1109/2025
Neubau Regenrückhaltebecken "Am Kradepohl" durch StEB, LB 2.13 "Kradepohl, Meschenich", Bezirk 2 Rodenkirchen. Hier: Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gem. § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG
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Anlage 1a Bilanzierung
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Anlage 1 Landschaftspflegerischer Begleitplanzum Neubau des Regenrückhaltebeckens 0331 Am Kradepohl in Köln - Meschenich Anlage 1: Bilanzierung von Eingriff (Kompensationsbedarf) und Maßnahmen (Kompensationsumfang) Datum: 13.08.2024 (vgl. Karte 2 und 3) Bilanzierung für zum Neubau des Regenrückhaltebeckens 0331 Am Kradepohl in Köln Meschenich Konflikt Typ Biotoptypen Bestand (Eingriff) (Code) Biotopwert vorher (BW) Fläche Punkte Maßnahme Biotoptypen Maßnahme (Code) Biotopwert nachher (BW) Faktor bei Wiederher- stellung (1=100%) Fläche Punkte Flächeninanspruchnahme bzw. Umwandlung von Vegetationsbeständen Maßnahmen (vgl. Textwerk Kap. 6) Ackerfläche (HA0) 6 3.754 m² 22.524 Pkt. W1 Wiederherstellung von Ackerflächen (HA0) 6 1,0 3.754 m² 22.524 Pkt. Ackerbrache (HA2) 14 1.223 m² 17.122 Pkt. W2 Wiederherstellung von Ackerbrache (HA2) 14 1,0 1.314 m² 18.396 Pkt. Ausdauernde Ruderalflur Brennnessel (HP5) 11 228 m² 2.508 Pkt. M1a Neuanlage von Gras- und Krautfluren auf Säumen (HH7) 12 1,0 300 m² 3.600 Pkt. Grasflur an Straßen und Wegen (HH7) 12 186 m² 2.232 Pkt. Geschotterter Wirtschaftsweg (HY2) 3 83 m² 249 Pkt. M2 Neuanlage von Fahrwegen als Schotterrasen (HY2) 3 1,0 91 m² 273 Pkt. Gebüsche standorttypisch (BB1) 17 19 m² 323 Pkt. M4 Neuanlage von bodenständigen Gebüschen und Sträuchern (BB1) 17 1,0 34 m² 578 Pkt. Gesamt 5.493 m² 44.958 Pkt. 5.493 m² 45.371 Pkt. M1a Neuanlage von Gras- und Krautfluren auf Säumen (HH7) 12 1,0 280 m² 3.360 Pkt. Grasflur an Straßen und Wegen (HH7) 12 32 m² 384 Pkt. M1b Neuanlage von Gras- und Krautfluren Bankette (HH7) 12 1,0 380 m² 4.560 Pkt. M2 Neuanlagen von Fahrwegen als Schotterrasen (HY2) 3 1,0 790 m² 2.370 Pkt. Baumhecken mit standortfremden Gehölzen mit mittlerem Baumholz (BD62) 16 1.533 m² 24.528 Pkt. M3 Neuanlagen von bodenständigen Gebüschen und Sträuchern (BB1) 17 1,0 1.230 m² 20.910 Pkt. Baumheckenartige Gehölzstreifen an Straßen mit überwiegend standortfremden Gehölzen mittleres Baumholz (BD82) 13 624 m² 8.112 Pkt. M4 Neuanlage von Baum und Strauchhecken / Waldrand standorttypischer Arten (BD51) 17 1,0 596 m² 10.132 Pkt. Laubmischwaldbestände mit Anteilen bodenständiger und nicht bodenständiger Arten, Stangenholz (AX41) 14 76 m² 1.064 Pkt. M5 Neuanlage von Laubholzforsten standorttypischer Baumarten (AX11) 16 1,0 867 m² 13.872 Pkt. Laubmischwaldbestände mit Anteilen bodenständiger und nicht bodenständiger Arten, mittleres Baumholz (AX42) 16 3.560 m² 56.960 Pkt. P1 Anlage von Mauern und versiegelten Bauwerken (HN0) 0 1,0 308 m² 0 Pkt. sonstige ausdauernde Rudearflur (HP7) 13 175 m² 2.275 Pkt. P1 Anlage von versiegelten und gepflasterten Wegen (HY1) 0 1,0 316 m² 0 Pkt. Vorhandenes Bauwerk und versiegelte Wege (HY1) 0 200 m² 0 Pkt. E1 Erhalt von Laubmischbeständen mit Anteilen bodenständiger und nicht bodenständiger Arten (AX42) 16 1,0 411 m² 6.576 Pkt. E2 Erhalt von Baumhecken und Waldrändern mit überwiegend standortfremden Gehölzen (BD62) 16 1,0 728 m² 11.648 Pkt. E3 Erhalt von baumheckenartigen Gehölzstreifen an Straßen mit überwiegend standortfremden Gehölzen (BD82) 13 1,0 294 m² 3.822 Pkt. Gesamt 6.200 m² 93.323 Pkt. 6.200 m² 77.250 Pkt. Gesamt 11.693 m² 138.281 Pkt. 11.693 m² 122.621 Pkt. Summe Eingriff 138.281 Pkt. Summe Maßnahmen 122.621 Pkt. Es verbleibt ein Kompensationsdefizit von: 15.660 Pkt. Bautellenlager- fläche Gemarkung Meschenich Flur 52 Flurstücke37, 38, 294 und 479 Neubau des Regenrückhalte beckens 0331 Am Kradepohl Gemarkung Meschenich Flur 52 Flurstück 551 Dipl.-Ing. Sven Berkey Büro für Landschaftsarchitektur - Paesaggista LUDWIG 1991
Anlage 5 Maßnahmen und Planung
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S1S1 S1 S1 S1S1 S1S1 S1 S1 S1S1 S1 S2 S2S2 S2 S2 S3 S1 M5 (AX11) P1 (HN0) P1 (HN0)P1 (HY1) P1 (HY1) E1 Erhalt (AX42) E2 Erhalt (BD62) E3 Erhalt(BD82)E3 Erhalt(BD82) E2 Erhalt (BD62) E3 Erhalt(BD82) W2 Wiederherstellung(HA2) M1a (HH7) M1b (HH7)M1b (HH7) M1b (HH7) M1b (HH7) M1b (HH7) M1b (HH7) M2 (HY2) M2 (HY2)M1b (HH7) M3 (BB1) M3 (BB1) M3 (BB1) M3 (BB1)M3 (BB1) M3 (BB1)M3 (BB1) M4 (BD51) M5 (AX11) M5 (AX11) M1a (HH7) W1Wiederherstellung(HA0)M1a(HH7) Dipl.-Ing. Sven Berkey Karte 3 Maßnahmen &WiederherstellungPlanart:DIN A1 / 1 : 2500DVWDELP2ULJLQDO Projekt:Auftraggeber: 13. August 2024 Berkey / Melzer DatumBEARB. Dipl.-Ing. S. BerkeyWERMELSKIRCHEN, Juli 2024 Auftragnehmer:LandschaftspflegerischerBegleitplanzum Neubau des5HJHQUFNKDOWHEHFNHQV"Am Kradepohl" in.|OQ0HVFKHQLFKBüro für Landschaftsarchitektur - PaesaggistaGrunewald 6142929 Wermelskirchen[: 02193 / 500529 6WDGWHQWZlVVHUXQJVEHWULHEH.|OQ$|52VWPHUKHLPHU6WUDH.|OQ Gemarkung:0HVFKHQLFK)OXU)OXUVWFNH 0DVWDEBaustellen-HLQULFKWXQJVIOlFKH Fahrspur auf dem Bauwerk Grenze des Betonbauwerks Baustellen-HLQULFKWXQJVIOlFKH Visualisierung zur Neugestaltung und Wiederherstellung Neugestaltung und WiederherstellungZwischenphase vor BepflanzungIst Zustand vom August 2023 Grenze des Betonbauwerks Grenze des Betonbauwerks LegendeBilanztechnisch relevanter Eingriffsbereich'LHGHWDLOOLHUWHEDXWHFKQLVFKH3ODQXQJLVWGHP3ODQZHUNXQG(UOlXWHUXQJVEHULFKWGHV,QJHQLHXUEURV)LVFKHU7HDPSODQ]XP1HXEDXGHV5HJHQUFNKDOWHEHFNHQVÄ$P.UDGHSRKO³]XHQWQHKPHQ Landschaftspflegerische Maßnahmen:HLWHUH0DQDKPHQ]%]XU9HUPHLGXQJXQG9HUPLQGHUXQJVLQGGHP(UOlXWHUXQJVEHULFKW]Xentnehmen. Erhalt und Wiederherstellung((UKDOW6FKXW]XQG6LFKHUXQJYRQ$;/DXEPLVFKEHVWlQGHPLW$QWHLOHQERGHQVWlQGLJHUXQGQLFKWERGHQVWlQGLJHU$UWHQPLWPLWWOHUHP%DXPKRO]E1((UKDOW6FKXW]XQG6LFKHUXQJYRQ%'%DXPKHFNHQXQG:DOGUlQGHUPLWEHUZLHJHQGVWDQGRUWIUHPGHQ*HK|O]HQXQGPLWWOHUHP%DXPKRO]E2((UKDOW6FKXW]XQG6LFKHUXQJYRQ%'%DXPKHFNHQDUWLJH*HK|O]VWUHLIHQDQ6WUDHQPLWEHUZLHJHQGVWDQGRUWIUHPGHQ*HK|O]HQXQGPLWWOHUHP%DXPKRO]E3::LHGHUKHUVWHOOXQJ%DXVWHOOHQODJHUIOlFKHYRQ+$$FNHUIOlFKHW1::LHGHUKHUVWHOOXQJ%DXVWHOOHQODJHUIOlFKHYRQ+$$FNHUEUDFKHW2 0D1HXDQODJHYRQ*UDVXQG.UDXWIOXUHQ6lXPHQ++DQ)HOGUDLQHQXQG6lXPHQ'LH)OlFKHQVLQGPLWUHJLRQDOHP6DDWJXW8UVSUXQJ8*:HVWGHXWVFKHV7LHIODQGPLWXQWHUHP:HVHUEHUJODQGHLQ]XVlHQ$XVIKUXQJQDFK',1XQG)//5LFKWOLQLH(PSIHKOXQJHQIU%HJUQXQJHQPLWJHELHWVHLJHQHP6DDWJXW9RUJHVFKODJHQHV0LVFKXQJVYHUKlOWQLVRegiosaatgutmischung Feldraine und Säume *UlVHU.UlXWHU Leguminosen M1a 0E1HXDQODJHYRQ*UDVXQG.UDXWIOXUHQ6lXPHQ++DQ6WUDHQEDQNHWWHQXQG%|VFKXQJHQ'LH)OlFKHQVLQGPLWUHJLRQDOHP6DDWJXW8UVSUXQJ8*:HVWGHXWVFKHV7LHIODQGPLWXQWHUHP:HVHUEHUJODQGHLQ]XVlHQ$XVIKUXQJQDFK',1XQG)//5LFKWOLQLH(PSIHKOXQJHQIU%HJUQXQJHQPLWJHELHWVHLJHQHP6DDWJXW9RUJHVFKODJHQHV0LVFKXQJVYHUKlOWQLVRegiosaatgutmischung Straßenbegleitgrün und Böschung *UlVHU.UlXWHU /HJXPLQRVHQ M1b M2 ---- Neuanlage von Fahrwegen unversiegelt als Schotterrasen (HY2);$QODJHYRQ6FKRWWHUUDVHQJHPlDNWXHOOHU)//5LFKWOLQLHIUGLH3ODQXQJ$XVIKUXQJXQG8QWHUKDOWXQJYRQEHJUQEDUHQ)OlFKHQEHIHVWLJXQJHQLQGHUJOWLJHQ$XVJDEHM201HXDQODJHYRQERGHQVWlQGLJHQ*HEVFKHQXQG6WUlXFKHUQ%%Reihenabstand 1,50 x 1,50m, Pflanzung nach DIN 18916; Zu verwenden sindJHELHWVHLJHQH*HK|O]H1RUGGHXWVFKHV7LHIODQG3IODQ]HQDXVZDKOIU*HEVFKHXQG6WUlXFKHUDie Pflanzung erfolgt mehrreihig mit einem Pflanzabstand von 1,50 m,4XDOLWlW6WU[YKPflanzenliste:Anteil in %Acer campestre---Feldahorn---10 % Carpinus betulus---Hainbuche---10 % Crataegus monogyna---Weissdorn---20 % Cornus sanguinea---Hartriegel---10 % Corylus avellana---Hasel---10 % Prunus spinosa---Schlehe---10 % Rosa canina---Hundsrose---15 % Salix caprea---Saalweide---5 % Viburnum opulus---Gem. Schneeball---10 % M3 M4 ---- Neuanlage von Baum- und Strauchhecken / Waldrand standorttypischerArten (BD51), Pflanzung nach DIN 18916, Reihenabstand 1,50 x 1,50 m; ZuYHUZHQGHQVLQGJHELHWVHLJHQH*HK|O]H1RUGGHXWVFKHV7LHIODQG3IODQ]HQDXVZDKOIUBäume 30 % insgesamt4XDOLWlW6WU[YKPflanzenliste:Anteil in %Acer campestre---Feldahorn---10 % Alnus glutinosa---Schwarzerle---10 % Carpinus betulus---Hainbuche---20 % Quercus robur---Stieleiche---10 % Malus communis---Wildapfel---10 % Prunus avium---Vogelkirsche---20 % Sorbus aucuparia ---Eberesche---20 % 3IODQ]HQDXVZDKOIUStrauchsicht 70 % insgesamt4XDOLWlW6WU[YKPflanzenliste:Anteil in %Crataegus monogyna---Weissdorn---20 % Cornus sanguinea---Hartriegel---10 % Cornus mas---Kornelkrische---10 % Corylus avellana---Hasel---10 % Ligustrum vulgare---Gew. Liguster---10 % Prunus spinosa---Schlehe---10 % Rosa canina---Hundsrose---15 % Salix caprea---Saalweide---5 % Viburnum opulus---Gem. Schneeball---10 % M4 M5 ---- Neuanlage von Laubholzforsten standorttypischer Baumarten (AX11),Pflanzung nach DIN 18916, Reihenabstand 1,50 x 1,50 m; Zu verwenden sindJHELHWVHLJHQH*HK|O]H1RUGGHXWVFKHV7LHIODQG3IODQ]HQDXVZDKOIUBäume 100 % insgesamt4XDOLWlW6WU[YKPflanzenliste:Anteil in %Acer campestre---Feldahorn---20 % Carpinus betulus---Hainbuche---30 % Quercus robur---Stieleiche---30 % Malus communis---Wildapfel---10 % Prunus avium---Vogelkirsche---10 % M5 (siehe auch Karte 2)'LHGHWDLOOLHUWHEDXWHFKQLVFKH3ODQXQJLVWGHP3ODQZHUNXQG(UOlXWHUXQJVEHULFKWGHV,QJHQLHXUEURV)LVFKHU7HDPSODQ]XP1HXEDXGHV5HJHQUFNKDOWHEHFNHQVÄ$P.UDGHSRKO³]XHQWQHKPHQPlanung31HXDQODJHYRQ0DXHUQXQGYHUVLHJHOWHQ:HJHIOlFKH+<+1P1P1P131HXDQODJHYRQ3IODVWHUIOlFKHQXQGYHUVLHJHOWHQ:HJHIOlFKH+<P1 ---- Neuanlage von Schachtbauwerken; hier begehbare und befahrbare Schachtabdeckungen (HY1))OXUVWFNVJUHQ]HX)OXUVWFNVQXPPHUSonstiges%|VFKXQJHQ Schutz und SicherungS16FKXW]XQG6LFKHUXQJYRQ*HK|O]EHVWlQGHQXQG(LQ]HOElXPHQJHPl',1XQG5$6/36FKXW]GHUDQJUHQ]HQGH*HK|O]VWUXNWXUHQ S2 - Wahrnehmbare Baufeldbegrenzung (z.B. Barken, Bauzaun, Flatterband)S3%HJOHLWXQJGHU0DQDKPHGXUFKHLQH|NRORJLVFKH%DXEHJOHLWXQJGLHLPVWlQGLJHQ.RQWDNWPLWGHQ%HK|UGHQVWHKW81%8:%
Anlage 7 Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V. - Stellungnahme
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Wald. Deine Natur. Spendenaktion: Ein Wald für Köln Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V. Gut Leidenhausen, 51147 Köln E-Mail: sdw-nrw-koeln@netcologne.de Web: www.sdw-nrw-koeln.de Tel.: 02203/1866494 Bankverbindung: Sparkasse Köln/Bonn BIC: COLSDE33 IBAN: DE02 3705 0198 0001 0029 71 Absender: SDW, Gut Leidenhausen, 51147 Köln Umwelt- und Verbraucherschutzamt Frau H. Ziegler Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln 18.03.2025 Neubau Regenrückhaltebecken LB 2.13 Sehr geehrte Frau Ziegler, für die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. nehme ich zu o.g. Vorhaben Stellung. Die Maßnahme wird grundsätzlich befürwortet, da eine Gefährdung des Grundwassers ver-hindert wird und diese zur Starkregenvorsorge beiträgt. Darüber hinaus wird den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) entsprochen. Gleichzeitig ist der durch die Baumaßnahme und den Bau des Betonbeckens erforderliche Eingriff in den Geschützten Landschaftsbestandteil LB 2.13 nicht zu befürworten, da hier-durch auch der Schutzzweck des LB „... Erhaltung von naturnah entwickelten Feuchtstandor-ten...“ entgegengewirkt wird. Nicht erläutert und somit nicht nachvollziehbar ist die Frage, warum das geplante Betonbau-werk in dem südlichen Teil des Versickerungsbeckens angelegt werden soll. (nördliches Be-cken liegt näher gelegen an Baustelleneinrichtungsfläche) Abb. 2 - Wofür wird die rot umrandete Fläche östlich des Bauvorhabens benötigt? Nach Abb. 8 wird diese ebenfalls als Baustelleneinrichtung benötigt? Die Fläche erscheint sehr groß und wird heute vermutlich als Ackerfläche genutzt. Auf S. 24 gibt es keinen Hinweis auf bodensi-chernde Maßnahmen und Wiederherstellungsmaßnahmen. „Die Flächen werden nach Been-digung des Vorhabens wieder geräumt und wie vorgefunden hergestellt.“ S. 25 es fehlen konkrete Aussagen zum Bodenschutz der östlichen BE-Fläche. Auch die Ausführungen unter 5.1. Boden sind nicht aussagekräftig. Entsprechend der Biotopbewertung sind für das geplante Regenrückhaltbecken und die tem-poräre Baustelleneinrichtungsfläche nur Biotoptypen mit geringer bis mittlerer Wertigkeit betroffen. 2 Zu begrüßen ist die Wiedereingrünung des Betonbauwerkes, auch wenn Großgehölze hier-durch keine Standortvoraussetzungen finden werden. Die Aussage auf S. 30 „Die Biotopstrukturen der BE-Flächen können nach Beendigung der Maßnahme allesamt wiederhergestellt und sogar biotoptypisch verbessert werden, da Brennnesselherde einer Gras- und Krautflur aus Regiosaatgut weichen.“ Ist in Frage zu stel-len, da dies nur über eine dauerhafte Pflege gewährleistet werden kann und diese ist in der Vergangenheit nicht erfolgt. Im LPB ist noch aufgeführt „Das verbleibende Kompensationsdefizit ist durch Ersatzmaßnah-men anderenorts oder durch eine Ersatzgeldzahlung zu begleichen.“ Auf S. 41 wird auf das Ökokonto verwiesen. Der Maßnahme wird abschließend zugestimmt. Dr. Joachim Bauer
Anlage 4 Planung & Schutz und Sicherung
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479 20 550 551 548 62 396 113549 294 211911 1715 23 2725 475448 447 162 473 553 115 11613 14Gemarkung MeschenichFlur 52 Gemarkung MeschenichFlur 54 50.24 52.45 51.47 51.51 52.14 52.04 52.07 52.19 51.99 52.17 52.21 51.18 50.94 50.54 50.57 50.63 51.06 50.91 50.86 51.00 52.31 51.93 52.31 51.99 52.29 52.32 52.32 51.94 52.03 52.07 52.11 52.00 52.27 52.16 50.99 51.17 51.08 51.48 51.61 51.79 51.90 52.20 51.69 52.25 52.19 52.24 52.23 52.27 52.23 52.43 52.47 52.54 52.54 52.48 52.42 52.42 52.46 52.52 52.54 52.48 52.43 52.48 52.53 52.60 52.52 52.57 52.63 51.19 51.17 51.49 51.46 51.48 51.48 51.49 51.47 51.50 51.36 51.48 52.09 51.81 52.10 52.19 52.30 52.56 Tor TorTor B Asph.Am Kradepohl 0,20,30,20,10,40,32x0,150,20,250,20,150,1 0,1 0,10,30,250,30,150,650,350,450,250,30,30,150,30,40,20,20,150,30,20,20,70,10,150,350,20,20,250,150,40,250,20,350,100,450,40,20,20,20,150,450,33x0,20,62x0,30,350,30,40,250,350,40,40,20,20,10,150,30,150,30,150,450,20,250,250,32x0,40,70,7 0,60,30,60,353x0,3 0,35 0,30,20,150,150,10,250,2 0,25 0,450,4 0,10,10,20,20,20,10,10,13x0,150,40,32x0,25 0,20,253x0,20,352x0,20,2 0,10,250,250,2 0,30,15 0,2 0,2 0,2 0,150,150,10,20,250,10,20,20,20,2 0,2 0,15 0,2 2x0,20,250,20,150,2 0,15 0,2 0,25 0,20,1 0,10,250,15 0,3 0,350,152x0,20,10,20,20,150,10,150,152x0,20,150,150,20,3 0,10,1 0,30,150,2 0,10,20,3 0,20,30,20,10,10,150,20,50,150,10,352x0,20,650,20,650,6 2x0,10,2 0,150,150,22x0,3 0,20,20,15 0,45 0,25 0,250,15 0,10,30,150,20,250,2 0,1 0,1 0,1 0,10,10,20,20,20,15 0,350,1 0,10,15 0,10,150,20,20,20,250,150,150,1 0,2 0,10,150,150,10,150,10,150,2 0,20,10,20,150,12x0,20,15 0,3 0,1 0,15 2x0,10,250,10,250,150,10,2 0,10,10,40,4 0,250,250,252x0,1 0,150,150,250,1 0,30,25 0,250,2 0,20,20,20,10,20,250,30,1 0,150,350,2 0,350,250,40,20,250,40,250,30,450,20,250,30,40,25 3x0,10,15 0,3 0,25 0,4 0,550,350,250,350,7 0,45 0,25 0,50,50,5 0,50,152x0,2 0,6 0,60,35 0,45 2x0,15 3x0,25 0,15 0,30,62x0,20,25 0,10,150,20,20,20,40,40,15 0,15 0,250,250,60,150,20,1 0,12x0,15 0,50,25 0,2 48.7348.95 47.9948.1148.67 48.0948.3249.03 49.2648.3546.6446.4046.51 47.04 46.96 46.9446.6246.3546.3646.3746.5546.8747.3147.9049.0449.4948.2348.18 46.6346.8646.7646.85 46.9247.01 46.4346.3347.1146.3646.4046.4447.1446.37 46.4246.5246.50 46.6546.5946.4346.39 46.4846.4146.5246.4246.37 47.0746.4646.4646.2946.4046.4447.2146.54 47.1346.60 46.8946.67 46.74 46.79 46.80 46.74 46.83 47.14 47.63 48.05 49.24 50.76 48.66 47.84 47.22 46.96 46.89 46.88 46.6046.7246.8546.88 46.8846.8446.8346.6746.4646.3146.4647.25 47.11 47.18 47.0947.2847.51 47.5647.3647.1647.9747.1346.8847.0047.0847.1546.6347.1247.22 47.29 47.41 47.1847.32 47.2047.2347.1447.3847.37 47.38 48.6147.26 47.41 47.38 47.2347.24 47.2847.3047.3147.3347.24 47.3247.3147.3147.4147.3547.2947.3647.3848.0047.2547.2147.4047.3948.94BewuchsgrenzeTelekom / Vodafone Fernmeldekabel Telekom / Vodafone FernmeldekabelGVG Gas DA 125 Bj. 11/2016 DA 32DA 32DA 32 stillgelegte W 100 GGG/Sr 1965stillgelegte W 100 GG/Sr 1945 RKS/DPH 1 RKS/DPH 2 RKS/DPH 3 RKS/DPH 4 RKS/DPH 6RKS/DPH 9 RKS/DPH 7 RKS/DPH 5 RKS/DPH 8RKS/DPH 10 RKS/DPH 11RKS/DPH 12RKS/DPH 13RKS/DPH 14 TC Meschenich LB neues Flügeltor benötigte Fläche für die Fahrspur imBereich der Grünfläche erforderlich Fahrspurb = 2,50m Schwerlastgitterrostabdeckung Schwerlastgitterrostabdeckung Schwerlastgitterrostabdeckung neues Flügeltorneues Flügeltor vorhandenen Zaun vollständigdurch Stabgitterzaun ersetzen Hauptzufahrt zumBetriebspunkt Kabelzugschacht0,70 x 0,70 mKabelzugschacht1,45 x 1,20 m Kabelzugschacht0,70 x 0,70 m Kabelzugschacht1,45 x 1,20 m Freiluftschrank4,00 x 0,50 x 1,65 m Kabelzugschacht1,45 x 1,20 m Kabelzugschacht0,70 x 0,70 mKabelzugschacht1,45 x 1,20 m Kabelzugschacht0,70 x 0,70 m RheinenergieHausanschlusskasten 0m510 25m BK5107-039 HA2 HP5 BD4HY2 HY2 HY2 HN0HN0HN0 HN0 HN0HJ6 HJ6HJ5 HY1 HY1 HY1 BB1HU2 HU2 HY2 HH7 HH7 BD62 BD62 BD62 BD82BD82 AX42 Birke BF32BF32 BF32 AX41HP7 AX42 S1S1 S1 S1 S1S1 S1S1 S1 S1 S1S1 S1 S2 S2S2 S2 S2 S3 S1 294 520 30 31 Gemarkung MeschenichFlur 52 50.24 51.47 51.51 52.04 52.07 52.19 51.99 51.18 50.94 50.54 50.57 50.63 51.06 50.91 50.86 51.00 51.19 51.17 51.49 Tor 0,7 0,60,30,60,353x0,3 0,35 0,30,20,15 0,15 0,10,250,2 0,25 0,450,4 0,10,10,20,20,20,10,10,13x0,150,40,32x0,250,10,150,15 0,1 0,150,10,150,2 0,10,20,150,15 0,152x0,2 0,6 0,60,35 0,45 0,15 0,30,62x0,20,25 0,10,150,20,20,2 0,40,40,15 0,15 0,25 0,250,60,150,20,1 0,12x0,15 0,50,25 0,2 48.7348.95 47.9948.1148.67 48.0948.3249.03 49.2648.3546.6446.4046.51 47.04 46.96 46.6246.3546.3646.3746.5546.8747.3147.9049.0449.4948.2348.18 46.8646.7646.85 46.9247.01 47.0947.2847.51 47.5647.3647.1647.9747.13 46.8847.0047.08 NWO 28" (711,2mm) Stahl - MineralfernölleitungSchutzstreifen 5m RKS/DPH 11RKS/DPH 12RKS/DPH 13RKS/DPH 14 TC Meschenich Feldweg (nachrichtlich dargestellt) L neues Flügeltor benötigte Fläche für die Fahrspur imBereich der Grünfläche erforderlich Schwerlastgitterrostabdeckung HA0 HY2 HY2 HY2 HY2 HY2 HY2 HN0 BB1 BB1 BB1 BD51 HU2 HY2 HH7 HH7 BD62 Birke AX41HP7 S1S1 S1S1 S1 S2S2 Dipl.-Ing. Sven Berkey Karte 2 Planung &Schutz und SicherungPlanart:DIN A1 / 1 : 250Maßstab im Original: Projekt:Auftraggeber: 13. August 2024 Berkey / Melzer DatumBEARB. Dipl.-Ing. S. BerkeyWERMELSKIRCHEN, Juli 2024 Auftragnehmer:LandschaftspflegerischerBegleitplanzum Neubau desRegenrückhaltebeckens 0331"Am Kradepohl" inKöln - Meschenich Legende LandschaftsschutzgebietSonstigesFlurstücksgrenze u.Flurstücksnummer :DOG)HOGJHK|O]*HK|O]VWUXNWXUHQ+HFNHQXQG(LQ]HOElXPHLaubmischbestände mit Anteilen bodenständiger und nicht bodenständiger Arten;Dickungsstadium, StangenholzAX41 Baumreihen, Baumgruppen und Einzelbäume, mit überwiegend standorttypischenGehölzen, mit höchstens geringem BaumholzBF31und Gebüsche und Waldränder ohne reiches Baumholz, Einzelsträucher mit standorttypischen GehölzenBB1 Baumreihen, Baumgruppen und Einzelbäume, mit überwiegend standorttypischenGehölzen, mit mittlerem BaumholzBF32undBaumreihen, Baumgruppen und Einzelbäume, mit überwiegend standorttypischenGehölzen, mit starkem BaumholzBF33undObstbäume mit mittlerem BaumholzBF52undBaumreihen, Baumgruppen und Einzelbäume, mit überwiegend standortfremdenGehölzen, mit mittleremBF42und Ausdauernde Ruderalfluren / AdlerfarnflurenHP7 :LHVHQ:HLGHQX*UQODQGEHUJDQJVEHUHLFKHVRZLH.UDXWIOXUHQXVlXPH Acker GemüsekulturenHA0 Grasfluren an Dämmen, Böschungen, Straßen- und WegrändernHH7HP5.XOWXUSIODQ]HQEHVWlQGHXQGDQJHOHJWH(UKROXQJVIOlFKHQGärten mit geringem GehölzbestandHJ5Gärten mit größerem GehölzbestandHJ6 6LHGOXQJVXQG9HUNHKUVIOlFKHQVRQVWLJHBauten und infrastrukturelle EinrichtungenFahrstraße, Weg, Reitplatz u. ä., unbefestigt odergeschottertFahrstraße, Wege, Plätze,Bauwerke u. ä., versiegeltHY1HY2 Häuser, Hallen, Nebengebäude (z.B. Garage), Schuppen, etcHN0 (Biotoptypen nach LUDWIG, 1991 Naturraumgruppe 3) %URIU/DQGVFKDIWVDUFKLWHNWXU3DHVDJJLVWDGrunewald 6142929 Wermelskirchen[: 02193 / 500529 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöROstmerheimer Straße 55551109 Köln BiotopkatasterflächeBK-5107-039PlanungBilanztechnisch relevante Eingriffbereiche / Plangebietgepl. bauliche Strukturen siehe Beschriftung im PlanHöhenaufnahme BestandLGemarkung:Meschenich, Flur 52, Flurstücke 551 Schutz und SicherungS1 - Schutz und Sicherung von Gehölzbeständen und Einzelbäumengemäß DIN 18920 und RAS LP 4Schutz der angrenzende Gehölzstrukturen Baumhecken und Waldränder mit überwiegend standortfremden Gehölzen und mittlerem BaumholzBD62BD82Baumheckenartige Gehölzstreifen an Straßen mit überwiegend standortfremden Gehölzen undmittlerem Baumholz BD4Intensiv beschnittene Hecken mit überw. standortfremden Gehölzen AckerbracheHA2 Öffentliche Grünflächen geringer AusdehnungRasen und ZierpflanzenHM51 Laubmischbestände mit Anteilen bodenständiger und nicht bodenständiger Arten;mit mittlerem BaumholzAX42Baumhecken und Waldränder mit überwiegend standorttypischen Gehölzen und geringem BaumholzBD51Baumhecken und Waldränder mit überwiegend standorttypischen Gehölzen und mittlerem BaumholzBD52 Gebüsche und Waldränder ohne reiches Baumholz, Einzelsträucher mit überwiegendstandortfremden GehölzenBB2BD3Intensiv beschnittene Hecken mit überw. standorttypischen Gehölzen Ruderalfluren / Brennnesselherde Parks, Grünanlage ohne alten BaumbestandHM1Sport- und Erholungsanlagen mit geringemVersiegelungsgradHU2 LBgeschützter Landschaftsbestandteil S2 - Wahrnehmbare Baufeldbegrenzung (z.B. Barken, Bauzaun, Flatterband)S3 - Begleitung der Maßnahme durch eine ökologische Baubegleitung, die imständigen Kontakt mit den Behörden steht (UNB, UWB) Maßstab 1 : 750 Baustellen-einrichtungsfläche Fahrspur auf dem Bauwerk Grenze des Betonbauwerks Baustellen-einrichtungsfläche Schrägluftbild vom 18.08.2023 Blick aus SüdostenSchrägluftbild vom 18.08.2023 Blick aus Nordosten Flächen die bau-, anlage- und / oder betriebsbedingt dauerhaft oder temporärbeansprucht werden. BaustellenerschließungSanierung nördlicherRegenrückhaltekanal
Anlage 6 Querprofil
1481 Zeichen
Querprofil - Becken Süd / Nord
vorh. Geländehöhevorh. Abstand
gepl. StahlbetonhöheNHN 30.00
Querprofil - Becken West / Ost
gepl. Abstand
vorh. Geländehöhevorh. Abstand
gepl. StahlbetonhöheNHN 30.00gepl. Abstand
0.0052.425.1352.03
11.4848.8917.1747.81
23.1947.68
30.0047.4535.1347.99
41.1846.82
49.0546.71
60.0446.6865.7546.61
72.5146.56
80.5346.49
86.4447.6191.5248.2496.7253.27
0.0052.29
8.5749.4113.8446.39
20.9546.53
29.5646.79
36.7146.83
48.3847.33
56.5647.33
62.8249.6867.3652.39
0.00
15.83
46.2348.33
78.7381.23
44.76
43.8543.85
44.76
OK Verbau 49.50UK Verbau 36.50 OK Verbau 47.50UK Verbau 39.50OK gepl. Gelände 52.40
11.9314.43
OK Verbau 49.50UK Verbau 36.50
UK Verbau 36.50
OK gepl. Gelände 52.40
0.00
9.5912.09
40.39
43.15
41.2041.9746.99
Plotdatum: 26.10.23 14:01:04 ; kalscheu
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöROstmerheimer Straße 555D - 51109 KölnInternet: www.steb-koeln.de
GenehmigtÄnderungNameDatumIndex
/ Blatt Nr.:Im AuftragIm AuftragIm AuftragIm Auftragbestätigtgenehmigtsachlich richtigfachlich richtigGeschäftsbereichsleiterAbteilungsleiterSachgebietsleiterProjektleiterDatumDatumDatumDatumZeichnerDatumProjekt Nr.:Maßstab:Plan-Nr.:Index-Nr.:Dateiname:
gezeichnetgeprüftfreigegeben
Alle angegebenen Maße und Höhen beziehen sich aufLagebezugssystem UTM/ETRS89 und Höhenreferenzsystem NHN/DHDN92.
Köln-MeschenichAm Kradepohl - RRB 0331Querprofile
420x84122583102592605 10259260
1:25012004951
Entwurfsplanung
Vorabzug 26.10.2312004951QP05EP.dwg
Anlage 2 Artenschutzprüfung
170898 Zeichen
Artenschutzprüfung
Neubau des Regenrückhaltebeckens 0331 „Am Kradepohl“
in Köln-Meschenich
Erläuterungsbericht
Auftraggeber
Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR
August 2024
Artenschutzprüfung
Neubau des Regenrückhaltebeckens 0331 „Am Kradepohl“
in Köln-Meschenich
Erläuterungsbericht
Auftraggeber:
Stadtentwässerungsbetriebe Köln,
AÖR
Ostmerheimer Str. 555
51109 Köln
Auftragnehmer /
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Sven Berkey
Grunewald 61
42929 Wermelskirchen
Datum / Unter-
schrift:
13 / 08 / 2024
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 1 -
INHALTSVERZEICHNIS
1. ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG ........................................................ 3
1.1 Vorgehensweise ............................................................................................. 4
2. ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG ................................................... 6
2.1 Erläuterung rechtlicher Vorgaben ................................................................... 6
2.2 Vorhabensbeschreibung ................................................................................. 9
2.3 Bestandsaufnahme / Kurzbeschreibung des Plangebietes ........................... 13
2.4 Artenschutzprüfung Stufe I
(Vorprüfung) .................................................................................................. 16
2.4.1 Datengrundlagen über potentielle Vorkommen planungsrelevanter
Arten ............................................................................................................. 16
2.4.2 Beschreibung und Beurteilung der relevanten Wirkfaktoren ......................... 21
2.4.3 Beurteilung der artenschutzrechtlichen Betroffenheit .................................... 23
2.4.4 Beurteilung von Schäden im Sinne des Umweltschadensgesetzes .............. 25
2.5 Artenschutzprüfung Stufe II
(Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände) ............................................. 26
2.5.1 Avifauna ........................................................................................................ 26
2.5.2 Fledermäuse ................................................................................................. 32
2.6 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung ............................................... 34
2.7 VORGEZOGENE AUSGLEICHMASSNAHMEN (CEF-
MASSNAHMEN) ........................................................................................... 36
3. FAZIT UND ZUSAMMENFASSUNG ............................................................ 38
4. LUFTBILDAUFNAHMEN ............................................................................. 40
5. QUELLENVERZEICHNIS ............................................................................. 41
TABELLE:
Tabelle 1 Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 5107 (Q2) Brühl .......................... 16
Tabelle 2: Nachgewiesene Vogelarten im Untersuchungsraum und
Beschreibung des Vorkommens ................................ ................................ ........... 27
ABBILDUNGEN:
Abbildung 1: Lage im Raum ................................ ................................ ................................ . 4
Abbildung 2: Untersuchungsbereich / Plangebiet ................................ ................................ . 9
Abbildung 3: technischer Lageplan RRB 0331 ................................ ................................ .... 11
Abbildung 4: Oberflächen Lageplan RRB 0331 ................................ ................................ .. 12
Abbildung 5: Lageplan mit Baustelleneinrichtungsflächen ................................ .................. 12
Abbildung 6: Landwirtschaftlich genutzte Flächen nördlich des Plangebietes ..................... 13
Abbildung 7: Sportplatzanlage und Wohnbebauung (angrenzend an das Plangebiet) ........ 13
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 2 -
Abbildung 8: Regenrückhaltekanal im Zentrum des Plangebietes ................................ ...... 14
Abbildung 9: Bewuchs in den Geländemulden ................................ ................................ .... 15
Abbildung 10: Oberer Böschungsbereich und Totholz im Plangebiet ................................ .. 15
Abbildung 11: Übersicht Messtischblatt Brühl 5107 ................................ ............................ 16
Abbildung 12: Biotopverbundflächen des LANUV ................................ ............................... 18
Abbildung 13: Biotopkatasterflächen des LANUV ................................ ............................... 19
Abbildung 14: Landschaftsplan „Köln, Blatt 10“ (Festsetzungskarte) ................................ .. 20
Abbildung 15: Revierzentren wertgebender Vogelarten im Jahr 2022................................ . 27
Abbildung 16: Ergebnisse der fledermauskundlichen Untersuchungen 2023 ...................... 34
Abbildung 17: Möglicher Standort Ersatzquartiere für den Star................................ ........... 37
Anhang
Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) – Gesamtprotokoll –
A) Antragsteller (Angaben zum Plan / Vorhaben)
B) Art für Art Protokoll (Star; Sturnus vulgaris)
Anlage
Fachbericht zur Fledermauskundliche Untersuchungen im Untersuchungsgebiet „Am
Kradepohl“ in 50997 Köln Meschenich 2023; BINDEMANN 2024
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 3 -
1. ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG
Gegenstand der vorliegenden Artenschutzprüfung (ASP I und II) ist der Neubau des Regenrück-
haltebeckens 0331 „Am Kradepohl“ in Köln Meschenich einschließlich der dafür notwendigen
Baufelder. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme der Stadtentwässerungsbet riebe Köln
AöR (StEB). Die Vorhabensfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Köln und unterliegen der
Nutzung durch die StEB.
Es werden Maßnahmen zur Verbesserung der hydraulischen Leistungsfähigkeit im Kanalnetz
des Einzugsgebietes der KA Rodenkirchen, hier im Speziellen für den Ortsteil Köln-Meschenich,
erforderlich. Diese sind durch Herstellung eines zusätzlichen Regenrückhaltevolumens im Be-
reich des vorhandenen Regenrückhaltekanals Profil Kasten OB 4300/1800 (RRK 0331) im Be-
reich der Straße „Am Kradepohl“ in Köln-Meschenich umzusetzen. Das Ziel ist die Verbesserung
des vorhandenen Entwässerungskomforts im Einzugsgebiet , gerade auch hinsichtlich des in
Zukunft immer häufiger prognostizierten Auftreten von Starkregenereignissen.
In der Straße „Am Kradep ohl“ in Köln -Meschenich befindet sich ein als Regenrückhaltekanal
(RRK 0331) definierter Sammelkanal, der im weiteren Verlauf in Richtung Köln-Rondorf als Be-
tonkanal DN 800 verläuft. Dieser funktioniert bei entsprechendem Einstau des Systems als
Drossel.
Der RRK verläuft in diesem Bereich mittig auf der Sohle eines vorprofilierten, ca. 6.000 m² gro-
ßen Erdbeckens. Durch seitlich am Kanal angeordnete Öffnungen finden bei Bemessungslast-
fällen Entlastungen von Mischwasser in das offene Erdbecken statt. Dieser Z ustand ist gemäß
WHG nicht zulässig und soll schnellstmöglich beseitigt werden.
Das Erdbecken befindet sich auf einem eingezäunten Grundstück der Stadt Köln, welches in
der Festsetzungskarte des Landschaftsplans der Stadt Köln als geschützter Landschafts be-
standteil abgegrenzt ist. Das Stadtzentrum von Köln liegt gut 6 km nördlich des Plangebietes.
Mit der Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) an die europarechtlichen Vor-
gaben durch die Novellierungen vom 12.12.2007 und 29.07.2009 sind artenschutzrechtliche Be-
lange bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren zu beachten.
Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest
umrissenes Artenspektrum („Planungsrelevante Arten“) einem Prüfverfahren unterzogen wird.
Die artenschutzrechtlichen Vorschriften betreffen sowohl den physischen Schutz von Tieren und
Pflanzen, als auch den Schutz ihrer Lebensstätten. Sie gelten für alle Arten des Anhangs IV der
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) sowie für alle europäischen Vogelarten. Die strengen
Artenschutzregelungen haben eine flächendeckende Gültigkeit, also überall dort, wo die betref-
fenden Arten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten vorkommen.
Der vorliegenden Artenschu tzprüfung liegt die Planung des Ingenieurbüros FISCHER
TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH, Erftstadt zum Bau des RRB zu Grunde.
In dem vorliegenden Gutachten wird entsprechend der VV-Artenschutz (MKULNV 2016) eine
Ersteinschätzung der artenschutzrechtlichen Belange durchgeführt.
Die artenschutzrechtlichen Vorschriften betreffen sowohl den physischen Schutz von Tieren und
Pflanzen, als auch den Schutz ihrer Lebensstätten. Sie gelten für alle Arten des Anhangs IV der
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) sowie für alle europäischen Vogelarten. Die strengen
Artenschutzregelungen haben eine flächendeckende Gültigkeit, also überall dort, wo die betref-
fenden Arten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten vorkommen.
In dem vorliegenden Gutachten wird entsprechend der Handlungsempfehlung „Artenschutz in
der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ für die Artengruppen
Fledermäuse und Vögel eine Ersteinschätzung der artenschutzrechtlichen Belange im Sinne
einer Potentialanalyse durchgeführt (sog. Stufe I).
Da die Stufe I zu dem Ergebnis gekommen ist, dass artenschutzrechtliche Konflikte mit bestimm-
ten Arten nicht von vornherein ausgeschlossen werden können, wurde das Projekt fortgeführt
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 4 -
und Bestandsaufnahmen der Avifauna und Fledermäusen sowie ei ne vertiefende Prüfung der
Verbotstatbestände im Rahmen der Stufe II durchgeführt. Als Grundlage erfolgten zwischen
März bis Mitte Juni 2022 örtliche Begehungen zur Erfassung von Avifauna sowie zwischen Mai
und August 2023 die Erfassung zu Fledermäusen.
