V/0811/2013
Ausbau der Siemensstraße im Abschnitt Hausnummer 31 - 60 1. BA
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Beschlussvorlage
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V/0811/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Ausbau der Siemensstraße im Abschnitt Hausnummer 31 - 60 1. BA - Baubeschluss Straßenbau - Beratungsfolge 14.11.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 19.11.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Siemensstraße wir d auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestel lten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 10327 Blatt 3 – 6 (6) Stand 10/2013) im 1. Bauabschnitt Si e- mensstraße 31 – 60 ausgebaut. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Baukosten in Höhe von ca. 1.600.000 € entst e- hen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 530.000 € Investitionszuwendungen ge- mäß den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau ( FöRi-kom-Stra) und ca. 718.000 € an KAG - Beiträgen. Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- Jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ve r- kehrs- flächen und – anlagen Investitionsmaßnahme 4080 Robert-Bosch- Str./Siemensstr., B 51 – Trauttmansdorffstr. Auszahlungen 2014 520.000 Auszahlungen 2015 1.080.000 Einzahlungen 2014 - 530.000 Investitionszuwendungen FöRi-kom-Stra Vorlagen-Nr.: V/0811/2013 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 21.10.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0811/2013 2016 Einzahlungen 0005 2016 - 2017 718.000 KAG-Beiträge Saldo 352.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2014 (Entwurf) bei der o. g. Pr oduktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2014 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung steht. Begründung: 1. Voraussetzungen Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft hat mit der B e- schlussvorlage Nr. V/0469/2013 in seiner Sitzung am 0 7.11.2013 der Planung zur Verbes- serung der Verkehrsanlagen in Form eines Ausbaus von beidseitigen gem. Geh- und Rad- wegen zwischen der Robert-Bosch-Straße und der Trauttmansdorffstraße im Zusammen- hang mit notwendigen Erneuerungsarbeiten an der Fahrbahn Siemensstraße zugestimmt. Die Bezirksvertretung Münster -Hiltrup wurde im Rahmen einer vorhergehenden Anhörung am 12.09.2013 beteiligt. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Bestand Die Siemensstraße liegt innerhalb des Stadtbezirkes Hiltrup im Wasserschutzgebiet Mün s- ter-Geist - Wasserschutzzone III. Die Straße befindet sich in einem bautec hnisch sehr schlechten Zustand. Vergangene Frost- und Tauperioden haben die Straße wiederholt in immer stärkerem Maße deutlich wahrnehmbar in Mitleidenschaft gezogen. Durch den aus- geprägten Schwerlastverkehr sind Straßenaufbrüche zu verzeichnen, die den Fahrbah n- aufbau und somit die Standfestigkeit nachhaltig stören. Dieser Sachverhalt führt zu fortwäh- renden Fahrbahnschäden. Durch A usbesserungsarbeiten lassen sich jedoch nur kurzzeit i- ge Verbesserungen erzielen, so dass dringender Handlungsbedarf besteht und ein grund- hafter Ausbau unumgänglich wird. Planung Entgegen der Beschlusslage gemäß Beschlussvorlage V/0469/2013 ist geplant, die Ba u- ausführung im 1. BA in Höhe Siemensstraße 60 enden zu lassen, da zwischenzeitlich noch Abstimmungsbedarf bezüglich der baulichen Ausgestaltung des Einmündungsbereiches Siemensstraße/Trauttmansdorffstraße angemeldet wurde. Der Ausbau dieses Bereiches erfolgt im Zusammenhang mit dem Ausbau des Knotenpunktes Siemensstr aße/Robert- Bosch-Straße. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme werden schadhafte Grundstücks - und Straßenablauf- leitungen ausgetauscht. Eine Erneuerung der RW - und SW-Kanalisation ist nicht erforde r- lich, da aus der Kanaluntersuchung keine handlungsauslösenden Schadensbild er festg e- stellt wurden. Die bauliche Ausführung entspricht dem Stand der Technik . Hiernach werden die gem. Geh- und Radwege mit grauem Betonsteinpflaster 20/10/8 cm, die Sicherheitstren nstreifen mit anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster 20/10/8 cm, die 3,0 m breiten Längsparkstreifen für LKW mit Verbundsteinpflaster grau H -Profil 20/16,5/10 cm und die Fahrbahn in einer - 3 - V/0811/2013 Asphaltbauweise (Bauklasse II) hergestellt. Die geplante Straßenbordhöhe beträgt regel- mäßig 10 cm. In den Bereichen der Grundstückszufah rten wird der Straßenbord auf 3 cm abgesenkt. Reduktionsvariante: Laut vorliegendem Baugrundgutachten – Stand 20.04.2012 – werden die Anforderungen, die gemäß RStO 01 an einen frostsicheren Gesamtaufbau von 65 cm für eine Straße der Bauklasse II (Belastungsklasse 10), 32 cm für einen Geh - und Radweg und 60 cm für eine Parkfläche der vormals Bauklasse III (Belastungsklasse 3,2) gestellt werden, nicht erfüllt. Aus diesem Grunde empfiehlt der Gutachter, sowohl die Fahrbahn als auch den anliege n- den Geh-/Radweg und die Parkstreifen im Vollausbau herzustellen. Ein Minderausbau wird aus bautechnischer Sicht heraus im Sinne einer Reduktionsvariante für den o. g. Ausbaubereich nicht in Erwägung gezogen. Zielsetzung ist es, nicht nur G e- meinwohl orientiert zu hande ln und die Grundversorgung sicherzustellen, sondern insb e- sondere auch Mindest standards im Straßenbau im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes einzuhalten. Konkret bedeutet dieser Ansatz, nachhaltig die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und d en einzusetzenden Mitteln zu erreichen. Es sind somit nicht nur die Herstellungskosten, sondern auch die Erhaltungskosten über die Lebensdauer der Anlage zu berücksichtigen. Die wirtschaftlichste Relation wird am ehestens gewahrt, indem Mindeststandards im Straßenausbau eingehalten werden. Lärmschutz Gesonderte Lärmschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich. Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbH Die Stadtwerke planen die Verlegung einer Gasleitung DN 150 sowie einer Wasserleitung DN 200 im westseitigen Geh- und Radweg. Diese Arbeiten werden in Abstimmung mit dem Straßenausbau durchgeführt. Kontaminierte Fahrbahnbereiche PAK-haltige Asphaltschichten und Aufbruchgut sind vorhanden und müssen in einer Gr ö- ßenordnung von geschätzten 780 m³ entsorgt werden. 3. Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung erfolgt nach dem Baubeschluss , so dass mit dem Ausbau zu Beginn der Sommerferien 2014 begonnen werden kann. Die Bauzeit wird auf 15 Monate vera n- schlagt. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse Gemäß der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für Straßenbaumaß- nahmen der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. jeweils geltenden Fassung ist gem. § 3 Abs. 3 Buchstabe c) die Siemensstraße als Hauptverkehrsstraße eingestuft. Die Anlage er- streckt sich in beitragsrechtl icher Hinsicht von der Robert-Bosch-Straße bis zur Trautt- mansdorffstraße. Für die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn einschließlich Längsparkstreifen s o- wie für die Neua nlage von beidseitigen gemeinsamen Geh - und Radwegen sind Anli e- gerbeiträge gemäß § 8 KAG zu erheben. Die Anliegeranteile bemessen sich für die Fah r- bahn zu 40 %, für Längsparkstreifen zu 80 % und für die gem. Geh- und Radwege zu 50 % bezogen auf die beitragsfähigen Kosten. In der Summe können für den o. a. Ausbaub e- reich ca. 718.000 EUR in den Ansatz gestellt werden. Die Anlage kann abgerechnet we r- den, sobald die beitragrechtlichen Vorraussetzungen mit Fertigstellung des 2. BA vorliegen - 4 - V/0811/2013 (Knotenpunkt Robert-Bosch-Str./Siemensstr. – Siemensstr. 31 und Siemensstr. 60 bis zum Einmündungsbereich Trauttmansdorffstr.). Für die Maßnahme (1. BA) sind Investitionszuwendungen nach den FöRi-kom-Stra in Höhe von 530.000 EUR auf der Grundlage einer 60 % Förderung der Zuwendungsfähigen Kos- ten bewilligt worden. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Es ist eine Genehmigung nach § 3 (15) Wasserschutzgebietsverordnung „Münster -Geist“ erforderlich. Die Anträge werden fristgerecht gestellt. 6. Baustellenverkehr Die Verkehre werden wie zuvor bei der Ausbaumaßnahme Robert -Bosch-Straße im Ei n- richtungsverkehr sta dtauswärts an den einzelnen Bauabschnitten vorbeigeführt – begin- nend ab der Grundstückszufahrt Siemensstraße 31. Diese Verkehrsführung betrifft sowohl den allgemeinen Kfz- wie auch den Busverkehr der Linie 17. In Gegenrichtung wird ab der Trauttmansdorffstraße eine Umleitungsstrecke stadteinwärts über die Hammer Straße ei n- gerichtet. Radfahrer und Fußgänger können den Baustellenbereich temporär in Abhängi g- keit des Baufortschrittes passieren. Als Alternative steht für diese Verkehrsteilnehmer auch die parallel verlaufende Anliegerfahrbahn Siemensstraße zur Verfügung. Die verkehrliche Erschließung des Fachmarktzentrums Robert-Bosch-Str./Siemensstr. und des Gewerbebe- triebes Siemensstr. 31 wird während der Bauphase über die Anbindung Hammer Str./kleine Siemensstraße und Umgehungstr. B 51/Robert -Bosch-Straße sichergestellt. Für die unmi t- telbar im Baustellenbereich befindlichen Grundstückszufahrten erfolgt eine Reg elung links herein / links heraus bzw. rechts herein / rechts heraus. Die verkehrliche Erschließung d er Nebenstraßen Schuckertstr. und Geister Landweg wird gleichfalls als unkritisch angesehen, da diese Straßen zweifach an die Siemensstr. angebunden sind. Sie übernehmen somit wie bisher auch die Funktion einer Wendeanlage für Lastzüge und sonstige Großrau mfahr- zeuge. Baustellenbedingte kurzzeitige Behinderungen können nicht ausgeschlossen we r- den. Die Verkehrsregelung wurde im Vorfeld mit der Feuerwehr, den Verkehrsbetrieben der Stadtwerke Münster GmbH und dem Ordnungsamt abgestimmt. 6. Sonstiges Die Anwohner und Eigentümer werden nach dem Baubeschluss entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme in schriftlicher Form umfassend informiert. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage Lageplan Nr. 10327 Blatt 3 – 6 (6) - 5 - V/0811/2013
Anlage 1 Blatt 4 zur V-0811-2013
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Vorlage: V/0811/2013 Anlage 1 4 (4)
Anlage 1 Blatt 1 zur V-0811-2013
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Vorlage: V/0811/2013 Anlage 1 1 (4)
Anlage 1 Blatt 2 zur V-0811-2013
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Vorlage: V/0811/2013 Anlage 1 2 (4)
Anlage 1 Blatt 3 zur V-0811-2013
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Vorlage: V/0811/2013 Anlage 1 3 (4)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Trauttmansdorffstraße
- Robert-Bosch-Straße
- Siemensstraße 31
- Hammer Straße
- Geister Landweg
- Schuckertstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0811/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.10.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37