR) 2026 350.000 € 360.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 710.000 € 0 € 730.000 €
3 031/16 SEBD Herzogstr. (KR) 2027 0 € 1.000.000 € 256.128 € 0 € 0 € 0 € 1.256.128 € 0 € 1.257.378 €
3 032/42 SEBD Neusser Str. (KR) 2028 0 € 0 € 150.000 € 0 € 0 € 0 € 150.000 € 0 € 150.000 €
3 034/58 SEBD HSM, Sanierung, Auf dem Draap bis Südring (KR) 2030 42.834 € 30.000 € 450.000 € 3.385.000 € 5.000.000 € 5.000.000 € 13.907.834 € 2.880.929 € 18.970.000 €
3 034/58ASEBD HSM, Sanierung, Auf dem Draap bis Südring (KR) 2. BA2034 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 84.200.000 € 84.200.000 €
3 037/44 SEBD Gerberstraße 2026 556.000 € 487.192 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.043.192 € 0 € 1.146.661 €
3 041/60 SEBD Luegplatz (KR) 2025 196.845 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 196.845 € 0 € 1.069.949 €
3 042/43 SEBD Kevelaerer Str. 13-31 (KR) 2026 40.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 40.000 € 0 € 40.000 €
3 042/44 SEBD Krefelder Str.22-70a (KR) 2026 140.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 140.000 € 0 € 140.000 €
3 043/33 SEBD Niederdonker Str. 2a (KR) 2026 35.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 35.000 € 0 € 35.000 €
3 044/21 SEBD Niederkasseler Str. 2026 400.000 € 1.560.000 € 197.175 € 150.000 € 0 € 0 € 2.307.175 € 0 € 2.400.000 €
3 051/43 SEBD Rotterdamer Str., MW-PW, Sanierung ET 2026 400.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 400.000 € 0 € 450.000 €
3 052/34 SEBD Lohausen, MW-PW, Sanierung ET 2026 700.000 € 180.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 880.000 € 0 € 900.000 €
3 053/45 SEBD Alte Landstr. (KR) 2026 801.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 801.000 € 0 € 870.709 €
3 053/47 SEBD Kaiserswerther Markt 2032 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 2.175.943 € 2.260.000 €
3 053/49 SEBD Alte Landstr., MW-PW, Sanierung 2033 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 710.000 € 750.000 €
3 053/54 SEBD Alte Landstr. 151-159 (KR) 2028 20.000 € 20.000 € 200.000 € 0 € 0 € 0 € 240.000 € 0 € 250.000 €
3 054/54 SEBD Talweg, SW-PW, Sanierung BT 2032 0 € 0 € 0 € 0 € 10.000 € 50.000 € 60.000 € 840.000 € 900.000 €
3 054/55 SEBD Max-Clarenbach-Weg 2030 0 € 0 € 50.000 € 150.000 € 400.000 € 0 € 600.000 € 0 € 600.000 €
3 054/56 SEBD Heinrich-Holtschneider-Weg, SW-PW, Sanierung 2025 652.963 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 652.963 € 0 € 1.150.462 €
3 055/35 SEBD Am Litzgraben / Zur Lindung 2029 20.000 € 20.000 € 50.000 € 500.000 € 1.500.000 € 310.000 € 2.400.000 € 0 € 2.400.000 €
3 055/55 SEBD Arthur-Kampf-Str. 2030 0 € 0 € 25.000 € 25.000 € 100.000 € 550.000 € 700.000 € 0 € 700.000 €
3 056/22 SEBD Unterdorfstr., SW-PW, Sanierung 2029 0 € 20.000 € 20.000 € 220.000 € 540.000 € 0 € 800.000 € 0 € 800.000 €
3 062/72 SEBD Kalkumer Str., MW-PW, Sanierung ET 2027 2.000 € 506.970 € 100.000 € 0 € 0 € 0 € 608.970 € 0 € 618.127 €
3 063/58 SEBD Liliencronstr. 2027 120.000 € 1.455.221 € 1.695.000 € 1.515.000 € 420.171 € 0 € 5.205.392 € 0 € 5.797.827 €
3 063/77 SEBD Wittener Str. 2027 28.000 € 0 € 554.303 € 0 € 0 € 0 € 582.303 € 0 € 601.133 €
3 063/81 SEBD Reichswaldallee 1-27 (KR) 2026 370.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 370.000 € 0 € 370.000 €
3 064/25 SEBD Otto-Petersen-Str./ Heinrichstr.; HS (KR) 2024 2.592.327 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 2.592.327 € 0 € 7.715.982 €
3 064/28 SEBD Grashofstr. bis Uerdinger Str., HS (KR) 2028 50.000 € 50.000 € 50.000 € 880.000 € 3.000.000 € 3.500.000 € 7.530.000 € 12.450.000 € 20.000.000 €
02.12.2025  *nur nachrichtlich, nicht im ABK enthalten **inkl. Kosten vor 01.01.2026 2 / 6 SEBD

Anlage 2 zum ABK 2026 Maßnahmenliste Block 1 bis 10 nach den Blöcken des W-Plans
Block 
(aus W-Plan)Proj.-Nr.