Abbildung 1: Lage im Raum
Quelle: WebAtlasDE mit ALKIS (Kartenauszug TIM-Online NRW 2022)
Roter Umkreis: Lage des Plangebiets
1.1 Vorgehensweise
Unter Berücksichtigung der methodischen Vorgaben der VV-Artenschutz (MKULNV 2016) um-
fasst die vorliegende artenschutzrechtliche Prüfung die so genannte Stufe I und II des bis zu
dreistufigen Prüfschemas.
Die Stufe I stellt eine Vorprüfung dar, in deren Rahmen das vor Ort vorkommende Artenspekt-
rum abgeschätzt wird und relevante Wirkfaktoren des betrachteten Vor habens in Hinblick auf
die artenschutzrechtlichen Belange betrachtet werden.
Eine vertiefende Ausarbeitung (Stufe II) kann erfolgen, sofern sich in der o.g. Untersuchung
herausstellt, dass im weiteren Verlauf der Planung Konflikte mit dem Artenschutz mögli ch sind
bzw. die Möglichkeit besteht, dass bei einer der Arten Verbotstatbestände ausgelöst werden. In
diesem Fall ist eine vertiefende Art -für-Art-Betrachtung zur Vermeidung, zum Risikomanage-
ment mit einer Prüfung der Verbotstatbestände vorzunehmen.
Sofern trotz der vorgesehenen Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote versto-
ßen wird, wäre im Rahmen der Planaufstellung das Ausnahmeverfahren ( Stufe III) nach § 45
Abs. 7 BNatSchG vorzubereiten. In diesem Zusammenhang müsste geprüft werden, ob die drei
Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorlie-
gen und ggf. eine Ausnahme von den Verboten möglich ist.
Nachfolgend werden die rechtlichen Grundlagen dargestellt, auf denen die artenschutzrechtli-
che Prüfung begründet ist (Kapitel 2.1) sowie die relevanten Festsetzungen des Planungsvor-
habens (Kapitel 2.2) beschrieben. Im Weiteren wird eine zusammenfassende Darstellung der
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 5 -
Biotopstrukturen im Plangebiet als Grundlage für die Einschätzung ihrer potentiellen faunis ti-
schen Bedeutung vorgenommen (Kapitel 2.3). Ergänzend werden im Rahmen einer örtlichen
Begehung des Geländes getätigte Beobachtungen vorkommender Arten aufgeführt.
Die potentiell vorkommenden planungsrelevanten Arten gemäß Fachinformationssystem „Pla-
nungsrelevante Arten in Nordrhein -Westfalen“ werden in Kapitel 2.4 dargestellt. Im Weiteren
erfolgt auf Grundlage der sich aus dem Vorhaben ergebenden Wirkfaktoren eine Beurteilung
der eventuellen Betroffenheit planungsrelevanter Arten (Kapitel 2.4; Artenschutz prüfung der
Stufe I (Vorprüfung)).
Im Kapitel 2.5 wird für die potenziell betroffenen Arten die vertiefende Prüfung der Verbotstat-
bestände im Rahmen der Artenschutzprüfung Stufe II durchgeführt. Dies beinhaltet die Berück-
sichtigung von Vermeidungsmaßnahmen (Kap. 2.6) und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen
(Kap. 2.7).
Die Ermittlung und Bewertung möglicher Beeinträchtigungen erfolgt verbal -argumentativ. Ab-
schließend wird eine zusammenfassende Darstellung der artenschutzrechtlichen Einschätzung
vorgenommen (Kapitel 3).
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 6 -
2. ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG
2.1 Erläuterung rechtlicher Vorgaben
In dem vorliegenden Gutachten wird untersucht, ob Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1
BNatSchG durch die Realisierung des Planvorhabens verwirklicht werden und aus naturschutz-
fachlicher Sicht eine Ausnahme von den Verboten gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG notwendig
werden könnte.
Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu
verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten wäh-
rend der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten
erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der
Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der be sonders geschützten
Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen
aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Nachfolgend werden einige Begrifflichkeiten zu den o. g. Verbotstatbeständen erläutert.
Norm und Bewertungsmaßstab für die Beurteilung erheblicher Beeinträchtigungen orientieren
sich an den Art. 12, 13, 15 und 16 der FFH -Richtlinie. Nach Art. 16 Abs. 1 de r FFH-Richtlinie
muss gewährleistet sein, dass die Populationen der betroffenen Art in ihrem natürlichen Verbrei-
tungsgebiet trotz der Ausnahmeregelung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen.
Optische und/oder akustische Störungen sind aus artenschu tzrechtlicher Sicht nur dann von
Relevanz, wenn in deren Folge der Erhaltungszustand einer lokalen Population verschlechtert
wird. Relevant sind Störungen nur für die europäischen Vogelarten und die streng geschützten
Arten (§ 44 Abs. 1 Nr. 2).
Nicht alle Teillebensstätten einer Tierpopulation sind geschützt. Im Gegensatz zu Fortpflan-
zungs- und Ruhestätten unterliegen Nahrungs- und Jagdhabitate sowie Wanderkorridore nicht
den besonderen artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine
Art auf den Erhalt einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte in ihrer Funktion angewiesen ist und
auch diese einen essentiellen Habitatbestandteil darstellt. Regelmäßig genutzte Raststätten fal-
len hingegen grundsätzlich unter den gesetzlichen Schutz.
Bei Vorliegen von Verbotstatbeständen im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG können arten-
schutzrechtliche Verbote im Wege von Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG überwunden
werden.
Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG von den
Verboten des § 44 BNatSchG im Einzelfall Ausnahmen zulassen
1. zur Abwendung erheblicher land -, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher
wirtschaftlicher Schäden,
2. zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt,
3. für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesem Zwecke
dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung,
4. im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit einschließlich
der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung oder maßgeblich güns-
tigen Auswirkungen auf die Umwelt oder
5. aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses ein-
schließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 7 -
Für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe sowie für nach § 18 A bsatz 2 Satz 1 zulässige
Vorschriften nach Baugesetzbuch schränkt § 44 Abs. 5 BNatSchG die Verbote des § 44 Abs.1
Nr. 1 bis Nr. 4 BNatSchG ein. § 44 Abs. 5 BNatSchG relativiert das Tötungsverbot unter Voraus-
setzung von Schutzmaßnahmen, das Verbot des Nachs tellens und Fangens zum Schutz von
Arten sowie die Beeinträchtigung von Fortpflanzungs - und Ruhestätten, wenn deren Funktion
im räumlichen Zusammenhang weiter erfüllt wird. Im Rahmen der Änderung des Bundesnatur-
schutzgesetzes vom 15. September 2017 wurde der § 44 Abs. 5 BNatSchG wie folgt formuliert:
(5) Für nach § 15 Absatz 1 unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Eingriffe in Natur und
Landschaft, die nach § 17 Absatz 1 oder Absatz 3 zugelassen oder von einer Behörde durchge-
führt werden, sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1 gelten die Zugriffs-, Besitz-
und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der
Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betrof-
fen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Ver-
stoß gegen…
1. das Tötungs - und Verletzungsverbot nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Beein-
trächtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs - und Verletzu ngsrisiko für
Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung bei Anwen-
dung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden kann,
2. das Verbot des Nachstellens und Fangens wild lebender Tiere und der Entnahme, Beschädi-
gung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die
Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen Maßnahme, die auf den
Schutz der Tiere vor Tötung oder Verletzung oder ihrer Entwicklungsformen vor Entnahme, Be-
schädigung oder Zerstörung und die Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs -
oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese
Beeinträchtigungen unvermeidbar sind,
3. das Verbot nach Absatz 1 Nummer 3 nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem
Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammen-
hang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Au sgleichsmaßnah-
men festgelegt werden. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der
Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere
besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs
oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor.
Danach tritt § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht ein, wenn das vorhabensbedingte Tötungs- oder
Verletzungsrisiko sich für Arten nicht signi fikant erhöht, was anhand der Lebensumstände der
Arten jeweils zu überprüfen ist. Zudem tritt diese Relativierung der Verbotstatbestände des § 44
Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nur ein, wenn durch fachlich anerkannte Schutzmaßnahmen entspre-
chende Tötungen oder Verletzungen von Individuen nicht vermieden werden können, was die
Relevanz von artspezifisch geeigneten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in den Vor-
dergrund rückt.
Nach § 44 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG tritt durch das Fangen und Nachstellen von Tieren nach § 44
Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG auch kein Verbotstatbestand ein, wenn diese Handlungen zum Schutz
der Tiere und ihrer Entwicklungsformen vor unmittelbarer Beeinträchtigung oder zum Erhalt der
ökologischen Funktion ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten notwendig werden. Diese Legiti-
mation des Fangens und Nachstellen ist von besonderer Relevanz, wenn zum Beispiel Tiere
aus Baufeldern abgefangen werden müssen, um ihre Tötung zu verhindern.
Soweit die Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten in Betracht kommt, ist nach §
44 Absatz 5 BNatSchG der Verbotstatbestand des Absatz 1 Nr. 3 und im Falle der Unvermeid-
barkeit auch der Nr. 1 nicht verletzt, wenn die ökologische Funktion betroffener Fortpflanzungs-
und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfü llt wird. Dies erfordert eine art-
spezifische Prüfung im Hinblick auf das Vorhandensein geeigneter Fortpflanzungs - und Ruhe-
stätten im Raum, ggf. auch unter Berücksichtigung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 8 -
Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind
und sich der Erhaltungszustand der Population einer Art nicht verschlechtert. Art. 16 Abs. 3 der
FFH-Richtlinie und Art. 9 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) müssen beachtet werden.
Sind in Anhang IV Buchstabe a) der FFH-Richtlinie aufgeführte Tierarten, europäische Vogelar-
ten oder solche Arten betr offen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nummer 2
BNatSchG aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des § 44 BNatSchG Abs. 1 Num-
mer 3 und im Hinblick auf damit verbundene u nvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender
Tiere auch gegen das Verbot des Abs. 1 Nummer 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion
der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs - oder Ruhestätten im räumli-
chen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.
Unabhängig von den artenschutzrechtlichen Vorgaben sind die weitergehenden Anforderungen
des Umweltschadensgesetzes (USchadG) zu berücksichtigen. Ein Umweltschaden ist jeder
Schaden, der erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung od er Beibehaltung des
günstigen Erhaltungszustandes natürlicher Lebensräume oder Arten hat. Die Regelungen be-
treffen Schäden von FFH-Arten der Anhänge II und IV FFH-RL, von Vogelarten des Anhangs I
und nach Art. 4 Abs. 2 V-RL sowie FFH-Lebensräume des Anhangs I FFH-RL.
Eine Schädigung liegt nicht vor, wenn die nachteiligen Auswirkungen zuvor ermittelt und von
den zuständigen Behörden genehmigt wurden bzw. zulässig sind. Aufgrund des USchadG kön-
nen auf den Verantwortlichen für einen Umweltschaden bestimmte In formations-, Gefahrenab-
wehr- und Sanierungspflichten zukommen. Zum Zwecke der Haftungsfreistellung kann es daher
sinnvoll sein – über den Anwendungsbereich der artenschutzrechtlichen Vorschriften hinaus –
ggf. Angaben über die genannten Arten und Lebensräu me und entsprechende Auswirkungen
im Zusammenhang mit dem USchadG zu ermitteln (Verwaltungsvorschrift Artenschutz Bauleit-
planung).
Es wird davon ausgegangen, dass bei den sonstigen, nicht planungsrelevanten europäischen
Vogelarten wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszusta n-
des („Allerweltsarten“) bei Eingriffen unter Beachtung allgemeiner Vermeidungsmaßnahmen
nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 9 -
2.2 Vorhabensbeschreibung
Das Plangebiet umfasst den Bereich des als Regenrückhaltekanal RRK0331 definierten Samm-
lers in der Straße „Am Kradepohl“ in Köln -Meschenich und sieht Sanierungsmaßnahmen zur
Verbesserung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes vor. Weiterhin ist die vor-
handene Entlastung von Mischwasser bei Bemessungslastfällen in das offene Erdbecken ge-
mäß WHG nicht zulässig und soll schnellstmöglich beseitigt werden. Das Mischwasser aus dem
angeschlossenen Einzugsgebiet wird über die Drossel DN 800 über den Hauptsammler KW -
Rodenkirchen zum Klärwerk Rodenkirchen geleitet.
Für die Sanierung ist unter anderem die Neugestaltung eines geschlossenen Regenrückhalte-
beckens (RRB) im Bereich der Geländemulde südlich des bestehenden Regenrückhaltekanals
(RRK) vorgesehen. Das neue RRB soll als geschlossenes Betonbecken im Nebenschluss an
den bestehenden RRK platziert werden, so dass die Möglichkeit zur bedarfsweisen Erweiterung
des Speichervolumens besteht. Der bestehende RRK kann so bei Starkregenereignissen über
Entlastungsschlitze im Freigefälle in das Becken entlasten . Nach Fertigstellung der Baumaß-
nahme wird neben technisch notwendigen Bauteilen und Wegen auch eine mindestens 1,20 m
hohe Erdschicht auf das geschlossene Regenrückhaltebecken aufgeschüttet, so dass ein Ge-
hölzbewuchs der Fläche großflächig wieder möglich ist.
Der Regenrückhaltekanal ist als Rechteckprofil gebaut worden und weist eine Länge von etwa
67 m auf. Die nördlich und südlich des technischen Bauwerkes gelegenen Geländemulden sind
stark mit Gehölzen bewachsen. Insgesamt weist das komplett umzäunte Gelände eine Gesamt-
größe von ca. 6.000 m2 auf.
Abbildung 2: Untersuchungsbereich / Plangebiet
Quelle Tim-Online: DGK5 historisch, Ergänzung Berkey schwarze Linie = Plangebiet
Für die Herstellung des RRB wird die Nutzung beider bestehenden Beckenhälften notwendig.
In der südlichen Beckenhälfte ist dies im Wesentlichen durch die Herstellung des RRB der Fall.
In der nördlichen Beckenhälfte kommt die Außenwand des Schutzrahmens ink lusive dessen
Gründung zu liegen.
Dazu ist eine Baufeldfreimachung in Form von Rodungsarbeiten als Vorwegmaßnahme erfor-
derlich. In beiden Beckenhälften muss zunächst die bestehende Sohle angedient werden. Diese
liegt im Norden ca. 3,6 bis 4,0 m unterhalb der geplanten Baustellenzufahrt über das nördliche
Zufahrtstor. Im Süden liegt die Sohle circa 4,0 bis 4,7 m unterhalb der Zufahrt. Für beide Hälften
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 10 -
ist die Herstellung einer Rampe erforderlich. Diese wird so ausgebildet, dass sie eine Steigung
von ca. 10 % nicht überschreitet, um sicherzustellen, dass sie für schwere Fahrzeuge nutzbar
ist. Die Rampe wird nicht mit gebundenem Material befestigt, sondern als Schotterrampe her-
gestellt. Im nördlichen Beckenteil ist dazu von Osten her eine neue Rampe erforderlich. Für den
südlichen Teil soll die vorhandene Rampe ertüchtigt und an die Erfordernisse hinsichtlich Breite
und Steigung angepasst werden.
In der nördlichen Beckenhälfte kann die vorhandene Sohlhöhe beibehalten werden. Es wird er-
forderlich nur ein Teilbereich der Fläche für die Baumaßnahme zu nutzen. In der südlichen Be-
ckenhälfte stellt die vorhandene Sohle die Arbeitsebene dar, von der aus die weiteren Maßnah-
men erfolgen. Dazu ist zunächst der Verbau der Baugrube an der Ost-, Süd und Westseite ein-
zubringen und der RRK auszusparen.
Nach Begradigung der Beckensohle durch Rückbau der westlichen Rampe zur Straße Am
Kradepohl und kleinerer Böschungen wird die ca. 70 m lange Unterfangung des RRK aus der
Baugrube heraus hergestellt. Dies ist erforderlich, da di e geplante Baugrubensohle 5,0 bis 7,0
m unterhalb der Gründungsebene des RRK zu liegen kommt. Die Dicke und Art der Unterfan-
gung ist mit einer Entwurfsstatik zu bestimmen und hat Einfluss auf die Außenwand. Dabei kann
es sich um einen Spundwandverbau, trägergeführten Verbauarten, Bohrpfahlwände oder auch
Pfahlwände handeln, die im HDI-Düsenstrahl-Verfahren hergestellt wurden. Aufgrund der Aus-
hubtiefe unterhalb der Gründungssohle des RRK wird eine Unterfangung im Pilgerschrittverfah-
ren derzeit als nicht praktikabel angesehen. Nach Herstellung der Unterfangung des RRK und
somit der gesamten Baugrube kann mit dem weiteren Bodenaushub fortgefahren werden.
Das RRB weist einen rechteckigen Grundriss auf und wird mit seiner Längsseite direkt am vor-
handenen RRK hergestellt. Seine Innenlänge von ca. 62 m ergibt sich anhand der vorhandenen
Entlastungsöffnungen des RRK und der weiterhin zu berücksichtigen Spülwasserrinnen.
Dadurch ergibt sich eine Außenlänge von ca. 66 m. Die Innenbreite von ca. 27,50 m ergibt sich
aus dem vorhandenen Platzangebot zwischen dem RRK und der Grundstücksgrenze. Dort ist
auf der Südseite zum Fußballplatz eine Baumreihe zu erhalten, eine Zufahrtsstraße zur Bauab-
wicklung sowie als Betriebsweg anzuordnen und ein Verbau zur Herstellung der Baugrube ein-
zubringen. Das RRB wird direkt gegen den RRK betoniert, so dass zwischen beiden Baukörpern
kein Freiraum entsteht.
Das RRB besteht aus zwei Beckenteilen mit mittiger Sammelrinne und anschließendem Pump-
werk. Beide Beckenteile sind wiederum in vier 6,5 m breite Spülbahnen untergliedert, die durch
niedrige Wände voneinander getrennt sind. Die Beckenteile werden mit geneigten Stahlbeton-
bodenplatten (1,5 %) hergestellt, welche auch die Beckensohle darstellt. Bei der Sammelrinne
erfolgt die Ausbildung des Gefälles von 1,5 % durch die Verwendung von Profilbeton und Klin-
ker. Hintergrund ist die Vermeidung einer doppelt geneigten Bodenplatte, was deren Herstellung
aufwendiger und teurer machen würde. Aufgrund des großen Grundrisses und der gewünschten
Begrünung werden Stützen zur Abfangung der Deckenplatte erforderlich. Diese werden als
kreisrunde Bauteile Ø 50 cm in Beckenquerrichtung auf den Spülbahntrennern angeordnet. Da-
raus ergeben sich freie Spannweiten von 6,50 m und 7,0 m zur Achse. Die Spannweiten zwi-
schen den Stützen auf den Spühlbahntrennern sind in Beckenlängsrichtung zu 7,0 m (7,50 m)
gewählt. Sowohl Bauteildicken als auch Abstände sind vorbehaltlich der Entwurfsstatik gewählt.
Das Becken verfügt über zahlreiche Öffnungen in der Deckenplatte. Diese dienen dem Einstieg,
dem Betrieb, der Montage und Wartung von Einbauteilen sowie der Messeinrichtungen.
Dazu sind eckige Schachtdome aus Stahlbeton von der Deckenoberkante bis an die spätere
Geländeoberkante geführt. Dort wo ausschließlich ein Einstieg vo rgesehen ist, werden ge-
schlossene Schachtabdeckungen verbaut. In Öffnungen ohne Einstieg oder mit einer Mischnut-
zung sind Gitterroste angeordnet. Die Betriebswege sind so vorgesehen, dass die gepflasterte
Betriebsfläche am Pumpenschacht mit Freiluftschaltschrank, die mittige Revisionsöffnung sowie
die hintere Beckenhälfte parallel zu den Öffnungen der Spültrommeln mit Betriebsfahrzeugen
angedient werden können. Dies kann sowohl von der Zufahrt an der Straße Am Kradepohl als
auch von der Zufahrt im Norden erfolgen. Diese Bereiche sind mit Schotterrasen zu befestigen
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 11 -
und 5,0 m breit herzustellen. Des Weiteren sind mehrere 2,5 m breite Fußwege herzustellen,
um die wesentlichen Einstiegsöffnungen zu erreichen. Die Befahrung des vorhandenen RRK ist
aufgrund dessen Breite nicht vorgesehen. Er wird als Betriebsweg mit Absturzsicherung in Form
eines Geländers ausgebildet. Nicht als Betriebsweg notwendige Bereiche sollen mit mindestens
1,20 m Erdreich überdeckt und bepflanzt werden, um den ursprünglichen Charakter des vorhan-
denen Erdbeckens in Teilen wiederherzustellen.
(Die Baubeschreibung ist den Angaben der Entwurfsplanung des Ing. Büro Fischer Teamplan
entnommen und kann sich im Zuge der weiteren Planung noch leicht ändern).
Abbildung 3: technischer Lageplan RRB 0331
Quelle: Ing. Büro Fischer Teamplan (Oktober 2023)
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 12 -
Abbildung 4: Oberflächen Lageplan RRB 0331
Quelle: Ing. Büro Fischer Teamplan (Oktober 2023)
Abbildung 5: Lageplan mit Baustelleneinrichtungsflächen
Quelle: Ing. Büro Fischer Teamplan (Oktober 2023), Bearbeitung BERKEY; gelbe Fläche mit
grüner Umrandung temporäre Baustelleneinrichtungsfläche bzw. Baubereiche.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 13 -
2.3 Bestandsaufnahme / Kurzbeschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet umfasst die dicht bewachsenen Geländemulden mit dem mittleren Regenrück-
haltekanal. Freizeiterholungsanlagen wie Sportplatz- und Tennisplatzanlagen grenzen im Süden
und Osten an das Plangebiet an. Im Westen begrenzt die Straße Am Kradepohl mit der westlich
angrenzenden Wohnbebauung das Plangebiet. N ach Norden und Nordosten hin folgen land-
wirtschaftlich genutzte Ackerflächen.
Abbildung 6: Landwirtschaftlich genutzte Flächen nördlich des Plangebietes
Abbildung 7: Sportplatzanlage und Wohnbebauung (angrenzend an das
Plangebiet)
Im Zentrum des Plangebietes befindet sich der Regenrückhaltekanal RRK 0331, der die Fläche
in einen nördlichen und einen südlichen Teil trennt. Der Regenrückhaltekanal ist als ein Recht-
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 14 -
eckprofil mit einer lichten Höhe von 4,30 m und einer lichten Breite von ca. 1,80 m gebaut wor-
den und weist in etwa eine Länge von 67 m auf. Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Rele-
vanz wurde im Rahmen der Ortsbegehung insbesondere auf Beschädigungen am Bauwerk ge-
achtet, die ein (Einflug -) Potential für gebäudewohnende Vogelarten und Fledermäuse bieten.
Insgesamt konnte an dem technischen Bauwerk kein offensichtliches Potenzial für die Fauna,
insbesondere für Gebäudebrüter oder Fledermäuse, festgestellt werden. Vollkommen auszu-
schließen war eine Nutzung durch Fledermäuse jedoch zunächst nicht.
Das Mauerwerk ist intakt und weist keine Beschädigungen oder Löcher auf, die ein Eintreten
von Tieren ermöglichen. Weiterhin sind alle Entlastungschlitze durch Gitter verschlossen , so
dass ein Einflug von Vögel in das Bauwerk nicht möglich ist.
Abbildung 8: Regenrückhaltekanal im Zentrum des Plangebietes
Ausgehend von den angrenzenden Böschungen nördlich und südlich des Regenrückhaltekanals
haben sich im Zuge der natürlichen Sukzession im Beckenbereich zahlreiche Baumgehölze ent-
wickelt. Der Unterwuchs besteht aus teils dichtem Bewuchs von Efeu, Brombeere, Hundsrose
und Brennnessel sowie kleinflächiger Grasvegetation. Der Baumbestand in den Erdbecken um-
fasst vorwiegend Robinien und Eschen geringen bis mittleren Baumholzes. Vereinzelt tritt Feld-
ahorn auf.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 15 -
Abbildung 9: Bewuchs in den Geländemulden
Die oberen Böschungsbereiche sind teilweise mit älteren Robinen bewachsen, die mittleres bis
starkes Baumholz aufweisen (Stammdurchmesser bis zu ca. 50 cm). Von artenschutzrechtlicher
Bedeutung ist ein hoher Anteil an abgestorbenen Baumkronen sowie stehendem und liegendem
Totholz. Größere Nester (Horste) wurden im Rahmen der Ortsbegehung nicht erfasst. Baum-
höhlungen sind in dem dichten Robinienbes tand nicht auszuschließen. Erfahrungsgemäß wei-
sen Robinien häufig Rindenspalten mit einem Potential als Tagesversteck für Fledermäuse auf.
Auch abgebrochene Baumkronen oder Äste können in den Rissen und Spalten als Tagesver-
steck genutzt werden. Außerdem werden Robinien häufig von Spechten zum Bau der Bruthöh-
lungen genutzt.
Abbildung 10: Oberer Böschungsbereich und Totholz im Plangebiet
Während der Begehung wurden die nicht planungsrelevanten, ubiquitären und landesweit un-
gefährdeten Arten Amsel (Turdus merula), Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla), Zaunkö-
nig (Troglodytes troglodytes), Grünfink (Carduelis chloris), Buchfink (Fringilla coelebs), Sing-
drossel (Turdus philomelos), Blaumeise (Parus caeruleus), Kohlmeise (Parus major), Ringel-
taube (Columba palumbus), Heckenbraunelle (Prunella modularis), Stieglitz ( Carduelis cardu-
elis), Goldammer (Emberiza citrinella), Zilpzalp (Phylloscopus collybita), Gartengrasmücke (Syl-
via borin), Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) und Buntspecht (Dendrocopos major) als Zu-
fallsbeobachtung erfasst. Im Südosten des Plangebietes wurden zudem mehrere Rauchschwal-
ben (Hirundo rustica, planungsrelevant) im Überflug gesichtet.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 16 -
2.4 Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung)
2.4.1 Datengrundlagen über poten tielle Vorkommen planungsrele-
vanter Arten
Nachfolgend werden vorhandene Daten zu potentiell vorkommenden planungsrelevanten Arten
und sonstige zugängliche Fachdaten zur Fauna dargestellt.
Fachinformationssystem (FIS) „Planungsrelevante Arten in Nordrhein-Westfalen“
Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die im Untersuchungsraum potentiell vorkom-
menden planungsrelevanten Arten, ihren Status und ihren Erhaltungszustand in NRW auf
Grundlage des Fachinformationssystems (FIS) „Planungsrelevante Arten in Nordrhein-Westfa-
len“ für das Messtischblatt MTB 5107 (Brühl), Quadrant 2. Das Plangebiet liegt nach Angaben
des Kartendienstes des Bundesamtes für Naturschutz innerhalb der atlantischen biogeografi-
schen Region (ATL). Die Statusangaben sind dem FIS entnommen (Maßstab 1 : 25.000, Aktu-
alität der Daten: März 2024).
Abbildung 11: Übersicht Messtischblatt Brühl 5107
(Quelle: @ LANUV, bearbeitet: Ergänzung Nr. MTB und Lage Plangebiet (roter Kreis))
Tabelle 1 Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 5107 (Q2) Brühl
Art Status Erhaltungszustand
NRW (ATL) Wissenschaftlicher Name Deutscher Name
Säugetiere
Muscardinus avellanarius Haselmaus Nachweis ab 2000 G
Vögel
Accipiter gentilis Habicht BV ab 2000 vorhanden U
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 17 -
Accipiter nisus Sperber BV ab 2000 vorhanden G
Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger BV ab 2000 vorhanden G
Alauda arvensis Feldlerche BV ab 2000 vorhanden U-
Anas clypeata Löffelente R/WV ab 2000 vorhanden G
Anthus pratensis Wiesenpieper BV ab 2000 vorhanden S
Ardea cinerea Graureiher BV ab 2000 vorhanden G
Asio otus Waldohreule BV ab 2000 vorhanden U
Athene noctua Steinkauz BV ab 2000 vorhanden U
Aythya ferina Tafelente R/WV ab 2000 vorhanden G
Bucephala clangula Schellente R/WV ab 2000 vorhanden G
Buteo buteo Mäusebussard BV ab 2000 vorhanden G
Carduelis cannabina Bluthänfling BV ab 2000 vorhanden U
Charadrius dubius Flussregenpfeifer BV ab 2000 vorhanden S
Coturnix coturnix Wachtel BV ab 2000 vorhanden U
Cuculus canorus Kuckuck BV ab 2000 vorhanden U-
Delichon urbica Mehlschwalbe BV ab 2000 vorhanden U
Dryobates minor Kleinspecht BV ab 2000 vorhanden U
Emberiza schoeniclus Rohrammer BV ab 2000 vorhanden G
Falco subbuteo Baumfalke BV ab 2000 vorhanden U
Falco tinnunculus Turmfalke BV ab 2000 vorhanden G
Gallinula chloropus Teichhuhn BV ab 2000 vorhanden G
Hirundo rustica Rauchschwalbe BV ab 2000 vorhanden U
Larus [c.] michahellis Mittelmeermöwe BV ab 2000 vorhanden U+
Larus canus Sturmmöwe BV ab 2000 vorhanden U
Larus fuscus Heringsmöwe BV ab 2000 vorhanden G
Locustella naevia Feldschwirl BV ab 2000 vorhanden U
Luscinia megarhynchos Nachtigall BV ab 2000 vorhanden U
Mergellus albellus Zwergsäger R/WV ab 2000 vorhanden G
Mergus merganser Gänsesäger R/WV ab 2000 vorhanden G
Parus montanus Weidenmeise R/WV ab 2000 vorhanden U
Passer montanus Feldsperling BV ab 2000 vorhanden U
Perdix perdix Rebhuhn BV ab 2000 vorhanden S
Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz BV ab 2000 vorhanden U
Riparia riparia Uferschwalbe BV ab 2000 vorhanden U
Serinus serinus Girlitz BV ab 2000 vorhanden S
Strix aluco Waldkauz BV ab 2000 vorhanden G
Sturnus vulgaris Star BV ab 2000 vorhanden U
Tringa ochropus Waldwasserläufer R/WV ab 2000 vorhanden G
Vanellus vanellus Kiebitz R/WV ab 2000 vorhanden U
Amphibien
Bufo viridis Wechselkröte Nachweis ab 2000 U
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 18 -
Reptilien
Podarcis muralis Mauereidechse Nachweis ab 2000 vorhan-
den
U
Erhaltungszustand NRW
KON = kontinentale biogeographische Region / ATL = atlantische biogeographische Region:
G = günstig U = ungünstig S = schlecht - = abnehmende Tendenz + = zunehmende Tendenz
BV = Brutvorkommen
BK = Brutkolonie R = Rast
NG = Nahrungsgast WV = Wintervorkommen
Biotopverbundflächen des LANUV
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) grenzt auf Grundla-
gen fachlicher Kriterien Flächen mit einer Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund ab.
Diese dienen der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen,
einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung,
Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen.
Demnach liegt gut 215 m südöstlich des Plangebietes folgende Biotopverbundfläche:
VB-K-5107-009 „Acker-Kleingehölzkomplex bei Meschenich“
Schutzziel: Erhaltung und Entwicklung der landschaftsstrukturierenden Kulturlandschafts ele-
mente sowie Erhaltung und Entwicklung der Kleingewässer.
Artangaben: Wechselkröte, Kreuzkröte
Abbildung 12: Biotopverbundflächen des LANUV
(Quelle: @ LANUV, bearbeitet: Ergänzung Nr. Flächen und Lage Plangebiet (schwarze Umrandung))
Schutzwürdige Biotope gemäß Biotopkataster des LANUV
sowie gesetzlich geschützte Biotope gemäß §30 BNatSchG bzw. §42 LNatSchG
Im Rahmen des Biotopkatasters des LANUV werden Lebensräume mit besonderer Wertigkeit
für wildlebende Pflanzen und Tiere bzw. den Biotop- und Artenschutz als schutzwürdige Biotope
VB-K-5107-009
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 19 -
erfasst. Mit der Abgrenzung ist kein rechtsverbindlicher Status der Gebiete verbunden. Gleich-
zeitig können dem Fachinformationssystem des LANUV Angaben über gesetzlich geschützte
Biotope entnommen werden. Die Flächendarstellung kann der nachfolgenden Abbildung ent-
nommen werden.
Abbildung 13: Biotopkatasterflächen des LANUV
(Quelle: @ LANUV, bearbeitet: Ergänzung Nr. Flächen und Lage Plangebiet (schwarze Umrandung))
Demnach liegt im Vorhabensbereich folgende Biotopkatasterfläche vor:
BK-5107-039 „Ehemaliges Versickerungsbecken „Am Kradepohl“ östlich Meschenich“
Schutzziel: Erhaltung eines ehemaligen Versickerungsbeckens mit Robinien -Mischbeständen,
Gebüschen und Ruderalfluren als Rückzugsraum für Vögel und Insekten und als Trittsteinbiotop
in der Agrarlandschaft.
Artangaben: Heckenbrüter
Weiterhin befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope im Vorhabensbereich und dessen
Umfeld.
Fundortkataster des LANUV
Am 10.03.2022 hat eine Abfrage und Auswertung der Landschaftsinformationssammlung
(@LINFOS) des LANUV stattgefunden. Die Auswertung ergab keine Hinweise auf Fundorte von
planungsrelevanten Tierarten oder sonstigen bemerkenswerten Tierarten im Plangebiet sowie
im Umfeld.
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsplans der Stadt Köln (1991, Erg.-lfg.: 12. Ände-
rung, Bekanntmachung vom 20.01.2021). Die Fläche des Plangebietes ist als geschützter Land-
schaftsbestandteil LB-2.13 „Kradepohl, Meschenich“ ausgewiesen. Der Schutzzweck des LB
„Kradepohl, Meschenich“ wird festgesetzt zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaus-
halts durch Erhaltung von naturnah entwickelten Feuchtstandorten und zur Abwehr schädlicher
Einwirkungen.
BK-5107-039
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 20 -
Naturschutzfachlich relevante Festsetzungen mit besonderer Bedeutung für planungsrelevante
Arten oder sonstige faunistisch relevante Angaben zum Plangebiet werden im Landschaftsplan
für den genannten geschützten Landschaftsbestandteil getroffen. Die Schutzfestsetzung um-
fasst ein aus Sicherheitsgründen eingezäuntes, ehemaliges Versickerungsbecken und die nörd-
lich anschließende feuchte Brachfläche. Nach Aufgabe der Nutzung hat sich auf diesem nähr-
stoffreichen und teilweise wechselfeuchten Standort ein wertvoller Rückzugsraum für bedrohte
Vogelarten und Insekten entwickelt.
Abbildung 14: Landschaftsplan „Köln, Blatt 10“ (Festsetzungskarte)
(Quelle: @ Landschaftsplan der Stadt Köln, Blatt 10, Festsetzungskarte, bearbeitet: Ergänzung Lage Plangebiet (rote
Umrandung))
Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten in NRW (Region Niederrheinische Bucht)
Zusätzlich zum Messtischblatt des LANUV wurde die Rote Liste der Brutvogelarten in NRW für
die Region Niederrheinische Bucht ausgewertet. Die Auswertung ergab 13 weitere Vogelarten,
welche in dieser Region eine Gefährdungsstufe aufweisen (Stufe 1 - 3) und nicht bereits in NRW
als planungsrelevante Arten betrachtet werden: Teichhuhn, Zwergdommel, Türkentaube, Kolk-
rabe, Weidenmeise, Sumpfrohrsänger, Gelbspötter, Wacholderdrossel, Grauschnäpper, Gim-
pel, Rohrammer, Fitis und Birkenzeisig. Arten, die als ausgestorben gelten (Stufe 0) wurden
nicht mit ausgewertet.
Sonstige faunistische Daten
Im Rahmen des Planungsverfahrens wurde vom BUND Köln folgender Hinweis auf Artvorkom-
men zum Plangebiet gegeben: möglicher Greifvogelbrutplatz von Bussardbruten, Falken mit ih-
ren Jungen, Waldohreulen gesichtet.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 21 -
2.4.2 Beschreibung und Beurteilung der relevanten Wirkfaktoren
Zur nachfolgenden Beurteilung der artenschutzfachlichen Belange werden im Weiteren die po-
tentiellen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren ermittelt.
Unter baubedingten Wirkprozessen sind die mit dem Bau verbundenen und somit zeitlich be-
grenzt entstehenden Auswirkungen zu verstehen . Das heißt, dass diese Auswirkungen i.d.R.
temporär wirken, unter Umständen aber auch zu dauerhaften Verlusten z.B. von Individue n,
Populationen oder von nicht ausgleichbaren Lebensraumstrukturen führen können.
Hierunter fallen neben Lärm-, Staub- und Schadstoffemissionen durch Fahrzeuge und Maschi-
nen, die hiermit verbundenen Störwirkungen auch die erforderliche Inanspruchnahme und Über-
formung von Flächen / Vegetationsstrukturen durch Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen.
Baubedingte Wirkfaktoren und potentielle Auswirkungen
Wirkfaktor Potentielle Auswirkungen
Bauzeitliche Arbeiten zur Anlage des neuen
Regenrückhaltebeckens aus Beton, bauzeitli-
che Flächeninanspruchnahme durch Rodung
von Gehölzen.
Störungen u.a. durch bauzeitliche Lärm- und
Lichtimmissionen, Erschütterungen und Be-
unruhigungen durch Menschen und Fahr-
zeuge.
Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme
durch temporäre Baueinrichtungs- und Bau-
lagerflächen.
Temporärer Verlust von Lebensräumen
planungsrelevanter Arten.
Temporäre Störungen planungsrelevanter
Arten während der Fortpflanzungs -, Au f-
zuchts-, Mauser -, Überwinterungs - und
Wanderungszeiten.
Beunruhigung/Vertreibung planungsrele-
vanter Arten, Aufgabe/Verlust von Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten, Auf-
gabe/Verlust von Mauser -, Überwinte-
rungs- und Wandergebieten.
Temporärer Verlust ökologischer Funktio-
nen im räumlichen Zusammenhang.
Unter anlagebedingten Wirkprozessen sind die dauerhaften Auswirkungen des Planungsvor-
habens durch eine Flächeninanspruchnahme, Überbauung sowie Veränderungen der Gelände-
morphologie zu verstehen. Hierzu zählen insbesondere die geplanten Bodenarbeiten und die
Neuanlage des Beton beckens nördlich des bestehenden Regenrückhaltekanals. Nach Fertig-
stellung des geschlossenen Betonbeckens wird dieses mit etwa 1 m Erdschicht zugeschüttet,
so dass langfristig neuer Bewuchs der Fläche entstehen kann.
Anlagebedingte Wirkfaktoren und potentielle Auswirkungen
Wirkfaktor Potentielle Auswirkungen
Dauerhafte Überformung von Flächen im
Zuge der Anlage des neuen Betonbeckens;
der Wegebefestigungen und infrastrukturel-
len Anlagen.
Verlust bestehender Gehölz - und Gebüsch-
strukturen.
Veränderung, Überformung / Entwertung
von Fortpflanzungs- und Ruhestätten pla-
nungsrelevanter Arten.
Veränderung von ökologischen Funktionen
im räumlichen Zusammenhang.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 22 -
Als betriebsbedingte Wirkprozesse sind die mit dem Vorhaben verbundenen Nutzungsformen
in dem Plangebiet zu nennen.
Potentielle Betriebsbedingte Wirkfaktoren und potentielle Auswirkungen
Wirkfaktor Potentielle Auswirkungen
Beleuchtung des Regenrückhaltenbeckens
im Bereich von Betriebswegen.
Intensivere Begehungen und Kontrollgänge
im Bereich von Betriebswegen.
Beunruhigung/Vertreibung planungsrele-
vanter Arten, Aufgabe/Verlust von Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten, Auf-
gabe/Verlust von Mauser -, Überwinte-
rungs- und Wandergebieten.
Da gemäß Aussage des Betreibers (StEB) keine dauerhafte Beleuchtung und keine intensiveren
Betriebsbegehungen im Vergleich zum heutigen Bestand notwendig sind, werden keine rele-
vanten Änderungen hinsichtlich betriebsbedingter Wirkprozesse durch das geplante Vorhaben
erkennbar. Die v.g. Wirkfaktoren werden im Plangebiet nicht intensiviert und bleiben im bisheri-
gen Rahmen.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 23 -
2.4.3 BEURTEILUNG DER ARTENSCHUTZRECHTLICHEN BETROFFENHEIT
Artengruppe Fledermäuse
Fledermäuse sind auf Basis des Messtischblattes nicht angeben. Daraus lässt sich jedoch nicht
ableiten, dass in diesem Bereich keine Fledermäuse vorkommen. So liegen Nachweise der ge-
bäudebewohnenden Zwergfledermaus flächendeckend für NRW vor. Auch baumhöhlenbewoh-
nende Arten, wie Rauhautfledermaus, Abendsegler oder Wasserfledermaus sind als Vorkom-
men möglich. Ein Potential liegt in dem Baumbestand sowie im Bereich von Nischen, Ecken und
Vorsprüngen im Bereich des Regenrückhaltekanals (RRK) vor.
Im Rahmen der ersten Ortsbegehungen konnten keine Fledermäuse oder entsprechende Spu-
ren (Kot, Fraßrest, Verfärbungen), die auf eine zurückliegende Nutzung Hinweisen erfasst wer-
den. Baumhöhlen konnte im Bereich der zu beanspruchenden Gehölzstrukturen ebenso nicht
festgestellt werden.
Die Stufe I kommt zu dem Ergebnis, dass eine Erfassung der Fledermäuse sowie eine
vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände im Rahmen der Stufe II erforderlich ist, da
insbesondere im Bereich des RRK Potentialflächen für Fledermäuse vorliegen.
Artengruppe Avifauna
Die Gehölzstrukturen weisen für die waldbewohnenden Artengruppen / ökologischen Gilden
Greifvögel (Habicht, Sperber, Mäusebussard, Baumfalke), Eulen (Waldkauz, Waldohreule) und
Spechte (Kleinspecht) ein hohes Potential auf, so dass ein Vorkommen und damit eine Betrof-
fenheit der Arten nicht auszuschließen ist. Die Gehölzbestände im Plangebiet bieten ein Poten-
zial für Wald - und Altholzbewohner. (Specht-) Höhlungen konnten im Vorhabensbereich nicht
erfasst werden, wobei diese aufgrund der schlechten Zugänglichkeit bzw. auch möglicher ver-
stellter Blicke nicht vollkommen auszuschließen sind. Im Rahmen der Ortsbegehung wurde ein
Buntspecht erfasst. Weiterhin liegen Hinweise des BUND Kölns vor, dass Waldohreule, Falken
und Bussarde im Plangebiet vorkommen. Eine Betroffenheit der Arten kann daher nicht ausge-
schlossen werden, so dass diese Arten weiter betrachtet werden müssen.
Als Fels- und Nischenbrüter bzw. Gebäudebrüter kommen Turmfalke, Mehlschwalbe und
Rauchschwalbe auf Messtischblattbasis vor. Brutplätze der Arten sind Felswände, hohe Ge-
bäude (Schornsteine, Kirchentürme, Kühltürme etc.), landwirtsc haftliche Gebäude und Scheu-
nen. Turmfalken nutzen z. T. jedoch auch alte Nester anderer Arten (z.B. Rabenvögel), so dass
ein Vorkommen der Art nicht ausgeschlossen werden kann und diese Art weiter betrachtet wer-
den muss.
Brutplätze der Arten Rauchschwalbe und Mehlschwalbe können im Vorhabensbereich ausge-
schlossen werden.
Als Gehölz- und Gebüschbrüter werden auf Messtischblattbasis Steinkauz, Star, Bluthänfling,
Kuckuck, Nachtigall, Weidenmeise, Gartenrotschwanz, Girlitz und Graureiher angegeben. Der
Graureiher besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, sofern diese mit offenen
Feldfluren (z. B. frischem bis feuchten Grünland oder Ackerland) und Gewässern kombiniert
sind. Sie sind Koloniebrüter, die ihre Nester auf Bäumen (v. a. Fichten, Kiefern, Lärchen) anle-
gen (LANUV 2022). Entsprechende Brutkolonien oder Altnester konnten im Plangebiet nicht
festgestellt werden, so dass ein Brutvorkommen der Art nicht anzunehmen ist. Der Steinkauz
besiedelt offene und Grünlandreiche Kulturlandschaften mit e inem guten Höhlenangebot. Als
Brutplatz nutzen die sehr reviertreuen Tiere häufig Baumhöhlen in Obstbäumen oder Kopfwei-
den, was im Plangebiet nicht gegeben ist. Der Steinkauz bevorzugt kurzrasige Bereiche zur
Jagd so dass das Plangebiet auch kein geeignete s Nahrungshabitat der Art darstellt (LANUV
2022).
