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2017/0179

Präventionskonvention - Evaluierung des § 8 (Straßenmusik und Straßenkünstler)

Magistratsvorlage 06.06.2017

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2017/0179

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Punkt 8: Präventionskonvention - Evaluierung des § 8 (Straßenmusik und Straßenkünstler) 
 (V-Nr. 2017/0179) 
 
                  Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

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Das Musizieren ist nur 
in der Zeit von 10:00 Uhr 
bis 20:00 Uhr ...
... maximal 30 Minuten an 
der gleichen Stelle gestattet. 
Der nächste Platz muss 
außerhalb der Hörweite des 
ersten liegen.
Die Verwendung von 
Lautverstärkern ist nicht 
erlaubt.
„Spielregeln“ für Straßenmusiker
6
12
39
10–20 Uhr
www.staehlingdesign.de
200m
30 
min
30 
min
© Darmstadt Citymarketing e.V .

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Punkt 19: Präventionskonvention - Evaluierung des § 8 (Straßenmusik und Straßenkünstler) 
 (V-Nr. 2017/0179) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

2017/0179

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
14.06.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Bürger- und Ord-
nungsamt  OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:   
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0179 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 122060 
Kostenstelle:  032-002-1000 Investitionsnummer:  / 
Kostenträger:  1220-61 Sachkonto: 5101000 
 
Betreff: Präventionskonvention - Evaluierung des § 8 (Straßenmusik un d Straßenkünstler)  
 
Vorlage vom: 06.06.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Magistrat nimmt Kenntnis von dem Bericht des Bürger - und Ordnungsamtes zur Evaluierung 
des § 8 der Präventionskonvention  
 
 
Anlagen: Piktogramm 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 2 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  06.06.2017: 
 
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2014 (Nr. 2014/0416) wurde 
eine Neufassung des § 8 der Präventionskonvention (Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrech t-
erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt) vom 
19.12.2007 beschlossen. Der Beschluss erfolgte mit der Maßgabe, „dass in einem Jahr eine 
Evaluierung durch den Magistrat vorgelegt wird“. 
 
§ 8 dieser Gefahrenabwehrverordnung in der derzeit gültigen Fassung lautet: 
 
§ 8 
Straßenmusikerinnen und Straßenmusiker, Straßenkünstlerinnen und Straßenkünstler  
(1) Darbietungen von Straßenmusikerinnen und Straßenmusikern, Straßenkünstlerinnen  
und Straßenkünstlern in der Fußgängerzone sind nur mit entsprechender Sondernutzungser-
laubnis in der Zeit von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr gestattet. 
 
(2) Für die Erteilung der Erlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € pro  
Tag erhoben. 
 
(3) Pro Tag werden höchstens fünf Erlaubnisse erteilt. 
 
(4) Die Verwendung von Verstärkeranlagen ist untersagt, es sei denn, sie wird von der  
Verwaltungsbehörde im Einzelfall ausdrücklich erlaubt. 
 
(5) In der Erlaubnis können Auflagen erteilt werden. Darin können die Erlaubnisnehmer/ Er-
laubnisnehmerinnen insbesondere verpflichtet werden, nach einer gewissen Zeit einen Stand-
ortwechsel vorzunehmen. Ferner können Auftritte an bestimmten Standorten untersagt werden. 
 
Mit der Neufassung dieses Paragrafen wurde insbesondere eine Erlaubnispflicht für Straße n-
musik und Straßenkunst in der Fußgängerzone eingeführt.  
 
In 2015 und 2016 wurden folgende Sondernutzungserlaubnisse erteilt: 
 
 
2015 
  Monat Anzahl 
Januar  1 
Februar 12 
März 31 
April 16 
Mai 31 
Juni 28 
Juli 42 
August 50 
September 36 
Oktober 27 
November 24 
Dezember 56 
  Gesamt 354

- 3 - 
2016 
  Monat Anzahl 
Januar  20 
Februar 36 
März 24 
April 27 
Mai 14 
Juni 38 
Juli 16 
August 28 
September 23 
Oktober 23 
November 23 
Dezember 36 
  Gesamt 308 
 
Beschwerden bei der Kommunalpolizei durch Anwohner und Gewerbetreibende haben sich 
merklich reduziert. Geschätzt sind die Beschwerden um ca. 90 % zurück gegangen. In den 
vergangenen zwei Jahren kam es max. an 3 – 4 Tagen in der Weihnachtszeit vor, dass mehr 
als 5 Erlaubnisse pro Tag beantragt wurden. Die AntragstellerInnen wurden in diesen Fällen 
darauf hingewiesen, dass das Kontingent erschöpft ist.  
 
Musizierende, die ohne Erlaubnis durch die Kommunalpolizei angetroffen wurden, sind beim 
ersten Verstoß auf die Satzung hingewiesen worden. Dabei wurde es bei einer mündlichen E r-
mahnung belassen. Im Wiederholungsfall ist eine entsprechende Anzeige bei der Bußgeldstelle 
ergangen oder eine Barverwarnung vor Ort erhoben worden. 
 
Darmstadt Citymarketing e.V. war an der Neufassung der Präventionskonvention beteiligt und 
begrüßt die geänderte Regelung. Bereits kurz nach Inkrafttreten der Neuregelung wurde auf 
Initiative und im Auftrag von Citymarketing ein Piktogramm (siehe Anlage) gefertigt, dass den 
Straßenmusikanten mit der Sondernutzungserlaubnis ausgehändigt wird. Hintergrund sind 
oftmals auftretende Sprachprobleme der Antragsteller.  
 
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass sich die Neuregelung bewährt hat und unbedingt 
beibehalten werden sollte.  
 
Darmstadt, 06.06.2017 
 
Dezernat I       Dezernat II 
 
 
 
Jochen Partsch      Rafael Reißer 
Oberbürgermeister       Bürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0179
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.06.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00