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V/0948/2008

Stiftung Generalarmenfonds: Fortführung des Flüchtlingskinderfonds

Vorlagen 05.11.2008

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.12.2008, TOP 4

Anlage Richtlinien

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Beschlussvorlage

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Anlage Richtlinien

3003 Zeichen

Anlage  
zur Vorlage  
V/0948/2008 
 
 
 
 
 
 
Förderrichtlinien 
 
Hilfefonds zur sozialen Flankierung der bestehenden Übergangssituation  
von Flüchtlingskindern 
 
 
 
 
1. Förderzweck und Fördermaßnahmen 
Die rechtlich unselbständige und städtisch verwalte te Stiftung Generalarmenfonds fördert 
Aktivitäten zur sozialen Flankierung der bestehende n Übergangssituation von Flüchtlings- 
kindern in Münster. 
 
2. Fördersumme 
Die Stiftung stellt dazu jährlich einen Gesamtbetrag von 25.000 Euro zur Verfügung. 
 
3. Förderbedingungen 
- Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Ang ebote, die über den Rahmen ge- 
setzlicher Pflichtleistungen der sozialen Sicherung  hinausgehen und/oder nicht in 
Form freier Trägerschaft mit öffentlicher Förderung  wahrgenommen werden kön- 
nen. 
- Gefördert werden Honorar- und Sachmittel. 
- Gefördert werden können Träger- und Flüchtlingsin itiativen, die auf Grund ihrer Er- 
fahrungen in der Arbeit mit Flüchtlingskindern geeignet sind und für deren Angebote 
in den jeweiligen Stadtteilen Bedarf entsteht. Eine  Bedarfsbestätigung durch die je- 
weilige Fachverwaltung ist Voraussetzung für die Förderung.  
 
4. Grundsätze der finanziellen Förderung 
- Es kann eine Projektförderung für inhaltlich eind eutig abgrenzbare und zeitlich be- 
grenzte Aktivitäten in Form eines projektbezogenen Zuschusses auf der Grundlage 
einer schriftlichen Darlegung des geplanten Vorhabe ns einschließlich eines diffe- 
renzierten, nachprüfbaren Kostenvoranschlages im Re gelfall bis zu einer Höhe von 
2.500 Euro erfolgen. 
- Die finanzielle Förderung von Aktivitäten über di ese Richtlinien geschieht nachran- 
gig zu anderen Fördermöglichkeiten. 
- Eine Bezuschussung oder Übernahme dauerhafter Per sonal- und Honorarkosten 
scheidet aus. 
- Kosten, die vor Antragstellung entstanden sind, k önnen bei der Förderung nicht be- 
rücksichtigt werden.  
- Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus diesem Förd erprogramm und nach diesen 
Richtlinien besteht nicht. 
 
5. Verfahren der Antragsstellung und der Förderung 
Die finanzielle Förderung über diese Richtlinien ge schieht ausschließlich antragsbezogen. 
Förderanträge sind schriftlich bei der Stiftungsver waltung der Stadt Münster zu stellen. Sie 
müssen enthalten:

- eine ausführliche Beschreibung des Projektes, 
- eine Konzeption- und Organisationsübersicht, eins chließlich einer nachvollziehba- 
ren und überprüfbaren Darlegung der zu erwartenden Kosten, 
- die Entscheidung über die Vergabe der Fördermitte l trifft im Rahmen der vom Rat 
bereitgestellten Mittel und der genannten Höchstbeträge, die Stiftungsverwaltung. 
 
6. Verwendungsnachweis 
Über die ordnungsgemäße und nachprüfbare Verwendung  der bewilligten Mittel ist ein 
Verwendungsnachweis (sachlicher Bericht und zahlenm äßiger Nachweis) vorzulegen. So- 
fern wesentliche Modifikationen des bei der Förderu ng vorgelegten Konzeptes im Laufe der 
Projektdurchführung eintreten, ist eine Abstimmung mit der Stiftungsverwaltung erforder- 
lich.

Beschlussvorlage

6053 Zeichen

V/0948/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
V/Stift 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Stiftung Generalarmenfonds: Fortführung des Flüchtlingskinderfonds 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.11.2008 Stiftungskommission Vorberatung 
02.12.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
02.12.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
03.12.2008 Ausländerbeirat Vorberatung 
10.12.2008 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Die Stiftung Generalarmenfonds wird beauftragt, den Hilfefonds für Freizeitmaßnahmen mit Flücht-
lingskindern ab 2009 bis Ende 2010 fortzuführen. Ab Beginn des Jahres 2010 sollen die Maßnah-
men mit dem Ziel dauerhafter nachhaltiger Verstetigung im Angebotsspektrum der Jugendhilfeträ-
ger aufgabenkritisch überprüft werden.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stiftung Generalarmenfonds Kosten in Höhe von ins-
gesamt 50.000 € entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Die o. g. Sachentscheidung ist über die Mittelbereitstellung im Rahmen der Wirtschaftspläne 2009 
und 2010 der Stiftung Generalarmenfonds zu finanzieren. 
 
 Wirtschaftsplan 2009 Wirtschaftsplan 2010 
Stiftung Generalarmenfonds 25.000 € 25.000 € 
Gesamtfördersumme 50.000 € 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0948/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Claahsen 
Ruf: 
492 59 03 
E-Mail: 
Claahsen@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.11.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0948/2008 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage / Flüchtlingskinderfonds 
 
Mit einem Hilfefonds unterstützen seit 1999 die Stiftungen Bürgerwaisenhaus und Generalar-
menfonds abwechselnd in unterschiedlichen Förderjahren soziale Träger bei ihrer Arbeit mit 
Flüchtlingen. Von der Gruppenarbeit in einigen Jugendeinrichtungen bis hin zur Hilfen für 
Schulen, in denen besonders viele Flüchtlingskinder betreut werden, reichte das Engagement 
der Stiftungen. Auf der Grundlage von Förderrichtlinien für den Hilfefonds wurden in den ver-
gangenen Jahren unterschiedliche Träger bei Angeboten zur sozialen Flankierung der beste-
henden Übergangssituationen von Flüchtlingen unterstützt. 
 