Für die anderen oben genannten Gehölz- und Gebüschbrüter bietet das Plangebiet grundsätz-
lich ein Potential als Lebensraum, so dass eine Betroffenheit der Arten nicht ausgeschlossen
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 24 -
werden kann. Die Arten S tar, Bluthänfling, Kuckuck, Nachtigall, Gartenrotschwanz und Girlitz
werden daher weiter betrachtet.
Auf Messtischblattbasis wird darüber hinaus das mögliche Vorkommen der gewässergebun-
denen Arten Teichrohrsänger, Löffelente, Tafelente, Schellente, Flussre genpfeifer, Rohram-
mer, Teichhuhn, Mittelmeermöwe, Sturmmöwe, Heringsmöwe, Zwergsäger, Gänsesäger, Ufer-
schwalbe und Waldwasserläufer angegeben. Neben den natürlichen gewässernahen bzw. ge-
wässergebundenen Biotopstrukturen besiedelt solche Arten auch sogenannte Sekundärbiotope
wie beispielsweise Abgrabungsgewässer und Kies- und Sandgruben. Innerhalb des Plangebie-
tes können Vorkommen der Arten ausgeschlossen werden, da das Plangebiet diesen Arten
keine geeigneten Habitatbedingungen bietet.
Ein Zutreffen der Ver botstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG kann für gewässer-
gebundenen Arten im Plangebiet ausgeschlossen werden. Die Arten werden nicht weiter
betrachtet.
Ausgeschlossen werden anlage- unnd betriebsbedingte Beeinträchtigungen hinsichtlich der
Brutvögel des Offenlandes / der offenen Feldflur im Plangebiet; im vorliegenden Fall Feldler-
che, Wiesenpieper, Wachtel, Feldschwirl, Rebhuhn und Kiebitz. Offenlandarten bevorzugen zu-
meist Freiflächen mit ausreichendem Abstand zu angrenzenden Gehölzen und Gebäuden, um
freie Sicht auf ggf. auftretende Prädatoren zu habe n. Siedlungsbereiche und Gehölze werden
wegen ihrer Silhouettenwirkung gemieden, so dass die Arten im Plangebiet ausgeschlossen
werden können.
Dennoch können diese Arten im Bereich der geplanten BE Fläche vorkommen, so dass eine
weitere Betrachtung notwendig wird, da baubedingte Beeinträchtigungen auf diese Arten einwir-
ken können.
Als Art der ländlichen Kulturlandschaft nutzt der Feldsperling halboffene Agrarlandschaften mit
einem hohen Grünlandanteil, Obstwiesen, Feldgehölzen und Waldrändern. Darüber hina us
dringt er bis in die Randbereiche ländlicher Siedlungen vor, wo er Obst- und Gemüsegärten oder
Parkanlagen besiedelt. Anders als der nah verwandte Haussperling meidet er das Innere von
Städten. Feldsperlinge sind sehr brutplatztreu und nisten gelegentli ch in kolonieartigen An-
sammlungen. Als Höhlenbrüter nutzten sie Specht - oder Faulhöhlen, Gebäudenischen, aber
auch Nistkästen (alle Angaben nach LANUV 2022). Da der Feldsperling die eventuell vorkom-
mende Baumhöhlungen im Plangebiet als Brutplatz nutzen kan n, sind Vorkommen hier nicht
auszuschließen.
Hinsichtlich der Avifauna kann zusammenfassend ein Vorkommen einzelner Arten wie im
Plangebiet und im Bereich der BE-Flächen nicht von vornherein ausgeschlossen werden.
Deshalb kommt die Artenschutzprüfung Stuf e I zu dem Ergebnis, dass eine Erfassung
der Avifauna sowie eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände im Rahmen der
Stufe II erforderlich ist.
Andere Säugetiere
Die Haselmaus ist etwa so groß wie eine Hausmaus und lebt in Wäldern aller Typen und Al-
tersstufen, auch reinen Fichtenwäldern, Parklandschaften und Auwäldern, sowie in Hecken und
Gebüschen (LWL 2022). Als Lebensraum benötigt sie Waldbereiche mit den zur Nestanlage
bzw. für die Reproduktion geeigneten Strukturen (Früchte tragende Gehölze, nied eres Ge-
strüpp, Sträucher und Bäume) zumeist in einer Höhe von 1-2 m, selten bis zu 20 m (Altbuchen)
im räumlichen Verbund (LANUV 2022). Ein Vorkommen im Plangebiet kann aufgrund der iso-
lierten Lage des Plangebietes zu anderen Gehölz - und Gebüschbeständen im Umfeld ausge-
schlossen werden. Die Art wird nicht weiter betrachtet.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 25 -
Amphibien
Als ursprüngliche „Steppenart“ ist die Wechselkröte als Amphibienart aufgrund ihrer Biologie
vergleichsweise unempfindlich gegenüber Trockenheit, Wärme oder Kälte. In Nordrhei n-West-
falen tritt sie als Pionier auf großen Abgrabungsflächen in der Kölner Bucht auf (v. a. Braunkoh-
letagebaue, aber auch Locker- und Festgesteinabgrabungen). Seltener kommt die Art in Heide-
und Bördelandschaften sowie auf Truppenübungsplätzen vor. Als Laichgewässer werden grö-
ßere Tümpel und kleinere Abgrabungsgewässer mit sonnenexponierten Flachwasserzonen be-
siedelt. Dabei werden sowohl temporäre als auch dauerhafte Gewässer genutzt, die meist ve-
getationsarm und fischfrei sind. Als Sommerlebensraum dienen offene, sonnenexponierte, tro-
ckenwarme Habitate mit grabfähigen Böden wie zum Beispiel Ruderal- und Brachflächen in frü-
hen Sukzessionsstadien. Im Winter verstecken sich die Tiere in selbst gegrabenen Erdhöhlen
oder Kleinsäugerbauten an Böschungen, Stein haufen sowie in Blockschutt - und Bergehalden
(LANUV 2022). Ein Vorkommen der Art kann aufgrund der mangelnden Habitateignung des
Plangebietes ausgeschlossen werden.
Reptilien
Als eine typische „Kletter-Art“ kommt die Mauereidechse in felsigen und steinigen Lebensräu-
men vor. Sie bevorzugt offene, südexponierte, sonnenwarme Standorte, die weitgehend vege-
tationsfrei oder nur schütter bewachsen sind. Zugleich müssen genügend Spalten und Hohl-
räume als Versteckmöglichkeiten vorhanden sein. Ursprüngliche Lebensräume sind Felsen, Ab-
bruchkanten, Geröllhalden oder steinige Trockenrasen. Sekundär kommt die Art auch an Stein-
mauern, Ruinen, Bahnanlagen, Uferbefestigungen, in Steinbrüchen oder Weinbergen vor. Ein
Vorkommen der Art kann aufgrund d er mangelnden Habitateignung des Plangebietes ausge-
schlossen werden.
2.4.4 BEURTEILUNG V ON SCHÄDEN IM SINNE DES UMWELTSCHADENS -
GESETZES
Schädigungen von natürlichen Lebensräumen und Arten im Sinne des Umweltschadensgeset-
zes sind aktuell nicht abzusehen.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 26 -
2.5 ARTENSCHUTZPRÜFUNG STUFE II (VERTIE FENDE PRÜFUNG DER
VERBOTSTATBESTÄNDE)
Da die Artenschutzprüfung Stufe I zu dem Ergebnis gekommen ist, dass artenschutzrechtliche
Konflikte mit verschiedenen Vogel- und Fledermausarten nicht von vornherein ausgeschlossen
werden können, wird die Untersuchung fortgeführt und eine vertiefende Prüfung der Verbotstat-
bestände durchgeführt.
Örtliche Begehungen erfolgten dazu zwischen März bis Mitte Juni 2022 hinsichtlich der Vogel-
welt und zwischen Mai und August 2023 zur Erfassung der Fledermäuse.
2.5.1 AVIFAUNA
Örtliche Untersuchungen Vögel
Im Rahmen von fünf morgendlichen Begehungen wurde das Plangebiet zwischen Ende März
und Mitte Juni 2022 auf Vorkommen von planungsrelevanten Vogelarten überprüft
(TILLMANNS, 2022). Die Untersuchungen erfolgten am 27. März 2022 ab 7.30 Uhr, am 1. Mai
2022 ab 06:40 Uhr, am 18. Mai 2022 ab 6:00 Uhr, am 31. Mai 2022 ab 5.50 Uhr und am 13. Juni
2022 ab 5:30 Uhr bei trockener Witterung und Temperaturen zwischen 8°C und 18°C. Zudem
erfolgten noch ergänzende Begehungen am 18. August 2023 nachmittags (BERKEY).
Die Erhebungen erfolgten in einem Untersuchungsraum, der neben dem Vorhabensbereich eine
Pufferzone von 100 m (im Siedlungsraum) bzw. 200 m (im Bereich unbebauter Flächen) um
diesen einschließt. Beobachtungen von Vögeln im näheren Umfeld dieses Untersuchungsraums
wurden ebenfalls dokumentiert.
Im Untersuchungsraum konnten insgesamt 44 Vogelarten nachgewiesen werden, die als Brut-
vogel, Nahrungsgast, Durchzügler oder nur als Überflieger auftreten (vgl. Tab. 2). Innerhalb des
Vorhabensbereichs wurden Fortpflanzungs- und Ruhestätten von 15 Vogelarten nachgewiesen.
14 der insgesamt 44 Vogelarten werden in der Stadt Köln als planungsrelevante Vogelarten
eingestuft. Die Sturmmöwe wurde nur als Überflieger über dem Untersuchungsraum beobach-
tet. Baumpieper, Fitis und Wiesenpieper treten als Durchzügler im Untersuchungsraum auf.
Eine Bedeutung als Rasthabitat besitzt der Vorhabensbereich jedoch nicht. Gimpel, Mauerseg-
ler, Mäusebussard, Sperber und Turmfalke sind Nahrungsgäste im Untersuchungsraum. Auf-
grund ihrer großen Aktionsräume kann der Vorhabensbereich für sie keinen essentiellen Nah-
rungsraum darstellen. Bluthänfling (5 Revierzentren), Feldlerche (1 Revierzentrum),
Haussperling (4 Revierzentren) un d Türkentaube (2 Revierzentren) sind Brutvogelarten im
Untersuchungsraum und/oder in seinem unmittelbaren Umfeld, die Revierzentren der Arten lie-
gen aber außerhalb des Vorhabensbereichs. Der Star ist die einzige als planungsrelevant zu
betrachtende Art, di e auch innerhalb des Vorhabensbereichs brütet. 1 Revierzentrum der Art
wurde im Vorhabensbereich festgestellt, ein weiteres Revierzentrum wurde im näheren westli-
chen Umfeld des Vorhabensbereichs lokalisiert.
Innerhalb des Vorhabensbereichs besitzen Amsel (2 Revierzentren), Blaumeise (1 Revierzent-
rum), Elster (1 Revierzentrum), Gartenbaumläufer (1 Revierzentrum), Grünling (1 Revierzent-
rum), Heckenbraunelle (2 Revierzentren), Kohlmeise (2 Revierzentren), Ringeltaube (3 Revier-
zentren), Rotkehlchen (2 Revierzen tren), Singdrossel (1 Revierzentrum), Star (1 Revierzent-
rum), Stieglitz (1 Revierzentrum), Zaunkönig (2 Revierzentren) und Zilpzalp (2 Revierzentren)
Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 27 -
Abbildung 15: Revierzentren wertgebender Vogelarten im Jahr 2022
@TimOnline, M.i.O. 1 : 1.000, Bearbeitung durch Tillmanns Erfassung 2022
Tabelle 2: Nachgewiesene Vogelarten im Untersuchungsraum und Beschreibung des
Vorkommens
Status im Untersuchungsraum: B = Brutvorkommen im Vorhabensbereich, (B) = Brutvogel im Untersu-
chungsraum außerhalb des Vorhabensbereichs, D = Durchzügler, NG = Nahrungsgast,
Ü = Überflieger. RL: Rote Liste-Status in Deutschland ( D), Nordrhein-Westfalen (NW) und in der Groß-
landschaft „Niederrheinische Bucht“ ( NB) nach GRÜNEBERG et al. (2016) und RYSLAVY et al. (2020): 1 =
vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), D = Ge-
fährdung anzunehmen, aber Daten defizitär, S = von Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet, k.E.
= keine Einstufung, da Neozoe oder nur sporadisch brütend,
k.A. = keine Angabe. Schutz: Schutzstatus nach § 7 Abs. 2 Nrn. 13 und 14 BNatSchG: § = besonders
geschützt, §§ = besonders und streng geschützt; Anh. I bzw. Art. 4(2) = Art des Anhangs I bzw. nach
Artikel 4, Abs. 2 der Vogelschut zrichtlinie. Planungsrelevante Arten nach KIEL (2005) und dem MKULNV
(2015) i.V.m. GRÜNEBERG et al. (2016) sind durch Fettdruck hervorgehoben.
Deutscher Name
Wissenschaftl. Name
Sta-
tus
RL Schut
z Vorkommen / Lebensraumfunktion D NW NB
Wildlebende Vogelarten
Alexandersittich
Psittacula eupatria Ü k.E. k.E. k.E. §
Einmaliger Nachweis eines überfliegen-
den Individuums über dem östlichen Un-
tersuchungsraum.
Amsel
Turdus merula B * * * §
Brutvogel in den Gehölzbeständen des
Untersuchungsraums. Auch innerhalb
des Vorhabensbereichs konnten 2 Brut-
vorkommen festgestellt werden.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 28 -
Deutscher Name
Wissenschaftl. Name
Sta-
tus
RL Schut
z Vorkommen / Lebensraumfunktion D NW NB
Wildlebende Vogelarten
Bachstelze
Motacilla alba NG * V V §
Regelmäßiger Nahrungsgast im Offen-
land des Untersuchungsraums, keine
Nachweise innerhalb des Vorhabensbe-
reichs.
Baumpieper
Anthus trivialis D V 3 2 §
Regelmäßiger Durchzügler im Offenland
des Untersuchungsraums. Keine Brut-
vorkommen.
Bergfink
Fringilla montifringilla D k.A. k.A. k.A. § Seltener Durchzügler in Gärten im west-
lichen Untersuchungsraum.
Blaumeise
Cyanistes caeruleus B * * * §
Mäßig häufiger Brutvogel in den Gehölz-
beständen des Untersuchungsraums. In-
nerhalb des Vorhabensbereichs konnte
nur ein Brutvorkommen festgestellt wer-
den.
Bluthänfling
Linaria cannabina (B) 3 3 2 §
Brutvogel mit 5 Revierzentren im Unter-
suchungsraum. Alle Brutvorkommen
wurden im östlichen Umfeld des Vorha-
bensbereichs lokalisiert.
Buchfink
Fringilla coelebs B * * * §
Brutvogel in den Gehölzbeständen des
Untersuchungsraums. Auch innerhalb
des Vorhabensbereichs konnten 2 Brut-
vorkommen festgestellt werden.
Buntspecht
Dendrocopos major NG * * * §
Regelmäßiger Nahrungsgast im Unter-
suchungsraum, vermutlich Brutvogel im
näheren Umfeld.
Dohle
Coloeus monedula NG * * * §
Regelmäßiger Nahrungsgast auf den
Feldflächen des nördlichen und östlichen
Untersuchungsraums.
Eichelhäher
Garrulus glandarius NG * * * § Im Untersuchungsraum in teils größeren
Trupps als Nahrungsgast auftretend.
Elster
Pica pica B * * * §
Mäßig häufiger Brutvogel in den Gehölz-
beständen des Untersuchungsraums. In-
nerhalb des Vorhabensbereichs konnte
nur ein Brutvorkommen festgestellt wer-
den.
Feldlerche
Alauda arvensis (B) 3 3S 3 §
Als Brutvogel nur im unmittelbaren östli-
chen Umfeld des Untersuchungsraums
in der freien Feldflur nachgewiesen. Im
Untersuchungsraum zur Nahrungssuche
auftretend.
Fitis
Phylloscopus trochilus D * V 3 § Einmaliger Nachweis eines durchziehen-
den Männchens Anfang Mai 2022.
Gartenbaumläufer
Certhia brachydactyla B * * * §
Seltener Brutvogel mit 1 Revierzentrum
im Untersuchungsraum innerhalb des
Vorhabensbereichs.
Gimpel
Pyrrhula pyrrhula NG * V 3 §
Regelmäßiger Nahrungsgast im südli-
chen Untersuchungsraum, vermutlich
Brutvogel im näheren südlichen Umfeld.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 29 -
Deutscher Name
Wissenschaftl. Name
Sta-
tus
RL Schut
z Vorkommen / Lebensraumfunktion D NW NB
Wildlebende Vogelarten
Graugans
Anser anser Ü * * * §
Seltener Überflieger über dem Untersu-
chungsraum und auch dem Vorhabens-
bereich.
Grünling
Chloris chloris B * * * §
Mäßig häufiger Brutvogel in den Gehölz-
beständen des Untersuchungsraums. In-
nerhalb des Vorhabensbereichs konnte
nur ein Brutvorkommen festgestellt wer-
den.
Grünspecht
Picus viridis NG * * * §
Regelmäßiger Nahrungsgast im südli-
chen Untersuchungsraum, vermutlich
Brutvogel im näheren südlichen Umfeld.
Halsbandsittich
Psittacula krameri NG k.E. k.E. k.E. §
Nahrungsgast und regelmäßiger Über-
flieger über dem Untersuchungsraum
und auch dem Vorhabensbereich.
Hausrotschwanz
Phoenicurus ochruros (B) * * * §
Seltener Brutvogel im Untersuchungs-
raum. Innerhalb des Vorhabensbereichs
keine Nachweise.
Haussperling
Passer domesticus (B) * V V §
Mäßig häufiger Brutvogel im Untersu-
chungsraum und in seinem näheren süd-
lichen Umfeld. An
4 Gebäuden konnten einzelne Bruten
der Art festgestellt werden.
Heckenbraunelle
Prunella modularis B * * * §
Brutvogel in den Gehölzbeständen des
Untersuchungsraums. Auch innerhalb
des Vorhabensbereichs konnten 2 Brut-
vorkommen festgestellt werden.
Hohltaube
Columba oenas Ü * * * §
Seltener Überflieger über dem Untersu-
chungsraum und auch dem Vorhabens-
bereich.
Jagdfasan
Phasianus colchicus (B) k.E. k.E. k.E. §
Seltener Brutvogel in der Feldflur des
Untersuchungsraums. Keine Nachweise
innerhalb des Vorhabensbereichs.
Kernbeißer
Coccothraustes coc-
cothraustes
Ü * * * §
Seltener Überflieger über dem Untersu-
chungsraum. Keine Nachweise inner-
halb des Vorhabensbereichs.
Kohlmeise
Parus major B * * * §
Brutvogel in den Gehölzbeständen des
Untersuchungsraums. Auch innerhalb
des Vorhabensbereichs konnten 2 Brut-
vorkommen festgestellt werden.
Mauersegler
Apus apus NG * * V §
Regelmäßiger und in größeren Trupps
auftretender Nahrungsgast. Brutvorkom-
men nur im Umfeld des Untersuchungs-
raums.
Mäusebussard
Buteo buteo NG * * * §§
Nahrungsgast in der Feldflur des Unter-
suchungsraums. Ein verfallener Horst an
der östlichen Grenze des Vorhabensbe-
reichs weist auf ein ehemaliges Brutvor-
kommen der Art hin.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 30 -
Deutscher Name
Wissenschaftl. Name
Sta-
tus
RL Schut
z Vorkommen / Lebensraumfunktion D NW NB
Wildlebende Vogelarten
Nilgans
Alopochen aegyptiacus NG k.E. k.E. k.E. §
Regelmäßiger Nahrungsgast auf den
Feldflächen des nördlichen und östlichen
Untersuchungsraums.
Rabenkrähe
Corvus corone NG * * * §
Regelmäßiger Nahrungsgast im Unter-
suchungsraum, vermutlich Brutvogel im
näheren Umfeld.
Ringeltaube
Columba palumbus B * * * §
Brutvogel in den Gehölzbeständen des
Untersuchungsraums. Auch innerhalb
des Vorhabensbereichs konnten 3 Brut-
vorkommen festgestellt werden.
Rotkehlchen
Erithacus rubecula B * * * §
Brutvogel in den Gehölzbeständen des
Untersuchungsraums. Auch innerhalb
des Vorhabensbereichs konnten 2 Brut-
vorkommen festgestellt werden.
Singdrossel
Turdus philomelos B * * * §
Brutvogel in den Gehölzbeständen des
Untersuchungsraums. Auch innerhalb
des Vorhabensbereichs konnte 1 Brut-
vorkommen festgestellt werden.
Sperber
Accipiter nisus NG * * * §§
Unregelmäßiger Nahrungsgast im Unter-
suchungsraum. Keine Hinweise auf ak-
tuelle Brutvorkommen.
Star
Sturnus vulgaris B 3 3 3 §
Im Untersuchungsraum seltener Brutvo-
gel mit nur 2 Revierzentren. Ein Brutplatz
konnte innerhalb des südlichen Vorha-
bensbereichs in einem Höhlenbaum lo-
kalisiert werden.
Stieglitz
Carduelis carduelis B * * * §
Brutvogel in den Gehölzbeständen des
Untersuchungsraums. Auch innerhalb
des östlichen Vorhabensbereichs konnte
ein Brutvorkommen festgestellt werden.
Straßentaube
Columba livia f. domesti-
cus
NG k.E. k.E. k.E. §
Nahrungsgast in der Feldflur des Unter-
suchungsraums, keine Nachweise im
Vorhabensbereich.
Sturmmöwe
Larus canus Ü * * * §
Seltener Überflieger. Nur einmalig über
dem südlichen Untersuchungsraum beo-
bachtet.
Turmfalke
Falco tinnunculus NG * 3 V §§
Nahrungsgast in der Feldflur des Unter-
suchungsraums. Keine Hinweise auf ak-
tuelle Brutvorkommen.
Türkentaube
Streptopelia decaocto (B) * V 2 §
Seltener Brutvogel mit nur 1 Revierzent-
rum im südwestlichen Untersuchungs-
raum und einem weiteren Brutvorkom-
men im südlichen Umfeld des Untersu-
chungsraums.
Wiesenpieper
Anthus pratensis D 2 2 1
§,
Art.4(
2)
Regelmäßiger Durchzügler im Offenland
des Untersuchungsraums. Keine Brut-
vorkommen.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 31 -
Deutscher Name
Wissenschaftl. Name
Sta-
tus
RL Schut
z Vorkommen / Lebensraumfunktion D NW NB
Wildlebende Vogelarten
Zaunkönig
Troglodytes troglodytes B * * * §
Brutvogel in den Gehölzbeständen des
Untersuchungsraums. Auch innerhalb
des Vorhabensbereichs konnten 2 Brut-
vorkommen festgestellt werden.
Zilpzalp
Phylloscopus collybita B * * * §
Brutvogel in den Gehölzbeständen des
Untersuchungsraums. Auch innerhalb
des Vorhabensbereichs konnten 3 Brut-
vorkommen festgestellt werden.
Artenschutzrechtliche Art-für-Art-Betrachtung Vögel
Im Rahmen der Artenschutzprüfung Stufe I konnte ein Brutvorkommen von waldbewohnenden
Vogelarten, Greif- und Eulenvögel, Gehölz- und Gebüschbrüter und Arten des Offenlandes (im
BE Bereich) nicht ausgeschlossen werden. Da die faunistischen Kartierungen im Rahm en der
Artenschutzprüfung Stufe II ein klares Bild über das vorhandene Artenspektrum liefern, werden
nur die nachgewiesenen planungsrelevanten Arten einer vertiefenden Bewertung unterzogen.
Vormals als potenziell vorkommend benannte Arten werden nicht weiter betrachtet, sofern kein
Nachweis gelang.
Im Rahmen der Avifaunakartierung wurden die 14 planungsrelevanten Arten Sturmmöwe,
Baumpieper, Fitis, Wiesenpieper, Gimpel, Mauersegler, Mäusebussard, Sperber, Turm-
falke, Bluthänfling, Feldlerche, Haussperling, Türkentaube und Star festgestellt.
Die Sturmmöwe wurde nur als Überflieger über dem Untersuchungsraum beobachtet. Baum-
pieper, Fitis und Wiesenpieper treten als Durchzügler im Untersuchungsraum auf. Eine Be-
deutung als Rasthabitat besitzt der Vorhabensbereich jedoch nicht. Brutvorkommen können
ausgeschlossen werden. Für die Arten kann eine Erfüllung des Verbotstatbestandes der Tötung
gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG im Rahmen der Fällung der Gehölze ausgeschlossen wer-
den. Da keine Brutvorkommen der genannten A rten im direkten Umfeld des Vorhabens nach-
gewiesen wurden, kann ebenso eine Erfüllung des Verbotstatbestandes der Störung gemäß §
44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG im Zuge von Baufeldvorbereitung und Neubau ausgeschlossen wer-
den. Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG
tritt ebenso nicht ein, da keine Brutplätze der Arten im Plangebiet vorliegen.
Gimpel, Mauersegler, Mäusebussard, Sperber und Turmfalke sind Nahrungsgäste im Unter-
suchungsraum. Brutvorkommen können ausgeschlossen werden. Für diese Arten kann eine Er-
füllung des Verbotstatbestandes der Tötung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG im Rahmen
der Fällung der Gehölze ausgeschlossen werden. Da keine Brutvorkommen der genannten Ar-
ten im direkten Umfeld des Vorhabens nachgewiesen wurden, kann ebenso eine Erfüllung des
Verbotstatbestandes der Störung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG im Zuge von Abriss und
Neubau ausgeschlossen werden. Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG tritt ebenso nicht ein, da keine Brutplätze der Arten im Plangebiet
vorliegen. Essenzielle Nahrungshabitate gehen für die Arten im Plangebiet ebenso nicht verlo-
ren.
Bluthänfling, Feldlerche, Haussperling und Türkentaube sind Brutvogelarten im Untersu-
chungsraum und/oder in seinem unmittelbaren Umfeld, die Revierzentren der Arten liegen aber
außerhalb des Vorhabensbereichs. Die Neststandorte sind vom Vorhaben nicht betroffen (vgl.
Abbildung 15). Erhebliche Störungen für die festgestellten Neststandorte sind aufgrund der Ent-
fernung zum Vorhabensbereich und der verhältnismäßig geringen Fluchtdistanz (bemerke auch
aktuelle Vorbelastungen durch Erholungs- und Freizeitnutzungen, Verkehrsbelastungen, Land-
wirtschaft etc.) dieser Arten auszuschließen. Essenzielle Nahrungshabitate gehen für die Arten
im Plangebiet ebenso nicht verloren. Die angrenzenden Flächen bleiben dauerhaft erhalten, so
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 32 -
dass diese den Arten weiterhin zur Nahrungssuche zur Verfügung stehen. Somit kann für Blut-
hänfling, Feldlerche, Haussperling und Türkentaube ein Zutreffen der artenschutzrechtlichen
Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG im Plangebiet ausgeschlossen werden.
Der Star ist die einzige als planungsrelevant zu betrachtend e Art, die auch innerhalb des Vor-
habensbereichs brütet. Ein Revierzentrum der Art wurde im Vorhabensbereich festgestellt, ein
weiteres Revierzentrum wurde im näheren westlichen Umfeld des Vorhabensbereichs lokali-
siert. Das Revierzentrum südlich des RRB befindet sich in unmittelbarer Angrenzung zum Sport-
platz und betrifft Bäume, die aller Voraussicht nach während der Umsetzung der Maßnahme
sowie nach der Maßnahme erhalten bleiben. Aufgrund der unmittelbar angrenzenden Bautätig-
keit muss jedoch von einer wahrscheinlichen, temporären Aufgabe dieser Brutstätte ausgegan-
gen werden. Gemäß § 44 ist für den Beginn der Bauarbeiten eine „Bauzeitenbeschränkung“
(Freimachung) zu berücksichtigen. Sofern die Brutplätze nicht besetzt sein sollten, ist die Bau-
zeitenbeschränkung hinfällig. Es ist in diesem Fall eine Überprüfung durch eine biologische
Fachkraft vorzunehmen und das Ergebnis gegenüber der zuständigen Naturschutzbehörde zu
dokumentieren.
Vorhabensbedingt muss mit dem Verlust einer Fortpflanzungs- und Ruhestätte der Art gerech-
net werden. Da mit dem Vorhaben keine Verluste von Nahrungsräumen der im Vorhabensbe-
reich brütenden Individuen verbunden sind, ist lediglich der Brutplatz in ausreichendem Umfang
zu kompensieren. Aus diesem Grund sind zur sicheren Vermeidung von artenschutzrechtlichen
Verbotstatbeständen künstliche Ersatzquartiere zu integrieren (vgl. CEF Maßnahme CEF 1).
Ein Zutreffen der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG kann unter Berücksichti-
gung der zu berücksichtigenden Bauzeitenbeschränkungen (vgl. Vermeidungsmaßnahme V 1;
Kap. 2.6) und der Anbringung von künstlichen Ersatzbrutkästen (vgl. CEF Maßnahme CEF 1;
Kap. 2.7) ausgeschlossen werden.
2.5.2 FLEDERMÄUSE
Durch die seitlichen Öffnungen an dem oberirdisch verlaufenden Stauraumkanal sind Ei nflug-
möglichkeiten in das Kanalsystem für Fledermäuse gegeben. Die Kanalinnenräume und Spalten
und Nischen im Mauerwerk sind als Fledermausquartier im Sommer potentiell geeignet. Im tie-
ferliegenden Verlauf unter der Erde ist der Kanal vermutlich frostfrei und damit auch als Winter-
quartier für Fledermäuse geeignet. Aufgrund des Quartierpotenzials an dem Bauwerk kann es
durch die geplanten Bauarbeiten zu Tötungen von Fledermäusen, Zerstörung von Quartieren
und Störung in oder Vergrämung aus der Reproduktionss tätte kommen, sollten Fledermäuse
das Quartier nutzen. Um Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch die
geplanten Bauarbeiten zu vermeiden, erfolgte im Zuge der Planungen zum Bau eines Rückhal-
tebeckens im Bereich des vorhandenen Erdbeckens neben dem bestehenden RRK die Beauf-
tragung zur Untersuchung der lokal vorkommenden Fledermauspopulationen. Die Untersuchun-
gen 2023 fokussierten sich insbesondere auf die Überprüfung, ob die Quartiermöglichkeiten am
Bauwerk tatsächlich von Fledermäusen genutzt werden.
Es ist zu beachten, dass das potentielle Winterquartier und dessen Zugänglichkeit auch nach
Umsetzung der Maßnahme langfristig erhalten bleibt.
Zur Untersuchung der potenziellen Sommerquartiere wurde ein Methodenmix aus Quartiersu-
che und stationärer akustischen Erfassung in Anlehnung an die Methodenblätter 2.3., 2.10 und
2.11 des „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen - Bestandserfas-
sung und Monitoring" beschriebenen Untersuchungsarten durchgeführt. Die Untersuchungster-
mine und Witterungsbedingungen sind dem Fachbeitrag Fledermäuse (BINDEMANN) zu ent-
nehmen (siehe Anlage).
Es fanden drei detektorgestützte Beobachtungen im Zeitraum Mai bis Juli 2023 statt. Um Aus-
sagen zu den nächtlich genutzten Aktionsräumen der vorkommen den Fledermausarten treffen
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 33 -
zu können, wurden zwei der Beobachtungen zur Ausflugszeit und eine Beobachtung zur Ein-
flugzeit der Fledermäuse durchgeführt und vor sowie während der Beobachtungen das Fleder-
mausartenspektrum und die Aktivität der Fledermäuse im Umfeld des Kanalbauwerks erfasst.
Das Untersuchungsgebiet wurde hierfür so gewählt, dass neben der Fledermausaktivität in der
Nähe des Bauwerks auch potenzielle Flugrouten im Umfeld mit untersucht wurden.
In zwei Untersuchungsphasen wurden überdies zwei Horchboxen (Batlogger A+, Elekon AG)
für je drei Tage ausgestellt, um die Fledermausaktivität über die ganze Nacht vor den potenzi-
ellen Quartieren im Stauraumkanal zu untersuchen. Da die Vegetation die Südwand des Bau-
werks in den Sommermonaten stark überwu cherte, so dass diese nicht mehr frei für Fleder-
mäuse erreichbar war, wurden beide Horchboxen vor den potenziellen Einflugöffnungen an der
Nordseite gestellt, eine am westlichen Ende und eine am östlichen Ende des Bauwerks.
Im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997 Köln-Meschenich wurden 2023 vier Fleder-
mausarten, ( Abendsegler (Nyctalus noctula), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii),
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) und Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) si-
cher nachgewiesen. Daneben kamen vereinzelt durchfliegende, myotisartige Fledermäuse vor,
vermutlich Wasserfledermäuse (Myotis daubentonii) oder Bartfledermäuse (Myotis mystaci-
nus oder Myotis brandtii). Die höchste Artenvielfalt wurde im Juli festgestellt, die höchste Aktivi-
tät vor den Quartiereingängen trat, bedingt durch jagende Zwergfledermäuse, in der ersten
Nachthälfte im Juli auf.
Die Arten Abendsegler (Nyctalus noctula), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Mücken-
fledermaus (Pipistrellus pygmaeus) und Fledermäuse der Gattung Myotis kamen nur in sehr
geringer Aktivitätsdichte vor. Es wurden keine Hinweise auf Quartiere oder andere essentielle
Habitate (Flugrouten, Jagdhabitate besonderer Bedeutung) dieser Arten im Unt ersuchungsge-
biet gefunden, die Hauptaktivitätsorte der lokalen Populationen liegen folglich außerhalb des
Untersuchungsgebiets.
Am häufigsten wurde im Untersuchungsgebiet die Zwergfledermaus nachgewiesen. Sie jagte
regelmäßig an den Randgehölzen im Umfeld des Bauwerks. Den Untersuchungen zufolge wur-
den die Quartiermöglichkeiten an dem Bauwerk 2023 nicht von Zwergfledermäusen genutzt. Ein
traditionell genutztes, langzeitig über den ganzen Sommer besetztes Quartier kann den Unter-
suchungen zufolge ausgeschloss en werden. Da Zwergfledermausaktivität im direkten Umfeld
der Quartiermöglichkeit an dem RRK ermittelt wurde, kann ein temporärer Quartierbesatz durch
Zwergfledermäuse jedoch nicht generell ausgeschlossen werden. Die ermittelten, geringen A-
bundanzen im Umfeld der Gebäudequartiermöglichkeiten sprechen dafür, dass der RRK auch
temporär nicht von größeren Kolonien der Zwergfledermaus genutzt wird.
Temporäre Zwischenquartiernutzung durch einzelne Zwergfledermäuse kann jedoch nicht si-
cher ausgeschlossen werden. Gerade in milden Wintern kann ein Quartierbesatz durch die recht
kälteresistenten Zwergfledermäuse bis zum ersten Frost hin andauern. Zudem kann während
milden Tagen zwischen zwei Frostperioden neuesten Untersuchungen zufolge ein Zwischen-
quartierbesatz in bekannten Quartieren der Zwergfledermäuse vorkommen.
Um Tötungen von Zwergfledermäusen zu vermeiden werden Maßnahmen zur Vermeidung und
Minderung vorgeschlagen (vgl. Vermeidungsmaßnahme V 2; Kap. 2.6). Eine Durchführung von
vorgezogenen Kompensationsmaßn ahmen (CEF Maßnahmen) ist aufgrund der Untersu-
chungsergebnisse nicht notwendig.
Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG
tritt demnach nicht ein. Eine Erfüllung des Verbotstatbestandes der Störung gemäß § 44
Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG im Zuge von Abriss und Neubau ist für die genannten Arten ebenso
nicht zu erwarten. Hierzu werden Maßnahmen zur Vermeidung genannt.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 34 -
Abbildung 16: Ergebnisse der fledermauskundlichen Untersuchungen 2023
Karte: © Geobasis.NRW; Bearbeitung durch Wiebke Bindemann (2024)
2.6 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND MINDERUNG
Ziel der Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlich relevanter Beein-
trächtigungen ist es, das Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG im Vorfeld
zu verhindern. Maßnahmen zur Minderung artenschutzrechtlicher Beeinträchtigungen sind vor
allem dann zu beachten, wenn sie tatsächlich geeignet sind, Auswirkungen auf Arten soweit zu
reduzieren, dass hierdurch artenschutzrechtliche Verbotstatbestände voll ständig vermieden
werden können.
Nachfolgend werden für die im Untersuchungsraum vorkommenden Vogelarten bzw. potentiell
vorkommende Fledermäuse geeignete Vermeidungsmaßnahmen im Folgenden genauer be-
schrieben:
V1 – Fällung, Rückschnitt und Räumung von Gehö lzen („Bauzeitenbe-
schränung“)
Um eine Zerstörung von Nestern und Gelegen von Vogelarten bzw. eine Tötung von
nicht flüggen Jungvögeln zu vermeiden, sind Fäll -, Rückschnitt- und Räumungsmaß-
nahmen im Gehölzbestand bzw. die Fällung von Einzelbäumen außerhalb der Brutzeit
der potentiell betroffenen, planungsrelevanten und nicht planungsrelevanten Vogelarten
durchzuführen (also ab dem 01. Oktober bis 28. Februar).
Kann dieser Zeitraum für die Fällung und Räumung von Gehölzstrukturen nicht einge-
halten werden, können diese Maßnahmen nur nach vorher erfolgten Kontrollen auf ak-
tuell bebrütete Nester von Vogelarten bzw. Besatz durch Fledermäuse durchgeführt
werden und unter der Voraussetzung, dass der Vorhabensbereich vollständig einsehbar
ist bzw. durch einen Fachmann (Faunist) keine Nester / Besatz nachgewiesen werden
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 35 -
können. Nur wenn ausgeschlossen werden kann, dass im Vorhabensbereich und un-
mittelbaren Umfeld keine Vögel mehr brüten bzw. die Baumhöhle nicht durch Fleder-
mäuse besetzt ist, können Fäll- und Freischnittmaßnahmen auch innerhalb der Brutzeit
erfolgen.
V2 – Faunistische Kontrolle auf Fledermäuse vor baulichen Einbezug des RRK
(Bauwerken)
Bei Beginn der Arbeiten am Regenrückhaltekanal (RRK) sind eine Woche vorher sowie
am selben Tage unmittelbar vor Baubeginn die als Quartier geeigneten Kanalteile durch
eine faunistische Fachkraft auf eine etwaige aktuelle Besiedlung / Neubesiedlung durch
Fledermäuse zu kontrollieren. Da nach den Untersuchungen 2023 eine Wochenstube
und generell eine größere Anzahl an Individuen im Quartier ausgeschlossen werden
kann, können im Falle eines Besatzes gefundene Einzeltiere ohne erwartbare Auswir-
kungen in einen Fledermauskasten in räumlicher Nähe umgesetzt werden, der zuvor
neu installiert wurde. Dazu sollen dann insgesamt fünf Fledermauskästen installiert
werden. Da Zwergfledermäuse mehrere Quartiere im Verbund nutzen, kann von dort
aus in bestehende Quartiere im Umfeld ausgewichen werden, gleichzeitig wird mit den
Kästen einen Ersatz für das potentielle Quartier im RRK ge schaffen, das baubedingt
verschlossen und damit zerstört wird. Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln
ist frühzeitig über die Ergebnisse der Kontrolle zu unterrichten.
V3 - Vermeidung von Lichtemissionen und Erschütterungen
Um weitreichende Störungen von ziehenden oder im weiteren Umfeld brütenden Vogel-
arten zu vermeiden, sollte eine evtl. notwendige Beleuchtung von oben herab erfolgen
und möglichst wenig in benachbarte Gehölzbestände sowie in den Himmel abstrahlen.
Verminderung baubedingter Lichte missionen: Eine das notwendige Maß überschrei-
tende Beleuchtung von Baustellenbereichen ist zwingend zu unterlassen, um Fleder-
mausarten und nachtaktive Wirbellose als deren Nahrungsquelle möglichst wenig zu stö-
ren und die Gefahr einer Tötung von Insekten zu verringern. Die Beleuchtung sollte mög-
lichst von oben herab erfolgen und somit möglichst wenig in die umgebenden Gehölz -
und Gebäudebestände oder in den Himmel abstrahlen, um die Lockwirkung auf Insekten
sowie mögliche Irritationen von Fledermäusen und na chts ziehenden Vogelarten zu re-
duzieren. Um die Anlockwirkung auf Insekten nochmals zu reduzieren, ist der Einsatz
von Natriumdampflampen oder warmweißen LED -Lampen zu empfehlen (vgl.
EISENBEIS & EICK 2011, EISENBEIS & HASSEL 2000, GEIGER et al. 2007).
Eine Beleuchtung ist generell auf die Bauzeit zu beschränken und auf das Mini-
mum zu reduzieren.
Insofern eine Beleuchtung für die geplanten Betriebsflächen auf dem neuen RRB instal-
liert werden soll, wird empfohlen, dass diese nur manuell und nur bei Bedarf aktiviert
werden kann.
Abstrahlungen von Lichtquellen (bau - und betriebsbedingt) aus dem Plangebiet in das
Umfeld sind durch entsprechende Vorgaben zu verhindern. Diese müssen sich an der
späteren konkreten Nutzungsplanung für das Plangebiet orientieren.
Beleuchtung im Plangebiet: Um Auswirkungen auf Fledermäuse zu vermeiden sollte eine
ggf. vorgesehene Beleuchtung im Plangebiet fledermaus - und insektenfreundlich erfol-
gen (nach VOIGT et al. 2019) bzw. unterlassen werden und nur bei Bedarf aktiviert wer-
den. Die Beleuchtungsstärke muss so niedrig wie möglich sein und nicht über die nach
EU-Standards erforderliche Mindestbeleuchtungsstärke hinausgehen. Es sollten voll ab-
geschirmte Leuchten verwendet werden, die nicht in oder über der Horizontalen abstrah-
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 36 -
len. Lampen mit Wellenlängen unter 540 nm (Blau - und UV-Bereich) und mit einer kor-
relierten Farbtemperatur >2700 K sollten nicht eingesetzt werden. Es ist zu empfehlen,
LED-Lampen (keine „kaltweißen“ LED) einzusetzen (vgl. EISENBEIS & EICK 2011,
EISENBEIS & HASSEL 2000, GEIGER et al. 2007).
Die konkrete Gestaltung und Ausführung der optischen Schutzmaßnahmen für Fleder-
mäuse sollte in Abstimmung mit einer fachkundigen Person (Faunist/ -in) und der UNB
vorgenommen werden.
V4 – Allgemeine Minderung akustischer Wirkungen:
Um eine Störung von Vogelarten und Fledermausarten zu verringern, sollten unnötige
Schallemissionen vermieden werden. Dazu sind moderne, schallgedämpfte Arbeitsge-
räte und Maschinen einzusetzen.
V5 – Ökologische Baubegleitung:
Das Bauvorhaben soll durch eine Ökologische Baubegleitung zur Gewährleistung einer
ökologisch sachgerechten Bauabwicklung, insbesondere zur Berücksichtigung des vor-
sorgenden Biotop- und Artenschutzes begleitet werden. Aufgabe der ökologischen Bau-
begleitung ist die Überwachung der genehmigungskonformen Umsetzung der land-
schaftspflegerischen Maßnahmen einschließlich der Vermeidungs- und Verminderungs-
maßnahmen. Die Ökologische Baubegleitung muss im ständigen Kontakt mit der Unte-
ren Naturschutzbehörde stehen.
2.7 VORGEZOGENE AUSGLEICHMASSNAHMEN (CEF-MASSNAHMEN)
Die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen dienen zur Wahrung der kontinuierlichen ökologi-
schen Funktionalität (CEF-Maßnahmen, continuous ecological functionality-measures) und wer-
den aus den erfolgten Fachuntersuchungen zur Avifauna abgeleitet. Dabei ist die Funktion der
Fortpflanzungs- und Ruhestätten nach § 44 Abs. 5 Nr. 3 BNatSchG im räumlichen Zusammen-
hang zu erhalten und somit einem Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG entge-
genzuwirken. Die CEF Maßnahmen sind vor Baubeginn herzustellen!
