2017/0179
Präventionskonvention - Evaluierung des § 8 (Straßenmusik und Straßenkünstler)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 2
174 Zeichen
Punkt 8: Präventionskonvention - Evaluierung des § 8 (Straßenmusik und Straßenkünstler)
(V-Nr. 2017/0179)
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 1
377 Zeichen
Das Musizieren ist nur in der Zeit von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr ... ... maximal 30 Minuten an der gleichen Stelle gestattet. Der nächste Platz muss außerhalb der Hörweite des ersten liegen. Die Verwendung von Lautverstärkern ist nicht erlaubt. „Spielregeln“ für Straßenmusiker 6 12 39 10–20 Uhr www.staehlingdesign.de 200m 30 min 30 min © Darmstadt Citymarketing e.V .
anlage 3
157 Zeichen
Punkt 19: Präventionskonvention - Evaluierung des § 8 (Straßenmusik und Straßenkünstler) (V-Nr. 2017/0179) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
2017/0179
4580 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
14.06.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Bürger- und Ord-
nungsamt OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0179
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 122060
Kostenstelle: 032-002-1000 Investitionsnummer: /
Kostenträger: 1220-61 Sachkonto: 5101000
Betreff: Präventionskonvention - Evaluierung des § 8 (Straßenmusik un d Straßenkünstler)
Vorlage vom: 06.06.2017
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt Kenntnis von dem Bericht des Bürger - und Ordnungsamtes zur Evaluierung
des § 8 der Präventionskonvention
Anlagen: Piktogramm
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 2 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.06.2017:
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2014 (Nr. 2014/0416) wurde
eine Neufassung des § 8 der Präventionskonvention (Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrech t-
erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt) vom
19.12.2007 beschlossen. Der Beschluss erfolgte mit der Maßgabe, „dass in einem Jahr eine
Evaluierung durch den Magistrat vorgelegt wird“.
§ 8 dieser Gefahrenabwehrverordnung in der derzeit gültigen Fassung lautet:
§ 8
Straßenmusikerinnen und Straßenmusiker, Straßenkünstlerinnen und Straßenkünstler
(1) Darbietungen von Straßenmusikerinnen und Straßenmusikern, Straßenkünstlerinnen
und Straßenkünstlern in der Fußgängerzone sind nur mit entsprechender Sondernutzungser-
laubnis in der Zeit von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr gestattet.
(2) Für die Erteilung der Erlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € pro
Tag erhoben.
(3) Pro Tag werden höchstens fünf Erlaubnisse erteilt.
(4) Die Verwendung von Verstärkeranlagen ist untersagt, es sei denn, sie wird von der
Verwaltungsbehörde im Einzelfall ausdrücklich erlaubt.
(5) In der Erlaubnis können Auflagen erteilt werden. Darin können die Erlaubnisnehmer/ Er-
laubnisnehmerinnen insbesondere verpflichtet werden, nach einer gewissen Zeit einen Stand-
ortwechsel vorzunehmen. Ferner können Auftritte an bestimmten Standorten untersagt werden.
Mit der Neufassung dieses Paragrafen wurde insbesondere eine Erlaubnispflicht für Straße n-
musik und Straßenkunst in der Fußgängerzone eingeführt.
In 2015 und 2016 wurden folgende Sondernutzungserlaubnisse erteilt:
2015
Monat Anzahl
Januar 1
Februar 12
März 31
April 16
Mai 31
Juni 28
Juli 42
August 50
September 36
Oktober 27
November 24
Dezember 56
Gesamt 354
- 3 -
2016
Monat Anzahl
Januar 20
Februar 36
März 24
April 27
Mai 14
Juni 38
Juli 16
August 28
September 23
Oktober 23
November 23
Dezember 36
Gesamt 308
Beschwerden bei der Kommunalpolizei durch Anwohner und Gewerbetreibende haben sich
merklich reduziert. Geschätzt sind die Beschwerden um ca. 90 % zurück gegangen. In den
vergangenen zwei Jahren kam es max. an 3 – 4 Tagen in der Weihnachtszeit vor, dass mehr
als 5 Erlaubnisse pro Tag beantragt wurden. Die AntragstellerInnen wurden in diesen Fällen
darauf hingewiesen, dass das Kontingent erschöpft ist.
Musizierende, die ohne Erlaubnis durch die Kommunalpolizei angetroffen wurden, sind beim
ersten Verstoß auf die Satzung hingewiesen worden. Dabei wurde es bei einer mündlichen E r-
mahnung belassen. Im Wiederholungsfall ist eine entsprechende Anzeige bei der Bußgeldstelle
ergangen oder eine Barverwarnung vor Ort erhoben worden.
Darmstadt Citymarketing e.V. war an der Neufassung der Präventionskonvention beteiligt und
begrüßt die geänderte Regelung. Bereits kurz nach Inkrafttreten der Neuregelung wurde auf
Initiative und im Auftrag von Citymarketing ein Piktogramm (siehe Anlage) gefertigt, dass den
Straßenmusikanten mit der Sondernutzungserlaubnis ausgehändigt wird. Hintergrund sind
oftmals auftretende Sprachprobleme der Antragsteller.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass sich die Neuregelung bewährt hat und unbedingt
beibehalten werden sollte.
Darmstadt, 06.06.2017
Dezernat I Dezernat II
Jochen Partsch Rafael Reißer
Oberbürgermeister Bürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0179
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.06.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00