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1992/2024

Bürgereingabe nach § 24 GO NRW hier: "Schulwegsicherung über die Markgrafenstraße" Az.: 54/24 B

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 04.07.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 02.09.2024, TOP 2.2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

936 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Da es sich hierbei um eine allgemeine Thematik handelt, ist eine Bürgerbeteiligung für einen klar zu 
definierten Personenkreis nicht möglich. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Eingabe

1887 Zeichen

Anliegen:
Vorname:
Familienname:
Straße und
Hausnummer:
Postleitzahl:
Ort:
Telefon:
Handy:
E-Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte eine Bürgereingabe nach 24 GO NRW machen.
Ich bin Elternvertreter in der Schulpflegschaft der GGS Langemaß in 
Köln Mülheim. Mein Anliegen als Stellvertretung für die 
Schulkonferenz ist es, darauf aufmerksam zu machen, dass auf dem 
Schulweg vieler Schüler*innen der Langemaß Grundschule die 
Markgrafenstraße liegt. Diese müssen die Kinder auf ihrem Weg zur 
Schule überqueren. Die Markgrafenstraße wird als Umgehungsstraße 
zur Berlinerstraße vielfach genutzt und dort ist es erlaubt 50 kmh zu 
fahren. In der Mitte der Straße befindet sich eine Fußgängerinsel 
aber die Grundschulkinder sind auf ihrem direkten Schulweg darauf 
angewiesen, dass die Autofahrer anhalten. Hier kam es in der 
Vergangenheit schon zu vielen Unfällen. Ich beantrage, hier Abhilfe 
im Namen der Elternpflegschaft und der Schulkonferenz der 
Langemaßschule und ihrer Grundschüler*innen zu schaffen. Die 
Stadt sollte hier dringend tätig werden. Mein Vorschlag wäre ein 
Zebrastreifen, welcher die Fußgängerinsel integriert, ähnlich wie es 
auf der Xantenerstraße am Nordpark gemacht wurde. Noch besser 
wäre eine weitere Fußgängerampel, damit die Schüler*innen 
zunehmend selbstständig ihren Schulweg sicher bewältigen können. 
Vielen Dank und viele Grüße,
Zustimmung zur
Datenschutzerklärung: dsgvo_ja
Gesendet über: https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/ausschuss-
anregungen-beschwerden/index.html
Von:
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
Datum: Montag, 6. Mai 2024 20:19:30
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 06.05.2024
20:19:27 an Sie geschickt
-----

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2044 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1992/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW hier: "Schulwegsicherung über die 
Markgrafenstraße" Az.: 54/24 B  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich aber gegen 
straßenverkehrstechnische Maßnahmen aus. 
 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Für die Errichtung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) sind die Richtlinien für Fußgän-
gerüberwege (R-FGÜ 2001) maßgebend. Demnach dürfen nach dieser Vorschrift in 
der Nähe von Lichtsignalanlagen (LSA) keine FGÜ errichtet werden.  
 
An der südlichen Fußgängerquerung (Markgrafenstraße / Keupstraße) befindet sich in 
ca. 80m Entfernung eine LSA (Markgrafenstraße / Clevischer Ring). Für die nördliche 
Fußgängerquerung (unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich Markgrafenstraße / Von-
Sparr-Straße) ist in ca. 90m Entfernung eine LSA vorhanden.  
 
Nach Maßgabe der R-FGÜ 2001 sind die beiden vorhandenen Fußgängerquerungen 
im Nahbereich von LSA einzustufen, wodurch die Errichtung von FGÜ aus straßenver-
kehrsrechtlicher Sicht nicht möglich sind. Zudem sind die beiden Querungshilfen 
grundsätzlich verkehrssicher nutzbar und entsprechen den aktuellen Richtlinien.  
 
Darüber hinaus ist die beklagte Örtlichkeit (Markgrafenstraße / zwischen Clevischer 
Ring und Von-Sparr-Straße) nach Rücksprache mit der Polizei Köln und nach Akten-
lage im Hinblick auf das Unfallgeschehen oder anderen etwaigen Verkehrsgefährdun-
gen unaufällig.  
 
Somit sind nach Maßgabe der StVO keine straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen 
erforderlich. Von der Veränderung der Verkehrssituationen wird daher abgesehen. 
 
Anlagen 
 
1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
2 Eingabe

Beratungsverlauf (1)

02.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Markgrafenstraße
  • Brückenstraße 5
  • Keupstraße
  • Clevischer Ring
  • Von-Sparr-Straße
  • Langemaß
  • Am Nordpark

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1992/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.07.2024
Erstellt
20.06.2024 08:20