Träger der 
Maß-
nahme
Maßnahmenbezeichnung Baubeginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2026-2031 2032-2037 Gesamtkosten**
3 064/30 SEBD Stieglitzstr./Habichtstr. (KR) 2026 25.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 25.000 € 0 € 25.000 €
3 071/104SEBD Auf der Gemarke (KR) 2026 300.000 € 557.150 € 0 € 0 € 0 € 0 € 857.150 € 0 € 881.202 €
3 071/105SEBD Wiebachweg (KR) 2027 0 € 200.000 € 727.454 € 0 € 0 € 0 € 927.454 € 0 € 927.454 €
3 071/117SEBD Hasselbeckstr. 2032 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 300.000 € 300.000 €
3 071/120SEBD Unter den Eichen (KR) 2026 130.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 130.000 € 0 € 130.000 €
3 071/121SEBD Kamper Weg 266-276 (KR) 2026 25.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 25.000 € 0 € 25.000 €
3 071/123SEBD Märkische Str. 32-48a (KR) 2026 50.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 50.000 € 0 € 50.000 €
3 072/23 SEBD Staufenplatz 2024 358.137 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 358.137 € 0 € 1.240.989 €
3 073/36 SEBD Bergische Landstr., Doppelstockkanäle 2026 1.089.000 € 2.243.000 € 4.541.000 € 4.726.000 € 1.724.461 € 0 € 14.323.461 € 0 € 15.700.000 €
3 073/43 SEBD Blanckertzstr., SW-PW, Sanierung 2028 62.500 € 40.000 € 562.500 € 300.000 € 0 € 0 € 965.000 € 0 € 1.020.000 €
3 073/48 SEBD Aprather Str. 2032 0 € 0 € 0 € 0 € 20.000 € 900.000 € 920.000 € 0 € 920.000 €
3 074/44 SEBD In der Flieth, SW-PW, Sanierung DRL 2026 109.000 € 2.076.760 € 30.000 € 0 € 0 € 0 € 2.215.760 € 0 € 2.466.769 €
3 082/54 SEBD Jägerstr. 2025 836.361 € 159.524 € 0 € 0 € 0 € 0 € 995.885 € 0 € 1.412.851 €
3 082/65 SEBD Ludwigshafener Str. 2026 350.545 € 1.597.276 € 487.226 € 0 € 0 € 0 € 2.435.047 € 0 € 2.497.444 €
3 083/54 SEBD Sandträgerweg / In den Kötten (KR) 2027 0 € 100.000 € 160.000 € 0 € 0 € 0 € 260.000 € 0 € 260.000 €
3 084/49 SEBD Im Broich, MW-PW, Sanierung 2027 230.050 € 442.740 € 678.598 € 0 € 0 € 0 € 1.351.388 € 0 € 1.398.471 €
3 093/49 SEBD Walther-Rathenau-Straße 2027 100.000 € 150.000 € 1.000.000 € 770.000 € 0 € 0 € 2.020.000 € 0 € 2.090.000 €
3 093/53 SEBD Reisholzer Werftstr. 7-76 (KR) 2026 260.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 260.000 € 0 € 260.000 €
3 093/54 SEBD Karweg, HW-PW, Sanierung ET 2026 500.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 500.000 € 0 € 500.000 €
3 095/68 SEBD Brockenstr., SW-PW, Sanierung 2027 104.798 € 755.000 € 812.569 € 0 € 0 € 0 € 1.672.367 € 0 € 1.796.799 €
3 095/81 SEBD Regerstraße (KR) 2027 0 € 140.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 140.000 € 0 € 140.000 €
3 095/83 SEBD Benrodestr. (KR) 2028 0 € 10.000 € 890.000 € 600.000 € 0 € 0 € 1.500.000 € 0 € 1.500.000 €
3 095/86 SEBD Benrather Schloßallee 47-93 2028 50.000 € 150.000 € 720.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 0 € 2.920.000 € 0 € 2.920.000 €
3 096/53DSEBD Haus-Endt-Str., Sanierung MW-PW 2027 60.000 € 600.000 € 510.000 € 0 € 0 € 0 € 1.170.000 € 0 € 1.200.000 €
3 098/27 SEBD Zoppoter Str. 2026 1.217.500 € 1.839.982 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3.057.482 € 0 € 3.137.039 €
3 101/10 SEBD Heinrich-Lersch-Str., MW-PW, Sanierung BT+MT 2032 0 € 0 € 0 € 10.000 € 20.000 € 20.000 € 50.000 € 250.000 € 300.000 €
3 BLH/Ab3SEBD Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung 2024 400.000 € 400.000 € 400.000 € 400.000 € 400.000 € 400.000 € 2.400.000 € 0 € 2.400.000 €
02.12.2025  *nur nachrichtlich, nicht im ABK enthalten **inkl. Kosten vor 01.01.2026 3 / 6 SEBD

Anlage 2 zum ABK 2026 Maßnahmenliste Block 1 bis 10 nach den Blöcken des W-Plans
Block 
(aus W-Plan)Proj.-Nr.