Die CEF Maßnahmen zur Vermeidung und zum Risikomanagement im Sinne einer vertiefenden
Ausarbeitung der Artenschutzprüfung stellen sich wie folgt dar:
CEF 1 – Anbringung von künstlichen Nisthilfen
Star
Der baubedingte Verlust von einem Brutplatz des Stars ist durch Anbringung von Nisthilfen
an umliegenden Bäumen auszugleichen. Zur Vermeidung eines zeitlichen Verzugs zwi-
schen dem Verlust des Brutplatzes und der Anbringung von Ersatzbrutkästen ist eine An-
bringung von Nisthilfen im nördlichen Gehölzbestand zeitgleich mit der Baufeldfreima-
chung / Rodung zu realisieren. Dabei muss die Installation der Nisthilfe ausreichend vor
der Brutzeit erfolgen, in der der Star nicht mehr auf seine bisher genutzten Brutplätze zu-
rückgreifen kann. Die geplanten Standorte der Nisthilfen sind der UNB vor Installation an-
zuzeigen und durch eine faunistische Fachkraft auf die Eignung zu überprüfen.
Es wird eine Anbringung von insgesamt 3 Brutplätzen (~ Verhältnis 1:3) für den Star vor-
geschlagen, um den Verlust angestammter Brutplätze an anderer Stelle auszugleichen.
Nach den Angaben des Leitfadens „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW
– Bestandserfassung, Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen und Monitoring“ des Mi-
nisteriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz des Landes Nord-
rhein-Westfalen (MULNV 2021) ist es als ausreichend zu betrachten, 3 artspezifisch ge-
eignete Nisthilfen an geeigneten Standorten zu installieren. Dabei ist folgendes zu beach-
ten:
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 37 -
Anforderungen an den Maßnahmenstandort:
• Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Ge-
fahrenquellen ist sicher -zustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind
bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
• Kurzrasiges, nicht zu trockenes Grünland als Nahrungshabitat im Umfeld bis ca. 200 -
500m.
Anforderungen an Qualität und Menge:
• Orientierungswerte pro Revier: Pro betroffenes Revier sind mind. 3 artspezifische Nist-
hilfen anzubringen.
• Aufhängen an Hausgiebeln oder Bäumen in mind. 4 m Höhe in wettergeschützter Lage.
• Maße des Kastens: Grundfläche 15 x 15 cm, Höhe 27 cm mit geneigtem Dach; Einflug-
lochdurchmesser 45 mm.
• Idealerweise im nahen Umfeld zu bestehenden Starenvorkommen.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit:
• Nisthilfen können vom Star unmittelbar angenommen werden. Aufhängen der Kästen vor
Rückkehr aus dem Winterquartier bzw. vor Beginn der Brutsaison.
Abbildung 17: Möglicher Standort ein Ersatzquartiere für den Star
@TimOnline, M.i.O. 1 : 1.000,
oranger Kreis: betroffenes Quartier
gelbe Pfeile: möglicher Ort des Ersatzquartiers für den Star; Eignung vor Ort durch eine
faunistische Fachkraft vor Installation überprüfen.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 38 -
3. FAZIT UND ZUSAMMENFASSUNG
Gegenstand der vorliegenden Artenschutzprüfung (ASP I und II) ist der Neubau des Regenrück-
haltebeckens 0331 „Am Kradepohl“ in Köln Meschenich einschließlich der dafür notwendigen
Baufelder. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme der Stadtentwässerungsbet riebe Köln
AöR (StEB). Die Vorhabensfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Köln und unterliegen der
Nutzung durch die StEB.
Es werden Maßnahmen zur Verbesserung der hydraulischen Leistungsfähigkeit im Kanalnetz
des Einzugsgebietes der KA Rodenkirchen, hier im Speziellen für den Ortsteil Köln-Meschenich,
erforderlich. Diese sind durch Herstellung eines zusätzlichen Regenrückhaltevolumens im Be-
reich des vorhandenen Regenrückhaltekanals Profil Kasten OB 4300/1800 (RRK 0331) im Be-
reich der Straße „Am Kradepohl“ in Köln-Meschenich umzusetzen. Das Ziel ist die Verbesserung
des vorhandenen Entwässerungskomforts im Einzugsgebiet, gerade auch hinsichtlich des in
Zukunft immer häufiger prognostizierten Auftreten von Starkregenereignissen.
In der Straße „Am Krade pohl“ in Köln -Meschenich befindet sich ein als Regenrückhaltekanal
(RRK 0331) definierter Sammelkanal (Profil OB 4300/1800), der im weiteren Verlauf in Richtung
Köln-Rondorf als Betonkanal DN 800 verläuft. Dieser funktioniert bei entsprechendem Einstau
des Systems als Drossel.
Der RRK verläuft in diesem Bereich mittig auf der Sohle eines vorprofilierten, ca. 6.000 m² gro-
ßen Erdbeckens. Durch seitlich am Kanal angeordnete Öffnungen finden bei Bemessungslast-
fällen Entlastungen von Mischwasser in das offene Erdbecken statt. Dieser Zustand ist gemäß
WHG nicht zulässig und soll schnellstmöglich beseitigt werden.
Das Erdbecken befindet sich auf einem eingezäunten Grundstück der Stadt Köln, welches in
der Festsetzungskarte des Landschaftsplans der Stadt Köln als geschützter Landschaftsbe-
standteil abgegrenzt ist. Das Stadtzentrum von Köln liegt gut 6 km nördlich des Plangebietes.
Sportplatz- und Tennisplatzanlagen grenzen im Süden und Osten an das Plangebiet an, im
Westen begrenzt Wohnbebauung das Plangebiet. Nach Norden und Nordosten hin folgen land-
wirtschaftlich genutzte Feldflächen.
Ausgehend von den angrenzenden Böschungen nördlich und südlich des Regenrückhaltekanals
haben sich im Zuge der natürlichen Sukzession im Beckenbereich zahlreiche Baumgehölze ent-
wickelt. Der Unterwuchs besteht aus teils dichtem Bewuchs von Efeu, Brombeere, Hundsrose
und Brennnessel sowie kleinflächiger Grasvegetation. Der Baumbestand in den Erdbecken um-
fasst vorwiegend Robinien und Eschen geringen bis mittleren Baumholzes. Vereinzelt tritt Feld-
ahorn auf. Die oberen Böschungsbereiche sind teilweise mit älteren Robinen bewachsen, die
mittleres bis starke s Baumholz aufweisen (Stammdurchmesser bis. ca. 50 cm). Von arten-
schutzrechtlicher Bedeutung ist ein hoher Anteil an abgestorbenen Baumkronen sowie stehen-
dem und liegendem Totholz.
In dem vorliegenden Gutachten wird entsprechend der Handlungsempfehlung „Ar tenschutz in
der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ für die Artengruppen
Fledermäuse und Vögel eine Ersteinschätzung der artenschutzrechtlichen Belange durchge-
führt (sog. Stufe 1).
Die Artenschutzprüfung erfolgt auf Grundlage der vor Ort erfassten Biotop- und Gebäudestruk-
turen, der Abfrage des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ für
das Messtischblatt 5107 (Brühl), Quadrant 2 sowie weiterer zugänglicher faunistischer bzw. na-
turschutzfachlicher Daten.
Da die Stufe I zu dem Ergebnis gekommen ist, dass artenschutzrechtliche Konflikte mit bestimm-
ten Arten nicht von vornherein ausgeschlossen werden können, wurde die Untersuchung fort-
geführt und Bestandsaufnahmen der Avifauna sowie eine vertiefende Prüfu ng der Verbotstat-
bestände im Rahmen der Artenschutzprüfung Stufe II durchgeführt. Als Grundlage erfolgten im
Jahr 2022 örtliche Begehungen zur Erfassung von Avifauna (TILLMANNS, 2022) und im Jahr
2023 Untersuchungen zum Fledermausbesatz (BINDEMANN, 2023).
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 39 -
Im Untersuchungsraum konnten insgesamt 44 Vogelarten nachgewiesen werden, die als Brut-
vogel, Nahrungsgast, Durchzügler oder nur als Überflieger auftreten. Innerhalb des Vorhabens-
bereichs wurden Fortpflanzungs- und Ruhestätten von 15 Vogelarten nachgewiesen.
14 der insgesamt 44 Vogelarten werden in der Stadt Köln als planungsrelevante Vogelarten
eingestuft. Der Star ist die einzige als planungsrelevant zu betrachtende Art, die auch innerhalb
des Vorhabensbereichs brütet und artenschutzrechtlich vom geplanten Vorhaben betroffen ist.
Der baubedingte Verlust von einem Brutplatz des Stars ist durch Anbringung von artenspezifi-
schen Nisthilfen im näheren räumlichen Umfeld an geeigneten Strukturen (wettergeschützte
Lage an Hausgiebeln und Bäumen in mind. 4 m Höhe ) im Verhältnis von 1:3 auszugleichen (3
Quartiere). Zur Vermeidung eines zeitlichen Verzugs zwischen dem Verlust des Brutplatzes und
der Anbringung von Ersatzbrutkästen ist eine Anbringung von Nisthilfen spätestens vor bzw.
zeitgleich mit der Baufeldfreimachung zu realisieren. Eine frühzeitige Realisierung ist zu emp-
fehlen um rechtliche Unwägbarkeiten auszuschließen.
Im Untersuchungsgebiet wurden 2023 vier Fledermausarten, (Abendsegler, Rauhautfleder-
maus, Zwergfledermaus und Mückenfledermaus sicher nachgewiesen. Daneben kamen verein-
zelt durchfliegende, myotisartige Fledermäuse vor, vermutlich Wasserfledermäuse oder Bartfle-
dermäuse. Die höchste Artenvielfalt wurde im Juli festgestellt, die höchste Aktivität vor den Quar-
tiereingängen trat, bedingt durch jagen de Zwergfledermäuse, in der ersten Nachthälfte im Juli
auf. Am häufigsten wurde im Untersuchungsgebiet die Zwergfledermaus nachgewiesen. Sie
jagte regelmäßig an den Randgehölzen im Umfeld des Bauwerks. Den Untersuchungen zufolge
wurden die Quartiermöglichkeiten an dem Bauwerk 2023 nicht von Zwergfledermäusen genutzt.
Ein traditionell genutztes, langzeitig über den ganzen Sommer besetztes Quartier kann den Un-
tersuchungen zufolge ausgeschlossen werden. Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhe-
stätten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG tritt demnach nicht ein. Eine Erfüllung des Ver-
botstatbestandes der Störung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG im Zuge von Abriss und
Neubau ist für die genannten Arten ebenso nicht zu erwarten. Hierzu werden Maßnahmen zur
Vermeidung genannt. Es ist zu beachten, dass die Quartiersmöglichkeit und deren Zugänglich-
keit am Bauwerk auch nach Umsetzung der Maßnahme langfristig erhalten bleibt.
Bei strikter Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen und der CEF-Maßnahme werden aus gut-
achterlicher Sicht artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44, Abs. 1, 1 bis 3 in Be-
zug auf die nachgewiesene Art ( Star) abgewendet, die lokalen Populationen der Arten verblei-
ben in einem guten Erhaltungszustand. Erhebliche Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 40 -
4. LUFTBILDAUFNAHMEN
Bild 1: Luftbildaufnahme mit Vorhabensbereich und angrenzendem Untersuchungsgebiet; Auf-
nahme August 2023
Bild 2: Luftbildaufnahme angrenzendes Untersuchungsgebiet; Aufnahme August 2023
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (ASP I und II) - 41 -
5. QUELLENVERZEICHNIS
BAUER, H.-G; BEZZEL, E.; FIEDLER, W. (2005): Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Wies-
baden, 2005.
(BArtSchV): Bundesartenschutzverordnung v. 14.10.1999, Art. 13 Abs. 1 zuletzt geändert durch
G. v. 21.01.2013 und Inkrafttreten am 01.08.2013
(BNATSCHG) Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch
Artikel 10 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 2020) geändert worden ist.
(BINDEMANN; 2024) Fledermauskundliche Untersuchungen im Untersuchungsgebiet „Am
Kradepohl“ in 50997 Köln Meschenich 2023
(BUND) BUND FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ DEUTSCHLAND (2016): http://region-
hannover.bund.net/themen_und_projekte/artenschutz/insekten/insektenfreundliche_aussenbe-
leuchtung/
(FFH-RL) Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur
Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Letzte Än-
derung 13. Mai 2013 (mit Wirkung zum 1. Juli 2013).
FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. – Eching, 1994.
(LANUV) LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES
NRW (2022): Fachinformationssysteme: Geschützte Arten in NRW - http://www.lanuv.nrw.de/
service/infosysteme.htm und Landschaftsinformationssystem LINFOS.
(MKULNV) MINISTERIUM FÜR KLIMAS CHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR -
UND VER¬BRAUCHER¬SCHUTZ NRW (2016): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der na-
tionalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-
RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) Rd.Erl. d. Mi-
nisteriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz NRW v.
06.06.2016, - III 4 - 616.06.01.17
(MUNLV) MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATUR, LANDWIRTSCHAFT UND VER -
BRAUCHERSCHUTZ (2008): Geschützte Arten in Nordrhein -Westfalen. – Broschüre. Düssel-
dorf, 2008.
(USchadG): Umweltschadensgesetz vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), das zuletzt durch Artikel
4 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist
Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) – Gesamtprotokoll –
A.) Antragsteller (Angaben zum Plan/Vorhaben)
Allgemeine Angaben
Plan/Vorhaben (Bezeichnung): .
Plan-/Vorhabenträger (Name): Antragstellung (Datum): .
Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum/Wirkfaktoren)
Ist es möglich, dass bei FFH-Anhang IV-Arten oder europäischen Vogelarten die
Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Umsetzung des Plans bzw. Realisierung
des Vorhabens ausgelöst werden?
g
ja
nein
Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“) beschriebenen Maßnahmen und Gründe)
Nur wenn Frage in Stufe I „ja“:
Wird der Plan bzw. das Vorhaben gegen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG
verstoßen (ggf. trotz Vermeidungsmaßnahmen inkl. vorgezogener Ausgleichs-
maßnahmen oder eines Risikomanagements)?
G
ja
nein
Arten, die nicht im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung einzeln geprüft wurden:
Begründung: Bei den folgenden Arten liegt kein Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor (d.h. keine erhebliche Störung
der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen
oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko). Es handelt sich um Irrgäste bzw. um Allerweltsarten mit einem landesweit
günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Außerdem liegen keine ernst zu nehmende Hinweise auf einen
nennenswerten Bestand der Arten im Bereich des Plans/Vorhabens vor, die eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung rechtfertigen würden.
Stufe III: Ausnahmeverfahren
Nur wenn Frage in Stufe II „ja“:
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des ü berwiegenden öffentlichen
Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogel-
arten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
g
ja
nein
.
Antrag auf Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG
Nur wenn alle Fragen in Stufe III „ja“:
Die Realisierung des Plans/des Vorhabens ist aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt und es gibt keine zumutbare Alternative. Der Erhaltungszustand
der Populationen wird sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-
Arten günstig bleiben. Deshalb wird eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten gem.
§ 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“).
Nur wenn Frage 3. in Stufe III „nein“:
(weil bei einer FFH-Anhang IV-Art bereits ein ungünstiger Erhaltungszustand vorliegt)
Durch die Erteilung der Ausnahme wird sich der ungünstige Erhaltungszustand der Populationen nicht
weiter verschlechtern und die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes wird nicht
behindert. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“).
Antrag auf Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG
Nur wenn eine der Fragen in Stufe III „nein“:
Im Zusammenhang mit privaten Gründen liegt eine unzumutbare Belastung vor. Deshalb wird eine
Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten gem. § 67 Abs. 2 BNatSchG beantragt.
Kurze Begründung der unzumutbaren Belastung.
B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Rote Liste-Status
Deutschland
Nordrhein-Westfalen
Messtischblatt
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
atlantische Region kontinentale Region
grün günstig
gelb ungünstig / unzureichend
rot ungünstig / schlecht
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
A günstig / hervorragend
B günstig / gut
C ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
ja
nein
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs -, Aufzucht-, Mauser-, Überwin-
terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
ja nein
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
nein
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja nein
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen
Populationen der Art (lokale Population und Population in der biogeografischen
Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses,
die für den Plan/das Vorhaben sprechen.
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf.
Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren
Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Ggf. Darlegung, warum sich der
ungünstige Erhaltungszustand nicht weiter verschlechtern wird und die
Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert wird (bei
FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).
1
Fledermauskundliche Untersuchungen
im Untersuchungsgebiet
„Am Kradepohl“
in 50997 Köln Meschenich
2023
Stand: 15.02.2024
Auftraggeber
Dipl.-Ing. Sven Berkey
Büro für Landschaftsarchitektur - Paesaggista
Grunewald 61
42929 Wermelskirchen
Bearbeitet von:
Dipl- Biologin Wiebke Bindemann
Zollstockgürtel 120
50969 Köln
Tel.: 0162-3578994
2
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung ................................ ................................ ................................ ....................... 1
2. Methoden ................................ ................................ ................................ ....................... 2
2.1 Quartierpotenzialermittlung an dem Kanalbauwerk ................................ ................. 2
2.2 Kartierungen ................................ ................................ ................................ ........... 2
2.3 Horchboxenuntersuchung ................................ ................................ ....................... 3
2.4 Hinweis zur Horchboxenauswertung ................................ ................................ ....... 3
2.5 Hinweis zur Ermittlung der Kontaktanzahlen ................................ ........................... 4
3. Ergebnisse ................................ ................................ ................................ ..................... 5
3.1. Nachgewiesene Fledermausarten ................................ ................................ ........... 7
3.2. Fledermaushabitate im Untersuchungsgebiet................................ .........................15
Quartiere ................................ ................................ ................................ .......................15
Flugrouten ................................ ................................ ................................ .....................17
Jagdhabitate................................ ................................ ................................ ..................17
4. Zusammenfassende Bewertung ................................ ................................ ....................18
1
1. Einleitung
In Planung ist die zeitgemäße Neugestaltung der 1973 gebauten Regenrückhalteanlage auf
einem eingezäunten Grundstück der Stadt Köln in der Straße „Am Kradepohl“ in 50997 Köln-
Meschenich (Abbildung 1), so dass die Zulässigkeit gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG1)
hergestellt wird. Aktuell umfasst die Anlage ein als Regenrückhaltekanal (RRK 0331)
definierten Sammelkanal Profil OB 4300/1800, der in diesem Bereich ein bereits vorprofiliertes,
ca. 6.000 m² großes Erdbecken von Osten nach Westen durchzieht und im weiteren Verlauf
in Richtung Köln-Rondorf in einen Betonkanal DN 800 mündet. Die Betriebsfläche ist naturnah
gestaltet und weist einen dichten Gehölzbestand auf, in der Festsetzungskarte des
Landschaftsplans der Stadt Köln ist sie als geschützter Landschaftsbestandteil (LB 2.13)
abgegrenzt.
Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebiet s „Am Kradepohl“ in 50997 Köln -Meschenich. Quelle:
Eigene Darstellung 2023; Hintergrundkarte © Geobasis.NRW 2.
Durch die seitlichen Öffnungen an dem oberirdisch verlaufenden Stauraumkanal sind
Einflugmöglichkeiten in das Kanalsystem für Fledermäuse gegeben. Die Kanalinnenräume
und Spalten und Nischen im Mauerwerk sind als Fledermausquartier im Sommer geeignet. Im
tieferliegenden Verlauf unter der Erde ist der Kanal vermutlich frostfrei und damit auch als
Winterquartiermöglichkeit für Fledermäuse geeignet. Aufgrund des Quartierpotenzials an dem
Bauwerk kann es durch die geplanten Baua rbeiten zu Tötungen von Fledermäusen,
Zerstörung von Quartieren und Störung in oder Vergrämung aus der Reproduktionsstätte
1 WASSERHAUSHALTSGESETZ vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom
22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist
2 GEOBASIS.NRW (2023): Digitales Orthographisches Photo für Nordrhein -Westfalen (DOP NW)
(https://www.wms.nrw.de/geobasis/ wms_nw_dop). Veröffentlicht unter Datenlizenz Deutschland - Zero -
Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0).)
2
kommen, sollten Fledermäuse das Quartier nutzen. Um Verstöße gegen das Bundes-
naturschutzgesetz (BNatSchG 3) durch die geplanten Bauarbeiten zu vermeiden, erfolgte im
Zuge der Planungen zum Bau eines Rückhaltebeckens im Bereich des vorhandenen
Erdbeckens neben dem be stehenden RRK die Beauftragung zu r Untersuchung der lokal
vorkommenden Fledermaus populationen. Die Untersuchungen 2023 fokussierten sich ins-
besondere auf die Überprüfung , ob die Quartiermöglichkeiten am Bauwerk tatsächlich von
Fledermäusen genutzt werden. Für die fachliche Bewertung erfolgte zudem eine tiefergehende
Untersuchung des Raumnutzungs verhaltens der lokal vorkommenden Fledermausarten im
Eingriffsbereich. Hierfür wurde das Artenspektrum und die Fledermausaktivität in einem ca.
2,2 Hektar großen Untersuchungsgebiet erfasst, das neben dem Versickerungsbecken auch
angrenzende Strukturen beinhaltet, die als Fledermausteilhabitat (Jagdhabitat, Flugroute)
geeignet sind (Abbildung 1). Das Unter suchungsgebiet liegt am nordöstlichen Rand des
Siedlungsbereiches Meschenich, nördlich und östlich der Fläche liegen landwirtschaftlich
genutzte Flächen, südlich schließt der Sportplatz Meschenich an das Gelände.
2. Methoden
Zur Untersuchung der potenziellen Sommerquartiere wurde ein Methodenmix aus
Quartiersuche und stationärer akustischen Erfassung in Anlehnung an die Methodenblätter
2.3., 2.10 und 2.11 des „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen -
Bestandserfassung und Monitoring" beschriebenen Untersuchungsarten durchgeführt. 4
Die Kartenerstellung für die Abbildungen 1 und 2 erfolgte mit dem Programm QGIS.
2.1 Quartierpotenzialermittlung an dem Kanalbauwerk
Vor der ersten abendlichen Kartierung am 21.05.2023 wurden die potenziellen Quartier -
möglichkeiten für Fledermäuse am Kanalbauwerk mittels Leiter von außen durch die seitlichen
Öffnungen erfasst und dokumentiert, gleichzeitig erfolgte die Suche nach Hinweisen (Tiere,
Kot, Drüsensekret, etc.) zu einer tatsächlichen Nutzung der potenziellen Quartiermöglichkeiten
durch Fledermäuse.
2.2 Kartierungen
Es fanden drei detektorgestützte Beobachtungen im Zeitraum Mai bis Juli 2023 statt. Um
Aussagen zu den nächtlich genutzten Aktionsräumen der vorkommenden Fledermausarten
treffen zu können, w urden zwei der Beobachtungen zur Ausflugszeit und eine Beobachtung
zur Einflugzeit der Fledermäuse durchgeführt und vor sowie während der Beobachtungen das
Fledermausartenspektrum und die Aktivität der Fledermäuse im Umfeld des Kanalbauwerks
erfasst. Das Untersuchungsgebiet wurde hierfür so gewählt, dass neben der Fledermaus -
aktivität in der Nähe des Bauwerks auch potenzielle Flugrouten im Umfeld mit untersucht
wurden.
3 BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 3 des
Gesetzes vom 8.Dezember 2022 (BGBl. I S. 2240) geändert worden ist
4 MULNV & FÖA (2021): Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW – Bestandserfassung, Wirksamkeit
von Artenschutzmaßnahmen und Monitoring, Aktualisierung 2020. Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein-
Westfalen. (Az.: III -4 - 615.17.03.15). Bearb. FÖA Landschaftsplanu ng GmbH (Trier): Ute Jahns -Lüttmann,
Moritz Klußmann, Jochen Lüttmann, Jörg Bettendorf, Clara Neu, Nora Schomers, Rudolf Uhl & S. Sudmann
Büro STERNA. Schlussbericht (online).
3
Die Untersuchungstermine und Witterungsbedingungen sind in Tabelle 1 zusammengefasst.
Die Untersuchungen erfolgten mittels Ultraschalldetektor (Batlogger M2, Elekon AG) und
Taschenlampe (P14, LED-Lenser).
Tabelle 1: Termine der Fledermausuntersuchungen 2023 im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in
50997 Köln-Meschenich und Witterungsbedingungen an den einzelnen Untersuchungstagen.
Datum Uhrzeit Witterungsbedingungen
21.05.2023 21:15 – 23:45 20-17°C, anfangs stark bewölkt und leichter wind, später leicht bewölkt und windstill
04.07.2023 02:30 – 05:00 21 - 17 °C, leicht bewölkt, windstill
24.07.2023 21:30 – 00:00 17/18°C, bewölkt, leichter Wind
2.3 Horchboxenuntersuchung
In zwei Untersuchungsphasen wurden zwei Horchboxen (Batlogger A+, Elekon AG) für je drei
Tage ausgestellt , um die Fledermausaktivität über die ganze Nacht vor den potenziellen
Quartieren im Stauraumkanal zu untersuchen. Da die Vegetation die Südwand des Bauwerks
in den Sommermonaten stark überwucherte, so dass diese nicht mehr frei für Fledermäuse
erreichbar war , wurden beide Horchboxen vor den potenziellen Einflugöffnungen an der
Nordseite gestellt, eine am westlichen Ende (H01, Abbildung 5) und eine am östlichen Ende
des Bauwerks (H02, Abbildung 5).
Die Witterungsbedingungen und Sonnenunterganszeiten in den beiden Horchboxenunter-
suchungsphasen sind in Tabelle 2 aufgelistet. Die Temperaturen waren bei den beiden
Horchboxenstandorten recht ähnlich (+/ - 1°C Differenz), genannt sind die Höchst - und
Tiefwerte pro Nacht.
Tabelle 2: Witterungsbedingungen und Sonnenuntergangs/-aufgangszeiten während der Horchboxen-
untersuchungshasen an de m Gebäude im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997 Köln.
Genannt sind die gemessenen Höchst- und Tiefwerte aus den drei Untersuchungsnächten.
Datum
Untersuchungs-
zeit
Sonnen-
untergang/-
aufgang Witterungsbedingung
04. - 07.07.2023 21:00-06:00 21:48 / 05:25 23-11 °C
15.- 18.08.2023 20:00-07:00 20:43 / 06:17 24-18 °C
2.4 Hinweis zur Horchboxenauswertung
Mit Hilfe der Horchboxen kann neben der Aktivitätsverteilung über die ganze Nacht, durch eine
genaue Analyse verschiedener Rufparameter (u.a. Hauptfrequenz, Frequenzfenster,
Ruflänge, Rufabstände) auch eine Bestimmung der Fledermäuse zum Teil bis auf Artniveau
erfolgen. 5,6,7 Die Auswertung der Rufaufnahmen erfolgte am PC. Für die Rufanalyse wurde
zum einen das Programm BatExplorer von Elekon sowie das Programm BatSound von
Pettersson verwendet. Das von einzelnen Fledermausarten genutzte Rufspektrum ist sehr
komplex. Bedingt d urch Umgebungsfaktoren wie Witterungsbedingungen, Habitat -
beschaffenheit etc. werden auch innerhalb einer Fledermausart die Rufe unterschiedlich
5 LIMPENS, H. J. & ROSCHEN, A. (1996): Bausteine einer systematischen Fledermauserfassung Teil 1 - Grundlagen.
In: Nyctalus. Neue Folge 6(1). S. 52-60.
6 LIMPENS, H. J. & ROSCHEN, A. (2002): Bausteine einer systematischen Fledermauserfassung, Teil 2 - Effektivität,
Selektivität und Effizienz von Erfassungsmethoden. In: Nyctalus. Neue Folge 8 (2). S. 159-178.
7 SKIBA, R. (2009): Europäische Fledermäuse. 2. Aufl., Westarp Wissenschaften – Hohenwarsleben, 220 S.
4
moduliert. Durch die gegebenen Umgebungsfaktoren in einem Habitat können daher
verschiedene Fledermausarten ähnliche Ruftypen nutzen, wodurch eine eindeutige Art -
bestimmung gestützt auf Rufaufnahmen nicht immer möglich ist. 8,9 Eine Unterscheidung der
beiden u.a. in NRW vorkommenden Arten Braunes Langohr ( Plecotus auritus) und Graues
Langohr (Plecotus austriacus) sollten aufgrund der großen Überschneidungsbereiche in der
Rufmodulation nicht getroffen werden. 10 Auch Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) und
Große Bartfledermaus ( Myotis brandtii) sind allein anhand der Rufaufnahmen kaum zu
unterscheiden. Eine eindeutige Artbestimmung anderer Fledermausarten kann nur für Rufe
mit hoher Aufnahmequalität und eindeutig arttypischen Parametern erfolgen. Bei vielen
Rufaufnahmen ist jedoch i.d.R. zumindest eine Gruppierung in bestimmte Gattungskomplexe
möglich. Unter Myotis sp. wurden alle nicht eindeutig bestimmbaren linear frequenz -
modulierten Rufe mit Hauptfrequenzen zwischen 38 und 52 kHz zusammengefasst, die am
ehesten von der Wasserfledermaus ( Myotis daubentonii ) oder einer Bartfledermausart
stammten.
Da eine Individualerkennung anhand der Rufe nicht möglich ist , spiegelt die Anzahl der
Fledermauskontakte nicht die Anzahl angetroffener Fledermausindividuen wider. Dennoch
geben die zeitlichen Abstände der aufgenommenen Rufe und bestimmte Rufsequenzen (z.B.
final buzz) Aufschluss darüber, ob einzelne Fledermäuse am Standort vorbeifliegen, oder ein
oder mehrere Fledermäuse im Umfeld des Standortes jagen. Die Rufrate und Rufsequenz -
Charakteristika wurden zur Bewertung des Fledermausverhaltens in Bezug auf Ja gdaktivität
und Durchflüge genutzt. Die Aktivitätsverteilung der einzelnen Arten bzw. Artengruppen über
die ganze Nacht kann Hinweise auf ein Quartier im Umfeld geben, wenn beispielsweise
Aktivitätsmaxima zur Ein- und Ausflugzeit der Fledermäuse auftreten.
Das Gerät wurde so unter den potenziellen Quartiereingängen positioniert, dass alle Flüge im
Eingangsbereich erfasst wurden . Aus Richtung Norden wurden teilweise Rufe aus dem
Becken vor dem Bauwerk detektiert. Die Detektionsreichweite betrug im Kurztest vor Ort max.
20 m Richtung Süden, der Abendsegler wurde bei m Überfliegen des Geländes vermutlich
auch noch aus weiterer Entfernung detektiert. Die Kontakte zur artspezifischen Aus- und Ein-
flugzeit wurden hinsichtlich des zeitlichen Auftretens so interpretiert, dass nach Worst-Case
Betrachtung eine potenzielle Anzahl an Aus- und Einflüge für jede Art pro Nacht abgeschätzt
wurde, auch wenn keine eindeutigen Hinweise (zum Beispiel stationäre Soziallaute) dafür
gefunden wurden, ob sich das Quartier der Fledermaus wirklich am untersuchten Bauwerk
oder nur im nahen Umfeld befindet. Bei der Zwergfledermaus zum Beispiel, wurden alle
Kontakte berücksichtigt, die in der ersten Stunde nach der Abenddämmerung, bzw. in den
letzten beiden Stunden vor der Morgendämmerung vorkamen, Rufsequenzen mit eindeutigen
Hinweisen auf Jagdaktivität (final buzz) wurden dabei ausgenommen. Ergänzend hierzu sind
die Untersuchungsergebnisse der Ausflugbeobachtungen zu berücksichtigen.
2.5 Hinweis zur Ermittlung der Kontaktanzahlen
Die Horchboxen sind so eingestellt, dass Rufsequenzen von max. 6 Sekunden aufgenommen
werden. Längere Ruffolgen sind somit in verschiedene Rufdateien aufgeteilt. Jede Ruf -
aufnahme wurde als ein Kontakt gezählt, so dass ein Fledermauskontakt einer Fleder -
mausrufsequenz von sechs Sekunden Länge entspricht.
8 PFALZER, G. (2007): Verwechslungsmöglichkeiten bei der akustischen Artbestimmung von Fledermäusen an -
hand ihrer Ortungs‐ und Sozialrufe. Nyctalus (N.F.), Berlin 12 Heft 1, S. 3-14
9 BARATAUD, M. (2015): Acoustic Ecology of European Bats. Species Identification, Study of their Habitats and
Foraging Behaviour.Biotepe, Mèze; Muséum national d´Histoire naturelle, Paris (Inventaires & Biodiversité
series)
10 Hammer, M. & A. Zahn (2009): Kriterien für die Wertung von Artnachweisen basierend auf Lautaufnahmen,
Version 1 – Oktober 2009.
5
Bei den Detektorbegehungen wurde für jede jagende und jede durchfliegende Fledermaus ein
Kontakt notiert. Bei länger andauernder Jagdaktivität an einem Ort wurde die Dauer der
Jagdaktivität vermerkt. Einzelne Durchflüge sind in Abbildung 5 durch Einzelpunkte dargestellt.
Die Fundpunkte der jagenden Fledermäuse sind nicht einzeln dargestellt, sondern in den
eingezeichneten Jagdhabitaten zusammengefasst.
3. Ergebnisse
Tabelle 3 gibt einen Überblick über die nachgewiesenen Fledermausarten und beobachteten
Verhaltensweisen während der Detektorbegehungen. In den Tabellen 4 und 5 sind die
Ergebnisse der Datenauswertung von der Horchboxenuntersuchung im Untersuchungsgebiet
„Am Kradepohl“ in 50997 Köln-Meschenich dargestellt.
Tabelle 3: Zusammenfassung von den Ergebnissen der Detektorbegehungen im Untersuchungsgebiet
„Am Kradepohl“ in 50997 Köln-Meschenich 2023.
Datum
Myotis spec.
Abendsegler
(Nyctalus noctula)
Rauhautfledermaus
(Pipistrellus nathusii)
Zwergfledermaus
(Pipistrellus pipistrellus)
Mückenfledermaus
(Pipistrellus pygmaeus)
Beobachtungen
21.05.2023 - X - X - Keine Ausflüge aus dem Bauwerk. Jagdaktivität 1
Zwergfledermaus über dem nördlichen Becken ab 22:11h.
Weitere Jagdaktiv ität solitärer Zwergfledermäuse über
Straße Am Kradepohl, bei Einfahrt Nordost und am
Gehölzbestand zum südlichen Sportplatz. Ein
Abendsegler Überflug 22:47h.
04.07.2023 - X - X X Keine Aktivität im Umfeld des Bauwerks. Jagdaktivität 1
Zwergfledermaus bei Einfahrt Nordost. Ein
durchfliegender Abendsegler bei den Feldern nördlich des
Geländes um 02:30 h. Einzelner Durchflug 1
Mückenfledermaus an der süd l. Grundstücksgrenze über
dem Sportplatz von Ost nach West um 03:05 h. Ein
durchfliegender Abendsegler bei den Feldern nördlich des
Geländes um 02:30h.
24.07.2023 X X X X - Keine Ausflüge aus dem Bauwerk. Insgesamt 2
Durchflüge der Zwergfledermaus über dem Bauwerk mit
Ost-West-Orientierung u m 22:10 Uhr und 22:33 Uhr.
Durchflug einer Rauhautfledermaus über dem Bauwerk
mit West -Nordost-Orientierung u m 22:16 Uhr.
Jagdaktivität solitärer Zwergfledermäuse über Straße Am
Kradepohl, bei Einfahrt Nordost , bei den Gehölzen am
Feldrand im Osten des Untersuchungsgebiets und am
Gehölzbestand zum südlichen Sportplatz. Tandemflug
zwei Zwergfledermäuse Richtung Osten um 23:17.
Durchflug 1 Myotis spec. von Süd nach Nord an der
östlichen Grundstücksgrenze um 22:36 Uhr. Kurzweilige
Jagdaktivität (3 Minuten) des Abendseglers über den
Feldern nördlich des Geländes um 23:02 Uhr.
6
Tabelle 4: Gesamtanzahl der Kontakte der einzelnen Arten in den Untersuchungsphasen am westlichen
Horchboxenstandort vor dem Quartier (H01) und daraus ermittelte prozentuale Aktivitätsanteil jeder Art.
Myotis spec.
Abendsegler
(Nyctalus noctula)
Rauhautfledermaus
(Pipistrellus nathusii)
Zwergfledermaus
(Pipistrellus pipistrellus)
Microchiroptera spec.
Summe
04./05.07.2023 3 3 0 1.274 2 1.282
05./06.07.2023 0 4 0 826 0 830
06./07.07.2023 1 8 0 725 1 735
15./16.08.2023 0 1 0 114 1 116
16./17.08.2023 1 10 0 108 2 121
17./18.08.2023 1 3 0 22 2 28
Summe 6 29 0 3.069 8 3.112
Prozentualer
Aktivitätsanteil 0,2 0,9 0 98,6 0,3
Tabelle 5: Gesamtanzahl der Kontakte der einzelnen Arten in den Untersuchungsphasen am östlichen
Horchboxenstandort vor dem Quartier (H02) und daraus ermittelte prozentuale Aktivitätsanteil jeder Art.
Myotis spec.
Abendsegler
(Nyctalus noctula)
Rauhautfledermaus
(Pipistrellus nathusii)
Zwergfledermaus
(Pipistrellus pipistrellus)
Microchiroptera spec.
Summe
04./05.07.2023 0 2 0 375 0 377
05./06.07.2023 0 2 0 314 0 316
06./07.07.2023 1 3 0 298 0 302
15./16.08.2023 0 1 0 88 2 91
16./17.08.2023 0 4 2 83 1 90
17./18.08.2023 1 3 2 64 1 71
Summe 2 15 4 1.222 5 1.247
Prozentualer
Aktivitätsanteil 0,2 1,2 0,3 98,0 0,3
Unter Berücksichtigung der Sichtbeobachtungen und der artspezifischen Habitatan -
forderungen dienten die Daten als Grundlage zur Bewertung der Fledermausaktivität im
Untersuchungsgebiet. Die allgemeine Lebensweise und das Verhalten der nachgewiesenen
Fledermausarten im Untersuchungsgebiet werden im folgenden Kapitel 3.1 beschrieben,
Kapitel 3.2 gibt eine Übersicht über die ermittelten Habitate im Untersuchungsgebiet. In
Abbildung 4 sind die Ergebnisse zusammengefasst dargestellt.
7
3.1. Nachgewiesene Fledermausarten
Es kamen insgesamt drei Fledermausgattungen vor. Sicher identifiziert werden konnten vier
Fledermausarten, die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus ), die Rauhautfledermaus
(Pipistrellus nathusii ) und die Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus ) sowie der
Abendsegler (Nyctalus noctula ) aus der Gattung Nyctalus . Daneben kamen einzelne
Durchflüge myotisartiger Fledermäuse vor, die bei der Rufanalyse nicht näher bestimmt
werden konnten. Bei weniger als 1% der mittels Horchboxen detektierten Fledermausrufe war
keine Artbestimmung möglich , dabei handelte es sich um kurze und/oder fragmentierte
Aufnahmen. Aufgrund der geringen Anzahl sind diese Rufe nicht weiter in die folgenden
Ergebnisse eingeflossen. Alle Fledermäuse sind gemäß BNatSchG besonders (§ 7 Abs. 2 Nr.
13 BNatSchG) und streng (§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG) geschü tzt.3 Die Rote Liste - und
Schutzstatus der nachgewiesenen Fledermausarten sind in Tabelle 6 aufgeführt.
Tabelle 6: 2023 nachgewiesene Fledermausarten im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997
Köln-Meschenich mit Rote Liste- und Schutzstatus.
Deutscher
Artname
Wissenschaftlicher
Artname FFH-RL
RL
BRD
RL
NRW
EHZ
NRW
(ATL)
Myotis spec. A Myotis spec. IV entfällt entfällt entfällt
Microchiroptera spec. Microchiroptera spec. IV entfällt entfällt entfällt
Abendsegler Nyctalus noctula IV V R/V B G
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii IV * R/* B G
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus IV * * G
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus IV D G G
Legende:
RL BRD: Rote Liste Deutschland 11
RL NRW: Rote Liste Nordrhein-Westfalen 12
Gefährdungskategorien: 0 = Ausgestorben oder verschollen V = Arten der Vorwarnliste
1 = vom Aussterben bedroht R = durch extreme Seltenheit gefährdet
2 = stark gefährdet I = gefährdete wandernde Art
3 = gefährdet G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes
* = ungefährdet D = Daten unzureichend
FFH: Auflistung der Art in Anh. II bzw. IV der FFH-Richtlinie
EHZ NRW: Erhaltungszustand in der atlantischen (ATL) Region von Nordrhein-Westfalen
EHZ Status: G=Günstig, U = unzureichend, S = schlecht ↓= verschlechternde Tendenz
Anmerkungen:
A Nicht determinierte Arten der Gattung Myotis werden als Myotis spec. angesprochen
B Reproduzierend/Ziehend
Die höchste Artenvielfalt wurde im Juli festgestellt, die höchste Aktivität vor den Quartier -
eingängen trat, bedingt durch jagende Zwergfledermäuse, in der ersten Nachthälfte im Juli auf.
Das beobachtete Verhalten der einzelnen Arten wird im folgenden Text beschrieben, eine
zusammenfassende Bewertung bezüglich der Habitatnutzung im Untersuchungsgebiet folgt in
Abschnitt 3.2.
11 MEINIG, H.; BOYE, P.; DÄHNE, M.; HUTTERER, R. & LANG, J. (2020): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere
(Mammalia) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (2): 73 S.
12 MEINIG, H., VIERHAUS, H., TRAPPMANN, & R. HUTTERER (2010): Rote Liste Und Artenverzeichnis Der Säugetiere –
Mammalia – In Nordrhein -Westfalen. Stand: November 2010. – Landesamt Für Natur, Umwelt Und
Verbraucherschutz Nrw (Hrsg.).
8
Eine Unterscheidung der Fledermäuse der Gattung Myotis anhand von Lautanalysen ist oft
nicht möglich. Im Untersuchungsgebiet kamen myotisartige Rufe im Hintergrund von jagenden
Zwergfledermäusen vor, die Rufqualität reicht e nicht zur näheren Bestimmung aus. A m
ehesten hat es sich um Rufe der Wasserfledermaus (Myotis daubentonii ) oder einer
Bartfledermaus (Myotis mystacinus oder Myotis brandtii) gehandelt, das Vorkommen anderer
myotisartiger Fledermäuse kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Vorkommen myotisartiger Fledermäuse im Untersuchungsgebiet:
In Tabelle 7 und 8 sind alle Kontakte mit myotisartigen Fledermäusen im Untersuchungsgebiet
aufgeführt. Myotisartige Fledermäuse kamen von Mai bis August 2023 im Untersuchungs-
gebiet vor. Es wurden lediglich vereinzelte Durchflüge pro Nacht detektiert. Die meisten
Kontakte erfolgte in der zweiten Nachthälfte, ein einzelner Durchflug konnte während der
Kartierungen auch vor Mitternacht beobachtet werden.
Tabelle 7: Nachweisorte der myotisartigen Fledermäuse und Datenauswertung bezüglich des
Verhaltens während der abendlichen Kartierungen im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997
Köln.
Nr. Datum Ausflüge Einflüge Verhalten Nachweisorte
1 21.05.2023 0 0 - Keine Nachweise
2 04.07.2023 0 0 - Keine Nachweise
3 24.07.2023 0 0 F Einzelner Durchflug an der östlichen Grund-
stücksgrenze von Süd nach Nord um 22:36
Uhr.
Erläuterung:
Verhalten: J: Jagdaktivität F Durchflug
An den Horchboxenstandorten vor dem potenzielle Gebäudequartier (H01, H02) stammten
nur 0,2 % aller detektierten Fledermausrufe von myotisartigen Fledermäusen. Es wurden
vereinzelte Durchflüge detektiert.
Tabelle 8: Kontaktanzahlen der myotisartigen Fledermäuse und Datenauswertung bezüglich des
Verhaltens in den einzelnen Nächten während der Horchboxenuntersuchungshasen (UP) vor dem
potenziellen Gebäudequartier im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997 Köln.
