TOP 1.1: Gebührensatzung Übergangswohnheime Geflüchtete und Mitteilung 3983/2023Hier: Prüfung Umgang mit den Altschulden aus der Gebührensatzung
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) AN/2152/2023 vom 30.11.2023
Stand: Am 30.11.2023 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren ungeändert beschlossen.
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)
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Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Die LINKE im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Vol An den Vorsitzenden des Ausschusses Für Soziales, Seniorinnen und Senioren Herrn Daniel Bauer-Dahm Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 30.11.2023 AN/2152/2023 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 30.11.2023 TOP 1.1: Gebührensatzung Übergangswohnheime Geflüchtete und Mitteilung 3983/2023 Hier: Prüfung Umgang mit den Altschulden aus der Gebührensatzung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesord- nung der Sondersitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren zu setzen. Beschluss: 1. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren begrüßt, dass die Verwaltung die Mitteilung 3983/2023 mit der Ankündigung der Prüfung, wie die Altschulden von Be- troffenen, die durch die vorherige Gebührensatzung entstanden sind, ggf. niedergeschla- gen werden können, heute vorlegt. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen in einem ersten Prüfbericht auf der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Se- nioren am 18. Januar 2024 vorgelegt werden und auch dem Integrationsrat, AVR und Finanzausschuss vorliegen. 2. Die Prüfung soll auch beinhalten, inwieweit auf die Beantragung von noch nicht ge- stellten Härtefallanträgen von Betroffenen verzichtet werden kann. 3. Es soll ebenfalls geprüft werden, ob die Verwaltung die aufgrund der vorherigen Fas- sung ergangenen Bescheide abändern kann und somit zumindest auf einen Teil der Forderungen verzichtet werden kann. - 2 - 4. Die Verwaltung wird gebeten eine niederschwellige Kommunikationsform für die ver- schiedenen Zielgruppen anzubieten, z. B. durch eine Anlaufstelle. 5. Eine Evaluierung der neuen Satzung wird dem Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren, dem Integrationsrat, AVR und FiA nach einem Jahr vorlegt. Begründung der Dringlichkeit: Da die Gebührensatzung aktuell beschlossen werden muss, ergibt sich dringender Hand- lungsbedarf zu den Altschulden der Betroffenen, der keinen Aufschub duldet. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Fraktionsgeschäftsführer DIE GRÜNEN Niklas Kienitz Fraktionsgeschäftsführer CDU Christian Joisten Fraktionsvorsitzender SPD gez. gez. gez. Michael Weisenstein DIE LINKE-Fraktionsge- schäftsführer Ulrich Breite FDP-Fraktionsgeschäftsfüh- rer Lucas Sickmöller Fraktionsgeschäftsführer Volt
Beratungsverlauf
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30.11.2023
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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