2022/0007
Einleitung des Umlegungsverfahrens 'Ludwigshöhviertel' (U-D 50)
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2022/0007
5232 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.01.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Vermessungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0007
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511080
Kostenstelle: 062-010-1000 Investitionsnummer: ist noch aufzubauen
Kostenträger: 5110-81 Sachkonto: 0953110/3690110
Betreff: Einleitung des Umlegungsverfahrens "Ludwigshöhviertel" (U -D 50)
Vorlage vom: 22.12.2021
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat beschließt die Einleitung des Umlegungsverfahrens „Ludwigshöhviertel“ (U -D 50)
gemäß § 47 BauGB.
Das Umlegungsgebiet erhält die Bezeichnung „Ludwigshöhviertel“ (U -D 50) und umfasst gemäß
§ 52 BauGB die Flächen der ehemaligen Cambrai -Fritsch-Kaserne und der Jefferson -Siedlung
zwischen der Cooperstraße, der „Bessunger Kiesgrube“, der Ludwigshöhstraße, dem Wald
südlich des Polizeipräsidiums, dem Wald an der Ludwigshöhe, der Heinrich -Delp-Straße und
dem Wald zur Heidelberger Straße.
Das Umlegungsgebiet ist in der Karte zum Einleitungsbeschluss, die als Anlage Bestandteil
dieses Einleitungsbeschlusses ist, dargestellt.
Im Einzelnen liegen folgende Flurstücke im Umlegungsgebiet:
Gemarkung Darmstadt, Flur 22 d ie Nrn. 122/2, 147/4, 147/5, 147/6, 147/7, 147/10 und
Gemarkung Darmstadt, Flur 58 die Nrn. 3/8 und 3/14.
- 2 -
Anlagen: Karte zum Einleitungsbeschluss
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.12.2021
Zur Verwirklichung des Bebauungsplans „S 26 – Ludwigshöhviertel –“ hat die
Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 14.12.2021 das Umlegungsverfahren
„Ludwigshöhviertel“ gemäß § 46 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) angeordnet.
Aufgrund der Anordnung wird die Baulandumlegung nach § 47 BauGB eingeleitet.
Der Bebauungsplan befindet sich in der Aufstellung, die 2. öffentliche Auslegung endete am
18.11.2021.
Die Umlegung ist erforderlich, um das bezeichnete Gebiet in der Weise neu zu ordnen, dass
entsprechend den im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen nach Lage, Form und Größe
für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestal tete Grundstücke entstehen. Die
Nachfrage an Baugrundstücken und Wohnungen in Darmstadt ist sehr hoch, daher liegt es
im Interesse aller Beteiligten die Grundstücke möglichst schnell der Bebauung zuzuführen.
Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden in mehreren Gesprächen über das Vorgehen
informiert, im städtebaulichen Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der
BVD New Living GmbH & Co. KG (BVD NL) wurde die Durchführung einer Baulandumlegung
vereinbart.
Die Gebietsabgrenzung ist so gewä hlt, dass die für die städtebauliche Erweiterung
notwendigen Grundflächen, die einer Neuordnung bedürfen, in das Umlegungsverfahren
einbezogen werden. Die im Randbereich des Gebietes liegenden Wald - und Grünflächen
werden entsprechend ihrer Nutzung und Dar stellung im Bebauungsplan gebildet.
Der Beschluss zur Einleitung der Umlegung ist ein Verwaltungsakt. Der Umlegungsbeschluss
ist gemäß § 50 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der
Inkraftsetzung des Umlegungsplanes (§ 71 BauGB) unterliegen die im Umlegungsgebiet
gelegenen Flurstücke der Verfügungs - und Veränderungssperre nach § 51 BauGB. Die
Gemeinde trägt nach § 78 BauGB die Verfahrenskosten und die nicht durch Beiträge
gedeckten Sac hkosten.
Im städtebaulichen Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der BVD NL
wurde auch die Aufteilung der entstehenden Kosten geregelt. § 16 (6) sieht die Aufteilung der
Verfahrens- und Vermessungskosten zwischen Stadt und BVD NL im Verhältnis der
öffentlichen und privaten Flächen im Umlegungsgebiet vor. Die Festlegung der Flächen als
öffentliche bzw. private Fläche wird im Bebauungsplan festgelegt.
Aufgrund der noch ausstehenden Rechtskraft des Bebauungsplans wird die Umlegung in
Abschnitten als Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76 BauGB vorangetrieben. Da die
einzelnen Abschnitte noch zu bestimmen sind, ist eine Abschätzung der anfallenden Kosten
nur schwer möglich. Grob überschlägig wird mit Vermessungs - und Verfahrenskosten in Höhe
von ungefähr 200.000 Euro gerechnet. Weiterhin sind Grundstückskosten, die über dem
40,5 %igen unentgeltlichen Zuteilungsanteils der Stadt liegen, noch nicht berücksichtigt.
Hier sind die Ausgleichswerte noch zu ermitteln.
Für jede Vorwegnahme der Entsche idung wird erneut ein Magistratsbeschluss benötigt. Bis
zu diesen Magistratsvorlagen müssen die anfallenden Kosten bekannt sein, da sie
Bestandteil der in den Vorwegnahmen der Entscheidung getroffenen Regelungen sind.
- 4 -
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
anlage 1
1337 Zeichen
Steckenborn Hinterm Haselberg Vorderforst:Die Ludwigshöhe Im Am krummen Berg Der Pelz Hinter dem krummen Berg Polizeipräsidium Jefferson - Siedlung Sternwarte Lichtenberg- Schule Akademie für Tonkunst Ludwigshöhviertel Seniorenzentrum Andreas- gemeinde Radrenn- bahn VCD TCB Tennisplätze SaubachgrabenSaubachgraben Bessunger Kiesgrube NSG Teich Saubachgraben56155450 38 46 34 132A107124105A137A13334313941 40853891 44 40 35C79 76 5 56 666566A638968648681148D74 82 7976B 3A125713085121136A132A29I29K412421112840A301520514127175A2221032760522246211264A11926211210A235443284 26 59 6119232 1517290A29731353822782821129528729119A1517 50 49A148B67146A71144160 9 1010B11 137674B7484 Fl.59 Fl.22 Fl.58 Fl.21 A l t e M a r i e n h ö h e W e gA l t e B o g e n s c h n e i s eT a l w e g S a n d w e g L u d w i g s w e gS c h w a b s w e g Klappacher StraßeLossen-pfadMartins-wegweg CooperstraßeHeinrich-Delp-Straßenhorst Cooperstraße Auf derLudwigshöhe AssmuthwegWagner-Flachsbach-Paul-StraßebergstraßestraßernLandskronstraßeSchaffnit-BedoLudwigshöhstraßeStraßeKnauß-straßeHinterder Klappacher Straße Auf der Marienhöhe Ludwigshöhstraßeder RennbahnHinter Straßeei-cAm ElfengrundBuhTtoslo LandskronstraßeFreiligrath-Paul-Wagner-StraßeBrüder-Rennbahn Karte zum Einleitungsbeschluss für das Umlegungsverfahren Ludwigshöhviertel (U-D-50)
Beratungsverlauf (1)
Orte (8)
- Cooperstraße
- Ludwigshöhstraße
- Heidelberger Straße
- Klappacher Straße
- Paul-Wagner-Straße
- Aßmuthweg
- Heinrich-Delp-Straße
- Auf der Marienhöhe
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0007
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.12.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00