UP Datum
Gesamt-
anzahl
Kontakte
H01
Gesamt-
anzahl
Kontakte
H02
Pot.
Ausflüge
Pot.
Einflüge Weitere Hinweise
1 04./05.07.2023 3 0 0 0 3 Durchflüge: 00:25, 01:13, 03:10 Uhr.
05./06.07.2023 0 0 0 0 Keine Nachweise
06./07.07.2023 1 1 0 0 2 Durchflüge, H01: 00:31, H02: 04:02 Uhr
2 15./16.08.2023 0 0 0 0 Keine Nachweise
16./17.08.2023 1 0 0 0 Einzelner Durchflug um 01:41 Uhr.
17./18.08.2023 1 1 0 0 2 Durchflüge, H01: 01:41, H02: 00:08 Uhr
Insgesamt gab es während der Untersuchungen 2023 keine Hinweise auf ein Quartier oder
essentielle Jagdhabitate und Flugrouten von myotisartigen Fledermäusen im Untersuchungs-
gebiet. Die Hauptlebensräume der nachgewiesenen Myotis -Arten liegen abseits des
Untersuchungsgebiets, vermutlich in bewaldeten Gebieten in der Nähe von Gewässern.
9
Abendsegler (Nyctalus noctula) waren ursprünglich waldbewohnende Fledermäuse, heute
werden sie mehrfach auch in Siedlungsnähe nachgewiesen. Sie kommen in ganz Deutschland
vor, jedoch aufgrund der Zugaktivität saisonal in unterschiedlicher Dichte. Die Männchen sind
ortstreu und treten ganzjährig in NRW auf.13 Sie bilden im Sommer kleine Kolonien mit max.
20 Tieren. Die Größte Anzahl der in NRW festgestellten Weibchen fliegt dagegen erst nach
Abschluss der Jungtieraufzucht zur Paarung ein, es sind nur 6 Wochenstubenkolonien im
Rheinland bekannt.14 Die Hauptlebensräume des Abendseglers liegen während der Wochen-
stubenzeit im nordöstlichen und östlichen Mitteleuropa, die Paarungs - und Überwinterungs-
gebiete befinden sich dagegen im westlichen und südwestlichen Mitteleuropa. 15 Im Winter
sammeln sie sich häufig in Massenquartieren mit bis zu 5000 Tieren. 16 Der Abendsegler
besiedelt im Sommer und Winter überwiegend Höhlenbäume in Wäldern und Parkanlagen,
seltener werden auch Gebäudequartiere besetzt. Im Sommer nutzt er mehrere Quartiere im
Verbund.16 Er benötigt am Quartier frei anfliegbare Spaltenbereiche mit einer Abflughöhe von
mindesten 4 Metern. Der Ausflug findet oft kurz nach Beginn des Sonnenuntergangs statt, der
Einflug mit Einsetzen der Morgendämmerung.17 Die Jagdgebiete können mehr als 10 Km von
den Quartieren entfernt sein, die Jagd findet großflächig hoch oben im offenen Luftraum statt.18
Vorkommen des Abendseglers (Nyctalus noctula) im Untersuchungsgebiet:
Der Abendsegler kam von Mai bis August 2023 im Untersuchungsgebiet vor.
Bei den nächtlichen Beobachtungen (Tabellen 9) konnte lediglich im Mai ein Abendsegler von
der Fläche aus detektiert werden. Das Tier überflog das Gelände in großer Höhe. Bei den
beiden Terminen im Juli konzentrierten sich die Abendseglernachweise auf den Bereich über
den landwirtschaftlich genutzten Feldern nördlich des Eingriffsbereichs: Anfang Juli kam in der
zweiten Nachthälfte ein einzelner durchfliegende Abendsegler vor, der sich strukturun -
gebunden vom Eingriffsbereich weg, Richtung Norosten orientierte. Ende Juli jagte ein
Abendsegler nach Sonnenuntergang für ca. 3 Minuten großräumig über den Feldern.
Tabelle 9: Nachweisorte des Abendseglers und Datenauswertung bezüglich des Verhaltens während
der abendlichen Kartierungen im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997 Köln.
Nr. Datum Ausflüge Einflüge Verhalten Nachweisorte
1 21.05.2023 0 0 F Ein Überflug 22:47 Uhr.
2 04.07.2023 0 0 F 1 Durchflug bei den Feldern nördlich des
Geländes um 02:30 Uhr.
3 24.07.2023 0 0 J 3 Minuten Jagdaktivität über den Feldern
nördlich des Geländes um 23:02 Uhr.
Erläuterung:
Verhalten: J: Jagdaktivität F Durchflug
Während der Horchboxenuntersuchung (Tabellen 10) war der Abendsegler die am
zweithäufigsten vor-kommende Fledermausart vor den Quartiereingängen , obwohl lediglich
13 LANUV (2023): Geschützte Arten in Nordrhein -Westfalen - Planungsrelevante Arten - Artengruppen -
https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe/saeugetiere, letzter Aufruf
August 2023
14 MEINIG H, VIERHAUS H (2021): Großer Abendsegler ( Nyctalus noctula). In: AG Säugetierkunde NRW — Online
Atlas der Säugetiere Nordrhein-Westfalens. Heruntergeladen von saeugeratlas-nrw.lwl.org
15 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (1998): Fledermäuse und Fledermausschutz in Deutschland, zusammengestellt
und bearbeitet von Peter Boye, Markus Dietz und Marion Weber, Bats and Bat Conservation in Germany
16 SCHOBER, W., GRIMMBERGER, E. (1998): Die Fledermäuse Europas, Kosmos-Verlag
17 KAŇUCH, PETER. (2007). Evening and morning activity schedules of the noctule bat (Nyctalus noctula) in Western
Carpathians. Mammalia. 71. 126-130. 10.1515/MAMM.2007.026.
18 KRONWITTER, F. (1988): Population structure, habitat use and activity patterns of the noctule bat, Nyctalus noctula
(Schreiber, 1774), revealed by radio-tracking. – Myotis 26: 23 – 85.
10
1% der Gesamt -aufnahmen von dieser Art stammten. Da im August einzelne Kontakte bei
beiden Horchboxen-standorten (H01 und H02) aufgenommen wurden, die in einen zeitlichen
Zusammenhang gebracht werden können, kann von vereinzelten Überflügen pro Nacht mit
Orientierung Richtung Osten oder Westen ausgegangen werden. Eine bevorzugte
Flugrichtung wurde jedoch nicht festgestellt. Ein Großteil der Durchflüge wurden nur an einem
Standort detektiert, was für Durchflüge mit Nord- oder Süd-Orientierung spricht. Zudem kamen
an dem westliche n Standort (H01) kurze Jagdsequenzen (<1 Minute) in der zweiten
Nachthälfte vor. Die detektierten Tiere jagten entweder opportunistisch während des
Durchflugs, oder nutzten kurzweilig ein größeres Jagdhabitat im Umfeld des Eingriffsbereichs,
die Hauptjagdaktivität fand dabei möglicherweise am freien Himmel über den landwirtschaftlich
genutzten Feldern nördlich des Untersuchungsgebiets statt.
Tabelle 10: Kontaktanzahlen des Abendseglers und Datenauswertung bezüglich des Verhaltens in den
einzelnen Nächten während der Horchboxenuntersuchungshasen (UP) vor dem potenziellen
Gebäudequartier im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997 Köln.
UP Datum
Gesamt-
anzahl
Kontakte
H01
Gesamt-
anzahl
Kontakte
H02
Pot.
Ausflüge
Pot.
Einflüge Weitere Hinweise
1 04./05.07.2023 3 2 0 0 5 Durchflüge H01: 22:17, 22:31, 02:18 Uhr,
H02: 22:23, 23:24
05./06.07.2023 4 2 0 0 Insgesamt 6 einzelne Durchflüge zwischen
22:31 und 03:29 Uhr.
06./07.07.2023 8 3 0 0 Insgesamt 4 einzelne Durchflüge zwischen
23:41 und 01:15 Uhr. H01: Kurze Jagd-
aktivität um 02:14 Uhr.
2 15./16.08.2023 1 1 0 0 2 Durchflüge, H01: 22:40, H02: 00:15 Uhr
16./17.08.2023 10 4 0 0 Insgesamt 2-4 einzelne Durchflüge
zwischen 22:39 und 00:54 Uhr. Kurze
Jagdaktivität um 01:33 Uhr.
17./18.08.2023 3 3 0 0 Insgesamt 1-3 Durchflüge, H01: 22:47,
23:15, 02:28 Uhr, H02: 22:47, 00:18,
02:29 Uhr.
Insgesamt kamen während der Untersuchungen einzelne Abendsegler im nördlichen Teil des
Untersuchungsgebiets vor . Neben sporadische r Jagdaktivität traten größtenteils vereinzelt
durchfliegende Individuen auf. Das Jagdhabitat geht vermutlich über die Beobachtungsfläche
hinaus und ist eher ein Teil eines größeren Jagdhabitats, in dem opportunistisch gejagt wird.
Die Abendsegler flogen insgesamt arttypisch strukturungebunden hoch am Himmel außerhalb
des Eingriffsbereichs. Es wurden keine Hinweise auf ein Quartier des Abendseglers im
Untersuchungsgebiet gefunden, geeignete Baumquartiere sind nicht vorhanden, sehr wahr -
scheinlich befinden sich die Quartiere und Hauptaktivitätszentren der lokal vorkommenden
Abendsegler in einem bewaldeten Gebiet außerhalb des Untersuchungsgebiets.
Die Rauhautfledermaus ( Pipistrellus nathusii ) ist eine wandernde Fledermausart und
kommt in NRW vor allem zur Zugzeit vor. 13 Regelmäßig sucht sie im Spätsommer/Herbst im
Tiefland von NRW Gehölzbestände entlang größerer Gewässer (Ruhr, Siegmündung in den
Rhein) als Durchzugs -/Paarungsbereiche auf. Die Wochenstubenquartiere der Rauhaut -
fledermaus liegen vor allem im Nordosten Deutschlands, in Nordrhein -Westfalen ist bislang
nur eine Wochenstube am Halterner See bekannt . 13 Die Wochenstuben besiedeln in erster
Linie Rindenspalten und Baumhöhlen bzw. Fledermaus - und Vogelkästen, aber auch
Holzverkleidungen an Gebäuden. Quartierwechsel finden während der Wochenstubenzeit
11
seltener statt. 19 Die Rauhautfledermaus ist stark an den Lebensraum Wald gebunden.
Bevorzugte Jagdhabitate der Art sind Waldränder, Schneisen, Feuchtgebiete in Wäldern und
Gewässerufer in bis zu 6,5 km Entfernung zum Quartier. 20 Sie jagt in 4 -15 m Höhe
ausschließlich Fluginsekten.19
Vorkommen der Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) im Untersuchungsgebiet:
Die Rauhautfledermaus kam vereinzelt durchfliegend Ende Juli und im August im Unter -
suchungsgebiet vor. Während der Transektbegehungen überflog eine Rauhautfledermaus das
Bauwerk in den frühen Abendstunden Ende Juli von Westen nach Nordosten (Tabelle 11).
Tabelle 11: Nachweisorte der Rauhautfledermaus und Datenauswertung bezüglich des Verhaltens
während der abendlichen Kartierungen im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997 Köln.
Nr. Datum Ausflüge Einflüge Verhalten Nachweisorte
1 21.05.2023 0 0 - Keine Nachweise
2 04.07.2023 0 0 - Keine Nachweise
3 24.07.2023 0 0 F Einzelner Durchflug über dem Bauwerk mit
West-Nordost-Orientierung um 22:16 Uhr.
Erläuterung:
Verhalten: J: Jagdaktivität F Durchflug
Die Aktivität der Rauhautfledermaus an den Horchboxenstandorten war insgesamt sehr gering
(Tabelle 12). 0,3 % aller Fledermausrufe konnten ihr zugeordnet werden, dabei stammten alle
Rauhautfledermausrufe aus der Untersuchungsphase im August und wurden am östlichen
Horchboxenstandort (H02) in der zweiten Nachthälfte aufgenommen. Es kamen maximal 2
Durchflüge pro Nacht vor. Die Aufnahmen der Rufe waren von geringer Lautstärke, was darauf
hindeutet, dass die Tiere in einiger Entfernung zum Mikrophon vorbeiflogen.
Tabelle 12: Kontaktanzahlen der Rauhautfledermaus und Datenauswertung bezüglich des Verhaltens
in den einzelnen Nächten während der Horchboxenuntersuchungshasen (UP) vor dem potenziellen
Gebäudequartier im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997 Köln.
UP Datum
Gesamt-
anzahl
Kontakte
H01
Gesamt-
anzahl
Kontakte
H02
Pot.
Ausflüge
Pot.
Einflüge Weitere Hinweise
1 04./05.07.2023 0 0 0 0 Keine Nachweise
05./06.07.2023 0 0 0 0 Keine Nachweise
06./07.07.2023 0 0 0 0 Keine Nachweise
2 15./16.08.2023 0 0 0 0 Keine Nachweise
16./17.08.2023 0 2 0 0 2 Durchflüge, H02: 00:00 und 03:05 Uhr.
17./18.08.2023 0 2 0 0 2 Durchflüge, H02: 00:07 und 02:55 Uhr.
Insgesamt gab es während der Untersuchungen 2023 keine Hinweise auf ein Quartier oder
andere essentielle Habitatelemente (Jagdhabitate, Flugrouten) von Rauhautfledermäusen im
Untersuchungsgebiet, die Hauptaktivitätszentren der lokal vorkommenden Rauhautfle der-
mäuse liegen mit Sicherheit auß0rhalb des Eingriffsbereichs.
19 DIETZ, C., HELVERSEN, O., NILL, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas, Franckh-
Kosmos Verlag
20 MESCHEDE, A. & K.-G. HELLER (2002): Ökologie und Schutz von Fledermäusen in Wäldern. In: Schriftenr. f.
Landschaftspl. u. Natursch. 66, 374 S.
12
Die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) kommt in NRW ganzjährig vor und ist eine
sogenannte „Spaltenfledermaus“, die bevorzugt Spaltenverstecke in oder an Gebäuden
bezieht, seltener werden Baumquartiere ( Höhlen, Spalten) oder Nistkästen bezogen. Im
Winter werden zudem unterirdische Quartiere, wie Keller oder Stollen, genutzt. 16 Im Sommer
finden im Schnitt alle 12 Tage Quartierwechsel statt, die Entfernung zwischen zwei Quartieren
beträgt bei dem Umzug ganzer Wochenstubenverbände bis zu 1,3 Km, bei Einzeltieren bis zu
15 Km.20 Die Anzahl der Tiere in einer Wochenstube variiert zwischen 10-300 Tieren, in NRW
beträgt die Wochenstubengröße durchschnittlich 10 - 50 Tiere.15,13 Die nächtliche Aktivitäts -
phase der Zwergfledermaus ist während der Schwangerschaft unimodal, das Quartier wird
während der Abenddämmerung verlassen, die Rückkehr erfolgt oft in den letzten beiden
Stunden vor Sonnenuntergang. Während der Laktationsphase kehren die Weibchen im Laufe
der Nacht in das Quartier zurück und verlassen es dann oft nochmals bis zum morgendlichen
Einflug.21 Die Jagdhabitate der Zwergfledermaus liegen maximal 2 K m von den Quartieren
entfernt, die durchschnittliche Entfernung zwischen Quartier und Jagdgebiet beträgt 840 m.22
Vorkommen der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) im Untersuchungsgebiet:
Die Zwergfledermaus war 2023 die am häufigsten nachgewiesene Fledermausart im Unter -
suchungsgebiet, sie kam in allen Untersuchungsnächten vor . In Tabelle 13 und 14 sind alle
Kontakte mit Zwergfledermäuse im Untersuchungsgebiet aufgeführt.
Während der Beobachtungsnächte konnten keine Hinweise auf Quartiere im Untersuchungs-
gebiet gefunden werden, verteilt über die Fläche jagten jedoch einzelne Zwergfledermäuse
entlang von Gehölzstrukturen: an der westlichen Grundstücksgrenze über der Straße Am
Kradepohl, bei der nordöstlichen Einfahrt zum Gelände der Stadt Köln (Eingriffsbereich ), an
der südlichen Grundstücksgrenze am Rande des Sportplatzes, und am Feldrand im Osten des
Untersuchungsgebiets (J01 -J05). Im Eingriffsbereich selbst kamen im Umfel d der Einflug -
öffnungen vor allem vereinzelt durchfliegende Zwergfledermäuse vor, die jedoch mindestens
zwei Meter über der Quartiermöglichkeit entlang flogen. Im Mai jagte eine Zwergfledermaus
nördlich des Bauwerks über dem Becken im Eingriffsbereich.
Tabelle 13: Nachweisorte der Zwergfledermaus und Datenauswertung bezüglich des Verhaltens
während der abendlichen Kartierungen im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997.
Nr. Datum Ausflüge Einflüge Verhalten Nachweisorte
1 21.05.2023 0 0 J Jagdaktivität 1 Ind. über dem nördlichen
Becken ab 22:11 Uhr. Weitere Jagdaktivität
solitärer Tiere über der Straße Am Kradepohl,
bei Einfahrt Nordost und am Gehölzbestand
zum südlichen Sportplatz.
2 04.07.2023 0 0 J Jagdaktivität 1 Ind. bei der Einfahrt Nordost.
3 24.07.2023 0 0 J, F 2 Durchflüge der Zwergfledermaus über dem
Bauwerk mit West-Ost-Orientierung um 22:10
Uhr und 22:33 Uhr. Tandemflug zwei
Zwergfledermäuse Richtung Osten um 23:17
Uhr. Jagdaktivität solitärer Zwergfledermäuse
über der Straße Am Kradepohl, bei Einfahrt
Nordost, bei den Gehölzen am Feldrand im
Osten des Untersuchungsgebiets und am
Gehölzbestand zum südlichen Sportplatz.
21 MAIER, C. (1992): Activity patterns of pipistrelle bats (Pipistrellus pipistrellus) in Oxfordshire. Journal of Zoology,
228: 69-80.
22 SIMON, M., HÜTTENBÜGEL, S., SMIT-VIERGUTZ, J. & BOYE, P. (2004): Ökologie und Schutz von Fledermäusen in
Dörfern und Städten BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg). Schriftenreihe für Landschaftspflege und
Naturschutz. Münster, Landwirtschaftsverlag. 275 S.
13
Gut 98% aller an den Horchboxenstandorten vor dem potenziellen Quartier detektierten Rufe
stammten von der Zwergfledermaus, damit war sie mit Abstand die aktivste Fledermausart vor
den Einflugmöglichkeiten an dem RRK. In allen Untersuchungsnächten wurden Zwergfleder-
mausrufe über die ganze Nacht verteilt erfasst , die gemessene Aktivität am westlichen
Standort (H01) war dabei in allen Nächten höher als am östlichen Standort (H02).
Tabelle 14: Kontaktanzahlen der Zwergfledermaus und Datenauswertung bezüglich des Verhaltens in
den einzelnen Nächten während der Horchboxenuntersuchungshasen (UP) vor dem potenziellen
Gebäudequartier im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997 Köln.
UP Datum
Gesamt-
anzahl
Kontakte
H01
Gesamt-
anzahl
Kontakte
H02
Pot.
Ausflüge
Pot.
Einflüge Weitere Hinweise
1 04./05.07.2023 1.274 375 0 1 Erstes Auftreten um 22:22 Uhr, Vereinzelte
Durchflüge und kurze Suchflüge im Verlauf
der gesamten Nacht. Jagdaktivität zwischen
22:22-23:06 Uhr und zwischen 23:27-23:54
Uhr. Letzter Kontakt um 04:28 Uhr.
05./06.07.2023 826 314 0 1 Erstes Auftreten um 22:31 Uhr, Vereinzelte
Durchflüge und kurze Suchflüge im Verlauf
der gesamten Nacht. Jagdaktivität zwischen
22:31-23:44 Uhr. Letzter Kontakt um 03:49
Uhr.
06./07.07.2023 725 298 2 1 Erstes Auftreten um 22:15 Uhr, Vereinzelte
Durchflüge und kurze Suchflüge im Verlauf
der gesamten Nacht. Jagdaktivität zwischen
22:47-23:16 Uhr. Letzter Kontakt um 03:11
Uhr.
2 15./16.08.2023 114 88 3 0 Erstes Auftreten um 21:35 Uhr, Vereinzelte
Durchflüge im Verlauf der gesamten
Nacht. Jagdaktivität zwischen 21:35 -
21:40, 23:05 -23:08 Uhr und 01:19 -01:22
Uhr. Letzter Kontakt um 01:22 Uhr.
16./17.08.2023 108 83 0 0 Erstes Auftreten um 21:51 Uhr, Vereinzelte
Durchflüge im Verlauf der gesamten Nacht.
Jagdaktivität zwischen 22:18-22:22. Letzter
Kontakt um 02:17 Uhr.
17./18.08.2023 22 64 0 0 Erstes Auftreten um 21:54 Uhr, Vereinzelte
Durchflüge und kurze Suchflüge im Verlauf
der gesamten Nacht .. Letzter Kontakt um
03:59 Uhr.
In fast allen Nächten kamen an beiden Standorten Jagdaktivität vor. Unter Berücksichtigung
der Beobachtungen vor Ort kann in den in Tabelle 4 genannten Zeiträumen von jagenden
Einzeltieren über dem nördlichen Becken (J01) ausgegangen werden. In der ersten
Horchboxenuntersuchungsphase im Juli kam verstärkt Jagdaktivität in der ersten Nachthälfte,
vor, in der zweiten Nachthälfte wurden lediglich einzelne Durchflüge erfasst. Im August
konnten verteilt über die Nacht kurze Jagdaktivitätsphasen von maximal 5 Minuten Dauer
ermittelt werden. In beiden Untersuchungsmonaten jagten Zwergfledermäuse schon während
der Abenddämmerung, die Ermittlung potenzieller Ausflüge ist damit wenig aussagekräftig .
Berücksichtigt wurden nur Kontakte außerhalb der Jagdzeiträume, da in diesen Durchflügen
selten eindeutig von den Rufen der jagenden Tiere unterschieden werden können. In der
Morgendämmerung war die Aktivität der Zwergfledermäuse jedoch in allen Nächten seh r
gering, was als Indiz gegen einen kopfstarken Quartierbesatz gewertet werden kann . Eine
14
Zwischenquartiernutzung durch Einzeltiere kann den Untersuchungsergebnissen im Juli
zufolge nicht ausgeschlossen werden. Im August kamen keine Zwergfledermäuse zur
morgendlichen Einflugzeit vor dem Quartier vor, auch im restlichen Verlauf der Nacht gab es
keine Hinweise auf einen Quartierbesatz.
Soziallaute wurden nur wenige in zwei Nächten im August verzeichnet. Bei den Soziallauten
handelte es sich um Ruftypen, die von Zwergfledermäusen auch im Flug abgegeben werden
und sowohl inter - wie auch intraspezifischer Kommunikation dienen. Sie traten im mer im
Zusammenhang mit jagenden Tieren auf. Soziallauttypen, die auf ein
Zwergfledermausquartier hindeuten, da sie von den Tieren stationär ausgesendet werden,
kamen dagegen nicht vor.
Insgesamt wurden keine Hinweise auf Wochenstubenquartiere der Zwergfledermaus im
Untersuchungsgebiet gefunden. Das frühe Auftreten der Individuen in den Jagdhabitaten
deutet jedoch auf ein Quartier im nahen Umfeld , vermutlich im Siedlungsbereich von
Meschenich hin.
Die Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) wurde nach molekulargenetischen Analysen
erst vor gut 30 Jahren als eigene Art beschrieben und kann seitdem von ihrer Schwesternart,
der Zwergfledermaus, unterschieden werden. Bisherigen Untersuchungen zur Folge ähnelt die
Mückenfledermaus in ihren ökologischen Ansprüchen und auch ihrem Flugverhalten der
Zwergfledermaus, ist jedoch stärker an wassernahe Lebensr äume gebunden. 19, 20 Sie
besiedelt bevorzugt wassernahe Lebensräume wie Auwälder oder Laubwaldbestände an
Teichen als Jagdhabitat und Wochenstubenstandort, einzelne Männchen siedeln häufig im
direkten oder weiteren Umfeld der Wochenstubenquartiere. 23,24 Mückenfledermäuse
bevorzugen spaltenförmige Quartiere an und in Gebäuden, wie Fassadenverkleidungen,
Fensterläden oder Mauerhohlräume. Wochenstuben wurden in Gebäuden, senkrechten
Spalten von abgebrochenen und aufgesplitterten Bäumen und in Fledermauskäste n
gefunden.25 Baumhöhlen und Nistkästen werden vermutlich überwiegend als Balzquartier
genutzt. Die Mückenfledermaus nutzt Jagdgebiete, die weiter von der Wochenstube entfernt
sein können als bei der Zwergfledermaus (< 2 Km) und auch die Gesamtausdehnung des
Aktionsraumes ist größer, wobei die beflogenen Teiljagdgebiete kleiner sin d.26 Wie ihre
Schwesternart fliegen Mückenfledermäuse bevorzugt in der Nähe und im Windschutz von
Vegetationsstrukturen und folgen dabei überwiegend Leitlinien.
Vorkommen der Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaues) im Untersuchungsgebiet:
Die Mückenfledermaus kam während der Ausflugbeobachtungen Anfang Juli einmalig
durchfliegend entlang der südlichen Grundstücksgrenze vor (Tabelle 15). In Quartiernähe gab
es keine Nachweise der Mückenfledermaus. Auch während der Horchboxenuntersuchungen
wurde die Mückenfledermaus nicht vor den Quartiereingängen detektiert.
Insgesamt gab es während der Untersuchungen 2023 keine Hinweise auf ein Quartier oder
andere essentielle Habitatelemente (Jagdhabitate, Flugrouten) von Mückenfledermäusen im
Untersuchungsgebiet, die Hauptlebensräume und auch das Quartier des im
Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Tieres liegen abseits des Untersuchungsgebiets.
23 BRAUN, M. & U. HÄUSSLER (1999): Funde der Zwergfledermaus Zwillingsart Pipistrellus pygmaeus (LEACH, 1825) in
Nordbaden. In: Carolinea 57: S. 111-120.
24 SIEMERS, B. & D. NILL (2000): Fledermäuse - das Praxisbuch. Echoortung, Jagdverhalten, Winterquartiere, Schutz,
Fledermauskästen und -Detektoren, Bat Nights, Experten-Interviews. München, BLV
25 TEUBNER, J., TEUBNER, J., DOLCH, D. & G. HEISE (2008): Fledermäuse in Brandenburg. In: Naturschutz und
Landschaftspflege in Brandenburg, Beiträge zu Ökologie, Natur- und Gewässerschutz. 17. Jahrgang Heft 2.
26 DAVIDSON-WATTS, I. & JONES, G. (2006): Differences in foraging behaviour between Pipistrellus pipistrellus and Pipistrellus
pygmaeus– J. Zool. 268: 55-62.
15
Tabelle 15: Nachweisorte der Mückenfledermaus und Datenauswertung bezüglich des Verhaltens
während der abendlichen Kartierungen im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997 Köln.
Nr. Datum Ausflüge Einflüge Verhalten Nachweisorte
1 21.05.2023 0 0 - Keine Nachweise
2 04.07.2023 0 0 F Einzelner Durchflug an der südlichen Grund -
stücksgrenze über dem Sportplatz von Ost nach
West um 03:05 Uhr.
3 24.07.2023 0 0 - Keine Nachweise
Erläuterung:
Verhalten: J: Jagdaktivität F Durchflug
3.2. Fledermaushabitate im Untersuchungsgebiet
Abbildung 3 gibt eine Übersicht über die gefundenen Fledermausteilhabitate im Unter -
suchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997 Köln-Meschenich, die im Folgenden näher erläutert
werden.
Quartiere
Untersucht wurde das Quartierpotenzial an dem oberirdisch verlaufenden
Regenrückhaltekanal (RRK 0331), der das Regenrückhaltebecken auf dem Grundstück der
Stadt Köln Am Kradepohl in 50997 Köln -Meschenich von Westen nach Osten mittig teilt
(Abbildung 2).
Abbildung 2: Nordseite des o berirdisch verlaufender Stauraumkanal s im Untersuchungsgebiet Am
Kradepohl in 50997 Köln-Meschenich.
Bei der Untersuchung des Bauwerks am 21.05.2023 konnte im Bauwerk nur ein geringes
Quartierpotenzial ermittelt werden. Der oberirdisch liegende Teil des Bauwerks hat eine Länge
von ca. 67 Meter und ist ca. 2 Meter breit. Die Höhe der südlichen Seitenwand beträgt ca. 3,50
Meter bis zum Boden des Regenrückhaltebeckens. Das Dach des Bauwerks befindet sich auf
Bodenhöhe der Umgebung, so dass das Becken von der Umgebung aus über den RRK
16
ebenerdig überquert werden kann. Einflugöffnungen für Fledermäuse ins Innere sind an den
seitlichen Entlastungsschlitzen gegeben, die sich über die gesamte Länge der Seitenwände
verteilen. Diese sind zwar größtenteils mit Stahlnetzen vergittert, ober- und unterhalb der Gitter
bieten jedoch kleine Spalten Einschlupfmöglichkeiten für Fledermäuse. Am Mauerwerk vor
den Eingangsmöglichkeiten wurden keine Sekretspuren von Fledermäusen gefunden, die auf
eine Nutzung der Quartiermöglichkeit hinweisen würde, jedoch war zwischen Wand und Gitter
auch teil weise Unrat (Blattwerk oder ähnliches) eingeklemmt, so dass Spuren übersehen
worden sein können.
Aufgrund der geringen Höhe der Einflugmöglichkeiten und dem größtenteils intakten
Gitterverschluss sind die Quartiere nur bedingt als Fledermausquartier geeignet. Abendsegler
zum Beispiel benötigen eine bestimmte Abflughöhe und einen freien Abflug vom Quartier, um
sicher abfliegen zu können. Die Wände des Bauwerks sind Außen und Innen glatt betoniert
und ohne größere Spalten. Im Inneren sind Hangplätze für Fledermäuse vorhanden. Durch
die Größe der Entlastungsschlitze sind die Hangplätze im Inneren vermutlich nur an der Ost-
und Westseite des Bauwerks einigermaßen zugfrei und als Sommerquartier für Fledermäuse
geeignet. Frostfreie als Winterquartier geeignete Plätze werden im weiteren Kanalverlauf
außerhalb des RRK vermutet. Es wurden keine Hinweise auf eine tatsächliche Nutzung der
Quartiermöglichkeiten (Tiere, Kot, Drüsensekret, etc.) im einsehbaren Innenbereich gefunden.
Während der Ausflugbeobachtungen kamen überwiegend Zwergfledermäuse in Quartiernähe
vor, selten flogen auch solitäre Rauhautfledermäuse und M yotisartige (vermutlich
Wasserfledermaus oder Bartfledermaus) an dem Quartier vorbei. Die detektierten
Fledermäuse kamen jedoch nicht direkt in der Nähe der Quartiereingänge vor, sondern
überflogen das Bauwerk in ca. 2 Metern Höhe. Die Zwergfledermaus jagte zudem bei den
Gehölzbeständen im nördlichen Becken. Es wurden während der Untersuchungen 2023 keine
Ausflüge oder eindeutigen Hinweise auf eine tatsächliche Nutzung der potenziellen
Fledermausquartiere in dem Bauwerk gefunden.
Für die nachgewiesenen Arten Abendsegler (Nyctalus noctula ), Rauhautfledermaus
(Pipistrellus pipistrellus ) und Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus ), kann eine
Quartiernutzung durch eine Kolonie (Wochenstuben, Männchenquartier) im Untersuchungs -
gebiet oder im nahen Umfeld davon ausgeschlossen werden. Es gab während der
Untersuchungen 2023 keine Hinweise auf einen Quartierbesatz, die Hauptaktivitätsorte der
lokalen Populationen liegen den Ergebnisse zufolge außerhalb des Untersuchungsgebiets.
Die einzige, regelmäßig im Umfeld der Einflugöffnungen vorkommende Fledermausart war die
Zwergfledermaus ( Pipistrellus pipistrellus), die bevorzugt Spaltenquartiere, manchmal aber
auch Hangplätze in zum Beispiel Brückenbauwerken besiedelt. Ein traditionell genutztes,
langzeitig über den ganzen Sommer besetztes Quartier kann den Untersuchungen zufolge
ausgeschlossen werden. Es kamen meist nur Einzeltiere im Umfeld des Bauwerks vor, auch
gab es keine weiteren Hinweise (Schwärmverhalten, stationäre Sozialrufe) auf eine Quartier-
nutzung. Die ermittelten, geringen Abundanzen im Umfeld der Gebäudequartiermöglichkeiten
sprechen dafür, dass der RRK 2023 auch nicht temporär von größeren Kolonien der
Zwergfledermaus genutzt wurden. Zwischenquartiernutzung durch einzelne Zwergfleder-
mäuse kann nicht sicher ausgeschlossen werden.
17
Flugrouten
Im Untersuchungsgebiet wurden keine essentiellen Flugrouten gefunden. Es kamen
größtenteils einzelne Durchflüge von solitären Fledermäusen vor, meist von der
Zwergfedermaus entlang von Gehölzstrukturen. Einzelne Zwergfledermäuse orientierten sich
entlang der Gehölze an den Grundstücksgrenzen, vor allem im Westen und Osten. Im
Eingriffsbereich, in der Nähe des Bauwerks mit den Quartiermöglichkeiten, kamen nur
vereinzelte strukturungebundene Durchflüge vor.
Jagdhabitate
Die ermittelten Jagdhabitate im Untersuchungsgebiet sind in Tabelle 16 zusammengefasst
und bewertet.
Tabelle 16: Jagdhabitate im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997 Köln-Meschenich.
Bez. Beschreibung Bewertung
J01 Jagdhabitat im Gehölzbestand über dem
nördlichem Rückhaltebecken.
Regelmäßig durch einzelne Zwergfledermäuse
genutzt, intensiv im Mai und Juli, überwiegend
in der ersten Nachthälfte.
Allgemeine Bedeutung für einzelne Zwergfledermäuse.
Temporär vermutlich Ausweichmöglichkeit gegeben,
langfristiger Verlust kann Konkurrenzdruck erhöhen.
J02 Jagdhabitat entlang der Straße Am Kradepohl.
Regelmäßig von einzelnen Zwergfledermäusen
genutzt.
Allgemeine Bedeutung für einzelne Zwergfledermäuse.
Temporär vermutlich Ausweichmöglichkeit gegeben,
langfristiger Verlust kann Konkurrenzdruck erhöhen.
J03 Jagdhabitat entlang der Gehölze an der
südlichen Grundstücksgrenze. Jagdaktivität auf
Südseite (Sportplatzrand).
Regelmäßig von einzelnen Zwergfledermäusen
genutzt.
Allgemeine Bedeutung für einzelne Zwergfledermäuse.
Temporär vermutlich Ausweichmöglichkeit gegeben,
langfristiger Verlust kann Konkurrenzdruck erhöhen.
J04 Jagdhabitat im nördlichen Einfahrtsbereich.
Regelmäßig von einzelnen Zwergfledermäusen
genutzt.
Allgemeine Bedeutung für einzelne Zwergfledermäuse.
Temporär vermutlich Ausweichmöglichkeit gegeben,
langfristiger Verlust kann Konkurrenzdruck erhöhen.
J05 Jagdhabitat an den Gehölzen östlich des
Geländes, zwischen Tennisplätzen und
wirtschaftlich genutzten Feldern.
Sporadische Nutzung von einzelne
Zwergfledermäusen nachgewiesen,
regelmäßige Nutzung wahrscheinlich.
Allgemeine Bedeutung für einzelne Zwergfledermäuse.
Außerhalb Eingriffsbereich.
Das Jagdhabitat über dem nördlichen Becken im Eingriffsbereich (J01) wurde regelmäßig von
einzelnen Zwergledermäusen zur Jagd genutzt. Die Gehölzstrukturen haben folglich eine
Bedeutung als regelmäßig genutztes Jagdhabitat der lokal vorkommenden
Zwergfledermauspopulation.
Auch weitere Gehölzbestände im Untersuchungsgebiet (an den nördlichen (J04), südlichen
(J03) und westlichen Geländegrenzen (J02) sowie östlich des Tennisplatzes (J05)) haben den
Untersuchungsergebnissen zufolge eine allgemeine Bedeutung als Jagdhabitat für einzelne
Zwergfledermäuse.
18
4. Zusammenfassende Bewertung
Im Untersuchungsgebiet „Am Kradepohl“ in 50997 Köln -Meschenich wurden 2023 vier
Fledermausarten, (Abendsegler (Nyctalus noctula), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii),
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus ) und Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus )
sicher nachgewiesen. Daneben kamen vereinzelt durchfliegende, myotisartige Fledermäuse
vor, vermutlich Wasserfledermäuse (Myotis daubentonii ) oder Bartfledermäuse (Myotis
mystacinus oder Myotis brandtii). Die höchste Artenvielfalt wurde im Juli festgestellt, die
höchste Aktivität vor den Quartiereingängen trat, bedingt durch jagende Zwergfledermäuse, in
der ersten Nachthälfte im Juli auf.
Die Arten Abendsegler ( Nyctalus noctula ), Rauhautfledermaus ( Pipistrellus nathusii ),
Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) und Fledermäuse der Gattung Myotis kamen nur
in sehr geringer Aktivitätsdichte vor. Es wurden keine Hinweise auf Quartiere oder andere
essentielle Habitate (Flugrouten, Jagdhabitate besonderer Bedeutung) dieser Arten im
Untersuchungsgebiet gefunden, die Hauptaktivitätsorte der lokalen Populationen liegen
folglich außerhalb des Untersuchungsgebiets
Am häufigsten wurde im Untersuchungsgebiet die Zwergfledermaus nachgewiesen. Sie jagte
regelmäßig an den Randgehölzen im Umfeld des Bauwerks. Den Untersuchungen zufolge
wurden die Quartiermöglichkeiten an dem Bauwerk 2023 nicht von Zwergfledermäusen
genutzt. Ein traditionell genutztes, langzeitig über den ganzen Sommer besetztes Quartier
kann den Untersuchungen zufolge ausgeschlossen werden. Da Zwergfledermausaktivität im
direkten Umfeld der Quartiermöglichkeit an dem RRK ermittelt wurde, kann ein temporäre r
Quartierbesatz durch Zwergfledermäuse jedoch nicht generell ausgeschlossen werden. Die
ermittelten, geringen Abundanzen im Umfeld der Gebäudequartiermöglichkeiten sprechen
dafür, dass der RRK auch temporär nicht von größeren Kolonien der Zwergfledermaus genutzt
wird. Temporäre Zwischenquartiernutzung durch einzelne Zwergfledermäuse kann jedoch
nicht sicher ausgeschlossen werden. Gerade in milden Wintern kann ein Quartierbesatz durch
die recht kälteresistenten Zwergfledermäuse bis zum ersten Frost hin andauern. Zudem kann
während milden Tagen zwischen zwei Frostperioden neuesten Untersuchungen zufolge ein
Zwischenquartierbesatz in bekannten Quartieren der Zwergfledermäuse vorkommen. 27 Um
Tötungen von Zwergfledermäusen zu vermeiden sollte das Innere des RRK kurz vor Beginn
der geplanten Sanierungsmaßnahmen fachmännisch auf Tierbesatz überprüft werden. Da
nach den Untersuchungen 2023 eine Wochenstube und generell eine größere Anzahl an
Individuen im Quartier ausgeschlossen werden kann , können im Falle eines Besatzes
gefundene Einzeltiere ohne erwartbare Auswirkungen in eine n Fledermauskasten in
räumlicher Nähe umgesetzt werden, der zuvor neu installiert wurde. Da Zwergfledermäuse
mehrere Quartiere im Verbund nutzen, kann von dort aus in bestehende Quartiere im Umfeld
ausgewichen werden, gleichzeitig wird mit dem Kasten einen Ersatz für das Quartier im RRK
geschaffen, das baubedingt verschlossen und damit zerstört wird.
Die Gehölzbestände im Untersuchungsgebiet (im nördlichen Teil des Regenrückhaltebeckens,
an den nördlichen, südlichen und westlichen Geländegrenzen, östlich des Tennisplatzes)
haben den Untersuchungsergebnissen zufolge eine allgemeine Bedeutung als Jagdhabitat für
einzelne Zwergfledermäuse. Die Strukturen an den Grundstücksgrenzen dienen insgesamt
funktional einzelnen Individuen mehrerer Fledermausarten als Leitstruktur und Individuen der
lokalen Zwergfledermauspopulation als Jagdhabitat und sollten daher möglichst vollständig
störungsfrei erhalten werden. Der Verlust der Jagdhabitate insgesamt kann zu einem
steigenden Konkurrenzdruck führen und hierdurch langfristig negative Auswirkungen auf die
27 KORSTEN, ERIK & JANSEN, ERIC & LIMPENS, HERMAN & BOONMAN, MARTIJN & SCHILLEMANS, MARCEL. (2016). Swarm
and switch: on the trail of the hibernating common pipistrelle.. Bat News. Summer 2016. 8-10.
19
lokale Zwergfledermauspopulation haben. Es kann davon ausgegangen werden, dass die
Zwergfledermäuse den temporären Verlust der Strukturen (z.B. bei Rodung während der
Baufeldfreimachung) durch Ausweichen in andere Jagdhabitate kompensieren können. Um
das Angebot zu erhalten und den Konkurrenzdru ck innerhalb der lokalen
Zwergfledermauspopulation nicht zu erhöhen, sollten zerstörte Strukturen jedoch langfristig
möglichst gleichartig wieder hergestellt werden.
An der Westseite finden baubedingt Veränderungen im Bereich der neu geplanten Flügeltore
statt. Strukturell wird das Jagdhabitat entlang der Gehölzstrukturen nach dem Bau wieder
hergestellt, so dass kein Funktionsverlust und keine langfristigen, populationsrelevanten
Auswirkungen zu erwarten sind. Der temporäre Verlust der Leitstruktur und des Jagdhabitats
(J02) während des Bauzeitraumes kann durch Ausweichmöglichkeiten im Umfeld kompensiert
werden.
Die Fläche nördlich des Regenrückhaltebeckens wird baubedingt als Baustelleneinrichtungs-
fläche benötigt. Strukturell kann die Leitstruktur entlang der Grundstücksgrenze und das
Jagdhabitat im Bereich der nördlichen Einfahrt nach dem Bau wieder hergestellt werden, so
dass kein Funktionsverlust und damit keine langfristigen, populationsrelevanten Auswirkungen
zu erwarten sind. Der temporäre Verlust der Leitstruktur und des Jagdhabitats (J04) während
des Bauzeitraumes kann durch Ausweichmöglichkeiten im Umfeld kompensiert werden.
Im Bereich der intakt bleibenden Jagdhabitate, an der südlichen Grundstücksgrenze (J03) und
östlich des Tennisplatzes (J05) sollte während der Bauzeit auf Beleuchtung in der Dunkelheit
verzichtet werden, um eine Störung der jagenden Zwergfledermäuse zu vermeiden.
Anlagenbedingt sollten keine ganznächtige Beleuchtung an den Grundstücksgrenzen im
Bereich der Jagdhabitate (J02, J03, J04) installiert werden, die zu einem Verlust der
Jagdhabitate führen können.
