2017/0209
Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes hier: Fällung von 4 Spitz-Ahornen in der Esselbornstraße
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2017/0209
2740 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
21.08.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0209
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 551010
Kostenstelle: 067-030-0100 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5510-42 Sachkonto: 6165700
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen
Baumbestandes
hier: Fällung von 4 Spitz -Ahornen in der Esselbornstraße
Vorlage vom: 13.07.2017
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Fällung der 4 Spitz -Ahorne zu.
Anlagen: Esselbornstraße - Lageplan - Baumfällung
Esselbornstraße - Fotos
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 13.07.2017
In der Bartningstraße, Esselbornstraße und Waltherstraße werden zur Zeit vom Bauverein
Häuser saniert. Im Zuge dessen mußte das Brandschutzkonzept überarbeitet werden. Im
Bereich der geplanten Feuerwehrzufahrten Esselbonstraße Haus Nr. 1, 4, 5 und 6 stehen die
städtischen Straßenbäume mit den Baum-Nr. 12, 16, 64 und 69. Hier ist künftig die
Feuerwehraufstellfläche für die Drehleiter geplant. Aufgrund dieser laut Bauverein und
Feuerwehr einzig möglichen Anleiterbarkeit der o.g. Wohnhäuser ist die Fällung der vier
städtischen Straßenbäume leider erforderlich.
Bei den vier zu fällenden Bäumen handelt es sich um vier Spitzahorne mit den Baum-Nr. 12,
16, 64 und 69. Alle Bäume wurden 1986 gepflanzt und haben mittlerweile einen Stammdurch -
messer von 16 bis 24 cm, Höhen von 8 – 11 Metern und Kronendurchmesser von 4 bis 7
Metern. Die Bäume stehen in einem Grünstreifen zwischen Straße und Gehweg.
Das Grünflächenamt empfiehlt deshalb, um den Vorgaben der Feuerwehr gerecht zu werden
und die Anleiterbarkeit der Häuser zu gewährleisten, die Fällung der vier Spitz -Ahorne. Mit dem
Bauverein wird eine privatrechtliche Vereinbarung zwecks Entschädigung der vier Bäume auf
Grundlage einer Wertermittlung durch einen Baum-Sachverständigen abgeschlossen.
Aufgestellt:
Darmstadt, den 13. Juli 2017
67-60 Gr/ks Nst. 2923
Anlagen
Esselbornstraße Lageplan-Baumfällungen
Esselbornstraße Fotos
Dezernat III
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
anlage 2
118 Zeichen
Esselbornstr. Baum-Nr. 12 Esselbornstr. Baum-Nr. 16 Esselbornstr. Baum-Nr. 64 Esselbornstr. Baum-Nr. 69
anlage 1
177 Zeichen
Datum: 12.07.2017
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issenschaftsstadt
8 Esselbornstraße
Maßstab 1: 500
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Esselbornstraße
- Bartningstraße
- Waltherstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0209
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.07.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00