Mandari Insight

2022/0007

Einleitung des Umlegungsverfahrens 'Ludwigshöhviertel' (U-D 50)

Magistratsvorlage 22.12.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2022/0007

136.2 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

618.7 KB · application/pdf

Ansehen

2022/0007

5232 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.01.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Vermessungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0007 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511080 
Kostenstelle:  062-010-1000 Investitionsnummer:  ist noch aufzubauen  
Kostenträger:  5110-81 Sachkonto: 0953110/3690110  
 
Betreff: Einleitung des Umlegungsverfahrens "Ludwigshöhviertel" (U -D 50) 
 
Vorlage vom: 22.12.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat beschließt die Einleitung des Umlegungsverfahrens „Ludwigshöhviertel“ (U -D 50) 
gemäß § 47 BauGB. 
Das Umlegungsgebiet erhält die Bezeichnung „Ludwigshöhviertel“ (U -D 50) und umfasst gemäß 
§ 52 BauGB die Flächen der ehemaligen Cambrai -Fritsch-Kaserne und der Jefferson -Siedlung 
zwischen der Cooperstraße, der „Bessunger Kiesgrube“, der Ludwigshöhstraße, dem Wald 
südlich des Polizeipräsidiums, dem Wald an der Ludwigshöhe, der Heinrich -Delp-Straße und 
dem Wald zur Heidelberger Straße.  
Das Umlegungsgebiet ist in der Karte zum Einleitungsbeschluss, die als Anlage Bestandteil 
dieses Einleitungsbeschlusses ist, dargestellt.  
Im Einzelnen liegen folgende Flurstücke im Umlegungsgebiet:  
Gemarkung Darmstadt, Flur 22 d ie Nrn. 122/2, 147/4, 147/5, 147/6, 147/7, 147/10 und  
Gemarkung Darmstadt, Flur 58 die Nrn. 3/8 und 3/14.

- 2 - 
 
Anlagen: Karte zum Einleitungsbeschluss  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.12.2021 
 
Zur Verwirklichung des Bebauungsplans „S  26 – Ludwigshöhviertel –“ hat die 
Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 14.12.2021 das Umlegungsverfahren 
„Ludwigshöhviertel“ gemäß §  46 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) angeordnet. 
Aufgrund der Anordnung wird die Baulandumlegung nach §  47 BauGB eingeleitet.  
Der Bebauungsplan befindet sich in der Aufstellung, die 2.  öffentliche Auslegung  endete am 
18.11.2021.  
 
Die Umlegung ist erforderlich, um das bezeichnete Gebiet in der Weise neu zu ordnen, dass 
entsprechend den im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen nach Lage, Form und Größe 
für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestal tete Grundstücke entstehen. Die 
Nachfrage an Baugrundstücken und Wohnungen in Darmstadt ist sehr hoch, daher liegt es 
im Interesse aller Beteiligten die Grundstücke möglichst schnell der Bebauung zuzuführen. 
Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden in mehreren Gesprächen über das Vorgehen 
informiert, im städtebaulichen Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der 
BVD New Living GmbH & Co. KG (BVD NL) wurde die Durchführung einer Baulandumlegung 
vereinbart. 
 
Die Gebietsabgrenzung ist so gewä hlt, dass die für die städtebauliche Erweiterung 
notwendigen Grundflächen, die einer Neuordnung bedürfen, in das Umlegungsverfahren 
einbezogen werden. Die im Randbereich des Gebietes liegenden Wald - und Grünflächen 
werden entsprechend ihrer Nutzung und Dar stellung im Bebauungsplan gebildet.  
 
Der Beschluss zur Einleitung der Umlegung ist ein Verwaltungsakt. Der Umlegungsbeschluss 
ist gemäß § 50 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.  
 
Von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der 
Inkraftsetzung des Umlegungsplanes (§  71 BauGB) unterliegen die im Umlegungsgebiet 
gelegenen Flurstücke der Verfügungs - und Veränderungssperre nach §  51 BauGB. Die 
Gemeinde trägt nach §  78 BauGB die Verfahrenskosten und die nicht durch Beiträge 
gedeckten Sac hkosten. 
 