20
Abbildung 3: Ergebnisse der Fledermausuntersuchungen im Untersuchungsgebiet „„Am Kradepohl“ in 50997 Köln -Meschenich. Eigene Darstellung 2023;
Hintergrundkarte © Geobasis.NRW. 2
Anlage 1 Landespflegerische Begleitplan
110857 Zeichen
Landschaftspflegerischer Begleitplan
zum Neubau des Regenrückhaltebeckens 0331 „Am Kradepohl“
in Köln-Meschenich
Erläuterungsbericht
Auftraggeber
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
August 2024
Landschaftspflegerischer Begleitplan
zum Neubau des Regenrückhaltebeckens 0331 „Am Kradepohl“
in Köln-Meschenich
Erläuterungsbericht
Auftraggeber:
Stadtentwässerungsbetriebe Köln,
AöR
Ostmerheimer Straße 555
51109 Köln
Auftragnehmer /
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Sven Berkey
Grunewald 61
42929 Wermelskirchen
Dipl.-Ing Sven Berkey
Datum /
Unterschrift:
13. August 2024
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP)
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG ...................................................................................................... 1
1.1 Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................. 1
1.2 Methodik ............................................................................................................. 2
1.3 Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebiets ............................................. 3
2. PLANERISCHE VORGABEN ............................................................................. 4
2.1 Regionalplan ....................................................................................................... 4
2.2 Landschaftsplan .................................................................................................. 4
2.3 Flächennutzungsplan .......................................................................................... 6
2.4 Sonstige Naturschutzfachliche Vorgaben ........................................................... 6
3. BESTANDSBESCHREIBUNG UND -BEWERTUNG ......................................... 8
3.1 Abiotische Faktoren ............................................................................................ 8
3.2 Biotische Faktoren ............................................................................................ 12
3.2.1 Bestandsbeschreibung ..................................................................................... 12
3.2.4 Fauna in den Eingriffsbereichen ....................................................................... 16
3.3 Landschaftsbild / Ortsbild / Erholung ................................................................ 17
4. BESCHREIBUNG DES VORHABENS ............................................................. 19
5. ERMITTLUNG UND BEWERTUNG DES EINGRIFFS ..................................... 26
5.1 Boden ............................................................................................................... 28
5.2 Grund- und Oberflächenwasser ........................................................................ 29
5.3 Biotope, Tiere und Pflanzen .............................................................................. 29
5.4 Klima und Luft ................................................................................................... 31
5.5 Landschaftsbild und Erholung ........................................................................... 32
6. MASSNAHMEN DES NATURSCHUTZES UND DER LANDESPFLEGE ....... 33
6.1 Maßnahmen zur Verminderung und Vermeidung ............................................. 33
6.2 Schutz- und Sicherungsmaßnahmen ................................................................ 35
7. MAßNAHMEN UND WIEDERHERSTELLUNGSMAßNAHMEN AM
EINGRIFFSORT ............................................................................................... 36
8. KOSTENSCHÄTZUNG .................................................................................... 40
9. BILANZIERUNG VON ENGRIFF UND AUSGLEICH ....................................... 41
10. ZUSAMMENFASSUNG .................................................................................... 42
11. FOTODOKUMENTATION ................................................................................ 44
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP)
ABBILDUNGEN:
Abb. 1: Lage im Raum ............................................................................................... 1
Abb. 2: Lage des Plangebietes und des Untersuchungsgebietes ............................. 3
Abb. 3: Landschaftsplan „Köln, Blatt 10“ (Festsetzungskarte) ................................... 5
Abb. 4: Schutzwürdige Böden (3. Auflage, Geologischer Dienst) ........................... 10
Abb. 5: Untersuchungsbereich / Plangebiet ............................................................ 19
Abb. 6: Technischer Lageplan RRB 0331 ............................................................... 22
Abb. 7: Oberflächen Lageplan RRB 0331 ............................................................... 23
Abb. 8: Lageplan mit Baustelleneinrichtungsflächen ............................................... 23
TABELLEN:
Tabelle 1: Zuordnung von Bewertungsklassen zu den Biotopwerten ........................ 14
Tabelle 2: Biotoptypenbewertung / Eingriffsbereich ................................................... 14
Tabelle 3: Kostenschätzung ...................................................................................... 40
KARTENVERZEICHNIS:
Karte 1: Biotopbestand / Realnutzung (Maßstab 1:500; DIN A1)
Karte 2: Planung & Schutz und Sicherung (Maßstab 1:250, DIN A1)
Karte 3: Maßnahmen & Wiederherstellung (Maßstab 1:250, DIN A1)
ANHANG:
Anhang 1: Bilanzierung von Eingriff (Kompensationsbedarf) und Maßnahmen
(Kompensationsumfang)
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 1 -
1. EINLEITUNG
1.1 Anlass und Aufgabenstellung
Gegenstand des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) ist der
Neubau des Regenrückhaltebeckens 0331 "Am Kradepohl" in Köln Meschenich
einschließlich der dafür notwendigen Baufelder. Hierbei handelt es sich um eine
Maßnahme der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB). Die Vorhabensfläche
befindet sich im Eigentum der Stadt Köln und unterliegen der Nutzung durch die StEB.
Das Vorhaben befindet sich in Köln-Meschenich seitlich der Straße "Am Kradepohl" und
liegt gut 6 km südlich des Stadtzentrums von Köln (siehe Abbildung 1, roter Umring).
In der Straße "Am Kradepohl" in Köln -Meschenich befindet sich ein als
Regenrückhaltekanal (RRK 0331) definierter Sammelkanal, der im weiteren Verlauf in
Richtung Köln -Rondorf als Betonkanal DN 800 verläuft. Dieser funktioniert bei
entsprechendem Einstau des Systems als Drossel.
Der RRK verläuft in diesem Bereich mittig auf der Sohle e ines vorprofilierten, ca. 6.000
m² großen Erdbeckens. Durch seitlich am Kanal angeordnete Öffnungen finden bei
Bemessungslastfällen Entlastungen von Mischwasser in das offene Erdbecken statt.
Dieser Zustand ist gemäß WHG nicht zulässig und soll schn ellstmöglich beseitigt
werden. Das Ziel ist die Verbesserung des vorhandenen Entwässerungskomforts im
Einzugsgebiet, gerade auch hinsichtlich des in Zukunft immer häufiger prognostizierten
Auftreten von Starkregenereignissen.
Das Erdbecken befindet sich auf einem eingezäunten Grundstück der Stadt Köln,
welches in der Festsetzungskarte des Landschaftsplans der Stadt Köln als geschützter
Landschaftsbestandteil, jedoch nicht als Landschaftsschutzgebiet, abgegrenzt ist.
Abb. 1: Lage im Raum
Quelle: Topographische Karte 1:100.000 (Kartenauszug TIM-Online)
Roter Umkreis: Lage der geplanten Baumaßnahme der StEB in Köln-Meschenich
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 2 -
Das FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH ist mit der technischen Planung der
zum Bau des RRB beauftragt.
Für das Vorhaben ist in Abstimmun g mit der Unteren Landschaftsbehörde ( Februar
2024) ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und eine artenschutzrechtliche
Prüfung (ASP Stufe I und II ) zu erstellen. Mit der Erarbeitung des
Landschaftspflegerischen Begleitplans und der Artenschutzpr üfung wurde das
Ingenieurbüro für Landschaftsarchitektur, Dipl.-Ing. Sven Berkey aus Wermelskirchen
beauftragt.
Gegenstand des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans sind alle für das
Vorhaben notwendigen Baustellen -, unter- und oberirdischen Eingriffsbereiche, die im
Rahmen des Vorhabens benötigt werden. Eine detaillierte Beschreibung der Baustelle
ist der Vorhabensbeschreibung zu entnehmen.
Im Zuge einer gemeinsamen Abstimmung mit dem Vorhabensträger und dem
Technischen Planer wurde n bereits Hinweise und Anregung zur Minimierung des
Eingriffs aufgenommen und berücksichtigt. So wird beispielsweise eine g rößtmögliche
Wiedereingrünung der Anlage angestrebt. Dazu ist auf dem RRB, welches mit einer
Betondecke versehen ist, eine flächige Anlage von bodenständigen Gehölze außerhalb
der unbedingt notwendigen Betriebswege vorgesehen. Entsprechende statische
Berechnungen und Lastenannahmen wurden bereits zu Beginn in der Planung integriert.
Die hier im Fachbeitrag dargestellten Baufelder (Vorhabensbereich einschließlich
Baustelleneinrichtungsflächen) sind aus technischer Sicht in ihrer Lage und Größe nicht
veränderbar und stellen bereits einen minimierten Eingriffsbereich dar.
Gemäß Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) handelt es sich bei dem geplanten
Vorhaben um einen Eingriff in Natur und Landschaft. Der Verursacher eines Eingriffs ist
verpflichtet, vermeidbare Eingriffe zu unterlassen sowie unvermeidbare Eingriffe
auszugleichen oder zu ersetzen.
Ziel des Landschaftspflegerischen Begleitplanes ist es, eine Bewertung des geplanten
Vorhabens aus landschaftspflegerischer Sicht vorzunehmen und erforderliche
Maßnahmen festzulegen, um Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden und zu
vermindern bzw. um unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen oder zu
ersetzen sowie das Landschaftsbild wiederherzustellen bzw. neu zu gestalten.
1.2 Methodik
Im ersten Schritt der Untersuchung erfolgt eine kurze Darstellung der relevanten
planerischen Vorgaben (Regionalplan, Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, etc.).
Im Hinblick auf die durch das Vorhaben zu erwartenden Eingriffe erfolgt die
Bestandsaufnahme für die zu untersu chenden Potentiale Boden, Wasser, Klima,
Pflanzen- und Tierwelt sowie Landschaftsbild und Erholung auf Grundlage vorhandener
Unterlagen. Ergänzend wurde eine örtliche Bestandskartierung vom Sommer 2023 und
Frühjahr 2024 vorgenommen.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 3 -
Die Ausarbeitung erfol gte unter Anwendung des „Verfahrens zur Überprüfung des
Mindestumfanges von Ausgleichs - bzw. Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die
Biotopfunktion“ (Ludwig, 1991). Der Biotopwert w ird auf einer Skala von 0 bis 30 in
ökologischen Wertpunkten dargestellt . Die Ausarbeitung geplanter
Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet (Vorhabensbereich) ist mit dem Antragsteller
abgestimmt und soll soweit möglich am Eingriffsort erfolgen. Ein ggf. verbleibendes
Kompensationsdefizit soll durch den Erwerb von Ökopunkten oder einer
Ersatzgeldzahlung ausgeglichen werden.
Innerhalb der Eingriffsanalyse werden die Eingriffe in den Naturhaushalt
potentialbezogen ermittelt und die Eingriffsintens ität bewertet. Anschließend werden
mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie Ausgleich und Ersatz
beschrieben bzw. gemäß der o. g. Methode berechnet.
Das Fazit bildet eine Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen des vorliegenden
Landschaftspflegerischen Begleitplanes.
1.3 Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebiets
Das insgesamt ca. 9 ha große Untersuchungsgebiet ist am Nordostrand von
Meschenich verortet und umfasst das ca. 11.720 m² große Plangebiet (davon ca.
5.500 m² als Baustelleneinrichtungsfläche).
Das Untersuchungsgebiet umfasst einen Umring von ca. 40-200 m um die vorhandene
Anlage der StEB "Am Kradepohl".
Die geplanten baulichen Anlagen liegen in der Gemarkung Meschenich, Flur 52 auf dem
Flurstück 551.
Abb. 2: Lage des Plangebietes und des Untersuchungsgebietes
Rote Umrandung = Lage des geplanten Vorhabens einschließlich BE Fläche; Oval= geplantes RRB;
Quelle: Topographische Karte DTK 25, TIM Online (Maßstab im Original 1:50.000)
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 4 -
2. PLANERISCHE VORGABEN
2.1 Regionalplan
Im Regionalplan (GEP) Köln ist das betrachte Plangebiet samt bebauter Ortslage als
Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) dargestellt. Weitere Darstellungen werden für das
Plangebiet nicht erhoben.
Nördlichen davon werden Allgemeine Freiraum - und Agrarbereiche und östlich vom
Plangebiet Waldbereiche dargestellt. Üb erlagernd wird hier noch die
Freiraumfunktionen “Regionaler Grünzug ” und “Schutz der Landschaft und der
landschaftsorientierten Erholung” ausgewiesen.
2.2 Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsplans der Stadt Köln (1991, Erg.-lfg.: 12.
Änderung, Bekanntmachung vom 20.01.2021) im Bezirk 2. Die Fläche des Plangebietes
ist als geschützter Landschaftsbestandteil LB-2.13 „Kradepohl, Meschenich“
ausgewiesen. Der Schutzzweck des LB „Kradepohl, Meschenich“ wird festgesetzt zur
Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts durch Erhaltung von naturnah
entwickelten Feuchtstandorten und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen.
Die textliche Erläuterung zur Ausweisung des geschützten Landschaftsbestandteils
begründet, dass das Feuchtgelände im Bereich einer Alluvialrinne von Meschenich bis
zum Volksgarten im Bezirk 1 liegt. Die Schutzfestsetzung umfasst ein aus
Sicherheitsgründen eingezäuntes, ehemaliges Versickerungsbecken und die nördlich
anschließende feuchte Brachfläche. Nach Aufgabe der Nutzung hat sich auf diesem
nährstoffreichen und teilweise wechselfeuchten Standort ein wertvoller Rückzugsraum
für bedrohte Vogelarten und Insekten entwickelt.
Im Zuge der vorliegenden Begleitplanung wird darauf hingewiesen, dass das
Betriebsgelände bis heute einer Nutzung durch die StEB unterliegt und es sich primär
nicht um ein Versickerungsbecken handelt. Die o.g. Angaben zur Nut zung aus dem
Landschaftsplan sind somit als nicht zutreffend zu beschreiben.
Zur Gewährleistung des Schutzzwecks ist im LB „Kradepohl, Meschenich“ über die
Allgemeinen Verbote unter Gliederungspunkt 3.5.1 des Landschaftsplans Köln hinaus
eine Beweidung de r Feuchtwiesenbrache verboten. Dadurch soll ein zusätzlicher
Nährstoffeintrag – hier durch Weidetiere – und eine daraus ersichtliche Veränderung der
Standortbedingungen und Veränderungen der Artenzusammensetzung unterbunden
werden.
Zur Gewährleistung des Schutzzwecks ist im LB „Kradepohl, Meschenich“ über die
Allgemeinen Gebote unter Gliederungspunkt 3.5.1 hinaus geboten die
Feuchtwiesenbrache einmal pro Jahr im Spätherbst zu mähen. Das Mahdgut ist zu
entfernen. Die späte Mahd dient der Artenerhaltung spät blühender Pflanzen der
Feuchtstandorte. Durch die Entfernung des Mahdguts soll einer weiteren
Nährstoffanreicherung vorgebeugt werden.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 5 -
Das Plangebiet ist von der Darstellung des Landschaftsschut zgebietes (LSG)
ausgenommen. In unmittelbarer Angrenzung an das Plangebiet befindet sich im Norden,
Osten und Süden das LSG „Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf“ (L18).
Es umfasst im Wesentlichen die Freiräume südlich der Autobahn A 4 und westlich der
Autobahn A 555.
Das LSG „Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf“ wird festgesetzt
˗ zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts,
insbesondere durch Sicherung, Entwicklung und Verbindung von naturnahen
Lebensräumen für Pflanzen un d Tiere in dem durch Kiesabgrabungen stark
geschädigten Landschaftsraum
˗ wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes,
insbesondere zur Erhaltung des ländlichen Charakters der Ortsränder als Rest
der bäuerlichen Kulturlandschaft und prägender geologischer Strukturen.
˗ wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung im ländlichen Raum.
Abb. 3: Landschaftsplan „Köln, Blatt 10“ (Festsetzungskarte)
(Quelle: @ Landschaftsplan der Stadt Köln, Blatt 10, Festsetzungskarte, bearbeitet: Ergänzung Lage Anlage der Steb
(rote Umrandung))
Im näheren Umfeld werden im rechtskräftigen Landschaftsplan zudem noch weitere
Festsetzungen aufgeführt.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 6 -
Unter der Maßnahme Nr. 2.2 – 25 ist die Pflanzung einer Baumreihe aus Winterlinden
entlang der Bödinger Straße zwischen Meschenich und Rondorf festgesetzt. Durch die
Baumreihe wird die alte Verbindungsstraße optisch betont. Landschaftsästhetisch
bewirkt sie eine Gliederung und Belebung des Landschaftsbildes.
Unter der Maßnahme Nr. 2.2 – 45 ist eine Anpflanzun g von Feldgehölzen auf den
Restflächen zwischen Kläranlage und Feldweg sowie an der Ostseite der Tennisplätze
am Nordrand von Meschenich festgesetzt. Durch die Pflanzung soll eine bessere
landschaftliche Einbindung der baulichen Anlagen erreicht werden. Al s Saumbiotop
trägt sie zur Erhöhung der biologischen Artenvielfalt bei.
Im Zuge der Begehung wurde unter Ausnahme eines Gehölzsaumes aus Hainbuchen
an der Ostseite der Tennisplätze keine Realisierung der v.g. Festsetzung festgestellt.
Naturschutzgebiete sind vom Vorhaben nicht betroffen. Das nächstgelegene NSG
befindet sich ca. 1 km weiter südöstlich (NSG Kiesgruben Meschenich). Auswirkungen
durch das Vorhaben auf das Naturschutzgebiet können ausgeschlossen werden.
2.3 Flächennutzungsplan
Im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln werden die betrachteten
Eingriffsbereiche als “Grünflächen” dargestellt.
2.4 Sonstige Naturschutzfachliche Vorgaben
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) grenzt auf
Grundlagen fachlicher Kriterien, Flächen mit einer Bedeutung für den landesweiten
Biotopverbund ab. Diese dienen der dauerhaften Sicherung der Populationen wild
lebender Tiere und Pflanzen, einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und
Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung , Wiederherstellung und Entwicklung
funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen.
Demnach liegt gut 210 m südöstlich des Plangebietes die Biotopverbundfläche VB-K-
5107-009 „Acker-Kleingehölzkomplex bei Meschenich“ Schutzziel ist die Erhaltung
und Entwi cklung der landschaftsstrukturierenden Kulturlandschaftselemente sowie
Erhaltung und Entwicklung der Kleingewässer.
Als schutzwürdiges Biotope gemäß Biotopkataster des LANUV liegt im
Vorhabensbereich die Biotopkatasterfläche BK -5107-039 „Ehemaliges
Versickerungsbecken „Am Kradepohl“ östlich Meschenich“. Als Schutzziel wird die
Erhaltung eines ehemaligen Versickerungsbeckens mit Robinien -Mischbeständen,
Gebüschen und Ruderalfluren als Rückzugsraum für Vögel und Insekten und als
Trittsteinbiotop in der Agrarl andschaft angegeben. Weiterhin befinden sich keine
gesetzlich geschützten Biotope im Vorhabensbereich und dessen Umfeld.
Gesetzlich geschützte Biotope zu § 30 BNatSchG bestehen für die betrachteten
Eingriffsbereiche sowie das nähere Umfeld nicht.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 7 -
FFH Gebiete sind vom Vorhaben nicht betroffen. Das nächstgelegene FFH Gebiet (DE-
4405-301 Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef) liegt ca. 4 km
südöstlich vom Vorhabensbereich. Auswirkungen durch das Bauvorhaben auf das FFH
Gebiet können ausgeschlossen werden.
Wasserschutzgebiete sind nicht vom Vorhaben betroffen. In einer Entfernung von ca.
600 m befindet sich in Norden die Wasserschutzzone 3 vom Wasserschutzgebiet
Hochkirchen.
Bau- und Bodendenkmale
Gemäß Denkmalkarte der Stadt Köln sind keine Baudenkmale in Vorhabensbereich
vorhanden. Bodendenkmäler sind in der Karte nicht erfasst und fürs Vorhaben nicht
bekannt.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 8 -
3. BESTANDSBESCHREIBUNG UND -BEWERTUNG
Die Bestandserfassung erfolgte auf Basis vorhand ener Unterlagen und örtlichen
Kartierungen von 2021 bis 2024.
In der folgenden Bestandsbeschreibung und -bewertung werden die abiotischen
Faktoren Boden, Wasser, Klima/Luft und die biotischen Funktionen (Tiere und Pflanzen)
des Naturhaushaltes sowie das Landschaftsbild betrachtet.
3.1 Abiotische Faktoren
Naturräumliche Gliederung
Naturräumlich liegt das Untersuchungsgebiet in der südlichen Köln Rheinebene
(Naturräumliche Einheit 551.30) im Bereich der Linksrheinischen Niederterrassenebene
(551.3). Eingerahmt wird die Kölner Bucht durch die weiteren Landschaften der diese
mit umfassenden Niederrheinischen Bucht. Besonders deutlich ist die Grenze auf der
Westseite mit der sie begrenzenden Landschaft der Ville und deren Osthang, dem
Vorgebirge. Auf de r Ostseite steigt das Gelände der sie umgebenden Heideterrassen
nicht so deutlich an, dafür ist der Wechsel zur Heide besonders auffallend. Nach
Nordwesten öffnet sich die Gesamtbucht entlang des Rheins und geht ins
Niederrheinische Tiefland über, zu dem s ich von Osten aus auch das Münsterländer
Kreidebecken der Westfälischen Bucht absenkt. Weiter nordwestlich gehen allmählich
die Täler von Rhein und Maas ineinander über.
Boden / Geologie
Die Flu ssterrassenlandschaft der Niederterrassenebene ist durch mächtige
Ablagerungen von Schottern, Kiesen und Sanden gekennzeichnet , die im Kölner
Stadtgebiet ursprünglich durch Hochflutlehmauflagen überlagert waren.
Innerhalb der Ortslage Meschenich sind die Böden und das Relief durch die
Siedlungstätigkeit umfassend überprägt. Das trifft teilweise auch für den
Vorhabensbereich zu. Hier wurden seinerzeit Geländemodellierungen zum Bau des
Beckens und des Regenrückhaltekanals vorgenommen. Für das Bauvorhaben wurde
eine Baugrund- und abfalltechnische Beurteilung vom Bür o GFM – Umwelttechnik aus
Wesseling durchgeführt (Oktober 2023).
Das Untersuchungsgebiet liegt im Bereich der sandigen, kiesigen
Niederterrassenablagerungen des Rheins. Diese sind lokal mit den bindigen
Hochflutablagerungen des Rheins überdeckt. Den Abschluss bilden anthropogene
Auffüllungsmaterialien bzw. umgelagerte Bodenmaterialien und Oberböden in
unterschiedlicher Mächtigkeit. Im Bereich des Beckenstandortes/Beckenbodens fehlen
die Hochflutbildungen aufgrund der in der Vergangenheit getätigten Ma ßnahmen. Die
oberste Bodenzone wird hier von humosem Oberboden bzw. von Sedimenten mit
oberbodenähnlicher Funktion in geringer Mächtigkeit (0,15 m - 0,80 m) gebildet.
Darunter folgen direkt die anstehenden Sande und Kiese der Niederterrasse. Der durch
die Bodenaufschlüsse erkundete Baugrund zeigt für das Baufeld eine für das Gebiet
typische und einheitliche geologische Schichtenfolge.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 9 -
Das Oberbodenmaterial bildet die oberste Lage (Schicht 1 von 3) und besitzt eine
Mächtigkeit von maximal 0,8 m. Es handelt sich um humose, z. T. stark schluffige Sande
bzw. tonig -sandige Schluffe, die eine überwiegend lockere Lagerung bzw. eine
überwiegend weiche Konsistenz aufweisen. Im Hangbereich wird darunter eine
tieferreichende Auffüllung aus umgelagerten Niederterrassensanden und -kiesen sowie
umgelagertem Hochflutlehm angetroffen. Die umgelagerten Niederterrassensedimente
zeigen eine mitteldichte bis dichte Lagerung. Der umgelagerte Hochflutlehm besitzt eine
weiche bis steife Konsistenz. Der Feuchtigkeitsgrad des erbohrten Auffüllungsmaterials
entsprach insgesamt dem einer normalen Erdfeuchte. Es wurden bei der
Bodenerkundung keine Fremdstoffe anthropogener Herkunft im Auffüllungsmaterial
angetroffen.
Im Bereich des Beckenstandortes/Beckenbodens, im Hang sowie im Rampenb ereich
fehlen die Hochflutbildungen. Hier stehen unterhalb der Auffüllung (Oberboden) direkt
die Sande und Kiese der Niederterrasse an. Lediglich außerhalb des Beckens wird
unterhalb der Auffüllböden bis in eine Tiefe von maximal 3,30 m u. GOK der geogen
anstehende Boden in Form von quartärem Hochflutlehm (Schicht 2) erbohrt.
In allen Bohrungen werden bis zur jeweiligen Bohrendteufe die quartären
Niederterrassensedimente des Rheins (Schicht 3) erbohrt. Es handelt sich dabei um ein
Sand-Kies-Gemisch, wobei d ie Grundlage häufig von Mittel - oder Grobsand gebildet
wird. Bereichsweise sind auch schluffige Anteile vorhanden. Der Feuchtigkeitsgrad der
Niederterrassensedimente wurde überwiegend als erdfeucht beurteilt. Im Zuge der
Bohrarbeiten wurde bis zu einer Boh rtiefe von 39,85 m NHN kein freies Grundwasser
angetroffen.
Gemäß der Bodenkarte des Geologischen Dienst sind im überwiegenden Plangebiet
keine schutzwürdigen Böden ausgewiesen. Lediglich parallel zur Straße "Am
Kradepohl" im Westen wird im Böschungsbereich des RRB sowie im Bereich der
Wohnlagen westlich, als auch nördlich, der Boden als Wasserspeicher im 2-Meter-Raum
mit hoher Funktionserfüllung als Regulations - und Kühlungsfunktion einer
Schutzwürdigkeit (3. Auflage) zugeordnet. Diese Berei che liegend überwiegend
außerhalb des geplanten Vorhabens.
Entsprechend der Bodenerkundung sind die ursprünglich anstehenden Böden im
Beckenbereich durch die Entnahme des Hochflutlehmes nicht in der ursprünglichen
Lagerung vorhanden. Die noch vorhandenen Randbereiche an der Straße "Am
Kradepohl" bleiben im Zuge des Vorhabens weitestgehend erhalten.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 10 -
Abb. 4: Schutzwürdige Böden (3. Auflage, Geologischer Dienst)
(Quelle: @ TIM- Online: Karte des Geologischen Dienst (gelbe Schraffur= Schutzwürdigkeit für
Grundwasserspeicher, bearbeitet: Ergänzung Lage Plangebiet (rote Umrandung))
Den ursprünglichen Böden kommt eine mittlere bis hohe Bedeutung für den
Naturhaushalt zu, während die bereits überformten Böden mit einer geringen bis
mittleren Wertigkeit für den Naturhaushalt zu bewerten sind.
Wasser
Oberflächengewässer sind im betrachteten Untersuchungsgebiet nicht vorhanden. In
etwa 550 m Entfernung befindet sich im Südosten das Tagebaugewässer des
Naturschutzgebietes "Kiesgruben Meschenich".
Die mächtigen Kieskörper der quartären Flussterrassen und die darunterliegenden
tertiären Sande bilden einen ergiebigen Grundwasserspeicher.
Aussagen über zu erwartende Grundwasserstände und -schwankungen basieren auf
den Daten des Ministeriums für Klimas chutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein -Westfalen. Die Daten der herangezogenen
Grundwassermessstellen sind aufgrund des geringen Querabstands und vergleichbarer
geologischer Verhältnisse als auf das Baufeld übertragbar zu bewerten.
Für das Baufeld RRB 0331, "Am Kradepohl" in Köln-Meschenich lassen sich folgende
maßgebenden Grundwasserstände ableiten:
Niedriger Grundwasserstand NW = 39,18 m ü. NHN
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 11 -
Mittlerer Grundwasserstand MW = 40,00 m ü. NHN
Höchster Grundwasserstand HGW = 41,48 m ü. NHN
Das zukünftige Baufeld befindet sich außerhalb von Wasserschutzgebie ten. Nach
Auswertung der Hochwassergefahrenkarte der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
liegt das Baufeld bei einem Rheinhochwasser außerhalb von Überflutungsgebieten.
Während der Bodenuntersuchung wurde bis zur maximalen Bohrendteufe bei 39,85 m
NHN (ca. 7 Meter unter dem derzeitigen Beckenboden) kein freies Grundwasser
angetroffen. Der Feuchtigkeitsgrad der Niederterrassensedimente wurde überwiege nd
als erdfeucht (nicht nass) beurteilt.
Dem Untersuchungsgebiet kommt eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Wasser
zu.
Klima / Luft
Die Kölner Bucht ist durch ein typisches atlantisches bis subatlantisches Klima mit
vorherrschenden westliche n Winden gekennzeichnet. Die jährliche
Durchschnittstemperatur liegt bei 9,5 C. Die jährliche Niederschlagsmenge liegt bei 650
– 700 mm.
Köln Meschenich ist gemäß der Synthetischen Klimafunktionskarte der Stadt Köln dem
Klimatoptyp Stadtklima II zuzuordnen. Dieses ist durch einen mittleren Belastungsgrad,
mehrgeschossige geschlossene Bebauung mit wenig Grünflächenanteilen
gekennzeichnet. Folgen sind Veränderungen der Klimaelemente des Freilandes,
wesentliche Störungen lok aler Windsystem, Wärmeinseln und eine erhöhte
Schadstoffbelastung. In unmittelbarere Nähe überlagert sich der Klimatoptyp
Freilandklima I, welches als windoffener und ungestörter Raum ausprägt, der einen stark
ausgeprägter Tagesgang von Temperatur und Feuchte vorweist. Diese Flächen dienen
einer star ken Frisch - und Kaltluftproduktion und wirken stark ausgleichend auf das
angrenzende Stadtklima.
Entgegen der Darstellung der synthetischen Klimafunktionskarte der Stadt Köln kann im
Zuge der Kartierung eine starke Durchgrünung mit Garten und Baumbestand im
Ortsgebiet von Meschenich festgestellt werden. Diese Gehölzstrukturen wirkend
dämpfend und regulierend auf Klimaspitzen und Temperatur und Feuchte.
Den Grünstrukturen im Plangebiet kommt eine wichtige Funktion hinsichtlich des
Luftaustausches und der M ilderung von Temperaturextremen zu. Bei windarmer
Wetterlage steigt die aufgeheizte Luft über den bebauten Flächen auf , aus den Grün -
und Freiland flächen strömt kühlere Luft nach . Aufgrund seiner Ausstattung mit
klimatisch wirksamen Eleme nten (Gehölzbestän de, Offenland ) kommt dem
Untersuchungsgebiet eine wichtige örtliche Bedeutung für die Kaltluftbildung und
Filterfunktion zu.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 12 -
3.2 Biotische Faktoren
Pflanzen- und Tierwelt
Der Biotoptypenbestand ist in den Karten 1 bis 2 dargestellt. Bei der Bestandskartierung
und -bewertung wird wie mit der UNB abgestimmt, die „Methode zur ökologischen
Bewertung der Biotopfunktionen von Biotoptypen“ von Dankwart Ludwig (Bochum,
Januar 1991) mit Beiträgen von Holger Meinig (Bochum, 1994) z ugrunde gelegt. Die
Untersuchungsgebiete befinden sich in der Naturraumgruppe 3 (Tiefland, Lößboden).
Als potentielle natürliche Vegetation ist aufgrund der Lage des Untersuchungsgebietes
Waldmeister-Buchenwald anzusehen. Zum Rheinufer hin bzw. der alten Hochflutrinne
des Rheins bilden Weidenwald und Mandelweidengebüsche die potentielle natürliche
Vegetation.
3.2.1 Bestandsbeschreibung
(vgl. Karte 1)
Das Vorhaben finden in der nordöstlichen Randlage von Meschenich, im Übergang zur
freien Lan dschaft, statt. Hier verläuft der Regenrückhaltekanal mit den seitlichen
Beckenbauwerken der StEB.
Östlich der Straße "Am Kradepohl" (HY1), die von Kirschbäumen mit mittlerem
Baumholz gesäumt wird (BF32) , liegt das Plangebiet, welches genauso wie die
Ackerbrache (HA2) nördlich davon , als geschützter Landschaftsbestandteil
ausgewiesen ist.
Auf dem umzäunten Gelände der StEB verläuft der Mischwasserkanal (HN0) zentral
innerhalb des bestehenden Erdbeckens (ehem. Regenüberlaufbecken). Die komplette
Anlage ist in Betrieb und Nutzung durch den Betreiber und soll jetzt saniert und
bautechnisch an die heutigen Erfordernisse angepasst werden. Ausgehend von den
angrenzenden Böschungen haben sich im Zuge der natürlichen Sukzession im
Beckenbereich zahlreiche Baumgehöl ze entwickelt. Der Baumbestand in den
Erdbecken umfasst vorwiegend Robinien (Robinia pseudoacacia ) und vereinzelt
Eschen (Fraxinus excelsior) mit geringem bis mittlerem Alter (AX41, AX42). Teilwiese
ist Feldahorn (Acer campestre ) beigemischt. Die oberen baumheckenartigen
Böschungsbereiche sind teilweise mit älteren Robinen bewachsen, die mehrheitlich ein
mittleres Baumholz aufweisen. Bemerkenswert ist ein hoher Anteil an abgestorbenen
Baumkronen sowie stehendem und liegendem Totholz (BD82, BD62). Der Unterwuchs
besteht im Becken und an den Böschungen aus Strauchgehölzen wie Holunder
(Sambucus nigra ), Hundsrose ( Rosa canina ), Weißdorn ( Crataegus monogyna ),
Liguster ( Ligustrum vulgare ), Schmetterlingsflieder ( Buddleja davidii ) und
Brombeergestrüpp (Rubus fruti cosus). Die Waldrebe ( Clematis vitalba ) und Efeu
(Hedera helix) gesellen sich als Kletterpflanzen dazu.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 13 -
Einige Flächen, auf denen der kiesige Untergrund dominiert, sind nicht verbuscht und
weisen eine Ruderalvegetation auf, in der lokal das Land -Reitgras (Calamagrostis
epigejos) vorherrscht. Im Zuge der mehrfachen Begehung wurden keine Vernässungen
an der Beckensohle festgestellt. Auch in der Gras- und Krautschicht an der Beckensohle
fehlen feuchtigkeitslieben / -anzeigende Pflanzen wie z.B. Ackerminze, Beinwell, Binse,
Kriechender Hahnenfuß, Mädesüß, Scharbockskraut, Schilf, Sumpfdotterblume,
Wiesenschaumkraut etc.. Somit ist die Beckensohle als trocken bis feuchter Standort zu
bewerten, so wie es durch die Bodenuntersuchungen auch bestätigt wurde.
Die Zuwegung zum Becken erfolgt fußläufig über den Regenrückhaltekanal von Westen
über die Straße "Am Kradepohl" aus oder mit Maschinen über eine Toranlage im Norden
seitlich einer Ackerbrache (HA2), die im Zuge des Bauvorhabens als
Baustelleneinrichtungsfläche genutzt werden soll. Die Erschließung erfolgt dort über
einen Wirtschaftsweg (HY1) , der seitlich der Ackerbrache von ausgedehnten
Brennnesselherden (HP5) und im Norden von Gras - und Krautfluren (HH7) begleitet
wird. Der Wirtschaftsweg verläuft bis zu den ö stlich am Plangebiet angrenzenden
Tennisplätzen (HY2) in versiegelter Bauweise. Danach geht der Weg zur Erschließung
der weitläufigen Ackerflächen (HA0) im Norden und Osten des Untersuchungsgebiets
in eine geschotterte unversiegelte Bauweise (HY2) über und teilt sich an einem
Wegekreuz in alle Himmelsrichtungen auf.
Südlich des Plangebiets sowie der v. g. Tennisplatze grenzen Sport - und
Spielplatzanlagen (HY2, HU2, HM1) an. Diese sind untereinander mit bodenständigen
standortgerechten Gehölzen wie z.B. ein er Feldahornhecke (BD3) und Gebüschen
(BB1) mit Hasel (Corylus avellana), Hundsrose, Holunder, Geißblatt ( Lonicera
caprifolium) eingegrünt bzw. abgetrennt. In der Baumschicht sind vor allem Birken mit
mittlerem Baumholz (BF32) zu bemerken, welche die öffentliche Spielplatzanlage im
Südosten und den Fußballplatz aus Kunstrasen vom SC 1923 Meschenich e.V.
voneinander abgrenzen.
Die Anlagen der Erholungsnutzung werden im Süden von der Zaunhofstraße (HY1)
begrenzt, an welcher südlich Mehrfamilienhäuser (HN0) angrenzen.
Im Westen seitlich der Straße "Am Kradepohl" wird die Bebauung hingegen von Ein- bis
Zweifamilienhäusern (HN0) geprägt, die fast allesamt einen Vorgarten und rückwärtige
Gärten aufweisen (HJ5, HJ6).
Biotoptypenbewertung
Der Biotoptypenbestand ist in den Karten 1 bis 2 dargestellt.
Die Bewertung der Biotoptypen als Grundlage für die Ermittlung und Bilanzierung des
Eingriffs in den Naturhaushalt erfolgt nach LUDWIG (1991).
Es wird ein vereinfachtes Bewertungsverfahren ohne das Bewertungskriterium
Vollkommenheit angewendet. Entsprechend werden die Biotoptypen nach den Kriterien
Natürlichkeit, Wiederherstellbarkeit, Gefährdungsgrad, Maturität (= Reifegrad), Struktur-
und Artenvielfalt und Häufigkeit bewertet.
Der regionale Be zug wird über die Zuordnung zur Naturraumgruppe 3 (= Tiefland,
Lößboden) hergestellt.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 14 -
Durch additive Verknüpfung der Wertzahlen der Einzelkriterien erhält man den
Biotopwert, der einen Minimalwert von 0 und einen Maximalwert von 30 annehmen
kann. Der Bioto pwert wird in 5 Bewertungsklassen unterteilt. Anhand der 5 -stufigen
Skala wird die Bedeutung der Biotoptypen für den Naturhaushalt verbal dargestellt. Die
verwendeten Bewertungsstufen sind:
Tabelle 1: Zuordnung von Bewertungsklassen zu den Biotopwerten
Bedeutung
für die
Biotop-
funktion
0
keine / sehr
gering
I
gering
II
mittel
III
hoch
IV
sehr hoch
Biotopwerte 0 – 6 7 - 12 13 – 18 19 - 23 24 - 30
In der folgenden Tabellen 2 erfolgt die Bewertung der Biotoptypen für die
Eingriffsbereiche. Die Lage / Position der entsprechenden Eingriffsbereiche ist dem
Kartenteil zu entnehmen.
Tabelle 2: Biotoptypenbewertung / Eingriffsbereich
Code Biotoptyp Wertigkeit
Natürlichkeit
Wiederherstellbarkei
t
Gefährdungsgrad
Maturität
Struktur-
/Artenvielfalt
Häufigkeit
Ausgleichbarkeit
20 c -Biotope
Summe
Biotopwert
Gehölzstrukturen, Hecken und Einzelbäume
AX41 Laubmischbestände mit Anteilen
bodenständiger und nicht bodenständiger
Arten; Dickungsstadium, Stangenholz
2 2 3 3 2 2 14
AX42 Laubmischbestände mit Anteilen
bodenständiger und nicht bodenständiger
Arten; mit mittlerem Baumholz
Stangenholz
2 3 3 3 3 2 N 16
BD51 Baumhecken mit überwiegend
standorttypischen Gehölzen und geringem
Baumholz
4 2 3 3 2 3 17
BD52 Baumhecken mit überwiegend
standorttypischen Gehölzen und mittlerem
Baumholz
4 3 3 3 3 3 N 19
BD62 Baumhecken mit überwiegend
standortfremden Gehölzen und mittlerem
Baumholz
2 3 3 3 3 2 N 16
BD82 Baumheckenartige Gehölzstreifen an
Straßen mit überwiegend standortfremden
Gehölzen und mittlerem Baumholz
2 3 2 3 2 1 N 13
BB1 Gebüsche, Sträucher mit überwiegend
standorttypischen Gehölzen 3 2 3 3 3 3 17
BB2 Gebüsche, Sträucher mit überwiegend
standortfremden Gehölzen 2 2 3 3 3 2 15
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 15 -
BD3 Intensiv beschnittene Hecken mit
überwiegend standorttypischen Gehölzen 2 2 1 3 2 1 11
BD4 Intensiv beschnittene Hecken mit
überwiegend standortfremden Gehölzen 1 2 1 3 2 1 10
BF31 Einzelbäume, standorttypisch,
geringes Baumholz 2 2 2 3 2 1 12
BF32 Einzelbäume, standorttypisch,
mittleres Baumholz 2 3 3 3 2 2 N 15
BF33 Einzelbäume, standorttypisch,
starkes Baumholz 2 4 4 3 2 2 N 17
BF 52 Obstbaum,
mittleres Baumholz 1 3 3 3 2 1 N 13
BF42 Einzelbäume, standortfremd,
mittleres Baumholz 1 3 3 3 2 1 N 13
Wiesen, Weiden und Grünlandübergangsbereiche sowie Krautfluren und -säume
HP5 Ausdauernde Ruderalfluren
Brennnesselherde 3 1 1 3 2 1 11
HP7 Sonstige ausdauernde Ruderalfluren 3 1 2 3 3 1 13
HH7 Kraut- und Grasflur an Dämmen, Straßen,
Wegen und Böschungen 3 2 1 3 2 1 12
Kulturpflanzenbestände und angelegte Erholungsflächen
HM51 öffentliche Grünflächen Begleitgrün /
Rasen und Zierpflanzenrabatten 1 1 1 1 1 1 6
HM1 Parks, Grünanlagen ohne alten
Baumbestand 1 1 1 1 2 1 7
HU2 Sport- und Erholungsanlagen mit
geringem Versiegelungsgrad 1 1 1 1 1 1 6
HA0 Acker, Gemüsekulturen 1 1 1 1 1 1 6
HA2 Ackerbrache 2 1 4 1 3 3 14
HJ5 Gärten mit geringem Gehölzbestand 1 1 1 1 1 1 6
HJ6 Gärten mit größerem Gehölzbestand 1 2 1 3 3 1 11
Siedlungs- und Industriefläche, Verkehrswege und sonstige Bauten und Infrastrukturelle
Einrichtungen
HY1 Fahrstraßen, Wege versiegelt 0 0 0 0 0 0 0
HY2 teilversiegelte Flächen 1 0 0 0 1 1 3
HN0 Gebäude, Bauwerke, Schuppen Garagen 0 0 0 0 0 0 0
Biotoptypencodierung und Bewertung gemäß LUDWIG (1991)
Biotoptypen mit einer sehr hohe n Bedeutung sind im Untersuchungsgebiet nicht
vorhanden.
Eine hohe Bedeutung für den Naturhaushalt ist der Baumhecke (BD52) mit überwiegend
standorttypischen Gehölzen und mittlerem Baumholz.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 16 -
Eine mittlere Bedeutung haben Gebüsche standorttypischer und standortfremder
Gehölzarten (BB1 , BB2), standorttypische und standortfremde Baumhecken an
Straßen, Baumreihen und Einzelbäumen mit mittlerem bis starkem Baumholz ( BD62,
BD72, BD82, BF32, BF33). Standorttypische Waldränder und Baumhecken mit
geringem Baumholz (BD51) sowie Laubmischbestände mit Anteilen bodenständige und
nicht bodenständiger Arten (AX41, AX42) erhalten eine mittlere Wertigkeit. Weiterhin
wird der Ackerbrache (HA2) und ausdauernden Ruderalflur (HP7) sowie Obstbäumen
und nicht bodenständige Bau mreihen und Einzelbäumen (BF52, BF42 ) mit mittlerem
Baumholz eine mittlere Bedeutung zugeordnet.
Von geringer Bedeutung sind die Baumgruppen, Baumreihen und Ein zelbäume mit
geringem Baumholz (BF31) sowie intensiv beschnittene Hecken mit standorttypischen
und standortfremden Gehölzen (BD3, BD4). Zudem ist straßenbegleitenden Grasfluren
an Dämmen und Böschungen (HH7), Ruderalfluren aus Brennnessel (HP5), Gärten mit
größerem Gehölzbestand (HJ6) sowie Parks und Grünanlage ohne alten Baumbestand
(HM1) eine geringe Bedeutung zuzuordnen.
Eine sehr geringe Bedeutung hinsichtlich der Biotopfunktion haben unversiegelte
Straßen- und Wegeflächen (HY2), Gärten mit geringem Gehölzbestand (HJ5) und
Ackerflächen (HA0). Sport - und Erholungsflächen mit geringem Versiegelungsgrad
(HU2) sowie öffentliche Grünflächen in Form von Mehrschnittrasen (HM51) ist ebenfalls
eine sehr geringe Bedeutung hinsichtlich der Biotopfunktion beizumessen.
Keine relevante Biotopfunktion haben die versiegelten Straßen- und Wegeflächen (HY1)
und Gebäude , Bauwerke (z.B. vorhandener Regenrückhaltekanal), Schuppen und
Garagen (HN0).
