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2013/0205

Wellenbrecher Böllenfalltor-Sportpark

Magistratsvorlage 24.06.2013

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2013/0205

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2013/0205

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
12.07.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II Dezernat III 
Dezernat IVWellenbrecher Böl-
lenfalltor-Sportpark 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss  
 
Amt: Sportamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0205 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 424010 
Kostenstelle: 052-010-1140 Investitionsnummer: 11052-5910 
Kostenträger: 4240-11 Sachkonto: 0561010 
 
Betreff: Überplanmäßige Auszahl ungen gem. § 100 Abs. 1 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 
DAH in Höhe von 100.000 Euro bei der Inv.-Nr. 11052-5910 „Sportpark Böllenfalltor, 
Sanierung“ 
hier: Wellenbrecher Böllenfalltor-Sportpark 
 
Vorlage vom: 24.06.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Bei Inv.-Nr 11052-5910 „Sportpark Böllenfalltor, Sanierung“ werden im Haushaltsjahr 2013 über-
planmäßige Mittel in Höhe von 100.000 Euro erforderlich. 
2. Der Magistrat genehmigt diese überplanmäßigen Auszahlungen, für die ein unabweisbares Bedürfnis 
besteht und die unvorhergesehen sind, gemäß § 100 Abs. 1 HGO. 
3. Zur  Deckung dieses Betrages werden Deckungsmittel zu Lasten des Sachkontos 7710000 (Bankzin-
sen), Kostenstelle 910-020-1000, herangezogen. 
 
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.06.2013:  
 
Die Frage der Standsicherheit der Wellenbrecher am Böllenfalltorstadion muss dringlich und umge-
hend gelöst werden. Die Herstellung der Standsicherheit ist nicht nur eine der Auflagen des Deut-
schen Fußballbundes im Rahmen der Lizenzvergabe für den Spielbetrieb, vielmehr sind standfeste 
Wellenbrecher Vorgaben der geltenden Versammlungsstättenverordnung. 
 
Aufgrund der großen Schwierigkeiten und der Komplexität im vorhandenen Baugrund des Böllenfall-
torstadions Wellenbrecher nachhaltig standfest montieren zu können, sind wiederholt Anträge auf 
Verlängerung der durch den Deutschen Fußballbund gesetzten Fristen gestellt und auch genehmigt 
worden. Ein offener Dialog mit den Fachleuten des DFB hat darüber hinaus mit dazu beigetragen, 
dass Verständnis für die Situation der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Betreiber des Stadions 
entwickelt worden ist. Gleichermaßen hat man jedoch von Seiten des DFB – zuletzt sehr deutlich 
und eindringlich – darauf hingewiesen, dass „klare Fakten“ geschaffen werden müssen und weiterer 
Aufschub nur schwer tolerierbar sei. 
 
Der durch den DFB mitgeteilte letzte Termin war der 15. Juni 2013, eine letzte Mitteilung, von Sei-
ten der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dass der Sanierungsprozess Ende August diesen Jahres 
abgeschlossen sein könnte, hat man vom DFB nun doch noch akzeptiert.  
 
Als kurze technische Erklärung für die nun durchzuführenden Maßnahmen ist festzustellen, dass 
nach aufwendigen aber notwendigen Druckversuchen an den vorhandenen Well enbrechern nun 
über die Methode von sogenannten „Beton-Schraubfundamenten“ darin die in ihrer Dimensionie-
rung unterschiedlichen Stahlstützen montiert werden können. 
 
Der Montage der Wellenbrecher, auch in der ausgewiesenen Größenordnung, stehen keine „wirkli-
chen Alternativen“ gegenüber. Sollten die Wellenbrecher nicht montiert werden, müsste das Stadion 
für einen Spielbetrieb in der 3. Liga geschlossen werden. Die Zulassungsvoraussetzungen für die 
Spielorte erfordern eine Mindestzuschauerkapazität von 10.000. Im Böllenfalltorstadion können auf 
der Haupttribüne, auf der keine neuen Wellenbrecher insta lliert werden müssen, maximal 4.000 
Zuschauer untergebracht werden. Gästefans sind dabei nicht berücksichtigt, da für diese ein sepa-
rater Block vorgesehen werden muss, in dem ebenfalls Wellenbrecher insta lliert werden müssen. 
 
Sollte das Böllenfalltorstadion dem Spielbetrieb für den SV Darmstadt 98 nicht zur Verfügung ste-
hen, müsste der Verein ggf. in umliegende Orte mit für die entsprechende Spielklasse zugelassenen 
Stadien ausweichen. Unabhängig von dem dann nicht auszuschließenden entstehenden Negativ-
Image für die Wissenschaftsstadt Darmstadt würde der SV Darmstadt 98 schnell in eine finanzielle 
Schieflage geraten und damit seine 3.-Liga-Fähigkeiten, schlimmstenfalls sogar seine Existenz, 
gefährden. 
 
Zur Finanzierung der Wellenbrecher als Auflage des DFB müssten Finanzmittel in Höhe von 
313.000,00 € brutto incl. aller Baunebenkosten nach der aktuellen Kostenschätzung durch den be-
auftragten Architekten am 10.06.2013 aufgewendet werden. Die Kosten verteilen sich auf die ein-
zelnen Tribünenbereiche wie folgt: 
 
Gegentribüne incl. Gäste  159.000,00 € 
Nordkurve      55.000,00 € 
Südkurve      99.000,00 €

- 4 - 
In einer erneuten Besprechung mit dem DFB konnte nachverhandelt werden, dass es als Über-
gangslösung ausreichend ist, wenn ausschließlich die Wellenbrecher im Bereich der Gegentribüne 
gemäß der geltenden Rechtssprechung nach Deutscher Norm neu installiert werden. So beläuft 
sich die Summe inklusive der Baunebenkosten nach Kostenschätzung des Architekten vom 
05.07.2013 nunmehr “nur“ noch auf 200.000 €. 
 
Der DFB hat dieser Lösung mit Blick auf die angekündigte grundsätzliche Erneuerung bzw. einen 
Neubau des (Böllenfalltor)-Stadions zugestimmt. Eine letzte Fristsetzung zur Erfüllung der Auflage 
wurde von Seiten des Verbandes auf den 31.10.2013 terminiert.  
 
In der Planung und Ausführung ist beabsichtigt, die neuen Wellenbrecher möglichst wieder ver-
wendbar zu installieren. 
 
Haushaltsausgabereste aus 2012 in Höhe von 100.000 € sind für die Wellenbrecher bei 11052-5010 
noch verfügbar. Die darüber hinaus überplanmäßigen 100.000 € werden gedeckt aus Kostenstelle 
910-020-1000, Sachkonto 7710000. 
 
Im Hinblick auf die Dringlichkeit ist die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses als Fe-
rienparlament einzuholen. 
 
Darmstadt, 24.06.2013 
52-kl/we 
 
Dezernat II    Dezernat III   Dezernat IV 
     i .  V .  
 
 
 
Rafael Reißer    Jochen Partsch  André Schellenberg 
Bürgermeister    Oberbürgermeister  Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0205
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.06.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00