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2014/0031

Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 Fällung von 27 Pappeln an der Einfriedigung am Sportplatz der TSG Wixhausen, Gemarkung Wixhausen Flur 6 Nr. 20

Magistratsvorlage 21.01.2014

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2014/0031

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65 Zeichen

Datum: 27.11.2013

Bearbeiter:
Wissenschaftsstadt
Darmstadt

N

f

2014/0031

2378 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
17.02.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0031 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:        
Kostenstelle:  77-01736-77 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  211 Sachkonto:  6161100 
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes vom 01.01.1984 
Fällung von 27 Pappeln an der Einfriedigung am Sportplatz der TSG Wixhausen, 
Gemarkung Wixhausen Flur 6 Nr. 20 
 
Vorlage vom: 21.01.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt der Fällung von 27 Pappeln zu. 
 
 
Anlagen: Lageplan  
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21. Januar 2014 
 
 
 
In den letzten Jahren traten verstärkt Probleme mit abgestorbenen Pappeln auf, die für die 
angrenzenden Sportler zur Gefahr wurden. Die Pappeln stehen auf dem städtischen 
Grundstück Gemarkung Wixhausen Flur 6 Nr. 20. Hier auf einem ca. 7 m breiten Streifen 
zwischen dem Sportgelände der TSG Wixhausen und einem von der Stadt vermieteten 
Lagerplatz. Die Bäume befinden sich außerhalb der Mietfläche. Die Bäume haben 
Durchmesser von 10 – 70 cm und haben nach Einschätzung des Grünflächenamtes ihre 
natürliche Altergrenze erreicht. 
 
Die Maßnahme ist mit dem Grünflächenamt und dem Umweltamt (Genehmigung vom 17. 
Januar 2014) abgestimmt. 
Entsprechend der Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und zum Schutz des 
städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 ist ein Beschluss des Magistrats über die 
Fällung der Bäume erforderlich.  
 
Für die Fällung, die in Amtshilfe für IDA von einem Fachbetrieb unter der Regie des 
Grünflächenamtes durchgeführt wird, stehen IDA Mittel zur Verfügung.  
 
 
Darmstadt, 21. Januar 2014 
65-50-05-web-rü 
 
 
 
Die Dezernentin III 
 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin

Beratungsverlauf (5)

TOP 3
TOP 3
TOP 73
TOP 4
TOP 19 zur Kenntnis

Orte (1)

  • Am Sportplatz

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Details

Vorlagen-Nr.
2014/0031
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.01.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00