Durch das geplante Regenrückhaltebecken werden ausschließlich Biotoptypen mit
keiner (HY1 (HN0), Betonbauwerk), einer geringen Wertigkeit (HH7) und einer mittleren
Wertigkeit (HP7, BD62, BD82, AX41, AX42) beansprucht.
Durch die geplanten temporären Baustelleinrichtungsflächen werden temporär
Biotopstrukturen mit einer sehr geringen (HY2, HA0), geringen (HH7, BD5) und einer
mittleren Wertigkeit (BB1, HA2) beansprucht.
3.2.4 Fauna in den Eingriffsbereichen
Der Vorhabensbereich ist aufgrund von angrenz enden flächigen Gehölzstrukturen
(Wald) für gehölzgebundene Arten von faunistischer Bedeutung. Die angrenzenden
großflächigen ackerbaulich genutzten Strukturen sind für Offenlandbewohner von
Bedeutung.
Im Untersuchungsraum konnten insgesamt 44 Vogelarten nachgewiesen werden, die
als Brutvogel, Nahrungsgast, Durchzügler oder nur als Überflieger auftreten. Innerhalb
des Vorhabensbereichs wurden Fortpflanzungs - und Ruhestätten von 15 Vogelarten
nachgewiesen.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 17 -
Von den insgesamt 44 Vogelarten werden in der Stadt Köln 14 Arten als
planungsrelevante Vogelarten eingestuft. Der Star ist die einzige als planungsrelevant
zu betrachtende Art, die auch innerhalb des Vorhabensbereichs brütet und
artenschutzrechtlich vom geplanten Vorhaben betroffen ist.
Zudem wurden im Un tersuchungsgebiet 2023 vier Fledermausarten, (Abendsegler,
Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Mückenfledermaus sicher nachgewiesen.
Daneben kamen vereinzelt durchfliegende, myotisartige Fledermäuse vor, vermutlich
Wasserfledermäuse oder Bartfledermäuse . Die höchste Artenvielfalt wurde im Juli
festgestellt, die höchste Aktivität vor den Quartiereingängen trat, bedingt durch jagende
Zwergfledermäuse, in der ersten Nachthälfte im Juli auf. Am häufigsten wurde im
Untersuchungsgebiet die Zwergfledermaus nachgewiesen. Sie jagte regelmäßig an den
Randgehölzen im Umfeld des Bauwerks. Den Untersuchungen zufolge wurden die
Quartiermöglichkeiten an dem Bauwerk 2023 nicht von Zwergfledermäusen genutzt. Ein
traditionell genutztes, langzeitig über den ganzen Sommer besetztes Quartier kann den
Untersuchungen zufolge ausgeschlossen werden. Eine Zerstörung von Fortpflanzungs-
und Ruhestät ten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG tritt demnach nicht ein. Eine
Erfüllung des Verbotstatbestandes der Störung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG im
Zuge der Maßnahme ist für die genannten Arten ebenso nicht zu erwarten. Hierzu
werden Maßnahmen zur Vermeidung genannt.
Zufallsfunde von Amphibien oder Reptilien im Zuge der artenschutzrechtlichen
Begehungen sind nicht aufgetreten . Hierbei ist auch zu bemerken, dass die
Beckensohle während der Begehung immer einen trockenen Zustand hatte.
Feuchteinseln wurden nicht festgestellt.
Unabhängig von konkreten Artennachweisen ist davon auszugehen, dass dem
betrachteten Landschaftsraum eine mittlere bis hohe Bedeutung v.a. für die Avifauna
und andere Tierarten (vorwiegend Ubiquisten) zukommt. Für das Vorhaben wurde eine
Artenschutzprüfung in der Stufe I und Stufe II ausgearbeitet. Diese kommt zu dem
Ergebnis, dass bei Einhaltung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (z.B.
Bauzeitenbeschränkung, vorlaufende faunistische Kontrolle auf Fledermäuse) sowie
Anbringung von künstlichen Nisthilfen für den Star, ein Zutreffen der Verbotstatbestände
gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG bei der Umsetzung der Maßnahme ausgeschlossen werden
kann.
3.3 Landschaftsbild / Ortsbild / Erholung
Als Ortschaft entwickelte sich Meschenich entlang der alten römischen Heeresstraße
und den sich hier zahlreich kreuzenden Straßen aus den umgebenden Dörfern. Die
Hauptstraße des Ortes war ursprünglich die Alte Kölnstraße, in deren Mitte der
Dorffriedhof und die romanische Kirche lagen.
Das Plangebiet liegt randlich am Nord ostrand von Meschenich in e iner ruhigen
Wohnlage, die durch Ein - bis Zweifamilienhäuser geprägt ist. Die Wohnlagen weisen
zumeist Vorgärten auf, welche zusammen mit vier Zierkirschen, die als Straßenbäume
"Am Kradepohl" gepflanzt sind, das Straßenbild beleben.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 18 -
Bemerkenswert ist, dass sich die Wohnbebauung "Am Kradepohl" nur auf die westliche
Seite der Straße beschränkt. Östlich davon und nördlich der Zaunhofstraße liegen
neben dem Plangebiet ausschließlich Anlagen zur Sport- und Erholungsnutzung, durch
welche die Ortslage Meschenich im Übergang zur freien Landschaft randlich begrenzt
wird. Hier sind neben einem großen neu angelegten Fußballfeld aus Kunstrasen, ein
geschottertes Multispielfeld mit großer Wiese und Schutzhütte sowie die Tennisplätze
des Vereins SC 1923 Meschenich e.V. zu nennen. Dem Untersuchungsgebiet ist somit
eine hohe Wertigkeit für die Erholungsfunktion zuzuschreiben.
Landschaftlich sind die unterschiedliche n (Sport-)Nutzungsflächen fast allesamt mit
Hecken und Gebüs chen einfasst und somit gut eingebunden. Im Zuge der
augenscheinlich erst jüngst erweiterten Fußballanlage, wurden zahlreiche junge Bäume
und bodenständige standortgerechte Sträucher aufgepflanzt. Das Plangebiet reit sich
durch seine n fast vollflächige n Bewuchs mit Bäumen und Sträuchern gut ins das
Landschaftsbild ein und bildet zusammen mit den Tennisplätzen den nördlichen
Endpunkt zum Übergang in die freie Landschaft. Diese zeichnen sich durch weitläufige
Ackerflächen aus . Hier wird das Landschaftsbild durch die fehlenden Strukturen zur
Einbindung star k durch zwei Höchstspannungsleitungen beeinträchtigt, die in Nord -
Südrichtung verlaufen, um dann an der Bödingerstraße nach Nordwesten abzuknicken,
wodurch die Landschaft ein weiteres Mal „zerschnitten“ wird.
Im Gegensatz zu den Anpflanzungen mit überwiegend bodenständigen Gehölzen an
den Erholungsanlagen fällt am RRB jedoch die invasive Robinie als Hauptbaumart
deutlich auf. Ferner sind viele trockene und abgestorbene Gehölze (Totholz) zu
bemerken.
Für das Landschaftsbild ist dem Plangebiet somit im Zusammenspiel mit den
überwiegend eingegrünten Anlagen zur Erholung eine hohe Bedeutung zuzuordnen.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 19 -
4. BESCHREIBUNG DES VORHABENS
Das Plangebiet umfasst den Bereich des als Regenrückhaltekanal RRK0331 definierten
Sammlers in der Straße "Am Kradepohl " in Köln -Meschenich und sieht
Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des
Kanalnetzes vor. Weiterhin ist die vorhandene Entlastung von Mischwasser bei
Bemessungslastfällen in das offene Erdbecken gemäß WHG nicht zulässig und soll
schnellstmöglich beseitigt werden. Das Mischwasser aus dem angeschlossenen
Einzugsgebiet wird über die Drossel DN 800 über den Hauptsammler KW-Rodenkirchen
zum Klärwerk Rodenkirchen geleitet.
Für die Sanierung ist unter anderem die Neugestaltung eines geschlossenen
Regenrückhaltebeckens (RRB) im Bereich der Geländemulde südlich des bestehenden
Regenrückhaltekanals (RRK) vorgesehen. Das neue RRB soll als geschlossenes
Betonbecken im Nebenschluss an den bestehenden RRK platziert werden, so dass die
Möglichkeit zur bedarfsweisen Erweiterung des Speichervolumens besteht. Der
bestehende RRK kann so bei Starkregenereignissen über Entlastungsschlitze im
Freigefälle in das Becken entlasten. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird neben
technisch notwendig en Bauteilen und Wegen auch eine mindestens 1,20 m hohe
Erdschicht auf das geschlossene Regenrückhaltebecken aufgeschüttet, so dass ein
Gehölzbewuchs der Fläche großflächig wieder möglich ist.
Der Regenrückhaltekanal ist als Rechteckprofil gebaut worden un d weist eine Länge
von etwa 67 m auf. Die nördlich und südlich des technischen Bauwerkes gelegenen
Geländemulden sind stark mit Gehölzen bewachsen. Insgesamt weist das komplett
umzäunte Gelände eine Gesamtgröße von ca. 6.000 m² auf.
Abb. 5: Untersuchungsbereich / Plangebiet
Quelle Tim-Online: DGK5 historisch, Ergänzung Berkey schwarze Linie = Plangebiet
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 20 -
Für die Herstellung des RRB wird die Nutzung beider bestehenden Beckenhälften
notwendig. In der südlichen Beckenhälfte ist dies im Wesentlichen durch die Herstellung
des RRB der Fall. In der nördlichen Beckenhälfte kommt die Außenwand des
Schutzrahmens inklusive dessen Gründung zu liegen.
Dazu ist eine Baufeldfreimachung in Form von Rodungsarbeiten als Vorwegmaßnahme
erforderlich. Dennoch können Gehölze im Norden und entlang der Straße "Am
Kradepohl" verbleiben (vergleiche Karte 2) und werden vor Beginn de r Maßnahme
geschützt und gesichert.
In beiden Beckenhälften muss zunächst die bestehende Sohle angedient werden. Diese
liegt im Norden ca. 3,6 bis 4,0 m unterhalb der geplanten Baustellenzufahrt über das
nördliche Zufahrtstor. Im Süden liegt die Sohle circa 4,0 bis 4,7 m unterhalb der Zufahrt.
Für beide Hälften ist die Herstellung einer Rampe erforderlich. Diese wird so
ausgebildet, dass sie eine Steigung von ca. 10 % nicht überschreitet, um
sicherzustellen, dass sie für schwere Fahrzeuge nutzbar ist. Die Rampe wird nicht mit
gebundenem Material befestigt, sondern als Schotterrampe hergestellt. Im nördlichen
Beckenteil ist dazu von Osten her eine neue Rampe erforderlich. Für den südlichen Teil
soll die vorhandene Rampe ertüchtigt und an die Erfordernisse hi nsichtlich Breite und
Steigung angepasst werden.
In der nördlichen Beckenhälfte kann die vorhandene Sohlhöhe beibehalten werden. Es
wird erforderlich nur ein Teilbereich der Fläche für die Baumaßnahme zu nutzen. In der
südlichen Beckenhälfte stellt die vo rhandene Sohle die Arbeitsebene dar, von der aus
die weiteren Maßnahmen erfolgen. Dazu ist zunächst der Verbau der Baugrube an der
Ost-, Süd und Westseite einzubringen und der RRK auszusparen.
Nach Begradigung der Beckensohle durch Rückbau der westlichen R ampe zur Straße
"Am Kradepohl" und kleinerer Böschungen wird die ca. 70 m lange Unterfangung des
RRK aus der Baugrube heraus hergestellt. Dies ist erforderlich, da die geplante
Baugrubensohle 5,0 bis 7,0 m unterhalb der Gründungsebene des RRK zu liegen
kommt. Die Dicke und Art der Unterfangung ist mit einer Entwurfsstatik zu bestimmen
und hat Einfluss auf die Außenwand. Dabei kann es sich um einen Spundwandverbau,
trägergeführten Verbauarten, Bohrpfahlwände oder auch Pfahlwände handeln, die im
HDI-Düsenstrahl-Verfahren hergestellt wurden. Aufgrund der Aushubtiefe unterhalb der
Gründungssohle des RRK wird eine Unterfangung im Pilgerschrittverfahren derzeit als
nicht praktikabel angesehen. Nach Herstellung der Unterfangung des RRK und somit
der gesamten Baugrube kann mit dem weiteren Bodenaushub fortgefahren werden.
Wie sich aus dem Bodengutachten ergeben hat, können sämtliche Aushubböden vor
Ort im Baufeld (oder extern) wiederverwendet werden. Aufgrund der späteren Bauweise
als ein mit Boden überdecktes und neubepflanztes Bauwerk wird angestrebt den örtlich
gewonnenen Boden seitlich zu lagern und wiederzuverwenden. Invasive Arten konnten
im Zuge der Begehung nicht festgestellt werden.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 21 -
Das RRB weist einen rechteckigen Grundriss auf und wird mit seiner Längssei te direkt
am vorhandenen RRK hergestellt. Seine Innenlänge von ca. 62 m ergibt sich anhand
der vorhandenen Entlastungsöffnungen des RRK und der weiterhin zu berücksichtigen
Spülwasserrinnen. Dadurch ergibt sich eine Außenlänge von ca. 66 m. Die Innenbreite
von ca. 27,50 m ergibt sich aus dem vorhandenen Platzangebot zwischen dem RRK
und der Grundstücksgrenze. Dort ist auf der Südseite zum Fußballplatz eine Baumreihe
zu erhalten, eine Zufahrtsstraße zur Bauabwicklung sowie als Betriebsweg anzuordnen
und ein Verbau zur Herstellung der Baugrube einzubringen. Das RRB wird direkt gegen
den RRK betoniert, so dass zwischen beiden Baukörpern kein Freiraum entsteht.
Das RRB besteht aus zwei Beckenteilen mit mittiger Sammelrinne und anschließendem
Pumpwerk. Beide Beck enteile sind wiederum in vier 6,5 m breite Spülbahnen
untergliedert, die durch niedrige Wände voneinander getrennt sind. Die Beckenteile
werden mit geneigten Stahlbetonbodenplatten (1,5 %) hergestellt, welche auch die
Beckensohle darstellt. Bei der Sammelr inne erfolgt die Ausbildung des Gefälles von
1,5 % durch die Verwendung von Profilbeton und Klinker. Hintergrund ist die
Vermeidung einer doppelt geneigten Bodenplatte, was deren Herstellung aufwendiger
und teurer machen würde. Aufgrund des großen Grundris ses und der gewünschten
Begrünung werden Stützen zur Abfangung der Deckenplatte erforderlich. Diese werden
als kreisrunde Bauteile Ø 50 cm in Beckenquerrichtung auf den Spülbahntrennern
angeordnet. Daraus ergeben sich freie Spannweiten von 6,50 m und 7,0 m zur Achse.
Die Spannweiten zwischen den Stützen auf den Spühlbahntrennern sind in
Beckenlängsrichtung zu 7,0 m (7,50 m) gewählt. Sowohl Bauteildicken als auch
Abstände sind vorbehaltlich der Entwurfsstatik gewählt.
Das Becken verfügt über zahlreiche Öffnungen in der Deckenplatte. Diese dienen dem
Einstieg, dem Betrieb, der Montage und Wartung von Einbauteilen sowie der
Messeinrichtungen.
Dazu sind eckige Schachtdome aus Stahlbeton von der Deckenoberkante bis an die
spätere Geländeoberkante geführt. Dort wo ausschließlich ein Einstieg vorgesehen ist,
werden geschlossene Schachtabdeckungen verbaut. In Öffnungen ohne Einstieg oder
mit einer Mischnutzung sind Gitterroste angeordnet. Die Betriebswege sind so
vorgesehen, dass die gepflasterte Betriebsfläche am P umpenschacht mit
Freiluftschaltschrank, die mittige Revisionsöffnung sowie die hintere Beckenhälfte
parallel zu den Öffnungen der Spültrommeln mit Betriebsfahrzeugen angedient werden
können. Dies kann sowohl von der Zufahrt an der Straße "Am Kradepohl", als auch von
der Zufahrt im Norden erfolgen. Diese Bereiche sind mit Schotterrasen zu befestigen.
Des Weiteren sind mehrere 2,5 m breite Fußwege herzustellen, um die wesentlichen
Einstiegsöffnungen zu erreichen. Die Befahrung des vorhandenen RRK ist aufgrund
dessen Breite nicht vorgesehen. Er wird als Betriebsweg mit Absturzsicherung in Form
eines Geländers ausgebildet. Nicht als Betriebsweg notwendige Bereiche sollen mit
mindestens 1,20 m Erdreich überdeckt und gemäß vorliegenden LBP neu bepflanzt
werden, um den ursprünglichen Charakter des vorhandenen Erdbeckens in Teilen
wiederherzustellen.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 22 -
Durch die Anordnung von drei Zufahrten (Einbahnstraße n; vgl. Abb.7 ) kann die
Herstellung einer maximalen Fläche mit Bepflanzung vorgesehen werden. Dazu ist es
erforderlich das große Betriebs -, Liefer- und Montagefahrzeuge auf das geschlossene
und überdeckte Becken fahren und nicht wenden müssen. Sollte die nördliche
Fahrstraße entfallen, müsste zwingend ein Wendekreis auf dem Bauwerk hergestellt
werden, der zu einer erheblichen Reduzierung des begrünten Flächenanteils führt. Die
Zufahrt größerer Fahrzeuge zur Betriebsstätte kann aufgrund der
Einbahnstraßenregelung „Am Kradepohl“ und überprüften Schleppkurven der
Fahrzeuge nur über eine neue Zufahrt und nicht über das best ehende Kanalbauwerk
erfolgen. Gleiches gilt für die Ausfahrt aus der Betriebsstätte über den nördlichen
Fahrweg. Die schmalere Zuwegung über das Kanalbauwerk stellt eine vorhandene
Zufahrt dar und ist durch die Lage des Kanals und der vorhandenen Schachtei nstiege
begründet. Diese können nicht aus der Nutzung genommen werden und auch nicht für
größere Fahrzeuge verbreitert werden. Auch muss die StEB im Bedarfsfall
Sanierungsmöglichkeiten für den Kanal vorhalten, so dass eine Andienung des Kanals
jederzeit möglich sein muss.
Die Bauzeit wird für ca. 1,5 Jahre anvisiert.
(Die Baubeschreibung ist den Angaben der Entwurfsplanung des Ing. Büro Fischer
Teamplan entnommen und kann sich im Zuge der weiteren Planung noch leicht ändern).
Abb. 6: Technischer Lageplan RRB 0331
Quelle: Ing. Büro Fischer Teamplan (Oktober 2023)
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 23 -
Abb. 7: Oberflächen Lageplan RRB 0331
Quelle: Ing. Büro Fischer Teamplan (Oktober 2023)
Abb. 8: Lageplan mit Baustelleneinrichtungsflächen
Quelle: Ing. Büro Fischer Teamplan (Oktober 2023), Bearbeitung BERKEY; gelbe Fläche mit
grüner Umrandung temporäre Baustelleneinrichtungsfläche bzw. Baubereiche.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 24 -
Als Baustellenlager zur Lagerung von Materialien, sollen die im Lageplan
gekennzeichneten Bereiche nördlich und östlich des Vorhabens verwendet werden.
Eine zusätzliche Befestigung des Baustellenlagers (z.B. Schotterung) ist aufgrund der
längerfristigen Maßnahme erforderlich. Die Flächen werden nach Beendigung des
Vorhabens wieder geräumt und wie vorgefunden hergestellt.
Die Ba ustelleneinrichtungsfläche (BE -Fläche) im Norden innerhalb des Geschützen
Landschaftsbestandteils (Flurstück 479) ist zwingend notwendig und kann in der Größe
nicht verkleinert werden . Um den Bewuchs im nördlichen Teil des bestehenden
Erdbeckens erhalten zu können, ist die BE-Fläche hier weiter nach Norden verschoben
worden. Dadurch wird der benötigte Baukran weiter von der eigentlichen Baustelle
platziert und es wird ein deutlich längerer Kranausleger erforderlich, um die schweren
Lasten transportieren zu können. Dementsprechend muss der Kran eine gewisse Größe
haben und benötigt eine größere Aufstellfläche. Die restliche Fläche wird zur temporären
Lagerung der Baumaterialien benötigt, die der Kran in das Baufeld transportieren soll.
Die einzige Möglichkeit die Flächengröße der nördlichen BE Fläche zu verkleinern wäre
mit der BE -Fläche näher an das Baufeld heranzurücken, dies hätte aber eine
entsprechende großflächige Inanspruchnahme von Gehölzstrukturen zur Folge und
scheidet deshalb aus.
Die Erschließung der Baumaßnahme soll von Norden aus über den Wirtschaftsweg und
über die Straße "Am Kradepohl" erfolgen.
Es werden auch Arbeiten auf dem vorhandenen Regenrückhaltekanal und an dessen
Nordseite erforderlich. Diese Arbeiten sind von der Beckensohle aus durchz uführen,
wodurch auch nördlich des Kanals eine baubedingte Beanspruchung resultiert. Bei
einem Entlastungsereignis fällt das abgeschlagene Wasser ca. 4 m tief zur
Beckensohle. Um ein Auswaschen des anstehenden Bodens in diesem Bereich zu
verhindern, durch das der Kanal unterspült und in Schieflage geraten kann, werden auf
der Beckensohle des Betriebspunkts Wasserbausteine angeordnet. Zudem muss zur
geregelten Betriebsführung ein Korridor auch für spätere Inspektionen und Sanierungen
des Bauwerks freigehalten werden.
Zu Beginn erfolgt innerhalb des Baufeldes und im Bereich der BE Fläche eine
Beseitigung aufkommenden Gras - und Krautbewuchs und Gehölze. Dieses wird
außerhalb der Hauptbrutzeit im Herbst / Winter nach der Freigabe durch eine
faunistische Fachkraf t durchgeführt. Das anfallende Schnittgut wird verladen und
ordnungsgemäß entsorgt. Gegebenfalls können in Abstimmung mit dem Betreiber auf
der Nordseite Rückschnitte als bereichernde Totholzstrukturen zusammengelegt
werden.
In einem weiteren Schritt werden die an den Arbeitsbereich angrenzenden Gehölze vor
Beginn der Bautätigkeit gemäß DIN 18920 und RAS LP 4 fachgerecht geschützt und
gesichert. Das betrifft vor allem die angrenzenden Baumhecken im Norden, Süden und
Westen. Gegebenenfalls wird ein leichter Rückschnitt von den in das Baufeld
hereinragenden Ästen notwendig. Alle anfallenden Stoffe (Astwerk, etc.) werden
abgefahren und ordnungsgemäß auf einer Deponie entsorgt.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 25 -
Darüber hinaus werden die schützenswerten Bereiche mit einem Bauzaun und einer
deutlich wahrnehmbaren Markierung geschützt und vom Arbeitsraum getrennt und
gesichert. Die „Auszäunung“ solcher schützenwerten Bereiche erfolgt gemeinsam mit
der ökologischen Baubegleitung (ÖBB).
Danach wird die temporäre Baustraße gemäß Angabe des Ing.-Büros erstellt, wobei der
vorhandene Unterboden zwingend vorher mit mehrlagigem reißfesten Geotextilvlies
abzudecken ist.
Der für die Anlage des Regenrückhaltebeckens aufgenommene Boden wird seitlich
gelagert und später zur Wiederverfüllung verwendet. Der Bode n wird gesäubert und
temporär bis zur Wiederverfüllung seitlich auf dem BE -Lager positioniert. Der Boden
wird gemäß der DIN 18915 behandelt. Dabei wird Unter - von Oberboden getrennt
gelagert um eine Vermischung zu vermeiden. Gegebenenfalls vorhandener Boden, der
sich nach Beurteilung des Ing. Büros nicht zur Wiederverfüllung eignet wird
ordnungsgemäß zur Wiederverwendung anderenorts verladen und abgefahren. Es ist
jedoch zum heutigen Zeitpunkt eine Wiederverwendung von den gesamten
Bodenmassen vorgesehen. E ine Zwischenbegrünung des Bodens ist mit einjährigen
tiefwurzelnden Kräutern z.B. Senf vorzunehmen, insofern der Boden nicht unmittelbar
wiederverwendet werden kann.
Alle in Anspruch genommenen Bereiche werden nach Beendigung bzw. bereits während
der Baum aßnahme wieder ordnungsgemäß hergestellt (Arbeitsstreifen, Baulager).
Sollte der Einbau fremder Bodenmassen unbedingt notwendig werden, sind diese
zwingend hinsichtlich potentieller invasiver Pflanzen / Neophyten zu prüfen und vor
Einbau von der UNB und ÖBB freigeben zu lassen.
Einsaaten werden gemäß des vorliegenden LBPs durchgeführt oder die Flächen werden
in Abstimmung mit dem Besitzer einer Selbstbegrünung überlassen.
Durch die geplanten Maßnahmen werden auf der Gemarkung Meschenich, Flur 52, die
Flurstücke 37, 38, 294 und 479 durch das Baustellenlager temporär beansprucht.
Durch geplante Baumaßnahme ergibt sich eine Beanspruchung des Flurstückes 551 in
der Flur 52 der Gemarkung Meschenich.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 26 -
5. ERMITTLUNG UND BEWERTUNG DES EINGRIFFS
Aufbauend auf der Bestandsbewertung (vgl. Kap. 3) sind Art und Intensität der
Beeinträchtigungen bzw. des Eingriffs zu bestimmen. Bei jeder Baumaßnahme muss
die Komplexität der Auswirkungen beachtet werden. Diese betreffen nicht nur den
Eingriffsbereich, sondern auch angrenzende Flächen, in denen Auswirkungen auftreten
können. Dabei sind zunächst alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Konflikte zu vermeiden
bzw. zu vermindern.
Im Folgenden werden in allgemeiner Form alle möglichen Konflikte, die durch bau -,
anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen der Baumaßnahme entstehen können, für
den Naturhaushalt und das Landschaftsbild beschrieben.
Baubedingte Beeinträchtigungen:
Hierunter sind alle mit der Baudurchführung (z.B. Baustelleneinrichtung, Bauarbeiten)
verbundenen und somit zeitlich begrenzt entstehenden Auswirkungen zu verstehen.
Dennoch können die Auswirkungen nachhaltig negative Folgen für den Naturhaushalt
und das Landschaftsbild bedingen. Insbesondere kann es zur unbeabsichtigten
Flächeninanspruchnahme angrenzender Veget ationsbestände durch Befahren mit
Baufahrzeugen oder Bodenmieten kommen.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen:
Hierunter sind alle mit der Flächeninanspruchnahme durch die Baumaßnahme
verbundenen und somit dauerhaften Auswirkungen zu verstehen.
Zu den allgem einen bau- und anlagebedingten Beeinträchtigungen gehören
insbesondere:
Flächeninanspruchnahme durch die Baufelderschließung und -räumung
einschließlich Baustraßen und Arbeitsflächen sowie verbleibende bauliche Anlagen.
Gefahr von Schadstoffeinträgen in Boden und Grundwasser durch Betrieb, Wartung
und Betanken von Baumaschinen und Fahrzeugen.
(z.T. temporärer) Verlust und Beeinträchtigung von Lebensräumen für Pflanzen und
Tiere.
Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes.
Im Rahmen des geplanten Vorhaben s wird ein neues Regenrückhaltebecken
(Abmessung: rund 25 m x 60 m) als geschlossenes Betonbecken mit einem
Fassungsvermögen von rund 7.300 m³ hergestellt. Die Sohle des Beckens liegt bei rund
43,30 m NHN. Dies entspricht je nach Lage und Relief einer Tiefe von rund 3-5 m unter
Geländeoberkante. Damit wird die Beckensohle (= Gründungssohle) im anstehenden
Sand-Kies-Gemisch der Niederterrassensedimente liegen. Die Überdeckung des
Beckens wird später eine Höhe von ca. 1,20 m mit Boden vorgenommen, welches für
eine intensive (Dach)Begrünung geeignet ist.
Es ist eine offene, verbaute Baugrube mit einer herzustellenden Zufahrt und Rampe
vorgesehen. Die Baugrubenumschließung ist als erstes herzustellen und soll nach
derzeitigem Planungsstand als Trägerbohlwandverbau ausgeführt werden.
Danach ist eine erste Bodenaushubphase innerhalb der verbauten Baugrube bis auf das
Niveau der vorhandenen Beckensohle (rund 46,30 m NHN) geplant.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 27 -
Zur Gewährleistung der Standsicherheit des vorhandenen Regenrückhaltekanals (RRK)
ist im weiteren Bauablauf eine Abfangung / Unterfangung erforderlich. Die Herstellung
soll von der vorhandenen Beckensohle aus erfolgen, was einer Tiefenlage von rund
46,30 m NHN entspricht. Als mögliche Herstellungsvarianten werden eine
Bohrpfahlwand, das H DI-Düsenstrahlverfahren oder ein erschütterungsarmer,
trägergeführter Verbau diskutiert. Im Anschluss wird dann der Bodenaushub innerhalb
der verbauten Baugrube bis auf das Niveau der geplanten Baugrubensohle (Tiefenlage
rund 43,30 m NHN) ausgeführt. Mi t dem fortschreitenden Bodenaushub ist eine
Verlängerung der Zufahrtsrampe vorgesehen. Nach Erreichen des Zielniveaus der
Baugrube werden die im Beckenzentrum platzierten, tieferliegenden Bauwerksteile
Pumpensumpf und Sammelrinne hergestellt. Diese Bauteil e reichen bis auf ein Niveau
von 41,90 m NHN (OK Betonboden) hinunter.
Diese Überprägung ist als bedeutender Eingriff in Natur und Landschaft zu betrachten,
wobei zu berücksichtigen ist, dass durch das Vorhaben hinsichtlich der Biotopfunktion
überwiegend gering und mittelwertige Flächen beansprucht werden.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen:
Unter den Betriebesbedingten Auswirkungen / Beeinträchtigungen sind alle mit der
Pflege und Unterhaltung der Anlagen verbundenen Arbeiten zu verstehen. Die
betriebsbedingten Auswirkungen beziehen sich auf die zukünftige Nutzung der Flächen.
Bei dem geplanten Vorhaben wird eine Verbesserung für den Naturhaushalt
einhergehen, da keine , potentiell mit Nährstoffen belastet en, Abschläge mehr
ungehindert in den Bodenkörper und somit ins Grundwasser gelangen. Durch seitlich
am Kanal angeordnete Öffnungen findet derzeit bei Bemessungslastfällen
Entlastungen von Mischwasser in das offene Erdbecken statt. Dieser Zustand ist
gemäß WHG nicht zulässig und wird durch das Vorhaben beseitigt.
Nachfolgend werden die zu erwartenden bau - und anlagebedingten sowie
betriebsbedingten Beeinträchtigungen / Konflikte dargestellt und bewertet. Die
kartographische Zuordnung der Konflikte kann der Karte 1 entnommen werden.
K 1.1 Inanspruchnahme und dauerhafte Versiegelung / Teilversiegelung und
Überformung von Boden
K 2.1 Potentielle Verringerung der Grundwasserneubildungsrate durch
Baukörper
K 3.1 (z.T. temporäre) Inanspruchnahme von Offenlandst rukturen und
Säumen mit geringer bis mittlerer Bedeutung für den Naturhaushalt
(z.B. Acker, Ackerbrache, Gras- und Krautflur)
K 3.2 Inanspruchnahme von Gehölzstrukturen mit mittlerer Bedeutung
(Baumhecke, Gebüsche, Robinienwald)
K 4.1 Temporärer Verlust von Freiflächen mit Bedeutung für die Frisch - und
Kaltluftbildung
K 4.2 Verlust von Gehölzstrukturen mit klimatischen Filter - und Ausgleichs-
funktionen
K 5.1 Bau- und anlagebedingte Beeinträchtigung und Veränderung des
Landschaftsbildes
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 28 -
K 5.2 Inanspruchnahme von für das Landschaftsbild relevanten
Gehölzstrukturen
5.1 Boden
Baubedingt ergeben sich aufgrund der Inanspruchnahme des Bodens (Bodenabtrag
und Bodenumlagerung, Befahren mit Baustellenfahrzeugen, Anlage von Lagerflächen
etc.) Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen wie z.B. Filter-, Speicher- und
Lebensraumfunktion s owie die potentielle Gefahr von Schadstoffeinträgen und
Bodenverdichtungen. Durch Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen wie z.B. die
Reduzierung der Baustellenlager auf Bereiche, die anlagebedingt ohnehin beansprucht
und verändert werden, können diese Beeinträchtigungen vermindert werden.
Der zu Beginn der Maßnahme abgeschobene Oberboden ist durch eine Begrünung
lebend zu erhalten und soweit möglich vor Ort wieder zu verwenden. Nicht verwendbare
Bodenmassen sind zu einer sachgerechten Wiederverwendung an derenorts
abzufahren. Durch Maßnahmen zum Schutz des Bodens gemäß DIN 18915, DIN 19731
und DIN 18300 während der Bauphase können Eingriffe in den Boden soweit wie
möglich vermieden bzw. vermindert werden.
Anlagebedingt werden die natürlichen Bodenfunktionen, auf bisher jedoch
weitestgehend veränderten Flächen (durch den Bau eines Beckens) durch die
erforderliche Modellierung des Geländes, die Schaffung eines ebenen Geländeplateaus
und eine anschließende Überbauung und Versiegelung, überprägt. Auf einer Fläche von
rd. 25 x 60 m (ca. 1 .500 m²) erfolgt die Anlage eines Regenrückhaltebeckens. Womit
zunächst eine Versiegelung mit de m vollständigen Verlust der Bodenfunktionen
einhergeht. Diese Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes werden als erheblich
eingestuft. Da es jedoch geplant ist, das Becken mit einer Überdeckung von ca. 1,20 m
-unter Ausnahme notwendiger Fahrspuren - wieder mit Boden anzudecken, verringert
sich der Eingriff erheblich. In der nicht versiegelten und begrünten Auflage kann sich der
Boden dann neu entwickeln. Im Zuge der Umsetzung einer „intensiven Dachbegrünung“
wird die Neuversiegelung auf rd. 420 m² begrenzt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass
bereits im Bestand 200 m² durch den Stauraumkanal versiegelt sind. Im Zuge des
Vorhabens werden zudem ca. 790 m ² an Schotterrasen als wasserdurchlässige
Wegeverbindung angelegt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Bodenfunktionen
(Filterung und Rückhaltung von Schadstoffen, Pufferwirkung, Lebensgrundlage für
Bodenorganismen und Pflanzen etc.) auch nach dem Bau der Betriebswege auf dem
Schotterrasen zumindest teilweise erhalten bleiben, so dass diesbezüglich kein
erheblicher Eingriff in den Bodenkörper verbleibt.
Insgesamt können die Eingriffe in die örtlichen Bodenverhältnisse durch die örtliche n
Maßnahmen wie die vollständige Wiederverwendung von Boden vor Ort und die
Begrenzung der Versiegelung auf die unbedingt notwendigen Bereiche ausgeglichen
werden. Dabei wird zugrunde gelegt, dass sich die erforderlichen
Kompensationsmaßnahmen für die Biot opfunktion im Sinne eines multifunktionalen
Ansatzes gleichzeitig auch positiv auf die Bodenfunktionen auswirken.
Insofern für die Umsetzung der Maßnahme zusätzli cher Boden herangebracht werden
muss, ist sicherzustellen, dass dieser frei von invasiven Wildkräutern ist.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 29 -
Betriebsbedingt sind durch das geplante Vorhaben keine relevanten Auswirkungen auf
den Boden zu prognostizieren. Durch die Inbetriebnahme des Beckens gelangen keine
- potentiell mit Nährstoffen belastete n - Abschläge mehr ungehindert in den
Bodenkörper, wodurch eine Verbesserung einhergeht.
5.2 Grund- und Oberflächenwasser
Baubedingte Auswirkungen auf das Wasser bestehen in Folge potentieller
Schadstoffeinträge über den Bodenpfad durch Verunreinigungen insbesondere durch
Treib- und Schmierstoffe (z.B. Betankung, Schadens - und Störfälle). Durch
entsprechende Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen und einen geordneten
Baubetrieb können die potentiellen Gefährdungen jedoch verhindert werden. Im Hinblick
auf die geplante Umsetzung der Maßnahme empfiehlt es sich durch eine fachkundige
Person (z.B. ökologische Baubegleitung) zu prüfen, dass entsprechenden
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen eingehalten werd en. Eine
Grundwasserhaltung wird gemäß Aussage des Bodengutachters bei der geplanten
Bautiefe nicht notwendig.
Anlagebedingt geht durch die geplante bauliche Überprägung im Plangebiet auch die
Funktion der Grundwasserneubildung auf diesen Flächen verloren. Hierdurch ergibt sich
generell eine erhebliche Beeinträchtigung für das Schutzgut Wasser. Durch das Konzept
der Begrünung des Regenrückhaltebeckens und die geplante Ableitung von anfallenden
Niederschlagswasser, über die Schulter bzw. Wiederverwendung a uf der Oberfläche
kann einer verminderten Grundwasserneubildung entgegengewirkt werden.
Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildung können im Rahmen der o.g.
Maßnahmen überwiegend ausgeglichen werden. Unter Berücksichtigung der
festgelegten Maßnahmen kön nen erhebliche Auswirkungen auf das Grundwasser
vermieden werden.
Betriebsbedingt soll es durch die Maßnahme nicht mehr zu möglichen Stoffeinträgen /
Verunreinigungen über den Bodenpfad ins Grundwasser kommen. Einer Entlastung von
Mischwasser in das offene Erdbecken findet nicht mehr statt , womit eine wesentliche
Verbesserung (auch im Sinne des WHG) stattfinden wird einem betriebsbedingten
Eintrag von Stoffen und Verunreinigungen in das Grundwasser entgegenzuwirken.
5.3 Biotope, Tiere und Pflanzen
Biotope und Pflanzen
Bau-, anlage - und betriebsbedingt ist mit dem Vorhaben die bauliche
Inanspruchnahme, Überbauung bzw. Versiegelung von Flächen als Lebensraum für
Vegetation / Biotope verbunden.
Die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme sowie die anlagebedingte Bebauung und
Überprägung / Umwandlung von Biotopstrukturen erfolgt nahezu vollständig im Bereich
in Betrieb befindlicher technischer Anlagen des Antragstellers. Durch die geplanten
temporären Baustelleinrichtungsflächen (BE-Fläche) werden temporär Biotopstrukturen
mit einer sehr geringen (HY2, HA0), geringen (HH7, BD5) und einer mittleren Wertigkeit
(BB1, HA2) beansprucht.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 30 -
Die Biotopstrukturen der BE Flächen können nach Beendigung der Maßnahme allesamt
wiederhergestellt und sogar biotoptypisch verbessert werden, da Brennnesselherde
einer Gras- und Krautflur aus Regiosaatgut weichen.
Durch das geplante Regenrückhaltebecken werden ausschließlich Biotoptypen mit
keiner (HY1, Beton (RRK)), einer geringen Wertigkeit (HH7) und einer mittleren
Wertigkeit (HP7, BD62, BD82, AX41, AX42) beansprucht. Hierbei ist anzumerken, dass
die Robinien (AX41, AX42), die als Leitbaumart im Plangebiet vertreten sind wi e der
Schmetterlingsflieder, als nicht bodenständig zu bewerten sind. Im Zuge der
Wiederherstellung werden nicht bodenständige durch die Anlage von bodenständigen
und standortgerechten heimischen Ge hölzen ersetzt. Nach der Umsetzung des
Vorhabens stehen dem Bestand von ca. 5.793 m² an überwiegend nicht bodenständigen
Gehölzen, die Anlage von ca. 2 .693 m² an standorttypischen Gehölzen zuzüglich dem
Erhalt von 1.433 m ² an Gehölzbeständen (insgesamt 4. 126 m²) gegenüber. Dauerhaft
werden somit ca. 1.667 m² an Gehölzbeständen durch Baukörper (RRB), neue Wege
und Gras- und Krautfluren beansprucht.
Die Eingriffsintensität wird aufgrund der großflächigen Neuanlage von standorttypischen
Gehölzen auf dem Bauw erk und dem Erhalt von Gehölzbeständen mit einer geringen
bis mittleren Intensität bewertet.
Insgesamt ist bei Beachtung der Vermeidungs - und Verminderungsmaßnahmen,
Schutz- und Sicherungsmaßnahmen und den geplanten Kompensationsmaßnahmen
vor Ort ein weit estgehender Ausgleich des naturschutzrechtlichen Eingriffs und eine
Neugestaltung der Landschaft möglich. Das verbleibende Kompensationsdefizit ist
durch Ersatzmaßnahmen anderenorts oder durch eine Ersatzgeldzahlung zu
begleichen.
Fauna
Baubedingt gehen die relevanten Lebensraumfunktionen für die Tierwelt bereits durch
die Freimachung des Baufelds, die Modellierung des Geländes, die Anlage eines
großflächigen Geländeplateaus und die hiermit verbundenen baulichen Maßnahmen
vollständig verloren. Glei ches gilt für anschließende Gründungsarbeiten und den Bau
des RRB.
Daneben sind mit den Bautätigkeiten auch massive optische und akustische
Störwirkungen durch Lärm, Staub, Licht und Maschineneinsatz verbunden, die das
Plangebiet als Lebensraum für die Fauna bauzeitlich beeinträchtigen. In angrenzenden
Bereichen sind jedoch Biotope mit ähnlichen Biotopstrukturen vorhanden, die den Tieren
als Ausweichhabitate dienen können. Nach Beendigung der Baumaßnahme stehen der
Tierwelt die Bereiche wieder zur Verfügung . Darüber hinaus werden im Zuge der
Eingriffskompensation neue Biotope mit faunistischer Bedeutung initiiert.
Im Zuge des Vorhabens sind vor Baubeginn vorgezogenen Maßnahmen (vgl. ASP) zur
Wahrung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF) not wendig. Die CEF
Maßnahmen betreffen die Anbringung von künstlichen Nisthilfen für den Star.
Anlagebedingt ergibt sich im Rahmen des Planungsvorhabens ein teils Verlust bzw.
eine Überprägung der derzeitigen Biotop- und Habitatstrukturen als Lebensraum für die
Tierwelt.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 31 -
Im Untersuchungsraum konnten insgesamt 44 Vogelarten nachgewiesen werden, die
als Brutvogel, Nahrungsgast, Durchzügler oder nur als Überflieger auftreten. Innerhalb
des Vorhabensbereichs wurden Fortpflanzungs - und Ruhestätten von 15 Vogelart en
nachgewiesen. 14 der insgesamt 44 Vogelarten werden in der Stadt Köln als
planungsrelevante Vogelarten eingestuft. Der Star ist die einzige als planungsrelevant
zu betrachtende Art, die auch innerhalb des Vorhabensbereichs brütet und
artenschutzrechtlich vom geplanten Vorhaben betroffen ist.
Nach Umsetzung der Maßnahme steht allen festgestellten Vogelarten das Plangebiet
wieder vollkommen zur Verfügung. Zur Vermeidung eines zeitlichen Verzugs zwischen
dem Verlust des Brutplatzes und der Anbringung von E rsatzbrutkästen ist eine
Anbringung von Nisthilfen spätestens vor bzw. zeitgleich mit der Baufeldfreimachung für
den Star zu realisieren. Eine frühzeitige Realisierung ist zu empfehlen um rechtliche
Unwägbarkeiten auszuschließen.
Im Untersuchungsgebiet wur den 2023 vier Fledermausarten, (Abendsegler,
Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Mückenfledermaus sicher nachgewiesen.
Daneben kamen vereinzelt durchfliegende, myotisartige Fledermäuse vor, vermutlich
Wasserfledermäuse oder Bartfledermäuse. Am häufigste n wurde im
Untersuchungsgebiet die Zwergfledermaus nachgewiesen. Sie jagte regelmäßig an den
Randgehölzen im Umfeld des Bauwerks. Den Untersuchungen zufolge wurden die
Quartiermöglichkeiten an dem Bauwerk 2023 nicht von Zwergfledermäusen genutzt. Ein
traditionell genutztes, langzeitig über den ganzen Sommer besetztes Quartier kann den
Untersuchungen zufolge ausgeschlossen werden. Eine Zerstörung von Fortpflanzungs-
und Ruhestät -ten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG tritt demnach nicht ein. Eine
Erfüllung des Verbotstatbestandes der Störung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG im
Zuge von Abriss und Neubau ist für die genannten Arten ebenso nicht zu erwarten.
Hierzu werden in der ASP Maßnahmen zur Vermeidung genannt.
