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V/0811/2013

Ausbau der Siemensstraße im Abschnitt Hausnummer 31 - 60 1. BA

Vorlagen 21.10.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 19.11.2013, TOP 5.10

Beschlussvorlage

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Anlage 1 Blatt 4 zur V-0811-2013

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Beschlussvorlage

10140 Zeichen

V/0811/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausbau der Siemensstraße im Abschnitt Hausnummer 31 - 60 1. BA 
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.11.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
19.11.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Siemensstraße wir d auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestel lten 
Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 10327 Blatt 3 – 6 (6) Stand 10/2013) im 1. Bauabschnitt Si e-
mensstraße 31 – 60 ausgebaut. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Baukosten in Höhe von ca. 1.600.000 € entst e-
hen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 530.000 € Investitionszuwendungen ge-
mäß den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau ( FöRi-kom-Stra) und ca. 718.000 € an KAG -
Beiträgen. 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
Jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ve r-
kehrs- flächen und –
anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 4080 Robert-Bosch-
Str./Siemensstr., B 51 – 
Trauttmansdorffstr. 
Auszahlungen   2014 520.000  
Auszahlungen   2015 1.080.000  
Einzahlungen   2014 
- 
530.000 Investitionszuwendungen 
FöRi-kom-Stra 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0811/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.10.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0811/2013 
2016 
Einzahlungen 0005  2016 
- 
2017 
718.000 KAG-Beiträge 
Saldo   352.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2014 (Entwurf) bei der 
o. g. Pr oduktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter 
dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2014 bzw. 
der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung steht. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft hat mit der B e-
schlussvorlage Nr. V/0469/2013 in seiner Sitzung am 0 7.11.2013 der Planung zur Verbes-
serung der Verkehrsanlagen in Form eines Ausbaus von beidseitigen gem. Geh- und Rad-
wegen zwischen der Robert-Bosch-Straße und der Trauttmansdorffstraße im Zusammen-
hang mit notwendigen Erneuerungsarbeiten an der Fahrbahn Siemensstraße  zugestimmt. 
Die Bezirksvertretung Münster -Hiltrup wurde im Rahmen einer vorhergehenden Anhörung 
am 12.09.2013 beteiligt.  
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
Bestand 
Die Siemensstraße liegt innerhalb des Stadtbezirkes Hiltrup im Wasserschutzgebiet Mün s-
ter-Geist - Wasserschutzzone III. Die Straße befindet sich in einem bautec hnisch sehr 
schlechten Zustand. Vergangene Frost- und Tauperioden haben die Straße wiederholt in 
immer stärkerem Maße deutlich wahrnehmbar in Mitleidenschaft gezogen. Durch den aus-
geprägten Schwerlastverkehr sind Straßenaufbrüche zu verzeichnen, die den Fahrbah n-
aufbau und somit die Standfestigkeit nachhaltig stören. Dieser Sachverhalt führt zu fortwäh-
renden Fahrbahnschäden. Durch A usbesserungsarbeiten lassen sich jedoch nur kurzzeit i-
ge Verbesserungen erzielen, so dass dringender Handlungsbedarf besteht und ein grund-
hafter Ausbau unumgänglich wird. 
Planung 
Entgegen der Beschlusslage gemäß Beschlussvorlage V/0469/2013 ist geplant, die Ba u-
ausführung im 1. BA in Höhe Siemensstraße 60 enden zu lassen, da zwischenzeitlich noch 
Abstimmungsbedarf bezüglich der baulichen Ausgestaltung des Einmündungsbereiches 
Siemensstraße/Trauttmansdorffstraße angemeldet wurde. Der Ausbau dieses Bereiches 
erfolgt im Zusammenhang mit dem Ausbau des Knotenpunktes Siemensstr aße/Robert-
Bosch-Straße.  
 
Im Zuge der Straßenbaumaßnahme werden schadhafte Grundstücks - und Straßenablauf-
leitungen ausgetauscht. Eine Erneuerung der RW - und SW-Kanalisation ist nicht erforde r-
lich, da aus der Kanaluntersuchung keine handlungsauslösenden Schadensbild er festg e-
stellt wurden.  
 
