2016/0489
Bereitstellung eines Darlehens im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der Neuen Wohnraum gGmbH in der Lincoln-Siedlung
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2016/0489
6182 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
08.12.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat an die Stadtverordnetenversammlu ng
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Dezernat V
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0489
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer: 17064-9001
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto: 1618010
Betreff: Bereitstellung eines Darlehens im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das
Projekt der Neuen Wohnraum gGmbH in der Lincoln -Siedlung
Vorlage vom: 08.12.2016
Beschlussvorschlag :
1. Die Stadt Darmstadt fördert im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung das im
Mietwohnungsbau von der Neuen Wohnraumhilfe gGmbH zu realisierende Bauvorhaben in
der Lincoln-Siedlung auf einem Teilstück des Baufeldes B2.1.1 in Darmstadt mit 42
geförderten Wohnungen durch die Bereitstellung eines nachrangigen Darlehens in Höhe von
1.920.000,00 EUR.
2. Durch die Finanzierungsbeteiligung sichert sich die Stadt Darmstadt das Belegungsrecht an
den 42 geförderten Wohnungen für die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung von 20
Jahren.
3. Die erforderlichen Mittel sind haushaltsrechtlich unter der Kostenstelle 064 -003-1000 unter
der Investitionsnummer 17064-9001 etatisiert.
4. Diese Magistratsvorlage bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtverordneten-
versammlung.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magis tratsvorlage vom 08.12.2016
Am Standort Lincoln-Siedlung errichtet die Neue Wohnraumhilfe gGmbH im Rahmen eines
Modellprojektes „SozialSolarPlus“ auf einem Teilstück des Baufeldes B2.1.1 insgesamt 42
Wohnungen. Das ca. 3.860 qm große Grundstück ist derzeit noch mit einem 3-geschossigen
Wohnblock mit 3 Hauseingängen bebaut. Die Grundrisse der Wohnungen können mit einigen
Änderungen für die Neunutzung im geförderten Wohnungsbau verwendet werden. Daher ist der
Erhalt von 2 Hauseingängen aus dem Bestand vorgesehen. Das vorhandene Satteldach soll
abgerissen und durch ein neues Vollgeschoss ersetzt werden.
Der dritte Teil des Wohnblocks soll ebenfalls abgerissen und neu bebaut werden.
Alle 42 Wohnungen werden im Rahmen des Wohnungsförderungsprogramms des Landes
Hessens im Wohnungsbauprogramm des Jahres 2015 gefördert.
Nach dem derzeitigen Planungsstand erfolgt die Einteilung der Wohnungen wie folgt:
Bestand 23 Wohnungen (nicht barrierefrei) insgesamt
7 mal 2 Zimmer für 1 Person
6 mal 3 Zimmer für 3 Personen
8 mal 4 Zimmer für 4 Personen
2 mal 4 Zimmer für 5 Personen
Neubau 19 Wohnungen (barrierefrei und teilweise rollstuhlgerecht) insgesamt
7 mal 2 Zimmer für 1 Person
3 mal 3 Zimmer für 3 Personen
6 mal 4 Zimmer für 4 Personen
2 mal 4 Zimmer für 5 Personen
1 mal 5 Zimmer für 6 Personen
mit Größen zwischen 44,50 m² und 122,00 m², insgesamt 3.178,50 m² Wohnfläche, wovon
3.142,76 m² förderfähig sind.
Die Wohnungen in diesem Modellprojekt sollen mit allen notwendigen Einrichtungen zur
Reduktion von Nebenkosten wie z. B. energieeffiziente Küchen, stromlose Trockenschränke,
LED-Licht in allen Räumen, Toilettenspülung mit Regen- und gereinigtem Grauwasser sowie
Wasserspararmaturen ausgestattet sein. Dadurch und durch den Passivhausstandard der
Gebäude wird erreicht, dass die Nebenkosten bei nur 2,00 €/qm liegen. Hierin sind alle
umlagefähigen Nebenkosten pauschal enthalten inklusive des privaten Wohnungsstroms und
den Fernseh- und Rundfunkgebühren.
Die Projektkosten betragen nach dem derzeitigen Stand der Planung rund 10 Mio. Euro und
werden finanziert über ein KFW-Darlehen, ein Landesdarlehen in Höhe von voraussichtlich
5.575.850,00 Euro und einer Beteiligung der Stadt in Höhe von 1.920.000,00 Euro.
Die finanzielle städtische Beteiligung wird durch 2 Darlehen dargestellt. Zum einen soll ein
städtisches Darlehen in Höhe der Mindestförderung von 10.000,00 € pro Wohnung, also
insgesamt 420.000,00 €, zur Verfügung gestellt werden.
- 4 -
Zum anderen soll ein Darlehen in Höhe von 1,5 Mio. € zur Darstellung des Eigenkapitals
gewährt werden, welches im Rang nach dem Landesdarlehen im Grundbuch gesichert wird.
Der Nachweis eines Eigenkapitals in Höhe von mindestens 15 % der Baukosten ist
Voraussetzung für eine Landesförderung. Der Neuen Wohnraumhilfe gGmbH ist es auf Grund
der Gemeinnützigkeit nicht möglich, diesen Betrag anzusparen und nachzuweisen. Allerdings
besteht ein sehr großes Interesse seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dieses
Modellprojekt zu realisieren. Mit der Vorlage Nr. 2016/0036 vom 03.02.2016 wurde
beschlossen, das Projekt im Baufeld B.2.1 in Lincoln vorzusehen. Eine Anrechnung auf die
dort geltende Quote an öffentlich geförderten Wohnungen findet nicht statt , es werden damit
zusätzlich 42 Wohnungen generiert. Das Projekt kann als „Warmmietenmodell“ im geförderten
Wohnungsbau bezeichnet werden und hat damit innovativen Charakter. Deshalb wird auch
eine wissenschaftliche Begleitung des Projektes durch das Institut Wohnen und Umwelt
angestrebt.
Beide Darlehen sind mit 1 % jährlich zu tilgen. Daneben wird ein jährlicher
Verwaltungskostenbeitrag von 0,3% der ursprünglichen Darlehenssumme erhoben.
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die
Stadt Darmstadt auf die Dauer von 20 Jahren ab Bezugsfertigkeit ein Belegungsrecht für
Wohnungssuchende, deren Einkommen die Einkommensgrenze nach dem
Wohnraumförderungsgesetz nicht überschreiten.
Für die Wohnungen wird eine Durchschnittsmiete von 6,50 Euro pro m² Wohnfläche ohne
Betriebskosten verlangt.
Darmstadt, 08. Dezember 2016
64/I
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0489
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.12.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00