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V/0617/2023

Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlagen 17.10.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.11.2023, TOP 38.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1829 Zeichen

Anlage A zur V/0617/2023 
Kurzüberblick 
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z.B. erforderlich 
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzung in den Ausschüs-
sen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. ent-
sendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des 
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen 
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der 
Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss   
der Vorlage erreicht. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beschlussvorlage

2471 Zeichen

V/0617/2023 
V/0617/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.11.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 
 
1. Aufsichtsrat KonvOY GmbH 
 
von der Verwaltung 
 
Mitglied Stellvertretung 
   NN 
Stadtrat Arno Minas 
 
2. Aufsichtsrat Wohn + Stadtbau GmbH 
 
von der Verwaltung  
 
Mitglied Stellvertretung 
 NN 
Stadtrat Arno Minas 
 
 
 
 
3. Mitgliederversammlung vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.  
 
von der Verwaltung  
 
Mitglied Stellvertretung 
 NN 
Stadtrat Arno  Minas 
 
 
 
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
30.10.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0617/2023 
 
4. Soweit erforderlich wird die Vertretung der Stadt Münster in den Organen der Gesellschaften 
ermächtigt, die Entscheidungen über die Umbesetzungen in den o.g. Gremien der Gesellschaf-
ten herbei zu führen und entsprechend zu treffen. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. – 3.: 
Nach dem Ausscheiden von Stadtrat Matthias Peck aus dem Dienst der Stadt Münster sind Umbe-
setzungen in den Gremien erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, Stadtrat Arno Minas in die o.g. 
Gremien zu entsenden. 
 
Hinweis 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in 
Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich-
stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins 
Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 
hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass 
sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der 
Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsge-
setz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch 
besetzen werden“. 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

08.11.2023 Rat
TOP 38.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0617/2023
Typ
Vorlagen
Datum
17.10.2023
Erstellt
17.10.2023 14:27