Träger der 
Maß-
nahme
Maßnahmenbezeichnung Baubeginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2026-2031 2032-2037 Gesamtkosten**
4 000/01ESEBD Kanalerneuerung hydraulisch begründet, Sammelposition2032 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
4 000/02BSEBD Messtechnik 2023 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 240.000 € 0 € 240.000 €
4 013/66 SEBD Stephanienstr. 28-42 2027 30.000 € 320.000 € 650.000 € 150.000 € 0 € 0 € 1.150.000 € 0 € 1.150.000 €
4 015/30 SEBD Roßstr.    GEP Nord 2011 2036 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 390.000 € 390.000 €
4 022/35 SEBD Rosmarinstr.   GEP Süd 2011 2032 0 € 0 € 0 € 0 € 100.000 € 300.000 € 400.000 € 1.700.000 € 2.100.000 €
4 037/41 SEBD Seeheimer Weg 2025 420.624 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 420.624 € 0 € 1.118.879 €
4 041/46 SEBD Gemünder Str.    GEP Nord 2011 2030 0 € 20.000 € 50.000 € 30.000 € 100.000 € 720.000 € 920.000 € 0 € 920.000 €
4 041/62 SEBD Nibelungenstr. 2027 15.000 € 508.000 € 807.000 € 50.000 € 0 € 0 € 1.380.000 € 0 € 1.400.000 €
4 042/09 SEBD Wiesenstr. 2027 85.873 € 0 € 2.497.000 € 2.731.000 € 634.875 € 500.000 € 6.448.748 € 0 € 6.690.150 €
4 043/26 SEBD Oberlöricker Str. / Büdericher Str.    GEP Nord 2011 2031 0 € 200.000 € 200.000 € 150.000 € 2.500.000 € 2.500.000 € 5.550.000 € 2.374.176 € 8.000.000 €
4 043/27 SEBD RÜB Lörick, Sanierung HW-PW 2029 400.000 € 250.000 € 500.000 € 2.250.000 € 5.000.000 € 5.700.000 € 14.100.000 € 16.520.000 € 31.765.279 €
4 044/18 SEBD Askanierstr. / Mönchenwerther Str. 2028 60.000 € 20.000 € 600.000 € 2.540.000 € 1.000.000 € 236.993 € 4.456.993 € 0 € 4.600.000 €
4 051/09 SEBD Danziger Str., Netztrennung und PW    2031 0 € 0 € 0 € 0 € 100.000 € 100.000 € 200.000 € 700.000 € 900.000 €
4 051/28 SEBD Mörikestr., Drossel   2034 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 2.365.190 € 2.395.988 €
4 052/32 SEBD Nagelsweg  2033 0 € 0 € 0 € 0 € 50.000 € 100.000 € 150.000 € 4.450.000 € 4.600.000 €
4 055/10 SEBD Heiderweg 2030 0 € 0 € 0 € 0 € 200.000 € 1.600.000 € 1.800.000 € 1.200.000 € 3.000.000 €
4 062/51 SEBD Höxterweg    2032 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 50.000 € 50.000 € 200.000 € 250.000 €
4 063/80 SEBD Hörder Str. 2026 524.000 € 608.637 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.132.637 € 0 € 1.200.000 €
4 064/29 SEBD Heideweg 2029 20.000 € 50.000 € 350.000 € 350.000 € 2.000.000 € 1.030.000 € 3.800.000 € 0 € 3.800.000 €
4 081/16 SEBD Wilhelm-Heinrich-Weg  2025 1.033.584 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.033.584 € 0 € 1.560.654 €
4 081/18 SEBD An der Schützenwiese   2029 20.000 € 150.000 € 200.000 € 500.000 € 1.954.000 € 3.000.000 € 5.824.000 € 0 € 5.824.000 €