Die bauliche Ausführung entspricht dem Stand der Technik . Hiernach werden die gem. 
Geh- und Radwege mit grauem Betonsteinpflaster 20/10/8 cm, die Sicherheitstren nstreifen 
mit  anthrazitfarbenem  Betonsteinpflaster 20/10/8 cm, die 3,0 m breiten Längsparkstreifen 
für LKW mit Verbundsteinpflaster grau H -Profil 20/16,5/10 cm und die Fahrbahn in einer

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V/0811/2013 
Asphaltbauweise (Bauklasse II)  hergestellt. Die geplante Straßenbordhöhe beträgt regel-
mäßig 10 cm. In den Bereichen der Grundstückszufah rten wird der Straßenbord auf 3 cm 
abgesenkt.   
 
Reduktionsvariante: 
Laut vorliegendem Baugrundgutachten – Stand 20.04.2012 – werden die Anforderungen, 
die gemäß RStO 01 an einen frostsicheren Gesamtaufbau von 65 cm für eine Straße der 
Bauklasse II (Belastungsklasse 10), 32 cm für einen Geh - und Radweg und 60 cm für eine 
Parkfläche der vormals Bauklasse III (Belastungsklasse 3,2) gestellt werden, nicht erfüllt. 
Aus diesem Grunde empfiehlt der Gutachter, sowohl die Fahrbahn als auch den anliege n-
den Geh-/Radweg und die Parkstreifen im Vollausbau herzustellen.  
Ein Minderausbau wird aus bautechnischer Sicht heraus im Sinne einer Reduktionsvariante 
für den o.  g. Ausbaubereich nicht in Erwägung gezogen. Zielsetzung ist es, nicht nur G e-
meinwohl orientiert zu hande ln und die Grundversorgung sicherzustellen, sondern insb e-
sondere auch Mindest standards im Straßenbau im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes 
einzuhalten. Konkret bedeutet dieser Ansatz, nachhaltig die günstigste Relation zwischen 
dem verfolgten Zweck und d en einzusetzenden Mitteln zu erreichen. Es sind somit nicht 
nur die Herstellungskosten, sondern auch die Erhaltungskosten über die Lebensdauer der 
Anlage zu berücksichtigen. Die wirtschaftlichste Relation wird am ehestens gewahrt, indem 
Mindeststandards im Straßenausbau eingehalten werden. 
Lärmschutz 
Gesonderte Lärmschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich. 
Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbH 
Die Stadtwerke planen die Verlegung einer Gasleitung DN 150 sowie einer Wasserleitung 
DN 200 im westseitigen Geh- und Radweg.  Diese Arbeiten werden in Abstimmung mit dem 
Straßenausbau durchgeführt.  
Kontaminierte Fahrbahnbereiche  
PAK-haltige Asphaltschichten und Aufbruchgut sind vorhanden und müssen in einer Gr ö-
ßenordnung von geschätzten 780 m³ entsorgt werden.  
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Ausschreibung erfolgt nach dem Baubeschluss , so dass mit dem Ausbau zu Beginn 
der Sommerferien 2014 begonnen werden kann. Die Bauzeit wird auf 15 Monate vera n-
schlagt.  
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Gemäß der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für Straßenbaumaß-
nahmen der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. jeweils geltenden Fassung ist gem. § 3 
Abs. 3 Buchstabe c) die Siemensstraße als Hauptverkehrsstraße eingestuft. Die Anlage er-
streckt sich in beitragsrechtl icher Hinsicht von der Robert-Bosch-Straße bis zur Trautt-
mansdorffstraße.  
 
Für die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn einschließlich Längsparkstreifen s o-
wie für die Neua nlage von beidseitigen gemeinsamen Geh - und Radwegen  sind Anli e-
gerbeiträge gemäß § 8 KAG zu erheben. Die Anliegeranteile bemessen sich für die Fah r-
bahn zu 40 %, für Längsparkstreifen zu 80 % und für die gem. Geh- und Radwege zu 50 % 
bezogen auf die beitragsfähigen Kosten. In der Summe können für den o. a. Ausbaub e-
reich ca. 718.000 EUR  in den Ansatz gestellt werden. Die Anlage kann abgerechnet we r-
den, sobald die beitragrechtlichen Vorraussetzungen mit Fertigstellung des 2. BA vorliegen

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V/0811/2013 
(Knotenpunkt Robert-Bosch-Str./Siemensstr. – Siemensstr. 31 und Siemensstr. 60 bis zum 
Einmündungsbereich Trauttmansdorffstr.).  
 
