2871/2017
Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze,
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Beschlussvorlage Rat
23969 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/5 Vorlagen-Nummer 2871/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze, Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschlussvorschlag: 1.1 Der Rat nimmt die vorgelegte Planung des Büros WEST 8 für den Bereich der Gürteltrasse zwischen der Merheimer Straße und der Amsterdamer Straße zur Kenntnis und beauftragt die Ver- waltung mit der Konkretisierung der Planung auf der Grundlage der in der Anlage 1 beigefügten Vari- ante „Rad-, Fußwege- und Grünverbindung“. Diese Variante entspricht dem Ratsbeschluss vom 10.05.2016. Weiterhin beauftragt er die Verwaltung, mit der Konkretisierung der in der Anlage 2 dargestellten Vor- entwurfsplanung für eine Radverkehrsverbindung von der Amsterdamer Straße bis zur Mülheimer Brücke. Dabei soll auch untersucht werden, wie eine Fuß- und Radwegeverbindung auf der Nordseite der Gürtelbahn zwischen Boltensternstraße und Amsterdamer Straße realisiert werden kann. 1.2 Die Planungen sind der Öffentlichkeit in einem Bürgerbeteiligungsverfahren vorzustellen. Die Ausgestaltung der entstehenden Parklandschaft wird im Rahmen eines bürgerschaftlichen Beteili- gungsverfahrens fortentwickelt. Die Ergebnisse sind dem Rat vorzustellen. 1.3 Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Konkreti- sierung der Planung gemäß Punkt 1.1. der Beschlussvorlage in Höhe von 250.000 € im Teilfinanzplan Verkehrsausschuss 05.12.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.12.2017 Ausschuss für Umwelt und Grün 07.12.2017 Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.01.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2018 Verkehrsausschuss 05.03.2018 Finanzausschuss 19.03.2018 Rat 20.03.2018 2 1201 – Straßen, Wege und Plätze bei Finanzstelle 6602-1201-5-5051 – Ausbau Gürtelstraße (Mer- heimer Straße bis Mülheimer Brücke), Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen - im Haushaltsjahr 2017. Alternative: 2.1 Der Rat nimmt die vorgelegte Planung des Büros WEST 8 für den Bereich der Gürteltrasse zwischen der Merheimer Straße und der Amsterdamer Straße zur Kenntnis und beauftragt die Ver- waltung mit der Konkretisierung der Planung auf der Grundlage der Varianten 7.1 „Trassenführung brückennah“ und 7.3 „südliche Stadtstraße“. Diese Varianten entsprechen dem Ratsbeschluss vom 13.07.2010. Nähere Erläuterungen zu den Varianten sind der Anlage 4 zu entnehmen. Weiterhin beauftragt er die Verwaltung mit der Planung einer Radverkehrsverbindung von der Ams- terdamer Straße zur Mülheimer Brücke. 2.2 Die Planungen sind der Öffentlichkeit in einem Bürgerbeteiligungsverfahren vorzustellen. Die Ausgestaltung der entstehenden Parklandschaft wird im Rahmen eines bürgerschaftlichen Beteili- gungsverfahrens fortentwickelt. Die Ergebnisse sind dem Rat vorzustellen. 2.3 Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Konkreti- sierung der Planung gemäß Punkt 1.1. der Beschlussvorlage in Höhe von 250.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege und Plätze bei Finanzstelle 6602-1201-5-5051 – Ausbau Gürtelstraße (Mer- heimer Straße bis Mülheimer Brücke), Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen - im Haushaltsjahr 2017. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern der Ausschuss für Umwelt und Grün, der Stadtentwicklungsausschuss und die Bezirksvertretung Nippes uneingeschränkt zustimmen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 250.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 5.000,00 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10.05.2016 zur Planungsänderung für den Niehler Gürtel folgenden Beschluss gefasst: Es wird den zuständigen Gremien eine Vorlage zur Beratung vorgelegt, in der die Neupla- nung im Beschlusstext als Hauptvorschlag und die bisherigen Planungen als Alternative(n) enthalten sind. Die Planungsunterlagen von bisheriger und neuer Planung sind der Vorlage beizufügen: Bei der Neuplanung sind folgende Faktoren zu berücksichtigen: Es werden zeitnah neue Planungen mit dem Ziel aufgenommen, zwischen der Geldernstraße und der Mülheimer Brücke eine attraktive Rad- und Fußwegeverbindung in beiden Richtun- gen herzustellen. Dabei ist ein direkter Anschluss an die Mülheimer Brücke zu berücksichti- gen. Der Freiraum entlang der Rad- und Fußwegeverbindung wird im Rahmen der Neuplanung als bürgerfreundlicher Grün- und Freiraum gestaltet. Die Verwaltung soll darstellen, wie der bereits heute vorhandene Durchgangsverkehr redu- ziert und in den Wohnquartieren im Umfeld der Gürteltrasse vermieden werden kann. Die Ausgestaltung der entstehenden Parklandschaft wird im Rahmen eines bürgerschaftli- chen Beteiligungsverfahrens erarbeitet. Die Vorlage zur Weiterplanung der Gürteltrasse entspricht dem Auftrag des v.g. Ratsbeschlusses. 4 Die Beschlussvorlage ist derart aufgebaut, dass zunächst die Ergebnisse aus den Beschlüssen des Rates vom 10.05. 2016 vorgestellt und beschrieben werden. Als Alternative werden in einem nächsten Schritt die Varianten 7.1 und 7.3 „Trassenführung Brücken- nah und Südliche Stadtstraße“ beschrieben. Diese Varianten entsprechen dem Ratsbeschluss vom 13.07.2010 und beinhalten eine zweispurige Straßenverbindung von der Merheimer Straße bis zur Mülheimer Brücke. Erläuterungen: Allgemeines Der Ratsbeschluss vom 10.05.2016 zur Planung des Gürtelumfeldes beinhaltet auch den Planungs- auftrag für eine durchgehende Radverkehrsverbindung von der Geldernstraße bis zur Mülheimer Brü- cke. Um die nun folgenden Erläuterungen zur Beschlussvorlage verständlicher zu gestalten wird der ge- samte Planungsraum von der Geldernstraße bis zur Mülheimer Brücke in drei Abschnitte gegliedert. Die Abbildung 1 verdeutlicht diese Abschnitte: 1. Abschnitt 1: von der Geldernstraße bis zur Merheimer Straße: in diesem Abschnitt ist eine Radverkehrsanlage vorhanden. 2. Abschnitt 2: von der Merheimer Straße bis zum Nordpark: für diesen Bereich hat das Pla- nungsbüro WEST 8 aus Rotterdam prinzipielle Überlegungen geliefert, welche die Ausgestal- tung des Planungsraumes als Grün- und Freifläche umfassen. Dabei wird auch eine Rad- und Fußverkehrsverbindung berücksichtigt. 3. Abschnitt 3: vom Nordpark bis zur Mülheimer Brücke: zur Schließung der Netzlücke für den Radverkehr hat die Verwaltung Vorüberlegungen für eine bequeme, sichere und schnelle Strecke entwickelt. Abbildung: Gliederung des gesamten Planungsraumes Abschnitt 1 bestehende Verkehrsinfrastruktur zwischen der Geldernstraße und der Merheimer Straße Im ersten Abschnitt von der Geldernstraße bis zur Merheimer Straße verfügt die Gürtelstraße über zwei Fahrspuren je Richtung. Für den Rad- und den Fußverkehr sind separate Anlagen vorhanden. Ein Handlungsbedarf ist hier nicht erkennbar, sodass dieser Abschnitt derzeit planerisch nicht be- trachtet wird. 5 Abschnitt 2 Radverkehrsverbindung sowie Grün- und Freiraumplanung „Niehler Gürtel“ Der zweite Abschnitt von der Merheimer Straße bis zum Nordpark ist vom Planerbüro WEST 8 aus Rotterdam untersucht worden. WEST 8 hat für diesen Bereich insgesamt 6 Varianten entwickelt. Zu- letzt, auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016, eine Variante, die für den Planungs- raum eine durchgehende Rad- und Fußverkehrsverbindung und eine Freiraumplanung berücksichtigt. Den Plan enthält die Anlage 1 „Überörtliche Rad-, Fußwege- und Grünverbindung“. Alle von WEST 8 entwickelten Varianten werden hinsichtlich der verkehrlichen-, der städtebaulichen- und Freiraumaspekte sowie hinsichtlich des Lärmschutzes und des Brückenbauwerks der Hochbahn in der Anlage 4 kurz beschrieben. Abb. Querschnitt der Variante „Überörtliche Rad-, Fußwege- und Grünverbindung Abb. Lageplan der Variante „Überörtliche Rad-, Fußwege- und Grünverbindung“ Verkehrliche Aspekte: Als reine Radwegeverbindung wird diese zu keiner zusätzlichen Belastung der Bebauung am Gürtel durch Lärm und Abgasen führen. Andererseits aber auch keine spürbare Entlastung der Siedlungsbe- reiche vom Kfz-Verkehr entlang der Friedrich-Karl-Straße und der Merheimer Straße bewirken. Die 6 Verkehrsmengen auf der Merheimer- und Friedrich-Karl-Straße erfahren keine Veränderung und vari- ieren zwischen 13.000 Kfz/24h und 20.600 Kfz/24h. Im zentralen Bereich der Friedrich-Karl-Straße zwischen der Neusser Straße und der Amsterdamer Straße ist der Kfz-Verkehr so stark, dass kein Rückbau möglich erscheint. Auf der Merheimer Straße und dem westlichen Bereich der Friedrich-Karl- Straße ist ein Rückbau auch unter diesen Rahmenbedingungen möglich. Für die Radwegquerungen der Merheimer Straße, der Neusser Straße, des Niehler Kirchweges und der Niehler Straße sind Detaillösungen zu erarbeiten. Städtebauliche Aspekte und Freiraumplanung Der Verzicht auf die geplante Straßenverbindung eröffnet die Möglichkeit, einen durchgehenden Frei- raum zu schaffen, bzw. vorhandene Freiräume ideal miteinander zu verbinden. Lärmschutz Diesbezüglich ergibt sich gegenüber der heutigen Situation keine Änderung. Anforderungen an den Lärmschutz stellen sich nicht. Bauwerksprüfung und Sanierungsarbeiten an der Hochbahn Die Zugänglichkeit zum Bauwerk der Hochbahn ist sicherzustellen, d.h. es sind Unterhaltungswege anzulegen, bzw. die Radwegeverbindungen sind als solche zu nutzen. Abschnitt 3 Radwegeverbindung bis zur Mülheimer Brücke Der Bereich vom Nordpark bis zur Mülheimer Brücke soll im Folgenden näher betrachtet werden. Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Mülheimer Brücke saniert wird und im Rahmen dieser Sanierung auch die Radverkehrsanlagen auf der Mülheimer Brücke optimiert werden. Nach erfolgter Sanierung wird eine Radverkehrsverbindung auf beiden Seiten der Brücke jeweils in beiden Fahrtrich- tungen eingerichtet sein. Das bedeutet, dass auf beiden Seiten ein Anschluss an bestehende, bzw. im Rahmen der Gürtelpla- nung zu errichtende, Radverkehrsverbindungen in beiden Richtungen berücksichtigt werden muss. Zu beachten ist dabei, dass im Verlauf des Gürtels zwischen der Boltensternstraße und der Mülhei- mer Brücke bereits heute eine Nutzung durch den Kfz-Verkehr erfolgt. Auf der Südseite der KVB- Trasse wird der Verkehr dabei in Richtung Mülheimer Brücke geführt und auf der Nordseite der Tras- se von der Mülheimer Brücke in Richtung Boltensternstraße. Dem Kfz-Verkehr stehen dabei jeweils zwei Richtungsfahrbahnen zur Verfügung. Die Kfz-Belastungszahlen, die heute auf dem Niehler Gürtel im Bereich zwischen der Mülheimer Brü- cke und der Boltensternstraße vorhanden sind, liegen in einer Größenordnung von ca. 8.000 – 8.800 Kfz/24h je Richtung. Dies bedeutet, dass hier eine Zweistreifigkeit pro Richtung, wie heute vorhan- den, nicht zwingend notwendig ist. Auf beiden Seiten der Stadtbahn könnte demnach eine Fahrspur dem Radverkehr zur Verfügung ge- stellt werden. Im Konkreten stellt sich dies für die Südseite, bzw. die Nordseite wie folgt dar: Die Radwegeverbindungen werden ausnahmslos in einer Breite hergerichtet, dass sie auch dem Fußverkehr zur Verfügung stehen können. Südseite der KVB-Trasse Von den beiden Fahrspuren, die heute dem Kfz-Verkehr zur Verfügung stehen, soll die südliche Fahrspur für den Radverkehr umgewidmet werden. Für die heute vorhandene Verkehrsbelastung von ca. 8.000 Kfz/24h ist eine Fahrspur ausreichend. Vor der Mülheimer Brücke erfolgt dabei eine Que- rung der Zufahrt zur Brücke (An der Schanz). Diese Querung muss durch eine Lichtsignalanlage ge- sichert werden, da eine gefahrlose Querung aufgrund der hohen Kfz-Geschwindigkeiten ansonsten nicht möglich ist. Im Verlauf der Gürtelstrecke kann dann die vorhandene südliche Fahrspur ohne großen baulichen Aufwand für den Fahrradverkehr umgenutzt werden. Sie ist dann in beiden Richtungen für den Rad- 7 verkehr nutzbar. An der Auffahrt des Kfz-Verkehrs von der Boltensternstraße zum Gürtel erfolgt dann die nächste Que- rung des Radweges mit dem Kfz-Verkehr. Der Fahrradverkehr soll hier einerseits in Richtung Bol- tensternstraße mit der dort vorhandenen Radverkehrsinfrastruktur verknüpft werden, aber auch weiter in Richtung Nippes parallel zur KVB-Trasse geführt werden. Auch hier kann die Querung nicht unge- schützt erfolgen. Vorgeschlagen wird die Querung der Boltensternstraße auf der Südseite der Gürtelbahnstrecke unter Nutzung des vorhandenen Brückenbauwerks. Die Anbindung an diese Brücke geschieht durch ein neues Bauwerk über die Kfz-Zufahrt von der Boltensternstraße zum Gürtel. Über eine Rampe wird die Verbindung zum „Radweg Gürtel“ und zum bestehenden Radweg in Richtung Kuhweg hergestellt. Die Planung ist den Anlagen 2.1 und 2.2 zu entnehmen. Nordseite der KVB-Trasse Hier gestaltet sich die Führung des Radverkehrs schwieriger als auf der Südseite. Grund hierfür sind die häufigen Querungen mit dem Kfz-Verkehr. Zu nennen sind die Zufahrt vom Niehler Hafen (Kuh- weg), die Ausfahrt zum Niehler Hafen und die Abfahrt zur Boltensternstraße. Diese Querungen müssten ausnahmslos gesichert werden, da vor allem der hohe Lkw-Anteil (Hafen) eine Gefährdung der Radfahrer und Radfahrerinnen darstellt. Vor diesem Hintergrund wird folgender Lösungsweg vor- geschlagen (vgl. Anlage 2.1). Der Radverkehr folgt dem Verlauf des Gürtels und wird auf der dann wegfallenden nördlichen Fahr- spur weiter geführt. Auch hier reicht eine Fahrspur für die vorhandene Kfz- Belastung aus. Über eine neue Rampe wird dann ein Anschluss an den Radweg vom Kuhweg in Richtung Boltensternstraße hergestellt. Über diesen vorhandenen Radweg (vorbei an der Kleingartenanlage) wird dann der An- schluss zu der unter Punkt 2.1 beschriebenen Radverkehrsführung hergestellt. Eine durchgängige Führung mit Lückenschluss an der Amsterdamer Straße kann aufgrund der ge- schilderten Problematik im Bereich der Zu- und Abfahrten am Niehler Hafen und der Boltensternstra- ße nicht empfohlen werden. Die durchgängige Führung mit Lückenschluss zur Mülheimer Brücke findet sich deshalb auf der Südseite der Gürteltrasse. Zwischen der Boltensternstraße und der Amsterdamer Straße haben sich Trampelpfade ausgebildet. Daher wird empfohlen, unabhängig von der durchgehenden Fuß- und Radwegverbindung, hier ein geeignetes Wegesystem in den weiteren