Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 26 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Aufstellen eines Stadtplanträgers in Rodenkirchen
Antrag nach § 3 BV2 (CDU) AN/0877/2013 vom 01.07.2013
Stand: Noch keine Beratung bekannt.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Sachstandsbericht BV
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0877/2013 Stand: 03.07.2022 Sachstandsbericht Aufstellen eines Stadtplanträgers in Rodenkirchen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.07.2013 8.1.7 Aufstellen eines Stadtplanträgers in Rodenkirchen, AN/0877/2013 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten in Rodenkirchen an geeigneter Stelle (vorzugsweise in Nähe des Ma- ternusplatzes oder Bahnhof) eine Tafel aufzustellen, die einen (Teil-)Stadtplan zeigt. Sachstand 2014: Der ab 01.01.2015 gültige Werbenutzungsvertrag zwischen Stadt Köln und der Stadtwerke Köln GmbH wurde unterzeichnet. Die Standorte zur Aufstellung von sogenannten Stadtinformationsanla- gen, die zur Anbringung eines Stadtplanes geeignet wären, wurden noch nicht abgestimmt. Der Wunsch der Bezirksvertretung 2 wird dem Konzessionär mitgeteilt. Sachstand 2015: Die Standortauswahl ist nach wie vor noch nicht abgeschlossen. Zunächst müssen die bestehenden Stadtplanstandorte auf ihre Eignung zur Wiederaufstellung geprüft werden. Die von der BV 2 vorge- schlagenen Standorte werden als Alternativen berücksichtigt. Sachstand Dezember 2018: Die Aufstellung einer Stadtinformationsanlage in den zentralen Bereichen des Stadtbezirks Rodenkir- chen wurde geprüft. Der Randbereich des Maternusplatzes ist bereits mit zahlreichen Anlagen belegt, so dass die zusätzliche Aufstellung einer Stadtinformationsanlage hier nicht in Betracht kommt. Die Platzfläche selber soll aus stadtgestalterischen Gründen von festen Einbauten freigehalten werden. Im Bereich des Bahnhofes sind die größeren Freiflächen nicht in städtischem Eigentum. In den übri- gen zentralen Bereichen von Rodenkirchen würde die Restgehwegbreite zur Aufstellung einer Stad- tinformationsanlage nicht ausreichen. Der Beschluss kann durch die Aufstellung einer Anlage nach dem Werbenutzungsvertrag nicht um- gesetzt werden. Der Beschluss ist erledigt. Status erledigt
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz