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1109/2025

Neubau Regenrückhaltebecken "Am Kradepohl" durch StEB, LB 2.13 "Kradepohl, Meschenich", Bezirk 2 Rodenkirchen. Hier: Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gem. § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 30.04.2025

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 05.05.2025, TOP 3.3

Anlage 1a Bilanzierung

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Ansehen

Anlage 5 Maßnahmen und Planung

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Anlage 7 Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V. - Stellungnahme

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Anlage 4 Planung & Schutz und Sicherung

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Anlage 6 Querprofil

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Anlage 2 Artenschutzprüfung

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Anlage 1 Landespflegerische Begleitplan

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1a Bilanzierung

3705 Zeichen

Anlage 1 Landschaftspflegerischer Begleitplanzum Neubau des Regenrückhaltebeckens 0331 Am Kradepohl in Köln - Meschenich
Anlage 1:  Bilanzierung von Eingriff (Kompensationsbedarf) und Maßnahmen (Kompensationsumfang)                                Datum: 13.08.2024
(vgl. Karte  2 und 3)
Bilanzierung für zum Neubau des Regenrückhaltebeckens 0331 Am Kradepohl  in Köln Meschenich 
Konflikt Typ Biotoptypen                          Bestand 
(Eingriff) (Code)
Biotopwert 
vorher       
(BW)
Fläche Punkte Maßnahme Biotoptypen                    Maßnahme (Code)
Biotopwert 
nachher       
(BW)
Faktor bei 
Wiederher-
stellung        
(1=100%)
Fläche Punkte
Flächeninanspruchnahme bzw. Umwandlung von Vegetationsbeständen         Maßnahmen  (vgl. Textwerk Kap. 6)
Ackerfläche (HA0) 6 3.754 m² 22.524 Pkt. W1 Wiederherstellung von Ackerflächen (HA0) 6 1,0 3.754 m² 22.524 Pkt.
Ackerbrache (HA2) 14 1.223 m² 17.122 Pkt. W2 Wiederherstellung von Ackerbrache (HA2) 14 1,0 1.314 m² 18.396 Pkt.
Ausdauernde Ruderalflur 
Brennnessel (HP5) 11 228 m² 2.508 Pkt. M1a Neuanlage von Gras- und Krautfluren auf Säumen (HH7) 12 1,0 300 m² 3.600 Pkt.
Grasflur an Straßen und Wegen (HH7) 12 186 m² 2.232 Pkt.
Geschotterter Wirtschaftsweg (HY2) 3 83 m² 249 Pkt. M2 Neuanlage von Fahrwegen als Schotterrasen (HY2) 3 1,0 91 m² 273 Pkt.
Gebüsche standorttypisch (BB1) 17 19 m² 323 Pkt. M4 Neuanlage von bodenständigen Gebüschen und Sträuchern (BB1) 17 1,0 34 m² 578 Pkt.
Gesamt 5.493 m² 44.958 Pkt. 5.493 m² 45.371 Pkt.
M1a Neuanlage von Gras- und Krautfluren auf Säumen (HH7) 12 1,0 280 m² 3.360 Pkt.
Grasflur an Straßen und Wegen (HH7) 12 32 m² 384 Pkt. M1b Neuanlage von Gras- und Krautfluren Bankette (HH7) 12 1,0 380 m² 4.560 Pkt.
M2 Neuanlagen von Fahrwegen als Schotterrasen (HY2) 3 1,0 790 m² 2.370 Pkt.
Baumhecken mit standortfremden 
Gehölzen mit mittlerem Baumholz (BD62) 16 1.533 m² 24.528 Pkt. M3
Neuanlagen von bodenständigen Gebüschen und 
Sträuchern (BB1) 17 1,0 1.230 m² 20.910 Pkt.
Baumheckenartige Gehölzstreifen an 
Straßen mit überwiegend 
standortfremden Gehölzen mittleres 
Baumholz (BD82) 13 624 m² 8.112 Pkt. M4
Neuanlage von Baum und Strauchhecken / Waldrand 
standorttypischer Arten (BD51) 17 1,0 596 m² 10.132 Pkt.
Laubmischwaldbestände mit Anteilen 
bodenständiger und nicht 
bodenständiger Arten, Stangenholz (AX41) 14 76 m² 1.064 Pkt. M5
Neuanlage von Laubholzforsten standorttypischer 
Baumarten (AX11) 16 1,0 867 m² 13.872 Pkt.
Laubmischwaldbestände mit Anteilen 
bodenständiger und nicht 
bodenständiger Arten, mittleres 
Baumholz (AX42) 16 3.560 m² 56.960 Pkt. P1 Anlage von Mauern und versiegelten Bauwerken (HN0) 0 1,0 308 m² 0 Pkt.
sonstige ausdauernde Rudearflur (HP7) 13 175 m² 2.275 Pkt. P1 Anlage von versiegelten und gepflasterten Wegen (HY1) 0 1,0 316 m² 0 Pkt.
Vorhandenes Bauwerk und 
versiegelte Wege (HY1) 0 200 m² 0 Pkt. E1
Erhalt  von Laubmischbeständen mit Anteilen 
bodenständiger und nicht bodenständiger Arten (AX42) 16 1,0 411 m² 6.576 Pkt.
E2
Erhalt  von Baumhecken und Waldrändern mit überwiegend 
standortfremden Gehölzen (BD62) 16 1,0 728 m² 11.648 Pkt.
E3
Erhalt von baumheckenartigen Gehölzstreifen an Straßen 
mit überwiegend standortfremden Gehölzen (BD82) 13 1,0 294 m² 3.822 Pkt.
Gesamt 6.200 m² 93.323 Pkt. 6.200 m² 77.250 Pkt.
Gesamt 11.693 m² 138.281 Pkt. 11.693 m² 122.621 Pkt.
Summe Eingriff 138.281 Pkt. Summe Maßnahmen 122.621 Pkt.
Es verbleibt ein Kompensationsdefizit von: 15.660 Pkt.
Bautellenlager-
fläche Gemarkung 
Meschenich Flur 52 
Flurstücke37, 38, 
294 und 479
Neubau des 
Regenrückhalte
beckens 0331 
Am Kradepohl 
Gemarkung 
Meschenich Flur 
52 Flurstück 551 
Dipl.-Ing. Sven Berkey      Büro für Landschaftsarchitektur - Paesaggista LUDWIG  1991

Anlage 5 Maßnahmen und Planung

6394 Zeichen

S1S1
S1
S1
S1S1 S1S1
S1
S1
S1S1 S1
S2
S2S2
S2
S2
S3
S1
M5 (AX11)
P1 (HN0)
P1 (HN0)P1 (HY1)
P1 (HY1)
E1 Erhalt (AX42)
E2 Erhalt (BD62)
E3 Erhalt(BD82)E3 Erhalt(BD82)
E2 Erhalt (BD62)
E3 Erhalt(BD82)
W2 Wiederherstellung(HA2)
M1a (HH7)
M1b (HH7)M1b (HH7)
M1b (HH7)
M1b (HH7)
M1b (HH7)
M1b (HH7)
M2 (HY2)
M2 (HY2)M1b (HH7)
M3 (BB1)
M3 (BB1)
M3 (BB1)
M3 (BB1)M3 (BB1)
M3 (BB1)M3 (BB1)
M4 (BD51)
M5 (AX11)
M5 (AX11)
M1a (HH7)
W1Wiederherstellung(HA0)M1a(HH7)
Dipl.-Ing. Sven Berkey
Karte 3 Maßnahmen &WiederherstellungPlanart:DIN A1 / 1 : 2500D‰VWDELP2ULJLQDO
Projekt:Auftraggeber:
13. August 2024 Berkey / Melzer DatumBEARB.
Dipl.-Ing. S. BerkeyWERMELSKIRCHEN, Juli 2024
Auftragnehmer:LandschaftspflegerischerBegleitplanzum Neubau des5HJHQUFNKDOWHEHFNHQV"Am Kradepohl" in.|OQ0HVFKHQLFKBüro für Landschaftsarchitektur - PaesaggistaGrunewald 6142929 Wermelskirchen[: 02193 / 500529
6WDGWHQWZlVVHUXQJVEHWULHEH.|OQ$|52VWPHUKHLPHU6WUD‰H.|OQ
Gemarkung:0HVFKHQLFK)OXU)OXUVWFNH
0D‰VWDEBaustellen-HLQULFKWXQJVIOlFKH
Fahrspur auf dem Bauwerk
Grenze des Betonbauwerks
Baustellen-HLQULFKWXQJVIOlFKH
Visualisierung zur Neugestaltung und Wiederherstellung
 Neugestaltung und WiederherstellungZwischenphase vor BepflanzungIst Zustand vom August 2023
Grenze des Betonbauwerks
Grenze des Betonbauwerks
LegendeBilanztechnisch relevanter Eingriffsbereich'LHGHWDLOOLHUWHEDXWHFKQLVFKH3ODQXQJLVWGHP3ODQZHUNXQG(UOlXWHUXQJVEHULFKWGHV,QJHQLHXUEURV)LVFKHU7HDPSODQ]XP1HXEDXGHV5HJHQUFNKDOWHEHFNHQVÄ$P.UDGHSRKO³]XHQWQHKPHQ
Landschaftspflegerische Maßnahmen:HLWHUH0D‰QDKPHQ]%]XU9HUPHLGXQJXQG9HUPLQGHUXQJVLQGGHP(UOlXWHUXQJVEHULFKW]Xentnehmen.
Erhalt und Wiederherstellung((UKDOW6FKXW]XQG6LFKHUXQJYRQ$;/DXEPLVFKEHVWlQGHPLW$QWHLOHQERGHQVWlQGLJHUXQGQLFKWERGHQVWlQGLJHU$UWHQPLWPLWWOHUHP%DXPKRO]E1((UKDOW6FKXW]XQG6LFKHUXQJYRQ%'%DXPKHFNHQXQG:DOGUlQGHUPLWEHUZLHJHQGVWDQGRUWIUHPGHQ*HK|O]HQXQGPLWWOHUHP%DXPKRO]E2((UKDOW6FKXW]XQG6LFKHUXQJYRQ%'%DXPKHFNHQDUWLJH*HK|O]VWUHLIHQDQ6WUD‰HQPLWEHUZLHJHQGVWDQGRUWIUHPGHQ*HK|O]HQXQGPLWWOHUHP%DXPKRO]E3::LHGHUKHUVWHOOXQJ%DXVWHOOHQODJHUIOlFKHYRQ+$$FNHUIOlFKHW1::LHGHUKHUVWHOOXQJ%DXVWHOOHQODJHUIOlFKHYRQ+$$FNHUEUDFKHW2
0D1HXDQODJHYRQ*UDVXQG.UDXWIOXUHQ6lXPHQ++DQ)HOGUDLQHQXQG6lXPHQ'LH)OlFKHQVLQGPLWUHJLRQDOHP6DDWJXW8UVSUXQJ8*:HVWGHXWVFKHV7LHIODQGPLWXQWHUHP:HVHUEHUJODQGHLQ]XVlHQ$XVIKUXQJQDFK',1XQG)//5LFKWOLQLH(PSIHKOXQJHQIU%HJUQXQJHQPLWJHELHWVHLJHQHP6DDWJXW9RUJHVFKODJHQHV0LVFKXQJVYHUKlOWQLVRegiosaatgutmischung Feldraine und Säume *UlVHU.UlXWHU	Leguminosen
M1a
0E1HXDQODJHYRQ*UDVXQG.UDXWIOXUHQ6lXPHQ++DQ6WUD‰HQEDQNHWWHQXQG%|VFKXQJHQ'LH)OlFKHQVLQGPLWUHJLRQDOHP6DDWJXW8UVSUXQJ8*:HVWGHXWVFKHV7LHIODQGPLWXQWHUHP:HVHUEHUJODQGHLQ]XVlHQ$XVIKUXQJQDFK',1XQG)//5LFKWOLQLH(PSIHKOXQJHQIU%HJUQXQJHQPLWJHELHWVHLJHQHP6DDWJXW9RUJHVFKODJHQHV0LVFKXQJVYHUKlOWQLVRegiosaatgutmischung Straßenbegleitgrün und Böschung *UlVHU.UlXWHU	/HJXPLQRVHQ
M1b
M2   ----  Neuanlage von Fahrwegen unversiegelt als Schotterrasen (HY2);$QODJHYRQ6FKRWWHUUDVHQJHPl‰DNWXHOOHU)//5LFKWOLQLHIUGLH3ODQXQJ$XVIKUXQJXQG8QWHUKDOWXQJYRQEHJUQEDUHQ)OlFKHQEHIHVWLJXQJHQLQGHUJOWLJHQ$XVJDEHM201HXDQODJHYRQERGHQVWlQGLJHQ*HEVFKHQXQG6WUlXFKHUQ%%Reihenabstand 1,50 x 1,50m, Pflanzung nach DIN 18916; Zu verwenden sindJHELHWVHLJHQH*HK|O]H1RUGGHXWVFKHV7LHIODQG3IODQ]HQDXVZDKOIU*HEVFKHXQG6WUlXFKHUDie Pflanzung erfolgt mehrreihig mit einem Pflanzabstand von 1,50 m,4XDOLWlW6WU[YKPflanzenliste:Anteil in %Acer campestre---Feldahorn---10 % Carpinus betulus---Hainbuche---10 % Crataegus monogyna---Weissdorn---20 % Cornus sanguinea---Hartriegel---10 % Corylus avellana---Hasel---10 % Prunus spinosa---Schlehe---10 % Rosa canina---Hundsrose---15 % Salix caprea---Saalweide---5 % Viburnum opulus---Gem. Schneeball---10 %
M3
M4   ----  Neuanlage von Baum- und Strauchhecken / Waldrand standorttypischerArten (BD51), Pflanzung nach DIN 18916, Reihenabstand 1,50 x 1,50 m; ZuYHUZHQGHQVLQGJHELHWVHLJHQH*HK|O]H1RUGGHXWVFKHV7LHIODQG3IODQ]HQDXVZDKOIUBäume 30 % insgesamt4XDOLWlW6WU[YKPflanzenliste:Anteil in %Acer campestre---Feldahorn---10 % Alnus glutinosa---Schwarzerle---10 % Carpinus betulus---Hainbuche---20 % Quercus robur---Stieleiche---10 % Malus communis---Wildapfel---10 % Prunus avium---Vogelkirsche---20 % Sorbus aucuparia ---Eberesche---20 % 3IODQ]HQDXVZDKOIUStrauchsicht 70 % insgesamt4XDOLWlW6WU[YKPflanzenliste:Anteil in %Crataegus monogyna---Weissdorn---20 % Cornus sanguinea---Hartriegel---10 % Cornus mas---Kornelkrische---10 % Corylus avellana---Hasel---10 % Ligustrum vulgare---Gew. Liguster---10 % Prunus spinosa---Schlehe---10 % Rosa canina---Hundsrose---15 % Salix caprea---Saalweide---5 % Viburnum opulus---Gem. Schneeball---10 %
M4
M5   ----  Neuanlage von Laubholzforsten standorttypischer Baumarten (AX11),Pflanzung nach DIN 18916, Reihenabstand 1,50 x 1,50 m; Zu verwenden sindJHELHWVHLJHQH*HK|O]H1RUGGHXWVFKHV7LHIODQG3IODQ]HQDXVZDKOIUBäume 100 % insgesamt4XDOLWlW6WU[YKPflanzenliste:Anteil in %Acer campestre---Feldahorn---20 % Carpinus betulus---Hainbuche---30 % Quercus robur---Stieleiche---30 % Malus communis---Wildapfel---10 % Prunus avium---Vogelkirsche---10 %
M5
(siehe auch Karte 2)'LHGHWDLOOLHUWHEDXWHFKQLVFKH3ODQXQJLVWGHP3ODQZHUNXQG(UOlXWHUXQJVEHULFKWGHV,QJHQLHXUEURV)LVFKHU7HDPSODQ]XP1HXEDXGHV5HJHQUFNKDOWHEHFNHQVÄ$P.UDGHSRKO³]XHQWQHKPHQPlanung31HXDQODJHYRQ0DXHUQXQGYHUVLHJHOWHQ:HJHIOlFKH+<+1P1P1P131HXDQODJHYRQ3IODVWHUIOlFKHQXQGYHUVLHJHOWHQ:HJHIOlFKH+<P1   ----  Neuanlage von Schachtbauwerken; hier begehbare und befahrbare Schachtabdeckungen (HY1))OXUVWFNVJUHQ]HX)OXUVWFNVQXPPHUSonstiges%|VFKXQJHQ
Schutz und SicherungS16FKXW]XQG6LFKHUXQJYRQ*HK|O]EHVWlQGHQXQG(LQ]HOElXPHQJHPl‰',1XQG5$6/36FKXW]GHUDQJUHQ]HQGH*HK|O]VWUXNWXUHQ
S2 - Wahrnehmbare Baufeldbegrenzung (z.B. Barken, Bauzaun, Flatterband)S3%HJOHLWXQJGHU0D‰QDKPHGXUFKHLQH|NRORJLVFKH%DXEHJOHLWXQJGLHLPVWlQGLJHQ.RQWDNWPLWGHQ%HK|UGHQVWHKW81%8:%

Anlage 7 Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V. - Stellungnahme

2896 Zeichen

Wald. Deine Natur. Spendenaktion: Ein Wald für Köln 
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V. Gut Leidenhausen, 51147 Köln  E-Mail: sdw-nrw-koeln@netcologne.de  Web: www.sdw-nrw-koeln.de 
Tel.: 02203/1866494    
Bankverbindung: Sparkasse Köln/Bonn BIC: COLSDE33 IBAN: DE02 3705 0198 0001 0029 71 
Absender: SDW, Gut Leidenhausen, 51147 Köln  Umwelt- und Verbraucherschutzamt Frau H. Ziegler Willy-Brandt-Platz 2  50679 Köln  
 
   18.03.2025  Neubau Regenrückhaltebecken LB 2.13  Sehr geehrte Frau Ziegler,  für die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. nehme ich zu o.g. Vorhaben Stellung.  Die Maßnahme wird grundsätzlich befürwortet, da eine Gefährdung des Grundwassers ver-hindert wird und diese zur Starkregenvorsorge beiträgt. Darüber hinaus wird den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) entsprochen.   Gleichzeitig ist der durch die Baumaßnahme und den Bau des Betonbeckens erforderliche Eingriff in den Geschützten Landschaftsbestandteil LB 2.13 nicht zu befürworten, da hier-durch auch der Schutzzweck des LB „... Erhaltung von naturnah entwickelten Feuchtstandor-ten...“ entgegengewirkt wird.   Nicht erläutert und somit nicht nachvollziehbar ist die Frage, warum das geplante Betonbau-werk in dem südlichen Teil des Versickerungsbeckens angelegt werden soll. (nördliches Be-cken liegt näher gelegen an Baustelleneinrichtungsfläche)   Abb. 2 - Wofür wird die rot umrandete Fläche östlich des Bauvorhabens benötigt? Nach Abb. 8 wird diese ebenfalls als Baustelleneinrichtung benötigt? Die Fläche erscheint sehr groß und wird heute vermutlich als Ackerfläche genutzt. Auf S. 24 gibt es keinen Hinweis auf bodensi-chernde Maßnahmen und Wiederherstellungsmaßnahmen. „Die Flächen werden nach Been-digung des Vorhabens wieder geräumt und wie vorgefunden hergestellt.“ S. 25 es fehlen konkrete Aussagen zum Bodenschutz der östlichen BE-Fläche. Auch die Ausführungen unter 5.1. Boden sind nicht aussagekräftig.  Entsprechend der Biotopbewertung sind für das geplante Regenrückhaltbecken und die tem-poräre Baustelleneinrichtungsfläche nur Biotoptypen mit geringer bis mittlerer Wertigkeit betroffen.

2 
Zu begrüßen ist die Wiedereingrünung des Betonbauwerkes, auch wenn Großgehölze hier-durch keine Standortvoraussetzungen finden werden.  Die Aussage auf S. 30 „Die Biotopstrukturen der BE-Flächen können nach Beendigung der Maßnahme allesamt wiederhergestellt und sogar biotoptypisch verbessert werden, da Brennnesselherde einer Gras- und Krautflur aus Regiosaatgut weichen.“ Ist in Frage zu stel-len, da dies nur über eine dauerhafte Pflege gewährleistet werden kann und diese ist in der Vergangenheit nicht erfolgt.  Im LPB ist noch aufgeführt „Das verbleibende Kompensationsdefizit ist durch Ersatzmaßnah-men anderenorts oder durch eine Ersatzgeldzahlung zu begleichen.“ Auf S. 41 wird auf das Ökokonto verwiesen.  Der Maßnahme wird abschließend zugestimmt.   
 Dr. Joachim Bauer

Anlage 4 Planung & Schutz und Sicherung

9059 Zeichen

479
20
550
551
548
62
396 113549
294
211911 1715 23 2725
475448 447 162 473
553
115
11613
14Gemarkung MeschenichFlur 52 Gemarkung MeschenichFlur 54
  50.24
  52.45
  51.47
  51.51
  52.14
  52.04  52.07  52.19
  51.99
  52.17
  52.21
  51.18  50.94  50.54
  50.57  50.63  51.06
  50.91
  50.86
  51.00
  52.31  51.93
  52.31
  51.99
  52.29
  52.32
  52.32  51.94  52.03  52.07  52.11  52.00  52.27  52.16
  50.99
  51.17
  51.08
  51.48
  51.61
  51.79
  51.90
  52.20
  51.69  52.25  52.19  52.24  52.23  52.27  52.23
  52.43  52.47  52.54  52.54  52.48  52.42  52.42  52.46  52.52  52.54  52.48  52.43   52.48  52.53  52.60   52.52  52.57  52.63
  51.19  51.17  51.49
  51.46
  51.48
  51.48
  51.49
  51.47
  51.50  51.36  51.48  52.09  51.81  52.10  52.19  52.30  52.56
Tor
TorTor
B
Asph.Am Kradepohl
0,20,30,20,10,40,32x0,150,20,250,20,150,1
0,1
0,10,30,250,30,150,650,350,450,250,30,30,150,30,40,20,20,150,30,20,20,70,10,150,350,20,20,250,150,40,250,20,350,100,450,40,20,20,20,150,450,33x0,20,62x0,30,350,30,40,250,350,40,40,20,20,10,150,30,150,30,150,450,20,250,250,32x0,40,70,7
0,60,30,60,353x0,3
0,35
0,30,20,150,150,10,250,2
0,25
0,450,4
0,10,10,20,20,20,10,10,13x0,150,40,32x0,25
0,20,253x0,20,352x0,20,2
0,10,250,250,2
0,30,15 0,2
0,2
0,2
0,150,150,10,20,250,10,20,20,20,2 0,2
0,15
0,2
2x0,20,250,20,150,2
0,15
0,2
0,25
0,20,1
0,10,250,15
0,3
0,350,152x0,20,10,20,20,150,10,150,152x0,20,150,150,20,3
0,10,1
0,30,150,2
0,10,20,3 0,20,30,20,10,10,150,20,50,150,10,352x0,20,650,20,650,6
2x0,10,2
0,150,150,22x0,3
0,20,20,15
0,45
0,25
0,250,15
0,10,30,150,20,250,2
0,1
0,1
0,1
0,10,10,20,20,20,15
0,350,1
0,10,15
0,10,150,20,20,20,250,150,150,1
0,2
0,10,150,150,10,150,10,150,2
0,20,10,20,150,12x0,20,15
0,3
0,1
0,15
2x0,10,250,10,250,150,10,2
0,10,10,40,4 0,250,250,252x0,1
0,150,150,250,1
0,30,25
0,250,2
0,20,20,20,10,20,250,30,1
0,150,350,2
0,350,250,40,20,250,40,250,30,450,20,250,30,40,25
3x0,10,15 0,3
0,25
0,4
0,550,350,250,350,7
0,45
0,25
0,50,50,5
0,50,152x0,2
0,6
0,60,35
0,45
2x0,15
3x0,25
0,15
0,30,62x0,20,25
0,10,150,20,20,20,40,40,15
0,15
0,250,250,60,150,20,1
0,12x0,15
0,50,25
0,2
48.7348.95
47.9948.1148.67
48.0948.3249.03
49.2648.3546.6446.4046.51
47.04
46.96
46.9446.6246.3546.3646.3746.5546.8747.3147.9049.0449.4948.2348.18
46.6346.8646.7646.85
46.9247.01
46.4346.3347.1146.3646.4046.4447.1446.37
46.4246.5246.50
46.6546.5946.4346.39
46.4846.4146.5246.4246.37
47.0746.4646.4646.2946.4046.4447.2146.54
47.1346.60
46.8946.67
46.74
46.79
46.80
46.74
46.83
47.14
47.63
48.05
49.24
50.76
48.66
47.84
47.22
46.96
46.89
46.88
46.6046.7246.8546.88
46.8846.8446.8346.6746.4646.3146.4647.25
47.11
47.18
47.0947.2847.51
47.5647.3647.1647.9747.1346.8847.0047.0847.1546.6347.1247.22
47.29
47.41
47.1847.32
47.2047.2347.1447.3847.37
47.38
48.6147.26
47.41
47.38
47.2347.24
47.2847.3047.3147.3347.24
47.3247.3147.3147.4147.3547.2947.3647.3848.0047.2547.2147.4047.3948.94BewuchsgrenzeTelekom / Vodafone Fernmeldekabel
Telekom / Vodafone FernmeldekabelGVG Gas DA 125 Bj. 11/2016
DA 32DA 32DA 32
stillgelegte W 100 GGG/Sr 1965stillgelegte W 100 GG/Sr 1945
RKS/DPH 1
RKS/DPH 2
RKS/DPH 3
RKS/DPH 4
RKS/DPH 6RKS/DPH 9
RKS/DPH 7
RKS/DPH 5
RKS/DPH 8RKS/DPH 10
RKS/DPH 11RKS/DPH 12RKS/DPH 13RKS/DPH 14
TC Meschenich
LB
neues Flügeltor
benötigte Fläche für die Fahrspur imBereich der Grünfläche erforderlich
Fahrspurb = 2,50m
Schwerlastgitterrostabdeckung
Schwerlastgitterrostabdeckung
Schwerlastgitterrostabdeckung
neues Flügeltorneues Flügeltor
vorhandenen Zaun vollständigdurch Stabgitterzaun ersetzen
Hauptzufahrt zumBetriebspunkt
Kabelzugschacht0,70 x 0,70 mKabelzugschacht1,45 x 1,20 m
Kabelzugschacht0,70 x 0,70 m
Kabelzugschacht1,45 x 1,20 m
Freiluftschrank4,00 x 0,50 x 1,65 m
Kabelzugschacht1,45 x 1,20 m
Kabelzugschacht0,70 x 0,70 mKabelzugschacht1,45 x 1,20 m
Kabelzugschacht0,70 x 0,70 m
RheinenergieHausanschlusskasten
0m510
25m
BK5107-039
HA2
HP5
BD4HY2
HY2
HY2
HN0HN0HN0
HN0
HN0HJ6
HJ6HJ5
HY1
HY1
HY1
BB1HU2
HU2
HY2
HH7
HH7
BD62
BD62
BD62
BD82BD82
AX42
Birke
BF32BF32 BF32
AX41HP7
AX42
S1S1
S1
S1
S1S1 S1S1
S1
S1
S1S1 S1
S2
S2S2
S2
S2
S3
S1
294
520
30
31
Gemarkung MeschenichFlur 52
  50.24
  51.47
  51.51
  52.04  52.07  52.19
  51.99
  51.18  50.94  50.54
  50.57  50.63  51.06
  50.91
  50.86
  51.00
  51.19  51.17  51.49
Tor
0,7
0,60,30,60,353x0,3
0,35
0,30,20,15
0,15
0,10,250,2
0,25
0,450,4
0,10,10,20,20,20,10,10,13x0,150,40,32x0,250,10,150,15
0,1
0,150,10,150,2
0,10,20,150,15
0,152x0,2
0,6
0,60,35
0,45
0,15
0,30,62x0,20,25
0,10,150,20,20,2
0,40,40,15
0,15
0,25
0,250,60,150,20,1
0,12x0,15
0,50,25
0,2
48.7348.95
47.9948.1148.67
48.0948.3249.03
49.2648.3546.6446.4046.51
47.04
46.96
46.6246.3546.3646.3746.5546.8747.3147.9049.0449.4948.2348.18
46.8646.7646.85
46.9247.01 47.0947.2847.51
47.5647.3647.1647.9747.13
46.8847.0047.08
NWO 28" (711,2mm) Stahl - MineralfernölleitungSchutzstreifen 5m
RKS/DPH 11RKS/DPH 12RKS/DPH 13RKS/DPH 14
TC Meschenich
Feldweg (nachrichtlich dargestellt)
L
neues Flügeltor
benötigte Fläche für die Fahrspur imBereich der Grünfläche erforderlich
Schwerlastgitterrostabdeckung
HA0
HY2
HY2
HY2
HY2
HY2 HY2
HN0
BB1
BB1
BB1
BD51
HU2
HY2
HH7
HH7
BD62
Birke
AX41HP7
S1S1 S1S1
S1
S2S2
Dipl.-Ing. Sven Berkey
Karte 2 Planung &Schutz und SicherungPlanart:DIN A1 / 1 : 250Maßstab im Original:
Projekt:Auftraggeber:
13. August 2024 Berkey / Melzer DatumBEARB.
Dipl.-Ing. S. BerkeyWERMELSKIRCHEN, Juli 2024
Auftragnehmer:LandschaftspflegerischerBegleitplanzum Neubau desRegenrückhaltebeckens 0331"Am Kradepohl" inKöln - Meschenich
Legende
LandschaftsschutzgebietSonstigesFlurstücksgrenze u.Flurstücksnummer
:DOG)HOGJHK|O]*HK|O]VWUXNWXUHQ+HFNHQXQG(LQ]HOElXPHLaubmischbestände mit Anteilen bodenständiger und nicht bodenständiger Arten;Dickungsstadium, StangenholzAX41
Baumreihen, Baumgruppen und Einzelbäume, mit überwiegend standorttypischenGehölzen, mit höchstens geringem BaumholzBF31und
Gebüsche und Waldränder ohne reiches Baumholz, Einzelsträucher mit standorttypischen GehölzenBB1
Baumreihen, Baumgruppen und Einzelbäume, mit überwiegend standorttypischenGehölzen, mit mittlerem BaumholzBF32undBaumreihen, Baumgruppen und Einzelbäume, mit überwiegend standorttypischenGehölzen, mit starkem BaumholzBF33undObstbäume mit mittlerem BaumholzBF52undBaumreihen, Baumgruppen und Einzelbäume, mit überwiegend standortfremdenGehölzen, mit mittleremBF42und
Ausdauernde Ruderalfluren / AdlerfarnflurenHP7 :LHVHQ:HLGHQX*UQODQGEHUJDQJVEHUHLFKHVRZLH.UDXWIOXUHQXVlXPH
Acker GemüsekulturenHA0
Grasfluren an Dämmen, Böschungen, Straßen- und WegrändernHH7HP5.XOWXUSIODQ]HQEHVWlQGHXQGDQJHOHJWH(UKROXQJVIOlFKHQGärten mit geringem GehölzbestandHJ5Gärten mit größerem GehölzbestandHJ6
6LHGOXQJVXQG9HUNHKUVIOlFKHQVRQVWLJHBauten und infrastrukturelle EinrichtungenFahrstraße, Weg, Reitplatz u. ä., unbefestigt odergeschottertFahrstraße, Wege, Plätze,Bauwerke u. ä., versiegeltHY1HY2 Häuser, Hallen, Nebengebäude (z.B. Garage), Schuppen, etcHN0
(Biotoptypen nach LUDWIG, 1991 Naturraumgruppe 3)
%URIU/DQGVFKDIWVDUFKLWHNWXU3DHVDJJLVWDGrunewald 6142929 Wermelskirchen[: 02193 / 500529
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöROstmerheimer Straße 55551109 Köln
BiotopkatasterflächeBK-5107-039PlanungBilanztechnisch relevante Eingriffbereiche / Plangebietgepl. bauliche Strukturen siehe Beschriftung im PlanHöhenaufnahme BestandLGemarkung:Meschenich, Flur 52, Flurstücke 551
Schutz und SicherungS1 - Schutz und Sicherung von Gehölzbeständen und Einzelbäumengemäß DIN 18920 und RAS LP 4Schutz der angrenzende Gehölzstrukturen
Baumhecken und Waldränder mit überwiegend standortfremden Gehölzen und mittlerem BaumholzBD62BD82Baumheckenartige Gehölzstreifen an Straßen mit überwiegend standortfremden Gehölzen undmittlerem Baumholz
BD4Intensiv beschnittene Hecken mit überw. standortfremden Gehölzen
AckerbracheHA2
Öffentliche Grünflächen geringer AusdehnungRasen und ZierpflanzenHM51
Laubmischbestände mit Anteilen bodenständiger und nicht bodenständiger Arten;mit mittlerem BaumholzAX42Baumhecken und Waldränder mit überwiegend standorttypischen Gehölzen und geringem BaumholzBD51Baumhecken und Waldränder mit überwiegend standorttypischen Gehölzen und mittlerem BaumholzBD52
Gebüsche und Waldränder ohne reiches Baumholz, Einzelsträucher mit überwiegendstandortfremden GehölzenBB2BD3Intensiv beschnittene Hecken mit überw. standorttypischen Gehölzen
Ruderalfluren / Brennnesselherde
Parks, Grünanlage ohne alten BaumbestandHM1Sport- und Erholungsanlagen mit geringemVersiegelungsgradHU2
LBgeschützter Landschaftsbestandteil
S2 - Wahrnehmbare Baufeldbegrenzung (z.B. Barken, Bauzaun, Flatterband)S3 - Begleitung der Maßnahme durch eine ökologische Baubegleitung, die imständigen Kontakt mit den Behörden steht  (UNB, UWB)
Maßstab 1 : 750
Baustellen-einrichtungsfläche
Fahrspur auf dem Bauwerk
Grenze des Betonbauwerks
Baustellen-einrichtungsfläche
Schrägluftbild vom 18.08.2023 Blick aus SüdostenSchrägluftbild vom 18.08.2023 Blick aus Nordosten
Flächen die bau-, anlage- und / oder betriebsbedingt dauerhaft oder temporärbeansprucht werden.
BaustellenerschließungSanierung nördlicherRegenrückhaltekanal

Anlage 6 Querprofil

1481 Zeichen

Querprofil - Becken Süd / Nord
vorh. Geländehöhevorh. Abstand
gepl. StahlbetonhöheNHN 30.00
Querprofil - Becken West / Ost
gepl. Abstand
vorh. Geländehöhevorh. Abstand
gepl. StahlbetonhöheNHN 30.00gepl. Abstand
0.0052.425.1352.03
11.4848.8917.1747.81
23.1947.68
30.0047.4535.1347.99
41.1846.82
49.0546.71
60.0446.6865.7546.61
72.5146.56
80.5346.49
86.4447.6191.5248.2496.7253.27
0.0052.29
8.5749.4113.8446.39
20.9546.53
29.5646.79
36.7146.83
48.3847.33
56.5647.33
62.8249.6867.3652.39
0.00
15.83
46.2348.33
78.7381.23
44.76
43.8543.85
44.76
OK Verbau 49.50UK Verbau 36.50 OK Verbau 47.50UK Verbau 39.50OK gepl. Gelände 52.40
11.9314.43
OK Verbau 49.50UK Verbau 36.50
UK Verbau 36.50
OK gepl. Gelände 52.40
0.00
9.5912.09
40.39
43.15
41.2041.9746.99
Plotdatum:  26.10.23 14:01:04 ; kalscheu
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöROstmerheimer Straße 555D - 51109 KölnInternet: www.steb-koeln.de
GenehmigtÄnderungNameDatumIndex
/ Blatt Nr.:Im AuftragIm AuftragIm AuftragIm Auftragbestätigtgenehmigtsachlich richtigfachlich richtigGeschäftsbereichsleiterAbteilungsleiterSachgebietsleiterProjektleiterDatumDatumDatumDatumZeichnerDatumProjekt Nr.:Maßstab:Plan-Nr.:Index-Nr.:Dateiname:
gezeichnetgeprüftfreigegeben
Alle angegebenen Maße und Höhen beziehen sich aufLagebezugssystem UTM/ETRS89 und Höhenreferenzsystem NHN/DHDN92.
Köln-MeschenichAm Kradepohl - RRB 0331Querprofile
420x84122583102592605 10259260
1:25012004951
Entwurfsplanung
               Vorabzug  26.10.2312004951QP05EP.dwg

Anlage 2 Artenschutzprüfung

170898 Zeichen

Artenschutzprüfung 
 
Neubau des Regenrückhaltebeckens 0331 „Am Kradepohl“  
in Köln-Meschenich 
 
Erläuterungsbericht  
Auftraggeber 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR 
 
 
August 2024

Artenschutzprüfung 
 
Neubau des Regenrückhaltebeckens 0331 „Am Kradepohl“  
in Köln-Meschenich 
 
Erläuterungsbericht  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
Auftraggeber: 
 
 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, 
AÖR 
Ostmerheimer Str. 555 
51109 Köln 
 
Auftragnehmer / 
Bearbeitung: 
 
Dipl.-Ing. Sven Berkey 
Grunewald 61 
42929 Wermelskirchen 
 
Datum / Unter-
schrift: 
13 / 08 / 2024

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 1 - 
INHALTSVERZEICHNIS 
1. ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG ........................................................ 3 
1.1 Vorgehensweise ............................................................................................. 4 
2. ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG ................................................... 6 
2.1 Erläuterung rechtlicher Vorgaben ................................................................... 6 
2.2 Vorhabensbeschreibung ................................................................................. 9 
2.3 Bestandsaufnahme / Kurzbeschreibung des Plangebietes ........................... 13 
2.4 Artenschutzprüfung Stufe I  
(Vorprüfung) .................................................................................................. 16 
2.4.1 Datengrundlagen über potentielle Vorkommen planungsrelevanter 
Arten ............................................................................................................. 16 
2.4.2 Beschreibung und Beurteilung der relevanten Wirkfaktoren ......................... 21 
2.4.3  Beurteilung der artenschutzrechtlichen Betroffenheit .................................... 23 
2.4.4  Beurteilung von Schäden im Sinne des Umweltschadensgesetzes .............. 25 
2.5  Artenschutzprüfung Stufe II  
(Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände) ............................................. 26 
2.5.1  Avifauna ........................................................................................................ 26 
2.5.2  Fledermäuse ................................................................................................. 32 
2.6 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung ............................................... 34 
2.7 VORGEZOGENE AUSGLEICHMASSNAHMEN (CEF-
MASSNAHMEN) ........................................................................................... 36 
3. FAZIT UND ZUSAMMENFASSUNG ............................................................ 38 
4. LUFTBILDAUFNAHMEN ............................................................................. 40 
5. QUELLENVERZEICHNIS ............................................................................. 41 
 
TABELLE: 
Tabelle 1 Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 5107 (Q2) Brühl .......................... 16 
Tabelle 2: Nachgewiesene Vogelarten im Untersuchungsraum und 
Beschreibung des Vorkommens ................................ ................................ ........... 27 
 
ABBILDUNGEN: 
Abbildung 1: Lage im Raum ................................ ................................ ................................ . 4 
Abbildung 2: Untersuchungsbereich / Plangebiet ................................ ................................ . 9 
Abbildung 3: technischer Lageplan RRB 0331 ................................ ................................ .... 11 
Abbildung 4: Oberflächen Lageplan RRB 0331 ................................ ................................ .. 12 
Abbildung 5: Lageplan mit Baustelleneinrichtungsflächen ................................ .................. 12 
Abbildung 6: Landwirtschaftlich genutzte Flächen nördlich des Plangebietes ..................... 13 
Abbildung 7: Sportplatzanlage und Wohnbebauung (angrenzend an das Plangebiet) ........ 13

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 2 - 
Abbildung 8: Regenrückhaltekanal im Zentrum des Plangebietes ................................ ...... 14 
Abbildung 9: Bewuchs in den Geländemulden ................................ ................................ .... 15 
Abbildung 10: Oberer Böschungsbereich und Totholz im Plangebiet ................................ .. 15 
Abbildung 11: Übersicht Messtischblatt Brühl 5107 ................................ ............................ 16 
Abbildung 12: Biotopverbundflächen des LANUV ................................ ...............................  18 
Abbildung 13: Biotopkatasterflächen des LANUV ................................ ...............................  19 
Abbildung 14: Landschaftsplan „Köln, Blatt 10“ (Festsetzungskarte) ................................ .. 20 
Abbildung 15: Revierzentren wertgebender Vogelarten im Jahr 2022................................ . 27 
Abbildung 16: Ergebnisse der fledermauskundlichen Untersuchungen 2023 ...................... 34 
Abbildung 17: Möglicher Standort Ersatzquartiere für den Star................................ ........... 37 
 
Anhang 
Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) – Gesamtprotokoll –  
 A) Antragsteller (Angaben zum Plan / Vorhaben) 
 B) Art für Art Protokoll (Star; Sturnus vulgaris)  
 
Anlage 
 Fachbericht zur Fledermauskundliche Untersuchungen im Untersuchungsgebiet „Am 
Kradepohl“  in 50997 Köln Meschenich 2023; BINDEMANN 2024

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 3 - 
 
1. ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG 
Gegenstand der vorliegenden Artenschutzprüfung (ASP I und II) ist der Neubau des Regenrück-
haltebeckens 0331 „Am Kradepohl“ in Köln Meschenich einschließlich der dafür notwendigen 
Baufelder. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme der Stadtentwässerungsbet riebe Köln 
AöR (StEB). Die Vorhabensfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Köln und unterliegen der 
Nutzung durch die StEB.  
Es werden Maßnahmen zur Verbesserung der hydraulischen Leistungsfähigkeit im Kanalnetz 
des Einzugsgebietes der KA Rodenkirchen, hier im Speziellen für den Ortsteil Köln-Meschenich, 
erforderlich. Diese sind durch Herstellung eines zusätzlichen Regenrückhaltevolumens im Be-
reich des vorhandenen Regenrückhaltekanals Profil Kasten OB 4300/1800 (RRK 0331) im Be-
reich der Straße „Am Kradepohl“ in Köln-Meschenich umzusetzen. Das Ziel ist die Verbesserung 
des vorhandenen Entwässerungskomforts im Einzugsgebiet , gerade auch hinsichtlich des in 
Zukunft immer häufiger prognostizierten Auftreten von Starkregenereignissen. 
In der Straße „Am Kradep ohl“ in Köln -Meschenich befindet sich ein als Regenrückhaltekanal 
(RRK 0331) definierter Sammelkanal, der im weiteren Verlauf in Richtung Köln-Rondorf als Be-
tonkanal DN 800 verläuft. Dieser funktioniert bei entsprechendem Einstau des Systems als 
Drossel. 
Der RRK verläuft in diesem Bereich mittig auf der Sohle eines vorprofilierten, ca. 6.000 m² gro-
ßen Erdbeckens. Durch seitlich am Kanal angeordnete Öffnungen finden bei Bemessungslast-
fällen Entlastungen von Mischwasser in das offene Erdbecken statt. Dieser Z ustand ist gemäß 
WHG nicht zulässig und soll schnellstmöglich beseitigt werden.   
Das Erdbecken befindet sich auf einem eingezäunten Grundstück der Stadt Köln, welches in 
der Festsetzungskarte des Landschaftsplans der Stadt Köln als geschützter Landschafts be-
standteil abgegrenzt ist. Das Stadtzentrum von Köln liegt gut 6 km nördlich des Plangebietes. 
Mit der Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) an die europarechtlichen Vor-
gaben durch die Novellierungen vom 12.12.2007 und 29.07.2009 sind artenschutzrechtliche Be-
lange bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren zu beachten. 
Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest 
umrissenes Artenspektrum („Planungsrelevante Arten“) einem Prüfverfahren unterzogen wird. 
Die artenschutzrechtlichen Vorschriften betreffen sowohl den physischen Schutz von Tieren und 
Pflanzen, als auch den Schutz ihrer Lebensstätten. Sie gelten für alle Arten des Anhangs IV der 
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) sowie für alle europäischen Vogelarten. Die strengen 
Artenschutzregelungen haben eine flächendeckende Gültigkeit, also überall dort, wo die betref-
fenden Arten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten vorkommen.  
Der vorliegenden Artenschu tzprüfung liegt die Planung des Ingenieurbüros FISCHER 
TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH, Erftstadt zum Bau des RRB zu Grunde. 
In dem vorliegenden Gutachten wird entsprechend der VV-Artenschutz (MKULNV 2016) eine 
Ersteinschätzung der artenschutzrechtlichen Belange durchgeführt.  
Die artenschutzrechtlichen Vorschriften betreffen sowohl den physischen Schutz von Tieren und 
Pflanzen, als auch den Schutz ihrer Lebensstätten. Sie gelten für alle Arten des Anhangs IV der 
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) sowie für alle europäischen Vogelarten. Die strengen 
Artenschutzregelungen haben eine flächendeckende Gültigkeit, also überall dort, wo die betref-
fenden Arten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten vorkommen. 
In dem vorliegenden Gutachten wird entsprechend der Handlungsempfehlung „Artenschutz in 
der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ für die Artengruppen 
Fledermäuse und Vögel eine Ersteinschätzung der artenschutzrechtlichen Belange im Sinne 
einer Potentialanalyse durchgeführt (sog. Stufe I).  
Da die Stufe I zu dem Ergebnis gekommen ist, dass artenschutzrechtliche Konflikte mit bestimm-
ten Arten nicht von vornherein ausgeschlossen werden können, wurde das Projekt fortgeführt

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 4 - 
 
und Bestandsaufnahmen der Avifauna und Fledermäusen sowie ei ne vertiefende Prüfung der 
Verbotstatbestände im Rahmen der Stufe II durchgeführt. Als Grundlage erfolgten zwischen 
März bis Mitte Juni 2022 örtliche Begehungen zur Erfassung von Avifauna sowie zwischen Mai 
und August 2023 die Erfassung zu Fledermäusen. 
Abbildung 1: Lage im Raum 
Quelle: WebAtlasDE mit ALKIS (Kartenauszug TIM-Online NRW 2022) 
Roter Umkreis: Lage des Plangebiets 
1.1 Vorgehensweise 
Unter Berücksichtigung der methodischen Vorgaben der VV-Artenschutz (MKULNV 2016) um-
fasst die vorliegende artenschutzrechtliche Prüfung die so genannte Stufe I  und II des bis zu 
dreistufigen Prüfschemas. 
Die Stufe I stellt eine Vorprüfung dar, in deren Rahmen das vor Ort vorkommende Artenspekt-
rum abgeschätzt wird und relevante Wirkfaktoren des betrachteten Vor habens in Hinblick auf 
die artenschutzrechtlichen Belange betrachtet werden. 
Eine vertiefende Ausarbeitung (Stufe II) kann erfolgen, sofern sich in der o.g. Untersuchung 
herausstellt, dass im weiteren Verlauf der Planung Konflikte mit dem Artenschutz mögli ch sind 
bzw. die Möglichkeit besteht, dass bei einer der Arten Verbotstatbestände ausgelöst werden. In 
diesem Fall ist eine vertiefende Art -für-Art-Betrachtung zur Vermeidung, zum Risikomanage-
ment mit einer Prüfung der Verbotstatbestände vorzunehmen.  
Sofern trotz der vorgesehenen Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote versto-
ßen wird, wäre im Rahmen der Planaufstellung das Ausnahmeverfahren ( Stufe III) nach § 45 
Abs. 7 BNatSchG vorzubereiten. In diesem Zusammenhang müsste geprüft werden, ob die drei 
Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorlie-
gen und ggf. eine Ausnahme von den Verboten möglich ist. 
Nachfolgend werden die rechtlichen Grundlagen dargestellt, auf denen die artenschutzrechtli-
che Prüfung begründet ist (Kapitel 2.1) sowie die relevanten Festsetzungen des Planungsvor-
habens (Kapitel 2.2) beschrieben. Im Weiteren wird eine zusammenfassende Darstellung der

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 5 - 
 
Biotopstrukturen im Plangebiet als Grundlage für die Einschätzung ihrer potentiellen faunis ti-
schen Bedeutung vorgenommen (Kapitel 2.3). Ergänzend werden im Rahmen einer örtlichen 
Begehung des Geländes getätigte Beobachtungen vorkommender Arten aufgeführt. 
Die potentiell vorkommenden planungsrelevanten Arten gemäß Fachinformationssystem „Pla-
nungsrelevante Arten in Nordrhein -Westfalen“ werden in Kapitel 2.4 dargestellt.  Im Weiteren 
erfolgt auf Grundlage der sich aus dem Vorhaben ergebenden Wirkfaktoren eine Beurteilung 
der eventuellen Betroffenheit planungsrelevanter Arten (Kapitel 2.4; Artenschutz prüfung der 
Stufe I (Vorprüfung)). 
Im Kapitel 2.5 wird für die potenziell betroffenen Arten die vertiefende Prüfung der Verbotstat-
bestände im Rahmen der Artenschutzprüfung Stufe II durchgeführt. Dies beinhaltet die Berück-
sichtigung von Vermeidungsmaßnahmen (Kap. 2.6) und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen 
(Kap. 2.7). 
Die Ermittlung und Bewertung möglicher Beeinträchtigungen erfolgt verbal -argumentativ. Ab-
schließend wird eine zusammenfassende Darstellung der artenschutzrechtlichen Einschätzung 
vorgenommen (Kapitel 3).

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 6 - 
 
2. ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG 
2.1 Erläuterung rechtlicher Vorgaben 
In dem vorliegenden Gutachten wird untersucht, ob Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 
BNatSchG durch die Realisierung des Planvorhabens verwirklicht werden und aus naturschutz-
fachlicher Sicht eine Ausnahme von den Verboten gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG notwendig 
werden könnte. 
Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, 
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu 
verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu 
beschädigen oder zu zerstören, 
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten wäh-
rend der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten 
erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der 
Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der be sonders geschützten 
Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen 
aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. 
Nachfolgend werden einige Begrifflichkeiten zu den o. g. Verbotstatbeständen erläutert. 
Norm und Bewertungsmaßstab für die Beurteilung erheblicher Beeinträchtigungen orientieren 
sich an den Art. 12, 13, 15 und 16 der FFH -Richtlinie. Nach Art. 16 Abs. 1 de r FFH-Richtlinie 
muss gewährleistet sein, dass die Populationen der betroffenen Art in ihrem natürlichen Verbrei-
tungsgebiet trotz der Ausnahmeregelung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen. 
Optische und/oder akustische Störungen sind aus artenschu tzrechtlicher Sicht nur dann von 
Relevanz, wenn in deren Folge der Erhaltungszustand einer lokalen Population verschlechtert 
wird. Relevant sind Störungen nur für die europäischen Vogelarten und die streng geschützten 
Arten (§ 44 Abs. 1 Nr. 2). 
Nicht alle Teillebensstätten einer Tierpopulation sind geschützt. Im Gegensatz zu Fortpflan-
zungs- und Ruhestätten unterliegen Nahrungs- und Jagdhabitate sowie Wanderkorridore nicht 
den besonderen artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine 
Art auf den Erhalt einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte in ihrer Funktion angewiesen ist und 
auch diese einen essentiellen Habitatbestandteil darstellt. Regelmäßig genutzte Raststätten fal-
len hingegen grundsätzlich unter den gesetzlichen Schutz. 
Bei Vorliegen von Verbotstatbeständen im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG können arten-
schutzrechtliche Verbote im Wege von Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG überwunden 
werden. 
Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG von den 
Verboten des § 44 BNatSchG im Einzelfall Ausnahmen zulassen 
1. zur Abwendung erheblicher land -, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher 
wirtschaftlicher Schäden, 
2. zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt, 
3. für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesem Zwecke 
dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung, 
4. im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit einschließlich 
der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung oder maßgeblich güns-
tigen Auswirkungen auf die Umwelt oder 
5. aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses ein-
schließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 7 - 
 
Für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe sowie für nach § 18 A bsatz 2 Satz 1 zulässige 
Vorschriften nach Baugesetzbuch schränkt § 44 Abs. 5 BNatSchG die Verbote des § 44 Abs.1 
Nr. 1 bis Nr. 4 BNatSchG ein. § 44 Abs. 5 BNatSchG relativiert das Tötungsverbot unter Voraus-
setzung von Schutzmaßnahmen, das Verbot des Nachs tellens und Fangens zum Schutz von 
Arten sowie die Beeinträchtigung von Fortpflanzungs - und Ruhestätten, wenn deren Funktion 
im räumlichen Zusammenhang weiter erfüllt wird. Im Rahmen der Änderung des Bundesnatur-
schutzgesetzes vom 15. September 2017 wurde der § 44 Abs. 5 BNatSchG wie folgt formuliert: 
(5) Für nach § 15 Absatz 1 unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Eingriffe in Natur und 
Landschaft, die nach § 17 Absatz 1 oder Absatz 3 zugelassen oder von einer Behörde durchge-
führt werden, sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1 gelten die Zugriffs-, Besitz- 
und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der 
Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betrof-
fen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Ver-
stoß gegen… 
1. das Tötungs - und Verletzungsverbot nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Beein-
trächtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs - und Verletzu ngsrisiko für 
Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung bei Anwen-
dung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden kann, 
2. das Verbot des Nachstellens und Fangens wild lebender Tiere und der Entnahme, Beschädi-
gung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die 
Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen Maßnahme, die auf den 
Schutz der Tiere vor Tötung oder Verletzung oder ihrer Entwicklungsformen vor Entnahme, Be-
schädigung oder Zerstörung und die Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs - 
oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese 
Beeinträchtigungen unvermeidbar sind, 
3. das Verbot nach Absatz 1 Nummer 3 nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem 
Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammen-
hang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Au sgleichsmaßnah-
men festgelegt werden. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der 
Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere 
besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen  zur Durchführung eines Eingriffs 
oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor. 
Danach tritt § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht ein, wenn das vorhabensbedingte Tötungs- oder 
Verletzungsrisiko sich für Arten nicht signi fikant erhöht, was anhand der Lebensumstände der 
Arten jeweils zu überprüfen ist. Zudem tritt diese Relativierung der Verbotstatbestände des § 44 
Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nur ein, wenn durch fachlich anerkannte Schutzmaßnahmen entspre-
chende Tötungen oder Verletzungen von Individuen nicht vermieden werden können, was die 
Relevanz von artspezifisch geeigneten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in den Vor-
dergrund rückt. 
Nach § 44 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG tritt durch das Fangen und Nachstellen von Tieren nach § 44 
Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG auch kein Verbotstatbestand ein, wenn diese Handlungen zum Schutz 
der Tiere und ihrer Entwicklungsformen vor unmittelbarer Beeinträchtigung oder zum Erhalt der 
ökologischen Funktion ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten notwendig werden. Diese Legiti-
mation des Fangens und Nachstellen ist von besonderer Relevanz, wenn zum Beispiel Tiere 
aus Baufeldern abgefangen werden müssen, um ihre Tötung zu verhindern.  
Soweit die Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten in Betracht kommt, ist nach § 
44 Absatz 5 BNatSchG der Verbotstatbestand des Absatz 1 Nr. 3 und im Falle der Unvermeid-
barkeit auch der Nr. 1 nicht verletzt, wenn die ökologische Funktion betroffener Fortpflanzungs- 
und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfü llt wird. Dies erfordert eine art-
spezifische Prüfung im Hinblick auf das Vorhandensein geeigneter Fortpflanzungs - und Ruhe-
stätten im Raum, ggf. auch unter Berücksichtigung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 8 - 
 
Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind 
und sich der Erhaltungszustand der Population einer Art nicht verschlechtert. Art. 16 Abs. 3 der 
FFH-Richtlinie und Art. 9 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) müssen beachtet werden. 
Sind in Anhang IV Buchstabe a) der FFH-Richtlinie aufgeführte Tierarten, europäische Vogelar-
ten oder solche Arten betr offen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nummer 2 
BNatSchG aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des § 44 BNatSchG Abs. 1 Num-
mer 3 und im Hinblick auf damit verbundene u nvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender 
Tiere auch gegen das Verbot des Abs. 1 Nummer 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion 
der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs - oder Ruhestätten im räumli-
chen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. 
Unabhängig von den artenschutzrechtlichen Vorgaben sind die weitergehenden Anforderungen 
des Umweltschadensgesetzes (USchadG) zu berücksichtigen. Ein Umweltschaden ist jeder 
Schaden, der erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung od er Beibehaltung des 
günstigen Erhaltungszustandes natürlicher Lebensräume oder Arten hat. Die Regelungen be-
treffen Schäden von FFH-Arten der Anhänge II und IV FFH-RL, von Vogelarten des Anhangs I 
und nach Art. 4 Abs. 2 V-RL sowie FFH-Lebensräume des Anhangs I FFH-RL.  
Eine Schädigung liegt nicht vor, wenn die nachteiligen Auswirkungen zuvor ermittelt und von 
den zuständigen Behörden genehmigt wurden bzw. zulässig sind. Aufgrund des USchadG kön-
nen auf den Verantwortlichen für einen Umweltschaden bestimmte In formations-, Gefahrenab-
wehr- und Sanierungspflichten zukommen. Zum Zwecke der Haftungsfreistellung kann es daher 
sinnvoll sein – über den Anwendungsbereich der artenschutzrechtlichen Vorschriften hinaus – 
ggf. Angaben über die genannten Arten und Lebensräu me und entsprechende Auswirkungen 
im Zusammenhang mit dem USchadG zu ermitteln (Verwaltungsvorschrift Artenschutz Bauleit-
planung). 
Es wird davon ausgegangen, dass bei den sonstigen, nicht planungsrelevanten europäischen 
Vogelarten wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszusta n-
des („Allerweltsarten“) bei Eingriffen unter Beachtung allgemeiner Vermeidungsmaßnahmen 
nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 9 - 
 
2.2 Vorhabensbeschreibung 
Das Plangebiet umfasst den Bereich des als Regenrückhaltekanal RRK0331 definierten Samm-
lers in der Straße „Am Kradepohl“ in Köln -Meschenich und sieht Sanierungsmaßnahmen zur 
Verbesserung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes vor. Weiterhin ist die vor-
handene Entlastung von Mischwasser bei Bemessungslastfällen in das offene Erdbecken ge-
mäß WHG nicht zulässig und soll schnellstmöglich beseitigt werden. Das Mischwasser aus dem 
angeschlossenen Einzugsgebiet wird über die Drossel DN 800 über den Hauptsammler KW -
Rodenkirchen zum Klärwerk Rodenkirchen geleitet.  
Für die Sanierung ist unter anderem die Neugestaltung eines geschlossenen Regenrückhalte-
beckens (RRB) im Bereich der Geländemulde südlich des bestehenden Regenrückhaltekanals 
(RRK) vorgesehen. Das neue RRB soll als  geschlossenes Betonbecken im Nebenschluss an 
den bestehenden RRK platziert werden, so dass die Möglichkeit zur bedarfsweisen Erweiterung 
des Speichervolumens besteht. Der bestehende RRK kann so bei Starkregenereignissen über 
Entlastungsschlitze im Freigefälle in das Becken entlasten . Nach Fertigstellung der Baumaß-
nahme wird neben technisch notwendigen Bauteilen und Wegen auch eine mindestens 1,20 m 
hohe Erdschicht auf das geschlossene Regenrückhaltebecken aufgeschüttet, so dass ein Ge-
hölzbewuchs der Fläche großflächig wieder möglich ist. 
Der Regenrückhaltekanal ist als Rechteckprofil gebaut worden und weist eine Länge von etwa 
67 m auf. Die nördlich und südlich des technischen Bauwerkes gelegenen Geländemulden sind 
stark mit Gehölzen bewachsen. Insgesamt weist das komplett umzäunte Gelände eine Gesamt-
größe von ca. 6.000 m2 auf. 
Abbildung 2: Untersuchungsbereich / Plangebiet 
Quelle Tim-Online: DGK5 historisch, Ergänzung Berkey schwarze Linie = Plangebiet  
Für die Herstellung des RRB wird die Nutzung beider bestehenden Beckenhälften notwendig. 
In der südlichen Beckenhälfte ist dies im Wesentlichen durch die Herstellung des RRB der Fall. 
In der nördlichen Beckenhälfte kommt die Außenwand des Schutzrahmens ink lusive dessen 
Gründung zu liegen.  
Dazu ist eine Baufeldfreimachung in Form von Rodungsarbeiten als Vorwegmaßnahme erfor-
derlich. In beiden Beckenhälften muss zunächst die bestehende Sohle angedient werden. Diese 
liegt im Norden ca. 3,6 bis 4,0 m unterhalb der geplanten Baustellenzufahrt über das nördliche 
Zufahrtstor. Im Süden liegt die Sohle circa 4,0 bis 4,7 m unterhalb der Zufahrt. Für beide Hälften

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 10 - 
 
ist die Herstellung einer Rampe erforderlich. Diese wird so ausgebildet, dass sie eine Steigung 
von ca. 10 % nicht überschreitet, um sicherzustellen, dass sie für schwere Fahrzeuge nutzbar 
ist. Die Rampe wird nicht mit gebundenem Material befestigt, sondern als Schotterrampe her-
gestellt. Im nördlichen Beckenteil ist dazu von Osten her eine neue Rampe erforderlich. Für den 
südlichen Teil soll die vorhandene Rampe ertüchtigt und an die Erfordernisse hinsichtlich Breite 
und Steigung angepasst werden.  
In der nördlichen Beckenhälfte kann die vorhandene Sohlhöhe beibehalten werden. Es wird er-
forderlich nur ein Teilbereich der Fläche für die Baumaßnahme zu nutzen. In der südlichen Be-
ckenhälfte stellt die vorhandene Sohle die Arbeitsebene dar, von der aus die weiteren Maßnah-
men erfolgen. Dazu ist zunächst der Verbau der Baugrube an der Ost-, Süd und Westseite ein-
zubringen und der RRK auszusparen. 
Nach Begradigung der Beckensohle durch Rückbau der westlichen Rampe zur Straße Am 
Kradepohl und kleinerer Böschungen wird die ca. 70 m lange Unterfangung des RRK aus der 
Baugrube heraus hergestellt. Dies ist erforderlich, da di e geplante Baugrubensohle 5,0 bis 7,0 
m unterhalb der Gründungsebene des RRK zu liegen kommt. Die Dicke und Art der Unterfan-
gung ist mit einer Entwurfsstatik zu bestimmen und hat Einfluss auf die Außenwand. Dabei kann 
es sich um einen Spundwandverbau, trägergeführten Verbauarten, Bohrpfahlwände oder auch 
Pfahlwände handeln, die im HDI-Düsenstrahl-Verfahren hergestellt wurden. Aufgrund der Aus-
hubtiefe unterhalb der Gründungssohle des RRK wird eine Unterfangung im Pilgerschrittverfah-
ren derzeit als nicht praktikabel angesehen. Nach Herstellung der Unterfangung des RRK und 
somit der gesamten Baugrube kann mit dem weiteren Bodenaushub fortgefahren werden.  
Das RRB weist einen rechteckigen Grundriss auf und wird mit seiner Längsseite direkt am vor-
handenen RRK hergestellt. Seine Innenlänge von ca. 62 m ergibt sich anhand der vorhandenen 
Entlastungsöffnungen des RRK und der weiterhin zu berücksichtigen Spülwasserrinnen. 
Dadurch ergibt sich eine Außenlänge von ca. 66 m. Die Innenbreite von ca. 27,50 m ergibt sich 
aus dem vorhandenen Platzangebot zwischen dem RRK und der Grundstücksgrenze. Dort ist 
auf der Südseite zum Fußballplatz eine Baumreihe zu erhalten, eine Zufahrtsstraße zur Bauab-
wicklung sowie als Betriebsweg anzuordnen und ein Verbau zur Herstellung der Baugrube ein-
zubringen. Das RRB wird direkt gegen den RRK betoniert, so dass zwischen beiden Baukörpern 
kein Freiraum entsteht. 
Das RRB besteht aus zwei Beckenteilen mit mittiger Sammelrinne und anschließendem Pump-
werk. Beide Beckenteile sind wiederum in vier 6,5 m breite Spülbahnen untergliedert, die durch 
niedrige Wände voneinander getrennt sind. Die Beckenteile werden mit geneigten Stahlbeton-
bodenplatten (1,5 %) hergestellt, welche auch die Beckensohle darstellt. Bei der Sammelrinne 
erfolgt die Ausbildung des Gefälles von 1,5 % durch die Verwendung von Profilbeton und Klin-
ker. Hintergrund ist die Vermeidung einer doppelt geneigten Bodenplatte, was deren Herstellung 
aufwendiger und teurer machen würde. Aufgrund des großen Grundrisses und der gewünschten 
Begrünung werden Stützen zur Abfangung der Deckenplatte erforderlich. Diese werden als 
kreisrunde Bauteile Ø 50 cm in Beckenquerrichtung auf den Spülbahntrennern angeordnet. Da-
raus ergeben sich freie Spannweiten von 6,50 m und 7,0 m zur Achse. Die Spannweiten zwi-
schen den Stützen auf den Spühlbahntrennern sind in Beckenlängsrichtung zu 7,0 m (7,50 m) 
gewählt. Sowohl Bauteildicken als auch Abstände sind vorbehaltlich der Entwurfsstatik gewählt. 
Das Becken verfügt über zahlreiche Öffnungen in der Deckenplatte. Diese dienen dem Einstieg, 
dem Betrieb, der Montage und Wartung von Einbauteilen sowie der Messeinrichtungen.  
Dazu sind eckige Schachtdome aus Stahlbeton von der Deckenoberkante bis an die spätere 
Geländeoberkante geführt. Dort wo ausschließlich ein Einstieg vo rgesehen ist, werden ge-
schlossene Schachtabdeckungen verbaut. In Öffnungen ohne Einstieg oder mit einer Mischnut-
zung sind Gitterroste angeordnet. Die Betriebswege sind so vorgesehen, dass die gepflasterte 
Betriebsfläche am Pumpenschacht mit Freiluftschaltschrank, die mittige Revisionsöffnung sowie 
die hintere Beckenhälfte parallel zu den Öffnungen der Spültrommeln mit Betriebsfahrzeugen 
angedient werden können. Dies kann sowohl von der Zufahrt an der Straße Am Kradepohl als 
auch von der Zufahrt im Norden erfolgen. Diese Bereiche sind mit Schotterrasen zu befestigen

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 11 - 
 
und 5,0 m breit herzustellen. Des Weiteren sind mehrere 2,5 m breite Fußwege herzustellen, 
um die wesentlichen Einstiegsöffnungen zu erreichen. Die Befahrung des vorhandenen RRK ist 
aufgrund dessen Breite nicht vorgesehen. Er wird als Betriebsweg mit Absturzsicherung in Form 
eines Geländers ausgebildet. Nicht als Betriebsweg notwendige Bereiche sollen mit mindestens 
1,20 m Erdreich überdeckt und bepflanzt werden, um den ursprünglichen Charakter des vorhan-
denen Erdbeckens in Teilen wiederherzustellen.  
(Die Baubeschreibung ist den Angaben der Entwurfsplanung des Ing. Büro Fischer Teamplan 
entnommen und kann sich im Zuge der weiteren Planung noch leicht ändern).  
 
Abbildung 3: technischer Lageplan RRB 0331  
 
Quelle: Ing. Büro Fischer Teamplan (Oktober 2023)

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 12 - 
 
Abbildung 4: Oberflächen Lageplan RRB 0331  
 
Quelle: Ing. Büro Fischer Teamplan (Oktober 2023) 
 
 
Abbildung 5: Lageplan mit Baustelleneinrichtungsflächen 
 
 
Quelle: Ing. Büro Fischer Teamplan (Oktober 2023), Bearbeitung BERKEY; gelbe Fläche mit 
grüner Umrandung temporäre Baustelleneinrichtungsfläche bzw. Baubereiche.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 13 - 
 
2.3 Bestandsaufnahme / Kurzbeschreibung des Plangebietes 
Das Plangebiet umfasst die dicht bewachsenen Geländemulden mit dem mittleren Regenrück-
haltekanal. Freizeiterholungsanlagen wie Sportplatz- und Tennisplatzanlagen grenzen im Süden 
und Osten an das Plangebiet an. Im Westen begrenzt die Straße Am Kradepohl mit der westlich 
angrenzenden Wohnbebauung das Plangebiet. N ach Norden und Nordosten hin folgen land-
wirtschaftlich genutzte Ackerflächen.  
Abbildung 6: Landwirtschaftlich genutzte Flächen nördlich des Plangebietes 
   
   
Abbildung 7: Sportplatzanlage und Wohnbebauung (angrenzend an das 
Plangebiet) 
   
Im Zentrum des Plangebietes befindet sich der Regenrückhaltekanal RRK 0331, der die Fläche 
in einen nördlichen und einen südlichen Teil trennt. Der Regenrückhaltekanal ist als ein Recht-

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 14 - 
 
eckprofil mit einer lichten Höhe von 4,30 m und einer lichten Breite von ca. 1,80 m gebaut wor-
den und weist in etwa eine  Länge von 67 m auf. Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Rele-
vanz wurde im Rahmen der Ortsbegehung insbesondere auf Beschädigungen am Bauwerk ge-
achtet, die ein (Einflug -) Potential für gebäudewohnende Vogelarten und Fledermäuse bieten. 
Insgesamt konnte an dem technischen Bauwerk kein offensichtliches Potenzial für die Fauna, 
insbesondere für Gebäudebrüter oder Fledermäuse, festgestellt werden.  Vollkommen auszu-
schließen war eine Nutzung durch Fledermäuse jedoch zunächst nicht.  
Das Mauerwerk ist intakt und weist keine Beschädigungen oder Löcher auf, die ein Eintreten 
von Tieren ermöglichen. Weiterhin sind alle Entlastungschlitze durch Gitter verschlossen , so 
dass ein Einflug von Vögel in das Bauwerk nicht möglich ist.  
Abbildung 8: Regenrückhaltekanal im Zentrum des Plangebietes 
   
   
Ausgehend von den angrenzenden Böschungen nördlich und südlich des Regenrückhaltekanals 
haben sich im Zuge der natürlichen Sukzession im Beckenbereich zahlreiche Baumgehölze ent-
wickelt. Der Unterwuchs besteht aus teils dichtem Bewuchs von Efeu, Brombeere, Hundsrose 
und Brennnessel sowie kleinflächiger Grasvegetation. Der Baumbestand in den Erdbecken um-
fasst vorwiegend Robinien und Eschen geringen bis mittleren Baumholzes. Vereinzelt tritt Feld-
ahorn auf.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 15 - 
 
Abbildung 9: Bewuchs in den Geländemulden 
   
Die oberen Böschungsbereiche sind teilweise mit älteren Robinen bewachsen, die mittleres bis 
starkes Baumholz aufweisen (Stammdurchmesser bis zu ca. 50 cm). Von artenschutzrechtlicher 
Bedeutung ist ein hoher Anteil an abgestorbenen Baumkronen sowie stehendem und liegendem 
Totholz. Größere Nester (Horste) wurden im Rahmen der Ortsbegehung nicht erfasst.  Baum-
höhlungen sind in dem dichten Robinienbes tand nicht auszuschließen. Erfahrungsgemäß wei-
sen Robinien häufig Rindenspalten mit einem Potential als Tagesversteck für Fledermäuse auf. 
Auch abgebrochene Baumkronen oder Äste können in den Rissen und Spalten als Tagesver-
steck genutzt werden. Außerdem werden Robinien häufig von Spechten zum Bau der Bruthöh-
lungen genutzt. 
Abbildung 10: Oberer Böschungsbereich und Totholz im Plangebiet 
   
Während der Begehung wurden die nicht planungsrelevanten, ubiquitären und landesweit un-
gefährdeten Arten Amsel (Turdus merula), Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla), Zaunkö-
nig (Troglodytes troglodytes), Grünfink (Carduelis chloris), Buchfink (Fringilla coelebs), Sing-
drossel (Turdus philomelos), Blaumeise (Parus caeruleus), Kohlmeise (Parus major), Ringel-
taube (Columba palumbus), Heckenbraunelle (Prunella modularis), Stieglitz ( Carduelis cardu-
elis), Goldammer (Emberiza citrinella), Zilpzalp (Phylloscopus collybita), Gartengrasmücke (Syl-
via borin), Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) und Buntspecht (Dendrocopos major) als Zu-
fallsbeobachtung erfasst. Im Südosten des Plangebietes wurden zudem mehrere Rauchschwal-
ben (Hirundo rustica, planungsrelevant) im Überflug gesichtet.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 16 - 
 
2.4 Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) 
2.4.1 Datengrundlagen über poten tielle Vorkommen planungsrele-
vanter Arten 
Nachfolgend werden vorhandene Daten zu potentiell vorkommenden planungsrelevanten Arten 
und sonstige zugängliche Fachdaten zur Fauna dargestellt. 
Fachinformationssystem (FIS) „Planungsrelevante Arten in Nordrhein-Westfalen“ 
Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die im Untersuchungsraum potentiell vorkom-
menden planungsrelevanten Arten, ihren Status und ihren Erhaltungszustand in NRW auf 
Grundlage des Fachinformationssystems (FIS) „Planungsrelevante Arten in Nordrhein-Westfa-
len“ für das Messtischblatt MTB 5107 (Brühl), Quadrant 2. Das Plangebiet liegt nach Angaben 
des Kartendienstes des Bundesamtes für Naturschutz innerhalb der atlantischen biogeografi-
schen Region (ATL). Die Statusangaben sind dem FIS entnommen (Maßstab 1 : 25.000, Aktu-
alität der Daten: März 2024). 
Abbildung 11: Übersicht Messtischblatt Brühl 5107  
(Quelle: @ LANUV, bearbeitet: Ergänzung Nr. MTB und Lage Plangebiet (roter Kreis)) 
Tabelle 1 Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 5107 (Q2) Brühl 
Art Status Erhaltungszustand 
NRW (ATL) Wissenschaftlicher Name Deutscher Name 
Säugetiere 
Muscardinus avellanarius Haselmaus Nachweis ab 2000 G 
Vögel 
Accipiter gentilis Habicht BV ab 2000 vorhanden U

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 17 - 
 
Accipiter nisus Sperber BV ab 2000 vorhanden G 
Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger BV ab 2000 vorhanden G 
Alauda arvensis Feldlerche BV ab 2000 vorhanden U- 
Anas clypeata Löffelente R/WV ab 2000 vorhanden G 
Anthus pratensis Wiesenpieper BV ab 2000 vorhanden S 
Ardea cinerea Graureiher BV ab 2000 vorhanden G 
Asio otus Waldohreule BV ab 2000 vorhanden U 
Athene noctua Steinkauz BV ab 2000 vorhanden U 
Aythya ferina Tafelente R/WV ab 2000 vorhanden G 
Bucephala clangula Schellente R/WV ab 2000 vorhanden G 
Buteo buteo Mäusebussard BV ab 2000 vorhanden G 
Carduelis cannabina Bluthänfling BV ab 2000 vorhanden U 
Charadrius dubius Flussregenpfeifer  BV ab 2000 vorhanden S 
Coturnix coturnix Wachtel BV ab 2000 vorhanden U 
Cuculus canorus Kuckuck BV ab 2000 vorhanden U- 
Delichon urbica Mehlschwalbe BV ab 2000 vorhanden U 
Dryobates minor Kleinspecht BV ab 2000 vorhanden U 
Emberiza schoeniclus Rohrammer BV ab 2000 vorhanden G 
Falco subbuteo Baumfalke BV ab 2000 vorhanden U 
Falco tinnunculus Turmfalke BV ab 2000 vorhanden G 
Gallinula chloropus Teichhuhn BV ab 2000 vorhanden G 
Hirundo rustica Rauchschwalbe BV ab 2000 vorhanden U 
Larus [c.] michahellis Mittelmeermöwe BV ab 2000 vorhanden U+ 
Larus canus Sturmmöwe BV ab 2000 vorhanden U 
Larus fuscus Heringsmöwe BV ab 2000 vorhanden G 
Locustella naevia Feldschwirl BV ab 2000 vorhanden U 
Luscinia megarhynchos Nachtigall BV ab 2000 vorhanden U 
Mergellus albellus Zwergsäger R/WV ab 2000 vorhanden G 
Mergus merganser Gänsesäger R/WV ab 2000 vorhanden G 
Parus montanus Weidenmeise R/WV ab 2000 vorhanden U 
Passer montanus Feldsperling BV ab 2000 vorhanden U 
Perdix perdix Rebhuhn BV ab 2000 vorhanden S 
Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz BV ab 2000 vorhanden U 
Riparia riparia Uferschwalbe BV ab 2000 vorhanden U 
Serinus serinus Girlitz BV ab 2000 vorhanden S 
Strix aluco Waldkauz BV ab 2000 vorhanden G 
Sturnus vulgaris Star BV ab 2000 vorhanden U 
Tringa ochropus Waldwasserläufer R/WV ab 2000 vorhanden G 
Vanellus vanellus Kiebitz R/WV ab 2000 vorhanden U 
Amphibien 
Bufo viridis Wechselkröte Nachweis ab 2000 U

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 18 - 
 
Reptilien 
Podarcis muralis Mauereidechse Nachweis ab 2000 vorhan-
den 
U 
Erhaltungszustand NRW 
KON = kontinentale biogeographische Region / ATL = atlantische biogeographische Region: 
G = günstig          U = ungünstig          S = schlecht          - = abnehmende Tendenz          + = zunehmende Tendenz 
BV = Brutvorkommen 
BK = Brutkolonie   R = Rast  
NG = Nahrungsgast WV = Wintervorkommen 
Biotopverbundflächen des LANUV 
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) grenzt auf Grundla-
gen fachlicher Kriterien Flächen mit einer Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund ab. 
Diese dienen der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen, 
einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, 
Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. 
Demnach liegt gut 215 m südöstlich des Plangebietes folgende Biotopverbundfläche: 
VB-K-5107-009 „Acker-Kleingehölzkomplex bei Meschenich“ 
Schutzziel: Erhaltung und Entwicklung der landschaftsstrukturierenden Kulturlandschafts ele-
mente sowie Erhaltung und Entwicklung der Kleingewässer. 
Artangaben: Wechselkröte, Kreuzkröte 
Abbildung 12: Biotopverbundflächen des LANUV 
 
(Quelle: @ LANUV, bearbeitet: Ergänzung Nr. Flächen und Lage Plangebiet (schwarze Umrandung)) 
Schutzwürdige Biotope gemäß Biotopkataster des LANUV 
sowie gesetzlich geschützte Biotope gemäß §30 BNatSchG bzw. §42 LNatSchG 
Im Rahmen des Biotopkatasters des LANUV werden Lebensräume mit besonderer Wertigkeit 
für wildlebende Pflanzen und Tiere bzw. den Biotop- und Artenschutz als schutzwürdige Biotope 
VB-K-5107-009

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 19 - 
 
erfasst. Mit der Abgrenzung ist kein rechtsverbindlicher Status der Gebiete verbunden. Gleich-
zeitig können dem Fachinformationssystem des LANUV Angaben über gesetzlich geschützte 
Biotope entnommen werden. Die Flächendarstellung kann der nachfolgenden Abbildung ent-
nommen werden. 
Abbildung 13: Biotopkatasterflächen des LANUV 
(Quelle: @ LANUV, bearbeitet: Ergänzung Nr. Flächen und Lage Plangebiet (schwarze Umrandung)) 
Demnach liegt im Vorhabensbereich folgende Biotopkatasterfläche vor: 
BK-5107-039 „Ehemaliges Versickerungsbecken „Am Kradepohl“ östlich Meschenich“ 
Schutzziel: Erhaltung eines ehemaligen Versickerungsbeckens mit Robinien -Mischbeständen, 
Gebüschen und Ruderalfluren als Rückzugsraum für Vögel und Insekten und als Trittsteinbiotop 
in der Agrarlandschaft.  
Artangaben: Heckenbrüter 
Weiterhin befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope im Vorhabensbereich und dessen 
Umfeld.  
Fundortkataster des LANUV 
Am 10.03.2022 hat eine Abfrage und Auswertung der Landschaftsinformationssammlung 
(@LINFOS) des LANUV stattgefunden. Die Auswertung ergab keine Hinweise auf Fundorte von 
planungsrelevanten Tierarten oder sonstigen bemerkenswerten Tierarten im Plangebiet sowie 
im Umfeld.  
Landschaftsplan 
Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsplans der Stadt Köln (1991, Erg.-lfg.: 12. Ände-
rung, Bekanntmachung vom 20.01.2021). Die Fläche des Plangebietes ist als geschützter Land-
schaftsbestandteil LB-2.13 „Kradepohl, Meschenich“ ausgewiesen. Der Schutzzweck des LB 
„Kradepohl, Meschenich“ wird festgesetzt zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaus-
halts durch Erhaltung von naturnah entwickelten Feuchtstandorten und zur Abwehr schädlicher 
Einwirkungen.  
BK-5107-039

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 20 - 
 
Naturschutzfachlich relevante Festsetzungen mit besonderer Bedeutung für planungsrelevante 
Arten oder sonstige faunistisch relevante Angaben zum Plangebiet werden im Landschaftsplan 
für den genannten geschützten Landschaftsbestandteil  getroffen. Die Schutzfestsetzung um-
fasst ein aus Sicherheitsgründen eingezäuntes, ehemaliges Versickerungsbecken und die nörd-
lich anschließende feuchte Brachfläche. Nach Aufgabe der Nutzung hat sich auf diesem nähr-
stoffreichen und teilweise wechselfeuchten Standort ein wertvoller Rückzugsraum für bedrohte 
Vogelarten und Insekten entwickelt. 
Abbildung 14: Landschaftsplan „Köln, Blatt 10“ (Festsetzungskarte) 
 
(Quelle: @ Landschaftsplan der Stadt Köln, Blatt 10, Festsetzungskarte, bearbeitet: Ergänzung Lage Plangebiet (rote 
Umrandung)) 
Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten in NRW (Region Niederrheinische Bucht) 
Zusätzlich zum Messtischblatt des LANUV wurde die Rote Liste der Brutvogelarten in NRW für 
die Region Niederrheinische Bucht ausgewertet. Die Auswertung ergab 13 weitere Vogelarten, 
welche in dieser Region eine Gefährdungsstufe aufweisen (Stufe 1 - 3) und nicht bereits in NRW 
als planungsrelevante Arten betrachtet werden: Teichhuhn, Zwergdommel, Türkentaube, Kolk-
rabe, Weidenmeise, Sumpfrohrsänger, Gelbspötter, Wacholderdrossel, Grauschnäpper, Gim-
pel, Rohrammer, Fitis und Birkenzeisig. Arten, die als ausgestorben gelten (Stufe  0) wurden 
nicht mit ausgewertet.  
Sonstige faunistische Daten 
Im Rahmen des Planungsverfahrens wurde vom BUND Köln folgender Hinweis auf Artvorkom-
men zum Plangebiet gegeben: möglicher Greifvogelbrutplatz von Bussardbruten, Falken mit ih-
ren Jungen, Waldohreulen gesichtet.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 21 - 
 
2.4.2 Beschreibung und Beurteilung der relevanten Wirkfaktoren 
Zur nachfolgenden Beurteilung der artenschutzfachlichen Belange werden im Weiteren die po-
tentiellen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren ermittelt.  
Unter baubedingten Wirkprozessen sind die mit dem Bau verbundenen und somit zeitlich be-
grenzt entstehenden Auswirkungen zu verstehen . Das heißt, dass diese Auswirkungen i.d.R. 
temporär wirken, unter Umständen aber auch zu dauerhaften Verlusten z.B. von Individue n, 
Populationen oder von nicht ausgleichbaren Lebensraumstrukturen führen können. 
Hierunter fallen neben Lärm-, Staub- und Schadstoffemissionen durch Fahrzeuge und Maschi-
nen, die hiermit verbundenen Störwirkungen auch die erforderliche Inanspruchnahme und Über-
formung von Flächen / Vegetationsstrukturen durch Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen.  
Baubedingte Wirkfaktoren und potentielle Auswirkungen 
Wirkfaktor Potentielle Auswirkungen 
Bauzeitliche Arbeiten zur Anlage des neuen 
Regenrückhaltebeckens aus Beton, bauzeitli-
che Flächeninanspruchnahme durch Rodung 
von Gehölzen. 
Störungen u.a. durch bauzeitliche Lärm- und 
Lichtimmissionen, Erschütterungen und Be-
unruhigungen durch Menschen  und Fahr-
zeuge. 
Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme 
durch temporäre Baueinrichtungs- und Bau-
lagerflächen. 
 
 Temporärer Verlust von Lebensräumen 
planungsrelevanter Arten. 
 Temporäre Störungen planungsrelevanter 
Arten während der Fortpflanzungs -, Au f-
zuchts-, Mauser -, Überwinterungs - und 
Wanderungszeiten. 
 Beunruhigung/Vertreibung planungsrele-
vanter Arten, Aufgabe/Verlust von Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten, Auf-
gabe/Verlust von Mauser -, Überwinte-
rungs- und Wandergebieten. 
 Temporärer Verlust ökologischer Funktio-
nen im räumlichen Zusammenhang. 
 
Unter anlagebedingten Wirkprozessen sind die dauerhaften Auswirkungen des Planungsvor-
habens durch eine Flächeninanspruchnahme, Überbauung sowie Veränderungen der Gelände-
morphologie zu verstehen. Hierzu zählen insbesondere die geplanten Bodenarbeiten und die 
Neuanlage des Beton beckens nördlich des bestehenden Regenrückhaltekanals.  Nach Fertig-
stellung des geschlossenen Betonbeckens wird dieses mit etwa 1 m Erdschicht zugeschüttet, 
so dass langfristig neuer Bewuchs der Fläche entstehen kann. 
Anlagebedingte Wirkfaktoren und potentielle Auswirkungen 
Wirkfaktor Potentielle Auswirkungen 
Dauerhafte Überformung von Flächen im 
Zuge der Anlage des neuen Betonbeckens; 
der Wegebefestigungen und infrastrukturel-
len Anlagen. 
Verlust bestehender Gehölz - und Gebüsch-
strukturen.  
 Veränderung, Überformung / Entwertung 
von Fortpflanzungs- und Ruhestätten pla-
nungsrelevanter Arten. 
 Veränderung von ökologischen Funktionen 
im räumlichen Zusammenhang.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 22 - 
 
Als betriebsbedingte Wirkprozesse sind die mit dem Vorhaben verbundenen Nutzungsformen 
in dem Plangebiet zu nennen. 
Potentielle Betriebsbedingte Wirkfaktoren und potentielle Auswirkungen 
Wirkfaktor Potentielle Auswirkungen 
Beleuchtung des Regenrückhaltenbeckens 
im Bereich von Betriebswegen. 
Intensivere Begehungen und Kontrollgänge 
im Bereich von Betriebswegen. 
 Beunruhigung/Vertreibung planungsrele-
vanter Arten, Aufgabe/Verlust von Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten, Auf-
gabe/Verlust von Mauser -, Überwinte-
rungs- und Wandergebieten. 
 
Da gemäß Aussage des Betreibers (StEB) keine dauerhafte Beleuchtung und keine intensiveren 
Betriebsbegehungen im Vergleich zum heutigen Bestand notwendig sind, werden keine rele-
vanten Änderungen hinsichtlich betriebsbedingter Wirkprozesse durch das geplante Vorhaben 
erkennbar. Die v.g. Wirkfaktoren werden im Plangebiet nicht intensiviert und bleiben im bisheri-
gen Rahmen.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 23 - 
 
2.4.3  BEURTEILUNG DER ARTENSCHUTZRECHTLICHEN BETROFFENHEIT 
Artengruppe Fledermäuse 
Fledermäuse sind auf Basis des Messtischblattes nicht angeben. Daraus lässt sich jedoch nicht 
ableiten, dass in diesem Bereich keine Fledermäuse vorkommen. So liegen Nachweise der ge-
bäudebewohnenden Zwergfledermaus flächendeckend für NRW vor. Auch baumhöhlenbewoh-
nende Arten, wie Rauhautfledermaus, Abendsegler oder Wasserfledermaus sind als Vorkom-
men möglich. Ein Potential liegt in dem Baumbestand sowie im Bereich von Nischen, Ecken und 
Vorsprüngen im Bereich des Regenrückhaltekanals (RRK) vor.  
Im Rahmen der ersten Ortsbegehungen konnten keine Fledermäuse oder entsprechende Spu-
ren (Kot, Fraßrest, Verfärbungen), die auf eine zurückliegende Nutzung Hinweisen erfasst wer-
den. Baumhöhlen konnte im Bereich der zu beanspruchenden Gehölzstrukturen ebenso nicht 
festgestellt werden.  
Die Stufe I kommt zu dem Ergebnis, dass eine Erfassung der Fledermäuse sowie eine 
vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände im Rahmen der Stufe II erforderlich ist, da 
insbesondere im Bereich des RRK Potentialflächen für Fledermäuse vorliegen.  
Artengruppe Avifauna 
Die Gehölzstrukturen weisen für die waldbewohnenden Artengruppen / ökologischen Gilden 
Greifvögel (Habicht, Sperber, Mäusebussard, Baumfalke), Eulen (Waldkauz, Waldohreule) und 
Spechte (Kleinspecht) ein hohes Potential auf, so dass ein Vorkommen und damit eine Betrof-
fenheit der Arten nicht auszuschließen ist. Die Gehölzbestände im Plangebiet bieten ein Poten-
zial für Wald - und Altholzbewohner. (Specht-) Höhlungen konnten im Vorhabensbereich nicht 
erfasst werden, wobei diese aufgrund der schlechten Zugänglichkeit bzw. auch möglicher ver-
stellter Blicke nicht vollkommen auszuschließen sind. Im Rahmen der Ortsbegehung wurde ein 
Buntspecht erfasst. Weiterhin liegen Hinweise des BUND Kölns vor, dass Waldohreule, Falken 
und Bussarde im Plangebiet vorkommen. Eine Betroffenheit der Arten kann daher nicht ausge-
schlossen werden, so dass diese Arten weiter betrachtet werden müssen.  
 
Als Fels- und Nischenbrüter bzw. Gebäudebrüter  kommen Turmfalke, Mehlschwalbe und 
Rauchschwalbe auf Messtischblattbasis vor. Brutplätze der Arten sind Felswände, hohe Ge-
bäude (Schornsteine, Kirchentürme, Kühltürme etc.), landwirtsc haftliche Gebäude und Scheu-
nen. Turmfalken nutzen z. T. jedoch auch alte Nester anderer Arten (z.B. Rabenvögel), so dass 
ein Vorkommen der Art nicht ausgeschlossen werden kann und diese Art weiter betrachtet wer-
den muss.  
Brutplätze der Arten Rauchschwalbe und Mehlschwalbe können im Vorhabensbereich ausge-
schlossen werden.  
 
Als Gehölz- und Gebüschbrüter werden auf Messtischblattbasis Steinkauz, Star, Bluthänfling, 
Kuckuck, Nachtigall, Weidenmeise, Gartenrotschwanz, Girlitz und Graureiher angegeben. Der 
Graureiher besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, sofern  diese mit offenen 
Feldfluren (z. B. frischem bis feuchten Grünland oder Ackerland) und Gewässern kombiniert 
sind. Sie sind Koloniebrüter, die ihre Nester auf Bäumen (v. a. Fichten, Kiefern, Lärchen) anle-
gen (LANUV 2022). Entsprechende Brutkolonien oder Altnester konnten im Plangebiet nicht 
festgestellt werden, so dass ein Brutvorkommen der Art nicht anzunehmen ist. Der Steinkauz 
besiedelt offene und Grünlandreiche Kulturlandschaften mit e inem guten Höhlenangebot. Als 
Brutplatz nutzen die sehr reviertreuen Tiere häufig Baumhöhlen in Obstbäumen oder Kopfwei-
den, was im Plangebiet nicht gegeben ist. Der Steinkauz bevorzugt kurzrasige Bereiche zur 
Jagd so dass das Plangebiet auch kein geeignete s Nahrungshabitat der Art darstellt (LANUV 
2022).  
Für die anderen oben genannten Gehölz- und Gebüschbrüter bietet das Plangebiet grundsätz-
lich ein Potential als Lebensraum, so dass eine Betroffenheit der Arten nicht ausgeschlossen

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 24 - 
 
werden kann. Die Arten S tar, Bluthänfling, Kuckuck, Nachtigall, Gartenrotschwanz und Girlitz 
werden daher weiter betrachtet. 
Auf Messtischblattbasis wird darüber hinaus das mögliche Vorkommen der gewässergebun-
denen Arten Teichrohrsänger, Löffelente, Tafelente, Schellente, Flussre genpfeifer, Rohram-
mer, Teichhuhn, Mittelmeermöwe, Sturmmöwe, Heringsmöwe, Zwergsäger, Gänsesäger, Ufer-
schwalbe und Waldwasserläufer angegeben. Neben den natürlichen gewässernahen bzw. ge-
wässergebundenen Biotopstrukturen besiedelt solche Arten auch sogenannte Sekundärbiotope 
wie beispielsweise Abgrabungsgewässer und Kies- und Sandgruben. Innerhalb des Plangebie-
tes können Vorkommen der Arten ausgeschlossen werden, da das Plangebiet diesen Arten 
keine geeigneten Habitatbedingungen bietet. 
Ein Zutreffen der Ver botstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG kann für gewässer-
gebundenen Arten im Plangebiet ausgeschlossen werden. Die Arten werden nicht weiter 
betrachtet. 
 
