2118/2026
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Pflasterschleif-Verfahren zur Herstellung der Barrierefreiheit und Fahrradfreundlichkeit in der Christian-Gau-Straße, Aktenzeichen 122/26
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2118/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 28.09.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Pflasterschleif-Verfahren zur Herstellung der Barrierefreiheit und Fahrradfreundlichkeit in der Christian-Gau-Straße, Aktenzeichen 122/26 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Samstag, 13. Juni 2026 11:15 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 13.06.2026 11:14:52 an Sie geschickt Anliegen: Antrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW (Bürgerantrag)Betreff: Prüfung und Einsatz eines innovativen Pflasterschleif-Verfahrens zur Herstellung der Barrierefreiheit und Fahrradfreundlichkeit in der Christian-Gau-Straße (Köln-Braunsfeld) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Lindenthal: Beschlussentwurf: Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung (Amt für Verkehrsmanagement), den Einsatz eines innovativen, mobilen Pflasterschleif-Verfahrens für die historische Kopfsteinpflasterung der Christian-Gau-Straße zu prüfen und zeitnah als Pilotprojekt umzusetzen. Begründung: Die Christian-Gau-Straße weist auf weiten Strecken eine historische Kopfsteinpflasterung auf. Während diese optisch das Stadtbild prägt, stellt sie im Alltag erhebliche Barrieren und Belastungen dar: Mangelnde Barrierefreiheit: Für Menschen mit Rollstühlen, Gehhilfen oder Kinderwagen ist die Straße aufgrund der extremen Unebenheiten kaum oder nur unter starken Vibrationen nutzbar. Gefahr für den Radverkehr: Radfahrer weichen wegen der Sturzgefahr und des mangelnden Komforts häufig auf die ohnehin engen Gehwege aus, was zu Konflikten mit Fußgängern führt. Lärmbelastung: Das Überrollen des unebenen Pflasters durch den Kfz-Verkehr verursacht eine vermeidbare und erhebliche Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner. Eine vollständige Neuasphaltierung würde das historische Erscheinungsbild der Straße zerstören, ist extrem teuer und langwierig. Eine Neupflasterung ist wirtschaftlich kaum darstellbar. Als hocheffiziente Alternative hat sich in anderen Bundesländern (u. a. Brandenburg) ein mobiles Pflasterschleif-Verfahren (z. B. durch diamantbesetzte Walzen) etabliert. Dabei wird der Kopf des bestehenden Pflasters direkt vor Ort im eingebauten Zustand um wenige Millimeter plan abgeschliffen. Die Vorteile dieses Verfahrens liegen auf der Hand: Erhalt des Charakters: Das historische Pflaster und das Stadtbild bleiben vollständig erhalten (Denkmalschutz- konform). Herstellung von Barrierefreiheit: Die Oberfläche wird so eben, dass sie für Fahrräder, Rollstühle und Kinderwagen problemlos und sicher nutzbar wird. Lärmreduktion: Die Rollgeräusche sinken drastisch. Kosteneffizienz: Das Verfahren kostet einen Bruchteil einer herkömmlichen Sanierung und dauert nur wenige Tage, was wochenlange Straßensperrungen vermeidet. Die Christian-Gau-Straße bietet sich aufgrund ihrer Gegebenheiten optimal als Kölner Pilotprojekt für diese zukunftsweisende Technologie an. Ich bitte um Weiterleitung meines Antrags an die Mitglieder der Bezirksvertretung Lindenthal und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 – AZ 122/26 15.07.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Pflasterschleif-Verfahren zur Herstellung der Barrierefreiheit und Fahrradfreundlichkeit in der Christian-Gau-Straße“, Akten- zeichen 122/26 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13.06.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs- bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt für Straßen und Radwegebau einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rückmeldung wird Folgendes mitgeteilt: „Die im Bürgerantrag beschriebenen Nutzungskonflikte in der Christian-Gau-Straße (Zielkonflikt zwischen Denkmalschutz, Barrierefreiheit und Radverkehrskomfort) sind der Verwaltung bekannt. Das vorgeschlagene Pflaster-Schleifverfahren im eingebau- ten Zustand ist ein innovativer Ansatz, der grundsätzlich befürwortet wird. Vor einer Realisierung ist jedoch eine detaillierte technische Prüfung zwingend erfor- derlich: • Gesteinsart und Substanz: Es muss untersucht werden, ob das verbaute Pflaster (z. B. Basalt, Grauwacke oder Granit) die nötige Härte und Restdicke für das Schleifverfahren aufweist. • Fugensubstanz: Die Festigkeit und Tiefe des bestehenden Fugenmaterials müssen für die Belastung durch die rotierenden Schleifwalzen ausgelegt sein. Seite 2/2 Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass eine zeitnahe Umsetzung als Pilot- projekt aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Köln und akuter per- soneller Engpässe im Amt für Straßen und Radwegebau derzeit vor erheblichen Realisierungshürden steht. Eine Umsetzung kann daher erst nach erfolgreicher tech- nischer Prüfung und kapazitärer bzw. finanzieller Priorisierung erfolgen.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Straßen und Radwegebau, Herrn , Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: strassen-radwegebau@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Christian-Gau-Straße
- Ludwigstraße 8
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Details
- Aktenzeichen
- 2118/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 23.07.2026
- Erstellt
- 21.07.2026 07:06