Planungsschritten zu erarbeiten. Vorhandene Durchgangsverkehre im Umfeld der Gürteltrasse Entsprechend des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 soll die Verwaltung darstellen, wie bereits heute vorhandene Durchgangsverkehre reduziert und in den Wohnquartieren im Umfeld der Gürteltrasse vermieden werden können. Anhand des Verkehrsmodells der Stadt Köln sind die Durchgangsverkehre vom Mauenheimer Gürtel in Richtung Mülheimer Brücke und umgekehrt ausgewertet und dargestellt worden. Dabei zeigt sich, dass die hier auftretenden Verkehre, die das Gebiet gänzlich durchfahren, sehr gering sind. Wie in den Anlagen Nr. 3.1 und Nr. 3.2 dargestellt, bewegt sich der Anteil der Durchgangsverkehre zwischen ei- nem und zwei Prozent und ist damit vernachlässigbar gering. Das bedeutet, es ist kaum Kfz-Verkehr aus dem Gebiet zu verlagern. Alternativplanung: Niehler Gürtel als Straßen- und Radwegeverbindung Die Vorzugsvariante (reine Rad- und Fußwegeverbindung) entlastet den Raum parallel der Hoch- bahntrasse von Lärm und Abgasen des Autoverkehrs. Allerdings sind Entlastungswirkungen, insbe- sondere auf der Friedrich-Karl-Straße und der Merheimer Straße, nicht erreichbar, so dass ein ent- sprechender Rückbau und die städtebauliche Aufwertung dieser Straßen im ursprünglichen Umfang nicht umsetzbar sind. 8 Aus diesem Grund werden als Alternative zur Vorzugsvariante die Varianten 7.1 und 7.3, die auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 13.06.2010 erstellt wurden, vorgeschlagen. Bei beiden Varianten wird die Stadtbahn in der heutigen Form beibehalten. Zunächst ist anzumerken, dass die im Rahmen der Planfeststellung durchgeführte Verkehrsuntersu- chung vor mittlerweile mehr als 12 Jahren erstellt wurde und diese deshalb aktualisiert wurde. Wesent- licher Grund hierfür war, dass der Vergleich aktueller Verkehrszählungen mit älteren Verkehrszählun- gen belegte, dass keine Steigerung der Verkehrsbelastung eingetreten ist, sondern die Belastungen stagnieren, bzw. sogar leicht rückläufig sind, obwohl im Nahbereich etliche Aufsiedlungen realisiert wurden. Dies steht im Gegensatz zu der in der älteren Verkehrsuntersuchung enthaltenen Verkehrs- prognose, die demgegenüber deutliche Zuwächse aufweist. Bei der ursprünglichen Prognose für den geplanten Gürtel wurde von einer Entwurfsgeschwindigkeit von Tempo 70 ausgegangen. Allein dadurch werden große Verkehrsmengen angezogen. In der neuen Untersuchung wird für den Gürtel eine Entwurfsgeschwindigkeit von Tempo 50 angesetzt. In der Verkehrsuntersuchung wird eine vierspurige und eine zweispurige Straße für den Niehler Gürtel betrachtet. Es zeigt sich, dass für die zu erwartenden Belastungen auf der Gürteltrasse eine zweispu- rige Lösung ausreicht. Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung sind in der Anlage 5 dargestellt. Im nächsten Schritt hat die Verwaltung das Büro West 8 mit der Planung verschiedener Varianten für den Gürtel beauftragt. Neben verkehrlichen Aspekten sollten stadtplanerische und freiraumplanerische Gesichtspunkte betrachtet werden. West 8 hat fünf Varianten entwickelt und dabei auch die ebenerdige Führung der Stadtbahn betrachtet. In allen Varianten wird eine zweispurige Straßenführung zugrunde gelegt (Anlage 7.1 bis 7.5). Im Einzelnen stellen sich die Varianten 7.1 bis 7.5 wie folgt dar: Variante 7.1: Erhalt der Hochbahn mit einer durchgehenden Fahrspur je Fahrtrichtung und breiten Schutzstreifen für Radverkehr/Radfahrstreifen unmittelbar parallel zum Brückenbauwerk nah an der Hochbahntrasse. Der Fußverkehr ist vom Straßenraum abgesetzt in den Grünbereichen bzw. zur Be- bauung hin orientiert mit einer ausreichenden Anzahl an Querungsmöglichkeiten der Fahrbahn. Es wurde eine neue Stadtbahnhaltestelle an der Niehler Straße eingeplant. Variante 7.2: Erhalt der Hochbahn mit einer richtungsbezogenen Straßenführung nahe der Bebauung (von der Hochbahn abgesetzt). Die Radverkehrsführung wurde analog Variante 1 geplant. Der Fuß- verkehr wurde innerhalb der Grünbereiche von Fahrbahn abgesetzt vorgesehen. Ausreichende Que- rungsmöglichkeiten der Fahrbahn für Fußverkehr wurden eingeplant. Variante 7.3: Erhalt der Hochbahn mit einer Straßenführung komplett auf der südlichen Seite der Hochbahn. Der Radverkehr Richtung Osten ist als Schutzstreifen/Radfahrstreifen angedacht. In Rich- tung Westen wird der Radfahrer im Grünbereich geführt. Der Fußgänger wird auf der Südseite stra- ßenbegleitend geführt. Auf der Nordseite der Fahrbahn wird der Fußgänger im Grünbereich geführt. 9 Auch hier werden in ausreichender Zahl Fußgängerquerungen vorgesehen. Variante 7.4: Ebenerdige Führung der Stadtbahn mittig zwischen den Fahrspuren (entsprechend Eh- renfeldgürtel). Der Radfahrer wird fahrbahnbegleitend auf Schutzstreifen bzw. Radfahrstreifen geführt. Führung des Fußgängerverkehrs weitestgehend straßenbegleitend. Querungsmöglichkeiten der Ver- kehrsachse für Fußgänger und Radfahrer als Z-Überweg im Grünbereich. Linksabbiegende Kfz- Verkehre werden indirekt über Umfahrten geführt. Dies gilt für die Knotenpunkte des Gürtels mit der Neusser Straße und der Niehler Straße. Variante 7.5: Ebenerdige Führung der Stadtbahn. Die Fahrbahn der Straße wird südlich der Stadt- bahn angelegt. Der Radfahrer in Richtung Osten wird auf der Fahrbahn als Schutz- oder Radfahrstrei- fen geführt. In Gegenrichtung wird der Radfahrer von der Fahrbahn abgesetzt im Grünbereich geführt. Der Fußgänger wird unmittelbar neben dem Radfahrer verortet. Auch in dieser Variante werden in aus- reichender Zahl Fußgängerquerungen vorgesehen. Die linksabbiegenden Kraftfahrer wurden analog Variante 7.4 geführt. Die ebenerdige Führung einer Stadtbahn und eine Straßenplanung analog zur Ehrenfelder Situation (entsprechend dem Ratsbeschluss vom 13. Juli 2010) ist in zwei Varianten (Variante 7.4 und 7.5) dar- gestellt worden. Die Bewertung dieser Planung führt dazu, dass eine solche Lösung nicht empfeh- lenswert ist. Ausschlaggebend dafür ist, dass der Stadtbahnbetrieb für die Dauer des Umbaus einge- stellt werden muss, Straße und Stadtbahn eine hohe Trennwirkung für die betroffenen Stadträume darstellen und die Finanzierung eines Umbaus von der Stadt Köln allein zu tragen sein wird. Die Variante 7.2 wird gegenüber den anderen beiden Varianten bei Erhalt der Hochbahn (7.1 und 7.3) als nachteilig angesehen, da die näher an den Wohngebäuden liegende Straßenführung dort zu mehr Lärm- und Schadstoffimmissionen führt. In den Anlagen 4 und 6 sind die hier vorgestellten Varianten ausführlich beschrieben. Finanzierung Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Weiterführung und Konkretisierung der Planung stehen im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6602-1201-5-5051 – Ausbau Gürtel- straße, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen im Hpl. 2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 in ausreichender Höhe zur Verfügung. Des Weiteren wird im Teilergebnisplan 1201 ab 2018 ff ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzei- le 14 – Bilanzielle Abschreibungen – für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 5.000 € budget- neutral berücksichtigt. Dringlichkeitsbegründung Die Realisierung der überörtlichen Rad-, Fußwege- und Grünverbindung dient der Erreichung der verkehrspolitischen Ziele des Konzeptes Köln Mobil 2025. Damit dieses „Leuchtturmprojekt“ weiter verfolgt und die entsprechenden Schritte eingeleitet werden können, wird die Beschlussvorlage in die Beratung eingebracht. Anlagenverzeichnis Teil 1: zum Ratsbeschluss zur Gürtelplanung vom 10.05.2016 Anlage 1 Variante „Rad-, Fußwege- und Grünverbindung“ WEST 8 10 Anlage 2 Radverkehrsplanung bis zur Mülheimer Brücke Anlage 2.1 Radverkehrsführung Gürtel Nord und Süd Anlage 2.2 Querung Boltensternstraße „Brücke“ Anlage 3 Durchgangsverkehre im Untersuchungsraum Anlage 3.1 westwärts gerichtete Verkehre Anlage 3.2 ostwärts gerichtete Verkehre Teil 2: zum Ratsbeschluss vom 13.07.2010 Anlage 4 Erläuterungsbericht zur Verkehrsuntersuchung und den Varianten 1 bis 5 von WEST 8 Anlage 5 Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung Anlage 5.1 zukünftige Verkehrsentwicklung ohne Gürtel (Planfall 0) Anlage 5.2 Differenzen Planfall 0 zu 4-streifigen Ausbau des Gürtels Anlage 5.3 Durchgangsverkehre auf dem Gürtel bei 4-streifigem Ausbau Anlage 5.4 Differenzen Planfall 0 zu 2-streifigem Ausbau des Gürtels Anlage 5.5 Durchgangsverkehre auf dem Gürtel bei 2-streifigem Ausbau Anlage 6 Auszug aus dem Abschlussbericht zur Untersuchung von WEST 8 zur Gürtelplanung Anlage 7 Varianten der Gürtelplanung des Planungsbüros WEST 8 Anlage 7.1 „Trassenführung brückennah“ Anlage 7.2 „Parkway, separierte Trassenführung“ Anlage 7.3 „südliche Stadtstraße“ Anlage 7.4 „Stadtbahn ebenerdig mittig“ Anlage 7.5 „ebenerdige Stadtbahn und südliche Stadtstraße“
Anlage 10 - Auszug Hauptausschuss
1055 Zeichen
Anlage 10 Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Müller Telefon: (0221) 27549 Fax : (0221) 26570 E-Mail: petra-maria.mueller@stadt-koeln.de Datum: 24.01.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des Hauptausschusses vom 15.01.2018 öffentlich 6.2 Kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeit nach §§ 44 der Ge- schäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen hier: Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel (Vorlage Beschlussvor- lage 2871/2017); Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom vom 07.12.2017 0033/2018 Beschluss: Der Hauptausschuss stellt fest, dass der Rat das entscheidungsbefugte Gremium für die Weiterplanung des Niehler Gürtels sowie die Freigabe von investiven Aus- zahlungsermächtigungen (Beschlussvorlage 2871/2017) ist und die Rechte der Bezirksvertretung Nippes nicht verletzt sind. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen und der Fraktion Die Linke, gegen die Stimmen der SPD- und der FDP-Fraktion zugestimmt.
Anlage 7-Pläne WEST 8 Trassenvarianten 1-5
2939 Zeichen
Umfeldplanung Gürteltrasse Köln - Nippes
Stadt Köln
28.4.2015
West 8 urban design & landscape architecture b.v.
Variante 1 Trassenführung brückennah
Bezirks-Rathaus
Stadtteilbibliothek
Haltestelle
Stadtbahn
Büdchen
Bushalte
Bushalte
Niehler Kirchweg
Neusser Straße
Merheimer Straße
Eckewartstraße
Eckewartpark
Kleingärten
Nippeser Tälchen
Sportfeld
Sportfeld
Toni-Steingass-Park
Nordpark
Toni-Steingass-Park
Realschule
Discounter
Hochhaus
Realschule
Sporthalle
Geplante Haltstelle
Gelsenkirchener Straße
Niehler Straße
Anlage 7.1
-"Trassenführung brückennah"-
Umfeldplanung Gürteltrasse Köln - Nippes
Stadt Köln
28.4.2015
West 8 urban design & landscape architecture b.v.
Variante 2 Parkway - Separierte Trassenführung
Bezirks-Rathaus
Stadtteilbibliothek
Haltestelle
Stadtbahn
Büdchen
Bushalte
Bushalte
Niehler Kirchweg
Neusser Straße
Merheimer Straße
Eckewartstraße
Eckewartpark
Kleingärten
Nippeser Tälchen
Sportfeld
Sportfeld
Toni-Steingass-Park
Nordpark
Toni-Steingass-Park
Realschule
Discounter
Hochhaus
Realschule
Sporthalle
Geplante Haltstelle
Toni-Steingass-Wiese
Gelsenkirchener Straße
Niehler Straße
Anlage 7.2
-"Parkway, separierte Trassenführunge"-
Umfeldplanung Gürteltrasse Köln - Nippes
Stadt Köln
28.4.2015
West 8 urban design & landscape architecture b.v.
Variante 3 Südliche Stadtstraße - Gebündelte Trassenführung
Bezirks-Rathaus
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Haltestelle
Stadtbahn
Büdchen
Bushalte
Bushalte
Niehler Kirchweg
Neusser Straße
Merheimer Straße
Eckewartstraße
Eckewartpark
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Nippeser Tälchen
Sportfeld
Sportfeld
Toni-Steingass-Park
Nordpark
Toni-Steingass-Park
Realschule
Discounter
Hochhaus
Realschule
Sporthalle
Geplante Haltstelle
Gelsenkirchener Straße
Niehler Straße
Anlage 7.3 -"südliche Stadtstraße"-
Umfeldplanung Gürteltrasse Köln - Nippes
Stadt Köln
28.4.2015
West 8 urban design & landscape architecture b.v.
Variante 4 S-Bahn ebenerdig mittig
Bezirks-Rathaus
Stadtteilbibliothek
Haltestelle
Stadtbahn
Büdchen
Bushalte
Bushalte
Niehler Kirchweg
Neusser Straße
Merheimer Straße
Eckewartstraße
Eckewartpark
Kleingärten
Nippeser Tälchen
Sportfeld
Sportfeld
Toni-Steingass-Park
Nordpark
Toni-Steingass-Park
Realschule
Discounter
Hochhaus
Realschule
Sporthalle
Geplante Haltstelle
Gelsenkirchener Straße
Niehler Straße
Anlage 7.4 -"Stadtbahn ebenerdig mittig"-
Umfeldplanung Gürteltrasse Köln - Nippes
Stadt Köln
28.4.2015
West 8 urban design & landscape architecture b.v.
Variante 5 S-Bahn ebenerdig parallel geführt
Bezirks-Rathaus
Stadtteilbibliothek
Haltestelle
Stadtbahn
Büdchen
Bushalte
Bushalte
Niehler Kirchweg
Neusser Straße
Merheimer Straße
Eckewartstraße
Eckewartpark
Kleingärten
Nippeser Tälchen
Sportfeld
Sportfeld
Toni-Steingass-Park
Nordpark
Toni-Steingass-Park
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Geplante Haltstelle
Toni-Steingass-Wiese
Gelsenkirchener Straße
Niehler Straße
Anlage 7.5 -"ebenerdige Stadtbahn
und südliche Stadtstraße"-
Anlage 12 - Auszug BV Mülheim
1516 Zeichen
Anlage 12 1 Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Frau Düx Telefon: (0221) 221-99322 Fax : (0221) 221-99412 E-Mail: Claudia.Duex@STADT-KOELN.DE Datum: 23.01.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 22.01.2018 öffentlich 9.2.7 Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze, 2871/2017 Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu be- schließen: Die Bezirksvertretung Mülheim erklärt sich zur Anhörung und Stellungnahme in obi- ger Angelegenheit für nicht zuständig. Die Bezirksvertretung Mülheim ist der Auffassung, dass es sich hierbei um ein allei- niges Entscheidungsrecht der Bezirksvertretung Nippes handelt“. Begründung: Bei der Umgestaltung des bestehenden Radweges im Stadtbezirk Nippes handelt es sich um eine Maßnahme, die "keine wesentlich über den Bezirk Nippes hinausge- hende Bedeutung“ hat. Die Maßnahme endet vor der Mülheimer Brücke. Im Rahmen der bevorstehenden Generalsanierung der Mülheimer Brücke wird es eine Neupla- nung der Radwegverbindungen über die Mülheimer Brücke geben. Erst hier sieht die Bezirksvertretung Mülheim ihre Zuständigkeit bei der Beratung in den politischen Gremien. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, EMT Herr Tücks (FDP) und EMT Herr Bakis (Die LINKE).