Ausgeschlossen werden anlage- unnd betriebsbedingte Beeinträchtigungen hinsichtlich der  
Brutvögel des Offenlandes / der offenen Feldflur im Plangebiet; im vorliegenden Fall Feldler-
che, Wiesenpieper, Wachtel, Feldschwirl, Rebhuhn und Kiebitz. Offenlandarten bevorzugen zu-
meist Freiflächen mit ausreichendem Abstand zu angrenzenden Gehölzen und Gebäuden, um 
freie Sicht auf ggf. auftretende Prädatoren zu habe n. Siedlungsbereiche und Gehölze werden 
wegen ihrer Silhouettenwirkung gemieden, so dass die Arten im Plangebiet ausgeschlossen 
werden können. 
Dennoch können diese Arten im Bereich der geplanten BE  Fläche vorkommen, so dass eine 
weitere Betrachtung notwendig wird, da baubedingte Beeinträchtigungen auf diese Arten einwir-
ken können.  
Als Art der ländlichen Kulturlandschaft nutzt der Feldsperling halboffene Agrarlandschaften mit 
einem hohen Grünlandanteil, Obstwiesen, Feldgehölzen und Waldrändern. Darüber hina us 
dringt er bis in die Randbereiche ländlicher Siedlungen vor, wo er Obst- und Gemüsegärten oder 
Parkanlagen besiedelt. Anders als der nah verwandte Haussperling meidet er das Innere von 
Städten. Feldsperlinge sind sehr brutplatztreu und nisten gelegentli ch in kolonieartigen An-
sammlungen. Als Höhlenbrüter nutzten sie Specht - oder Faulhöhlen, Gebäudenischen, aber 
auch Nistkästen (alle Angaben nach LANUV 2022). Da der Feldsperling die eventuell vorkom-
mende Baumhöhlungen im Plangebiet als Brutplatz nutzen kan n, sind Vorkommen hier nicht 
auszuschließen. 
 
Hinsichtlich der Avifauna kann zusammenfassend ein Vorkommen einzelner Arten wie im 
Plangebiet und im Bereich der BE-Flächen nicht von vornherein ausgeschlossen werden. 
Deshalb kommt die Artenschutzprüfung Stuf e I zu dem Ergebnis, dass eine Erfassung 
der Avifauna sowie eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände im Rahmen der 
Stufe II erforderlich ist. 
 
Andere Säugetiere 
Die Haselmaus ist etwa so groß wie eine Hausmaus und lebt in Wäldern aller Typen und Al-
tersstufen, auch reinen Fichtenwäldern, Parklandschaften und Auwäldern, sowie in Hecken und 
Gebüschen (LWL 2022). Als Lebensraum benötigt sie Waldbereiche mit den zur Nestanlage 
bzw. für die Reproduktion geeigneten Strukturen (Früchte tragende Gehölze, nied eres Ge-
strüpp, Sträucher und Bäume) zumeist in einer Höhe von 1-2 m, selten bis zu 20 m (Altbuchen) 
im räumlichen Verbund (LANUV 2022). Ein Vorkommen im Plangebiet kann aufgrund der iso-
lierten Lage des Plangebietes zu anderen Gehölz - und Gebüschbeständen im Umfeld ausge-
schlossen werden. Die Art wird nicht weiter betrachtet.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 25 - 
 
Amphibien 
Als ursprüngliche „Steppenart“ ist die Wechselkröte als Amphibienart aufgrund ihrer Biologie 
vergleichsweise unempfindlich gegenüber Trockenheit, Wärme oder Kälte. In Nordrhei n-West-
falen tritt sie als Pionier auf großen Abgrabungsflächen in der Kölner Bucht auf (v. a. Braunkoh-
letagebaue, aber auch Locker- und Festgesteinabgrabungen). Seltener kommt die Art in Heide- 
und Bördelandschaften sowie auf Truppenübungsplätzen vor. Als Laichgewässer werden grö-
ßere Tümpel und kleinere Abgrabungsgewässer mit sonnenexponierten Flachwasserzonen be-
siedelt. Dabei werden sowohl temporäre als auch dauerhafte Gewässer genutzt, die meist ve-
getationsarm und fischfrei sind. Als Sommerlebensraum dienen offene, sonnenexponierte, tro-
ckenwarme Habitate mit grabfähigen Böden wie zum Beispiel Ruderal- und Brachflächen in frü-
hen Sukzessionsstadien. Im Winter verstecken sich die Tiere in selbst gegrabenen Erdhöhlen 
oder Kleinsäugerbauten an Böschungen, Stein haufen sowie in Blockschutt - und Bergehalden 
(LANUV 2022). Ein Vorkommen der Art kann aufgrund der mangelnden Habitateignung des 
Plangebietes ausgeschlossen werden. 
Reptilien 
Als eine typische „Kletter-Art“ kommt die Mauereidechse in felsigen und steinigen Lebensräu-
men vor. Sie bevorzugt offene, südexponierte, sonnenwarme Standorte, die weitgehend vege-
tationsfrei oder nur schütter bewachsen sind. Zugleich müssen genügend Spalten und Hohl-
räume als Versteckmöglichkeiten vorhanden sein. Ursprüngliche Lebensräume sind Felsen, Ab-
bruchkanten, Geröllhalden oder steinige Trockenrasen. Sekundär kommt die Art auch an Stein-
mauern, Ruinen, Bahnanlagen, Uferbefestigungen, in Steinbrüchen oder Weinbergen vor. Ein 
Vorkommen der Art kann aufgrund d er mangelnden Habitateignung des Plangebietes ausge-
schlossen werden. 
2.4.4  BEURTEILUNG V ON SCHÄDEN IM SINNE DES UMWELTSCHADENS -
GESETZES 
Schädigungen von natürlichen Lebensräumen und Arten im Sinne des Umweltschadensgeset-
zes sind aktuell nicht abzusehen.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 26 - 
 
2.5  ARTENSCHUTZPRÜFUNG STUFE II (VERTIE FENDE PRÜFUNG DER 
VERBOTSTATBESTÄNDE) 
Da die Artenschutzprüfung Stufe I zu dem Ergebnis gekommen ist, dass artenschutzrechtliche 
Konflikte mit verschiedenen Vogel- und Fledermausarten nicht von vornherein ausgeschlossen 
werden können, wird die Untersuchung fortgeführt und eine vertiefende Prüfung der Verbotstat-
bestände durchgeführt. 
Örtliche Begehungen erfolgten dazu zwischen März bis Mitte Juni 2022 hinsichtlich der Vogel-
welt und zwischen Mai und August 2023 zur Erfassung der Fledermäuse. 
 
2.5.1  AVIFAUNA 
Örtliche Untersuchungen Vögel 
Im Rahmen von fünf morgendlichen Begehungen wurde das Plangebiet zwischen Ende März 
und Mitte Juni 2022 auf Vorkommen von planungsrelevanten Vogelarten überprüft 
(TILLMANNS, 2022). Die Untersuchungen erfolgten am 27. März 2022 ab 7.30 Uhr, am 1. Mai 
2022 ab 06:40 Uhr, am 18. Mai 2022 ab 6:00 Uhr, am 31. Mai 2022 ab 5.50 Uhr und am 13. Juni 
2022 ab 5:30 Uhr bei trockener Witterung und Temperaturen zwischen 8°C und 18°C. Zudem 
erfolgten noch ergänzende Begehungen am 18. August 2023 nachmittags (BERKEY).  
Die Erhebungen erfolgten in einem Untersuchungsraum, der neben dem Vorhabensbereich eine 
Pufferzone von 100 m (im Siedlungsraum) bzw. 200 m (im Bereich unbebauter Flächen) um 
diesen einschließt. Beobachtungen von Vögeln im näheren Umfeld dieses Untersuchungsraums 
wurden ebenfalls dokumentiert.  
Im Untersuchungsraum konnten insgesamt 44 Vogelarten nachgewiesen werden, die als Brut-
vogel, Nahrungsgast, Durchzügler oder nur als Überflieger auftreten (vgl. Tab. 2). Innerhalb des 
Vorhabensbereichs wurden Fortpflanzungs- und Ruhestätten von 15 Vogelarten nachgewiesen. 
14 der insgesamt 44 Vogelarten werden in der Stadt Köln als planungsrelevante Vogelarten 
eingestuft. Die Sturmmöwe wurde nur als Überflieger über dem Untersuchungsraum beobach-
tet. Baumpieper, Fitis und Wiesenpieper treten als Durchzügler im Untersuchungsraum auf. 
Eine Bedeutung als Rasthabitat besitzt der Vorhabensbereich jedoch nicht. Gimpel, Mauerseg-
ler, Mäusebussard, Sperber und Turmfalke sind Nahrungsgäste im Untersuchungsraum. Auf-
grund ihrer großen Aktionsräume kann der Vorhabensbereich für sie keinen essentiellen Nah-
rungsraum darstellen. Bluthänfling (5 Revierzentren), Feldlerche (1 Revierzentrum), 
Haussperling (4 Revierzentren) un d Türkentaube (2 Revierzentren) sind Brutvogelarten im 
Untersuchungsraum und/oder in seinem unmittelbaren Umfeld, die Revierzentren der Arten lie-
gen aber außerhalb des Vorhabensbereichs. Der Star ist die einzige als planungsrelevant zu 
betrachtende Art, di e auch innerhalb des Vorhabensbereichs brütet. 1 Revierzentrum der Art 
wurde im Vorhabensbereich festgestellt, ein weiteres Revierzentrum wurde im näheren westli-
chen Umfeld des Vorhabensbereichs lokalisiert. 
Innerhalb des Vorhabensbereichs besitzen Amsel (2 Revierzentren), Blaumeise (1 Revierzent-
rum), Elster (1 Revierzentrum), Gartenbaumläufer (1 Revierzentrum), Grünling (1 Revierzent-
rum), Heckenbraunelle (2 Revierzentren), Kohlmeise (2 Revierzentren), Ringeltaube (3 Revier-
zentren), Rotkehlchen (2 Revierzen tren), Singdrossel (1 Revierzentrum), Star (1 Revierzent-
rum), Stieglitz (1 Revierzentrum), Zaunkönig (2 Revierzentren) und Zilpzalp (2 Revierzentren) 
Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 27 - 
 
Abbildung 15: Revierzentren wertgebender Vogelarten im Jahr 2022 
 
@TimOnline, M.i.O. 1 : 1.000, Bearbeitung durch Tillmanns Erfassung 2022 
Tabelle 2: Nachgewiesene Vogelarten im Untersuchungsraum und Beschreibung des 
Vorkommens 
Status im Untersuchungsraum: B = Brutvorkommen im Vorhabensbereich, (B) = Brutvogel im Untersu-
chungsraum außerhalb des Vorhabensbereichs, D = Durchzügler, NG = Nahrungsgast,  
Ü = Überflieger. RL: Rote Liste-Status in Deutschland ( D), Nordrhein-Westfalen (NW) und in der Groß-
landschaft „Niederrheinische Bucht“ ( NB) nach GRÜNEBERG et al. (2016) und RYSLAVY et al. (2020): 1 = 
vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), D = Ge-
fährdung anzunehmen, aber Daten defizitär, S = von Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet, k.E. 
= keine Einstufung, da Neozoe oder nur sporadisch brütend,  
k.A. = keine Angabe. Schutz: Schutzstatus nach § 7 Abs. 2 Nrn. 13 und 14 BNatSchG: § = besonders 
geschützt, §§ = besonders und streng geschützt; Anh. I bzw. Art. 4(2) = Art des Anhangs I bzw. nach 
Artikel 4, Abs. 2 der Vogelschut zrichtlinie. Planungsrelevante Arten nach KIEL (2005) und dem MKULNV 
(2015) i.V.m. GRÜNEBERG et al. (2016) sind durch Fettdruck hervorgehoben. 
Deutscher Name 
Wissenschaftl. Name 
Sta-
tus 
RL  Schut
z Vorkommen / Lebensraumfunktion D NW NB 
 Wildlebende Vogelarten  
Alexandersittich 
Psittacula eupatria Ü k.E. k.E. k.E. § 
Einmaliger Nachweis eines überfliegen-
den Individuums über dem östlichen Un-
tersuchungsraum.  
Amsel 
Turdus merula B * * * § 
Brutvogel in den Gehölzbeständen des 
Untersuchungsraums. Auch innerhalb 
des Vorhabensbereichs konnten 2 Brut-
vorkommen festgestellt werden.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 28 - 
 
Deutscher Name 
Wissenschaftl. Name 
Sta-
tus 
RL  Schut
z Vorkommen / Lebensraumfunktion D NW NB 
 Wildlebende Vogelarten  
Bachstelze 
Motacilla alba  NG * V V § 
Regelmäßiger Nahrungsgast im Offen-
land des Untersuchungsraums, keine 
Nachweise innerhalb des Vorhabensbe-
reichs.  
Baumpieper 
Anthus trivialis D V 3 2 § 
Regelmäßiger Durchzügler im Offenland 
des Untersuchungsraums. Keine Brut-
vorkommen.  
Bergfink 
Fringilla montifringilla D k.A. k.A. k.A. § Seltener Durchzügler in Gärten im west-
lichen Untersuchungsraum. 
Blaumeise 
Cyanistes caeruleus  B * * * § 
Mäßig häufiger Brutvogel in den Gehölz-
beständen des Untersuchungsraums. In-
nerhalb des Vorhabensbereichs konnte 
nur ein Brutvorkommen festgestellt wer-
den.  
Bluthänfling 
Linaria cannabina (B) 3 3 2 § 
Brutvogel mit 5 Revierzentren im Unter-
suchungsraum. Alle Brutvorkommen 
wurden im östlichen Umfeld des Vorha-
bensbereichs lokalisiert.  
Buchfink 
Fringilla coelebs B * * * § 
Brutvogel in den Gehölzbeständen des 
Untersuchungsraums. Auch innerhalb 
des Vorhabensbereichs konnten 2 Brut-
vorkommen festgestellt werden. 
Buntspecht 
Dendrocopos major NG * * * § 
Regelmäßiger Nahrungsgast im Unter-
suchungsraum, vermutlich Brutvogel im 
näheren Umfeld. 
Dohle 
Coloeus monedula NG * * * § 
Regelmäßiger Nahrungsgast auf den 
Feldflächen des nördlichen und östlichen 
Untersuchungsraums. 
Eichelhäher 
Garrulus glandarius NG * * * § Im Untersuchungsraum in teils größeren 
Trupps als Nahrungsgast auftretend.  
Elster 
Pica pica B * * * § 
Mäßig häufiger Brutvogel in den Gehölz-
beständen des Untersuchungsraums. In-
nerhalb des Vorhabensbereichs konnte 
nur ein Brutvorkommen festgestellt wer-
den.  
Feldlerche 
Alauda arvensis (B) 3 3S 3 § 
Als Brutvogel nur im unmittelbaren östli-
chen Umfeld des Untersuchungsraums 
in der freien Feldflur nachgewiesen. Im 
Untersuchungsraum zur Nahrungssuche 
auftretend. 
Fitis 
Phylloscopus trochilus D * V 3 § Einmaliger Nachweis eines durchziehen-
den Männchens Anfang Mai 2022. 
Gartenbaumläufer 
Certhia brachydactyla B * * * § 
Seltener Brutvogel mit 1 Revierzentrum 
im Untersuchungsraum innerhalb des 
Vorhabensbereichs. 
Gimpel 
Pyrrhula pyrrhula NG * V 3 § 
Regelmäßiger Nahrungsgast im südli-
chen Untersuchungsraum, vermutlich 
Brutvogel im näheren südlichen Umfeld.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 29 - 
 
Deutscher Name 
Wissenschaftl. Name 
Sta-
tus 
RL  Schut
z Vorkommen / Lebensraumfunktion D NW NB 
 Wildlebende Vogelarten  
Graugans 
Anser anser Ü * * * § 
Seltener Überflieger über dem Untersu-
chungsraum und auch dem Vorhabens-
bereich. 
Grünling 
Chloris chloris  B * * * § 
Mäßig häufiger Brutvogel in den Gehölz-
beständen des Untersuchungsraums. In-
nerhalb des Vorhabensbereichs konnte 
nur ein Brutvorkommen festgestellt wer-
den.  
Grünspecht 
Picus viridis  NG * * * § 
Regelmäßiger Nahrungsgast im südli-
chen Untersuchungsraum, vermutlich 
Brutvogel im näheren südlichen Umfeld. 
Halsbandsittich 
Psittacula krameri NG k.E. k.E. k.E. § 
Nahrungsgast und regelmäßiger Über-
flieger über dem Untersuchungsraum 
und auch dem Vorhabensbereich.  
Hausrotschwanz 
Phoenicurus ochruros (B) * * * § 
Seltener Brutvogel im Untersuchungs-
raum. Innerhalb des Vorhabensbereichs 
keine Nachweise. 
Haussperling 
Passer domesticus (B) * V V § 
Mäßig häufiger Brutvogel im Untersu-
chungsraum und in seinem näheren süd-
lichen Umfeld. An  
4 Gebäuden konnten einzelne Bruten 
der Art festgestellt werden. 
Heckenbraunelle 
Prunella modularis B * * * § 
Brutvogel in den Gehölzbeständen des 
Untersuchungsraums. Auch innerhalb 
des Vorhabensbereichs konnten 2 Brut-
vorkommen festgestellt werden. 
Hohltaube 
Columba oenas Ü * * * § 
Seltener Überflieger über dem Untersu-
chungsraum und auch dem Vorhabens-
bereich. 
Jagdfasan 
Phasianus colchicus (B) k.E. k.E. k.E. § 
Seltener Brutvogel in der Feldflur des 
Untersuchungsraums. Keine Nachweise 
innerhalb des Vorhabensbereichs. 
Kernbeißer 
Coccothraustes coc-
cothraustes 
Ü * * * § 
Seltener Überflieger über dem Untersu-
chungsraum. Keine Nachweise inner-
halb des Vorhabensbereichs. 
Kohlmeise 
Parus major B * * * § 
Brutvogel in den Gehölzbeständen des 
Untersuchungsraums. Auch innerhalb 
des Vorhabensbereichs konnten 2 Brut-
vorkommen festgestellt werden. 
Mauersegler 
Apus apus NG * * V § 
Regelmäßiger und in größeren Trupps 
auftretender Nahrungsgast. Brutvorkom-
men nur im Umfeld des Untersuchungs-
raums. 
Mäusebussard 
Buteo buteo NG * * * §§ 
Nahrungsgast in der Feldflur des Unter-
suchungsraums. Ein verfallener Horst an 
der östlichen Grenze des Vorhabensbe-
reichs weist auf ein ehemaliges Brutvor-
kommen der Art hin.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 30 - 
 
Deutscher Name 
Wissenschaftl. Name 
Sta-
tus 
RL  Schut
z Vorkommen / Lebensraumfunktion D NW NB 
 Wildlebende Vogelarten  
Nilgans 
Alopochen aegyptiacus NG k.E. k.E. k.E. § 
Regelmäßiger Nahrungsgast auf den 
Feldflächen des nördlichen und östlichen 
Untersuchungsraums. 
Rabenkrähe 
Corvus corone NG * * * § 
Regelmäßiger Nahrungsgast im Unter-
suchungsraum, vermutlich Brutvogel im 
näheren Umfeld. 
Ringeltaube 
Columba palumbus B * * * § 
Brutvogel in den Gehölzbeständen des 
Untersuchungsraums. Auch innerhalb 
des Vorhabensbereichs konnten 3 Brut-
vorkommen festgestellt werden. 
Rotkehlchen 
Erithacus rubecula B * * * § 
Brutvogel in den Gehölzbeständen des 
Untersuchungsraums. Auch innerhalb 
des Vorhabensbereichs konnten 2 Brut-
vorkommen festgestellt werden. 
Singdrossel 
Turdus philomelos B * * * § 
Brutvogel in den Gehölzbeständen des 
Untersuchungsraums. Auch innerhalb 
des Vorhabensbereichs konnte 1 Brut-
vorkommen festgestellt werden. 
Sperber 
Accipiter nisus NG * * * §§ 
Unregelmäßiger Nahrungsgast im Unter-
suchungsraum. Keine Hinweise auf ak-
tuelle Brutvorkommen. 
Star 
Sturnus vulgaris B 3 3 3 § 
Im Untersuchungsraum seltener Brutvo-
gel mit nur 2 Revierzentren. Ein Brutplatz 
konnte innerhalb des südlichen Vorha-
bensbereichs in einem Höhlenbaum lo-
kalisiert werden. 
Stieglitz 
Carduelis carduelis B * * * § 
Brutvogel in den Gehölzbeständen des 
Untersuchungsraums. Auch innerhalb 
des östlichen Vorhabensbereichs konnte 
ein Brutvorkommen festgestellt werden. 
Straßentaube 
Columba livia f. domesti-
cus 
NG k.E. k.E. k.E. § 
Nahrungsgast in der Feldflur des Unter-
suchungsraums, keine Nachweise im 
Vorhabensbereich. 
Sturmmöwe 
Larus canus Ü * * * § 
Seltener Überflieger. Nur einmalig über 
dem südlichen Untersuchungsraum beo-
bachtet. 
Turmfalke 
Falco tinnunculus NG * 3 V §§ 
Nahrungsgast in der Feldflur des Unter-
suchungsraums. Keine Hinweise auf ak-
tuelle Brutvorkommen. 
Türkentaube 
Streptopelia decaocto (B) * V 2 § 
Seltener Brutvogel mit nur 1 Revierzent-
rum im südwestlichen Untersuchungs-
raum und einem weiteren Brutvorkom-
men im südlichen Umfeld des Untersu-
chungsraums.  
Wiesenpieper 
Anthus pratensis D 2 2 1 
§, 
Art.4(
2) 
Regelmäßiger Durchzügler im Offenland 
des Untersuchungsraums. Keine Brut-
vorkommen.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 31 - 
 
Deutscher Name 
Wissenschaftl. Name 
Sta-
tus 
RL  Schut
z Vorkommen / Lebensraumfunktion D NW NB 
 Wildlebende Vogelarten  
Zaunkönig 
Troglodytes troglodytes B * * * § 
Brutvogel in den Gehölzbeständen des 
Untersuchungsraums. Auch innerhalb 
des Vorhabensbereichs konnten 2 Brut-
vorkommen festgestellt werden. 
Zilpzalp 
Phylloscopus collybita B * * * § 
Brutvogel in den Gehölzbeständen des 
Untersuchungsraums. Auch innerhalb 
des Vorhabensbereichs konnten 3 Brut-
vorkommen festgestellt werden. 
 
Artenschutzrechtliche Art-für-Art-Betrachtung Vögel 
Im Rahmen der Artenschutzprüfung Stufe I konnte ein Brutvorkommen von waldbewohnenden 
Vogelarten, Greif- und Eulenvögel, Gehölz- und Gebüschbrüter und Arten des Offenlandes (im 
BE Bereich) nicht ausgeschlossen werden. Da die faunistischen Kartierungen im Rahm en der 
Artenschutzprüfung Stufe II ein klares Bild über das vorhandene Artenspektrum liefern, werden 
nur die nachgewiesenen planungsrelevanten Arten einer vertiefenden Bewertung unterzogen. 
Vormals als potenziell vorkommend benannte Arten werden nicht weiter betrachtet, sofern kein 
Nachweis gelang. 
Im Rahmen der Avifaunakartierung wurden die 14 planungsrelevanten Arten Sturmmöwe, 
Baumpieper, Fitis, Wiesenpieper, Gimpel, Mauersegler, Mäusebussard, Sperber, Turm-
falke, Bluthänfling, Feldlerche, Haussperling, Türkentaube und Star festgestellt. 
Die Sturmmöwe wurde nur als Überflieger über dem Untersuchungsraum beobachtet. Baum-
pieper, Fitis und Wiesenpieper treten als Durchzügler im Untersuchungsraum auf. Eine Be-
deutung als Rasthabitat besitzt der Vorhabensbereich  jedoch nicht. Brutvorkommen können 
ausgeschlossen werden. Für die Arten kann eine Erfüllung des Verbotstatbestandes der Tötung 
gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG im Rahmen der Fällung der Gehölze ausgeschlossen wer-
den. Da keine Brutvorkommen der genannten A rten im direkten Umfeld des Vorhabens nach-
gewiesen wurden, kann ebenso eine Erfüllung des Verbotstatbestandes der Störung gemäß § 
44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG im Zuge von Baufeldvorbereitung und Neubau ausgeschlossen wer-
den. Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG 
tritt ebenso nicht ein, da keine Brutplätze der Arten im Plangebiet vorliegen. 
Gimpel, Mauersegler, Mäusebussard, Sperber und Turmfalke sind Nahrungsgäste im Unter-
suchungsraum. Brutvorkommen können ausgeschlossen werden. Für diese Arten kann eine Er-
füllung des Verbotstatbestandes der Tötung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG im Rahmen 
der Fällung der Gehölze ausgeschlossen werden. Da keine Brutvorkommen der genannten Ar-
ten im direkten Umfeld des Vorhabens nachgewiesen wurden, kann ebenso eine Erfüllung des 
Verbotstatbestandes der Störung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG im Zuge von Abriss und 
Neubau ausgeschlossen werden. Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß 
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG tritt ebenso nicht ein, da keine Brutplätze der Arten im Plangebiet 
vorliegen. Essenzielle Nahrungshabitate gehen für die Arten im Plangebiet ebenso nicht verlo-
ren.   
Bluthänfling, Feldlerche, Haussperling und Türkentaube sind Brutvogelarten im Untersu-
chungsraum und/oder in seinem unmittelbaren Umfeld, die Revierzentren der Arten liegen aber 
außerhalb des Vorhabensbereichs. Die Neststandorte sind vom Vorhaben nicht betroffen (vgl. 
Abbildung 15). Erhebliche Störungen für die festgestellten Neststandorte sind aufgrund der Ent-
fernung zum Vorhabensbereich und der verhältnismäßig geringen Fluchtdistanz (bemerke auch 
aktuelle Vorbelastungen durch Erholungs- und Freizeitnutzungen, Verkehrsbelastungen, Land-
wirtschaft etc.) dieser Arten auszuschließen. Essenzielle Nahrungshabitate gehen für die Arten 
im Plangebiet ebenso nicht verloren. Die angrenzenden Flächen bleiben dauerhaft erhalten, so

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 32 - 
 
dass diese den Arten weiterhin zur Nahrungssuche zur Verfügung stehen. Somit kann für Blut-
hänfling, Feldlerche, Haussperling und Türkentaube ein Zutreffen der artenschutzrechtlichen 
Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG im Plangebiet ausgeschlossen werden. 
 
Der Star ist die einzige als planungsrelevant zu betrachtend e Art, die auch innerhalb des Vor-
habensbereichs brütet. Ein Revierzentrum der Art wurde im Vorhabensbereich festgestellt, ein 
weiteres Revierzentrum wurde im näheren westlichen Umfeld des Vorhabensbereichs lokali-
siert. Das Revierzentrum südlich des RRB befindet sich in unmittelbarer Angrenzung zum Sport-
platz und betrifft Bäume, die aller Voraussicht nach während der Umsetzung der Maßnahme 
sowie nach der Maßnahme erhalten bleiben. Aufgrund der unmittelbar angrenzenden Bautätig-
keit muss jedoch von einer wahrscheinlichen, temporären Aufgabe dieser Brutstätte ausgegan-
gen werden. Gemäß § 44 ist für den Beginn der Bauarbeiten eine „Bauzeitenbeschränkung“ 
(Freimachung)  zu berücksichtigen. Sofern die Brutplätze nicht besetzt sein sollten, ist die Bau-
zeitenbeschränkung hinfällig. Es ist in diesem Fall eine Überprüfung durch eine biologische 
Fachkraft vorzunehmen und das Ergebnis gegenüber der zuständigen Naturschutzbehörde zu 
dokumentieren. 
Vorhabensbedingt muss mit dem Verlust einer Fortpflanzungs- und Ruhestätte der Art gerech-
net werden. Da mit dem Vorhaben keine Verluste von Nahrungsräumen der im Vorhabensbe-
reich brütenden Individuen verbunden sind, ist lediglich der Brutplatz in ausreichendem Umfang 
zu kompensieren. Aus diesem Grund sind zur sicheren Vermeidung von artenschutzrechtlichen 
Verbotstatbeständen künstliche Ersatzquartiere zu integrieren (vgl. CEF Maßnahme CEF 1). 
Ein Zutreffen der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG kann unter Berücksichti-
gung der zu berücksichtigenden Bauzeitenbeschränkungen (vgl. Vermeidungsmaßnahme V 1; 
Kap. 2.6) und der Anbringung von künstlichen Ersatzbrutkästen (vgl. CEF Maßnahme CEF 1; 
Kap. 2.7) ausgeschlossen werden. 
 
2.5.2  FLEDERMÄUSE 
Durch die seitlichen Öffnungen an dem oberirdisch verlaufenden Stauraumkanal sind Ei nflug-
möglichkeiten in das Kanalsystem für Fledermäuse gegeben. Die Kanalinnenräume und Spalten 
und Nischen im Mauerwerk sind als Fledermausquartier im Sommer potentiell geeignet. Im tie-
ferliegenden Verlauf unter der Erde ist der Kanal vermutlich frostfrei und damit auch als Winter-
quartier für Fledermäuse geeignet. Aufgrund des Quartierpotenzials an dem Bauwerk kann es 
durch die geplanten Bauarbeiten zu Tötungen von Fledermäusen, Zerstörung von Quartieren 
und Störung in oder Vergrämung aus der Reproduktionss tätte kommen, sollten Fledermäuse 
das Quartier nutzen. Um Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch die 
geplanten Bauarbeiten zu vermeiden, erfolgte im Zuge der Planungen zum Bau eines Rückhal-
tebeckens im Bereich des vorhandenen Erdbeckens neben dem bestehenden RRK die Beauf-
tragung zur Untersuchung der lokal vorkommenden Fledermauspopulationen. Die Untersuchun-
gen 2023 fokussierten sich insbesondere auf die Überprüfung, ob die Quartiermöglichkeiten am 
Bauwerk tatsächlich von Fledermäusen genutzt werden. 
Es ist zu beachten, dass das potentielle Winterquartier und dessen Zugänglichkeit auch nach 
Umsetzung der Maßnahme langfristig erhalten bleibt. 
Zur Untersuchung der potenziellen Sommerquartiere wurde ein Methodenmix aus Quartiersu-
che und stationärer akustischen Erfassung in Anlehnung an die Methodenblätter 2.3., 2.10 und 
2.11 des „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen - Bestandserfas-
sung und Monitoring" beschriebenen Untersuchungsarten durchgeführt. Die Untersuchungster-
mine und Witterungsbedingungen sind dem Fachbeitrag Fledermäuse (BINDEMANN) zu ent-
nehmen (siehe Anlage). 
Es fanden drei detektorgestützte Beobachtungen im Zeitraum Mai bis Juli 2023 statt. Um Aus-
sagen zu den nächtlich genutzten Aktionsräumen der vorkommen den Fledermausarten treffen

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 33 - 
 
zu können, wurden zwei der Beobachtungen zur Ausflugszeit und eine Beobachtung zur Ein-
flugzeit der Fledermäuse durchgeführt und vor sowie während der Beobachtungen das Fleder-
mausartenspektrum und die Aktivität der Fledermäuse im  Umfeld des Kanalbauwerks erfasst. 
Das Untersuchungsgebiet wurde hierfür so gewählt, dass neben der Fledermausaktivität in der 
Nähe des Bauwerks auch potenzielle Flugrouten im Umfeld mit untersucht wurden.  
In zwei Untersuchungsphasen wurden überdies zwei Horchboxen (Batlogger A+, Elekon AG) 
für je drei Tage ausgestellt, um die Fledermausaktivität über die ganze Nacht vor den potenzi-
ellen Quartieren im Stauraumkanal zu untersuchen. Da die Vegetation die Südwand des Bau-
werks in den Sommermonaten stark überwu cherte, so dass diese nicht mehr frei für Fleder-
mäuse erreichbar war, wurden beide Horchboxen vor den potenziellen Einflugöffnungen an der 
Nordseite gestellt, eine am westlichen Ende und eine am östlichen Ende des Bauwerks.   
Im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997 Köln-Meschenich wurden 2023 vier Fleder-
mausarten, ( Abendsegler (Nyctalus noctula), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), 
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) und Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) si-
cher nachgewiesen. Daneben kamen vereinzelt durchfliegende, myotisartige Fledermäuse vor, 
vermutlich Wasserfledermäuse (Myotis daubentonii) oder Bartfledermäuse (Myotis mystaci-
nus oder Myotis brandtii). Die höchste Artenvielfalt wurde im Juli festgestellt, die höchste Aktivi-
tät vor den Quartiereingängen trat, bedingt durch jagende Zwergfledermäuse, in der ersten 
Nachthälfte im Juli auf.   
Die Arten Abendsegler (Nyctalus noctula), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Mücken-
fledermaus (Pipistrellus pygmaeus) und Fledermäuse der Gattung Myotis kamen nur in sehr 
geringer Aktivitätsdichte vor. Es wurden keine Hinweise auf Quartiere oder andere essentielle 
Habitate (Flugrouten, Jagdhabitate besonderer Bedeutung) dieser Arten im Unt ersuchungsge-
biet gefunden, die Hauptaktivitätsorte der lokalen Populationen liegen folglich außerhalb des 
Untersuchungsgebiets. 
Am häufigsten wurde im Untersuchungsgebiet die Zwergfledermaus nachgewiesen. Sie jagte 
regelmäßig an den Randgehölzen im Umfeld des Bauwerks. Den Untersuchungen zufolge wur-
den die Quartiermöglichkeiten an dem Bauwerk 2023 nicht von Zwergfledermäusen genutzt. Ein 
traditionell genutztes, langzeitig über den ganzen Sommer besetztes Quartier kann den Unter-
suchungen zufolge ausgeschloss en werden. Da Zwergfledermausaktivität im direkten Umfeld 
der Quartiermöglichkeit an dem RRK ermittelt wurde, kann ein temporärer Quartierbesatz durch 
Zwergfledermäuse jedoch nicht generell ausgeschlossen werden. Die ermittelten, geringen A-
bundanzen im Umfeld der Gebäudequartiermöglichkeiten sprechen dafür, dass der RRK auch 
temporär nicht von größeren Kolonien der Zwergfledermaus genutzt wird.  
Temporäre Zwischenquartiernutzung durch einzelne Zwergfledermäuse kann jedoch nicht si-
cher ausgeschlossen werden. Gerade in milden Wintern kann ein Quartierbesatz durch die recht 
kälteresistenten Zwergfledermäuse bis zum ersten Frost hin andauern. Zudem kann während 
milden Tagen zwischen zwei Frostperioden neuesten Untersuchungen zufolge ein Zwischen-
quartierbesatz in bekannten Quartieren der Zwergfledermäuse vorkommen.  
Um Tötungen von Zwergfledermäusen zu vermeiden werden Maßnahmen zur Vermeidung und 
Minderung vorgeschlagen (vgl. Vermeidungsmaßnahme V 2; Kap. 2.6). Eine Durchführung von 
vorgezogenen Kompensationsmaßn ahmen (CEF Maßnahmen) ist aufgrund der Untersu-
chungsergebnisse nicht notwendig. 
Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG 
tritt demnach nicht ein. Eine Erfüllung des Verbotstatbestandes der Störung gemäß § 44 
Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG im Zuge von Abriss und Neubau ist für die genannten Arten ebenso 
nicht zu erwarten. Hierzu werden Maßnahmen zur Vermeidung genannt.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 34 - 
 
Abbildung 16: Ergebnisse der fledermauskundlichen Untersuchungen 2023 
 
Karte: © Geobasis.NRW; Bearbeitung durch Wiebke Bindemann (2024) 
 
2.6 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND MINDERUNG 
Ziel der Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlich relevanter Beein-
trächtigungen ist es, das Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG im Vorfeld 
zu verhindern. Maßnahmen zur Minderung artenschutzrechtlicher Beeinträchtigungen sind vor 
allem dann zu beachten, wenn sie tatsächlich geeignet sind, Auswirkungen auf Arten soweit zu 
reduzieren, dass hierdurch artenschutzrechtliche Verbotstatbestände voll ständig vermieden 
werden können. 
Nachfolgend werden für die im Untersuchungsraum vorkommenden Vogelarten bzw. potentiell 
vorkommende Fledermäuse geeignete Vermeidungsmaßnahmen im Folgenden genauer be-
schrieben: 
 V1 – Fällung, Rückschnitt und Räumung von Gehö lzen („Bauzeitenbe-
schränung“) 
Um eine Zerstörung von Nestern und Gelegen von Vogelarten bzw. eine Tötung von 
nicht flüggen Jungvögeln zu vermeiden, sind Fäll -, Rückschnitt- und Räumungsmaß-
nahmen im Gehölzbestand bzw. die Fällung von Einzelbäumen außerhalb der Brutzeit 
der potentiell betroffenen, planungsrelevanten und nicht planungsrelevanten Vogelarten 
durchzuführen (also ab dem 01. Oktober bis 28. Februar).  
 
Kann dieser Zeitraum für die Fällung und Räumung von Gehölzstrukturen nicht einge-
halten werden, können diese Maßnahmen nur nach vorher erfolgten Kontrollen auf ak-
tuell bebrütete Nester von Vogelarten bzw. Besatz durch Fledermäuse durchgeführt 
werden und unter der Voraussetzung, dass der Vorhabensbereich vollständig einsehbar 
ist bzw. durch einen Fachmann (Faunist) keine Nester / Besatz nachgewiesen werden

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 35 - 
 
können. Nur wenn ausgeschlossen werden kann, dass im Vorhabensbereich und un-
mittelbaren Umfeld keine Vögel mehr brüten bzw. die Baumhöhle nicht durch Fleder-
mäuse besetzt ist, können Fäll- und Freischnittmaßnahmen auch innerhalb der Brutzeit 
erfolgen.  
 
 V2 – Faunistische Kontrolle auf Fledermäuse vor baulichen Einbezug des RRK 
(Bauwerken) 
Bei Beginn der Arbeiten am Regenrückhaltekanal (RRK) sind eine Woche vorher sowie 
am selben Tage unmittelbar vor Baubeginn die als Quartier geeigneten Kanalteile durch 
eine faunistische Fachkraft auf eine etwaige aktuelle Besiedlung / Neubesiedlung durch 
Fledermäuse zu kontrollieren. Da nach den Untersuchungen 2023 eine Wochenstube 
und generell eine größere Anzahl an  Individuen im Quartier ausgeschlossen werden 
kann, können im Falle eines Besatzes gefundene Einzeltiere ohne erwartbare Auswir-
kungen in einen Fledermauskasten in räumlicher Nähe umgesetzt werden, der zuvor 
neu installiert wurde. Dazu sollen dann insgesamt fünf Fledermauskästen installiert 
werden. Da Zwergfledermäuse mehrere Quartiere im Verbund nutzen, kann von dort 
aus in bestehende Quartiere im Umfeld ausgewichen werden, gleichzeitig wird mit den 
Kästen einen Ersatz für das  potentielle Quartier im RRK ge schaffen, das baubedingt 
verschlossen und damit zerstört wird. Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln 
ist frühzeitig über die Ergebnisse der Kontrolle zu unterrichten.  
 
 V3 - Vermeidung von Lichtemissionen und Erschütterungen 
Um weitreichende Störungen von ziehenden oder im weiteren Umfeld brütenden Vogel-
arten zu vermeiden, sollte eine evtl. notwendige Beleuchtung von oben herab erfolgen 
und möglichst wenig in benachbarte Gehölzbestände sowie in den Himmel abstrahlen.  
Verminderung baubedingter Lichte missionen: Eine das notwendige Maß überschrei-
tende Beleuchtung von Baustellenbereichen ist zwingend zu unterlassen, um Fleder-
mausarten und nachtaktive Wirbellose als deren Nahrungsquelle möglichst wenig zu stö-
ren und die Gefahr einer Tötung von Insekten zu verringern. Die Beleuchtung sollte mög-
lichst von oben herab erfolgen und somit möglichst wenig in die umgebenden Gehölz - 
und Gebäudebestände oder in den Himmel abstrahlen, um die Lockwirkung auf Insekten 
sowie mögliche Irritationen von Fledermäusen und na chts ziehenden Vogelarten zu re-
duzieren. Um die Anlockwirkung auf Insekten nochmals zu reduzieren, ist der Einsatz 
von Natriumdampflampen oder warmweißen LED -Lampen zu empfehlen (vgl. 
EISENBEIS & EICK 2011, EISENBEIS & HASSEL 2000, GEIGER et al. 2007). 
Eine Beleuchtung ist generell auf die Bauzeit zu beschränken und auf das Mini-
mum zu reduzieren.  
Insofern eine Beleuchtung für die geplanten Betriebsflächen auf dem neuen RRB instal-
liert werden soll, wird empfohlen, dass diese nur manuell und nur bei Bedarf aktiviert 
werden kann.  
Abstrahlungen von Lichtquellen (bau - und betriebsbedingt) aus dem Plangebiet in das 
Umfeld sind durch entsprechende Vorgaben zu verhindern. Diese müssen sich an der 
späteren konkreten Nutzungsplanung für das Plangebiet orientieren. 
Beleuchtung im Plangebiet: Um Auswirkungen auf Fledermäuse zu vermeiden sollte eine 
ggf. vorgesehene Beleuchtung im Plangebiet fledermaus - und insektenfreundlich erfol-
gen (nach VOIGT et al. 2019) bzw. unterlassen werden und nur bei Bedarf aktiviert wer-
den. Die Beleuchtungsstärke muss so niedrig wie möglich sein und nicht über die nach 
EU-Standards erforderliche Mindestbeleuchtungsstärke hinausgehen. Es sollten voll ab-
geschirmte Leuchten verwendet werden, die nicht in oder über der Horizontalen abstrah-

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 36 - 
 
len. Lampen mit Wellenlängen unter 540 nm (Blau - und UV-Bereich) und mit einer kor-
relierten Farbtemperatur >2700 K sollten nicht eingesetzt werden. Es ist zu empfehlen, 
LED-Lampen (keine „kaltweißen“ LED) einzusetzen (vgl. EISENBEIS & EICK 2011, 
EISENBEIS & HASSEL 2000, GEIGER et al. 2007). 
Die konkrete Gestaltung und Ausführung der optischen Schutzmaßnahmen für Fleder-
mäuse sollte in Abstimmung mit einer fachkundigen Person (Faunist/ -in) und der UNB 
vorgenommen werden. 
 
 V4 – Allgemeine Minderung akustischer Wirkungen: 
Um eine Störung von Vogelarten und Fledermausarten zu verringern, sollten unnötige 
Schallemissionen vermieden werden. Dazu sind moderne, schallgedämpfte Arbeitsge-
räte und Maschinen einzusetzen.  
 V5 – Ökologische Baubegleitung: 
Das Bauvorhaben soll durch eine Ökologische Baubegleitung zur Gewährleistung einer 
ökologisch sachgerechten Bauabwicklung, insbesondere zur Berücksichtigung des vor-
sorgenden Biotop- und Artenschutzes begleitet werden. Aufgabe der ökologischen Bau-
begleitung ist die Überwachung der genehmigungskonformen Umsetzung der land-
schaftspflegerischen Maßnahmen einschließlich der Vermeidungs- und Verminderungs-
maßnahmen. Die Ökologische Baubegleitung muss im ständigen Kontakt mit der Unte-
ren Naturschutzbehörde stehen.  
2.7 VORGEZOGENE AUSGLEICHMASSNAHMEN (CEF-MASSNAHMEN) 
Die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen dienen zur Wahrung der kontinuierlichen ökologi-
schen Funktionalität (CEF-Maßnahmen, continuous ecological functionality-measures) und wer-
den aus den erfolgten Fachuntersuchungen zur Avifauna abgeleitet. Dabei ist die Funktion der 
Fortpflanzungs- und Ruhestätten nach § 44 Abs. 5 Nr. 3 BNatSchG im räumlichen Zusammen-
hang zu erhalten und somit einem Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG entge-
genzuwirken. Die CEF Maßnahmen sind vor Baubeginn herzustellen!  
Die CEF Maßnahmen zur Vermeidung und zum Risikomanagement im Sinne einer vertiefenden 
Ausarbeitung der Artenschutzprüfung stellen sich wie folgt dar: 
 CEF 1 – Anbringung von künstlichen Nisthilfen 
Star 
Der baubedingte Verlust von einem Brutplatz des Stars ist durch Anbringung von Nisthilfen 
an umliegenden Bäumen auszugleichen. Zur Vermeidung eines zeitlichen Verzugs zwi-
schen dem Verlust des Brutplatzes und der Anbringung von Ersatzbrutkästen ist eine An-
bringung von Nisthilfen im nördlichen Gehölzbestand zeitgleich mit der Baufeldfreima-
chung / Rodung zu realisieren. Dabei muss die Installation der Nisthilfe ausreichend vor 
der Brutzeit erfolgen, in der der Star nicht mehr auf seine bisher genutzten Brutplätze zu-
rückgreifen kann. Die geplanten Standorte der Nisthilfen sind der UNB vor Installation an-
zuzeigen und durch eine faunistische Fachkraft auf die Eignung zu überprüfen.   
Es wird eine Anbringung von insgesamt 3 Brutplätzen (~ Verhältnis 1:3) für den Star vor-
geschlagen, um den Verlust angestammter Brutplätze an anderer Stelle auszugleichen. 
 
