AN/0812/2019
Entsiegelung von Plätzen und Flächen im Stadtbezirk Kalk
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Sachstandsbericht BV
2219 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/67
Vorlagen-Nummer
AN/0812/2019
Stand: 10.03.2025
Sachstandsbericht
Entsiegelung von Plätzen und Flächen im Stadtbezirk Kalk
Gemeinsamer Antrag der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
vom 12.06.2019
Beschluss:
Die Verwaltung bittet die Einwohner*innen des Stadtbezirks Kalk, ihr versiegelte Flä-
chen im öffentlichen Raum zu nennen, die ihrer Auffassung nach wieder entsiegelt
werden könnten. Aus der Benennung folgt nicht automatisch eine Entsiegelung. Die
Flächen sollen in einem Kataster zusammengefasst werden.
Die Verwaltung prüft, welche Plätze und Flächen sich im Stadtbezirk Kalk für eine Ent-
siegelung eignen, bei welchen es hierdurch zu Nutzungsproblemen (Parkplatz, Markt-
platz oder ähnliches) käme und welche aus welchen Gründen gänzlich ungeeignet für
eine Entsiegelung sind.
Die Verwaltung geht hierbei stadtteilweise vor und erstattet nach jedem geprüften
Stadtteil einen Zwischenbericht an die Bezirksvertretung Kalk.
Die Prüfungsreihenfolge richtet sich nach der Bevölkerungsdichte und dem Anteil Grün
pro EinwohnerIn, so dass die Stadtteile mit der höchsten Bevölkerungsdichte und dem
geringsten Grünanteil pro EinwohnerIn zuerst geprüft werden.
Wenn möglich hinterlegt die Verwaltung mögliche Entsiegelungsmaßnahmen sofort mit
Kosten, so dass durch Entscheidung der Bezirksvertretung Kalk auch Maßnahmen aus
den Stadtverschönerungsmitteln umsetzbar sind.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Aufbauend auf dem Beschluss der Vorlage 3066/2022 – Förderprojekt Dasselbe in Grün - aus
grauer wird grüne Infrastruktur durch den Rat der Stadt Köln vom 09.02.2023 erstellt die Ver-
waltung ein stadtweites Entsiegelungskataser. Ziel ist die Identifizierung von Flächen mit Po-
tenzial zur Entsiegelung im öffentlichen Raum des gesamten Stadtgebietes, insbesondere in
hoch versiegelten Bereichen wie es sie zum Beispiel im Stadtbezirk Kalk gibt.
Letztmalig erstattete die Verwaltung dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Bericht in der
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Sitzung vom 28.11.2024 (Mitteilung 2492/2024 – Sachstandsbericht zur Umsetzung eines
stadtweiten Entsiegelungskatasters).
Antrag_Grüne_LINKE_AN-0812-2019
6027 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister Marco Pagano Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk HP Fischer Fraktionsvorsitzende r der Fraktion DIE LINKE. E-Mail: Linke-BV8@stadt-koeln.de Daniel Bauer-Dahm Fraktionsvorsitzende r der Fraktion B 90/Die Grünen E-Mail: daniel.bauer.dahm@gmail.com Eingang beim Bezirksbürgermeister: 12.06.2019 AN/0812/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.06.2010, TOP 7.4 Entsiegelung von Plätzen und Flächen im Stadtbezirk Kalk Gemeinsamer Antrag der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.06.2019 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Stadtverwaltung und die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln) haben am Donnerstag, 4. Oktober 2018, das Förderprogramm "GRÜN hoch 3 | Dächer | Fassaden | Höfe" und den Leitfaden "Mehr Grün für ein besseres Klima in Köln" bei einem Pressetermin in Köln-Ehrenfeld vorgestellt. Mit dieser beabsichtigten Maß- nahme leistet das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln einen kleinen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel in dicht besiedelten Stadtteilen. Die sommerliche Hitzebelastung wird verringert, Staubbindung verbessert und die Ver- dünstungskühlung erhöht. Ein weiterer Aspekt ist der Umgang mit Starkregen- Ereignissen. Über Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen soll und kann durch Starkregen verursachten Schäden vorgebeugt werden. Die Prognosen zeigen, dass die Belastungen aus dem Klimawandel, wie Hitzestress und Überflutungsrisiken, we i- ter zunehmen werden. Jetzt gilt es, gemeinsam auf die Auswirkungen des Klima- wandels zu reagieren. Hierzu tragen eine Begrünung und ein angepasster Umgang mit Regenwasser bei. