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A-R/0051/2015

Münster wird familienfreundlichste Stadt Deutschlands - Städtische Förderung für eigene vier Wände verbessern!

Antrag an den Rat 02.09.2015

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a-r-0051-2015 - CDU Münster wird familienfreundlichste

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a-r-0051-2015 - CDU Münster wird familienfreundlichste

7847 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0051/2015 
 
 
 
 Münster, 31.08.2015 
 
ANTRAG  
 
 
 
 
 
MÜNSTER WIRD FAMILIENFREUNDLICHSTE STADT 
DEUTSCHLANDS - 
STÄDTISCHE FÖRDERUNG  
FÜR EIGENE VIER WÄNDE VERBESSERN! 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. 
 Die Verwaltung wird 
beauftragt, ein Sonderprogramm für Wohnbauförderung für Familien in Münster 
zu entwickeln.  
2.  Das Sonderprogramm 
richtet sich an junge Familien und eheähnliche Gemeinschaften mit mindestens 
einem Kind, die in Münster leben. 
3.  Für das Sonderpro- 
gramm werden für die nächsten fünf Jahre neue Bauflächen ausgewiesen, v. 
a. in den Außenstadtteilen. 
4.  Das Sonderprogramm 
umfasst neue zusätzliche Förderinstrumente, die in der bisherigen Förderung 
der Stadt Münster nicht eingesetzt werden, z.B. die Erhöhung der förderfähi- 
gen Einkommensgrenze bis zu 60% über dem sozialen Wohnungsbau, Ein- 
führung einer laufenden zeitlich beschränkten Förderung pro Kind nach dem 
Einzug in das Eigenheim, günstiges stätisches Darlehen, Baukostenzuschuss

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de 
zur Erhöhung des Eigenkapitals oder ein Zusatzbonus für kleine Kinder bis 8 
Jahre. 
 
Begründung: 
 
Unverändert besteht bei jungen Familien der Wunsch nach einem eigenen Haus. 
Doch hohe Grundstückspreise erschweren den Weg dorthin. Gerade Familien brau- 
chen eine besondere Unterstützung auf dem Münsteraner Wohnungsmarkt. Daher 
sollen sie und ihre Anforderungen an das Wohnen in der Stadt besondere Beach- 
tung finden. Junge Familien verwirklichen ihren Traum vom eigenen Haus vermehrt 
im günstigeren Umland. In den Nachbargemeinden sind durchschnittliche Grund- 
stückspreise in mittleren Lagen viel günstiger und liegen beispielsweise in Nottuln bei 
130 Euro/m², in Telgte bei 174 Euro/m², in Havixbeck bei 155/m² oder in Sen- 
den bei 170/m². (Stand der Werte 01.01.2014, Bericht Gutachterausschuss Grund- 
stückmarktbericht 2014. Zusätzlich fördern die Gemeinden Telgte und Havixbeck mit 
einem Zuschuss den Erwerb von Bauland durch Familien. Telgte bietet einen Nach- 
lass von 2.556,- € je Kind auf den Kaufpreis und in Havixbeck bekommen die 
Familien für jedes Kind einen Preisnachlass von 5,- €/m². In Münster liegen die 
Preise in einfacher bis guter Lage zwischen 230 bis 490 Euro /m². Selbst in Au- 
ßenbezirken liegen die Preise zwischen 170 - 200 Euro/m² in Sprakel, über 260 
Euro/m² in Nienberge, bis zu 280 Euro/m² in Roxel oder 290 Euro/m² in Han- 
dorf (vgl. Präsentation im Internet unter www.boris.nrw.de). Während beispielsweise 
in Telgte im Schnitt 2.527 €/ m² gezahlt werden müssen, sind es in äußeren 
Stadtteilen Münsters bis zu 2.940 €/ m² je nach Hausart. Vor diesem Hintergrund 
ist es nur völlig nachvollziehbar, dass vielen Familien keine Wahl bleibt, als ins 
günstigere Umland zu ziehen.  
Um diesem Trend der Abwanderung von Familien entgegenzuwirken, soll in Münster 
eine bessere Wohnungsbauförderung mit einem neuen Förderspektrum für bauinteres- 
sierte Familien beim Grundstückskauf umgesetzt werden. Bisher fördert die Stadt 
Münster bauwillige junge Familien, indem sie einen Kinderbonus von 3.000 € pro 
Kind unter 18 Jahren gewährt und ihre Grundstücke für Haushalte, deren Einkom- 
men die Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaus um bis zu 30 % über- 
schreitet, zu einem Bruttobasiskaufpreis verkauft. Familien, deren Einkommensgrenze 
um mehr als 30% überschreitet, müssen die Aufschläge bis zu 25 % über dem 
Basispreis in Kauf nehmen. Damit bleiben die Familien auf der Strecke, die zwar 
keinen Anspruch auf Sozialbauförderung haben, sich aber umgekehrt als „Normalver- 
diener“ kein Eigentum in Münster leisten können.