Nach den Angaben des Leitfadens „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW 
– Bestandserfassung, Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen und Monitoring“ des Mi-
nisteriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz des Landes Nord-
rhein-Westfalen (MULNV 2021) ist es als ausreichend zu betrachten, 3 artspezifisch ge-
eignete Nisthilfen an geeigneten Standorten zu installieren. Dabei ist folgendes zu beach-
ten:

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 37 - 
 
Anforderungen an den Maßnahmenstandort: 
• Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Ge-
fahrenquellen ist sicher -zustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind 
bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich. 
• Kurzrasiges, nicht zu trockenes Grünland als Nahrungshabitat im Umfeld bis ca. 200 - 
500m. 
Anforderungen an Qualität und Menge: 
• Orientierungswerte pro Revier: Pro betroffenes Revier sind mind. 3 artspezifische Nist-
hilfen anzubringen. 
• Aufhängen an Hausgiebeln oder Bäumen in mind. 4 m Höhe in wettergeschützter Lage. 
• Maße des Kastens: Grundfläche 15 x 15 cm, Höhe 27 cm mit geneigtem Dach; Einflug-
lochdurchmesser 45 mm. 
• Idealerweise im nahen Umfeld zu bestehenden Starenvorkommen. 
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit: 
• Nisthilfen können vom Star unmittelbar angenommen werden. Aufhängen der Kästen vor 
Rückkehr aus dem Winterquartier bzw. vor Beginn der Brutsaison. 
 
Abbildung 17: Möglicher Standort ein Ersatzquartiere für den Star 
 
@TimOnline, M.i.O. 1 : 1.000,  
oranger Kreis: betroffenes Quartier  
gelbe Pfeile: möglicher Ort des Ersatzquartiers für den Star; Eignung vor Ort durch eine 
faunistische Fachkraft vor Installation überprüfen.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 38 - 
 
3. FAZIT UND ZUSAMMENFASSUNG 
Gegenstand der vorliegenden Artenschutzprüfung (ASP I und II) ist der Neubau des Regenrück-
haltebeckens 0331 „Am Kradepohl“ in Köln Meschenich einschließlich der dafür notwendigen 
Baufelder. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme der Stadtentwässerungsbet riebe Köln 
AöR (StEB). Die Vorhabensfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Köln und unterliegen der 
Nutzung durch die StEB.  
Es werden Maßnahmen zur Verbesserung der hydraulischen Leistungsfähigkeit im Kanalnetz 
des Einzugsgebietes der KA Rodenkirchen, hier im Speziellen für den Ortsteil Köln-Meschenich, 
erforderlich. Diese sind durch Herstellung eines zusätzlichen Regenrückhaltevolumens im Be-
reich des vorhandenen Regenrückhaltekanals Profil Kasten OB 4300/1800 (RRK 0331) im Be-
reich der Straße „Am Kradepohl“ in Köln-Meschenich umzusetzen. Das Ziel ist die Verbesserung 
des vorhandenen Entwässerungskomforts  im Einzugsgebiet, gerade auch hinsichtlich des in 
Zukunft immer häufiger prognostizierten Auftreten von Starkregenereignissen.  
In der Straße „Am Krade pohl“ in Köln -Meschenich befindet sich ein als Regenrückhaltekanal 
(RRK 0331) definierter Sammelkanal (Profil OB 4300/1800), der im weiteren Verlauf in Richtung 
Köln-Rondorf als Betonkanal DN 800 verläuft. Dieser funktioniert bei entsprechendem Einstau 
des Systems als Drossel. 
Der RRK verläuft in diesem Bereich mittig auf der Sohle eines vorprofilierten, ca. 6.000 m² gro-
ßen Erdbeckens. Durch seitlich am Kanal angeordnete Öffnungen finden bei Bemessungslast-
fällen Entlastungen von Mischwasser in das offene Erdbecken statt. Dieser Zustand ist gemäß 
WHG nicht zulässig und soll schnellstmöglich beseitigt werden.   
Das Erdbecken befindet sich auf einem eingezäunten Grundstück der Stadt Köln, welches in 
der Festsetzungskarte des Landschaftsplans der Stadt Köln als geschützter Landschaftsbe-
standteil abgegrenzt ist. Das Stadtzentrum von Köln liegt gut 6 km nördlich des Plangebietes. 
Sportplatz- und Tennisplatzanlagen grenzen im Süden und Osten an das Plangebiet an, im 
Westen begrenzt Wohnbebauung das Plangebiet. Nach Norden und Nordosten hin folgen land-
wirtschaftlich genutzte Feldflächen.  
Ausgehend von den angrenzenden Böschungen nördlich und südlich des Regenrückhaltekanals 
haben sich im Zuge der natürlichen Sukzession im Beckenbereich zahlreiche Baumgehölze ent-
wickelt. Der Unterwuchs besteht aus teils dichtem Bewuchs von Efeu, Brombeere, Hundsrose 
und Brennnessel sowie kleinflächiger Grasvegetation. Der Baumbestand in den Erdbecken um-
fasst vorwiegend Robinien und Eschen geringen bis mittleren Baumholzes. Vereinzelt tritt Feld-
ahorn auf. Die oberen Böschungsbereiche sind teilweise mit älteren Robinen bewachsen, die 
mittleres bis starke s Baumholz aufweisen (Stammdurchmesser bis. ca. 50 cm). Von arten-
schutzrechtlicher Bedeutung ist ein hoher Anteil an abgestorbenen Baumkronen sowie stehen-
dem und liegendem Totholz. 
In dem vorliegenden Gutachten wird entsprechend der Handlungsempfehlung „Ar tenschutz in 
der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ für die Artengruppen 
Fledermäuse und Vögel eine Ersteinschätzung der artenschutzrechtlichen Belange durchge-
führt (sog. Stufe 1). 
Die Artenschutzprüfung erfolgt auf Grundlage der vor Ort erfassten Biotop- und Gebäudestruk-
turen, der Abfrage des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ für 
das Messtischblatt 5107 (Brühl), Quadrant 2 sowie weiterer zugänglicher faunistischer bzw. na-
turschutzfachlicher Daten. 
Da die Stufe I zu dem Ergebnis gekommen ist, dass artenschutzrechtliche Konflikte mit bestimm-
ten Arten nicht von vornherein ausgeschlossen werden können, wurde die Untersuchung fort-
geführt und Bestandsaufnahmen der Avifauna sowie eine vertiefende Prüfu ng der Verbotstat-
bestände im Rahmen der Artenschutzprüfung Stufe II durchgeführt. Als Grundlage erfolgten im 
Jahr 2022 örtliche Begehungen zur Erfassung von Avifauna (TILLMANNS, 2022) und im Jahr 
2023 Untersuchungen zum Fledermausbesatz (BINDEMANN, 2023).

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 39 - 
 
 
Im Untersuchungsraum konnten insgesamt 44 Vogelarten nachgewiesen werden, die als Brut-
vogel, Nahrungsgast, Durchzügler oder nur als Überflieger auftreten. Innerhalb des Vorhabens-
bereichs wurden Fortpflanzungs- und Ruhestätten von 15 Vogelarten nachgewiesen. 
14 der insgesamt 44 Vogelarten werden in der Stadt Köln als planungsrelevante Vogelarten 
eingestuft. Der Star ist die einzige als planungsrelevant zu betrachtende Art, die auch innerhalb 
des Vorhabensbereichs brütet und artenschutzrechtlich vom geplanten Vorhaben betroffen ist.  
Der baubedingte Verlust von einem Brutplatz des Stars ist durch Anbringung von artenspezifi-
schen Nisthilfen im näheren räumlichen Umfeld an geeigneten Strukturen (wettergeschützte 
Lage an Hausgiebeln und Bäumen in mind. 4 m Höhe ) im Verhältnis von 1:3 auszugleichen (3 
Quartiere). Zur Vermeidung eines zeitlichen Verzugs zwischen dem Verlust des Brutplatzes und 
der Anbringung von Ersatzbrutkästen ist eine Anbringung von Nisthilfen spätestens vor bzw. 
zeitgleich mit der Baufeldfreimachung zu realisieren. Eine frühzeitige Realisierung ist zu emp-
fehlen um rechtliche Unwägbarkeiten auszuschließen. 
Im Untersuchungsgebiet wurden 2023 vier Fledermausarten, (Abendsegler, Rauhautfleder-
maus, Zwergfledermaus und Mückenfledermaus sicher nachgewiesen. Daneben kamen verein-
zelt durchfliegende, myotisartige Fledermäuse vor, vermutlich Wasserfledermäuse oder Bartfle-
dermäuse. Die höchste Artenvielfalt wurde im Juli festgestellt, die höchste Aktivität vor den Quar-
tiereingängen trat, bedingt durch jagen de Zwergfledermäuse, in der ersten Nachthälfte im Juli 
auf. Am häufigsten wurde im Untersuchungsgebiet die Zwergfledermaus nachgewiesen. Sie 
jagte regelmäßig an den Randgehölzen im Umfeld des Bauwerks. Den Untersuchungen zufolge 
wurden die Quartiermöglichkeiten an dem Bauwerk 2023 nicht von Zwergfledermäusen genutzt. 
Ein traditionell genutztes, langzeitig über den ganzen Sommer besetztes Quartier kann den Un-
tersuchungen zufolge ausgeschlossen werden. Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhe-
stätten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG tritt demnach nicht ein. Eine Erfüllung des Ver-
botstatbestandes der Störung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG im Zuge von Abriss und 
Neubau ist für die genannten Arten ebenso nicht zu erwarten. Hierzu werden Maßnahmen zur 
Vermeidung genannt. Es ist zu beachten, dass die Quartiersmöglichkeit und deren Zugänglich-
keit am Bauwerk auch nach Umsetzung der Maßnahme langfristig erhalten bleibt. 
Bei strikter Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen und der CEF-Maßnahme werden aus gut-
achterlicher Sicht artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44, Abs. 1, 1 bis 3 in Be-
zug auf die nachgewiesene Art ( Star) abgewendet, die lokalen Populationen der Arten verblei-
ben in einem guten Erhaltungszustand. Erhebliche Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 40 - 
 
4. LUFTBILDAUFNAHMEN  
 
Bild 1: Luftbildaufnahme mit Vorhabensbereich und angrenzendem Untersuchungsgebiet; Auf-
nahme August 2023 
 
Bild 2: Luftbildaufnahme angrenzendes Untersuchungsgebiet; Aufnahme August 2023

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 41 - 
 
5. QUELLENVERZEICHNIS 
BAUER, H.-G; BEZZEL, E.; FIEDLER, W. (2005): Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Wies-
baden, 2005. 
(BArtSchV): Bundesartenschutzverordnung v. 14.10.1999, Art. 13 Abs. 1 zuletzt geändert durch 
G. v. 21.01.2013 und Inkrafttreten am 01.08.2013 
(BNATSCHG) Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch 
Artikel 10 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 2020) geändert worden ist. 
(BINDEMANN; 2024) Fledermauskundliche Untersuchungen im Untersuchungsgebiet „Am 
Kradepohl“  in 50997 Köln Meschenich 2023 
(BUND) BUND FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ DEUTSCHLAND (2016): http://region-
hannover.bund.net/themen_und_projekte/artenschutz/insekten/insektenfreundliche_aussenbe-
leuchtung/ 
(FFH-RL) Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur 
Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Letzte Än-
derung 13. Mai 2013 (mit Wirkung zum 1. Juli 2013). 
FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. – Eching, 1994. 
(LANUV) LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES 
NRW (2022): Fachinformationssysteme: Geschützte Arten in NRW - http://www.lanuv.nrw.de/ 
service/infosysteme.htm und Landschaftsinformationssystem LINFOS. 
(MKULNV) MINISTERIUM FÜR KLIMAS CHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR - 
UND VER¬BRAUCHER¬SCHUTZ NRW (2016): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der na-
tionalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-
RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) Rd.Erl. d. Mi-
nisteriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz NRW v. 
06.06.2016, - III 4 - 616.06.01.17 
(MUNLV) MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATUR, LANDWIRTSCHAFT UND VER -
BRAUCHERSCHUTZ (2008): Geschützte Arten in Nordrhein -Westfalen. – Broschüre. Düssel-
dorf, 2008. 
(USchadG): Umweltschadensgesetz vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), das zuletzt durch Artikel 
4 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist

Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) – Gesamtprotokoll –  
 
A.)     Antragsteller (Angaben zum Plan/Vorhaben) 
 
Allgemeine Angaben  
 
 
 
 
Plan/Vorhaben (Bezeichnung):                                                                                                                           . 
 
 
Plan-/Vorhabenträger (Name):                                                   Antragstellung (Datum):                                     . 
 
 
 
 
 
Stufe I:    Vorprüfung (Artenspektrum/Wirkfaktoren) 
 
 
Ist es möglich, dass bei FFH-Anhang IV-Arten oder europäischen Vogelarten die 
Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Umsetzung des Plans bzw. Realisierung 
des Vorhabens ausgelöst werden? 
g 
 
 
 ja  
 
 
 nein  
Stufe II:  Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände 
               (unter Voraussetzung der unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“) beschriebenen Maßnahmen und Gründe) 
 
 
Nur wenn Frage in Stufe I „ja“:    
 Wird der Plan bzw. das Vorhaben gegen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG 
verstoßen (ggf. trotz Vermeidungsmaßnahmen inkl. vorgezogener Ausgleichs- 
maßnahmen oder eines Risikomanagements)?   
G 
 
 ja  
 
 nein  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Arten, die nicht im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung einzeln geprüft wurden: 
Begründung:  Bei den folgenden Arten liegt kein Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor (d.h. keine erhebliche Störung 
der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen 
oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko). Es handelt sich um Irrgäste bzw. um Allerweltsarten mit einem landesweit 
günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Außerdem liegen keine ernst zu nehmende Hinweise auf einen 
nennenswerten Bestand der Arten im Bereich des Plans/Vorhabens vor, die eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung rechtfertigen würden. 
 
 
Stufe III: Ausnahmeverfahren  
 
 
Nur wenn Frage in Stufe II „ja“:    
 1.   Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des ü berwiegenden öffentlichen 
      Interesses gerechtfertigt? 
 
 ja  
 
 nein  
 2.   Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?   ja   nein  
 3.   Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogel- 
       arten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang  IV-Arten günstig bleiben?   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
g 
 
 ja  
 
 nein  
  
 
 
 
 
 
 
.

Antrag auf Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG 
 
 
Nur wenn alle Fragen in Stufe III „ja“: 
   Die Realisierung des Plans/des Vorhabens ist aus zwingenden Gründen des überwiegenden  
      öffentlichen Interesses gerechtfertigt und es gibt keine zumutbare Alternative. Der Erhaltungszustand  
      der Populationen wird sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV- 
      Arten günstig bleiben. Deshalb wird eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten gem.  
      § 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“).  
 
 
 
Nur wenn Frage 3. in Stufe III „nein“: 
(weil bei einer FFH-Anhang IV-Art bereits ein ungünstiger Erhaltungszustand vorliegt)  
   Durch die Erteilung der Ausnahme wird sich der ungünstige Erhaltungszustand der Populationen nicht  
      weiter verschlechtern und die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes wird nicht  
      behindert. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“).  
 
Antrag auf Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG 
 
 
Nur wenn eine der Fragen in Stufe III „nein“: 
   Im Zusammenhang mit privaten Gründen liegt eine unzumutbare Belastung vor. Deshalb wird eine  
      Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten gem. § 67 Abs. 2 BNatSchG beantragt. 
       
 
 
 
 Kurze Begründung der unzumutbaren Belastung.

B.)     Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) 
 
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten  
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)  
 
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:  
 
 
 
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art 
 
 
 FFH-Anhang IV-Art 
 
 europäische Vogelart  
Rote Liste-Status 
Deutschland 
Nordrhein-Westfalen  
Messtischblatt 
 
 
 
 Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen 
 
 atlantische Region      kontinentale Region             
 
            grün          günstig          
 
            gelb          ungünstig / unzureichend             
 
            rot             ungünstig / schlecht                    
 
Erhaltungszustand der lokalen Population 
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)    
  oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) 
 A         günstig / hervorragend  
 
 B          günstig / gut             
 
 C          ungünstig / mittel-schlecht         
Arbeitsschritt II.1:    Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art  
                                   (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)  
 
 
 
 
 
 
 
Arbeitsschritt II.2:    Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements 
 
 
 
 
 
Arbeitsschritt II.3:    Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände 
                                            (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 
 
 
 
 
 
 
 
1.   Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? 
       
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem  
          Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 
 
 
 
 ja  
 
 
 
 nein  
 2.   Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs -, Aufzucht-, Mauser-, Überwin-  
       terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand 
       der lokalen Population verschlechtern könnte? 
 ja   nein  
 3.   Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten  aus der Natur entnommen 
       beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen 
       Zusammenhang erhalten bleibt? 
 ja 
 
 
 nein  
 4.   Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur 
       entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren 
       ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 
 ja   nein

Arbeitsschritt III:    Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen  
                                  (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)  
 
 
1.   Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden  
      öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 
 
 
 
 
 
 
 
 
 ja  
 
 
 
 nein  
 2.   Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? 
           
 
 
 
 
 ja   nein  
 3.   Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogelarten 
       nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang  IV-Arten günstig bleiben?  
 ja   nein  
 
  
  
 
 
 
 
 
 
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen 
Populationen der Art (lokale Population und Population in der biogeografischen 
Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, 
die für den Plan/das Vorhaben sprechen.  
  
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit. 
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf. 
Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren 
Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Ggf. Darlegung, warum sich der 
ungünstige Erhaltungszustand nicht weiter verschlechtern wird und die 
Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes nicht  behindert wird (bei 
FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).

1 
 
 
 
 
Fledermauskundliche Untersuchungen  
im Untersuchungsgebiet 
„Am Kradepohl“ 
 in 50997 Köln Meschenich 
2023 
 
 
 
Stand: 15.02.2024 
 
 
 
Auftraggeber  
Dipl.-Ing. Sven Berkey 
Büro für Landschaftsarchitektur - Paesaggista 
Grunewald 61 
42929 Wermelskirchen 
 
 
Bearbeitet von:  
Dipl- Biologin Wiebke Bindemann 
Zollstockgürtel 120 
50969 Köln 
Tel.: 0162-3578994

2 
 
 
 
 
Inhaltsverzeichnis: 
 
 
1. Einleitung ................................ ................................ ................................ ....................... 1 
2. Methoden ................................ ................................ ................................ ....................... 2 
2.1 Quartierpotenzialermittlung an dem Kanalbauwerk ................................ ................. 2 
2.2 Kartierungen ................................ ................................ ................................ ........... 2 
2.3 Horchboxenuntersuchung ................................ ................................ ....................... 3 
2.4 Hinweis zur Horchboxenauswertung ................................ ................................ ....... 3 
2.5 Hinweis zur Ermittlung der Kontaktanzahlen ................................ ........................... 4 
3. Ergebnisse ................................ ................................ ................................ ..................... 5 
3.1. Nachgewiesene Fledermausarten ................................ ................................ ........... 7 
3.2. Fledermaushabitate im Untersuchungsgebiet................................ .........................15 
Quartiere ................................ ................................ ................................ .......................15 
Flugrouten ................................ ................................ ................................ .....................17 
Jagdhabitate................................ ................................ ................................ ..................17 
4. Zusammenfassende Bewertung ................................ ................................ ....................18

1 
 
1. Einleitung 
In Planung ist die zeitgemäße Neugestaltung der 1973 gebauten Regenrückhalteanlage auf 
einem eingezäunten Grundstück der Stadt Köln in der Straße „Am Kradepohl“ in 50997 Köln-
Meschenich (Abbildung 1), so dass die Zulässigkeit gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG1) 
hergestellt wird.  Aktuell umfasst die Anlage ein als Regenrückhaltekanal (RRK 0331) 
definierten Sammelkanal Profil OB 4300/1800, der in diesem Bereich ein bereits vorprofiliertes, 
ca. 6.000 m² großes Erdbecken von Osten nach Westen durchzieht und im weiteren Verlauf 
in Richtung Köln-Rondorf in einen Betonkanal DN 800 mündet. Die Betriebsfläche ist naturnah 
gestaltet und weist einen dichten Gehölzbestand auf,  in der Festsetzungskarte des 
Landschaftsplans der Stadt Köln ist sie als geschützter Landschaftsbestandteil (LB 2.13)  
abgegrenzt.  
 
Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebiet s „Am Kradepohl“ in 50997 Köln -Meschenich. Quelle: 
Eigene Darstellung 2023; Hintergrundkarte © Geobasis.NRW 2. 
Durch die seitlichen Öffnungen an dem oberirdisch verlaufenden Stauraumkanal sind 
Einflugmöglichkeiten in das Kanalsystem für Fledermäuse gegeben. Die Kanalinnenräume 
und Spalten und Nischen im Mauerwerk sind als Fledermausquartier im Sommer geeignet. Im 
tieferliegenden Verlauf unter der Erde ist der Kanal vermutlich frostfrei und damit auch als 
Winterquartiermöglichkeit für Fledermäuse geeignet. Aufgrund des Quartierpotenzials an dem 
Bauwerk kann es durch die geplanten Baua rbeiten zu  Tötungen von Fledermäusen, 
Zerstörung von Quartieren und Störung  in oder Vergrämung aus der Reproduktionsstätte 
 
1    WASSERHAUSHALTSGESETZ vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 
22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist 
2 GEOBASIS.NRW (2023): Digitales Orthographisches Photo für Nordrhein -Westfalen (DOP NW) 
(https://www.wms.nrw.de/geobasis/ wms_nw_dop). Veröffentlicht unter Datenlizenz Deutschland - Zero - 
Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0).)

2 
 
kommen, sollten Fledermäuse das Quartier nutzen. Um Verstöße gegen das Bundes-
naturschutzgesetz (BNatSchG 3) durch die geplanten Bauarbeiten zu vermeiden, erfolgte im 
Zuge der Planungen zum Bau eines Rückhaltebeckens im Bereich des vorhandenen 
Erdbeckens neben dem be stehenden RRK die Beauftragung zu r Untersuchung der lokal 
vorkommenden Fledermaus populationen. Die Untersuchungen 2023 fokussierten sich  ins-
besondere auf die Überprüfung , ob die Quartiermöglichkeiten am Bauwerk tatsächlich von 
Fledermäusen genutzt werden. Für die fachliche Bewertung erfolgte zudem eine tiefergehende 
Untersuchung des Raumnutzungs verhaltens der lokal vorkommenden Fledermausarten im 
Eingriffsbereich. Hierfür wurde das Artenspektrum und die Fledermausaktivität in einem ca. 
2,2 Hektar großen Untersuchungsgebiet erfasst, das neben dem Versickerungsbecken auch 
angrenzende Strukturen beinhaltet, die als Fledermausteilhabitat (Jagdhabitat, Flugroute) 
geeignet sind (Abbildung 1).  Das Unter suchungsgebiet liegt am nordöstlichen Rand des 
Siedlungsbereiches Meschenich, nördlich und östlich der Fläche liegen landwirtschaftlich 
genutzte Flächen, südlich schließt der Sportplatz Meschenich an das Gelände.  
2. Methoden  
Zur Untersuchung der potenziellen Sommerquartiere wurde ein Methodenmix aus 
Quartiersuche und stationärer akustischen Erfassung in Anlehnung an die Methodenblätter 
2.3., 2.10 und 2.11 des „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen - 
Bestandserfassung und Monitoring" beschriebenen Untersuchungsarten durchgeführt. 4  
Die Kartenerstellung für die Abbildungen 1 und 2 erfolgte mit dem Programm QGIS. 
2.1 Quartierpotenzialermittlung an dem Kanalbauwerk 
Vor der ersten abendlichen Kartierung am 21.05.2023 wurden die potenziellen Quartier -
möglichkeiten für Fledermäuse am Kanalbauwerk mittels Leiter von außen durch die seitlichen 
Öffnungen erfasst und dokumentiert, gleichzeitig erfolgte die Suche  nach Hinweisen (Tiere, 
Kot, Drüsensekret, etc.) zu einer tatsächlichen Nutzung der potenziellen Quartiermöglichkeiten 
durch Fledermäuse.  
2.2 Kartierungen 
Es fanden drei detektorgestützte Beobachtungen im Zeitraum Mai bis Juli 2023 statt. Um 
Aussagen zu den nächtlich genutzten Aktionsräumen der vorkommenden Fledermausarten 
treffen zu können, w urden zwei der Beobachtungen zur Ausflugszeit und eine Beobachtung 
zur Einflugzeit der Fledermäuse durchgeführt und vor sowie während der Beobachtungen das 
Fledermausartenspektrum und die Aktivität der Fledermäuse im Umfeld des Kanalbauwerks 
erfasst. Das Untersuchungsgebiet wurde hierfür so gewählt, dass neben der Fledermaus -
aktivität in der Nähe des Bauwerks  auch potenzielle Flugrouten im Umfeld mit untersucht 
wurden. 
 
3   BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 3 des 
Gesetzes vom 8.Dezember 2022 (BGBl. I S. 2240) geändert worden ist 
4   MULNV & FÖA (2021): Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW – Bestandserfassung, Wirksamkeit 
von Artenschutzmaßnahmen und Monitoring, Aktualisierung 2020. Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein-
Westfalen. (Az.: III -4 - 615.17.03.15). Bearb. FÖA Landschaftsplanu ng GmbH (Trier): Ute Jahns -Lüttmann, 
Moritz Klußmann, Jochen Lüttmann, Jörg Bettendorf, Clara Neu, Nora Schomers, Rudolf Uhl & S. Sudmann 
Büro STERNA. Schlussbericht (online).

3 
 
Die Untersuchungstermine und Witterungsbedingungen sind in Tabelle 1 zusammengefasst. 
Die Untersuchungen erfolgten mittels  Ultraschalldetektor (Batlogger M2, Elekon AG) und 
Taschenlampe (P14, LED-Lenser). 
Tabelle 1: Termine der Fledermausuntersuchungen 2023 im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 
50997 Köln-Meschenich und Witterungsbedingungen an den einzelnen Untersuchungstagen. 
Datum Uhrzeit Witterungsbedingungen 
21.05.2023 21:15 – 23:45 20-17°C, anfangs stark bewölkt und leichter wind, später leicht bewölkt und windstill 
04.07.2023 02:30 – 05:00 21 - 17 °C, leicht bewölkt, windstill  
24.07.2023 21:30 – 00:00 17/18°C, bewölkt, leichter Wind 
2.3 Horchboxenuntersuchung 
In zwei Untersuchungsphasen wurden zwei Horchboxen (Batlogger A+, Elekon AG) für je drei 
Tage ausgestellt , um die Fledermausaktivität über die ganze Nacht vor den potenziellen 
Quartieren im Stauraumkanal zu untersuchen. Da die Vegetation die Südwand des Bauwerks 
in den Sommermonaten stark überwucherte, so dass diese nicht mehr frei für Fledermäuse 
erreichbar war , wurden beide Horchboxen vor den potenziellen Einflugöffnungen an der 
Nordseite gestellt, eine am westlichen Ende (H01, Abbildung 5) und eine am östlichen Ende 
des Bauwerks (H02, Abbildung 5).  
Die Witterungsbedingungen und Sonnenunterganszeiten in den beiden Horchboxenunter-
suchungsphasen sind in Tabelle 2 aufgelistet. Die Temperaturen waren bei den beiden 
Horchboxenstandorten recht ähnlich (+/ - 1°C Differenz), genannt sind die Höchst - und 
Tiefwerte pro Nacht.  
Tabelle 2: Witterungsbedingungen und Sonnenuntergangs/-aufgangszeiten während der Horchboxen-
untersuchungshasen an de m Gebäude im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997 Köln.  
Genannt sind die gemessenen Höchst- und Tiefwerte aus den drei Untersuchungsnächten. 
Datum 
Untersuchungs-
zeit 
Sonnen-
untergang/-
aufgang Witterungsbedingung  
04. - 07.07.2023 21:00-06:00 21:48 / 05:25 23-11 °C 
15.- 18.08.2023 20:00-07:00 20:43 / 06:17 24-18 °C 
2.4 Hinweis zur Horchboxenauswertung 
Mit Hilfe der Horchboxen kann neben der Aktivitätsverteilung über die ganze Nacht, durch eine 
genaue Analyse verschiedener Rufparameter (u.a. Hauptfrequenz, Frequenzfenster, 
Ruflänge, Rufabstände) auch eine Bestimmung der Fledermäuse zum Teil bis auf Artniveau 
erfolgen. 5,6,7 Die Auswertung der Rufaufnahmen erfolgte am PC. Für die Rufanalyse wurde 
zum einen das Programm BatExplorer von Elekon sowie das Programm BatSound von 
Pettersson verwendet. Das von einzelnen Fledermausarten genutzte Rufspektrum ist sehr 
komplex. Bedingt d urch Umgebungsfaktoren wie Witterungsbedingungen, Habitat -
beschaffenheit etc. werden auch innerhalb einer Fledermausart die Rufe unterschiedlich 
 
5     LIMPENS, H. J. & ROSCHEN, A. (1996): Bausteine einer systematischen Fledermauserfassung Teil 1 - Grundlagen. 
In: Nyctalus. Neue Folge 6(1). S. 52-60. 
6     LIMPENS, H. J. & ROSCHEN, A. (2002): Bausteine einer systematischen Fledermauserfassung, Teil 2 - Effektivität, 
Selektivität und Effizienz von Erfassungsmethoden. In: Nyctalus. Neue Folge 8 (2). S. 159-178. 
7    SKIBA, R. (2009): Europäische Fledermäuse. 2. Aufl., Westarp Wissenschaften – Hohenwarsleben, 220 S.

4 
 
moduliert. Durch die gegebenen Umgebungsfaktoren in einem Habitat können daher 
verschiedene Fledermausarten ähnliche Ruftypen nutzen, wodurch eine eindeutige Art -
bestimmung gestützt auf Rufaufnahmen nicht immer möglich ist.  8,9 Eine Unterscheidung der 
beiden u.a. in NRW vorkommenden Arten Braunes Langohr ( Plecotus auritus) und Graues 
Langohr (Plecotus austriacus) sollten aufgrund der großen Überschneidungsbereiche in der 
Rufmodulation nicht getroffen werden. 10 Auch Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) und 
Große Bartfledermaus ( Myotis brandtii) sind allein anhand der Rufaufnahmen kaum zu 
unterscheiden. Eine eindeutige Artbestimmung anderer Fledermausarten kann nur für Rufe 
mit hoher Aufnahmequalität und eindeutig arttypischen Parametern erfolgen. Bei vielen 
Rufaufnahmen ist jedoch i.d.R. zumindest eine Gruppierung in bestimmte Gattungskomplexe 
möglich. Unter Myotis sp. wurden alle nicht eindeutig bestimmbaren linear frequenz -
modulierten Rufe mit Hauptfrequenzen zwischen 38 und 52 kHz zusammengefasst, die am 
ehesten von der Wasserfledermaus ( Myotis daubentonii ) oder einer Bartfledermausart 
stammten.  
Da eine Individualerkennung anhand der Rufe nicht möglich ist , spiegelt die Anzahl der 
Fledermauskontakte nicht die Anzahl angetroffener Fledermausindividuen wider. Dennoch 
geben die zeitlichen Abstände der aufgenommenen Rufe und bestimmte Rufsequenzen (z.B. 
final buzz) Aufschluss darüber, ob einzelne Fledermäuse am Standort vorbeifliegen, oder ein 
oder mehrere Fledermäuse im Umfeld des Standortes jagen. Die Rufrate und Rufsequenz -
Charakteristika wurden zur Bewertung des Fledermausverhaltens in Bezug auf Ja gdaktivität 
und Durchflüge genutzt. Die Aktivitätsverteilung der einzelnen Arten bzw. Artengruppen über 
die ganze Nacht kann Hinweise auf ein Quartier im Umfeld geben, wenn beispielsweise 
Aktivitätsmaxima zur Ein- und Ausflugzeit der Fledermäuse auftreten.  
Das Gerät wurde so unter den potenziellen Quartiereingängen positioniert, dass alle Flüge im 
Eingangsbereich erfasst wurden . Aus Richtung Norden wurden teilweise Rufe aus dem 
Becken vor dem Bauwerk detektiert. Die Detektionsreichweite betrug im Kurztest vor Ort max. 
20 m Richtung Süden, der Abendsegler wurde bei m Überfliegen des Geländes vermutlich 
auch noch aus weiterer Entfernung detektiert. Die Kontakte zur artspezifischen Aus- und Ein-
flugzeit wurden hinsichtlich des zeitlichen Auftretens so interpretiert, dass  nach Worst-Case 
Betrachtung eine potenzielle Anzahl an Aus- und Einflüge für jede Art pro Nacht abgeschätzt 
wurde, auch wenn keine eindeutigen Hinweise (zum Beispiel stationäre Soziallaute)  dafür 
gefunden wurden, ob sich das Quartier der Fledermaus wirklich am untersuchten Bauwerk 
oder nur im nahen Umfeld befindet. Bei der Zwergfledermaus zum Beispiel, wurden alle 
Kontakte berücksichtigt, die in der ersten Stunde nach der Abenddämmerung, bzw. in den 
letzten beiden Stunden vor der Morgendämmerung vorkamen, Rufsequenzen mit eindeutigen 
Hinweisen auf Jagdaktivität (final buzz) wurden dabei ausgenommen. Ergänzend hierzu sind 
die Untersuchungsergebnisse der Ausflugbeobachtungen zu berücksichtigen.  
2.5 Hinweis zur Ermittlung der Kontaktanzahlen 
Die Horchboxen sind so eingestellt, dass Rufsequenzen von max. 6 Sekunden aufgenommen 
werden. Längere Ruffolgen sind somit in verschiedene Rufdateien aufgeteilt. Jede Ruf -
aufnahme wurde als ein Kontakt gezählt, so dass ein Fledermauskontakt einer Fleder -
mausrufsequenz von sechs Sekunden Länge entspricht.  
 
8    PFALZER, G. (2007): Verwechslungsmöglichkeiten bei der akustischen Artbestimmung von Fledermäusen an -
hand ihrer Ortungs‐ und Sozialrufe. Nyctalus (N.F.), Berlin 12 Heft 1, S. 3-14 
9   BARATAUD, M. (2015): Acoustic Ecology of European Bats. Species Identification, Study of their Habitats and 
Foraging Behaviour.Biotepe, Mèze; Muséum national d´Histoire naturelle, Paris (Inventaires & Biodiversité 
series) 
10  Hammer, M. & A. Zahn (2009): Kriterien für die Wertung von Artnachweisen basierend auf Lautaufnahmen, 
Version 1 – Oktober 2009.

5 
 
Bei den Detektorbegehungen wurde für jede jagende und jede durchfliegende Fledermaus ein 
Kontakt notiert. Bei länger andauernder Jagdaktivität an einem Ort wurde die Dauer der 
Jagdaktivität vermerkt. Einzelne Durchflüge sind in Abbildung 5 durch Einzelpunkte dargestellt. 
Die Fundpunkte der jagenden Fledermäuse sind nicht einzeln dargestellt, sondern in den 
eingezeichneten Jagdhabitaten zusammengefasst.  
3. Ergebnisse 
Tabelle 3 gibt einen Überblick über die nachgewiesenen Fledermausarten und beobachteten 
Verhaltensweisen während der Detektorbegehungen. In den Tabellen 4 und 5 sind die 
Ergebnisse der Datenauswertung von der Horchboxenuntersuchung im Untersuchungsgebiet 
„Am Kradepohl“ in 50997 Köln-Meschenich dargestellt.  
Tabelle 3: Zusammenfassung von den Ergebnissen der Detektorbegehungen im Untersuchungsgebiet 
„Am Kradepohl“ in 50997 Köln-Meschenich 2023. 
Datum 
Myotis spec.  
Abendsegler  
(Nyctalus noctula) 
Rauhautfledermaus 
(Pipistrellus nathusii) 
Zwergfledermaus 
(Pipistrellus pipistrellus) 
Mückenfledermaus 
(Pipistrellus pygmaeus) 
Beobachtungen 
21.05.2023 - X - X - Keine Ausflüge aus dem Bauwerk. Jagdaktivität 1 
Zwergfledermaus über dem nördlichen Becken ab 22:11h. 
Weitere Jagdaktiv ität solitärer Zwergfledermäuse über 
Straße Am Kradepohl, bei Einfahrt Nordost und am 
Gehölzbestand zum südlichen Sportplatz. Ein 
Abendsegler Überflug 22:47h. 
04.07.2023 - X - X X Keine Aktivität im Umfeld des Bauwerks.  Jagdaktivität 1 
Zwergfledermaus bei Einfahrt Nordost. Ein 
durchfliegender Abendsegler bei den Feldern nördlich des 
Geländes um 02:30 h. Einzelner Durchflug 1 
Mückenfledermaus an der süd l. Grundstücksgrenze über 
dem Sportplatz von Ost nach West  um 03:05 h. Ein 
durchfliegender Abendsegler bei den Feldern nördlich des 
Geländes um 02:30h. 
24.07.2023 X X X X - Keine Ausflüge aus dem Bauwerk.  Insgesamt 2 
Durchflüge der Zwergfledermaus über dem Bauwerk mit 
Ost-West-Orientierung u m 22:10 Uhr und 22:33 Uhr. 
Durchflug einer Rauhautfledermaus über dem Bauwerk 
mit West -Nordost-Orientierung u m 22:16 Uhr. 
Jagdaktivität solitärer Zwergfledermäuse über Straße Am 
Kradepohl, bei Einfahrt Nordost , bei den Gehölzen am 
Feldrand im Osten des Untersuchungsgebiets  und am 
Gehölzbestand zum südlichen Sportplatz. Tandemflug 
zwei Zwergfledermäuse Richtung Osten um 23:17. 
Durchflug 1 Myotis spec. von Süd nach Nord an der 
östlichen Grundstücksgrenze um 22:36 Uhr. Kurzweilige 
Jagdaktivität (3 Minuten) des Abendseglers über den 
Feldern nördlich des Geländes um 23:02 Uhr.

6 
 
Tabelle 4: Gesamtanzahl der Kontakte der einzelnen Arten in den Untersuchungsphasen am westlichen 
Horchboxenstandort vor dem Quartier (H01) und daraus ermittelte prozentuale Aktivitätsanteil jeder Art. 
 
Myotis spec.  
Abendsegler  
(Nyctalus noctula) 
Rauhautfledermaus 
(Pipistrellus nathusii) 
Zwergfledermaus 
(Pipistrellus pipistrellus) 
Microchiroptera spec. 
Summe 
04./05.07.2023 3 3 0 1.274 2 1.282 
05./06.07.2023 0 4 0 826 0 830 
06./07.07.2023 1 8 0 725 1 735 
15./16.08.2023 0 1 0 114 1 116 
16./17.08.2023 1 10 0 108 2 121 
17./18.08.2023 1 3 0 22 2 28 
Summe 6 29 0 3.069 8 3.112 
Prozentualer 
Aktivitätsanteil 0,2 0,9 0 98,6 0,3  
 
Tabelle 5: Gesamtanzahl der Kontakte der einzelnen Arten in den Untersuchungsphasen am östlichen 
Horchboxenstandort vor dem Quartier (H02) und daraus ermittelte prozentuale Aktivitätsanteil jeder Art. 
 
Myotis spec.  
Abendsegler  
(Nyctalus noctula) 
Rauhautfledermaus 
(Pipistrellus nathusii) 
Zwergfledermaus 
(Pipistrellus pipistrellus) 
Microchiroptera spec. 
Summe 
04./05.07.2023 0 2 0 375 0 377 
05./06.07.2023 0 2 0 314 0 316 
06./07.07.2023 1 3 0 298 0 302 
15./16.08.2023 0 1 0 88 2 91 
16./17.08.2023 0 4 2 83 1 90 
17./18.08.2023 1 3 2 64 1 71 
Summe 2 15 4 1.222 5 1.247 
Prozentualer 
Aktivitätsanteil 0,2 1,2 0,3 98,0 0,3  
Unter Berücksichtigung der Sichtbeobachtungen und der artspezifischen Habitatan -
forderungen dienten die Daten als Grundlage zur Bewertung der Fledermausaktivität im 
Untersuchungsgebiet. Die allgemeine Lebensweise und das Verhalten der nachgewiesenen 
Fledermausarten im Untersuchungsgebiet werden im folgenden Kapitel 3.1 beschrieben, 
Kapitel 3.2 gibt eine Übersicht über die ermittelten Habitate im Untersuchungsgebiet.  In 
Abbildung 4 sind die Ergebnisse zusammengefasst dargestellt.

7 
 
3.1. Nachgewiesene Fledermausarten 
Es kamen insgesamt drei Fledermausgattungen vor. Sicher identifiziert werden konnten vier 
Fledermausarten, die Zwergfledermaus  (Pipistrellus pipistrellus ), die Rauhautfledermaus  
(Pipistrellus nathusii ) und die Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus ) sowie der 
Abendsegler (Nyctalus noctula ) aus der Gattung Nyctalus . Daneben kamen einzelne 
Durchflüge myotisartiger Fledermäuse vor, die bei der Rufanalyse nicht näher bestimmt 
werden konnten. Bei weniger als 1% der mittels Horchboxen detektierten Fledermausrufe war 
keine Artbestimmung möglich , dabei handelte es sich um kurze und/oder fragmentierte 
Aufnahmen. Aufgrund der geringen Anzahl sind diese Rufe nicht weiter in die folgenden 
Ergebnisse eingeflossen. Alle Fledermäuse sind gemäß BNatSchG besonders (§ 7 Abs. 2 Nr. 
13 BNatSchG) und streng (§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG) geschü tzt.3 Die Rote Liste - und 
Schutzstatus der nachgewiesenen Fledermausarten sind in Tabelle 6 aufgeführt.  
Tabelle 6: 2023 nachgewiesene Fledermausarten im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997 
Köln-Meschenich mit Rote Liste- und Schutzstatus. 
Deutscher  
Artname 
Wissenschaftlicher  
Artname FFH-RL 
RL  
BRD 
RL 
NRW 
EHZ  
NRW 
(ATL) 
Myotis spec. A Myotis spec. IV entfällt entfällt entfällt 
Microchiroptera spec. Microchiroptera spec. IV entfällt entfällt entfällt 
Abendsegler Nyctalus noctula IV V R/V B G 
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii IV * R/* B G 
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus IV * * G 
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus IV D G G 
Legende: 
RL BRD:   Rote Liste Deutschland 11 
RL NRW:   Rote Liste Nordrhein-Westfalen 12  
Gefährdungskategorien:  0 = Ausgestorben oder verschollen V = Arten der Vorwarnliste  
   1 = vom Aussterben bedroht  R = durch extreme Seltenheit gefährdet 
   2 = stark gefährdet   I = gefährdete wandernde Art   
   3 = gefährdet   G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes  
  * = ungefährdet    D = Daten unzureichend 
FFH:   Auflistung der Art in Anh. II bzw. IV der FFH-Richtlinie 
 EHZ NRW:   Erhaltungszustand in der atlantischen (ATL) Region von Nordrhein-Westfalen 
 EHZ Status:   G=Günstig, U = unzureichend, S = schlecht   ↓= verschlechternde Tendenz 
Anmerkungen: 
A     Nicht determinierte Arten der Gattung Myotis werden als Myotis spec. angesprochen 
B    Reproduzierend/Ziehend 
Die höchste Artenvielfalt wurde im  Juli festgestellt, die höchste Aktivität vor den Quartier -
eingängen trat, bedingt durch jagende Zwergfledermäuse, in der ersten Nachthälfte im Juli auf. 
Das beobachtete Verhalten der einzelnen Arten wird im folgenden Text beschrieben, eine 
zusammenfassende Bewertung bezüglich der Habitatnutzung im Untersuchungsgebiet folgt in 
Abschnitt 3.2. 
 
11    MEINIG, H.; BOYE, P.; DÄHNE, M.; HUTTERER, R. & LANG, J. (2020): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere 
(Mammalia) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (2): 73 S. 
12    MEINIG, H., VIERHAUS, H., TRAPPMANN, & R. HUTTERER (2010): Rote Liste Und Artenverzeichnis Der Säugetiere – 
Mammalia – In Nordrhein -Westfalen. Stand: November 2010. – Landesamt Für Natur, Umwelt Und 
Verbraucherschutz Nrw (Hrsg.).

