1992/2024
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW hier: "Schulwegsicherung über die Markgrafenstraße" Az.: 54/24 B
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Da es sich hierbei um eine allgemeine Thematik handelt, ist eine Bürgerbeteiligung für einen klar zu definierten Personenkreis nicht möglich. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Eingabe
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Anliegen: Vorname: Familienname: Straße und Hausnummer: Postleitzahl: Ort: Telefon: Handy: E-Mail: Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte eine Bürgereingabe nach 24 GO NRW machen. Ich bin Elternvertreter in der Schulpflegschaft der GGS Langemaß in Köln Mülheim. Mein Anliegen als Stellvertretung für die Schulkonferenz ist es, darauf aufmerksam zu machen, dass auf dem Schulweg vieler Schüler*innen der Langemaß Grundschule die Markgrafenstraße liegt. Diese müssen die Kinder auf ihrem Weg zur Schule überqueren. Die Markgrafenstraße wird als Umgehungsstraße zur Berlinerstraße vielfach genutzt und dort ist es erlaubt 50 kmh zu fahren. In der Mitte der Straße befindet sich eine Fußgängerinsel aber die Grundschulkinder sind auf ihrem direkten Schulweg darauf angewiesen, dass die Autofahrer anhalten. Hier kam es in der Vergangenheit schon zu vielen Unfällen. Ich beantrage, hier Abhilfe im Namen der Elternpflegschaft und der Schulkonferenz der Langemaßschule und ihrer Grundschüler*innen zu schaffen. Die Stadt sollte hier dringend tätig werden. Mein Vorschlag wäre ein Zebrastreifen, welcher die Fußgängerinsel integriert, ähnlich wie es auf der Xantenerstraße am Nordpark gemacht wurde. Noch besser wäre eine weitere Fußgängerampel, damit die Schüler*innen zunehmend selbstständig ihren Schulweg sicher bewältigen können. Vielen Dank und viele Grüße, Zustimmung zur Datenschutzerklärung: dsgvo_ja Gesendet über: https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/ausschuss- anregungen-beschwerden/index.html Von: An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Datum: Montag, 6. Mai 2024 20:19:30 Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 06.05.2024 20:19:27 an Sie geschickt -----
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 Vorlagen-Nummer 1992/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO NRW hier: "Schulwegsicherung über die Markgrafenstraße" Az.: 54/24 B Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich aber gegen straßenverkehrstechnische Maßnahmen aus. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Für die Errichtung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) sind die Richtlinien für Fußgän- gerüberwege (R-FGÜ 2001) maßgebend. Demnach dürfen nach dieser Vorschrift in der Nähe von Lichtsignalanlagen (LSA) keine FGÜ errichtet werden. An der südlichen Fußgängerquerung (Markgrafenstraße / Keupstraße) befindet sich in ca. 80m Entfernung eine LSA (Markgrafenstraße / Clevischer Ring). Für die nördliche Fußgängerquerung (unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich Markgrafenstraße / Von- Sparr-Straße) ist in ca. 90m Entfernung eine LSA vorhanden. Nach Maßgabe der R-FGÜ 2001 sind die beiden vorhandenen Fußgängerquerungen im Nahbereich von LSA einzustufen, wodurch die Errichtung von FGÜ aus straßenver- kehrsrechtlicher Sicht nicht möglich sind. Zudem sind die beiden Querungshilfen grundsätzlich verkehrssicher nutzbar und entsprechen den aktuellen Richtlinien. Darüber hinaus ist die beklagte Örtlichkeit (Markgrafenstraße / zwischen Clevischer Ring und Von-Sparr-Straße) nach Rücksprache mit der Polizei Köln und nach Akten- lage im Hinblick auf das Unfallgeschehen oder anderen etwaigen Verkehrsgefährdun- gen unaufällig. Somit sind nach Maßgabe der StVO keine straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen erforderlich. Von der Veränderung der Verkehrssituationen wird daher abgesehen. Anlagen 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 2 Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Markgrafenstraße
- Brückenstraße 5
- Keupstraße
- Clevischer Ring
- Von-Sparr-Straße
- Langemaß
- Am Nordpark
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Details
- Aktenzeichen
- 1992/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 04.07.2024
- Erstellt
- 20.06.2024 08:20