V/0948/2008
Stiftung Generalarmenfonds: Fortführung des Flüchtlingskinderfonds
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Anlage Richtlinien
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Anlage zur Vorlage V/0948/2008 Förderrichtlinien Hilfefonds zur sozialen Flankierung der bestehenden Übergangssituation von Flüchtlingskindern 1. Förderzweck und Fördermaßnahmen Die rechtlich unselbständige und städtisch verwalte te Stiftung Generalarmenfonds fördert Aktivitäten zur sozialen Flankierung der bestehende n Übergangssituation von Flüchtlings- kindern in Münster. 2. Fördersumme Die Stiftung stellt dazu jährlich einen Gesamtbetrag von 25.000 Euro zur Verfügung. 3. Förderbedingungen - Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Ang ebote, die über den Rahmen ge- setzlicher Pflichtleistungen der sozialen Sicherung hinausgehen und/oder nicht in Form freier Trägerschaft mit öffentlicher Förderung wahrgenommen werden kön- nen. - Gefördert werden Honorar- und Sachmittel. - Gefördert werden können Träger- und Flüchtlingsin itiativen, die auf Grund ihrer Er- fahrungen in der Arbeit mit Flüchtlingskindern geeignet sind und für deren Angebote in den jeweiligen Stadtteilen Bedarf entsteht. Eine Bedarfsbestätigung durch die je- weilige Fachverwaltung ist Voraussetzung für die Förderung. 4. Grundsätze der finanziellen Förderung - Es kann eine Projektförderung für inhaltlich eind eutig abgrenzbare und zeitlich be- grenzte Aktivitäten in Form eines projektbezogenen Zuschusses auf der Grundlage einer schriftlichen Darlegung des geplanten Vorhabe ns einschließlich eines diffe- renzierten, nachprüfbaren Kostenvoranschlages im Re gelfall bis zu einer Höhe von 2.500 Euro erfolgen. - Die finanzielle Förderung von Aktivitäten über di ese Richtlinien geschieht nachran- gig zu anderen Fördermöglichkeiten. - Eine Bezuschussung oder Übernahme dauerhafter Per sonal- und Honorarkosten scheidet aus. - Kosten, die vor Antragstellung entstanden sind, k önnen bei der Förderung nicht be- rücksichtigt werden. - Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus diesem Förd erprogramm und nach diesen Richtlinien besteht nicht. 5. Verfahren der Antragsstellung und der Förderung Die finanzielle Förderung über diese Richtlinien ge schieht ausschließlich antragsbezogen. Förderanträge sind schriftlich bei der Stiftungsver waltung der Stadt Münster zu stellen. Sie müssen enthalten: - eine ausführliche Beschreibung des Projektes, - eine Konzeption- und Organisationsübersicht, eins chließlich einer nachvollziehba- ren und überprüfbaren Darlegung der zu erwartenden Kosten, - die Entscheidung über die Vergabe der Fördermitte l trifft im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel und der genannten Höchstbeträge, die Stiftungsverwaltung. 6. Verwendungsnachweis Über die ordnungsgemäße und nachprüfbare Verwendung der bewilligten Mittel ist ein Verwendungsnachweis (sachlicher Bericht und zahlenm äßiger Nachweis) vorzulegen. So- fern wesentliche Modifikationen des bei der Förderu ng vorgelegten Konzeptes im Laufe der Projektdurchführung eintreten, ist eine Abstimmung mit der Stiftungsverwaltung erforder- lich.
Beschlussvorlage
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V/0948/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER V/Stift Betrifft Stiftung Generalarmenfonds: Fortführung des Flüchtlingskinderfonds Beratungsfolge 27.11.2008 Stiftungskommission Vorberatung 02.12.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 02.12.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 03.12.2008 Ausländerbeirat Vorberatung 10.12.2008 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Stiftung Generalarmenfonds wird beauftragt, den Hilfefonds für Freizeitmaßnahmen mit Flücht- lingskindern ab 2009 bis Ende 2010 fortzuführen. Ab Beginn des Jahres 2010 sollen die Maßnah- men mit dem Ziel dauerhafter nachhaltiger Verstetigung im Angebotsspektrum der Jugendhilfeträ- ger aufgabenkritisch überprüft werden. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stiftung Generalarmenfonds Kosten in Höhe von ins- gesamt 50.000 € entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist über die Mittelbereitstellung im Rahmen der Wirtschaftspläne 2009 und 2010 der Stiftung Generalarmenfonds zu finanzieren. Wirtschaftsplan 2009 Wirtschaftsplan 2010 Stiftung Generalarmenfonds 25.000 € 25.000 € Gesamtfördersumme 50.000 € Vorlagen-Nr.: V/0948/2008 Auskunft erteilt: Herr Claahsen Ruf: 492 59 03 E-Mail: Claahsen@stadt-muenster.de Datum: 11.11.