8 
 
Eine Unterscheidung der Fledermäuse der Gattung Myotis anhand von Lautanalysen ist oft 
nicht möglich. Im Untersuchungsgebiet kamen myotisartige Rufe im Hintergrund von jagenden 
Zwergfledermäusen vor, die Rufqualität reicht e nicht zur näheren Bestimmung  aus. A m 
ehesten hat es sich um Rufe der Wasserfledermaus  (Myotis daubentonii ) oder einer 
Bartfledermaus (Myotis mystacinus oder Myotis brandtii) gehandelt, das Vorkommen anderer 
myotisartiger Fledermäuse kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.  
Vorkommen myotisartiger Fledermäuse im Untersuchungsgebiet: 
In Tabelle 7 und 8 sind alle Kontakte mit myotisartigen Fledermäusen im Untersuchungsgebiet 
aufgeführt. Myotisartige Fledermäuse kamen von Mai bis August 2023 im Untersuchungs-
gebiet vor. Es wurden lediglich vereinzelte Durchflüge pro Nacht detektiert. Die meisten 
Kontakte erfolgte in der zweiten Nachthälfte, ein einzelner Durchflug konnte während der 
Kartierungen auch vor Mitternacht beobachtet werden.  
Tabelle 7: Nachweisorte der myotisartigen Fledermäuse und Datenauswertung bezüglich des 
Verhaltens während der abendlichen Kartierungen im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997 
Köln. 
Nr. Datum Ausflüge Einflüge Verhalten Nachweisorte 
1 21.05.2023 0 0 - Keine Nachweise 
2 04.07.2023 0 0 - Keine Nachweise 
3 24.07.2023 0 0 F Einzelner Durchflug an der östlichen Grund-
stücksgrenze von Süd nach Nord um 22:36 
Uhr. 
Erläuterung:  
Verhalten: J: Jagdaktivität   F Durchflug 
An den Horchboxenstandorten vor dem potenzielle Gebäudequartier (H01, H02) stammten 
nur 0,2 % aller detektierten Fledermausrufe von myotisartigen Fledermäusen. Es wurden 
vereinzelte Durchflüge detektiert. 
Tabelle 8: Kontaktanzahlen der myotisartigen Fledermäuse und Datenauswertung bezüglich des 
Verhaltens in den einzelnen Nächten während der Horchboxenuntersuchungshasen (UP) vor dem 
potenziellen Gebäudequartier im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997 Köln. 
UP Datum 
Gesamt-
anzahl 
Kontakte 
H01 
Gesamt-
anzahl 
Kontakte 
H02 
Pot. 
Ausflüge 
Pot. 
Einflüge Weitere Hinweise 
1 04./05.07.2023 3 0 0 0 3 Durchflüge: 00:25, 01:13, 03:10 Uhr. 
05./06.07.2023 0 0 0 0 Keine Nachweise 
06./07.07.2023 1 1 0 0 2 Durchflüge, H01: 00:31, H02: 04:02 Uhr 
2 15./16.08.2023 0 0 0 0 Keine Nachweise 
16./17.08.2023 1 0 0 0 Einzelner Durchflug  um 01:41 Uhr. 
17./18.08.2023 1 1 0 0 2 Durchflüge, H01: 01:41, H02: 00:08 Uhr 
Insgesamt gab es während der Untersuchungen 2023 keine Hinweise auf ein Quartier oder 
essentielle Jagdhabitate und Flugrouten von myotisartigen Fledermäusen im Untersuchungs-
gebiet. Die Hauptlebensräume der nachgewiesenen Myotis -Arten liegen abseits des 
Untersuchungsgebiets, vermutlich in bewaldeten Gebieten in der Nähe von Gewässern.

9 
 
Abendsegler (Nyctalus noctula) waren ursprünglich waldbewohnende Fledermäuse, heute 
werden sie mehrfach auch in Siedlungsnähe nachgewiesen. Sie kommen in ganz Deutschland 
vor, jedoch aufgrund der Zugaktivität saisonal in unterschiedlicher Dichte. Die Männchen sind 
ortstreu und treten ganzjährig in NRW auf.13 Sie bilden im Sommer kleine Kolonien mit max. 
20 Tieren. Die Größte Anzahl der in NRW festgestellten Weibchen fliegt dagegen erst nach 
Abschluss der Jungtieraufzucht zur Paarung ein, es sind nur 6 Wochenstubenkolonien im 
Rheinland bekannt.14 Die Hauptlebensräume des Abendseglers liegen während der Wochen-
stubenzeit im nordöstlichen und östlichen Mitteleuropa, die Paarungs - und Überwinterungs-
gebiete befinden sich dagegen im westlichen und südwestlichen Mitteleuropa. 15 Im Winter 
sammeln sie sich häufig in Massenquartieren mit bis zu 5000 Tieren. 16 Der Abendsegler 
besiedelt im Sommer und Winter überwiegend Höhlenbäume in Wäldern und Parkanlagen, 
seltener werden auch Gebäudequartiere besetzt. Im Sommer nutzt er mehrere Quartiere im 
Verbund.16 Er benötigt am Quartier frei anfliegbare Spaltenbereiche mit einer Abflughöhe von 
mindesten 4 Metern. Der Ausflug findet oft kurz nach Beginn des Sonnenuntergangs statt, der 
Einflug mit Einsetzen der Morgendämmerung.17 Die Jagdgebiete können mehr als 10 Km von 
den Quartieren entfernt sein, die Jagd findet großflächig hoch oben im offenen Luftraum statt.18  
Vorkommen des Abendseglers (Nyctalus noctula) im Untersuchungsgebiet: 
Der Abendsegler kam von Mai bis August 2023 im Untersuchungsgebiet vor.  
Bei den nächtlichen Beobachtungen (Tabellen 9)  konnte lediglich im Mai ein Abendsegler von 
der Fläche aus detektiert werden. Das Tier überflog das Gelände in großer Höhe. Bei den 
beiden Terminen im Juli konzentrierten sich die Abendseglernachweise auf den Bereich über 
den landwirtschaftlich genutzten Feldern nördlich des Eingriffsbereichs: Anfang Juli kam in der 
zweiten Nachthälfte ein  einzelner durchfliegende Abendsegler vor, der sich strukturun -
gebunden vom Eingriffsbereich weg, Richtung Norosten orientierte.  Ende Juli jagte ein 
Abendsegler nach Sonnenuntergang für ca. 3 Minuten großräumig über den Feldern.   
Tabelle 9: Nachweisorte des Abendseglers und Datenauswertung bezüglich des Verhaltens während 
der abendlichen Kartierungen im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997 Köln. 
Nr. Datum  Ausflüge Einflüge Verhalten Nachweisorte 
1 21.05.2023 0 0 F Ein Überflug 22:47 Uhr. 
2 04.07.2023 0 0 F 1 Durchflug bei den Feldern nördlich des 
Geländes um 02:30 Uhr. 
3 24.07.2023 0 0 J 3 Minuten Jagdaktivität über den Feldern 
nördlich des Geländes um 23:02 Uhr. 
Erläuterung:  
Verhalten: J: Jagdaktivität   F Durchflug 
Während der Horchboxenuntersuchung (Tabellen 10) war der Abendsegler  die am 
zweithäufigsten vor-kommende Fledermausart vor den Quartiereingängen , obwohl lediglich 
 
13 LANUV (2023): Geschützte Arten in Nordrhein -Westfalen - Planungsrelevante Arten - Artengruppen - 
https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe/saeugetiere, letzter Aufruf 
August 2023 
14  MEINIG H, VIERHAUS H (2021): Großer Abendsegler ( Nyctalus noctula). In: AG Säugetierkunde NRW — Online   
Atlas der Säugetiere Nordrhein-Westfalens. Heruntergeladen von saeugeratlas-nrw.lwl.org 
15  BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (1998): Fledermäuse und Fledermausschutz in Deutschland, zusammengestellt 
und bearbeitet von Peter Boye, Markus Dietz und Marion Weber, Bats and Bat Conservation in Germany 
16  SCHOBER, W., GRIMMBERGER, E. (1998): Die Fledermäuse Europas, Kosmos-Verlag 
17   KAŇUCH, PETER. (2007). Evening and morning activity schedules of the noctule bat (Nyctalus noctula) in Western 
Carpathians. Mammalia. 71. 126-130. 10.1515/MAMM.2007.026. 
18   KRONWITTER, F. (1988): Population structure, habitat use and activity patterns of the noctule bat, Nyctalus noctula 
(Schreiber, 1774), revealed by radio-tracking. – Myotis 26: 23 – 85.

10 
 
1% der Gesamt -aufnahmen von dieser Art stammten. Da im August einzelne Kontakte bei 
beiden Horchboxen-standorten (H01 und H02) aufgenommen wurden, die in einen zeitlichen 
Zusammenhang gebracht werden können, kann von vereinzelten Überflügen pro Nacht mit 
Orientierung Richtung Osten oder Westen ausgegangen werden.  Eine bevorzugte 
Flugrichtung wurde jedoch nicht festgestellt. Ein Großteil der Durchflüge wurden nur an einem 
Standort detektiert, was für Durchflüge mit Nord- oder Süd-Orientierung spricht. Zudem kamen 
an dem westliche n Standort (H01) kurze Jagdsequenzen (<1 Minute)  in der  zweiten 
Nachthälfte vor. Die detektierten Tiere jagten entweder opportunistisch während des 
Durchflugs, oder nutzten kurzweilig ein größeres Jagdhabitat im Umfeld des Eingriffsbereichs, 
die Hauptjagdaktivität fand dabei möglicherweise am freien Himmel über den landwirtschaftlich 
genutzten Feldern nördlich des Untersuchungsgebiets statt.  
Tabelle 10: Kontaktanzahlen des Abendseglers und Datenauswertung bezüglich des Verhaltens in den 
einzelnen Nächten  während der Horchboxenuntersuchungshasen (UP) vor dem potenziellen 
Gebäudequartier im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997 Köln. 
UP Datum  
Gesamt-
anzahl 
Kontakte 
H01 
Gesamt-
anzahl 
Kontakte 
H02 
Pot. 
Ausflüge 
Pot. 
Einflüge Weitere Hinweise 
1 04./05.07.2023 3 2 0 0 5 Durchflüge H01: 22:17, 22:31, 02:18 Uhr, 
H02: 22:23, 23:24 
05./06.07.2023 4 2 0 0 Insgesamt 6 einzelne Durchflüge zwischen 
22:31 und 03:29 Uhr.  
06./07.07.2023 8 3 0 0 Insgesamt 4 einzelne Durchflüge zwischen 
23:41 und 01:15 Uhr. H01: Kurze Jagd-
aktivität um 02:14 Uhr. 
2 15./16.08.2023 1 1 0 0 2 Durchflüge, H01: 22:40, H02: 00:15 Uhr 
16./17.08.2023 10 4 0 0 Insgesamt 2-4 einzelne Durchflüge 
zwischen 22:39 und 00:54 Uhr. Kurze 
Jagdaktivität um 01:33 Uhr. 
17./18.08.2023 3 3 0 0 Insgesamt 1-3 Durchflüge, H01: 22:47, 
23:15, 02:28 Uhr, H02: 22:47, 00:18, 
02:29 Uhr. 
Insgesamt kamen während der Untersuchungen einzelne Abendsegler im nördlichen Teil des 
Untersuchungsgebiets vor . Neben sporadische r Jagdaktivität traten größtenteils vereinzelt 
durchfliegende Individuen auf. Das Jagdhabitat geht vermutlich über die Beobachtungsfläche 
hinaus und ist eher ein Teil eines größeren Jagdhabitats, in dem opportunistisch gejagt wird. 
Die Abendsegler flogen insgesamt arttypisch strukturungebunden hoch am Himmel außerhalb 
des Eingriffsbereichs. Es wurden keine Hinweise auf ein Quartier des Abendseglers im 
Untersuchungsgebiet gefunden, geeignete Baumquartiere sind nicht  vorhanden, sehr wahr -
scheinlich befinden sich die Quartiere  und Hauptaktivitätszentren der lokal vorkommenden 
Abendsegler in einem bewaldeten Gebiet außerhalb des Untersuchungsgebiets. 
Die Rauhautfledermaus ( Pipistrellus nathusii ) ist eine wandernde Fledermausart und 
kommt in NRW vor allem zur Zugzeit vor. 13 Regelmäßig sucht sie im Spätsommer/Herbst im 
Tiefland von NRW Gehölzbestände entlang größerer Gewässer (Ruhr, Siegmündung in den 
Rhein) als Durchzugs -/Paarungsbereiche auf. Die Wochenstubenquartiere der Rauhaut -
fledermaus liegen vor allem im Nordosten Deutschlands, in Nordrhein -Westfalen ist bislang 
nur eine Wochenstube am Halterner See bekannt . 13 Die Wochenstuben besiedeln in erster 
Linie Rindenspalten und Baumhöhlen bzw. Fledermaus - und Vogelkästen, aber auch 
Holzverkleidungen an Gebäuden. Quartierwechsel finden während der Wochenstubenzeit

11 
 
seltener statt. 19 Die Rauhautfledermaus ist stark an den Lebensraum Wald gebunden. 
Bevorzugte Jagdhabitate der Art sind Waldränder, Schneisen, Feuchtgebiete in Wäldern und 
Gewässerufer in bis zu 6,5 km Entfernung zum Quartier. 20 Sie jagt in 4 -15 m Höhe 
ausschließlich Fluginsekten.19  
Vorkommen der Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) im Untersuchungsgebiet: 
Die Rauhautfledermaus kam vereinzelt durchfliegend Ende Juli und im August  im Unter -
suchungsgebiet vor. Während der Transektbegehungen überflog eine Rauhautfledermaus das 
Bauwerk in den frühen Abendstunden Ende Juli von Westen nach Nordosten (Tabelle 11).  
Tabelle 11: Nachweisorte der Rauhautfledermaus und Datenauswertung bezüglich des Verhaltens 
während der abendlichen Kartierungen im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997 Köln. 
Nr. Datum  Ausflüge Einflüge Verhalten Nachweisorte 
1 21.05.2023 0 0 - Keine Nachweise 
2 04.07.2023 0 0 - Keine Nachweise 
3 24.07.2023 0 0 F Einzelner Durchflug über dem Bauwerk mit 
West-Nordost-Orientierung um 22:16 Uhr.  
Erläuterung:  
Verhalten: J: Jagdaktivität   F Durchflug 
Die Aktivität der Rauhautfledermaus an den Horchboxenstandorten war insgesamt sehr gering 
(Tabelle 12). 0,3 % aller Fledermausrufe konnten ihr zugeordnet werden, dabei stammten alle 
Rauhautfledermausrufe aus der Untersuchungsphase im August  und wurden am östlichen 
Horchboxenstandort (H02) in der zweiten Nachthälfte aufgenommen. Es kamen maximal 2 
Durchflüge pro Nacht vor. Die Aufnahmen der Rufe waren von geringer Lautstärke, was darauf 
hindeutet, dass die Tiere in einiger Entfernung zum Mikrophon vorbeiflogen.  
Tabelle 12: Kontaktanzahlen der Rauhautfledermaus und Datenauswertung bezüglich des Verhaltens 
in den einzelnen Nächten während der Horchboxenuntersuchungshasen (UP) vor dem potenziellen 
Gebäudequartier im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997 Köln. 
UP Datum 
Gesamt-
anzahl 
Kontakte 
H01 
Gesamt-
anzahl 
Kontakte 
H02 
Pot. 
Ausflüge 
Pot. 
Einflüge Weitere Hinweise 
1 04./05.07.2023 0 0 0 0 Keine Nachweise 
05./06.07.2023 0 0 0 0 Keine Nachweise 
06./07.07.2023 0 0 0 0 Keine Nachweise 
2 15./16.08.2023 0 0 0 0 Keine Nachweise 
16./17.08.2023 0 2 0 0 2 Durchflüge, H02: 00:00 und 03:05 Uhr. 
17./18.08.2023 0 2 0 0 2 Durchflüge, H02: 00:07 und 02:55 Uhr. 
Insgesamt gab es während der Untersuchungen 2023 keine Hinweise auf ein Quartier oder 
andere essentielle Habitatelemente (Jagdhabitate, Flugrouten) von Rauhautfledermäusen im 
Untersuchungsgebiet, die Hauptaktivitätszentren der lokal vorkommenden Rauhautfle der-
mäuse liegen mit Sicherheit auß0rhalb des Eingriffsbereichs. 
 
19   DIETZ, C., HELVERSEN, O., NILL, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas, Franckh-
Kosmos Verlag 
20  MESCHEDE, A. & K.-G. HELLER (2002): Ökologie und Schutz von Fledermäusen in Wäldern. In: Schriftenr. f. 
Landschaftspl. u. Natursch. 66, 374 S.

12 
 
Die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) kommt in NRW ganzjährig vor und ist eine 
sogenannte „Spaltenfledermaus“, die bevorzugt Spaltenverstecke in oder an Gebäuden 
bezieht, seltener werden Baumquartiere ( Höhlen, Spalten) oder Nistkästen bezogen. Im 
Winter werden zudem unterirdische Quartiere, wie Keller oder Stollen, genutzt. 16 Im Sommer 
finden im Schnitt alle 12 Tage Quartierwechsel statt, die Entfernung zwischen zwei Quartieren 
beträgt bei dem Umzug ganzer Wochenstubenverbände bis zu 1,3 Km, bei Einzeltieren bis zu 
15 Km.20 Die Anzahl der Tiere in einer Wochenstube variiert zwischen 10-300 Tieren, in NRW 
beträgt die Wochenstubengröße  durchschnittlich 10 - 50 Tiere.15,13 Die nächtliche Aktivitäts -
phase der Zwergfledermaus ist während der Schwangerschaft unimodal, das Quartier wird 
während der Abenddämmerung verlassen, die Rückkehr erfolgt oft in den letzten beiden 
Stunden vor Sonnenuntergang. Während der Laktationsphase kehren die Weibchen im Laufe 
der Nacht in das Quartier zurück und verlassen es dann oft nochmals bis zum morgendlichen 
Einflug.21 Die Jagdhabitate der Zwergfledermaus liegen maximal 2 K m von den Quartieren 
entfernt, die durchschnittliche Entfernung zwischen Quartier und Jagdgebiet beträgt 840 m.22  
Vorkommen der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) im Untersuchungsgebiet: 
Die Zwergfledermaus war 2023 die am häufigsten nachgewiesene Fledermausart im Unter -
suchungsgebiet, sie kam in allen Untersuchungsnächten vor . In Tabelle 13 und 14 sind alle 
Kontakte mit Zwergfledermäuse im Untersuchungsgebiet aufgeführt.  
Während der Beobachtungsnächte konnten keine Hinweise auf Quartiere im Untersuchungs-
gebiet gefunden werden, verteilt über die Fläche  jagten jedoch einzelne Zwergfledermäuse 
entlang von Gehölzstrukturen: an der westlichen Grundstücksgrenze über der Straße Am 
Kradepohl, bei der nordöstlichen Einfahrt zum Gelände der Stadt Köln (Eingriffsbereich ), an 
der südlichen Grundstücksgrenze am Rande des Sportplatzes, und am Feldrand im Osten des 
Untersuchungsgebiets (J01 -J05). Im Eingriffsbereich selbst kamen im Umfel d der Einflug -
öffnungen vor allem vereinzelt durchfliegende Zwergfledermäuse vor, die jedoch mindestens 
zwei Meter über der Quartiermöglichkeit entlang flogen. Im Mai jagte eine Zwergfledermaus 
nördlich des Bauwerks über dem Becken im Eingriffsbereich.  
Tabelle 13: Nachweisorte der Zwergfledermaus und Datenauswertung bezüglich des Verhaltens 
während der abendlichen Kartierungen im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997. 
Nr. Datum  Ausflüge Einflüge Verhalten Nachweisorte 
1 21.05.2023 0 0 J Jagdaktivität 1 Ind. über dem nördlichen 
Becken ab 22:11 Uhr. Weitere Jagdaktivität 
solitärer Tiere über der Straße Am Kradepohl, 
bei Einfahrt Nordost und am Gehölzbestand 
zum südlichen Sportplatz. 
2 04.07.2023 0 0 J Jagdaktivität 1 Ind. bei der Einfahrt Nordost. 
3 24.07.2023 0 0 J, F 2 Durchflüge der Zwergfledermaus über dem 
Bauwerk mit West-Ost-Orientierung um 22:10 
Uhr und 22:33 Uhr. Tandemflug zwei 
Zwergfledermäuse Richtung Osten um 23:17 
Uhr. Jagdaktivität solitärer Zwergfledermäuse 
über der Straße Am Kradepohl, bei Einfahrt 
Nordost, bei den Gehölzen am Feldrand im 
Osten des Untersuchungsgebiets und am 
Gehölzbestand zum südlichen Sportplatz. 
 
21   MAIER, C. (1992): Activity patterns of pipistrelle bats (Pipistrellus pipistrellus) in Oxfordshire. Journal of Zoology, 
228: 69-80. 
22 SIMON, M., HÜTTENBÜGEL, S., SMIT-VIERGUTZ, J. & BOYE, P. (2004): Ökologie und Schutz von Fledermäusen in 
Dörfern und Städten BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg). Schriftenreihe für Landschaftspflege und 
Naturschutz. Münster, Landwirtschaftsverlag. 275 S.

13 
 
Gut 98% aller an den Horchboxenstandorten vor dem potenziellen Quartier detektierten Rufe 
stammten von der Zwergfledermaus, damit war sie mit Abstand die aktivste Fledermausart vor 
den Einflugmöglichkeiten an dem RRK. In allen Untersuchungsnächten wurden Zwergfleder-
mausrufe über die ganze Nacht verteilt erfasst , die gemessene Aktivität am westlichen 
Standort (H01) war dabei in allen Nächten höher als am östlichen Standort (H02).  
Tabelle 14: Kontaktanzahlen der Zwergfledermaus und Datenauswertung bezüglich des Verhaltens in 
den einzelnen Nächten während der Horchboxenuntersuchungshasen (UP) vor dem potenziellen 
Gebäudequartier im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997 Köln. 
UP Datum  
Gesamt-
anzahl 
Kontakte 
H01 
Gesamt-
anzahl 
Kontakte 
H02 
Pot. 
Ausflüge 
Pot. 
Einflüge Weitere Hinweise 
1 04./05.07.2023 1.274 375 0 1 Erstes Auftreten um 22:22 Uhr, Vereinzelte 
Durchflüge und kurze Suchflüge im Verlauf 
der gesamten Nacht. Jagdaktivität zwischen 
22:22-23:06 Uhr und zwischen 23:27-23:54 
Uhr. Letzter Kontakt um 04:28 Uhr.  
05./06.07.2023 826 314 0 1 Erstes Auftreten um 22:31 Uhr, Vereinzelte 
Durchflüge und kurze Suchflüge im Verlauf 
der gesamten Nacht. Jagdaktivität zwischen 
22:31-23:44 Uhr. Letzter Kontakt um 03:49 
Uhr.  
06./07.07.2023 725 298 2 1 Erstes Auftreten um 22:15 Uhr, Vereinzelte 
Durchflüge und kurze Suchflüge im Verlauf 
der gesamten Nacht. Jagdaktivität zwischen 
22:47-23:16 Uhr. Letzter Kontakt um 03:11 
Uhr. 
2 15./16.08.2023 114 88 3 0 Erstes Auftreten um 21:35 Uhr, Vereinzelte 
Durchflüge im Verlauf der gesamten 
Nacht. Jagdaktivität zwischen 21:35 -
21:40, 23:05 -23:08 Uhr und 01:19 -01:22 
Uhr. Letzter Kontakt um 01:22 Uhr. 
16./17.08.2023 108 83 0 0 Erstes Auftreten um 21:51 Uhr, Vereinzelte 
Durchflüge im Verlauf der gesamten Nacht. 
Jagdaktivität zwischen 22:18-22:22. Letzter 
Kontakt um 02:17 Uhr. 
17./18.08.2023 22 64 0 0 Erstes Auftreten um 21:54 Uhr, Vereinzelte 
Durchflüge und kurze Suchflüge im Verlauf 
der gesamten Nacht .. Letzter Kontakt um 
03:59 Uhr. 
In fast allen Nächten kamen an beiden Standorten Jagdaktivität vor. Unter Berücksichtigung 
der Beobachtungen vor Ort kann in den in Tabelle 4 genannten Zeiträumen von jagenden 
Einzeltieren über dem nördlichen Becken (J01) ausgegangen werden.  In der ersten 
Horchboxenuntersuchungsphase im Juli kam verstärkt Jagdaktivität in der ersten Nachthälfte, 
vor, in der zweiten Nachthälfte wurden lediglich einzelne Durchflüge erfasst. Im August 
konnten verteilt über die Nacht kurze Jagdaktivitätsphasen von maximal 5 Minuten Dauer 
ermittelt werden. In beiden Untersuchungsmonaten jagten Zwergfledermäuse schon während 
der Abenddämmerung, die Ermittlung potenzieller Ausflüge ist damit wenig aussagekräftig . 
Berücksichtigt wurden nur Kontakte außerhalb der Jagdzeiträume, da in diesen Durchflügen 
selten eindeutig von den Rufen der jagenden Tiere unterschieden werden können. In der 
Morgendämmerung war die Aktivität der Zwergfledermäuse jedoch in allen Nächten seh r 
gering, was als Indiz gegen einen kopfstarken Quartierbesatz gewertet werden kann . Eine

14 
 
Zwischenquartiernutzung durch Einzeltiere kann den Untersuchungsergebnissen im Juli 
zufolge nicht ausgeschlossen werden.  Im August kamen keine Zwergfledermäuse zur 
morgendlichen Einflugzeit vor dem Quartier vor, auch im restlichen Verlauf der Nacht gab es 
keine Hinweise auf einen Quartierbesatz. 
Soziallaute wurden nur wenige in zwei Nächten im August verzeichnet. Bei den Soziallauten 
handelte es sich um Ruftypen, die von Zwergfledermäusen auch im Flug abgegeben werden 
und sowohl inter - wie auch intraspezifischer Kommunikation dienen. Sie traten im mer im 
Zusammenhang mit jagenden Tieren auf. Soziallauttypen, die auf ein 
Zwergfledermausquartier hindeuten, da sie von den Tieren stationär ausgesendet werden, 
kamen dagegen nicht vor.  
Insgesamt wurden keine Hinweise auf Wochenstubenquartiere der Zwergfledermaus im 
Untersuchungsgebiet gefunden. Das frühe Auftreten der Individuen in den Jagdhabitaten 
deutet jedoch auf ein Quartier  im nahen Umfeld , vermutlich im Siedlungsbereich von 
Meschenich hin.  
Die Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) wurde nach molekulargenetischen Analysen 
erst vor gut 30 Jahren als eigene Art beschrieben und kann seitdem von ihrer Schwesternart, 
der Zwergfledermaus, unterschieden werden. Bisherigen Untersuchungen zur Folge ähnelt die 
Mückenfledermaus in ihren ökologischen Ansprüchen und auch ihrem Flugverhalten der 
Zwergfledermaus, ist jedoch stärker an wassernahe Lebensr äume gebunden. 19, 20 Sie 
besiedelt bevorzugt wassernahe Lebensräume wie Auwälder oder Laubwaldbestände an 
Teichen als Jagdhabitat und Wochenstubenstandort, einzelne Männchen siedeln häufig im 
direkten oder weiteren Umfeld der Wochenstubenquartiere. 23,24 Mückenfledermäuse 
bevorzugen spaltenförmige Quartiere an und in Gebäuden, wie Fassadenverkleidungen, 
Fensterläden oder Mauerhohlräume. Wochenstuben wurden in Gebäuden, senkrechten 
Spalten von abgebrochenen und aufgesplitterten Bäumen und in Fledermauskäste n 
gefunden.25 Baumhöhlen und Nistkästen werden vermutlich überwiegend als Balzquartier 
genutzt. Die Mückenfledermaus nutzt Jagdgebiete, die weiter von der Wochenstube entfernt 
sein können als bei der Zwergfledermaus (< 2 Km) und auch die Gesamtausdehnung des 
Aktionsraumes ist größer, wobei die beflogenen Teiljagdgebiete kleiner sin d.26 Wie ihre 
Schwesternart fliegen Mückenfledermäuse bevorzugt in der Nähe und im Windschutz von 
Vegetationsstrukturen und folgen dabei überwiegend Leitlinien. 
Vorkommen der Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaues) im Untersuchungsgebiet: 
Die Mückenfledermaus kam während der Ausflugbeobachtungen Anfang Juli einmalig 
durchfliegend entlang der südlichen Grundstücksgrenze vor (Tabelle 15). In Quartiernähe gab 
es keine Nachweise der Mückenfledermaus. Auch während der Horchboxenuntersuchungen 
wurde die Mückenfledermaus nicht vor den Quartiereingängen detektiert. 
Insgesamt gab es während der Untersuchungen 2023 keine Hinweise auf ein Quartier oder 
andere essentielle Habitatelemente (Jagdhabitate, Flugrouten) von Mückenfledermäusen im 
Untersuchungsgebiet, die Hauptlebensräume und auch das Quartier des im 
Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Tieres liegen abseits des Untersuchungsgebiets. 
 
23 BRAUN, M. & U. HÄUSSLER (1999): Funde der Zwergfledermaus Zwillingsart Pipistrellus pygmaeus (LEACH, 1825) in 
Nordbaden. In: Carolinea 57: S. 111-120. 
24 SIEMERS, B. & D. NILL (2000): Fledermäuse - das Praxisbuch. Echoortung, Jagdverhalten, Winterquartiere, Schutz, 
Fledermauskästen und -Detektoren, Bat Nights, Experten-Interviews. München, BLV 
25 TEUBNER, J., TEUBNER, J., DOLCH, D. & G. HEISE (2008): Fledermäuse in Brandenburg. In: Naturschutz und 
Landschaftspflege in Brandenburg, Beiträge zu Ökologie, Natur- und Gewässerschutz. 17. Jahrgang Heft 2. 
26 DAVIDSON-WATTS, I. & JONES, G. (2006): Differences in foraging behaviour between Pipistrellus pipistrellus and Pipistrellus 
pygmaeus– J. Zool. 268: 55-62.

15 
 
Tabelle 15: Nachweisorte der Mückenfledermaus und Datenauswertung bezüglich des Verhaltens 
während der abendlichen Kartierungen im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997 Köln. 
Nr. Datum  Ausflüge Einflüge Verhalten Nachweisorte 
1 21.05.2023 0 0 - Keine Nachweise 
2 04.07.2023 0 0 F Einzelner Durchflug an der südlichen Grund -
stücksgrenze über dem Sportplatz von Ost nach 
West um 03:05 Uhr. 
3 24.07.2023 0 0 - Keine Nachweise 
Erläuterung:  
Verhalten: J: Jagdaktivität   F Durchflug 
 
3.2. Fledermaushabitate im Untersuchungsgebiet 
Abbildung 3 gibt eine Übersicht über die gefundenen Fledermausteilhabitate im Unter -
suchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997 Köln-Meschenich, die im Folgenden näher erläutert 
werden. 
Quartiere 
Untersucht wurde das Quartierpotenzial an dem oberirdisch verlaufenden 
Regenrückhaltekanal (RRK 0331), der das Regenrückhaltebecken auf dem Grundstück der 
Stadt Köln  Am Kradepohl in 50997 Köln -Meschenich von Westen nach Osten mittig teilt 
(Abbildung 2).  
 
Abbildung 2: Nordseite des o berirdisch verlaufender Stauraumkanal s im Untersuchungsgebiet Am 
Kradepohl in 50997 Köln-Meschenich.  
Bei der Untersuchung des Bauwerks am 21.05.2023 konnte im Bauwerk nur ein geringes 
Quartierpotenzial ermittelt werden. Der oberirdisch liegende Teil des Bauwerks hat eine Länge 
von ca. 67 Meter und ist ca. 2 Meter breit. Die Höhe der südlichen Seitenwand beträgt ca. 3,50 
Meter bis zum Boden des Regenrückhaltebeckens. Das Dach des Bauwerks befindet sich auf 
Bodenhöhe der Umgebung, so dass das Becken von der Umgebung aus über den RRK

16 
 
ebenerdig überquert werden kann. Einflugöffnungen für Fledermäuse ins Innere sind an den 
seitlichen Entlastungsschlitzen gegeben, die sich über die gesamte Länge der Seitenwände 
verteilen. Diese sind zwar größtenteils mit Stahlnetzen vergittert, ober- und unterhalb der Gitter 
bieten jedoch kleine Spalten Einschlupfmöglichkeiten für Fledermäuse. Am Mauerwerk vor 
den Eingangsmöglichkeiten wurden keine Sekretspuren von Fledermäusen gefunden, die auf 
eine Nutzung der Quartiermöglichkeit hinweisen würde, jedoch war zwischen Wand und Gitter 
auch teil weise Unrat (Blattwerk oder ähnliches) eingeklemmt, so dass Spuren übersehen 
worden sein können.  
Aufgrund der geringen Höhe der Einflugmöglichkeiten  und dem größtenteils intakten 
Gitterverschluss sind die Quartiere nur bedingt als Fledermausquartier geeignet. Abendsegler 
zum Beispiel benötigen eine bestimmte Abflughöhe und einen freien Abflug vom Quartier, um 
sicher abfliegen zu können. Die Wände des Bauwerks sind Außen und Innen glatt betoniert 
und ohne größere Spalten. Im Inneren sind Hangplätze für Fledermäuse vorhanden. Durch 
die Größe der Entlastungsschlitze sind die Hangplätze im Inneren vermutlich nur an der Ost- 
und Westseite des Bauwerks einigermaßen zugfrei und als Sommerquartier für Fledermäuse 
geeignet. Frostfreie als Winterquartier geeignete Plätze werden im weiteren Kanalverlauf 
außerhalb des RRK vermutet.  Es wurden keine Hinweise auf eine tatsächliche Nutzung der 
Quartiermöglichkeiten (Tiere, Kot, Drüsensekret, etc.) im einsehbaren Innenbereich gefunden.    
Während der Ausflugbeobachtungen kamen überwiegend Zwergfledermäuse in Quartiernähe 
vor, selten flogen auch solitäre Rauhautfledermäuse und M yotisartige (vermutlich 
Wasserfledermaus oder Bartfledermaus) an dem Quartier vorbei. Die detektierten 
Fledermäuse kamen jedoch nicht direkt in der Nähe der Quartiereingänge  vor, sondern 
überflogen das Bauwerk in ca. 2 Metern Höhe. Die Zwergfledermaus jagte zudem bei den 
Gehölzbeständen im nördlichen Becken. Es wurden während der Untersuchungen 2023 keine 
Ausflüge oder eindeutigen Hinweise auf eine tatsächliche Nutzung der potenziellen 
Fledermausquartiere in dem Bauwerk gefunden.  
Für die nachgewiesenen Arten Abendsegler  (Nyctalus noctula ), Rauhautfledermaus  
(Pipistrellus pipistrellus ) und Mückenfledermaus  (Pipistrellus pygmaeus ), kann eine 
Quartiernutzung durch eine Kolonie (Wochenstuben, Männchenquartier) im Untersuchungs -
gebiet oder im nahen Umfeld davon ausgeschlossen werden. Es gab während der 
Untersuchungen 2023 keine Hinweise auf einen Quartierbesatz, die Hauptaktivitätsorte der 
lokalen Populationen liegen den Ergebnisse zufolge außerhalb des Untersuchungsgebiets.  
Die einzige, regelmäßig im Umfeld der Einflugöffnungen vorkommende Fledermausart war die 
Zwergfledermaus ( Pipistrellus pipistrellus), die bevorzugt Spaltenquartiere, manchmal aber 
auch Hangplätze in zum Beispiel Brückenbauwerken besiedelt. Ein traditionell genutztes, 
langzeitig über den ganzen Sommer besetztes Quartier kann den Untersuchungen zufolge 
ausgeschlossen werden. Es kamen meist nur Einzeltiere im Umfeld des Bauwerks vor, auch 
gab es keine weiteren Hinweise (Schwärmverhalten, stationäre Sozialrufe) auf eine Quartier-
nutzung. Die ermittelten, geringen Abundanzen im Umfeld der Gebäudequartiermöglichkeiten 
sprechen dafür, dass der RRK  2023 auch nicht temporär von größeren Kolonien der 
Zwergfledermaus genutzt wurden. Zwischenquartiernutzung durch einzelne  Zwergfleder-
mäuse kann nicht sicher ausgeschlossen werden.

17 
 
Flugrouten 
Im Untersuchungsgebiet wurden keine essentiellen Flugrouten gefunden. Es kamen 
größtenteils einzelne Durchflüge von solitären Fledermäusen vor, meist von der 
Zwergfedermaus entlang von Gehölzstrukturen. Einzelne Zwergfledermäuse orientierten sich 
entlang der Gehölze an den Grundstücksgrenzen, vor allem im Westen und Osten. Im 
Eingriffsbereich, in der Nähe des Bauwerks  mit den Quartiermöglichkeiten,  kamen nur 
vereinzelte strukturungebundene Durchflüge vor. 
Jagdhabitate 
Die ermittelten Jagdhabitate im Untersuchungsgebiet sind in Tabelle 16 zusammengefasst 
und bewertet.  
Tabelle 16: Jagdhabitate im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997 Köln-Meschenich. 
Bez. Beschreibung Bewertung 
J01 Jagdhabitat im Gehölzbestand über dem 
nördlichem Rückhaltebecken.  
Regelmäßig durch einzelne Zwergfledermäuse 
genutzt, intensiv im Mai und Juli, überwiegend 
in der ersten Nachthälfte. 
Allgemeine Bedeutung für einzelne Zwergfledermäuse. 
Temporär vermutlich Ausweichmöglichkeit gegeben, 
langfristiger Verlust kann Konkurrenzdruck erhöhen. 
J02 Jagdhabitat entlang der Straße Am Kradepohl. 
Regelmäßig von einzelnen Zwergfledermäusen 
genutzt. 
Allgemeine Bedeutung für einzelne Zwergfledermäuse. 
Temporär vermutlich Ausweichmöglichkeit gegeben, 
langfristiger Verlust kann Konkurrenzdruck erhöhen. 
J03 Jagdhabitat entlang der Gehölze an der 
südlichen Grundstücksgrenze. Jagdaktivität auf 
Südseite (Sportplatzrand). 
Regelmäßig von einzelnen Zwergfledermäusen 
genutzt. 
Allgemeine Bedeutung für einzelne Zwergfledermäuse. 
Temporär vermutlich Ausweichmöglichkeit gegeben, 
langfristiger Verlust kann Konkurrenzdruck erhöhen. 
J04 Jagdhabitat im nördlichen Einfahrtsbereich.  
Regelmäßig von einzelnen Zwergfledermäusen 
genutzt. 
Allgemeine Bedeutung für einzelne Zwergfledermäuse. 
Temporär vermutlich Ausweichmöglichkeit gegeben, 
langfristiger Verlust kann Konkurrenzdruck erhöhen. 
J05 Jagdhabitat an den Gehölzen östlich des 
Geländes, zwischen Tennisplätzen und 
wirtschaftlich genutzten Feldern. 
Sporadische Nutzung von einzelne 
Zwergfledermäusen nachgewiesen, 
regelmäßige Nutzung wahrscheinlich. 
Allgemeine Bedeutung für einzelne Zwergfledermäuse. 
Außerhalb Eingriffsbereich. 
Das Jagdhabitat über dem nördlichen Becken im Eingriffsbereich (J01) wurde regelmäßig von 
einzelnen Zwergledermäusen zur Jagd genutzt. Die Gehölzstrukturen haben folglich eine 
Bedeutung als regelmäßig genutztes Jagdhabitat der lokal vorkommenden 
Zwergfledermauspopulation.  
Auch weitere Gehölzbestände im Untersuchungsgebiet (an den nördlichen (J04), südlichen 
(J03) und westlichen Geländegrenzen (J02) sowie östlich des Tennisplatzes (J05)) haben den 
Untersuchungsergebnissen zufolge eine allgemeine Bedeutung als Jagdhabitat für  einzelne 
Zwergfledermäuse.

18 
 
4. Zusammenfassende Bewertung 
Im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997 Köln -Meschenich wurden 2023 vier 
Fledermausarten, (Abendsegler (Nyctalus noctula), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), 
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus ) und Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus ) 
sicher nachgewiesen. Daneben kamen vereinzelt durchfliegende, myotisartige Fledermäuse 
vor, vermutlich Wasserfledermäuse (Myotis daubentonii ) oder Bartfledermäuse (Myotis 
mystacinus oder Myotis brandtii). Die höchste Artenvielfalt wurde im Juli festgestellt, die 
höchste Aktivität vor den Quartiereingängen trat, bedingt durch jagende Zwergfledermäuse, in 
der ersten Nachthälfte im Juli auf.  
Die Arten Abendsegler ( Nyctalus noctula ), Rauhautfledermaus ( Pipistrellus nathusii ), 
Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) und Fledermäuse der Gattung Myotis kamen nur 
in sehr geringer Aktivitätsdichte vor. Es wurden keine Hinweise auf Quartiere oder andere 
essentielle Habitate (Flugrouten, Jagdhabitate besonderer Bedeutung) dieser Arten im 
Untersuchungsgebiet gefunden, die Hauptaktivitätsorte der lokalen Populationen  liegen 
folglich außerhalb des Untersuchungsgebiets  
Am häufigsten wurde im Untersuchungsgebiet die Zwergfledermaus nachgewiesen. Sie jagte 
regelmäßig an den Randgehölzen im Umfeld des Bauwerks. Den Untersuchungen zufolge 
wurden die Quartiermöglichkeiten an dem Bauwerk 2023 nicht von Zwergfledermäusen 
genutzt. Ein traditionell genutztes, langzeitig über den ganzen Sommer besetztes Quartier 
kann den Untersuchungen zufolge ausgeschlossen werden. Da Zwergfledermausaktivität im 
direkten Umfeld der Quartiermöglichkeit  an dem RRK  ermittelt wurde, kann ein temporäre r 
Quartierbesatz durch Zwergfledermäuse jedoch nicht generell ausgeschlossen werden. Die 
ermittelten, geringen Abundanzen im Umfeld der Gebäudequartiermöglichkeiten sprechen 
dafür, dass der RRK auch temporär nicht von größeren Kolonien der Zwergfledermaus genutzt 
wird. Temporäre Zwischenquartiernutzung durch einzelne Zwergfledermäuse kann jedoch 
nicht sicher ausgeschlossen werden. Gerade in milden Wintern kann ein Quartierbesatz durch 
die recht kälteresistenten Zwergfledermäuse bis zum ersten Frost hin andauern. Zudem kann 
während milden Tagen zwischen zwei Frostperioden neuesten Untersuchungen zufolge ein 
Zwischenquartierbesatz in bekannten Quartieren der Zwergfledermäuse vorkommen. 27 Um 
Tötungen von Zwergfledermäusen zu vermeiden sollte das Innere des RRK  kurz vor Beginn 
der geplanten Sanierungsmaßnahmen fachmännisch auf Tierbesatz überprüft werden.  Da 
nach den Untersuchungen 2023 eine Wochenstube und generell eine größere Anzahl an 
Individuen im Quartier ausgeschlossen werden kann , können im Falle eines Besatzes 
gefundene Einzeltiere ohne erwartbare Auswirkungen in eine n Fledermauskasten in 
räumlicher Nähe umgesetzt werden, der zuvor neu installiert wurde. Da Zwergfledermäuse 
mehrere Quartiere im Verbund nutzen, kann von dort aus in bestehende Quartiere im Umfeld 
ausgewichen werden, gleichzeitig wird mit dem Kasten einen Ersatz für das Quartier im RRK 
geschaffen, das baubedingt verschlossen und damit zerstört wird. 
Die Gehölzbestände im Untersuchungsgebiet (im nördlichen Teil des Regenrückhaltebeckens, 
an den nördlichen, südlichen und westlichen Geländegrenzen, östlich des Tennisplatzes)  
haben den Untersuchungsergebnissen zufolge eine allgemeine Bedeutung als Jagdhabitat für 
einzelne Zwergfledermäuse. Die Strukturen an den Grundstücksgrenzen dienen insgesamt 
funktional einzelnen Individuen mehrerer Fledermausarten als Leitstruktur und Individuen der 
lokalen Zwergfledermauspopulation als Jagdhabitat und sollten daher möglichst vollständig 
störungsfrei erhalten werden.  Der Verlust der Jagdhabitate insgesamt kann zu einem 
steigenden Konkurrenzdruck führen und hierdurch langfristig negative Auswirkungen auf die 
 
27  KORSTEN, ERIK & JANSEN, ERIC & LIMPENS, HERMAN & BOONMAN, MARTIJN & SCHILLEMANS, MARCEL. (2016). Swarm 
and switch: on the trail of the hibernating common pipistrelle.. Bat News. Summer 2016. 8-10.

19 
 
lokale Zwergfledermauspopulation haben.  Es kann davon ausgegangen werden, dass die 
Zwergfledermäuse den temporären Verlust der Strukturen (z.B. bei Rodung während der 
Baufeldfreimachung) durch Ausweichen in andere Jagdhabitate kompensieren können. Um 
das Angebot zu erhalten und den Konkurrenzdru ck innerhalb der lokalen 
Zwergfledermauspopulation nicht zu erhöhen, sollten zerstörte Strukturen jedoch langfristig 
möglichst gleichartig wieder hergestellt werden. 
An der Westseite finden baubedingt Veränderungen im Bereich der neu geplanten Flügeltore 
statt. Strukturell wird das Jagdhabitat entlang der Gehölzstrukturen nach dem Bau wieder 
hergestellt, so dass kein Funktionsverlust und keine langfristigen, populationsrelevanten 
Auswirkungen zu erwarten sind. Der temporäre Verlust der Leitstruktur und des Jagdhabitats 
(J02) während des Bauzeitraumes kann durch Ausweichmöglichkeiten im Umfeld kompensiert 
werden. 
Die Fläche nördlich des Regenrückhaltebeckens wird baubedingt als Baustelleneinrichtungs-
fläche benötigt. Strukturell kann die Leitstruktur entlang der Grundstücksgrenze und das 
Jagdhabitat im Bereich der nördlichen Einfahrt nach dem Bau wieder hergestellt werden, so 
dass kein Funktionsverlust und damit keine langfristigen, populationsrelevanten Auswirkungen 
zu erwarten sind. Der temporäre Verlust der Leitstruktur und des Jagdhabitats (J04) während 
des Bauzeitraumes kann durch Ausweichmöglichkeiten im Umfeld kompensiert werden. 
Im Bereich der intakt bleibenden Jagdhabitate, an der südlichen Grundstücksgrenze (J03) und 
östlich des Tennisplatzes (J05) sollte während der Bauzeit auf Beleuchtung in der Dunkelheit 
verzichtet werden, um eine Störung der jagenden Zwergfledermäuse zu vermeiden. 
Anlagenbedingt sollten keine ganznächtige Beleuchtung  an den Grundstücksgrenzen im 
Bereich der Jagdhabitate (J02, J03, J04) installiert werden, die zu einem Verlust der 
Jagdhabitate führen können.