Anlage 9 - Auszug BV Nippes 07.12.2017
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Die Oberbürgermeisterin © x Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 08.12.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 26. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 07.12.2017 öffentlich 9.2.7 Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze 2871/2017 Herr Bezirksbürgermeister Schößler erläutert, dass er im vorliegenden Fall die Zu- ständigkeit bei der Bezirksvertretung Nippes sieht und erklärt seinen vorliegenden alternativen Beschlussvorschlag. Auch teilt er mit, dass er auf Grundlage der Unter- stützung der Fraktionen von SPD und CDU die Oberbürgermeisterin mit der Bitte, um Stellungnahme hinsichtlich der Zuständigkeitsfrage angeschrieben habe. Eine Ant- wort liege noch nicht vor. Darüber hinaus äußert Herr Bezirksbürgermeister Schößler sein Unverständnis über den vom Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 05.12.2017 unter TOP 5.9 zum Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel gefassten Beschluss. Dieser Beschluss ver- letze eklatant die Zuständigkeitsrechte der Bezirksvertretung Nippes. Herr Metten führt aus, dass der Fahrradweg nach Ansicht der Grünen überbezirkli- che Bedeutung habe. Er hält die Vorgehensweise für eine Verschleppungstaktik. Herr Bezirksbürgermeister Schößler wehrt sich gegen den Vorwurf, das Verfahren aufhalten zu wollen und weist darauf hin, dass er sich seit Jahren für eine Stärkung der Bezirke einsetze. Es gehe hier im Interesse der Rechtssicherheit um eine Klä- rung der Zuständigkeit. Der in der Vorlage von der Verwaltung präferierte Beschluss- vorschlag bedeute in der Konsequenz lediglich eine Umgestaltung und Optimierung einer bereits vorhandenen Radwegeverbindung. Vor dem Hintergrund der strittigen Zuständigkeitsfrage müsse der Hauptausschuss in dieser Angelegenheit befinden. Herr Schmitz weist darauf hin, dass die Zuständigkeitsordnung nichts wert sei, wenn man sich nicht an sie halte. Speziell für diesen Radweg werde nicht dargelegt, wo- raus sich die überbezirkliche Bedeutung ergeben solle. Er moniert zudem, dass zahl- reiche Parkplätze wegfallen und stattdessen großflächige Grünflächen angelegt wer- den sollen. Diese Bereiche lägen eindeutig in der Zuständigkeit der Bezirksvertretung Nippes. Schließlich erinnert er daran, dass die neue Zuständigkeitsordnung ein Kernstück des Koalitionsvertrages zwischen CDU und Grünen im Rat der Stadt Köln sei. Herr Baumann führt aus, dass es ihm um die Schärfung des politischen Bewusst- seins, die Einhaltung der Zuständigkeitsordnung, die Rechte der Bezirksvertretung und um eine rechtliche Klärung gehe. Herr Metten betont nochmal die überbezirkliche Bedeutung des Radweges. Bezirksbürgermeister Schößler zitiert aus dem in Rede stehenden Beschluss des Verkehrsausschuss und macht an Einzelbeispielen deutlich, wie seiner Auffassung nach die Rechte der Bezirksvertretung missachtet worden sind. Herr Hanna hinterfragt kritisch, wie ernst man die Versprechungen nehmen könne, die den Bezirksvertretungen gemacht wurden. Vor dem Hintergrund von Glaubwür- digkeit fordert er Klarheit über die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen. Frau Hölzing weist den Vorwurf, die Grünen würden sich nicht für die Rechte der Be- zirke einsetzen, zurück. Sie glaubt aber, dass das Gesamtpaket überbezirkliche Be- deutung habe. Herr Happe möchte die Beschlussvorlage inhaltlich nicht eher beraten, bis die Zu- ständigkeitsfrage abschließend geklärt ist. Herr Thelen appelliert, die Zuständigkeitsordnung nicht so formalistisch zu betrach- ten. Der Verkehr höre ja nicht an den Grenzen eines Stadtbezirks auf. Seiner Auffas- sung nach seien nur die wenigsten Straßen im Stadtgebiet ohne überbezirkliche Be- deutung. In dem vorliegenden Fall liege sei eindeutig eine überbezirkliche Bedeutung gegeben. Seiner Meinung - und anders als vom Verkehrsausschuss beschlossen — läge beispielsweise die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 kmih in der Bergstraße in der Zuständigkeit der Bezirksvertretung Nippes. Herr Steinbach empfindet das Vertrauen zwischen Rat und Bezirksvertretung als zu- tiefst erschüttert. Der Antrag von Herrn Baumann auf Schluss der Debatte wird einstimmig angenom- men. Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes bewertet die Vorlage 2871/2017 sowie den Beschluss des Verkehrssauschusses vom 05.12.2017zu dieser Vorlage als einen Verstoß ge- gen die Vorschriften der GO NW (837GO NRW - Aufgaben der Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten) und gegen die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln .d.F. vom 20.11.2017. Vor diesem Hintergrund sieht die Bezirksvertretung Nippes in ihrer heutigen Sitzung von einer Beschlussfassung ab. Somit wird die o.g. Vorlage bis zur abschließenden Klärung der Zuständigkeitsfrage zurückgestellt. Die beschlussgegenständlichen Maßnahmen der Vorlage sowie des Beschlusses des VA betreffen den Stadtbezirk Nippes und unterliegen weitestgehend der aus- drücklichen und eigenständigen Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Nip- pes. Demzufolge ist das Angebot der Ausübung des einfachen Anhörungsrechts nicht hinreichend. Daher bittet die Bezirksvertretung Nippes den Bezirksbürgermeister, sich mit allen rechtlich gebotenen Mitteln für die Wahrung der Rechte der Bezirksvertretung Nippes einzusetzen. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, die Beratung über diese Vorlage auszuset- zen, da die Zuständigkeit strittig ist. Zu Vermeidung einer kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeit und zur Klärung der Zuständig iSd. $ 44 GeschO wird der Hauptausschuss gebeten, sich der Frage anzunehmen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen beschlossen.
Anlage 13 - BV Nippes 26.04.2018
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Anlage 13 1 Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 26.04.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 29. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 26.04.2018 öffentlich 9.2.1 Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze, 2871/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes lehnt die vorgelegte Planung des Büros West 8 für den Bereich der Gürteltrasse zwischen Merheimer Straße und der Amsterdamer Straße sowie die Beauftragung der Verwaltung mit der Konkretisierung der Planung auf Grundlage der in der Anlage 1 beigefügten Variante „Rad-, Fußwege- und Grünverbindung“ ab. Darüber hinaus lehnt die Bezirksvertretung die Beauftragung der Verwaltung mit der Konkretisierung der in Anlage 2 dargestellten Vorentwurfsplanung für eine Radverkehrsverbindung von der Amsterdamer Straße bis zur Mülheimer Brücke ab. Unter dem Vorbehalt der Zuständigkeit der Bezirksvertretung Nippes wird im Falle eines ab-weichenden Beschlusses durch den Rat der Stadt Köln zum Beschluss der Bezirksvertretung Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht werden müssen. Auf Basis der bereits in der Bezirksvertretung Nippes gefassten Beschlüsse sollen zeitnah Planungen mit dem Ziel aufgenommen werden, zwischen der Geldernstraße und der Mülheimer Brücke eine attraktive Verkehrsverbindung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteil-nehmer in beide Richtungen zu entwickeln und herzustellen. Im Konkreten sollen die von der Verwaltung zu beauftragenden Planungen nach Abschnitten dargestellt, folgende Maßgaben der Bezirksvertretung Nippes berücksichtigen: Anlage 13 2 Abschnitt 1: Von der Geldernstraße bis zur Merheimer Straße In der Vorlage mit der Nummer 2871/2017 wird von einer planerischen Betrachtung des Abschnitts zwischen der Geldernstraße und der Merheimer Straße explizit abgesehen. Infolge dessen werden die bereits gefassten Beschlüsse der Bezirksvertretung Nippes zur Führung des Fahrradverkehrs zwischen Geldernstraße und Merheimer Straße nicht berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund sind die Planungen auf Grundlage der Beschlusslage in der Bezirksvertretung Nippes aufzunehmen und Vorschläge mit dem Ziel zu entwickeln, die Bedingungen für den Fahrradverkehr in beide Fahrtrichtungen zu verbessern. . Abschnitt 2: Von der Merheimer Straße bis zur Neusser Straße Im Abschnitt 2 sollen die Planungen auf folgenden Vorgaben basieren: Aus Sicherheitsgründen (Vermeidung von Unfällen im Begegnungsverkehr) sollen jeweils nördlich und südlich der Hochbahntrasse Radwege- und Fußgänger- verbindungen geplant werden. Diese sollen in ihrer Breite entsprechend der ERA und der EFA in ihrer Mindesbreite mit jeweils bis zu 2,50 je Verkehrsart und Richtung angelegt werden Die vorhandenen Grünflächen nördlich der Hochbahntrasse sollen in ihrer derzeitigen Funktion beibehalten werden (Hundefreilaufwiese/Veranstaltungsfläche Kleinzirkus). Die Parkplätze sowie der Taxenstand nördlich der Hochbahn sind in ihrem Umfang und ihrer derzeitigen Funktion (Umsteigemöglichkeit zum ÖPNV) vollständig zu erhalten. Unterhalb der Haltestelle Neusser Straße Gürtel sind zeitgemäße Fahrradabstell-anlagen, teilweise mit Lademöglichkeit für E-Bikes, sowohl für privat genutzte Fahrräder wie auch für Leihfahrräder einzurichten. Abschnitt 3: Von der Neusser Straße bis Niehler Kirchweg Aus Sicherheitsgründen (Vermeidung von Unfällen im Begegnungsverkehr) sollen jeweils nördlich und südlich der Hochbahntrasse Radwege- und Fußgänger-verbindungen geplant werden. Diese sollen in ihrer Breite entsprechend der ERA und der EFA in ihrer Mindesbreite mit jeweils bis zu 2,50 je Verkehrsart und Richtung angelegt werden Vor dem Bezirksrathaus Nippes sollen ca. 120 bewirtschaftete Parkplätze für Besucherinnen und Besucher des Bezirksrathauses, Schülerinnen und Schüler angrenzender Schulen sowie Anwohnerinnen und Anwohner erhalten bleiben. Abschnitt 4: Vom Niehler Kirchweg bis Niehler Straße Aus Sicherheitsgründen (Vermeidung von Unfällen im Begegnungsverkehr) sollen jeweils nördlich und südlich der Hochbahntrasse Radwege- und Fußgänger-verbindungen geplant werden. Dabei ist die auf Beschluss der Bezirksvertretung Nippes bereits angelegte Wegeverbindung mit vorhandener Asphaltdecke nördlich der Hochbahntrasse zu attraktivieren und soweit wie möglich in die zukünftige Verkehrsführung zu integrieren. Die Verkehrswege sollen in ihrer Breite entsprechend der ERA und der EFA in ihrer Anlage 13 3 Mindestbreite mit jeweils bis zu 2,50 je Verkehrsart und Richtung angelegt werden Die nicht für die Verkehrsführung benötigten Flächen sollen attraktiv begrünt werden. Nördlich und südlich der Hochbahntrasse sollen stadtgestalterisch ansprechende und übersichtliche Zugänge zum Toni-Steingass-Park geschaffen werden, Die vermieteten Flächen unterhalb der Hochbahn sind in die weiteren Planungen zur Verbesserung der Verkehrsbeziehung und Attraktivierung des Abschnitts 4 zu überplanen. Abschnitt 5: Von der Niehler Straße bis Amsterdamer Straße Aus Sicherheitsgründen (Vermeidung von Unfällen im Begegnungsverkehr) sollen jeweils nördlich und südlich der Hochbahntrasse Radwege- und Fußgänger-verbindungen geplant werden. Diese sollen in ihrer Breite entsprechend der ERA und der EFA in ihrer Mindestbreite mit jeweils bis zu 2,50 je Verkehrsart und Richtung angelegt werden Die nicht für die Verkehrsführung benötigten Flächen sollen attraktiv begrünt und gestaltet werden. Die Übergänge in den Nordpark sollen nach Möglichkeit fließend sein. Zwecks Querung der Amsterdamer Straße sollen die Radwegeverbindungen südlich und nördlich der Hochbahntrasse über das bereits existierende Brückenbauwerk geführt werden. Die Fußgängerverbindungen münden an der Amsterdamer Straße. Eine Überquerung ist an den bereits vorhandenen Übergängen möglich. Abschnitt 6: Von der Amsterdamer Straße bis Boltensternstraße Aus Sicherheitsgründen (Vermeidung von Unfällen im Begegnungsverkehr) sollen jeweils nördlich und südlich der Hochbahntrasse Radwege- und Fußgänger-verbindungen geplant werden. Diese sollen in ihrer Breite entsprechend der ERA und der EFA in ihrer Mindestbreite mit jeweils bis zu 2,50 je Verkehrsart und Richtung angelegt werden Die nicht für die Verkehrsführung benötigten Flächen sollen attraktiv begrünt und gestaltet werden. Abschnitt 7: Von der Boltensternstraße bis zur Mülheimer Brücke Fahrradverkehr und Fußgänger werden auf der bereits vorhandenen Wegeverbindung zwischen der Hochbahntrasse und der Kleingartenkolonie entlang bis zum Kuhweg geführt. Die Anregungen der LINKEN im Verkehrsausschuss werden abgelehnt. Zu 1.2: Die weiteren Planungen sind der Bezirksvertretung vorzustellen. Punkt 1.3. bleibt unverändert. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen beschlossen.
