2015/0240
Baumfällung im Zuge der grundhaften Erneuerung Haardtring zwischen Escholl- brücker Straße und Moltkestraße
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2015/0240
6902 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
24.06.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0240
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6999
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010
Betreff: Baumfällung im Zuge der grundhaften Erneuerung Haardtring zwischen Escholl -
brücker Straße und Moltkestraße
Vorlage vom: 18. 06.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Fällung von 4 Linden und 3 Robinien, sowie die ökologische Baubegleitung mit einem
Kostenaufwand von 10.000, - Euro wird zugestimmt.
2. Sollte die Standsicherheit von 19 Linden und 9 Robinien in Folge der Baumaßnahme nicht
mehr gegeben sein, wird eine r optionalen Fällung der Bäume mit einem maximalen Ko s-
tenaufwand von 31.000, - Euro zugestimmt.
3. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus Haushaltsausgaberesten der Kostenstelle
066-100-1000, Investitionsnummer 08066 -6999 „Straßenbausanierungsprogramm“.
4. Nach Magistratsbeschluss können die Fällungsarbeiten beauftragt werden.
- 2 -
Anlagen: Lageplan Baumnummern
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18. Juni 2015
Die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn des Haardtrings zwischen Eschollbrücker Straße
und Moltkestraße erfolgt in den Sommerferien 2015. Hierbei wird der Verkehrsraum in se i-
nen heutigen Grenzen beibehalten; lediglich der Gehweg auf der Ostseite wird zugunsten
einer regelgerechten Nutzungsmöglichkeit auch für Radfa hrer geringfügig verbreitert (diese
Bauarbeiten haben Mitte Mai 2015 begonnen). Die westliche Fahrbahnbegrenzung wird ei n-
gehalten. Dort folgen nach dem Bordstein ein schmaler Grünstreifen mit Baumbesatz, ein
Radweg, ein Gehweg und eine weitere Baumreihe. Im Anschluss fällt die Böschung zur E i-
senbahnlinie Fran kfurt-Heidelberg ab.
Die straßennahe östliche Baumreihe befindet sich (m it Ausnahme der letzten drei Bäume)
innerhalb eines rd. 1,2 m schmalen Grünstreifens zwischen Ra dweg und Straße. Sie setzt
sich aus insgesamt 35 Bäumen, 23 Winter -Linden und 12 Robinien, zusammen. Die westl i-
che Baumreihe entlang des Bahndamms ist von der B aumaßnahme nicht betro ffen.
In Folge des Baumsturzes in der Heinrichstraße nach einer vergleichbaren Bauma ßnahme
2011 und 2013 und der daraufhin aktuell eingereichten Klage auf Schaden sersatz gegenüber
der Stadt Darmstadt wurde von dort in Amtshilfe für d as Straßenverkehrs- und Tiefbauamt
die Einholung eines Baumgutachtens vor Beginn der Baumaßnahme beauftragt, dessen E r-
gebnisse nunmehr vorli egen:
Aufgrund des schwierigen Standorts zeigen viele der straßennahen Bäume trotz ihres geri n-
gen bis mittleren Alt ers Vergreisungserscheinungen und stagnieren in ihrer Vitalität. Die
Bäume dieser östlichen Baumreihe leiden unter dem Konkurrenzdruck der westlichen Bau m-
reihe. Durch die besseren Standortverhältnisse an der B öschung haben sich die Linden im
Westen besser entwickelt als die an der Straße, sind vitaler und unterdrücken teilweise ihre
östlichen Nachbarn. Diese besitzen hierdurch teilweise einseitig geformte Kronen oder
Stammneigungen zur Straße.
Im Zuge der Baumaßnahme muss der Bordstein nebst dortigem Straß enunterbau (bis ca.
0,65 m Tiefe) erneuert werden. Spätestens beim Aushub für die Fah rbahn würden die alten
Bordsteine umfallen.
Es können aufgrund ggf. aus dem Straßenaufbau zu entfernende Haltewurzeln negative Au s-
wirkungen auf die Standsicherheit der ös tlichen Baumreihe nicht ausg eschlossen werden. Für
die Beurteilung der Standsicherheit ist daher eine ökologische Baubegleitung der Bauma ß-
nahme durch einen Sachverständigen im Fall notwendiger Wurzelkappungen unerläs slich.
Sollte bei der ökologischen Baub egleitung vom Baumsachverständigen festgestellt werden,
dass nach dem Entfernen der Bordsteine und Auskofferung der alten Str aßentragschichten
keine ausreichende Standsicherheit einzelner Bäume mehr geg eben ist, sind die betroffenen
Bäume sofort zu fällen. Bestehen Zweifel an der Stan dsicherheit einzelner Bäume erfolgt
durch den Baumsachverständigen unmittelbar eine Überprüfung der Standsicherheit mittels
Zugversuch. Sollten Fällungen erforderlich werden, sind diese in Abstimmung mit dem Grü n-
flächenamt unve rzüglich durchzuführen.
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An sechs Bäumen muss Totholz in den Kronen zur Herstellung der Verkehrssicherheit en t-
fernt werden. Baum -Nr. 161 ist abgängig und sollte zeitnah gefällt werden. Weitere sechs
Bäume (Baum-Nummern 100, 127, 131, 135, 145 und 157) sin d nur noch kurzfristig erha l-
tungsfähig, d . h. auch nicht mehr erhaltungswürdig.
Das Grünflächenamt und das Sachverständigengutachten empfiehlt deren Fällung im Vorfeld
der Baumaßnahme.
Nach Ende der Baumaßnahme sollten Neupflanzungen erfolgen. Je nach Um fang der Ro-
dungsarbeiten gilt es , die gesamte Baumreihe bzw. einzelne Lücken optimal zu schließen.
Hierfür sollten die Standorte der Jungbäume jedoch ausreichend vorbereitet werden, um e i-
nen langfristigen Baumerhalt zu garantieren.
Sollten nur wenige der straßennahen Bäume erhalten werden können, ist vor dortigen Ne u-
anpflanzungen darüber zu entscheiden, ob nicht in einem späteren Baua bschnitt die beiden
heutigen, getrennten Rad - und Gehwege auf der Westseite zu e inem kombinierten Rad - und
Gehweg zusammenge legt werden und die dadurch zu gewinne nde Fläche dem straßennahen
Pflanzstreifen zwecks Aufbau einer neuen, von der Straße weiter abgerückten Baumallee z u-
geschlagen we rden soll.
Gemäß § 30 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes kann eine Ausnahmegene hmigung
erteilt werden, entgegen den Verboten des § 30 Abs. 2 BNatSchG die vorhandene Allee tei l-
weise zu beseitigen.
Die Finanzierung der Maßnahme (ökologische Baubegleitung durch den Baumsachverständ i-
gen, notwendige Baumfällungen, sonstige Baumarbeiten im Zus ammenhang mit der Ba u-
maßnahme) mit einem maximalen Kostenaufwand von 41.000, - Euro, erfolgt aus Haushalt s-
ausgaberesten der Kostenstelle 066 -100-1000, Investitionsnummer 08066 -6999 „Straßen-
bausanierungsprogramm“.
Die Maßnahmen unterliegen keiner Beitragspflicht.
Darmstadt, 18.06.2015
III-66/2 S Tb 1181 -Stu-Wg
Nst. 2703
Die Dezernentin III Der Dezernent IV
Cornelia Zuschke André Schellenberg
Stadträtin Stadtkämmerer
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505 Zeichen
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Beratungsverlauf (4)
Orte (4)
- Eschollbrücker Straße
- Moltkestraße
- Heinrichstraße
- Haardtring
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0240
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.06.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00