Im städtebaulichen Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der BVD  NL 
wurde auch die Aufteilung der entstehenden Kosten geregelt. §  16 (6) sieht die Aufteilung der 
Verfahrens- und Vermessungskosten zwischen Stadt und BVD  NL im Verhältnis der 
öffentlichen und privaten Flächen im Umlegungsgebiet vor. Die Festlegung der Flächen als 
öffentliche bzw. private Fläche wird im Bebauungsplan festgelegt.  
 
Aufgrund der noch ausstehenden Rechtskraft des Bebauungsplans wird die Umlegung in 
Abschnitten als Vorwegnahme der Entscheidung nach §  76 BauGB vorangetrieben. Da die 
einzelnen Abschnitte noch zu bestimmen sind, ist eine Abschätzung der anfallenden Kosten 
nur schwer möglich. Grob überschlägig wird mit Vermessungs - und Verfahrenskosten in Höhe 
von ungefähr 200.000  Euro gerechnet. Weiterhin sind Grundstückskosten, die über dem 
40,5 %igen unentgeltlichen Zuteilungsanteils der Stadt liegen, noch nicht berücksichtigt. 
Hier sind die Ausgleichswerte noch zu ermitteln.  
 
Für jede Vorwegnahme der Entsche idung wird erneut ein Magistratsbeschluss benötigt. Bis 
zu diesen Magistratsvorlagen müssen die anfallenden Kosten bekannt sein, da sie 
Bestandteil der in den Vorwegnahmen der Entscheidung getroffenen Regelungen sind.

- 4 - 
 
Dezernat III 
 
 
 
 
 
Michael Kolmer  
Stadtrat

anlage 1

1337 Zeichen

Steckenborn
Hinterm Haselberg
Vorderforst:Die Ludwigshöhe
Im
Am krummen Berg
Der Pelz
Hinter dem
krummen Berg
 Polizeipräsidium 
Jefferson -
Siedlung
Sternwarte
Lichtenberg-
Schule
Akademie für
Tonkunst 
Ludwigshöhviertel
Seniorenzentrum
Andreas-
gemeinde
Radrenn-
bahn
VCD
TCB
Tennisplätze
SaubachgrabenSaubachgraben
Bessunger
Kiesgrube
NSG
Teich
Saubachgraben56155450
38
46
34
132A107124105A137A13334313941
40853891
44 40
35C79
76
5
56
666566A638968648681148D74
82
7976B 3A125713085121136A132A29I29K412421112840A301520514127175A2221032760522246211264A11926211210A235443284
26
59
6119232
1517290A29731353822782821129528729119A1517
50
49A148B67146A71144160
9
1010B11
137674B7484
Fl.59
Fl.22
Fl.58
Fl.21
A l t e  M a r i e n h ö h e   W e gA l t e  B o g e n s c h n e i s eT a l w e g
S a n d w e g L u d w i g s w e gS c h w a b s w e g
Klappacher StraßeLossen-pfadMartins-wegweg
CooperstraßeHeinrich-Delp-Straßenhorst Cooperstraße Auf derLudwigshöhe
AssmuthwegWagner-Flachsbach-Paul-StraßebergstraßestraßernLandskronstraßeSchaffnit-BedoLudwigshöhstraßeStraßeKnauß-straßeHinterder Klappacher Straße
Auf der Marienhöhe
Ludwigshöhstraßeder RennbahnHinter 
Straßeei-cAm ElfengrundBuhTtoslo
LandskronstraßeFreiligrath-Paul-Wagner-StraßeBrüder-Rennbahn
 Karte zum Einleitungsbeschluss
 für das Umlegungsverfahren 
 Ludwigshöhviertel (U-D-50)

Beratungsverlauf (1)

TOP 30

Orte (8)

  • Cooperstraße
  • Ludwigshöhstraße
  • Heidelberger Straße
  • Klappacher Straße
  • Paul-Wagner-Straße
  • Aßmuthweg
  • Heinrich-Delp-Straße
  • Auf der Marienhöhe

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2022/0007
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.12.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00