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V/0772/2016

Umbesetzung im Beirat nach dem Landschaftsgesetz

Vorlagen 07.09.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2016, TOP 43

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2687 Zeichen

V/0772/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umbesetzung im Beirat nach dem Landschaftsgesetz 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.09.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Auf Vorschlag des Fischereiverbandes Nordrhein -Westfalen e.V. wird als Nachfolger von Herrn Dr. 
Peter Gores als Mitglied in den Beirat nach dem Landschaftsgesetz 
 
 
…………………………………………………… 
 
gewählt. 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 11 Abs. 4 des Landschaftsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 
(GV.NRW. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.03.2010 (GV. NRW. S. 185) best eht der 
Beirat u. a. aus einem Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
Das bisherige Mitglied Dr. Peter Gores hat sein Mandat im Beirat nach dem Landschaftsgesetz ni e-
dergelegt. 
 
Nach § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Landsch aftsgesetzes ist ein Nachfolger zu 
wählen, wenn ein Mitglied oder Stellvertreter/in vorzeitig aus dem Beirat ausscheidet. Der Neuwahl 
soll ein Vorschlag mit mindestens zwei Bewerbern/innen des Verbandes zugrunde gelegt werden, der 
den Ausgeschiedenen benannt hat. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0772/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Smolka 
Ruf: 
492-3361 
E-Mail: 
Smolka@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.09.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0772/2016 
 
Der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V. schlägt mit Schreiben vom 15.07.2016 folgende Pe r-
sonen vor: 
 
1. Dr. Olaf Niepagenkemper 
 
2. Horst Kröber  
 
Der Verband bittet darum, die Reihenfolge der Vorschläge zu berücksichtigen. 
 
 
Hinweis: 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwa l-
tungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu ach-
ten. 
 
Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011-
2013 und Aktionsplan 2013 -2015“ im Themenfel d „Die politische Rolle der Kommune - Paritätische 
Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die E r-
wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der 
Besetzung der Auf sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Lande s-
gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze g e-
schlechtsparitätisch besetzen werden.“  
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

28.09.2016 Rat
TOP 43 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0772/2016
Typ
Vorlagen
Datum
07.09.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37