1892/2024
Widmung verschiedener Flurstücke der Stichstraße Jungbluthgasse zu Haus-Nr. 8-32 in Köln-Junkersdorf
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Anlage 2 Widmungsplan
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Widmungsplan Jungbluthgasse- Stichstraße zu den Grundstücken Jungbluthgasse 8 - 32 (Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstücke 2068, 2069, 1882, 1885, 1886, 1887, 1888, 1889) Aktenzeichen: W-2024-01114 Legende
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Wählen Sie bitte eine der drei folgenden Varianten aus und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 W-2024-01114 Vorlagen-Nummer 1892/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung verschiedener Flurstücke der Stichstraße Jungbluthgasse zu Haus-Nr. 8-32 in Köln-Junkersdorf Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, verschiedene Flurstücke der Stichstraße Jung- bluthgasse zu den Grundstücken Jungbluthgasse 8-32 (Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flur- stücke 1882, 1885, 1886, 1887, 1888, 1889, 2068, 2069) in Köln-Junkersdorf als Gemein- destraße mit der Benutzungsbeschränkung auf den Anliegerverkehr gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) zu widmen. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stichstraße zu den Grundstücken Jungbluthgasse 8-32 wurde förmlich am 13.02.1995 ge- widmet. Allerdings befand sich das heute ausgebaute Straßenland zu dieser Zeit noch nicht vollständig im Eigentum der Stadt Köln. Folgende Flurstücke sind (nach Ausbau) zwischen- zeitlich in das Eigentum der Stadt Köln übergegangen: 1882, 1885, 1886, 1887, 1888, 1889, 2068 und 2069. Diese Flurstücke können daher nicht als gewidmet angesehen werden. Die Flurstücke sind wie die übrige Straßenfläche als Gemeindestraße mit der Benutzungsbe- schränkung auf den Anliegerverkehr zu widmen. Mit der Widmung werden die Flächen zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und We- gegesetzes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt Köln als Straßenbaube- hörde und Straßenbaulastträger gestellt. Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Widmungsplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Brückenstraße 5
- Jungbluthgasse 8
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Details
- Aktenzeichen
- 1892/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 17.06.2024
- Erstellt
- 11.06.2024 09:27