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de 
 
Ziel einer sinnvollen Wohnraumförderpolitik muss es sein, neben dem Sozialen Woh- 
nungsbau auch Eigentum für Familien mit einem Durchschnittseinkommen zu fördern. 
Es fehlen wirksame Instrumente, um mittlere Einkommensschichten zu unterstützen. 
Um verstärkt junge Familien im gesamten Stadtgebiet zu halten und auch die 
Stadtentwicklung zu unterstützen, muss die städtische Förderung zur Wohneigentums- 
bildung für Familien, junge Paare und Alleinerziehende neu ausgerichtet werden. 
Eine ausgewogene Durchmischung der Quartiere aus verschiedenen Preissegmenten 
soll dabei ein gewolltes Ergebnis sein. Zur Bewältigung des demographischen Wan- 
dels sollen insbesondere junge Familien, sowohl einkommensschwächere Familien als 
auch „Normalverdiener“, dabei unterstützt werden, im ganzen Stadtgebiet kinder- 
und familienfreundliche Wohnquartiere zu gestalten. 
 
Bundesweit haben viele Kommunen inzwischen weitere wirksame Instrumente entwi- 
ckelt, um jungen Familien in eigene vier Wände zu verhelfen. Die CDU-Fraktion 
sieht daher ein deutliches Verbesserungspotential für Münster, um die Familienförde- 
rung übersichtlicher zu strukturieren und neue zeitgemäße Förderungsmodelle zu ent- 
wickeln. Bereits 2010 hatte die CDU-Fraktion beantragt, ein umsetzungsorientiertes 
Handlungskonzept zu erstellen, um darauf aufbauend weitere Impulse für die Schaf- 
fung preiswerten Wohnraums in der Stadt zu setzen. Des Weiteren hat die Fraktion 
u .a. in ihrem Antrag von 2013 „Wohnen muss bezahlbar bleiben!“ neue Konzepte 
für Durchmischung von Quartieren und eine besondere Unterstützung von Familien 
gefordert. 
 
Folgende Beispiele aus anderen Städten zeigen, dass die Kommunen neben Kauf- 
preisnachlässen auf Grundstücke auch eine Reihe von anderen Instrumenten einset- 
zen, um Eigentum für Familien zu fördern: 
-
 Die Stadt Stuttgart gewährt Baukostenzuschüsse zur Erhöhung des Eigenkapi- 
tals oder Zinszuschüsse zur Reduzierung der Finanzierungsbelastung. Somit 
sind bis zu 20.000 € Baukostenzuschuss oder bis zu 54.000 € Grund- 
stücksverbilligung in Stuttgart für zum Beispiel Familien mit zwei Kindern 
möglich.  
- Heilbronn bietet einen Zuschuss von 25 % des Kaufpreises für Grund und 
Boden als Grundförderung, maximal 25.000,- € je Haus und für jedes Kind 
einen zusätzlichen Zuschuss von 5.000,- €. 
- In Konstanz erhalten Familien beim Kauf von städtischen Grundstücken eine 
einmalige Basisförderung in Höhe von 4.000 Euro pro Bauplatz sowie weitere

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de 
2.000 Euro pro Kind. Weiterhin wird ab Einzug in das neu gebaute Haus 
eine laufende Förderung in Höhe von 1.000 Euro pro Kind (unter 18 Jah- 
ren) für maximal zehn Jahre gewährt. Sind beide Kinder beim Einzug in das 
neue Haus jünger als acht Jahre, so erhält die Familie zusätzlich zur Basis- 
förderung insgesamt 20.000 Euro. 
 
Diese Beispiele zeigen, dass sich die Kommunen viel einfallen lassen, um die Fa- 
milien im Stadtgebiet zu halten. Auch in Münster bedarf es dringend eines neu 
aufgelegten Programms, das umfassend und übersichtlich konzipiert ist und speziell 
Haushalte mit Kindern im Blick hat. Dieses Programm soll ein Signal sein, dass 
Familien in der Stadt sehr willkommen sind. 
 
gez. 
Stefan Weber 
Frank Baumann 
Horst Beitelhoff 
Georg Berding 
Dieter von den Berg 
Olaf Bloch 
Peter Börgel 
Heinz-G. Buddenbäumer 
 
 
Olaf Dreßen 
Dr. Dietmar Erber  
Sven Gotthal 
Walter von Göwels 
Richard Halberstadt 
Gilbert Hartmann 
Jens Christian Heinemann 
Bruno Kleine Borgmann 
 
 
Jan Leiße 
Stefan Leschniok 
Christel Loschelder 
Hans Neumann 
Andreas Nicklas 
Karin Reismann 
Josef Schliemann 
Angela Stähler 
Manfred Wenzel

Beratungsverlauf (1)

16.09.2015 Rat
TOP 36.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mauritzstraße 7

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Details

Aktenzeichen
A-R/0051/2015
Typ
Antrag an den Rat
Datum
02.09.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37