Anlage 4-Erläuterungsbericht Niehler Gürtel bis Mai 2016
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1 Anlage 4 E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t Planung des Niehler Gürtels von der Merheimer Straße bis zur Mülheimer Brücke 0. Anlass und Zielsetzung Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 13. Juli 2010 folgenden Beschluss ge- fasst: „Der Gürtel soll dabei in Anlehnung an den Ehrenfeldgürtel geplant werden. Wichtiges Ziel dabei ist, nicht nur eine neue Verkehrsachse zu bauen, sondern den gesamten städtischen Raum im Umfeld des Gürtels aufzuwerten. Der Durchgangsverkehr soll stark begrenzt aber die angrenzenden Viertel vom Verkehr deutlich entlastet werden. Weiterhin soll geprüft werden, ob und wenn ja, wie die Hochbahn in eine ebenerdige Mittel- lage gebracht werden kann.“ Der folgende Bericht erläutert all die Themen, die auf der Grundlage dieses Beschlusses von der Verwaltung behandelt wurden. Im Folgenden wird auf die bisherigen Planungen (Ratsbeschluss aus 2010) und die neuen Planüberlegungen (Ratsbeschluss aus 2016) eingegangen. 1. Vorgehensweise und durchgeführte Arbeitsschritte Eine Verkehrsuntersuchung für den Niehler Gürtel ist bereits im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren für den Bau des Gürtels erstellt worden. Seit dieser Zeit haben sich die städtebaulichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen im Untersuchungsgebiet deutlich verändert. Daher ist die Untersuchung aktualisiert worden. Um dem Ziel nach der Entwicklung eines stadtverträglichen Raumes gerecht zu werden, hat die Verwaltung das Planungsbüro WEST 8 mit der Entwicklung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Diese Untersuchung sollte neben den verkehrlichen Aspekte, in einem gesamt- planerischen Ansatz, auch die städtebaulichen und freiraumplanerischen Gesichtspunkte und Zusammenhänge im betroffenen Stadtraum aufgreifen und Lösungen für eine Umfeld- planung für die Gürtelplanung entwickeln. WEST 8 hat zunächst insgesamt 5 Varianten entwickelt und bewertet. Dabei wurde in zwei Varianten auch eine Tieferlegung der Stadtbahntrasse berücksichtigt. Mit diesen Untersuchungen wird dem Ratsbeschluss aus 2010 entsprochen. Nach dem Ratsbeschluss vom 10.05.2016 hat die Verwaltung WEST 8 mit der Erstellung einer weiteren Variante beauftragt, die für die Gürtelplanung eine Radverkehrsverbindung und eine Grün- und Freiraumplanung vorsieht. Sie ist als Variante 6 in diesem Erläuterungs- bericht dokumentiert. Im Folgenden soll auf die einzelnen Arbeitsschritte, Verkehrsuntersuchung und Machbar- keitsstudie, näher eingegangen werden: 2 2. Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung „Niehler Gürtel“ Im Rahmen der Vorentwurfsplanung und des Planfeststellungsverfahrens wurde bereits im Jahr 2001 eine umfangreiche Verkehrsuntersuchung über die Auswirkungen des Baus des Niehler Gürtels durchgeführt. Da sich verschiedene Rahmenbedingungen geändert haben bzw. in 2001 angenommene städtebauliche Entwicklungen mittlerweile vollzogen sind, wurde die Verkehrsuntersuchung aktualisiert. Da Bauvorhaben, wie der Stadt-Anzeiger an der Amsterdamer Straße, das Bezirksrathaus an der Neusser Straße, die Bebauung des VEP Colonia-Sportplatzes und weitere Bebauun- gen an der Amsterdamer Straße und der Friedrich-Karl-Straße heute alle realisiert sind, kön- nen die verkehrlichen Auswirkungen durch entsprechende Verkehrszählungen im Verkehrs- modell exakt dargestellt werden. Als zukünftige Bebauung wurde bei den jetzt überarbeiteten Prognoseberechnungen nunmehr einzig das Clouthgelände berücksichtigt. Weiterhin ist der Gutachter in der Untersuchung 2001 aufgrund der angenommenen allge- meinen Bevölkerungs- und Motorisierungsentwicklung in Köln von einer Zunahme der Moto- risierung ausgegangen. Somit wurde bei der damaligen Verkehrsprognose mit einer Zunah- me des Verkehrs von insgesamt 2,2% bis zum Jahr 2005 gerechnet. Tatsächlich haben die letzten 10 Jahre allerdings gezeigt, dass auf Kölner Stadtgebiet weitestgehend mit einer Stagnation des Verkehrs gerechnet werden kann. In Tabelle 1 sind Zählungen aus dem Untersuchungsgebiet am Mauenheimer Gürtel, der Friedrich-Karl-Straße, der Boltensternstraße und der Mülheimer Brücke der letzten Jahre dargestellt. Es ist zu erkennen, dass die Verkehrsbelastungen leicht rückläufig sind. Somit wird nun bei der Überarbeitung der Untersuchung von 2001 keine allgemeine Verkehrszu- nahme mehr eingerechnet, obwohl weitere Aufsiedlungen realisiert wurden. Tab. 1: Verkehrsentwicklung an Beispielstraßen im Untersuchungsgebiet Weiterhin wurde bei der Untersuchung aus 2001 für den Gürtel eine Entwurfsgeschwindigkeit von 70 km/h zugrunde gelegt. Bei der aktualisierten Untersuchung wird eine maximale Ent- wurfsgeschwindigkeit von 50 km/h für die weiteren Berechnungen angesetzt. Mit diesen aktualisierten Vorgaben wurde die Planung mit Hilfe des Verkehrssimulationspro- gramms Visum neu berechnet. 3 Hierfür wurde zunächst mit dem Planfall 0 ein Prognosenetz gebildet, in dem als neue Bebau- ung das Clouthgelände eingerechnet und die Xantener Straße in ihrer zukünftigen Bedeutung herabgestuft wurde. Der Planfall 0 stellt somit die zukünftige verkehrliche Entwicklung ohne Gürtelplanung dar und gilt für die weiteren Planfälle als Vergleichsnetz, mit dem die Verkehrs- verlagerungen der einzelnen Planfälle dargestellt werden können. Die Verkehrsbelastungen im Planfall 0 sind in der Anlage 2 dargestellt. Als Planfall 1 wurde ein vierspuriger Ausbau, als Planfall 2 ein zweispuriger Ausbau des Nieh- ler Gürtels simuliert. Bei der Überarbeitung der Verkehrsuntersuchung wurden für die Knoten- punkte die gleichen Verkehrsbeziehungen wie in der ursprünglichen Untersuchung unterstellt, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten. In Anlage 3 sind die Verkehrsverlagerungen nach Realisierung des 4-streifigen Ausbaus des Niehler Gürtel dargestellt. In „rot“ sind die Verkehrszunahmen, in „grün“ die Verkehrsrückgän- ge auf den entsprechenden Straßen oder Straßenabschnitten kenntlich gemacht. Der Niehler Gürtel erhält danach eine prognostizierte Streckenbelastung von ca. 10.000 bis ca.19.000 Kfz./24 h. Die höheren Belastungen an den Kreuzungen mit der Neusser Straße und der Niehler Straße resultieren aus den dort vorgesehenen U-Turns. Die größte entlastende Wir- kung ist auf dem nördlichen Streckenzug Merheimer Straße, Friedrich-Karl-Straße, Amster- damer Straße, Boltensternstraße festzustellen. Hier ist z. B. auf der parallel verlaufenden Friedrich-Karl-Straße mit einem Verkehrsrückgang von ca. 12.000 Kfz/24h zu rechnen. Das entspricht einem Rückgang von über 50 % des heutigen Verkehrs. Voraussetzung ist der Rückbau, bzw. die Umgestaltung dieser Straße. Rückgänge sind auch in den Wohngebieten der Kempener Straße, Merheimer Straße, Neusser Straße, Amsterdamer Straße, Barbara- straße zu erwarten. In Anlage 4 sind die Durchgangsverkehre des vierspurigen Niehler Gür- tels dargestellt. Es wurden nur ca. 1.400 Kfz/24h ermittelt, die ihre Quellen und Ziele westlich des Eisenbahngürtels und östlich der Mülheimer Brücke haben und den Niehler Gürtel als Durchfahrroute nutzen. Das entspricht einem Anteil von 7 % bis 10 % der Gesamtbelastung des Niehler Gürtels. Dieser vergleichsweise niedrige Anteil resultiert daher, dass es attraktive parallel verlaufende Straßenverbindungen gibt, wie z. B. die Innere Kanalstraße und den Mili- tärring. In Anlage 5 sind die Verkehrsverlagerungen nach Realisierung eines 2-streifigen Ausbaus des Niehler Gürtel dargestellt. Wie bei Anlage 3 sind die Verkehrszunahmen in „rot“ und die Ver- kehrsrückgänge in „grün“ auf den entsprechenden Straßen oder Straßenabschnitten kenntlich gemacht. Der Niehler Gürtel erhält bei diesem Planfall eine Streckenbelastung von ca. 9.000 bis ca. 17.000 Kfz/24h. Die entlastende Wirkung auf der Friedrich-Karl-Straße, sowie in den umliegenden Wohngebieten ist beim zweistreifigen Ausbau ähnlich hoch, wie bei der vierstrei- figen Variante. Die aus dem unmittelbaren Umfeld der Gürtelstrecke stammenden Verkehre nehmen danach die neue Gürtelstrecke an. Bei der Ermittlung des Durchgangsverkehrs (An- lage 6) ist festzustellen, dass sich dieser auf ca. 1.200 Kfz/24h beim zweispurigen Ausbau reduzieren würde. Gegenüber der Verkehrsuntersuchung von 2001 sind folgende Verkehrsmengen in der Zu- kunft zu erwarten. 2001 2013 4 spuriger Ausbau 14.000 - 34.000 10.000 - 19.000 -30 bis -45 % 2 spuriger Ausbau 10.000 - 27.000 9.000 - 17.000 -10 bis -37 % Es zeigt sich eine deutliche Abnahme der ursprünglich prognostizierten Belastungen. Somit ist eine durchgehend zweispurige Lösung für die Straße möglich und sinnvoll. Bei einer Realisie- rung einer Straßenverbindung wäre diese zu empfehlen. Darüber hinaus ist erkennbar, dass sich die Verkehrsmengen zwischen einem zwei- und einem vierspurigen Ausbau nicht we- sentlich verändern. 4 In Anlage 9 und 10 sind die heutigen Verteilungen der den Niehler Gürtel und Parkgürtel be- fahrenden Verkehre dargestellt. Hier zeigt sich, dass es sehr wenig Autoverkehr gibt, der vom Parkgürtel zur Mülheimer Brücke fährt. Das gleiche gilt für die Gegenrichtung. Exkurs: Auswirkungen auf die Friedrich-Karl-Straße und die Merheimer Straße in den Varianten 1 – 5 In der Tabelle 3 sind die möglichen Entlastungen auf der Merheimer Straße, der Friedrich- Karl-Straße, des Niehler Kirchweges, der Xantener Straße und der Barbarastraße darge- stellt. Die Entlastungswirkungen sind bei einem zweispurigen, bzw. vierspurigen Ausbau des Gürtels nahezu gleich. Straße Planfall 0 Gesamtbelastung Kfz/24h Entlastung vierspurig Kfz/24h Entlastung zweispurig Kfz 24h Entlastung nur Radweg Merheimer Straße 14.200 – 19.900 6.500 – 10.200 6.700 – 11.000 0 Fr.-Karl-Straße 13.000 – 20.600 6.400 – 11.800 7.000 – 11.500 0 Niehler Kirchweg 5.300 4.400 4.400 0 Xantener Straße 3.300 – 3.600 300 200 0 Barbarastraße 3.400 – 5.000 1.600 1.500 Tab. 3 Entlastungswirkungen des Gürtelausbaus Mit dem Bau der Gürtelstrecke ist eine deutliche verkehrliche Entlastung der Merheimer Stra- ße und der Friedrich-Karl-Straße erreichbar. Diese Entlastung wiederum ermöglicht ein Rück- bau dieser Straßen auf zwei Fahrspuren. Damit kann auch eine wesentliche städtebauliche Aufwertung dieser Stadträume erreicht werden. Die folgenden Beispiele verdeutlichen die Gestaltungsmöglichkeiten, die sich durch den Bau der Gürtelstrecke und der damit verbundenen verkehrlichen Entlastungen in den genannten Stadträumen eröffnen. 5 Friedrich-Karl-Straße: Bestand Friedrich-Karl-Straße: möglicher Umbau Friedrich-Karl-Straße: Bestand Friedrich-Karl-Straße: möglicher Umbau Friedrich-Karl-Straße: Bestand Friedrich-Karl-Straße: möglicher Umbau (© west 8) Merheimer Straße: Bestand Merheimer Straße: möglicher Umbau (© west 8) Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass an der Merheimer Straße und Friedrich-Karl-Straße mehr Anwohner von Lärm und Abgasen entlastet werden, als durch die Neuplanung des Gür- tels belastet würden. Hinzu kommt, dass bei der Neuplanung wirkungsvolle Lärmschutzmaß- nahmen berücksichtigt werden. 6 Die genannten Entlastungswirkungen werden sich bei der Variante 6 nicht einstellen. Dem- entsprechend sind auch insbesondere für die Friedrich-Karl-Straße in geringem Umfang Rückbaumöglichkeiten zu erwarten. Die verbleibende Verkehrsbelastung ist zu hoch. Näheres hierzu im Erläuterungstext zur Variante 6. 3. Erläuterungen zu den Varianten der Machbarkeitsstudie Grundsätzliches zu den Planungsvarianten 1 bis 5 Die vom Gutachter entwickelten Trassenführungen werden auch aus dem Blickwinkel der Qualitäten des Stadt- und Freiraumes betrachtet. Die Straße erhält in allen Varianten jeweils eine durchgehende Fahrspur je Richtung. Die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte ist ver- kehrstechnisch noch nicht berechnet, sondern lediglich abgeschätzt worden. In weiteren Planungsschritten müssen die Knotenpunkte vertieft untersucht werden. Ebenfalls nicht be- rücksichtigt ist eine Busverknüpfung an der Haltestelle Neusser Straße/Gürtel. Sie ist grund- sätzlich möglich und muss in den folgenden Planungsschritten vertieft untersucht werden. Gleichzeitig sollte mit der weiteren Planung die Verknüpfung der Radverkehrsanlagen hin zur Mülheimer Brücke im Osten und nach Ehrenfeld im Westen vertieft werden. Bei allen Varianten ist es sinnvoll, zusätzliche KVB-Stadtbahnhaltestellen an der Niehler Straße und der Boltensternstraße zu berücksichtigen. 3.1 Variante 1 Trassenführung brückennah Abb. Querschnitt der Variante 1 7 Abb. Lageplan der Variante 1 Verkehrliche Aspekte Bei dieser Variante bleibt die Hochbahn der KVB in ihrer jetzigen Form erhalten. Die geplante Straße liegt unmittelbar parallel zum Brückenbauwerk nah an der Hochbahntrasse, so dass die Flächeninanspruchnahme insgesamt gering ist. Je Fahrtrichtung ist eine durchgehende Fahrspur geplant. Für den Radverkehr sind breite Schutzstreifen, bzw. Radfahrstreifen vorgesehen. Aufgrund der hohen Bedeutung als Ost-West-Verbindung für den Radverkehr soll dabei eine Breite von jeweils 2,00 m nicht unterschritten werden. Nach Osten wird die Radverkehrsführung an bestehende Radverbindungen angeschlossen. Hier ist eine Führung des Radverkehrs in Richtung Mülheimer Brücke (und umgekehrt) zu realisieren. Das gleiche gilt für die Radverkehrsverbindung Richtung Ehrenfeld. Die Führung des Fußverkehrs ist vom Straßenraum abgesetzt und erfolgt in den Grünbereichen bzw. ist zur Bebauung hin orientiert. An den Kreuzungen und im Verlauf der „Grünverbindungen sind Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr vorgesehen. Die Variante zeichnet sich durch eine klare Linienführung sowie kompakte und übersichtliche Knotenpunkte aus. Die Fuß- und Radverkehrsanlagen sind großzügig geplant. Die Flächeninanspruchnahme durch die Verkehrstrasse ist gering. Die KVB-Hochbahn soll an der Niehler Straße und der Boltensternstraße neue Stadtbahnhaltestellen in Hochlage erhalten. Aus verkehrlicher Sicht ist diese Variante positiv einzuschätzen. Städtebauliche Aspekte und Freiraumplanung Variante 1 entspricht der logischen Weiterführung des bereits bestehenden Gürtels mit der mittig zwischen den beiden Fahrtrichtungen gelegenen Hochbahntrasse. Hierdurch werden die Lärmimmissionen von Straße und Stadtbahn gebündelt. Durch die teilweise Lage in unmittelbarer Nähe zur Hochbahn werden der Versiegelungsgrad sowie die schwer zu gestaltenden Flächen unter der Hochbahn auf ein Minimum reduziert. Die Planung wirkt stadtgestalterisch ausgewogen und schlüssig. Auf eine Differenzierung zwischen der lärmempfindlicheren nördlichen Seite und der etwas weniger sensiblen südlichen Seite der Trasse wird verzichtet. Der Straßenzug stellt eine klassische Stadtstraße dar, die durch die Bündelung der Verkehrswege viel Raum für andere Nutzungen läßt. Lärmschutz Hier ist im Rahmen der weiteren Planung eine vertiefende Untersuchung durchzuführen, um die Notwendigkeit aktiver, bzw. passiver Lärmschutzmassnahmen zu prüfen. Dies gilt für alle Varianten. Bauwerksprüfung und Sanierungsarbeiten an der Hochbahn Hier ist anzumerken, dass in Bezug auf Prüfarbeiten/Bauwerksprüfungen die unter der Hochbahn liegenden Fahrbahnen mindestens alle sechs Jahre stark eingeschränkt werden müssen. Die Breite der Fahrbahn muss diesem Prüfvorgang in ihrer Breite angepasst werden. Es entsteht bei dieser Variante ein regelmäßiger Mehraufwand für Einrichtungen 8 von Umleitungen, Beschilderungen, Verkehrsgenehmigungen für die Bauwerksprüfung sowie die teilweise erforderlichen Nachtarbeiten und damit verbundene Mehrkosten. Bei Unterhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen ist ein Eingriff in den Straßenverkehr nicht zu vermeiden. 