4 082/51 SEBD Krippstr./Festenbergstr. 2031 0 € 0 € 10.000 € 50.000 € 710.000 € 2.000.000 € 2.770.000 € 1.000.000 € 3.770.000 €
4 082/53 SEBD Mühlenkamp / Am Krahnap 2026 845.000 € 1.761.788 € 500.000 € 600.000 € 0 € 0 € 3.706.788 € 0 € 3.801.000 €
4 082/62 SEBD Marburger Str. 2032 0 € 0 € 0 € 10.000 € 20.000 € 20.000 € 50.000 € 2.950.000 € 3.000.000 €
4 083/60 SEBD Vennhauser Allee Hürthstr. 2031 0 € 0 € 0 € 10.000 € 50.000 € 340.000 € 400.000 € 1.400.000 € 1.800.000 €
4 084/31 SEBD Akazienstr. / Ahornstr. 2027 2.500 € 598.506 € 1.021.186 € 0 € 0 € 0 € 1.622.192 € 0 € 1.669.532 €
4 084/31aSEBD Akazienstraße/ AmStrasserfeld 2025 1.333.020 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.333.020 € 0 € 2.699.343 €
4 091/101SEBD Bahlenstr. 96/ Elbruchstr. 2026 86.224 € 39.500 € 0 € 0 € 0 € 0 € 125.724 € 0 € 148.100 €
4 091/103SEBD Werstener Dorfstr.92-110 2031 0 € 0 € 10.000 € 40.000 € 50.000 € 400.000 € 500.000 € 200.000 € 700.000 €
4 094/19 SEBD Kappeler Str. 2026 207.500 € 2.676.000 € 924.325 € 360.788 € 0 € 0 € 4.168.613 € 0 € 4.214.413 €
4 095/62 SEBD Telleringstr./ Jagenbergstr. 2033 0 € 0 € 0 € 0 € 50.000 € 50.000 € 100.000 € 1.700.000 € 1.800.000 €
4 095/62ASEBD Paulsmühlenstr. 2032 0 € 0 € 0 € 0 € 50.000 € 150.000 € 200.000 € 2.300.000 € 2.500.000 €
4 095/84 SEBD Humperdinckstr. 2026 1.031.800 € 435.443 € 130.084 € 0 € 0 € 0 € 1.597.327 € 0 € 1.666.500 €
4 095/87 SEBD Calvinstr-Melanchthonstr. 2031 0 € 0 € 20.000 € 130.000 € 830.000 € 1.220.000 € 2.200.000 € 0 € 2.200.000 €
5 023/43 SEBD Eduard-Schloemann-Str. (Planstr.) 2028 100.000 € 100.000 € 500.000 € 1.500.000 € 1.290.000 € 0 € 3.490.000 € 0 € 3.500.000 €
5 034/61 SEBD Hinter der Böck, Planstraßen westl. 2028 100.000 € 100.000 € 500.000 € 1.500.000 € 2.390.000 € 0 € 4.590.000 € 0 € 4.600.000 €
5 037/39BSEBD Moskauer Straße (MK 12 DB) 2030 0 € 0 € 0 € 0 € 262.558 € 0 € 262.558 € 0 € 277.361 €
5 041/41 SEBD Simon-Gatzweiler-Platz, NW-Behandlung 2020 45.591 € 100.000 € 10.000 € 0 € 0 € 0 € 155.591 € 0 € 13.328.439 €
5 055/20 SEBD Am Platten Stein 2025 132.928 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 132.928 € 0 € 450.000 €
5 064/27 SEBD Vogelsanger Weg / Münsterstr. 2029 0 € 0 € 50.000 € 500.000 € 3.000.000 € 3.000.000 € 6.550.000 € 3.450.000 € 10.000.000 €
5 073/51 SEBD Östlich Blanckertzstr.  (Planstr.) 2028 200.000 € 200.000 € 2.000.000 € 2.500.000 € 2.460.000 € 320.000 € 7.680.000 € 0 € 7.690.000 €
02.12.2025  *nur nachrichtlich, nicht im ABK enthalten **inkl. Kosten vor 01.01.2026 4 / 6 SEBD

Anlage 2 zum ABK 2026 Maßnahmenliste Block 1 bis 10 nach den Blöcken des W-Plans
Block 
(aus W-Plan)Proj.-Nr.
