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1892/2024

Widmung verschiedener Flurstücke der Stichstraße Jungbluthgasse zu Haus-Nr. 8-32 in Köln-Junkersdorf

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 17.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 23.09.2024, TOP 9.1.2

Anlage 2 Widmungsplan

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Widmungsplan

216 Zeichen

Widmungsplan  
Jungbluthgasse- Stichstraße zu den Grundstücken Jungbluthgasse 8 - 32 
(Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstücke 2068, 2069, 1882, 1885, 1886, 1887, 
1888, 1889) 
Aktenzeichen: W-2024-01114 
 
 
Legende

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

672 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Wählen Sie bitte eine der drei folgenden Varianten aus und machen Sie entsprechende  
Angaben dazu. 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1852 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
W-2024-01114 
Vorlagen-Nummer 
 1892/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Widmung verschiedener Flurstücke der Stichstraße Jungbluthgasse zu Haus-Nr. 8-32 in 
Köln-Junkersdorf  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, verschiedene Flurstücke der Stichstraße Jung-
bluthgasse zu den Grundstücken Jungbluthgasse 8-32 (Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flur-
stücke 1882, 1885, 1886, 1887, 1888, 1889, 2068, 2069) in Köln-Junkersdorf als Gemein-
destraße mit der Benutzungsbeschränkung auf den Anliegerverkehr gemäß § 6 Straßen- und 
Wegegesetz NRW (StrWG) zu widmen. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Stichstraße zu den Grundstücken Jungbluthgasse 8-32 wurde förmlich am 13.02.1995 ge-
widmet. Allerdings befand sich das heute ausgebaute Straßenland zu dieser Zeit noch nicht 
vollständig im Eigentum der Stadt Köln. Folgende Flurstücke sind (nach Ausbau) zwischen-
zeitlich in das Eigentum der Stadt Köln übergegangen: 1882, 1885, 1886, 1887, 1888, 1889, 
2068 und 2069. Diese Flurstücke können daher nicht als gewidmet angesehen werden.  
 
Die Flurstücke sind wie die übrige Straßenfläche als Gemeindestraße mit der Benutzungsbe-
schränkung auf den Anliegerverkehr zu widmen.  
 
Mit der Widmung werden die Flächen zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und We-
gegesetzes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt Köln als Straßenbaube-
hörde und Straßenbaulastträger gestellt. 
 
 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Widmungsplan

Beratungsverlauf (1)

23.09.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Brückenstraße 5
  • Jungbluthgasse 8

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Details

Aktenzeichen
1892/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
17.06.2024
Erstellt
11.06.2024 09:27