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2118/2026

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Pflasterschleif-Verfahren zur Herstellung der Barrierefreiheit und Fahrradfreundlichkeit in der Christian-Gau-Straße, Aktenzeichen 122/26

Mitteilung BV 23.07.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 28.09.2026, TOP 5.1.3

Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

966 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2118/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 28.09.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Pflasterschleif-Verfahren zur 
Herstellung der Barrierefreiheit und Fahrradfreundlichkeit in der Christian-Gau-Straße, 
Aktenzeichen 122/26 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden.  
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen.  
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

3335 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Samstag, 13. Juni 2026 11:15 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 13.06.2026 
11:14:52 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Antrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW (Bürgerantrag)Betreff: Prüfung und Einsatz eines 
innovativen Pflasterschleif-Verfahrens zur Herstellung der Barrierefreiheit und 
Fahrradfreundlichkeit in der Christian-Gau-Straße (Köln-Braunsfeld) 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich gemäß § 24 der Gemeindeordnung für 
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) folgenden Antrag zur Beratung und 
Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Lindenthal: Beschlussentwurf: Die 
Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung (Amt für Verkehrsmanagement), den 
Einsatz eines innovativen, mobilen Pflasterschleif-Verfahrens für die historische 
Kopfsteinpflasterung der Christian-Gau-Straße zu prüfen und zeitnah als Pilotprojekt 
umzusetzen. Begründung: Die Christian-Gau-Straße weist auf weiten Strecken eine 
historische Kopfsteinpflasterung auf. Während diese optisch das Stadtbild prägt, stellt sie im 
Alltag erhebliche Barrieren und Belastungen dar: Mangelnde Barrierefreiheit: Für Menschen 
mit Rollstühlen, Gehhilfen oder Kinderwagen ist die Straße aufgrund der extremen 
Unebenheiten kaum oder nur unter starken Vibrationen nutzbar. Gefahr für den Radverkehr: 
Radfahrer weichen wegen der Sturzgefahr und des mangelnden Komforts häufig auf die 
ohnehin engen Gehwege aus, was zu Konflikten mit Fußgängern führt. Lärmbelastung: Das 
Überrollen des unebenen Pflasters durch den Kfz-Verkehr verursacht eine vermeidbare und 
erhebliche Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner. Eine vollständige 
Neuasphaltierung würde das historische Erscheinungsbild der Straße zerstören, ist extrem 
teuer und langwierig. Eine Neupflasterung ist wirtschaftlich kaum darstellbar. Als 
hocheffiziente Alternative hat sich in anderen Bundesländern (u. a. Brandenburg) ein mobiles 
Pflasterschleif-Verfahren (z. B. durch diamantbesetzte Walzen) etabliert. Dabei wird der Kopf 
des bestehenden Pflasters direkt vor Ort im eingebauten Zustand um wenige Millimeter plan 
abgeschliffen. Die Vorteile dieses Verfahrens liegen auf der Hand: Erhalt des Charakters: 
Das historische Pflaster und das Stadtbild bleiben vollständig erhalten (Denkmalschutz-
konform). Herstellung von Barrierefreiheit: Die Oberfläche wird so eben, dass sie für 
Fahrräder, Rollstühle und Kinderwagen problemlos und sicher nutzbar wird. Lärmreduktion: 
Die Rollgeräusche sinken drastisch. Kosteneffizienz: Das Verfahren kostet einen Bruchteil 
einer herkömmlichen Sanierung und dauert nur wenige Tage, was wochenlange 
Straßensperrungen vermeidet. Die Christian-Gau-Straße bietet sich aufgrund ihrer 
Gegebenheiten optimal als Kölner Pilotprojekt für diese zukunftsweisende Technologie an. 
Ich bitte um Weiterleitung meines Antrags an die Mitglieder der Bezirksvertretung Lindenthal 
und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 Antwortschreiben

3046 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau 
T: 0221 221-
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
02-1/4 – AZ 122/26 15.07.2026 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Pflasterschleif-Verfahren zur Herstellung der 
Barrierefreiheit und Fahrradfreundlichkeit in der Christian-Gau-Straße“, Akten-
zeichen 122/26  
Sehr geehrter Herr     , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13.06.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs-
bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt 
für Straßen und Radwegebau einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rückmeldung 
wird Folgendes mitgeteilt: 
„Die im Bürgerantrag beschriebenen Nutzungskonflikte in der Christian-Gau-Straße 
(Zielkonflikt zwischen Denkmalschutz, Barrierefreiheit und Radverkehrskomfort) sind 
der Verwaltung bekannt. Das vorgeschlagene Pflaster-Schleifverfahren im eingebau-
ten Zustand ist ein innovativer Ansatz, der grundsätzlich befürwortet wird. 
Vor einer Realisierung ist jedoch eine detaillierte technische Prüfung zwingend erfor-
derlich: 
• Gesteinsart und Substanz: Es muss untersucht werden, ob das verbaute
Pflaster
(z. B. Basalt, Grauwacke oder Granit) die nötige Härte und Restdicke für das
Schleifverfahren aufweist.
• Fugensubstanz: Die Festigkeit und Tiefe des bestehenden Fugenmaterials
müssen für die Belastung durch die rotierenden Schleifwalzen ausgelegt sein.

Seite 2/2 
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass eine zeitnahe Umsetzung als Pilot-
projekt aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Köln und akuter per-
soneller Engpässe im Amt für Straßen und Radwegebau derzeit vor erheblichen 
Realisierungshürden steht. Eine Umsetzung kann daher erst nach erfolgreicher tech-
nischer Prüfung und kapazitärer bzw. finanzieller Priorisierung erfolgen.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für Straßen und Radwegebau, Herrn     , Telefonnummer 
0221/221-     oder per E-Mail: strassen-radwegebau@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

28.09.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Christian-Gau-Straße
  • Ludwigstraße 8

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Details

Aktenzeichen
2118/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
23.07.2026
Erstellt
21.07.2026 07:06