9 3.2 Variante 2 separierte Trassenführung Abb. Querschnitt der Variante 2 Abb. Lageplan der Variante 2 Verkehrliche Aspekte Auch bei der Variante 2 bleibt die Hochbahn der KVB erhalten. Allerdings ist die Straßenführung von dieser Hochbahn abgesetzt und liegt richtungsbezogen jeweils in der Nähe der Bebauung. Die Radverkehrsführung entspricht der Variante 1. Auch hier muss die Anbindung nach Mülheim (und Ehrenfeld) ergänzt werden. Die Führung des Fußverkehrs ist von den Fahrbahnen abgesetzt. Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr sind ausreichend vorgesehen. Verkehrlich ist auch diese Variante realisierbar (ebenfalls vorbehaltlich einer verkehrstechnischen Untersuchung der Kreuzungspunkte). Die Strasse rückt allerdings nah an die Wohnbebauung, mit den entsprechenden Konsequenzen für die Lärm- und Abgasbelastung. Insgesamt durchziehen damit drei Verkehrsbänder den Planungsraum. Dies bewirkt eine starke Zerschneidung. Die vom Verkehr umschlossenen „Grüninseln“, sind nur eingeschränkt nutzbar. 10 Städtebauliche Aspekte und Freiraumplanung Die Straße als begrenzende Verkehrsfläche um eine öffentliche Grünfläche anzuordnen, ermöglicht im Gegensatz zu einer gebündelten Lösung, die Trasse möglichst unauffällig in die Grünanlagen zu integrieren. Allerdings ist hierdurch der Verkehr auch in allen Bereichen präsent. Die Nutzbarkeit der Grünflächen ist aufgrund der Zerschneidungswirkung durch die Trasse eingeschränkt. Zudem ist im Bereich zwischen Niehler Kirchweg und Niehler Straße ein Höhenunterschied zu überwinden, da die Straße bei dieser Variante die Dammlage verlässt. Lärmschutz Die Fahrbahnen werden jeweils an die Wohnbebauung herangeführt. Hierdurch rückt auch die Lärmquelle an die Wohnbebauung heran. Dies kann in den nördlich angrenzenden Bereichen zu Problemen führen, da hier die Wohnnutzung überwiegt und Lärmschutzeinrichtungen schwieriger einzubinden sind, als dies auf der Südseite der Fall ist. Bauwerksprüfung und Sanierungsarbeiten an der Hochbahn Die Variante ist von den Varianten mit Hochbahn die günstigste Lösung hinsichtlich durchzuführender Prüfarbeiten/Bauwerksprüfungen sowie für Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen. Dabei ist vorausgesetzt, dass kein dichter Baumbewuchs unmittelbar (Abstand min. 5 Meter) zum Bauwerk angrenzt. 11 3.3 Variante 3 südliche Stadtstraße Abb. Querschnitt der Variante 3 Abb. Lageplan der Variante 3 Verkehrliche Aspekte Die Variante 3 geht ebenfalls von der Stadtbahntrasse in Hochlage aus. Die Straße wird komplett auf die Südseite der Hochbahntrasse gelegt, sodass die nördliche Seite komplett vom Verkehr freigestellt wird. In Richtung Osten wird der Radverkehr über Schutzstreifen/ Radfahrstreifen geführt. In umgekehrter Richtung erfolgt eine Führung im Grünbereich. Auch hier ist eine Anbindung Richtung Mülheim (und Ehrenfeld) zu ergänzen. Der Fußverkehr wird auf der Südseite straßenbegleitend geführt. Auf der Nordseite erfolgt eine Führung im Grünen. An den Knotenpunkten und innerhalb der Grünflächen sind Querungen für den Fußverkehr vorgesehen. Vorbehaltlich einer abschließenden verkehrstechnischen Untersuchung der Kreuzungen ist auch diese Variante umsetzbar. Städtebauliche Aspekte und Freiraumplanung Variante 3 bündelt die Verkehrsströme auf der südlichen Trassenseite. Hierdurch entsteht eine klare Trennung von Verkehr und Grün. Insbesondere geht diese Variante auf die unter- 12 schiedlichen Gegebenheiten auf beiden Raumseiten ein. So ist die ältere Bebauung nördlich der Trasse als lärmempfindlicher einzustufen als die Bebauung neueren Datums auf der süd- lichen Seite. Im Süden sind die lärmtechnischen Auswirkungen des Gürtelausbaus bereits beim Bau der Gebäude berücksichtigt. Balkone und Freiflächen liegen bei der neuen Bebau- ung auf der von der Trasse abgewandten Südseite, während die Balkone der nördlichen Be- bauung auf die Trasse ausgerichtet sind. Die nördlich der Hochbahntrasse liegenden Grünflächen werden bereits zum jetzigen Zeit- punkt stärker für unterschiedliche Freizeitaktivitäten genutzt als die südlichen Flächen. Diese Nutzungen können bei dieser Variante zukünftig durch die Anlage weiterer Flächen für Frei- zeitaktivitäten zusätzlich gestärkt werden. Lärmschutz Eventuell notwendige Schallschutzmaßnahmen können im Süden gut in die Landschaft inte- griert werden, beispielsweise durch die Errichtung einer geschlossenen, begrünten Einfrie- dung entlang der bestehenden Schrebergärten im Bereich des Nippeser Tälchen, einer ge- schlossenen und eingegrünten Mauer im Bereich der Pausenhoffläche der Edith-Stein- Realschule oder durch die geschickte Nutzung der vorhandenen Geländetopographie. Städtebaulich ordnet sich die Straße ihrer Umgebung unter. Die Verschwenke unter der Hochbahntrasse sind verkehrlich ungünstiger. Die Flächen unter der Hochbahntrasse sind schwierig zu gestalten und zu nutzen. Sie müssen einer sinnvollen und optisch ansprechenden Nutzung zugeführt werden. Bauwerksprüfung und Sanierungsarbeiten und zukünftige Entwicklung an der Hochbahn Das Abrücken der Straße von der Hochbahntrasse ermöglicht zudem eine große Flexibilität hinsichtlich Unterhaltung und zukünftiger Entwicklungen im Stadtbahnbereich. So ließe sich diese Variante zu einem späteren Zeitpunkt auch zu Variante 5 (Stadtbahn ebenerdig) wei- terentwickeln. 13 3.4 Variante 4 Stadtbahn ebenerdig mittig Abb. Querschnitt der Variante 4 Lageplan der Variante 4 Verkehrliche Aspekte Variante 4 ermöglicht eine ebenerdige Führung der Stadtbahn. Die Stadtbahn verläuft hier mittig zwischen den Fahrspuren, entsprechend der Führung der Stadtbahn auf dem Ehrenfeldgürtel. Der Radverkehr wird auf Schutzstreifen/Radfahrstreifen geführt. Die Führung des Fußverkehrs erfolgt in beiden Richtungen weitgehend straßenbegleitend. In den Grünbereichen sind Querungen für Fußgänger vorgesehen (Z-Überwege). An den Knoten Neusser Straße/Gürtel und Niehler Straße/Gürtel werden die Linksabbieger über Umfahrten geführt. Durch die ebenerdige Führung der Stadtbahn werden neue Konfliktpunkte an den Knotenpunkten geschaffen. Daher müssen an deutlich mehr Stellen als bei den Varianten 1- 3 Lichtsignalanlagen installiert werden. Dies spricht gegen diese Variante. 14 Insgesamt kann eine Niederlegung der Stadtbahntrasse nicht empfohlen werden. Eine Begründung erfolgt zusammenfassend nach der Beschreibung der Variante 5, da auch diese eine ebenerdige Stadtbahntrasse vorsieht. Städtebauliche Aspekte und Freiraumplanung Variante 4 entspricht dem Bild einer klassischen Stadtstraße, ohne jedoch die hierfür ange- messene Randbebauung aufzuweisen. Die Anwohner werden durch das Heranrücken des Straßenverkehrs vergleichsweise stark mit Lärm und Abgasen belastet. Die Grünflächen werden größtenteils auf die Funktion des Straßenbegleitgrüns reduziert. Die Barrierewirkung der Trasse vergrößert sich durch die ebenerdig verlaufende Stadtbahn. Gestalterisch stellt der Abbruch der Hochbahntrasse einen Zugewinn für den Stadtraum dar, der jedoch durch die funktionalen und andere stadträumlichen Beeinträchtigungen wieder eingeschränkt wird. Es entsteht ein qualitativ hochwertiger Straßenraum, der jedoch über- wiegend aus Bewegungsflächen besteht und ansonsten eine vergleichsweise geringe Auf- enthaltsqualität bietet. Die Kosten für diese Variante sind deutlich höher als bei den Varianten 1-3 (mit Hochbahn). Lärmschutz Wie bei der Variante 2 rückt die Straße und somit die Lärmquelle an die Wohnbebauung heran. Auch hier sind die Auswirkungen auf der Nordseite gravierender als auf der Südseite. 15 3.5 Variante 5 Stadtbahn ebenerdig und südliche Stadtstraße Abb. Querschnitt der Variante 5 Abb. Lageplan der Variante 5 Verkehrliche Aspekte Diese Variante sieht eine Südlage der Straße vor (vgl. Variante 3).Nördlich davon wird die Stadtbahn parallel ebenfalls ebenerdig geführt. In Richtung Osten wird der Radverkehr über Schutzstreifen/Radfahrstreifen geführt. In umgekehrter Richtung erfolgt eine Führung im Grünbereich. Auch hier ist eine Anbindung Mülheims und Ehrenfelds zu berücksichtigen. Der Fußverkehr wird einerseits auf der Südseite direkt an der Straße geführt. Nördlich der Stadtbahntrasse im Grünbereich. Wie in allen anderen Varianten sind ausreichende Querungen für den Fußverkehr vorhanden. Wie bei der Variante 4 entstehen an den Kreuzungen neue Konfliktpunkte. Es müssen auch hier deutlich mehr Lichtsignalanlagen gebaut werden als bei den Varianten 1 – 3. Die Niederlegung der Hochbahn hat folgende Nachteile: • Die ebenerdige Führung der Stadtbahn setzt zunächst den Abbruch der vorhandenen Brückenbauwerke voraus. Erst danach kann mit den eigentlichen Arbeiten für 16 Stadtbahn- und Straßenbau begonnen werden. Für eine lange Zeit müsste der Stadtbahnbetrieb auf der Teilstrecke der Gürtelbahn eingestellt und über Busersatzverkehr abgewickelt werden. Dies stellt eine, wenn auch zeitlich begrenzte, hohe Qualitätseinbuße für die Fahrgäste dar. Alternativ dazu wäre es vorstellbar, zunächst die Stadtbahn in Seitenlage zu bauen (bei Weiterbetrieb der Hochbahn), diese dann in Betrieb zu nehmen, die Hochbahn zu beseitigen und letztendlich die Straße zu bauen. • Der Stadtbahnbetrieb wird bei einer ebenerdigen Führung nicht so reibungslos ablaufen wie in der Hochlage. Die Fahrplanstabilität des Stadtbahnbetriebes nimmt deutlich ab. Die Querungsstellen sind potentielle Gefahren und Unfallpunkte. Allerdings wird die Erreichbarkeit der Haltestellen deutlich verbessert. • Ein wesentliches Kriterium wird die Finanzierung des Vorhabens sein. Es ist derzeit nicht erkennbar, dass der Abbruch der vorhandenen, aus Sicht des Stadtbahnbetriebes optimalen, Verkehrsanlage durch Zuschüsse von Bund und Land finanziert werden könnte. Es liegen zurzeit auch keine erkennbaren Gründe vor, das Bauwerk wegen gravierender Bauschäden zu ersetzen oder beseitigen zu müssen. Somit steht die Gesamtmaßnahme unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Städtebauliche Aspekte und Freiraumplanung Variante 5 stellt eine Weiterführung der Variante 3 dar, bei der die Stadtbahntrasse abge- setzt von der Straßentrasse in die Grünfläche gelegt wird. Auch hier entsteht durch den Ab- bruch der Hochbahn eine gestalterisch ansprechende Verkehrsachse. Allerdings werden die flankierenden Grünbereiche ebenso eingeschränkt wie in Variante 4. Hinsichtlich der Kosten für den Abbruch, die größere Barrierewirkung der Trasse und der Tatsache, dass diese Lö- sung aus verkehrlicher Sicht zu keiner Verbesserung führt, sollte eine solche Maßnahme nicht weiter verfolgt werden. Lärmschutz Für die Variante 5 gilt gleiches wie für die Variante 3. Auch hier sind mögliche Lärmschutz- maßnahmen im südlichen Bereich leichter integrierbar als das im Norden der Fall ist.
Anlage 6-Auszug aus Bericht WEST 8
10779 Zeichen
Umfeldplanung Gürteltrasse Köln - Nippes
Stadt Köln
16.12.2016
West 8 urban design & landscape architecture b.v.
Anlage 6 -Auszug aus Abschlussbericht West 8-
2
Inhaltsangabe
Ausgangslage
Welche Chancen birgt die Neuplanung der Verkehrstrasse?
Städtebauliche Setzungen
6 Modelle
Variante 1 Trassenführung brückennah
Variante 2 Separierte Trassenführung
Variante 3 Südliche Stadtstraße
Variante 4 Stadtbahn ebenerdig mittig
Variante 5 ebenerdige Stadtbahn + südliche Stadtstraße
Variante 6 Überörtliche Rad-, Fußwege- und Grünverbindung
V
3
6
10
12
14
17
24
29
34
39
Weidenpesch
Bilderstöckchen
Mauen
heim
NIPPES
Neuehrenfeld
Neustadt
Nord
Altstadt
Nord
Riehl
Niehl
Deutz
Nord
park
Pferde-
Rennbahn
Nord-
friedhof
Blücherpark
Johannes
Giesberts-
Park
Botanischer
Garten
Flora
Zoologischer
Garten
Toni
Steingass
Park
Weiden
pescher
Park
Hilde
Domin-
Park
Rhein
Rhein
Rhein
Niehler
Hafen
Riehler
Aue
Nippeser
Tälchen
Dom
HBF
LEGENDE
Gewaesser
Eisenbahn
Grünräume
Hauptverkehrsstrasse
Fahrradweg neu
Hauptfahrradweg bestand
Hauptfahrradweg neu
Fahrradweg bestand
Mülheimer
Brücke
Friedrich-Karl-Strasse
Amsterdamer Str.
Amsterdamer Str.
Boltensternstrasse
Neusser Str.
Neusser Str.
Neusser Str.
Neusser Str.
Mülheim
Gürteltrasse im
Bezirk Köln Nippes
Konzept Fahrradwegestruktur
West8 Dezember 2014
Köln
3 Umfeldplanung Gürteltrasse Köln-Nippes
heutige Situation der großen Kölner Grünräume
Ausgangslage
Welchen Effekt hat der Ringschluss auf das Umfeld von Köln-Nippes?
4
Dilemma durch den fehlenden Ringschluss:
1. Merheimer Straße und Friedrich-Karl-Straße sind überlastet und unattraktiv.
2. Rund um die Stadtbahntrasse ist Restraum, Niemandsland, Wartebereich entstanden.
Situation im Umfeld der Friedrich-Karl-Straße
Lärm
Feinstaub
verkehrsbelastet
Resträume
Situation im Umfeld Merheimer Straße
heutiges Umfeld der
Friedrich-Karl-Straße und Merheimer Straße:
- Viel MIV
- Breite Fahrbahnen
- Zu knappe Stadtstruktur
- Wenig Raum für Fahrradfahrer und Fußgän-
ger
- Kaum Straßenbäume
- heiße Sommertage
- maximale Versiegelung
5
Nordpark mit hoher Freiraumqualität
Zwischenraum am Nieheler Kirchweg
N
Weidenpesch
Bilderstöckchen
Mauen
heim
NIPPES
Neuehrenfeld
Neustadt
Nord
Altstadt
Nord
Riehl
Niehl
Deutz
Nord
park
Pferde-
Rennbahn
Nord-
friedhof
Blücherpark
Johannes
Giesberts-
Park
Botanischer
Garten
Flora
Zoologischer
Garten
Toni
Steingass
Park
Weiden
pescher
Park
Hilde
Domin-
Park
Rhein
Rhein
Rhein
Niehler
Hafen
Riehler
Aue
Nippeser
Tälchen
Dom
HBF
LEGENDE
Gewaesser
Eisenbahn
Grünräume
Hauptverkehrsstrasse
Fahrradweg neu
Hauptfahrradweg bestand
Hauptfahrradweg neu
Fahrradweg bestand
Mülheimer
Brücke
Friedrich-Karl-Strasse
Amsterdamer Str.
Amsterdamer Str.
Duisburger Str.
Boltensternstrasse
Neusser Str.
Neusser Str.
Neusser Str.
Neusser Str.
Mülheim
Gürteltrasse im
Bezirk Köln Nippes
Konzept Fahrradwegestruktur
West8 Dezember 2014
Köln
6 Umfeldplanung Gürteltrasse Köln-Nippes
Welche Chancen birgt die Neuplanung der Verkehrstrasse?