20 
 
 
Abbildung 3: Ergebnisse der Fledermausuntersuchungen im Untersuchungsgebiet „„Am Kradepohl“ in 50997 Köln -Meschenich. Eigene Darstellung 2023; 
Hintergrundkarte © Geobasis.NRW. 2

Anlage 1 Landespflegerische Begleitplan

110857 Zeichen

Landschaftspflegerischer Begleitplan 
zum Neubau des Regenrückhaltebeckens 0331 „Am Kradepohl“ 
in Köln-Meschenich 
Erläuterungsbericht  
 
 
 
 
Auftraggeber 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
August 2024

Landschaftspflegerischer Begleitplan 
zum Neubau des Regenrückhaltebeckens 0331 „Am Kradepohl“  
in Köln-Meschenich 
 
 
Erläuterungsbericht 
 
 
 
 
 
 
 
Auftraggeber: 
 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, 
AöR  
Ostmerheimer Straße 555 
51109 Köln 
 
Auftragnehmer / 
Bearbeitung: 
 
Dipl.-Ing. Sven Berkey 
Grunewald 61 
42929 Wermelskirchen 
 
Dipl.-Ing Sven Berkey 
 
Datum / 
Unterschrift: 
13. August 2024

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP)  
 
Inhaltsverzeichnis 
1. EINLEITUNG ...................................................................................................... 1 
1.1 Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................. 1 
1.2 Methodik ............................................................................................................. 2 
1.3 Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebiets ............................................. 3 
2. PLANERISCHE VORGABEN ............................................................................. 4 
2.1 Regionalplan ....................................................................................................... 4 
2.2 Landschaftsplan .................................................................................................. 4 
2.3 Flächennutzungsplan .......................................................................................... 6 
2.4 Sonstige Naturschutzfachliche Vorgaben ........................................................... 6 
3. BESTANDSBESCHREIBUNG UND -BEWERTUNG ......................................... 8 
3.1 Abiotische Faktoren ............................................................................................ 8 
3.2 Biotische Faktoren ............................................................................................ 12 
3.2.1 Bestandsbeschreibung ..................................................................................... 12 
3.2.4 Fauna in den Eingriffsbereichen ....................................................................... 16 
3.3 Landschaftsbild / Ortsbild / Erholung ................................................................ 17 
4. BESCHREIBUNG DES VORHABENS ............................................................. 19 
5. ERMITTLUNG UND BEWERTUNG DES EINGRIFFS ..................................... 26 
5.1 Boden ............................................................................................................... 28 
5.2 Grund- und Oberflächenwasser ........................................................................ 29 
5.3 Biotope, Tiere und Pflanzen .............................................................................. 29 
5.4 Klima und Luft ................................................................................................... 31 
5.5 Landschaftsbild und Erholung ........................................................................... 32 
6. MASSNAHMEN DES NATURSCHUTZES UND DER LANDESPFLEGE ....... 33 
6.1 Maßnahmen zur Verminderung und Vermeidung ............................................. 33 
6.2 Schutz- und Sicherungsmaßnahmen ................................................................ 35 
7. MAßNAHMEN UND WIEDERHERSTELLUNGSMAßNAHMEN AM 
EINGRIFFSORT ............................................................................................... 36 
8. KOSTENSCHÄTZUNG .................................................................................... 40 
9. BILANZIERUNG VON ENGRIFF UND AUSGLEICH ....................................... 41 
10. ZUSAMMENFASSUNG .................................................................................... 42 
11. FOTODOKUMENTATION ................................................................................ 44

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP)  
 
ABBILDUNGEN: 
Abb. 1: Lage im Raum ............................................................................................... 1 
Abb. 2: Lage des Plangebietes und des Untersuchungsgebietes ............................. 3 
Abb. 3: Landschaftsplan „Köln, Blatt 10“ (Festsetzungskarte) ................................... 5 
Abb. 4: Schutzwürdige Böden (3. Auflage, Geologischer Dienst) ........................... 10 
Abb. 5: Untersuchungsbereich / Plangebiet ............................................................ 19 
Abb. 6: Technischer Lageplan RRB 0331 ............................................................... 22 
Abb. 7: Oberflächen Lageplan RRB 0331 ............................................................... 23 
Abb. 8: Lageplan mit Baustelleneinrichtungsflächen ............................................... 23 
 
TABELLEN: 
Tabelle 1: Zuordnung von Bewertungsklassen zu den Biotopwerten ........................ 14 
Tabelle 2: Biotoptypenbewertung / Eingriffsbereich ................................................... 14 
Tabelle 3: Kostenschätzung ...................................................................................... 40 
KARTENVERZEICHNIS: 
Karte 1: Biotopbestand / Realnutzung (Maßstab 1:500; DIN A1) 
Karte 2: Planung & Schutz und Sicherung (Maßstab 1:250, DIN A1) 
Karte 3: Maßnahmen & Wiederherstellung (Maßstab 1:250, DIN A1) 
 
ANHANG: 
Anhang 1: Bilanzierung von Eingriff (Kompensationsbedarf) und Maßnahmen 
(Kompensationsumfang)

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 1 - 
 
1. EINLEITUNG 
1.1 Anlass und Aufgabenstellung 
Gegenstand des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) ist der 
Neubau des Regenrückhaltebeckens 0331 "Am Kradepohl" in Köln Meschenich 
einschließlich der dafür notwendigen Baufelder. Hierbei handelt es sich um eine 
Maßnahme der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB). Die Vorhabensfläche 
befindet sich im Eigentum der Stadt Köln und unterliegen der Nutzung durch die StEB.  
Das Vorhaben befindet sich in Köln-Meschenich seitlich der Straße "Am Kradepohl" und 
liegt gut 6 km südlich des Stadtzentrums von Köln (siehe Abbildung 1, roter Umring). 
In der Straße "Am Kradepohl" in Köln -Meschenich befindet sich ein als 
Regenrückhaltekanal (RRK 0331) definierter Sammelkanal, der im weiteren Verlauf in 
Richtung Köln -Rondorf als Betonkanal DN 800 verläuft. Dieser funktioniert bei 
entsprechendem Einstau des Systems als Drossel. 
Der RRK verläuft in diesem Bereich mittig auf der Sohle e ines vorprofilierten, ca. 6.000 
m² großen Erdbeckens. Durch seitlich am Kanal angeordnete Öffnungen finden bei 
Bemessungslastfällen Entlastungen von Mischwasser in das offene Erdbecken statt. 
Dieser Zustand ist gemäß WHG nicht zulässig und soll schn ellstmöglich beseitigt 
werden. Das Ziel ist die Verbesserung des vorhandenen Entwässerungskomforts im 
Einzugsgebiet, gerade auch hinsichtlich des in Zukunft immer häufiger prognostizierten 
Auftreten von Starkregenereignissen. 
Das Erdbecken befindet sich auf einem  eingezäunten Grundstück der Stadt Köln, 
welches in der Festsetzungskarte des Landschaftsplans der Stadt Köln als geschützter 
Landschaftsbestandteil, jedoch nicht als Landschaftsschutzgebiet, abgegrenzt ist.  
Abb. 1: Lage im Raum 
  
Quelle: Topographische Karte 1:100.000 (Kartenauszug TIM-Online) 
Roter Umkreis: Lage der geplanten Baumaßnahme der StEB  in Köln-Meschenich

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 2 - 
 
Das FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH  ist mit der technischen Planung  der 
zum Bau des RRB beauftragt.  
Für das Vorhaben ist in Abstimmun g mit der Unteren Landschaftsbehörde ( Februar 
2024) ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und eine artenschutzrechtliche 
Prüfung (ASP Stufe I  und II ) zu erstellen. Mit der Erarbeitung des 
Landschaftspflegerischen Begleitplans und der Artenschutzpr üfung wurde das 
Ingenieurbüro für Landschaftsarchitektur, Dipl.-Ing. Sven Berkey  aus Wermelskirchen 
beauftragt. 
Gegenstand des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans sind alle für das 
Vorhaben notwendigen Baustellen -, unter- und oberirdischen Eingriffsbereiche, die im 
Rahmen des Vorhabens benötigt werden. Eine detaillierte Beschreibung der Baustelle 
ist der Vorhabensbeschreibung zu entnehmen. 
Im Zuge einer gemeinsamen Abstimmung mit dem Vorhabensträger  und dem 
Technischen Planer wurde n bereits Hinweise und Anregung zur Minimierung des 
Eingriffs aufgenommen und berücksichtigt. So wird beispielsweise eine g rößtmögliche 
Wiedereingrünung der Anlage angestrebt. Dazu ist auf dem RRB, welches mit einer 
Betondecke versehen ist, eine flächige Anlage von bodenständigen Gehölze außerhalb 
der unbedingt notwendigen Betriebswege vorgesehen. Entsprechende statische 
Berechnungen und Lastenannahmen wurden bereits zu Beginn in der Planung integriert. 
Die hier im Fachbeitrag dargestellten Baufelder (Vorhabensbereich einschließlich 
Baustelleneinrichtungsflächen) sind aus technischer Sicht in ihrer Lage und Größe nicht 
veränderbar und stellen bereits einen minimierten Eingriffsbereich dar. 
Gemäß Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) handelt es sich bei dem geplanten 
Vorhaben um einen Eingriff in Natur und Landschaft. Der Verursacher eines Eingriffs ist 
verpflichtet, vermeidbare  Eingriffe zu unterlassen sowie unvermeidbare Eingriffe 
auszugleichen oder zu ersetzen.  
Ziel des Landschaftspflegerischen Begleitplanes ist es, eine Bewertung des geplanten 
Vorhabens aus landschaftspflegerischer Sicht vorzunehmen und erforderliche 
Maßnahmen festzulegen, um Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden und zu 
vermindern bzw. um unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen oder zu 
ersetzen sowie das Landschaftsbild wiederherzustellen bzw. neu zu gestalten.  
1.2 Methodik 
Im ersten Schritt der Untersuchung erfolgt eine kurze Darstellung der relevanten 
planerischen Vorgaben (Regionalplan, Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, etc.). 
Im Hinblick auf die durch das Vorhaben zu erwartenden Eingriffe erfolgt die 
Bestandsaufnahme für die zu untersu chenden Potentiale Boden, Wasser, Klima, 
Pflanzen- und Tierwelt sowie Landschaftsbild und Erholung auf Grundlage vorhandener 
Unterlagen. Ergänzend wurde eine örtliche Bestandskartierung vom Sommer 2023 und 
Frühjahr 2024 vorgenommen.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 3 - 
 
Die Ausarbeitung erfol gte unter Anwendung des „Verfahrens zur Überprüfung des 
Mindestumfanges von Ausgleichs - bzw. Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die 
Biotopfunktion“ (Ludwig, 1991). Der Biotopwert w ird auf einer Skala von 0 bis 30 in 
ökologischen Wertpunkten dargestellt . Die Ausarbeitung geplanter 
Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet (Vorhabensbereich) ist mit dem Antragsteller 
abgestimmt und soll soweit möglich am Eingriffsort  erfolgen. Ein ggf. verbleibendes 
Kompensationsdefizit soll durch den Erwerb von Ökopunkten oder einer 
Ersatzgeldzahlung ausgeglichen werden.  
Innerhalb der Eingriffsanalyse werden die Eingriffe in den Naturhaushalt 
potentialbezogen ermittelt und die Eingriffsintens ität bewertet. Anschließend werden 
mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie Ausgleich und Ersatz 
beschrieben bzw. gemäß der o. g. Methode berechnet.  
Das Fazit bildet eine Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen des vorliegenden 
Landschaftspflegerischen Begleitplanes. 
1.3 Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebiets  
Das insgesamt ca. 9 ha große Untersuchungsgebiet ist am Nordostrand von 
Meschenich verortet und umfasst das ca. 11.720  m² große Plangebiet (davon ca. 
5.500 m² als Baustelleneinrichtungsfläche). 
Das Untersuchungsgebiet umfasst einen Umring von ca. 40-200 m um die vorhandene 
Anlage der StEB "Am Kradepohl".  
Die geplanten baulichen Anlagen liegen in der Gemarkung Meschenich, Flur 52 auf dem 
Flurstück 551. 
Abb. 2: Lage des Plangebietes und des Untersuchungsgebietes  
 
Rote Umrandung = Lage des geplanten Vorhabens  einschließlich BE Fläche; Oval= geplantes RRB; 
Quelle: Topographische Karte DTK 25, TIM Online (Maßstab im Original 1:50.000)

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 4 - 
 
2. PLANERISCHE VORGABEN 
2.1 Regionalplan 
Im Regionalplan (GEP) Köln ist das betrachte Plangebiet samt bebauter Ortslage als 
Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) dargestellt. Weitere Darstellungen werden für das 
Plangebiet nicht erhoben.  
Nördlichen davon werden  Allgemeine Freiraum - und Agrarbereiche und östlich vom 
Plangebiet Waldbereiche dargestellt. Üb erlagernd wird hier noch die 
Freiraumfunktionen “Regionaler Grünzug ” und “Schutz der Landschaft und der 
landschaftsorientierten Erholung” ausgewiesen. 
2.2 Landschaftsplan 
Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsplans der Stadt Köln (1991, Erg.-lfg.: 12. 
Änderung, Bekanntmachung vom 20.01.2021) im Bezirk 2. Die Fläche des Plangebietes 
ist als geschützter Landschaftsbestandteil  LB-2.13 „Kradepohl, Meschenich“ 
ausgewiesen. Der Schutzzweck des LB „Kradepohl, Meschenich“ wird festgesetzt zur 
Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts durch Erhaltung von naturnah 
entwickelten Feuchtstandorten und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen. 
Die textliche Erläuterung zur Ausweisung des geschützten Landschaftsbestandteils 
begründet, dass das Feuchtgelände im Bereich einer Alluvialrinne von Meschenich bis 
zum Volksgarten im Bezirk 1 liegt. Die Schutzfestsetzung umfasst ein aus 
Sicherheitsgründen eingezäuntes, ehemaliges Versickerungsbecken und die nördlich 
anschließende feuchte Brachfläche. Nach Aufgabe der Nutzung hat sich auf diesem 
nährstoffreichen und teilweise wechselfeuchten Standort ein wertvoller Rückzugsraum 
für bedrohte Vogelarten und Insekten entwickelt.  
Im Zuge der vorliegenden Begleitplanung wird darauf hingewiesen, dass das 
Betriebsgelände bis heute einer Nutzung durch die StEB unterliegt und es sich primär 
nicht um ein Versickerungsbecken handelt. Die o.g. Angaben zur Nut zung aus dem 
Landschaftsplan sind somit als nicht zutreffend zu beschreiben.  
Zur Gewährleistung des Schutzzwecks ist im LB „Kradepohl, Meschenich“ über die 
Allgemeinen Verbote unter Gliederungspunkt 3.5.1 des Landschaftsplans Köln hinaus 
eine Beweidung de r Feuchtwiesenbrache verboten. Dadurch soll ein zusätzlicher 
Nährstoffeintrag – hier durch Weidetiere – und eine daraus ersichtliche Veränderung der 
Standortbedingungen und Veränderungen der Artenzusammensetzung  unterbunden 
werden.  
Zur Gewährleistung des Schutzzwecks ist im LB „Kradepohl, Meschenich“ über die 
Allgemeinen Gebote unter Gliederungspunkt 3.5.1 hinaus geboten die 
Feuchtwiesenbrache einmal pro Jahr im Spätherbst zu mähen. Das Mahdgut ist zu 
entfernen. Die späte Mahd dient der Artenerhaltung spät blühender Pflanzen der 
Feuchtstandorte. Durch die Entfernung des Mahdguts soll einer weiteren 
Nährstoffanreicherung vorgebeugt werden.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 5 - 
 
Das Plangebiet ist von der Darstellung des Landschaftsschut zgebietes (LSG) 
ausgenommen. In unmittelbarer Angrenzung an das Plangebiet befindet sich im Norden, 
Osten und Süden das LSG „Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf“ (L18). 
Es umfasst im Wesentlichen die Freiräume südlich der Autobahn A 4 und westlich der 
Autobahn A 555. 
Das LSG „Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf“ wird festgesetzt  
˗ zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, 
insbesondere durch Sicherung, Entwicklung und Verbindung von naturnahen 
Lebensräumen für Pflanzen un d Tiere in dem durch Kiesabgrabungen stark 
geschädigten Landschaftsraum 
˗ wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, 
insbesondere zur  Erhaltung des ländlichen Charakters der Ortsränder als Rest 
der bäuerlichen Kulturlandschaft und prägender geologischer Strukturen. 
˗ wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung im ländlichen Raum. 
Abb. 3: Landschaftsplan „Köln, Blatt 10“ (Festsetzungskarte) 
 
(Quelle: @ Landschaftsplan der Stadt Köln, Blatt 10, Festsetzungskarte, bearbeitet: Ergänzung Lage Anlage der Steb 
(rote Umrandung)) 
Im näheren Umfeld werden im rechtskräftigen Landschaftsplan zudem noch weitere 
Festsetzungen aufgeführt.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 6 - 
 
Unter der Maßnahme Nr. 2.2 – 25 ist die Pflanzung einer Baumreihe aus Winterlinden 
entlang der Bödinger Straße zwischen Meschenich und Rondorf festgesetzt. Durch die 
Baumreihe wird die alte Verbindungsstraße optisch betont. Landschaftsästhetisch 
bewirkt sie eine Gliederung und Belebung des Landschaftsbildes. 
Unter der Maßnahme Nr. 2.2 – 45 ist eine Anpflanzun g von Feldgehölzen auf den 
Restflächen zwischen Kläranlage und Feldweg sowie an der Ostseite der Tennisplätze 
am Nordrand von Meschenich festgesetzt. Durch die Pflanzung soll eine bessere 
landschaftliche Einbindung der baulichen Anlagen erreicht werden. Al s Saumbiotop 
trägt sie zur Erhöhung der biologischen Artenvielfalt bei. 
Im Zuge der Begehung wurde unter Ausnahme eines Gehölzsaumes aus Hainbuchen 
an der Ostseite der Tennisplätze keine Realisierung der v.g. Festsetzung festgestellt.  
Naturschutzgebiete sind vom Vorhaben nicht betroffen. Das nächstgelegene NSG 
befindet sich ca. 1 km weiter südöstlich (NSG Kiesgruben Meschenich). Auswirkungen 
durch das Vorhaben auf das Naturschutzgebiet können ausgeschlossen werden.   
2.3 Flächennutzungsplan 
Im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP)  der Stadt Köln  werden die betrachteten 
Eingriffsbereiche als “Grünflächen” dargestellt. 
2.4 Sonstige Naturschutzfachliche Vorgaben 
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) grenzt auf 
Grundlagen fachlicher Kriterien, Flächen mit einer Bedeutung für den landesweiten 
Biotopverbund ab. Diese dienen der dauerhaften Sicherung der Populationen wild 
lebender Tiere und Pflanzen, einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und 
Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung , Wiederherstellung und Entwicklung 
funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. 
Demnach liegt gut 210 m südöstlich des Plangebietes die Biotopverbundfläche VB-K-
5107-009 „Acker-Kleingehölzkomplex bei Meschenich“ Schutzziel ist die Erhaltung 
und Entwi cklung der landschaftsstrukturierenden Kulturlandschaftselemente sowie 
Erhaltung und Entwicklung der Kleingewässer. 
Als schutzwürdiges Biotope gemäß Biotopkataster des LANUV liegt im 
Vorhabensbereich die Biotopkatasterfläche BK -5107-039 „Ehemaliges 
Versickerungsbecken „Am Kradepohl“ östlich Meschenich“. Als Schutzziel wird die 
Erhaltung eines ehemaligen Versickerungsbeckens mit Robinien -Mischbeständen, 
Gebüschen und Ruderalfluren als Rückzugsraum für Vögel und Insekten und als 
Trittsteinbiotop in der Agrarl andschaft angegeben. Weiterhin befinden sich keine 
gesetzlich geschützten Biotope im Vorhabensbereich und dessen Umfeld. 
Gesetzlich geschützte  Biotope zu § 30 BNatSchG bestehen für die betrachteten 
Eingriffsbereiche sowie das nähere Umfeld nicht.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 7 - 
 
FFH Gebiete sind vom Vorhaben nicht betroffen. Das nächstgelegene FFH Gebiet (DE-
4405-301 Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef) liegt ca. 4 km 
südöstlich vom Vorhabensbereich. Auswirkungen durch das Bauvorhaben auf das FFH 
Gebiet können ausgeschlossen werden. 
Wasserschutzgebiete sind nicht vom Vorhaben betroffen. In einer Entfernung von ca. 
600 m befindet sich in Norden die Wasserschutzzone 3 vom Wasserschutzgebiet 
Hochkirchen.  
Bau- und Bodendenkmale 
Gemäß Denkmalkarte der Stadt Köln sind keine Baudenkmale in Vorhabensbereich 
vorhanden. Bodendenkmäler sind in der Karte nicht erfasst und fürs Vorhaben nicht 
bekannt.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 8 - 
 
3. BESTANDSBESCHREIBUNG UND -BEWERTUNG 
Die Bestandserfassung erfolgte auf Basis vorhand ener Unterlagen und örtlichen 
Kartierungen von 2021 bis 2024. 
In der folgenden Bestandsbeschreibung und -bewertung werden die abiotischen 
Faktoren Boden, Wasser, Klima/Luft und die biotischen Funktionen (Tiere und Pflanzen) 
des Naturhaushaltes sowie das Landschaftsbild betrachtet. 
3.1 Abiotische Faktoren 
Naturräumliche Gliederung 
Naturräumlich liegt das Untersuchungsgebiet in der südlichen Köln Rheinebene 
(Naturräumliche Einheit 551.30) im Bereich der Linksrheinischen Niederterrassenebene 
(551.3). Eingerahmt wird die Kölner Bucht durch die weiteren Landschaften der diese 
mit umfassenden Niederrheinischen Bucht. Besonders deutlich ist die Grenze auf der 
Westseite mit der sie begrenzenden Landschaft der Ville und deren Osthang, dem 
Vorgebirge. Auf de r Ostseite steigt das Gelände der sie umgebenden Heideterrassen 
nicht so deutlich an, dafür ist der Wechsel zur Heide besonders auffallend. Nach 
Nordwesten öffnet sich die Gesamtbucht entlang des Rheins und geht ins 
Niederrheinische Tiefland über, zu dem s ich von Osten aus auch das Münsterländer 
Kreidebecken der Westfälischen Bucht absenkt. Weiter nordwestlich gehen allmählich 
die Täler von Rhein und Maas ineinander über. 
Boden / Geologie 
Die Flu ssterrassenlandschaft der Niederterrassenebene ist durch mächtige 
Ablagerungen von Schottern, Kiesen und Sanden gekennzeichnet , die im Kölner 
Stadtgebiet ursprünglich durch Hochflutlehmauflagen überlagert waren. 
Innerhalb der Ortslage Meschenich sind die Böden und das Relief durch die 
Siedlungstätigkeit umfassend überprägt. Das trifft teilweise auch für den 
Vorhabensbereich zu. Hier wurden seinerzeit Geländemodellierungen zum Bau des 
Beckens und des Regenrückhaltekanals vorgenommen. Für das Bauvorhaben wurde 
eine Baugrund- und abfalltechnische Beurteilung vom Bür o GFM – Umwelttechnik aus 
Wesseling durchgeführt (Oktober 2023). 
Das Untersuchungsgebiet liegt im Bereich der sandigen, kiesigen 
Niederterrassenablagerungen des Rheins. Diese sind lokal mit den bindigen 
Hochflutablagerungen des Rheins überdeckt. Den Abschluss bilden anthropogene 
Auffüllungsmaterialien bzw. umgelagerte Bodenmaterialien und Oberböden in 
unterschiedlicher Mächtigkeit. Im Bereich des Beckenstandortes/Beckenbodens fehlen 
die Hochflutbildungen aufgrund der in der Vergangenheit getätigten Ma ßnahmen. Die 
oberste Bodenzone wird hier von humosem Oberboden bzw. von Sedimenten mit 
oberbodenähnlicher Funktion in geringer Mächtigkeit (0,15 m - 0,80 m) gebildet. 
Darunter folgen direkt die anstehenden Sande und Kiese der Niederterrasse. Der durch 
die Bodenaufschlüsse erkundete Baugrund zeigt für das Baufeld eine für das Gebiet 
typische und einheitliche geologische Schichtenfolge.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 9 - 
 
Das Oberbodenmaterial bildet die oberste Lage (Schicht 1 von 3) und besitzt eine 
Mächtigkeit von maximal 0,8 m. Es handelt sich um humose, z. T. stark schluffige Sande 
bzw. tonig -sandige Schluffe, die eine überwiegend lockere Lagerung bzw. eine 
überwiegend weiche Konsistenz aufweisen. Im Hangbereich wird darunter eine 
tieferreichende Auffüllung aus umgelagerten Niederterrassensanden und -kiesen sowie 
umgelagertem Hochflutlehm angetroffen. Die umgelagerten Niederterrassensedimente 
zeigen eine mitteldichte bis dichte Lagerung. Der umgelagerte Hochflutlehm besitzt eine 
weiche bis steife Konsistenz. Der Feuchtigkeitsgrad des erbohrten Auffüllungsmaterials 
entsprach insgesamt dem einer normalen Erdfeuchte. Es wurden bei der 
Bodenerkundung keine Fremdstoffe anthropogener Herkunft im Auffüllungsmaterial 
angetroffen.  
Im Bereich des Beckenstandortes/Beckenbodens, im Hang sowie im Rampenb ereich 
fehlen die Hochflutbildungen. Hier stehen unterhalb der Auffüllung (Oberboden) direkt 
die Sande und Kiese der Niederterrasse an. Lediglich außerhalb des Beckens wird 
unterhalb der Auffüllböden bis in eine Tiefe von maximal 3,30 m u. GOK der geogen 
anstehende Boden in Form von quartärem Hochflutlehm (Schicht 2) erbohrt. 
In allen Bohrungen werden bis zur jeweiligen Bohrendteufe die quartären 
Niederterrassensedimente des Rheins (Schicht 3) erbohrt. Es handelt sich dabei um ein 
Sand-Kies-Gemisch, wobei d ie Grundlage häufig von Mittel - oder Grobsand gebildet 
wird. Bereichsweise sind auch schluffige Anteile vorhanden. Der Feuchtigkeitsgrad der 
Niederterrassensedimente wurde überwiegend als erdfeucht beurteilt. Im Zuge der 
Bohrarbeiten wurde bis zu einer Boh rtiefe von 39,85 m NHN kein freies Grundwasser 
angetroffen. 
Gemäß der Bodenkarte des Geologischen Dienst sind im überwiegenden Plangebiet 
keine schutzwürdigen Böden ausgewiesen. Lediglich parallel zur Straße "Am 
Kradepohl" im Westen wird im Böschungsbereich des RRB sowie im Bereich der 
Wohnlagen westlich, als auch nördlich, der Boden als Wasserspeicher im 2-Meter-Raum 
mit hoher Funktionserfüllung als Regulations - und Kühlungsfunktion einer 
Schutzwürdigkeit (3. Auflage) zugeordnet. Diese Berei che liegend überwiegend 
außerhalb des geplanten Vorhabens.  
Entsprechend der Bodenerkundung sind die ursprünglich anstehenden Böden im 
Beckenbereich durch die Entnahme des Hochflutlehmes nicht in der ursprünglichen 
Lagerung vorhanden. Die noch vorhandenen Randbereiche an der Straße "Am 
Kradepohl" bleiben im Zuge des Vorhabens weitestgehend erhalten.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 10 - 
 
Abb. 4: Schutzwürdige Böden (3. Auflage, Geologischer Dienst) 
 
(Quelle: @ TIM- Online: Karte des Geologischen Dienst (gelbe Schraffur= Schutzwürdigkeit für 
Grundwasserspeicher, bearbeitet: Ergänzung Lage Plangebiet (rote Umrandung)) 
Den ursprünglichen Böden kommt eine mittlere bis hohe Bedeutung für den 
Naturhaushalt zu, während die bereits überformten Böden mit einer geringen bis 
mittleren Wertigkeit für den Naturhaushalt zu bewerten sind. 
Wasser 
Oberflächengewässer sind im betrachteten Untersuchungsgebiet nicht vorhanden. In 
etwa 550 m Entfernung befindet sich im Südosten das Tagebaugewässer des 
Naturschutzgebietes "Kiesgruben Meschenich".  
Die mächtigen Kieskörper der quartären Flussterrassen und die darunterliegenden 
tertiären Sande bilden einen ergiebigen Grundwasserspeicher.  
Aussagen über zu erwartende Grundwasserstände und -schwankungen basieren auf 
den Daten des Ministeriums für Klimas chutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und 
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein -Westfalen. Die Daten der herangezogenen 
Grundwassermessstellen sind aufgrund des geringen Querabstands und vergleichbarer 
geologischer Verhältnisse als auf das Baufeld übertragbar zu bewerten.  
Für das Baufeld RRB 0331, "Am Kradepohl" in Köln-Meschenich lassen sich folgende 
maßgebenden Grundwasserstände ableiten:  
Niedriger Grundwasserstand NW =  39,18 m ü. NHN

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 11 - 
 
Mittlerer Grundwasserstand MW =  40,00 m ü. NHN  
Höchster Grundwasserstand HGW =  41,48 m ü. NHN  
Das zukünftige Baufeld befindet sich außerhalb von Wasserschutzgebie ten. Nach 
Auswertung der Hochwassergefahrenkarte der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
liegt das Baufeld bei einem Rheinhochwasser außerhalb von Überflutungsgebieten. 
Während der Bodenuntersuchung wurde bis zur maximalen Bohrendteufe bei 39,85 m 
NHN (ca. 7 Meter unter dem derzeitigen Beckenboden) kein freies Grundwasser 
angetroffen. Der Feuchtigkeitsgrad der Niederterrassensedimente wurde überwiege nd 
als erdfeucht (nicht nass) beurteilt. 
Dem Untersuchungsgebiet kommt eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Wasser 
zu. 
Klima / Luft 
Die Kölner Bucht ist durch ein typisches atlantisches bis subatlantisches Klima mit 
vorherrschenden westliche n Winden gekennzeichnet. Die jährliche 
Durchschnittstemperatur liegt bei 9,5 C. Die jährliche Niederschlagsmenge liegt bei 650 
– 700 mm. 
Köln Meschenich ist gemäß der Synthetischen Klimafunktionskarte der Stadt Köln dem 
Klimatoptyp Stadtklima II zuzuordnen. Dieses ist durch einen mittleren Belastungsgrad, 
mehrgeschossige geschlossene Bebauung mit wenig Grünflächenanteilen 
gekennzeichnet. Folgen sind Veränderungen der Klimaelemente des Freilandes, 
wesentliche Störungen lok aler Windsystem, Wärmeinseln und eine erhöhte  
Schadstoffbelastung. In unmittelbarere Nähe überlagert sich der Klimatoptyp 
Freilandklima I, welches als windoffener und ungestörter Raum ausprägt, der einen stark 
ausgeprägter Tagesgang von Temperatur und Feuchte vorweist. Diese Flächen dienen 
einer star ken Frisch - und Kaltluftproduktion und wirken stark ausgleichend auf das 
angrenzende Stadtklima.  
Entgegen der Darstellung der synthetischen Klimafunktionskarte der Stadt Köln kann im 
Zuge der Kartierung eine starke Durchgrünung mit Garten und Baumbestand im 
Ortsgebiet von Meschenich festgestellt werden. Diese Gehölzstrukturen wirkend 
dämpfend und regulierend auf Klimaspitzen und Temperatur und Feuchte.  
Den Grünstrukturen im Plangebiet kommt eine wichtige Funktion hinsichtlich des 
Luftaustausches und der M ilderung von Temperaturextremen zu. Bei windarmer 
Wetterlage steigt die aufgeheizte Luft über den bebauten Flächen auf , aus den Grün - 
und Freiland flächen strömt kühlere Luft nach . Aufgrund seiner Ausstattung mit 
klimatisch wirksamen Eleme nten (Gehölzbestän de, Offenland ) kommt dem 
Untersuchungsgebiet eine  wichtige örtliche Bedeutung für die Kaltluftbildung und 
Filterfunktion zu.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 12 - 
 
3.2 Biotische Faktoren 
Pflanzen- und Tierwelt 
Der Biotoptypenbestand ist in den Karten 1 bis 2 dargestellt. Bei der Bestandskartierung 
und -bewertung wird wie mit der UNB abgestimmt, die „Methode zur ökologischen 
Bewertung der Biotopfunktionen von Biotoptypen“ von Dankwart Ludwig (Bochum, 
Januar 1991) mit Beiträgen von Holger Meinig (Bochum, 1994) z ugrunde gelegt. Die 
Untersuchungsgebiete befinden sich in der Naturraumgruppe 3 (Tiefland, Lößboden). 
Als potentielle natürliche Vegetation ist aufgrund der Lage des Untersuchungsgebietes 
Waldmeister-Buchenwald anzusehen. Zum Rheinufer hin bzw. der alten Hochflutrinne 
des Rheins bilden Weidenwald und Mandelweidengebüsche die potentielle natürliche 
Vegetation. 
3.2.1 Bestandsbeschreibung 
(vgl. Karte 1) 
Das Vorhaben finden in der nordöstlichen Randlage von Meschenich, im Übergang zur 
freien Lan dschaft, statt. Hier verläuft der Regenrückhaltekanal mit den seitlichen 
Beckenbauwerken der StEB.  
Östlich der Straße "Am Kradepohl" (HY1), die von Kirschbäumen mit mittlerem 
Baumholz gesäumt wird (BF32) , liegt das Plangebiet, welches genauso wie die 
Ackerbrache (HA2) nördlich davon , als geschützter Landschaftsbestandteil 
ausgewiesen ist. 
Auf dem umzäunten Gelände der StEB verläuft der Mischwasserkanal (HN0) zentral 
innerhalb des bestehenden Erdbeckens (ehem. Regenüberlaufbecken). Die komplette 
Anlage ist in Betrieb und Nutzung durch den Betreiber und soll jetzt saniert und 
bautechnisch an die heutigen Erfordernisse angepasst werden. Ausgehend von den 
angrenzenden Böschungen haben sich im Zuge der natürlichen Sukzession im 
Beckenbereich zahlreiche Baumgehöl ze entwickelt. Der Baumbestand in den 
Erdbecken umfasst vorwiegend Robinien (Robinia pseudoacacia ) und vereinzelt 
Eschen (Fraxinus excelsior) mit geringem bis mittlerem Alter  (AX41, AX42). Teilwiese 
ist Feldahorn  (Acer campestre ) beigemischt. Die oberen baumheckenartigen 
Böschungsbereiche sind teilweise mit älteren Robinen bewachsen, die mehrheitlich ein 
mittleres Baumholz aufweisen. Bemerkenswert ist ein hoher Anteil an abgestorbenen 
Baumkronen sowie stehendem und liegendem Totholz (BD82, BD62). Der Unterwuchs 
besteht im Becken und an den Böschungen aus Strauchgehölzen  wie Holunder 
(Sambucus nigra ), Hundsrose ( Rosa canina ), Weißdorn ( Crataegus monogyna ), 
Liguster ( Ligustrum vulgare ), Schmetterlingsflieder ( Buddleja davidii ) und 
Brombeergestrüpp (Rubus fruti cosus). Die Waldrebe ( Clematis vitalba ) und Efeu 
(Hedera helix) gesellen sich als Kletterpflanzen dazu.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 13 - 
 
Einige Flächen, auf denen der kiesige Untergrund dominiert, sind nicht verbuscht und 
weisen eine Ruderalvegetation auf, in der lokal das Land -Reitgras (Calamagrostis 
epigejos) vorherrscht. Im Zuge der mehrfachen Begehung wurden keine Vernässungen 
an der Beckensohle festgestellt. Auch in der Gras- und Krautschicht an der Beckensohle 
fehlen feuchtigkeitslieben / -anzeigende Pflanzen wie z.B. Ackerminze, Beinwell, Binse, 
Kriechender Hahnenfuß, Mädesüß, Scharbockskraut, Schilf, Sumpfdotterblume, 
Wiesenschaumkraut etc.. Somit ist die Beckensohle als trocken bis feuchter Standort zu 
bewerten, so wie es durch die Bodenuntersuchungen auch bestätigt wurde.  
Die Zuwegung zum Becken erfolgt fußläufig über den Regenrückhaltekanal von Westen 
über die Straße "Am Kradepohl" aus oder mit Maschinen über eine Toranlage im Norden 
seitlich einer Ackerbrache (HA2), die im Zuge des Bauvorhabens als 
Baustelleneinrichtungsfläche genutzt werden soll. Die Erschließung erfolgt  dort über 
einen Wirtschaftsweg (HY1) , der seitlich der Ackerbrache von ausgedehnten 
Brennnesselherden (HP5) und im Norden von Gras - und Krautfluren (HH7) begleitet 
wird. Der Wirtschaftsweg verläuft bis zu den ö stlich am Plangebiet angrenzenden 
Tennisplätzen (HY2) in versiegelter Bauweise. Danach geht der Weg zur Erschließung 
der weitläufigen Ackerflächen (HA0) im Norden und Osten des Untersuchungsgebiets 
in eine geschotterte unversiegelte Bauweise (HY2) über  und teilt sich an einem 
Wegekreuz in alle Himmelsrichtungen auf.  
Südlich des Plangebiets sowie der v. g. Tennisplatze grenzen Sport - und 
Spielplatzanlagen (HY2, HU2, HM1) an. Diese sind untereinander mit bodenständigen 
standortgerechten Gehölzen wie z.B. ein er Feldahornhecke (BD3) und Gebüschen 
(BB1) mit Hasel (Corylus avellana), Hundsrose, Holunder, Geißblatt ( Lonicera 
caprifolium) eingegrünt bzw. abgetrennt. In der Baumschicht sind vor allem Birken mit 
mittlerem Baumholz (BF32) zu bemerken, welche die  öffentliche Spielplatzanlage im 
Südosten und den Fußballplatz aus Kunstrasen vom SC 1923 Meschenich e.V. 
voneinander abgrenzen.  
Die Anlagen der Erholungsnutzung werden im Süden von der Zaunhofstraße (HY1) 
begrenzt, an welcher südlich Mehrfamilienhäuser (HN0) angrenzen.  
Im Westen seitlich der Straße "Am Kradepohl" wird die Bebauung hingegen von Ein- bis 
Zweifamilienhäusern (HN0) geprägt, die fast allesamt einen Vorgarten und rückwärtige 
Gärten aufweisen (HJ5, HJ6).  
Biotoptypenbewertung 
Der Biotoptypenbestand ist in den Karten 1 bis 2 dargestellt.  
Die Bewertung der Biotoptypen als Grundlage für die Ermittlung und Bilanzierung des 
Eingriffs in den Naturhaushalt erfolgt nach LUDWIG (1991). 
Es wird ein vereinfachtes Bewertungsverfahren ohne  das Bewertungskriterium 
Vollkommenheit angewendet. Entsprechend werden die Biotoptypen nach den Kriterien 
Natürlichkeit, Wiederherstellbarkeit, Gefährdungsgrad, Maturität (= Reifegrad), Struktur- 
und Artenvielfalt und Häufigkeit bewertet. 
Der regionale Be zug wird über die Zuordnung zur Naturraumgruppe 3 (= Tiefland, 
Lößboden) hergestellt.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 14 - 
 
Durch additive Verknüpfung der Wertzahlen der Einzelkriterien erhält man den 
Biotopwert, der einen Minimalwert von 0 und einen Maximalwert von 30 annehmen 
kann. Der Bioto pwert wird in 5 Bewertungsklassen unterteilt. Anhand der 5 -stufigen 
Skala wird die Bedeutung der Biotoptypen für den Naturhaushalt verbal dargestellt. Die 
verwendeten Bewertungsstufen sind: 
Tabelle 1: Zuordnung von Bewertungsklassen zu den Biotopwerten  
Bedeutung 
für die 
Biotop-
funktion 
0 
keine / sehr 
gering 
I 
gering 
II 
mittel 
III 
hoch 
IV 
sehr hoch 
Biotopwerte 0 – 6 7 - 12 13 – 18 19 - 23  24 - 30 
 
In der folgenden Tabellen 2 erfolgt die Bewertung der  Biotoptypen für die 
Eingriffsbereiche. Die Lage / Position der entsprechenden Eingriffsbereiche ist dem  
Kartenteil zu entnehmen. 
Tabelle 2: Biotoptypenbewertung / Eingriffsbereich 
Code Biotoptyp Wertigkeit 
Natürlichkeit 
Wiederherstellbarkei
t 
Gefährdungsgrad 
Maturität 
Struktur- 
/Artenvielfalt 
Häufigkeit 
Ausgleichbarkeit 
20 c -Biotope 
Summe  
Biotopwert 
Gehölzstrukturen, Hecken und Einzelbäume 
AX41 Laubmischbestände mit Anteilen 
bodenständiger und nicht bodenständiger 
Arten; Dickungsstadium, Stangenholz 
2 2 3 3 2 2   14 
AX42 Laubmischbestände mit Anteilen 
bodenständiger und nicht bodenständiger 
Arten; mit mittlerem Baumholz 
Stangenholz 
2 3 3 3 3 2 N  16 
BD51 Baumhecken mit überwiegend 
standorttypischen Gehölzen und geringem 
Baumholz 
4 2 3 3 2 3   17 
BD52 Baumhecken mit überwiegend 
standorttypischen Gehölzen und mittlerem 
Baumholz 
4 3 3 3 3 3 N  19 
BD62 Baumhecken mit überwiegend 
standortfremden Gehölzen und mittlerem 
Baumholz 
2 3 3 3 3 2 N  16 
BD82 Baumheckenartige Gehölzstreifen an 
Straßen mit überwiegend standortfremden 
Gehölzen und mittlerem Baumholz 
2 3 2 3 2 1 N  13 
BB1 Gebüsche, Sträucher mit überwiegend 
standorttypischen Gehölzen 3 2 3 3 3 3   17 
BB2 Gebüsche, Sträucher mit überwiegend 
standortfremden Gehölzen 2 2 3 3 3 2   15

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 15 - 
 
BD3 Intensiv beschnittene Hecken mit 
überwiegend standorttypischen Gehölzen 2 2 1 3 2 1   11 
BD4 Intensiv beschnittene Hecken mit 
überwiegend standortfremden Gehölzen 1 2 1 3 2 1   10 
BF31 Einzelbäume, standorttypisch, 
geringes Baumholz 2 2 2 3 2 1   12 
BF32 Einzelbäume, standorttypisch, 
mittleres Baumholz 2 3 3 3 2 2 N  15 
BF33 Einzelbäume, standorttypisch, 
starkes Baumholz 2 4 4 3 2 2 N  17 
BF 52 Obstbaum, 
mittleres Baumholz 1 3 3 3 2 1 N  13 
BF42 Einzelbäume, standortfremd, 
mittleres Baumholz 1 3 3 3 2 1 N  13 
Wiesen, Weiden und Grünlandübergangsbereiche sowie Krautfluren und -säume 
HP5 Ausdauernde Ruderalfluren 
Brennnesselherde 3 1 1 3 2 1   11 
HP7 Sonstige ausdauernde Ruderalfluren 3 1 2 3 3 1   13 
HH7 Kraut- und Grasflur an Dämmen, Straßen, 
Wegen und Böschungen 3 2 1 3 2 1   12 
Kulturpflanzenbestände und angelegte Erholungsflächen 
HM51 öffentliche Grünflächen Begleitgrün / 
Rasen und Zierpflanzenrabatten 1 1 1 1 1 1   6 
HM1 Parks, Grünanlagen ohne alten 
Baumbestand 1 1 1 1 2 1   7 
HU2 Sport- und Erholungsanlagen mit 
geringem Versiegelungsgrad 1 1 1 1 1 1   6 
HA0 Acker, Gemüsekulturen 1 1 1 1 1 1   6 
HA2 Ackerbrache 2 1 4 1 3 3   14 
HJ5 Gärten mit geringem Gehölzbestand 1 1 1 1 1 1   6 
HJ6 Gärten mit größerem Gehölzbestand 1 2 1 3 3 1   11 
Siedlungs- und Industriefläche, Verkehrswege und sonstige Bauten und Infrastrukturelle 
Einrichtungen 
HY1 Fahrstraßen, Wege versiegelt 0 0 0 0 0 0   0 
HY2 teilversiegelte Flächen 1 0 0 0 1 1   3 
HN0 Gebäude, Bauwerke, Schuppen Garagen 0 0 0 0 0 0   0 
Biotoptypencodierung und Bewertung gemäß LUDWIG (1991) 
Biotoptypen mit einer sehr hohe n Bedeutung sind im Untersuchungsgebiet nicht 
vorhanden. 
Eine hohe Bedeutung für den Naturhaushalt ist der Baumhecke (BD52) mit überwiegend 
standorttypischen Gehölzen und mittlerem Baumholz.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 16 - 
 
Eine mittlere Bedeutung haben Gebüsche standorttypischer  und standortfremder  
Gehölzarten (BB1 , BB2), standorttypische und standortfremde Baumhecken an 
Straßen, Baumreihen und Einzelbäumen mit mittlerem bis starkem Baumholz ( BD62, 
BD72, BD82, BF32, BF33). Standorttypische Waldränder und Baumhecken mit 
geringem Baumholz (BD51) sowie Laubmischbestände mit Anteilen bodenständige und 
nicht bodenständiger Arten (AX41, AX42)  erhalten eine mittlere Wertigkeit. Weiterhin 
wird der Ackerbrache (HA2) und ausdauernden Ruderalflur (HP7) sowie Obstbäumen 
und nicht bodenständige Bau mreihen und Einzelbäumen (BF52, BF42 ) mit mittlerem 
Baumholz eine mittlere Bedeutung zugeordnet.  
Von geringer  Bedeutung sind die Baumgruppen, Baumreihen und Ein zelbäume mit 
geringem Baumholz (BF31) sowie intensiv beschnittene Hecken mit standorttypischen 
und standortfremden Gehölzen (BD3, BD4). Zudem ist straßenbegleitenden Grasfluren 
an Dämmen und Böschungen (HH7), Ruderalfluren aus Brennnessel (HP5), Gärten mit 
größerem Gehölzbestand (HJ6) sowie Parks und Grünanlage ohne alten Baumbestand 
(HM1) eine geringe Bedeutung zuzuordnen. 
Eine sehr geringe  Bedeutung hinsichtlich der Biotopfunktion haben unversiegelte 
Straßen- und Wegeflächen (HY2), Gärten mit geringem Gehölzbestand (HJ5) und 
Ackerflächen (HA0). Sport - und Erholungsflächen mit geringem Versiegelungsgrad 
(HU2) sowie öffentliche Grünflächen in Form von Mehrschnittrasen (HM51) ist ebenfalls 
eine sehr geringe Bedeutung hinsichtlich der Biotopfunktion beizumessen. 
Keine relevante Biotopfunktion haben die versiegelten Straßen- und Wegeflächen (HY1) 
und Gebäude , Bauwerke (z.B. vorhandener Regenrückhaltekanal), Schuppen und 
Garagen (HN0).  
Durch das geplante Regenrückhaltebecken werden ausschließlich Biotoptypen mit 
keiner (HY1 (HN0), Betonbauwerk), einer geringen Wertigkeit (HH7) und einer mittleren 
Wertigkeit (HP7, BD62, BD82, AX41, AX42) beansprucht. 
Durch die geplanten temporären Baustelleinrichtungsflächen werden temporär 
Biotopstrukturen mit einer sehr geringen (HY2, HA0), geringen (HH7, BD5) und einer 
mittleren Wertigkeit (BB1, HA2) beansprucht.  
3.2.4 Fauna in den Eingriffsbereichen 
Der Vorhabensbereich ist aufgrund von angrenz enden flächigen Gehölzstrukturen 
(Wald) für gehölzgebundene Arten von faunistischer Bedeutung. Die angrenzenden 
großflächigen ackerbaulich genutzten Strukturen sind für Offenlandbewohner von 
Bedeutung.  
Im Untersuchungsraum konnten insgesamt 44 Vogelarten nachgewiesen werden, die 
als Brutvogel, Nahrungsgast, Durchzügler oder nur als Überflieger auftreten. Innerhalb 
des Vorhabensbereichs wurden Fortpflanzungs - und Ruhestätten von 15 Vogelarten 
nachgewiesen.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 17 - 
 
Von den insgesamt 44 Vogelarten werden in der Stadt  Köln 14 Arten als 
planungsrelevante Vogelarten eingestuft. Der Star ist die einzige als planungsrelevant 
zu betrachtende Art, die auch innerhalb des Vorhabensbereichs brütet und 
artenschutzrechtlich vom geplanten Vorhaben betroffen ist. 
Zudem wurden im Un tersuchungsgebiet 2023 vier Fledermausarten, (Abendsegler, 
Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Mückenfledermaus sicher nachgewiesen. 
Daneben kamen vereinzelt durchfliegende, myotisartige Fledermäuse vor, vermutlich 
Wasserfledermäuse oder Bartfledermäuse . Die höchste Artenvielfalt wurde im Juli 
festgestellt, die höchste Aktivität vor den Quartiereingängen trat, bedingt durch jagende 
Zwergfledermäuse, in der ersten Nachthälfte im Juli auf. Am häufigsten wurde im 
Untersuchungsgebiet die Zwergfledermaus nachgewiesen. Sie jagte regelmäßig an den 
Randgehölzen im Umfeld des Bauwerks. Den Untersuchungen zufolge wurden die 
Quartiermöglichkeiten an dem Bauwerk 2023 nicht von Zwergfledermäusen genutzt. Ein 
traditionell genutztes, langzeitig über den ganzen Sommer besetztes Quartier kann den 
Untersuchungen zufolge ausgeschlossen werden. Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- 
und Ruhestät ten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG tritt demnach nicht ein. Eine 
Erfüllung des Verbotstatbestandes der Störung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2  BNatSchG im 
Zuge der Maßnahme  ist für die genannten Arten ebenso nicht zu erwarten. Hierzu 
werden Maßnahmen zur Vermeidung genannt. 
Zufallsfunde von Amphibien oder Reptilien im Zuge der artenschutzrechtlichen 
Begehungen sind nicht aufgetreten . Hierbei ist  auch zu bemerken, dass die 
Beckensohle während der Begehung immer einen trockenen Zustand hatte. 
Feuchteinseln wurden nicht festgestellt.  
Unabhängig von konkreten Artennachweisen ist davon auszugehen, dass dem 
betrachteten Landschaftsraum eine mittlere bis hohe Bedeutung v.a. für die Avifauna 
und andere Tierarten (vorwiegend Ubiquisten) zukommt. Für das Vorhaben wurde eine 
Artenschutzprüfung in der Stufe I und Stufe II ausgearbeitet. Diese kommt zu dem 
Ergebnis, dass bei Einhaltung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (z.B. 
Bauzeitenbeschränkung, vorlaufende faunistische Kontrolle auf Fledermäuse) sowie 
Anbringung von künstlichen Nisthilfen für den Star, ein Zutreffen der Verbotstatbestände 
gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG bei der Umsetzung der Maßnahme ausgeschlossen werden 
kann. 
 