Für die Maßnahme (1. BA) sind Investitionszuwendungen nach den FöRi-kom-Stra in Höhe 
von 530.000 EUR auf der Grundlage einer 60 % Förderung der Zuwendungsfähigen Kos-
ten bewilligt worden.  
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Es ist eine Genehmigung nach § 3 (15) Wasserschutzgebietsverordnung „Münster -Geist“ 
erforderlich. Die Anträge werden fristgerecht gestellt. 
 
6. Baustellenverkehr 
 
Die Verkehre werden wie zuvor bei der Ausbaumaßnahme Robert -Bosch-Straße im Ei n-
richtungsverkehr sta dtauswärts an den einzelnen Bauabschnitten vorbeigeführt – begin-
nend ab der Grundstückszufahrt Siemensstraße 31. Diese Verkehrsführung betrifft sowohl 
den allgemeinen Kfz- wie auch den Busverkehr der Linie 17. In Gegenrichtung wird ab der 
Trauttmansdorffstraße eine Umleitungsstrecke stadteinwärts über die Hammer Straße ei n-
gerichtet. Radfahrer und Fußgänger können den Baustellenbereich temporär in Abhängi g-
keit des Baufortschrittes passieren. Als Alternative steht für diese Verkehrsteilnehmer auch 
die parallel verlaufende Anliegerfahrbahn Siemensstraße zur Verfügung. Die verkehrliche 
Erschließung des Fachmarktzentrums Robert-Bosch-Str./Siemensstr. und des Gewerbebe-
triebes Siemensstr. 31 wird während der Bauphase über die Anbindung Hammer Str./kleine 
Siemensstraße und Umgehungstr. B 51/Robert -Bosch-Straße sichergestellt. Für die unmi t-
telbar im Baustellenbereich befindlichen Grundstückszufahrten erfolgt eine Reg elung  links 
herein / links heraus bzw. rechts herein / rechts heraus.  Die verkehrliche Erschließung d er 
Nebenstraßen Schuckertstr. und Geister Landweg wird gleichfalls als unkritisch angesehen, 
da diese Straßen zweifach an die Siemensstr. angebunden sind. Sie übernehmen somit 
wie bisher auch die Funktion einer Wendeanlage für Lastzüge und sonstige Großrau mfahr-
zeuge. Baustellenbedingte kurzzeitige Behinderungen können nicht ausgeschlossen we r-
den.   
 
Die Verkehrsregelung wurde im Vorfeld mit der Feuerwehr, den Verkehrsbetrieben der 
Stadtwerke Münster GmbH und dem Ordnungsamt abgestimmt. 
 
6. Sonstiges 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden nach dem Baubeschluss entsprechend dem  
Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme in schriftlicher Form 
umfassend informiert. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage 
 
Lageplan Nr. 10327 Blatt 3 – 6 (6)

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V/0811/2013

Anlage 1 Blatt 4 zur V-0811-2013

47 Zeichen

Vorlage: V/0811/2013
Anlage 1             4 (4)

Anlage 1 Blatt 1 zur V-0811-2013

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Vorlage: V/0811/2013
Anlage 1             1 (4)

Anlage 1 Blatt 2 zur V-0811-2013

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Vorlage: V/0811/2013
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Anlage 1 Blatt 3 zur V-0811-2013

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Vorlage: V/0811/2013
Anlage 1             3 (4)

Beratungsverlauf (2)

14.11.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Trauttmansdorffstraße
  • Robert-Bosch-Straße
  • Siemensstraße 31
  • Hammer Straße
  • Geister Landweg
  • Schuckertstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0811/2013
Typ
Vorlagen
Datum
21.10.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37