Vorschlag zur Vernetzung der großen Kölner Grünräume
7
1. Parallel zur MIV Trasse entstehen eine Nahmobilitätsachse
und eine Raumsequenz, die die westrheinschen nördlichen
*UQÁlFKHQPLWHLQDQGHUYHUQHW]W
- Nutzung für Fahrradfahrer, Pedeleks und Fußgänger
- Die Resträume werden zu grünen Adressen
- Aufwertung und Fertigstellung der Vorhaltebereiche
8 Umfeldplanung Gürteltrasse Köln-Nippes
Welche Chancen birgt die Neuplanung der Verkehrstrasse?
2. Das Umfeld der Merheimer Straße und das Umfeld der Friedrich-Karl-Straße
können nachhaltig aufgewertet werden:
- weniger MIV
- weniger Lärm
- mehr Verkehrssicherheit
- mehr Grün
- mehr Zusammenhang / Gemeinschaft im Viertel
3. Für den MIV kann eine maßgeschneiderte, moderne Trasse entlang der
Stadtbahn realisiert werden
- ruhiger Verkehrsstrom
- passende Lärmschutzmaßnahmen
- mehr Verkehrssicherheit in Kreuzungsbereichen
- Stadtstraße anstelle ‘Gürtel’
- Zentrumscharaker stärken
Friedrich-Karl-Straße
Nicht Gürtel, sondern Stadtstraße
Merheimer Straße
9
Skizze zur Umgestaltung der Friedrich-Karl-Straße
Umgestaltetes Umfeld der Friedrich-Karl-Straße und Merheimer Straße:
- Weniger MIV
- Weniger Fahrbahnen
- Städtische Wohnstraße
- Fahrradfahrer auf der Fahrbahn
- Mehr Straßenbäume
- Besseres Stadtklima
- Weniger Versiegelung
Skizze zur Umgestaltung der Merheimer Straße
10 Umfeldplanung Gürteltrasse Köln-Nippes
Städtebauliche Setzungen
Raumkanten, hart und weich
Kreuzungen schaffen / die Stadtstraße markieren / Rudimente ergänzen
Raumsequenzen
Nutzungen ein Gesicht am Ring geben Wohnen / Gewerbe / Schulen / Verwaltung
Jedem seinen angemessenen Grünraum / seine Visitenkarte
Nippeser Tälchen
Nippeser Tälchen
Neusser Straße
Neusser Straße
Merheimer Straße
Merheimer Straße
Stadtteilzentrum
11
Niehler Kirchweg
Niehler Kirchweg
Niehler Straße
Niehler Straße
Toni-Steingass-Park
Toni-Steingass-Park
Nordpark
Nordpark
6 Modelle Trassenführung
Die untersuchten Modelle können grob in zwei Kategorien unterteilt werden; zum Einen Modelle
mit Erhalt der Bahntrasse in Hochlage und zum Anderen Modelle zur ebenerdigen Führung der
Stadtbahntrasse.
Die Modelle, die vom Erhalt des Brückenbauwerks ausgehen, sind zu unterscheiden in drei Varian-
ten, bei denen durch Straßenneubau eine Schließung des Rings untersucht wird und eine Varian-
te, bei der die Nutzung als überörtliche Rad-, Fußwege- und Grünverbindung untersucht wird. Die
optimale Lage ergibt sich aus der Nutzbarkeit und Ausstrahlung der angrenzenden öffentlichen,
privaten und halböffentlichen Grünräume.
Die Modelle, die vom Abbruch des Brückenbauwerks ausgehen, befassen sich insbesondere mit
der möglichen Phasierbarkeit der neuen Trasse und den Kreuzungspunkten.
12 Umfeldplanung Gürteltrasse Köln-Nippes
6 Modelle
Variante 1
Trassenführung brückennah
Variante 2
Separierte Trassenführung
Variante 3
Gebündelte Trassenführung
Grün
Gehweg
Grün
Rad
Fahrbahn
KVB
Fahrbahn
Rad
Grün
Gehweg
Gehweg
Gehweg
Grün
Rad
Rad
Rad
Grün
Grün
KVB
Fahrbahn
Fahrbahn
Grün
Gehweg
Gehweg
Grün
KVB
Fahrbahn
Fahrbahn
Fahrbahn
Rad
Rad/
Gehweg
Möglichst vergleichbare Ausgangssituationen:
- Die Trassenführungen werden in erster Linie aus dem Blickwinkel der Qualitäten des Freiraumes
betrachtet.
- Anzahl der Fahrbahnen wird gering halten; der Radschnellweg liegt möglichst frei.
'LHIUHLZHUGHQGHQ*UQÁlFKHQZHUGHQDOV|IIHQWOLFKHU*UQUDXPEHWUDFKWHWXQGQLFKWDOV5HVW-
ÁlFKH
- Kreuzungspunkte sind kompakt und übersichtlich gehalten.
- Die Leistungsfähigkeit der Kreuzungspunkte ist nicht verkehrstechnisch berechnet; sie gründet auf
Annahmen die mit dem Verkehrsplanungsamt abgestimmt wurden. Im Falle einer detaillierten
Ausarbeitung müssen diese Annahmen kritisch geprüft werden.
'LHYRUJHVFKODJHQHQ+DOWHVWHOOHQEHÀQGHQVLFKDQYHUPXWHWVLQQYROOHQ6WHOOHQDQGHU1HXVVHU
Straße. Ihre Lage und Dimensionen müssen im Falle einer detaillierten Ausarbeitung kritisch ge-
prüft werden.
13
Variante 4
S-Bahn ebenerdig mittig
Variante 5
S-Bahn ebenerdig parallel
geführt
Variante 6
Überörtliche Rad-,
Fußwege- und Grünverbin-
dung
Gehweg
Gehweg
Grün
Rad
Grün
KVB
Fahrbahn
Fahrbahn
Außengastro
Rad
Außengastro
Grün
Gehweg
Rad
Fahrbahn
Fahrbahn
Grün
Grün
Rad
Gehweg
KVB
KVB
Grün
Grün
Grün
Grün
Grün
Gehweg
Gehweg
Rad
14 Umfeldplanung Gürteltrasse Köln-Nippes
Variante 1
Trassenführung brückennah
Nippeser Tälchen
Neusser Straße
Niehler Kirchweg
Merheimer Straße
Bezirksrathaus
15
Prinzipienschnitt
Niehler Straße
Toni-Steingass-Park
Nordpark
Grün
Gehweg
Grün
Rad
Fahrbahn
KVB
Fahrbahn
Rad
Grün
Gehweg
16 Umfeldplanung Gürteltrasse Köln-Nippes
Variante 1
Trassenführung brückennah
Detail Neusser Straße
Merheimer Straße
Bezirksrathaus
17 Umfeldplanung Gürteltrasse Köln-Nippes
Variante 1
Trassenführung brückennah
Nippeser Tälchen
18
Bezirksrathaus
19 Umfeldplanung Gürteltrasse Köln-Nippes
Variante 2
Parkway Separierte Trassenführung
Nippeser Tälchen
Neusser Straße
Niehler Kirchweg
Merheimer Straße
Bezirksrathaus
20
Prinzipienschnitt
Niehler Straße
Toni-Steingass-Park
Nordpark
Grün
Gehweg
Grün
Rad
KVB
Rad
Grün
Gehweg
Rad
Fahrbahn
Fahrbahn
21 Umfeldplanung Gürteltrasse Köln-Nippes
Variante 2
Parkway Separierte Trassenführung
Detail Neusser Straße
Merheimer Straße
Bezirksrathaus
22 Umfeldplanung Gürteltrasse Köln-Nippes
Variante 2
Parkway Separierte Trassenführung
Nippeser Tälchen
23
Bezirksrathaus
24 Umfeldplanung Gürteltrasse Köln-Nippes
Variante 3
Südliche Stadtstraße
Nippeser Tälchen
Neusser Straße
Niehler Kirchweg
Merheimer Straße
Bezirksrathaus
25
Prinzipienschnitt
Niehler Straße
Toni-Steingass-Park
Nordpark
Grün
Gehweg
Rad/Gehweg
KVB
Rad
Grün
Gehweg
Fahrbahn
Fahrbahn
Fahrbahn
26 Umfeldplanung Gürteltrasse Köln-Nippes
Variante 3
Südliche Stadtstraße
Detail Neusser Straße
Merheimer Straße
Bezirksrathaus
27 Umfeldplanung Gürteltrasse Köln-Nippes
Variante 3
Südliche Stadtstraße
Nippeser Tälchen
28
Bezirksrathaus
29 Umfeldplanung Gürteltrasse Köln-Nippes
Variante 4
Stadtbahn ebenerdig mittig
Freiburg / Rieselfeld
Nippeser Tälchen
Neusser Straße
Niehler Kirchweg
Merheimer Straße
Bezirksrathaus
30
Prinzipienschnitt
Niehler Straße
Toni-Steingass-Park
Nordpark
Grün
Gehweg
Rad
KVB
Rad
Grün
Gehweg
Fahrbahn
Fahrbahn
Außengastro
Außengastro
31 Umfeldplanung Gürteltrasse Köln-Nippes
Variante 4
Stadtbahn ebenerdig mittig
Detail Neusser Straße
Merheimer Straße
Bezirksrathaus
32 Umfeldplanung Gürteltrasse Köln-Nippes
Variante 4
Stadtbahn ebenerdig mittig
Nippeser Tälchen
33
Bezirksrathaus
34 Umfeldplanung Gürteltrasse Köln-Nippes
Variante 5
ebenerdige Stadtbahn und südliche Stadtstraße
Rotterdam Alexander
Nippeser Tälchen
Neusser Straße
Niehler Kirchweg
Merheimer Straße
Bezirksrathaus
35
Prinzipienschnitt
Niehler Straße
Toni-Steingass-Park
Nordpark
Grün
Gehweg
Rad
KVB
Rad
Gehweg
Fahrbahn
Fahrbahn
Grün
Grün
36 Umfeldplanung Gürteltrasse Köln-Nippes
Variante 5
ebenerdige Stadtbahn und südliche Stadtstraße
Detail Neusser Straße
Merheimer Straße
Bezirksrathaus
37 Umfeldplanung Gürteltrasse Köln-Nippes
Variante 5
ebenerdige Stadtbahn und südliche Stadtstraße
Nippeser Tälchen
38
Bezirksrathaus
39 Umfeldplanung Gürteltrasse Köln-Nippes
Variante 6
Überörtliche Rad-, Fußwege- und Grünverbindung
Nippeser Tälchen
Neusser Straße
Niehler Kirchweg
Merheimer Straße
Bezirksrathaus
Mobilitätsstation
40
Prinzipienschnitt
Niehler Straße
Toni-Steingass-Park
Nordpark
Grün
Gehweg
KVB
Rad
Gehweg
Gehweg
Grün
Grün
Grün
41 Umfeldplanung Gürteltrasse Köln-Nippes
Variante 6
Überörtliche Rad-, Fußwege- und Grünverbindung
Detail Neusser Straße
Merheimer Straße
Bezirksrathaus
Taxi + Parken
42 Umfeldplanung Gürteltrasse Köln-Nippes
Variante 6
Überörtliche Rad-, Fußwege- und Grünverbindung
Nippeser Tälchen
43
Bezirksrathaus
Anlage 1-Plan WEST 8 Trassenvariante V6_überörtliche Rad- Fuss- und Grünverbindung
659 Zeichen
Umfeldplanung Gürteltrasse Köln - Nippes Stadt Köln 16.12.2016 West 8 urban design & landscape architecture b.v. Überörtliche Rad-, Fußwege- und Grünverbindung Bezirks-Rathaus Stadtteilbibliothek Haltestelle Stadtbahn Mobilitätsstation Büdchen Bushalte Niehler Kirchweg Neusser Straße Merheimer Straße Eckewartstraße Eckewartpark Kleingärten Nippeser Tälchen Sportfeld Sportfeld Toni-Steingass-Park Nordpark Toni-Steingass-Park Realschule Discounter Hochhaus Realschule Sporthalle Geplante Haltstelle Gelsenkirchener Straße Niehler Straße Toni-Steingass-Wiese Anlage 1 -überörtliche Rad-, Fuß- und Grünverbindung Variante 6 X X X XX X Anschluss an Bestand
Anlage 8 - Auszug Beschlussprotokoll Verkehrsausschuss 05.12.2017
4708 Zeichen
Anlage 8 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 06.12.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 öffentlich 5.9 Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze, 2871/2017 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke vom 30.11.2017 AN/1822/2017 Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, AN/1822/2017, der da lautet: „Der Rat der Stadt Köln beschließt die Weiterplanung entlang des Niehler Gürtels auf Basis der Variante „Rad-, Fußwege- und Grünverbindung“ mit den folgenden Er- gänzungen (fett gedruckt): 1.1 Der Rat nimmt die vorgelegte Planung des Büros WEST 8 für den Bereich der Gürteltrasse zwischen der Merheimer Straße und der Amsterdamer Straße zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der Planung auf der Grundlage der in der Anlage 1 beigefügten Variante „Rad-, Fußwege- und Grünverbindung“. Diese Variante entspricht dem Ratsbeschluss vom 10.05.2016. Weiterhin beauftragt er die Verwaltung, mit der Konkretisierung der in der Anlage 2 dargestellten Vorentwurfsplanung für eine Radverkehrsverbindung von der Amsterdamer Straße bis zur Mülheimer Brücke. Dabei soll auch untersucht wer- den, wie eine Fuß- und Radwegeverbindung auf der Nordseite der Gürtelbahn zwischen Boltensternstraße und Amsterdamer Straße realisiert werden kann. a) Die Radverbindung wird kreuzungsfrei oder mit Vorrang für den Rad- verkehr geplant. Sie erfüllt hierdurch, zusammen mit der bereits vor- gesehenen Breite und der Trennung vom Fußverkehr, die Anforde- rungen an einen Radschnellweg. Die Fördermöglichkeiten für Radschnellwege werden genutzt. b) Es wird geprüft, die Radverbindung zwischen Amsterdamer Straße und Mülheimer Brücke in Hochlage auf der Gürteltrasse zu führen und auf diese Weise Amsterdamer Straße und Boltensternstraße kreuzungsfrei zu queren. 1.2 Die Verwaltung wird beauftragt, Planungen für die Fortführung der Radver- bindung als Radschnellweg von der Merheimer Straße bis zur Autobahnauf- fahrt der A 57 aufzunehmen. Hierbei werden die folgenden Maßgaben be- rücksichtigt: a) Die bislang zwei Autospuren in jede Fahrtrichtung auf dem Parkgürtel und auf dem Mauenheimer Gürtel werden zwischen der Abfahrt der A 57 und der Ecke Mauenheimer Gürtel / Merheimer Straße auf je eine Fahrspur pro Fahrtrichtung reduziert. b) Alle freilaufenden Abbiegespuren für den Autoverkehr entfallen. c) Die Kreuzung Geldernstraße / Parkgürtel wird zum Kreisverkehr umgebaut. e) Der bisherige, straßenbegleitende Radweg zwischen der Abfahrt der A 57 und der Ecke Mauenheimer Gürtel / Merheimer Straße wird dem Fußgängerverkehr zugeschlagen. 1.3 Die Verwaltung wird beauftragt, Planungen zur Verbesserung der Verkehrs- situation im Umfeld des Niehler Gürtels aufzunehmen. Die Planung und de- ren Umsetzung werden in einem Prozess vorgenommen, der unabhängig von Planung und Bau des Gürtelradweges geführt wird. Hierbei werden die folgenden Maßgaben berücksichtigt: a) Rückbau auf je eine Fahrspur pro Richtung für den Autoverkehr auf folgenden Straßenabschnitten: Merheimer Straße von Mauenheimer Gürtel bis Friedrich-Karl- Straße Friedrich-Karl-Straße von Neusser Straße bis Boltensternstraße b) Kreisverkehre auf der Friedrich-Karl-Straße an folgenden Kreuzun- gen: Neusser Straße Niehler Kirchweg Niehler Straße c) c) Einführung von Tempo 30 auf den folgenden Straßen: Friedrich-Karl-Straße Merheimer Straße Bergstraße Niehler Straße Xantener Straße 1.4 Die Planungen sind der Öffentlichkeit in einem Bürgerbeteiligungsverfahren vor- zustellen. Die Ausgestaltung der entstehenden Parklandschaft wird im Rahmen eines bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahrens fortentwickelt. Die Ergebnisse sind dem Rat vorzustellen. 1.5 Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Konkretisierung der Planung gemäß Punkt 1.1. der Beschlussvorlage in Höhe von 250.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege und Plätze bei Finanzstel- le 6602-1201-5-5051 – Ausbau Gürtelstraße (Merheimer Straße bis Mülheimer Brücke), Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen - im Haushaltsjahr 2017.“ zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien (BV Nippes, Ausschuss für Umwelt und Grün, Stadtentwicklungsausschuss, BV Ehrenfeld und BV Mülheim). Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion
Anlage 11 - Auszug BV Ehrenfeld 19.03.2018
3670 Zeichen
1 Anlage 11 Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 03.04.2018 Auszug aus der Niederschrift der 30. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 19.03.2018 öffentlich 10.6 Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze, 2871/2017 Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) stellt unter Hinweis auf das laufende Klageverfahren der Bezirksvertretung Nippes den Geschäftsordnungsantrag, kein Votum abzugeben. Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht sich für eine inhaltliche Behandlung der Beschlussvorlage aus. Im Falle einer bezirklichen Zuständigkeit wäre ein Votum schlimmstenfalls nicht relevant. Sollte das Gericht jedoch eine überbezirkliche Zu- ständigkeit feststellen, würde der Verkehrsausschuss entscheiden. Dann wäre ein Votum der Bezirksvertretung Ehrenfeld notwendig. Er weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung Eh- renfeld den Gürtel selber als Straße von überbezirklicher Bedeutung definiert habe. Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag von Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion): Mehrheitlich gegen 8 Stimmen (SPD-Fraktion, 1 Stimme CDU-Fraktion, FDP/Piraten- Fraktion) abgelehnt. Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass es dringend not- wendig sei, den Niehler Gürtel als Fuß- und Radwegeverbindung auszubauen. Er spricht sich daher für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus. Bezirksvertreterin Bossinger (SPD-Fraktion) zeigt sich zwar für den Stadtbezirk Nippes er- freut, dass dieser die Radwegeverbindung erhält, sieht hier aber trotzdem die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Nippes gegeben. Bezirksvertreter Schuster (Deine Freunde) spricht sich für den Beschlussvorschlag der Ver- waltung aus. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen: 1.1 Der Rat nimmt die vorgelegte Planung des Büros WEST 8 für den Bereich der Gürtel- trasse zwischen der Merheimer Straße und der Amsterdamer Straße zur Kenntnis und be- auftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der Planung auf der Grundlage der in der Anlage 1 beigefügten Variante „Rad-, Fußwege- und Grünverbindung“. Diese Variante ent- spricht dem Ratsbeschluss vom 10.05.2016. Weiterhin beauftragt er die Verwaltung, mit der Konkretisierung der in der Anlage 2 darge- stellten Vorentwurfsplanung für eine Radverkehrsverbindung von der Amsterdamer Straße bis zur Mülheimer Brücke. Dabei soll auch untersucht werden, wie eine Fuß- und Radwege- verbindung auf der Nordseite der Gürtelbahn zwischen Boltensternstraße und Amsterdamer Straße realisiert werden kann. 1.2 Die Planungen sind der Öffentlichkeit in einem Bürgerbeteiligungsverfahren vorzustel- len. Die Ausgestaltung der entstehenden Parklandschaft wird im Rahmen eines bürger- schaftlichen Beteiligungsverfahrens fortentwickelt. Die Ergebnisse sind dem Rat vorzustel- len. 1.3 Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Konkretisierung der Planung gemäß Punkt 1.1. der Beschlussvorlage in Höhe von 250.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege und Plätze bei Finanzstelle 6602-1201-5-5051 – Ausbau Gürtelstraße (Merheimer Straße bis Mülheimer Brücke), Teilplanzeile 8 – Auszah- lungen für Baumaßnahmen - im Haushaltsjahr 2017. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen 5 Stimmen (4 SPD-Fraktion, 1 FDP/Piraten-Fraktion) bei 3 Enthaltungen (2 SPD-Fraktion, CDU-Fraktion).