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0948/2008 Begründung: 1. Ausgangslage / Flüchtlingskinderfonds Mit einem Hilfefonds unterstützen seit 1999 die Stiftungen Bürgerwaisenhaus und Generalar- menfonds abwechselnd in unterschiedlichen Förderjahren soziale Träger bei ihrer Arbeit mit Flüchtlingen. Von der Gruppenarbeit in einigen Jugendeinrichtungen bis hin zur Hilfen für Schulen, in denen besonders viele Flüchtlingskinder betreut werden, reichte das Engagement der Stiftungen. Auf der Grundlage von Förderrichtlinien für den Hilfefonds wurden in den ver- gangenen Jahren unterschiedliche Träger bei Angeboten zur sozialen Flankierung der beste- henden Übergangssituationen von Flüchtlingen unterstützt. Zuletzt beschloss der Rat am 05.04.2006 (vgl. Vorlage V/1022/2006), dass der Hilfefonds der Stiftung Generalarmenfonds für Flüchtlingskinder und junge erwachsene Flüchtlinge in Höhe von jährlich 25.000,00 € für die Jahre 2006 bis 2008 erneut aufgelegt wird. Für inhaltlich ein- deutig abgrenzbare und zeitlich begrenzte Projekte der Freizeitarbeit mit dem oben genannten Personenkreis konnte nach Darlegung des geplanten Vorhabens, einschließlich eines diffe- renzierten und nachprüfbaren Kostenplans, ein Zuschuss bis zu einer Höhe von 2.500,00 € pro Maßnahme für ein Förderjahr erfolgen. Insofern blieben die formalen Förderbedingungen der Stiftung gleich wie in den Vorjahren. Die Förderrichtlinien stammen aus dem Jahre 1999 und sind der Anlage beigefügt. 2. Bedarfslage Zählte das Amt für Ausländerangelegenheiten Ende 2004 noch 4993 Personen zum Kreis der Flüchtlinge nach allen möglichen Rechtsgrundlagen, waren es Ende 2007 nur noch 3143 Per- sonen, was auf einen stark nachlassenden Zuzug und der Verfestigung des Aufenthalts lange hier lebender Menschen zurückzuführen ist. Die Notwendigkeit von Integrationshilfen für aus- ländische Kinder und Jugendliche ist aber nicht vom aufenthaltsrechtlichen Status abhängig. Deshalb wird ein besonderer Bedarf für die Maßnahmen mit Kindern, Jugendlichen und jun- gen Erwachsenen aus Sicht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien wie folgt be- schrieben: „Aus Sicht der Jugendhilfe gibt es weiterhin Bedarfe für den Hilfefonds für Flüchtlingskinder. Projekte einzelner Träger haben sich bewährt und bieten kontinuierliche Angebote für integra- tive Gruppenarbeit mit Flüchtlingen. Dazu gehören die Träger „Cactus Junges Theater“, „Seht“ mit Freizeitangeboten für Flüchtlings- und Kinder mit Teilleistungsschwächen, die Hausaufga- benbetreuung „Schlauberger“ von der GGUA, die Integration von Flüchtlingskindern in das Ganztagsangebot der Geistschule, das Boxangebot für jugendliche Flüchtlinge des Kommuna- len Sozialdienstes (KSD) in verschiedenen Stadtteilen. Diese erfolgreichen Projekte könnten zum Teil nicht weitergeführt werden, wenn die Finanzmittel über die Stiftungsmittel nicht mehr zur Verfügung stehen würden. Weitere Träger in der Kinder- und Jugendarbeit mit Flüchtlingen sind das Stadtteilbüro Coerde und die Kindertagesstätte der AWO, das Jugendzentrum Paul Gerhard Haus, das JAZ mit dem Flüchtlingsprojekt, das Stadtteilhaus Lorenz Süd, die die Angebote der Kinder- und Ju- gendarbeit für ca. 100 junge Menschen der Flüchtlingseinrichtung Trauttmansdorffstraße durchführen usw. Die Bleiberechtsreglung für lange ausreisepflichtige Ausländer Ende 2006 ermöglicht es Flüchtlingen, unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis für einen begrenz- ten Zeitraum zu erhalten. Neben der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts durch Arbeit, werden weitere Integrationsleistungen erwartet, u. a. der regelmäßige Schulbesuch der Kin- der. Dies ist ein starker Anreiz für Flüchtlingsfamilien sich zu integrieren, wozu sie aber Aufklä- rung und Hilfestellung benötigen, um den hohen Anforderungen der Bleibe-rechtsregelung zu entsprechen. Dies gilt insbesondere für die Integration von Kindern und Jugendlichen in Stadt- - 3 - V/0948/2008 teilen (Auszug aus dem Flüchtlingsheim ist mög lich), in Schulen, bei der Arbeit und in der Freizeit.“ 3. Empfehlung der Stiftung Siverdes zur Fortführung des Fonds Die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen empfiehlt die Fortführung des Fonds in einer jährlichen Höhe von 25.000 € für die Wirtschaftsjahre 2009 und 2010. Es wird jedoch darüber hinaus vorgeschlagen, die Einzelmaßnahmen der Träger ab 2010 einer Prüfung im Hinblick auf ihre Effizienz und auf eine nachhaltige Verstetigung der Angebote bei den Freien Trägern der Jugendhilfe zu unterziehen. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage: Förderrichtlinien
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Trauttmansdorffstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0948/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.11.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37