Träger der 
Maß-
nahme
Maßnahmenbezeichnung Baubeginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2026-2031 2032-2037 Gesamtkosten**
6 000/01FSEBD Klärwerke Substanzerhaltung Sammelposition 2032 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
6 KWN/07SEBD KW-Nord, Zuleitung alte Eindicker 2022 2.679.340 € 2.268.204 € 1.496.495 € 81.999 € 0 € 0 € 6.526.038 € 0 € 15.008.334 €
6 KWN/11SEBD KW-Nord, Automatisierung Schlammbehandlung 2027 500.000 € 2.000.000 € 4.000.000 € 400.000 € 5.000.000 € 6.000.000 € 17.900.000 € 15.300.916 € 36.223.917 €
6 KWN/25SEBD KW-Nord, Ausbau auf 13 mg 2019 15.000.000 € 18.000.000 € 10.000.000 € 15.000.000 € 18.000.000 € 15.000.000 € 91.000.000 € 1.202.004 € 144.191.077 €
6 KWN/28SEBD KW-Nord, Sanierung Schlammräumung MA1/ NK1+2/ VK2030 0 € 0 € 500.000 € 500.000 € 800.000 € 5.448.300 € 7.248.300 € 3.751.700 € 11.000.000 €
6 KWN/36SEBD KW-Nord, Erneuerung Wasserversorgung 2025 1.458.000 € 3.020.000 € 1.460.000 € 60.000 € 0 € 0 € 5.998.000 € 0 € 6.783.467 €
6 KWN/44SEBD KW-Nord, Optimierung Energieerzeugung und Energieverteilung2028 450.000 € 1.500.000 € 4.000.000 € 4.000.000 € 2.013.225 € 1.000.000 € 12.963.225 € 0 € 14.154.170 €
6 KWN/45SEBD KW-Nord, Neubau Schlammentwässerungssanlage 2027 837.500 € 590.000 € 4.770.348 € 4.323.127 € 6.000.000 € 4.503.198 € 21.024.173 € 1.000.000 € 22.866.542 €
6 KWN/46SEBD KW-Nord, Erneuerung der Prozessleittechnik 2026 2.285.000 € 3.285.000 € 2.285.000 € 1.633.104 € 0 € 0 € 9.488.104 € 0 € 11.150.000 €
6 KWN/47ASEBD KW-Nord, Sanierung FD3 2025 983.001 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 983.001 € 0 € 1.144.785 €
6 KWN/47BSEBD KW-Nord, Sanierung FD4 2026 32.578 € 282.505 € 598.420 € 1.386 € 0 € 0 € 914.889 € 0 € 924.889 €
6 KWN/47CSEBD KW-Nord, Sanierung FD1 2028 22.610 € 12.175 € 236.538 € 500.518 € 1.160 € 0 € 773.001 € 0 € 773.001 €
6 KWN/47DSEBD KW-Nord, Sanierung FD2 2030 0 € 24.510 € 13.198 € 256.416 € 541.000 € 2.836 € 837.960 € 0 € 837.960 €
6 KWN/48SEBD KW-Nord, Erneuerung der Mittelspannungsanlage 2028 200.000 € 400.000 € 250.000 € 1.500.000 € 1.550.000 € 1.500.000 € 5.400.000 € 0 € 5.400.000 €
6 KWN/54SEBD KW-Nord, Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien2030 0 € 0 € 0 € 0 € 178.000 € 0 € 178.000 € 0 € 216.946 €
6 KWN/55SEBD KW-Nord, Dachsanierung Maschinenhaus 2023 1.819.152 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.819.152 € 0 € 9.482.962 €
6 KWN/60SEBD KW-Nord, Umrüstung 4-polige auf 5-polige Verkabelung2027 167.000 € 777.000 € 725.000 € 1.110.000 € 0 € 0 € 2.779.000 € 0 € 2.897.231 €
6 KWN/66SEBD KW-Nord, 3. u. 4. Reinigungsstufe 2036 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 44.850.000 € 44.850.000 €
6 KWS/25 SEBD KW-Süd, Personenrufanlage 2025 588.339 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 588.339 € 0 € 1.635.690 €
6 KWS/38 SEBD KW-Süd, Belebung, Erneuerung Maschinentechnik 2025 2.119.309 € 3.459.489 € 1.934.557 € 1.872.776 € 2.019.443 € 1.000.000 € 12.405.575 € 0 € 14.085.035 €
6 KWS/39 SEBD KW-Süd, Prüfung und Erneuerung der BWA 2027 250.000 € 250.000 € 2.244.000 € 1.645.000 € 0 € 0 € 4.389.000 € 0 € 5.091.366 €
6 KWS/41 SEBD KW-Süd, Nachklärung Erneuerung MT+ET 2023 860.000 € 770.000 € 1.810.000 € 1.660.000 € 1.200.000 € 166.027 € 6.466.027 € 0 € 8.945.367 €
6 KWS/52 SEBD KW-Süd, Sanierung und Optimierung Schlammbehandlung2026 340.000 € 410.000 € 1.645.000 € 3.975.000 € 1.500.000 € 655.115 € 8.525.115 € 0 € 8.701.659 €
6 KWS/58 SEBD KW-Süd, Kohlenstoffdosierstationen 2025 739.134 € 1.708 € 1.708 € 0 € 0 € 0 € 742.550 € 0 € 1.079.805 €