Anlage 14 Auszug aus Beschlussprotokoll Finanzausschuss 04.06.2018
2450 Zeichen
Anlage 14 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 05.06.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 04.06.2018 öffentlich 13.6 Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze, 2871/2017 Beschluss: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvor- schlages: 1.1 Der Rat nimmt die vorgelegte Planung des Büros WEST 8 für den Bereich der Gürteltrasse zwischen der Merheimer Straße und der Amsterdamer Straße zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der Planung auf der Grundlage der in der Anlage 1 beigefügten Variante „Rad-, Fußwege- und Grünver- bindung“. Diese Variante entspricht dem Ratsbeschluss vom 10.05.2016. Weiterhin beauftragt er die Verwaltung, mit der Konkretisierung der in der Anlage 2 dargestellten Vorentwurfsplanung für eine Radverkehrsverbindung von der Amster- damer Straße bis zur Mülheimer Brücke. Dabei soll auch untersucht werden, wie ei- ne Fuß- und Radwegeverbindung auf der Nordseite der Gürtelbahn zwischen Bol- tensternstraße und Amsterdamer Straße realisiert werden kann. 1.2 Die Planungen sind der Öffentlichkeit in einem Bürgerbeteiligungsverfahren vorzustellen. Die Ausgestaltung der entstehenden Parklandschaft wird im Rahmen eines bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahrens fortentwickelt. Die Ergebnisse sind dem Rat vorzustellen. 1.3 Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Konkretisierung der Planung gemäß Punkt 1.1. der Beschlussvorlage in Höhe von 250.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege und Plätze bei Finanzstelle 6602-1201-5-5051 – Ausbau Gürtelstraße (Merheimer Straße bis Mülheimer Brücke), Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen - im Haushaltsjahr 2017. Abstimmungsergebnis über den Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung Nippes: Mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion – abge- lehnt Abstimmungsergebnis über die Alternative: Mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion – abge- lehnt Abstimmungsergebnis über den Beschlussvorschlag der Verwaltung: Mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion- zuge- stimmt
Anlage 8.2 - Auszug Niederschrift Verkehrsausschuss 05.12.2017
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Anlage 8 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 30.04.2018 Auszug aus der Niederschrift der 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 öffentlich 5.9 Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze, 2871/2017 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke vom 30.11.2017 AN/1822/2017 Stellv. Vorsitzender Pöttgen betont nachdrücklich, dass die SPD-Fraktion mit dem Verwaltungsvorschlag nicht einverstanden sei; der – verträgliche - Ausbau des Nieh- ler Gürtels sei eine Jahrzehnte alte Forderung und unverzichtbar. Die jetzige Planung sei in keiner Weise nachvollziehbar. Er schlage vor, die Vorlage heute zunächst nur ohne Votum in die weiteren Gremien zu verweisen, um insbesondere die Beschluss- empfehlung der BV Nippes abzuwarten. In diesem Zusammenhang macht er bereits darauf aufmerksam, dass diese die Entscheidungsbefugnis für sich beanspruche. RM Hammer hingegen zeigt sich seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehr erfreut über die Verwaltungsvorlage. Es sei ein erster Schritt in die richtige Richtung. Auch für die Fraktion Die Linke signalisiert RM Weisenstein Zustimmung zur Verwal- tungsvorlage. Gleichwohl sei sie ihm nicht weit reichend genug. Der Gürtel sei prä- destiniert, um einen Brückenschlag für Radfahrende von Ehrenfeld nach Mülheim zu schaffen. Die örtlichen Gegebenheiten seien vorhanden. Aus diesem Grunde habe seine Fraktion einen Änderungsantrag erarbeitet, den er in seinem weiteren Wortbei- trag ausführlich begründet. RM Sterck merkt an, dass Aufbau und Struktur der Verwaltungsvorlage sehr lobens- wert seien; sie sei klar gegliedert und gut verständlich. Gleichwohl sympathisiere die FDP-Fraktion eher mit der Haltung der SPD-Fraktion als mit dem Verwaltungsvor- schlag. Dieser sei weit ab von dem, was für eine wachsende Stadt notwendig sei. RM Scholz bedankt sich zunächst für die Verwaltungsvorlage. Sie sei nun das Er- gebnis der bereits in 2016 geführten Diskussionen. Unverständlich sei ihm nach wie vor, warum die Erstellung der Vorlage so viel Zeit in Anspruch genommen habe. Er hoffe, dass die weiteren Planungen bzw. auch Umsetzung nun zeitnah erfolgen wer- de und bittet um eine Einschätzung der Verwaltung. SE Kissenbeck berichtet, dass er als Bewohner des Kölner Nordens und aktiver Rad- fahrer keinen Nachteil durch den Ausbau als Fahrradstrecke hätte. Dennoch möchte er darauf hinweisen, dass entgegen den Ausführungen in der Vorlage eine Radver- kehrsanlage zwischen Geldernstraße und Merheimer Straße in der Tat nicht existie- re. Die BV Nippes habe hierzu auf Grund eines Bürgerantrages bereits vor einigen Jahren einen Beschluss gefasst; er bitte, diesen in die Planungen mit einfließen zu lassen. RM Michel stellt seitens der CDU-Fraktion klar, dass diese die Planungen intensiv diskutiert und eingehende geprüft habe. Sowohl verkehrs- als auch stadtentwick- lungspolitisch sei die in Rede stehende Lösung für den Niehler Gürtel optimal. Die offenen und versteckten Vorwürfe, dass es sich hier um ein Geschenk an den Koali- tionspartner handele, weise er nachdrücklich zurück. RM Hammer nimmt Bezug auf die Ausführungen zum Abschnitt 3 des Planungsrau- mes und bittet um Prüfung, ob alternativ auf der Nordseite der KVB-Trasse eine Lichtsignalanlage für den Rad- und den Autoverkehr eingerichtet werden könne, um auch dort eine geradlinige Verbindung auf der Hochlage bis zum Nordpark anbieten zu können. Insbesondere an Herr Scholz gerichtet betont Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik, dass es sich hier um ein sehr komplexes Thema han- dele und der Aufwand seitens der Politik offensichtlich unterschätzt werde. Es wur- den Untersuchungen und Prüfungen durchgeführt; verwaltungsinterne Abstimmun- gen seien auch erforderlich gewesen. Sobald ein politischer Beschluss in der Sache gefasst sei, werde die Verwaltung darauf aufbauend einen Zeit-Maßnahmen-Plan vorlegen. Er räumt ein, dass der Hinweis von Herrn Kissenbeck nicht ganz unberechtigt sei, die dort vorhandene Radverkehrsanlage sei sicherlich nicht mehr zeitgemäß; hierüber müsse der Ausschuss dann noch befinden. Die Frage von Herrn Hammer beantwortet er dahingehend, dass der Radfahrer auf der Nordseite der Mülheimer Brücke auf einem eigenen Weg – angelehnt aber etwas abgerückt von der Fahrbahn – geführt werde. Anschließend werde er unter der Fahr- bahn und planfrei über die Boltensternstraße geführt. Zwischen Boltensternstraße und Amsterdamer Straße sei auf der Nordseite keine Verbindung geplant. RM Weisenstein beantragt, seinen Änderungsantrag mit in die nachfolgenden Gre- mien zu verweisen und darüber hinaus auch die Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Mülheim in die Beratungsfolge einzubinden. Entsprechend diesem Antrag lässt stellv. Ausschussvorsitzender Pöttgen wie folgt abstimmen. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, AN/1822/2017, der da lautet: „Der Rat der Stadt Köln beschließt die Weiterplanung entlang des Niehler Gürtels auf Basis der Variante „Rad-, Fußwege- und Grünverbindung“ mit den folgenden Er- gänzungen (fett gedruckt): 1.1 Der Rat nimmt die vorgelegte Planung des Büros WEST 8 für den Bereich der Gürteltrasse zwischen der Merheimer Straße und der Amsterdamer Straße zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der Planung auf der Grundlage der in der Anlage 1 beigefügten Variante „Rad-, Fußwege- und Grünverbindung“. Diese Variante entspricht dem Ratsbeschluss vom 10.05.2016. Weiterhin beauftragt er die Verwaltung, mit der Konkretisierung der in der Anlage 2 dargestellten Vorentwurfsplanung für eine Radverkehrsverbindung von der Amsterdamer Straße bis zur Mülheimer Brücke. Dabei soll auch untersucht wer- den, wie eine Fuß- und Radwegeverbindung auf der Nordseite der Gürtelbahn zwischen Boltensternstraße und Amsterdamer Straße realisiert werden kann. a) Die Radverbindung wird kreuzungsfrei oder mit Vorrang für den Rad- verkehr geplant. Sie erfüllt hierdurch, zusammen mit der bereits vor- gesehenen Breite und der Trennung vom Fußverkehr, die Anforde- rungen an einen Radschnellweg. Die Fördermöglichkeiten für Radschnellwege werden genutzt. b) Es wird geprüft, die Radverbindung zwischen Amsterdamer Straße und Mülheimer Brücke in Hochlage auf der Gürteltrasse zu führen und auf diese Weise Amsterdamer Straße und Boltensternstraße kreuzungsfrei zu queren. 1.2 Die Verwaltung wird beauftragt, Planungen für die Fortführung der Radver- bindung als Radschnellweg von der Merheimer Straße bis zur Autobahnauf- fahrt der A 57 aufzunehmen. Hierbei werden die folgenden Maßgaben be- rücksichtigt: a) Die bislang zwei Autospuren in jede Fahrtrichtung auf dem Parkgürtel und auf dem Mauenheimer Gürtel werden zwischen der Abfahrt der A 57 und der Ecke Mauenheimer Gürtel / Merheimer Straße auf je eine Fahrspur pro Fahrtrichtung reduziert. b) Alle freilaufenden Abbiegespuren für den Autoverkehr entfallen. c) Die Kreuzung Geldernstraße / Parkgürtel wird zum Kreisverkehr umgebaut. e) Der bisherige, straßenbegleitende Radweg zwischen der Abfahrt der A 57 und der Ecke Mauenheimer Gürtel / Merheimer Straße wird dem Fußgängerverkehr zugeschlagen. 1.3 Die Verwaltung wird beauftragt, Planungen zur Verbesserung der Verkehrs- situation im Umfeld des Niehler Gürtels aufzunehmen. Die Planung und de- ren Umsetzung werden in einem Prozess vorgenommen, der unabhängig von Planung und Bau des Gürtelradweges geführt wird. Hierbei werden die folgenden Maßgaben berücksichtigt: a) Rückbau auf je eine Fahrspur pro Richtung für den Autoverkehr auf folgenden Straßenabschnitten: Merheimer Straße von Mauenheimer Gürtel bis Friedrich-Karl- Straße Friedrich-Karl-Straße von Neusser Straße bis Boltensternstraße b) Kreisverkehre auf der Friedrich-Karl-Straße an folgenden Kreuzun- gen: Neusser Straße Niehler Kirchweg Niehler Straße c) c) Einführung von Tempo 30 auf den folgenden Straßen: Friedrich-Karl-Straße Merheimer Straße Bergstraße Niehler Straße Xantener Straße 1.4 Die Planungen sind der Öffentlichkeit in einem Bürgerbeteiligungsverfahren vor- zustellen. Die Ausgestaltung der entstehenden Parklandschaft wird im Rahmen eines bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahrens fortentwickelt. Die Ergebnisse sind dem Rat vorzustellen. 1.5 Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Konkretisierung der Planung gemäß Punkt 1.1. der Beschlussvorlage in Höhe von 250.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege und Plätze bei Finanzstel- le 6602-1201-5-5051 – Ausbau Gürtelstraße (Merheimer Straße bis Mülheimer Brücke), Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen - im Haushaltsjahr 2017. zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien (BV Nippes, Ausschuss für Umwelt und Grün, Stadtentwicklungsausschuss, BV Ehrenfeld und BV Mülheim). Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion
Anlage 3-Durchgangsverkehre im Untersuchungsraum
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80 20 30 40 50 30 40 60 100 90 30 150 180 150 140 30240 30 470 310 1020 1070 350 160 340 150 1570 200 180 170 100 120 150 210 160 100 50 20 2040 170 20250 420 170 650 1740 30 1920 500 2460 460 330 320 2940 2940 640 30 300 150 40690 350 90 1060 710 100 1610 460 450 9520 550 2240 22407280 314020 100 3250 20 3660 80 7180 803590 300 8600 8600 920 530 80 140 Weidenpesch Stammheim Nippes MauenheimScheibenstr. Schmiedegasse Longericher Str. A57 Escher Str. Kempener Str. Geldernstr. Neusser Str. Niehler Kirchweg Niehler Str. Xantener Str. Amsterdamer Str. Bar ba rastr. Niehler Gürtel Mülheimer Brücke Riehler Str. Boltensternstr. Industriestr. Parkgürtel Riehl Friedrich-Karl-S tr. Niehler Damm Sebastianstr. Merheimer Str. Netzspinne westwärts gerichteter Verkehr Niehler Gürtel, westlich Boltensternstraße (DTVw) Kfz/24h MM 15_iv_basis661-2016-12_für DV Niehler Gürtel_N1.ver erstellt am:02.01.2017 AMT FÜR STRASSEN UND VERKEHRSTECHNIK - 661/5 1:12499 30 80 8660 3000 670 9070 230 90 120 230 9240 170 11070 1830 580 1060 1250 140 760 900 70 1180 50 680 1990 400 330 184012910 1830 4060 561 0 2370 1300 90 7310 1290 7210 630 80 90 650 470 4910 1830 1790 2800 2780 1370 1280 920 500 500 6501850 1270 430 1110 380 450 500 140 240 380 200 210 180 270 60 60 30 750 500 306060 1700 680 940 580 30 870 220370 720 290 30 320 70 50 20 70 90 90 470 310 160 190 12060 80 70 80 Weidenpesch Stammheim Nippes MauenheimScheibenstr. Schmiedegasse Longericher Str. A57 Escher Str. Kempener Str. Geldernstr. Neusser Str. Niehler Kirchweg Niehler Str. Xantener Str. Amsterdamer Str. Bar ba rastr. Niehler Gürtel Mülheimer Brücke Riehler Str. Boltensternstr. Industriestr. Parkgürtel Riehl Friedrich-Karl-S tr. Niehler Damm Sebastianstr. Merheimer Str. Netzspinne ostwärts gerichteter Verkehr Mauenheimer Gürtel, westlich Kempener Straße (DTVw) Kfz/24h MM 15_iv_basis661-2016-12_für DV Niehler Gürtel_N1.ver erstellt am:02.01.2017 AMT FÜR STRASSEN UND VERKEHRSTECHNIK - 661/5 1:12499
