2735/2017
Ombudsstelle für Flüchtlinge - Verlängerung der Befristung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
7196 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB OB/6 Vorlagen-Nummer 2735/2017 Freigabedatum 18.09.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ombudsstelle für Flüchtlinge - Verlängerung der Befristung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt auf Grundlage seiner Beschlüsse vom 10.05.2016 (1252/2016) und 28.06.2016 (1826/2016) die Weiterführung der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln über die Befristung 31.12.2017 hinaus für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2019. Der Rat gewährt einen Zuschuss an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. als Projektträger in Höhe von jeweils 127.600 € für die Jahre 2018 und 2019. Diese erforderlichen Kosten sind innerhalb der Veranschlagung des Teilergebnisplans 1004 Bereitstellung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert. Alternative: Die Ombudsstelle wird nach dem 31.12.17 nicht mehr durch die Stadt Köln finanziert und kann ihre Arbeit in der bisherigen Form nicht weiter durchführen. Integrationsrat 05.10.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 09.11.2017 Finanzausschuss 13.11.2017 Rat 14.11.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018-2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 127.600 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Auf Grundlage der Ratsbeschlüsse vom 10.05.2016 „Einrichtung einer Ombudsstelle für Flüchtlinge“ (1252/2016) und 28.06.2016 „Feinkonzept zur Einrichtung und Umsetzung einer Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln“ (1826/2016) wurde durch die Verwaltung über das bis dato in den Unterbringungseinrichtungen und den Dienststellen der Stadtverwaltung bestehende Beschwerdemanagement und den vorhandenen Beratungs- und Unterstützungssystemen hinaus, eine zentrale und unabhängige Anlaufstelle (Ombudsstelle) außerhalb der Stadtverwaltung, zunächst befristet bis zum 31.12.2017, eingerichtet. Die Ombudsstelle (OS), bestehend aus 1,5 Stellen Fachpersonal (Soziale Arbeit / Sozialpädagogik und Verwaltung) ist beim Kölner Flüchtlingsrat e.V. angebunden und hat ihren Sitz in der Neue Maastrichter Straße 12-14; 50672 Köln. Am 15.8.2016 konnte die OS ihre Arbeit aufnehmen. Hierbei wurde dem zu Grunde liegenden o.g. Feinkonzept wie folgt Rechnung getragen: - Bei der Aufnahme und Bearbeitung von Hinweisen und Beschwerden im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen agiert die OS neutral und unabhängig. Dabei konzentriert sie sich auf „gravierende“ Hinweise, insb. zu den Themen sexuelle Übergriffe, Diskriminierungen und Verletzungen der Menschenwürde. - Durch benannte, feste Ansprechpartner in den Dienststellen und im Referat Flüchtlingskoordination ist der notwendige Austausch zwischen der OS und der Verwaltung gewährleistet. Die Wege sind kurz, die Reaktionen in der Regel zeitnah. Die Zusammenarbeit erfolgt vertraulich und stets mit dem Ziel, die bestmögliche Lösung für die Betroffenen und die identifizierten Problemlagen herbeizuführen. 3 - Die OS hat freien und ungehinderten Zutritt zu allen städtischen und trägergeführten Einrichtungen, in denen Flüchtlinge untergebracht und betreut werden; inzwischen verläuft in den überwiegenden Fällen auch der Zugang zu den in den Hotels untergebrachten Bewohnern und Bewohnerinnen reibungslos. - Jeder Beschwerdefall und die sich daraus ergebenden Handlungserfordernisse werden durch die OS dokumentiert und fließen anonymisiert in die Tätigkeitsberichte der OS ein. Aus den bisher vorliegenden Tätigkeitsberichten der OS (s. Ausschuss für Soziales und Senioren vom 26.01.2017 (0009/2017) und 22.06.2017 (1869/2017)) geben die nachfolgenden Eckwerte einen Anhaltspunkt über die Inanspruchnahme und die von der OS geleistete Arbeit: Im IV. Quartal 2016 gingen bei der OS 37 Anzeigen, Hinweise und Beschwerden ein, davon konnten 20 abgeschlossen werden. Im I. Quartal 2017 waren es 42 neue Eingänge, von denen 29 geschlossen werden konnten. Im II. Quartal gingen 41 Fälle ein, hiervon war ein Abschluss von 18 Fällen möglich. Fazit: Trotz aktuell sinkender Zahl der in städtischen Einrichtungen untergebrachten Flüchtlinge (Mai 2016: 13.191, Juni 2017: 11.760) ist der Bedarf nach dem Angebot der OS im I. Quartal 2017 gegenüber dem IV. Quartal 2016 gestiegen und im II. Quartal 2017 gegenüber dem I. Quartal 2017 nahezu gleich hoch geblieben. Selbst bei einer weiterhin moderaten Entwicklung der Flüchtlingszahlen geht die Verwaltung mindestens von einer gleichbleibenden Frequentierung der OS aus. Die Existenz, das sozialkompetente Auftreten und der bisherige Einsatz der Ombudspersonen werden von den Bewohnern und Akteuren in den verschiedenen Unterkünfte zunehmend geschätzt und in Anspruch genommen. Flankierend sorgt darüber hinaus die Auslage von mehrsprachigen Flyern in den Unterkünften und bei den Initiativen sowie der Internetauftritt der OS (http://ombudsstelle.koeln) für eine weitere Erhöhung des Bekanntheitsgrades. Die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist gelegt, das Netzwerk für das erfolgreiche Agieren geschaffen. Anfängliche (formale) Hürden, z.B. Entbindung des Gesundheitsamtes in Bezug auf die ärztliche Schweigepflicht, Zugang zu Hotelbetrieben, konnten abgebaut werden. Die Rollenfindung und -ausübung in Bezug auf den sensitiven Umgang mit den Betroffenen einerseits und das Herbeiführen von Lösungen mit verschiedenen Akteuren andererseits, wird von der Verwaltung als gelungen angesehen. Die Initialisierung der OS schafft nicht nur eine zusätzliche Beratungsmöglichkeit für Geflüchtete. Mit der Arbeit der OS ist auch die Chance verbunden, das Verwaltungshandeln zum Wohle der Geflüchteten stetig zu verbessern und bestehende Verfahrensabläufe zu hinterfragen und weiter zu optimieren. Die Fortsetzung der Arbeit der OS für weitere zwei Jahre ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und zielführend. Da derzeit nicht absehbar ist, inwieweit der weitere Freizug von Großunterkünften mit wenig/keiner Privatsphäre der Flüchtlinge zu Gunsten von Unterbringungslösungen mit überschaubaren Belegungszahlen und mehr Privatsphäre sich auf die Inanspruchnahme der OS auswirken wird, wird die Verwaltung vor Ablauf der Befristung (31.12.2019) die weitere Arbeit der OS evaluieren und vor dem Hintergrund der dann aktuellen Unterbringungs- und Betreuungssituation eine Empfehlung abgeben. Die quantitative und qualitative Personalausstattung der OS mit drei halben Stellen (Ombudsmann, Ombudsfrau, Verwaltungskraft) hat sich bei den derzeitigen Beschwerdezahlen als bedarfsdeckend herausgestellt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2735/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.09.2017
- Erstellt
- 01.09.2017 13:14