6 KWS/60 SEBD KW-Süd, Neubau Sozialgebäude 2025 3.025.000 € 747.800 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3.772.800 € 0 € 5.297.259 €
6 KWS/63 SEBD KW-Süd, Aufstockung Betriebsgebäude BA2 2025 1.592.772 € 1.669.484 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3.262.256 € 0 € 3.775.381 €
6 KWS/66 SEBD KW-Süd, Optimierung der Energieerzeugung und -verteilung (OEV)2026 360.000 € 720.000 € 2.625.000 € 4.820.833 € 1.000.000 € 0 € 9.525.833 € 0 € 9.800.000 €
6 KWS/67 SEBD KW-Süd, Neubau Schlammentwässerung 2027 285.000 € 354.000 € 2.500.000 € 3.890.000 € 1.386.000 € 0 € 8.415.000 € 0 € 8.615.000 €
6 KWS/72ASEBD KW-Süd, Hochwasser-PW-1, Sanierung 2027 376.000 € 705.000 € 3.705.000 € 3.359.800 € 1.500.000 € 1.231.451 € 10.877.251 € 0 € 11.262.323 €
6 KWS/75 SEBD KW-Süd, Solarfaltdach RÜB 2023 435.303 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 435.303 € 0 € 5.255.260 €
6 KWS/82 SEBD KW-Süd, Optimierung Sandfang 2025 100.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 100.000 € 0 € 200.000 €
6 KWS/83 SEBD KW-Süd, Erneuerung Kammerfilterpressen 2025 35.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 35.000 € 0 € 435.000 €
6 KWS/85 SEBD KW-Süd, Neues Prozessleitsystem 2026 616.622 € 417.659 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.034.281 € 0 € 1.099.731 €
6 KWS/86 SEBD KW-Süd, Errichtung einer Windenergieanlage WEA 2029 350.000 € 450.000 € 200.000 € 1.000.000 € 3.500.000 € 500.000 € 6.000.000 € 0 € 6.000.000 €
6 KWS/87 SEBD KW-Süd, Redundantes PLS-Serversystem 2026 170.000 € 70.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 240.000 € 0 € 240.000 €
6 KWS/88 SEBD KW-Süd, Fettannahmestation 2025 666.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 666.000 € 0 € 952.000 €
02.12.2025  *nur nachrichtlich, nicht im ABK enthalten **inkl. Kosten vor 01.01.2026 5 / 6 SEBD

Anlage 2 zum ABK 2026 Maßnahmenliste Block 1 bis 10 nach den Blöcken des W-Plans
Block 
(aus W-Plan)Proj.-Nr.
Träger der 
Maß-
nahme
Maßnahmenbezeichnung Baubeginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2026-2031 2032-2037 Gesamtkosten**
7 063/34kSEBD Am Bockskothen, NW-Behandlung    063/34 2031 0 € 0 € 0 € 10.000 € 30.000 € 110.000 € 150.000 € 0 € 150.000 €
7 073/30 SEBD Am Großen Dern, Ü-Sammler Dernbuschweg   073/172028 13.000 € 109.236 € 1.480.103 € 155.792 € 0 € 0 € 1.758.131 € 0 € 1.832.465 €
7 054/40 SEBD Am Kaldenberg, NW-Behandlung    054/15 2032 0 € 0 € 0 € 0 € 10.000 € 20.000 € 30.000 € 220.000 € 250.000 €
7 073/11kSEBD Blanckertzstr., RKB 2025 693.922 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 693.922 € 0 € 1.168.183 €
7 073/11r SEBD Blanckertzstr., RRB 2028 22.973 € 93.561 € 971.165 € 230.000 € 0 € 0 € 1.317.699 € 0 € 1.400.001 €
7 014/44 SEBD Cecilienallee, RÜB Rheinpark 2030 1.075.000 € 1.420.936 € 2.020.000 € 1.036.647 € 2.000.000 € 15.000.000 € 22.552.583 € 53.523.898 € 77.993.768 €
7 073/17SSEBD Dernbuschweg, Überleitungssammler    073/17 2028 7.000 € 83.107 € 393.104 € 38.964 € 0 € 0 € 522.175 € 0 € 555.518 €
7 071/86-6SEBD Diepenstr., Sammler 2026 1.167.150 € 1.738.786 € 1.430.942 € 0 € 0 € 0 € 4.336.878 € 0 € 4.659.999 €
7 071/101SEBD Dreherstr., Diepenstr. bis Düssel 2029 0 € 10.000 € 20.000 € 30.000 € 300.000 € 40.000 € 400.000 € 0 € 400.000 €
7 071/47SSEBD Friedrich-Wilhelm-Str., Überleitungssammler   071/472033 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 500.000 € 500.000 €