Anlage 8.1 - Antrag Linke
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Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 30.11.2017 AN/1822/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 05.12.2017 Radschnellweg von Mülheim nach Ehrenfeld - Ergänzungsantrag zu Top 5.9 "Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Wolter, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Ergänzungsantrag zu Top 5.9 „Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel“ auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Verkehrsausschusses zu nehmen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Weiterplanung entlang des Niehler Gürtels auf Basis der Variante „Rad-, Fußwege- und Grünverbindung“ mit den folgenden Ergänzungen (fett gedruckt): 1.1 Der Rat nimmt die vorgelegte Planung des Büros WEST 8 für den Bereich der Gürteltrasse zwischen der Merheimer Straße und der Amsterdamer Straße zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der Planung auf der Grundlage der in der Anlage 1 beigefügten Variante „Rad-, Fußwege- und Grünverbindung“. Diese Variante entspricht dem Ratsbeschluss vom 10.05.2016. Weiterhin beauftragt er die Verwaltung, mit der Konkretisierung der in der Anlage 2 dargestellten Vorentwurfsplanung für eine Radverkehrsverbindung von der Amsterdamer Straße bis zur Mülheimer Brücke. Dabei soll auch untersucht werden, wie eine Fuß- und Radwegeverbindung auf der Nordseite der Gürtelbahn zwischen Boltensternstraße und Amsterdamer Straße realisiert werden kann. a) Die Radverbindung wird kreuzungsfrei oder mit Vorrang für den Radverkehr geplant. Sie erfüllt hierdurch, zusammen mit der bereits vorgesehenen Breite und der Trennung vom Fußverkehr, die Anforderungen an einen Radschnellweg. Die Fördermöglichkeiten für Radschnellwege werden genutzt. b) Es wird geprüft, die Radverbindung zwischen Amsterdamer Straße und Mülheimer Brücke in Hochlage auf der Gürteltrasse zu führen und auf diese Weise Amsterdamer Straße und Boltensternstraße kreuzungsfrei zu queren. 1.2 Die Verwaltung wird beauftragt, Planungen für die Fortführung der Radverbindung als Radschnellweg von der Merheimer Straße bis zur Autobahnauffahrt der A 57 aufzunehmen. Hierbei werden die folgenden Maßgaben berücksichtigt: a) Die bislang zwei Autospuren in jede Fahrtrichtung auf dem Parkgürtel und auf dem Mauenheimer Gürtel werden zwischen der Abfahrt der A 57 und der Ecke Mauenheimer Gürtel / Merheimer Straße auf je eine Fahrspur pro Fahrtrichtung reduziert. b) Alle freilaufenden Abbiegespuren für den Autoverkehr entfallen. c) Die Kreuzung Geldernstraße / Parkgürtel wird zum Kreisverkehr umgebaut. e) Der bisherige, straßenbegleitende Radweg zwischen der Abfahrt der A 57 und der Ecke Mauenheimer Gürtel / Merheimer Straße wird dem Fußgängerverkehr zugeschlagen. 1.3 Die Verwaltung wird beauftragt, Planungen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Umfeld des Niehler Gürtels aufzunehmen. Die Planung und deren Umsetzung werden in einem Prozess vorgenommen, der unabhängig von Planung und Bau des Gürtelradweges geführt wird. Hierbei werden die folgenden Maßgaben berücksichtigt: a) Rückbau auf je eine Fahrspur pro Richtung für den Autoverkehr auf folgenden Straßenabschnitten: Merheimer Straße von Mauenheimer Gürtel bis Friedrich-Karl-Straße Friedrich-Karl-Straße von Neusser Straße bis Boltensternstraße b) Kreisverkehre auf der Friedrich-Karl-Straße an folgenden Kreuzungen: Neusser Straße Niehler Kirchweg Niehler Straße c) c) Einführung von Tempo 30 auf den folgenden Straßen: Friedrich-Karl-Straße Merheimer Straße Bergstraße Niehler Straße Xantener Straße 1.4 Die Planungen sind der Öffentlichkeit in einem Bürgerbeteiligungsverfahren vorzustellen. Die Ausgestaltung der entstehenden Parklandschaft wird im Rahmen eines bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahrens fortentwickelt. Die Ergebnisse sind dem Rat vorzustellen. 1.5 Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Konkretisierung der Planung gemäß Punkt 1.1. der Beschlussvorlage in Höhe von 250.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege und Plätze bei Finanzstelle 6602-1201-5-5051 – Ausbau Gürtelstraße (Merheimer Straße bis Mülheimer Brücke), Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen - im Haushaltsjahr 2017. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
Anlage 2-Radwegverbindung bis zur Mülheimer Brücke
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5.16 3.90 4.50
4.50 5.00
4.50
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4.50 4.50 2.61
4.50
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B51
B51
Weg
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Brücke
Brücke
W
eg
W
eg
Weg
Weg
Weg
Weg
Weg
W
eg
Weg
Weg
692
Brücke
Straßenbahn
Straßenbahn
Straßenbahn
Anschluss an Bestand
X
X
X
X
vorh. Radweg
vorh. Radweg
vorh. Radweg
Abkürzung neuer
Zweirichtungsradweg
Fahrstreifen Breite 4,50m,inkl. 0,75m Sicherheitstrennstreifen
Neuer Zweirichtungsradweg Breite 4,50m
vorh. Radweg Fahrstreifen Breiten 4,50m, inkl. 0,75m Sicherheitstrennstreifen
Neuer Zweirichtungsradweg Breite 4,50m
Leitplanke im
Bereich des
neuen Zweirichtungsradweg
auftrennen
vorh. Bepflanzung auf
gepl. Radweg entfernen!
Aufweitung der Fahrbahn auf 4,50m
Neuer Zweirichtungsradweg Breite 5,00m, inkl. 0,50m Sicherheitsraum
Anrampung des neuen
Radwegs nicht mehr als 4%
!
Neuer Zweirichtungsradweg Breite 4,50m
Fahrstreifen Breite 4,50m,inkl. 0,75m Sicherheitstrennstreifen
M 1:
gezeichnet Amt für Straßen
und
Verkehrstechnik
Datum
Amtsleiter (66) Abteilungsleiterin (661) Gruppenleiter (661/5) Sachbearbeiter (661/5)
750
Zdralek
30.05.2017
F. Flohe
Radwegplanung Niehler Gürtel
Übersichtsplan zur Verkehrsführung
Fahrbahn
Straßenbahn
Grünanlagen
Gehweg
Radweg
vorh. Radverkehrsanlagen
geplanter Radweg
geplanter Radschnellweg
Flächenbezeichnungen
Legende
4.50 4.50
K1
W
eg
Weg
W
eg
W
eg
W
eg
Brücke
vorh. Basketballfeld entfernen!
Straßenbahn
Anrampung des neuen Radwegs
nicht mehr als 4%!
Restbreite zur Bahn 6,50m
vo
rh. Bepflanzu
ng auf gepl. Radweg entfernen!
Grünstreifen Breite 5,80m
Neuer Zweirichtungsradweg Breite 5,00m, inkl. 0,50m Sicherheitsraum
Grünstreifen Breite 7,70m
Grünstreifen Breite 9,80m
Neuer Zweirichtungsradweg Breite 5,00m, inkl. 0,50m Sicherheitsraum
vorh. Bepflanzung auf
gepl. Radweg entfernen!
Anschluss an vorh. Radweg
X
Neuer Zweirichtungsradweg Breite 4,50m
Fahrstreifen Breiten 4,50m, inkl. 0,75m Sicherheitstrennstreifen
Grünstreifen Breite 4,50m
vorh. Bepflanzung auf gepl. Radweg entfernen!
Anrampung des neuen Radwegs
nicht mehr als 4%!
M 1:
gezeichnetAmt für Straßen
und
Verkehrstechnik Datum
Amtsleiter (66) Abteilungsleiterin (661) Gruppenleiter (661/5) Sachbearbeiter (661/5)
750
Zdralek
24.02.2017
F. Flohe
Radwegplanung Niehler Gürtel
Lageplan Blatt 2 - Neues Konzept -Variante B-
Fahrbahn
Straßenbahn
Grünanlagen
Gehweg
Radweg
gemeinsamer Geh-/Radweg
geplanter Radweg
geplanter Radschnellweg
Flächenbezeichnungen
Legende
Anlage 5-Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung
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12300 20002500 210 00 19900 17200 5300 14800 14200 11200 5900 13000 9400 12100 15500 14200 5300 12300 13100 4400 1260011400 3300 12300 3600 5000 11700 19400 11100 242002260025200 3400 20700 8000 8800 16800 5000 21700 26700 2060019600 14200 26400 35600 18600 26900 7700 Schmiedega sse Merheimer Str. Neusser Str. Friedrich-Karl-Str. Niehler Kirchweg Mauenheimer Gürtel Niehler Str. Amsterdamer Str. Boltensternstr. Kempener Str. Xantener Str. Pla ns traß e Niehler Gürtel Merheimer Str. Neusser Str. Friedrich-Karl-Str. Niehler Str. Amsterdamer Str. Amsterdamer Str. Boltensternstr. Boltensternstr. Barbarastr. Riehler Gürtel Friedrich-Karl-Str. Neusser Str. Bergstr. Blücherstr. VU Niehler Gürtel - Belastungsplan Planfall 0 (zukünftige Verkehrsentwicklung ohne Gürtel: Analyse plus Clouthgelände) Kfz/24h Bearb.: JW 11_iv_basis661-2013-06-N2-Planfall-0-Clouth-N. erstellt am:18.06.2013 AMT FÜR STRASSEN UND VERKEHRSTECHNIK - 661/5 1:10000 00 -1700 -1000 2800 12800 -10200 -2600 -4400 1100 -6500 -700 -1300 -6400 22700 -500 5200 6900 20200-9000 18900 15600 -400 21900 22400 3500 19100 -1700 4700 900 200 -2008002500 -300 -1100 -9500 800 -11800 200 -600-600-300 -1600 1400 13600 1000 400 3800 14900 3800 9700 -3200 -3500 3000 -400 3600 -3400 -11800-1300 -8800 1600 -4900 -1500 1700 200 Schmiedeg. Neusser Str. Friedrich-Karl-Str. Planstr. Niehler Friedrich-Karl-Str. Niehler Str. Amsterdamer Str. Neusser Str. Barbarastr. Boltensternstr. Weidenpesch Merheimer Str. Kempener Str. Niehler Kirchweg Merheimer Str. Niehler Str. Amsterdamer Str. Niehler Gürtel Mauenheimer Gürtel Boltensternstr. Xa ntener Str. Riehler Gürtel Neusser Str. Niehler Str. Amsterdamer Str. Riehl Bergstr. Blücherstr. Friedrich -Karl-Str. Boltensternstr. VU Niehler Gürtel - Differenznetz Planfall-0 zu Planfall 4-streifiger Ausbau Kfz/24h Bearb.: JW 11_iv_basis661-2013-06-N2-Planfall-4streifig-N.v erstellt am:18.06.2013 AMT FÜR STRASSEN UND VERKEHRSTECHNIK - 661/5 1:10000 300 300 400100 400200 700 100 400 600 1001400 1400 1400 1400 1400 1400 1400 1400 100 1300 500700300 200 200 200 Schmiedega sse Merheimer Str. Neusser Str. Friedrich-Karl-Str. Niehler Kirchweg MauenheimerGürtel Niehler Str. Amsterdamer Str.Boltensternstr. Kempener Str. Xantener Str. Pla ns traß e Niehler Gürtel Merheimer Str. Niehler Str. Amsterdamer Str. Boltensternstr. Boltensternstr. Barbarastr.Riehler Gürtel Friedrich-Karl-Str. Neusser Str. Bergstr. Mülheimer Brücke Longericher Str. Parkgürtel VU Niehler Gürtel - Planfall 4-streifiger Ausbau - Spinne Durchgangsverkehr Kfz/24h Bearb.: JW 11_iv_basis661-2013-06-N2-Planfall-4streifig.ver erstellt am:06.08.2013 AMT FÜR STRASSEN UND VERKEHRSTECHNIK - 661/5 1:20000 0 -2600 1400 1700 14100 1900 -11000 -2700 -4400 1000 -6700 -800 -2500 -7000 14100 -800 5000 7000 200 16000 -7600 16000 13400 800 18000 18800 2400 17400 -2100 4200 900 12300 500 10002300 -200 -700 -9100 700 -11600 200 -900-1000-600 -1500 1200 900 400 4000 13600 3300 9000 -3100 -3400 2500 -600 3700 -3400 -11500-2100 -8600 2400 -4200 -2100 2400 200 Schmi edeg. Neusser Str. Friedrich-Karl-Str. Planstr. Niehler Friedrich-Karl-Str. Niehler Str. Amsterdamer Str. Neusser Str. Barbarastr. Boltensternstr. Weidenpesch Merheimer Str. Kempener Str. Niehler Kirchweg Merheimer Str. Niehler Str. Amsterdamer Str. Niehler Gürtel Mauenheimer Gürtel Boltensternstr. Xantener Str. Riehler Gürtel Neusser Str. Niehler Str. Amsterdamer Str. Riehl Bergstr. Blücherstr. Friedrich-Karl-Str. Boltensternstr. VU Niehler Gürtel - Differenznetz Planfall-0 zu Pla nfall 2-streifiger Ausbau (Kreisverkehre) Kfz/24h Bearb.: JW 11_iv_basis661-2013-06-N2-Planfall-2streifig-N-var-kreisel.ver erstellt am:24.01.2014 AMT FÜR STRASSEN UND VERKEHRS TECHNIK - 661/5 1:10000 200 400 300 300 100 100 600 100 400 500 1001200 1200 1200 1200 1200 1200 1200 1200 100 1200 1100 400600300 200 100 100 Schmiedega sse Merheimer Str. Neusser Str. Friedrich-Karl-Str. Niehler Kirchweg MauenheimerGürtel Niehler Str. Amsterdamer Str.Boltensternstr. Kempener Str. Xantener Str. Pla ns traß e Niehler Gürtel Merheimer Str. Niehler Str. Amsterdamer Str. Boltensternstr. Boltensternstr. Barbarastr.Riehler Gürtel Friedrich-Karl-Str. Neusser Str. Bergstr. Mülheimer Brücke Longericher Str. Parkgürtel VU Niehler Gürtel - Planfall 2-streifiger Ausbau - Spinne Durchgangsverkehr Kfz/24h Bearb.: JW 11_iv_basis661-2013-06-N2-Planfall-2streifig.ver erstellt am:06.08.2013 AMT FÜR STRASSEN UND VERKEHRSTECHNIK - 661/5 1:20000
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2871/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 06.12.2017
- Erstellt
- 14.09.2017 15:03