2013/0205
Wellenbrecher Böllenfalltor-Sportpark
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2013/0205
6314 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
12.07.2013
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II Dezernat III
Dezernat IVWellenbrecher Böl-
lenfalltor-Sportpark
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Sportamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2013/0205
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 424010
Kostenstelle: 052-010-1140 Investitionsnummer: 11052-5910
Kostenträger: 4240-11 Sachkonto: 0561010
Betreff: Überplanmäßige Auszahl ungen gem. § 100 Abs. 1 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7
DAH in Höhe von 100.000 Euro bei der Inv.-Nr. 11052-5910 „Sportpark Böllenfalltor,
Sanierung“
hier: Wellenbrecher Böllenfalltor-Sportpark
Vorlage vom: 24.06.2013
Beschlussvorschlag:
1. Bei Inv.-Nr 11052-5910 „Sportpark Böllenfalltor, Sanierung“ werden im Haushaltsjahr 2013 über-
planmäßige Mittel in Höhe von 100.000 Euro erforderlich.
2. Der Magistrat genehmigt diese überplanmäßigen Auszahlungen, für die ein unabweisbares Bedürfnis
besteht und die unvorhergesehen sind, gemäß § 100 Abs. 1 HGO.
3. Zur Deckung dieses Betrages werden Deckungsmittel zu Lasten des Sachkontos 7710000 (Bankzin-
sen), Kostenstelle 910-020-1000, herangezogen.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.06.2013:
Die Frage der Standsicherheit der Wellenbrecher am Böllenfalltorstadion muss dringlich und umge-
hend gelöst werden. Die Herstellung der Standsicherheit ist nicht nur eine der Auflagen des Deut-
schen Fußballbundes im Rahmen der Lizenzvergabe für den Spielbetrieb, vielmehr sind standfeste
Wellenbrecher Vorgaben der geltenden Versammlungsstättenverordnung.
Aufgrund der großen Schwierigkeiten und der Komplexität im vorhandenen Baugrund des Böllenfall-
torstadions Wellenbrecher nachhaltig standfest montieren zu können, sind wiederholt Anträge auf
Verlängerung der durch den Deutschen Fußballbund gesetzten Fristen gestellt und auch genehmigt
worden. Ein offener Dialog mit den Fachleuten des DFB hat darüber hinaus mit dazu beigetragen,
dass Verständnis für die Situation der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Betreiber des Stadions
entwickelt worden ist. Gleichermaßen hat man jedoch von Seiten des DFB – zuletzt sehr deutlich
und eindringlich – darauf hingewiesen, dass „klare Fakten“ geschaffen werden müssen und weiterer
Aufschub nur schwer tolerierbar sei.
Der durch den DFB mitgeteilte letzte Termin war der 15. Juni 2013, eine letzte Mitteilung, von Sei-
ten der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dass der Sanierungsprozess Ende August diesen Jahres
abgeschlossen sein könnte, hat man vom DFB nun doch noch akzeptiert.
Als kurze technische Erklärung für die nun durchzuführenden Maßnahmen ist festzustellen, dass
nach aufwendigen aber notwendigen Druckversuchen an den vorhandenen Well enbrechern nun
über die Methode von sogenannten „Beton-Schraubfundamenten“ darin die in ihrer Dimensionie-
rung unterschiedlichen Stahlstützen montiert werden können.
Der Montage der Wellenbrecher, auch in der ausgewiesenen Größenordnung, stehen keine „wirkli-
chen Alternativen“ gegenüber. Sollten die Wellenbrecher nicht montiert werden, müsste das Stadion
für einen Spielbetrieb in der 3. Liga geschlossen werden. Die Zulassungsvoraussetzungen für die
Spielorte erfordern eine Mindestzuschauerkapazität von 10.000. Im Böllenfalltorstadion können auf
der Haupttribüne, auf der keine neuen Wellenbrecher insta lliert werden müssen, maximal 4.000
Zuschauer untergebracht werden. Gästefans sind dabei nicht berücksichtigt, da für diese ein sepa-
rater Block vorgesehen werden muss, in dem ebenfalls Wellenbrecher insta lliert werden müssen.
Sollte das Böllenfalltorstadion dem Spielbetrieb für den SV Darmstadt 98 nicht zur Verfügung ste-
hen, müsste der Verein ggf. in umliegende Orte mit für die entsprechende Spielklasse zugelassenen
Stadien ausweichen. Unabhängig von dem dann nicht auszuschließenden entstehenden Negativ-
Image für die Wissenschaftsstadt Darmstadt würde der SV Darmstadt 98 schnell in eine finanzielle
Schieflage geraten und damit seine 3.-Liga-Fähigkeiten, schlimmstenfalls sogar seine Existenz,
gefährden.
Zur Finanzierung der Wellenbrecher als Auflage des DFB müssten Finanzmittel in Höhe von
313.000,00 € brutto incl. aller Baunebenkosten nach der aktuellen Kostenschätzung durch den be-
auftragten Architekten am 10.06.2013 aufgewendet werden. Die Kosten verteilen sich auf die ein-
zelnen Tribünenbereiche wie folgt:
Gegentribüne incl. Gäste 159.000,00 €
Nordkurve 55.000,00 €
Südkurve 99.000,00 €
- 4 -
In einer erneuten Besprechung mit dem DFB konnte nachverhandelt werden, dass es als Über-
gangslösung ausreichend ist, wenn ausschließlich die Wellenbrecher im Bereich der Gegentribüne
gemäß der geltenden Rechtssprechung nach Deutscher Norm neu installiert werden. So beläuft
sich die Summe inklusive der Baunebenkosten nach Kostenschätzung des Architekten vom
05.07.2013 nunmehr “nur“ noch auf 200.000 €.
Der DFB hat dieser Lösung mit Blick auf die angekündigte grundsätzliche Erneuerung bzw. einen
Neubau des (Böllenfalltor)-Stadions zugestimmt. Eine letzte Fristsetzung zur Erfüllung der Auflage
wurde von Seiten des Verbandes auf den 31.10.2013 terminiert.
In der Planung und Ausführung ist beabsichtigt, die neuen Wellenbrecher möglichst wieder ver-
wendbar zu installieren.
Haushaltsausgabereste aus 2012 in Höhe von 100.000 € sind für die Wellenbrecher bei 11052-5010
noch verfügbar. Die darüber hinaus überplanmäßigen 100.000 € werden gedeckt aus Kostenstelle
910-020-1000, Sachkonto 7710000.
Im Hinblick auf die Dringlichkeit ist die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses als Fe-
rienparlament einzuholen.
Darmstadt, 24.06.2013
52-kl/we
Dezernat II Dezernat III Dezernat IV
i . V .
Rafael Reißer Jochen Partsch André Schellenberg
Bürgermeister Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0205
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.06.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00