3.3 Landschaftsbild / Ortsbild / Erholung 
Als Ortschaft entwickelte sich Meschenich entlang der alten römischen Heeresstraße 
und den sich hier zahlreich kreuzenden Straßen aus den umgebenden Dörfern. Die 
Hauptstraße des Ortes war  ursprünglich die Alte Kölnstraße, in deren Mitte der 
Dorffriedhof und die romanische Kirche lagen. 
Das Plangebiet liegt randlich am Nord ostrand von Meschenich in e iner ruhigen 
Wohnlage, die durch Ein - bis Zweifamilienhäuser geprägt ist. Die Wohnlagen weisen 
zumeist Vorgärten auf, welche zusammen mit vier Zierkirschen, die als Straßenbäume 
"Am Kradepohl" gepflanzt sind, das Straßenbild beleben.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 18 - 
 
Bemerkenswert ist, dass sich die Wohnbebauung "Am Kradepohl" nur auf die westliche 
Seite der Straße beschränkt. Östlich davon und nördlich der Zaunhofstraße liegen 
neben dem Plangebiet ausschließlich Anlagen zur Sport- und Erholungsnutzung, durch 
welche die Ortslage Meschenich  im Übergang zur freien Landschaft randlich begrenzt 
wird. Hier sind neben einem großen neu angelegten Fußballfeld aus Kunstrasen, ein 
geschottertes Multispielfeld mit großer Wiese und Schutzhütte  sowie die Tennisplätze 
des Vereins SC 1923 Meschenich e.V. zu nennen. Dem Untersuchungsgebiet ist somit 
eine hohe Wertigkeit für die Erholungsfunktion zuzuschreiben.  
Landschaftlich sind die unterschiedliche n (Sport-)Nutzungsflächen fast allesamt mit 
Hecken und Gebüs chen einfasst und somit gut eingebunden. Im Zuge  der 
augenscheinlich erst jüngst erweiterten Fußballanlage, wurden zahlreiche junge Bäume 
und bodenständige standortgerechte Sträucher aufgepflanzt. Das Plangebiet reit sich 
durch seine n fast vollflächige n Bewuchs mit Bäumen und Sträuchern gut ins das 
Landschaftsbild ein und bildet zusammen mit den Tennisplätzen den nördlichen 
Endpunkt zum Übergang in die freie Landschaft. Diese zeichnen sich durch weitläufige 
Ackerflächen aus . Hier wird das Landschaftsbild durch die fehlenden Strukturen zur 
Einbindung star k durch zwei Höchstspannungsleitungen beeinträchtigt, die in Nord -
Südrichtung verlaufen, um dann an der Bödingerstraße nach Nordwesten abzuknicken, 
wodurch die Landschaft ein weiteres Mal „zerschnitten“ wird.   
Im Gegensatz zu den Anpflanzungen  mit überwiegend bodenständigen Gehölzen an 
den Erholungsanlagen fällt am RRB jedoch die  invasive Robinie als Hauptbaumart 
deutlich auf. Ferner sind viele trockene und abgestorbene Gehölze (Totholz) zu 
bemerken.  
Für das Landschaftsbild ist dem Plangebiet somit im Zusammenspiel mit den 
überwiegend eingegrünten Anlagen zur Erholung eine hohe Bedeutung zuzuordnen.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 19 - 
 
4. BESCHREIBUNG DES VORHABENS 
Das Plangebiet umfasst den Bereich des als Regenrückhaltekanal RRK0331 definierten 
Sammlers in der Straße "Am Kradepohl " in Köln -Meschenich und sieht 
Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des 
Kanalnetzes vor. Weiterhin ist die vorhandene Entlastung von Mischwasser bei 
Bemessungslastfällen in das offene Erdbecken gemäß WHG nicht zulässig und soll 
schnellstmöglich beseitigt werden. Das Mischwasser aus dem angeschlossenen 
Einzugsgebiet wird über die Drossel DN 800 über den Hauptsammler KW-Rodenkirchen 
zum Klärwerk Rodenkirchen geleitet.  
Für die Sanierung ist unter anderem die Neugestaltung eines geschlossenen 
Regenrückhaltebeckens (RRB) im Bereich der Geländemulde südlich des bestehenden 
Regenrückhaltekanals (RRK) vorgesehen. Das neue RRB soll als geschlossenes 
Betonbecken im Nebenschluss an den bestehenden RRK platziert werden, so dass die 
Möglichkeit zur bedarfsweisen Erweiterung des Speichervolumens besteht. Der 
bestehende RRK kann so bei Starkregenereignissen über Entlastungsschlitze im 
Freigefälle in das Becken entlasten. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird neben 
technisch notwendig en Bauteilen und Wegen auch eine mindestens 1,20  m hohe 
Erdschicht auf das geschlossene Regenrückhaltebecken aufgeschüttet, so dass ein 
Gehölzbewuchs der Fläche großflächig wieder möglich ist. 
Der Regenrückhaltekanal ist als Rechteckprofil gebaut worden un d weist eine Länge 
von etwa 67 m auf. Die nördlich und südlich des technischen Bauwerkes gelegenen 
Geländemulden sind stark mit Gehölzen bewachsen. Insgesamt weist das komplett 
umzäunte Gelände eine Gesamtgröße von ca. 6.000 m² auf. 
Abb. 5: Untersuchungsbereich / Plangebiet 
Quelle Tim-Online: DGK5 historisch, Ergänzung Berkey schwarze Linie = Plangebiet

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 20 - 
 
Für die Herstellung des RRB wird die Nutzung beider bestehenden Beckenhälften 
notwendig. In der südlichen Beckenhälfte ist dies im Wesentlichen durch die Herstellung 
des RRB der Fall. In der nördlichen Beckenhälfte kommt die Außenwand des 
Schutzrahmens inklusive dessen Gründung zu liegen.  
Dazu ist eine Baufeldfreimachung in Form von Rodungsarbeiten als Vorwegmaßnahme 
erforderlich. Dennoch können Gehölze im Norden und entlang der Straße "Am 
Kradepohl" verbleiben (vergleiche Karte 2) und werden vor Beginn de r Maßnahme 
geschützt und gesichert.  
In beiden Beckenhälften muss zunächst die bestehende Sohle angedient werden. Diese 
liegt im Norden ca. 3,6 bis 4,0 m unterhalb der geplanten Baustellenzufahrt über das 
nördliche Zufahrtstor. Im Süden liegt die Sohle circa 4,0 bis 4,7 m unterhalb der Zufahrt. 
Für beide Hälften ist die Herstellung einer Rampe erforderlich. Diese wird so 
ausgebildet, dass sie eine Steigung von ca. 10 % nicht überschreitet, um 
sicherzustellen, dass sie für schwere Fahrzeuge nutzbar ist. Die Rampe wird nicht mit 
gebundenem Material befestigt, sondern als Schotterrampe hergestellt. Im nördlichen 
Beckenteil ist dazu von Osten her eine neue Rampe erforderlich. Für den südlichen Teil 
soll die vorhandene Rampe ertüchtigt und an die Erfordernisse hi nsichtlich Breite und 
Steigung angepasst werden.  
In der nördlichen Beckenhälfte kann die vorhandene Sohlhöhe beibehalten werden. Es 
wird erforderlich nur ein Teilbereich der Fläche für die Baumaßnahme zu nutzen. In der 
südlichen Beckenhälfte stellt die vo rhandene Sohle die Arbeitsebene dar, von der aus 
die weiteren Maßnahmen erfolgen. Dazu ist zunächst der Verbau der Baugrube an der 
Ost-, Süd und Westseite einzubringen und der RRK auszusparen. 
Nach Begradigung der Beckensohle durch Rückbau der westlichen R ampe zur Straße 
"Am Kradepohl" und kleinerer Böschungen wird die ca. 70 m lange Unterfangung des 
RRK aus der Baugrube heraus hergestellt. Dies ist erforderlich, da die geplante 
Baugrubensohle 5,0 bis 7,0 m unterhalb der Gründungsebene des RRK zu liegen 
kommt. Die Dicke und Art der Unterfangung ist mit einer Entwurfsstatik zu bestimmen 
und hat Einfluss auf die Außenwand. Dabei kann es sich um einen Spundwandverbau, 
trägergeführten Verbauarten, Bohrpfahlwände oder auch Pfahlwände handeln, die im 
HDI-Düsenstrahl-Verfahren hergestellt wurden. Aufgrund der Aushubtiefe unterhalb der 
Gründungssohle des RRK wird eine Unterfangung im Pilgerschrittverfahren derzeit als 
nicht praktikabel angesehen. Nach Herstellung der Unterfangung des RRK und somit 
der gesamten Baugrube kann mit dem weiteren Bodenaushub fortgefahren werden.  
Wie sich aus dem Bodengutachten ergeben hat, können sämtliche Aushubböden vor 
Ort im Baufeld (oder extern) wiederverwendet werden. Aufgrund der späteren Bauweise 
als ein mit Boden überdecktes und neubepflanztes Bauwerk wird angestrebt den örtlich 
gewonnenen Boden seitlich zu lagern und wiederzuverwenden. Invasive Arten konnten 
im Zuge der Begehung nicht festgestellt werden.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 21 - 
 
Das RRB weist einen rechteckigen Grundriss auf und wird mit seiner Längssei te direkt 
am vorhandenen RRK hergestellt. Seine Innenlänge von ca. 62 m ergibt sich anhand 
der vorhandenen Entlastungsöffnungen des RRK und der weiterhin zu berücksichtigen 
Spülwasserrinnen. Dadurch ergibt sich eine Außenlänge von ca. 66 m. Die Innenbreite  
von ca. 27,50 m ergibt sich aus dem vorhandenen Platzangebot zwischen dem RRK 
und der Grundstücksgrenze. Dort ist auf der Südseite zum Fußballplatz eine Baumreihe 
zu erhalten, eine Zufahrtsstraße zur Bauabwicklung sowie als Betriebsweg anzuordnen 
und ein Verbau zur Herstellung der Baugrube einzubringen. Das RRB wird direkt gegen 
den RRK betoniert, so dass zwischen beiden Baukörpern kein Freiraum entsteht. 
Das RRB besteht aus zwei Beckenteilen mit mittiger Sammelrinne und anschließendem 
Pumpwerk. Beide Beck enteile sind wiederum in vier 6,5 m breite Spülbahnen 
untergliedert, die durch niedrige Wände voneinander getrennt sind. Die Beckenteile 
werden mit geneigten Stahlbetonbodenplatten (1,5 %) hergestellt, welche auch die 
Beckensohle darstellt. Bei der Sammelr inne erfolgt die Ausbildung des Gefälles von 
1,5 % durch die Verwendung von Profilbeton und Klinker. Hintergrund ist die 
Vermeidung einer doppelt geneigten Bodenplatte, was deren Herstellung aufwendiger 
und teurer machen würde. Aufgrund des großen Grundris ses und der gewünschten 
Begrünung werden Stützen zur Abfangung der Deckenplatte erforderlich. Diese werden 
als kreisrunde Bauteile Ø 50 cm in Beckenquerrichtung auf den Spülbahntrennern 
angeordnet. Daraus ergeben sich freie Spannweiten von 6,50 m und 7,0 m  zur Achse. 
Die Spannweiten zwischen den Stützen auf den Spühlbahntrennern sind in 
Beckenlängsrichtung zu 7,0 m (7,50 m) gewählt. Sowohl Bauteildicken als auch 
Abstände sind vorbehaltlich der Entwurfsstatik gewählt. 
Das Becken verfügt über zahlreiche Öffnungen in der Deckenplatte. Diese dienen dem 
Einstieg, dem Betrieb, der Montage und Wartung von Einbauteilen sowie der 
Messeinrichtungen.  
Dazu sind eckige Schachtdome aus Stahlbeton von der Deckenoberkante bis an die 
spätere Geländeoberkante geführt. Dort wo ausschließlich ein Einstieg vorgesehen ist, 
werden geschlossene Schachtabdeckungen verbaut. In Öffnungen ohne Einstieg oder 
mit einer Mischnutzung sind Gitterroste angeordnet. Die Betriebswege sind so 
vorgesehen, dass die gepflasterte Betriebsfläche am P umpenschacht mit 
Freiluftschaltschrank, die mittige Revisionsöffnung sowie die hintere Beckenhälfte 
parallel zu den Öffnungen der Spültrommeln mit Betriebsfahrzeugen angedient werden 
können. Dies kann sowohl von der Zufahrt an der Straße "Am Kradepohl", als auch von 
der Zufahrt im Norden erfolgen. Diese Bereiche sind mit Schotterrasen zu befestigen. 
Des Weiteren sind mehrere 2,5 m breite Fußwege herzustellen, um die wesentlichen 
Einstiegsöffnungen zu erreichen. Die Befahrung des vorhandenen RRK ist aufgrund  
dessen Breite nicht vorgesehen. Er wird als Betriebsweg mit Absturzsicherung in Form 
eines Geländers ausgebildet. Nicht als Betriebsweg notwendige Bereiche sollen mit 
mindestens 1,20 m Erdreich überdeckt und gemäß vorliegenden LBP neu bepflanzt 
werden, um  den ursprünglichen Charakter des vorhandenen Erdbeckens in Teilen 
wiederherzustellen.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 22 - 
 
Durch die Anordnung von drei Zufahrten (Einbahnstraße n; vgl. Abb.7 ) kann die 
Herstellung einer maximalen Fläche mit Bepflanzung vorgesehen werden. Dazu ist es 
erforderlich das große Betriebs -, Liefer- und Montagefahrzeuge auf das geschlossene 
und überdeckte Becken fahren und nicht wenden müssen. Sollte die nördliche 
Fahrstraße entfallen, müsste zwingend ein Wendekreis auf dem Bauwerk hergestellt 
werden, der zu einer erheblichen Reduzierung des begrünten Flächenanteils führt. Die 
Zufahrt größerer Fahrzeuge zur Betriebsstätte kann aufgrund der 
Einbahnstraßenregelung „Am Kradepohl“ und überprüften Schleppkurven der 
Fahrzeuge nur über eine neue Zufahrt und nicht über das best ehende Kanalbauwerk 
erfolgen. Gleiches gilt für die Ausfahrt aus der Betriebsstätte über den nördlichen 
Fahrweg. Die schmalere Zuwegung über das Kanalbauwerk stellt eine vorhandene 
Zufahrt dar und ist durch die Lage des Kanals und der vorhandenen Schachtei nstiege 
begründet. Diese können nicht aus der Nutzung genommen werden und auch nicht für 
größere Fahrzeuge verbreitert werden. Auch muss die StEB im Bedarfsfall 
Sanierungsmöglichkeiten für den Kanal vorhalten, so dass eine Andienung des Kanals 
jederzeit möglich sein muss. 
Die Bauzeit wird für ca. 1,5 Jahre anvisiert.  
(Die Baubeschreibung ist den Angaben der Entwurfsplanung des Ing. Büro Fischer 
Teamplan entnommen und kann sich im Zuge der weiteren Planung noch leicht ändern).  
Abb. 6: Technischer Lageplan RRB 0331  
 
Quelle: Ing. Büro Fischer Teamplan (Oktober 2023)

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 23 - 
 
Abb. 7: Oberflächen Lageplan RRB 0331  
 
Quelle: Ing. Büro Fischer Teamplan (Oktober 2023) 
Abb. 8: Lageplan mit Baustelleneinrichtungsflächen 
 
Quelle: Ing. Büro Fischer Teamplan  (Oktober 2023), Bearbeitung BERKEY; gelbe Fläche mit 
grüner Umrandung temporäre Baustelleneinrichtungsfläche bzw. Baubereiche.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 24 - 
 
Als Baustellenlager zur Lagerung von Materialien, sollen die im Lageplan 
gekennzeichneten Bereiche nördlich und östlich des Vorhabens verwendet werden. 
Eine zusätzliche Befestigung des Baustellenlagers (z.B. Schotterung) ist aufgrund der 
längerfristigen Maßnahme erforderlich. Die Flächen werden nach Beendigung des 
Vorhabens wieder geräumt und wie vorgefunden hergestellt. 
Die Ba ustelleneinrichtungsfläche (BE -Fläche) im Norden innerhalb des Geschützen 
Landschaftsbestandteils (Flurstück 479) ist zwingend notwendig und kann in der Größe 
nicht verkleinert werden . Um den Bewuchs im nördlichen Teil des bestehenden 
Erdbeckens erhalten zu können, ist die BE-Fläche hier weiter nach Norden verschoben 
worden. Dadurch wird der benötigte Baukran weiter von der eigentlichen Baustelle 
platziert und es wird ein deutlich längerer Kranausleger erforderlich, um die schweren 
Lasten transportieren zu können. Dementsprechend muss der Kran eine gewisse Größe 
haben und benötigt eine größere Aufstellfläche. Die restliche Fläche wird zur temporären 
Lagerung der Baumaterialien benötigt, die der Kran in das Baufeld transportieren soll. 
Die einzige Möglichkeit die Flächengröße der nördlichen BE Fläche zu verkleinern wäre 
mit der BE -Fläche näher an das Baufeld heranzurücken, dies hätte aber eine 
entsprechende großflächige Inanspruchnahme von Gehölzstrukturen zur Folge  und 
scheidet deshalb aus. 
Die Erschließung der Baumaßnahme soll von Norden aus über den Wirtschaftsweg und 
über die Straße "Am Kradepohl" erfolgen. 
Es werden auch Arbeiten auf dem vorhandenen Regenrückhaltekanal und an dessen 
Nordseite erforderlich. Diese Arbeiten sind von der Beckensohle aus durchz uführen, 
wodurch auch nördlich des Kanals eine baubedingte Beanspruchung resultiert. Bei 
einem Entlastungsereignis fällt das abgeschlagene Wasser ca. 4 m tief zur 
Beckensohle. Um ein Auswaschen des anstehenden Bodens in diesem Bereich zu 
verhindern, durch das der Kanal unterspült und in Schieflage geraten kann, werden auf 
der Beckensohle des Betriebspunkts Wasserbausteine angeordnet. Zudem muss zur 
geregelten Betriebsführung ein Korridor auch für spätere Inspektionen und Sanierungen 
des Bauwerks freigehalten werden. 
Zu Beginn erfolgt innerhalb des Baufeldes und im Bereich der BE Fläche eine 
Beseitigung aufkommenden Gras - und Krautbewuchs und Gehölze. Dieses wird 
außerhalb der Hauptbrutzeit im Herbst / Winter nach der Freigabe durch eine 
faunistische Fachkraf t durchgeführt. Das anfallende Schnittgut wird verladen und 
ordnungsgemäß entsorgt. Gegebenfalls können in Abstimmung mit dem Betreiber auf 
der Nordseite Rückschnitte als bereichernde Totholzstrukturen zusammengelegt 
werden.  
In einem weiteren Schritt werden die an den Arbeitsbereich angrenzenden Gehölze vor 
Beginn der Bautätigkeit gemäß DIN 18920 und RAS LP 4 fachgerecht geschützt und 
gesichert. Das betrifft vor allem die angrenzenden Baumhecken im Norden, Süden und 
Westen. Gegebenenfalls wird ein leichter  Rückschnitt von den in das Baufeld 
hereinragenden Ästen notwendig. Alle anfallenden Stoffe (Astwerk, etc.) werden 
abgefahren und ordnungsgemäß auf einer Deponie entsorgt.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 25 - 
 
Darüber hinaus werden die schützenswerten Bereiche mit einem Bauzaun und einer 
deutlich wahrnehmbaren Markierung geschützt und vom Arbeitsraum getrennt und 
gesichert. Die „Auszäunung“ solcher schützenwerten Bereiche erfolgt gemeinsam mit 
der ökologischen Baubegleitung (ÖBB).  
Danach wird die temporäre Baustraße gemäß Angabe des Ing.-Büros erstellt, wobei der 
vorhandene Unterboden zwingend vorher mit mehrlagigem reißfesten Geotextilvlies 
abzudecken ist.  
Der für die Anlage des Regenrückhaltebeckens aufgenommene Boden wird seitlich 
gelagert und später zur Wiederverfüllung verwendet. Der Bode n wird gesäubert und 
temporär bis zur Wiederverfüllung seitlich auf dem BE -Lager positioniert. Der Boden 
wird gemäß der DIN 18915 behandelt. Dabei wird Unter - von Oberboden getrennt 
gelagert um eine Vermischung zu vermeiden. Gegebenenfalls vorhandener Boden, der 
sich nach Beurteilung des Ing. Büros nicht zur Wiederverfüllung eignet wird 
ordnungsgemäß zur Wiederverwendung anderenorts verladen und abgefahren. Es ist 
jedoch zum heutigen Zeitpunkt eine Wiederverwendung von den gesamten 
Bodenmassen vorgesehen. E ine Zwischenbegrünung des Bodens ist mit einjährigen 
tiefwurzelnden Kräutern z.B. Senf vorzunehmen, insofern der Boden nicht unmittelbar 
wiederverwendet werden kann.  
Alle in Anspruch genommenen Bereiche werden nach Beendigung bzw. bereits während 
der Baum aßnahme wieder ordnungsgemäß hergestellt (Arbeitsstreifen, Baulager). 
Sollte der Einbau fremder Bodenmassen unbedingt notwendig werden, sind diese 
zwingend hinsichtlich potentieller invasiver Pflanzen / Neophyten zu prüfen und vor 
Einbau von der UNB und ÖBB freigeben zu lassen. 
Einsaaten werden gemäß des vorliegenden LBPs durchgeführt oder die Flächen werden 
in Abstimmung mit dem Besitzer einer Selbstbegrünung überlassen.  
Durch die geplanten Maßnahmen werden auf der Gemarkung Meschenich, Flur 52, die 
Flurstücke 37, 38, 294 und 479 durch das Baustellenlager temporär beansprucht.  
Durch geplante Baumaßnahme ergibt sich eine Beanspruchung des Flurstückes 551 in 
der Flur 52 der Gemarkung Meschenich.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 26 - 
 
5. ERMITTLUNG UND BEWERTUNG DES EINGRIFFS 
Aufbauend auf der Bestandsbewertung (vgl. Kap.  3) sind Art und Intensität der 
Beeinträchtigungen bzw. des Eingriffs zu bestimmen. Bei jeder Baumaßnahme muss 
die Komplexität der Auswirkungen beachtet werden. Diese betreffen nicht nur den 
Eingriffsbereich, sondern auch angrenzende Flächen, in denen Auswirkungen auftreten 
können. Dabei sind zunächst alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Konflikte zu vermeiden 
bzw. zu vermindern. 
Im Folgenden werden in allgemeiner Form alle möglichen Konflikte, die durch bau -, 
anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen der Baumaßnahme entstehen können, für 
den Naturhaushalt und das Landschaftsbild beschrieben. 
Baubedingte Beeinträchtigungen: 
Hierunter sind alle mit der Baudurchführung (z.B. Baustelleneinrichtung, Bauarbeiten) 
verbundenen und somit zeitlich begrenzt entstehenden Auswirkungen zu verstehen. 
Dennoch können die Auswirkungen nachhaltig negative Folgen für den Naturhaushalt 
und das Landschaftsbild bedingen. Insbesondere kann es zur unbeabsichtigten 
Flächeninanspruchnahme angrenzender Veget ationsbestände durch Befahren mit 
Baufahrzeugen oder Bodenmieten kommen. 
Anlagebedingte Beeinträchtigungen: 
Hierunter sind alle mit der Flächeninanspruchnahme durch die Baumaßnahme 
verbundenen und somit dauerhaften Auswirkungen zu verstehen.  
Zu den allgem einen bau- und anlagebedingten  Beeinträchtigungen gehören 
insbesondere: 
 Flächeninanspruchnahme durch die Baufelderschließung und -räumung 
einschließlich Baustraßen und Arbeitsflächen sowie verbleibende bauliche Anlagen. 
 Gefahr von Schadstoffeinträgen in Boden und Grundwasser durch Betrieb, Wartung 
und Betanken von Baumaschinen und Fahrzeugen. 
 (z.T. temporärer) Verlust und Beeinträchtigung von Lebensräumen für Pflanzen und 
Tiere. 
 Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes. 
Im Rahmen des geplanten Vorhaben s wird ein neues Regenrückhaltebecken 
(Abmessung: rund 25 m x 60 m) als geschlossenes Betonbecken mit einem 
Fassungsvermögen von rund 7.300 m³ hergestellt. Die Sohle des Beckens liegt bei rund 
43,30 m NHN. Dies entspricht je nach Lage und Relief einer Tiefe von rund 3-5 m unter 
Geländeoberkante. Damit wird die Beckensohle (= Gründungssohle) im anstehenden 
Sand-Kies-Gemisch der Niederterrassensedimente liegen.  Die Überdeckung des 
Beckens wird später eine Höhe von ca. 1,20 m mit Boden vorgenommen, welches für  
eine intensive (Dach)Begrünung geeignet ist.  
Es ist eine offene, verbaute Baugrube mit einer herzustellenden Zufahrt und Rampe 
vorgesehen. Die Baugrubenumschließung ist als erstes herzustellen und soll nach 
derzeitigem Planungsstand als Trägerbohlwandverbau ausgeführt werden.  
Danach ist eine erste Bodenaushubphase innerhalb der verbauten Baugrube bis auf das 
Niveau der vorhandenen Beckensohle (rund 46,30 m NHN) geplant.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 27 - 
 
Zur Gewährleistung der Standsicherheit des vorhandenen Regenrückhaltekanals (RRK) 
ist im weiteren Bauablauf eine Abfangung / Unterfangung erforderlich. Die Herstellung 
soll von der vorhandenen Beckensohle aus erfolgen, was einer Tiefenlage von rund 
46,30 m NHN entspricht. Als mögliche Herstellungsvarianten werden eine 
Bohrpfahlwand, das H DI-Düsenstrahlverfahren oder ein erschütterungsarmer, 
trägergeführter  Verbau diskutiert.  Im Anschluss wird dann der Bodenaushub innerhalb 
der verbauten Baugrube bis auf das Niveau der geplanten Baugrubensohle (Tiefenlage  
rund 43,30 m NHN) ausgeführt. Mi t dem fortschreitenden Bodenaushub ist eine 
Verlängerung der Zufahrtsrampe vorgesehen. Nach Erreichen des Zielniveaus der 
Baugrube werden die im Beckenzentrum platzierten, tieferliegenden Bauwerksteile 
Pumpensumpf und Sammelrinne hergestellt. Diese Bauteil e reichen bis auf ein Niveau 
von 41,90 m NHN (OK Betonboden) hinunter. 
Diese Überprägung ist als bedeutender Eingriff in Natur und Landschaft zu betrachten, 
wobei zu berücksichtigen ist, dass durch das Vorhaben hinsichtlich der Biotopfunktion 
überwiegend gering und mittelwertige Flächen beansprucht werden. 
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen: 
Unter den Betriebesbedingten Auswirkungen / Beeinträchtigungen sind alle mit der 
Pflege und Unterhaltung der Anlagen verbundenen Arbeiten zu verstehen. Die 
betriebsbedingten Auswirkungen beziehen sich auf die zukünftige Nutzung der Flächen.  
 Bei dem geplanten Vorhaben wird eine Verbesserung für den Naturhaushalt 
einhergehen, da keine , potentiell mit Nährstoffen belastet en, Abschläge mehr 
ungehindert in den Bodenkörper und somit ins Grundwasser gelangen. Durch seitlich 
am Kanal angeordnete Öffnungen findet derzeit bei Bemessungslastfällen 
Entlastungen von Mischwasser in das offene Erdbecken statt. Dieser Zustand ist 
gemäß WHG nicht zulässig und wird durch das Vorhaben beseitigt.   
Nachfolgend werden die zu erwartenden bau - und anlagebedingten sowie 
betriebsbedingten Beeinträchtigungen / Konflikte dargestellt und bewertet. Die 
kartographische Zuordnung der Konflikte kann der Karte 1 entnommen werden. 
 
K 1.1 Inanspruchnahme und dauerhafte Versiegelung / Teilversiegelung und 
Überformung von Boden 
K 2.1 Potentielle Verringerung der Grundwasserneubildungsrate durch 
Baukörper 
K 3.1 (z.T. temporäre) Inanspruchnahme von Offenlandst rukturen und 
Säumen mit geringer bis mittlerer Bedeutung für den Naturhaushalt 
(z.B. Acker, Ackerbrache, Gras- und Krautflur) 
K 3.2 Inanspruchnahme von Gehölzstrukturen mit mittlerer Bedeutung 
(Baumhecke, Gebüsche, Robinienwald) 
K 4.1 Temporärer Verlust von Freiflächen mit Bedeutung für die Frisch - und 
Kaltluftbildung 
K 4.2 Verlust von Gehölzstrukturen mit klimatischen Filter - und Ausgleichs-
funktionen 
K 5.1 Bau- und anlagebedingte Beeinträchtigung und Veränderung des 
Landschaftsbildes

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 28 - 
 
K 5.2 Inanspruchnahme von für das Landschaftsbild relevanten 
Gehölzstrukturen 
5.1 Boden 
Baubedingt ergeben sich aufgrund der Inanspruchnahme des Bodens (Bodenabtrag 
und Bodenumlagerung, Befahren mit Baustellenfahrzeugen, Anlage von Lagerflächen 
etc.) Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen wie z.B. Filter-, Speicher- und 
Lebensraumfunktion s owie die potentielle Gefahr von Schadstoffeinträgen und 
Bodenverdichtungen. Durch Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen wie z.B. die 
Reduzierung der Baustellenlager auf Bereiche, die anlagebedingt ohnehin beansprucht 
und verändert werden, können diese Beeinträchtigungen vermindert werden.  
Der zu Beginn der Maßnahme abgeschobene Oberboden ist durch eine Begrünung 
lebend zu erhalten und soweit möglich vor Ort wieder zu verwenden. Nicht verwendbare 
Bodenmassen sind zu einer sachgerechten Wiederverwendung an derenorts 
abzufahren. Durch Maßnahmen zum Schutz des Bodens gemäß DIN 18915, DIN 19731 
und DIN 18300 während der Bauphase können Eingriffe in den Boden soweit wie 
möglich vermieden bzw. vermindert werden.  
Anlagebedingt werden die natürlichen  Bodenfunktionen, auf bisher jedoch 
weitestgehend veränderten Flächen (durch den Bau eines Beckens) durch die 
erforderliche Modellierung des Geländes, die Schaffung eines ebenen Geländeplateaus 
und eine anschließende Überbauung und Versiegelung, überprägt. Auf einer Fläche von 
rd. 25 x 60 m (ca. 1 .500 m²) erfolgt die Anlage eines Regenrückhaltebeckens. Womit 
zunächst eine Versiegelung  mit de m vollständigen Verlust der Bodenfunktionen 
einhergeht. Diese Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes werden als erheblich 
eingestuft. Da es jedoch geplant ist, das Becken mit einer Überdeckung von ca. 1,20 m 
-unter Ausnahme notwendiger Fahrspuren - wieder mit Boden anzudecken, verringert 
sich der Eingriff erheblich. In der nicht versiegelten und begrünten Auflage kann sich der 
Boden dann neu entwickeln. Im Zuge der Umsetzung einer „intensiven Dachbegrünung“ 
wird die Neuversiegelung auf rd. 420 m²  begrenzt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass 
bereits im Bestand 200 m²  durch den Stauraumkanal versiegelt sind. Im Zuge des 
Vorhabens werden zudem ca. 790 m ² an Schotterrasen als wasserdurchlässige 
Wegeverbindung angelegt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Bodenfunktionen 
(Filterung und Rückhaltung von Schadstoffen, Pufferwirkung, Lebensgrundlage für 
Bodenorganismen und Pflanzen etc.) auch nach dem Bau der Betriebswege auf dem 
Schotterrasen zumindest teilweise erhalten bleiben, so dass diesbezüglich kein 
erheblicher Eingriff in den Bodenkörper verbleibt.  
Insgesamt können die Eingriffe in die örtlichen Bodenverhältnisse durch die örtliche n 
Maßnahmen wie die vollständige Wiederverwendung von Boden vor Ort und die 
Begrenzung der Versiegelung auf die unbedingt notwendigen Bereiche ausgeglichen 
werden. Dabei wird zugrunde gelegt, dass sich die erforderlichen 
Kompensationsmaßnahmen für die Biot opfunktion im Sinne eines multifunktionalen 
Ansatzes gleichzeitig auch positiv auf die Bodenfunktionen auswirken.             
Insofern für die Umsetzung der Maßnahme zusätzli cher Boden herangebracht werden 
muss, ist sicherzustellen, dass dieser frei von invasiven Wildkräutern ist.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 29 - 
 
Betriebsbedingt sind durch das geplante Vorhaben keine relevanten Auswirkungen auf 
den Boden zu prognostizieren. Durch die Inbetriebnahme des Beckens gelangen keine 
- potentiell mit Nährstoffen belastete n - Abschläge mehr ungehindert in den 
Bodenkörper, wodurch eine Verbesserung einhergeht. 
5.2 Grund- und Oberflächenwasser 
Baubedingte Auswirkungen auf das Wasser bestehen in Folge potentieller 
Schadstoffeinträge über den Bodenpfad durch Verunreinigungen insbesondere durch 
Treib- und Schmierstoffe (z.B. Betankung, Schadens - und Störfälle). Durch 
entsprechende Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen und einen geordneten 
Baubetrieb können die potentiellen Gefährdungen jedoch verhindert werden. Im Hinblick 
auf die geplante Umsetzung der Maßnahme empfiehlt es sich durch eine fachkundige 
Person (z.B. ökologische Baubegleitung) zu prüfen, dass entsprechenden 
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen eingehalten werd en. Eine 
Grundwasserhaltung wird gemäß Aussage des Bodengutachters bei der geplanten 
Bautiefe nicht notwendig.   
Anlagebedingt geht durch die geplante bauliche Überprägung im Plangebiet auch die 
Funktion der Grundwasserneubildung auf diesen Flächen verloren. Hierdurch ergibt sich 
generell eine erhebliche Beeinträchtigung für das Schutzgut Wasser. Durch das Konzept 
der Begrünung des Regenrückhaltebeckens und die geplante Ableitung von anfallenden 
Niederschlagswasser, über die Schulter bzw. Wiederverwendung a uf der Oberfläche 
kann einer verminderten Grundwasserneubildung entgegengewirkt werden.  
Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildung können im Rahmen der o.g. 
Maßnahmen überwiegend ausgeglichen werden. Unter Berücksichtigung der 
festgelegten Maßnahmen kön nen erhebliche Auswirkungen auf das Grundwasser 
vermieden werden. 
Betriebsbedingt soll es durch die Maßnahme nicht mehr zu möglichen Stoffeinträgen / 
Verunreinigungen über den Bodenpfad ins Grundwasser kommen. Einer Entlastung von 
Mischwasser in das offene Erdbecken findet nicht mehr statt , womit eine wesentliche 
Verbesserung (auch im Sinne des WHG) stattfinden wird einem betriebsbedingten 
Eintrag von Stoffen und Verunreinigungen in das Grundwasser entgegenzuwirken. 
5.3 Biotope, Tiere und Pflanzen 
Biotope und Pflanzen 
Bau-, anlage - und betriebsbedingt  ist mit dem Vorhaben die bauliche 
Inanspruchnahme, Überbauung bzw. Versiegelung von Flächen als Lebensraum für 
Vegetation / Biotope verbunden.    
Die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme sowie die anlagebedingte Bebauung und 
Überprägung / Umwandlung von Biotopstrukturen erfolgt nahezu vollständig im Bereich 
in Betrieb befindlicher technischer Anlagen des Antragstellers. Durch die geplanten 
temporären Baustelleinrichtungsflächen (BE-Fläche) werden temporär Biotopstrukturen 
mit einer sehr geringen (HY2, HA0), geringen (HH7, BD5) und einer mittleren Wertigkeit 
(BB1, HA2) beansprucht.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 30 - 
 
Die Biotopstrukturen der BE Flächen können nach Beendigung der Maßnahme allesamt 
wiederhergestellt und sogar  biotoptypisch verbessert werden, da Brennnesselherde 
einer Gras- und Krautflur aus Regiosaatgut weichen.  
Durch das geplante Regenrückhaltebecken werden ausschließlich Biotoptypen mit 
keiner (HY1, Beton (RRK)), einer geringen Wertigkeit (HH7) und einer mittleren 
Wertigkeit (HP7, BD62, BD82, AX41, AX42) beansprucht. Hierbei ist anzumerken, dass 
die Robinien (AX41, AX42), die als Leitbaumart im Plangebiet vertreten sind wi e der 
Schmetterlingsflieder, als nicht bodenständig zu bewerten sind. Im Zuge der 
Wiederherstellung werden nicht bodenständige durch die Anlage von bodenständigen 
und standortgerechten heimischen Ge hölzen ersetzt. Nach der Umsetzung des 
Vorhabens stehen dem Bestand von ca. 5.793 m² an überwiegend nicht bodenständigen 
Gehölzen, die Anlage von ca. 2 .693 m² an standorttypischen Gehölzen zuzüglich dem 
Erhalt von 1.433 m ² an Gehölzbeständen (insgesamt 4. 126 m²) gegenüber. Dauerhaft 
werden somit ca. 1.667 m² an Gehölzbeständen durch Baukörper (RRB), neue Wege 
und Gras- und Krautfluren beansprucht.  
Die Eingriffsintensität wird aufgrund der großflächigen Neuanlage von standorttypischen 
Gehölzen auf dem Bauw erk und dem Erhalt von Gehölzbeständen mit einer geringen 
bis mittleren Intensität bewertet.  
Insgesamt ist bei Beachtung der Vermeidungs - und Verminderungsmaßnahmen, 
Schutz- und Sicherungsmaßnahmen und den geplanten Kompensationsmaßnahmen 
vor Ort ein weit estgehender Ausgleich des naturschutzrechtlichen Eingriffs und eine 
Neugestaltung der Landschaft möglich. Das verbleibende Kompensationsdefizit ist 
durch Ersatzmaßnahmen anderenorts oder durch eine Ersatzgeldzahlung zu 
begleichen.  
Fauna 
Baubedingt gehen die relevanten Lebensraumfunktionen für die Tierwelt bereits durch 
die Freimachung des Baufelds, die Modellierung des Geländes, die Anlage eines 
großflächigen Geländeplateaus und die hiermit verbundenen baulichen Maßnahmen 
vollständig verloren. Glei ches gilt für anschließende Gründungsarbeiten und den Bau 
des RRB. 
Daneben sind mit den Bautätigkeiten auch massive optische und akustische 
Störwirkungen durch Lärm, Staub, Licht und Maschineneinsatz verbunden, die das 
Plangebiet als Lebensraum für die Fauna bauzeitlich beeinträchtigen. In angrenzenden 
Bereichen sind jedoch Biotope mit ähnlichen Biotopstrukturen vorhanden, die den Tieren 
als Ausweichhabitate dienen können. Nach Beendigung der Baumaßnahme stehen der 
Tierwelt die Bereiche wieder zur Verfügung . Darüber hinaus werden im Zuge der 
Eingriffskompensation neue Biotope mit faunistischer Bedeutung initiiert.  
Im Zuge des Vorhabens sind vor Baubeginn vorgezogenen Maßnahmen (vgl. ASP) zur 
Wahrung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF) not wendig. Die CEF 
Maßnahmen betreffen die Anbringung von künstlichen Nisthilfen für den Star.  
Anlagebedingt ergibt sich im Rahmen des Planungsvorhabens ein teils Verlust bzw. 
eine Überprägung der derzeitigen Biotop- und Habitatstrukturen als Lebensraum für die 
Tierwelt.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 31 - 
 
Im Untersuchungsraum konnten insgesamt 44 Vogelarten nachgewiesen werden, die 
als Brutvogel, Nahrungsgast, Durchzügler oder nur als Überflieger auftreten. Innerhalb 
des Vorhabensbereichs wurden Fortpflanzungs - und Ruhestätten von 15 Vogelart en 
nachgewiesen. 14 der insgesamt 44 Vogelarten werden in der Stadt Köln als 
planungsrelevante Vogelarten eingestuft. Der Star ist die einzige als planungsrelevant 
zu betrachtende Art, die auch innerhalb des Vorhabensbereichs brütet und 
artenschutzrechtlich vom geplanten Vorhaben betroffen ist.  
Nach Umsetzung der Maßnahme steht allen festgestellten Vogelarten das Plangebiet 
wieder vollkommen zur Verfügung. Zur Vermeidung eines zeitlichen Verzugs zwischen 
dem Verlust des Brutplatzes und der Anbringung von E rsatzbrutkästen ist eine 
Anbringung von Nisthilfen spätestens vor bzw. zeitgleich mit der Baufeldfreimachung für 
den Star zu realisieren. Eine frühzeitige Realisierung ist zu empfehlen um rechtliche 
Unwägbarkeiten auszuschließen. 
Im Untersuchungsgebiet wur den 2023 vier Fledermausarten, (Abendsegler, 
Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Mückenfledermaus sicher nachgewiesen. 
Daneben kamen vereinzelt durchfliegende, myotisartige Fledermäuse vor, vermutlich 
Wasserfledermäuse oder Bartfledermäuse. Am häufigste n wurde im 
Untersuchungsgebiet die Zwergfledermaus nachgewiesen. Sie jagte regelmäßig an den 
Randgehölzen im Umfeld des Bauwerks. Den Untersuchungen zufolge wurden die 
Quartiermöglichkeiten an dem Bauwerk 2023 nicht von Zwergfledermäusen genutzt. Ein 
traditionell genutztes, langzeitig über den ganzen Sommer besetztes Quartier kann den 
Untersuchungen zufolge ausgeschlossen werden. Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- 
und Ruhestät -ten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG tritt demnach nicht ein. Eine 
Erfüllung des Verbotstatbestandes der Störung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG im 
Zuge von Abriss und Neubau ist für die genannten Arten ebenso nicht zu erwarten. 
Hierzu werden in der ASP Maßnahmen zur Vermeidung genannt. 
Bei strikter Einhaltung der Vermeidungsmaßnahme n und der CEF -Maßnahme werden 
aus gutachterlicher Sicht artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44, Abs. 
1, 1 bis 3 in Bezug auf die nachgewiesene Art (Star) abgewendet, die lokalen 
Populationen der Arten verbleiben in einem guten Erhaltungszustan d. Erhebliche 
Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. 
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. Es soll keine dauerhafte 
Ausleuchtung der neuen Betriebswege stattfinden.  
5.4 Klima und Luft 
Baubedingt können während der Baumaßnahme temporä r und weitgehend auf den 
Baubereich begrenzt Emissionsbelastungen in Form von Staub, Abgasen und Lärm 
auftreten. Diese sind auf den Zeitraum der Bauphase beschränkt und treten nach der 
Beendigung der Bauphase nicht mehr auf.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 32 - 
 