7 071/88SSEBD Gerricusstr., RRB + RKB     071/44 2032 12.000 € 148.000 € 440.000 € 456.819 € 500.000 € 500.000 € 2.056.819 € 5.880.400 € 8.000.000 €
7 071/44SSEBD Gerricusstr., Überleitung   r.U.     071/44 2032 7.255 € 12.747 € 25.000 € 29.000 € 20.000 € 19.882 € 113.884 € 580.000 € 750.000 €
7 071/59SSEBD Gothaer Weg, NW-Behandlung 2037 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3.000.000 € 3.000.000 €
7 074/22-2SEBD In der Flieth, RKB 2024 364.412 € 3.000 € 3.000 € 0 € 0 € 0 € 370.412 € 0 € 2.435.927 €
7 044/13SSEBD Kaiser-Friederich-Ring / Habsburgerstr.  Sanierung RÜ3    044/132027 451.000 € 2.692.887 € 1.309.000 € 0 € 0 € 0 € 4.452.887 € 0 € 4.550.000 €
7 055/50 SEBD Kalkweg, Sanierung RKB/RRB 2032 0 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 1.000.000 € 1.200.000 € 8.800.000 € 10.000.000 €
7 091/42r SEBD Kölner Landstr., 2.BA  RRB   091/42 2037 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3.800.000 € 3.800.000 €
7 082/26SSEBD Ludwigstr.  (093/17 -  Eselsbach), NW-Rückhaltung   082/262035 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 2.000.000 € 2.000.000 €
7 082/22SSEBD Ludwigstr. / Fuldaer Str., NW-Rückhaltung    082/22 2037 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 300.000 € 300.000 €
7 071/95BSEBD Nach den Mauresköthen (Glasmacherviertel) 2029 0 € 0 € 0 € 155.000 € 10.000.000 € 10.000.000 € 20.155.000 € 25.813.125 € 48.634.670 €
7 063/71 SEBD Offenlegung der alten Schwarzbachgrabenverrohrung2027 78.803 € 231.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 309.803 € 0 € 332.036 €
7 041/31SSEBD Pariser Str. / Drususstr., Sanierung RÜ14    041/31 2029 50.000 € 100.000 € 600.000 € 2.000.000 € 1.700.000 € 0 € 4.450.000 € 0 € 4.500.000 €
7 071/42sSEBD Peckhausweg, Sammler, NW-Behandlung    071/42 2032 7.459 € 15.043 € 35.000 € 30.000 € 200.000 € 200.000 € 487.502 € 983.647 € 1.500.000 €
7 073/46CSEBD Pillebach - Vorfl. 3. BA (Steinweg - Friedr.-Wilh.-Str.) 2027 0 € 50.000 € 592.857 € 0 € 0 € 0 € 642.857 € 0 € 738.689 €
7 073/46DSEBD Pillebach - Vorfl. 4. BA (Torfbruchstr.) 2028 0 € 0 € 169.355 € 546.180 € 0 € 0 € 715.535 € 0 € 780.000 €
7 073/46ESEBD Pillebach - Vorfl. 5. BA (oberh. Dernbuschweg) 2030 120.000 € 5.000 € 70.000 € 74.940 € 1.189.075 € 0 € 1.459.015 € 0 € 1.494.339 €
7 073/46FSEBD Pillebach - Vorfl. 6. BA (Taubenbergstr. - Pilgerweg) 2032 50.100 € 146.115 € 50.000 € 140.115 € 50.000 € 135.000 € 571.330 € 2.583.069 € 3.230.457 €
7 073/22kSEBD Ratinger Weg / An der Kaiserburg 2027 5.000 € 120.000 € 20.000 € 0 € 0 € 0 € 145.000 € 0 € 165.000 €
7 054/21SSEBD Rheinuferweg / Leinpfad, NW-Behandlung 2033 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3.000.000 € 3.000.000 €
7 074/41 SEBD Sauerweg, Sanierung der Einleitung 2027 124.599 € 515.173 € 836.884 € 0 € 0 € 0 € 1.476.656 € 0 € 1.811.604 €
7 071/91 SEBD Steinweg, Überleitungssammler 071/45 2028 70.000 € 30.000 € 330.000 € 1.630.000 € 846.968 € 0 € 2.906.968 € 0 € 3.000.001 €
7 074/27kSEBD Stratenweg, RKB (Kaserne Hubbelrath / Stratenhof) 2032 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 2.000.000 € 2.000.000 €
7 054/41 SEBD Talweg, NW-Behandlung    054/16 2025 730.316 € 511.115 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.241.431 € 0 € 2.084.204 €
7 096/55 SEBD Urdenbacher Acker, Sanierung 2027 55.000 € 2.596.000 € 1.253.432 € 4.500.000 € 0 € 0 € 8.404.432 € 0 € 9.602.812 €
8* Summe SEBD Maschinen und maschinelle Anlagen 3.214.658 € 2.012.270 € 1.575.705 € 1.020.000 € 1.020.000 € 1.020.000 € 9.862.633 € nur nachrichtlich, nicht im ABK enth.
