Festlegung der Anzahl der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1648/2020 vom 26.10.2020
Stand: Am 03.12.2020 im Rat geändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 1648/2020 Freigabedatum 26.10.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Festlegung der Anzahl der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat setzt die Anzahl der sachkundigen Einwohnerinnen bzw. Einwohner wie folgt fest: (Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.) Rat 05.11.2020 2 Begründung: Gemäß § 58 Absatz 4 GO NRW können den Ausschüssen als Mitglieder mit beratender Stimme voll- jährige sachkundige Einwohnerinnen bzw. Einwohner angehören. Sie sind in entsprechender Anwen- dung des § 50 Absatz 3 GO NRW (Proportionalverfahren nach Hare/Niemeyer) zu wählen. Für den Hauptausschuss (gem. § 58 Abs. 3 GO NRW) ist eine Benennung von sachkundigen Ein- wohnerinnen bzw. Einwohnern unzulässig. Der Rat entscheidet darüber, wie viele sachkundige Einwohnerinnen bzw. Einwohnern in die Aus- schüsse entsendet werden sollen. Weitere Benennungsrechte sind in der Hauptsatzung geregelt: - gemäß § 22 Absatz 6: Vorschläge des Integrationsrates, - gemäß § 23 Absatz 3: Vorschläge der Seniorenvertretung, - gemäß § 23 a Absatz 3: Vorschläge der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, - gemäß § 23 b Absatz 3: Vorschläge der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender. Bezüglich des Jugendhilfeausschusses erfolgt eine Festlegung mit gesonderter Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt. Die Bestellung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner der Wahlperioden 2009 – 2014 und 2014 - 2020 ist den nachfolgenden Anlagen zu entnehmen. Anlage Anlage 1 Übersicht Wahlperiode 2009 – 2014 und 2014 - 2020 -
Anlage 1 Übersicht Wahlperiode 2009 - 2014 und 2014 - 2020
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Anlage 1 Seite 1 Bestellung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen - Wahlperiode 2009 und 2014 Ausschuss auf Vorschlag der Fraktionen, § 58, Abs. 4 GemeindeO NRW Vorschlagsrechte nach der Hauptsatzung der Stadt Köln Weitere Benennungsrechte Anzahl § 22 Integrationsrat § 23 Senioren- vertretung § 23a StadtAG Behindertenpoliti k § 23 b StadtAG Lesben, Schwule, Transgender 2009 2014 Hauptausschuss --- --- --- --- Finanzausschuss --- --- --- --- Jugendhilfeausschuss X X X gesonderte Vorlage Rechnungsprüfungsausschuss --- --- --- --- Wahlausschuss Kommunalwahl 2009 --- --- --- --- Wahlprüfungsausschuss --- --- --- --- Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales 12 12 X --- X X Ausschuss Anregungen und Beschwerden 12 12 X X X --- Bauausschuss 7 9 X x X X Ausschuss Kunst und Kultur 12 12 X X X X Ausschuss Schule und Weiterbildung 12 12 X X X X ja, s. Anmerkung Ausschuss Soziales und Senioren 12 12 X X X X ja, s. Anmerkung Ausschuss Umwelt und Grün 12 12 X X X X ja, s. Anmerkung Gesundheitsausschuss 7 9 X X X X Liegenschaftsausschuss X --- --- --- Sportausschuss 12 12 X X X X Stadtentwicklungsausschuss 12 12 X X X X Verkehrsausschuss 12 12 X X X X Wirtschaftsausschuss 12 12 X --- --- --- Anlage 1 Seite 2 Anmerkungen: § 22 Abs. 10; § 23 Abs. 3; § 23 a Abs. 3; § 23 b Abs. 3 der Hauptsatzung sehen die Möglichkeiten vor, neben einer bzw. einem sachkundigen Einwohnerin bzw. Einwohner auch eine Stellvertretung zu benennen. Darüber hinaus wurden für folgende Ausschüsse weitere Benennungsrechte für beratende Mitglieder eingeräumt (ggf. mit Stellvertretungen): Ausschuss Kunst und Kultur: Drei weitere in der Denkmalpflege sachverständige Bürgerinnen bez. Bürger. Ausschuss Schule und Weiterbildung: - Bezirksschülervertretung - Katholische Kirche, - Evangelische Kirche, - Synagogengemeinde - Vorsitzende der Schulpflegschaft (hier werden ebenfalls Stellvertretungen benannt) Ausschuss Soziales und Senioren: - Amt für Diakonie, - Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V., - Caritasverband für die Stadt Köln e.V., - Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Kreisgruppe Köln, - Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köln e.V. und - Synagogengemeinde Köln (hier werden ebenfalls Stellvertretungen benannt)
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