2149/2017
Beantwortung der Anfrage Pro Köln AN/0998/2017, Zahl der Übergriffe auf städtische Mitarbeiter
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/110/2 11.07.2017 Vorlagen-Nummer 2149/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 11.07.2017 Beantwortung der Anfrage Pro Köln AN/0998/2017, Zahl der Übergriffe auf städtische Mitarbeiter Die Gruppe der Bürgerbewegung pro Köln e.V.im Rat der Stadt Köln bittet mit Anfrage AN/0998/2017 vom 28.06.2017 um Stellungnahme zu folgenden Fragen: 1. Wie viele Strafanzeigen wegen körperlichen oder verbalen Übergriffen auf Mitarbeiter der Stadt Köln bzw. städtischer Betriebe (KVB etc.) gab es jeweils in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016? (Soweit möglich, bitte auch gesondert nach städtischen Ämtern, Einrichtungen und Betrieben aufschlüsseln.) Antwort der Verwaltung: Seitens des Amtes für Personal, Organisation und Innovation sind im Jahre 2015 insgesamt 32 Strafanzeigen erstattet worden und im Jahre 2016 ebenfalls 32. Die Strafanzeigen aus den Jah- ren 2012-2014 sind statistisch nicht erfasst, so dass eine Mitteilung nicht möglich ist. Die Erstattung der Strafanzeigen im Jahr 2015 betraf Mitarbeiter/Innen folgender Ämter: - Amt für Soziales und Senioren 10 Strafanzeigen - Kassen- und Steueramt 10 Strafanzeigen - Bürgerämter 4 Strafanzeigen - Amt für Kinder, Jugend und Familie 3 Strafanzeigen - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 2 Strafanzeigen - Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 1 Strafanzeige - Amt für Wohnungswesen 1 Strafanzeige - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 1 Strafanzeige Die Erstattung der Strafanzeigen im Jahr 2016 betraf Mitarbeiter/Innen folgender Ämter: - Amt für Soziales und Senioren 11 Strafanzeigen - Amt für öffentliche Ordnung 7 Strafanzeigen - Kassen- und Steueramt 5 Strafanzeigen - Amt für Kinder, Jugend und Familie 4 Strafanzeigen - Amt für Wohnungswesen 2 Strafanzeigen - Bürgerämter 1 Strafanzeige - Bauaufsichtsamt 1 Strafanzeige - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 1 Strafanzeige Zusätzlich wurden vom Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Ordnungs- und Verkehrsdienst im Jahr 2012 insgesamt 45, im Jahr 2013 insgesamt 44, im Jahr 2014 insgesamt 72, im Jahr 2 2015 insgesamt 76 Strafanzeigen und im Jahr 2016 insgesamt 84 Strafanzeigen erstattet. 2. Können weitere Differenzierungen und Erläuterungen zu Zahl und Art der Übergriffe gemacht werden? Antwort der Verwaltung: Im Jahr 2015 wurden seitens des Amtes für Personal, Organisation und Innovation 9 Strafan- zeigen wegen Beleidigung, 6 Strafanzeigen wegen Bedrohung und 7 Strafanzeigen wegen Be- leidigung und Bedrohung erstattet. Zudem wurden 4 Strafanzeigen wegen Körperverletzung und 2 Strafanzeigen wegen Verleumdung erstattet. Darüber hinaus wurde jeweils eine Strafan- zeige wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Beleidigung und Verleumdung, Bedrohung, Beleidigung und Körperverletzung sowie falscher Anschuldigung erstattet. Im Jahr 2016 wurden 9 Strafanzeigen wegen Beleidigung, 6 Strafanzeigen wegen Beleidigung und Bedrohung und 3 Strafanzeigen wegen Verleumdung erstattet. Zudem wurde jeweils eine Strafanzeige wegen Beleidigung und übler Nachrede, Beleidigung und Körperverletzung, Be- drohung und Körperverletzung erstattet (In 9 Fällen liegt keine Angabe in der Statistik vor). Das Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Ordnungs- und Verkehrsdienst brachte im Jahr 2015 37 Delikte wegen Widerstandes, 41 wegen Beleidigung, 8 wegen Bedrohung und 23 