Anlagebedingt werden durch das Vorhaben klimarelevante Gehölzstrukturen 
beansprucht, die jedoch zum größten Teil wieder neu hergestellt werden können. 
Dauerhaft werden Gehölze in einem Umfang von ca. 1.670 m² in Anspruch genommen. 
Durch die geplante Bauweise mit einer umfassenden Wiederbegrünung durch Gehölze, 
Gras- und Krautfluren und Schotterrasen können klimarelevanten Strukturen 
weitestgehend wiederhergestellt werden . Klimatische Beeinträchtigungen können 
aufgrund der kleinflächigen Mehrversiegelung von ca. 424 m² und der Überlagerung von 
klimatisch regulierenden Strukturen (Gehölze und Offenland) ausgeschlossen werden.  
Betriebsbedingt sind keine klimatischen Auswirkungen zu prognostizieren.  
5.5 Landschaftsbild und Erholung 
Baubedingt resultieren aus der Baustelleneinrichtung und dem vorübergehenden 
Baustellenverkehr temporäre Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes , 
Erholungsnutzende und auf Anwohner. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der 
Baustellenverkehr nur Werktags erfolgen wird. Die entsprechenden Auswirkungen sind 
zeitlich auf die Bauphase beschränkt und deshalb mit geringen bis mittleren 
Auswirkungen verbunden. 
Anlagebedingte Auswirkungen ergeben sich durch die Überbauung eines mit Bäumen 
bestandenen Beckenbereiches durch ein Regenrückhaltebecken. Hierbei ist zu 
beachten, dass das großvolumige Rückhaltebecken mit maximalen Bauwerkshöhen  
(ca. 51,15 ü. NHN) noch unter der Höhe des RRK (ca. 51,90 ü. NHN) liegt. Das Bauwerk 
wird zudem noch in begrünbaren Bereichen mit Boden in einer Stärke von ca. 1,20 m 
überdeckt und weitestgehend eingegrünt. Unter Ausnahme der neuen Betriebswege 
können ferner die randlichen Baumhecken erhalten werden , wodurch sich eine 
Einbindung ins Landschaftsbild bereits unmittelbar nach der baulichen Umsetzung 
ergibt. Ferner bleiben sichtverschattende Gehölze im nördlichen Bereich komplett 
erhalten. Direkte Blickbezüge sind somit nicht gegeben. Für angrenzende Bereiche 
(Norden, Osten, Süden und Nordwesten) sind in Folge fehlender Sichtbeziehungen und 
sichtverschattender Elemente keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.  
Von Westen aus wird das Betriebsgelände aufgrund der geplanten Betriebswege partiell 
einsehbar sein. Dennoch sind aufgrund  des möglichen Erhal ts von Gehölzen, der 
niedrigen Höhenlagen des neuen Beckens und der geplanten fast flächigen Bepflanzung 
keine erheblichen und verbleibenden Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu 
prognostizieren (siehe auch Karte 3 Bildleiste).  
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen resultieren allenfalls aus einer b etrieblichen 
Wartung der Anlage und hiermit verbundene Licht - und Lärmemissionen sowie 
verkehrsbedingte optische Reize. Wartungs - und Kontrollgänge sind jedoch wie im 
bisherigen Rahmen nur an  wenigen Tagen in Jahr erforderlich wodurch keine 
Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 33 - 
 
6. MASSNAHMEN DES NATURSCHUTZES UND DER 
LANDESPFLEGE 
Ziel der landschaftspflegerischen Maßnahmen ist es, mögliche Beeinträchtigungen des 
Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden, zu minimieren und das 
vorhandene natürliche Potenzial zu sichern oder wiederherzustellen. 
Dabei sind unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte und Maßnahmen zur 
Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen verbleib ende unvermeidbare 
Eingriffe gemäß § 15 BNatSchG und § 31 LNatSchG NRW auszugleichen. 
Es sind Maßnahmen zu benennen, die nach Art, Umfang und zeitlichem Ablauf geeignet 
sind den Ausgleich für Bestandsverluste, als auch für die beeinträchtigten 
Leistungsfunktionen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes herzustellen (§ 15 
BNatSchG; § 31 LNatSchG NRW). 
6.1 Maßnahmen zur Verminderung und Vermeidung 
Im Rahmen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung ist der Eingriff entsprechend 
der gesetzlichen Bestimmungen, auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Die 
folgenden grundsätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sind 
einzuhalten: 
Aspekte zur Vermeidung / Verminderung baubedingter Beeinträchtigungen: 
 Flächensparende und schonende Baudurchf ührung (z.B. Andienung der 
Baustellen über vorhandene Wege, Straßen; Baustelleneinrichtungen nur auf 
bereits in Anspruch genommenen Flächen (versiegelte Flächen) oder auf 
Flächen, die aufgrund der Planung verändert werden; Bodenlager, etc. nur 
innerhalb der festgelegten Arbeitsbereiche. 
 Erforderliche Baumfällungen sind zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen 
Verbotstatbeständen (Tötungsverbot gemäß § 44 BNatSchg) außerhalb der Brut- 
und Aufzuchtzeiten europäischer Brutvögel vorzunehmen. Also nicht im Zeitraum 
vom 01. März bis 30. September.  
 Um Störungen von Vögeln und potentiell möglichen Fledermäusen während der 
Bauphase zu vermeiden, sind Baulärm und starkes Arbeitslicht in den 
Abendstunden zu vermeiden. 
 Die Anlage der Baustelleneinrichtung sollte so erfolgen, dass Beeinträchtigungen 
(Lärm, Schadstoffe, Grundwasserbelastungen) für die Umgebung und den 
Naturhaushalt vermieden werden. 
 Die Anlage von Bodenmieten auf Flächen mit wertvollen Vegetationsstrukturen 
und im Kronentraufbereich + 1,50 m von Bäumen ist zu vermeiden. Dasselbe gilt 
für Baubuden und Baucontainer. 
 Lagerung von Material (z.B. Filterkies, etc.) nur im Bereich anlagebedingt in 
Anspruch genommener Flächen und auf dem ausgewiesenen Baustellenlager.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 34 - 
 
 Vorhandene Vegetationsstrukturen sind gemäß DIN 18920 (Schutz von Bäumen, 
Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) zu schützen und 
zu sichern, Schutz und Sicherung angrenzender Bereiche nach RAS LP 4 (vorher 
RAS LG 4). 
 Ein Verlust bzw. eine Beeinträchtigung erhaltenswerter Gehölze im Randbereich 
der Baumaßnahmen ist durch entsprechende Pflege zu vermeiden. Erforderliche 
Maßnahmen (hochbinden der Äste, Wurzelschutz, Stammschutz) sind frühzeitig 
mit dem Amt für Landschaftspflege abzustimmen. Die Maßnahmen sind durch 
anerkannte Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus durchzuführen. 
 Reduzierung des Vegetationsverlustes auf das unbedingt notwendige Maß.  
 Spezielle Schutz - und Sicherungsmaßnahmen (z.B. Bauzaun): Erhalt 
angrenzender schutzwürdiger / empfindlicher Bereiche und Biotope.  
 Eine Kontamination von Boden und Wasser während des Baubetriebes ist durch 
entsprechende Maßnahmen zu vermeiden (Verwendung biologisch abbaubarer 
Schmierstoffe, Betanken von Baustellenfahrzeugen in gesicherten Bereichen). 
 Abtrag des Ober - und Unterbodens nach Entfernen der Vegetationsdecke und 
getrennte Lagerung und Mieten zur Wiederverwendung gemäß DIN 18915 
(Bodenarbeiten). Der Oberbodenabtrag ist entsprechend dem Baufortschritt 
sukzessive vorzunehmen 
 Der Oberboden ist bei längere r Lagerung (> 4 Wochen) lebend zu erhalten und 
zwischenzeitlich zu begrünen.  
 Während der Bauarbeiten anfallende Abfälle (Gebinde, Verpackungen etc.) sind 
ordnungsgemäß zu entsorgen. 
 Zügige Wiederherrichtung (Bepflanzung, Einsaat, etc) der  in Anspruch 
genommenen Grünflächen 
 Wiederherstellung der Grünflächen mit derselben Vegetationsstruktur wie 
vorgefunden  
 Durchführung der Kompensationsmaßnahmen soweit möglich parallel zu  der 
Baumaßnahme 
 In Anspruch genommene Flächen sind ordnungsgemäß wiederherzustellen. 
Allgemein wirksame Aspekte zur Vermeidung / Verminderung anlagebedingter 
Beeinträchtigungen: 
 Beschränkung des benötigten Flächenbedarfs für das geplante Vorhaben auf das 
unbedingt notwendige Maß. 
 Wiederverwendung von Bodenmassen (Ober- und Unterboden). 
 Einbindung de r geplanten Strukturen in das Landschaftsbild durch 
Pflanzmaßnahmen und Begrünungen.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 35 - 
 
6.2 Schutz- und Sicherungsmaßnahmen 
Die speziellen Schutz - und Sicherungsmaßnahmen dienen der Verringerung von 
Beeinträchtigungen der Randbereiche angrenzender Biotopbe stände. Generell ist die 
Flächeninanspruchnahme, auch die temporäre bzw. bauzeitliche Inanspruchnahme von 
Bauflächen, auf ein Minimum zu reduzieren.  
Alle Schutzeinrichtungen sind vor Beginn der Bautätigkeit zu erstellen und sind bei 
Bedarf umgehend zu ern euern. Die im Folgenden beschriebenen Schutz - und 
Sicherungsmaßnahmen sind zeichnerisch in den Karten 2 bis 3 dargestellt. 
S1 Schutz von Einzelbäumen  gemäß DIN 18920, RAS-LP 4  und der 
Baumschutzsatzung der Stadt Köln , Bodenabtrag  und Überschüttungen im 
Wurzelbereich sind generell untersagt.  
 Es ist verboten, den Wurzelbereich der Bäume (Kronentraufe zuzüglich 1,50  m 
nach allen Seiten ) mit Fahrzeugen und Maschinen zu befahren und dort 
Bodenmaterial zu lagern 
 Um die Baumscheiben hin ist ein Bauzaun aus Holzbrettern, Maschendraht oder 
Baustahlmatten in massiver Bauweise aufzustellen und entsprechend 
standsicher zu verankern. Die Zaunhöhe muss über Gelände 1,80  m bis 2,50 m 
betragen. 
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass Stamm-, Wurzel- und Kronenbereich der 
zu erhaltenden Gehölze während der gesamten Bauzeit ausreichend vor 
Beschädigungen (mechanische Verlet zungen, Eindringen schädlicher Stoffe in 
den Untergrund, Bodenverdichtung durch Befahren, Freilegen der Wurzeln, 
Ablagern von Baumaterial im Wurzelbereich) zu schützen sind. 
S2 Begrenzung des Baufeldes; Für die Dauer der baubedingten Beeinträchtigungen 
werden durch eine deutlich wahrnehmbare Begrenzung wie z.B. Flatterband, 
Bauzaun oder eine ähnliche Abgrenzung nicht in Anspruch zu nehmende 
Bereiche eindeutig vom Arbeitsbereich abgegrenzt und gesichert. Dies betrifft vor 
allem die südlichen und östlichen Grünlandstrukturen Die Begrenzungen sind 
während der Baumaßnahme ständig zu kontrollieren und bei Beschädigung ggf. 
zu erneuern. In den abgegrenzt en Bereichen dürfen keine 
Baustelleneinrichtungen, Material- oder Bodenlager angelegt werden. 
S3 Das Bauvorhaben soll durch eine Ökologische Baubegleitung  zur 
Gewährleistung einer ökologisch sachgerechten Bauabwicklung, insbesondere 
zur Berücksichtigung de s vorsorgenden Biotop - und Artenschutzes begleitet 
werden. Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die Überwachung der 
genehmigungskonformen Umsetzung der landschaftspflegerischen Maßnahmen 
einschließlich der Vermeidungs - und Verminderungsmaßnahmen. Die  
Ökologische Baubegleitung muss im ständigen Kontakt mit der Unteren 
Naturschutzbehörde stehen.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 36 - 
 
7. MAßNAHMEN UND WIEDERHERSTELLUNGSMAßNAHMEN 
AM EINGRIFFSORT  
(vgl. Anlage 1 und Karte 3) 
Die durch Bauarbeiten (Baustellenlager, Arbeitsstreifen und Graben) in Anspruch 
genommenen Flächen sind nach Beendigung der Bauarbeiten in ihren ursprünglichen 
Zustand zurückzuführen. Vor Baubeginn wird vom AN eine Beweissicherung gem. ZTV-
AA K/1, Ziffer 3 durchgeführt, in der neben den Verkehrsflächen auch die Grünanlagen  
vor Baubeginn festgehalten werden. Nach Beendigung der Arbeiten erfolgt eine zweite 
Beweissicherung, eventuelle Schadensfälle können so vermerkt und reguliert werden. 
Nach Beendigung der Baumaßnahme können wiederhergestellte Flächen den 
Biotopwert des Bes tandes erreichen. Werden die Flächen nach Beendigung der 
Baumaßnahme in ihren ursprünglichen Zustand wiederhergestellt, gilt der Eingriff an 
diesen Stellen als in sich ausgeglichen. 
Im Folgenden werden die landschaftspflegerischen Maßnahmen zur Wiederherstellung 
und Maßnahmen zur Kompensation der Baumaßnahme dargestellt. 
W 1 Wiederherstellung von Ackerflächen (HA0). Die Ackerflächen sind wie 
vorgefunden herzustellen und die Baustelleneinrichtungsfläche ist 
zurückzubauen.  
W 2 Wiederherstellung einer Ackerbrache (HA2). Die Ackerbrache ist in Abstimmung 
mit dem Eigentümer wie vorgefunden herzustellen und die 
Baustelleneinrichtungsfläche ist zurückzubauen. In Abstimmung mit dem 
Eigentümer ist ggf. eine Einsaat vorzunehmen. Hier sollte vorzugsweise 
Regiosaatgut verwendet werden. 
M 1a Neuanlage von Gras- und Krautflur an Feldrainen und Säumen (HH7)  
Als Baustellenlager genutzte Bankettbereiche sind nach Beendigung der 
Maßnahme wieder herzustellen  bzw. neu anzulegen . Notwendige 
betriebsbedingte Fläche nördli ch des Regenrückhaltekanals sind aufgrund der 
Zugänglichkeit mit einer Gras - und Krautflur zu versehen , damit fortlaufend 
Inspektionen und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden können . Die 
Flächen sind mit regionalem Saatgut Ursprung UG 2 - Westdeutsches Tiefland 
mit unterem Weserbergland einzusäen. Ausführung nach DIN 18917 und FLL 
Richtlinie Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut. 
Vorgeschlagenes Mischungsverhältnis: 
Regiosaatgutmischung Feldraine und Säume 10% Gräser / 90% Kräuter & 
Leguminosen. Insofern es aus jahreszeitlicher und witterungstechnischer Sicht 
möglich ist, sollte der v.g. Einsaat eine Selbstbegrünung vorgezogen werden.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 37 - 
 
M 1b Neuanlage von Gras- und Krautflur an Feldrainen und Säumen (HH7)  
Seitlich der geplanten und ne uen Betriebswege ist eine Gras - und Krautflur als 
Bankettbereich herzustellen. Die Flächen sind mit regionalem Saatgut Ursprung 
UG 2 - Westdeutsches Tiefland mit unterem Weserbergland einzusäen. 
Ausführung nach DIN 18917 und FLL Richtlinie Empfehlungen für  Begrünungen 
mit gebietseigenem Saatgut.  
Vorgeschlagenes Mischungsverhältnis:  Regiosaatgutmischung 
Straßenbegleitgrün und Böschung 70% Gräser / 30% Kräuter & Leguminosen.  
M 2 Neuanlage von unversiegelten Fahrwegen als Schotterrasen (HY2). Nach 
Modellierung der Zuwegung ist gemäß FLL Richtlinie für die Planung, Ausführung 
und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen (in der gültigen 
Ausgabe) die Zuwegung als Schotterrasen herzurichten. Für den Schotterrasen 
ist das Saatgut RSM 7.2.1 Landschaftsrasen – Trockenlagen ohne Kräuter oder 
besser regionales Saatgut zu verwenden. Insofern sich der örtliche Oberboden 
bautechnisch für die Verwendung der Vegetationstragsicht eignet, ist dieser dafür 
wiederzuverwenden.  
M 3 Neuanlage von bodenständigen Gebüschen und Sträuchern (BB1). Die 
Maßnahme dient der Entwicklung von Strauchgehölzen als abschirmende 
Gehölzkulisse teilweise auf neu erstellen Bauwerken ( ähnlich intensive 
Dachbegrünung). Zur Reduzierung des Pflegeaufwandes für den Betreiber der 
Anlage werden keine Bäume 1. und 2. Ordnung gepflanzt. Aufgrund der Höhe 
des Bauwerkes wird sich aber bereits durch Großsträucher und Bäume 3. 
Ordnung ein ähnliches Landsch aftsbild wie bisher einstellen. Neben der 
landschaftlichen Einbindung ist das Ziel hierbei die Entwicklung von 
Gehölzstrukturen als Landschaftselemente mit Bedeutung für die heimische Flora 
und Fauna sowie die Anlage von gliedernden und belebenden Gehölzstrukturen. 
Nicht bodenständige Arten werden deshalb bewusst ausgelassen.  
Die Pflanzung hat mehrreihig mit einem Reihenabstand von 1,5 m zu erfolgen. 
Der Pflanzabstand beträgt 1,5 m. Die Gehölzpflanzungen sind gruppenweise in 
Trupps von jeweils 3 bis 7 Pflanzen gleicher Art vorzunehmen. Die angelegten 
Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und in der Anwachsphase vor Verbiss zu 
schützen. 
Als Mindestqualität für die Strauchpflanzungen sind zweimal verpflanzte 
Sträucher, Höhe 100 cm – 150 cm (Str. 2xv., 10 0 – 150) zu verwenden. Die 
Pflanzung erfolgt nach DIN 18916. 
Pflanzenname  Anteil in % 
Acer campestre Feldahorn 10 % 
Carpinus betulus Hainbuche 10 % 
Crataegus monogyna Weißdorn 20 % 
Cornus sanguinea Hartriegel 10 % 
Corylus avellana Hasel 10 % 
Prunus spinosa Schlehe 10 % 
Rosa canina Hundsrose 15 % 
Salix caprea Salweide 5 %

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 38 - 
 
Viburnum opulus Gem. Schneeball 10 % 
 
Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten und bei Abgängigkeit zu ersetzen.  
M 4 Neuanlage von Baum- und Strauchhecken / Waldrand standorttypischer 
Arten (BD51) 
Die in Anspru ch genommenen überwiegend standortfremde Gehölze (BD62) 
werden außerhalb des Bauwerkes mit standorttypischen Arten im Übergang zum 
Randbereich (mind. 10 Tiefe) wiederhergerichtet.  
Diese Maßnahme dient der Entwicklung von Baum - und Strauchhecken 
standorttypischer Arten als abschirmende Gehölzkulissen entlang der Südseite 
des Plangebietes. Ziel ist daneben die Entwicklung von Gehölzstrukturen als 
Landschaftselemente mit Bedeutung für die heimische Flora und Fauna sowie die 
Anlage von gliedernden und belebenden Gehölzstrukturen. 
Die Pflanzung hat mehrreihig mit einem Reihenabstand von 1,5  m zu erfolgen. 
Der Pflanzabstand beträgt 1,5 m. Die Gehölzpflanzungen sind gruppenweise in 
Trupps von jeweils 3 bis 7 Pflanzen gleicher Art vorzunehmen. Die angelegten 
Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und in der Anwachsphase vor Verbiss zu 
schützen. 
Als Mindestqualität für die Baum - und Strauchpflanzungen sind zweimal 
verpflanzte Sträucher, Hö he 100  cm – 150 cm (Str. 2xv., 100 – 150) zu 
verwenden. Die Pflanzung erfolgt nach DIN 18916. Die Baum - und 
Strauchhecken sind dauerhaft zu erhalten. 
30 % Baumgehölze darunter: 
Pflanzenname  Anteil in % 
Acer campestre Feldahorn 10 % 
Alnus glutinosa Schwarzerle 10 % 
Carpinus betulus Hainbuche 20 % 
Quercus robur Stieleiche 10 % 
Malus communis Wildapfel 10 % 
Prunus avium Vogelkirsche 20 % 
Sorbus aucuparia Eberesche 20 % 
70 % Strauchgehölze darunter: 
Pflanzenname  Anteil in % 
Crataegus monogyna Weißdorn 20 % 
Cornus sanguinea Hartriegel 15 % 
Corylus avellana Hasel 15 % 
Ligustrum vulgare* Gem. Liguster 10 % 
Prunus spinosa Schlehe 10 % 
Rosa canina Hundsrose 10 % 
Salix caprea Salweide 5 % 
Viburnum opulus Gem. Schneeball 10 %

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* Der Gemeine Liguster ist ein wichtiges Vogelnist - und Nährgehölz und dient 
zahlreichen Säugetier - sowie Insektenarten als Nahrungsquelle. Die Pflanze soll 
aufgrund der immer - / wintergrünen Eigenschaft und der Eigenschaften zur 
Böschungssicherung im "Nahbereich" des Zaunes eine Verwendung finden.  
Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten und bei Abgängigkeit zu ersetzen.  
M 5 Neuanlage von Lauholzforsten / Feldgehölzen standorttypischer Baumarten 
(AX11). Die in Anspruch genommenen überwiegend standortfremde Gehölze 
(AX42, AX41) werden außerhalb des Bauwerkes mit standorttypischen 
Baumarten wiederaufgepflanzt.  
Diese Maßnahme dient der Entwicklung von Bäumen standorttypischer Arten als 
abschirmende Gehölzkulissen. Ziel ist daneben die Entwicklung von 
Gehölzstrukturen als Landschaftselemente mit Bedeutung für die heimische Flora 
und Fauna sowie die Anlage von gliedernden und belebenden Gehölzstrukturen.  
Die Pflanzung hat mehrreihig mit einem Reihenab stand von 1,5  m zu erfolgen. 
Der Pflanzabstand beträgt 1,5 m. Die Gehölzpflanzungen sind gruppenweise in 
Trupps von jeweils 3 bis 7 Pflanzen gleicher Art vorzunehmen. Die angelegten 
Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und in der Anwachsphase vor Verbiss zu 
schützen. 
Als Mindestqualität für die Baumpflanzungen sind zweimal verpflanzte Gehölze, 
Höhe 100 cm – 150 cm (Str. 2xv., 100 – 150) zu verwenden. Die Pflanzung erfolgt 
nach DIN 18916. 
100 % Baumgehölze darunter: 
Pflanzenname  Anteil in % 
Acer campestre Feldahorn 20 % 
Carpinus betulus Hainbuche 30 % 
Quercus robur Stieleiche 30 % 
Malus communis Wildapfel 10 % 
Prunus avium Vogelkirsche 10 % 
 
Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten und bei Abgängigkeit zu ersetzen.  
Alle dargestellten Maßnahmen sind frühestmöglich umzusetzen. Die nachfolgend 
dargestellten landschaftspflegerischen Maßnahmen sind spätestens nach Beendigung 
aller Baumaßnahmen bzw. in der darauffolgenden Pflanzperiode (z.B. Winterhalbjahr 
2026 / 2027) zu realisieren.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 40 - 
 
8. KOSTENSCHÄTZUNG 
Die vorliegende Kostenschätzung bezieht sich auf die Kosten der 
landschaftspflegerischen Maßnahmen ohne Grunderwerbskosten und ohne Kosten für 
(straßen)bautechnische Maßnahmen. Potentielle Maßnahmen zur Kompensation auf 
Ausgleichsgrundstücken außerhalb des geplanten Vorhabens werden in der 
Kostenschätzung nicht berücksichtigt. 
In der Kostenschätzung enthalten ist eine 2-jährige Entwicklungspflege. Der für die 
Gehölzpflanzungen zugrunde gelegte Einzelpreis stellt einen Durchschnittspreis dar. 
Tabelle 3: Kostenschätzung 
Nr.  Maßnahme Umfang E-Preis / 
m², lfd.m Summe € 
S 1-3 Schutz und Sicherung allgemein  1 Psch 30.000,00 30.000,00 
W1 Wiederherstellung von Ackerflächen 3754 m² 1,20 4.504,80 
W2 Wiederherstellung von Ackerbrache 1314 m² 2,50 3.285,00 
M1 Neuanlage von Gras- und Krautsäumen 960 m² 2,50 2.400,00 
M2 Neuanlage von Schotterrasen (nur Decksicht) 881 m² 32,00 28.192,00 
   M3     Neuanlagen von Gebüschen und Sträuchern 
 Boden Vor- und Nachbereitung 1230 m² 4,50 5.535,00 
 Strauchpflanzungen; Str. 2xv. h 100-150 550 Stück 20,00 11.000,00 
   M4     Neuanlagen von Baum- und Strauchhecken 
 Boden Vor- und Nachbereitung 596 m² 4,50 2.682,00 
 Strauchpflanzungen; Str. 2xv. h 100-150 270 Stück 20,00 5.400,00 
    M5    Neuanlagen von Laubholzforsten 
    Boden Vor- und Nachbereitung 867 m² 4,50 3.901,50 
 Strauchpflanzungen; Str. 2xv. h 100-150 385 Stück 20,00 7.700,00 
F Fertigstellungspflege 1 Psch. 20.000,00 20.000,00 
E Entwicklungspflege (2-jährig) 1 Psch 40.000,00 40.000,00 
M Monitoring bis zum Ende der Entwicklungspflege 1 Psch 15.000,00 15.000,00 
      
  Summe 179.600,00 
  Gesamtsumme (Maßnahmen) gerundet 180.000,00 
Die Kosten der landschaftspflegerischen Maßnahmen vor Ort belaufen sich gemäß 
Kostenschätzung auf ca. € 180.000,-- (netto ohne Grunderwerbskosten).

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 41 - 
 
9. BILANZIERUNG VON ENGRIFF UND AUSGLEICH 
Durch das geplante Vorhaben werden innerhalb der Eingriffsbereiche vorwiegend 
Biotopstrukturen mit einer geringen bis mittleren Wertigkeit in Anspruch genommen (vgl. 
Anhang 1). Vorhabensbedingt werden die Baustelleneinrichtungsflächen nahezu 
ausschließlich temporär in Anspruch genommen . Diese werden nach Beendigung des 
Vorhabens weitgehend wieder in ihrem ursprünglichen Zustand hergerichtet. 
Die Ermittlung des Kompensationsbedarfes erfolgt tabellarisch durch den Vergleich der 
ökologischen Wertigkeit der betroffenen Flächen nach dem „Verfahren zur Überprüfung 
des Mindestumfanges von Ausgleichs - bzw. Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die 
Biotopfunktion“ (Ludwig, 1991) vor und nach dem Eingriff.  
Bestandswert 
Für den bilanztechnisch erfassten Eingrif fsbereich wird eine Fläche von 11 .693 m² 
zugrunde gelegt , woraus eine Wertigkeit im Bestand von insgesamt 138.281 
ökologischen Wertpunkten resultiert.  
Maßnahmenwert 
Unter Berücksichtigung des nicht vermeidbaren Verlustes von Biotoptypen und der 
festgelegten Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet ergibt sich ein Biotopwert nach 
Realisierung der Planung von insgesamt 122.621 ökologischen Wertpunkten. Aus der 
Gegenüberstellung mit dem Bestandwert resultiert hieraus ein Kompensationsdefizit 
von 15.600 ökologischen Wertpunkten.  
Das verbleibende Kompensationsdefizit soll über das Ökokonto der StEB ausgeglichen 
werden.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 42 - 
 
10. ZUSAMMENFASSUNG 
Gegenstand des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) ist der 
Neubau des Regenrückhaltebeckens 0331 "Am Kradepohl" in Köln Meschenich 
einschließlich der dafür notwendigen Baufelder. Hierbei handelt es sich um eine 
Maßnahme der Stadtentwäs serungsbetriebe Köln AöR (StEB). Die Vorhabensfläche 
befindet sich im Eigentum der Stadt Köln und unterliegen der Nutzung durch die StEB.  
In der Straße "Am Kradepohl" in Köln -Meschenich befindet sich ein als 
Regenrückhaltekanal (RRK 0331) definierter Samm elkanal, der im weiteren Verlauf in 
Richtung Köln -Rondorf als Betonkanal DN 800 verläuft. Dieser funktioniert bei 
entsprechendem Einstau des Systems als Drossel. Der RRK verläuft in diesem Bereich 
mittig auf der Sohle eines vorprofilierten, ca. 6.000 m² großen Erdbeckens. Durch seitlich 
am Kanal angeordnete Öffnungen finden bei Bemessungslastfällen Entlastungen von 
Mischwasser in das offene Erdbecken statt. Dieser Zustand ist gemäß WHG nicht 
zulässig und soll schnellstmöglich beseitigt werden. Das Ziel ist die Verbesserung des 
vorhandenen Entwässerungskomforts im Einzugsgebiet, gerade auch hinsichtlich des 
in Zukunft immer häufiger prognostizierten Auftreten von Starkregenereignissen 
Das Untersuchungsgebiet umfasst einen Umring von ca. 40-200 m um die vorhandene 
Anlage der StEB "Am Kradepohl".  
Die geplanten baulichen Anlagen liegen in der Gemarkung Meschenich, Flur 52 auf dem 
Flurstück 551. Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsplans der Stadt Köln. Die 
Fläche des Plangebietes ist als geschützter Landschaftsbestandteil LB-2.13 „Kradepohl, 
Meschenich“ ausgewiesen. Der Schutzzweck des LB „Kradepohl, Meschenich“ wird 
festgesetzt zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts durch Erhaltung 
von naturnah entwickelten Feuchtstandorten und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen. 
Auf dem umzäunten Gelände der StEB verläuft der Mischwasserkanal zentral innerhalb 
des bestehenden Erdbeckens (ehem. Regenüberlaufbecken). Die komplette Anlage ist 
in Betrieb und Nutzung durch den Betreiber. Ausgehend von de n angrenzenden 
Böschungen haben sich im Zuge der natürlichen Sukzession im Beckenbereich 
zahlreiche Baumgehölze entwickelt. Der Baumbestand in den Erdbecken umfasst 
vorwiegend Robinien und vereinzelt Eschen mit geringem bis mittlerem. Einige Flächen, 
auf d enen der kiesige Untergrund dominiert, sind nicht verbuscht und weisen eine 
Ruderalvegetation auf, in der lokal das Land -Reitgras (Calamagrostis epigejos) 
vorherrscht. Im Zuge der mehrfachen Begehung wurden keine Vernässungen an der 
Beckensohle festgestellt. Auch in der Gras- und Krautschicht an der Beckensohle fehlen 
feuchtigkeitslieben / -anzeigende Pflanzen. Somit ist die Beckensohle als eher trocken 
bis feuchter Standort zu bewerten, so wie es durch die Bodenuntersuchungen auch 
bestätigt wurde.  
Durch d as geplante Regenrückhaltebecken werden ausschließlich Biotoptypen mit 
keiner, einer geringen Wertigkeit und einer mittleren Wertigkeit beansprucht. Im 
Untersuchungsraum konnten insgesamt 44 Vogelarten nachgewiesen werden, die als 
Brutvogel, Nahrungsgast, Durchzügler oder nur als Überflieger auftreten. 
Für das Vorhaben wurde eine Artenschutzprüfung in der Stufe I und Stufe II 
ausgearbeitet. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass bei Einhaltung von Vermeidungs - 
und Verminderungsmaßnahmen (z.B. Bauzeitenbeschränku ng, vorlaufende 
faunistische Kontrolle auf Fledermäuse) sowie Anbringung von künstlichen Nisthilfen für 
den Star, ein Zutreffen der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG bei der 
Umsetzung der Maßnahme ausgeschlossen werden kann.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 43 - 
 
Anlagebedingte Auswirkungen ergeben sich durch die Überbauung eines mit Bäumen 
bestandenen Beckenbereiches durch ein Regenrückhaltebecken. Hierbei ist zu 
beachten, dass das großvolumige Rückhaltebecken mit maximalen Bauwerkshöhen 
(ca. 51,15 ü. NHN) noch unter der Höhe des RRK (ca. 51,90 ü. NHN) liegt. Das Bauwerk 
wird zudem noch in begrünbaren Bereichen mit Boden in einer Stärke von ca. 1,20 m 
überdeckt und weitestgehend eingegrünt. Unter Ausnahme der neuen Betriebswege 
können ferner die randlichen Baumhecken erhalten werden, wodurch sich eine 
Einbindung ins Landschaftsbild bereits unmittelbar nach der baulichen Umsetzung 
ergibt. Ferner bleiben sichtverschattende Gehölze im nördlichen Bereich komplett 
erhalten. Direkte Blickbezüge sind somit nicht gegeben.  
Der Eingriff in Natur und Landschaft wurde anhand des Verfahrens zur Überprüfung des 
Mindestumfangs von Ausgleichs - bzw. Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die 
Biotopfunktion von Dankwart Ludwig bewertet. Der Bestandswert für den bilanzierten 
ca. 11.693 m² großen Eingriffsbere ich hat eine Wertigkeit von 138.281 ökologischen 
Wertpunkten. Nach Durchführung der Maßnahme verbleibt eine Wertigkeit von 
insgesamt 122.621 ökologischen Wertpunkten. Das Defizit von 15.660 Punkten soll über 
das Ökokonto der Steb erfolgen. 
Werden alle aufg eführten Aspekte beachtet und die in Anspruch genommen Bereiche 
wieder ordnungsgemäß hergestellt und das Defizit ausgeglichen, kann der Eingriff im 
Sinne des § 15 (2) Bundesnaturschutzgesetz als ausgeglichen gelten.  
Der vorliegende Antrag auf die Sanierun g dient dem Allgemeinwohl und ist vom 
öffentlichen Interesse. Erhebliche nachhaltige Beeinträchtigungen auf den geschützten 
Landschaftsbestandteil sind unter der Voraussetzung der weitestgehend möglichen 
Wiedereingrünung mit bodenständigen Gehölzen und Reg iosaatgut ebenfalls nicht zu 
erwarten.

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 44 - 
 
11. FOTODOKUMENTATION 
 
Bild 1: Zugang zum Regenrückhaltekanal von der Straße "Am Kradepohl" aus 
 
Bild 2: Erschließung über die Straße "Am Kradepohl"

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 45 - 
 
 
Bild 3: Baustelleneinrichtungsfläche Ackerbrache und Brennnesselsaum  
 
Bild 4: Regenrückhaltekanal und seitliche Becken

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 46 - 
 
 
Bild 5: Beckenbereiche 
 
Bild 6: Geplante zweite BE Fläche (links vom Weg)

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 47 - 
 
 
Bild 7: Luftbild vom 18. August 2023 Blick von Nordosten   
 
Bild 8: Luftbild vom 18. August 2023 Blick von Südwesten

Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 48 - 
 
 
Bild 9: Blick über das Untersuchungsgebiet Luftbild vom 18. August 2023 
 
Bild 10: Blick über das Untersuchungsgebiet Luftbild vom 18. August 2023

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

9988 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 1109/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubau Regenrückhaltebecken "Am Kradepohl" durch StEB, LB 2.13 "Kradepohl, 
Meschenich", Bezirk 2 Rodenkirchen.  
 
Hier: Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gem. § 67 Abs. 1 Nr. 1 
BNatSchG  
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit dem geplanten Regenrück-
haltebecken einverstanden unter der Voraussetzung, dass die Naturschutzvereinigungen 
keine begründeten Bedenken äußern. Er formuliert keinen Widerspruch gegen die Befreiung 
von den Verboten des Landschaftsplans Köln zum Schutz des Geschützten Landschaftsbe-
standteils „LB 2.13 „Kradepohl, Meschenich“ gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzge-
setz. 
 
Alternative:  
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde widerspricht der Befreiung von 
den Verboten des Landschaftsplans Köln zum Schutz des Geschützten Landschaftsbestand-
teils „LB 2.13 „Kradepohl, Meschenich“ gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzgesetz 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 05.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung: 
Beschreibung der Maßnahme 
In der Straße "Am Kradepohl" in Köln-Meschenich befindet sich ein als Regenrückhaltekanal 
(RRK 0331) definierter Sammelkanal, der im weiteren Verlauf in Richtung Köln-Rondorf als 
Betonkanal DN 800 verläuft. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Köln und unter-
liegt der Nutzung durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB). 
 
Der RRK verläuft mittig auf der Sohle eines vorprofilierten, ca. 6.000 m² großen Erdbeckens. 
Dieser funktioniert bei entsprechendem Einstau des Systems als Drossel. D.h. bei stärkeren 
Regenereignissen wird nicht klärpflichtiges, mit Abwasser vermischtes Regenwasser über 
eine Überlaufschwelle in das Becken geleitet, um eine Überlastung des Kanals zu verhindern 
bzw. zu reduzieren. Durch seitlich am Kanal angeordnete Öffnungen finden bei Bemessungs-
lastfällen Entlastungen von Mischwasser in das offene Erdbecken statt. Dieser Zustand ist ge-
mäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nicht zulässig und soll schnellstmöglich beseitigt werden. 
 
Die abwassertechnische Anlage ist seit 1973 ununterbrochen in Betrieb. Aufgrund von Pflege-
vernachlässigung hat sich auf der Fläche ein Gehölzbestand (zum Großteil Robinie) gebildet. 
 
Für die geplante Sanierung durch die StEB ist unter anderem die Neugestaltung eines ge-
schlossenen Regenrückhaltebeckens (RRB) im Bereich der Geländemulde südlich des beste-
henden Regenrückhaltekanals (RRK) vorgesehen.  
Das RRB weist einen rechteckigen Grundriss auf und wird mit seiner Längsseite direkt am 
vorhandenen RRK hergestellt. Das neue RRB (rund 25 m x 60 m und Fassungsvermögen von 
rund 7.300 m³) soll als geschlossenes Betonbecken im Nebenschluss an den bestehenden 
RRK platziert werden, so dass die Möglichkeit zur bedarfsweisen Erweiterung des Speicher-
volumens besteht. Der bestehende RRK kann so bei Starkregenereignissen über Entlastungs-
schlitze im Freigefälle in das Becken entlasten. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird 
neben technisch notwendigen Bauteilen und Wegen auch eine mindestens 1,20 m hohe Erd-
schicht auf das geschlossene Regenrückhaltebecken aufgeschüttet, so dass ein Gehölzbe-
wuchs der Fläche wieder möglich ist. 
 
Verfahren 
Für das Vorhaben ist nach Abstimmung mit den zuständigen Behörden keine Baugenehmi-
gung oder wasserrechtliche Genehmigung notwendig. Der Landesbetrieb Wald und Holz 
NRW sieht eine forstrechtliche Genehmigung als nicht notwendig an, da es sich nicht um 
Wald im Sinne des Gesetzes handelt (Bundeswaldgesetz und Landesforstgesetz). 
Die Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen ist auf der Grundlage von § 66 
Abs. 1 Ziff. 2 LNatSchG NRW vor Erteilung einer Befreiung von Verboten hinsichtlich gesetz-
lich geschützter Landschaftsbestandteile durchzuführen. Das Verfahren für die Beteiligung 
richtet sich nach § 67 LNatSchG NRW.  
 
Die anerkannten Naturschutzvereinigungen wurden beteiligt. Die Schutzgemeinschaft Deut-
scher Wald hat eine Stellungnahme eingereicht mit keinen grundsätzlichen Bedenken gegen-
über dem Vorhaben. Offenen Punkte wurden dem Antragssteller übermittelt und von ihm be-
antwortet.

3 
Regelungen des Landschaftsplans 
Das Erdbecken befindet sich auf einem eingezäunten Grundstück der Stadt Köln und wird 
nach Landschaftsplan als geschützter Landschaftsbestandteil LB-2.13 „Kradepohl, Mesche-
nich“ ausgewiesen.  
 
Anders als es der Landschaftsplan beschreibt, hat eine „Aufgabe der Nutzung“ nie stattgefun-
den. Die abwassertechnische Anlage ist seit 1973 ununterbrochen in Betrieb. Allerdings hat 
sich durch die Vernachlässigung der Pflege ein Gehölzbestand entwickelt. 
Innerhalb des geschützten Landschaftsbestandteils ist es gemäß LP insbesondere verboten: 
 Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen zu entfernen, 
 Flächen und Wege zu versiegeln, 
 bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnung, als auch Straßen und Wege zu er-
richten, 
 Aufschüttungen und Abgrabungen sowie Verfestigungen des Bodens vorzunehmen 
 
Von diesen Verboten kann auf der Grundlage des § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
eine Befreiung erteilt werden, wenn 
1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich 
solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 
2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belas-
tung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und 
Landschaftspflege vereinbar ist.  
 
Eingriffsregelung: 
In Bezug auf die Abarbeitung der Eingriffsregelung nach §§ 13-18 BNatSchG wurde im Auf-
trag der StEB ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Stand August 2024 erarbeitet. 
Dieser wurde mit der UNB abgestimmt. 
 
Die Baumaßnahme stellt insgesamt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Insbesondere 
sind Auswirkungen auf Bodenfunktionen durch die Flächeninanspruchnahme und Verlust und 
Beeinträchtigung von Lebensräumen für Pflanzen und Tieren zu nennen. Dauerhaft werden 
Gehölze in einem Umfang von ca. 1.670 m² in Anspruch genommen. 
Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu 
vermeiden. Hierzu sind im LBP umfangreiche Maßnahmen festgelegt (s. LBP Kap.6). Die 
nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen stellen einen Eingriff dar und sind durch Ausgleichs- 
oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Ein Teil der Kompensation erfolgt dabei vor Ort 
durch das Aufbringen einer 1,20 m hohe Erdschicht und der Neuanlage von bodenständigen 
Gebüschen und Sträuchern. Der verbleibende Bedarf wird über das Ökokonto der StEB abge-
golten (s. Anlage 1 LBP). 
 
Artenschutz 
Zur Einstellung und Überprüfung der Regelungen zum Artenschutz nach dem § 44 BNatSchG 
wurde eine Artenschutzprüfung Stufe II (ASP) zu dem Vorhaben erarbeitet und entsprechende 
Maßnahmen festgesetzt. 
 
Nach fachlicher sowie rechtlicher Prüfung durch die UNB ist davon auszugehen, dass die ar-
tenschutzrechtlichen Belange in der ASP in angemessener Form dargestellt und bewertet 
wurden. Die vorhabenbedingten Wirkfaktoren und das sich daraus ableitende artenschutz-
rechtliche Konfliktpotenzial wurden nachvollziehbar erläutert. Darauf basierend wurden di-
verse Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen festgelegt, 
welche grundsätzlich geeignet und ausreichend erscheinen, den Eintritt der Zugriffsverbote 
nach § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz abzuwenden. 
 
Befreiung 
Der Umbau der vorhandenen Anlage ist notwendig, da die bestehende Versickerung von 
Mischwasser (mit Abwasser vermischtes Regenwasser) in dem Erdbecken gemäß WHG nicht 
zulässig ist und das Grundwasser gefährdet. Die Maßnahme dient somit dem Grundwasser-
schutz.

4 
Durch den Umbau erfolgt dabei nicht nur eine Abdichtung des Beckens (Unterbindung der 
Versickerung), es wird auch das nutzbare Rückhaltevolumen vergrößert. Die Maßnahme dient 
damit der Starkregenvorsoge und dem Überflutungsschutz der Ortslagen Meschenich (ober-
halb) und Rodenkirchen (unterhalb).  
Hydraulische Berechnungen und Simulationen ergaben die Notwendigkeit des Neubaus des 
RRBs auf dem vorhandenen Gelände.  
 
Der Neubau ist auch bautechnisch an dieser Stelle aus folgenden Gründen notwendig:  
• Alternativgrundstücke in der Nähe im Besitz der Stadt Köln sind von der Größe und Form 
her nicht geeignet  
• Der Zulaufkanal zum RRB im bestehenden Freigefällesystem könnte für einen anderen 
Standort nicht beliebig verlängert oder umgelegt werden. Der abgehende Kanal hinter dem 
RRB ist von der Dimension her als Zulaufkanal zu einem anderen Standort nicht geeignet.  
• Die Nutzung des vorhandenen Erdbeckens als Baugrube und der vorhandenen Kanäle ist 
wesentlich kostengünstiger als die Herstellung der Anlage an anderem Standort. Eine Herstel-
lung an einem anderen Standort würde die Maßnahme vorbehaltlich der Umsetzbarkeit um bis 
zu 4,0 Mio € verteuern.  
 
Das öffentliche Interesse an der Durchführung der Baumaßnahme (Grundwasserschutz, 
Starkregenvorsorge und Überflutungsschutz) überwiegt damit gegenüber dem Interesse, dass 
die Verbote des Landschaftsplans in dem geschützten Landschaftsbestandteil vor Ort einge-
halten werden. Beeinträchtigungen der Funktionen von Natur und Landschaft werden soweit 
wie möglich vermieden und die unvermeidbaren Wirkungen werden ausgeglichen.  
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Landespflegerischer Begleitplan 
Anlage 1a: Bilanzierung 
Anlage 2: Artenschutzprüfung 
Anlage 3: Bestand- und Konfliktplan 
Anlage 4: Planung & Schutz und Sicherung 
Anlage 5: Maßnahmen und Planung 
Anlage 6: Querprofil 
Anlage 7: Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V. - Stellungnahme

Beratungsverlauf (1)

05.05.2025 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.3 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Ostmerheimer Straße 5555
  • Zaunhofstraße
  • Alte Kölnstraße
  • Bödingerstraße
  • Am Kradepohl 0
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Gut Leidenhausen
  • Zollstockgürtel 120
  • Hauptstraße
  • Am Himmel
  • Straße 5
  • Am Rande

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
1109/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
30.04.2025
Erstellt
14.04.2025 10:46