Bei strikter Einhaltung der Vermeidungsmaßnahme n und der CEF -Maßnahme werden
aus gutachterlicher Sicht artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44, Abs.
1, 1 bis 3 in Bezug auf die nachgewiesene Art (Star) abgewendet, die lokalen
Populationen der Arten verbleiben in einem guten Erhaltungszustan d. Erhebliche
Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. Es soll keine dauerhafte
Ausleuchtung der neuen Betriebswege stattfinden.
5.4 Klima und Luft
Baubedingt können während der Baumaßnahme temporä r und weitgehend auf den
Baubereich begrenzt Emissionsbelastungen in Form von Staub, Abgasen und Lärm
auftreten. Diese sind auf den Zeitraum der Bauphase beschränkt und treten nach der
Beendigung der Bauphase nicht mehr auf.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 32 -
Anlagebedingt werden durch das Vorhaben klimarelevante Gehölzstrukturen
beansprucht, die jedoch zum größten Teil wieder neu hergestellt werden können.
Dauerhaft werden Gehölze in einem Umfang von ca. 1.670 m² in Anspruch genommen.
Durch die geplante Bauweise mit einer umfassenden Wiederbegrünung durch Gehölze,
Gras- und Krautfluren und Schotterrasen können klimarelevanten Strukturen
weitestgehend wiederhergestellt werden . Klimatische Beeinträchtigungen können
aufgrund der kleinflächigen Mehrversiegelung von ca. 424 m² und der Überlagerung von
klimatisch regulierenden Strukturen (Gehölze und Offenland) ausgeschlossen werden.
Betriebsbedingt sind keine klimatischen Auswirkungen zu prognostizieren.
5.5 Landschaftsbild und Erholung
Baubedingt resultieren aus der Baustelleneinrichtung und dem vorübergehenden
Baustellenverkehr temporäre Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ,
Erholungsnutzende und auf Anwohner. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der
Baustellenverkehr nur Werktags erfolgen wird. Die entsprechenden Auswirkungen sind
zeitlich auf die Bauphase beschränkt und deshalb mit geringen bis mittleren
Auswirkungen verbunden.
Anlagebedingte Auswirkungen ergeben sich durch die Überbauung eines mit Bäumen
bestandenen Beckenbereiches durch ein Regenrückhaltebecken. Hierbei ist zu
beachten, dass das großvolumige Rückhaltebecken mit maximalen Bauwerkshöhen
(ca. 51,15 ü. NHN) noch unter der Höhe des RRK (ca. 51,90 ü. NHN) liegt. Das Bauwerk
wird zudem noch in begrünbaren Bereichen mit Boden in einer Stärke von ca. 1,20 m
überdeckt und weitestgehend eingegrünt. Unter Ausnahme der neuen Betriebswege
können ferner die randlichen Baumhecken erhalten werden , wodurch sich eine
Einbindung ins Landschaftsbild bereits unmittelbar nach der baulichen Umsetzung
ergibt. Ferner bleiben sichtverschattende Gehölze im nördlichen Bereich komplett
erhalten. Direkte Blickbezüge sind somit nicht gegeben. Für angrenzende Bereiche
(Norden, Osten, Süden und Nordwesten) sind in Folge fehlender Sichtbeziehungen und
sichtverschattender Elemente keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
Von Westen aus wird das Betriebsgelände aufgrund der geplanten Betriebswege partiell
einsehbar sein. Dennoch sind aufgrund des möglichen Erhal ts von Gehölzen, der
niedrigen Höhenlagen des neuen Beckens und der geplanten fast flächigen Bepflanzung
keine erheblichen und verbleibenden Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu
prognostizieren (siehe auch Karte 3 Bildleiste).
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen resultieren allenfalls aus einer b etrieblichen
Wartung der Anlage und hiermit verbundene Licht - und Lärmemissionen sowie
verkehrsbedingte optische Reize. Wartungs - und Kontrollgänge sind jedoch wie im
bisherigen Rahmen nur an wenigen Tagen in Jahr erforderlich wodurch keine
Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 33 -
6. MASSNAHMEN DES NATURSCHUTZES UND DER
LANDESPFLEGE
Ziel der landschaftspflegerischen Maßnahmen ist es, mögliche Beeinträchtigungen des
Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden, zu minimieren und das
vorhandene natürliche Potenzial zu sichern oder wiederherzustellen.
Dabei sind unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte und Maßnahmen zur
Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen verbleib ende unvermeidbare
Eingriffe gemäß § 15 BNatSchG und § 31 LNatSchG NRW auszugleichen.
Es sind Maßnahmen zu benennen, die nach Art, Umfang und zeitlichem Ablauf geeignet
sind den Ausgleich für Bestandsverluste, als auch für die beeinträchtigten
Leistungsfunktionen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes herzustellen (§ 15
BNatSchG; § 31 LNatSchG NRW).
6.1 Maßnahmen zur Verminderung und Vermeidung
Im Rahmen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung ist der Eingriff entsprechend
der gesetzlichen Bestimmungen, auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Die
folgenden grundsätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sind
einzuhalten:
Aspekte zur Vermeidung / Verminderung baubedingter Beeinträchtigungen:
Flächensparende und schonende Baudurchf ührung (z.B. Andienung der
Baustellen über vorhandene Wege, Straßen; Baustelleneinrichtungen nur auf
bereits in Anspruch genommenen Flächen (versiegelte Flächen) oder auf
Flächen, die aufgrund der Planung verändert werden; Bodenlager, etc. nur
innerhalb der festgelegten Arbeitsbereiche.
Erforderliche Baumfällungen sind zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen
Verbotstatbeständen (Tötungsverbot gemäß § 44 BNatSchg) außerhalb der Brut-
und Aufzuchtzeiten europäischer Brutvögel vorzunehmen. Also nicht im Zeitraum
vom 01. März bis 30. September.
Um Störungen von Vögeln und potentiell möglichen Fledermäusen während der
Bauphase zu vermeiden, sind Baulärm und starkes Arbeitslicht in den
Abendstunden zu vermeiden.
Die Anlage der Baustelleneinrichtung sollte so erfolgen, dass Beeinträchtigungen
(Lärm, Schadstoffe, Grundwasserbelastungen) für die Umgebung und den
Naturhaushalt vermieden werden.
Die Anlage von Bodenmieten auf Flächen mit wertvollen Vegetationsstrukturen
und im Kronentraufbereich + 1,50 m von Bäumen ist zu vermeiden. Dasselbe gilt
für Baubuden und Baucontainer.
Lagerung von Material (z.B. Filterkies, etc.) nur im Bereich anlagebedingt in
Anspruch genommener Flächen und auf dem ausgewiesenen Baustellenlager.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 34 -
Vorhandene Vegetationsstrukturen sind gemäß DIN 18920 (Schutz von Bäumen,
Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) zu schützen und
zu sichern, Schutz und Sicherung angrenzender Bereiche nach RAS LP 4 (vorher
RAS LG 4).
Ein Verlust bzw. eine Beeinträchtigung erhaltenswerter Gehölze im Randbereich
der Baumaßnahmen ist durch entsprechende Pflege zu vermeiden. Erforderliche
Maßnahmen (hochbinden der Äste, Wurzelschutz, Stammschutz) sind frühzeitig
mit dem Amt für Landschaftspflege abzustimmen. Die Maßnahmen sind durch
anerkannte Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus durchzuführen.
Reduzierung des Vegetationsverlustes auf das unbedingt notwendige Maß.
Spezielle Schutz - und Sicherungsmaßnahmen (z.B. Bauzaun): Erhalt
angrenzender schutzwürdiger / empfindlicher Bereiche und Biotope.
Eine Kontamination von Boden und Wasser während des Baubetriebes ist durch
entsprechende Maßnahmen zu vermeiden (Verwendung biologisch abbaubarer
Schmierstoffe, Betanken von Baustellenfahrzeugen in gesicherten Bereichen).
Abtrag des Ober - und Unterbodens nach Entfernen der Vegetationsdecke und
getrennte Lagerung und Mieten zur Wiederverwendung gemäß DIN 18915
(Bodenarbeiten). Der Oberbodenabtrag ist entsprechend dem Baufortschritt
sukzessive vorzunehmen
Der Oberboden ist bei längere r Lagerung (> 4 Wochen) lebend zu erhalten und
zwischenzeitlich zu begrünen.
Während der Bauarbeiten anfallende Abfälle (Gebinde, Verpackungen etc.) sind
ordnungsgemäß zu entsorgen.
Zügige Wiederherrichtung (Bepflanzung, Einsaat, etc) der in Anspruch
genommenen Grünflächen
Wiederherstellung der Grünflächen mit derselben Vegetationsstruktur wie
vorgefunden
Durchführung der Kompensationsmaßnahmen soweit möglich parallel zu der
Baumaßnahme
In Anspruch genommene Flächen sind ordnungsgemäß wiederherzustellen.
Allgemein wirksame Aspekte zur Vermeidung / Verminderung anlagebedingter
Beeinträchtigungen:
Beschränkung des benötigten Flächenbedarfs für das geplante Vorhaben auf das
unbedingt notwendige Maß.
Wiederverwendung von Bodenmassen (Ober- und Unterboden).
Einbindung de r geplanten Strukturen in das Landschaftsbild durch
Pflanzmaßnahmen und Begrünungen.
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6.2 Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
Die speziellen Schutz - und Sicherungsmaßnahmen dienen der Verringerung von
Beeinträchtigungen der Randbereiche angrenzender Biotopbe stände. Generell ist die
Flächeninanspruchnahme, auch die temporäre bzw. bauzeitliche Inanspruchnahme von
Bauflächen, auf ein Minimum zu reduzieren.
Alle Schutzeinrichtungen sind vor Beginn der Bautätigkeit zu erstellen und sind bei
Bedarf umgehend zu ern euern. Die im Folgenden beschriebenen Schutz - und
Sicherungsmaßnahmen sind zeichnerisch in den Karten 2 bis 3 dargestellt.
S1 Schutz von Einzelbäumen gemäß DIN 18920, RAS-LP 4 und der
Baumschutzsatzung der Stadt Köln , Bodenabtrag und Überschüttungen im
Wurzelbereich sind generell untersagt.
Es ist verboten, den Wurzelbereich der Bäume (Kronentraufe zuzüglich 1,50 m
nach allen Seiten ) mit Fahrzeugen und Maschinen zu befahren und dort
Bodenmaterial zu lagern
Um die Baumscheiben hin ist ein Bauzaun aus Holzbrettern, Maschendraht oder
Baustahlmatten in massiver Bauweise aufzustellen und entsprechend
standsicher zu verankern. Die Zaunhöhe muss über Gelände 1,80 m bis 2,50 m
betragen.
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass Stamm-, Wurzel- und Kronenbereich der
zu erhaltenden Gehölze während der gesamten Bauzeit ausreichend vor
Beschädigungen (mechanische Verlet zungen, Eindringen schädlicher Stoffe in
den Untergrund, Bodenverdichtung durch Befahren, Freilegen der Wurzeln,
Ablagern von Baumaterial im Wurzelbereich) zu schützen sind.
S2 Begrenzung des Baufeldes; Für die Dauer der baubedingten Beeinträchtigungen
werden durch eine deutlich wahrnehmbare Begrenzung wie z.B. Flatterband,
Bauzaun oder eine ähnliche Abgrenzung nicht in Anspruch zu nehmende
Bereiche eindeutig vom Arbeitsbereich abgegrenzt und gesichert. Dies betrifft vor
allem die südlichen und östlichen Grünlandstrukturen Die Begrenzungen sind
während der Baumaßnahme ständig zu kontrollieren und bei Beschädigung ggf.
zu erneuern. In den abgegrenzt en Bereichen dürfen keine
Baustelleneinrichtungen, Material- oder Bodenlager angelegt werden.
S3 Das Bauvorhaben soll durch eine Ökologische Baubegleitung zur
Gewährleistung einer ökologisch sachgerechten Bauabwicklung, insbesondere
zur Berücksichtigung de s vorsorgenden Biotop - und Artenschutzes begleitet
werden. Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die Überwachung der
genehmigungskonformen Umsetzung der landschaftspflegerischen Maßnahmen
einschließlich der Vermeidungs - und Verminderungsmaßnahmen. Die
Ökologische Baubegleitung muss im ständigen Kontakt mit der Unteren
Naturschutzbehörde stehen.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 36 -
7. MAßNAHMEN UND WIEDERHERSTELLUNGSMAßNAHMEN
AM EINGRIFFSORT
(vgl. Anlage 1 und Karte 3)
Die durch Bauarbeiten (Baustellenlager, Arbeitsstreifen und Graben) in Anspruch
genommenen Flächen sind nach Beendigung der Bauarbeiten in ihren ursprünglichen
Zustand zurückzuführen. Vor Baubeginn wird vom AN eine Beweissicherung gem. ZTV-
AA K/1, Ziffer 3 durchgeführt, in der neben den Verkehrsflächen auch die Grünanlagen
vor Baubeginn festgehalten werden. Nach Beendigung der Arbeiten erfolgt eine zweite
Beweissicherung, eventuelle Schadensfälle können so vermerkt und reguliert werden.
Nach Beendigung der Baumaßnahme können wiederhergestellte Flächen den
Biotopwert des Bes tandes erreichen. Werden die Flächen nach Beendigung der
Baumaßnahme in ihren ursprünglichen Zustand wiederhergestellt, gilt der Eingriff an
diesen Stellen als in sich ausgeglichen.
Im Folgenden werden die landschaftspflegerischen Maßnahmen zur Wiederherstellung
und Maßnahmen zur Kompensation der Baumaßnahme dargestellt.
W 1 Wiederherstellung von Ackerflächen (HA0). Die Ackerflächen sind wie
vorgefunden herzustellen und die Baustelleneinrichtungsfläche ist
zurückzubauen.
W 2 Wiederherstellung einer Ackerbrache (HA2). Die Ackerbrache ist in Abstimmung
mit dem Eigentümer wie vorgefunden herzustellen und die
Baustelleneinrichtungsfläche ist zurückzubauen. In Abstimmung mit dem
Eigentümer ist ggf. eine Einsaat vorzunehmen. Hier sollte vorzugsweise
Regiosaatgut verwendet werden.
M 1a Neuanlage von Gras- und Krautflur an Feldrainen und Säumen (HH7)
Als Baustellenlager genutzte Bankettbereiche sind nach Beendigung der
Maßnahme wieder herzustellen bzw. neu anzulegen . Notwendige
betriebsbedingte Fläche nördli ch des Regenrückhaltekanals sind aufgrund der
Zugänglichkeit mit einer Gras - und Krautflur zu versehen , damit fortlaufend
Inspektionen und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden können . Die
Flächen sind mit regionalem Saatgut Ursprung UG 2 - Westdeutsches Tiefland
mit unterem Weserbergland einzusäen. Ausführung nach DIN 18917 und FLL
Richtlinie Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut.
Vorgeschlagenes Mischungsverhältnis:
Regiosaatgutmischung Feldraine und Säume 10% Gräser / 90% Kräuter &
Leguminosen. Insofern es aus jahreszeitlicher und witterungstechnischer Sicht
möglich ist, sollte der v.g. Einsaat eine Selbstbegrünung vorgezogen werden.
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M 1b Neuanlage von Gras- und Krautflur an Feldrainen und Säumen (HH7)
Seitlich der geplanten und ne uen Betriebswege ist eine Gras - und Krautflur als
Bankettbereich herzustellen. Die Flächen sind mit regionalem Saatgut Ursprung
UG 2 - Westdeutsches Tiefland mit unterem Weserbergland einzusäen.
Ausführung nach DIN 18917 und FLL Richtlinie Empfehlungen für Begrünungen
mit gebietseigenem Saatgut.
Vorgeschlagenes Mischungsverhältnis: Regiosaatgutmischung
Straßenbegleitgrün und Böschung 70% Gräser / 30% Kräuter & Leguminosen.
M 2 Neuanlage von unversiegelten Fahrwegen als Schotterrasen (HY2). Nach
Modellierung der Zuwegung ist gemäß FLL Richtlinie für die Planung, Ausführung
und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen (in der gültigen
Ausgabe) die Zuwegung als Schotterrasen herzurichten. Für den Schotterrasen
ist das Saatgut RSM 7.2.1 Landschaftsrasen – Trockenlagen ohne Kräuter oder
besser regionales Saatgut zu verwenden. Insofern sich der örtliche Oberboden
bautechnisch für die Verwendung der Vegetationstragsicht eignet, ist dieser dafür
wiederzuverwenden.
M 3 Neuanlage von bodenständigen Gebüschen und Sträuchern (BB1). Die
Maßnahme dient der Entwicklung von Strauchgehölzen als abschirmende
Gehölzkulisse teilweise auf neu erstellen Bauwerken ( ähnlich intensive
Dachbegrünung). Zur Reduzierung des Pflegeaufwandes für den Betreiber der
Anlage werden keine Bäume 1. und 2. Ordnung gepflanzt. Aufgrund der Höhe
des Bauwerkes wird sich aber bereits durch Großsträucher und Bäume 3.
Ordnung ein ähnliches Landsch aftsbild wie bisher einstellen. Neben der
landschaftlichen Einbindung ist das Ziel hierbei die Entwicklung von
Gehölzstrukturen als Landschaftselemente mit Bedeutung für die heimische Flora
und Fauna sowie die Anlage von gliedernden und belebenden Gehölzstrukturen.
Nicht bodenständige Arten werden deshalb bewusst ausgelassen.
Die Pflanzung hat mehrreihig mit einem Reihenabstand von 1,5 m zu erfolgen.
Der Pflanzabstand beträgt 1,5 m. Die Gehölzpflanzungen sind gruppenweise in
Trupps von jeweils 3 bis 7 Pflanzen gleicher Art vorzunehmen. Die angelegten
Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und in der Anwachsphase vor Verbiss zu
schützen.
Als Mindestqualität für die Strauchpflanzungen sind zweimal verpflanzte
Sträucher, Höhe 100 cm – 150 cm (Str. 2xv., 10 0 – 150) zu verwenden. Die
Pflanzung erfolgt nach DIN 18916.
Pflanzenname Anteil in %
Acer campestre Feldahorn 10 %
Carpinus betulus Hainbuche 10 %
Crataegus monogyna Weißdorn 20 %
Cornus sanguinea Hartriegel 10 %
Corylus avellana Hasel 10 %
Prunus spinosa Schlehe 10 %
Rosa canina Hundsrose 15 %
Salix caprea Salweide 5 %
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 38 -
Viburnum opulus Gem. Schneeball 10 %
Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten und bei Abgängigkeit zu ersetzen.
M 4 Neuanlage von Baum- und Strauchhecken / Waldrand standorttypischer
Arten (BD51)
Die in Anspru ch genommenen überwiegend standortfremde Gehölze (BD62)
werden außerhalb des Bauwerkes mit standorttypischen Arten im Übergang zum
Randbereich (mind. 10 Tiefe) wiederhergerichtet.
Diese Maßnahme dient der Entwicklung von Baum - und Strauchhecken
standorttypischer Arten als abschirmende Gehölzkulissen entlang der Südseite
des Plangebietes. Ziel ist daneben die Entwicklung von Gehölzstrukturen als
Landschaftselemente mit Bedeutung für die heimische Flora und Fauna sowie die
Anlage von gliedernden und belebenden Gehölzstrukturen.
Die Pflanzung hat mehrreihig mit einem Reihenabstand von 1,5 m zu erfolgen.
Der Pflanzabstand beträgt 1,5 m. Die Gehölzpflanzungen sind gruppenweise in
Trupps von jeweils 3 bis 7 Pflanzen gleicher Art vorzunehmen. Die angelegten
Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und in der Anwachsphase vor Verbiss zu
schützen.
Als Mindestqualität für die Baum - und Strauchpflanzungen sind zweimal
verpflanzte Sträucher, Hö he 100 cm – 150 cm (Str. 2xv., 100 – 150) zu
verwenden. Die Pflanzung erfolgt nach DIN 18916. Die Baum - und
Strauchhecken sind dauerhaft zu erhalten.
30 % Baumgehölze darunter:
Pflanzenname Anteil in %
Acer campestre Feldahorn 10 %
Alnus glutinosa Schwarzerle 10 %
Carpinus betulus Hainbuche 20 %
Quercus robur Stieleiche 10 %
Malus communis Wildapfel 10 %
Prunus avium Vogelkirsche 20 %
Sorbus aucuparia Eberesche 20 %
70 % Strauchgehölze darunter:
Pflanzenname Anteil in %
Crataegus monogyna Weißdorn 20 %
Cornus sanguinea Hartriegel 15 %
Corylus avellana Hasel 15 %
Ligustrum vulgare* Gem. Liguster 10 %
Prunus spinosa Schlehe 10 %
Rosa canina Hundsrose 10 %
Salix caprea Salweide 5 %
Viburnum opulus Gem. Schneeball 10 %
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 39 -
* Der Gemeine Liguster ist ein wichtiges Vogelnist - und Nährgehölz und dient
zahlreichen Säugetier - sowie Insektenarten als Nahrungsquelle. Die Pflanze soll
aufgrund der immer - / wintergrünen Eigenschaft und der Eigenschaften zur
Böschungssicherung im "Nahbereich" des Zaunes eine Verwendung finden.
Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten und bei Abgängigkeit zu ersetzen.
M 5 Neuanlage von Lauholzforsten / Feldgehölzen standorttypischer Baumarten
(AX11). Die in Anspruch genommenen überwiegend standortfremde Gehölze
(AX42, AX41) werden außerhalb des Bauwerkes mit standorttypischen
Baumarten wiederaufgepflanzt.
Diese Maßnahme dient der Entwicklung von Bäumen standorttypischer Arten als
abschirmende Gehölzkulissen. Ziel ist daneben die Entwicklung von
Gehölzstrukturen als Landschaftselemente mit Bedeutung für die heimische Flora
und Fauna sowie die Anlage von gliedernden und belebenden Gehölzstrukturen.
Die Pflanzung hat mehrreihig mit einem Reihenab stand von 1,5 m zu erfolgen.
Der Pflanzabstand beträgt 1,5 m. Die Gehölzpflanzungen sind gruppenweise in
Trupps von jeweils 3 bis 7 Pflanzen gleicher Art vorzunehmen. Die angelegten
Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und in der Anwachsphase vor Verbiss zu
schützen.
Als Mindestqualität für die Baumpflanzungen sind zweimal verpflanzte Gehölze,
Höhe 100 cm – 150 cm (Str. 2xv., 100 – 150) zu verwenden. Die Pflanzung erfolgt
nach DIN 18916.
100 % Baumgehölze darunter:
Pflanzenname Anteil in %
Acer campestre Feldahorn 20 %
Carpinus betulus Hainbuche 30 %
Quercus robur Stieleiche 30 %
Malus communis Wildapfel 10 %
Prunus avium Vogelkirsche 10 %
Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten und bei Abgängigkeit zu ersetzen.
Alle dargestellten Maßnahmen sind frühestmöglich umzusetzen. Die nachfolgend
dargestellten landschaftspflegerischen Maßnahmen sind spätestens nach Beendigung
aller Baumaßnahmen bzw. in der darauffolgenden Pflanzperiode (z.B. Winterhalbjahr
2026 / 2027) zu realisieren.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 40 -
8. KOSTENSCHÄTZUNG
Die vorliegende Kostenschätzung bezieht sich auf die Kosten der
landschaftspflegerischen Maßnahmen ohne Grunderwerbskosten und ohne Kosten für
(straßen)bautechnische Maßnahmen. Potentielle Maßnahmen zur Kompensation auf
Ausgleichsgrundstücken außerhalb des geplanten Vorhabens werden in der
Kostenschätzung nicht berücksichtigt.
In der Kostenschätzung enthalten ist eine 2-jährige Entwicklungspflege. Der für die
Gehölzpflanzungen zugrunde gelegte Einzelpreis stellt einen Durchschnittspreis dar.
Tabelle 3: Kostenschätzung
Nr. Maßnahme Umfang E-Preis /
m², lfd.m Summe €
S 1-3 Schutz und Sicherung allgemein 1 Psch 30.000,00 30.000,00
W1 Wiederherstellung von Ackerflächen 3754 m² 1,20 4.504,80
W2 Wiederherstellung von Ackerbrache 1314 m² 2,50 3.285,00
M1 Neuanlage von Gras- und Krautsäumen 960 m² 2,50 2.400,00
M2 Neuanlage von Schotterrasen (nur Decksicht) 881 m² 32,00 28.192,00
M3 Neuanlagen von Gebüschen und Sträuchern
Boden Vor- und Nachbereitung 1230 m² 4,50 5.535,00
Strauchpflanzungen; Str. 2xv. h 100-150 550 Stück 20,00 11.000,00
M4 Neuanlagen von Baum- und Strauchhecken
Boden Vor- und Nachbereitung 596 m² 4,50 2.682,00
Strauchpflanzungen; Str. 2xv. h 100-150 270 Stück 20,00 5.400,00
M5 Neuanlagen von Laubholzforsten
Boden Vor- und Nachbereitung 867 m² 4,50 3.901,50
Strauchpflanzungen; Str. 2xv. h 100-150 385 Stück 20,00 7.700,00
F Fertigstellungspflege 1 Psch. 20.000,00 20.000,00
E Entwicklungspflege (2-jährig) 1 Psch 40.000,00 40.000,00
M Monitoring bis zum Ende der Entwicklungspflege 1 Psch 15.000,00 15.000,00
Summe 179.600,00
Gesamtsumme (Maßnahmen) gerundet 180.000,00
Die Kosten der landschaftspflegerischen Maßnahmen vor Ort belaufen sich gemäß
Kostenschätzung auf ca. € 180.000,-- (netto ohne Grunderwerbskosten).
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 41 -
9. BILANZIERUNG VON ENGRIFF UND AUSGLEICH
Durch das geplante Vorhaben werden innerhalb der Eingriffsbereiche vorwiegend
Biotopstrukturen mit einer geringen bis mittleren Wertigkeit in Anspruch genommen (vgl.
Anhang 1). Vorhabensbedingt werden die Baustelleneinrichtungsflächen nahezu
ausschließlich temporär in Anspruch genommen . Diese werden nach Beendigung des
Vorhabens weitgehend wieder in ihrem ursprünglichen Zustand hergerichtet.
Die Ermittlung des Kompensationsbedarfes erfolgt tabellarisch durch den Vergleich der
ökologischen Wertigkeit der betroffenen Flächen nach dem „Verfahren zur Überprüfung
des Mindestumfanges von Ausgleichs - bzw. Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die
Biotopfunktion“ (Ludwig, 1991) vor und nach dem Eingriff.
Bestandswert
Für den bilanztechnisch erfassten Eingrif fsbereich wird eine Fläche von 11 .693 m²
zugrunde gelegt , woraus eine Wertigkeit im Bestand von insgesamt 138.281
ökologischen Wertpunkten resultiert.
Maßnahmenwert
Unter Berücksichtigung des nicht vermeidbaren Verlustes von Biotoptypen und der
festgelegten Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet ergibt sich ein Biotopwert nach
Realisierung der Planung von insgesamt 122.621 ökologischen Wertpunkten. Aus der
Gegenüberstellung mit dem Bestandwert resultiert hieraus ein Kompensationsdefizit
von 15.600 ökologischen Wertpunkten.
Das verbleibende Kompensationsdefizit soll über das Ökokonto der StEB ausgeglichen
werden.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 42 -
10. ZUSAMMENFASSUNG
Gegenstand des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) ist der
Neubau des Regenrückhaltebeckens 0331 "Am Kradepohl" in Köln Meschenich
einschließlich der dafür notwendigen Baufelder. Hierbei handelt es sich um eine
Maßnahme der Stadtentwäs serungsbetriebe Köln AöR (StEB). Die Vorhabensfläche
befindet sich im Eigentum der Stadt Köln und unterliegen der Nutzung durch die StEB.
In der Straße "Am Kradepohl" in Köln -Meschenich befindet sich ein als
Regenrückhaltekanal (RRK 0331) definierter Samm elkanal, der im weiteren Verlauf in
Richtung Köln -Rondorf als Betonkanal DN 800 verläuft. Dieser funktioniert bei
entsprechendem Einstau des Systems als Drossel. Der RRK verläuft in diesem Bereich
mittig auf der Sohle eines vorprofilierten, ca. 6.000 m² großen Erdbeckens. Durch seitlich
am Kanal angeordnete Öffnungen finden bei Bemessungslastfällen Entlastungen von
Mischwasser in das offene Erdbecken statt. Dieser Zustand ist gemäß WHG nicht
zulässig und soll schnellstmöglich beseitigt werden. Das Ziel ist die Verbesserung des
vorhandenen Entwässerungskomforts im Einzugsgebiet, gerade auch hinsichtlich des
in Zukunft immer häufiger prognostizierten Auftreten von Starkregenereignissen
Das Untersuchungsgebiet umfasst einen Umring von ca. 40-200 m um die vorhandene
Anlage der StEB "Am Kradepohl".
Die geplanten baulichen Anlagen liegen in der Gemarkung Meschenich, Flur 52 auf dem
Flurstück 551. Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsplans der Stadt Köln. Die
Fläche des Plangebietes ist als geschützter Landschaftsbestandteil LB-2.13 „Kradepohl,
Meschenich“ ausgewiesen. Der Schutzzweck des LB „Kradepohl, Meschenich“ wird
festgesetzt zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts durch Erhaltung
von naturnah entwickelten Feuchtstandorten und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen.
Auf dem umzäunten Gelände der StEB verläuft der Mischwasserkanal zentral innerhalb
des bestehenden Erdbeckens (ehem. Regenüberlaufbecken). Die komplette Anlage ist
in Betrieb und Nutzung durch den Betreiber. Ausgehend von de n angrenzenden
Böschungen haben sich im Zuge der natürlichen Sukzession im Beckenbereich
zahlreiche Baumgehölze entwickelt. Der Baumbestand in den Erdbecken umfasst
vorwiegend Robinien und vereinzelt Eschen mit geringem bis mittlerem. Einige Flächen,
auf d enen der kiesige Untergrund dominiert, sind nicht verbuscht und weisen eine
Ruderalvegetation auf, in der lokal das Land -Reitgras (Calamagrostis epigejos)
vorherrscht. Im Zuge der mehrfachen Begehung wurden keine Vernässungen an der
Beckensohle festgestellt. Auch in der Gras- und Krautschicht an der Beckensohle fehlen
feuchtigkeitslieben / -anzeigende Pflanzen. Somit ist die Beckensohle als eher trocken
bis feuchter Standort zu bewerten, so wie es durch die Bodenuntersuchungen auch
bestätigt wurde.
Durch d as geplante Regenrückhaltebecken werden ausschließlich Biotoptypen mit
keiner, einer geringen Wertigkeit und einer mittleren Wertigkeit beansprucht. Im
Untersuchungsraum konnten insgesamt 44 Vogelarten nachgewiesen werden, die als
Brutvogel, Nahrungsgast, Durchzügler oder nur als Überflieger auftreten.
Für das Vorhaben wurde eine Artenschutzprüfung in der Stufe I und Stufe II
ausgearbeitet. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass bei Einhaltung von Vermeidungs -
und Verminderungsmaßnahmen (z.B. Bauzeitenbeschränku ng, vorlaufende
faunistische Kontrolle auf Fledermäuse) sowie Anbringung von künstlichen Nisthilfen für
den Star, ein Zutreffen der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG bei der
Umsetzung der Maßnahme ausgeschlossen werden kann.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 43 -
Anlagebedingte Auswirkungen ergeben sich durch die Überbauung eines mit Bäumen
bestandenen Beckenbereiches durch ein Regenrückhaltebecken. Hierbei ist zu
beachten, dass das großvolumige Rückhaltebecken mit maximalen Bauwerkshöhen
(ca. 51,15 ü. NHN) noch unter der Höhe des RRK (ca. 51,90 ü. NHN) liegt. Das Bauwerk
wird zudem noch in begrünbaren Bereichen mit Boden in einer Stärke von ca. 1,20 m
überdeckt und weitestgehend eingegrünt. Unter Ausnahme der neuen Betriebswege
können ferner die randlichen Baumhecken erhalten werden, wodurch sich eine
Einbindung ins Landschaftsbild bereits unmittelbar nach der baulichen Umsetzung
ergibt. Ferner bleiben sichtverschattende Gehölze im nördlichen Bereich komplett
erhalten. Direkte Blickbezüge sind somit nicht gegeben.
Der Eingriff in Natur und Landschaft wurde anhand des Verfahrens zur Überprüfung des
Mindestumfangs von Ausgleichs - bzw. Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die
Biotopfunktion von Dankwart Ludwig bewertet. Der Bestandswert für den bilanzierten
ca. 11.693 m² großen Eingriffsbere ich hat eine Wertigkeit von 138.281 ökologischen
Wertpunkten. Nach Durchführung der Maßnahme verbleibt eine Wertigkeit von
insgesamt 122.621 ökologischen Wertpunkten. Das Defizit von 15.660 Punkten soll über
das Ökokonto der Steb erfolgen.
Werden alle aufg eführten Aspekte beachtet und die in Anspruch genommen Bereiche
wieder ordnungsgemäß hergestellt und das Defizit ausgeglichen, kann der Eingriff im
Sinne des § 15 (2) Bundesnaturschutzgesetz als ausgeglichen gelten.
Der vorliegende Antrag auf die Sanierun g dient dem Allgemeinwohl und ist vom
öffentlichen Interesse. Erhebliche nachhaltige Beeinträchtigungen auf den geschützten
Landschaftsbestandteil sind unter der Voraussetzung der weitestgehend möglichen
Wiedereingrünung mit bodenständigen Gehölzen und Reg iosaatgut ebenfalls nicht zu
erwarten.
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 44 -
11. FOTODOKUMENTATION
Bild 1: Zugang zum Regenrückhaltekanal von der Straße "Am Kradepohl" aus
Bild 2: Erschließung über die Straße "Am Kradepohl"
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 45 -
Bild 3: Baustelleneinrichtungsfläche Ackerbrache und Brennnesselsaum
Bild 4: Regenrückhaltekanal und seitliche Becken
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 46 -
Bild 5: Beckenbereiche
Bild 6: Geplante zweite BE Fläche (links vom Weg)
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 47 -
Bild 7: Luftbild vom 18. August 2023 Blick von Nordosten
Bild 8: Luftbild vom 18. August 2023 Blick von Südwesten
Regenrückhaltebecken 0331 „Am Kradepohl“ Köln-Meschenich (LBP) - 48 -
Bild 9: Blick über das Untersuchungsgebiet Luftbild vom 18. August 2023
Bild 10: Blick über das Untersuchungsgebiet Luftbild vom 18. August 2023
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
9988 Zeichen
Dezernat, Dienststelle 57/571 Vorlagen-Nummer 1109/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau Regenrückhaltebecken "Am Kradepohl" durch StEB, LB 2.13 "Kradepohl, Meschenich", Bezirk 2 Rodenkirchen. Hier: Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gem. § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit dem geplanten Regenrück- haltebecken einverstanden unter der Voraussetzung, dass die Naturschutzvereinigungen keine begründeten Bedenken äußern. Er formuliert keinen Widerspruch gegen die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Köln zum Schutz des Geschützten Landschaftsbe- standteils „LB 2.13 „Kradepohl, Meschenich“ gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzge- setz. Alternative: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde widerspricht der Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Köln zum Schutz des Geschützten Landschaftsbestand- teils „LB 2.13 „Kradepohl, Meschenich“ gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzgesetz Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 05.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Beschreibung der Maßnahme In der Straße "Am Kradepohl" in Köln-Meschenich befindet sich ein als Regenrückhaltekanal (RRK 0331) definierter Sammelkanal, der im weiteren Verlauf in Richtung Köln-Rondorf als Betonkanal DN 800 verläuft. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Köln und unter- liegt der Nutzung durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB). Der RRK verläuft mittig auf der Sohle eines vorprofilierten, ca. 6.000 m² großen Erdbeckens. Dieser funktioniert bei entsprechendem Einstau des Systems als Drossel. D.h. bei stärkeren Regenereignissen wird nicht klärpflichtiges, mit Abwasser vermischtes Regenwasser über eine Überlaufschwelle in das Becken geleitet, um eine Überlastung des Kanals zu verhindern bzw. zu reduzieren. Durch seitlich am Kanal angeordnete Öffnungen finden bei Bemessungs- lastfällen Entlastungen von Mischwasser in das offene Erdbecken statt. Dieser Zustand ist ge- mäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nicht zulässig und soll schnellstmöglich beseitigt werden. Die abwassertechnische Anlage ist seit 1973 ununterbrochen in Betrieb. Aufgrund von Pflege- vernachlässigung hat sich auf der Fläche ein Gehölzbestand (zum Großteil Robinie) gebildet. Für die geplante Sanierung durch die StEB ist unter anderem die Neugestaltung eines ge- schlossenen Regenrückhaltebeckens (RRB) im Bereich der Geländemulde südlich des beste- henden Regenrückhaltekanals (RRK) vorgesehen. Das RRB weist einen rechteckigen Grundriss auf und wird mit seiner Längsseite direkt am vorhandenen RRK hergestellt. Das neue RRB (rund 25 m x 60 m und Fassungsvermögen von rund 7.300 m³) soll als geschlossenes Betonbecken im Nebenschluss an den bestehenden RRK platziert werden, so dass die Möglichkeit zur bedarfsweisen Erweiterung des Speicher- volumens besteht. Der bestehende RRK kann so bei Starkregenereignissen über Entlastungs- schlitze im Freigefälle in das Becken entlasten. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird neben technisch notwendigen Bauteilen und Wegen auch eine mindestens 1,20 m hohe Erd- schicht auf das geschlossene Regenrückhaltebecken aufgeschüttet, so dass ein Gehölzbe- wuchs der Fläche wieder möglich ist. Verfahren Für das Vorhaben ist nach Abstimmung mit den zuständigen Behörden keine Baugenehmi- gung oder wasserrechtliche Genehmigung notwendig. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW sieht eine forstrechtliche Genehmigung als nicht notwendig an, da es sich nicht um Wald im Sinne des Gesetzes handelt (Bundeswaldgesetz und Landesforstgesetz). Die Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen ist auf der Grundlage von § 66 Abs. 1 Ziff. 2 LNatSchG NRW vor Erteilung einer Befreiung von Verboten hinsichtlich gesetz- lich geschützter Landschaftsbestandteile durchzuführen. Das Verfahren für die Beteiligung richtet sich nach § 67 LNatSchG NRW. Die anerkannten Naturschutzvereinigungen wurden beteiligt. Die Schutzgemeinschaft Deut- scher Wald hat eine Stellungnahme eingereicht mit keinen grundsätzlichen Bedenken gegen- über dem Vorhaben. Offenen Punkte wurden dem Antragssteller übermittelt und von ihm be- antwortet. 3 Regelungen des Landschaftsplans Das Erdbecken befindet sich auf einem eingezäunten Grundstück der Stadt Köln und wird nach Landschaftsplan als geschützter Landschaftsbestandteil LB-2.13 „Kradepohl, Mesche- nich“ ausgewiesen. Anders als es der Landschaftsplan beschreibt, hat eine „Aufgabe der Nutzung“ nie stattgefun- den. Die abwassertechnische Anlage ist seit 1973 ununterbrochen in Betrieb. Allerdings hat sich durch die Vernachlässigung der Pflege ein Gehölzbestand entwickelt. Innerhalb des geschützten Landschaftsbestandteils ist es gemäß LP insbesondere verboten: Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen zu entfernen, Flächen und Wege zu versiegeln, bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnung, als auch Straßen und Wege zu er- richten, Aufschüttungen und Abgrabungen sowie Verfestigungen des Bodens vorzunehmen Von diesen Verboten kann auf der Grundlage des § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine Befreiung erteilt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belas- tung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. Eingriffsregelung: In Bezug auf die Abarbeitung der Eingriffsregelung nach §§ 13-18 BNatSchG wurde im Auf- trag der StEB ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Stand August 2024 erarbeitet. Dieser wurde mit der UNB abgestimmt. Die Baumaßnahme stellt insgesamt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Insbesondere sind Auswirkungen auf Bodenfunktionen durch die Flächeninanspruchnahme und Verlust und Beeinträchtigung von Lebensräumen für Pflanzen und Tieren zu nennen. Dauerhaft werden Gehölze in einem Umfang von ca. 1.670 m² in Anspruch genommen. Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Hierzu sind im LBP umfangreiche Maßnahmen festgelegt (s. LBP Kap.6). Die nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen stellen einen Eingriff dar und sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Ein Teil der Kompensation erfolgt dabei vor Ort durch das Aufbringen einer 1,20 m hohe Erdschicht und der Neuanlage von bodenständigen Gebüschen und Sträuchern. Der verbleibende Bedarf wird über das Ökokonto der StEB abge- golten (s. Anlage 1 LBP). Artenschutz Zur Einstellung und Überprüfung der Regelungen zum Artenschutz nach dem § 44 BNatSchG wurde eine Artenschutzprüfung Stufe II (ASP) zu dem Vorhaben erarbeitet und entsprechende Maßnahmen festgesetzt. Nach fachlicher sowie rechtlicher Prüfung durch die UNB ist davon auszugehen, dass die ar- tenschutzrechtlichen Belange in der ASP in angemessener Form dargestellt und bewertet wurden. Die vorhabenbedingten Wirkfaktoren und das sich daraus ableitende artenschutz- rechtliche Konfliktpotenzial wurden nachvollziehbar erläutert. Darauf basierend wurden di- verse Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen festgelegt, welche grundsätzlich geeignet und ausreichend erscheinen, den Eintritt der Zugriffsverbote nach § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz abzuwenden. Befreiung Der Umbau der vorhandenen Anlage ist notwendig, da die bestehende Versickerung von Mischwasser (mit Abwasser vermischtes Regenwasser) in dem Erdbecken gemäß WHG nicht zulässig ist und das Grundwasser gefährdet. Die Maßnahme dient somit dem Grundwasser- schutz. 4 Durch den Umbau erfolgt dabei nicht nur eine Abdichtung des Beckens (Unterbindung der Versickerung), es wird auch das nutzbare Rückhaltevolumen vergrößert. Die Maßnahme dient damit der Starkregenvorsoge und dem Überflutungsschutz der Ortslagen Meschenich (ober- halb) und Rodenkirchen (unterhalb). Hydraulische Berechnungen und Simulationen ergaben die Notwendigkeit des Neubaus des RRBs auf dem vorhandenen Gelände. Der Neubau ist auch bautechnisch an dieser Stelle aus folgenden Gründen notwendig: • Alternativgrundstücke in der Nähe im Besitz der Stadt Köln sind von der Größe und Form her nicht geeignet • Der Zulaufkanal zum RRB im bestehenden Freigefällesystem könnte für einen anderen Standort nicht beliebig verlängert oder umgelegt werden. Der abgehende Kanal hinter dem RRB ist von der Dimension her als Zulaufkanal zu einem anderen Standort nicht geeignet. • Die Nutzung des vorhandenen Erdbeckens als Baugrube und der vorhandenen Kanäle ist wesentlich kostengünstiger als die Herstellung der Anlage an anderem Standort. Eine Herstel- lung an einem anderen Standort würde die Maßnahme vorbehaltlich der Umsetzbarkeit um bis zu 4,0 Mio € verteuern. Das öffentliche Interesse an der Durchführung der Baumaßnahme (Grundwasserschutz, Starkregenvorsorge und Überflutungsschutz) überwiegt damit gegenüber dem Interesse, dass die Verbote des Landschaftsplans in dem geschützten Landschaftsbestandteil vor Ort einge- halten werden. Beeinträchtigungen der Funktionen von Natur und Landschaft werden soweit wie möglich vermieden und die unvermeidbaren Wirkungen werden ausgeglichen. Anlagen: Anlage 1: Landespflegerischer Begleitplan Anlage 1a: Bilanzierung Anlage 2: Artenschutzprüfung Anlage 3: Bestand- und Konfliktplan Anlage 4: Planung & Schutz und Sicherung Anlage 5: Maßnahmen und Planung Anlage 6: Querprofil Anlage 7: Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V. - Stellungnahme
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (12)
- Ostmerheimer Straße 5555
- Zaunhofstraße
- Alte Kölnstraße
- Bödingerstraße
- Am Kradepohl 0
- Willy-Brandt-Platz 2
- Gut Leidenhausen
- Zollstockgürtel 120
- Hauptstraße
- Am Himmel
- Straße 5
- Am Rande
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 1109/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 30.04.2025
- Erstellt
- 14.04.2025 10:46