2014/0031
Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 Fällung von 27 Pappeln an der Einfriedigung am Sportplatz der TSG Wixhausen, Gemarkung Wixhausen Flur 6 Nr. 20
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anlage 1
65 Zeichen
Datum: 27.11.2013 Bearbeiter: Wissenschaftsstadt Darmstadt N f
2014/0031
2378 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
17.02.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2014/0031
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 77-01736-77 Investitionsnummer:
Kostenträger: 211 Sachkonto: 6161100
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen
Baumbestandes vom 01.01.1984
Fällung von 27 Pappeln an der Einfriedigung am Sportplatz der TSG Wixhausen,
Gemarkung Wixhausen Flur 6 Nr. 20
Vorlage vom: 21.01.2014
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Fällung von 27 Pappeln zu.
Anlagen: Lageplan
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21. Januar 2014
In den letzten Jahren traten verstärkt Probleme mit abgestorbenen Pappeln auf, die für die
angrenzenden Sportler zur Gefahr wurden. Die Pappeln stehen auf dem städtischen
Grundstück Gemarkung Wixhausen Flur 6 Nr. 20. Hier auf einem ca. 7 m breiten Streifen
zwischen dem Sportgelände der TSG Wixhausen und einem von der Stadt vermieteten
Lagerplatz. Die Bäume befinden sich außerhalb der Mietfläche. Die Bäume haben
Durchmesser von 10 – 70 cm und haben nach Einschätzung des Grünflächenamtes ihre
natürliche Altergrenze erreicht.
Die Maßnahme ist mit dem Grünflächenamt und dem Umweltamt (Genehmigung vom 17.
Januar 2014) abgestimmt.
Entsprechend der Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und zum Schutz des
städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 ist ein Beschluss des Magistrats über die
Fällung der Bäume erforderlich.
Für die Fällung, die in Amtshilfe für IDA von einem Fachbetrieb unter der Regie des
Grünflächenamtes durchgeführt wird, stehen IDA Mittel zur Verfügung.
Darmstadt, 21. Januar 2014
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Die Dezernentin III
Brigitte Lindscheid
Stadträtin
Beratungsverlauf (5)
Orte (1)
- Am Sportplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0031
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.01.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00