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2015/0240

Baumfällung im Zuge der grundhaften Erneuerung Haardtring zwischen Escholl- brücker Straße und Moltkestraße

Magistratsvorlage 18.06.2015

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2015/0240

6902 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
24.06.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0240 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  08066-6999 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Baumfällung im Zuge der grundhaften Erneuerung Haardtring zwischen Escholl - 
brücker Straße und Moltkestraße  
 
Vorlage vom: 18. 06.2015 
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Fällung von 4 Linden und 3 Robinien, sowie die ökologische Baubegleitung mit einem 
Kostenaufwand von 10.000, - Euro wird zugestimmt.  
 
2. Sollte die Standsicherheit von 19 Linden und 9 Robinien in Folge der Baumaßnahme nicht 
mehr gegeben sein, wird eine r optionalen Fällung der Bäume mit einem maximalen Ko s-
tenaufwand von 31.000, - Euro  zugestimmt.  
 
3. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus Haushaltsausgaberesten der Kostenstelle 
066-100-1000, Investitionsnummer 08066 -6999 „Straßenbausanierungsprogramm“.  
 
4. Nach Magistratsbeschluss können die Fällungsarbeiten beauftragt werden.

- 2 - 
Anlagen: Lageplan Baumnummern  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  18. Juni 2015  
 
 
Die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn des Haardtrings zwischen Eschollbrücker Straße 
und Moltkestraße erfolgt in den Sommerferien 2015. Hierbei wird der Verkehrsraum in se i-
nen heutigen Grenzen beibehalten; lediglich der Gehweg auf der Ostseite wird zugunsten 
einer regelgerechten Nutzungsmöglichkeit auch für Radfa hrer geringfügig verbreitert (diese 
Bauarbeiten haben Mitte Mai 2015 begonnen). Die westliche Fahrbahnbegrenzung wird ei n-
gehalten. Dort folgen nach dem Bordstein ein schmaler Grünstreifen mit Baumbesatz, ein 
Radweg, ein Gehweg und eine weitere Baumreihe. Im Anschluss fällt die Böschung zur E i-
senbahnlinie Fran kfurt-Heidelberg ab.  
 
Die straßennahe östliche Baumreihe befindet sich (m it Ausnahme der letzten drei Bäume) 
innerhalb eines rd. 1,2 m schmalen Grünstreifens zwischen Ra dweg und Straße. Sie setzt 
sich aus insgesamt 35 Bäumen, 23 Winter -Linden und 12 Robinien, zusammen. Die westl i-
che Baumreihe entlang des Bahndamms ist von der B aumaßnahme nicht betro ffen. 
 
In Folge des Baumsturzes in der Heinrichstraße nach einer vergleichbaren Bauma ßnahme 
2011 und 2013 und der daraufhin aktuell eingereichten Klage auf Schaden sersatz gegenüber 
der Stadt Darmstadt wurde von dort in Amtshilfe für d as Straßenverkehrs- und Tiefbauamt 
die Einholung eines Baumgutachtens vor Beginn der Baumaßnahme beauftragt, dessen E r-
gebnisse nunmehr vorli egen: 
 
Aufgrund des schwierigen Standorts zeigen viele der straßennahen Bäume trotz ihres geri n-
gen bis mittleren Alt ers Vergreisungserscheinungen und stagnieren in ihrer Vitalität. Die 
Bäume dieser östlichen Baumreihe leiden unter dem Konkurrenzdruck der westlichen Bau m-
reihe. Durch die besseren Standortverhältnisse an der B öschung haben sich die Linden im 
Westen besser entwickelt als die an der Straße, sind vitaler und unterdrücken teilweise ihre 
östlichen Nachbarn. Diese besitzen hierdurch teilweise einseitig geformte  Kronen oder 
Stammneigungen zur Straße.  
 
Im Zuge der Baumaßnahme muss der Bordstein nebst dortigem Straß enunterbau (bis ca. 
0,65 m Tiefe) erneuert werden. Spätestens beim Aushub für die Fah rbahn würden die alten 
Bordsteine umfallen.  
 