9* Summe SEBD Betriebs- und Geschäftsausstattung, GWG, Fuhrpark und sonst. Fahrzeuge4.418.500 € 3.301.500 € 2.212.500 € 2.223.500 € 2.224.500 € 2.224.500 € 16.605.000 € nur nachrichtlich, nicht im ABK enth.
10* Summe SEBD AEL (Personalaufwendungen) 5.955.678 € 6.130.449 € 6.310.462 € 6.495.876 € 6.686.852 € 6.600.000 € 38.179.317 € nur nachrichtlich, nicht im ABK enth.
02.12.2025  *nur nachrichtlich, nicht im ABK enthalten **inkl. Kosten vor 01.01.2026 6 / 6 SEBD

Anlage 3 zum ABK 2026 Übersichtsdiagramm Investitionssummen Block 1 bis 7, bestimmter Zeitraum
08.08.2025
0 €
20.000 €
40.000 €
60.000 €
80.000 €
100.000 €
120.000 €
2026 2027 2028 2029 2030 2031
TAUSEND €
Jahresansätze ABK 2026       Zeitraum 2026-2031
Block 1+2 Block 3 Block 4 Block 5 Block 6 Block 7

Anlage 4 zum ABK 2026 Übersichtsdiagramm Investitionssummen Block 1 bis 10, bestimmter Zeitraum
08.08.2025
0 €
20.000 €
40.000 €
60.000 €
80.000 €
100.000 €
120.000 €
2026 2027 2028 2029 2030 2031
TAUSEND €
Jahresansätze ABK 2026       Zeitraum 2026-2031 mit Block 8-10
Block 1+2 Block 3 Block 4 Block 5 Block 6 Block 7 Block 8+9 * Block 10 (AEL)*

Anlage 5 zum ABK 2026 Übersicht der Investitionssummen  nach Blöcken 1-10
ABK 2026 
des SEBD 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2026-2031 2032-2037 Gesamtkosten der 
Projekte **
Block 1+2 261 € 595 € 932 € 380 € 460 € 100 € 2.728 € 3.890 € 6.712 €
Block 3 16.719 € 20.730 € 18.435 € 15.962 € 15.919 € 11.820 € 99.586 € 104.787 € 219.566 €
Block 4 6.155 € 7.678 € 8.510 € 9.992 € 15.439 € 20.057 € 67.830 € 39.449 € 111.874 €
Block 5 579 € 500 € 3.060 € 6.000 € 9.403 € 3.320 € 22.861 € 3.450 € 32.156 €
Block 6 39.343 € 42.185 € 47.000 € 51.590 € 46.189 € 37.007 € 263.313 € 66.105 € 420.376 €
Block 7 5.105 € 10.682 € 12.100 € 11.113 € 16.896 € 27.025 € 82.921 € 112.984 € 206.620 €
Block 8+9 * 7.633 € 5.314 € 3.788 € 3.244 € 3.245 € 3.245 € 26.468 € nur nachrichtlich, nicht Bestandteil d. ABK
Block 10 (AEL)* 6.130 € 6.310 € 6.496 € 6.687 € 6.687 € 6.600 € 38.910 € nur nachrichtlich, nicht Bestandteil d. ABK
*nicht im ABK enthalten ** inkl. Kosten vor 01.01.2026 Angaben in Tausend € 
28.11.2025 SEBD

Beratungsverlauf (1)

11.12.2025 Rat
TOP 41 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
SEBD/037/2025/1
Typ
Beschlussvorlage
Datum
27.11.2025
Erstellt
27.11.2025 14:32