we- gen Körperverletzung zur Anzeige. Da viele Straftaten zumeist tateinheitlich, also z.B. gleichzei- tig eine Beleidigung und eine Bedrohung durch dieselbe Täterin oder denselben Täter began- gen wurden, wurden diese in einer einheitlichen Strafanzeige zusammengefasst an die Polizei übermittelt. Im Jahr 2016 wurden 39 Delikte wegen Widerstand, 46 wegen Beleidigung, 9 wegen Bedro- hung, 27 wegen Körperverletzung, 2 wegen Nötigung und 1 Delikt wegen Sachbeschädigung durch das Amt für öffentliche Ordnung, Abt. Ordnungs- und Verkehrsdienst zur Anzeige ge- bracht. Auch hier wurden Straftaten, die tateinheitlich begangen wurden, durch eine einheitliche Strafanzeige angezeigt. Insgesamt lässt sich im Amt für öffentliche Ordnung feststellen, dass die Übergriffe sowohl zah- lenmäßig als auch in ihrer Intensität zunehmen. 3. Welche konkreten Maßnahmen haben Stadtverwaltung und städtische Betriebe in den letzten Jahren zum besseren Schutz ihrer Mitarbeiter bereits umgesetzt? Antwort der Verwaltung: Die Gesamtthematik der verbalen sowie körperlichen Übergriffe auf städt. Personal (insb. die sukzessive zunehmende Gefahr von Übergriffen gegenüber Außendienstkräften) werden sei- tens der Verwaltung sehr ernst genommen und vom Amt für Personal, Organisation und Innova- tion sowie der flankierend mit Arbeitssicherheit betrauten Dienststellen/Gremien mit der gebote- nen Priorität behandelt. Sowohl beim Arbeitsschutzausschuss der Stadt Köln als auch innerhalb des Arbeitskreises Gewaltprävention in der Stadtverwaltung Köln nimmt das Thema „Gewalt gegen städt. Bedienstete“ regelmäßig einen festen Platz auf der Agenda ein. Neben den im Intranet für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitgestellten In- formationen zum Verhalten in verschiedenen Notfallsituationen wurden zuletzt am 14. und 17. März 2017 für interessierte Kolleginnen und Kollegen auch Fachvorträge des Innenministeriums NRW im Stadthaus Deutz angeboten. Weitere Maßnahmen zum Schutz der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden der- zeit geprüft, wie z.B. die Beschaffung einer Alarmierungslösung für Bildschirmarbeitsplätze mit der die bis dato (in manchen Fachdienststellen) noch im Einsatz befindlichen Alarmierungslö- 3 sungen als softwarebasiertes Alt-Verfahren abgelöst werden sollen. Zusätzlich wurden im Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Ordnungs- und Verkehrsdienst be- reits diverse Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Außen- dienst umgesetzt. Hierzu zählen bspw. ein Einsatz- und Lagetraining sowie auch Schulungen in Kommunikations- und Deeskalationstechniken. Neben einer persönlichen Schutzausstattung verfügen die Außendienstkräfte über ein Diensthandy sowie ein Funkgerät, um auch im Notfall kommunizieren und schnell Hilfe erlangen zu können. Die Funkgeräte sind für den Notfall mit einem Notrufknopf ausgestattet, welcher unmittelbar in der Leitstelle des Ordnungs- und Ver- kehrsdienstes einen Alarm auslöst. Aktuell erfolgt im Testbetrieb bei Notfällen und besonderen Einsatzlagen eine Ortung per GPS, um im Notfall auch die genaue Position der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters ermitteln zu können. So ist schnelle Hilfe gewährleitet. Zudem werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Sicherheitsgründen abends ausschließlich sowie zu den übrigen Zeiten bedarfsgerecht nur in „Doppelstreife“ eingeteilt. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2149/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 11.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27