Es können aufgrund ggf. aus dem Straßenaufbau zu entfernende Haltewurzeln negative Au s-
wirkungen auf die Standsicherheit der ös tlichen Baumreihe nicht ausg eschlossen werden. Für 
die Beurteilung der Standsicherheit ist daher eine ökologische Baubegleitung der Bauma ß-
nahme durch einen Sachverständigen im Fall notwendiger Wurzelkappungen unerläs slich. 
 
Sollte bei der ökologischen Baub egleitung vom Baumsachverständigen festgestellt werden, 
dass nach dem Entfernen der Bordsteine und Auskofferung der alten Str aßentragschichten 
keine ausreichende Standsicherheit einzelner Bäume mehr geg eben ist, sind die betroffenen 
Bäume sofort zu fällen.  Bestehen Zweifel an der Stan dsicherheit einzelner Bäume erfolgt 
durch den Baumsachverständigen unmittelbar eine Überprüfung der Standsicherheit mittels 
Zugversuch. Sollten Fällungen erforderlich werden, sind diese in Abstimmung mit dem Grü n-
flächenamt unve rzüglich durchzuführen.

- 4 - 
An sechs Bäumen muss Totholz in den Kronen zur Herstellung der Verkehrssicherheit en t-
fernt werden. Baum -Nr. 161 ist abgängig und sollte zeitnah gefällt werden. Weitere sechs 
Bäume (Baum-Nummern 100, 127, 131, 135, 145 und 157) sin d nur noch kurzfristig erha l-
tungsfähig, d . h. auch nicht mehr erhaltungswürdig.  
Das Grünflächenamt und das Sachverständigengutachten  empfiehlt deren Fällung im Vorfeld 
der Baumaßnahme.  
 
Nach Ende der Baumaßnahme sollten Neupflanzungen erfolgen. Je nach Um fang der Ro-
dungsarbeiten gilt es , die gesamte Baumreihe bzw. einzelne Lücken optimal zu schließen. 
Hierfür sollten die Standorte der Jungbäume jedoch ausreichend vorbereitet werden, um e i-
nen langfristigen Baumerhalt zu garantieren.  
 
Sollten nur wenige der straßennahen Bäume erhalten werden können, ist vor dortigen Ne u-
anpflanzungen darüber zu entscheiden, ob nicht in einem späteren Baua bschnitt die beiden 
heutigen, getrennten Rad - und Gehwege auf der Westseite zu e inem kombinierten Rad - und 
Gehweg zusammenge legt werden und die dadurch zu gewinne nde Fläche dem straßennahen 
Pflanzstreifen zwecks Aufbau einer neuen, von der Straße weiter abgerückten Baumallee z u-
geschlagen we rden soll. 
 
Gemäß § 30 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes kann eine Ausnahmegene hmigung 
erteilt werden, entgegen den Verboten des § 30 Abs. 2 BNatSchG  die vorhandene Allee tei l-
weise zu beseitigen.  
 
Die Finanzierung der Maßnahme (ökologische Baubegleitung durch den Baumsachverständ i-
gen, notwendige Baumfällungen, sonstige Baumarbeiten im Zus ammenhang mit der Ba u-
maßnahme) mit einem maximalen Kostenaufwand von 41.000, - Euro, erfolgt aus Haushalt s-
ausgaberesten der Kostenstelle 066 -100-1000, Investitionsnummer 08066 -6999 „Straßen-
bausanierungsprogramm“.  
 
Die Maßnahmen  unterliegen keiner Beitragspflicht.  
 
 
Darmstadt, 18.06.2015  
III-66/2 S Tb 1181 -Stu-Wg 
Nst. 2703 
 
 
Die Dezernentin III     Der Dezernent IV  
 
 
 
Cornelia Zuschke     André Schellenberg  
Stadträtin    Stadtkämmerer

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505 Zeichen

Wissenschaftsstadt
Darmstadt

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Grundhafte Sanierung Haardtring
zwischen Eschollbrücker Str. und Moltkestr. ab 07- 2015

Datum: 14.04.2015
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Beratungsverlauf (4)

TOP 18
TOP 32
TOP 7
TOP 285 beschließend

Orte (4)

  • Eschollbrücker Straße
  • Moltkestraße
  • Heinrichstraße
  • Haardtring

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0240
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.06.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00