AN/2152/2023

TOP 1.1: Gebührensatzung Übergangswohnheime Geflüchtete und Mitteilung 3983/2023Hier: Prüfung Umgang mit den Altschulden aus der Gebührensatzung

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) 30.11.2023

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

2808 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Die LINKE im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Vol 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses 
Für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
 
Herrn Daniel Bauer-Dahm 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 30.11.2023 
 
AN/2152/2023 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 30.11.2023 
 
TOP 1.1: Gebührensatzung Übergangswohnheime Geflüchtete und Mitteilung 
3983/2023 
Hier: Prüfung Umgang mit den Altschulden aus der Gebührensatzung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesord-
nung der Sondersitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren begrüßt,  dass die Verwaltung die 
Mitteilung 3983/2023 mit der Ankündigung der Prüfung, wie die Altschulden von Be-
troffenen,  die durch die vorherige Gebührensatzung entstanden  sind, ggf. niedergeschla-
gen werden können, heute vorlegt. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen in einem ersten 
Prüfbericht auf der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Se-
nioren am 18. Januar 2024 vorgelegt werden und auch dem Integrationsrat, AVR und 
Finanzausschuss vorliegen. 
 
2. Die Prüfung soll auch beinhalten, inwieweit auf die Beantragung von noch nicht ge-
stellten Härtefallanträgen von Betroffenen verzichtet werden kann. 
 
3. Es soll ebenfalls geprüft werden, ob die Verwaltung die aufgrund der vorherigen Fas-
sung ergangenen Bescheide abändern kann und somit zumindest auf einen Teil der 
Forderungen verzichtet werden kann.

- 2 - 
 
4. Die Verwaltung wird gebeten eine niederschwellige Kommunikationsform für die ver-
schiedenen Zielgruppen anzubieten, z. B. durch eine Anlaufstelle. 
 
5. Eine Evaluierung der neuen Satzung wird dem Ausschuss Soziales, Seniorinnen und 
Senioren, dem Integrationsrat, AVR und FiA nach einem Jahr vorlegt. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Da die Gebührensatzung aktuell beschlossen werden muss, ergibt sich dringender Hand-
lungsbedarf zu den Altschulden der Betroffenen, der keinen Aufschub duldet. 
 
 
 Begründung: 
 Erfolgt mündlich. 
  
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
Fraktionsgeschäftsführer 
DIE GRÜNEN 
Niklas Kienitz  
Fraktionsgeschäftsführer 
CDU 
Christian Joisten 
Fraktionsvorsitzender 
SPD 
   
gez. gez. gez. 
Michael Weisenstein 
DIE LINKE-Fraktionsge-
schäftsführer 
Ulrich Breite 
FDP-Fraktionsgeschäftsfüh-
rer 
Lucas Sickmöller 
Fraktionsgeschäftsführer 
Volt

Beratungsverlauf (1)

30.11.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2152/2023
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
Datum
30.11.2023
Erstellt
30.11.2023 14:50