Zuletzt beschloss der Rat am 05.04.2006 (vgl. Vorlage V/1022/2006), dass der Hilfefonds der 
Stiftung Generalarmenfonds für Flüchtlingskinder und junge erwachsene Flüchtlinge in Höhe 
von jährlich 25.000,00 € für die Jahre 2006 bis 2008 erneut aufgelegt wird. Für inhaltlich ein-
deutig abgrenzbare und zeitlich begrenzte Projekte der Freizeitarbeit mit dem oben genannten 
Personenkreis konnte nach Darlegung des geplanten Vorhabens, einschließlich eines diffe-
renzierten und nachprüfbaren Kostenplans, ein Zuschuss bis zu einer Höhe von 2.500,00 € 
pro Maßnahme für ein Förderjahr erfolgen. Insofern blieben die formalen Förderbedingungen 
der Stiftung gleich wie in den Vorjahren. Die Förderrichtlinien stammen aus dem Jahre 1999 
und sind der Anlage beigefügt. 
 
2. Bedarfslage 
 
Zählte das Amt für Ausländerangelegenheiten Ende 2004 noch 4993 Personen zum Kreis der 
Flüchtlinge nach allen möglichen Rechtsgrundlagen, waren es Ende 2007 nur noch 3143 Per-
sonen, was auf einen stark nachlassenden Zuzug und der Verfestigung des Aufenthalts lange 
hier lebender Menschen zurückzuführen ist. Die Notwendigkeit von Integrationshilfen für aus-
ländische Kinder und Jugendliche ist aber nicht vom aufenthaltsrechtlichen Status abhängig. 
 
Deshalb wird ein besonderer Bedarf für die Maßnahmen mit Kindern, Jugendlichen und jun-
gen Erwachsenen aus Sicht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien wie folgt be-
schrieben: 
„Aus Sicht der Jugendhilfe gibt es weiterhin Bedarfe für den Hilfefonds für Flüchtlingskinder. 
Projekte einzelner Träger haben sich bewährt und bieten kontinuierliche Angebote für integra-
tive Gruppenarbeit mit Flüchtlingen. Dazu gehören die Träger „Cactus Junges Theater“, „Seht“ 
mit  Freizeitangeboten für Flüchtlings- und Kinder mit Teilleistungsschwächen, die Hausaufga-
benbetreuung „Schlauberger“ von der GGUA, die Integration von Flüchtlingskindern in das 
Ganztagsangebot der Geistschule, das Boxangebot für jugendliche Flüchtlinge des Kommuna-
len Sozialdienstes (KSD) in verschiedenen Stadtteilen. Diese erfolgreichen Projekte könnten 
zum Teil nicht weitergeführt werden, wenn die Finanzmittel über die Stiftungsmittel nicht mehr 
zur Verfügung stehen würden. 
Weitere Träger in der Kinder- und Jugendarbeit mit Flüchtlingen sind das Stadtteilbüro Coerde 
und die Kindertagesstätte der AWO, das Jugendzentrum Paul Gerhard Haus, das JAZ mit 
dem Flüchtlingsprojekt, das Stadtteilhaus Lorenz Süd, die die Angebote der Kinder- und Ju-
gendarbeit für ca. 100 junge Menschen der Flüchtlingseinrichtung Trauttmansdorffstraße 
durchführen usw. 
Die Bleiberechtsreglung für lange ausreisepflichtige Ausländer Ende 2006 ermöglicht es 
Flüchtlingen, unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis für einen begrenz-
ten Zeitraum zu erhalten. Neben der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts durch Arbeit, 
werden weitere Integrationsleistungen erwartet, u. a. der regelmäßige Schulbesuch der Kin-
der. Dies ist ein starker Anreiz für Flüchtlingsfamilien sich zu integrieren, wozu sie aber Aufklä-
rung und Hilfestellung benötigen, um den hohen Anforderungen der Bleibe-rechtsregelung zu 
entsprechen. Dies gilt insbesondere für die Integration von Kindern und Jugendlichen in Stadt-

- 3 - 
V/0948/2008 
teilen (Auszug aus dem Flüchtlingsheim ist mög lich), in Schulen, bei der Arbeit und in der 
Freizeit.“ 
 
3. Empfehlung der Stiftung Siverdes zur Fortführung des Fonds 
 
Die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen empfiehlt die Fortführung des Fonds in einer 
jährlichen Höhe von 25.000 € für die Wirtschaftsjahre 2009 und 2010. Es wird jedoch darüber 
hinaus vorgeschlagen, die Einzelmaßnahmen der Träger ab 2010 einer Prüfung im Hinblick 
auf ihre Effizienz und auf eine nachhaltige Verstetigung der Angebote bei den Freien Trägern 
der Jugendhilfe zu unterziehen.  
 
I. V. 
 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
 
Anlage: 
Förderrichtlinien

Beratungsverlauf (5)

27.11.2008 Stiftungskommission
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2008 Sitzung
TOP 2.3 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2008 Hauptausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Trauttmansdorffstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0948/2008
Typ
Vorlagen
Datum
05.11.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37