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln soll die Grün-Offensive unterstützen und prü- fen, ob die Statik städtischer Gebäude Begrünungsmaßnahmen ermöglicht. Damit nutzt die Verwaltung aber nicht alle ihre Möglichkeiten für eine verbesserte Klima- und Lebensqualität beizutragen und Vorbild für ein privates Engagement zu sein. 2 Laut Veröffentlichung des Umweltbundesamtes vom Oktober 2013 sind in Deutsch- land etwa 46 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsflächen versiegelt, das heißt be- baut, betoniert, asphaltiert, gepflastert oder anderweitig befestigt. Eine Großstadt wie Köln fällt durch einen höheren Anteil versiegelter Fläche auf. Damit gehen wichtige Bodenfunktionen, vor allem die Wasserdurchlässigkeit und die Bodenfruchtbarkeit, verloren. Innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsflächen ist ein Teil der Böden durch darauf errichtete Gebäude versiegelt. Aber auch die unbebauten Flächen – wie Frei- flächen, Betriebsflächen, Erholungsflächen und Verkehrsflächen – sind teilweise mit Beton, Asphalt, Pflastersteinen oder wassergebundenen Decken befestigt und damit ganz oder teilweise versiegelt. Eine übermäßige Bodenversiegelung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Was- serhaushalt: Zum einen kann Regenwasser weniger gut versickern und die Grund- wasservorräte auffüllen, zum anderen steigt das Risiko, dass bei starken Regenfällen die Kanalisation oder die Vorfluter die oberflächlich abfließenden Wassermassen nicht fassen können und es somit zu örtlichen Überschwemmungen kommt. Auch das Kleinklima wird negativ beeinflusst: Versiegelte Böden können kein Wasser verdunsten, weshalb sie im Sommer nicht zur Kühlung der Luft beitragen. Hinzu kommt, dass sie als Standort für Pflanzen ungeeignet sind, welche somit als Was- serverdunster und als Schattenspender ausfallen. Allerdings sind uns außer bei Ausgleichsmaßnahmen keine Initiativen der Stadt Köln bekannt, die bestehende Bodenversiegelung zu verringern. Auch wenn es in Anbe- tracht der vielen Beton- und Steinwüsten in der Gesamtstadt wünschenswert wäre, dass es zu einer stadtweiten Entsiegelungsinitiative käme, dürfen wir in der Bezirks- vertretung eine solche nur für den eigenen Bezirk beschließen. Eine klimawandelan- gepasste Umgestaltung für die Plätze St. Adelheid in Neubrück und den Uta-Renn- Platz in Ostheim, hat die Bezirksvertretung bereits auf den Weg gebracht, aber es gibt weitaus mehr und auch kleinere Flächen um die man sich kümmern muss. Am Ende des Antrages findet sich als Beispiel das Foto einer gepflasterten Fläche in Neubrück, deren ursprünglicher Sinn – das Aufstellen von Altpapiercontainern – nicht mehr vorhanden ist. Die Fläche selbst aber, wurde nie dem Grünbereich wieder an- geschlossen. Die antragstellenden Fraktionen bitten die Bezirksvertretung Kalk, Folgendes zu be- schließen: Beschluss: Die Verwaltung bittet die Einwohner*innen des Stadtbezirks Kalk, ihr versie- gelte Flächen zu nennen, die ihrer Auffassung nach wieder entsiegelt werden könnten. Die Verwaltung prüft, welche Plätze und Flächen sich im Stadtbezirk Kalk für eine Entsiegelung eignen, bei welchen es hierdurch zu Nutzungsproblemen (Parkplatz, Marktplatz oder ähnliches) käme und welche aus welchen Grün- den gänzlich ungeeignet für eine Entsiegelung sind. Die Verwaltung geht hierbei stadtteilweise vor und erstattet nach jedem ge- prüften Stadtteil einen Zwischenbericht an die Bezirksvertretung Kalk. 3 Die Prüfungsreihenfolge richtet sich nach der Bevölkerungsdichte und dem Anteil Grün pro EinwohnerIn, so dass die Stadtteile mit der höchsten Bevölk e- rungsdichte und dem geringsten Grünanteil pro EinwohnerIn zuerst geprüft werden. Wenn möglich hinterlegt die Verwaltung mögliche Entsiegelungsmaßnahmen sofort mit Kosten, so dass durch Entscheidung der Bezirksvertretung Kalk auch Maßnahmen aus den Stadtverschönerungsmitteln umsetzbar sind. Mit freundlichen Grüßen HP Fischer Daniel Bauer-Dahm Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beispiel einer gepflasterten Fläche in Neubrück:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0812/2019
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 12.06.2019
- Erstellt
- 12.06.2019 11:22